Reglement Effizienzprogramm von CKW und ProKilowatt. Gültig ab 1. Januar 2016

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1 Reglement Effizienzprogramm von CKW und ProKilowatt Gültig ab 1. Januar 2016

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen Zuständigkeiten Fördergesuch einreichen Fristen Bewilligung und Auszahlung Kontrollen, Nachweise und Berichterstattung Dauer des Förderprogramms 5 2 Besondere Förderbedingungen Umwälzpumpen Gegenstand der Förderung Förderberechtigte Förderbeitrag Notwendige Beilagen 7 2 Reglement Effizienzprogramm

3 Die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW), die Steiner Energie Malters AG (SEM) und die Elektrizitätswerke Schwyz AG (EWS) fördern zusammen mit ProKilowatt zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2017 die Stromeffizienz in Gebäuden durch den Austausch von Umwälz pumpen bei Gesuchstellern im Kanton Luzern und bei Kunden im Verteilnetz gebiet von EWS. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Zuständigkeiten Die CKW-Gesellschaften (CKW, EWS, SEM) führen die Auswertung und Beurteilung der Fördergesuche sowie die Auszahlung der Förderbeiträge durch. Der Einbau der Umwälzpumpen und die Qualitätssicherung der Installation werden durch akkreditierte Fach partner (Fachpartnerliste unter durchgeführt. CKW haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit den unterstützen Massnahmen entstehen. 1.2 Fördergesuch einreichen Der Gesuchsteller hat das Webformular «Fördergesuch Umwälzpumpe» im Internet ( vollständig auszufüllen. Die ergänzenden Unterlagen (Nachweis Heizungs-Check, Installationsrechnung und bei Bedarf Datenblätter) sind mit dem Erfassungs formular elektronisch zu über mitteln. Die Eingabe im Internet gilt nur dann als erfasst, wenn der Gesuchsteller eine Bestätigung erhalten hat. Eine Eingabe durch einen Bevollmächtigten (z. B. Fachpartner) ist möglich. Bei der Eingabe durch einen CKW-Mitarbeitenden, wird eine Gebühr von 50 Franken erhoben. Es werden somit nur 200 Franken anstatt 250 Franken je Umwälzpumpe ausbezahlt. Der Gesuchsteller akzeptiert mit der Gesuchstellung die Förderbedingungen. Das Gesuch wird nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Beitrags sätzen und Bedingungen beurteilt. Reglement Effizienzprogramm 3

4 1.3 Fristen Die Einreichung der Fördergesuche inklusive aller ergänzenden Dokumente hat jeweils nach der Installation sowie dem dazugehörigen Check stattzufinden. Fehlende Beilagen müssen spätestens einen Monat nach Eingang des Förder gesuches nachgereicht werden, ansonsten gilt das Gesuch als abgewiesen. 1.4 Bewilligung und Auszahlung Die CKW-Gesellschaft entscheidet über das Fördergesuch auf Basis des Reglements und teilt dem Gesuchsteller den Entscheid (Zusage/Ablehnung) mit. Ein Rechtsanspruch auf Beiträge aus dem Stromeffizienzprogramm besteht nicht. Gegen Ablehnungen von Gesuchen kann kein Rekurs erhoben werden. Der Gesuchssteller kann jedoch ein revidiertes Projekt einreichen. Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt ausschliesslich an den im Gesuch genannten Kontoinhaber. Die CKW-Gesellschaft behält sich bei nachweislicher, unzulässiger Mehrfach förderung vor, das Gesuch abzulehnen. Beiträge, die unrechtmässig erwirkt wurden, sind von den Empfängern mit den üblichen Verzugszinsen zurückzuerstatten. Die ausgerichteten Förderbeiträge sind als Einkommen zu versteuern. Bei Anfragen durch die Steuerbehörden ist die CKW-Gesellschaft verpflichtet, Auskunft über die Empfänger erteilter Förderbeiträge zu geben. Wenn sich der Fördergegenstand in einer ganz oder teilweise vermieteten Liegenschaft befindet, sind die Förderbeiträge bei der Anpassung der Miete mitzuberücksichtigen. Teil- und Vorauszahlungen sind nicht vorgesehen. 4 Reglement Effizienzprogramm

