WASSERRECHTSVERFAHREN
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- Nadja Boer
- vor 7 Jahren
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1 WASSERRECHTSVERFAHREN ZUR EINLEITUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER IN EIN OBERFLÄCHENGEWÄSSER Für die direkte Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer in einem Gewerbe-/Industriegebiet ist eine wasserrechtliche Einleiterlaubnis zu beantragen. Der (formlose) Antrag ist 2-fach beim Landratsamt Karlsruhe -Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Karlsruhe einzureichen. Nachfolgend sind die dazu erforderlichen Unterlagen und Nachweise in Abhängigkeit von der Art der abflusswirksamen Fläche aufgeführt. Es wird empfohlen ein Fachbüro mit der Erstellung des Wasserrechtsantrags zu beauftragen. H I N W E I S Bitte die nachfolgend in Frage kommende Fallliste dem Antrag beifügen und die beigefügten Unterlagen sowie zutreffenden Randbedingungen ankreuzen, nicht zutreffende Randbedingungen mit dem Vermerk nicht zutreffend versehen.
2 2 Inhaltsübersicht Fall 1, Seite 3 und 4 Es ist die Einleitung von Niederschlagswasser vorgesehen, das von Dachflächen abfließt. Fall 2, Seite 5, 6 und 7 Es ist die Einleitung von Niederschlagswasser vorgesehen, das von Dach- und Hofflächen abfließt. Fall 3, Seite 8, 9 und 10 Es ist die Einleitung von Niederschlagswasser vorgesehen, das von Hofflächen abfließt.
3 Fall 1 3 Es ist die Einleitung von Niederschlagswasser vorgesehen, das von Dachflächen abfließt. Ob eine Vorbehandlung erforderlich wird, hängt maßgeblich von den bei der Dacheindeckung verwendeten Materialien, von der Luftverschmutzung und vom Gewässertyp ab. Hinweis: Bei kompletter Dacheindeckung mit (nicht beschichteten) Metallen, insbesondere Kupfer, Zink und Blei ergibt sich im Regelfall im Rahmen des Bewertungsverfahrens s.u. die Notwendigkeit einer Vorbehandlung. Dem Wasserrechtsantrag sind folgende Anlagen beizufügen: (im Einzelfall können darüber hinaus nachträglich weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich werden) Erläuterungsbericht mit Angabe/n: der flurstücksgenauen Lage der Firma zum Material der Dacheindeckung und Entwässerungseinrichtungen zur Firma / Branche sowie den Produkten, die ggf. hergestellt werden sowie der damit ggf. einhergehenden Emissionen z.b. durch Schornsteine oder Lüftungseinrichtungen Angabe von evtl. Dachaufbauten, von denen Gefahren durch wassergefährdende Stoffe ausgehen können (z.b. Kälteanlagen, Solarkollektoren) Beschreibung der Maßnahmen zur Rückhaltung evtl. austretender, wassergefährdender Stoffe aus den Dachaufbauten mit Angaben zur Entwässerung dieses Bereichs zu Staubemissionen angrenzender Gewerbe-/ Industriebetriebe durch Windverfrachtung der Größe der Entwässerungsflächen, differenziert nach (Teil-)Einzugsgebietsflächen A E und abflusswirksamen Flächen gemäß DIN des Namens und Telefonnummer der Person, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der evtl. erforderlichen Vorbehandlungsanlage/n zuständig ist zum Betrieb der evtl. erforderlichen Vorbehandlungsanlage und deren Bemessung Übersichtslageplan (z.b. M 1 : ) Sonstige Pläne Grundstücksentwässerungsplan mit Darstellung der Leitungsführung und geplanter Einleitungsstelle/n in das Gewässer der Entwässerung des evtl. vorhandenen Dachbereichs mit Dachaufbauten Detailzeichnung der evtl. erforderlichen Vorbehandlungsanlage
