Fast immer sind die gewünschten Eigenschaften der Lösemittel mit unerwünschten Wirkungen untrennbar

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fast immer sind die gewünschten Eigenschaften der Lösemittel mit unerwünschten Wirkungen untrennbar"

Transkript

1 BG - INFOBLATT Stand 01/2015 Best.-Nr. 521 Lösemittel im Druck und in der Papierverarbeitung Was sind Lösemittel? Lösemittel sind flüssige chemische Stoffe, die andere Stoffe, wie z. B. Druckfarben, verdünnen oder unerwünschte Stoffe, wie Farbreste, Fettrückstände oder Verschmutzungen, schnell ablösen und möglichst rückstandsfrei entfernen sollen. Das meistverwendete Lösemittel ist Wasser und wird in großem Umfang in der Druckformvorbereitung verwendet, z. B. in Entwicklern und Fixierern. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man aber unter Lösemittel ganz bestimmte Produkte der chemischen Industrie, die die Eigenschaft besitzen, auch wasserunlösliche Stoffe aufzulösen. Da sie in der Regel aus organischen Molekülen bestehen, werden sie auch als organische Lösemittel bezeichnet. Die Produkte, die im Druck und in der Papierverarbeitung eingesetzt werden, sind entweder unter ihrem chemischen Namen bekannt, z.b. Toluol, Benzine, Alkohole oder man bezeichnet sie nach ihrer Aufgabe, z. B. Scannerreiniger, Verdünner, Entferner für Klebstoffreste usw.. Fast immer sind die gewünschten Eigenschaften der Lösemittel mit unerwünschten Wirkungen untrennbar verbunden: Sollen z. B. Walzen, Gummitücher, Presseure oder Klischees gereinigt werden, soll das Maschinenteil möglichst schnell trocknen. Das erreichte man bisher mit leicht flüchtigen Lösemitteln, die schnell verdunsten, d. h. abtrocknen. Die Lösemittel gelangen aber so in die Luft am Arbeitsplatz und damit über die Lunge in den menschlichen Körper, können sich zu einer explosionsgefährlichen Atmosphäre anreichern oder auf andere Art die Umwelt schädigen. Sie können aber auch über die Haut aufgenommen werden oder diese schädigen. Werden z. B. Fingerabdrücke auf Filmen ohne Handschuhe mit Filmreiniger entfernt, wird auch die Haut des Mitarbeiters entfettet. Lösemittel können die Gesundheit sowie die Umwelt schädigen und Brände oder Explosionen hervorrufen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, entweder weniger gefährliche Ersatzstoffe zu verwenden (TRGS 600 Substitution, Pflicht zur Substitutionsermittlung, -prüfung, -entscheidung und zur Dokumentation beruht auf 7 Abs. 1-4, 9 Abs. 2, 10 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)) oder vorbeugend weitgehende Schutzmaßnahmen gegen die gefährlichen Wirkungen von Lösemittel durchzuführen. Darüber hinaus kann jeder Mitarbeiter selbst etwas für seine Gesundheit, die Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren sowie die Erhaltung unserer Umwelt tun. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Medienbestellung Wiesbaden, Tel. (0611) , Fax:(0611) , medien.dp@bgetem.de

2 2 Einige Hinweise zur Vermeidung bzw. Verringerung von Gefährdungen durch Lösemittel: 1. Erkennen von Gefahren Jeder Mitarbeiter muss die Lösemittel an seinem Arbeitsplatz und die von ihnen ausgehenden Gefährdungen kennen und sich damit auseinandersetzen. Dazu stehen ihm insbesondere die Betriebsanweisungen des Arbeitgebers zum Umgang mit Lösemitteln sowie die jährlichen Unterweisungen als Informationsquelle zur Verfügung. Außerdem sollte auf Kennzeichnungen und Gefahrenhinweise auf Verpackungen geachtet werden. Der Mitarbeiter muss wissen und beachten, welche ganz besonderen Anforderungen speziell an seinem Arbeitsplatz zu beachten sind und in welcher Form er bei seinen Tätigkeiten mit dem Lösemittel in Berührung kommt. Verbleiben Unklarheiten zum Umgang mit einem Lösemittel sollte der Vorgesetzte, die Sicherheitsfachkraft oder der Betriebsarzt angesprochen werden. Mitarbeiter sollten auch Gefährdungen durch Lösemittel bei besonderen Anwendungen (z. B. auf heißen Walzen) erkennen bzw. wissen. 2. Lösemitteldämpfe Jeder Mitarbeiter muss eine positive Einstellung entwickeln, wenn es um den Ersatz leicht verdunstender Lösemittel geht. Insbesondere leicht verdunstende Benzine sind zu ersetzen, auch wenn der Arbeitsaufwand z. B. durch Verwendung von alternativen Reinigungsmitteln auf Pflanzenölbasis oder sehr langsam verdunstenden Waschmitteln (Hochsieder) geringfügig höher wird. Lösemittel stets sparsam anwenden. Nur Gefäße mit dicht schließendem Deckel für frische und gebrauchte Lösemittel verwenden. Beschriftete oder eindeutig mit dem Inhalt gekennzeichnete Spritzflaschen mit kleiner Öffnung, aber nicht zu feinem Sprühstrahl (keine Blumensprüher!) verwenden. Gebrauchte Putztücher in einem Behälter mit dicht schließendem Deckel aufbewahren und möglichst oft aus dem Arbeitsraum entfernen, mindestens zum Schichtende entleeren. Deckel auf Lösemittel-, Putzlappen- und Farbbehältern sowie auf Farbkästen, Feuchtwasserkästen usw., wenn immer möglich geschlossen halten. Messungen der Berufsgenossenschaft haben gezeigt, dass offene Lösemittelbehälter die Konzentration der Dämpfe in der Atemluft erheblich erhöhen. Außerdem sind die Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz (s. TRGS 900, AGW-Werte) einzuhalten. Hier einige Beispiele für häufig anzutreffende Lösemittel: (s. auch Taschenbuch Gefahrstoffe ):

