Naturverträgliche. Niederschlagswasser - bewirtschaftung im Ortenaukreis

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1 Naturverträgliche Niederschlagswasser - bewirtschaftung im Ortenaukreis

2 Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, eine wesentliche Funktion unserer Landschaft ist die natürliche Rückhaltung des Regenwassers. Die starke Siedlungsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte hat jedoch in großem Umfang zu einer Versiegelung des Bodens geführt. Dadurch ist das natürliche Wasserrückhaltevermögen der Landschaft teilweise erheblich gestört worden. Die Folge ist, dass örtlich die Hochwasserabflüsse wesentlich erhöht und beschleunigt wurden. Sowohl die Gewässer als auch die Kanalisationsnetze können diese Hochwässer zum Teil nicht mehr ableiten, so dass große Schäden durch Rückstau oder Überstau in den Siedlungen entstehen können. Darüber hinaus vermindern versiegelte Flächen die Neubildung von Grundwasser. Zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushaltes gilt es neue Wege zu gehen. Hierzu gibt es auch im privaten Bereich, auf eigenen Grundstücken, vielfältige Möglichkeiten. Ich freue mich, dass die vorliegende Informationsbroschüre eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten und Beispielen für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Gemeinden und Planer aufzeigt. Sie soll Anreize dazu geben, wie Regenwasser naturverträglich und wirtschaftlich versickert, zurückgehalten und als Brauchwasser genutzt werden kann. Mein herzlicher Dank gilt allen, die an dieser Broschüre mitgewirkt und durch ihre Inserate die kostenlose Herausgabe ermöglicht haben. Klaus Brodbeck Landrat des Ortenaukreises 1

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 1 Einleitung 3 2 Neue Wege zur Regenwasserbeseitigung Der Umgang mit Regenwasser Mischsystem Trennsystem Modifiziertes Misch- und Trennsystem Regenwasserversickerung Zentrale oder dezentrale Versickerung Ortsnahe Niederschlagswassereinleitung 8 3 Rechtliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Bestimmungen Erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung Entwässerungssatzung Abwassergebühr 13 4 Technische Grundlagen bei der Planung und Ausführung von Versickerungsanlagen Schutz des Grundwassers Dachflächenentwässerung Straßenentwässerung Arten der Versickerungsanlagen Grenzen der Versickerung Kosten der Versickerung Retentionszisterne mit Abflussdrossel 23 5 Bodenentsiegelung Regenwasserversickerung vor Ort Bodenbefestigungsarten Wasserdurchlässige Pflaster Begrünbare, gering sickerfähige Systeme Förderung von Flächenentsiegelung und Entsiegelungsprogrammen 31 6 Ökologische und wasserwirtschaftliche Überlegungen bei der Erschließung von Bebauungsplangebieten Bebauungsplan und Regenwasserbewirtschaftung Planungsgrundsätze 33 7 Regenwassernutzung Technische Regeln Auffangflächen Wo ist Regenwasser nutzbar? Auslegung der Speichergröße Technischer Mindeststandard Sicherheitsbestimmungen Welche Genehmigungen sind erforderlich? Kosten und Wirtschaftlichkeit 37 8 Dachbegrünung Rückhaltung von Niederschlagswasser Vorteile der Dachbegrünung Arten der Dachbegrünung Begrünungsverfahren Konstruktion und Aufbau Bauweisen Schichtenaufbau 43 9 Literaturverzeichnis Anhang Adressen und Anschriften/Impressum 48 2

4 Einleitung Das Prinzip, Niederschlagswasser so schnell wie möglich aus bebauten Gebieten abzuleiten, wird aus wasserwirtschaftlichen und ökologischen Gründen zunehmend in Frage gestellt. Bei der weiteren Anwendung der bisherigen Entwässerungspraxis sind Störungen des Wasserhaushaltes die Folge. Große Mengen von unverschmutztem Regenwasser senken den Wirkungsgrad unserer Kläranlagen und können in den oberirdischen Gewässern zu großen hydraulischen Belastungen, örtlichen Hochwasserverschärfungen und ökologischen Problemen führen. Der Anschluss versiegelter Flächen an die Kanalisation sollte daher auch in besiedelten Bereichen nur auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen eine stärkere Verschmutzung des Niederschlagswassers oder fehlende Entsorgungsmöglichkeiten es unvermeidbar machen. Neue Konzepte zur Regenwasserentsorgung setzen auf die Entsiegelung von Flächen Zentrale oder dezentrale Versickerung von Niederschlägen Minimierung des Anteils an Niederschlagswasser in der Kanalisation Ableitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer Ziel ist es, den Anteil des zur Kläranlage abzuleitenden Niederschlagswassers und den Eingriff in den natürlichen Wasserkreislauf soweit wie möglich zu begrenzen. Allerdings setzt die Umsetzung derartiger Konzepte ein Umdenken in den Kommunen, bei den Behörden, bei den Planern sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern voraus. Bereits bei der Bauleitplanung müssen die Weichen richtig gestellt werden, da beispielsweise Untersuchungen über die Sickerfähigkeit des Bodens frühzeitig vorgenommen werden müssen. Die Integration alternativer Entwässerungssysteme in die Bebauungsplanung erfordert neben einem Umdenken bei den politisch Verantwortlichen auch eine innovative Bereitschaft bei Architekten, Ingenieuren und Bauherren in dieser Frage. Die Grundsätze der Bauleitplanung sind im Internet unter zu finden. Gestaltungsbeispiel Retentionsteich 3

5 Neue Wege der Regenwasserbeseitigung 2.1 Der Umgang mit dem Regenwasser Regenwasser gelangt in bebauten Gebieten von Dächern, Gehwegen, Straßen und anderen befestigten Flächen meistens in die öffentliche Kanalisation. Es besteht jedoch oft die Möglichkeit, das Niederschlagswasser direkt an Ort und Stelle zu versickern oder ortsnah, i.d.r. gedrosselt, in ein Gewässer abzuleiten. Diese Lösung bietet sich vor allem in ländlich strukturierten Gebieten an. Im Gegensatz zu den Stadtzentren und Industriegebieten ist das dort abfließende Regenwasser weitgehend unverschmutzt. Das ist eine wichtige Voraussetzung, z. B. für die Versickerung, denn die Grundwasserqualität darf nicht beeinträchtigt werden. In ländlichen Bereichen stellt die Abwasserentsorgung häufig ein Problem dar. Bis zur nächsten Kläranlage sind meist größere Entfernungen zu überwinden, und Abwasserkanäle sind teuer. 70 % bis 80 % der Ausgaben für Abwasseranlagen entfallen auf Abwasserableitungs- und Transportsysteme. Die Menge des abfließenden Niederschlagswassers kann die in den Haushalten anfallende Schmutzwassermenge zeitweise um mehr als das 100fache übersteigen. Um auch bei starkem Regen eine gesicherte Abwasserableitung zu gewährleisten, sind entsprechend groß dimensionierte Misch- bzw. Regenwasserkanäle erforderlich. Oft sind zusätzliche Speichervorrichtungen im Kanalnetz notwendig, um die Kläranlage hydraulisch zu entlasten. Wird das Niederschlagswasser vor Ort versickert, muss nur das Schmutzwasser zur Kläranlage abgeleitet werden. Dadurch sind Kosteneinsparungen im Bereich des Kanalbaues möglich. Auch aus ökologischen Gesichtspunkten macht es Sinn, unverschmutztes Regenwasser zu versickern. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet jedermann zu einem sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Wasser, um die Quantität und Qualität des Wasserhaushaltes zu erhalten und eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden. Wie sich der Oberflächenabfluss, die Grundwasserneubildung und die Verdunstung von einer Siedlungsfläche mit zunehmender Versiegelung entwickeln, ist in der Abbildung unten links dargestellt. Qualitative Änderung der Wasserbilanz einer Siedlung mit zunehmendem Versiegelungsgrad (nach ATV-M 153, 2000). Bei unversiegelten Gebieten ist der verdunstende Teil des Regenwassers und die Grundwasserneubildung hoch und der Oberflächenabfluss relativ gering. Mit zunehmender Bebauung nimmt der Oberflächenabfluss von den versiegelten Flächen zu. Die Grundwasserneubildung wird nun deutlich geringer, ebenso die Verdunstung. Es stellt sich in Siedlungsgebieten ein neues Gleichgewicht mit einem veränderten Grundwasserstand und Abflussverhalten ein. 6 Qualitative Änderung der Wasserbilanz einer Siedlung mit zunehmendem Versiegelungsgrad (nach ATV-M 153, 2000).

