Mitteilungsblatt. Inhaltsverzeichnis. Franzburg - Richtenberg. des Amtes

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1 Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg - Richtenberg für die Städte Franzburg und Richtenberg und für die Gemeinden Glewitz, Gremersdorf-Buchholz, Millienhagen-Oebelitz, Papenhagen, Splietsdorf, Velgast, Weitenhagen, Wendisch Baggendorf Jahrgang 21 Montag, den 14. Oktober 2013 Nummer 10 Inhaltsverzeichnis Seite Seite Aus der Amtsverwaltung Erreichbarkeit des Amtes 2 Sprechzeiten des Amtes 2 Sprechzeiten der Bürgermeisterinnen u. Bürgermeister 2 Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der Gebühren der Straßensatzung der Stadt Franzburg 3 Bekanntmachung der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Wendisch Baggendorf 3 Bekanntmachung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz - (REWA - Abwasserpreise) 4 Bekanntmachung vom Amt für Landwirtschaft - AZ: 30g/ N-16/Obebelitz 5 Bekanntmachung vom Amt für Landwirtschaft - AZ: N-16-Wolfshagen 5 Zwangsversteigerung - AZ: 15 K 9/12 6 Zwangsversteigerung - AZ: 11 K 30/12 7 Informationen Wohnraumvermietung im Amtbereich 7 Info aus dem OA Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer 7 Schadstofftour im Amtbereich 8 Wir gratulieren Jubilare im November 8 Kulturnachrichten Veranstaltungen in der Gemeinde Velgast 10 DRK Ortsverein - Veranstaltungsplan 10 Ortvereinsnachrichten vom DRK 10 Volkssolidarität - Clubnachrichten 11 Veranstaltungsplan - Club Franzburg 11 Info-Verstanstaltung Mitgestaltete Kommunalpolitik 11 Einladung - des Richtenberger Carneval Clubs 12 Schwimmbadsaison in Franzburg 12 Schul- und Kitanachrichten TRAB AN 12 Anmeldung der ABC - Schützen in Franzburg 13 Herbstläufe in den Hellbergen 13 Umweltschule in Grammendorf 14 Grundschule Velgast 14 KITA Franzburg 15 KITA-AWO Richtenberg 15 Das Richtenberger See - Piratensportfest 16 KITA Buchholz 16 KITA Fäsekow 17 Vereine und Verbände SV der Züchter 18 Veranstaltung in der Kirchruine Rolofshagen 19 Kirchliche Nachrichten Aus dem Pfarramt der Kirchengemeinden Franzburg und Richtenberg 19 Kirchliche Nachrichten aus Starkow und Velgast 19 Das nächste Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg erscheint am 11. November 2013.

2 Franzburg-Richtenberg 2 Nr. 10/2013 Aus der Amtsverwaltung Erreichbarkeit des Amtes Franzburg-Richtenberg Zentrale: Fax: info@amt-franzburg-richtenberg.de Sprechzeiten des Amtes Franzburg-Richtenberg Ort/Kontakte Wochentag Zeit Amt Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Amt Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr - 13:00 bis 18:00 Uhr Amt Mittwoch nach Vereinbarung Amt Donnerstag 07:30 bis 12:00 Uhr - 13:00 bis 15:00 Uhr Amt Freitag nach Vereinbarung Sprechzeiten im Innendienst der Vollstreckung Amt Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr - 13:00 bis 17:00 Uhr Amt Donnerstag 07:30 bis 12:00 Uhr Zu anderen Zeiten nach Vereinbarung und in dringenden Fällen auch zu anderen Zeiten innerhalb der Geschäftszeiten Außensprechzeiten Gemeinde Glewitz Mittwoch 13:00 bis 18:00 Uhr (gegenüber ehem. Amtsgebäude) Telefon: 0152/ Gemeinde Wendisch Baggendorf Montag 13:00 bis 18:00 Uhr (Leyerhof - Begegn.) Telefon: / Gemeinde Velgast Montag 16:00 bis 18:00 Uhr Telefon: Im Internet finden Sie das Amt Franzburg-Richtenberg unter folgender Adresse: Hinweis: Hiermit weisen wir darauf hin, dass das Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg laufend und kostenlos im Rathaus der Stadt Franzburg, Ernst-Thälmann-Straße 71, abgeholt werden kann. Folgende Sprechzeiten werden in den Städten und Gemeinden von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durchgeführt: Gemeinde/Amt Bürgermeister/ Name Telefon Ort Wochentag/ Zeit Kontakte Monat Amt Amtsvorsteher Herr Fürst /54100 nach Vereinbarung Stadt Franzburg Bürgermeister Herr Blümel /54166 Rathaus Franzburg Dienstag 17:00 bis 18:00 Uhr Stadt Richtenberg Bürgermeister Herr Wegner /333 Rathaus Richtenberg 1. Mittwoch im Monat Gemeinde Bürgermeisterin Frau Romanus /50090 nach Vereinbarung Gremersdorf-Buchholz Gemeinde Bürgermeisterin Frau Filter /50594 Gemeindeb. 1. Montag 18:00 bis 19:00 Uhr Millienhagen-Oebelitz Millienhagen im Monat Gemeinde Velgast Bürgermeister Herr Griwahn /393 Gemeindezentrum Montag 16:00 bis 18:00 Uhr Velgast Gemeinde Weitenhagen Bürgermeister Herr Thurow /51077 nach Vereinbarung Gemeinde Papenhagen Bürgermeisterin Frau Kindler /80384 nach Vereinbarung o. 0171/ tagsüber Gemeinde Glewitz Bürgermeister Herr Löhrke 0172/ nach Vereinbarung tagsüber Gemeinde Wendisch Baggendorf Bürgermeister Herr Graßhoff /82226 nach Vereinbarung o. 0176/ tagsüber Gemeinde Splietsdorf Bürgermeister Herr Rübcke / nach Vereinbarung von Veltheim

