EKZ Förderprogramm Stromeffizienz im Mehrfamilienhaus. Reglement
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- Jasper Kohler
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1 EKZ Förderprogramm Stromeffizienz im Mehrfamilienhaus Reglement Förderansätze und Bedingungen Version Oktober 2014
2 Inhalt 1 Einleitung EKZ Förderprogramm «Stromeffizienz im Mehrfamilienhaus» Ziel Gegenstand der Förderung Förderberechtigte Voraussetzung für Teilnahme an Förderaktionen Keine Doppelförderung Programmübersicht EKZ Stromcheck Beschrieb Bestellung Durchführung EKZ Stromcheck EKZ Stromsparbox Förderkriterien Fördergesuch Förderbeitragssätze Haushaltsgrossgeräte Allgemeine Bedingungen für Haushaltsgrossgeräte Förderbeitragssätze für Beleuchtungsanlagen Allgemeine Bedingungen für Beleuchtungsanlagen Förderbeitragssätze für Heizungsumwälzpumpen Allgemeine Bedingungen für Heizungsumwälzpumpen Projektablauf Allgemeine Bestimmungen Zuständigkeiten Fördergesuche Fristen Kontrollen und Nachweise Auszahlung der Förderbeiträge Inkrafttreten und Gültigkeit Kontakte EKZ Förderprogramm Weitere Förderprogramme
3 1 Einleitung «Informieren, sensibilisieren, zum Handeln motivieren» nach diesem Grundsatz wollen die EKZ ihre Kunden anregen, im effizienten Umgang mit Energie selber aktiv zu werden. Die EKZ stellen deshalb jährlich rund 4 Millionen Franken für Beratungsleistungen, Förderbeiträge und Vergünstigungen im Rahmen der Energieberatung zur Verfügung, die den Kunden Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen der öffentlichen Hand im Versorgungsgebiet zu Gute kommen. 2 EKZ Förderprogramm «Stromeffizienz im Mehrfamilienhaus» 2.1 Ziel Mit dem EKZ Förderprogramm «Stromeffizienz im Mehrfamilienhaus» wollen die EKZ Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit finanziellen Anreizen motivieren, ineffiziente Beleuchtungsanlagen, Haushaltsgrossgeräte und alte Heizungsumwälzpumpen zu ersetzen. 2.2 Gegenstand der Förderung Die Förderung durch die EKZ erfolgt in Form von vergünstigten Informationsund Beratungsdienstleistungen, sowie durch pauschale Förderbeiträge für ersetzte Haushaltsgrossgeräte, Heizungsumwälzpumpen und modernisierte Beleuchtungsanlagen. Alle Haushalte der beratenen Liegenschaften erhalten zudem gratis eine EKZ Stromsparbox mit Informationsmaterial zum Thema Stromsparen. 2.3 Förderberechtigte Förderberechtigt sind bestehende Mehrfamilienhäuser, die im Versorgungsgebiet der EKZ stehen. Als Mehrfamilienhäuser gelten Wohn- und Geschäftsgebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. 3
4 2.4 Voraussetzung für Teilnahme an Förderaktionen Voraussetzung für die Teilnahme an den Förderaktionen ist die Durchführung eines EKZ Stromchecks. Der Stromcheck wird von einem EKZ Energieberater durchgeführt. Erst wenn für die Liegenschaft zu der die Haushaltsgrossgeräte, die Heizung und die Beleuchtungsanlagen gehören ein Stromcheck vorliegt, kann der Hauseigentümer von den Förderaktionen profitieren. Die Teilnahmeberechtigung gilt pro Liegenschaft. 2.5 Keine Doppelförderung Ersetzte Haushaltsgrossgeräte, Heizungsumwälzpumpen und modernisierte Beleuchtungsanlagen, die bereits durch ein nationales oder regionales Förderprogramm unterstützt wurden sind nicht förderberechtigt. 2.6 Programmübersicht Für Hauseigentümer EKZ Stromcheck Gemeinsamer Rundgang mit dem EKZ Energieberater Voraussetzung für die Teilnahme an den Förderaktionen Förderaktionen Effiziente Beleuchtungsanlagen, Heizungsumwälzpumpen und Haushaltgrossgeräte für 1000 Liegenschaften Für Mieter EKZ Stromsparbox Wird im Rahmen des EKZ Stromchecks allen Mietern kostenlos abgegeben Enthält Informationen für den effizienten Umgang mit Strom Abb.: Leistungsumfang EKZ Förderprogramm «Stromeffizienz im Mehrfamilienhaus» 4