6 Neue Wege der Regenwasserbeseitigung 2.2 Mischsystem Die traditionelle Abwasserentsorgung in Deutschland ist das Mischsystem (Anteil etwa 80 %). Der entscheidende Mangel dieses Systems liegt darin, dass verschmutztes häusliches Abwasser mit unverschmutztem Regenwasser zusammengeführt wird. Niederschlagswasser geht dem natürlichen Wasserkreislauf verloren. Groß dimensionierte Kanäle sind nötig, um für wenige Stunden im Jahr das Wasser eines starken Regens ableiten zu können. In Rückhalte- und Überlaufbecken werden die Mischwassermengen gespeichert und von dort zur Kläranlage weitergeleitet. 2.3 Trennsystem Durch zwei Kanäle werden die Abwasserströme nach Schmutzwasser und Regenwasser getrennt abgeleitet. Allerdings kann das Regenwasser nicht mehr verdunsten und versickern, sondern wird unmittelbar in Bäche und Flüsse eingeleitet. Durch die beschleunigte Ableitung kann dies zu einer stärkeren Hochwassergefahr führen. Trennsystem 2.4 Modifiziertes Trennund Mischsystem Neben der klassischen Regenwasserableitung im Misch- bzw. Trennsystem werden zunehmend modifizierte Lösungen realisiert. Dabei wird das Regenwasser in Teilströme unterschiedlicher Qualität aufgeteilt. Bei modifizierten Systemen versickert man beispielsweise unverschmutztes Niederschlagswasser direkt am Entstehungsort oder leitet es oberirdisch in ein nahegelegenes Gewässer. Verschmutztes Niederschlagswasser wird beim modifizierten Trennsystem über Regenwasserkanäle einer Reinigungsanlage zugeführt. Beim modifizierten Mischsystem gelangt häusliches, gewerbliches und industrielles Schmutzwasser zusammen mit behandlungsbedürftigem Regenwasser in den Mischwasserkanal, während das unverschmutzte Niederschlagswasser auch hier ortsnah beseitigt wird. Mischsystem Vogel Ingenieurbüro für Entwässerungs- SystemErhaltung Eisenbahnstraße 6 D Kappelrodeck Tel / Fax 07842/ info@vogel-ingenieur.de Modifiziertes Trennsystem mit Freispiegelleitungen und Rückstausicherung Ihr Partner z.b. in Fragen der Grundstücksentwässerung: Planung normen- und wartungsgerechter Grundstücksentwässerungsanlagen Vorbereitung, Betreuung und qualifizierte Auswertung notwendiger TV-Inspektionen und Dichtheitsprüfungen Beratung, Planung und Bauleitung zur Leitungs- und Kanalsanierung durch Zertifizierte Kanalsanierungsberater Sachverständigengutachten und Controlling Modifiziertes Mischsystem mit Kellerentwässerung über Hebeanlage 7

7 Neue Wege der Regenwasserbeseitigung 2.5 Regenwasserversickerung Wenn die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, kann das gesamte abfließende Niederschlagswasser sofern es nicht schädlich verunreinigt und der Untergrund ausreichend durchlässig ist durch Versickerung beseitigt werden. Eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Reduzierung des Regenwasserabflusses ist die breitflächige Versickerung von Niederschlagswasser. Sie hat positive Auswirkungen auf den Boden, den Wasserhaushalt, das Klima sowie die Tier- und Pflanzenwelt. Der Wasserhaushalt wird stabilisiert. Durch die Versickerung wird eine Dämpfung hochwassererzeugender Abflussspitzen bewirkt. Durch die Erhöhung der lokalen Grundwasserneubildungsrate in Verbindung mit natürlichen Versickerungs- und Filtervorgängen werden die Grundwasservorräte angereichert. Alle Versickerungsmethoden fördern den Bodenwasserhaushalt und auch seine Lebensraumfunktion. Versickerungsmaßnahmen können den Wasserhaushalt angrenzender Biotope so stabilisieren und aufwerten, dass sich dort wertvolle neue Artengemeinschaften ansiedeln können. 2.6 Zentrale und dezentrale Versickerung Man unterscheidet zwischen dezentralen und zentralen Versickerungseinrichtungen. Erfolgt die Versickerung auf dem Grundstück, auf dem das Niederschlagswasser anfällt oder wird es von mehreren Grundstücken zusammengefasst und einer gemeinsamen privaten Versickerungsanlage zugeleitet, handelt es sich um dezentrale Anlagen. Werden Abflüsse eines ganzen Einzugs- bzw. Baugebietes in einer Versickerungsanlage versickert, spricht man von zentralen Anlagen. Das Landratsamt empfiehlt bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nach Möglichkeit zentrale Lösungen anzustreben. 2.7 Ortsnahe Niederschlagswassereinleitung in Fließgewässer und Retentionsräume Niederschlagswasser, das nicht versickert werden kann, sollte ortsnah in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden. Niederschlagswasser von Dachflächen aus Wohngebieten bedarf vor der Einleitung in ein Oberflächengewässer keiner Vorbehandlung. Bei gering frequentierten Wohnstraßen ist zu prüfen, ob nicht auch hier eine direkte Einleitung möglich ist. Verschmutztes Niederschlagswasser, z. B. aus Gewerbegebieten oder stark frequentierten Straßen, ist bei Bedarf vor der Einleitung in ein Gewässer zu behandeln (z. B. in Regenklärbecken) oder der Kläranlage zuzuleiten. Das Niederschlagswasser sollte über natürliche Retentionsräume verzögert dem nächsten Fließgewässer zugeleitet werden. Dadurch wird das Gewässer hydraulisch geringer belastet und mitgeführte Schmutzstoffe und Schadstoffe werden zurückgehalten. In Verbindung mit einer Gewässerrenaturierung lassen sich vielfältige Lebensräume für Pflanzen und Tiere schaffen. Naturnahe Gewässer haben positive Auswirkungen auf die Umgebung und sind ein unentbehrliches Element für das Landschaftsbild und die Artenvielfalt. Durch Maßnahmen, wie Profilaufweitungen, die Schaffung von Retentionsflächen sowie durch kleine Uferabbrüche und Tümpel, können an naturnah ausgebauten Fließgewässern die Fließgeschwindigkeiten herabgesetzt und Puffermöglichkeiten für Abflussspitzen nach starken Regenfällen geschaffen werden. Renaturierungsmaßnahmen sind daher ideale Ergänzungen zur Regenwasserrückhaltung und -versickerung. 8 Beispiel einer zentralen Versickerungsanlage mit vorgeschaltetem Bodenfilter

