Richtlinien zur Unterstützung von Sport- Grossveranstaltungen aus dem Sportfonds des Kantons Zürich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Richtlinien zur Unterstützung von Sport- Grossveranstaltungen aus dem Sportfonds des Kantons Zürich"

Transkript

1 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt Sport-Grossveranstaltungen Sportförderung März 2014 Richtlinien zur Unterstützung von Sport- Grossveranstaltungen aus dem Sportfonds des Kantons Zürich 1. Rechtliche Grundlagen Sportpolitisches Konzept des Kantons Zürich vom 5. April 2006 Konzept Sport-Grossveranstaltungen im Kanton Zürich vom 2. November 2012 Unterstützung von Sport-Grossveranstaltungen durch den Kanton Zürich; beteiligte kantonale Verwaltungsstellen vom 2. November 2012 Ethik-Charta im Sport, Swiss Olympic 2. Grundlagen und Zielsetzung Mit der kantonalen Sportförderung als öffentliche Aufgabe soll die sportliche Betätigung möglichst vieler Menschen im Kanton gefördert werden. Es soll der aktiv betriebene Jugend- und Breitensport gefördert werden, insbesondere zu den Zwecken der Gesundheitsförderung, der körperlichen Leistungsfähigkeit, der sinnvollen Freizeit- und Lebensgestaltung, der sozialen Integration, des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie des wirtschaftlichen Vorteils. Sport-Grossveranstaltungen sind ein Motor für Entwicklungen in der jeweiligen Sportart. Sie haben eine «Leuchtturmfunktion» für den Jugend- und Breitensport und sollen mit gezielten Massnahmen in diesen Bereichen kombiniert werden. Gemäss 62 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung sind die Mittel des kantonalen Sportfonds zweckgebunden für die Förderung des Jugend-, Breiten- und Amateursports einzusetzen. Für die finanzielle Unterstützung von Sport- Grossveranstaltungen können Mittel des kantonalen Sportfonds eingesetzt werden, sofern die Veranstaltungen den Jugend- und/oder Breitensport integrieren bzw. positive Auswirkungen auf diese Bereiche des Sports haben. 3. Gegenstand und Zuständigkeit Die vorliegenden Richtlinien regeln die Unterstützung aus dem kantonalen Sportfonds von Sport-Grossveranstaltungen mit einem Budget von über 1 Million Franken. Entsprechende Gesuche um Unterstützung sind beim kantonalen Sportamt einzureichen. Für die Unterstützung kleinerer Sportveranstaltungen ist das Sportamt bzw. der Zürcher Kantonalverband für Sport gemäss separater Richtlinien 1 zuständig. 1 Richtlinien zur Unterstützung von Veranstaltungen im ungebundenen Sport aus dem Sportfonds des Kantons Zürich, Für Veranstaltungen des Vereins- und Verbandssports: Sportförderung Richtlinien zur Eingabe von Gesuchen für Swisslos-Beiträge, Zürcher Kantonalverband für Sport,

2 4. Unterstützungs- und Ausschlusskriterien Für eine Unterstützung nach den vorliegenden Richtlinien muss eine Sport-Grossveranstaltung alle nachstehenden Kriterien erfüllen: - Die Veranstaltung findet im Kanton Zürich statt bzw. einzelne Austragungsorte der Veranstaltung befinden sich im Kanton Zürich. - Es ist eine Veranstaltung des Jugend- oder Breitensports oder in Verbindung mit der Veranstaltung finden gezielte Massnahmen zur Förderung des Jugend- und/oder Breitensports statt. - Die Ethik-Charta wird entsprechend den Anforderungen von Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport umgesetzt. - Die Standortgemeinde unterstützt bzw. die Standortgemeinden unterstützen die Veranstaltung finanziell oder mit Sachleistungen. Ausschlusskriterien - Die Unterstützung von Veranstaltungen mit vorwiegend kommerziellem Charakter ist ausgeschlossen. - Veranstaltungen an denen ausschliesslich Profisportlerinnen und/oder Profisportler teilnehmen und die weder den Jugend- noch den Breitensport einbeziehen, werden nicht unterstützt. - Auf nachträglich nach der Veranstaltung eingehende Gesuche kann nicht eingetreten werden. 5. Beurteilungskriterien Zur Festsetzung der Beitragshöhe kommen folgende Kriterien zur Anwendung: - Bedeutung der Veranstaltung - räumliche Reichweite - Teilnehmersegmente der Veranstaltung - Jugendsport-Veranstaltung - Alterssport-Veranstaltung - Behindertensport-Veranstaltung - Berücksichtigung sportpolitischer Kernanliegen - Breitensport - Jugendsport - Aktivierungspotential Inaktiver - Förderung des Sports im Alter - Gesundheitsförderung - Integration Behinderter - Förderung der sportlichen Aktivität in der Migrationsbevölkerung - Gleichstellung der Geschlechter - Suchtprävention (besondere Vorkehrungen) - Nachhaltigkeit der Veranstaltung - Umweltverträglichkeit der Veranstaltung (besondere Vorkehrungen) - Sicherheit (besondere Vorkehrungen an der Veranstaltung)

