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1 «Via sicura definiert genauer als bisher

2 wer für den Strassenverkehr fit ist und wer nicht. Die Ärzteschaft steht in der Pflicht, die Fahreignung konsequent zu überprüfen. Michael Thali

3 Editorial Verkehrsunfälle vermeiden. Das der Universität Zürich (IRM-UZH) nimmt in der Schweiz im Bereich Verkehrsmedizin eine Vorreiterrolle ein. Diese geht auf einen meiner Vorgänger zurück, Prof. Hanspeter Hartmann, der dem Institut von 1968 bis 1988 vorstand. Er gilt als Pionier der Verkehrsmedizin in der Schweiz. Auf seine rechtsmedizinischen Erkenntnisse und die daraus resultierenden präventivmedizinischen Empfehlungen geht unter anderem das Tragen von Sicherheitsgurten zurück. Hanspeter Hartmanns zentrales Anliegen war es, schwere Verkehrsunfälle zu vermeiden. Die Unfallprävention ist auch das Hauptziel des bundesrätlichen Verkehrssicherheitsprogramms Via sicura. Via sicura definiert genauer als bisher, wer für den Strassenverkehr fit ist und wer nicht. Die Ärzteschaft steht in der Pflicht, die Fahreignung konsequent zu überprüfen. Die Medizin, und damit auch die Rechtsmedizin, ist also gefragt und gefordert. Mit der Einführung aller Massnahmenpakete von Via sicura steigt auch die Anzahl der verkehrsmedizinischen Untersuchungen. Um die Untersuchungskapazitäten zu erhöhen, haben wir unseren Standort Verkehrsmedizin an der Kurvenstrasse in Zürich erweitert und führen Aussenstellen in Winterthur und Luzern. Wir geben konkretes Fachwissen weiter, publizieren Guidelines und bieten Fortbildungsgänge an. Auch diese Broschüre versteht sich als Informationsangebot. Sie fasst das Wichtigste zum Thema Via sicura zusammen damit wir alle für die neuen rechtlichen Rahmen bedingungen gerüstet sind. 5 Prof. Dr. med. Michael Thali, Executive MBA HSG Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM-UZH)

4 Interview Das Verkehrssicherheitsprogramm Via sicura Was ändert sich? Dr. med. Bruno Liniger, Facharzt für Rechtsmedizin, Verkehrsmediziner SGRM Leiter Bereich Sucht und psychische Erkrankungen, Verkehrsmedizin, IRM-UZH Präsident der Sektion Verkehrsmedizin SGRM Dr. phil. Jacqueline Bächli-Biétry, Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP Leitende Verkehrspsychologin, Verkehrsmedizin, IRM-UZH Dr. med. Rolf Seeger, Facharzt für Allgemeinmedizin FMH, Verkehrsmediziner SGRM Leiter Bereich somatische Erkrankungen, Verkehrsmedizin, IRM-UZH Dr. med. Munira Haag-Dawoud, Fachärztin für Rechtsmedizin, Verkehrsmedizinerin SGRM Abteilungsleiterin Verkehrsmedizin am IRM-UZH Der Bundesrat will mit dem Programm Via sicura die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhen. Das Parlament stimmte dem angepassten Strassenverkehrsgesetz am 15. Juni 2012 zu. Die Massnahmenpakete von Via sicura treten schrittweise in Kraft und bringen Änderungen mit sich. Welche? Bruno Liniger, Jacqueline Bächli-Biétry, Rolf Seeger und Munira Haag im Gespräch. 7

5 Interview Ein Standort der Abteilung Verkehrsmedizin an der Kurvenstrasse in Zürich werden die letzten für die Verkehrsmedizin wichtigen Massnahmen von Via sicura umgesetzt. Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) spielt dabei eine wichtige Rolle, wie kam es dazu? Munira Haag Zwischen der SGRM und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) besteht seit vielen Jahren eine beratende Zusammenarbeit. Die SGRM verfügt über verkehrsmedizinisches Fachwissen und umfassende Erfahrung im Erstellen von Gutachten, deshalb war sie für das ASTRA auch bei der Erarbeitung von Via sicura eine wich tige Ansprechpartnerin. Die SGRM gründete im Jahr 2010 eine eigene Sektion Verkehrsmedizin. War Via sicura der Auslöser für die Neugründung? Munira Haag Nein. Die Verkehrsmedizin hat in den letzten Jahren allgemein an Bedeutung gewonnen und gilt heute zu Recht als eigenständiges Fachgebiet innerhalb der Rechtsmedizin neben Forensischer Medizin, Genetik und Toxikologie. Die Arbeitsschwerpunkte der neuen SGRM-Sektion lagen bisher bei der Qualitätssicherung und der Einführung einheitlicher Untersuchungsstandards. Wichtig war auch die Ausarbeitung des Schulungskonzeptes für Haus- und Vertrauensärztinnen und -ärzte, das schon von einigen Kantonen übernommen wurde. Sämtliche Aspekte kommen in Via sicura stark zum Tragen. Werfen wir einen Blick auf die neue Gesetzgebung. Welche Änderungen bringt Via sicura für die Verkehrsmedizin? Bruno Liniger Im Jahr 2014 trat die neue Regelung in Kraft, nach der sich alkoholauffällige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bereits ab einer Alkoholisierung von 1,6 Promille einer verkehrsmedizinischen Fahreignungsabklärung zu unterziehen haben, um den Verdacht auf eine allenfalls bestehende Alkoholproblematik zu überprüfen. Zudem dürfen nur noch entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte verkehrsmedizinische Fahreignungsbeurteilungen durchführen. Hierfür gibt es verschiedene Qualifi kationsstufen und entsprechende Qualitätssicherungsmassnahmen. Klingt nach mehr Arbeit für die Verkehrsmedizin! Wie sieht das für Ihre Partnerorganisationen aus, zum Beispiel die Strassenverkehrsämter? Rolf Seeger Auch sie dürfen mit Mehraufwand rechnen, einerseits personell, andererseits in Bezug auf das verkehrsmedizinische Fachwissen. Wobei zu sagen ist, dass unser Institut gemeinsam mit der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA) bereits seit einigen Jahren eine verkehrsmedizinische Schulung für Mitarbeitende anbietet. 9

