Anlage 1 der Förderrichtlinien des DPJW

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1 Anlage 1 der Förderrichtlinien des DPJW Gültig ab Angaben pro Tag und Teilnehmer in EUR oder in Zł Festbeträge Teil B Allgemeiner Jugendaustausch Zuschüsse für die Gastgeber 1. Maßnahmen in Deutschland (EUR): 1.1 Hierzu zählen insbesondere Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Durchführung des Programms einschließlich Honorare, Medien, Arbeitsmaterialien, Programmfahrten und Fahrtkosten der Gastgeber. Unterbringung in Familien 9,- Unterbringung in Herbergen, Internaten, Zeltlagern und Hotels 12,- Unterbringung in Bildungsstätten* 22,- * Bildungsstätten sind nur solche Einrichtungen, die folgende Kriterien erfüllen: Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten im eigenen Haus des Trägers, Raumangebot für die pädagogische Arbeit, hauptamtliches pädagogisches Personal mit Vollzeitarbeitsverträgen, das an der Durchführung der Maßnahme pädagogisch mitwirkt (zeitweise Verpflichtung von Honorarkräften nicht ausreichend) eigenes Jahresprogramm der Bildungsstätte mit eigenen Veranstaltungen. 1.2 Zuschüsse zum Taschengeld Zuschüsse zum Taschengeld Taschengeld für ausländische Teilnehmende 3, Taschengeld für ausländische Leitungspersonen 5,- Zuschüsse zum Taschengeld werden nur gewährt, wenn der Betrag an die ausländischen Teilnehmenden in EUR ausschließlich und unmittelbar an die Teilnehmenden ausgezahlt wird. Der Nachweis erfolgt durch Quittung der Teilnehmenden auf der Teilnehmerliste oder einer Extraliste. 1.3 Zuschüsse zu den Kosten für Sprachmittler Zuschüsse für Sprachmittler

2 Sprachmittler 40,- Pro Veranstaltung werden in der Regel Zuschüsse zu den Aufwendungen für den Einsatz eines Sprachmittlers/einer Sprachmittlerin gewährt. 1.4 Zuschüsse zum Vor- und Nachbereitungsseminar im allgemeinen Jugendaustausch in Deutschland werden nach Anlage 1, Ziffer 1.1 (gemäß B der DPJW-Förderrichtlinien) gewährt, wenn für das Vor- und/ oder Nachbereitungsseminar ein eigenes Programm vorliegt. Wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist, kann ein Tagessatz nach Anlage 1, Ziffer bis gewährt werden. 1.5 Zuschüsse zur gemeinsamen Vorbereitung der Begegnungsprogramme durch binationale Leitungsteams Zuschüsse zur gemeinsamen Vorbereitung der Begegnungsprogramme durch binationale Leitungsteams werden gemäß Teil B nach Anlage 1, Ziffer und Anlage 2b gewährt. Wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist, kann ein Tagessatz nach Anlage1, Ziffer bis gewährt werden Besondere Regelungen für Fortbildungsveranstaltungen des Leitungspersonals Diese Förderung wird nur auf besonderen Antrag gewährt Unterbringung in Bildungsstätte 26, Zuschüsse zum Honorar von Referenten bei Fortbildungsveranstaltungen Zuschuss pro Vortrag bis zu 52,- Zuschuss 260,- Der Träger muss einen Eigenanteil von 25% der Honorarsumme tragen und darüber den Nachweis (Originalhonorarbeleg plus Auszahlungsquittung oder Banknachweis) erbringen. Ein Honorarzuschuss ist nicht für Hauptamtliche des Veranstalters möglich. 1.7 Hospitationen/Praktika Hier ist eine Regelung noch in Bearbeitung. Nähere Informationen bei der zuständigen DPJW-Geschäftsstelle. Hinweis: Die Zuschüsse zu den Reisekosten der Gäste erfolgen nach Anlage 2b (PL) 2. Maßnahmen in Polen (Złoty) 2.1 Hierzu zählen insbesondere Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Durchführung des Programms einschließlich Honorare, Medien, Arbeitsmaterialien, Programmfahrten und Fahrtkosten der Gastgeber Unterbringung in Familien 33,-