3 - Umfang der Veranstaltung - Teilnehmerzahl - Dauer der Veranstaltung - (bereinigtes) Budget - Ehrenamtliche Helfer und Helferinnen - Organisationsform des Veranstalters - Finanzierung der Veranstaltung - Unterstützung aus weiteren kantonalen Quellen - Unterstützung durch Gemeinde(n)- Unterstützung durch andere - Verwendungszweck eines allfälligen Gewinns 6. Gesuch - Gesuche können laufend beim Sportamt eingereicht werden. - Gesuche können in Papierform oder elektronisch eingereicht werden. - Das Gesuch umfasst einen detaillierten Beschrieb der Veranstaltung und ein Budget gemäss Anhang 1: «Anleitung zur Gesuchseinreichung für Sport- Grossveranstaltungen». - Die Veranstalterin oder der Veranstalter einer Sport-Grossveranstaltung nimmt frühzeitig mit dem Sportamt Kontakt auf, damit die für eine Unterstützung erforderlichen Massnahmen geplant und allfällige weitere unterstützende kantonale Verwaltungsstellen einbezogen werden können. - In Absprache mit dem Sportamt werden Gesuche an weitere kantonale Verwaltungsstellen gerichtet. 7. Beitrag - Beiträge aus dem kantonalen Sportfonds werden laufend gesprochen. - Die Beitragshöhe wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Eine Anpassung des ermittelten Betrags liegt in der Kompetenz des Sportamts. - Ab einem Veranstaltungsbudget von über 3 Millionen Franken werden massgeschneiderte Lösungen getroffen. - Beiträge werden nach der Veranstaltung und nach Einreichung der Schlussberichterstattung ausbezahlt. 8. Grundsätze - Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung aus dem kantonalen Sportfonds. - Vorbehalten sind die Verabschiedung des jeweiligen Regierungsratsbeschlusses bezüglich des Mitteleinsatzes der Sportfondsgelder sowie die Genehmigung des jeweiligen Budgets durch den Kantonsrat. - Eine Beitragsprechung hat einmaligen Charakter. Aus ihr kann kein Anspruch für die Unterstützung künftiger Veranstaltungen hergeleitet werden.

4 - Die Beiträge dürfen nur zweckgebunden, entsprechend des eingereichten Gesuchs verwendet werden. Nichteinhalten dieser Bestimmung kann zur Folge haben, dass die Beiträge gekürzt oder gestrichen bzw. zurückgefordert werden. - Ein allfälliger finanzieller Gewinn wird für den Jugend- und/oder Breitensport eingesetzt. 9. Bedingungen - Das Sportfonds-/Swisslos-Logo und das Sportamt-Logo werden bei Publikationen sowie in einem allfälligen Internetauftritt verwendet. Nach Möglichkeit werden Werbeblachen mit dem Sportkanton Zürich-Logo platziert. - Falls eine Sponsorenliste erstellt wird, ist als Sponsor «Sportamt des Kantons Zürich» aufzuführen. - Nach Abschluss der Veranstaltung reicht der/die Veranstalter/in beim Sportamt einen Schlussbericht ein. Dieser umfasst eine Schlussrechnung, Rang- und Teilnehmendenlisten, das Kontrollformular zur Umsetzung der Ethik-Charta von Swiss Olympic an Sport-Grossveranstaltungen und gibt Auskunft über den Einbezug von bzw. über die erfolgten Begleitmassnahmen im Jugend- und/oder Breitensport. - Dem Sportamt werden Fotos der Veranstaltung in digitaler Form und ausreichender Auflösung zur Verwendung in Publikationen und im Internetauftritt des Sportamts zugestellt. - Das Sportamt kann weitere Auflagen festlegen.

5 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt Sport-Grossveranstaltungen Sportförderung März 2014 Anhang 1: Anleitung zur Gesuchseinreichung für Sport-Grossveranstaltungen Damit beurteilt werden kann, ob eine Sport-Grossveranstaltung gemäss den geltenden Richtlinien 2 aus dem kantonalen Sportfonds unterstützt werden kann, sind nachfolgende Angaben nötig: 1. Allgemeine Angaben zur Veranstaltung: Bezeichnung, Austragungsdatum, -dauer und -ort der Veranstaltung 2. Informationen zum Veranstalter: Name, Anschrift und Rechtsform 3. Reichweite der Veranstaltung, unterteilt in: lokal, kantonal, national, international 4. Abgedeckte Sportsegmente bezüglich: Jugendsport, Breitensport, Spitzensport Amateure, Spitzensport Profis, Behindertensport, Alterssport (inkl. Anzahl Teilnehmende) 5. Anzahl teilnehmende Sportlerinnen und Sportler: a. Frauen insgesamt, Männer insgesamt (jeweils inkl. Jugendliche) b. Frauen wohnhaft im Kanton Zürich, Männer wohnhaft im Kanton Zürich (jeweils inkl. Jugendliche) c. weibliche Jugendliche, männliche Jugendliche (jeweils bis 20 Jahre) d. Frauen mit Behinderung, Männer mit Behinderung e. Frauen über 60 Jahren, Männer über 60 Jahren 6. Anzahl teilnehmende «Offizielle»: a. ehrenamtlich/unentgeltlich tätige OK-Mitglieder und Helferinnen und Helfer b. angestellte/bezahlte OK-Mitglieder und Helferinnen und Helfer c. Funktionärinnen und Funktionäre (Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Judges, Jury-Mitglieder etc.) d. Betreuerinnen und Betreuer / Trainerinnen und Trainer / Coaches 7. Detailliertes Budget, enthaltend: a. Aufstellung sämtlicher Ausgaben und Einnahmen nach dem Bruttoprinzip (inkl. Sachleistungen) b. alle um Unterstützung angegangenen Stellen (Sportverbände, Gemeinden, Kantone, Bundesamt für Sport, Swiss Olympic etc.) und Sponsoren c. alle bereits zugesagten Unterstützungen (inkl. Sachleistungen und Defizitgarantien) d. Verwendungszweck eines allfälligen Gewinns 2 Richtlinien zur Unterstützung von Sport-Grossveranstaltungen aus dem Sportfonds des Kantons Zürich

