Chemikalien und Arbeitsschutz I

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1 Vorlesung Toxikologie und Rechtskunde für Chemiker Chemikalien und Arbeitsschutz I Einführung in die Gefahrstoffverordnung Dr. rer. nat. Rolf Packroff Wissenschaftlicher Leiter des BAuA-Fachbereiches 4 "Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe" 1

2 Vorlesung Toxikologie und Rechtskunde für Chemiker Chemikaliensicherheit - Geschichte und Perspektiven Packroff Toxikologie Hengstler Toxikologie Hengstler Toxikologie Hengstler Toxikologie Hengstler Packroff I Packroff Toxikologie Hengstler Toxikologie Hengstler Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Gebel Inverkehrbringen von Chemikalien: REACH et al. Marx Allgemeine Rechtskunde vom Hofe Rechtskunde: Repetitorium/Klausurvorbereitung Gebel Toxikologie Hengstler Toxikologie Hengstler Klausur 2

3 Vorlesung Toxikologie und Rechtskunde für Chemiker Klausur am , Uhr, Audimax, EF 50, HS 1 Anmeldung online über das BoS-System Rückfragen bitte an Fr. Silke Hankinson, IfaDo [hankinson@ifado.de] Bitte 2-3 Tage vor der Klausur informieren: 3

4 Gefahrstoffverordnung: Die richtigen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 4

5 Gefahrstoffverordnung Zielsetzung der Gefahrstoffverordnung Ziel dieser Verordnung ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch 1. Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, 2. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und 3. Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse. Stand: 26. November 2010 (BGBl. I, S. 1643), zuletzt geändert am 3. Februar

6 Gefahrstoffverordnung - Konkretisierung Technische Regeln für Gefahrstoffe: TRGS-Reihen 000 Allgemeines 100 Begriffsbestimmungen 200 Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen 300 Arbeitsmedizinische Vorsorge 400 Gefährdungsbeurteilung 500 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 600 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren 700 Brand- und Explosionsschutz (I) 800 Brand- und Explosionsschutz (II) 900 Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS Themen A - Z: Gefahrstoffe 6

7 Praxisbeispiele 3 verschiedene Tätigkeiten mit n-hexan Lehrerversuch: 100 ml n-hexan werden in eine Glasschale gegeben und mit einigen Tropfen Brom versetzt, so dass eine deutliche Färbung sichtbar ist... Abfüllbetrieb: n-hexan wird aus Tankwagen in 100 l - Fässer zum Weiterverkauf umgefüllt... Herstellung von Mobiltelefonen: Die Oberfläche von Touchscreens wird manuell mit n-hexan gereinigt 7

8 Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe und Tätigkeiten identifizieren Zugängliche Informationen beschaffen Maßnahmen selbst ableiten Hersteller Einführer Standardisierte Arbeitsverfahren anwenden Experten Maßnahmen durchführen und dokumentieren Wirksamkeit der Maßnahmen (regelmäßig) prüfen 8

9 Gefahrstoffe und Tätigkeiten identifizieren Gefahrstoffe (nach 2 GefStoffV) 1 gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach 3 GefStoffV, 2 Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind, 3 Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder 2 entstehen oder freigesetzt werden können, 4 Stoffe und Zubereitungen, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können, 5 alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist. 9

10 Gefahrstoffe und Tätigkeiten identifizieren Gefährliche Stoffe und Zubereitungen / Gemische (Gefährlichkeitsmerkmale / Gefahrenklassen nach 3 GefStoffV) bis ab 2015 sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich ätzend, reizend sensibilisierend krebserzeugend fortpflanzungsgefährdend - fruchtschädigend - fruchtbarkeitsgefährdend erbgutverändernd Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ) Spezifische Zielorgantoxizität (einmalige oder wiederholte Exposition) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, schwere Augenschädigung / - reizung Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut Karzinogenität Reproduktionstoxizität Keimzellmutagenität Aspirationsgefahr Gefahren für die menschliche Gesundheit 10