3 2.1.2 Unterbringung in Herbergen, Internaten, Zeltlagern und Hotels 44, Unterbringung in Bildungsstätten* 80,- * Bildungsstätten sind nur solche Einrichtungen, die folgende Kriterien erfüllen: Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten im eigenen Haus des Trägers, Raumangebot für die pädagogische Arbeit, hauptamtliches pädagogisches Personal mit Vollzeitarbeitsverträgen, das an der Durchführung der Maßnahme pädagogisch mitwirkt (zeitweise Verpflichtung von Honorarkräften nicht ausreichend) eigenes Jahresprogramm der Bildungsstätte mit eigenen Veranstaltungen. 2.2 Zuschüsse zum Taschengeld Zuschüsse zum Taschengeld* Taschengeld für ausländische Teilnehmende 5, Taschengeld für ausländische Leitungspersonen 10,- *entfällt für deutsche Teilnehmende und Leitungspersonen gemäß Beschluss des Deutsch-Polnischen Jugendrats vom Für Teilnehmende aus einem Drittland kann ein Zuschuss zum Taschengeld gewährt werden, wenn der Betrag an die ausländischen Teilnehmenden ausschließlich und unmittelbar in Zl ausgezahlt wird. Der Nachweis erfolgt durch Quittung der Teilnehmenden auf der Teilnehmerliste oder einer Extraliste. 2.3 Zuschüsse zu den Kosten für Sprachmittler Zuschüsse für Sprachmittler Sprachmittler 80,- Pro Veranstaltung werden in der Regel Zuschüsse zu den Aufwendungen für den Einsatz eines Sprachmittlers/einer Sprachmittlerin gewährt. 2.4 Zuschüsse zum Vor- und Nachbereitungsseminar von Maßnahmen des allgemeinen Jugendaustausches in Polen Werden nach Anlage 1, Ziffer 2.1 (gemäß B der DPJW-Förderrichtlinien) gewährt, wenn für das Vor- und/ oder Nachbereitungsseminar ein eigenes Programm vorliegt. Wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist, kann ein Tagessatz nach Anlage 1, Ziffer bis gewährt werden. 2.5 Zuschüsse zur gemeinsamen Vorbereitung der Begegnungsprogramme durch binationale Leitungsteams Zuschüsse zur gemeinsamen Vorbereitung der Begegnungsprogramme durch binationale Leitungsteams werden gemäß Teil B nach Anlage 1, Ziffer und Anlage 2a gewährt. Wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist, kann ein Tagessatz nach Anlage1, Ziffer bis gewährt werden Besondere Regelungen für Fortbildungsveranstaltungen des Leitungspersonals Diese Förderung wird nur auf besonderen Antrag gewährt

4 Unterbringung in Bildungsstätte 85, Zuschüsse zum Honorar von Referenten bei Fortbildungsveranstaltungen Zuschuss pro Vortrag bis zu 120,- Zuschuss 600,- Der Träger muss einen Eigenanteil von 25% der Honorarsumme tragen und darüber den Nachweis (Originalhonorarbeleg plus Auszahlungsquittung oder Banknachweis) erbringen. Ein Honorarzuschuss ist nicht für Hauptamtliche des Veranstalters möglich. 2.7 Hospitationen/Praktika Hier ist eine Regelung noch in Bearbeitung. Nähere Informationen bei der zuständigen DPJW-Geschäftsstelle. Hinweis: Die Zuschüsse zu den Reisekosten der Gäste erfolgen nach Anlage 2a (D)

5 Anlage 2 der Förderrichtlinien des DPJW Gültig ab Angaben pro Teilnehmenden in EUR oder in Zł Festbeträge für Zuschüsse zu den Reisekosten 1. Zuschüsse zu den Reisekosten deutscher Gruppen nach Polen Anlage 2a (D) siehe eigene Tabelle 2. Zuschüsse zu den Reisekosten polnischer Gruppen nach Deutschland Anlage 2b (PL) siehe eigene Tabelle 3. Zuschüsse zu den Reisekosten bei trilateralen Veranstaltungen regelt die DPJW-Geschäftsführung im Einzelfall.