4 4 Nachweisführung der Schadlosigkeit der Einleitung Auf der Grundlage des Bewertungsverfahrens nach den Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten, Herausgeber Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Mai 2005 ist der Nachweis der schadlosen Einleitung zu führen. Die Gewässerpunktzahl ist beim SG 51.22, Herr Reuschenbach im Landratsamt, Tel.-Nr / zu erfragen, -adresse: gewaesser@landratsamt-karlsruhe.de. Bezugsquelle der Arbeitshilfe: tent&filename=arbeitshilfen_regenwasser_siedlungsgebieten.pdf Die Arbeitshilfe enthält zusätzlich zum Bewertungsverfahren Planungshilfen zu Vorbehandlungsanlagen etc. Vorgaben für die ggf. erforderliche zusätzliche Vorbehandlungsanlage: die Anlage entspricht den a.a.r.d.t. ein gesicherter Betrieb ist gewährleistet Bezifferung der Einleitungswassermenge Angabe in l/s, mit nachvollziehbarer Berechnung Die Grundstücksentwässerungseinrichtungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bemessen. Die DIN EN Teil 1 bis 5 gilt für die Gebäudeentwässerung. Für die Grundstücksentwässerung außerhalb des Gebäudes gilt die DIN EN 752 mit ihren 7 Teilen. Da weder in der DIN EN 752 noch in der DIN EN alle bisher in der DIN 1986 geregelten Bereiche enthalten sind, ist zusätzlich die DIN (Mai 2008) zugrunde zu legen. Größere Grundstücke (> 200ha) sind nach den Richtlinien des Arbeitsblattes DWA-A 118 (März 2006) zu bemessen. Die Bemessung ist mit den örtlichen Regenspenden gemäß KOSTRA DWD-2000 Starkniederschlagshöhen für Deutschland vorzunehmen. Bezugsquelle: Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Regenrückhaltung Auswertung nach den Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser, Herausgeber Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Mai 2005 Bezugsquelle der Arbeitshilfe: adcontent&filename=arbeitshilfen_regenwasser_regenrueckhaltung_2006.pdf Bezugsquelle für die Abfluss-Kennwerte von Gewässern in Baden-Württemberg: Anmerkung Die Ableitung des Regenwassers von befestigten Flächen und die folgende Einleitung in ein oberirdisches Gewässer stellt eine hydraulische Belastung aufgrund unnatürlich hoher Abflussspitzen dar. Die Möglichkeiten zur Verminderung dieser Belastung sind daher anhand der Arbeitshilfe für den Umgang mit Regenwasser - Regenrückhaltung - zu überprüfen und darzustellen.
5 5 Fall 2 Es ist die Einleitung von Niederschlagswasser vorgesehen, das von Dach- und Hofflächen abfließt. Ob eine Vorbehandlung erforderlich wird, hängt maßgeblich von den bei der Dacheindeckung verwendeten Materialien, von der Luftverschmutzung, von der Verschmutzung der Hofflächen und vom Gewässertyp ab. Hinweis: Bei kompletter Dacheindeckung mit (nicht beschichteten) Metallen, insbesondere Kupfer, Zink und Blei und/oder besonders stark verschmutzten Hofflächen (z.b. Sonderflächen) ergibt sich im Regelfall im Rahmen des Bewertungsverfahrens s.u. die Notwendigkeit einer Vorbehandlung. Dem Wasserrechtsantrag sind folgende Anlagen beizufügen: (im Einzelfall können darüber hinaus nachträglich weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich werden) Erläuterungsbericht mit Angabe/n: der flurstücksgenauen Lage der Firma zum Material der Dacheindeckung und Entwässerungseinrichtungen zur Firma / Branche sowie den Produkten, die ggf. hergestellt werden sowie der damit ggf. einhergehenden Emissionen z.b. durch Schornsteine oder Lüftungseinrichtungen Angabe von evtl. Dachaufbauten, von denen Gefahren durch wassergefährdende Stoffe ausgehen können (z.b. Kälteanlagen, Solarkollektoren) Beschreibung der Maßnahmen zur Rückhaltung evtl. austretender, wassergefährdender Stoffe aus den Dachaufbauten mit Angaben zur Entwässerung dieses Bereichs zu Staubemissionen angrenzender Gewerbe-/ Industriebetriebe durch Windverfrachtung zur Nutzung der Einzelflächen, z.b. PKW-Parkplätze, Fahrstraße PKW, LKW-Stellplätze, Fahrstraße LKW, Wendebereiche LKW, Flächen auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (Lagerflächen, Abfüllflächen, Umschlagflächen) zu ggf. bereits vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen, z.b. Benzinabscheider (mit Angabe der Art und der Bemessung) der Größe der Entwässerungsflächen, differenziert nach (Teil-)Einzugsgebietsflächen A E und abflusswirksamen Flächen gemäß DIN des Namens und Telefonnummer der Person, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der evtl. erforderlichen Vorbehandlungsanlage/n zuständig ist zum Betrieb der evtl. erforderlichen Vorbehandlungsanlage und deren Bemessung Übersichtslageplan (z. B. M 1 : )
6 6 Sonstige Pläne Grundstücksentwässerungsplan mit Darstellung der Leitungsführung, getrennt nach Abwasserarten (Niederschlagswasser, häusliches Abwasser, gewerbliches Abwasser) einschließlich Darstellung der geplanten Einleitungsstelle/n in das Gewässer der Entwässerung des evtl. vorhandenen Dachbereichs mit Dachaufbauten der ggf. vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen der Teileinzugsflächen mit Einzelgrößenangabe und Angabe ihrer Nutzung (gemäß Angaben im Erläuterungsbericht s.o.) von Einrichtungen zur Abgrenzung von ggf. vorhandenen Flächen auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird zu den sonstigen Flächen Detailzeichnung der evtl. erforderlichen Vorbehandlungsanlage Nachweisführung der Schadlosigkeit der Einleitung Auf der Grundlage des Bewertungsverfahrens nach den Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten, Herausgeber Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Mai 2005 ist der Nachweis der schadlosen Einleitung zu führen. Die Gewässerpunktzahl ist beim SG 51.22, Herr Reuschenbach im Landratsamt, Tel.-Nr / zu erfragen, -adresse: gewaesser@landratsamt-karlsruhe.de. Bezugsquelle der Arbeitshilfe: tent&filename=arbeitshilfen_regenwasser_siedlungsgebieten.pdf Die Arbeitshilfe enthält zusätzlich zum Bewertungsverfahren Planungshilfen zu Vorbehandlungsanlagen etc. Vorgaben für die ggf. erforderliche zusätzliche Vorbehandlungsanlage: die Anlage entspricht den a.a.r.d.t. ein gesicherter Betrieb ist gewährleistet Bezifferung der Einleitungswassermenge Angabe in l/s, mit nachvollziehbarer Berechnung Die Grundstücksentwässerungseinrichtungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bemessen. Die DIN EN Teil 1 bis 5 gilt für die Gebäudeentwässerung. Für die Grundstücksentwässerung außerhalb des Gebäudes gilt die DIN EN 752 mit ihren 7 Teilen. Daweder in der DIN EN 752 noch in der DIN EN alle bisher in der DIN 1986 geregelten Bereiche enthalten sind, ist zusätzlich die DIN (Mai 2008) zugrunde zu legen. Größere Grundstücke (> 200ha) sind nach den Richtlinien des Arbeitsblattes DWA-A 118 (März 2006) zu bemessen.
7 7 Die Bemessung ist mit den örtlichen Regenspenden gemäß KOSTRA DWD-2000 Starkniederschlagshöhen für Deutschland vorzunehmen. Bezugsquelle: Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Regenrückhaltung Auswertung nach den Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser, Herausgeber Landesanstalt Umweltschutz Baden-Württemberg, Mai 2005 Bezugsquelle der Arbeitshilfe adcontent&filename=arbeitshilfen_regenwasser_regenrueckhaltung_2006.pdf Bezugsquelle für die Abfluss-Kennwerte von Gewässern in Baden-Württemberg: Anmerkung Die Ableitung des Regenwassers von befestigten Flächen und die folgende Einleitung in ein oberirdisches Gewässer stellt eine hydraulische Belastung aufgrund unnatürlich hoher Abflussspitzen dar. Die Möglichkeiten zur Verminderung dieser Belastung sind daher anhand der Arbeitshilfe für den Umgang mit Regenwasser - Regenrückhaltung - zu überprüfen und darzustellen.