6 Interview Welche Konsequenzen hat Via sicura für die Verkehrspsychologie? Jacqueline Bächli-Biétry Ihre Bedeutung wird zunehmen, sowohl im Bereich der Fahreignungsdiagnostik als auch in jenem der obligatorischen Nachschulungsmassnahmen. Einige Beispiele: Es ist klar definiert, was ein Raser respektive eine Raserin ist. Diese Personen werden zur Abklärung ihrer Rückfallgefahr schneller einer verkehrspsychologischen Untersuchung zugewiesen. Weiter wird für die Rückfallprognose von Trunkenheitstäterinnen und -tätern zusätzlich zur verkehrsmedizinischen immer häufiger eine verkehrspsychologische Beurteilung notwendig. Und angesichts der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass auch zur Beurteilung der verkehrsrelevanten Hirnleistungsfunktionen älterer Personen in zunehmendem Masse die Verkehrspsychologie beigezogen wird. An welchen medizinischen Kriterien wird die Fahreignung heute und in Zukunft festgemacht? Rolf Seeger Die Kriterien richten sich nach den im Strassenverkehrsgesetz und in der Verkehrszulassungsverordnung festgehaltenen Bestimmungen. Bei gewissen Krankheitsbildern, zum Beispiel Epilepsie und Diabetes, kommen ausserdem inter disziplinär erarbeitete Richtlinien zur Anwendung Für Laien ist nachvollziehbar, dass bestimmte Krankheiten die Fahreignung einschränken können. Auch zweifelt niemand an der Messbarkeit von Sehvermögen und Substanzkonsum. Wie steht es um die Messbarkeit psychischer Erkrankungen? Jacqueline Bächli-Biétry Verkehrsrelevante Persönlichkeitseigenschaften, Einstellungsmuster sowie Hirnleistungsfunktionen sind ebenfalls messbar. Psychologische Tests sind wissenschaft lich fundierte Verfahren. Sie erlauben Aussagen darüber, ob eine Person über Persönlichkeitseigenschaften oder Einstellungen verfügt, die zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit führen, dass sie auffällig wird oder im Verkehr überfordert ist. Diese Tests sind anhand von verschiedenen Aussenkriterien validiert worden wie beispielsweise dem Verhalten in einer Fahrprobe oder der Anzahl Delikte in der Vorgeschichte. Man sagt, Via sicura habe das Potenzial, die Kompetenzen der Haus ärztinnen und Hausärzte zu be schneiden. Stimmt das? Rolf Seeger Im Gegenteil. Mit der Neuregelung wird festgehalten, dass die Erstbeurteilung der Fahreignung bei Personen über 70 Jahren in der Kompetenz der Hausärztinnen und Hausärzte bleibt, entgegen der früheren Tendenz einiger Kantone diese Untersuchungen einer speziellen Amtsarzt-Stelle zu übertragen. Die Hausärztinnen und Verkehrsmedizinische Abklärungen beinhalten neben einem ausführlichen Gespräch meist auch körperliche Untersuchungen.

7 «Die verkehrsmedizinische Untersuchung von Seniorinnen und Senioren ab 70 ist in der Schweiz bereits seit 1976 verankert.» 13 Dr. med. Munira Haag-Dawoud Abteilungsleiterin Verkehrsmedizin