11 Gefahrstoffe und Tätigkeiten identifizieren Gefährliche Stoffe und Zubereitungen / Gemische (Gefährlichkeitsmerkmale / Gefahrenklassen nach 3 GefStoffV) bis ab 2015 explosionsgefährlich brandfördernd hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (AB), Organische Peroxide oxidierende Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe, organische Peroxide Entzündbare Gase, Aerosole Pyrophore Flüssigkeiten, Feststoffe Selbsterhitzungsfähige Stoffe, Gemische Stoffe, Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Gase unter Druck physikalische Gefahren Korrosiv gegenüber Metallen 11

12 Gefahrstoffe und Tätigkeiten identifizieren Gefährliche Stoffe und Zubereitungen / Gemische (Gefährlichkeitsmerkmale / Gefahrenklassen nach 3 GefStoffV) bis ab 2015 umweltgefährlich Gewässergefährdend (akut und langfristig Ozonschicht schädigend Gefahren für die Umwelt 12

13 Gefahrstoffe und Tätigkeiten identifizieren Gefahrstoffe mit Sicherheitsdatenblatt "eingekaufte" chemische Produkte Hersteller- Information nutzen ohne Sicherheitsdatenblatt selbst hergestellte oder entstehende Gefahrstoffe gefährliche Eigenschaften selbst ermitteln 13

14 Gefahrstoffe und Tätigkeiten identifizieren Gefahrstoffe ohne Sicherheitsdatenblatt 1. neu hergestellte Stoffe, Zubereitungen, Zwischenprodukte 2. nicht kennzeichnungspflichtige Produktgruppen (wenn sie gefährliche Eigenschaften aufweisen) Kosmetika Lebensmittel u zusatzstoffe (Mehl!) Fertigarzneimittel, Medizinprodukte Abfälle zur Beseitigung, Altöle, Abwässer Bestandteile von Planzen und Tieren (Allergien!) 3. Stoffe mit AGW (TRGS 900) oder BGW (TRGS 903) 4. Chem. Arbeitsstoffe mit sonstigen Gefährdungen Hautkontakt (Wasser! bei Feuchtarbeit) Bildung von Ex-Atmosphäre (Staub!) tiefkalte oder heiße Flüssigkeiten, Dämpfe, Gase erstickende oder narkotisierende Gase Stoffe mit Datenlücken 14

15 Gefahrstoffe und Tätigkeiten identifizieren Tätigkeiten (nach 2 GefStoffV) Abbau, Produktion, Herstellung Verwendung: Handhabung, Gebrauchen, Verbrauchen, Aufbewahren, Be- und Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Entfernen, Vernichten, innerbetriebliches Befördern Wartungsarbeiten Bedien- und Überwachungstätigkeiten Beförderung Lagerung Entsorgung und Behandlung gleichartige Tätigkeiten: eine Beurteilung 5 Arbeitsschutzgesetz 15

16 Gefahrstoffe und Tätigkeiten identifizieren Arbeitgeber und Beschäftigte (nach 2 GefStoffV) Dem Arbeitgeber sind gleichgestellt: Unternehmer ohne Beschäftigte (Selbständige) Auftraggeber und Zwischenmeister (Heimarbeitsgesetz) Den Beschäftigten sind gleichgestellt: in Heimarbeit Beschäftigte Schüler/innen, Studierende und sonstige Personen (insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen Tätige, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen) Im Praktikum gilt die GefStoffV! 16

17 Zugängliche Informationen beschaffen Zugängliche Informationen Hersteller Einführer Sicherheitsdatenblatt, Etikett, Kennzeichnung Expositionsszenarien (REACH) Angaben aus Zulassungsverfahren (z. B. Pflanzenschutzmittel, Biozide) ECHA Einstufungs-/Kennzeichnungsverzeichnis Experten Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Branchen-/tätigkeitsspezifische Hilfestellungen Gefahrstoffinformationen Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe 17

18 Zugängliche Informationen beschaffen Information in der chemischen Lieferkette REACH Gefahrstoff Tätigkeit Arbeitsschutz Gefährdung Maßnahmen Hersteller/ Einführer Expositionsszenario Prüfmethoden für Wirksamkeit Mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung 18

19 Zugängliche Informationen beschaffen Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung (nach 4 GefstoffV) Schnittstellen GefStoffV zur CLP(GHS)-Verordnung 1272/2008 zur Verordnung (EU) über Biozidprodukte 528/2012 Piktogramm Gefahrensymbol Signalwort Gefahrenklasse Gefahrenbezeichnung Handelsname EG-Nr. Hersteller/Vertreiber H- und P-Sätze R- und S-Sätze ggf. Komponente ggf. Füllmenge 19