6 8. Angaben zur Jugend- und/oder Breitensportförderung: Beschreiben Sie wie sich die Veranstaltung auf den Jugend- und/oder Breitensport auswirkt bzw. welche Begleitmassnahmen in diesen Bereichen vorgesehen sind. Traditionelle Feste mit sportlicher Ausrichtung, teilnehmenden-intensive Sport- Grossveranstaltungen sowie Kinder- und Jugendsportveranstaltungen erfüllen in der Regel die sportförderungsspezifischen Anforderungen im Bereich Jugend- und Breitensport und müssen keine zusätzlichen Massnahmen treffen. Der Leitfaden für Jugend- und Breitensportmassnahmen unterstützt Organisatoren darin, die Auflagen im Bereich der Jugend- und Breitensportförderung zu erfüllen ( Sportförderung Sportveranstaltungen Sportgrossveranstaltungen) 9. Angaben zu Massnahmen im Bereich Umweltschutz und Suchtprävention: Internationale Europa- und Weltmeisterschaften sind gegenüber Swiss Olympic verpflichtet die Ethik Charta einzuhalten und erhalten hierfür direkt durch Swiss Olympic die nötigen Unterlagen und Hilfestellungen. Für alle anderen Veranstaltungen gilt folgendes: - Im Vorfeld der Veranstaltung ist die «Checkliste zur Umsetzung der Ethik- Charta von Swiss Olympic an Sport-Grossveranstaltungen» durchzugehen ( Sportförderung Sportveranstaltungen Sportgrossveranstaltungen). - Der Veranstalter erstellt ein Umweltkonzept basierend auf den zentralen Empfehlungen von Ecosport ( zentrale Empfehlungen). Alle Veranstalter reichen nach der Veranstaltung zusammen mit der Schlussberichterstattung das ausgefüllte «Kontrollformular zur Umsetzung der Ethik-Charta von Swiss Olympic» ein ( Sportförderung Sportveranstaltungen Sportgrossveranstaltungen). Für eine erste Kontaktaufnahme treten Sie bitte möglichst frühzeitig vor der Veranstaltung mit dem kantonalen Sportamt, Bereich Sportförderung, in Kontakt. Schriftliche Unterstützungsgesuche sind möglichst frühzeitig vor der Veranstaltung einzureichen an: Sportamt des Kantons Zürich, Bereich Sportförderung, Neumühlequai 8, Postfach, 8090 Zürich. Bitte beachten Sie die «Richtlinien zur Unterstützung von Sport-Grossveranstaltungen aus dem Sportfonds des Kantons Zürich».

Unterstützung von Veranstaltungen im ungebundenen 1 Sport Richtlinien

Unterstützung von Veranstaltungen im ungebundenen 1 Sport Richtlinien Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt Sportveranstaltungen Sportförderung Mai 2017 Unterstützung von Veranstaltungen im ungebundenen 1 Sport Richtlinien 1. Rechtliche Grundlagen Bundesgesetz betreffend

Mehr

Richtlinien zur Unterstützung von Sportprojekten im ungebundenen 1 Sport aus dem Sportfonds des Kantons Zürich

Richtlinien zur Unterstützung von Sportprojekten im ungebundenen 1 Sport aus dem Sportfonds des Kantons Zürich Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt Sportprojekte Sportförderung März 2014 Richtlinien zur Unterstützung von Sportprojekten im ungebundenen 1 Sport aus dem Sportfonds des Kantons Zürich 1. Rechtliche

Mehr

1. Rechtliche Grundlagen. 2. Grundlagen und Zielsetzung

1. Rechtliche Grundlagen. 2. Grundlagen und Zielsetzung Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt Sportanlagen Sportförderung November 2014 Richtlinien zur Unterstützung von Projekten zur Einführung von Reservationssystemen 1 für eine bessere Nutzung von

Mehr

Kanton Zürich Sportamt. sportnetze. Sportkanton Zürich wir bewegen

Kanton Zürich Sportamt. sportnetze. Sportkanton Zürich wir bewegen Kanton Zürich Sportamt sportnetze Sportkanton Zürich wir bewegen Wozu ein Sportnetz Lokale Sport- und Bewegungsangebote und die Rahmenbedingungen für den Sport in einer Gemeinde/Region/Stadt 1 haben eine

Mehr

Kanton Zürich Sicherheitsdirektion. Sportamt. www. sport. zh.ch. Dienstleistungen

Kanton Zürich Sicherheitsdirektion. Sportamt. www. sport. zh.ch. Dienstleistungen Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt Dienstleistungen www. sport. zh.ch Liebe Leserinnen und Leser Das Sportamt setzt sich dafür ein, dass Städte, Gemeinden, Sportvereine und -verbände sowie weitere

Mehr

Kanton Zürich Sportamt. sportnetze. Sportkanton Zürich wir bewegen

Kanton Zürich Sportamt. sportnetze. Sportkanton Zürich wir bewegen Kanton Zürich Sportamt sportnetze Sportkanton Zürich wir bewegen Wozu ein Sportnetz Lokale Sport- und Bewegungsangebote und die Rahmenbedingungen für den Sport in einer Gemeinde/Region/Stadt 1 haben eine

Mehr

Ziele Entwickeln und Erbringen von qualitativ hochstehenden Dienstleistungen für Sportverbände, Sportvereine und weitere Partner

Ziele Entwickeln und Erbringen von qualitativ hochstehenden Dienstleistungen für Sportverbände, Sportvereine und weitere Partner Ziele 2015-2018 Der ZKS als Dienstleister und Interessenvertreter der Zürcher Sportverbände und des privatrechtlich organisierten Sports im Kanton Zürich Ziele 2015-2018 1. Entwickeln und Erbringen von

Mehr

Baselbieter Talent- und Leistungssportförderung Baselbieter Sporttrainingsstützpunkte

Baselbieter Talent- und Leistungssportförderung Baselbieter Sporttrainingsstützpunkte Rheinstrasse 44 4410 Liestal T 061 552 14 00 F 061 552 14 19 sportamt@bl.ch www.sport-bl.ch Richtlinien für: Baselbieter Talent- und Leistungssportförderung Baselbieter Sporttrainingsstützpunkte Begriffe:

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2010 1811. Sportfonds (Beiträge, Mitteleinsatz 2011) 1. Gemäss 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung

Mehr

Einwohnergemeinde. Richtlinien für die Sportlerehrung sowie Auszeichnung der Sportförderung. vom 10. Januar 2011

Einwohnergemeinde. Richtlinien für die Sportlerehrung sowie Auszeichnung der Sportförderung. vom 10. Januar 2011 Einwohnergemeinde Richtlinien für die Sportlerehrung sowie Auszeichnung der Sportförderung vom 10. Januar 2011 Stand 05. März 2014 Richtlinien für die Sportlerehrung sowie Auszeichnung der Sportförderung

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2013 1361. Sportfonds (Beiträge, Mittelverwendung 2014) 1. Gemäss 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen im Bereich Sport der Gemeinde Riehen

Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen im Bereich Sport der Gemeinde Riehen Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen im Bereich Sport der Gemeinde Riehen 1. Allgemeines 1.1 Grundlagen 1.1.1 Reglement für die Fachkommission zur Förderung von Aktivitäten im Bereich Sport der Gemeinde