8 Rechtliche Rahmenbedingungen 3.1 Gesetzliche Bestimmungen Nach 45b Abs. 3 des Wassergesetzes von Baden-Württemberg soll Niederschlagswasser versickert oder ortsnah in ein oberirdisches Gewässer abgeleitet werden, wenn dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist. Das gilt für Grundstücke die nach dem 1. Januar 1999 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Einzelheiten sind in der Verordnung des Ministerium für Umwelt und Verkehr über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser vom (GBl. S. 182) geregelt. Danach ist für die Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein Gewässer keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn die dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers in bauplanungs- oder bauordnungsrechtlichen Vorschriften festgelegt ist oder wenn das Niederschlagswasser von folgenden Flächen herrührt: ~ von Dachflächen, mit Ausnahme von Dachflächen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit vergleichbaren Nutzungen, ~ von befestigten Grundstücksflächen, mit Ausnahme von gewerblich, landwirtschaftlich und industriell genutzten Flächen, ~ von öffentlichen Straßen in Wohngebieten und öffentlichen Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage mit Ausnahme der Fahrbahnen und Parkplätze von mehr als zweistreifigen Straßen, ~ von beschränkt öffentlichen Wegen, von Geh- und Radwegen, die Bestandteil einer öffentlichen Straße sind. Niederschlagswasser wird schadlos beseitigt, wenn es flächenhaft oder in Mulden auf mindestens 30 cm mächtigem bewachsenen Boden versickert wird. Mulden-Rigolen- Systeme sind nur zur Versickerung des Niederschlagswassers von Dachflächen aus Wohngebieten zulässig. Im Ortenaukreis wird eine punktuelle Versickerung (Versickerungsschacht) aus Gründen der Vorsorge für das Grundwasser grundsätzlich nicht erlaubt; Rigolen nur, wenn zuvor eine ausreichende Passage durch die bewachsene Bodenzone (30 cm stark) gewährleistet ist. Erlaubnispflichtig nach der Niederschlagswasserverordnung ist die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser in folgenden Fällen: auf Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen, Altlastenflächen sowie entsprechende Verdachtsflächen, in Wasserschutzgebieten und Quellschutzgebieten (Zone I + II), in Karstgebieten, von nicht beschichteten kupfer-, zink- oder bleigedeckten Dächern. Für Niederschlagswasser, das dezentral beseitigt wird, entfällt die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinden. 9

9 Rechtliche Rahmenbedingungen 3.2 Erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung Grundsätzlich stellt sowohl die Versickerung von Niederschlagswasser als auch seine Einleitung in Oberflächengewässer eine erlaubnispflichtige Nutzung dar ( 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 Ziff. 4 und 5 WHG). Nur in den von der Niederschlagswasserverordnung erfassten Fällen ist die Versickerung bzw. ortsnahe Einleitung erlaubnisfrei. In allen anderen Fällen muss ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gestellt werden. Folgende Versickerungsarten sind beispielsweise laut Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser vom und des Leitfadens zur naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung erlaubnispflichtig: große Versickerungsanlagen (z. B. Versickerungsbecken) Versickerungsanlagen in Gewerbegebieten Wie oben dargestellt, sind bestimmte Versickerungsarten erlaubnispflichtig, weil eine generelle Unbedenklichkeit hinsichtlich des Grundwasserschutzes nicht gegeben ist. Dennoch kann eine erlaubnispflichtige Versickerungsanlage eine sinnvolle Form der Niederschlagswasserbeseitigung darstellen. Hierzu ist beim zuständigen Landratsamt ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen können dem Merkblatt zur Versickerung von Niederschlagswasser, das unter zu finden ist, entnommen werden. 10

10 Rechtliche Rahmenbedingungen Erlaubnisfreiheit/Erlaubnispflicht? Regenwasserversickerung ortsnahe Einleitung in oberirdisches Gewässer Ohne Sammlung Mit Sammlung (z.b. durch Dachrinnen, Mulden, Gräben, Rohre, Rückhaltung o.ä.) Niederschlagswasserverordnung z.b. "unbeeinflusst" von allen befestigten Flächen abfließendes Wasser Versickerung ortsnahe Einleitung im Bebauungsplan oder in Satzung nach 74 Abs. 3 LBO vorgesehen Dachflächen mit Ausnahme nicht beschichteter Zink-, Kupfer-, oder Bleioberflächen außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten - sowie - Sondergebieten vergleichbarer Nutzung nicht gewerblich, handwerklich oder industriell genutzte Grundstücksflächen Straßen zur Erschließung von Wohngebieten Außerortsstraßen mit bis zu zwei Fahrstreifen Geh- und Radwege beschränkt öffentliche Wege von allen anderen Flächen oder Mulden-Rigolen- Elemente Flächenversickerung oder Muldenversickerung über mind. 30 cm bewachsenen Oberboden Einleitung in oberirdische Gewässer von allen anderen Versickerungsanlagen oder außerhalb von: Wasserschutzgebietszonen I und II Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen Anzeigepflicht ab 1200 m 2 in Zone I und II von Wasserschutzgebieten Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen auf Altlasten und Altlastverdachtsflächen keine Gewässerbenutzung = keine Erlaubnis erforderlich Erlaubnisfreiheit Erlaubnispflicht 11