20 Zugängliche Informationen beschaffen Info-Quelle: Sicherheitsdatenblatt nach 5 GefStoffV, s. a. AGS-Bekanntmachung 220 Gefahrstoff Inverkehrbringer Einstufung Chem. Bestandteile Unfallmaßnahmen Arbeitsschutz p.-c. Eigenschaften (Öko-)Toxikologie Entsorgung, Transport Rechtsvorschriften Anhang: Expositionsszenarien Schnittstelle zur REACH-VO 1907/

21 Zugängliche Informationen beschaffen Gefahrstoffinformationen im Internet GDL - Gefahrstoffdatenbank der Bundesländer GESTIS Stoffdatenbank des BGIA (auch für Apple u. Android) IGS Informationsystem gefährliche Stoffe NRW GISBAU Gefahrstoffinformationssystem der Bau-BG GISChem Gefahrstoffinformationssystem der BG Rohstoffe und chemische Industrie Risikobewertungen nach EG-Altstoffverordnung 21

22 Zugängliche Informationen beschaffen Informationen zu Gefahrstoffen: GESTIS gibt es auch als App 22

23 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Einstufung n-hexan (altes Recht) Quelle: GESTIS 23

24 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Einstufung n-hexan (neues Recht) n-hexan Quelle: GESTIS 24

25 Zugängliche Informationen beschaffen EU-Einstufungsverzeichnis (C&L-Inventory) 25

26 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan 26

27 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan 27

28 Zugängliche Informationen beschaffen Tätigkeiten, die im Regelfall eine Selbsteinstufung oder eine eigenständige Stoff bezogene Ermittlung der Gefährdung erfordern ( 6(3) GefStoffV) Entwicklung/Herstellung neuer Stoffe/Produkte (Nebenprodukte, Verunreinigungen beachten!)? Tätigkeiten mit Abfällen, Flugaschen, Filterstäuben, Klärschlämmen,...(TRGS 520) Abbruch- und Sanierungarbeiten (TRGS 524) Instandhaltung, Wartung, Reinigung Demontage und Recycling Deponierung 28

29 Zugängliche Informationen beschaffen Was tun bei Datenlücken? Neue Stoffe in Forschung und Entwicklung (mit völlig unbekannten Eigenschaften) Abzug / geschlossenes System (TRGS 526) Bekannte Stoffe mit fehlenden Prüfdaten oder aussagekräftigen Information zur akute Toxizität Hautreizung erbgutverändernden Wirkung Hautsensibilisierung...Wirkung bei wiederholter Exposition wie Gefahrstoffe mit den entsprechenden Eigenschaften behandeln ( 6 (14) GefStoffV) 29

30 Zugängliche Informationen beschaffen Gefahrstoffverzeichnis (nach 6 (12) GefStoffV) Lubrixol Aceton n-hexan Mukelin 1. Bezeichnung des Gefahrstoffes 2. Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften 3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen 4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können. 30

31 Maßnahmen selbst ableiten Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beurteilende Gefährdungen dermale Gefährdung TRGS 401 inhalative Gefährdung Schutzmaßnahmen phys.-chem. Gefährdung Hitze,Kälte, Ersticken TRGS 402 TRGS 720 ff 800 Brand, Explosion 31

32 Maßnahmen selbst ableiten Control banding is a qualitative or semi-quantitative risk assessment and management approach to promoting occupational health and safety, ist ein qualitatives oder halbquantitatives Werkzeug für die Gefährdungsbeurteilung... is intended to minimize worker exposures to hazardous chemicals and other risk factors in the workplace, zur Minimierung von chemischen und anderen Belastungen am Arbeitsplatz... is intended to help small businesses by providing an easy-to-understand, practical approach to controlling hazardous exposures at work. für den Arbeitsschutz-Praktiker in Klein- und Mittelbetrieben 32

33 Maßnahmen selbst ableiten Merkmale des Control Banding Einfache Bewertungswerkzeuge Konkrete Maßnahmenvorschläge für Tätigkeiten (Schutzleitfäden) 33