3 3 Stoffidentität Bezeichnung Aceton Ethanol Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) mg/m³ Ethylacetat 1500 Isopropanol (IPA) 500 Toluol 190 C 5 C 8 Aliphaten 1500 C 9 C 15 Aliphaten 600 C 7 C 8 Aromaten 200 C 9 C 15 Aromaten 100 Falls das Kohlenwasserstoffgemisch aus mehr als einer Fraktion besteht, muß der AGW nach der RCP-Methode (reciprocal calculation procedure) berechnet werden (Erklärung dazu in der TRGS 900). 3. Hautkontakt mit Lösemitteln Alle Lösemittel entfetten die Haut. Lösemittel können auch ätzend oder reizend auf die Haut wirken, Allergien und Hautkrankheiten auslösen sowie durch die Haut unmerklich in den Körper gelangen: Beim Umgang mit Lösemitteln sollten konsequent geeignete Schutzhandschuhe getragen werden. Das Tragen muss zur Selbstverständlichkeit werden, wie der Sicherheitsgurt im Auto. Geeignete Handschuh-Empfehlungen finden Sie in den BG-Infoblättern der Reihe 531 (s. Literatur) oder im BASIS-Hautschutzportal Schutzhandschuhe nach der Benutzung austrocknen, defekte oder innen verunreinigte Schutzhandschuhe nicht mehr verwenden (entsorgen). Beim Arbeiten mit Lösemitteln ist zusätzlich zur Verwendung von Schutzhandschuhen Hautschutz in 3 Stufen erforderlich: 1. Hautschutz vor der Arbeit (eincremen) 2. gründliche Reinigung mit mildem Reinigungsmittel; 3. Hautpflegemittel nach der Arbeit (Pflegecreme) Verunreinigungen auf der Haut oder auf der Kleidung niemals mit Lösemitteln reinigen. Bei Spritzgefahr Schutzbrille benutzen.

4 4 4. Hygiene am Arbeitsplatz Da die meisten Lösemittel "fettliebend" sind, werden Lösemitteldämpfe von Lebensmitteln aufgenommen. Lösemittel können sich in Flammen, z. B. in der Zigarettenglut, in stark giftige Stoffe umwandeln: Am Arbeitsplatz sollen Getränke und Lebensmittel nicht offen aufbewahrt werden. Essen und Trinken ist nur in Pausenräumen oder Kantinen gestattet. Lösemittel niemals in Lebensmittelbehältnisse füllen - akute Vergiftungsgefahr durch Verwechslung Rauchen oder Schnupfen am Arbeitsplatz in Gegenwart von Lösemitteln ist nicht gestattet. Mitarbeiter mit arbeitstäglichem Lösemittelumgang sollen nicht mit Arbeitskleidung die Firma verlassen - getrennte Arbeits- und Straßenkleidung ist erforderlich. Arbeitskleidung regelmäßig reinigen. 5. Brand- und Explosionsgefahren Viele Lösemittel, wie Spezialbenzin, Toluol, Isopropanol, Ethylacetat u. a. können sich durch ihren niedrigen Flammpunkt bereits bei Raumtemperaturen leicht entzünden. Brände, Verpuffungen oder gar Explosionen können bei Unterschätzung der Gefahr die Folge sein. Brände und Explosionen lassen sich vermeiden: Wenn möglich, Lösemittel mit hohem Flammpunkt ersetzen - z. B. ist Toluol für den Tiefdruck derzeit nicht ersetzbar, aber zur Fußbodenreinigung gibt es geeignetere Mittel. Lösemittel nur für den Schichtbedarf am Arbeitsplatz bereitstellen. Für Lösemittel nur geeignete Behälter verwenden. Beim Um- und Ausgießen auch kleiner Mengen leichtentzündlicher Lösemittel müssen beide Behälter (Metall!) und der Trichter geerdet werden. Gebrauchte Putztücher dürfen nur in widerstandsfähigen, dicht verschlossenen Behältern gesammelt, gelagert und transportiert werden. Widerstandsfähige Behältnisse sind z.b. Behälter aus Metall oder hochmolekularem Niederdruck-Polyethylen. Wird der Putztuchbehälter nach Schichtende fest verschlossen (schließen der Spannbügel), kann er an den ausgewiesenen Stellplätzen verbleiben. Ist die maximal zulässige Befüllung erreicht, muss er aus dem Arbeitsbereich entfernt werden und in einem separaten Raum oder außerhalb des Gebäudes gelagert werden. Textilien, Fußböden u. a. nicht mit Lösemitteln reinigen. Zündquellen vermeiden - nicht rauchen, kein offenes Feuer, keinen Haartrockner zum Trocknen verwenden, antistatische Schutzschuhe auch im Sommer tragen, funkenfreies Werkzeug verwenden. 6. Lösemittelreste Lösemittelreste dürfen nicht in den Ausguss geschüttet oder zweckentfremdet als Reinigungsmittel "aufgebraucht" werden, sondern sind als Sonderabfälle zu sammeln. Betriebliche Festlegungen hinsichtlich geeigneter Sammelbehälter und Mischverbote beachten. Keine Restbehälter an der Maschine anlegen. Sammelbehälter für Lösemittelreste nicht in Arbeitsräumen aufstellen. Beim Umfüllen gebrauchter Lösemittel Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen, Explosionsschutz beachten.

