A-Jugend-Bundesliga-Qualifikation für die Hallenhandballrunde 2011/2012 in der Altersklasse Jugend A männlich 2.Qualifikationsrunde am

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1 Beteiligte Vereine SHV-Gremien LV-Geschäftstellen mit der Bitte um Weiterleitung LV-Jugendvertreter SHV-SR-Wart, SHV-Rechtsgremien SHV-TK, SHV-Presse, SHV-Internet Spielwart Jugend Stefan Ermentraut, Bacchusstr. 12, Niefern Telefon: 07233/ (p)., Telefon 07233/4168 (g) Telefax: 07233/ (g) (p); (g) Niefern, den Ausschreibung - Durchführungsbestimmungen - Spielplan A-Jugend-Bundesliga-Qualifikation für die Hallenhandballrunde 2011/2012 in der Altersklasse Jugend A männlich 2.Qualifikationsrunde am Ausschreibung Für die Qualifikation zur A-Jugend-Bundesliga innerhalb des Süddeutschen Handball-Verbandes an den Wochenenden 21./22. und 28. Mai wurden den 5 SHV-Landesverbänden insgesamt 16 Qualifikationsplätze zugeteilt, von denen Württemberg 5 Plätze, Bayern 4 Plätze, Südbaden und Baden je 3 Plätze und Sachsen 1 Platz erhalten haben. Diese Qualifikationsplätze wurden bis 15.Mai in den Landesverbänden in der Form ausgespielt, dass eine Rangliste erstellt wurde, die als Grundlage für die Gruppeneinteilung für die erste Qualifikationsrunde am 21./22. Mai diente. In diesen 4 Qualifikationsgruppen am 21./22. Mai qualifizierten sich jeweils die Gruppensieger direkt für die Bundesliga die zweit- und drittplatzierten qualifizierten sich für die zweite und entscheidende Qualifikationsrunde am Samstag, den 28.Mai. Diese Qualifikationsrunde wird zentral in Württemberg bei den neutralen Vereinen SKV Oberstenfeld und SG Bottwartal ausgespielt. Ein Handout der ausrichtenden Vereine mit allen wichtigen Informationen wird separat versandt. Als Gruppensieger direkt für die Bundesliga qualifiziert sind die Vereine: SG Pforzheim/Eutingen // SG BBM Bietigheim // TSV Wolfschlugen // Handball-Akademie Leipzig /Delitzsch Als Gruppenzweite haben sich für den Entscheidungsspieltag am 28.Mai qualifiziert: TSV Haunstetten (Bay) // Tus Schutterwald (Südb) // JSG Balingen/Weilstetten (Württ) // HG Oftersheim/Schwetzingen (Bad.)

2 Als Gruppendritte haben sich für den Entscheidungsspieltag am 28.Mai qualifiziert: SG Leutershausen (Bad) // Tus Fürstenfeldbruck (Bay) // HSG Konstanz (Südb.) // HC Erlangen (Bay) Mit diesen 8 Teams werden 2 Vierergruppen gebildet, wobei jeweils 2 Zweitplatzierte und 2 Drittplatzierte in eine Gruppe kommen. Weiterhin werden Mannschaften getrennt, die in der Vorrunde schon in einer Gruppe waren und nach Möglichkeit werden auch noch Teams eines Landesverbandes getrennt. Von den beiden Vierergruppen qualifizieren sich die Gruppensieger sicher für die Bundesliga. Die Gruppenzweiten und Gruppendritten spielen jeweils ein Entscheidungsspiel gleich im Anschluss an die Turnierspiele, damit eine Nachrückerrangfolge für die Plätze 3 bis 5 besteht. Wenn sich die B-Jugend- Teams