Lernaktivitäten erwachsen aus der Interaktion eines Individuums mit seiner Umwelt. Jean Piaget 1947/1972 WISSENSWERTES ZUR GRUNDSCHULE

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1 Lernaktivitäten erwachsen aus der Interaktion eines Individuums mit seiner Umwelt. Jean Piaget 1947/1972 WISSENSWERTES ZUR GRUNDSCHULE

2 Wer? Wo? Wie? Wann? Kontakt: Öffnungszeiten Sekretariat: Schulleitung: Post: Friedrich-Ebert-Straße 18; Bietigheim-Bissingen Telefon: / Fax: / Mail: Mo-Fr Uhr / Di-Do (Fr. Weber) Mo Uhr (Frau Wittmann) Frau Steigelmann Schul-Sozialarbeit: Herr Daub (GS) Telefon Hausmeister: Herr Bröckel Unterrichtszeiten Unterrichtsbeginn: Pausenregelung: täglich 8.05 Uhr für alle Klassen / Einlass 8.00 Uhr große Pause von Uhr Uhr (+ Bedarfspausen) Mittagspause GS von Uhr (inkl. Ruhezeit) Unterrichtsende (GS-Stufen): in der Halbtagsschule: Uhr + 1x wöchentlich Mittagsschule Uhr / Fr Uhr in der Ganztagesschule: Mo - Mi bis Uhr+ Angebote bis 16.00; Do bis 16.00; Fr bis Uhr kostenpflichtig: Betreuung PLUS, täglich 7.10 bis Uhr buchbar Was tun bei Krankheit? Wenn ein Schüler nicht zum Unterricht erscheinen kann, muss dies der Schule spätestens bis 8.15 Uhr gemeldet werden: - schriftlich (notfalls mündlich) über zuverlässige Mitschüler - per Anruf im Sekretariat ( ab 7.30 Uhr, evtl. mehrmals versuchen!) - per Mail (nur in den GS-Stufen!) Erscheint ein Schüler ohne Mitteilung nicht zum Unterricht werden wir zu Hause nachfragen. Nur so können wir sicher gehen, dass der Schüler/die Schülerin nicht auf dem Schulweg verschwunden ist! Auch nach einer mündlichen Krankmeldung muss eine aussagekräftige schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift der Eltern spätestens bis zum 3.Tag nachgereicht werden. Bei Fehlzeiten vor und nach Ferien müssen wir um eine ärztliche Bescheinigung der Schulunfähigkeit bitten. Fehlt ein Schüler ohne taggleiche mündliche Entschuldigung oder wird die schriftliche Entschuldigung zu spät nachgereicht wird die Fehlzeit als unentschuldigt vermerkt. Beurlaubung Eine Beurlaubung vom Unterricht ist grundsätzlich nicht möglich, da Kinder von 6-18 Jahren gesetzlich zum Schulbesuch verpflichtet sind. Ausnahmen für 1-2 Tage werden gemacht bei dringenden Familienangelegenheiten. Anträge dazu müssen schriftlich beim Klassenlehrer gestellt werden. Über Beurlaubungen in dringenden Fällen vor und nach Ferien entscheidet im Einzelfall die Schulleitung. Ausgabe Mai 2015 S.2

3 weitere zentrale Bestandteile unserer Schule (Grundschul-Stufen) Stufen-Lehrerteams Schulvereinbarung - in Eingangsstufe und Aufbaustufe sind Ansprechpartner und Lerncoach - unterrichten zusammen fast alle Fächer - tauschen sich regelmäßig aus - planen und reflektieren gemeinsam - wenige aber klare und verlässliche- Regeln für alle (s.anhang) - transparenter Maßnahmen-Katalog für Regelüberschreitungen Nestwärme und Weltoffenheit: Unterricht findet in der Stammgruppe (entspricht Klassenverband) statt, aber auch jahrgangs- und klassenübergreifend z.b. in MeNuk- Werkstätten, Förderbändern, im Sportunterricht und in Religionsgruppen. Eine Schule für alle Kinder Unsere Schule wird seit mehreren Jahren von einer immer bunteren Vielfalt an Kindern besucht, die z.t. auch inklusiv beschult werden. In den Grundschul-Stufen werden junge bis sehr junge Kinder mit außergewöhnlicher kognitiver Entwicklung genauso auf ihren ersten Schritten ins Schulleben begleitet, wie Schüler mit Förder- oder Sonderschulberechtigung. Sie alle werden bedarfsorientiert unterstützt, z.b. durch eine Förderschul-Lehrerin, durch Pädagogische Assistenten und IntegrationshelferInnen. Infos/Informationsaustausch: regelmäßige Elternkontakte und Rückmeldegespräche der unterrichtenden Lehrer; transparente Leistungsanforderungen Sandschule aktuell, ca.2-mal pro Jahr aktuelle Termine, Ereignisse, Speiseplan auf Betreuung PLUS (kostenpflichtig) nähere Informationen zu den Betreuungsangeboten PLUS und zum schulischen Ganztageskonzept finden Sie auf unserer Homepage. Anmeldung (und weitere) Informationen im Sekretariat Verpflegung Vesper-Verkauf in der großen Pause Schulmilch am Automat Mensabetrieb Mo-Fr ca für GS freitags etwas früher (Menüs mit Vorbestellung) bargeldlose Bezahlung mit Karte - Der Vorteil: Das Geld kann nicht anderweitig verwendet werden!!* * nähere Infos über Homepage, Sekretariat oder Klassenlehrer erhältlich Ausgabe Mai 2015 S.3