5 5 7. Literatur Gefahrstoffverordnung und Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), im Internet: Stoffdaten: GESTIS - Stoffdatenbank Gefahrstoffinformationssystem der gewerblichen Berufsgenossenschaften, im Internet: webcode: d3380 BG-Infoblätter: Reinigungsmittel - Produkte (Flammpunkt über 40 C) - Zulässigkeit für den Offsetdruck, Best.-Nr. 524 Hand- und Hautschutz allgemein, Best.-Nr.: Hand- und Hautschutz im Offsetdruck, Best.-Nr Hand- und Hautschutz im Verpackungstief- und Flexodruck, Farben auf Lösemittelbasis, Best.-Nr Hand- und Hautschutz im Flexodruck, Farben auf Wasserbasis, Best.-Nr Hand- und Hautschutz beim Druck mit UV-Farben, Best.-Nr Hand- und Hautschutz im Siebdruck, Best.-Nr BASIS Hand- und Hautschutzportal: Gefahrstoffe, Universum Verlag GmbH, Wiesbaden, (wird jährlich neu veröffentlicht) Jeder kann zum Schutz der eigenen Gesundheit und der anderer Mitarbeiter beitragen - beim Umgang mit Lösemitteln stets bewusst und sorgfältig arbeiten.

Brennbare Flüssigkeiten. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I I

Brennbare Flüssigkeiten. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I I Brennbare Flüssigkeiten Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I I Welche Gefährdungen können von brennbaren Flüssigkeiten ausgehen? Brennbare Flüssigkeiten besitzen

Mehr

Brennbare Flüssigkeiten

Brennbare Flüssigkeiten Unterweisen Arbeitsplätze Brennbare Flüssigkeiten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Ihre gesetzliche Unfallversicherung Welche Gefährdungen können von brennbaren

Mehr

Stand 05/2015 Best.-Nr Umgang mit selbstentzündungsfähigen Pflanzenölen Checkliste als Praxishilfe zur Gefährdungsbeurteilung

Stand 05/2015 Best.-Nr Umgang mit selbstentzündungsfähigen Pflanzenölen Checkliste als Praxishilfe zur Gefährdungsbeurteilung BG-INFOBLATT Stand 05/2015 Best.-Nr. 549 Umgang mit selbstentzündungsfähigen Pflanzenölen Checkliste als Praxishilfe zur Gefährdungsbeurteilung Der Gesetzgeber lässt den Verantwortlichen einen großen Spielraum

Mehr

Stand 08/2014 Best.-Nr Umgang mit UV-Farben und -Lacken Checkliste als Praxishilfe zur Gefährdungsbeurteilung

Stand 08/2014 Best.-Nr Umgang mit UV-Farben und -Lacken Checkliste als Praxishilfe zur Gefährdungsbeurteilung BG-INFOBLATT Stand 08/2014 Best.-Nr. 545 Umgang mit UV-Farben und -Lacken Checkliste als Praxishilfe zur Gefährdungsbeurteilung Der Gesetzgeber lässt den Verantwortlichen einen großen Spielraum bei der

Mehr

Ätzende und reizende Stoffe

Ätzende und reizende Stoffe Unterweisen Arbeitsplätze Ätzende und reizende Stoffe Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Ihre gesetzliche Unfallversicherung Welche Gefahren gehen von ätzenden

Mehr

Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe

Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe Gruppe A Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe F+/F hochentzündlich leichtentzündlich Die Gefahrstoffe der Gruppe A enthalten organische Lösemittel, die mit Luft explosionsfähige Gemische

Mehr

Stand: 09/2010. GHS - Auswirkungen auf Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis und Kennzeichnung

Stand: 09/2010. GHS - Auswirkungen auf Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis und Kennzeichnung BG - INFOBLATT Stand: 09/2010 Best.-Nr. 510 GHS - Auswirkungen auf Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis und Kennzeichnung Mit Inkrafttreten der GHS- / CLP-Verordnung am 20. 01. 2009 wurde in der Europäischen

Mehr

Gefahrstoffe. Testbogen Nr Unterweisen. Die Gefahrstoffverordnung gilt für: Stoffe und Gemische mit unangenehmem Geruch.

Gefahrstoffe. Testbogen Nr Unterweisen. Die Gefahrstoffverordnung gilt für: Stoffe und Gemische mit unangenehmem Geruch. Gefahrstoffe Unterweisen Testbogen Nr. 013 Es können auch mehrere Antworten richtig sein. 1 Die Gefahrstoffverordnung gilt für: Stoffe und Gemische mit unangenehmem Geruch Stoffe und Gemische mit gefährlichen

Mehr

Gefahren für Mensch und Umwelt

Gefahren für Mensch und Umwelt Betriebsanweisung nach 14 GefStoff (Sammelanweisung) Version 02-11/09 Umgang mit Methanol Datum: Unterschrift: Gefahren für Mensch und Umwelt Zukünftig Gefahr Giftig beim Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken

Mehr

Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005)

Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005) Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005) 1. Gefahrensymbole und bezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Richtlinie 67/548/EWG Anhang II) 2. Hinweise auf

Mehr

Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.

Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813. Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.11) Anhang 1 1 (Art. 39 Abs. 1, 40, 46, 47 Abs. 2, 100 Abs. 2 Bst. c)

Mehr

Gefahrstoffverzeichnis ÖKOPROFIT-Pflicht-Arbeitsblatt 6-1 Datum: FH München, Drucksaal G0.32 Bearbeiter: Berchtold Version: 1

Gefahrstoffverzeichnis ÖKOPROFIT-Pflicht-Arbeitsblatt 6-1 Datum: FH München, Drucksaal G0.32 Bearbeiter: Berchtold Version: 1 Gefahrstoffverzeichnis ÖKOPROFIT-Pflicht-Arbeitsblatt 6-1 Datum: FH München, Version: 1 Nr. Stoffbezeichnung, Verwendung 1 Walzen- /Gummiwaschmittel Böttcherin Blau (AIII) 2 Walzen- / Gummiwaschmittel

Mehr

Hautschutz Testbogen Nr. 004

Hautschutz Testbogen Nr. 004 Hautschutz Testbogen Nr. 004 Es können eine oder mehrere Antworten richtig sein! 1 Welches der folgenden Organe ist das größte im menschlichen Körper? Herz Haut Leber 2 Wie groß sind im Durchschnitt Oberfläche

Mehr

Testbogen Nr. 013: Gefahrstoffe

Testbogen Nr. 013: Gefahrstoffe Testbogen Testbogen Nr. 013: Gefahrstoffe Es können auch mehrere Antworten richtig sein! 1 Die Gefahrstoffverordnung gilt für: Stoffe und Zubereitungen mit unangenehmem Geruch Stoffe und Zubereitungen

Mehr

Liste der R- und S-Sätze

Liste der R- und S-Sätze Liste der R- und S-Sätze R-Sätze: Liste der Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze): R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25

Mehr

Dokumentation der betrieblichen Gefährdungen und Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft

Dokumentation der betrieblichen Gefährdungen und Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft Dokumentation der betrieblichen Gefährdungen und Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft Bearbeiter: Arbeitsbereich: Tätigkeit: Umgang U mit Chemikalien - Grundsatzanforderungen Datum: BG Information Ermittelte

Mehr

Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken

Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken : Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken Eine Handreichung der Arzneimittelüberwachung des Hochsauerlandkreises und der Apotheken-, Arzneimittel-

Mehr

Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen!

Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen! Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen! R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R

Mehr

R- und S-Sa tze in deutscher Sprache

R- und S-Sa tze in deutscher Sprache R- und S-Sa tze in deutscher Sprache R-Sätze R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25 R 26 R 27 R 28 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.

Mehr

Gefahrstoffe. Unterweisen. Testbogen Nr Die Gefahrstoffverordnung gilt für: Stoffe und Gemische mit unangenehmem Geruch

Gefahrstoffe. Unterweisen. Testbogen Nr Die Gefahrstoffverordnung gilt für: Stoffe und Gemische mit unangenehmem Geruch Gefahrstoffe Unterweisen 1 Testbogen Nr. 013 Es können auch mehrere Antworten richtig sein. Die Gefahrstoffverordnung gilt für: Stoffe und Gemische mit unangenehmem Geruch Stoffe und Gemische mit gefährlichen

Mehr

Ohne Lösemittel in der Orthopädietechnik und Orthopädieschuhtechnik kleben geht das?

Ohne Lösemittel in der Orthopädietechnik und Orthopädieschuhtechnik kleben geht das? Orthopädietechnik Ohne Lösemittel in der Orthopädietechnik und Orthopädieschuhtechnik kleben geht das? Thema: Lüftungstechnische Möglichkeiten zur wirksamen Absaugung von Lösemitteln Hamburg 11. Oktober

Mehr

Stoffe zwingend bis zwingend seit

Stoffe zwingend bis zwingend seit BG - INFOBLATT Stand: 03/2011 Best.-Nr. 509 GHS (Global Harmonisiertes System) Neue einheitliche Gefahrstoffsymbole nach GHS Was verbirgt sich hinter der GHS / CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das neue

Mehr

Gefahren (R-Sätze) - Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

Gefahren (R-Sätze) - Sicherheitsratschläge (S-Sätze) Gefahren (R-Sätze) - Sicherheitsratschläge (S-Sätze) R-Satz Hinweise auf besondere Gefahren R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25

Mehr

A.6 Auflistung der R- und S-Sätze

A.6 Auflistung der R- und S-Sätze A.6 Auflistung der R- und S-Sätze Auflistung der R- und S-Sätze nach der EG-Richtlinie 67/548/EWG, Anhang III bzw. IV, zuletzt geändert durch die 28. Anpassungsrichtlinie 2001/59/EG. R-Sätze R 1: In trockenem

Mehr

Interne Kontrolle 1 über die Erfüllung der allgemeinen Umgangsvorschriften für Gefahrstoffe

Interne Kontrolle 1 über die Erfüllung der allgemeinen Umgangsvorschriften für Gefahrstoffe Stand 05/02 Interne Kontrolle 1 über die Erfüllung der allgemeinen Umgangsvorschriften für Gefahrstoffe 1. Allgemeine Angaben : Arbeitsbereich: Liegenschaft und Räume: 2. Laborleiter/Werkstattleiter /Bereichsverantwortlicher:

Mehr

Gefahren durch Haushaltschemikalien

Gefahren durch Haushaltschemikalien Gefahren durch Haushaltschemikalien Versteckte Gefahren Ist Ihnen bewusst, dass Sie jeden Tag mit gefährlichen Chemikalien in Kontakt kommen? Aber nicht nur am Arbeitsplatz Bei jedem von uns steht mindestens