8 Interview Hausärzte müssen bestätigen, dass sie gewisse im Gesetz festgelegte Anforderungen erfüllen. Die SGRM bietet eine entsprechende eintägige Schulung an. Ansonsten ergeben sich für die Ärzte, die Senioren untersuchen, durch Via sicura keine wesentlichen Änderungen. folgen, sie muss zweckmässig sein, darf keine unnötigen Untersuchungsschritte enthalten und soll überdies kostengünstig sein. Solides verkehrsmedizinisches Grundwissen, Kenntnisse in den rechtlichen Grundlagen und administrativen Abläufen all dies ist Gegenstand der eintägigen, intensiven Schulung. entscheidend, dass die Fahreignung im Alter regelmässig und einheitlich untersucht wird. Standardisierte Schulungen nach dem Modell der Sektion Forensische Medizin der SGRM werden bereits seit einigen Jahren angeboten; die Rückmeldungen sind von allen Seiten durchwegs positiv. 14 Weshalb braucht es eine Schulung, wenn ein Hausarzt mittels «Selbstdeklaration» bestätigen kann, dass er die Anforderungen erfüllt? Rolf Seeger Bei der von der SGRM angebotenen eintägigen Schulung geht es nicht darum, den Ärzten zu erklären, wie sie untersuchen müssen. Es geht um die Vermittlung von einheitlichen Standards. Künftig soll es keine Rolle mehr spielen, in welchem Kanton Fahrzeuglenkende abgeklärt werden. Deshalb müssen die Untersuchungen bestimmten Minimalanforderungen genügen: Die Beurteilung soll objektiv nach standardisiertem Vorgehen er- So viel Aufmerksamkeit für ein medizinisches Nebenthema? Rolf Seeger Das übergeordnete Ziel von Via sicura und damit der Fahreignungsabklärungen ist die Verkehrssicherheit auf den Strassen. In den nächsten 10 bis 15 Jahren wird sich die Zahl der über 70-Jährigen, die im Besitz eines Führerausweises sind, verdoppeln. Und wir wissen: Mit zunehmendem Alter treten Erkrankungen auf, die verkehrsmedizinisch bedeutsam sind wie Demenz, nachlassende Sehfähigkeit etc. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit ist es deshalb Welche Bedeutung hat der Titel «Verkehrsmediziner/Verkehrsmedizinerin SGRM»? Bruno Liniger Der Fachtitel entspricht der höchsten Stufe der neu eingeführten verkehrsmedizinischen Qualifikationsstufen. Sie beinhaltet umfassende Fachkenntnisse in sämtlichen verkehrsmedizinischen Belangen und setzt viel Erfahrung im Umgang mit Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertretern sowie allen involvierten Behörden voraus. Daraus ergeben sich selbstredend auch hohe Ansprüche an die Sozialkompetenz und die Kommunikationsfähigkeit. Eine der Nebenstellen des IRM-UZH, an denen verkehrsmedizinische Untersuchungen angeboten werden: der Standort Winterthur.

9 Interview Gibt es in der Verkehrspsychologie ähnliche Qualifikationsstufen? Jacqueline Bächli-Biétry Nein, denn es gibt nur zwei Arten von Fragestellungen, die Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen zu beantworten haben: Zum einen geht es um die Rückfallprognose von Personen, die im Verkehr auffällig geworden sind. Zum andern beurteilen wir Personen, bei denen Zweifel daran bestehen, ob ihre Hirnleistungsfunktionen ausreichen, um gefahrlos am Strassenverkehr teilzunehmen. Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen mit dem entsprechenden Fachtitel sind qualifiziert, beide Arten von Fragen zu beantworten Heisst das auch, dass Via sicura Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen nicht zu einer spezifischen Fortbildung verpflichtet? Jacqueline Bächli-Biétry Unser Dachverband, die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), respektive dessen Gliedverband, die Schweizerische Vereinigung für Verkehrspsychologie (VfV), hat die Aufgabe, die Aus- und Weiterbildungen den neuen Anforderungen anzupassen. Inhaberinnen und Inhaber des FSP- Fachtitels «Fachpsychologe/Fachpsychologin für Verkehrspsychologie» müssen den Nachweis einer regelmässigen Fortbildung erbringen. So können sich die zuweisenden Behörden darauf ver lassen, dass Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen mit einem Fachtitel über aktuelle Sachkenntnisse verfügen. Kritische Stimmen sagen, mit Via sicura werde die Verkehrsmedizin künstlich aufgebläht, höhere Gesundheitskosten seien die Folge. Munira Haag Dies kann nur in Unkenntnis des bisherigen Systems behauptet werden. Die verkehrsmedizinische Untersuchung von Seniorinnen und Senioren ab 70 ist in der Schweiz bereits seit 1976 verankert, ebenso die Untersuchung von Personen mit hö heren Führerausweiskategorien (Taxi, Lastwagen, Car). Mit Via sicura ändert sich die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte zur Fortbildung. Die Kosten sind in der Regel eher gering und nicht zu vergleichen mit dem, was sonst für medizinische Fortbildungen bezahlt werden muss. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass das Heruntersetzen der Promillegrenze zu sehr viel mehr Fahreignungsuntersuchungen führen wird. Übernimmt die Krankenkasse die Untersuchungskosten? Munira Haag Nein, wie bisher müssen die Kosten von den Betroffenen selber bezahlt werden. «Das übergeordnete Ziel ist die Verkehrssicherheit.» Rolf Seeger Besteht nicht die Gefahr unnötiger Untersuchungen? Bruno Liniger Auch in der Verkehrsmedizin gilt die ärztliche Sorgfaltspflicht: Fahreignungsuntersuchungen haben nach geltenden Richtlinien zu erfolgen, wobei auch die jeweiligen Akten wegweisend sind. Ausserdem wird Kostenbewusstsein grossgeschrieben. Deshalb ist es entscheidend, dass die zuweisenden Strassenverkehrsämter qualifizierte Abklärungsstellen beauftragen, damit die betroffenen Personen, welche die Kosten ja selbst zu tragen haben, nicht verschiedene, zum Teil un nötige und teure Abklärungen durchlaufen müssen. Angesichts der Grösse der Abteilung VM am IRM-UZH könnte man von einer Monopolisierung der verkehrsmedizinischen Fachkompetenzen reden. Haben die anderen Kantone das Nachsehen? Munira Haag Sämtliche Institute in der Schweiz sind derzeit intensiv daran, ihre verkehrsmedizinischen Abteilungen zu erweitern. Unbestritten bleibt Zürich in absehbarer Zeit das Institut mit der grössten verkehrsmedizinischen Abteilung und nimmt damit auch eine Vorreiterrolle ein. Dies bringt Verpflichtungen mit sich, unter anderem in der Nachwuchs förderung, in die wir stark investieren und die letztlich auch den Instituten in anderen Kantonen zugutekommt. Sie sprechen von Investitionen. Die Verkehrsmedizin wird also auch in Zürich weiter ausgebaut? Munira Haag Ja. Im Hinblick auf die Implementierung von Via sicura und die dadurch notwendige Erweiterung der personellen und räumlichen Ressourcen wurden wir von der Universität Zürich sehr grosszügig unterstützt. Stichwort Gleichbehandlung: Werden Fahrzeuglenkende heute in der ganzen Schweiz gleich beurteilt? Rolf Seeger Die Institute pflegen einen intensiven fachlichen Austausch und es werden laufend einheitliche Standards zur Beurteilung der einzelnen Krankheitsbilder erarbeitet.