3 Nr. 10/ Franzburg-Richtenberg Amtliche Bekanntmachungen Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Franzburg Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) beschließt die Stadtvertretung Franzburg folgende Satzung: 1 Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Franzburg vom wird aufgehoben. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Franzburg, den Bild Franzburg1 15x40 Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Bild Franzburg2 15x40 Satzung über die Erhebung von Gebühren für Hilfe- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wendisch Baggendorf (Feuerwehr-Gebührensatzung) Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), der 2 und 6 Kommunalabgabengesetz M-V und der 2, 25 und 26 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 2009 (GVOBl. M-V S. 282) und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde wird durch die Gemeindevertretung Wendisch Baggendorf folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührenfreie Leistungen (1) Hilfe- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wendisch Baggendorf sind im Rahmen des Brandschutzgesetzes M-V gebührenfrei. (2) Außerdem sind gebührenfrei: a) Hilfe- und Sachleistungen der Feuerwehr bei Verkehrsunfällen und sonstigen Notlagen, bei denen Menschenleben gefährdet sind, b) freiwillige Hilfe- und Sachleistungen der Feuerwehren bei öffentlichen Veranstaltungen örtlicher Vereine im Bereich des Amtes Franzburg-Richtenberg. 2 Gebührenpflichtige Leistungen (1) Gebührenpflicht besteht für alle Hilfe- und Sachleistungen, die nicht unter 1 fallen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt. (2) Zu den gebührenpflichtigen Hilfe- und Sachleistungen gehören insbesondere (Aufzählung nicht abschließend): a) Bergung von Fahrzeugen, b) Gestellung von Brandsicherheitswachen c) Hilfeleistungen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere durch Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen und einsturzgefährdeten Gebäuden, Gebäudeteilen und Einrichtungen d) benutzte Binde- und Aufnahmemittel für Benzine und Öle, e) das zeitweise Überlassen von Geräten und Aggregaten, f) Überwachung von Großveranstaltungen, g) Auspumpen von Kellerräumen u. ä., h) Fällen und Bergen von Bäumen, i) Bergung von Tieren aus Bäumen, von Dächern o. ä. (3) Der Verdienstausfall der Kameraden je Einsatzstunde wird auf der Grundlage der vom jeweiligen Arbeitgeber geltend gemachten Rückforderung in Rechnung gestellt. Ebenso wird mit der Verdienstausfallentschädigung für beruflich selbständige, ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr verfahren. 3 Gebührenberechnung (1) Die Gebühren werden nach der Gebührentabelle (Anlage) berechnet. Die Anlage ist Bestandteil dieser Feuerwehr-Gebührensatzung. (2) Für die Berechnung der Gebühren ist die Zeit maßgebend, welche in Abwesenheit von Personal, Fahrzeugen oder Geräten vom Gerätehaus vergeht. (3) Die Mindestgebühr wird für eine Stunde berechnet. Jede angefangene Stunde wird voll berechnet. (4) Zusätzlich zu den Gebühren nach der Gebührentabelle werden die Kosten für den geltend gemachten tatsächlichen Verdienstausfall der im Einsatz befindlichen Kameraden vom Pflichtigen erhoben. (5) Bei Hilfe- und Sachleistungen, die in der Gebührentabelle nicht enthalten sind, können die Gebühren nach gleichwertigen Sachleistungen festgesetzt werden. 4 Entstehung der Gebührenschuld, Gebührenschuldner und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung. (2) Gebührenschuldner ist a) der Auftraggeber, b) der Auftraggeber, auch wenn die Feuerwehr am Einsatzort nicht mehr tätig wird, da diese Leistungen von Dritten durchgeführt wurden. c) derjenige, zu dessen Gunsten die Leistung erfolgt, d) derjenige, der die Feuerwehr vorsätzlich oder fahrlässig alarmiert. Mehrere Beteiligte haften als Gesamtschuldner. (3) Die Gebührenschuld wird mit dem Zugang des Bescheides fällig. Die Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Gebührenbescheides zu entrichten. (4) Rückständige Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren. 5 Gebührenempfänger Gebührenempfänger ist die Gemeinde Wendisch Baggendorf über das Amt Franzburg-Richtenberg.

4 Franzburg-Richtenberg 4 Nr. 10/ Haftung (1) Die Gemeinde Wendisch Baggendorf haftet nicht für Personenoder Sachschäden, die durch die Benutzung von zeitweilig überlassenen Geräten und Aggregaten entstehen, soweit die Mitglieder der Feuerwehr diese nicht selbst bedienen. (2) Für Schäden an Geräten und Aggregaten kann der Benutzer bei Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. (3) Der Gebührenpflichtige, hat die Gemeinde von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Freiwilligen Feuerwehr beruhen. 7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wendisch Baggendorf vom außer Kraft. Bekanntmachung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz Mit Beschlussfassung vom hat die Gemeindevertretung Millienhagen-Oebelitz ab dem die Betreibung der Abwasserbeseitigung auf der Grundlage eines Konzessionsvertrages, geschlossen zwischen der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft und der REWA GmbH Stralsund, Bauhofstraße 5, Stralsund für das Gemeindeterritorium bestimmt. Daraus ergeben sich ab dem nachfolgende Preisregelungen: REWA Regionale Wasser- und Abwassergesellschaft Stralsund mbh Preisblatt für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Millienhagen/Oebelitz Gültig ab Abwasserpreise 1.1 Grundpreis Für die Inanspruchnahme der öffentlichen zentralen sowie der öffentlichen dezentralen Abwasseranlage beträgt der Grundpreis in Abhängigkeit von dem jeweiligen Nenndurchfluss Qn: Anlage Tabelle für die Erhebung von Gebühren für Hilfe- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leyerhof (Gebührentabelle) Euro (1) Personalleistungen je Stunde 1,28 (Grundgebühr je Kamerad unabhängig vom Dienstgrad) (2) Einsatz von Fahrzeugen je Stunde a) Löschfahrzeug Daimler Benz TLF 16/25 0,33 (3) Löschgeräte Handfeuerlöscher Die Berechnung der Füllung erfolgt nach (4). (4) Für verbrauchsabhängige Kosten errechnet sich die Gebühr aus dem Selbstkostenpreis (Wiederbeschaffungspreis), das betrifft insbesondere (Aufzählung nicht abschließend): a) Schaummittel b) Bindemittel c) Kraftstoffe d) Reinigungskosten e) Entsorgung und Ersatz für verbrauchtes Material f) Ersatz beschädigter oder unbrauchbar gewordener Geräte (5) Der Verdienstausfall der Kameraden je Einsatzstunde wird auf der Grundlage der vom jeweiligen Arbeitgeber geltend gemachten Rückforderung in Rechnung gestellt. Ebenso wird mit der Verdienstausfallentschädigung für beruflich selbständige, ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr verfahren. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Nenndurchfluss Qn Grundpreis in Kubikmeter in EUR je Monat zzgl. je Stunde Umsatzsteuer i. H. v. 19 % Netto Brutto 0 < Qn < 6 3,29 EUR 3,92 EUR 6 Qn < 10 46,12 EUR 54,88 EUR 10 Qn < ,39 EUR 164,68 EUR 25 Qn < ,63 EUR 274,45 EUR 40 Qn 296,53 EUR 352,87 EUR 1.2 Benutzungsentgelt Für die Teilleistung Schmutzwasserbeseitigung gemäß 23 Abs. 1 Nr. 1b) AEB beträgt das Benutzungsentgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen zentralen Abwasseranlage: Benutzungsentgelt, netto 2,39 EUR/cbm 0,46 EUR/cbm Benutzungsentgelt, brutto 2,85 EUR/cbm Für die Teilleistung Schmutzwasserbeseitigung gemäß 23 Abs. 1 Nr. 1 d) AEB beträgt das Benutzungsentgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen mobilen Abwasseranlage a) bei entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben, die als solche betrieben werden: Benutzungsentgelt, netto 9,20 EUR/cbm 1,75 EUR/cbm Benutzungsentgelt, brutto 10,95 EUR/cbm b) bei entnommenem Schlamm aus Grundstückskläranlagen: Benutzungsentgelt, netto 18,06 EUR/cbm 3,43 EUR/cbm Benutzungsentgelt, brutto 21,49 EUR/cbm Bei Inanspruchnahme der mobilen Abwasseranlage fällt außerhalb der Werkzeiten ein Zusatzentgelt an je Auftrag in Höhe von: Montag bis Freitag von 00:00 Uhr - 07:00 Uhr sowie 15:45 Uhr - 24:00 Uhr Zusatzentgelt, netto 27,73 EUR 5,27 EUR Zusatzentgelt, brutto 33,00 EUR Sonnabende und Sonntage Zusatzentgelt, netto Zusatzentgelt, brutto 36,13 EUR 6,87 EUR 43,00 EUR

5 Nr. 10/ Franzburg-Richtenberg Feiertage Ausfertigung Zusatzentgelt, netto 51,26 EUR Staatliches Amt für Landwirtschaft 9,74 EUR und Umwelt Vorpommern Zusatzentgelt, brutto 61,00 EUR - Flurneuordnungsbehörde - Wird die Abwasserbeseitigung wegen betriebsnotwendiger Az: 30g/ N-16/OebeIitz, Teilbodenordnungsplan 01 Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer Ausführungsanordnung zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet im Bodenordnungsverfahren Oebelitz, auf volle Monate) kein Grundpreis erhoben. TBOP Nr Weitere Leistungen 2.1 Mahnungen Schriftliche Mahnung 5,11 EUR 2.2. Fehlgeschlagener Einziehungsauftrag Kann ein Einziehungsauftrag nicht ausgeführt werden, so werden die vom Geldinstitut erhobenen Gebühren und Kosten dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt. 3. Leistungen im Abwasserbereich 3.1 Einsatz Hochdruckspülgerät/Schlammsaugwagen je h Preis 92,00 EUR 17,48 EUR Gesamtpreis 109,48 EUR Fahraufwand je Kilometer Preis Gesamtpreis 3.2 Einsatz Hochdruckspülgerät/Sprinter je h Preis Gesamtpreis Fahraufwand je Kilometer Preis Gesamtpreis 1,59 EUR 0,30 EUR 1,89 EUR 82,00 EUR 15,58 EUR 97,58 EUR 1,16 EUR 0,22 EUR 1,38 EUR - Festlegung der Verfahrensgebietsgrenze - 1. Im Bodenordnungsverfahren Oebelitz, TBOP Nr. 01, Gemeinden Eixen, Weitenhagen, Millienhagen-Oebelitz, Gremersdorf-Buchholz, Drechow, Hugoldsdorf und Stadt Franzburg, Landkreis Vorpommern-Rügen wird die Ausführung des Bodenordnungsplanes vom angeordnet. 2. Der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt am an die Stelle des bisherigen. 3. Anträge über die Leistungen nach 69 FlurbG (Nießbrauch), den Ausgleich nach 70 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und die Auflösung von Pachtverhältnissen nach 70 Abs. 2 FlurbG sind spätestens 3 Monate nach Erlass dieser Ausführungsanordnung beim Amt für Landwirtschaft Franzburg, Garthofstraße 17-19, Franzburg zu stellen. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Begründung: Die in 61 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) genannte Voraussetzung zum Erlass der Ausführungsanordnung liegt vor. Der Bodenordnungsplan ist unanfechtbar. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats seit dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, Badenstraße 18, Stralsund schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. 3.3 Kamerabefahrung des Kanalnetzes je h Preis Gesamtpreis Fahraufwand je Kilometer Preis Gesamtpreis 3.4 Abnahme Schmutzwasseranschluss Preis zzgl. 19 % Umsatzsteuer Gesamtpreis 3.5 Abnahme Regenwasseranschluss Preis Gesamtpreis 3.6 Druckprüfung I Preis Gesamtpreis Für jede weitere Druckprüfung Preis Gesamtpreis Dieses Preisblatt tritt am in Kraft. 41,00 EUR 7,79 EUR 48,79 EUR 1,16 EUR 0,22 EUR 1,38 EUR 49,00 EUR 9,31 EUR 58,31 EUR 49,00 EUR 9,31 EUR 58,31 EUR 106,72 EUR 20,28 EUR 127,00 EUR 80,78 EUR 15,35 EUR 96,13 EUR Ausfertigung Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Az.: N-16-Wolfshagen HINWEIS auf die Auslegung des Flurneuordnungsplanes zur Einsichtnahme im Flurneuordnungsverfahren Wolfshagen Damit alle Beteiligten Kenntnis vom Inhalt der allgemeinen Festsetzungen des Flurneuordnungsplanes erlangen können, werden Teile des Flurneuordnungsplanes zur Einsichtnahme ausgelegt. Dies erfolgt in der Zeit vom bis (außer vom bis ), montags bis donnerstags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Dienststelle Franzburg Raum E 08 Garthofstraße Franzburg.