34 Maßnahmen selbst ableiten Praxishilfe zur Gefahrstoffverordnung Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Ableitung von Schutzmaßnahmen für "eingekaufte" Gefahrstoffe mit Sicherheitsdatenblatt Werkzeuge zur Beurteilung von inhalativen Gefährdungen dermalen Gefährdungen Brand-/Ex-Gefährdungen (beta-version) Schutzleitfäden für einzelne Tätigkeiten nach Risikostufen (1-3) 34

35 Maßnahmen selbst ableiten EMKG Kompakt: die Taschenscheiben 35

36 Maßnahmen selbst ableiten Neues EMKG-Modul "Brand- und Explosionsgefährdung" (Testversion 2012) 36

37 Maßnahmen selbst ableiten EMKG Apps und Software EMKG kompakt App - Google Play - Apple itunes EMKG Software 37

38 Maßnahmen selbst ableiten Risikobasiertes Handeln EMKG: Grundprinzip Wirksamkeitsprüfung Schutzmaßnahmen für Tätigkeit Maßnahmenstufe Exposition Stoffbelastung bei Tätigkeit Wirkung Gefahreneigenschaften 38

39 Maßnahmen selbst ableiten EMKG: Gefährlichkeitsgruppen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) Gefährlichkeitsgruppe (Einatmen) A, B, C, D, E Stoffe ohne AGW oder Zubereitungen / Gemische R-Sätze H-Sätze Gefährlichkeitsgruppe (Haut) HA, HB, HC, HD, HE Gefährlichkeitsgruppe (pc) pc-a, -B, -C, -D 39

40 Maßnahmen selbst ableiten Grenzwerte (nach 2 GefStoffV) Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte Biologischer Grenzwert (BGW) ist der Grenzwert für die toxikologischarbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material, bei dem im Allgemeinen die Gesundheit eines Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird TRGS 903 Biologische Grenzwerte 40

41 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Gefährlichkeitsgruppen für n-hexan Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 50 ppm/180 mg/m³ DNEL (Chevron) 21 ppm/75 mg/m³ Gefährlichkeitsgruppe (Einatmen) B (C*) R-Satz R 38 H-Satz H 315 Gefährlichkeitsgruppe (Haut) HB R-Satz R 11 H-Satz H 225 Gefährlichkeitsgruppe (pc) pc-c * als nichtmesstechnische Ermittlung 41

42 Maßnahmen selbst ableiten EMKG: Inhalative Exposition Mengengruppe Freisetzungsgruppe g, ml niedrig / klein Anwendung bei 20 o C Sdp. > 150 o C Anwendung bei XY o C kg, l mittel Sdp o C t, m³ hoch Sdp. < 50 o C Feststoffe Flüssigkeiten 42

43 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Inhalative Exposition für n-hexan Siedepunkt: 67 o C Verarbeitungstemperatur: 20 o C Freisetzungsgruppe mittel 1. Lehrerversuch 2. Abfüllen 3. Bildschirmreinigung Mengengruppe klein groß mittel 43

44 Maßnahmen selbst ableiten EMKG: Maßnahmenstufe (Einatmen) aus: Gefährlichkeitsgruppe (Einatmen) Mengengruppe + + Freisetzungsgruppe Maßnahmenstufe 4 Einzelfalllösung Besondere Beratung Maßnahmenstufe 3 Geschlossene Verfahren Schutzleitfaden-Reihe 300 Maßnahmenstufe 2 Technische Emissionsminderung Schutzleitfaden-Reihe 200 Maßnahmenstufe 1 Grundsätze für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Schutzleitfaden-Reihe

45 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Maßnahmenstufen (Einatmen) für n-hexan 1. Lehrerversuch Maßnahmenstufe 1 Maßnahmenstufe 2* 2. Abfüllen Maßnahmenstufe 2 Maßnahmenstufe 3* 3. Bildschirmreinigung Maßnahmenstufe 2 Maßnahmenstufe 3* * als nichtmesstechnische Ermittlung 45

46 Maßnahmen selbst ableiten EMKG: Dermale Exposition Wirkfläche Wirkdauer gering: Spritzer groß: Benetzung kurz: < 15 min/tag lang: > 15 min/tag 46