aus Ottenheim/Altenheim bzw. Großwallstadt für das DHB-Final-Four der männlichen B-Jugend qualifizieren, so rücken der Dritt- und Viertplatzierte in die Bundesliga nach, sollte sich nur eines der beiden Teams für das Final-Four qualifizieren, dann rückt nur ein Team nach, sollte sich keines dieser beiden Teams für das Final-Four qualifizieren, dann rückt kein Team in die Bundesliga nach. Die nach dieser Entscheidung dann als nächstes platzierte Mannschaft rückt dann in die Bundesliga nach, wenn die HBL weniger als 3 Wild-Cards zieht. Dieser Wild-Card-Vorgang wird aber erst nach dem Meldeschluss zur Bundesliga (13.Juni) und dem Wildcard-Antrag der HBL (16.Juni) entschieden werden. Solange wird es für diesen Verein dann eine Hängepartie geben. Die Platzierungsspiele der Gruppenzweiten und Gruppendritten am Ende des Spieltages am 28.Mai werden auf jeden Fall durchgeführt, damit ich für alle Eventualitäten auch eine Rangfolge habe. Da viele Vereine mit 2 Mannschaften an den Qualifikationen teilnehmen, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass während der gesamten Qualifikationsspiele von Kreis-, Bezirks- über Verbands bis hin zur Bundesliga-Ebene inclusive anschliessender weiterführender Qualifikationen der Festspielparagraph gilt, d.h. der gesamte Qualifikationsblock ist als eine komplette, eigenständige Runde zu sehen. Für die Meisterschaftsspiele ab September beginnt dann eine neue eigenständige Runde und der Festspielparagraph beginnt von neuem zu greifen. 2. Spielpläne und Adressen Qualigruppe 5, Samstag, 28. Mai, Beilstein Langhanshalle Beilstein, Albert-Einstein-Strasse 20, Beilstein JSG Balingen/Weilstetten HC Erlangen SG Leutershausen TuS Schutterwald Uhr JSG Balingen/Weilstetten - SG Leutershausen Uhr HC Erlangen - TuS Schutterwald Uhr TuS Schutterwald - SG Leutershausen Uhr HC Erlangen - JSG Balingen/Weilstetten Uhr SG Leutershausen - HC Erlangen Uhr JSG Balingen/Weilstetten - TuS Schutterwald Uhr 3. Qualigruppe 5-3. Qualigruppe 6

3 Vereinsdaten JSG Balingen/Weilstetten Dietmar Herrmann, Tel. 0152/ , Trikotfarbe weiss, Hose blau - TW-Trikot rot SG Leutershausen Regina Reidenbach, Tel. 0170/ , rrgina@gmx.de Trikotfarbe rot, Hose rot - TW-Trikot grün HC Erlangen Mathias Bracher, Tel. 0176/ , mathias.bracher@sport.uni-erlangen.de Trikotfarbe blau, Hose blau - TW-Trikot grün TuS Schutterwald Karl-Heinz Herzog, Tel. 0151/ , karl-heinz.herzog@tus-schutterwald.de Trikotfarbe rot, Hose rot - TW-Trikot orange Qualigruppe 6, Samstag, 28. Mai, Oberstenfeld Sporthalle in den Bäderwiesen, Dürrenstr. 