Technische Anschlussbedingungen
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- Helene Marie Kaiser
- vor 7 Jahren
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1 Technische Anschlussbedingungen 1-kV-Netz E Wh HA M
2 Technische Anschlussbedingungen 1-kV-Netz Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Ausgabe September 2013 Herausgegeben von Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Daxlander Straße Karlsruhe
3 Seit 01. Januar 2007 ist die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH tätig als Netzbetreiber gemäß Energiewirtschaftsgesetz. Hierzu gehören insbesondere der Betrieb, die Unterhaltung, die Errichtung von Netzanschlüssen und der Ausbau des Elektrizitätsversorgungsnetzes in Karlsruhe sowie des Gasversorgungsnetzes in Karlsruhe und in Rheinstetten. Das Installateur-Service Team ist Ansprechpartner für alle Fragestellungen zu Kundenanlagen und Messeinrichtungen nach dem Netzanschluss. Die jeweiligen Ansprechpartner mit Telefonnummern, Fax-Nummern und Mail- Adressen finden Sie unter im Internet. Die Technischen Anschlussbedingungen 1-kV-Netz (TAB 1kV) bestehen aus drei Teilen: 1. den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz des Bundesverbands für Energie- und Wasserwirtschaft e.v. beim BDEW (Ausgabe2011), in Deutschland allgemein anerkannte Anschlussbedingungen inklusive darin verwiesener Dokumente. 2. den Erläuterung zu den TAB 2007 und den VDE-Anwendungsregeln (Stand: März 2012) des Verbandes für Energie- und Wasserwirtschaft Baden- Württemberg e.v. (VfEW) 3. den Ergänzenden Anschlussbedingungen 1-kV-Netz" der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (Ausgabe September 2013), spezifischen Regelungen, welche sich an den lokalen Netz- und Anschlussverhältnissen orientieren. Die TAB 1kV in dieser Fassung gelten ab Sofern sich die TAB 2007 (Ausgabe 2011) und die Ergänzenden Anschlussbedingungen 1-kV-Netz der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH widersprechen, gelten die Ergänzenden Anschlussbedingungen 1-kV-Netz (Ausgabe 2013) der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH. Für Mittelspannungsanschlüsse beachten Sie bitte die TAB 20kV Ausgabe 2010 und die AGB 20kV, die auf der Internetseite zum Download bereit stehen. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 3 Stand:
4 Ergänzende Anschlussbedingungen Ausgabe 2013 der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (nachfolgend Netzbetreiber) zur TAB 2007 Ausgabe Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 4 Stand:
5 Inhaltsübersicht Teil 1 Zu 2. Zu 3. Zu 5. Zu 5.2 Zu 5.5 Zu 7 Zu 4.1 Zu 4.2 Zu 4.3 Zu 4.6 Zu 10. Zu 11. Zu 12. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Netzanschluss (Hausanschluss) Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Freileitungs-Hausanschluss Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze VDE AR-N 4101 Allgemeines Ausführung der Zählerplätze Wandlermessungen Bild 1.0 Wandlermessung (Einzelkunden-Anlage) Bild 1.1 Wandlermessung (Mehrkunden-Anlage) Besondere Ausführungen Bild 2.0 Aufbaumöglichkeiten ZAS (Beispiele) Elektrische Verbrauchsgeräte TSG / FRE Vorübergehend angeschlossene Anlagen Auswahl von Schutzmaßnahmen Teil 2 Schaltbilder Bild 3.0 Bild 3.1 Bild 3.2 Bild 4.0 Bild 5.0 Mehrfamilienhaus mit Speicherheizung (zentrale Zähleranordnung) Speicherheizung Speicherheizung mit Durchlauferhitzer Wärmepumpe und Unterbrechungsvarianten Messkonzept für Anlagen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen Bild 6.0 FRE Haushalt 1 Bild 6.1 FRE Wärmepumpen WPS 1-3 Bild 6.2 FRE Wärmepumpen WPE 1-2 Bild 6.3 FRE Sonderzeiten 1 Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 5 Stand:
6 Zu 2. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Die Beantragung von Netzanschlüssen erfolgt, insbesondere bei Erfordernis von weiteren Medienanschlüssen, vorzugsweise mit dem Formular Anschlussanfrage des Netzbetreibers. Die Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte, deren Inbetrieb-, Wiederinbetriebsetzung bzw. Änderung erfolgt mit dem VfEW-Formblatt beim Installateur-Service. EEG- und KWK-Anlagen sind vor der Errichtung, zur Prüfung der Netzverträglichkeit, unter mit der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH abzustimmen. Das Formular Anschlussanfrage und das VfEW-Formblatt (beschreibbare PDF- Datei) stehen im Internet unter als Download bereit. Der Anschluss elektrischer Anlagen sowie der Netzanschluss, an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, erfolgen auf der Grundlage der TAB 20kV Ausgabe 2010 und der AGB 20kV. Die entsprechenden Unterlagen stehen auf der Internetseite zum Download bereit. Zu 3. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Trennvorrichtung i.s.d. 14 Abs. 1 S. 2 NAV ist die Sicherung am Zählerplatz. Die Anlage zwischen Hausanschlusssicherung und Trennvorrichtung (Hauptstromversorgungssystem) darf das Installationsunternehmen nur mit Zustimmung des Netzbetreibers in Betrieb nehmen. Die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage hinter der Trennvorrichtung erfolgt durch das Installationsunternehmen, das die Arbeiten an der elektrischen Anlage ausgeführt hat oder dessen fachkundigen Beauftragten. Die Inbetriebsetzung ist unter Verwendung der vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen. Bei der Erstinbetriebnahme oder der Änderung des Hauptstromversorgungssystems ist die Anwesenheit des Installationsunternehmens erforderlich. Das Installationsunternehmen vereinbart hierzu mit dem Netzbetreiber einen Termin. Um Terminwünsche des Installationsunternehmens berücksichtigen zu können, sollte der Inbetriebsetzungsantrag möglichst 6 Werktage vorher beim Installateur-Service des Netzbetreibers vorliegen. Der Tausch eines Zählers (z.b. Tausch von Wechsel- auf Drehstromzähler) durch das ausführende Installationsunternehmen kann, sofern der Messstellenbetrieb durch den Netzbetreiber erfolgt und der Zugang zur Zähleranlage gewährleistet ist, nach vorheriger Absprache mit dem Netzbetreiber erfolgen. Der neue Zähler ist dann innerhalb von zwei Werktagen durch das Installationsunternehmen zu montieren und der demontierte Zähler binnen zwei Werktagen an den Netzbetreiber zurück zugegeben. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 6 Stand:
7 Bei Wandlermessungen erhält das Installations-Unternehmen Wandler und Prüfklemmen zum Vorab-Einbau. Die Zählermontage und die Sekundärverdrahtung der Wandlerstromkreise erfolgen durch den Netzbetreiber. Geräte für die Messung können erst nach Vorlage der jeweils benötigten Anträge ausgegeben werden. Die Zählermontage ist mit dem Messstellen- und dem Netzbetreiber abzustimmen. Ohne Beauftragung eines Messstellenstellenbetreibers ist der Netzbetreiber grundzuständiger Messstellenbetreiber. Unabhängig davon ist der Netzbetreiber immer von der Inbetriebnahme bzw. Änderung der Anlage zu informieren. Zu 5. Netzanschluss (Hausanschluss) Zu 5.2 Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Hausanschlussräume bzw. -wände müssen an der Gebäudeaußenwand liegen, die zum öffentlichen Verkehrsbereich orientiert