4 Unsere Schule im Überblick: Die Schule im Sand ist ab September eine Gemeinschaftsschule von Kl.1-5 (aufbauend bis Kl.10 oder 13) mit auslaufender Werkrealschule (Kl.6-10) Insgesamt besuchen etwa 650 Schüler in 30 Klassen die Schule. Sie wurde 1959 als erste Stadtteilschule in Bietigheim neu gebaut und seitdem mehrmals auch baulich den veränderten Anforderungen angepasst. Im Sommer 2012 wurde die Sekundarstufe der ehemaligen Schule im Buch in die Sandschule aufgenommen. In der dreizügigen Grundschul-Stufe und zweizügigen Sekundarstufe sowie der städtischen Betreuung "PLUS" werden die Schüler von 85 Lehrern -davon mehrere Sonderpädagogen - zwei Sozialpädagogen, drei pädagogischen Assistenten, Integrationshelferinnen, Erzieherinnen und vielen Jugendbegleitern pädagogisch begleitet und betreut. Wir sind eine multinationale und multikulturelle Schule, die neben Regelschülern auch Schüler mit "sonder"pädagogischem Bedarf oder fehlenden Sprachkenntnissen unterrichtet und betreut. Die Schule im Sand wird in der Sekundarstufe als gebundene Ganztagsschule geführt (kostenlos von an 4 Tagen), in der Grundschul-Stufe besteht die Wahl zwischen Ganztages- oder Halbtagesschule. Halbtagesschüler können darüber hinaus kostenpflichtig zwischen 7.10 und Uhr betreut werden, Ganztages-Grundschüler bis Uhr. Das bedeutet: Montags bis freitags verbringen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren bei uns einen Großteil ihrer Zeit. In der 2007 gebauten Mensa werden täglich abwechslungsreiche Mittagsgerichte und Snacks frisch von einem städtischen Caterer gekocht und angeboten. In enger Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit ist neben der schulischen Ausbildung entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit die Persönlichkeits-Entwicklung durch Kommunikationstraining, Gewaltprävention, vielfältige Bewegung und erlebnispädagogische Angebote ein Schwerpunkt unserer Arbeit ganz nach unserem Leitmotiv: Arbeitskreise aus engagierten Eltern und Lehrern kümmern sich neben den weit über Bietigheim hinaus bekannten Aktivitäten des Freundeskreises der Schule im Sand (Schul-Förderverein) z.b. um die kontinuierliche Verbesserung der Ganztages- und Spielangebote und der Schulwegsicherheit. Die Grundschul-Stufen der Gemeinschaftsschule Ein Ziel unserer Schule ist es, dass jedes Kind zu einem Zeitpunkt eingeschult wird, an dem es sozusagen nahtlos in die Schule hineinwachsen kann. Dazu arbeiten unsere Kooperationslehrerinnen so eng wie möglich mit den Erzieherinnen der Kindergärten und den Eltern zusammen, lange bevor der entscheidende erste Schultag im September oder im Februar- kommt. Auch beim Übergang zwischen Eingangsstufe (früher Klasse 1+2) und Aufbaustufe (Klasse 3+4) wird im Gespräch zwischen Eltern und Lehrern über den besten Zeitpunkt entschieden. Dabei ist unerheblich, ob diese Eingangsstufe nur ein oder aber drei Jahre dauert. Damit wollen wir vermeiden, dass Brüche in der Lernentwicklung durch Ausbremsen oder häufige Misserfolge die Lernfreude der Kinder schon zu diesem frühen Zeitpunkt nachhaltig stören. Alle über den verpflichtenden Unterrichtsbereich hinaus verfügbaren Lehrerstunden werden zur individuellen Förderung nach den Bedürfnissen der Kinder verwendet sei es durch zusätzliche Begleitung während des Unterrichts oder in stundenweisen Fördergruppen, z.b. im Bereich Selbstkonzept, Anstrengungsbereitschaft und Konzentration; beim Lesen, Rechtschreiben oder der Sprachförderung, zum Mathematisieren, Sachrechnen oder zur Verbesserung der Körperkoordination. Ein breitgefächertes Angebot ehrenamtlicher Kurse und Kooperationen mit Sport- und Musikvereinen sowie der Musikschule Bietigheim runden das Angebot für die Ganztages-Grundschüler ab. Ausgabe Mai 2015 S.4

5 Im gebundenen Ganztagesbetrieb (Anmeldung für mind. 1 Jahr) findet alles Schulische auch an der Schule statt: Täglich am Vormittag und Nachmittag sind Übungsphasen ( Studienzeiten ) fest in den Stundenplan eingebaut, die vormittags und an den GTS-Tagen Di,Mi,Do von den Klassenlehrern oder Fachlehrern selbst betreut werden. Während dieser Studienzeiten arbeiten die Kinder immer selbstständiger an der Erfüllung herausfordernder Aufgabenpläne, die ihren Möglichkeiten angepasst werden. Halbtageskinder erledigen Teile ihrer Arbeitspläne zu Hause. Für Ganztageskinder ermöglichen ein Nachmittag mit Kreativ- oder Förderprojekten und ein außerschulischer Nachmittag entwicklungsspezifische Erfahrungen unter pädagogischer Aufsicht. So wird vernetztes Lernen mit allen Sinnen unterstützt. Auch weitere Hobbies, Musik, Spiel und Sport kommen nicht zu kurz und können durch die enge Zusammenarbeit mit Vereinen und anderen außerschulischen Anbietern vor allem montags und freitags gebucht werden. Neben dem Mittagsangebot in der Mensa laden der Vesperraum, die Spielwiese, die Sporthalle, das Kleinspielfeld, der Billardund Tischkicker-Raum, der Musiksaal oder das Spielzimmer zum Toben, Gestalten oder Ausruhen ein. Bevor am Nachmittag die Köpfe wieder rauchen, sorgt die eingebaute Ruhezeit mit passenden Angeboten für Entspannung. Eltern in der Schule Jede Schule braucht die enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus. Wir laden deshalb alle Eltern ein zu regelmäßigen Gesprächen mit Lehrern und/oder Schulleitung. Sollten Kinder morgens nicht in der Schule ankommen, erfolgt eine telefonische Rückfrage kein Kind soll unterwegs verloren gehen. Über Mitteilungsheft Studienzeitbuch oder Aufgabenplan erfahren Eltern wöchentlich, woran ihr Kind gerade arbeitet und können ihrerseits Anmerkungen notieren. Selbstverständlich freuen wir uns stets über Eltern, die über einen längeren Zeitraum aktiv am Schulleben teilnehmen können und sich z.b. im Freundeskreis, an einem der Arbeitskreise zur Schulentwicklung, mit einem AG- Angebot oder als Leseeltern und bei Fördermaßnahmen beteiligen Sprechen Sie uns an, wenn Sie Zeit und Interesse haben! Beratung und Hilfe Bei drohenden Problemen ist uns Beratung wichtig. Jede Lehrerin und jeder Lehrer sowie die täglich anwesenden Sozialpädagogen sind ansprechbar für persönliche Probleme von Schülern und Eltern. Darüber hinaus hat die Schule in den vergangenen Jahren ein stabiles Netzwerk aufgebaut zusammen mit Mitarbeitern der Jugendförderung und Jugend- und Familienhilfe, mit Beratungs- und Fördereinrichtungen und Jugend-Sachbearbeitern der Polizei. Wir arbeiten eng zusammen mit der Berufsberatung des Arbeitsamtes und vielen Firmen im Bereich der Stadt Bietigheim. Stand Mai 2015 gez. Steigelmann Ausgabe Mai 2015 S.5