Mehr

Richtlinien über die Jugendförderung in Sportvereinen

Richtlinien über die Jugendförderung in Sportvereinen Gestützt auf 84 des Gemeindegesetzes und Art. 6 des Reglements über die Vereinsförderung erlässt der Gemeinderat Richtlinien über die Jugendförderung in Sportvereinen I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1

Mehr

Konzept Sport-Grossveranstaltungen im Kanton Zürich

Konzept Sport-Grossveranstaltungen im Kanton Zürich Fachstelle Sport Konzept Sport-Grossveranstaltungen im Kanton Zürich 2. November 2012 Neumühlequai 8, Postfach, 8090 Zürich Telefon 043 259 52 52, Fax 043 259 52 80, info@sport.zh.ch Fachstelle Sport Seite

Mehr

Einwohnergemeinde. Richtlinien für die Behandlung. Organisationen

Einwohnergemeinde. Richtlinien für die Behandlung. Organisationen Einwohnergemeinde Richtlinien für die Behandlung von Unterstützungsgesuchen von Vereinen und Organisationen vom 15. Dezember 2008 Richtlinien für die Behandlung von Unterstützungsgesuchen von Vereinen

Mehr

Kanton Zug Sport-Toto-Verordnung. 1. Allgemeine Bestimmungen. Der Regierungsrat des Kantons Zug,

Kanton Zug Sport-Toto-Verordnung. 1. Allgemeine Bestimmungen. Der Regierungsrat des Kantons Zug, Kanton Zug 47.6 Sport-Toto-Verordnung Vom 4. Oktober 005 (Stand. Januar 006) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 0 Abs. des Sportgesetzes vom 9. August 00 ) und 9 des Finanzhaushaltsgesetzes

Mehr

Sport in Zug. Leitbild des Sportamtes der Stadt Zug

Sport in Zug. Leitbild des Sportamtes der Stadt Zug Sport in Zug Leitbild des Sportamtes der Stadt Zug 4 Einleitung 6 Ziele 8 Sportförderung 10 Sportamt 12 Sportanlagen Herausgeber Stadtrat von Zug Projektgruppe Erich Oegger, Projekleiter Urs Studer, Leiter

Mehr

zur Eingabe von Gesuchen für Swisslos-Beiträge (gültig ab September 2015)

zur Eingabe von Gesuchen für Swisslos-Beiträge (gültig ab September 2015) SPORT M AT ERI AL RICHT LINIEN zur Eingabe von Gesuchen für Swisslos-Beiträge (gültig ab September 2015) Grundsätze zur Erlangung von Swisslos-Beiträgen 1. Voraussetzung für die Ausrichtung von Swisslos-Beiträgen

Mehr

Lotteriefonds Merkblatt Fondsrichtlinien

Lotteriefonds Merkblatt Fondsrichtlinien Kanton Zürich Lotteriefonds Merkblatt Fondsrichtlinien Generalsekretariat Stand 04/2019 Referenz-Nr. 2014-0596 Dieses Merkblatt orientiert in knapper Form über die Richtlinien, welche für die Gewährung

Mehr

28. Februar 2010 vom Verein an Kantonalen Sportverband

28. Februar 2010 vom Verein an Kantonalen Sportverband SPORTMATERIAL - GESUCHE VEREINE / VERBÄNDE Eingabe / Termin 28. Februar 21 vom an Kantonalen Sportverband Anschaffungen mit 1.1.29-31.12.29 Verband Verantwortliche Person Funktion im Strasse PLZ / Ort

Mehr

Ehrenamtlichkeit - unbezahlbar - lernbar. Satus Schweiz -12. Sportcoach-Tagung, , Gurten

Ehrenamtlichkeit - unbezahlbar - lernbar. Satus Schweiz -12. Sportcoach-Tagung, , Gurten Ehrenamtlichkeit - unbezahlbar - lernbar Satus Schweiz -12. Sportcoach-Tagung, 15.11.2011, Gurten Das dürfen Sie erwarten 1. Wer informiert 2. Bedeutung des freiwilligen Engagements für die Gesellschaft.

Mehr

vom 4. Juli 2000 Aufgrund von Art. 11 und 24 des Sportgesetzes vom 16. Dezember 1999, LGBl Nr. 52 1, verordnet die Regierung: Art.

vom 4. Juli 2000 Aufgrund von Art. 11 und 24 des Sportgesetzes vom 16. Dezember 1999, LGBl Nr. 52 1, verordnet die Regierung: Art. 415.011.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2000 Nr. 149 ausgegeben am 24. Juli 2000 Verordnung vom 4. Juli 2000 über den Schulsport, "Jugend und Sport" und den Breiten-, Behinderten- und

Mehr

Richtlinien zum Verfahren bei Finanzierungsgesuchen für Projekte und Kulturinstitutionen zu Handen der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten

Richtlinien zum Verfahren bei Finanzierungsgesuchen für Projekte und Kulturinstitutionen zu Handen der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten 2.4.7.1. Richtlinien zum Verfahren bei Finanzierungsgesuchen für Projekte und Kulturinstitutionen zu Handen der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) vom 20. November 2009 Das Plenum der Konferenz

Mehr

Kanton Zürich Sportamt. schulsport.zh Sportkanton Zürich wir bewegen

Kanton Zürich Sportamt. schulsport.zh Sportkanton Zürich wir bewegen Kanton Zürich Sportamt Sportkanton Zürich wir bewegen bringt Kinder und Jugendliche in Schwung ist das kantonale Förderprogramm für freiwillige Schulsportkurse. Mit unterstützt das Sportamt den freiwilligen

Mehr

4. Grundsätzlich keine Beiträge werden für die Sanierung Not leidender Verbände und Vereine ausgerichtet.

4. Grundsätzlich keine Beiträge werden für die Sanierung Not leidender Verbände und Vereine ausgerichtet. SPORTANLAGEN RICHTLINIEN FÜR GEMEINDEN UND DRITTE zur Eingabe von Gesuchen für Swisslos-Beiträge für Anlagen (übrige Anlagen), die nicht im kantonalen Sportanlagenkonzept aufgeführt sind (gültig ab September