Mehr

HEGERs. HEGERs Haus der Technik, Gefahrstoffe live erleben! Experimentalvortrag. HEGER Schulungen

HEGERs. HEGERs Haus der Technik, Gefahrstoffe live erleben! Experimentalvortrag. HEGER Schulungen HEGERs - Gefahrstoffe live erleben! HEGER Schulungen Tel.: 0571 / 75 649 Mobil: 0177 25 98 947 mail@heger-schulungen.de Hebünte 12 32457 Porta Westfalica Experimentalvortag: Was erwartet Sie? Erleben,

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG 1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS Produktinformation Handelsname : Empfohlener Anwendungsbereich : Farbmittel Firma : Omya (Schweiz) AG AGRO Baslerstrasse 42 4665 Oftringen

Mehr

Arbeiten in der Galvanotechnik

Arbeiten in der Galvanotechnik T I P P S Arbeiten in der Galvanotechnik Stolpern, Ausrutschen, Umknicken, Hinfallen sind häufige Unfallursachen. Halten Sie die Verkehrswege frei. Beseitigen Sie glatte Stellen. Melden Sie schadhafte

Mehr

Aktuelle Informationen zur Brancheninitiative. FG Druck und Papierverarbeitung

Aktuelle Informationen zur Brancheninitiative. FG Druck und Papierverarbeitung Aktuelle Informationen zur Brancheninitiative Staatliches Regelwerk Arbeitsschutzgesetz Gefahrstoffverordnung TRGS 401 Gefährdungen durch Hautkontakt TRGS 402 Inhalative Exposition Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

Dr. Michael Türk Gefahrstoffbeauftragter

Dr. Michael Türk Gefahrstoffbeauftragter Gefahrstoffverordnung 2006 Was ist neu oder anders? Neue Definition der Grenzwerte bisher MAK TRK BAT neu AGW Arbeitsplatzgrenzwert Grenzwert der Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz,

Mehr

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz Der kompetente Meister hat immer ein Ass im Ärmel!

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz Der kompetente Meister hat immer ein Ass im Ärmel! Gefahrstoffe. Schritte zur sicheren Handhabung Quelle: Bildmontage und BG RCI Einführung in die Thematik - Was sind "Gefahrstoffe"? Beschaffung von Informationen Liste der eingesetzten Stoffe Gefahrstoffverzeichnis

Mehr

Testbogen Arbeitssicherheit

Testbogen Arbeitssicherheit Testbogen Arbeitssicherheit www.textil-bg.de www.bgfe.de Nr. 4: Hautschutz 1. Welches ist das größte Organ des menschlichen Körpers? Die Lunge Die Haut Der Darm 2. Wie groß sind im Durchschnitt Oberfläche

Mehr

Testbogen Arbeitssicherheit

Testbogen Arbeitssicherheit Testbogen Arbeitssicherheit www.textil-bg.de www.bgfe.de Nr. 13: Gefahrstoffe Vorbemerkungen: Das Sachgebiet Gefahrstoffe umfasst 1 Testbogen. Ein kleiner Hinweis: Es können eine oder mehrere Antworten

Mehr

HEGERs. HEGERs Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.v., Gefahrstoffe live erleben! Experimentalvortrag.

HEGERs. HEGERs Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.v., Gefahrstoffe live erleben! Experimentalvortrag. HEGERs - Gefahrstoffe live erleben! HEGER Schulungen Tel.: 0571 / 75 649 Mobil: 0177 25 98 947 mail@heger-schulungen.de Hebünte 12 32457 Porta Westfalica Experimentalvortag: Was erwartet Sie? Erleben,

Mehr

Gefahrstoffe oft unterschätzt

Gefahrstoffe oft unterschätzt Gefahrstoffe oft unterschätzt Kennen Gefahren einschätzen Handeln Was sind Gefahrstoffe Michaela Volz, Aufsichtsperson BG RCI, Sparte Handwerk 2 Lebensgefährliche Stoffe Giftige Stoffe Gesundheitsschädliche

Mehr

Malen und Lackieren. Folie 1. Bunt und ungesund? Damit Malen und Lackieren nicht krank macht.

Malen und Lackieren. Folie 1. Bunt und ungesund? Damit Malen und Lackieren nicht krank macht. Folie 1 Bunt und ungesund? Damit nicht krank macht. Nur ein bisschen Farbe? Folie 2 Farben und Lacke, die auf Baustellen verwendet werden, enthalten zum größten Teil immer noch gesundheitsgefährdende Lösemittel.

Mehr

Vorsicht beim Umgang mit Epoxidharzen. Eine Information für Bauarbeiter

Vorsicht beim Umgang mit Epoxidharzen. Eine Information für Bauarbeiter Vorsicht beim Umgang mit Epoxidharzen Eine Information für Bauarbeiter Epoxidharze sind in der Bauwirtschaft in vielfältigen Anwendungen weit verbreitet. Sie haben jedoch den Nachteil, dass ihre Systemkomponenten

Mehr

Exposition gegenüber Kohlenwasserstoffgemischen

Exposition gegenüber Kohlenwasserstoffgemischen Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Probenahme Analytik - Beurteilung Exposition gegenüber Kohlenwasserstoffgemischen September 2012 Inhalt 1. Anwendungsbereich Kohlenwasserstoffgemische 2. Grenzwerte und Verfügbarkeit

Mehr

Umgang mit Gefahrstoffen. Sicherheitsunterweisung

Umgang mit Gefahrstoffen. Sicherheitsunterweisung Umgang mit Gefahrstoffen Sicherheitsunterweisung Lektion 1 Wo gibt es Gefahrstoffe? Gefahrstoffe gibt es am Arbeitsplatz und im Privatbereich Gefahrstoffe können fest, flüssig, gasförmig und staubförmig