6 Pädagogische Leitlinien unserer Gemeinschaftsschule Allgemeine Merkmale der Gemeinschaftsschule: Gemeinschaftsschulen sind Schulen, die ab Klasse 1 allen Kindern, ohne Vorauswahl, ermöglichen wollen, den für sie bestmöglichen Abschluss zu erlangen. Dabei soll eine zu frühe Festlegung auf jeden Fall vermieden werden. Bei vielen Kindern wird erst spät erkennbar, wozu sie fähig sind. Deshalb achten Gemeinschaftsschulen sehr darauf, normalbegabten Kindern und Kindern mit Sonder- und Hochbegabungen alles Benötigte ebenso zu bieten wie sogenannten Inklusionskindern, die ein Recht auf den Besuch einer Sonderschule haben. Mit unserer Gemeinschaftsschule wollen wir die Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich ein Kind zu einer selbstbewussten sozialen Persönlichkeit entwickeln kann. Wir wollen unsere Schüler vorbereiten auf die Welt, in die sie hineinwachsen und in der sie Verantwortung übernehmen sollen. Jedes Kind soll eigene Interessen entdecken und verfolgen - aber ebenso üben, die Interessen und Fähigkeiten der anderen Schüler wahrzunehmen und zu respektieren. Es soll befähigt werden, seine persönlichen Stärken und Schwächen einzuordnen, zu akzeptieren und bestmöglich zu nutzen. Fit und Fair So lautet das Leitmotiv der Schule im Sand seit dem Jahr Bewusst hat sich die Schulkonferenz damals gegen ein ausführliches Leitbild und für die Formulierung eines einprägsamen Motivs entschieden. Es kann und soll die jeweils agierenden Lehrer, Schüler, Eltern und andere Mitglieder der Schulgemeinschaft der Schule im Sand kontinuierlich herausfordern, ihre eigene Interpretation in die Ausgestaltung hinein zu geben und sie immer neu mit Leben zu erfüllen Beide Begriffe, fit sein und fair sein, stehen in einem unlösbaren inneren Zusammenhang und durchziehen das Curriculum in allen Fächern, Fächerverbünden und Lernbereichen. Dabei ist Fit (fürs Leben) hinterlegt und verbunden mit den Grundgedanken der Salutogenese nach Aaron Antonovsky (eine ausführliche Erläuterung zum Leitmotiv befindet sich auf der Homepage). Wir sind davon überzeugt, dass schulische Bildung und Lernen nur stattfinden können in einer Atmosphäre des Vertrauens in die eigene Person und in die Personen, die uns zur Seite und gegenüber stehen. Wir wollen, dass unsere Schüler ihre Schule lebensbejahend, lernfreudig und neugierig verlassen können und wollen ihnen als Erwachsene darin Vorbild sein. Alle Beteiligten achten darauf, in Schulleben und Unterricht dafür zu sorgen, dass das Wissen und der Glaube der Kinder an ihre eigenen Möglichkeiten aufgebaut und gestärkt werden. Ausgabe Mai 2015 S.6

7 Dabei gilt für uns: Jedes Kind ist wertvoll. Gerade die an der Sandschule vorhandene Vielfalt an Kindern bietet einmalige Chancen, andere Lebensformen wahrzunehmen und sich damit auseinander zu setzen. Jedes Kind ist anders. Alle Kinder sind in diesem Sinne gleichartig - und förderbedürftig. Jedes Kind verfügt über andere persönliche Voraussetzungen: psychisch, physisch und kognitiv. Jedes Kind bringt seinen sozialen und kulturellen Hintergrund, seine bisherigen sozialen Erfahrungen mit in die Schule. Jedes Kind kann die wichtigsten Basis-Kenntnisse der Bildung erwerben, die Mehrzahl der Kinder kann sehr viel mehr. Jedes Kind braucht dazu unterschiedlich viel Zeit und Übung, vor allem aber Zutrauen zu sich selbst. Daher gibt es in den beiden Stufen der Grundschule die Möglichkeit, unterschiedlich lange zu verweilen. Ein Sitzenbleiben gibt es in der Gemeinschafsschule nicht. Deshalb sind die Grundschul-Stufen unsere Schule wie folgt aufgebaut: Kindergarten Eingangsstufe (1-3½) 2 Jahre Aufbaustufe (1-2½) 2 Jahre Einschulung im September oder Februar Flexible Übergänge in die nächste Stufe in Absprache mit den Eltern möglich (mit Probezeiten) Regelmäßige Feststellung des Lernstands mit Rückmeldung an die Eltern Entscheidend ist nicht die Geschwindigkeit sondern das Erreichen von Zielen. Dazu braucht es Motivation, Freude und Durchhaltevermögen. Ausgabe Mai 2015 S.7

8 Fächer und Fachbereiche der Grundschul-Stufen: A: Deutsch / Mathematik / Englisch im Unterricht der Stammklasse Eingangsdiagnosen in Kindergarten und ersten Schulwochen: Wo steht jeder Schüler? Fachunterricht findet täglich in kurzen Einheiten statt. Großen Raum nehmen die täglichen Übungszeiten ein, in denen die Kinder zunehmend Mitverantwortung für Ihr Lernen übernehmen. Kinder, die mehr oder weniger Zeit benötigen, erhalten jeweils passende Aufgaben. B: Sprach- und Rechenförderung im gesamten Unterricht: In allen Fächern wird Deutsch und Mathe gelernt, geübt und bewertet: Gespräche führen, argumentieren, Wörter, Sätze, Texte lesen, verstehen und darüber reden Texte schreiben, dabei zunehmend an Gestaltungsregeln orientieren und verbessern Mit Größen, Maßeinheiten, Geld umgehen: schätzen, messen, bezahlen, Fragen stellen, Informationen beschaffen und verwenden C: Vernetzter, teilweise jahrgangsübergreifender Unterricht : Einbringen, was man schon kann und weiß Neues erfahren, entdecken, trainieren Lernen, mit anderen zu arbeiten, um Ziele zu erreichen z.b. im Fachbereich Mensch-Natur und Kultur Naturphänomene wahrnehmen, staunen, beobachten, zu verstehen versuchen Geschichten und die Geschichte von Menschen unserer Heimat und anderswo kennen lernen Beobachten, darüber nachdenken und üben, wie Menschen besser zusammenleben können Täglich singen und aktiv mit Musik umgehen Mit vielen unterschiedlichen Materialien arbeiten, zeichnen, werken und gestalten Kreativ sein als Forscher, Philosoph, Künstler, Dichter oder Musiker und ein ästhetisches Bewusstsein entwickeln durch die Auseinandersetzung mit Kunst, Musik, Umwelt und Menschen Für viele Kinder das AHA-Erlebnis: Ich kann etwas sehr gut! und in Religion / Sozialkurs Wichtige ethisch-moralische und philosophische Fragen des Lebens klären und über Gott nachdenken das Christentum und andere Religionen kennenlernen D: zentraler Bestandteil: Bewegung Spiel und Sport: ca. 3 Einheiten Sport in der Woche werden ergänzt durch tägliche Bewegungszeiten und viele Bewegungsanlässe innerhalb des Unterrichts. Auch der Sportunterricht ist zum Teil jahrgangsübergreifend angelegt Unser Leitmotiv heißt Fit und Fair : Sich bewegen, wohlfühlen und erfolgreich lernen gehören für uns zusammen E: Fördern und Fordern: Nicht alle Stärken und Schwächen eines Kindes können im Klassenverband ausreichend beachtet werden. Deshalb werden alle zusätzlichen Lehrerstunden für wechselnde, jahrgangsübergreifende Spezial-Kurse ( Förderband ) in kleineren Gruppen verwendet. Ausgabe Mai 2015 S.8