6 Franzburg-Richtenberg 6 Nr. 10/2013 Den Teilnehmern werden jeweils Einzeltermine eingeräumt, zu dem Fragen und Erläuterungen zum Flurneuordnungsplan gegeben werden können. Hierzu werden den Teilnehmern entsprechende individuelle Ladungen zugestellt. Ich bitte, diese Termine in Ihrem eigenen Interesse zu der im Schreiben vorgegeben Zeit wahrzunehmen. Nebenbeteiligte haben Gelegenheit sich ebenfalls im o. g. Zeitraum zu informieren. Gemäß 10 Nr. 2 Flurbereinigungsgesetz sind Nebenbeteiligte Gemeinden, in deren Gebiet Grundstücke vom Flurneuordnungsplan betroffen sind, auch wenn sie nicht Teilnehmer sind; sodann andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten oder deren Grenzen geändert werden; ferner Wasser- und Bodenverbände, Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken (z. B. Hypothekengläubiger, Altenteiler, Nießbrauchberechtigte, Berechtigte von Grunddienstbarkeiten und von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten) oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen (z. B. Pächter). Schließlich gehören zu den Nebenbeteiligten die Unterhaltspflichtigen von Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr (z. B. Straßen), der öffentlichen Wasser- und Energieversorgung sowie der Abwasserverwertung oder -beseitigung dienen; die Empfänger neuer Grundstücke nach 54 und 55 FlurbG und die Eigentümer von Grundstücken, die nicht zum Bodenordnungsgebiet gehören, die aber zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Bodenordnungsgebietes mitzuwirken haben. Ausfertigung Aktenzeichen: 15 K 9/12 Ribnitz-Damgarten, Amtsgericht Ribnitz-Damgarten Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Dienstag, 09:00 Uhr 27, Amtsgericht Ribnitz Sitzungssaal Damgarten, Scheunenweg 10, Ribnitz-Damgarten öffentlich versteigert werden: Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen): Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen (BJ 1956, ländlicher Wohnungsbau Typ 5450, Sanierung/Modernisierung ca. 2000/2001; unterkellert; DG nicht ausgebaut; 2 Vollgeschosse; WF ca. 255 qm) und Nebengelass in Velgast, Platz der Solidarität 8; Verkehrswert: ,00 Weitere Informationen unter Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Velgast Blatt 1200 Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage qm Ausfertigung Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Az.: N-16-Wolfshagen LADUNG zur Bekanntgabe des Flurneuordnungsplanes im Flurneuordnungsverfahren Wolfshagen In dem Flurneuordnungsverfahren Wolfshagen, Städte Franzburg und Richtenberg, Gemeinden Millienhagen-Oebelitz, Velgast und Weitenhagen, Landkreis Vorpommern-Rügen habe ich gemäß 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), mit späteren Änderungen, den Termin zur Bekanntgabe und Erläuterung des Inhalts des Flurneuordnungsplanes auf Freitag, den , um 14:00 Uhr im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Dienststelle Franzburg Raum E 08 Garthofstraße Franzburg festgesetzt, zu dem Sie hiermit geladen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche gegen den bekannt gegebenen Flurneuordnungsplan von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorgebracht werden können ( 59 Abs. 2 FlurbG). Beteiligte, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden. Beteiligte (Teilnehmer und Nebenbeteiligte), die mit den Festlegungen des Bodenordnungsplanes einverstanden sind, brauchen nicht zum Anhörungstermin am zu erscheinen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allgemeine Auskünfte im Anhörungstermin grundsätzlich nicht mehr erteilt werden können. Velgast 183/29 Gebäude- und Freifläche, der Flur 1 Platz der Solidarität 8 Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Jasper Rechtspflegerin Ausgefertigt

7 Nr. 10/ Franzburg-Richtenberg Ausfertigung Aktenzeichen: 11 K 30/12 Stralsund, Amtsgericht Stralsund Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Donnerstag, 11:00 Uhr AE26 Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9, Stralsund öffentlich versteigert werden: Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen): Grundstück, bebaut mit einem ca errichteten, nach 1990 teilsanierten und teilmodernisierten, eingeschossigen, nicht unterkellerten, 2 Wohnungen umfassenden Wohnhaus nebst Nebengelass. Die Wohnungen verfügen über separate Eingänge sowie jeweils 3 Zimmer, Küche, Bad, Diele; Wohnfläche: Wohnung 1 = ca. 76,35 qm/wohnung 2 = ca. 129,75 qm. Verkehrswert: ,00 Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Wendisch Baggendorf Blatt 63 Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage qm Wendisch 60 Gebäude- und Freifläche, 2826 Baggendorf der Flur 10 Grünanlage, Dorfstraße 19 Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Kuse Rechtspflegerin Vermietungen von Wohnungen, Wohngemeinschaften und Gewerberäumen in unserem Amtsbereich durch: Wohnungsbaugesellschaft mbh Richtenberg, Bahnhofstraße 32, Richtenberg Telefon: info@wbg-richtenberg.de Internet: Wohnungsgenossenschaft Franzburg eg, Platz des Friedens 1, Franzburg Tel./Fax: Internet: wfranzburg@t-online.de SWG Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbh Außenstelle in Velgast Telefon: CBochmann@swg-stralsund.de Wohnungsverwaltung GmbH Miltzow, Reinberger Straße 1 a, Miltzow Telefon: Telefax: info@wohnungsverwaltung-miltzow.de Internet: An die Einwohner der Stadt Franzburg Der Herbst hat sich in all seinen Facetten voll entfaltet. Dazu gehört auch die wunderschöne Färbung des Laubes an Bäumen, Hecken und Sträuchern. Wie in jedem Jahr bringt der starke Laubanfall aber auch zusätzliche Anforderungen an die Grundstückseigentümer mit sich. Auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes M-V hat die Stadt Franzburg im Rahmen der Straßenreinigungssatzung die Reinigungspflicht für folgende Straßenteile wie folgt geregelt: (Zitat Anfang) 2 Auferlegung der Reinigungspflicht (1) Die Reinigungspflicht wird für folgende Straßenteile a) Gehwege, b) die begehbaren Seitenstreifen, c) die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist, d) die Hälfte der Fahrbahnen (auf denen keine Reinigung durch die Stadt erfolgt), e) die Rinnsteine, f) die Gräben, g) die Grabenverrohrungen unter Überfahrten zu Grundstücken, die dem Grundstücksanschluss dienen, h) die als Parkplatz für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichneten Flächen, auch soweit es sich als Teile von Gehwegen handelt, in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern dieser Grundstücke auferlegt. (Zitat Ende)