11 Rechtliche Rahmenbedingungen Gegenüberstellung der herkömmlichen Abwassergebühr zur gesplitteten Variante Beispiel 1: (kleine bebaute Fläche und großes Grundstück) Einfamilienhaus (2 Erwachsene + 2 Kinder) Trinkwasserverbrauch/Jahr: 180 m³ Grundstücksgröße gesamt: 600 m 2 Grundlagen der neuen gesplitteten Abwassergebühr Versiegelungsart Fläche Faktor Fläche wasserdurchlässig 10 m² 0,5 5 m² wasserundurchlässig 190 m² 1,0 190 m² gesamte gebührenpflichtig versiegelte Fläche* 195 m² Abrechnungsart Menge Gebührensatz Kosten bisherige Abrechnung 180 m³ Niederschlagswasserabrechnung nach Flächenmaßstab 195 m² 0, Schmutzwasserabrechnung nach Wassermaßstab 180 m³ Ersparnis durch gesplittete Gebühr - 4 Dieser Vergleich zeigt folgendes: Bei normalen Einfamilienhäusern ergibt die gesplittete Abwassergebühr keine wesentlichen Unterschiede zur bisherigen Abrechnung. Beispiel 2: (große bebaute Fläche und kleines Grundstück, ca. 60 Bewohner) Mehrfamilienhaus Trinkwasserverbrauch/Jahr: m³ Grundstücksgröße gesamt: m 2 Grundlagen der neuen gesplitteten Abwassergebühr Versiegelungsart Fläche Faktor Fläche wasserdurchlässig 150 m² 0,5 75 m² wasserundurchlässig m² 1, m² gesamte gebührenpflichtig versiegelte Fläche* m² Abrechnungsart Menge Gebührensatz Kosten bisherige Abrechnung m³ Niederschlagswasserabrechnung nach Flächenmaßstab m² 0, Schmutzwasserabrechnung nach Wassermaßstab m³ Ersparnis durch gesplittete Gebühr Bei Mehrfamilienhäusern ergibt sich im vorliegenden Beispiel bei der gesplittenen Gebührenberechnung immerhin eine Ersparnis von 18 für jeden Bewohner. Beispiel 3: (große bebaute/versiegelte Fläche und großes Grundstück) Lebensmittelmarkt Trinkwasserverbrauch/Jahr: 50 m³ Grundstücksgröße gesamt: m 2 Grundlagen der neuen gesplitteten Abwassergebühr Versiegelungsart Fläche Faktor Fläche wasserdurchlässig m² 0,5 750 m² wasserundurchlässig m² 1, m² gesamte gebührenpflichtig versiegelte Fläche* m² Abrechnungsart Menge Gebührensatz Kosten bisherige Abrechnung 50 m³ Niederschlagswasserabrechnung nach Flächenmaßstab m² 0, Schmutzwasserabrechnung nach Wassermaßstab 50 m³ Ersparnis durch gesplittete Gebühr Bei großen Grundstücken und geringen Schmutzwasseranfall ergibt sich eine deutlich höhere Gebühr bei der gesplitteten Berechnung. Dies liegt u. a. darin begründet, dass zur Ableitung der großen Regenwassermengen große Kanäle erforderlich sind. * Als gebührenpflichtig versiegelte Fläche gilt der bebaute u. befestigte Teil des Grundstücks, von dem Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, multipliziert mit dem jeweils geltenden Grad der Versiegelung. Je gebührenpflichtige versiegelte Fläche (Flächenmaßstab) ist 0,90 zu bezahlen (Die genannten Beträge basieren auf angenommenen Gebührensätzen) 12

12 Rechtliche Rahmenbedingungen 3.3 Entwässerungssatzung Wie das Niederschlagswasser in einer bestimmten Ortslage beseitigt werden kann, hängt vor allem von der jeweiligen kommunalen Satzung ab. Die Kommunen setzen die gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der örtlichen Situation in der Entwässerungssatzung um. Die Beitrags- und Gebührensatzung legt die Höhe des einmaligen Kanalanschlussbeitrages und die laufenden Kanalbenutzungsgebühren bei einem bestehenden Kanal fest. Die kommunalen Satzungen regeln hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Versickerung (z. B. auf dem eigenen Grundstück) vorgenommen werden darf oder ob das Grundstück an einen bereits vorhandenen Kanal angeschlossen werden muss. Die Gemeinde regelt in ihren Satzungen (z.b. Entwässerungssatzung, örtliche Bebauungsvorschriften), in welcher Weise das Niederschlagswasser zu beseitigen ist. Weil die Verpflichtung zur ortsnahen Beseitigung des Niederschlagswassers für noch nicht an die Kanalisation angeschlossene Grundstücke erst 1999 eingeführt wurde, ist diese vor allem in Neubaugebieten von besonderer Bedeutung. 3.4 Abwassergebühr Die Abwassergebühr setzt sich zusammen aus der Kanalbenutzungsgebühr für Schmutz- und Regenwasser sowie einer Gebühr für die Reinigung des Abwassers in der Kläranlage. Bisher erheben die Kommunen die Abwassergebühren in der Regel nach dem Frischwasserverbrauch. Für jeden Kubikmeter bezogener Frischwassermenge zahlt der Grundstückseigentümer eine bestimmte Abwassergebühr. Dabei wird eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung nicht honoriert. Verschiedene Kommunen stellen ihre Gebührensatzung auf die Erhebung gesplitteter Gebühren um. Dabei wird für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser eine getrennte Gebühr ermittelt. Bei diesem Gebührenmaßstab wirkt sich eine dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers gebührenreduzierend aus. Immer mehr Gemeinden entscheiden sich für den Weg der gesplitteten Gebühr. Grund dafür ist, dass die Verwaltungsgerichte die Berechnung allein nach der Frischwassermenge in der Regel für rechtswidrig erklären. 13

13 Technische Grundlagen bei der Planung und Ausfuhrung von Versickerungen 4.1 Schutz des Grundwassers und des Bodens Durch Emissionen von Industrie, Gewerbe, Hausbrand und Verkehr nimmt das Niederschlagswasser Stoffe auf, die vorwiegend aus Salzen (z. B. Chlorid, Sulfat), Schwermetallen (z. B. Blei) und organischen Stoffen (z. B. polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) bestehen. Das Grundwasser ist im allgemeinen durch das natürliche Rückhalte- und Reinigungsvermögen des Bodens vor Schadstoffen, die von der Erdoberfläche in den Untergrund eindringen, geschützt. Das natürliche Reinigungsvermögen besteht aus der Wechselwirkung zahlreicher physikalischer, chemischer und biologischer Reaktionen und wird durch Transportvorgänge sowie hydrogeologische Gegebenheiten wesentlich beeinflusst. Der unverletzte Boden ist für den Schutz des Grundwassers daher besonders wichtig. Bei Versickerungsanlagen wirkt der Boden als Filter für das Niederschlagswasser. Wie jeder Filter ist auch hier Pflege und Wartung (z. B. Überprüfung von Schadstoffgehalten in der Bodenschicht) nötig. In gewissen Zeitabständen wird die Filterschicht auszutauschen sein. 4.2 Dachflächenentwässerung Das von Dachflächen abfließende Niederschlagwasser wird zusätzlich mit festen und gelösten Stoffen belastet, die von der Dachfläche und den eingesetzten Dachmaterialien des Daches, der Dachrinnen und Fallrohre stammen. Das natürliche, flächenhafte Versickern von diesem Niederschlagswasser über bewachsenen Oberboden bedeutet in der Regel keine Gefahr für das Grundwasser. Bei der Planung von Versickerungsanlagen sollte besonders darauf geachtet werden, dass die zur Reinigung der eingeleiteten Niederschlagswässer notwendige Bodenzone weitgehend in Art und Mächtigkeit erhalten bleiben muss. Das Niederschlagswasser von nicht beschichteten oder in ähnlicher Weise behandelten Kupfer-, Zink-, oder bleigedeckten Dächern soll nicht den Versickerungsanlagen zugeführt werden. 4.3 Straßenentwässerung Ob das von Straßen abfließende Wasser versickert werden kann, hängt von der jeweiligen Höhe der Schadstoffbelastung ab. Dies wird im wesentlichen von der Verkehrsbelastung bestimmt. Das auf Wohn- und Nebenstraßen anfallende Niederschlagswasser ist normalerweise nur gering belastet und kann über den bewachsenen Oberboden versickert werden. Es bietet sich an, das Wasser in parallel zur Straße verlaufende Mulden zu leiten. Hierfür eignen sich die herkömmlichen, straßenbegleitenden Grünflächen. Sie haben zudem einen hohen stadtgestalterischen Wert. Lässt die verfügbare Straßenbreite eine 1,5 m breite Grünfläche nicht zu, kommen offene oder abgedeckte Rinnen mit geringen Querschnitten zur Regenwasserableitung in Frage. Diese bieten vielfältige gestalterische Möglichkeiten. Manchmal ist es erforderlich, Rinnen, Gräben, Mulden und Pflanzbeete mit einem Längsgefälle zu versehen. Das Wasser, das nicht unmittelbar versickert, kann so abgeleitet und an anderer Stelle einer zentralen Versickerung zugeführt werden. 14 Straßenentwässerung