9 Einige Besonderheiten der Schule im Sand - näher erklärt: Arbeiten individuell und kooperativ: Ein didaktisches Kennzeichen der Gemeinschaftsschule ist die bewusste Schwerpunktsetzung auf individuellem Fortschreiten in Einzelarbeit, z.b. in den Studienzeiten. Ebenso bedeutsam sind kooperative Arbeitsformen und gemeinsame Projekte, bei denen jeder Verantwortung übernehmen und zu denen jeder einen Beitrag leisten muss. Wer etwas kann, erhält die nächste verpflichtende Herausforderung; wer noch Übungszeit braucht, bekommt diese auch. Er/Sie muss aber auch zeigen, dass er sie nutzt. Und weil Menschen nachweislich am besten lernen und behalten, wenn sie etwas mit anderen besprechen und abgleichen, spielt auch das wechselseitige Lernen und Lehren eine wichtige Rolle. Rhythmisierter Tages- und Wochenablauf Unterricht, der sich stärker nach den einzelnen Kindern richtet, braucht Zeit und Ruhe. Durch stets wiederkehrende Abläufe und Rituale versuchen wir, Zeit zu entschleunigen. Deshalb beginnt die Schule in der Regel auch täglich für alle Kinder gleich, um 8.05 Uhr. Individuelle Arbeitszeiten, in denen die Kinder in bestimmten Grenzen selbst wählen, woran sie und mit wem arbeiten, wechseln mit Zeiten, in denen alle gemeinsam lernen oder jeder nach seinen Möglichkeiten an einem Thema mitarbeitet. Frühstückszeiten, Bewegungspausen, Mittagspause, Ruhezeiten bilden weitere Anker im Tagesablauf. Die Lernfortschritte jedes Kindes werden regelmäßig festgehalten und bilden die Grundlage für den Besuch der Kurse in den einzelnen Förderbändern und die halbjährlichen Rückmeldegespräche. Studienzeiten / Lernzeiten Täglich findet ein Teil des Unterrichts in Studienzeiten statt. Studienzeiten dienen dem Einüben eines persönlichen Zeitmanagements und dem Aufbau eigenverantwortlichen Lernens. Sie ermöglichen jedem Schüler das Erlernen von Basis-Inhalten im eigenen Lerntempo. Entscheidend ist zu Beginn häufig, dass Schüler lernen, die Studienzeiten nicht zu vertrödeln sondern ein gewisses Arbeitspensum zu planen und zu erledigen. Aus diesem Grund kann es sein, dass Ganztagesschüler verpflichtet werden, die ansonsten freiwillige Studienzeit am Nachmittag ( ) oder am Freitag zu besuchen. Auch für Halbtagsschüler gibt es diese Nacharbeitszeit am Freitag, von Ausgabe Mai 2015 S.9

10 In der Studienzeit erledigen die Schüler speziell ausgesuchte Aufgaben überwiegend aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, die sie selbstständig bewältigen sollen und können. Diese Aufgaben werden mit den Schülern abgesprochen und werden in Arbeits- oder Wochenplänen schriftlich festgehalten. Kinder, die in einem Bereich bereits genügend gelernt haben, können dies bei einem Leistungsnachweis zeigen. Auf den Plänen sind auch die am Nachmittag oder zu Hause zu erledigenden Aufgaben enthalten. Studienzeiten in den Grundschulstufen dauern im Allgemeinen Minuten, davon sind die ersten Minuten Silentium -Zeit und müssen als Einzelarbeitszeit genutzt werden. Anschließend sind Partner- und Gruppenaktivitäten möglich, sofern Lautstärke- und Benimmregeln eingehalten werden. Für die Beantwortung von Fragen stehen Mitschüler und Lehrer zur Verfügung. Förderbänder: Mit dem Begriff Förderband oder Förderband Plus bezeichnen wir regelmäßig statt findende Unterrichtsstunden, in denen - für einen vereinbarten Zeitraum oder über längere Zeit - Kinder verschiedener Klassen und Stufen in festen Gruppen mit einer bestimmten Zielsetzung miteinander arbeiten. Die Inhalte der Förderbänder betreffen in der Regel fächerunabhängige Kompetenzen oder Grundkurse, die nur von einem Teil der Kinder benötigt werden. ( Förderband Plus, Sprachfördergruppen, Lese- oder Rechtschreibgruppen, Kleingruppenförderung inklusiv beschulter Kinder,.. ) Förderbandkurse können nicht von den Kindern gewählt werden, sondern werden vom Klassenlehrer bzw. der Klassenkonferenz vorgeschlagen. Ein solches System dient dazu, die individuellen Bedürfnisse einzelner Kinder besser zu erfüllen sowohl Stärken als auch Schwächen betreffend. Mit zeitweisen, kursartigen Förderbändern sollen Kinder auch in die Lage versetzt werden, Lücken zu schließen, um dem Unterricht ihrer Stufe besser folgen zu können oder spätere Probleme zu vermeiden. Warum finden Kurse klassen- und jahrgangsübergreifend statt? In einer Klassen-Stützkursstunde könnten nur wenige Kinder, meist in ein oder zwei Bereichen, gefördert werden. Über das Förderband besteht die Möglichkeit, Kinder mit ähnlichen Stärken oder Defiziten in einer Gruppe zusammen zu fassen und so möglichst vielen Kindern einen passenden Kurs anzubieten selbst wenn die Schule eigentlich nur über wenige zusätzliche Lehrerstunden verfügt. Warum kann man diese Kurse nicht wählen? Es handelt sich bei den Förderband-Angeboten um Intensiv-Kurse, die gezielt zum Erreichen wichtiger Kompetenzen zusammengestellt wurden. Die unterrichtenden Lehrer erfassen durch geschulte Beobachtung im Unterricht meist sehr genau, in welchen Bereichen die Kinder Stärken und Schwächen aufweisen, selbst wenn sie nicht oder noch nicht nach außen (in Leistungsnachweisen) sichtbar sind. Ausgabe Mai 2015 S.10

11 Lerngespräche und Lernstands-Rückmeldungen statt Noten: Ein zweites didaktisches Kennzeichen der Gemeinschaftsschule (GMS) sind inhaltliche Rückmeldungen über den aktuellen Lernstand jedes Schülers. Dazu helfen sogenannte Kompetenzraster, auf denen die einzelnen Ziele des Bildungsplanes in Lernfelder aufgeteilt vermerkt sind. Alle diese Lernfelder können auf verschiedenen Niveaustufen bearbeitet und durchlaufen werden. Statt vergleichender Ziffernnoten, zeigt in jedem Fach das Niveau, auf dem ein Kind arbeitet, an, wo es gerade steht. Ab Klasse 5 haben die Niveaustufen einen möglichen Abschluss im Blick: Das Grundniveau G (in der Grundschule: ), das ausreicht, um einen Hauptschulabschluss zu erreichen. Das mittlere Niveau M (in der Grundschule: ), das erweiterte Anforderungen enthält, die für einen Realschulabschluss notwendig sind und Das erweiterte Niveau E (in der Grundschule ), das auf die Anforderungen des Gymnasiums bezogen ist und ab Klasse 5 diesen entspricht. Auch wenn ein Kind innerhalb einer Niveaustufe erheblich in seinen Leistungen schwanken kann: Solange es überwiegend Anforderungen dieser Niveaustufe erfüllt, bewegt es sich auf diesen Abschluss zu. Traditionell ausgedrückt: Ein Grundschulkind, das überwiegend erreicht, ist ein Gymnasialkind ; ein Kind, das überwiegend im Bereich arbeitet, wird voraussichtlich eine Realschulempfehlung bekommen, Bis Klasse 9 der Gemeinschaftsschule kann jedes Kind in jedem Fach in einer unterschiedlichen Niveaustufe arbeiten. Erst dann entscheidet es sich für einen Abschluss. Regelmäßig finden zwischen Schülern und Lehrern Lerngespräche statt, in dem Lehrer und Schüler besprechen, ob und welche Schwierigkeiten es beim Lernen gab, was geändert, was verbessert werden kann und was sich der Schüler/die Schülern für die nächste Zeit vornimmt. Der genaue Leistungsstand in jedem Fach wird mindestens zweimal jährlich im Rückmeldegespräch zwischen Lehrer/Eltern (und Kind) detailliert besprochen. Ausgabe Mai 2015 S.11