Mehr

Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen

Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen Gültig ab. Januar 06 Der Gemeinderat Amsoldingen erlässt folgende Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen I. Beiträge an /Parteien Zweck Art. Der

Mehr

RICHTLINIE. betreffend. Gewährung von Beiträgen an Veranstaltungen

RICHTLINIE. betreffend. Gewährung von Beiträgen an Veranstaltungen Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell economia pubblica e socialità dei Grigioni AWT 30/16 RICHTLINIE betreffend

Mehr

Name des kantonalen Programms Titel, geplante Themen/Zielgruppen im Untertitel (falls nicht schon im Titel drin), Trägerschaft, Version, Datum

Name des kantonalen Programms Titel, geplante Themen/Zielgruppen im Untertitel (falls nicht schon im Titel drin), Trägerschaft, Version, Datum Anhang Konzeptvorlage für ein kantonales Programm Vorbemerkungen: Diese Vorlage dient zur Eingabe eines kantonalen/kantonsübergreifenden Programms im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention. Damit

Mehr

Verwaltungsreglement Max-Müller- Fonds

Verwaltungsreglement Max-Müller- Fonds Verwaltungsreglement Max-Müller- Fonds 87.55 Vom. Dezember 0 (Stand. Januar 06) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer. des RRB Nr. 0/60 vom. Dezember 0 beschliesst: Zweck Die Zinserträge

Mehr

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. Pilotversuche nach Art. 68 quater IVG. Konzept

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. Pilotversuche nach Art. 68 quater IVG. Konzept Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Pilotversuche nach Art. 68 quater IVG Konzept März 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck und Nutzen von Pilotversuchen... 3

Mehr

RICHTLINIEN. des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz. für Sportförderung aus Mitteln. des Bezirks Oberpfalz

RICHTLINIEN. des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz. für Sportförderung aus Mitteln. des Bezirks Oberpfalz RICHTLINIEN des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz für Sportförderung aus Mitteln des Bezirks Oberpfalz Stand: 05.07.2016 1 Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen Seite 3 II. Förderzweck Seite 3 III. Fördervoraussetzungen

Mehr

Richtlinien Projektförderung Ausschreibung 2018

Richtlinien Projektförderung Ausschreibung 2018 Fachstelle Diversität und Integration Richtlinien Projektförderung Ausschreibung 2018 Inhalt 1. Zielsetzung und Zielgruppen... 1 2. Förderbereiche... 2 3. Allgemeine Richtlinien (für alle Förderbereiche)...

Mehr

Diese Verordnung regelt Zuständigkeit, Aufsicht und Unterstützung in der Sport- und Bewegungsförderung. 2

Diese Verordnung regelt Zuständigkeit, Aufsicht und Unterstützung in der Sport- und Bewegungsförderung. 2 Verordnung über die Förderung des Sports (SFV) (Vom 8. Dezember 08) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 44 Abs. des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt vom 0. November 0 (FHG) und

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriegewinnfonds (Lotteriegewinnfonds-Verordnung, LGV)

Verordnung über die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriegewinnfonds (Lotteriegewinnfonds-Verordnung, LGV) 95.5 Verordnung über die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriegewinnfonds (Lotteriegewinnfonds-Verordnung, LGV) vom. Dezember 006 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf die Art. 4 ff.

Mehr

Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds des Kantons St.Gallen

Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds des Kantons St.Gallen Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds des Kantons St.Gallen Sporttalente in Ausbildung Beiträge an IG-Mitgliedsverbände als Partner/Sportanbieter bei Talent-/Sportschulen Direktbeiträge

Mehr

Lotteriefonds Merkblatt Fondsrichtlinien

Lotteriefonds Merkblatt Fondsrichtlinien Kanton Zürich Finanzdirektion Lotteriefonds Merkblatt Fondsrichtlinien Generalsekretariat Stand 11/2016 Referenz-Nr. 2014-0596 Dieses Merkblatt orientiert in knapper Form über die Richtlinien, welche für

Mehr

Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit

Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit Stand Ende Februar (ek) Wichtige Vorbemerkungen: Das

Mehr

über finanzielle Leistungen an Vereine und Institutionen

über finanzielle Leistungen an Vereine und Institutionen Stand: Dezember 2017 SKR: 1.392.0 Richtlinien über finanzielle Leistungen an Vereine und Institutionen (RL Finanzbeiträge) (vom 4. September 2007) Der Gemeinderat, gestützt auf 74 des Gemeindegesetzes

Mehr

Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen. Gültig ab 1. Januar 2015

Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen. Gültig ab 1. Januar 2015 Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen Gültig ab 1. Januar 2015 Der Gemeinderat Stocken-Höfen erlässt folgende Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen I. Beiträge an einheimische Vereine

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON AN INTERNATIONALE BESCHICKUNGEN

REGLEMENT ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON AN INTERNATIONALE BESCHICKUNGEN 1/5 REGLEMENT ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON FÖRDERBEITRÄGEN AN INTERNATIONALE BESCHICKUNGEN 2/5 1. Zweck Mit diesem Reglement wird die Gewährung von Förderbeiträgen an internationale Beschickungen, wie dies durch

Mehr

Leitbild Jugend+Sport Kurzfassung

Leitbild Jugend+Sport Kurzfassung Leitbild Jugend+Sport Kurzfassung BASPO 2532 Magglingen Bundesamt für Sport BASPO J+S-Philosophie J+S-Leitsatz Jugend+Sport gestaltet und fördert kinder- und jugend gerechten Sport. ermöglicht Kindern

Mehr

1418Coach. Sportamtes

1418Coach. Sportamtes Das Projekt 1418Coach des kantonalen Sportamtes Zürich Sportamt Projekt 1418coach 4-jähriges Pilotprojekt Zusammenarbeit mit Verbänden 2015: FVRZ, Zürcher Turnverband, Zürcher Orientierungslaufverband

Mehr

Sportkonzept. Stadt Uster. Ausgearbeitet durch die Fachkommission Sport Vom Stadtrat genehmigt am 23. Oktober Sport