10 Interview Der Standort in Luzern bei der Oberstaatsanwaltschaft in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Jacqueline Bächli-Biétry Die von der VfV entwickelten Minimalstandards tragen dazu bei, dass verkehrspsychologische Untersuchungen in der ganzen Schweiz ähnlich abgewickelt und die Gutachten nach den gleichen Richtlinien erstellt werden. Munira Haag Aber trotz gleicher Beurteilungsstandards gibt es unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten. Das liegt in der Natur der gutachterlichen Tätigkeit. Wichtig ist deshalb, dass die gleichen und neusten wissenschaftlichen Standards und Erkenntnisse angewandt werden und dass immer der Mensch als Ganzes betrachtet wird und nicht nur Teilaspekte. Bruno Liniger Ein Beispiel für den Einsatz neuster Erkenntnisse ist die Haaranalyse, die heute in der Fahreignungsuntersuchung zum Standard gehört wie früher Urinprobenkontrollen oder Blutwertbestimmungen. Neue Erkenntnisse anzuwenden bedeutet aber auch, dass laufend spezialisiertes Wissen neu erworben werden muss. Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus: Gibt es in Europa vergleichbare Entwicklungen im Bereich der Verkehrsmedizin? Munira Haag Ein verkehrsmedizinisches Curriculum, wie wir es in der Schweiz kennen, gibt es sonst nirgends. Ich bin überzeugt, dass andere Länder bald unserem Beispiel folgen werden. Das heisst, das IRM-UZH nimmt in der Verkehrsmedizin bald auch international eine Vorreiterrolle ein? Bruno Liniger Das wird sich weisen. Sicher gilt es, die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen in den einzelnen Ländern mitzuberücksichtigen. Im Rahmen von wissenschaftlichen Publikationen, Vorträgen und Kon gressen besteht jedenfalls bereits ein vielseitiger internationaler Austausch. Curriculum Verkehrsmediziner/in SGRM Voraussetzung zum Erwerb des Titels «Verkehrsmediziner/Verkehrsmedizinerin SGRM» ist der Besitz eines Facharzttitels in einem für die Verkehrsmedizin relevanten Gebiet. Am besten eigenen sich Fachtitel für Rechtsmedizin, für Allgemeine Innere Medizin oder für Psychiatrie und Psychotherapie. Das eigentliche verkehrsmedizinische Wissen wird danach im Laufe von etwa zwei Jahren «on the job» in einer Abteilung für Verkehrsmedizin erworben. In dieser Zeit muss eine ca. einwöchige theoretische Weiterbildung absolviert werden. Nach Bestehen der Prüfung wird der Titel «Verkehrsmediziner/ Verkehrsmedizinerin SGRM» erteilt. Alle fünf Jahre muss der Besuch von Fortbildungen nachgewiesen werden, um den Titel zu behalten. Details: Curriculum Verkehrspsychologe/-psychologin FSP Voraussetzung zum Erwerb des Fachtitels «Verkehrspsychologe FSP» sind ein universitärer Hauptfachabschluss in Psychologie und die ordentliche Mitgliedschaft in der Föderation Schweizer Psychologen (FSP). Die Weiterbildung in Verkehrspsychologie dauert mindestens zwei Jahre (100%) und enthält drei Spezialgebiete: Diagnostik, Intervention und Forschung. Um den Titel zu halten, sind regelmässig fachspezifische Fortbildungskurse zu besuchen. Details: 19

11 «Künftig soll es keine Rolle mehr spielen, in welchem Kanton Fahrzeuglenkende abgeklärt werden.» 21 Dr. med. Rolf Seeger Leiter Bereich Somatische Erkrankungen