1, Oberstenfeld HG Oftersheim/Schwetzingen HSG Konstanz TuS Fürstenfeldbruck TSV Haunstetten Uhr HG Oftersheim/Schwetz. - TuS Fürstenfeldbruck Uhr HSG Konstanz - TSV Haunstetten Uhr TSV Haunstetten - TuS Fürstenfeldbruck Uhr HSG Konstanz - HG Oftersheim/Schwetz Uhr TuS Fürstenfeldbruck - HSG Konstanz Uhr HG Oftersheim/Schwetz. - TSV Haunstetten Uhr 2. Qualigruppe 5-2. Qualigruppe 6 Vereinsdaten HG Oftersheim/Schwetzingen Hans-Peter Müller, Tel. 0160/ , rstm.mueller@web.de Trikotfarbe rot, Hose rot - TW-Trikot blau, grün TuS Fürstenfeldbruck Robert Schall, Tel., tushandball@hotmail.com Trikotfarbe gelb, Hose blau - TW-Trikot blau HSG Konstanz Dr. Frank Meisch, Tel. 0160/ , frank_meisch@web.de Trikotfarbe gelb, Hose blau - TW-Trikot bordeaux TSV Haunstetten Michael Rothfischer, Tel. 0160/ , michael_rothfischer@web.de Trikotfarbe rot, Hose rot - TW-Trikot grün

4 3.Durchführungsbestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen 1. Satzung, Ordnungen, Durchführungsbestimmungen Es gelten Satzung und Ordnung des DHB und, soweit nicht in DHB- Satzung und DHB- Ordnungen festgelegt, Ordnungen und Zusatzvorschriften zu DHB- Ordnungen des Süddeutschen Handballverbands, sowie diese Durchführungsbestimmungen und gemäß 25, Abs. 4 RO/DHB der hierin enthaltene Bußgeldkatalog. 2. Regeln Gespielt wird nach den Internationalen Handball- Regeln, Ausgabe 2010, in der für den Bereich des DHB ab gültigen Fassung sowie den Hinweisen und Erläuterungen der IHF. 3. Ahndung von Verstößen Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen werden nach den Bestimmungen der Rechtsordnung (RO) des DHB sowie den ergänzenden Bestimmungen des Süddeutschen Handballverbands geahndet. II. Spieltechnische Bestimmungen 4. Ablauf der Spiele Die Spiele werden in Turnierform in einer einfachen Runde ausgetragen die Spielpläne sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Die Spielzeit beträgt 2 x 20 Minuten mit 5 Min. Halbzeitpause. Alle Spiele werden mit Team-Time-Out durchgeführt. Es gelten folgende Stichtage: A-Jugend Der im Spielplan erstgenannte Verein stellt den Zeitnehmer, den Spielball und das Spielprotokoll (für jedes Spiel muss ein neues Spielprotokoll erstellt werden), der zweitgenannte Verein stellt den Sekretär und einen Ersatzball. Jede Mannschaft ist verpflichtet, in der gemeldeten Trikotfarbe anzutreten und muß ein passendes andersfarbiges Wechseltrikot mitführen, bei Bedarf (wird durch Schiedsrichter festgelegt) wechselt der im Spielplan zweitgenannte Verein das Trikot. 5. Spielleitung Die Spielleitende Stelle ist im Kopf dieser Durchführungsbestimmungen aufgeführt. 6. Hallen 6.1. Für die ordnungsgemäße Anmietung und die rechtzeitige Öffnung der Hallen (minde. 75 Minuten vor erstem Spiel) sind die Heimvereine verantwortlich; sie sind dafür verantwortlich, dass das Spielfeld und der Aufbau den in den Hallenabnahmebogen angemachten Angaben entsprechen. Der durch den Ausrichter zu stellende Ordnungsdienst hat dafür zu sorgen, dass die angegebenen Sicherheitszonen während des gesamten Spieles frei gehalten werden. #