14 Technische Grundlagen bei der Planung und Ausfuhrung von Versickerungen 4.4 Arten der Versickerungsanlagen Für die gezielte Versickerung des abfließenden Niederschlagswassers kommen nach hydrologischen/ hydraulischen und Güteaspekten insbesondere vier verschiedene Anlagenarten in Frage: Flächenversickerung Muldenversickerung Mulden-Rigolenversickerung Beckenversickerung Die Bemessung der Anlagen zur dezentralen Versickerung kann nach dem Arbeitsblatt ATV-DVWK A 138 erfolgen. Zentrale Versickerungsbecken können ebenfalls nach dem Arbeitsblatt A 138 bemessen werden. Flächenversickerung Bei der Flächenversickerung wird das Niederschlagswasser entweder direkt auf der Fläche versickert, auf der es anfällt, oder von undurchlässig befestigten Flächen auf versickerungsfähige Flächen abgeleitet und dort versickert. Befestigte und durchlässige Oberflächen mit unterschiedlichen Versickerungsfähigkeiten sind z. B. Rasengittersteine, Natursteine, Betonpflaster mit ausreichendem Fugenanteil, oder Mineralbeton. Grasflächen sind als Versickerungsflächen gut geeignet, weil die Durchwurzelung für eine ständige Regeneration des Bodens als Filter sorgt. Flächenversickerung Die Flächenversickerung eignet sich besonders für Hofflächen, Parkwege, Sportanlagen und Campingplätze. Der Boden muss in der Lage sein, mehr Wasser aufzunehmen als Niederschlag anfällt, weil keine wesentlichen oberflächennahen Speichermöglichkeiten vorhanden sind. offene Versickerung über einer durchlässigen befestigten oder unbefestigten Fläche. Untergrund: Feinsand oder gröbere Sande Vorteile Nachteile bei bewachsener Fläche sehr gute Reinigungswirkung gute Wartungsmöglichkeit geringer Herstellungsaufwand kein Speicherraum großer Flächenbedarf Flächenversickerung am Beispiel einer Parkplatzgestaltung Entwässerungsdetail: Übergang vom Fugenpflaster in den Versickerungsbereich 15

15 Technische Grundlagen bei der Planung und Ausfuhrung von Versickerungen Muldenversickerung offene Versickerung über eine Bodenvertiefung mit bewachsener Bodenschicht, max. Tiefe i.d.r. 30 cm Vorteile Speichermöglichkeit durch Muldenvolumen gute Reinigungsleistung gute Wartungsmöglichkeiten geringer Herstellungsaufwand vielfältige Gestaltungsmöglichkeit Nachteile mittlerer bis großer Flächenbedarf Mulden-Rigolenversickerung offene Versickerung über Bodenvertiefung mit bewachsener Mutterbodenauflage, max. Tiefe i.d.r. 30 cm, und einem z. B. mit Kies oder geeigneten Füllkörpern gefüllten Graben Vorteile Nachteile Speichermöglichkeit durch Mulden- und Rigolenvolumen auch bei schlecht durchlässigen Böden einsetzbar (k f <10-6 ms) erhöhter Wartungsaufwand erhöhter Herstellungsaufwand Muldenversickerung Eine Versickerung über eine Bodenvertiefung mit bewachsener Mutterbodenauflage wird als Muldenversickerung bezeichnet. Die Passage durch eine belebte Bodenschicht gewährleistet eine gute Reinigung des versickernden Wassers und bietet damit Schutz vor einer Verschmutzung des Grundwassers. Hierbei kann die Fähigkeit des Bodens, Wasser aufzunehmen, geringer sein als die Menge des anfallenden Niederschlagswassers, da durch das Muldenvolumen eine Zwischenspeicherung erfolgt. Die gefüllte Mulde sollte innerhalb eines Tages wieder leer sein, weil sonst die Vegetation Schaden nehmen und die Muldenoberfläche undurchlässig werden kann. Mulden können aufgrund der geringen Tiefe und der Bepflanzung problemlos in Privatgärten und Grünanlagen integriert werden. Es bieten sich Kombinationen mit Teichanlagen an. Gut lassen sich beispielsweise Gartenteiche (Feuchtbiotope) mit Sickerzonen im Randbereich gestalten. Die Größe richtet sich nach der zu entwässernden Fläche und der Sickerfähigkeit des Bodens. Als Faustformel sollte 10 % der versiegelten Fläche als Muldenfläche zur Verfügung stehen (Muldentiefe 30 cm, gute Sickerfähigkeit des Bodens). Mulden-Rigolenversickerung Bei dieser Art der Versickerung wird unter der Versickerungsmulde eine Rigole angeordnet. Rigolen sind kies- oder schottergefüllte Speicherelemente, in denen eine zusätzliche Zwischenspeicherung möglich ist. Erhöhtes Retentionsvolumen (95 %) lässt sich durch Retentionskörper aus Kunststoff erreichen, die allerdings auch Mehrkosten verursachen! So können Mulden-Rigolen-Elemente auch bei schlechter durchlässigen Böden als dezentrale Anlagen eingesetzt werden. Die Beschickung erfolgt über den bewachsenen Boden der Mulde. 18 Muldenversickerung am Beispiel einer Straßengestaltung Beispiel einer Muldenentwässerung für eine Hof- und Dachfläche

16 Technische Grundlagen bei der Planung und Ausfuhrung von Versickerungen Reicht die Durchlässigkeit des Untergrundes auch zur vollständigen Versickerung der Abflüsse in einem Mulden-Rigolen-Element nicht mehr aus, so ist eine zusätzliche Ableitung erforderlich. Beim Mulden-Rigolen-System sind die Rigolen durch Transportrigolen, Drän- bzw. Rohrleitungen zu einem Ableitungssystem verknüpft, die sich im unteren Teil der Rigole befinden. Diese ermöglichen die gedrosselte Ableitung des Regenwassers, das nicht versickert. Außerdem bewirken sie eine rasche Längsverteilung des Wassers innerhalb der Rigole. Die Abflussregelung geschieht über Drosselschächte, die mit den einzelnen Rigolenelementen verknüpft werden. Zur Kontrolle der Rigolen sind Kontrollschächte notwendig. Die Vernetzung der Drosselabflüsse aus den einzelnen Mulden-Rigolen-Elementen wird als Mulden- Rigolen-System bezeichnet. Die Kombination aus Versickerung, Speicherung und gedrosselter Ableitung macht das Mulden-Rigolen-Netz von der Durchlässigkeit des Bodens weitgehend unabhängig. Je nach Versickerungsfähigkeit überwiegt die Einleitung oder die gedrosselte Ableitung. Das gute Retentions- und Ableitungsvermögen kann man auch nutzen, um den Wasserstand kleinerer Gewässer zu erhöhen. Diese Verfahren erfordern hohe Kosten bei Bau und Unterhaltung und kommen deshalb in der Regel nur als zentrale kommunale Lösung in Frage. Beckenversickerung Bei der Beckenversickerung handelt es sich um die zentrale Form einer Muldenversickerung. Das Niederschlagswasser wird in einem bepflanzten Becken versickert, dessen Tiefe mehr als 0,5 m beträgt. In einer zentralen Anlage werden die im Niederschlagswasserabfluss mitgeführten Schadstoffe und die Schwebfracht eines größeren Einzugsgebietes konzentriert. Um trotzdem die Versickerungsleistung auf längere Sicht zu gewährleisten, werden meist Absetzräume (Schächte, Becken) vorgeschaltet. Beispiel einer Beckenversickerung für ein neues Wohngebiet Bei den Versickerungsbecken bieten sich vielfältige technische und landschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten an, z. B. Dauerstaubereiche und Biotope. Kombinationen mit anderen Versickerungsverfahren sind möglich. So können etwa in der Umrandung eines Beckens Mulden oder Rigolen angeordnet werden, die bei sehr starken Regenfällen überlaufendes Niederschlagswasser aufnehmen. Beckenversickerung offene Versickerung über die belebte Bodenschicht in einem bepflanzten Becken Vorteile Speichermöglichkeit durch Beckenvolumen gute Reinigungsleistung gute Wartungsmöglichkeit verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten (z.b. Biotop, Teich mit Dauerstaubereich) Nachteile mittlerer Flächenbedarf evtl. Gefahr für spielende Kinder Konzentration von Schwebund Schadstoffen Missbrauch als Müllkippe Wartungsaufwand Mulden-Rigolen-Element 19