8 Franzburg-Richtenberg 8 Nr. 10/2013 Nach 3 der Straßenreinigungssatzung hat die Reinigung vorgenannter Straßenteile mindestens einmal wöchentlich zu erfolgen. In übrigen richten sich Art und Umfang der Reinigung nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das bedeutet, dass eine ordnungsgemäße Reinigung vorzunehmen ist. Dazu gehört auch die Beseitigung des Laubes von den Straßenteilen nach a) bis h). Das bei der Reinigung anfallende Laub müssen die Grundstückseigentümer allerdings auf eigene Kosten entsorgen. Dabei ist es unwichtig, woher das Laub stammt: Auch solches, das von städtischen Bäumen auf die Straßenteile fällt, müssen die verantwortlichen Anwohner entsorgen. Das Laub z. B. an der Mauer des Klostergartens abzulagern, ist ordnungswidrig. Tourenplan 2. Schadstoffsammlung 2013 Amt Franzburg-Richtenberg Montag, :30-14:45 Leyerhof Gaststätte 15:00-15:15 Bassin Am Gutshaus Dienstag, :30-12:45 Schönenwalde Dorfmitte 13:00-13:15 Ungnade Eigenheim Mittwoch, :45-14:00 Velgast Platz d. Solidarität 14:15-14:30 Altenhagen Bushaltestelle 14:45-15:00 Hoevet Dorfmitte/Iglus 15:15-15:45 Velgast Hoeveterweg/Iglus 16:00-16:15 Lendershagen Iglus Donnerstag, :30-11:45 Gremersdorf P Gaststätte 12:00-12:15 Vorland Nähe Löschteich 12:30-12:45 Müggenwalde Dorfmitte 13:00-13:15 Holthof Dorfmitte Montag, :30-11:45 Glewitz Iglus Dienstag, :00-09:15 Ungnade Bushaltestelle 09:30-09:45 Sievertshagen Ehem. Feuerwehr 10:00-10:15 Wolfsdorf Bushaltestelle 10:30-10:45 Hohenbarnekow Gutshaus 11:00-11:30 Franzburg Markt 11:45-12:00 Müggenhall Iglus 12:15-12:45 Richtenberg Markt 13:45-14:00 Behrenwalde Gemeindehaus/Iglus 14:15-14:30 Millienhagen Am Kuhstall 14:45-15:00 Oebelitz Iglus Mittwoch, :00-12:15 Richtenberg Jugendbildungsstätte Bild: LW_Archiv Jubilare im November Stadt Franzburg Herrn Karl Burmeister am zum 83. Geburtstag Frau Hannelore Knoll am zum 72. Geburtstag Frau Erika Lang am zum 70. Geburtstag Frau Hildegard Klein am zum 80. Geburtstag Herrn Dieter Blumrodt am zum 75. Geburtstag Herrn Günter Wolter am zum 73. Geburtstag Frau Anneliese Haack am zum 87. Geburtstag Frau Bärbel Lewe am zum 73. Geburtstag Frau Erika Schneider am zum 72. Geburtstag Herrn Werner Schmidt am zum 75. Geburtstag Frau Henni Wascher am zum 77. Geburtstag Herrn Albert Schwießelmann am zum 79. Geburtstag Frau Edelgard Bublitz am zum 78. Geburtstag Herrn Hans-Joachim Laser am zum 72. Geburtstag Herrn Horst Jürgens am zum 75. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Hall am zum 76. Geburtstag Frau Ilse Maruska am zum 91. Geburtstag Herrn Horst Theiß am zum 76. Geburtstag Frau Henny Schulzeck am zum 78. Geburtstag Frau Christel Rukowitz am zum 81. Geburtstag Frau Erika Laser am zum 71. Geburtstag Herrn Heinz Lehmann am zum 78. Geburtstag Stadt Franzburg OT Müggenhall Herrn Gerhard Engel am zum 74. Geburtstag Stadt Richtenberg Frau Helga Schün am zum 84. Geburtstag Frau Ursel Köhn am zum 80. Geburtstag Herrn Arno Rohde am zum 72. Geburtstag Frau Elli Hückstedt am zum 78. Geburtstag Herrn Richard Eisermann am zum 80. Geburtstag Frau Emmy Hopp am zum 86. Geburtstag Frau Edeltraut Witteschus am zum 73. Geburtstag Frau Hannelore Schmietendorf am zum 82. Geburtstag Herrn Wolfgang Kroß am zum 81. Geburtstag Frau Anneliese Müller am zum 87. Geburtstag Herrn Karl Hopp am zum 82. Geburtstag Frau Edelgard Schwarz am zum 75. Geburtstag Eiserne Hochzeit am Herrn Günter und Frau Anni Teichert aus Richtenberg Gemeinde Glewitz Herrn Gerd Holtz am zum 66. Geburtstag Frau Heidelore Lange am zum 74. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Diestelhorst am zum 67. Geburtstag Herrn Klaus Rose am zum 66. Geburtstag Frau Heide-Lore Priehs am zum 70. Geburtstag Gemeinde Glewitz, Langenfelde Frau Heidi Schade am zum 71. Geburtstag Frau Ursula Meyer am zum 72. Geburtstag Gemeinde Glewitz, Strelow Frau Christel Pieth am zum 73. Geburtstag

9 Nr. 10/ Franzburg-Richtenberg Gemeinde Glewitz, Turow Gemeinde Velgast Herrn Erich Haldan am zum 73. Geburtstag Gemeinde Glewitz, Voigtsdorf Herrn Hartmut Fährmann am zum 72. Geburtstag Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Gremersdorf Frau Henny Hafemeister am zum 80. Geburtstag Frau Irmgard Behling am zum 79. Geburtstag Herrn Heinz Hundt am zum 74. Geburtstag Frau Edeltraud Macpolowski am zum 74. Geburtstag Frau Dorothea Kotecki am zum 74. Geburtstag Frau Wera Ewald am zum 80. Geburtstag Herrn Ewald Sawatzki am zum 79. Geburtstag Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Grenzin Frau Gisela Werth am zum 84. Geburtstag Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Pöglitz Frau Irmgard Pagels am zum 82. Geburtstag Frau Adeltraut Bohn am zum 74. Geburtstag Frau Gerda Bartz am zum 87. Geburtstag Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Millienhagen Herrn Günter Beeskow am zum 85. Geburtstag Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Oebelitz Frau Angela Glaser am zum 84. Geburtstag Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Wolfshagen Herrn Ernst Fischer am zum 74. Geburtstag Herrn Berthold Friedrichs am zum 79. Geburtstag Frau Margot Schwarz