5 6.2. Falls die Hallen bei Spielen gegenüber dem Hallenabnahmebericht Veränderungen aufweisen, werden Geldbußen gemäß 25 Abs. 4 RO DHB verhängt. # 6.3. Wettkampfbereich sind Spielfläche gemäß Regel- Figur 1 und der Zuschauerbereich. Wettkampfstätte ist die gesamte Sporthalle. 7. Haftmittelbenutzung Für die Qualifikationsspiele zur A-Jugend-Bundesliga ist die Möglichkeit zur Benutzung von Haftmitteln zwingend vorgeschrieben, da dies auch in der A-Jugend-Bundesliga so vorgeschrieben sein wird. Der Ausrichter kann das zu benutzende Haftmittel festlegen und hat im Bedarfsfall den Gastvereinen dieses Mittel zur Verfügung zu stellen. Verstößt ein Verein gegen die Bestimmungen des Halleneigners über die Haftmittelbenutzung wird gegen ihn eine Geldbuße gemäß Bußgeldkatalog der Durchführungsbestimmungen verhängt. Außerdem hat er die Reinigungskosten zu tragen. 8. Hallensprecher Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch oder in dessen unmittelbarer Nähe Platz nehmen. Seine Durchsagen haben sich auf sachliche Mitteilungen für die Beteiligten zu beschränken. Unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten, vor allem gegen die Gastmannschaft, die Zuschauer und die Schiedsrichter haben zu unterbleiben und können zur Ablösung durch die Schiedsrichter bzw. durch die Amtliche Aufsicht führen. Daneben kann eine Geldbuße verhängt werden. 9. Öffentliche Zeitmessanlage Ist eine der Regel entsprechend Zeitmessanlage vorhanden, so muss diese vom Zeitnehmer benutzt werden. Zusätzlich hat der Ausrichter am Zeitnehmertisch eine Tischstoppuhr mit einem Durchmesser von mindestens 21 cm oder einen Handball-Timer bereitzuhalten. 10. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, Aufsichten Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch SHV-Schiedsrichterwart Hansi Ganter Im Falle von 77, Abs. 1 SpO DHB (Ausbleiben des angesetzten Schiedsrichters) müssen sich die Mannschaften auf einen Schiedsrichter einigen, wenn dieser mindestens dem höchsten Kader seines Landesverbandes angehört Die Ausrichter sind verpflichtet, für die Schiedsrichter einen abschließbaren Umkleideraum mit Tisch und Stühlen sowie jweils zwei Flaschen Mineralwasser zur Verfügung zu stellen Zeitnehmer und Sekretäre werden durch die Vereine der Spielpaarungen gestellt - es dürfen nur solche Personen eingesetzt werden, die im Besitz einen vom zuständigen Landesverband bzw. DHB ausgestellten gültigen Zeitnehmer-/ Sekretär Ausweises sind Die Verbände, in denen die Qualifikationsturniere stattfinden, teilen zu den Spieltagen eine vereinsneutrale Spielaufsicht ein, die den ordnungsgemässen Ablauf des Spieltages sicherstellt. Die Aufsicht kann bei Bedarf die für die ordnungsgemässe Durchführung des Turnierspieltages erforderlichen Anordnungen treffen. Sie darf in Rechte und Pflichten von Schiedsrichtern, Zeitnehmern und Sekretären nicht eingreifen Die Schiedsrichter sowie die Spielaufsicht erhalten eine Kostenerstattung gemäß Anhang Die Kosten von Schiedsrichter sowie der Spielaufsicht sind in der Schiedsrichterkabine vom Ausrichter auszuzahlen.