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 298 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860

Mehr

: SSG 4000 E. Version 1. Druckdatum Überarbeitet am

: SSG 4000 E. Version 1. Druckdatum Überarbeitet am 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Verwendung : : Silicon Elastomer Firma : Momentive Performance Materials GmbH Chempark Leverkusen Gebaeude V7 DE - 51368 Leverkusen Telefon : +49

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Haut. Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016

Gefährdungsbeurteilung Haut. Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016 Gefährdungsbeurteilung Haut Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016 Gefahrstoffverordnung 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Informationen ermitteln und beurteilen Gefährdungsbeurteilung

Mehr

SCHREINER LERN-APP: « GEF. STOFFE/VERSICHERUNG»

SCHREINER LERN-APP: « GEF. STOFFE/VERSICHERUNG» Was muss eine Verkaufsstelle besonders gefährlicher Chemikalien (Gifte) anbieten? Worüber geben Etiketten auf gefährlichen Chemikalien Auskunft? Wie müssen Chemikalien aufbewahrt werden, damit Kinder keinen

Mehr

Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Sonderreiniger. Referat Arbeitsprozesse - Fachgebiet Druck und Papierverarbeitung

Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Sonderreiniger. Referat Arbeitsprozesse - Fachgebiet Druck und Papierverarbeitung Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Sonderreiniger Klassifizierung der Sonderreiniger Intensivreiniger Gummitücher Farbreiniger Intensivreiniger Neumaschinen Reiniger Altmaschinen Plattenreiniger

Mehr

gemäß 91/155/EWG Seite 1/6 Druckdatum: Überarbeitet am:

gemäß 91/155/EWG Seite 1/6 Druckdatum: Überarbeitet am: gemäß 91/155/EWG Seite 1/6 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung der Zubereitung: ERKUREX STECKURON BDK Verwendung der Zubereitung: Belagsverhinderer für Steckbecken Lieferant: Erlen

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 91/155/EWG Seite 1 von 5 Artikel: BRW / C400 Anreiss-Farbe FUTURO Erstellt/geändert

Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 91/155/EWG Seite 1 von 5 Artikel: BRW / C400 Anreiss-Farbe FUTURO Erstellt/geändert Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 91/155/EWG Seite 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Artikel BRW 139140 / C400 Anreiss-Farbe FUTURO Fluid, Farbe rot Firma: Brütsch Rüegger Werkzeuge

Mehr

Sicherheitsbelehrung Umgang und Entsorgung von Gefahrstoffen

Sicherheitsbelehrung Umgang und Entsorgung von Gefahrstoffen Sicherheitsbelehrung 2009 Umgang und Entsorgung von Gefahrstoffen 1) Umgang mit Gefahrstoffen Schon das Arbeiten mit kleinen Mengen und üblichen Chemikalien kann gefährlich sein Sorgfältiger Umgang mit

Mehr

GHS-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues GHS-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.

GHS-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues GHS-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin. Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches

Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung

Mehr

Sicherheitsdatenblatt (91/155 EWG) Druckdatum Überarbeitet (D) Version 1.0 RelyX Temp NE Basispaste

Sicherheitsdatenblatt (91/155 EWG) Druckdatum Überarbeitet (D) Version 1.0 RelyX Temp NE Basispaste 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname Hersteller / Lieferant 3M ESPE AG D-82229 Seefeld / Germany Telefon + 49 (0) 8152-700-0, Telefax + 49 (0) 8152-700-1366 Notfallauskunft + 49 (0)

Mehr

Kauf von Maschinen. Handlungshilfe zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Kauf einer Maschine der Druckvorstufe im Offset- und Flexodruck

Kauf von Maschinen. Handlungshilfe zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Kauf einer Maschine der Druckvorstufe im Offset- und Flexodruck Kauf von Maschinen Checkliste Handlungshilfe zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Kauf einer Maschine der Druckvorstufe im Offset- und Flexodruck Hilfe bei der Auswahl einer sicheren Maschine

Mehr

Eberhard-Finckh-Straße D-89075 Ulm (Donau) Germany

Eberhard-Finckh-Straße D-89075 Ulm (Donau) Germany Eberhard-Finckh-Straße 39 D-89075 Ulm (Donau) Germany Handelsname: S-U-ISOSOFT EG - Sicherheitsdatenblatt, 5-seitig (gemäß 91/155/EWG) Nr. 8102 Druckdatum: 06/96 letztmalige Überarbeitung am: 01. Stoff-/Zubereitungs-

Mehr

Standard für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke

Standard für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Standard für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen

Mehr

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Beschreibung: Handelsnamen: Hersteller: Verwendung: Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz nt-trading GmbH & Co. KG Esso Straße 16 D-76187 Karlsruhe

Mehr

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen

Mehr

Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )

Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) 1 Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) Dipl.-Ing. A. Wibbeke Die neue Gefahrstoffverordnung wurde am 29 Dezember 2004 verkündet und trat am

Mehr

Arbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom

Arbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom 1 Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher

Mehr

Seite 1 von 5 EU-Sicherheitsdatenblatt (gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG)

Seite 1 von 5 EU-Sicherheitsdatenblatt (gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG) Seite 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 1.2 Weitere Handelsnamen FeSO4 * 6-7 H2O 1.3 Angaben zum Lieferanten GFG-Gesellschaft für Grün mbh Wehlingsweg 6 45964 Gladbeck Telefon 02043/9437-0