17 Technische Grundlagen bei der Planung und Ausfuhrung von Versickerungen Diese drei Systeme sollten nicht verwendet werden. Rohrversickerung unterirdische Versickerung in einem in Kies gebetteten perforierten Rohrstrang (Mindestdurchmesser 0,3 m) Rohrversickerung unterirdische Versickerung in einem in Kies gebetteten perforierten Rohrstrang (Mindestdurchmesser 0,3 m) Vorteile Nachteile geringer Flächenbedarf fehlende Reinigungsleistung der bewachsenen Bodenschicht fehlende Kontrollmöglichkeiten i.d.r. Vorbehandlungsanlage erforderlich Schachtversickerung punktförmige Versickerung über einen (teilweise) durchlässigen Schacht Rigolenversickerung Versickerung über einen mit Kies gefüllten Graben (bei überdeckter Ausführung mit Sickerrohren zur linienhaften Verteilung des Wassers) Schachtversickerung punktförmige Versickerung über einen (teilweise) durchlässigen Schacht Vorteile Nachteile sehr geringer Flächenbedarf fehlende Reinigungsleistung der bewachsenen Bodenschicht fehlende Kontrollmöglichkeiten i.d.r. Vorbehandlungsanlage erforderlich erhöhter Wartungsaufwand Rigolenversickerung Versickerung über einen mit Kies oder geeignetem Füllmaterial gefüllten Graben (bei überdeckter Ausführung mit Sickerrohren zur linienhaften Verteilung des Wassers) Vorteile Nachteile geringer Flächenbedarf fehlende Reinigungsleistung der bewachsenen Bodenschicht fehlende Wartungs- und Kontrollmöglichkeiten i.d.r. Vorbehandlungsanlage erforderlich 20

18 Technische Grundlagen bei der Planung und Ausfuhrung von Versickerungen 4.5 Grenzen der Versickerung Eine wichtige Voraussetzung für die Versickerung bildet die ausreichende Durchlässigkeit der im Untergrund anstehenden Böden einschließlich ihrer belebten, humosen Deckschichten. In Tonböden versickert das Wasser nur sehr langsam. Im ausgetrockneten Zustand bilden sich tiefe Risse, so dass Oberflächenwasser ohne Filterwirkung versickert. Die Versickerungsleistung von sandigen Böden kann demgegenüber bis zu mal höher sein. Bei stark durchlässigen Bodenarten, z. B. reinem Kies, ist eine Versickerung nur mit einem besonders sorgfältigen Aufbau einer Sickermulde möglich. Sickert das Regenwasser unmittelbar ins Grundwasser, ist kein ausreichender Grundwasserschutz gegeben. Es ist zu gewährleisten, dass die Qualität des humosen Oberbodens (> 30 cm) eine optimale Filterwirkung erzielt (k f - Wert 10-4 bis 10-6 m/s). Durch den Bau von Versickerungsanlagen sollen stauende, das Grundwasser schützende Deckschichten (z. B. ausgeprägte Lehmschichten) nicht durchstoßen werden. Die Durchlässigkeit des anstehenden Bodens wird durch den k f -Wert ausgedrückt. Dieser kann berechnet oder durch Sickerversuche bestimmt werden. Für die Versickerung eignen sich nur Böden, deren Durchlässigkeitsbeiwert zwischen 5 x10-3 m/s (1800 cm/h) und 5 x10-6 m/s (1,8 cm/h) liegt. Je geringer die Durchlässigkeit eines Bodens ist, um so größer ist der Flächenbedarf für die Versickerung bzw. um so mehr Speicherraum muss zur Verfügung gestellt werden. Um Gebäudevernässungen durch die Versickerung von Niederschlagswasser zu vermeiden, sollte bei unterkellerten Gebäuden der Abstand der Versickerungsanlage zur Bebauung das 1,5-fache der Baugrubentiefe nicht unterschreiten. Bei Hanglagen ist eine mögliche Beeinträchtigung von Unterliegern zu prüfen. Die Verschmutzung des zur Bewirtschaftung anfallenden Niederschlagswassers resultiert aus Verunreinigungen der Luft sowie aus Stoffen, die aus den Abflussflächen gelöst oder abgeschwemmt werden. Hinsichtlich ihres Verschmutzungsgrades werden Abflüsse von befestigten Flächen in drei Kategorien eingeteilt: unbedenklicher Niederschlagswasserabfluss tolerierbarer Niederschlagswasserabfluss nicht tolerierbarer Niederschlagswasserabfluss Die Tabelle auf der nachfolgenden Seite teilt die Niederschlagsabflüsse unter Berücksichtigung der abflussliefernden Flächen in die o. g. drei genannten Kategorien ein. Bodenart Durchlässigkeit Durchlässigkeitsbeiwert Steingeröll sehr stark durchlässig > 10 m/s Grobkies sehr stark durchlässig 10-2 bis 1 m/s Fein-/Mittelkies stark durchlässig 10-3 bis 10-2 m/s Sandiger Kies stark durchlässig 10-4 bis 10-2 m/s Grobsand stark durchlässig 10-4 bis 10-2 m/s Mittelsand (stark) durchlässig 10-4 m/s Feinsand durchlässig 10-5 bis 10-4 m/s schluffiger Sand (schwach) durchlässig 10-7 bis 10-4 m/s Schluff schwach durchlässig 10-8 bis 10-5 m/s toniger Schluff (sehr) schwach durchlässig bis 10-6 m/s schluffiger Ton, Ton (sehr) schwach durchlässig bis 10-9 m/s Durchlässigkeitsbeiwerte verschiedener Bodenarten. Nur blau unterlegte Böden kommen für eine Versickerung in Frage 21