6 Anlage 3 der Förderrichtlinien des DPJW Gültig ab Angaben pro Tag und Teilnehmer in EUR oder in Zł Festbeträge Teil C Schüleraustausch Regelfall Familienunterkunft. Abweichungen müssen begründet werden. Zuschüsse für die Gastgeber 1. Maßnahmen in Deutschland (EUR): 1.1 Hierzu zählen insbesondere Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Durchführung des Programms einschließlich Honorare, Medien, Arbeitsmaterialien, Programmfahrten und Fahrtkosten der Gastgeber Unterbringung in Familien 9, Unterbringung in Herbergen, Internaten, Zeltlagern und Hotels 12, Unterbringung in Bildungsstätten* 22,- * Bildungsstätten sind nur solche Einrichtungen, die folgende Kriterien erfüllen: Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten im eigenen Haus des Trägers, Raumangebot für die pädagogische Arbeit, hauptamtliches pädagogisches Personal mit Vollzeitarbeitsverträgen, das an der Durchführung der Maßnahme pädagogisch mitwirkt (zeitweise Verpflichtung von Honorarkräften nicht ausreichend) eigenes Jahresprogramm der Bildungsstätte mit eigenen Veranstaltungen. 1.2 Zuschüsse zum Taschengeld Zuschüsse zum Taschengeld Taschengeld für ausländische Schülerinnen und Schüler 3, Taschengeld für ausländische Leitungspersonen 5,- Zuschüsse zum Taschengeld werden nur gewährt, wenn der Betrag an die ausländischen Teilnehmenden in EUR ausschließlich und unmittelbar an die Teilnehmenden ausgezahlt wird. Der Nachweis erfolgt durch Quittung der Teilnehmenden auf der Teilnehmerliste oder einer Extraliste.

7 1.3 Zuschüsse zu den Kosten für Sprachmittler Zuschüsse für Sprachmittler Sprachmittler 40,- Pro Veranstaltung werden in der Regel Zuschüsse zu den Aufwendungen für den Einsatz eines Sprachmittlers/einer Sprachmittlerin gewährt. 1.4 Zuschüsse zur gemeinsamen Vorbereitung der Be-gegnungsprogramme durch binationale Lei-tungsteams Zuschüsse zur gemeinsamen Vorbereitung der Begegnungsprogramme durch binationale Leitungsteams werden gemäß Teil C nach Anlage 3, Ziffer und Anlage 2b gewährt. Wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist, kann ein Tagessatz nach Anlage 3, Ziffer bis gewährt werden Besondere Regelungen für Fortbildungsveranstal-tungen des Leitungspersonals Diese Förderung wird nur auf besonderen Antrag gewährt Unterbringung in Bildungsstätte 26, Zuschüsse zum Honorar von Referenten bei Fort-bildungsveranstaltungen Zuschuss pro Vortrag bis zu 52,- Zuschuss 260,- Der Träger muss einen Eigenanteil von 25% der Honorarsumme tragen und darüber den Nachweis (Originalhonorarbeleg plus Auszahlungsquittung oder Banknachweis) erbringen. Ein Honorarzuschuss ist nicht für Hauptamtliche des Veranstalters möglich. 1.6 Hospitationen/Praktika Hier ist eine Regelung noch in Bearbeitung. Nähere Informationen bei der zuständigen DPJW-Geschäftsstelle. Hinweis: Die Zuschüsse zu den Reisekosten der Gäste erfolgen nach Anlage 2b (PL) 2. Maßnahmen in Polen (Zloty) 2.1 Hierzu zählen insbesondere Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Durchführung des Programms einschließlich Honorare, Medien, Arbeitsmaterialien, Programmfahrten und Fahrtkosten der Gastgeber.

8 2.1.1 Unterbringung in Familien 33, Unterbringung in Herbergen, Internaten, Zeltlagern und Hotels 44, Unterbringung in Bildungsstätten* 80,- * Bildungsstätten sind nur solche Einrichtungen, die folgende Kriterien erfüllen: Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten im eigenen Haus des Trägers, Raumangebot für die pädagogische Arbeit, hauptamtliches pädagogisches Personal mit Vollzeitarbeitsverträgen, das an der Maßnahme pädagogisch mitwirkt (zeitweise Verpflichtung von Honorarkräften nicht ausreichend) eigenes Jahresprogramm der Bildungsstätte mit eigenen Veranstaltungen. 2.2 Zuschüsse zum Taschengeld Zuschüsse zum Taschengeld* Taschengeld für ausländische Schülerinnen und Schüler 5, Taschengeld für ausländische Leitungspersonen 10,- *entfällt für deutsche Teilnehmende und Leitungspersonen gemäß Beschluss des Deutsch-Polnischen Jugendrats vom Für Teilnehmende aus einem Drittland kann ein Zuschuss zum Taschengeld gewährt werden, wenn der Betrag an die ausländischen Teilnehmenden ausschließlich und unmittelbar an die Teilnehmenden in Zl ausgezahlt wird. Der Nachweis erfolgt durch Quittung der Teilnehmenden auf der Teilnehmerliste oder einer Extraliste. 2.3 Zuschüsse zu den Kosten für Sprachmittler Zuschüsse für Sprachmittler Sprachmittler 80,- Pro Veranstaltung werden in der Regel Zuschüsse zu den Aufwendungen für den Einsatz eines Sprachmittlers/einer Sprachmittlerin gewährt. 2.4 Zuschüsse zum Vor- und Nachbereitungsseminar von Maßnahmen es Schüleraustausches in Polen werden nach Anlage 3, Ziffer 2.1 (gemäß C der DPJW-Förderrichtlinien) gewährt, wenn für das Vor- und/ oder Nachbereitungsseminar ein eigenes Programm vorliegt. Wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist, kann ein Tagessatz nach Anlage 3, Ziffer bis gewährt werden. 2.5 Zuschüsse zur gemeinsamen Vorbereitung der Begegnungsprogramme durch binationale Leitungsteams Zuschüsse zur gemeinsamen Vorbereitung der Begegnungsprogramme durch binationale Leitungsteams werden gemäß Teil C nach Anlage 3, Ziffer gewährt.