12 Wissenswertes Häufige Fragen Rund um das Thema Verkehrsmedizin und Via sicura Allgemeine Fragen Welche Aufgaben hat die Abteilung Verkehrsmedizin am IRM-UZH? Wir erstellen Gutachten zu sämtlichen verkehrsmedizinischen Fragestellungen betreffend Fahreignung und Fahrfähigkeit. Dies umfasst forensisch-psychiatrische Gutachten sowie weitere strafrechtliche Gutachten bei Fragen zur Hafterstehungsfähigkeit und zur Einvernahmefähigkeit bei verschiedenen medizinischen Problematiken. Alle Gutachten werden von dazu berechtigten und dafür qualifizierten Ärztinnen und Ärzten erstellt (gemäss Artikel 29 der Verordnung über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf- und Zivilverfahren (PPGV) des Kantons Zürich). Zusätzlich zur gutachterlichen Tätigkeit beraten wir Hausärztinnen und Hausärzte bei verkehrsmedizinischen Fragestellungen und bieten Fortbildungen für verkehrsmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte an. Auch die verkehrsmedizinischen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den zuständigen Ämtern bilden wir weiter und stellen damit sicher, dass die betreffenden Personen über die notwendige Fachkompetenz verfügen. Der regelmässige gegenseitige Austausch von Wissen dient allen Beteiligten und ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. 23

13 Wissenswertes Wissenswertes Hinzu kommen die universitären Aufgaben in Lehre und Forschung. Die bei der gutachterlichen Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse werden regelmässig ausgewertet und in Form von Dissertationen und Publikationen in Fachzeitschriften veröffentlicht. Welche verkehrsmedizinischen Abklärungen werden am IRM-UZH durchgeführt? Primär führen wir amtlich angeordnete Fahreignungsgutachten im Administrativverfahren durch. Dies zum Beispiel nach Vorfällen mit Fahren unter Substanzeinfluss (Alkohol, Drogen, Medikamente), bei Vorfällen mit Verdacht auf eine gesundheitliche Problematik (z. B. Verdacht auf eine epileptische Erkrankung oder eine Zuckerkrankheit), bei allfälligen Problemen mit dem Sehvermögen, bei Verdacht auf Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder bei Verdacht auf eine Einschränkung der kognitiven Funktionen. Bei Untersuchungen, die gemäss der Verkehrszulassungsverordnung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie von Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzten durchgeführt wurden und bei denen keine schlüssige Beurteilung der Fahreignung möglich war, kann das zuständige Amt eine Begutachtung durch das IRM-UZH anordnen. Bei Fragen zur Fahrfähigkeit führen wir im Auftrag der Staatsanwaltschaften Abklärungen durch. Verkehrspsychologen zuständig. Am IRM-UZH besteht eine langjährige, sehr enge Zusammenarbeit mit führenden Exponentinnen und Exponenten der Verkehrspsychologie, so dass auch diese Aufträge bearbeitet werden können. Verkehrspsychologische Abklärungen werden nach Verkehrsregelverletzungen angeordnet (Stichworte: Rasen, rücksichtloses Verhalten im Strassenverkehr etc.). Wie viele Standorte hat die Abteilung Verkehrsmedizin des IRM-UZH? Vier. Neben dem Hauptstandort in der Stadt Zürich betreiben wir zwei Aussenstellen in Winterthur und eine in Luzern. Die verkehrspsychologischen Untersuchungen erfolgen entweder am Hauptstandort in Zürich oder in Winterthur, verkehrsmedizinische Untersuchungen bieten wir an allen Standorten an (Standorte siehe S. 39) Kann auch eine verkehrspsychologische Abklärung am IRM-UZH durchgeführt werden? Ja. Für die Abklärung verkehrspsychologischer Fragestellungen, d. h. bei Verdacht auf eine charakterliche Nichteignung, sind Verkehrspsychologinnen und Fragen von Betroffenen Was umfasst eine verkehrsmedizinische Untersuchung am IRM-UZH? Nach einem ausführlichen Gespräch und einer Erhebung der allgemeinen medizinischen Anamnese findet eine körperliche Untersuchung (inkl. Augentest) statt. Je nach Untersuchungsgrund müssen Laboruntersuchungen und allenfalls auch Zusatzuntersuchungen wie eine ärztlich begleitete Kontrollfahrt oder eine verkehrspsychologische Untersuchung zur Überprüfung der kognitiven Leistungen vorgenommen werden. Bei einer Substanzkonsumproblematik (Alkohol, Drogen, Medikamente) ist eine Haaranalyse integraler Bestandteil der Abklärung.

14 26 Wissenswertes Was umfasst eine verkehrspsychologische Untersuchung am IRM-UZH? Neben einem ausführlichen, problembezogenen Gespräch werden standardisierte Tests durchgeführt. Je nach Fragestellung werden die verkehrsrelevanten Aspekte der Hirnleistungsfähigkeit und/oder der Persönlichkeit überprüft. Wie erfolgt die Anmeldung zur Untersuchung? Wie wird der Untersuchungstermin festgelegt? Das Vorgehen ist je nach Kanton und Anlass der Untersuchung unterschiedlich. In gewissen Fällen muss sich die betroffene Person mit einem vom Strassenverkehrsamt zur Verfügung gestellten Formular selber zur Untersuchung beim IRM-UZH anmelden. Nach Begleichung einer Kostenvorschussrechnung erfolgt ein schriftliches Aufgebot zur Untersuchung. In bestimmten Fällen erfolgt das Aufgebot ohne Kostenvorschussrechnung. Die zuständige Behörde informiert die Betroffenen jeweils über das Vorgehen. Für sämtliche Abklärungen bestehen verkehrsmedizinische Qualitätsstandards. 27 Wer führt die Untersuchung durch? Die verkehrsmedizinische Erstabklärung wird immer durch eine Ärztin oder einen Arzt durchgeführt, die verkehrspsychologische Untersuchung durch eine Verkehrspsychologin oder einen Verkehrspsychologen. Im schriftlichen Aufgebot ist der Name der zuständigen Fachperson festgehalten. Bei den Abstinenzkontrollen wird ein Teil der Untersuchung von medizinisch-technischen Assistentinnen oder Assistenten durchgeführt. Was muss zur Untersuchung mitgebracht werden? Einen Ausweis (Pass, Identitätskarte) und die Brille, sofern diese zum Autofahren benötigt wird. Betroffene, die in Behandlung stehen, nehmen den Therapiebericht, allfällige Laborbestimmungen und Urinprobenergebnisse mit. Diabetiker nehmen ihr Blutzuckerbüchlein mit.