Sportkonzept. Stadt Uster. Ausgearbeitet durch die Fachkommission Sport Vom Stadtrat genehmigt am 23. Oktober Sport konzept der Ausgearbeitet durch die Fachkommission Vom Stadtrat genehmigt am 23. Oktober 2007 Seite 1/12 Bahnhofstrasse 17 8610 Uster Telefon 044 944 71 11 Telefax 044 941 61 22 sport@stadt-uster.ch www.uster.ch/sport

Mehr

FÜR EINEN STARKEN SCHWEIZER SPORT

FÜR EINEN STARKEN SCHWEIZER SPORT FÜR EINEN STARKEN SCHWEIZER SPORT 1 FÜR DEN SCHWEIZER SPORT STRUKTUR UND ZUSAMMENSETZUNG Als nationaler Sportförderer Nr. 1 hat die Sport-Toto-Gesellschaft (STG) einen sportpolitisch, gesellschaftlich

Mehr

Für einen starken Schweizer Sport

Für einen starken Schweizer Sport Für einen starken Schweizer Sport 1 Für den Schweizer Sport Struktur und Zusammensetzung Als nationaler Sportförderer Nr. 1 hat die Sport-Toto-Gesellschaft (STG) einen sportpolitisch, gesellschaftlich

Mehr

Konzept Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich. Nationale Konferenz Nachwuchsförderung, 6. Dezember 2011

Konzept Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich. Nationale Konferenz Nachwuchsförderung, 6. Dezember 2011 Konzept Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich Nationale Konferenz Nachwuchsförderung, 6. Dezember 2011 Konzept vom Regierungsrat genehmigt am 6. Juli 2011 Bildung- und Sicherheitsdirektion setzen

Mehr

Leitbild. MTV Eggersriet

Leitbild. MTV Eggersriet Leitbild MTV Eggersriet Inhalt:! Selbstverständnis! Sportarten und Ablauf eines Trainings! Ethik und Umweltverhalten! Mitglieder! Leistungen vom MTV Eggersriet! Finanzen! Führung und Organisation! Information

Mehr

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen Welche Ziele werden mit gemeinnützigen europäischen Sportveranstaltungen verfolgt? Mit dieser Aktion soll Folgendes unterstützt werden: Ehrenamt im Sport

Mehr

Seite 1 von 6. Uster, 05. Mai Förderrichtlinien

Seite 1 von 6. Uster, 05. Mai Förderrichtlinien Seite 1 von 6 Uster, 05. Mai 2015 Förderrichtlinien Seite 2 von 6 Inhalt I. Leitfaden Fördergesuche... 3 II. Allgemeine Kriterien... 3 III. Fördergesuch und Formular... 3 IV. Spezielle Förderkriterien...

Mehr

Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe

Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe STIFTUNG SCHWEIZER SPORTHILFE Postfach 606 3000 Bern 22 Tel. 031 359 72 00 Fax 031 359 72 01 info@sporthilfe.ch www.sporthilfe.ch Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe (Stand 28. November 2014) Präambel

Mehr

Keine sexuellen Übergriffe im Sport

Keine sexuellen Übergriffe im Sport Keine sexuellen Übergriffe im Sport 1 Programm Prävention Behandlung - Intervention Körperlichkeit und Körperkontakt Prävention Prävention Behandlung Intervention Prävention Verein Verhältnis und Verhalten

Mehr

Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV) 446.11 vom 17. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische

Mehr

Kanton Zürich Sportamt coach

Kanton Zürich Sportamt coach Kanton Zürich Sportamt 1418 coach 3 Das Programm für den Leiternachwuchs im Kanton Zürich Das Finden und Halten von ehrenamtlichen Leiterinnen und Leitern steht im Sorgenbarometer der Vereine ganz oben.

Mehr

Fussball für Mädchen Freiwilliger Schulsport als Chance

Fussball für Mädchen Freiwilliger Schulsport als Chance Kanton Zürich Sportamt Fussball für Mädchen Freiwilliger Schulsport als Chance FVRZ Infotagung Frauen-Verantwortliche, Samstag 15. Juni 2013 Referentin: Stefanie Vögeli, Sportamt Kanton Zürich Das kantonale

Mehr

Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten Gewehr mit Kindern und Jugendlichen

Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten Gewehr mit Kindern und Jugendlichen Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten Gewehr mit Kindern und Jugendlichen Ab 1. Oktober 2012 regelt das neue Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (Sportförderungsgesetz,

Mehr

SPORT ANL AG EN R ICHT LINIEN FÜR SP O RT VEREIN E UND VER B ÄNDE ZKS zur Eingabe von Gesuchen für Swisslos-Beiträge (gültig ab September 2015)

SPORT ANL AG EN R ICHT LINIEN FÜR SP O RT VEREIN E UND VER B ÄNDE ZKS zur Eingabe von Gesuchen für Swisslos-Beiträge (gültig ab September 2015) SPORT ANL AG EN R ICHT LINIEN FÜR SP O RT VEREIN E UND VER B ÄNDE ZKS zur Eingabe von Gesuchen für Swisslos-Beiträge (gültig ab September 2015) Grundsätze zur Erlangung von Swisslos-Beiträgen 1. Voraussetzung

Mehr

Nr. 804a Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Kantonales Sportförderungsgesetz) vom 9. Dezember 2013 (Stand 1.

Nr. 804a Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Kantonales Sportförderungsgesetz) vom 9. Dezember 2013 (Stand 1. Nr. 804a Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Kantonales Sportförderungsgesetz) vom 9. Dezember 0 (Stand. Juli 04) Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates

Mehr

Kanton Zürich Sicherheitsdirektion. Sportamt 2015

Kanton Zürich Sicherheitsdirektion. Sportamt 2015 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt 2015 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt 2015 Liebe Sportlerinnen und Sportler Geschätzte Sportinteressierte Der Sport im Kanton Zürich wurde 2015 etwas

Mehr

Richtlinien zur Förderung des Sports im Landkreis Mayen-Koblenz vom in der 2. Änderungsfassung vom

Richtlinien zur Förderung des Sports im Landkreis Mayen-Koblenz vom in der 2. Änderungsfassung vom im Landkreis Mayen-Koblenz vom 21.11.2000 in der 2. Änderungsfassung vom 11.07.2016 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 2 1. Grundsätzliches... 2 2. Antragsberechtigte... 2 3. Förderungsvoraussetzungen...