5 3 EKZ Stromcheck 3.1 Beschrieb Mit dem EKZ Stromcheck erhält der Hauseigentümer pro Liegenschaft eine energetische Bewertung der Elektroinstallationen, welche an den Allgemeinstromzähler angeschlossen sind. Ein Energieberater der EKZ erfasst vor Ort den Ist-Zustand der Anlagen und überprüft die Einstellwerte der Steuergeräte. Speziell die Beleuchtungseinrichtungen zum Beispiel im Treppenhaus werden genau unter die Lupe genommen. Die möglichen Massnahmen zur Verbesserung der Stromeffizienz werden in einem Bericht festgehalten. Weiter wird im Bericht aufgezeigt, welche Punkte beim Ersatz bestehender Haushaltsgrossgeräte wie Waschmaschinen und Wäschetrockner zu beachten sind. Der EKZ Stromcheck kostet pro Liegenschaft 100 Franken exkl. MwSt. Mit der Durchführung des EKZ Stromchecks erfüllt der Hauseigentümer die Voraussetzung für die Teilnahme an den Förderaktionen (siehe Kapitel 5). Das Gesuchsformular für die Förderaktionen wird dem Hauseigentümer zusammen mit dem Stromcheck-Bericht zugestellt. 3.2 Bestellung Das Bestellformular für den EKZ Stromcheck kann neben weiteren Informationen unter abgerufen oder telefonisch beim EKZ Kundendienst unter der Nummer angefordert werden. 5
6 3.3 Durchführung EKZ Stromcheck Der EKZ Energieberater vereinbart telefonisch mit der auf dem Bestellformular angegebenen Kontaktperson einen Termin für den Rundgang durch die Liegenschaft. Während des Rundgangs nimmt er den Ist-Zustand der folgenden stromverbrauchenden Einrichtungen auf: Treppenhaus: Beleuchtung Einstellhalle: Beleuchtung und Lüftung Waschküche: Waschmaschine und Wäschetrockner Heizung: Brauchwarmwasser-Zirkulation und Einstellungen der Heizungsregulierung Diverse: Aussenbeleuchtung und Dachrinnenheizung Der Energieberater muss beim Rundgang von einer ortskundigen Person begleitet werden (z.b. Eigentümer, Hauswart, Liegenschaftsverwalter, Anwohner, etc.). Anhand der Ist-Aufnahme werden die möglichen Massnahmen zur Verbesserung der Stromeffizienz ermittelt. Der Hauseigentümer erhält anschliessend einen Besuchsbericht, in dem alle Ergebnisse zusammengestellt sind. Gleichzeitig erhält er die Rechnung für den EKZ Stromcheck und das Fördergesuchsformular, das zur Teilnahme an den Förderaktionen berechtigt. 4 EKZ Stromsparbox Im Rahmen des EKZ Stromchecks verteilt der EKZ Energieberater an alle Haushalte der Liegenschaft kostenlos eine EKZ Stromsparbox. In der EKZ Stromsparbox befinden sich neben einer modernen stromsparenden LED-Lampe wertvolle Tipps, wie jeder Mieter ohne Komfortverlust seinen Stromverbrauch senken kann. 6
7 5 Förderkriterien Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern können von Förderbeiträgen profitieren, wenn sie alte, zur Liegenschaft gehörende Haushaltsgrossgeräte, Heizungsumwälzpumpen und Beleuchtungsanlagen vorzeitig durch Geräte und Installationen, die zur höchsten Energieeffizienzklasse gehören, ersetzen. Unterstützt werden Wäschetrockner Waschmaschinen Kühl- und Gefriergeräte Energetische Modernisierung der Beleuchtungsanlagen Heizungsumwälzpumpen Die Effizienzkriterien sind nachfolgend aufgeführt. 5.1 Fördergesuch Mit dem speziell für die Aktion angefertigten Fördergesuchsformular kann der Hauseigentümer Förderbeiträge für Haushaltsgrossgeräte, Heizungsumwälzpumpen und Beleuchtungsanlagen beantragen. Dem komplett ausgefüllten Gesuch müssen die Rechnungen im Original (Kopien werden nicht akzeptiert) beigelegt werden. Die EKZ entscheiden über das Gesuch auf Basis des vorliegenden Reglements und teilen dem Gesuchsteller den Entscheid schriftlich mit. Zusammen mit der Zu- oder Absage werden die mitgeschickten Originalunterlagen retourniert. Diese werden von den EKZ gestempelt, um einen Doppelbezug zu vermeiden. Die EKZ sind bemüht, die Gesuche innerhalb von 10 Arbeitstagen zu bearbeiten. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt ca. drei Wochen nach Erhalt der Zusage auf das vom Gesuchsteller angegebene Konto. 7