15 Wissenswertes Wissenswertes Wie lange dauert die Untersuchung? Die verkehrsmedizinische Untersuchung dauert in der Regel ca. eine bis anderthalb Stunden, die verkehrspsychologische Untersuchung ca. zwei Stunden. Kann sich jemand zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung direkt anmelden oder kann eine Zuweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen? Nein. Gutachten werden nur im Auftrag des zuständigen Amtes erstellt. Wie geht das IRM-UZH bei Kundinnen und Kunden mit mangelnden Deutschkenntnissen vor? Für die verkehrsmedizinische Untersuchung genügt es meist, wenn die Kundin respektive der Kunde in Begleitung einer Vertrauensperson mit Fragen der Ärzteschaft guten Deutschkenntnissen erscheint. Für die verkehrspsychologische Untersuchung sind gute Deutschkenntnisse notwendig. Bei Bedarf kann zulasten der Kundin respektive Sind die Ärztinnen und Ärzte von Via sicura betroffen? Gemäss Via sicura legt 28 des Kunden eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher beigezogen werden. der Bund Vorschriften zu Inhalt und Umfang der Fahreignungsabklärung fest. 29 Ausserdem definiert er Mindestanforderungen an das Untersuchungsverfahren, Wenn verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Untersuchungen vorgenommen an die Qualitätssicherung und an die Personen, die Fahreignungsuntersuchungen werden müssen, werden beide am selben Tag durchgeführt? Nein. durchführen, also die Ärztinnen und Ärzte. Zuerst wird die verkehrsmedizinische Untersuchung durchgeführt. Bis das Gutachten Dies ist im Strassenverkehrsrecht, welches am in Kraft trat, so festge- inkl. Laboranalysen vorliegt, kann ein Monat vergehen. Sind die medizinischen halten (Art. 25 Abs. 3). Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat in der Verkehrs- Voraussetzungen für das Autofahren nicht erfüllt, kann sich die verkehrspsychologische zulassungsverordnung (VZV) die dazu notwendigen Gesetzesregelungen konkreti- Untersuchung allenfalls erübrigen. siert. Diese treten per in Kraft. Werden die erhobenen Daten zu Forschungszwecken benutzt? Als universitäres Institut gehört die Forschung zu unseren Aufgaben. Die Auswertung der erhobenen Daten zur Gewinnung von neuen Erkenntnissen und zur Anpassung des Vorgehens ist von zentraler Bedeutung. Sie erfolgt immer anonymisiert. Eine entsprechende Information ist in jedem schriftlichen Aufgebot enthalten. Es kann jedoch jede Kundin respektive jeder Kunde den Wunsch äussern, dass die persönlichen Daten nicht verwendet werden, was wir selbstverständlich berücksichtigen. Was ändert sich für die Ärzteschaft konkret, wenn am die angepasste VZV in Kraft tritt? Nach einer Übergangsfrist dürfen nur noch Ärztinnen und Ärzte verkehrsmedizinische Untersuchung durchführen, die entsprechend qualifiziert sind. Ärztinnen und Ärzte der Stufe 1, die zur periodischen Untersuchung von Personen ab dem 70. Altersjahr berechtigt sind, müssen bestätigen, dass sie die im Gesetz festgelegten Anforderungen erfüllen. Dies kann durch «Selbstdeklaration» erfolgen oder, was wir sehr empfehlen, durch den Besuch einer eintägigen Schulung.

16 «Neue Erkenntnisse anzuwenden bedingt, laufend spezialisiertes Wissen zu erwerben.» Dr. med. Bruno Liniger Leiter Bereich Sucht und psychische Erkrankungen 31 «Standards tragen dazu bei, dass Untersuchungen in der ganzen Schweiz ähnlich abgewickelt werden.» Dr. phil. Jacqueline Bächli-Biétry Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP

17 Wissenswertes Wissenswertes Einen Fortbildungstag müssen Ärztinnen und Ärzte der Fortbildungsstufe 2 absolvieren, die die Berechtigung zum Untersuchen von Personen erlangen möchten, die sich um eine höhere Führerausweiskategorie bewerben oder bereits einen Ausweis dieser Kategorie innehaben. Die Fortbildungsstufe 3 erfordert einen weiteren halben Fortbildungstag sowie die Erstellung von 5 verkehrsmedizinischen Gutachten unter der Supervision eines «Verkehrsmediziners SGRM». Sie berechtigt zur Fahreignungsabklärung in Fällen, die die Erstellung eines kurzen Gutachtens erfordern. Bei Verkehrsmedizinerinnen und Verkehrsmedizinern der Fortbildungsstufe 4 handelt es sich um Spezialistinnen und Spezialisten, die Gutachten im Administrativverfahren verfassen dürfen. Dazu muss nach der Ausbildung zur Fachärztin respektive zum Facharzt in einem für die Verkehrsmedizin relevanten Gebiet ein Weiterbildungscurriculum gemäss dem Fachtitelreglement der SGRM absolviert werden. Dies erfordert in der Regel eine zweijährige, vollamtliche Tätigkeit. Das Bestehen der Prüfung berechtigt danach zum Führen des Titels «Verkehrsmediziner/Verkehrsmedizinerin SGRM». Ab wann gilt die Anerkennungspflicht für verkehrsmedizinische Untersuchungen? Es besteht eine Übergangsfrist für die Untersuchung durch Ärzte der Stufe 1 bis zum Für die übrigen Untersuchungen können die Kantone bis Ende 2019 von sogenannten Ventilklauseln Gebrauch machen. Was beinhaltet die Fortbildung? Die Inhalte und Lernziele der verschiedenen Fortbildungsmodule sind auf der Website des Fortbildungszentrums für Fahreignungsbegutachtungen Schweiz, ersichtlich. Darf sich jede Ärztin respektive jeder Arzt für eine solche Fortbildung anmelden? Voraussetzung ist gemäss Verkehrszulassungsverordnung der Besitz eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels. Die Fortbildung richtet sich vor allem an Hausärztinnen und Hausärzte. 32 Wie lange ist die Bewilligung zur Durchführung von verkehrsmedizinischen 33 Untersuchungen gültig? Besteht eine kantonale Einschränkung? Die Bewilligung ist fünf Jahre gültig. Ärztinnen und Ärzte der Stufe 1 können die Anerkennung um fünf Jahre verlängern, indem sie bestätigen, dass sie die Anforderungen weiterhin erfüllen. Ärztinnen und Ärzte der Stufen 2 und 3 können die Anerkennung ebenfalls um fünf Jahre ver längern, sofern sie eine vierstündige verkehrsmedizinische Fortbildung absolviert oder eine Bewilligung einer höheren Fortbildungs stufe erworben haben. Die Bewilligung gilt für die ganze Schweiz. Was kostet die Fortbildung? Eine eintägige Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte der Stufen 1 und 2 kostet CHF Wo kann ich mich zu einer Fortbildung anmelden? Das Fortbildungszentrum für Fahreignungsbegutachtungen Schweiz der SGRM bietet die Fortbildung an. Die Inhalte und Lernziele der modulartig aufgebauten Fortbildung sind auf der Web site ersichtlich.

18 Wissenswertes 34 Was ändert sich an den medizinischen Mindestanforderungen? In Anpassung an die EU werden die medizinischen Mindestanforderungen für die unterschiedlichen Führerausweis-Kategorien künftig in zwei statt wie bisher drei Gruppen unterteilt. Inhaltlich wurden neben der Anpassung der Nomenklatur an die heute üblichen Fachbegriffe einige Punkte ergänzt oder neu eingeführt. Die psychischen Störungen, die organisch bedingten Hirnleistungsstörungen und die Substanzkonsumproblematiken wurden neu aufgenommen. Die Anforderungen an das Sehvermögen wurden weitestgehend denjenigen der EU angepasst. Um eine möglichst individuelle Beurteilung zu ermöglichen, sind die Mindestanforderungen weiterhin bewusst offen formuliert. Wo notwendig, bestehen entsprechende Richtlinien. Bereits bekannt sind die gemeinsam mit der Schweizerischen Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetologie (SGED) und der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie ausgearbeiteten Richtlinien. Mit der Schweizerischen Gesellschaft für Ophthalmologie (SOG) werden zurzeit Richtlinien ausgearbeitet. Auch kardiologische Richt linien werden mit den entsprechenden Spezialisten erarbeitet. Am Strassenverkehrsamt in Winterthur führt das IRM-UZH verkehrsmedizinische Untersuchungen durch.

