Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis und Einleiten von Niederschlagswasser in den Irlbach nach 15 WHG WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS

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1 Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis und Einleiten von Niederschlagswasser in den Irlbach nach 15 WHG WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS Bauherr: Gemeinde Straßkirchen Lindenstraße 1 * Straßkirchen vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Dr. Hirtreiter Projekt: Erschließung Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 in Straßkirchen, Flur-Nr Gemarkung Straßkirchen ENTWURFSBEARBEITUNG AM: 29. Februar RS INGENIEURBÜRO WILLI HIEBWEG 7 POSTFACH STRASSKIRCHEN TELEFON (09424) TELEFAX (09424) info@ib-w-schlecht.de Internet:

2 Bauvorhaben: Erschließung Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2, Flur-Nr. 1129, Gemarkung Straßkirchen Bauherr: Gemeinde Straßkirchen, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Dr. Hirtreiter Lindenstraße 1, Straßkirchen Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser in den Irlbach nach 15 WHG Antragssteller Straßkirchen, den Entwurfsverfasser Straßkirchen, den Gemeinde Straßkirchen vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Dr. Hirtreiter. Ingenieurbüro Willi Schlecht Planungs GmbH 2

3 Bauvorhaben: Erschließung Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2, Flur-Nr. 1129, Gemarkung Straßkirchen Bauherr: Bauort: Gemeinde Straßkirchen, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Dr. Hirtreiter Lindenstraße 1, Straßkirchen Straßkirchen, Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2, Flur- Nr. 1129, Gemarkung Straßkirchen INHALTSVERZEICHNIS Unterlage Bezeichnung der Unterlage 1.1 Vorhabensträger 1.2 Zweck des Vorhabens 2 Erläuterungsbericht 2.1 Baubeschreibung 2.2 Hydraulische Verhältnisse, Programmnachweis 2.3 Übersichtsplan M 1 : Lageplan M 1 : Berechnung der Grundstücksentwässerung 3.1 Allgemeines 3.2 Regentabelle nach Kostra 3.3 Ermittlung der Flächen nach M Ermittlung der Flächen bzw. Volumen zur Rückhaltung 3.5 Geologisches Bohrprofil 4.1 Lageplan, M 1 : Regenrückhaltebecken mit Drosselbauwerk 3

4 Bauvorhaben: Erschließung Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2, Flur-Nr. 1129, Gemarkung Straßkirchen Bauherr: Bauort: Gemeinde Straßkirchen, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Dr. Hirtreiter Lindenstraße 1, Straßkirchen Straßkirchen, Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2, Flur- Nr. 1129, Gemarkung Straßkirchen 1.1 Vorhabensträger: Die Gemeinde Straßkirchen, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Dr. Hirtreiter, Lindenstraße 1 in Straßkirchen ist Träger dieses Vorhabens. Die Gemeinde beauftragte das Ingenieurbüro Willi Schlecht, Planungs GmbH zur Erstellung eines Antrages auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser in den Irlbach nach 15 WHG. 1.2 Zweck des Vorhabens: Das Baugebiet WA Am Wasserwerkt, BA 2 leitet das gesammelte Niederschlagswasser über den bestehenden Kanal im Tannweg über die Lindenstraße in den Irlbach ein. 4

5 Unterlage: 2 Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis und Einleiten von Niederschlagswasser in den Irlbach nach 15 WHG ERLÄUTERUNGSBERICHT Bauherr: Gemeinde Straßkirchen Lindenstraße 1 * Straßkirchen vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Dr. Hirtreiter Projekt: Erschließung Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 in Straßkirchen, Flur-Nr Gemarkung Straßkirchen ENTWURFSBEARBEITUNG AM: 29. Februar RS INGENIEURBÜRO WILLI HIEBWEG 7 POSTFACH STRASSKIRCHEN TELEFON (09424) TELEFAX (09424) info@ib-w-schlecht.de Internet:

6 ERLÄUTERUNGSBERICHT 2.1 Baubeschreibung: Nach 1a WHG sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit dem Nutzen Einzelner dienen. Das Baugebiet Am Wasserwerk, BA 2 ist ein Allgemeines Wohngebiet das aus 1 und 2 Familienwohnhäusern besteht und im Trennsystem entwässert wird. Für die Einleitung in die Vorflut ist eine gehobene Erlaubnis nach 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einzuholen. Die Bewertung des Niederschlagswassers und des Grundwassers nach ATV- DVWK-M 153, Handlungsempfehlungen mit Regenwasser kann entfallen, da die versiegelte Fläche der Wohnstraße unter 5000 m² liegt. Die Dimensionierung des Rückhaltebeckens erfolgt nach ATV-DVWK-A 117, Bemessung von Regenrückhalteräumen. Die Rückhaltung wird vorgesehen um eine gedrosselte Einleitung in den Vorfluter zu gewährleisten. Das Oberflächenwasser wird über ein Regenrückhaltebecken mit Drosselschacht in den Irlbach eingeleitet, um die bestehende Niederschlagswassereinleitung zu drosseln bzw. z.b. bei einem Ölunfall o.ä. die Einleitung abzusperren. Die Einleitungsstelle befindet sich auf der Flur Nr. 136/3 (Bauhofgelände). Für die Ableitung wird der bestehende Mischwasserkanal DN 800 im Tannweg verwendet. Dieser Mischwasserkanal wird im Bereich des neuen Baugebietes getrennt und in ein neu zu erstellendes Entlastungsbauwerks eingeleitet. Das bestehende Entlastungsbauwerk in der Lindenstraße (im Bereich der Hs.-Nr. 37) wird aufgelassen. Der Überlauf aus dem neuen Entlastungsbauwerk wird an den bestehenden Kanal DN 800 angeschlossen, ebenso wie der gedrosselte Ablauf aus dem neu herzustellenden Regenrückhaltebecken. Ab dem neuen Entlastungsbauwerk (Standort neues Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 ) wird ein neuer Schmutzwasserkanal im Tannweg hergestellt, in welchem sowohl der Trockenabfluss aus dem Entlastungsbauwerk, als auch das anfallende Schmutzwasser aus dem Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 eingeleitet wird (siehe Lageplan). Dieser neu herzustellende Schmutzwasserkanal wird an den bestehenden Mischwasserkanal in der Lindenstraße angeschlossen. 6

7 Gemäß Bescheid Az.: /1, 6411/3 des Landratsamtes Straubing Bogen vom ist für das RÜ I (derzeitiger Standart Nähe Bauhof, Flur-Nr.144/1 zukünftig im Baugebiet Am Wasserwerk BA II ) ein Drosselabflus von 10 l/s vorgesehen. Der gedrosselte Abfluss aus dem neuen RÜ I wird mit 8 l/s ausgeführt. Hierzu kommt noch der Schmutzwasseranteil aus dem neuen Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 mit ca. 0,2 l/s. Demnach ist gewährleistet, dass der gesamte Abfluss in den Mischwasserkanal in der Lindenstraße nicht mehr als 10 l/s beträgt. Das Niederschlagswasser in den Gartenflächen wird breitflächig versickert. Das Gelände ist relativ eben und fällt von West nach Ost leicht ab. Die ermittelten Flächen sind unter 3.3 aufgelistet. 2.2 Hydraulische Verhältnisse und Programm- und Literaturnachweis: Hydraulische Verhältnisse Grundwasserverhältnisse Die min. Geländeoberkante liegt bei ca. 326,00 die max. bei ca. 328,50 m ü. NN. Der Grundwasserpegel wurde bei den durchgeführten Bodenaufschlüssen nicht angetroffen. Bei der Bohrung 2 (s. Seite 16)) wurde im Bereich des RRB durchgeführt. Die Regenspende wird nach dem Kostra Atlas ermittelt. Programm- und Literaturnachweis 1. ATV-DVWK-M 117, Bemessung von Regenrückhalteräumen 2. Kostra Atlas 7