8 5.2 Förderbeitragssätze Haushaltsgrossgeräte Wäschetrockner Unterstützt werden Wärmepumpen-Tumbler und Raumluft-Wäschetrockner der höchsten Energieeffizienzklasse, welche die folgenden Kriterien erfüllen. Effizienzklasse Kondensationsklasse Förderbeitrag Tumbler Einfamilienhaus mind. A++ A 400 Franken Tumbler Mehrfamilienhaus mind. A++ A 600 Franken Wärmepumpen-Tumbler für die Nutzung im Mehrfamilienhaus sind robuster, aber auch teurer als solche fürs Einfamilienhaus. Die Unterscheidung geschieht über die Herstellerangaben. Beladungsmenge Verbrauch/kg Förderbeitrag Raumluft-Wäschetrockner bis 10 kg 0.35 kwh/kg 400 Franken Raumluft-Wäschetrockner bis 20 kg 0.33 kwh/kg 400 Franken Pro Gerät wird maximal 25 % des Nettokaufpreises zurückerstattet Waschmaschinen Unterstützt werden Waschmaschinen der höchsten Energieeffizienzklasse, welche die folgenden Kriterien erfüllen. Effizienzklasse Förderbeitrag Waschmaschine Einfamilienhaus A+++/A 500 Franken Waschmaschine Mehrfamilienhaus A+++/A 500 Franken Pro Gerät wird maximal 25% des Nettokaufpreises zurückerstattet. 8
9 5.2.3 Kühl- und Gefriergeräte Unterstützt werden Kühl- und Gefriergeräte der höchsten Energieeffizienzklasse, welche die folgenden Kriterien erfüllen. Effizienzklasse Förderbeitrag Kühlschrank mit / ohne Gefrierfach A Franken Kühl-/Gefrier-Kombination A Franken Gefrierschrank/-truhe A Franken Pro Gerät wird maximal 25% des Nettokaufpreises zurückerstattet. 5.3 Allgemeine Bedingungen für Haushaltsgrossgeräte Das Gerät muss in dem Gebäude zum Einsatz kommen, in welchem der EKZ Stromcheck durchgeführt wurde. Unterstützt werden ausschliesslich Geräte, welche die Effizienzkriterien erfüllen. Diese Information kann der Energieetikette entnommen werden. Die Aktion ist gültig für Geräte, die nach der Durchführung des EKZ Stromchecks und bis spätestens 30. Juni 2017 in der Schweiz gekauft werden. Massgebend ist bei nicht zeitgleicher Bestellung, Bezahlung und Lieferung des Geräts das Bestelldatum. Zusammen mit dem Fördertalon muss die Original-Rechnung eingereicht werden, auf welcher der genaue Gerätetyp, der Preis pro Gerät, die Lieferadresse sowie das Bestell- bzw. Kaufdatum ersichtlich sind. Der Förderbeitrag wird jeweils auf 5 Franken aufgerundet und ist abhängig vom bezahlten Nettokaufpreis, d. h. nach Abzug sämtlicher Rabatte, inkl. MwSt. und vorgezogener Recyclinggebühr (VRG). Der Förderbeitrag kann bis spätestens am 31. August 2017 bei den EKZ beantragt werden (Datum des Poststempels). Es werden pro Gerätekategorie für maximal so viele Geräte Förderbeiträge ausbezahlt, wie sich Anzahl Wohnungen im Mehrfamilienhaus befinden. Ist das Fördergeld vor dem 30. Juni 2017 aufgebraucht, wird das Förderprogramm frühzeitig beendet. Eine Information dazu wäre auf zu finden. Fehlende Originalbeilagen müssen spätestens einen Monat nach Eingang des Fördergesuches nachgereicht werden, ansonsten gilt das Gesuch als abgewiesen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen des Förderbeitrages und der Bedingungen bleiben vorbehalten. 9