19 Chronologie Chronologie Via sicura Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr 2000 Der Bundesrat beschliesst, ein Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr (Vision Zero) zu erarbeiten, dessen Ziele sich an den Bemühungen der EU orientieren, die Anzahl der Strassenopfer innert zehn Jahren zu halbieren Unter Federführung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) wird mit der Arbeit an Via sicura begonnen. Das ASTRA erarbeitet unter Mitwirkung von Fachorganisationen, Interessenverbänden, Kantons- und Gemeindebehörden, Wirtschaft und Politik einen breit abgestützten Fächer von Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Programm Via sicura. Kantone, Parteien und Organisationen sind zur Stellungnahme eingeladen Der Bundesrat legt dem Parlament das Verkehrssicherheitsprogramm zur Beratung vor. Das Ziel von Via sicura: Nur gut ausgebildete, fahrfähige und fürs Autofahren geeignete Menschen verkehren in sicheren Fahrzeugen auf Strassen, die Fehler verzeihen. Entsprechend fokussieren die Massnahmen auf Prävention bei Risikogruppen, Repression bei schwerwiegenden Delikten, Infrastrukturmassnahmen wie die Sanierung von Unfallschwerpunkten und auf die bessere Durchsetzung bestehender Regeln Das erste Massnahmenpaket tritt in Kraft. Es enthält unter anderem das Verbot von Radarwarnungen, das Abklären von Fahreignung und -kompetenz sowie Massnahmen gegen Raserinnen und Raser und für die Verbesserung der Sicherheit auf Fussgängerstreifen Das zweite Massnahmenpaket von Via sicura tritt in Kraft. Es enthält die obligatorische Anordnung einer Fahreignungsuntersuchung bei Fahren ab 1,60 Gewichtspromille und die Null-Promille-Vorschrift für Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer sowie Neulenkerinnen und Neulenker. Art. 5a bis (neu) Verkehrsmedizinische Qualifikationsstufen Anerkennungsstufe Stufe 1 Modul 1 3 (1 Tag) Stufe 2 Modul 4 5 (1 Tag) Das dritte Massnahmenpaket Kontrolluntersuchungen Inhaber Das Parlament nimmt das von Via sicura tritt per in höherer Führerausweiskategorien Verkehrssicherheitsprogramm Via Kraft. Es enthält Massnahmen, die für sicura an. In der Folge werden durch die Ärzteschaft von Bedeutung sind, Stufe 3 das ASTRA verschiedene Massnahmenpakete darunter schweizweit einheitliche mit gutachterlicher Funktion ausgearbeitet, um Via Qualitätssicherungsmassnahmen bei Modul 6 sicura etappenweise umzusetzen. der Fahreignungsabklärung sowie die Teil A (½ Tag) revidierten medizinischen Mindestanforderungen. Teil B (5 Gutachten unter Supervision eines Verkehrsmediziners SGRM) Stufe 4 = Verkehrsmediziner SGRM Spezialisierte 2-jährige Ausbildung nach Facharzt Berechtigung Periodische Untersuchung von Senioren Bewerber höherer Führerausweiskategorien Erstbewerber > 65 Jahre Bewerber mit Körperbehinderung Bewerber mit Zweifel an Fahreignung Nach Unfallverletzungen Nach Drittmeldung durch Ärzte oder IV Zweituntersuchung nach Stufe 1+2 Gutachten im Administrativverfahren

20 Weitere Informationen Kontakte & Standorte Literaturempfehlungen Standorte Verkehrsmedizin IRM-UZH 38 Fahr-sicher. Verkehrsmedizinische und rechtliche Grundlagen betreffend Fahrfähigkeit und Fahreignung bezüglich Alkohol, Drogen und Medikamente Liniger Bruno (2008): Universität Zürich,, Schulungsordner (mit DVD) Grundlegende Informationen zum Thema Alkohol, Drogen und Medikamente im Strassenverkehr sowie ausführliche Informationen zu einzelnen Substanzgruppen, Wirkungen, Konsequenzen etc., vor allem im Zusammenhang mit Fahrfähigkeit und Fahreignung, inkl. sachbezogener, rechtlicher Grundlagen. Bestellungen über:, Verkehrsmedizin, Kurvenstrasse 31, 8006 Zürich Fahr-sicher. Fahreignung und Fahrfähigkeit bei Krankheiten und Unfallfolgen Verkehrsmedizinische Grundlagen für Fachpersonen und Interessierte. Mit Themen wie rechtliche Grundlagen, medizinische Mindestanforderungen, Einschränkungen im Bereich der Sinnesorgane, neurologische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen der Atemorgane, Diabetes mellitus, Einschränkungen des Bewegungsapparates, plötzliche Bewusstseinstrübung, Fahreignung im Alter, Fahreignung bei höheren Führerausweiskategorien und ärztlich begleitete Kontrollfahrt. Erscheint voraussichtlich 2016 Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht Schaffhauser René (Hrsg.), Verlag Stämpfli AG Bern Das Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht wird jedes Jahr neu aufgelegt. Es enthält Beiträge namhafter Autorinnen und Autoren zu den Themen Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie, Verkehrsunfallanalytik, Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Verkehrszulassung/Verkehrsregeln, Straf- und Administrativmassnahmenrecht, Verhältnis Schweiz EU etc. Erhältlich beim Verlag oder im Buchhandel. Weitere Informationen und Doku mente finden sich auf / Universität Zürich Verkehrsmedizin Kurvenstrasse 31 & 17 CH-8006 Zürich Tel Fax fortraf@irm.uzh.ch Verkehrsmedizin Standort Winterthur Bürglistrasse 29 CH-8400 Winterthur Tel Fax fortraf@irm.uzh.ch Verkehrsmedizin c/o Strassenverkehrsamt Winterthur Taggenbergstrasse 1 CH-8408 Winterthur Tel Fax fortraf@irm.uzh.ch Verkehrsmedizin Standort Luzern Zentralstrasse 28 CH-6002 Luzern Tel Fax fortraf@irm.uzh.ch 39

21 Herausgeber Universität Zürich Winterthurerstrasse 190/52 CH-8057 Zürich Tel Fax Konzept & Gestaltung büro z {grafik design}, Bern Redaktion Nicole Schwarz, Basel Lektorat Rebekka Colacicco-Keller Fotografie Christian Knörr, Basel Das Hauptgebäude des Instituts für Rechtsmedizin auf dem Campus der Universität Zürich-Irchel. März 2016

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