am zum 74. Geburtstag Herrn Adolf Hauf am zum 84. Geburtstag Gemeinde Papenhagen OT Rolofshagen Herrn Eduard Steiner am zum 83. Geburtstag Gemeinde Papenhagen OT Schönenwalde Frau Gertrud Koch am zum 79. Geburtstag Gemeinde Papenhagen OT Sievertshagen Frau Maria Baier am zum 72. Geburtstag Gemeinde Papenhagen OT Ungnade Herrn Manfred Stremlow am zum 71. Geburtstag Gemeinde Splietsdorf Frau Irma Minther am zum 82. Geburtstag Gemeinde Splietsdorf, Holthof Herrn Bernhard Scholtz am zum 60. Geburtstag Frau Elisabeth Hoffmeyer am zum 82. Geburtstag Gemeinde Splietsdorf, Vorland Herrn Henry Hoppe am zum 61. Geburtstag Frau Marlitt Jacobs am zum 78. Geburtstag Herrn Herbert Ritter am zum 78. Geburtstag Frau Elli Raabe am zum 83. Geburtstag Berichtigung In der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes wurde der Name einer Jubilarin falsch abgedruckt. Darum noch einmal herzlichen Glückwunsch in der Gemeinde Velgast Frau Christa Schulz am zum 77. Geburtstag Frau Annelies Usko am zum 81. Geburtstag Herrn Wolfgang-Peter Fethke am zum 73. Geburtstag Frau Elli Rose am zum 82. Geburtstag Frau Grete Ahrens am zum 87. Geburtstag Herrn Werner Boeckmann am zum 78. Geburtstag Herrn Hans-Werner Schult am zum 73. Geburtstag Herrn Manfred Kankel am zum 77. Geburtstag Herrn Heinz Schmidt am zum 73. Geburtstag Frau Edeltraut Becker am zum 70. Geburtstag Frau Josefa Kirste am zum 80. Geburtstag Frau Gerlinde Thiele am zum 78. Geburtstag Herrn Karl Wittstock am zum 79. Geburtstag Frau Ingrid Tanschus am zum 73. Geburtstag Frau Veronika Just am zum 82. Geburtstag Frau Irmgard Vespermann am zum 84. Geburtstag Herrn Albert Oppermann am zum 74. Geburtstag Frau Ingelore Rüh am zum 76. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Altenhagen Frau Gisela Kiekbusch am zum 82. Geburtstag Frau Charlotte Schult am zum 84. Geburtstag Frau Lina Frank am zum 78. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Bussin Frau Erika Krüger am zum 74. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Hövet Frau Renate Stiboy am zum 79. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Lendershagen Frau Hannelore Kroß am zum 76. Geburtstag Frau Maria Beerbohm am zum 71. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Manschenhagen Frau Hildegard Lorenz am zum 78. Geburtstag Gemeinde Weitenhagen OT Koitenhagen Frau Gisela Wnuck am zum 67. Geburtstag Gemeinde Wendisch Baggendorf Frau Bärbel Bünger am zum 70. Geburtstag Gemeinde Wendisch Baggendorf, Leyerhof Frau Rosemarie Daberkow am zum 69. Geburtstag Herrn Otto Brunn am zum 85. Geburtstag Herrn Gunther Bockhahn am zum 68. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch Frau Helga Zeissig am zum 77. Geburtstag

10 Franzburg-Richtenberg 10 Nr. 10/2013 Das Hauptamt informiert In den Monaten Oktober/November finden folgende Veranstaltungen in der Gemeinde Velgast statt: Veranstaltungen im OT Starkow :00 Uhr Niederdeutsches Theater Platt Komedi :00 Uhr Sägefisch im Gemeindezentrum Velgast :00 Uhr Umzug zum Fasching :00 Uhr Nachtwäscheball Die Bibliothek ist jeden Dienstag von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Gemeindezentrum Velgast geöffnet. DRK-Ortsverein Tribsees-Franzburg-Richtenberg-Velgast Karl-Marx-Straße Tribsees Tel.: Fax: Veranstaltungsplan für den Monat November :00-16:00 Uhr Fußpflege in Franzburg 14:00-16:00 Uhr Kaffeenachmittag in Tribsees 15:00-16:00 Uhr Seniorengymnastik mit Frau Wolter Sonnenblumenschule Franzburg :00-13:00 Uhr Sprechzeit in Franzburg 13:30-16:00 Uhr Kaffeenachmittag in Franzburg 15:15-16:15 Uhr Wassergymnastik mit Frau Hechtner Sonnenblumenschule Franzburg :00-12:00 Uhr Fußpflege in Tribsees 09:00-12:00 Uhr Sprechzeit in Tribsees 14:00-16:00 Uhr Sprechzeit in Tribsees :00-16:00 Uhr Spielenachmittag in Tribsees :00-16:00 Uhr Grünkohlessen in Tribsees 15:00-16:00 Uhr Seniorengymmstik mit Frau Wolter Sonnenblumenschule Franzburg :00-13:00 Uhr Sprechzeit in Franzburg 13:00-16:00 Uhr Grünkohlessen in Franzburg 15:15-16:15 Uhr Wassergymnastik mit Frau Hechtner Sonnenblumenschule Franzburg :00-12:00 Uhr Sprechzeit in Tribsees 14:00-16:00 Uhr Diabetikernachmittag in Tribsees :00-16:00 Uhr Kaffeenachmittag in Tribsees :00-16:00 Uhr Sportnachmittag in Tribsees 15:00-16:00 Uhr Seniorengymnastik mit Frau Wolter Sonnenblumenschule Franzburg :00-13:00 Uhr Sprechzeit in Franzburg 13:30-16:00 Uhr Kaffeenachmittag in Franzburg 15:15-16:15 Uhr Wassergymnastik mit Frau Hechtner Sonnenblumenschule Franzburg :00-12:00 Uhr Sprechzeit in Tribsees 14:00-16:00 Uhr Diabetikernachmittag in Franzburg :00-16:00 Uhr Kaffeenachmittag in Tribsees 14:00-16:00 Uhr Handarbeitsnachmittag mit Frau Hechtner in Franzburg Am Sonnabend, dem findet von 14:00 bis 18:00 Uhr unsere Weihnachtsfeier auf dem Gelände der Grundstücksgesellschaft Zieris, Tribsees, Goethestraße 20 statt :00-16:00 Uhr Spielenachmittag in Tribsees 15:00-16:00 Uhr Seniorengymnastik mit Frau Wolter Sonnenblumenschule Franzburg :00-13:00 Uhr Sprechzeit in Franzburg 13:30-16:00 Uhr Spielenachmittag in Franzburg 15:15-16:15 Uhr Wassergymnastik mit Frau Hechtner Sonnenblumenschule Franzburg :00-12:00 Uhr Sprechzeit in Tribsees 14:00-16:00 Uhr Sprechzeit in Tribsees :00-16:00 Uhr Kaffeenachmittag in Tribsees Änderungen vorbehalten Wolfsdorf/Tribsees: Kräutergarten und Ökohof - Ein Besuch in Wolfsdorf lohnt sich! Es gehört zu den Aktivitäten des Tribseeser Heimatvereins, sich gelegentlich bei Exkursionen über historische, bauliche, landschaftliche, touristische oder mit bedeutenden Persönlichkeiten verbundene lohnenswerte Ausflugsziele zu informieren. So besuchten die Mitglieder des Vereins zum Beispiel im Vineta-Museum in Barth eine Gemäldeausstellung des bekannten, 1834 in Tribsees geborenen Malers Louis Douzette oder das Fritz-Reuter Museum in Stavenhagen. Die