12 Anlage 1: Betreuungs-Regelungen der Grundschul-Stufen für Ganztagesschüler und für Halbtagesschüler: Die Gemeinschaftsschule ist wie alle Gemeinschaftsschulen gebundene Ganztagesschule. In der Grundschule besteht die Möglichkeit der Wahl zwischen Ganztages- und Halbtages-Besuch. Die Anmeldung zur Ganztages-Grundschule erfolgt jährlich im Frühjahr und ist für ein Jahr verbindlich. Der Ganztagesbetrieb umfasst 4 Tage von Uhr. Der Besuch ist für alle Ganztagesschüler von Mo - Do von Uhr kostenlos. Eine kostenpflichtige Erweiterung auf Uhr an bis zu 5 Tagen ist möglich. Ein warmes Mittagessen wird in der Mensa angeboten und kann online gebucht werden. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Der Ganztagesbetrieb beginnt jährlich in der zweiten Schulwoche und findet an jedem Schultag statt. An den letzten Schultagen vor Weihnachten und vor den Sommerferien endet die schulische Betreuung auch für Ganztagesschüler mit dem Unterrichtsende um Uhr (s. Abschnitt Regelungen zum Schuljahresbeginn ). An unterrichtsfreien Tagen und Projekttagen findet keine Betreuung statt. Die Mittagspause findet aus logistischen Gründen getrennt nach Schulstufen statt: Grundschulstufen: Uhr Sekundarstufe: Uhr In dieser Zeit ist die Mensa für alle GANZTAGES- und Halbtages- PLUS -Schüler der Schule geöffnet. Für Grundschüler bietet die Stadt zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten: - für Ganztageskinder ab 7.00 Uhr (bis 8.05) und bis Uhr = GT- PLUS ; Tage sind einzeln buchbar - für Halbtageskinder ab 7.00 Uhr (bis 8.05) und bis Uhr )= HT- PLUS ; nur als Gesamtpaket buchbar siehe Betreuungsmöglichkeiten für Halbtageskinder, Seite 5 Regelungen für Ganztageskinder: Der Aufenthalt an Ganztagen ist in der GS von Mo-Mi bis Uhr, am Do bis Uhr verpflichtend. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht erlaubt. Die Entlasszeiten (15.10 / oder kostenpflichtig Uhr) werden mit den Eltern für ein Halbjahr verbindlich geregelt. Sofern nichts anderes schriftlich beantragt wird, verlängern sich die Entlasszeiten automatisch bis zum Ende des Schuljahres. Kulanzregelungen für Montag sind nur im begründeten Ausnahmefall und auf schriftlichen Antrag möglich. Ganztages-Grundschüler mit städtischer Zusatz-Betreuung (GT- PLUS ) können an gebuchten Tagen von Uhr die Betreuungsangebote nutzen. Allen Ganztages-Grundschülern steht ein vielseitiges Kursangebot offen, das halbjährlich gebucht werden kann (teilweise kostenpflichtig). Ganztages-Grundschüler und Halbtagesschüler, jeweils mit oder ohne zusätzliche Betreuung sind in den Stammgruppen gemischt. Ausgabe Mai 2015 S.12

13 MITTAGSPAUSE / ESSENS- UND BEWEGUNGSZEIT ( Uhr) In dieser Zeit finden mit wenigen Ausnahmen (z.b. Chor) keine sonstigen Angebote statt. Zuständig für die Aufsicht sind in dieser Zeit städtische Kräfte für Mensaebene, Spielwiese, Aufenthaltsräume im Containerbau ( grüne Villa ). Soweit möglich wird an 2-3 Tagen ein Lehrer für die Betreuung in der Sporthalle eingesetzt. Ganztageskinder der Eingangs-Stufe deponieren ihre Ranzen unter der Treppe oder im Regal vor Zi 16. Ganztageskinder der A-Stufe legen ihre Schulranzen im Foyer des GS-Anbaus West ab. Im Anschluss gehen Kinder, die Essen bestellt haben, in Begleitung von Betreuern in die Mensa Kinder, die vespern wollen, nehmen ihr Vesper mit und vespern in der grünen Villa. Essen in der Mensa: GS müssen, falls sie in der Mensa essen wollen, eine Mahlzeit vorbestellt haben (Internet / Karte). Vorbestellt werden können zwei Menüs, Pasta, oder ein Snack. In der Mensa sitzen die Kinder an Tischen. Die Essensausgabe / der Ablauf des Essens wird durch Rituale gesteuert. Die Betreuung erfolgt durch städtische Kräfte. Zuständig für die Essensausgabe in der Mensa sind städtische Kräfte. Am Ende der Mittagspause ertönt ein Signal. WEITERER ABLAUF bis Uhr: Der weitere Ablauf ist für Ganztages-- und HT- PLUS -Kinder unterschiedlich geregelt: Montag: Studienzeit Alle Kinder treffen sich in der Villa. Von dort gehen sie mit den Betreuern in ihre Lern-Zimmer zur Erledigung ihres Arbeitsplans (bis Uhr bzw Uhr ) Kurskinder und Chorkinder erhalten nach Kursende Gelegenheit zu einer Studienzeit. Dienstag: Ruhezeit / Studienzeit Eingangsstufe: Die Ganztages-Kinder gehen zur Ruhe- und Studienzeit in ihre Klassenzimmer, ab Uhr ist Klassenunterricht. Aufbaustufe: Ganztages-Kinder gehen in das Zimmer ihrer GT-Gruppe zur Ruhezeit. Anschließend ist Studienzeit und Fördergruppe bis Uhr. Mittwoch: Ruhezeit / Studienzeit Eingangsstufe: Die Ganztages-Kinder gehen in das Zimmer ihrer GT-Gruppe zur Ruhe- und Studienzeit. Daran schließt sich ein 60-minütiges Förder- und Kreativangebot an. Aufbaustufe: Ganztages-Kinder gehen in das Zimmer ihrer GT-Gruppe zur Studienzeit. Anschließend ist jahrgangsübergreifender Werkstatt-Unterricht für alle Kinder. Donnerstag: Erlebnis-Nachmittag Alle Ganztages-Kinder gehen in das Zimmer ihrer GT-Gruppe. Nach der Studienzeit (bis ca Uhr) verlassen die Gruppen die Schule. Ausgabe Mai 2015 S.13