8 2.3 Übersichtsplan Straßkirchen: 8

9 2.4 Lageplan M 1 : 5.000: 9

10 Unterlage: 3 Antrag auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis und Einleiten von Niederschlagswasser in den Irlbach nach 15 WHG BERECHNUNG DER GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG Bauherr: Gemeinde Straßkirchen Lindenstraße 1 * Straßkirchen vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Dr. Hirtreiter Projekt: Erschließung Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 in Straßkirchen, Flur-Nr Gemarkung Straßkirchen ENTWURFSBEARBEITUNG AM: 29. Februar RS WILLI INGENIEURBÜRO HIEBWEG 7 POSTFACH STRASSKIRCHEN TELEFON (09424) TELEFAX (09424) info@ib-w-schlecht.de Internet:

11 BERECHNUNGEN ZUR GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG 3.1 Allgemeines: Der Schmutzwasseranfall im Gelände wird komplett über die Schmutzwasserkanalisation zum gemeindlichen Kanal der Gemeinde Straßkirchen entsorgt. Hierzu werden Schmutzwasserkanäle in den Dimensionen DN 150 bis DN 250 in PP an die öffentliche Hauptleitung im Tannweg mit Weiterfürhung zur Lindenstraße als Freispiegelleitung angeschlossen. Die sanitären Einrichtungen werden über ein Leitungsnetz mit Anschluss-, Fall- und Verzugsleitungen entwässert. Die Niederschlagswasserentsorgung erfolgt über einen Regenwasserkanal mit Regenrückhaltebecken zum Irlbach. Dieser wird gesondert berechnet und nach 15 WHG beantragt. Es wird ein Regenrückhaltebecken für den Neubau des Baugebietes errichtet. Das Volumen des Beckens beträgt ca. 500 m³. Ein Nachweis nach M 153 ist nicht nötig, weil die angeschlossene Fläche der Wohnstraße unter 5000 m² liegt. 11

12 3.2 Regentabelle nach Kostra: A117 - Programm des Bayerischen Landesamtes für Umwelt Version 01/2010 Station: Datum : Kennung : Bemerkung : Gauß-Krüger Koordinaten Rechtswert : m Hochwert : m Geografische Koordinaten östliche Länge : ' 00 '' nördliche Breite : ' 00 '' hn in mm, r in l/(s ha) T 0, D hn r hn r hn r hn r hn r hn r hn r hn r 5' 10' 15' 20' 30' 45' 60' 90' 2h 3h 4h 6h 9h 12h 18h 24h 3,1 5,5 7,0 8,0 9,2 10,1 10,4 12,1 13,3 15,3 16,9 19,2 21,9 24,0 28,3 32,5 104,8 91,2 77,4 66,5 51,1 37,3 28,9 22,3 18,5 14,2 11,7 8,9 6,8 5,6 4,4 3,8 5,0 7,9 9,9 11,3 13,2 14,8 15,8 17,5 18,9 21,0 22,6 25,2 28,0 30,2 34,8 39,4 165,3 132,1 110,0 94,3 73,2 54,9 43,9 32,5 26,3 19,5 15,7 11,6 8,6 7,0 5,4 4,6 6,8 10,4 12,8 14,6 17,2 19,6 21,2 23,0 24,5 26,7 28,4 31,1 34,0 36,3 41,3 46,4 225,9 173,1 142,6 122,0 95,3 72,5 58,9 42,7 34,0 24,7 19,7 14,4 10,5 8,4 6,4 5,4 9,2 13,6 16,7 19,0 22,4 25,8 28,3 30,3 31,9 34,2 36,1 38,9 42,0 44,4 50,0 55,5 305,9 227,2 185,7 158,6 124,5 95,7 78,6 56,1 44,3 31,7 25,1 18,0 13,0 10,3 7,7 6,4 11,0 16,1 19,6 22,4 26,4 30,6 33,7 35,8 37,4 39,9 41,9 44,8 48,0 50,5 56,5 62,5 366,4 268,2 218,3 186,4 146,5 113,3 93,6 66,3 52,0 37,0 29,1 20,7 14,8 11,7 8,7 7,2 12,8 18,5 22,6 25,7 30,4 35,3 39,1 41,3 43,0 45,6 47,7 50,7 54,1 56,7 63,0 69,4 427,0 309,1 250,9 214,1 168,6 130,9 108,5 76,5 59,8 42,3 33,1 23,5 16,7 13,1 9,7 8,0 15,2 21,8 26,5 30,1 35,6 41,6 46,2 48,6 50,4 53,2 55,3 58,5 62,1 64,8 71,7 78,5 507,0 363,3 294,0 250,7 197,8 154,1 128,3 90,0 70,0 49,2 38,4 27,1 19,2 15,0 11,1 9,1 17,0 24,3 29,4 33,4 39,6 46,4 51,6 54,1 56,0 58,9 61,1 64,4 68,1 70,9 78,2 85,5 567,5 404,2 326,6 278,5 219,9 171,7 143,3 100,2 77,8 54,5 42,4 29,8 21,0 16,4 12,1 9,9 48h 36,5 2,1 45,0 2,6 53,5 3,1 64,6 3,7 73,1 4,2 81,6 4,7 92,7 5,4 101,2 5,9 72h 39,5 1,5 50,3 1,9 61,1 2,4 75,3 2,9 86,1 3,3 96,8 3,7 111,1 4,3 121,8 4,7 D u(d) w(d) 5' 10' 15' 20' 30' 45' 60' 90' 2h 3h 4h 6h 9h 12h 18h 24h 48h 72h 5,0 7,9 9,9 11,3 13,2 14,8 15,8 17,5 18,9 21,0 22,6 25,2 28,0 30,2 34,8 39,4 45,0 50,3 2,620 3,545 4,232 4,800 5,732 6,847 7,768 7,934 8,054 8,226 8,351 8,531 8,715 8,848 9,421 9,995 12,205 15,531 Rasterfeldnummer KOSTRA Atlas horizontal 59 Rasterfeldnummer KOSTRA Atlas vertikal 83 Der Mittelpunkt des Rasterfeldes liegt : 3,06 km östlich 1,409 km nördlich Räumlich interpoliert : ja 12