Mutter des bedeutendsten niederdeutschen Dichters wurde ebenfalls in Tribsees geboren. Ein weiteres Ausflugsziel war im August dieses Jahres Wolfsdorf, der kleine Ort mit nur 10 Gehöften und nicht einmal 30 Einwohnern südlich von Franzburg am Rande der Hellberge. Dort besuchten die Tribseeser zunächst den am Ende der Dorfstraße etwas versteckt liegenden Ökohof von Sabine und Joachim Maunz. Bei Kaffee und hausgebackenen Kuchen stellte Joachim Maunz im Büchercafe des Hofes, einem ehemaligen Klassenzimmer der alten Wolfsdorfer Schule, seine ökologischen Landwirtschaftsbetrieb vor, dessen Angebot nicht nur im Anbau von ökologischem Obst und Gemüse besteht, sondern u. a. auch Vorträge, Seminare, Übernachtungsmöglichkeiten, Führungen durch das Landschaftsschutzgebiet der Hellberge oder über den gleich nebenan liegenden alten Friedhof mit der Kapelle anbietet. Herr Maunz hat in den letzten Jahren intensiv die wechselvolle Geschichte des Wolfsdorfer Gotteshauses erforscht und darüber in diesem Jahr eine Broschüre mit dem Titel Die fünf Gotteshäuser von Wolfsdorf veröffentlicht. Den Besuchern gab die Kapellenführung einen interessanten Rückblick in die Geschichte der vermutlich zwischen 1233 und 1245 entstandenen Wolfsdorfer Kirche, in der nach der Wiedereröffnung 1996 heute wieder ein- bis zweimal monatlich gut besuchte Gottesdienste stattfinden. Danach wurden die Tribseeser dann nur wenige Schritte weiter im Schulweg 5 bereits am Tor gastfreundlich an ihrem 2. Besuchsziel erwartet. Dort haben Ines und Michael Dering in den letzten drei Jahren ein Kleinod im Kräuteranbau geschaffen, das für Natur-, Garten- und vor allem für Kräuterliebhaber zu einem lohnenswerten Ausflugsziel geworden ist!

11 Nr. 10/ Franzburg-Richtenberg Und das hat sich herumgesprochen, denn alleine zu den Tagen der offenen Gärten kamen sowohl 2012 als auch in diesem Sommer jeweils mehrere hundert Besucher, und am 21. September waren es zum Saisonausklang noch einmal 150! Von Arnika und Adorn wie A bis zu Zinnkraut oder Zitronenmelisse wie Z, über 200 Kräuterarten hegen und pflegen die Derings inzwischen in Hochbeeten und stellen daraus Tinkturen, Salben, Säfte, Tees, Liköre oder Marmeladen her. Ihr umfangreiches Fachwissen über Anbau, Hege und Pflege, Ernte, Zubereitung und Anwendung der Kräuter geben sie gerne an ihre Besucher weiter. Natürlich freuen sie sich über das große Interesse an ihrem Kräutergarten und wollen deshalb in den kommenden Jahren auf einem angrenzenden Grundstück den Kräuteranbau noch erweitern. Das wird dann sicher noch mehr Besucher anziehen. Auch die Mitglieder des Tribseeser Heimatvereins waren im Rahmen ihres Besuches vor allem von dem Kräutergarten begeistert und werden sicher nicht das letzte Mal in Wolfsdorf gewesen sein! Die Vorbereitungen für das Weihnachtsfest haben schon begonnen. Mit Naturmaterial in Verbindung mit herkömmlichem Weihnachtsschmuck haben wir am unter der Anleitung von Frau Helma Obst Dekorationsstücke gebastelt. So verbrachten wir bei Kaffee und Kuchen wieder ein paar schöne Nachmittage in geselliger Runde im Vereinshaus. Gleichzeitig möchten wir uns auch bei allen Freunden der Volkssolidarität für die Geldspenden der diesjährigen Listensammlung bedanken. Uta Grießbach Volkssolidarität Grimmen-Stralsund e. V. Club Franzburg Mühlengrund 3, Franzburg H. Lembke Die Mitglieder des Tribseeser Heimatvereins mit Herrn Maunz vor der Kapelle auf dem Friedhof Veranstaltungsplan - Monat November :00 Uhr Nachmittag zur freien Gestaltung :00 Uhr Mensch ärgere Dich nicht :00 Uhr Bastelnachmittag, Kaffeetafel :00 Uhr Plauderstunde :00 Uhr Skatnachmittag mit Hr. Mielke :00 Uhr Nachmittag zur freien Gestaltung :00 Uhr gemültiche Kaffeetafel, Würfelspiele :00 Uhr Wir basteln Weihnachtsdeko :00 Uhr Kartenspiele :00 Uhr Wir sammeln Naturmaterial zum basteln :00 Uhr Nachmittag zur freien Gestaltung :00 Uhr Kaffeetafel, bei schönem Wetter Spaziergang :00 Uhr Gemütliche Kaffeetafel :00 Uhr Fußpflege mit Frau Mielke 13:00 Uhr Keramikmalen mit Hr. Teubert :00 Uhr Würfelspiele :00 Uhr Nachmittag zur freien Gestaltung :00 Uhr Tisch- und Brettspiele :00 Uhr Buchvorlesung mit Frau Henschke :00 Uhr Gemütlicher Nachmittag bei Spiel und Spaß :30 Uhr Kegeln :00 Uhr Nachmittag zur freien Gestaltung Wir wünschen allen Geburtstagskindern des Monats November alles Gute. Änderungen vorbehalten! Im Kräutergarten der Derings gibt es auch lauschige Ecken zum Verweilen! Hier die Mitglieder des Heimatvereins bei einem gemütlichen Plausch mit Frau Dering (Bildmitte links neben dem Sonnenschirm) Fotos: Lembke Volkssolidarität Clubnachrichten In diesem Monat gab es einige Höhepunkte in unserem Club der Volkssolidarität. So besuchte uns Herr Täuber aus Keffenbrink. Er brachte gebrannte Tier- und Dekorationsformen mit, die wir mit verschiedenen Maltechniken bearbeiten konnten. Dies machte uns allen sehr viel Spaß. Auch die ehemalige Lehrerin Frau Rita Henschke versteht es mit Charme und Humor uns einen kleinen Einblick in die große Welt der Bücher zu geben, in ihrer monatlichen Lesestunde. Mitgestaltete Kommunalpolitik Kommunalwahlen 2014 in Mecklenburg-Vorpommern - der Countdown läuft bereits Die Bundestagswahl ist zwar erst seit kurzem Geschichte, dennoch liegt der Termin der nächsten Kommunalwahlen in Mecklenburg- Vorpommern in nicht allzu großer Ferne. Aus diesem Grund führt die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) in M-V e. V. eine Reihe von Informationsveranstaltungen im ganzen Land durch. Sie richten sich an Frauen und Männer, die sich für die Belange der Kommunalpolitik interessieren und vielleicht auch den Gedanken hegen, eventuell für ihre Gemeindevertretung zu kandidieren. Die nächste Veranstaltung findet am 11. November 2013 um 18 Uhr im Vereinshaus, Am Mühlengrund, in Franzburg statt.