47 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Dermale Exposition für n-hexan Wirkfläche Wirkdauer 1. Lehrerversuch gering kurz 2. Abfüllen groß kurz 3. Bildschirmreinigung groß lang 47

48 Maßnahmen selbst ableiten EMKG: Zusätzlicher Maßnahmenbedarf (Haut) aus: Gefährlichkeitsgruppe (Haut) Wirkfläche + + Wirkdauer ergänzend zur Maßnahmenstufe (Einatmen): Hoher Maßnahmenbedarf (Haut) Substitution (wenn möglich) Individuelle Beratung Erweiterter Maßnahmenbedarf (Haut) Technische Maßnahmen, Handschuhe Schutzleitfaden 250 Geringer Maßnahmenbedarf (Haut) Grundsätze für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Schutzleitfaden

49 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Zusätzlicher Maßnahmenbedarf (Haut) für n-hexan 1. Lehrerversuch 2. Abfüllen 3. Bildschirmreinigung 49

50 Maßnahmen selbst ableiten EMKG: Brand- und Ex-Gefährdung Freisetzungsgruppe wie bei der inhalativen Gefährdung (Schritt 2) Mengengruppe wie bei der inhalativen Gefährdung (Schritt 2) Lüftungsgruppe Ungenügender Luftwechsel Allgemeine Lüftung Emissionsminderung Geschlossenes System 50

51 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Parameter Brand- und Ex-Gefährdung für n-hexan Freisetzungsgruppe Mengengruppe Lüftungsgruppe 1. Lehrerversuch mittel klein allgemein 2. Abfüllen mittel groß Emissionsminderung 3. Bildschirmreinigung mittel mittel allgemein 51

52 Maßnahmen selbst ableiten EMKG: Maßnahmenbedarf (Brand-/Ex-Schutz) aus: Gefährlichkeitsgruppe (pc) Mengengruppe Freisetzungsgruppe Lüftungsgruppe Maßnahmenstufe 3 geschlossenes System + hoher Brandschutz, konstruktiver ExSchutz Maßnahmenstufe 2 Emissionsminderung + erweiterter Brandschutz, vorbeugender ExSchutz, Zündquellenvermeidung Maßnahmenstufe1 Grundsätze für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen + allgemeiner Brandschutz 52

53 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Maßnahmenbedarf (Brand/ExSchutz) für n-hexan 1. Lehrerversuch 3. Bildschirmreinigung 2. Abfüllen 53

54 Maßnahmen selbst ableiten EMKG: Wirksamkeitsprüfung - für Gefahrstoffe mit AGW - Arbeitsplatzgrenzwert AGW für n-hexan: 50 ppm Mengengruppe Freisetzungsgruppe 50 Gefährlichkeitsgruppe B (Einatmen) Gefährlichkeitsgruppe C (Einatmen) Maßnahmenstufe X (mit Messpflicht) Maßnahmenstufe Y (nicht-messtechnische Ermittlung) Expositionszielbereich erwartete Belastungshöhe (Expositionsabschätzung) 54

55 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Fazit Beispiel 1: Lehrerversuch 100 ml n-hexan werden in eine Glasschale gegeben und mit einigen Tropfen Brom versetzt, so dass eine deutliche Färbung sichtbar ist... Es geht auch mit guter Arbeitshygiene (Maßnahmenstufe 1), aber unter dem Abzug arbeiten ist sicherer (auch wegen des Broms) 55

56 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Fazit Beispiel 2: Abfüllbetrieb n-hexan wird aus Tankwagen in 100 l - Fässer zum Weiterverkauf umgefüllt... Absaugung ist o.k, aber nur mit regelmäßigen Gefahrstoffmessungen auf die Positionierung achten!!!!! Eine geschlossene Verfahrenstechnik bietet mehr Sicherheit und erspart aufwändige Messungen. ExSchutz ist essentiell! 56

57 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Fazit Beispiel 3: Herstellung von Mobiltelefonen (I) Die Oberfläche von Touchscreens wird manuell mit n-hexan gereinigt... Abzug / Absaugung wäre das Mindeste, in Deutschland aber nur mit Messpflicht Arbeiten in der Glovebox wäre sicherer, aber deutlich aufwändiger und schützen diese Handschuhe wirklich vor n-hexan? 57