14 Anmerkungen zum Ablauf der Nachmittage am Dienstag bis Donnerstag: Eingangsstufe: Die GT-Kinder der E-Stufe sind am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab Uhr einer festen Gruppe zugeteilt. Ab Uhr folgen am Dienstag der Klassenunterricht, am Mittwoch ein Förderband in der Gruppe (jeweils bis Uhr), am Donnerstag eine Exkursion in die nähere Umgebung (Erlebnis- und Erfahrungslernen; bis Uhr), ebenfalls in der Gruppe. Aufbaustufe: Die Kinder der Aufbaustufe besuchen am Dienstag (mehrmals jährlich) wechselnde Projektgruppen. Innerhalb dieser Gruppen findet auch die 40-minütige Lernzeit statt. Am Mittwoch besuchen alle Schüle die jahrgangsübergreifenden MeNuK-Werkstätten. Für den Erlebnis-Nachmittag am Donnerstag sind die Schüler einer festen Gruppe zugeteilt. Diese Gruppe sieht keine Wechsel während des Jahres vor. Allgemeine Regeln für Studienzeiten in der GS (angelehnt an Regeln, die auch für HT-Kinder zu Hause vereinbart sind): Die Kinder werden vom Gruppenleiter aufgefordert und immer wieder ermutigt, sich selbstständig mit den notierten Aufgaben ihres Arbeitsplans zu beschäftigen. Eine Nachhilfe ist aufgrund der Gruppengrößen nicht möglich! Bei Kindern, die behaupten, nichts aufzuhaben, wird das Wochenplanheft / -mappe kontrolliert und gegebenenfalls gemeinsam nach offenen Aufgaben gesucht. Der Wochenplan / Lerntagebuch / Arbeitsplan dient auch der Kommunikation mit den Klassenlehrern oder Eltern, z.b. wenn Kinder eine Aufgabe nicht verstanden haben und sie deshalb nicht vollständig erledigt werden konnte oder wenn das Kind zwar lange genug gearbeitet hat, die Zeit aber nicht ausreichte, um mit allem fertig zu werden. Gut erledigte Aufgaben werden von den Betreuern abgehakt. Eine genaue Fehlerkorrektur findet nicht statt. Die Studienzeiten der GTS sind mit ca. 40min angesetzt, weitere Übungszeit kann ab genutzt werden. Kurze Unterbrechungen außerhalb des Zimmers sind möglich. Nur für städtische Betreuung während einer Studienzeit gilt: Kinder, die trotz Aufforderung nachhaltig stören, verlassen das Hausaufgaben-Zimmer und werden im Spielzimmer oder auf der Spielwiese weiter betreut. BETREUUNGSZEITEN NACH UHR am Dienstag / Mittwoch Alle GT-Kinder (ohne Zusatzbuchung) werden sofern mit den Eltern nichts anderes vereinbart wurde montags bis donnerstags um Uhr nach Hause geschickt. Vereinbarungen mit den Eltern über Entlasszeiten: Eltern werden zu Schuljahresbeginn abgefragt, ob ihr Kind früher oder später entlassen werden soll. Mögliche Entlasszeiten für Ganztagesschüler sind Uhr (nur Mo-Mi); Uhr oder Uhr ( nur bei gebuchter Betreuung PLUS ) Die abgefragten und schriftlich angegebenen Zeiten sind maßgebend für alle Betreuungskräfte. Die Wahl der Betreuungszeit ist jeweils für 1 Halbjahr verpflichtend und verlängert sich automatisch sofern nichts anderes schriftlich beantragt wird. Ausgabe Mai 2015 S.14

15 Dabei gilt: GT-Kinder werden am Di/Mi um Uhr in die grüne Villa geschickt. Dort treffen sie auf zur Betreuung eingeteilte Lehrer bzw. Betreuer. GT-Kinder, deren Eltern eine Entlasszeit um Uhr wünschten, werden von ihren Lehrern entlassen. Am Donnerstag werden alle GT-Kinder ohne Betreuung PLUS nach Rückkehr in die Schule von ihren Lehrern entlassen. Alle Kinder mit Betreuung PLUS oder mit gebuchten Kursen werden am Donnerstag um Uhr und am Freitag um Uhr in die grüne Villa geschickt. Abholung: Alternativ zur vereinbarten Entlassung können betreute GT-Kinder Mo-Mi ab Uhr, Do ab abgeholt werden. Die Abholung erfolgt ausschließlich durch persönliche Abmeldung des Abholenden beim Betreuer. Falls die Abholenden nicht bekannt sind, müssen sie sich als Erziehungsberechtigte oder über eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten ausweisen. Bitte beachten: Außerhalb der Entlasszeiten (15.10 /16.00 /17.00 Uhr) kann es sein, dass Kinder sich außerhalb des Schulgeländes aufhalten! WAHLANGEBOT FÜR GANZTAGES-KINDER: KURSE Zusätzlich zur gewünschten Betreuung können alle Ganztages-Kinder Kurse buchen. Kurse finden statt am Montag / Freitag nach einer Mittagspause am Dienstag / Mittwoch zw. ca und Uhr Der Besuch der Kurse wird für GT-Kinder durch städtische Betreuungskräfte organisiert und überwacht, sofern der Kursbeginn und/oder das Kursende innerhalb der vereinbarten Betreuungszeit liegen. Jugendbegleiter sind vertraglich in das Jugendbegleiter-Programm des Landes eingebunden, versichert und erhalten auf Wunsch für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Darüber hinaus ist für manche Kurse ein Eigenanteil erforderlich. Jugendbegleiter sind zur Verschwiegenheit und zur Abgabe eines aktuellen Führungszeugnisses verpflichtet. Kinder, die Kurse gebucht haben, werden immer von der grünen Villa aus vom jeweiligen Betreuer (unter Berücksichtigung der Wegezeit) in ihren Kurs geschickt. Der Kursleiter schickt alle Kinder am Ende des Kurses zur grünen Villa zurück. AUSNAHMEN können mit den Eltern vereinbart werden (am besten schriftlich festgehalten) und müssen den Betreuern bekannt sein. Ausgabe Mai 2015 S.15