19 Technische Grundlagen bei der Planung und Ausfuhrung von Versickerungen Versickerung der Niederschlagsabflüsse unter Berücksichtigung der abflussliefernden Flächen außerhalb von Wasserschutzgebieten nach Tabelle 1 ATV-DVWK Arbeitsblatt A 138 (1/2002) Oberirdische Versickerungsanlagen Unterirdische Versickerungsanlagen* Fläche Gehalt an Belastungsstoffen Qualitative Bewertung A U : A S > 5 In der Regel breitflächige Versickerung 5 < A U : A S > 15 In der Regel dezentrale Flächen- und Mulden- Versickerung, Mulden-Rigolen - Elemente A U : A S > 15 In der Regel zentrale Mulden und Beckenversickerung Rigolen- und Rohr-Rigolenelement Versickerungsschacht 1 Gründächer; Wiesen- und Kulturland mit möglichem Regenabfluss in das Entwässerungssystem 2 Dachflächen ohne Verwendung von unbeschichteten Metallen (Kupfer, Zink und Blei); Terrassenflächen in Wohn- und vergleichbaren Gewerbegebieten 3 Dachflächen mit üblichen Anteilen aus unbeschichteten Metallen (Kupfer, Zink und Blei) 4 Rad- und Gehwege in Wohngebieten; Rad- und Gehwege außerhalb des Spritz- und Sprühfahnenbereiches von Straßen; verkehrsberuhigte Bereiche 5 Hofflächen und Pkw-Parkplätze ohne häufigen Fahrzeugwechsel sowie wenig befahrene Verkehrsflächen (bis DTV 300 Kfz) in Wohn- und vergleichbaren Gewerbegebieten unbedenklcih tolerierbar (+) (+) (+) + + (+) ( ) ( ) + + (+) ( ) 6 Straßen mit DTV Kfz, z.b. Anlieger-, Erschließungs- und Kreisstraßen + + (+) ( ) 7 Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen, Rollbahnen 1 von Flugplätzen + + (+) ( ) 8 Dachflächen in Gewerbe- und Industriegebieten mit signifikanter Luftverschmutzung + + (+) ( ) 9 Straßen mit DTV Kfz, z.b. Hauptverkehrsstraßen; Start- und Landebahnen von Flughäfen (+) 10 Pkw-Parkplätze mit häufigem Fahrzeugwechsel z.b. von Einkaufszentren + (+) (+) 11 Dachflächen mit unbeschichteten Eindeckungen aus Kupfer, Zink und Blei; Straßen und Plätze mit starker Verschmutzung z. B. durch Landwirtschaft, Fuhrunternehmen, Reiterhöfe, Märkte + (+) (+) 12 Straßen mit DTV über Kfz, z.b. Hauptverkehrsstraßen von überregionaler Bedeutung, Autobahnen + (+) (+) nicht tolerierbar ( ) ( ) ( ) 13 Hofflächen und Straßen in Gewerbe- und Industriegebieten mit signifikanter Luftverschmutzung 14 Sonderflächen z.b. LKW-Park- und Abstellflächen; Flugzeugpositionsflächen von Flughäfen 22 + In der Regel zulässig (+) In der Regel zulässig nach Vorbehandlung nicht zulässig ( ) nur in Ausnahmefällen zulässig 1 Einzelfallbetrachtungen für den Winterbetrieb erforderlich * Im Ortenaukreis werden Sickerschächte grundsätzlich nicht erlaubt (siehe Ziffer 3.1)

20 Technische Grundlagen bei der Planung und Ausfuhrung von Versickerungen Niederschlagsabflüsse, die in der Tabelle als unbedenklich und tolerierbar belastet eingestuft sind, können über mindestens 30 cm bewachsenen Oberboden versickert werden. Für die letzte Kategorie der nicht tolerierbar belasteten Abflüsse ist in jedem Fall eine Vorbehandlung in speziellen Anlagen vorzusehen, oder es muss auf eine Versickerung verzichtet werden. In jedem Falle ist es notwendig, bei der Auswahl des Versickerungsverfahrens die Qualität des abfließenden Regenwassers zu berücksichtigen. Besondere Anforderungen gelten in Wasserschutzgebieten. In den Schutzzonen I und II von Grundwassergewinnungsanlagen ist die Versickerung von Niederschlagswasser nur in besonderen Fällen möglich und immer erlaubnispflichtig. Ebenso kritisch sind Versickerungen im Karstgebiet zu werten. Ein Mindestabstand von 1 m der Versickerungsanlage bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserstand (MHW) ist zu beachten. 4.6 Kosten der Versickerung Die Preise der Versickerungsanlagen variieren in einem breiten Bereich. Sie verhalten sich regional sehr unterschiedlich und hängen stark von den örtlichen Bedingungen ab. In Neubaugebieten ist eine Regenwasserversickerung einfacher und daher kostengünstiger als bei bestehenden Bebauungen und vorhandenen Entwässerungssystemen. Ob Versickerungsanlagen, die als grundstücksübergreifende Verbundmaßnahme ausgeführt werden, kostengünstiger sind als grundstücksbezogene Einzelanlagen, ist im Einzelfall zu prüfen. Weitere Faktoren, die entscheidenden Einfluss auf den Baupreis nehmen, sind die hydrogeologischen Gegebenheiten des Baugrundes, der Versiegelungsgrad und die Dichte der Verkehrswege im Baugebiet. 4.7 Retentionszisterne mit Abflussdrossel Wie oben dargestellt, ist eine Versickerung oder ortsnahe Ableitung von Regenwasser nicht immer problemlos möglich. Fast immer lässt sich jedoch eine Retentionszisterne vor der Einleitung des Regenwassers in die Kanalisation einbauen. Auch so kann Regenwasser zurückgehalten und Spitzenabflüsse können reduziert werden. Das gespeicherte Regenwasser kann als Brauchwasser in Haushalt und Garten verwendet werden. empfehlenswertes Gestaltungsbeispiel einer Versickerungsmulde 23

21 Technische Grundlagen bei der Planung und Ausfuhrung von Versickerungen Normale private Zisternen können zur Verkleinerung öffentlicher Entwässerungsanlagen nicht berücksichtigt werden, da häufig von gefüllten Behältern auszugehen ist. Sinnvoll sind Regenwasserspeicher mit schwimmender Abflussdrossel. Sie schaffen, wie öffentliche Regenrückhaltebecken, zusätzlich zum Speichervolumen regelmäßig freies Rückhaltevolumen für den nächsten Niederschlag. Der Inhalt der Behälter ist aufgeteilt in das Nutzvolumen unterhalb vom Anschluss der schwimmenden Abflussdrossel und das Retentionsvolumen darüber. Sobald bei Regenzulauf das Nutzvolumen aufgefüllt ist und die am flexiblen Schlauch schwimmende Abflussdrossel mit weiter steigendem Wasserspiegel aufschwimmt, beginnt bereits der gedrosselte Ablauf. Er hält auch nach dem Ende des Regenereignisses so lange an, bis das Retentionsvolumen wieder geleert ist und die Schwimmerdrossel waagerecht auf dem Wasserspiegel liegt. Im Gegensatz zu einfachen Drosselöffnungen im Notüberlauf gewährleistet die schwimmende Drossel, dass der hydrostatische Druck an der Abflussöffnung gleichbleibend ist und damit auch ein gleichmäßig geringer Abfluss erfolgt. Vor allem zu Beginn eines Niederschlagereignisses, wenn sich die Abflussspitze im Kanal aufbaut und sich die Versickerungsanlage füllt, ist dies von Bedeutung. Beim Einsatz von Retentionszisternen mit Abflussdrossel können Reduktionen im Kanalsystem vorgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Funktionsfähigkeit der Retentionszisternen dauerhaft gewährleistet ist. Retentionsvolumen Retentionsspeicher Regenspeicher mit Abflussverzögerung durch schwimmende Abflussdrossel Links: Zulauf Rechts: Überlauf. Die im Wasser schwimmende Abflussdrossel kann exakt auf den erforderlichen Wert eingestellt werden. Das Verhältnis Puffermenge (oberhalb Anschluss Abflussdrossel) zu Speichermenge ist beliebig wählbar. Speichervolumen Quelle: Betonwerk Müller 25