58 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Fazit Beispiel 3: Herstellung von Mobiltelefonen (II)? Die beste Lösung: Substitution Handschutz: Handschuhe aus Nitrilkautschuk / Nitrillatex (NBR; 0,4 mm), Fluorkautschuk (FKM; 0,7 mm) (Durchbruchzeit > 8 Stunden, max. Tragezeit 8 Stunden); Polychloropren (CR; 0,5 mm) (Durchbruchzeit zwischen 1 und 2 Stunden, max. Tragezeit 1 Stunde). Völlig ungeeignet (Durchbruchzeit weniger als 1 Stunde) sind Handschuhe aus: Naturkautschuk/Naturlatex (NR; 0,5 mm), Polyvinylchlorid (PVC; 0,5 mm), Butylkautschuk (Butyl; 0,5 mm). Quelle: GISCHEM, n-hexan (BG RCI) "We required Wintek to stop using n-hexane and to provide evidence that they had removed the chemical from their production lines. In addition, Apple required them to fix their ventilation system. Since these changes,no new workers have suffered difficulties from chemical exposure." Quelle: Apple Supplier Responsibility 2011 Progress Report 58

59 Maßnahmen selbst ableiten EMKG: Schutzleitfäden für Tätigkeit 100 Lüftung 101 Lagerung lokale Absaugung 201 Abzugschränke / Abzughauben 204 Staubentnahme aus Abscheidesystem 206 Befüllen von Säcken 210 Beschicken von Kesseln 212 Befüllen von Fässern 213 Entleeren von Fässern mittels Fasspumpe 214 Wiegen von Feststoffen 215 Mischen von Feststoffen 217 Mischen von Flüssigkeiten 230 Herstellen von Pellets geschlossenes System 310 Befüllen und Entleeren von Tankfahrzeugen 312 Umpumpen von Flüssigkeiten 59

60 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Schutzleitfäden für die Beispieltätigkeiten Für alle Tätigkeiten 1. Lehrerversuch 2. Abfüllen 3. Bildschirmreinigung SLF allgemeine Lüftung SLF 110: Hygienemaßnahmen "Einatmen" SLF 201*: Abzugschrank SLF 120: Hygienemaßnahmen "Haut" SLF pc170: Allgemeiner Brandschutz SLF 212: Befüllen von Fässern SLF 305*: Fassbefüllung SLF 250: Erweiterte Maßnahmen "Haut" + weitere zum Brand-/ExSchutz SLF 201: Abzugschrank SLF 301*: Glove Box SLF 250: Erweiterte Maßnahmen "Haut" + weitere zum Brand-/ExSchutz * als nichtmesstechnische Ermittlung 60

61 Standardisierte Arbeitsverfahren anwenden Gefährungsbeurteilung mit vorgegebenen Maßnahmen: Standardisierte Arbeitsverfahren Mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung / Expositionsszenario (REACH) des Herstellers oder Einführers Stoff- oder tätigkeitsbezogene TRGS Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) Experten Branchen-/ tätigkeitsspezifische Hilfestellungen der Bundesländer der Unfallversicherungsträger des Bundes (BAuA) und weiterer Akteure im Arbeitsschutz 61

62 Standardisierte Arbeitsverfahren anwenden Informationsfluss für den Arbeitsschutz REACH GefStoffV Gefährdungsbeurteilung Hersteller / Importeur Expositionsszenario esds Arbeitgeber Schutzmaßnahmen Wirksamkeitsprüfung 62

63 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Ist n-hexan unter REACH registriert? ja! 63

64 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Ist der Stoff für die Tätigkeit registriert? 64

65 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Für unsere Beispiele relevante Prozesskategorien (PROC) 1. Lehrerversuch 2. Abfüllen 3. Bildschirmreinigung 65

66 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Expositionsszenarien Beispiel 1: Lehrerversuch 66

67 Beispiel: 3 Tätigkeiten mit n-hexan Beispiel 2: Abfüllen 67

68 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Rolf Packroff Tel. 0231/ packroff.rolf(et)baua.bund.de 68

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