10 5.4 Förderbeitragssätze für Beleuchtungsanlagen Leuchtenersatz Unterstützt wird der Einbau von LED-Leuchten, welche die folgenden Effizienzkriterien erfüllen. Lumen pro Watt (Lichtmenge) Förderbeitrag LED-Leuchte 80 lm/w 75 Franken pro Leuchte Pro Leuchte wird maximal 50% des Nettokaufpreises zurückerstattet Steuerung Unterstützt wird die Umrüstung auf bedarfsabhängige Steuerungen wie z. B. Minuterie und/oder Bewegungsmelder. Massnahme Einbau eines Bewegungsmelders Umbau auf Minuterie Förderbeitrag 75 Franken pro Melder 200 Franken pro Beleuchtungsanlage 5.5 Allgemeine Bedingungen für Beleuchtungsanlagen Die Installation muss in dem Gebäude ausgeführt werden, in welchem der EKZ Stromcheck durchgeführt wurde. Förderberechtigt sind nur Beleuchtungsanlagen, welche am Allgemeinstromzähler angeschlossen sind und die Effizienzkriterien erfüllen. Die Aktion ist gültig für Beleuchtungsanlagen, die nach der Durchführung des EKZ Stromchecks und bis spätestens 30. Juni 2017 modernisiert werden. Massgebend ist bei nicht zeitgleicher Bestellung, Bezahlung und Installation der Geräte das Bestelldatum. Zusammen mit dem Fördertalon muss die Original-Rechnung eingereicht werden, auf welcher der genaue Gerätetyp, der Preis pro Gerät, die Lieferadresse sowie das Bestell- bzw. Kaufdatum ersichtlich sind. Beim Leuchtenersatz muss das Datenblatt der Leuchte beigelegt werden. Der Förderbeitrag wird jeweils auf 5 Franken aufgerundet und ist abhängig vom bezahlten Nettokaufpreis, d. h. nach Abzug sämtlicher Rabatte, inkl. MwSt. und vorgezogener Recyclinggebühr (VRG). Der Förderbeitrag kann bis spätestens am 31. August 2017 bei den EKZ beantragt werden (Datum des Poststempels). 10
11 Die Förderbeiträge aus Leuchtenersatz und Steuerung dürfen kumuliert werden. Ist das Fördergeld vor dem 30. Juni 2017 aufgebraucht, wird das Förderprogramm frühzeitig beendet. Eine Information dazu wäre auf zu finden. Fehlende Originalbeilagen müssen spätestens einen Monat nach Eingang des Fördergesuches nachgereicht werden, ansonsten gilt das Gesuch als abgewiesen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen des Förderbeitrages und der Bedingungen bleiben vorbehalten. 5.6 Förderbeitragssätze für Heizungsumwälzpumpen Unterstützt werden Heizungsumwälzpumpen der höchsten Energieeffizienzklasse, welche die folgenden Kriterien erfüllen. Energieeffizienz-Index (EEI) Förderbeitrag Umwälzpumpe Franken 5.7 Allgemeine Bedingungen für Heizungsumwälzpumpen Die Installation muss in dem Gebäude ausgeführt werden, in welchem der EKZ Stromcheck durchgeführt wurde. Unterstützt werden ausschliesslich Umwälzpumpen, welche die Effizienzkriterien erfüllen. Die Aktion ist gültig für Heizungsumwälzpumpen, die nach der Durchführung des EKZ Stromchecks und bis spätestens 30. Juni 2017 ersetzt werden. Massgebend ist bei nicht zeitgleicher Bestellung, Bezahlung und Installation der Geräte das Bestelldatum. Zusammen mit dem Fördertalon muss die Original-Rechnung eingereicht werden, auf welcher der genaue Typ, der Preis der Umwälzpumpe, die Installationsadresse sowie das Bestell- bzw. Kaufdatum ersichtlich sind. Es muss das technische Datenblatt beigelegt werden. Der Förderbeitrag kann bis spätestens am 31. August 2017 bei den EKZ beantragt werden (Datum des Poststempels). Ist das Fördergeld vor dem 30. Juni 2017 aufgebraucht, wird das Förderprogramm frühzeitig beendet. Eine Information dazu wäre auf zu finden. 11