Mehr

Themen des Experimentalvortrages

Themen des Experimentalvortrages adfsdfsdfsfsfsdfsdff Handout zum Experimentalvortrag Gefahrstoffe live Referent: Pascal Heger Themen des Experimentalvortrages Schadensereignisse und ihre direkten Folgen Indirekte Folgeschäden Das Gefahrendreieck

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung ( EG ) Nr. 1907/2006 C 60 BP4 S

Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung ( EG ) Nr. 1907/2006 C 60 BP4 S 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Handelsname: C 60 BP4 - S (Bezeichnung gem. TL BE StB 15) C 60 BP1 - S (Bezeichnung gem. TL BE StB 07) bausion UK 60 C2 1.1.1 Verwendung: Baustoff im Straßenbau

Mehr

Referat zum Kongress für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz am 06. September 2007 in Hildesheim

Referat zum Kongress für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz am 06. September 2007 in Hildesheim Referat zum Kongress für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz am 06. September 2007 in Hildesheim Thema: Spannungsfeld Hautschutz/Hygiene - aus der Praxis einer Fleischerei 1 Ralf Brinkmann Fleischermeister

Mehr

2

2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade

Mehr

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 571, 575 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum

Arbeitskreis erstellt durch: Datum Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Dieser Bogen gilt ausschließlich in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES UND DES UNTERNEHMENS:

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES UND DES UNTERNEHMENS: 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES UND DES UNTERNEHMENS: Handelsname: Hersteller / Lieferant: HRD GmbH Dingsfelder Weg 2 26215 Wiefelstede Tel: +49 (0) 4402 / 598506 Fax: +49 (0) 4402 / 598104 Email: info@happy-green.eu

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft Luhns GmbH Schwarzbach 91 137, D 42277 Wuppertal Telefon

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31

Sicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31 Sicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31 Elektrolyt LiCl in 1 mol/l Ethanol (9830) 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Verwendung des Stoffes/ der Zubereitung Chemische Charakterisierung

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt Elektrodenreiniger (9891) 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Verwendung des Stoffes/ der Zubereitung Chemische Charakterisierung Reinigung/Wartung von ph-elektroden.

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 572, 575 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT Gemäss EU Sicherheitsdatenblatt RL /58/EG Metallreinigungskonzentrat für Ultraschallbad EM-300

SICHERHEITSDATENBLATT Gemäss EU Sicherheitsdatenblatt RL /58/EG Metallreinigungskonzentrat für Ultraschallbad EM-300 Seite: 1 von 6 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Bezeichnung EM 300 Verwendung Lieferer Internet Email Für die Reinigung von Waffenteilen, Hülsen, Kugellager, Fassungen, Zahnprothesen sowie

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 574, 575, 576 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle

Mehr

Haut- und Handschutz Tipps konkret

Haut- und Handschutz Tipps konkret Hilfsmittel für die Praxis Haut- und Handschutz Tipps konkret Gefährdungen der Haut Obwohl die Haut das größte Organ des menschlichen Körpers ist, sind wir uns häufig der Bedeutung und der wichtigen Schutz

Mehr

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Handelsname Prod-Nr. 577 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der

Mehr

Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.1 Arbeitsplätze in chemisch orientierten Laboratorien

Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.1 Arbeitsplätze in chemisch orientierten Laboratorien Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.1 Arbeitsplätze in chemisch orientierten Laboratorien Einrichtung: Gebäude: Raum - Nr.: Arbeitskreis Datum: Anzahl der Beschäftigten Unterschrift

Mehr

Arbeiten in der Galvanotechnik

Arbeiten in der Galvanotechnik Tipps Arbeiten in der Galvanotechnik Arbeiten in der Galvanotechnik Stolpern, Ausrutschen, Umknicken, Hinfallen sind häufige Unfallursachen. Halten Sie die Verkehrswege frei. Beseitigen Sie glatte Stellen.

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Entwicklung und Herstellung 1. Stoff- und Firmenbezeichnung Handelsware: Hersteller: Auskunftgebender Bereich: 95448 Bayreuth Produktentwicklung Asphalt Hochleistungs-Kaltasphalt

Mehr

Sicherheitsunterweisung für das Labor Maschinenelemente und Tribologie

Sicherheitsunterweisung für das Labor Maschinenelemente und Tribologie Sicherheitsunterweisung für das Labor Maschinenelemente und Tribologie Arbeitsschutzrecht Unfallverhütungsrecht Gefahrstoffverordnung - Arbeitsstättenverordnung - Arbeitsschutzrichtlinien - Unfallverhütungsvorschriften

Mehr

Aktuelle Änderungen im Arbeitsschutzrecht

Aktuelle Änderungen im Arbeitsschutzrecht Aktuelle Änderungen im Arbeitsschutzrecht Eine Übersicht TRGS/TRBS, BetrSichV, GefStoffV, GGVSEB 1 TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern Ausgabe Januar 2013 zuletzt geändert

Mehr

Sicherheitshinweise (P)

Sicherheitshinweise (P) Sicherheitshinweise (P) P101 P102 P103 P201 P202 P210 P211 P220 P221 P222 P223 P230 P231 P232 P233 P234 P235 P240 P241 P242 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß 91/155/EWG SONAX FROSTSCHUTZ FÜR DRUCKLUFTBREMSEN

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß 91/155/EWG SONAX FROSTSCHUTZ FÜR DRUCKLUFTBREMSEN 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsnamen der Produkte Sonax Frostschutz für Druckluftbremsen Artikelnummer 337300/500/700 Angaben zum Hersteller/Lieferanten Sonax GmbH & Co. KG Münchener