22 Bodenentsiegelung 5.1 Regenwasser versickern, wo es anfällt Die zunehmende Flächenversiegelung stellt die Wasserwirtschaft vor immer größere Probleme, weil die Kosten für neue, leistungsfähigere Kanalsysteme sowie zusätzliche Regenrückhaltebecken wachsen. Deshalb werden bevorzugt sickerfähige Flächenbefestigungsarten verwendet. Das Regenwasser soll dort versickern können, wo es anfällt. Städte und Gemeinden klären ihre Bürger über Vorteile und Möglichkeiten der Versickerung von Regenwasser auf und gehen selbst mit gutem Beispiel voran. Einige Kommunen haben bereits finanzielle Anreize für spezielle Entsiegelungsprogramme geschaffen. Die Befestigung und Versiegelung von Flächen verhindert die Versickerung von Regenwasser, verringert die natürliche Verdunstung und zerstört Lebensraum für Tiere und Pflanzen an der Erdoberfläche und im Boden. Die Folgen sind hoher und schneller Abfluss in die Kanalisation, lokale Hochwasserereignisse, Senkung des Grundwasserspiegels, Verschlechterung des Kleinklimas und Verödung von Landschaftsräumen. Zielsetzungen sind: Flächen nur versiegeln und befestigen, wenn notwendig, Flächen wasserdurchlässig befestigen, versiegelte Flächen entsiegeln, Abflüsse von versiegelten Flächen vor Ort versickern. Es dürfen keine Schadstoffe in den Untergrund gelangen. Wasserschutzgebiete und die jeweilige Flächennutzung müssen beachtet werden. Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, sind von den genannten Maßnahmen auszuschließen. Geeignete durchlässige Materialien zur Befestigung von Oberflächen sind für fast alle Anwendungsbereiche inzwischen verfügbar. Für die Auswahl sind neben optischen Kriterien die Art und die Intensität der Nutzung entscheidend. Beispiel eines Rasenfugenpflasters 26

23 Bodenentsiegelung Bodenbefestigungsarten Flächenbefestigungsart 1. Grasnarbe Gras cm Mutterboden Gehweg Fahrbereich Platzbereich Kfz-Stellplatz Vegetationsfreundlich + Versickerungsleistung Kosten ( /m 2 ) % 2, Rindenhäcksel % 2, cm Rindenhäcksel cm Schotter 3. Schotterrasen % 2, cm Mutterboden mit Steinen 10 cm Schotter cm Kiessand 4. Rasengittersteine Rasengittersteine mit Mutterboden verfüllt 5 cm Splitt 5 cm Feinkies cm Schotter % empfehlenswert bedingt zu empfehlen nicht zu empfehlen 28

24 Bodenentsiegelung Flächenbefestigungsart 5. Kies-/Splittdecke Gehweg Fahrbereich Platzbereich Kfz-Stellplatz Vegetationsfreundlich + Versickerungsleistung Kosten ( /m 2 ) % 2, cm Feinkies 5 cm Splitt cm Schotter 6. Rasenfugenpflaster % Pflastersteine sandverfugt 5 cm Splitt / Sand cm Schotter 7. Porenpflaster bis 100 % Pflaster, Belag 5 cm Splitt/Sand cm Schotter + empfehlenswert bedingt zu empfehlen nicht zu empfehlen 29

25 Bodenentsiegelung 5.3 Wasserdurchlässige Pflaster Wasserdurchlässige Pflaster sind überall möglich, wo sie aufgrund bodenmechanischer, hydrogeologischer und sonstiger Bedingungen zugelassen sind. Das Sickerwasser muss so gering belastet sein, dass es nicht zu einer Gefährdung von Boden, Vegetation und Grundwasser führen kann. Schadstoffbelastetes Oberflächenwasser muss einer Behandlungsanlage zugeleitet werden. Flächenbefestigungen, die im Winter eisfrei gehalten werden müssen, sollten nicht mit wasserdurchlässigem Pflaster ausgeführt werden. Folgende Flächen sind für wasserdurchlässige Pflaster geeignet alle privaten Haus- und Garagenzufahrten sowie Stellplätze für Fahrzeuge, Land- und Forstwirtschaftswege, Hofflächen in Wohngebieten, verkehrsberuhigte Zonen (Anliegerstraßen), Fußgängerzonen, Rad- und Gehwege. System-Übersicht Die Produktpalette der Betonwaren-Hersteller ermöglicht drei Varianten wasserdurchlässiger Flächenbefestigungen: Betonpflaster mit Sickeröffnungen Betonpflaster mit Sickerfugen (Dränfugen), Betonpflaster mit haufwerksporigen Steinen (Dränsteinen). Betonpflaster mit Sickeröffnungen Das Betonpflaster wird mit Gefälle zu sickerfähigen Flächen verlegt, so dass kein Oberflächenabfluss von diesen Flächen entsteht. Betonpflaster mit Sickerfugen (Dränfugen) Dies sind Betonpflastersteine (DIN 18501) mit angeformten Abstandhaltern oder separaten Montageabstandhaltern mit breiter Fugenausbildung (abweichend von DIN 18318). Die Versickerung des gesamten Regenwassers erfolgt hierbei ausschließlich über die bis zu 35 mm breite Fuge. Damit diese Systeme der jeweiligen Belastung standhalten und sich nicht verschieben, müssen die breiten Fugen eine ausreichende, stabile Füllung mit wasserdurchlässigem Material (Splitt) erhalten. Betonpflaster mit haufwerksporigen Steinen (Dränsteinen) Haufwerksporige Pflastersteine sind luft- und wasserdurchlässige Sondersteine, die nicht der DIN entsprechen. Durch das spezielle Betongefüge versickert das Regenwasser direkt durch den Stein. Die Wasserdurchlässigkeit dieses Systems ist stark abhängig von der Porösität und der Druckfestigkeit der Pflastersteine, sie erhöht sich mit zunehmender Porösität bei gleichzeitig abnehmender Druckfestigkeit. Aufgrund dieser Materialeigenschaften ist der Einsatzbereich für haufwerksporiges Pflaster eingeschränkt. Es kann zuschlämmen und ist pflegebedürftig. Pflaster mit herkömmlichen Fugen Es ist durch Untersuchungen belegt, dass auch normal verlegte Verbundpflaster oder Kopfsteinpflaster nicht vollständig versiegeln. Aufgrund der schmalen Fugen ist die Sickerfähigkeit jedoch begrenzt. 30 Beispiel einer Garagenzufahrt

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