Schuleigenes Programm zur G+P an den Sek II Schulen - Factsheet. Gesundheitsgesetz vom 16. Oktober 2002 (GesG, SRSZ ); 9 Abs.

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1 Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Gesundheitsversorgung Kollegiumstrasse 28 Postfach Schwyz Telefon Telefax Schuleigenes Programm zur G+P an den Sek II Schulen - Factsheet 1. Grundlagen Gesundheitsgesetz vom 16. Oktober 2002 (GesG, SRSZ ); 9 Abs. 3 Im Sinne der Vorsorge ist insbesondere auf allen Schulstufen eine angemessene Gesundheitserziehung zu vermitteln. Konzept G+P an Sek II Schulen (RRB Nr. 519 vom 14. Juni 2016) Schuleigene Programme für G+P Die Nutzung der Angebote Projekthalbtage und Beratung des Kantons ist freiwillig. Da die Schulen aber verpflichtet sind (siehe Kapitel 1.3), geeignete Massnahmen zur G+P durchzuführen, müssen sie bei einem Verzicht auf das Angebot des Kantons ein eigenes Programm zur G+P durchführen. Auch solche schuleigenen Programme können finanziell unterstützt werden, wenn sie den Rahmenbedingungen, welche bei der Umsetzung des vorliegenden Konzepts noch zu definieren sind, genügen. Diese Programme sind nicht zu verwechseln mit schulinterner G+P, bei der es um Einheiten zu G+P während der schulischen Ausbildungszeit geht, welche zusätzlich zu den Projekthalbtagen durchgeführt werden sollen (siehe Kapitel 2.2.5). Die schuleigenen Programme für G+P werden unabhängig vom Angebot des Kantons von der Schule entwickelt und durchgeführt. Umsetzungskonzept G+P an Sek II Schulen vom 7. November Schuleigene Programme Die Frist für die Gesuchseinreichung ist jeweils der 1. März für Programme, die im ersten Semester (nach den Sommerferien) starten, und der 1. September für Programme, die im zweiten Semester (nach den Sportferien) beginnen. Schulen, welche schuleigene Programme durchführen und auf Halbtagesveranstaltungen verzichten, haben Anspruch auf Mitfinanzierung dieser Programme und auf fachliche Unterstützung durch die Fachstelle bei der Erarbeitung dieser Programme. Dabei steht ihnen höchstens der Betrag zur Verfügung, welcher durch den Verzicht auf Halbtagesveranstaltungen eingespart wird. Zudem werden nur Ausgaben übernommen, welche dem Konzept entsprechen und gemäss den noch zu erarbeitenden Richtlinien als anrechenbar gelten. Bei der Erarbeitung der Richtlinien zu schuleigenen Programmen ist zu berücksichtigen, dass die schuleigenen Programme grundsätzlichen pädagogischen und didaktischen Grundsätzen folgen sowie Themen aus den Bereichen G+P behandeln. Um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten, sollte, wo immer möglich, neben dem Programm weitere schulinterne G+P, welche allenfalls thematisch mit dem schuleigenen Programm in Zusammenhang steht, in den Schulalltag eingebaut werden. Dazu können die Unterlagen, welche von der Fachstelle zur Verfügung gestellt werden, verwendet werden (siehe Kapitel 3.4). Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass die Jugendlichen mittels eines interaktiven und partizipatorischen Ansatzes bei den Veranstaltungen einbezogen werden. Qualitäts-Kriterien Gesundheitsfördernde Schule Zur Erarbeitung wie auch zur Überprüfung eines schuleigenen Programms bzw. einzelner Themenschwerpunkte dienen den Schulen die Qualitäts-Kriterien Gesundheitsfördernde Schule. s Schuleigene Programme - Antrag.docx