9 Wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist, kann ein Tagessatz nach Anlage 3, Ziffer bis gewährt werden Besondere Regelungen für Fortbildungsveranstaltungen des Leitungspersonals Diese Förderung wird nur auf besonderen Antrag gewährt Unterbringung in Bildungsstätte 85, Zuschüsse zum Honorar von Referenten bei Fortbildungsveranstaltungen Zuschuss pro Vortrag bis zu 120,- Zuschuss 600,- Der Träger muss einen Eigenanteil von 25% der Honorarsumme tragen und darüber den Nachweis (Originalhonorarbeleg plus Auszahlungsquittung oder Banknachweis) erbringen. Ein Honorarzuschuss ist nicht für Hauptamtliche des Veranstalters möglich. 2.7 Hospitationen/Praktika Hier ist eine Regelung noch in Bearbeitung. Nähere Informationen bei der zuständigen DPJW-Geschäftsstelle. 3. Besondere Regelung für die deutsche Seite im Schüleraustausch: Wir bitten Sie, bei der Planung und Beantragung von Maßnahmen im Schüleraustausch folgende Regelungen zu beachten: 3.1 Antragsverfahren für polnische Schulen Maßnahmen in Deutschland (Gäste) Polnische Schulen stellen beim DPJW den Antrag auf Zuschuss zu den Reisekosten, d.h. Kosten für die Hin- und Rückreise und eventuell für den Zuschuss zu Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminar. Es gelten für diese Leistungen die DPJW-Förderrichtlinien Maßnahmen in Polen (Gastgeber) Polnische Schulen stellen beim DPJW den Antrag für den Zuschuss zu den Programmkosten auch für die deutschen Gäste, eventuell einen Antrag für den Zuschuss zu Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminar. Es gelten für diese Leistungen die DPJW-Förderrichtlinien. 3.2 Antragsverfahren für deutsche Schulen Maßnahmen in Polen (Gäste) Deutsche Schulen stellen bei ihrer zuständigen Schulbehörde den Antrag für einen eventuellen Reisekostenzuschuss und/oder ein Taschengeld sowie eventuell für ein Vorbereitungs- und/oder Nachbereitungsseminar. Leistungen für deutsche Teilnehmende des Schüleraustausches liegen in der Verantwortung der Länder. Es gelten daher nicht die DPJW-Förderrichtlinien, sondern die jeweiligen Förderrichtlinien der Länder.

10 3.2.2 Maßnahmen in Deutschland (Gastgeber) Deutsche Schulen stellen bei den zuständigen Schulämtern einen Antrag für den Zuschuss zu den Programmkosten und für das Taschengeld für die polnischen Gäste (entsprechend dem allgemein verbindlichen Gastgeberprinzip ). Es gelten die Fördersätze des jeweiligen Bundeslandes In Übereinstimmung mit der derzeit gültigen vorübergehenden Regelung können deutsche Schulen den Antrag für den Zuschuss zu den Programmkosten und für das Taschengeld für die polnischen Gäste direkt beim DPJW oder über die zuständigen Zentralstellen der Bundesländer stellen. Auskunft über die zuständigen Zentralstellen erteilt das DPJW oder die Schulbehörde des Bundeslandes. Es gelten die Fördersätze der DPJW-Förderrichtlinien.

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