12 Fehlende Originalbeilagen müssen spätestens einen Monat nach Eingang des Fördergesuches nachgereicht werden, ansonsten gilt das Gesuch als abgewiesen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen des Förderbeitrages und der Bedingungen bleiben vorbehalten. 6 Projektablauf Bestellung des EKZ Stromcheck für die Liegenschaft Gemeinsame Begehung der Liegenschaft mit dem EKZ Energieberater Energetische Bewertung der Elektroinstallationen und Versand des Besuchsberichts inklusive Fördergesuchsformular für die Förderaktionen durch die EKZ Alte Haushaltsgrossgeräte und Heizungsumwälzpumpen ersetzen und ineffiziente Beleuchtungsanlagen modernisieren Einreichung des Gesuchs für die Förderaktionen inklusive Beilagen bei der EKZ Energieberatung Prüfung des Gesuchs durch die EKZ innerhalb von 14 Arbeitstagen Zusage oder Ablehnung in schriftlicher Form Auszahlung Fördergelder 12
13 7 Allgemeine Bestimmungen 7.1 Zuständigkeiten EKZ Stromcheck Die EKZ Energieberater führen den EKZ Stromcheck durch. Der Hauseigentümer stellt den EKZ Energieberatern für den Rundgang eine ortskundige Person zur Verfügung Förderaktionen Der Hauseigentümer sendet das vollständig ausgefüllte Fördergesuchsformular inklusive den notwendigen Originalbeilagen an die EKZ Energieberatung. Die EKZ führen die Gesuchskontrolle, die Berechnung und Auszahlung der Förderbeiträge durch EKZ Stromsparbox Die EKZ verteilen die EKZ Stromsparboxen an die Mieter in der Liegenschaft. 7.2 Fördergesuche Eine Veränderung der Formulare oder unvollständig ausgefüllte Formulare führen zur Abweisung des Gesuchs. Das Fördergesuch wird nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Beitragssätzen und Bedingungen beurteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen des Förderbeitrages und der Bedingungen bleiben vorbehalten. 13
14 7.3 Fristen Der EKZ Stromcheck kann bis spätestens zum 31. März 2017 bestellt werden. Die Förderaktionen sind gültig für Haushaltsgrossgeräte, Heizungsumwälz pumpen und Beleuchtungsanlagen, die nach der Durchführung des EKZ Stromchecks und bis spätestens 30. Juni 2017 modernisiert werden. Massgebend ist bei nicht zeitgleicher Bestellung, Bezahlung und Lieferung des Geräts das Bestelldatum. Der Förderbeitrag kann bis spätestens am 31. August 2017 bei den EKZ beantragt werden (Datum des Poststempels). Ist das Fördergeld aufgebraucht, wird das Programm frühzeitig beendet. Eine Information dazu wäre auf zu finden. 7.4 Kontrollen und Nachweise Der Liegenschaftseigentümer bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Fördergesuch den angegebenen Einsatzort des neuen Gerätes/der neuen Installation und den vorzeitigen Geräteersatz. Das Gerät/die Installation muss in der Liegenschaft zum Einsatz kommen, welche mit einem EKZ Stromcheck überprüft worden ist. Zur Vermeidung von Doppelbezügen muss die Rechnung im Original eingereicht werden. 7.5 Auszahlung der Förderbeiträge Auf Teil- und Vorauszahlungen wird aus administrativen Gründen verzichtet. 7.6 Inkrafttreten und Gültigkeit Das vorliegende Reglement «EKZ Förderprogramm Stromeffizienz im Mehrfamilienhaus» tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft und gilt bis längstens am 30. September Mit der Unterschrift auf dem Anmeldetalon zum EKZ Stromcheck bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert die Bedingungen gemäss Reglement. 14
15 8 Kontakte 8.1 EKZ Förderprogramm Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Energieberatung Dreikönigstrasse 18 Postfach Zürich Telefon: Weitere Förderprogramme Erkundigen Sie sich direkt in Ihrer Gemeinde, auf oder 15
16 Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Energieberatung Dreikönigstrasse 18 Postfach Zürich Telefon
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