6 10.8. Für die Werbung auf der Schiedsrichterkleidung gelten die Werberichtlinien des Regionalverbandes, dem der Schiedsrichter angehört; gibt es keine Regionalverbandsregelungen, gelten die des DHB. 11. Spielberichte/ Spielausweise 12.1 Für jedes Spiel ist ein Spielbericht im SHV- Fünffachsatz auszufüllen. Das ausgefüllte Spielberichtsformular, die Spielausweise sowie zwei den Regeln entsprechende Spielbälle sind den Schiedsrichtern vom Heimverein rechtzeitig vor Spielbeginn vorzulegen. 30 Minuten vor dem Spiel findet in der Schiedsrichterkabine unter Anwesenheit von einem Offiziellen des Heim- und Gastvereines und von Zeitnehmer/Sekretär eine technische Besprechung statt. Hier werden alle spielrelevanten Dinge (u.a. Trikotfarbe, Auswechselräume) besprochen Das Original des Spielberichtes erhält die Spielleitende Stelle, die erste Kopie der SHV Schiedsrichterwart, je eine Durchschrift das Schiedsrichtergespann und die beteiligten Vereine Für die Versendung der Spielberichte an die Spielleitende Stelle und den Schiedsrichterwart ist die eingeteilte Aufsicht verantwortlich Verantwortlich für die gesamte spieltechnische Abwicklung ist der erstgenannte Schiedsrichter. Er ist verpflichtet, den Spielausweis einzuziehen und den Spielbericht für die Spielleitende Stelle beizufügen, wenn Spieler nach 8:6 oder 8:10 IHR disqualifiziert werden und die Schiedsrichter einen Bericht angekündigt haben. 13. Ordnungs- und Sanitätsdienst Die Ausrichter sind verpflichtet, für einen ausreichenden Ordnungs- und Sanitätsdienst zu sorgen. Für den Sanitätsdienst ist ein in Erste-Hilfe ausgebildeter Verantwortlicher mit passender Ausrüstung ausreichend, der in der Halle ansprechbar ist. 14. Einsprüche Einsprüche sind unter Beachtung der Formen und Fristen bei dem Vorsitzenden des SHV- Sportgerichts unter Beachtung der Formen und Fristen der 37 RO DHB einzulegen Der Nachweis über die Einzahlung der Einspruchsgebühr in Höhe von 150,00 und eines Auslagenvorschusses in Höhe von 300,00 auf das Konto des Süddeutschen Handballverbands ist beizufügen. 15. Meldeformalitäten Der Ausrichter bzw. die eingeteilte Aufsicht sind verpflichtet, spätestens 30 Minuten nach Ende des Qualifikationsspieltages die Ergebnisse telefonisch, per Fax oder E- Mail dem zuständigen Pressewart (siehe Anschriftenverzeichnis im Anhang) sowie der Spielleitenden Stelle zu übermitteln.

7 III. Spielmodalitäten 16. Teilnahme An den Qualifikationsspieltagen nehmen die von den Landesverbänden gemeldeten Mannschaften teil. Es dürfen nur Spieler mit noch gültigem Jugendspielrecht daran teilnehmen; die Spielberechtigung ist in den SpO DHB geregelt. Gleichfalls wird auf die Gültigkeit des 55 SpO DHB (Festspielen) hingewiesen. Das Teilnahmerecht von Spielgemeinschaften richtet sich nach 4 (1) SpO DHB; Spielgemeinschaften gemäß 4 (2) SpO DHB sind nicht teilnahmeberechtigt. 17. Anwurfzeiten Die angesetzten Anwurfzeiten sind einzuhalten; bei verspätetem Antreten des Gastvereins ist eine Wartezeit von 15 Minuten vorgesehen. Beim Ausbleiben der Schiedsrichter sind mind. 30 Minuten zu warten Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Spielverlust gem. 50 SpO DHB zum Ausscheiden aus dem Wettbewerb führt ( 51 SpO DHB) eine Bestrafung ist zusätzlich möglich Vor dem Einspielen führen die Schiedsrichter die notwendigen Kontrollen nach den IHF-Regeln sowie 56 und 81 SpO DHB durch und veranlassen die Behebung möglicher Mängel. 