13 3.3 Ermittlung der Flächen nach M153 Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 in Straßkirchen 13

14 3.4 Ermittlung der Flächen bzw. Volumen für Rückhaltung: Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 in Straßkirchen Geplantes Regenrückhaltebecken ca. 500,00 m³ 14

15 3.5 Übersichtsplan Bohrungen und Geologisches Bohrprofil B2: vom durch Labor für Baustoffprüfungen Hantke (lfb hantke) Anlage 1, Blatt 1 zu Bericht Nr vom labor für baustoffprüfungen B1 B3 B2 B4 ~ 30 m Quelle: Ingenieurbüro Schlecht, Datei _DZ_Bauwerk_Kanal.pdf Maßstab 1 : Anlage 1, Blatt 1 zu Bericht Nr

16 Anlage 2, Blatt 3 zu Bericht Nr vom labor für baustoffprüfungen 16

17 Zusammenfassung: Bei einem Drosselabfluss von 15 l/s mit einer Drosselabflussspende qdr,r,u von 9,09 l(sha) ist ein Rückhaltevolumen von 500 m 3 erforderlich, welches mit dem Regenrückhaltebecken im Baugebiet Am Wasserwerk, BA 2 umgesetzt wird. Der Abfluss wird mittels eines Mönchbauwerks mit einem Drosselabfluss QDr von 15 l/s bewerkstelligt. Die Ablaufleitung aus Regenrückhaltebecken wird in den bestehenden Kanal eingeleitet, welcher auf Flur- Nr. 136/3 (Bauhofgelände Straßkirchen) in den Vorfluter Irlbach mündet. Es wird eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß 15 WHG zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Irlbach mit 15 l/s beantragt. Antragssteller Straßkirchen, den Entwurfsverfasser Straßkirchen, den Gemeinde Straßkirchen vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Dr. Hirtreiter. Ingenieurbüro Willi Schlecht Planungs GmbH 17

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