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Steuerakten Vernichtung von Papierakten

Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Steuerakten Vernichtung von Papierakten Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Vernichtung von Papierakten Weisung der Finanzdirektion über die elektronische Erfassung und sowie die Vernichtung von Papierakten (ab Steuerperiode

Mehr

1. Was sind die Ergebnisse, die sich aus der Arbeit der Projektleiterin ergeben haben und wie geht es danach weiter?

1. Was sind die Ergebnisse, die sich aus der Arbeit der Projektleiterin ergeben haben und wie geht es danach weiter? Stadt Chur Antwort des Stadtrates an den Gemeinderat Nr.28/2010 771.00 Interpellation Chantal Marti-Müller betreffend Sportförderung in der Stadt Chur Sport ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens und

Mehr

Bild: Keystone. Workshop «Gesellschaftliche Herausforderungen und Aufgaben der Verbände»

Bild: Keystone. Workshop «Gesellschaftliche Herausforderungen und Aufgaben der Verbände» Bild: Keystone Workshop «Gesellschaftliche Herausforderungen und Aufgaben der Verbände» Programm 13.30-14.30 Uhr Herausforderungen, Aufgaben, Erwartungen und Grundlagen (Plenum) 14.30-15.00 Uhr Pause 15.00-17.00

Mehr

Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015

Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 Seite 1 Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 I. Allgemeines Gruppenfreizeiten fördern die Entwicklung

Mehr

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.

Mehr

Schuleigenes Programm zur G+P an den Sek II Schulen - Factsheet. Gesundheitsgesetz vom 16. Oktober 2002 (GesG, SRSZ ); 9 Abs.

Schuleigenes Programm zur G+P an den Sek II Schulen - Factsheet. Gesundheitsgesetz vom 16. Oktober 2002 (GesG, SRSZ ); 9 Abs. Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Gesundheitsversorgung Kollegiumstrasse 28 Postfach 2161 6431 Schwyz Telefon 041 819 16 65 Telefax 041 819 20 49 Schuleigenes Programm zur G+P an den

Mehr

Leitbild. Eislauf-Club Heuried-Zürich ECHZ

Leitbild. Eislauf-Club Heuried-Zürich ECHZ Leitbild Eislauf-Club Heuried-Zürich ECHZ Inhalt: Selbstverständnis Sportangebot und Ausrichtung Ethik Doping Mitglieder Leistungen Finanzen Führung und Organisation Information und Kommunikation Zusammenarbeit

Mehr

Departement des Innern Richtlinien über die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Sportfonds des Kantons Solothurn

Departement des Innern Richtlinien über die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Sportfonds des Kantons Solothurn Departement des Innern Richtlinien über die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Sportfonds des Kantons Solothurn (vom Regierungsrat genehmigt mit Beschluss Nr. 2016/2082 vom 28. November 2016) 2 1. Grundlagen

Mehr

Sportförderrichtlinie des Landkreises Zwickau

Sportförderrichtlinie des Landkreises Zwickau Sportförderrichtlinie des Landkreises Zwickau 1. Zweck der Förderung Die Förderung des Sportes ist ein gesamtgesellschaftliches und damit auch ein Kernanliegen des Landkreises Zwickau. Sie begreift sich

Mehr

Herzlichen Dank für Ihr Engagement zugunsten des Sports im Kanton Zürich! Stefan Schötzau, Amtschef. Leichtathletik EM 2014

Herzlichen Dank für Ihr Engagement zugunsten des Sports im Kanton Zürich! Stefan Schötzau, Amtschef. Leichtathletik EM 2014 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt 2013 Liebe Sportlerinnen und Sportler Geschätzte Sportinteressierte Seit dem 1. Januar 2013 wird die Sportpolitik des Kantons Zürich durch das kantonale Sportamt

Mehr

Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds des Kantons St.Gallen

Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds des Kantons St.Gallen Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds des Kantons St.Gallen St.Gallische Sporttalente in Ausbildung Beiträge an Sportanbieter/Partner zu anerkannten Talent-Oberstufenschulen (oder

Mehr

Sponsoring der Raiffeisenbank Schwarzwasser Anfrage um Projektunterstützung

Sponsoring der Raiffeisenbank Schwarzwasser Anfrage um Projektunterstützung Sponsoring der Raiffeisenbank Schwarzwasser Anfrage um Projektunterstützung Projekt (Bezeichnung/Name) Durchführende Organisation Name des/der Verantwortlichen oder Ansprechperson Strasse PLZ, Ort Internetadresse

Mehr

Gleichstellung im Sport

Gleichstellung im Sport Gleichstellung im Sport Eine (rechtliche) Auslegeordnung Magglingen, 1. April 2011 Übersicht Was ist Behinderung? Was ist Gleichstellung? Was bedeutet Gleichstellung im Sport? Rechtliche Vorgaben? Weitere

Mehr

Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto»-Fonds des Kantons St.Gallen

Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto»-Fonds des Kantons St.Gallen Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto»-Fonds des Kantons St.Gallen Sportförderungsmassnahmen/-aktivitäten der IG-Mitgliedsverbände (Kurse, Fachausbildungen, Nachwuchsförderung) Gültig ab Januar

Mehr

Schwerpunkt Sport und Gesundheit

Schwerpunkt Sport und Gesundheit Kanton Zürich Schwerpunkt Sport und Gesundheit 12. April 2018 JugendarbeitZHmorgen Thomas Mächler Mitarbeiter Sportförderung (50%) Master in Bewegungswissenschaften und Sport mit Lehrdiplom Sport Aufgaben

Mehr

Richtlinien Sprachförderung Basel-Stadt 2017

Richtlinien Sprachförderung Basel-Stadt 2017 Erwachsenenbildung Richtlinien Sprachförderung Basel-Stadt 2017 Sprachförderung (SPF) Spracherwerb, Deutsch- und Integrationskurse für erwachsene Migrantinnen und Migranten (teils mit integrierter früher

Mehr

Richtlinien Sprachförderung Basel-Stadt 2018

Richtlinien Sprachförderung Basel-Stadt 2018 Erwachsenenbildung Richtlinien Sprachförderung Basel-Stadt 2018 Sprachförderung (SPF) Spracherwerb, Deutsch- und Integrationskurse für erwachsene Migrantinnen und Migranten (teils mit integrierter früher