18. Spielwertung Die Ermittlung des Gruppensiegers bzw. der aufstiegsberechtigten Mannschaften erfolgt nach folgender Wertung: 1. nach Punkten 2. Bei Punktgleichheit nach dem direkten Vergleich 3. Bei Punktgleichheit im direkten Vergleich nach der Tordifferenz der Spiele, die zur Ermittlung des direkten Vergleichs herangezogen werden. 4. nach der Gesamt-Tordifferenz aller Spiele 5. nach der höheren Zahl aller erzielten Tore Wenn die obigen Kriterien 1 bis 5 nicht zur Ermittlung einer besser platzierten Mannschaft führen, wird entgegen 44 SpO-DHB bei zwei Mannschaften nach Ende der Turnierspiele ein Entscheidungsspiel über 2 mal 15 Minuten angesetzt. Endet das Entscheidungsspiel nach der regulären Spielzeit unentschieden, wird der Sieger durch 7-m-Werfen entsprechend den Ausführungsbestimmungen für das 7-m-Werfen des DHB zu Regel 14 ermittelt. 19. Disqualifikationen, automatische Sperren Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller a) auf Grund einer besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen, vorsätzlichen oder arglistigen Aktion (Regel 8:6 Int. Handball-Regeln) oder b) auf Grund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens nach Regel 8:10 a oder b Int. Handball- Regeln oder c) auf Grund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens nach Regel 8:10 c oder d Int. Handballregeln

8 disqualifiziert und erfolgt im Spielbericht der Hinweis auf die Einstufung des Verhaltens nach Regel 8:6 bzw. 8:10 a,b,c oder d, ist er > im Falle der Unterabsätze a) und b) vorläufig für zwei Wochen > im Falle des Unterabsatzes c) vorläufig für das jeweils nächste Turnierspiel der laufenden Qualifikation, maximal jedoch vorläufig für zwei Wochen der Mannschaft in der er fehlbar wurde, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer Benachrichtigung bedarf. Für die Berechnung des Fristablaufs wird der Tag des Vergehens mitgerechnet. Anmerkung: Vergehen in der letzten Spielminute: bisher Zeitsperre von zwei Wochen, neu: eine Spielsperre aber nur, wenn es kein Vergehen nach Unterabsatz a) oder b) war. IV. Wirtschaftliche Bestimmungen 20. Kostenregelung Der Eintritt zu den Spielen ist frei. Die Kosten für Schiedsrichter und Aufsicht werden vom Ausrichter vorgelegt und mit den Originalbelegen zusammen mit der Rechnung für die Hallenmiete (max. 15 Euro je Stunde gg. Kostennachweis) der Spielleitenden Stelle zur Umlage vorgelegt. Die Gesamtkosten werden für den gesamten Qualifikationsspieltag als Summe ermittelt und auf alle an der jeweiligen Runde beteiligten Vereine umgelegt. Der Ausrichter trägt die eventuell anfallenden Kosten für den Sanitätsdienst die anreisenden Vereine tragen ihre Fahrtkosten sowie ggfalls Unterbringungskosten. 21. Abrechnung bei Neuansetzung und Wiederholungsspielen Bei Neuansetzungen und Wiederholungsspielen werden die finanziellen Regelungen durch die Spielleitende Stelle mit der Spielansetzung festgelegt.