2 2. Fachstelle G+P an Sek II Schulen Kontaktdaten gesundheit schwyz, Centralstrasse 5d, 6410 Goldau Tel.: , Kontaktperson für G+P Sek II: Evelyne Weber, Aufgaben der Fachstelle betreffend schuleigene Programme (gemäss Umsetzungskonzept) - Die Fachstelle unterstützt jene Schulen, welche anstelle der Inanspruchnahme von Projekthalbtagen schuleigene Programme durchführen, je nach Bedarf bei der Erarbeitung ihrer Programme. Sie prüft Beitragsgesuche für schuleigene Programme in Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Mitarbeiterin anhand der Richtlinien und stellt Antrag an die Steuergruppe. 3. Finanzielle und fachliche Unterstützung schuleigener Programme Der Projektbeitrag an ein schuleigenes Programm beträgt max. Fr pro partizipierende Klasse. Die Rechnungsstellung hat bis spätestens am 15. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres zu erfolgen. Nicht anrechenbar sind: - Zeitaufwand des Personals der Schule - Aufwand für Koordinations- und Organisationsaufgaben (dazu kann die Fachstelle einbezogen werden) Die Fachstelle (gesundheit schwyz) unterstützt die Schulen bei der Entwicklung schuleigener Programme mit max. 8 Stunden pro Schule und Jahr. 4. Gesuch um Bewilligung und Finanzierung eines schuleigenen Programms Das Gesuch ist jeweils per 1. März oder per 1. September der Fachstelle einzureichen. Zur Gesuchstellung kann das Formular Beitragsgesuch G+P Sek II verwendet werden, bzw. es hat die Angaben gemäss diesem Dokument zu enthalten. Gesuche werden gutgeheissen, wenn sie die Kriterien für Programme/Projekte zur G+P an Schulen erfüllen. 5. Bericht über ein schuleigenes Programm Ein Kurzbericht über ein absolviertes schuleigenes Programm ist der Fachstelle bis spätestens zwei Monate nach Projektabschluss einzureichen. Er soll folgende Angaben enthalten: - Projektablauf - Zielerreichung / Ergebnis der Evaluation - Konsequenzen für die Schule / für künftige Aktivitäten in G+P etc. - Abschliessende Beurteilung durch die Projektleitung und die Schulleitung Schuleigene Programme - Antrag.docx - 2 -

3 6. Daten im Überblick a) Gesuchseinreichung an die Fachstelle - bis 1. März: für Programme, die im ersten Semester starten - bis 1. September: die im zweiten Semester starten b) Bewilligung oder Ablehnung der Gesuche durch die Steuergruppe - bis 1. Mai für Programme, die im ersten Semester starten - bis 1. November für Programme, die im zweiten Semester starten c) Berichterstattung der Schulen an die Fachstelle spätestens zwei Monate nach Projektabschluss d) Rechungsstellung der Schulen an die Fachstelle bis am 15. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres Schuleigene Programme - Antrag.docx - 3 -

4 Schuleigenes Programm - Antrag zur Bewilligung / Finanzierung Schule (Name, Adresse) Kontaktperson (Name, , Tel.) Bankverbindung Name/Bezeichnung des Programms Leitung des Programms / Projektleitung (Wie ist die Projektleitung organisiert?) Einbezug der Schulleitung (Liegt ein Auftrag der Schulleitung vor? etc.) Themen des Programms Begründung des Programms (Angaben zur Bedürfnisabklärung; weshalb wurde dieses Thema gewählt?) Ziele des Programms Zielgruppen (ganze Schule, einzelne Klassen etc.) Programmverlauf (Veranstaltungen, Massnahmen, schulinterne G+P etc.) Evaluation (Befragungen Schüler, Lehrpersonen etc.) Kosten (Budget des Programms) Einbezug Fachstelle (Wie wird die Fachstelle in die Programmentwicklung, -durchführung einbezogen?) Schuleigene Programme - Antrag.docx - 4 -

5 Kriterien für Programme/Projekte zur G+P an Schulen Die nachfolgend genannten Kriterien dienen der Projektleitung zur eigenen Beurteilung des eigenen Programms wie auch der Fachstelle/Steuergruppe zur Genehmigung. Spalte A: zur Beurteilung durch die Projektleitung/Schule Spalte B: zur Beurteilung durch die Fachstelle/Steuergruppe Die Kriterien in fetter Schrift müssen erfüllt sein. Von den übrigen Kriterien sollen mind. 2 erfüllt sein. 1. Qualitätskriterien der Gesundheitsförderung A B 1.1. Das Projekt ist auf die Stärkung persönlicher und sozialer Ressourcen ausgerichtet (Empowerment) und fördert die Gesundheitskompetenz Nachhaltigkeit: Das Projekt ist auf nachhaltige Wirkung ausgerichtet Im Projekt ist die Chancengleichheit berücksichtigt Die Zielgruppe wird in die Projektplanung und -durchführung einbezogen (Partizipation) Qualitätskriterien des Projektmanagements 2.1. Die Interventionsebene (Klasse, Team, ganze Schule) ist definiert Der Bedarf ist nachgewiesen Die Projektplanung enthält wirkungsorientierte und überprüfbare Ziele Eine Evaluation ist vorgesehen Das Projekt, die Ergebnisse und die Erfahrungen werden dokumentiert Die Bedürfnisse der Zielgruppen der Interventionen sind angemessen berücksichtigt Erfahrungen aus anderen Projekten werden genutzt Das Projekt entspricht dem aktuellen fachlichen Stand des Wissens Das Projekt bezieht Elemente der Lebensweise (Verhalten) und der Lebenswelt (Verhältnisse) mit ein Schuleigene Programme - Antrag.docx - 5 -

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