5 1.5 Kontrollen, Nachweise und Berichterstattung Es werden nur Gesuche gefördert, welche von einem von der CKW-Gruppe akkreditierten Fachmann durchgeführt wurden. Die Ausführung der Arbeiten muss durch eine Rechnungskopie, aus welcher der Einbau des Fördergegenstandes ersichtlich ist, belegt werden. Der Gesuchsteller erklärt sich damit einverstanden, dass eine CKW- Gesellschaft die eingereichten Fördergesuche an andere Fördergremien zur Bearbeitung weiter leiten darf. Eine Weitergabe der Fördergesuche zu reinen Marketingzwecken ist ausgeschlossen. Der Eigentümer der geförderten Installation akzeptiert und gewährleistet eine umfassende Einsichtnahme in sämtliche, mit der Installation in Verbindung stehende Dokumente durch einen Beauftragten der CKW-Gesellschaft. Durch CKW-Beauftragte können Stichprobenkontrollen durchgeführt werden; diese werden angekündigt. Der Gebäudebesitzer ist verpflichtet, für die Kontrolle Zugang zu seinem Gebäude zu geben. Mit dem Ziel, das Effizienzprogramm bekannt zu machen und dessen Erfolg zu dokumentieren, behält sich die CKW-Gesellschaft vor, über ausgeführte Installationen in der Öffentlichkeit und in den Medien Bericht zu erstatten. Der Gesuchsteller erklärt sich grundsätzlich bereit, dass über den bei ihm umgesetzten Fördergegenstand berichtet werden darf. Er kann in begründeten Fällen die Berichterstattung ausschlagen. 1.6 Dauer des Förderprogramms Das Förderprogramm beginnt am 1. Januar 2016 und dauert voraus sichtlich bis zum 31. Dezember Entscheidend ist das Datum der Installation. Das Fördergesuch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Installation gestellt werden. Damit kann ein Förderbeitrag bis spätestens 31. März 2018 bei der CKW-Gesellschaft beantragt werden. Ist das Fördergeld vor dem 31. Dezember 2017 aufgebraucht, wird das Förder programm frühzeitig beendet. Reglement Effizienzprogramm 5

6 2 Besondere Förderbedingungen Umwälzpumpen 2.1 Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist der Ersatz von Umwälzpumpen zur Heizwasserzirkulation durch Hoch effizienzpumpen. Die Hocheffizienz-Umwälzpumpen (Energy-Label A) dürfen einen maximalen Energieeffizienzindex (EEI) von 0.20 aufweisen. Unter kann eine Liste der zulässigen Umwälzpumpen herunter geladen werden. Erfüllt eine nicht aufgelistete Umwälzpumpe die obigen Kriterien, so kann die Aufnahme durch CKW geprüft werden und bei positivem Ergebnis in die Liste auf genommen werden. Die zu ersetzende Umwälzpumpe muss vor dem Stichtag 31. Dezember 2010 installiert worden sein. Es werden nur korrekt dimensionierte Hocheffizienz-Umwälz pumpen mit dem Energy-Label A gefördert (gemäss Produktliste). Kein Förderbeitrag wird gewährt für Pumpen, welche fest in den Heiz kessel integriert sind oder falls die alte Pumpe vor dem Ersatz nicht mehr funktionsfähig war. Die Umwälzpumpe muss entsprechend den Regeln der Baukunst korrekt dimensioniert werden (Richtlinie ist die Leistungsgarantie von Energie- Schweiz). Pro Gebäude muss ein neues Gesuch gestellt werden. Wenn im gleichen Gebäude mehrere Heizungspumpen installiert sind, kann für jede Pumpe ein Beitrag beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist ein obligatorischer Heizungs-Check, welcher pro Umwälzpumpe durch einen akkreditierten Fachpartner der CKW-Gruppe unterstützt wird. Gesuchsteller und akkreditierter Fachpartner bestätigen, dass der Heizungs-Check durchgeführt wurde und die Empfehlungen zur Kenntnis genommen wurden. Die Ausführung der im Heizungs- Check angegeben Empfehlungen sind nicht Bedingung für die Gewährung des Förderbeitrages. Der Heizungs-Check muss im Gebäude ausgeführt werden, in welchem der Ersatz der Umwälzpumpe erfolgt. 2.2 Förderberechtigte Es werden nur Umwälzpumpensanierungen in bestehenden Bauten gefördert, welche sich im Kanton Luzern oder im Verteilnetzgebiet von EWS befinden. Die zu ersetzende Pumpe muss vor dem 31. Dezember 2010 eingebaut worden sein. Die Inbetriebsetzung der neuen Umwälzpumpe darf erst nach dem 1. Januar 2016 erfolgen. 6 Reglement Effizienzprogramm

7 2.3 Förderbeitrag Als Förderbeitrag für den Ersatz der Umwälzpumpe werden pauschal 200 Franken gezahlt. Zwingender Bestandteil ist ein Heizungs-Check, welcher durch einen akkreditierten Fachpartner durchgeführt wird. Für den Heizungs-Check werden zusätzlich 50 Franken pro Umwälzpumpe ausbezahlt. Damit resultiert ein Gesamtförderbeitrag von 250 Franken je Umwälzpumpe. Es können maximal fünf Umwälzpumpen pro Gesuch erfasst werden. Bei mehr als fünf Umwälzpumpen pro Gebäude muss ein weiteres Gesuch gestellt werden. 2.4 Notwendige Beilagen Neben der Erfassung des Fördergesuches müssen die Rechnung für die Installation inkl. Datenblatt der Umwälzpumpe(n) sowie der ausgefüllte und vom Installateur und Gesuchsteller unterzeichnete Heizungs-Check elektronisch eingereicht werden. Reglement Effizienzprogramm 7

8 Centralschweizerische Kraftwerke AG Täschmattstrasse 4, 6015 Luzern Postadresse: Postfach, 6002 Luzern, Schweiz Telefon Telefax Ein Unternehmen der PK/GK/01.16

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