9 V Gebühren und Bußgeldkatalog A. Gebühren 1. Verwaltungskostenpauschale mit Einzugsermächtigung 20,00 Euro ohne Einzugsermächtigung 30,00 Euro 2. Einsprüchea) Einspruchsgebühr 180,00 Euro b) Berufungsgebühr 250,00 Euro c) Auslagenvorschuss 300,00 Euro B. Geldbußen 01 schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft mind. 250,00 Euro 02 schuldhaftes verspätetes Antreten zu einem Spiel 50,00 Euro 03. Vernachlässigung des Ordnungsdienstes, mangelnder Schutz der Spieler, Schiedsrichters, Zeitnehmer/Sekretär, Offiziellen und Zuschauer mind. 250,00 Euro 04. Verschulden eines Spielabbruches durch einen Verein mind. 250,00 Euro 05. unvorschriftsmäßiger Platzaufbau, mind. 50,00 Euro 06. Fehlen von ordnungsgemäßen Spielberichtsformularen 15,00 Euro 07. nicht zeitgerechte Vorlage des Spielberichtsformulars bei den SR 15,00 Euro 08. Fehlen einer ausreichenden Zahl von Ordnern mind. 50,00 Euro 09 verspätetes Absenden von Spielberichten und Abrechnungsformularen 25,00 Euro 10. Nichtmeldung oder verspätete Meldung geforderter Spielergebnisse 25,00 Euro 11. Fehlen von Spielausweisen beim Spiel je Ausweis 15,00 Euro 12. Unsportliches Verhalten eines Hallensprechers gemäß Ziffer 8 mind. 100,00 Euro 13. Fehlen eines Zeitnehmers oder Sekretärs bei Spielen oder Einsatz eines Zeitnehmers oder Sekretärs ohne gültige Lizenz des Landesverbandes 50,00 Euro 14. Zurückziehen gemeldeter Mannschaften oder Ausscheiden von Mannschaften während der Meisterschaftssaison mind. 250,00 Euro 15. Fehlen von Nummern oder Führen gleicher Nummern auf Spielkleidung 5,00 Euro 16. Nichtmitführen einer 2. Spielkleidung (im Gebrauchsfall) 50,00 Euro 17. Schuldhaftes Ausbleiben eines Schiedsrichters bei Spielen 50,00 Euro 18. nicht vollständiges / fehlerhaftes Ausfüllen eines Spielberichtsformulars 5,00 Euro 19. nicht vollständiges / fehlerhaftes Ausfüllen des Meldebogens 5,00 Euro 20. Verstoß gegen das Haftmittelverbot 125,00 Euro 21. Nichteinhaltung von Terminen, die durch die zuständige Spielleitende Stelle bzw. Verwaltungsinstanz festgesetzt wurden 35,00 Euro 22. Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der Spielabgabe trotz vorheriger Mahnung und Fristsetzung 50,00 Euro 23. Verstoß gegen Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmungen 25,00 Euro

10 VI. Entschädigungen 1. Schiedsrichter a) Fahrtkosten 2.Klasse (Bahn, ÖPNV) oder bei Benutzung eines Kfz für die verkehrsgünstigste Entfernung zwischen Wohn- und Veranstaltungsort (Einzel- und Gespannfahrt) je km 0,30 + 0,02 Euro b) Abwesenheitsvergütung ab 8 Stunden 6,00 Euro ab 14 Stunden 12,00 Euro ab 24 Stunden 24,00 Euro Übernachtung Vorlage des Belegs oder 20,00 Euro c) Spielleitungsentschädigung (pro Schiedsrichter) 40,00 Euro 3. Spielaufsicht a) Fahrtkosten wie Ziff. 1.a b) Teilnahmeentschädigung 60,00 Euro VII. Anschriften Spielleitende Stelle: Stefan Ermentraut, Bacchusstr. 12, Niefern, Tel / (p), 07233(4168 (g) Fax 07233/ (g), Mobil 0176/ stefan.ermentraut@tsg-niefern.de SHV-Schiedsrichterwart: Hansi Ganter, Am Hertweg 16a, Freiburg, Tel. 0761/86344 (p) Mobil 0173/ hansi@ganter-freiburg.de SHV-Ergebnisdienst: Gerhard Fauser, Kirchstr. 66, Deizisau, Tel. 700/ (p), 0711/ (g) Fax 0700/ (p) gerhard.fauser@googl .com SHV Vizepräsident Finanzen: Klaus-Dieter Sahrmann, Amselweg 22a, Eckental, Tel /7394 (p) kd.sahrmann@gmx.de SHV-Sportgerichtsvorsitzender: Erich Dürrschnabel, Im Mohnfeld 4, Rheinmünster, Tel /1247 (p), 0721/ (g) erich.duerrschnabel@t-online.de SHV-Geschäftsstelle: c/o Bayrischer Handballverband, Georg-Brauchle-Ring 93, München Tel. 089/ info@gs.bhv-online.de Konto des Süddeutschen Handball-Verbandes: Sparkasse Erlangen (BLZ ), Kontonummer gez. Stefan Ermentraut, Spielwart Jugend

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