Mehr

Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken in der Druckindustrie

Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken in der Druckindustrie BG - INFOBLATT Stand: 08/2015 Best.-Nr. 402a Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken in der Druckindustrie 1. Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsschränke 2 - Anforderungen an den

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31

Sicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31 Sicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31 InLab 605 Elektrolyt 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Verwendung des Stoffes/ der Zubereitung Chemische Charakterisierung Elektrolyt

Mehr

1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. MÖGLICHE GEFAHREN 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. MÖGLICHE GEFAHREN 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Prod-Nr. 118, 163,164, 1201, 216,219-222,260,262,240 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der

Mehr

Lösemittel. Aliphaten, Aromaten, Acetate, Alkohole, Ketone, Wasser, CKW

Lösemittel. Aliphaten, Aromaten, Acetate, Alkohole, Ketone, Wasser, CKW Lösemittel Aliphaten, Aromaten, Acetate, Alkohole, Ketone, Wasser, CKW Übersichtstabelle LM-BM-AS Lernziele Lösemittel Die Lernenden: kennen die verschiedenen Gruppen der Löse- und Verdünnungsmittel können

Mehr

CLP-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues CLP-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.

CLP-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues CLP-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin. Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches

Mehr

CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [Gew-%] Einstufung N-Methyl-2-pyrrolidon < 10 Xi R36/38 - nichtionische Tenside < 10 Xi, N; R36-50

CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [Gew-%] Einstufung N-Methyl-2-pyrrolidon < 10 Xi R36/38 - nichtionische Tenside < 10 Xi, N; R36-50 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft LITHOFIN AG Heinrich-Otto-Straße 42, D-73240 Wendlingen Telefon +49 (0)7024-94

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt Diaphragmareiniger (9892) 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Verwendung des Stoffes/ der Zubereitung Chemische Charakterisierung Reinigung/Wartung von ph-elektroden.

Mehr

KVS und SM ERFA Gase und Dämpfe

KVS und SM ERFA Gase und Dämpfe KVS und SM ERFA 2010 Gase und Dämpfe Umgang mit Gasen und Gefahrstoffen Folie 1 Ausbildung Schweissen und verwandte Verfahren Beratung, Kontrollen, Expertisen, zerstörende und zerstörungsfreie Prüfungen

Mehr

Gesundheitliche Auswirkungen von Lösemittelbelastungen. Dr. Ursula Weinssen, Amt für Arbeitsschutz, Staatlicher Gewerbearzt Hamburg

Gesundheitliche Auswirkungen von Lösemittelbelastungen. Dr. Ursula Weinssen, Amt für Arbeitsschutz, Staatlicher Gewerbearzt Hamburg von Lösemittelbelastungen Dr. Ursula Weinssen, Amt für Arbeitsschutz, Staatlicher Gewerbearzt Hamburg 1 von Lösemittelbelastungen 2 Was sind Lösemittel? Lösemittel sind alle Flüssigkeiten, die andere Stoffe

Mehr

Feuerzement. Gefährliche Inhaltsstoffe. SICHERHEITSDATENBLATT GEM: 91/155/EWG Druckdatum Seite 1/6

Feuerzement. Gefährliche Inhaltsstoffe. SICHERHEITSDATENBLATT GEM: 91/155/EWG Druckdatum Seite 1/6 Druckdatum 12.09.2012 Seite 1/6 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Hydraulischer Setzmörtel aus feuerfesten keramischen Stoffen. Angaben zum Hersteller/Lieferant: HKF Kaminat

Mehr

Modul 3 Schülergerechtes Experimentieren

Modul 3 Schülergerechtes Experimentieren Modul 3 Schülergerechtes Experimentieren Unterrichtseckentwurf - Gefährdungsbeurteilung Fachdidaktik Chemie WS 2016/17 Studiengang: Bachelor of Education Apl. Prof. Dr. G. Hornung, A. Molitor-Schworm,

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt Puffer ph 1.679 NIST (9801) 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Verwendung des Stoffes/ der Zubereitung Chemische Charakterisierung Lösung zur ph-kalibrierung. Wässrige

Mehr

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4 Seite 1 zur Gefährdungsbeurteilung GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Gemäß 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis CHECKLISTE zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für den ARBEITGEBER Praxisadresse:

Mehr

Projekt: Dem Täter auf der Spur. - Wichtigste Regeln

Projekt: Dem Täter auf der Spur. - Wichtigste Regeln im Labor - Wichtigste Regeln Trage im Labor Schutzkleidung! Schutzkleidung: dazu gehören ein Laborkittel (geschlossen), die Schutzbrille und Handschuhe. Die Kleidung im Labor sollte aus Baumwolle, nicht

Mehr

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) TRGS 002 Seite 1 Technische Regeln für Gefahrstoffe Ausgabe: Mai 2002 ergänzt bis: BArbBl. Heft 10/2005 Übersicht über den Stand der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 002 Die Technischen Regeln

Mehr

LAGERUNG VON CHEMIKALIEN UND REINIGUNGSMITTEL

LAGERUNG VON CHEMIKALIEN UND REINIGUNGSMITTEL VON CHEMIKALIEN UND REINIGUNGSMITTEL Worüber sprechen wir Inhalt: 1. Das Lager Bedeutung Lagerarten Was wird gelagert 2. Gefährliche Stoffe Definition Eigenschaften Reaktionen INHALT 3. Lagerräume Allgemein

Mehr