16 Betreuungsmöglichkeiten für Halbtageskinder: Städtische Betreuung (HT- PLUS ): ist für Halbtageskinder bis Uhr möglich. Halbtageskinder mit gebuchter Betreuung bis Uhr können vor und nach dem Unterricht durch städtische Kräfte betreut werden. Buchbar ist nur das Komplett-Angebot für alle fünf Tage der Woche. Die Betreuung ist schulunabhängig. Regelungen für den Besuch einzelner Tage und den Ablauf der Betreuung werden ausschließlich von städtischen Kräften erlassen. Der Aufenthalt über Mittag ist an vereinbarten Betreuungstagen verpflichtend. Halbtagskinder mit Betreuung PLUS verbringen die Mittagspause ( Uhr)zusammen mit den Ganztageskindern. Sie können Mitgebrachtes vespern oder nach Vorbestellung mit den Betreuern in der Mensa essen. Im Anschluss an die Mittagspause bleiben HT-PLUS-Kinder an allen 5 Tagen in der Villa bzw. auf dem Aktiv-Spielfeld in der Obhut der städtischen Betreuer (bis Uhr bzw. bis zum Beginn der Mittagsschule). Halbtagesschüler ohne gebuchte Betreuung (HT) können sich zwischen Uhr und Uhr nicht auf dem Gelände der GS aufhalten. Zu anderen Zeiten steht der Aufenthalt unter der Aufsichtspflicht der Eltern. Ein Betreten der Schulgebäude ist nicht erlaubt. Ausnahmeregelung für Halbtageskinder am Unterrichts-Nachmittag: Kinder aus den Stadtgebieten Buch / Lug / Kammgarnspinnerei / Kreuzäcker-Ellental / Bissingen und aus umliegenden Ortschaften können auf Antrag zwischen und an der Schule bleiben. (Nicht möglich für Schüler aus dem Gebiet Aurain! Bus ab Sand / Rückfahrt ab Aurain RS / ab DLW 13.31) Voraussetzung ist eine schriftliche Anmeldung durch die Eltern. Nach Anmeldung ist der Verbleib an der Schule am Unterrichts-Nachmittag verbindlich! Die Kinder erhalten dann einen Ausweis, der sie berechtigt, sich am Dienstag oder Mittwoch auf dem Schulgelände aufzuhalten. Angemeldete Kinder dürfen wie GT- und HT-PLUS-Kinder das Schulgelände in der Mittagspause nicht verlassen. Die Kinder melden sich beim aufsichtführenden Lehrer im bereitgestellten Raum. Dort können sie vespern und sich aufhalten. Nach Vorbestellung ist mit Geldkarte auch das Essen in der Mensa möglich. Auch der Aufenthalt auf dem großen Schulhof und in der Sporthalle (sofern geöffnet) ist erlaubt. Ab Uhr besuchen die Kinder die Ruhezeit ihrer Klasse. Spielwiese und Grüne Villa werden von städtischem Personal betreut und bleiben aus Haftungsgründen den GT-GS und HT-PLUS-Kindern vorbehalten. Ausgabe Mai 2015 S.16

17 Regelungen für alle Schüler zu Beginn des Schuljahres und vor Ferienabschnitten: In der ersten Unterrichtswoche und am Montag/Dienstag vor den Sommerferien endet der Unterricht für alle Schüler um Uhr. Am letzten Schultag vor Weihnachten und vor den Sommerferien endet der Unterricht um Uhr. Die Ganztagesschule und der Unterricht für Schulanfänger beginnen grundsätzlich erst in der 2. Schulwoche. Eingeschulte Kinder mit gebuchter städtischer Zusatzbetreuung PLUS werden auf Wunsch auch in der ersten Woche betreut. Bei rechtzeitiger Bedarfsanmeldung (zum Schuljahresbeginn: vor den Sommerferien!) können auch Ganztages-Kinder ohne PLUS betreut werden (nur eingeschulte Kinder). Für Schulanfänger können nur im Ausnahmefall Einzelregelungen getroffen werden. Die Mensa ist während der ersten Schulwoche geschlossen. Gebuchte Kurse finden falls nicht anders vereinbart - ab der zweiten Schulwoche statt. Vor den Herbst- Faschings- Oster- und Pfingstferien findet die Betreuung regulär, wie an diesem Wochentag vorgesehen, statt. Vor den Weihnachtsferien und vor den Sommerferien enden Schule und Betreuung um Uhr An unterrichtsfreien Tagen (Brückentage, Pädagogische Tage) findet keine Betreuung statt. Ausnahmeregelungen trifft die Stadt für städtisch betreute Kinder (HT- PLUS und GT- PLUS ). Stand Februar 2015 gez. Steigelmann Ausgabe Mai 2015 S.17

18 Anlage 2: Die Schulvereinbarung - Vorwort Die Schule im Sand hat sich 2008 unter Beteiligung von Lehrern, Schülern, Schulsozialarbeit und Eltern eine neue Schulvereinbarung gegeben, die regelmäßig überprüft wird. Alle an der Schule Tätigen, Schüler, Lehrer, Beschäftigte, verpflichten sich, dieser Vereinbarung zu folgen, damit das Ziel eines demokratischen und harmonischen Miteinander-Lebens erreicht wird. Unsere Schulvereinbarung spiegelt die Werte wider, die an unserer Schule verbindlich und generell gelten sollen. Ein dazu gehörender Maßnahmen-Katalog für Regelabweichungen und die Vereinbarung für den Umgang mit Gewalt sollen für Klarheit in Bezug auf Verhaltenserwartungen sorgen. Er entbindet nicht von der jeweiligen Würdigung und sensiblen Behandlung des Einzelfalls und ist unabhängig vom Grad des Verständnisses für gezeigtes Fehlverhalten. Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Schulvereinbarung ist die folgende Übereinkunft zum Umgang mit Regeln: 1) Eine funktionierende Gemeinschaft ist auf einige Regeln angewiesen: Diese sind sorgfältig ausgewählt, begründet und machen Sinn. Wir sind uns allerdings bewusst, dass unsere Regeln nicht für jedermann gleichermaßen sinnvoll und akzeptabel sein können. Solange sie jedoch in legitimer, demokratischer Weise zustande gekommen sind, gelten sie als verbindlich für alle. Gleichzeitig rechnen wir damit, dass Regeln nicht immer eingehalten werden und vorläufig sind. 2) Wer von den vereinbarten Regeln abweicht, ist erklärungspflichtig: Betroffene, Lehrer, Schulleitung und Schulsozialarbeit genauso wie Schüler haben ein Recht darauf, über die Ursachen einer momentanen, persönlichen Abweichung informiert zu werden. Dies wird als Zeichen gewertet, dass die grundsätzliche Verpflichtung zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht in Frage gestellt wird und Sanktionen gegen grobe oder chronische Regelverstöße grundsätzlich akzeptiert werden. 3) Das Unterlaufen von Regeln ist keine akzeptable Form von Kritik: Als untauglich betrachtete Regeln können nicht einfach unterlaufen werden. Jeder in der Schule Tätige hat die Pflicht, sich in einem solchen Fall für eine Änderung im Rahmen der demokratischen Verfahrens- Möglichkeiten (Klassenrat, SMV, GLK, Schulkonferenz) einzusetzen. 4) Wer es alleine nicht schafft, holt sich Unterstützung Wer Abmachungen nicht einhalten kann und wen Verhaltenserwartungen überfordern, muss um Unterstützung bitten. Ansprechpartner für Schüler sind Schulleitung, Lehrer des Vertrauens, Schulsprecher, Schulsozialarbeit oder Schulmediator(in). Ansprechpartner für Lehrer sind auch Supervisionsgruppen (über PH Ludwigsburg oder über RP Stuttgart). Stilles Leiden, Trotzen oder vorgetäuschte Akzeptanz sind keine annehmbaren Lösungen. 5) Die Schulvereinbarung und der Maßnahmenkatalog werden regelmäßig überprüft. Wir überprüfen in Zwei-Jahres-Abständen die Tauglichkeit aller Regeln und Vereinbarungen. Punkt für Punkt wird bekräftigt, modifiziert oder, wenn untauglich, gestrichen. Neue notwendige Regeln werden hinzugefügt. Ausgabe Mai 2015 S.18