8 8 Fall 3 Es ist die Einleitung von Niederschlagswasser vorgesehen, das von Hofflächen abfließt. Ob eine Vorbehandlung erforderlich wird, hängt maßgeblich von der Verschmutzung der Hofflächen, von der Luftverschmutzung und vom Gewässertyp ab. Hinweis: Bei besonders stark verschmutzten Hofflächen (z.b. Sonderflächen) ergibt sich im Regelfall im Rahmen des Bewertungsverfahrens s.u. die Notwendigkeit einer Vorbehandlung. Dem Wasserrechtsantrag sind folgende Anlagen beizufügen: (im Einzelfall können darüber hinaus nachträglich weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich werden) Erläuterungsbericht mit Angabe/n: der flurstücksgenauen Lage der Firma zur Firma / Branche sowie den Produkten, die ggf. hergestellt werden sowie der damit ggf. einhergehenden Emissionen z.b. durch Schornsteine oder Lüftungseinrichtungen zu Staubemissionen angrenzender Gewerbe-/ Industriebetriebe durch Windverfrachtung zur Nutzung der Einzelflächen, z.b. PKW-Parkplätze, Fahrstraße PKW, LKW-Stellplätze, Fahrstraße LKW, Wendebereiche LKW, Flächen auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (Lagerflächen, Abfüllflächen, Umschlagflächen) zu ggf. bereits vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen, z.b. Benzinabscheider (mit Angabe der Art und der Bemessung) der Größe der Entwässerungsflächen, differenziert nach (Teil-)Einzugsgebietsflächen A E und abflusswirksamen Flächen gemäß DIN des Namens und Telefonnummer der Person, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der evtl. erforderlichen Vorbehandlungsanlage/n zuständig ist zum Betrieb der evtl. erforderlichen Vorbehandlungsanlage und deren Bemessung Übersichtslageplan (z. B. M 1 : ) Sonstige Pläne Grundstücksentwässerungsplan mit Darstellung der Leitungsführung, getrennt nach Abwasserarten (Niederschlagswasser, häusliches Abwasser, gewerbliches Abwasser) einschließlich Darstellung der geplanten Einleitungsstelle/n in das Gewässer der ggf. vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen
9 9 der Teileinzugsflächen mit Einzelgrößenangabe und Angabe ihrer Nutzung (gemäß Angaben im Erläuterungsbericht s.o.) von Einrichtungen zur Abgrenzung von ggf. vorhandenen Flächen auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird zu den sonstigen Flächen Detailzeichnung der evtl. erforderlichen Vorbehandlungsanlage Nachweisführung der Schadlosigkeit der Einleitung Auf der Grundlage des Bewertungsverfahrens nach den Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten, Herausgeber Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Mai 2005 ist der Nachweis der schadlosen Einleitung zu führen. Die Gewässerpunktzahl ist beim SG 51.22, Herr Reuschenbach im Landratsamt, Tel.-Nr / zu erfragen, -adresse: gewaesser@landratsamt-karlsruhe.de. Bezugsquelle der Arbeitshilfe: tent&filename=arbeitshilfen_regenwasser_siedlungsgebieten.pdf Die Arbeitshilfe enthält zusätzlich zum Bewertungsverfahren Planungshilfen zu Vorbehandlungsanlagen etc. Vorgaben für die ggf. erforderliche zusätzliche Vorbehandlungsanlage: die Anlage entspricht den a.a.r.d.t. ein gesicherter Betrieb ist gewährleistet Bezifferung der Einleitungswassermenge Angabe in l/s, mit nachvollziehbarer Berechnung Die Grundstücksentwässerungseinrichtungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bemessen. Die DIN EN Teil 1 bis 5 gilt für die Gebäudeentwässerung. Für die Grundstücksentwässerung außerhalb des Gebäudes gilt die DIN EN 752 mit ihren 7 Teilen. Da weder in der DIN EN 752 noch in der DIN EN alle bisher in der DIN 1986 geregelten Bereiche enthalten sind, ist zusätzlich die DIN (Mai 2008) zugrunde zu legen. Größere Grundstücke (> 200ha) sind nach den Richtlinien des Arbeitsblattes DWA-A 118 (März 2006) zu bemessen. Die Bemessung ist mit den örtlichen Regenspenden gemäß KOSTRA DWD-2000 Starkniederschlagshöhen für Deutschland vorzunehmen. Bezugsquelle: Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH
10 10 Regenrückhaltung Auswertung nach den Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser, Herausgeber Landes Umweltschutz Baden-Württemberg, Mai 2005 Bezugsquelle der Arbeitshilfe adcontent&filename=arbeitshilfen_regenwasser_regenrueckhaltung_2006.pdf Bezugsquelle für die Abfluss-Kennwerte von Gewässern in Baden-Württemberg: Anmerkung Die Ableitung des Regenwassers von befestigten Flächen und die folgende Einleitung in einoberirdisches Gewässer stellt eine hydraulische Belastung aufgrund unnatürlich hoher Abflussspitzen dar. Die Möglichkeiten zur Verminderung dieser Belastung sind daher anhand der Arbeitshilfe für den Umgang mit Regenwasser - Regenrückhaltung - zu überprüfen und darzustellen.
Der (formlose) Antrag ist 3-fach beim. Landratsamt Karlsruhe -Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Karlsruhe. einzureichen.
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