ist. Die Zugänglichkeit zu Hausanschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Der Hausanschluss darf nicht durch Gegenstände (Möbel, etc.) verstellt sein. Zu 5.5 Freileitungs-Hausanschluss Sofern kein separater Hausanschlussraum zur Verfügung steht, ist für Dachständerrohr und Hausanschlusskasten durch den Bauherrn bzw. Anschlussnehmer (i.d.r. Eigentümer) ein geeigneter Hausanschlussplatz in einer Nische oder im Kniestock zur Verfügung zu stellen. Der Zugang zum Hausanschluss muss durch den Bauherrn bzw. Anschlussnehmer (i.d.r. Eigentümer) jederzeit schnellstmöglich ohne Werkzeug sichergestellt sein. Folgende Abstandsmaße sind zu gewährleisten: Abstand des Hausanschlusskasten zu seitlichen Wänden bzw. begrenzenden Elementen sowie zum Boden und zur Decke: Tiefe der freien Arbeits- und Bedienfläche vor dem Hausanschlusskasten: Einspannhöhe des Dachständers: Breite der Zugangsöffnung: Höhe der Zugangsöffnung: Breite der Hausanschlussnische: > 0,30 m [a] > 1,20 m [b] > 1,40 m [c] > 0,70 m [d] > 0,80 m [e] > 0,90 m [f] Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 7 Stand:
8 Höhe Oberkante Hausanschlusskasten über Fußboden 1 : < 1,50 m [g] Auf dem Dach muss um den Dachständer eine ausreichend große Standfläche (Radius min. 0,5 m) freigehalten werden. Die Standfläche muss von einem Dachausstieg in der Nähe des Dachständers erreichbar sein. Bei einer Dachkantenhöhe von maximal 5 m kann der Zugang auch über eine Steigleiter (vgl. BGV C22) und einen ausreichend breiten Korridor (mind. 0,5 m) gewährleistet werden gemäß Erläuterungen zur TAB 2007 des Verbandes für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.v. VfEW, zu Abschnitt 5 Blatt 03 (Bild 1+2). 1 In begründeten Ausnahmen ist in Absprache mit dem Netzbetreiber eine Höhe von < 1,80 m zulässig. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 8 Stand:
9 Zu 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze VDE-AR-N 4101 Zu 4.1 Allgemeines Der Anschluss der Zähleranlage erfolgt direkt an den Sammelschienen. Die Sammelschienen der Zähleranlage sind nach DIN VDE polig auszuführen. Zu 4.2 Ausführung der Zählerplätze Der Anschluss von direkt messenden Zählern erfolgt über Zählersteckklemmen 63 A (4-polig) mit TRE-Abgang, BKE-A oder BKE-I. Die Stadtwerke Karlsruhe Netzte GmbH empfiehlt jedoch weiterhin 3-Punkt Befestigung Zu 4.3 Wandlermessungen Eine Wandlermessung ist ab einem regelmäßig wiederkehrenden Betriebsstrom von mehr als 63 A erforderlich. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 9 Stand:
10 Wandlermessung 1.0 Einzelkunden-Anlage Freie Bereiche für Impulsweitergabe, Fernauslesung, Modem etc. Hauptverteilung Kundenanlage Leistungsschalter einstellbar Einstellung plombierbar Bis 100 A auch SH- Schalter möglich Zähler Zähler Trenner Prüfklemme Wandler Trenner Leistungsschalter einstellbar Einstellung plombierbar Bis 100 A auch SH-Schalter möglich HAK Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 10 Stand:
11 Wandlermessung 1.1 Mehrkundenanlage Weitere Zähleranlagen Freie Bereiche für Impulsweitergabe, Fernauslesung, Modem etc. Querschnitts- Sicherungskasten Trennmöglichkeit Prüfklemme Leistungsschalter einstellbar Einstellung plombierbar HSA Bis 100 A auch SH-Schalter möglich Wandler HAK Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 11 Stand:
12 Zu 4.6 Besondere Ausführungen Bei besonderen Anschlusssituationen wie z.b. bei nur zeitweise zugänglichen Anlagen, Gartenanlagen, Wochenendhäusern, bei ungeeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Hausanschlusskasten bzw. Messeinrichtungen, bei Anschlusslängen über 20 m, etc. kann der Netzbetreiber gemäß NAV den Einsatz von Anschlussschränken bzw. Zähleranschlusssäulen festlegen. Zähleranschlusssäulen und kombinierte Netzanschluss-/Zähleranschlusssäulen, werden vom Anschlussnehmer geplant und in Abstimmung mit dem Netzbetreiber errichtet. Die Montage einer Netzanschlusssäule erfolgt über das Angebot des Netzbetreibers und wird in an der Grundstücksgrenze mit unmittelbarem Zugang vom öffentlichen Verkehrsbereich errichtet. Die Anschlussschränke bzw. Zähleranschlusssäulen sind in Schutzart IP 44 und mit Zwei-Zylinderschließung auszuführen. Die Zählertafel muss mit einer Klarsichtabdeckung, Schutzart IP 54, versehen werden. Es sind nur Anschlussschränke bzw. Zähleranschlusssäulen zugelassen die gemäß VDE AR-N 4102 Richtlinie Anschlussschränke im Freien und z.b. DIN 43870, DIN 43627, DIN VDE ausgeführt sind. 2.0 Aufbaumöglichkeiten ZAS (Beispiele) IP 54 IP 54 SH- Schalter HA Zählersteckklemme 63 A HA Zählersteckklemme 63 A SH- Schalter Der Einbau von BKE-I in Zähleranschlussschränken ist möglich. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 12 Stand:
13 Zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte TSG / FRE Im Netzgebiet der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH sind Tonfrequenzsteuergeräte (TSG) und Funkrundsteuergeräte (FRE) parallel in Betrieb. Die Tonfrequenz der Rundsteueranlage des Netzbetreibers beträgt 383 1/3 Hz. Schaltpläne mit Tarif-Schaltzeiten können beim Installateur-Service des Netzbetreibers angefordert werden. Werden, z.b. bei Änderungen an der elektrischen Anlage, vorhandene Tonfrequenzsteuergeräte (TSG) bemerkt, ist das der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH mitzuteilen. Zu 11. Vorübergehend angeschlossene Anlagen Ein direkter Anschluss am Verteilnetz erfolgt, nach Terminabsprache, durch den Netzbetreiber. Die Abholung und Montage des Zählers erfolgt durch das ausführende Installationsunternehmen. Wandlermessungen werden durch den Netzbetreiber eingebaut. Zu 12. Auswahl von Schutzmaßnahmen Das Niederspannungsverteilnetz des Netzbetreibers ist als TN-C-System ausgeführt. Die Ausführung des Hauptstromversorgungssystems erfolgt nach DIN VDE Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 13 Stand:
14 3.0 Mehrfamilienhaus mit Speicherheizung (zentrale Zähleranordnung) FRE Zählersteckklemme 63 A Zählersteckklemme 63 A Sammelschienen Kundenrelais Kundenrelais Klemmsockel Klemmsockel SH SH 6 A HAK 7-adrige Tarifverdrahtung Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 14 Stand:
15 3.1 Speicherheizung FRE-Platz erforderlich Zählersteckklemme mit TRE- Abgang Beispiel : Freigabezeit 22:00 bis 06:00 Uhr mit 2 Stunden Nachladung während der Hochlastzeit Klemmsockel Klemmsockel Zähler ET für Übrige Anlage Zähler MZ für Heizung FRE R Zählersteckklemme 63A Zählersteckklemme 63A Sammelschienen SH SH 6A HAK 7 adrige Tarifverdrahtung Kundenrelais Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 15 Stand:
16 3.2 Speicherheizung mit Durchlauferhitzer FRE-Platz erforderlich Zwei-Zählerprinzip Lastabwurf Vorrang für Warmwasser Klemmsockel Klemmsockel Zähler ET für übrige Anlage Zähler MZ für Heizung R FRE Zählersteckklemme 63 A Zählersteckklemme 63 A Sammelschienen SH SH 6 A B 800 H 950 T 210 HAK 7-adrige Tarifverdrahtung Kundenrelais Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 16 Stand:
17 4.0 Wärmepumpe FRE-Platz erforderlich Wärmepumpe Steuerung ungesperrt Wärmepumpe Kompressor u. elektrische Zusatzheizung (über Sperrzeiten) Der Schütz muss als Öffner ausgeführt werden. Klemmsockel Zähler für übrige Anlage Zähler MZ TRE FRE R Zählersteckklemme 63 A Zählersteckklemme 63 A Sammelschienen SH SH 6 A HAK 7-adrige Tarifverdrahtung Die Unterbrechungsvarianten für Wärmepumpe-Betriebszeiten finden Sie auf der Internetseite Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 17 Stand:
18 5.0 Messkonzept für Anlagen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen Erzeugungsanlage Es werden 3 reale und 1 virtueller Zählpunkt vergeben. Z2 mit Rücklaufsperre Z0 = virtueller Zähler / Lastgang unterbrechbare Verbrauchseinrichtung Z2 1-1:2.8.x Gesamterzeugung Wenn Z1 = Lastgangzäher dann Z1a und Z2 ebenfalls Lastgangzähler nicht unterbrechbare Verbrauchseinrichtung Z1a = Bezug nicht unterbrechbare Verbrauchseinrichtung Berechnung: Z0 = Z1 (1.8.x*) Z1a (1.8.x) Z0a = Z2 (2.8.x) Z1a (2.8.x) vom Haushalt aufgenommener PV-Strom Z1a TRE Unterzählung zur Ermittlung HHStrom 1-1:1.8.x 1-1:2.8.x Z1-Z1a = Bezug unterbrechbare Verbrauchseinrichtung Z0b = Z1a (2.8.x) Z1 (2.8.x) von der WP aufgenommener PV-Strom *) OBIS Kennzahlen X = Tarif Z1 Eigentumsgrenze unterbrechbare Verbrauchseinrichtung Netz des Kunden / Anlagenbetreiber Zählung 1-1:2.8.x Überschusseinspeisung 1-1:1.8.x Strombezug SWK-Netze GmbH Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 18 Stand:
19 Schaltpläne FRE (Schaltpläne mit Tarif-Schaltzeiten können beim Installateur-Service des Netzbetreibers angefordert werden.) 6.0 Haushalt 1 Tarif HT/NT Synchronisation R126,126/2/VS/R1 131,132,133, 426/VS,432/U,491, 491/1/U Relais 2 SN Nachladung 1 auf NT R451/U, R452/U, R453/U Relais 1 SN Nachladung 2 auf NT R451/U, R452/U, R453/U Relais 2 SNH Einschaltzeit R453/U Relais 3 Reserve FRE A B A B A B A B A B A B A B A B A B A B A B A B L1 N Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So 6.1 Wärmepumpen WPS 1-3 FRE Tarif HT/NT Freigabe Sperrzeiten Sperrzeiten Sperrzeiten Reserve Warmwasser Wärmepumpe Wärmepumpe Wärmepumpe R122/VS/WPS1 WPS1 WPS2 WPS3 R122/VS/WPS1 R122/VS/WPS2 R122/VS/WPS2 R122/VS/WPS3 R122/VS/WPS1 R122/VS/WPS2 R122/VS/WPS3 R122/VS/WPS3 Relais 2 Relais 3 Relais 3 Relais 3 Relais 1 A B A B A B A B A B A B L1 N A B A B A B A B A B A B Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So 6.2 Wärmepumpen WPE 1-2 Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 19 Stand:
20 6.2 Wärmepumpen WPE 1-2 FRE Tarif HT/NT Freigabe Warmwasser WP R122/6 1 neu R122/VS/WPE1 R122/VS/WPE2 R122/6 Relais2 Relais 1 Freigabe Warmwasser WPE 1& 2 R122/VS/WPE1 R122/VS/WPE2 Relais 2 Sperrzeiten Wärmepumpe WP1 neu R122/6 Relais 3 Sperrzeiten Wärmepumpe WPE1 R122/VS/WPE1 Relais 3 Sperrzeiten Wärmepumpe WPE2 R122/VS/WPE2 Relais 3 A B A B A B A B A B A B F1 L1 N A B A B A B A B A B A B Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-Fr Anfang Ende Mo-Fr Anfang Ende Mo-Fr Anfang Ende oder Anfang Ende oder Anfang Ende oder Anfang Ende Sa,So, Ft Anfang Ende Sa,So, Ft Anfang Ende Sa,So, Ft 6.3 Sonderzeiten 1 Tarif HT/NT Synchronisation R126,126/2/VS/R1 131,132,133, 426/VS,432/U,491, 491/1/U Relais 2 HT Freigabe Uhr (Fussbodenheizung) R 121 NT 20:30-05:30 Uhr R 133 NT Uhr 21-6 Uhr R 453/S/2/U NT Uhr 22-6 Uhr R 453/S/2/U FRE A B A B A B A B A B A B F1 Kundenrelais Kundenrelais Kundenrelais Kundenrelais Kundenrelais L1 N A B A B A B A B A B A B Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Anfang Ende Mo-So Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 20 Stand:
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