19 Vereinbarung über gemeinsame Regeln und Ordnungen I Alle in der Schule gehen fair und respektvoll miteinander um: gem. Schulkonferenz vom 18/06/07, zuletzt geändert am 27/11/2013 Wir wenden keine körperliche Gewalt an, beleidigen niemanden mit Worten oder Gesten und respektieren fremdes Eigentum. Wir helfen einander, wenn jemand uns braucht. Wir tragen alle dazu bei, dass sich jeder wohl fühlen kann. Wir achten einander durch angemessene Kleidung. II Damit dies klappt, halte ich mich an unsere Regeln: 1. Ich verhalte mich so, dass jeder ohne Angst den Schulweg gehen kann. 2. Ich befolge die Verkehrsregeln. 3. Ich bringe alle Aufgaben und Materialien für den Unterricht mit. 4. Ich bin pünktlich, damit der Unterricht ungestört beginnen kann. 5. Ich gehe im Schulgebäude langsam und leise. III Als Schüler weiß ich, dass für mich auch Folgendes gilt: 6. Ich darf das Schulgelände nur mit Erlaubnis verlassen. 7. Ich halte mich an die Regeln meiner Klasse. 8. Ich weiß, dass diese Regeln auch bei außerschulischen Veranstaltungen gelten. 9. Ich betrete Fachräume nur mit direkter Erlaubnis. 10. Ich verbringe die große Pause auf dem Pausengelände und achte die Pausenregeln. IV Ich akzeptiere außerdem die Vereinbarungen der Schulkonferenz: Handys,MP3-Player, Kameras und Ähnliches bleiben auf dem Schulgelände ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt (Ausnahmen: Schülercafé in der Mittagspause und unterrichtliche Zwecke mit ausdrücklicher Genehmigung) Kaugummis sind auf dem Schulgelände aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Das Benutzen von Skateboards, Inlinern, Fahrrädern, Skootern auf dem Schulgelände gefährdet Fußgänger und ist deshalb nur in Ausnahmefällen unter Aufsicht möglich. Das Klettern außerhalb von Kletterwand und Spielgeräten sowie das Schneeball-Werfen sind nicht ungefährlich und deshalb auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Verboten ist das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern und waffenähnlichen Gegenständen. das Mitbringen und der Genuss von Alkohol, Zigaretten und anderen Drogen. das Mitbringen und der Genuss von koffeinhaltigen und taurinhaltigen Getränken für Menschen unter 18. Wenn ich Regeln übertrete, muss ich mit Konsequenzen rechnen. Wenn ich jemandem oder einer Sache Schaden zufüge, muss ich ihn wieder gut machen, soweit dies möglich ist. Ausgabe Mai 2015 S.19

20 Einzelregelungen und Erläuterungen zur Schulvereinbarung: V Klassenzimmer und Fachräume 1. Klassenzimmer, Fachräume und Flure sind vor allem zum Arbeiten da. Deshalb verhalte ich mich dort leise. Ich renne und rufe nicht. Während der Studien- und Lernzeiten gilt Flüsterlautstärke (30cm-Regel). 2. Vor Unterrichtsbeginn oder nach einer Pause gehe ich gleich ins Klassenzimmer oder zum Treffpunkt. 3. Ich warte an den vereinbarten Stellen auf meinen Lehrer. Fachräume, Schwimmbad- und Sporthalle darf ich immer nur mit einem Lehrer betreten. 4. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass uns unser Klassenzimmer gefällt und wir gut darin arbeiten können. 5. Ich werfe keine Dinge herum, nehme nichts weg und mache nichts kaputt - auch nicht zum Spaß. 6. Ich gehe mit allen Materialien sorgfältig um, egal wem sie gehören. Nach dem Arbeiten räume ich sie wieder auf. 7. Ich achte auf meinen Arbeitsplatz, auf meine Fächer und darauf, dass auch der Fußboden besenrein ist. VI Pausenhof 1. Während der Schulzeit und der Pausen verlasse ich das Schulgelände nicht. 2. Zu Beginn einer Hofpause gehe ich mit zur Witterung passender Kleidung auf den Pausenhof. 3. Ich betrete Toilettenräume nur solange es sein muss. 4. Ich achte immer darauf, dass die Toiletten sauber bleiben und dass niemand über die Wände klettert. 5. Vom Aufsichtslehrer ausgegebene Bälle bringe ich pünktlich zurück. 6. Ich klettere nur an den dafür vorgesehenen Spielgeräten. 7. Wegen Unfallgefahr werfe ich keine Schneebälle. Die Schulhöfe, die Spielwiese und das Spielfeld stehen unterschiedlichen Schülern zur Verfügung. Ich kenne und befolge die Vereinbarungen: Große Pause: Mittagspause: Das Atrium gehört den Schülern der Eingangsstufe der große Osthof darf von allen Schülern genutzt werden der Westhof gehört den Schülern der oberen Klassen Auf die Spielwiese dürfen nur Grundschüler Das Spielfeld gehört täglich einer anderen Klassenstufe ab Kl.5 (s. Plan) Grundschüler halten sich während ihrer Mittagspause im Mensabereich, auf den Spielwiesen, auf dem Spielfeld und in der Villa auf. Falls Betreuung vorhanden ist, wird auch der Musiksaal geöffnet. Werkrealschüler verbringen ihre Mittagspause im Mensabereich, im Schülercafé, auf Ost- und Westhof, in der Lobby / PC-Raum und in der Sporthalle (sofern Aufsicht vorhanden). Zwischen Uhr und Uhr sind auch die Spielwiese und das Spielfeld für WRS-Schüler offen. Andere Pausen finden nicht auf den Schulhöfen statt. Ausgabe Mai 2015 S.20

21 VII Fahrräder, Skooter und Ähnliches Der Weg zur Schule mit dem Fahrrad ist versichert, sofern die geltenden Regeln eingehalten werden: Auf dem Schulweg müssen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren. Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren. Beim Radfahren in die Schule besteht Helmpflicht. Die verwendeten Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein. Bei mangelhafter Beleuchtung entfällt der Versicherungsschutz. Auf dem Schulgelände müssen alle Fahrzeuge geschoben werden. Fahrräder usw. werden während des Unterrichts an den vorgesehenen Plätzen abgestellt und gesichert. Innerhalb des Schulgebäudes sind keine Fahrzeuge erlaubt. Die Schule haftet nicht für Schäden oder Verlust. VIII Fotografieren und Mediennutzung Das Benutzen von Handys, mp3-playern und ähnlichen Geräten ist auf dem gesamten Schulgelände zu keiner Zeit erlaubt. Die Geräte müssen abgeschaltet sein und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Ausgenommen davon ist das Schülercafé. In der Mittagspause ist dort die Nutzung von Handys oder mp3- Playern, erlaubt. Von dieser Regelung nicht betroffen ist die vom Lehrer angewiesene Nutzung des Handys für unterrichtliche Zwecke. Das Fotografieren und Filmen in der Schule, seien es Lehrkräfte oder Schüler/innen, ist zu jeder Zeit strikt untersagt, da es einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt und eine Zustimmung nicht in jedem Fall angenommen werden kann. Davon ausgenommen sind Aufnahmen zu schulischen Dokumentationszwecken mit ausdrücklicher Genehmigung der Betroffenen. Bei Verlust eines Gerätes übernimmt die Schule keine Haftung. gez. Steigelmann, letzte Aktualisierung Nov Ausgabe Mai 2015 S.21

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