Mehr

Stadt Dübendorf. Reglement zur Unterstützung von Sportvereinen (Sportförderungsreglement) 1. Januar 2017

Stadt Dübendorf. Reglement zur Unterstützung von Sportvereinen (Sportförderungsreglement) 1. Januar 2017 Stadt Dübendorf Reglement zur Unterstützung von Sportvereinen (Sportförderungsreglement) 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1 2. Geltung 1 3. Voraussetzungen 1 4. Vorgehen 1 5. Beitragsberechnung

Mehr

Round Table IG Sport Sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern

Round Table IG Sport Sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Alte Version aus dem Jahr 2002 Neues sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Das Sportförderungsgesetz des Kantons Luzern vom 9. Dezember 2013 verlangt den

Mehr

VEREINE IN WANGEN-BRÜTTISELLEN (VEREINSREGLEMENT)

VEREINE IN WANGEN-BRÜTTISELLEN (VEREINSREGLEMENT) VEREINE IN WANGEN-BRÜTTISELLEN (VEREINSREGLEMENT) Das Vereinsreglement wurde vom Gemeinderat genehmigt am 6. Juli 2009 und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft U:\Funktionen\GL\Gesch Register\14. Gemeindeorganisation,

Mehr

Jugendförderung des StadtSportVerbandes Witten e.v.

Jugendförderung des StadtSportVerbandes Witten e.v. Jugendförderung des StadtSportVerbandes Witten e.v. Die Mitgliederversammlung des StadtSportVerbandes hat am 19.11.2001 beschlossen, die Mitgliedsbeiträge zu erhöhen. Diese Mehreinnahmen sind zweckgebunden

Mehr

SPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FÖRDERUNG SPORTVERANSTALTUNG I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02

SPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FÖRDERUNG SPORTVERANSTALTUNG I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02 1 SPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FÖRDERUNG SPORTVERANSTALTUNG I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02 III. WIRKUNG DER FÖRDERUNG 02 IV. FÖRDERNEHMER 02 V. FÖRDERGEGENSTAND

Mehr

Nachwuchs- und Leistungssportförderung

Nachwuchs- und Leistungssportförderung Kanton Zürich Sportamt Nachwuchs- und Leistungssportförderung Unterstützung und Dienstleistungen Einleitung Nachwuchs- und Leistungssportförderung Das Sportamt fördert den Nachwuchs- und Leistungssport

Mehr

Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis. Kommunale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken

Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis. Kommunale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis Kommunale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken Gemeinderat Schänis Erlass vom 31. Januar 2018 Der Gemeinderat Schänis erlässt gestützt

Mehr

Hauptaufgaben Im Auftrag der Zürcher Regierung die Swisslos-Gelder an die Sportverbände und vereine verteilen. Dafür

Hauptaufgaben Im Auftrag der Zürcher Regierung die Swisslos-Gelder an die Sportverbände und vereine verteilen. Dafür FVRZ Tagung für Leiter Junioren, 16./17. November 2012, SZK Bedeutung der Sportvereine Referat Yolanda Gottardi, GF ZKS Vorstellung ZKS Dachsportverband, Dienstleister und Interessenvertreter von 57 kantonalen

Mehr

Pakt für den Sport. Zwischen. der Stadt Höxter vertreten durch. den Bürgermeister Herrn Alexander Fischer. und

Pakt für den Sport. Zwischen. der Stadt Höxter vertreten durch. den Bürgermeister Herrn Alexander Fischer. und Pakt für den Sport Zwischen der Stadt Höxter vertreten durch und den Bürgermeister Herrn Alexander Fischer dem Stadtsportverband Höxter e.v. vertreten durch den 1. Vorsitzenden Roland Merker und die 2.

Mehr

Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom

Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom 07.02.2013 I. Ziele der Förderung Die Gemeinde Rangsdorf gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie finanzielle Zuwendungen

Mehr

Politische Gemeinde Uesslingen-Buch Richtlinie über die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an Vereine und Kulturschaffende

Politische Gemeinde Uesslingen-Buch Richtlinie über die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an Vereine und Kulturschaffende Politische Gemeinde Uesslingen-Buch Richtlinie über die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an Vereine und Kulturschaffende Gemeinde Uesslingen-Buch, Schaffhauserstrasse 12, 8524 Uesslingen, Telefon

Mehr

Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus

Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus) vom 16. Mai 2018 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Projekt-Eingaben Finanz-Hilfen des Bundes

Projekt-Eingaben Finanz-Hilfen des Bundes Eidgenössisches Departement des Innern EDI Generalsekretariat EDI Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB Zusammenfassung in leichter Sprache Projekt-Eingaben Finanz-Hilfen

Mehr

Sportamt Liebe Sportlerinnen und Sportler Geschätzte Sportinteressierte

Sportamt Liebe Sportlerinnen und Sportler Geschätzte Sportinteressierte 2400 Sportvereine Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt 2017 Liebe Sportlerinnen und Sportler Geschätzte Sportinteressierte Seit 2017 sind wir auch für alle kantonalen Aufgaben im Bereich des freiwilligen

Mehr

GASTWIRTSCHAFTSGESETZ

GASTWIRTSCHAFTSGESETZ 945.00 GASTWIRTSCHAFTSGESETZ DER GEMEINDE AROSA GÜLTIG AB. JANUAR 05 840.00 Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Arosa I. Einleitung Gestützt auf Art. 6 des Gastwirtschaftsgesetzes für den Kanton Graubünden

Mehr

Basel. alents. talents. UnTersTüTzUng AUf dem Weg zur spitze. Junge Leistungssportlerinnen und sportler sind gefordert, wir fördern.

Basel. alents. talents. UnTersTüTzUng AUf dem Weg zur spitze. Junge Leistungssportlerinnen und sportler sind gefordert, wir fördern. sel Ba Basel lents asel ta talents alents UnTersTüTzUng AUf dem Weg zur spitze. Junge Leistungssportlerinnen und sportler sind gefordert, wir fördern. Unterstützung auf dem Weg zur Spitze Junge Sporttalente

Mehr