12 Franzburg-Richtenberg 12 Nr. 10/2013 Folgende Themen kommen u.a. zur Sprache: - Wie komme ich in die Gemeindevertretung? - Wofür ist die Gemeindevertretung überhaupt zuständig? - Welche Rechte und Pflichten haben Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter? Weitere Fragen können natürlich gestellt werden. Referentin ist Martina Tegtmeier, MdL und Geschäftsführerin der SGK M-V. Hallo liebe Freunde des Richtenberger Carneval Clubs, ja es ist wieder so weit. Die Fünfte Jahreszeit kommt mit großen Schritten auf uns zu. Eröffnung der 31. Saison des Richtenberger Carneval Club e. V. Aber wir hätten uns doch eine bessere Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister der Stadt Franzburg gewünscht. Positive Unterstützung erhielten wir vom Amt Franzburg-Richtenberg durch Fr. Martens und Fr. Karallus. Für Anregungen und Tipps für das kommende Jahr haben wir immer ein offenes Ohr, auch wenn keine Badesaison mehr ist. Das Team Wasserfrösche Montag, :11 Uhr Schlüsselübergabe am Rathaus Richtenberg Sonnabend, Großer Karnevalsumzug Beginn: 10:00 Uhr im Gewerbegebiet Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme 20:00 Uhr 1. Nachtwäscheball Kulturhaus Richtenberg Sonnabend, :00 Uhr 2. Nachtwäscheball Kulturhaus Richtenberg Kartenbestellung: Kartenverkauf: am in der Zeit vom im Kulturhaus von 18:00 bis 19:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihr Richtenberger Carneval Club e. V. Rückblick auf die Schwimmbadsaison 2013 Wie schnell doch ein Vierteljahr vergeht. Gerade war noch Uuni und schon ist die Badezeit vorbei. Das schöne Wetter und die zahlreiche Werbung für das Franzburger Freibad bescherten uns zahlreiche Besucher und damit einen neuen Besucherrekord. In den Ferien kamen zu den wenigen Franzburgern zahlreiche Gäste aus den umliegenden Städten und Gemeinden. Viele Badegäste entdeckten das Freibad neu. Einige hatten hier selbst das Schwimmen gelernt und kamen nun schon mit ihren Enkelkindern. Während des laufenden Betriebes organisierte das Schwimmbadteam das alljährliche Schwimmbadfest, das am stattfand. Der Wettergott meinte es hierbei besonders gut, dadurch konnten wir an diesem Tag ca. 300 Besucher begrüßen. An dieser Stelle nochmal ein kleines Dankeschön an alle stillen Helfer und Sponsoren, die zum Gelingen dieses Festes beigetragen haben. Ein paar Sorgen hat es auch dieses Jahr wieder mit der Absicherung durch die Rettungsschwimmer gegeben. Durch die DLRG Grimmen wurden zahlreiche Rettungsschwimmer gestellt. Aber unser ganz besonderer Dank geht an Fr. Scholze und an Guido Becker. Zu unserer Freude bekamen wir dieses Jahr einen neuen Staubsauger, der uns das Reinigen des Schwimmbeckens wesentlich erleichtert hat. Der zweite Höhepunkt der Saison war das Piratenfest für die Kinder, das gleichzeitig den Abschluss der Saison darstellte. Es war sehr schön mitzuerleben, mit wieviel Begeisterung die Kinder mitmachten, obwohl sie wussten, dass sie dann ein Jahr auf das nächste Badevergnügen warten müssen. Ein großer Dank gilt der REWA, ohne deren Unterstützung eine Badesaison gar nicht möglich war. Ganz besonders möchten wir uns aber bei Uwe Röhl bedanken. Foto: privat TRAB AN Das war doch wieder einmal eine echte Spaßaktion. Was sich die Velgaster Vereine da zu ihrer zweiten Olympiade haben einfallen lassen, war echt Klasse! Ob nun beim Quiz der Karnevalisten, beim Wollknäulzielwurf oder der verrückten Ankleideaktion der Frauen vom ALV - überall gab s ordentlich Fun. Und Ihr und wir immer mittendrin. Weil der Redaktionsschluss für diesen Artikel uns schon wieder ein bisschen im Nacken sitzt, gibt s Fotos und Ergebnisse ausführlich in unserer nächsten Ausgabe. Für jetzt sei allen ganz herzlich gedankt, die so engagiert mitgemacht und sich bei der Vorbereitung und Durchführung der II. Vereinsolympiade eingebracht haben! Vielleicht sehen wir uns ja alle am 11. Oktober zur nächsten gemeinsamen Pflanzaktion der Velgaster Vereine. Mitmachen könnt auch Ihr weiterhin bei unseren Aktionen im laden. Ganz besonders die Jungengruppe steckt da im Moment voll verrückter Ideen. So gab s am vergangenen Montag den Abbadetag (mit schon reichlich herbstlichen Wasser-temperaturen) am Barther Strand.

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