EKZ Förderprogramm Stromeffizienz im Unternehmen

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1 EKZ Förderprogramm Stromeffizienz im Unternehmen Reglement Förderansätze und Bedingungen Version 1. Januar 2017

2 Inhalt 1 Einleitung Grundsätze des Förderprogramms Ziel und Zweck Teilnahmebedingungen Förderung energieeffiziente Gewerbe-Kühlgeräte Gegenstand und Bedingungen Förderkriterien und Beitragssätze Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung Förderung energieeffizienter Elektrogeräte Gegenstand und Bedingungen Liste der geförderten Geräte Förderkriterien und Beitragssätze Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung Stromeffizienz-Projekte Gegenstand und Bedingungen Förderkriterien und Beitragssätze Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung Allgemeine Bestimmungen Förderbedingungen Öffentlichkeitsarbeit Überprüfbarkeit der Angaben Auszahlung der Förderbeiträge Inkrafttreten und Gültigkeit Kontakte EKZ Förderprogramm Topten Klimastiftung Schweiz ProKilowatt

3 1 Einleitung Gemäss Bundesverfassung (Energieartikel) und Energiegesetz hat die rationelle und sparsame Nutzung von Energie, insbesondere von Elektrizität, oberste Priorität. Einerseits geht es darum mit emissionsreduzierenden Technologien das Klima zu entlasten, andererseits gilt es der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sich im gesamten Strommarkt langfristig eine Strom-Verknappung abzeichnet. Deshalb müssen erneuerbare Energiequellen konsequent erschlossen und effiziente Geräte vermehrt eingesetzt werden. Der Bericht «Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich» des Bundesamtes für Energie (erschienen im Oktober 2009) belegt, dass das Stromsparpotential bereits heute 34 % des schweizerischen Stromverbrauchs beträgt (= 19.5 TWh). Abb. 1: Effizienzpotentiale im Elektrizitätsbereich (Stromverbrauch 2007= 57.7 TWh) (Quelle: BFE, Bericht «Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich», Oktober 2009) «Informieren, sensibilisieren, zum Handeln motivieren» nach diesem Grundsatz wollen die EKZ ihre Kunden anregen, im effizienten Umgang mit Energie selber aktiv zu werden. 3

4 2 Grundsätze des Förderprogramms 2.1 Ziel und Zweck Mit dem Förderprogramm «Stromeffizienz im Unternehmen» wollen die EKZ ihre Netzkunden motivieren, Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich umzusetzen. Für das Förderprogramm stellen die EKZ jährlich Fördergelder in der Höhe von bis zu 1 Million Franken zur Verfügung. Die Förderung der Stromeffizienz erfolgt in Form von Beiträgen für: a) den Kauf energieeffizienter Gewerbe-Kühlgeräte (endet per 30. September 2017) Pauschal, pro ersetztes Elektrogerät b) den Kauf energieeffizienter Elektrogeräte Pauschal, pro ersetztes Elektrogerät c) die Umsetzung von Stromeffizienz-Projekten individuell, pro eingesparte Kilowattstunde Strom Dieses Reglement definiert Rahmen und Vorgehen der Förderung, vom Einreichen des Fördergesuches bis zur Auszahlung der Fördergelder. 2.2 Teilnahmebedingungen Folgende drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 1. Das Unternehmen ist Kunde des EKZ-Netzgebietes. 2. Die Stromeffizienz-Massnahme wird in einer Liegenschaft umgesetzt, die sich im EKZ-Netzgebiet befindet. 3. Eine der folgenden Energieberatungen liegt vor: a) Das Unternehmen hat in den letzten zwei Jahren eine Dienstleistung der EKZ Energieberatung für Geschäftskunden in Anspruch genommen. b) Für die Liegenschaft wurde ein Betriebsoptimierungs-Abonnement mit dem Verein energo abgeschlossen oder das Unternehmen macht beim KMU-Modell der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) oder der Cleantech Agentur Schweiz (act) mit. 4

5 3 Förderung energieeffiziente Gewerbe-Kühlgeräte 3.1 Gegenstand und Bedingungen Gefördert werden energieeffiziente Kühlgeräte, die in den förderberechtigten Gebäuden gemäss Ziffer 2.2 zum Einsatz kommen. Das Förderprogramm wird auch in anderen Regionen angeboten. Informationen dazu finden sich auf Das Förderprogramm ist gültig für «energieeffiziente Kühlgeräte», die nach dem 1. September 2013 und bis spätestens 30. September 2017 gekauft werden. Mit einem Pauschalförderbetrag, jedoch mit maximal 25 Prozent des Nettokaufpreises, unterstützen die EKZ den Kauf von neuen, energieeffizienten Geräten. Förderberechtigt sind alle Modelle, welche die Auswahlkriterien auf erfüllen. Die Listen mit allen förderberechtigten Geräten finden sich auf Fördergesuche können nur noch bis zum 30. September 2017 (Datum Poststempel) eingereicht werden. Die Zeitspanne zwischen Kauf des Gerätes und der Eingabe des Fördergesuches darf nicht mehr als 6 Monate betragen, ansonsten gilt das Fördergesuch als abgewiesen. Fehlende Originalbeilagen müssen spätestens einen Monat nach Eingang des Fördergesuches nachgereicht werden, ansonsten gilt das Fördergesuch als abgewiesen. Zusammen mit dem Fördergesuch muss die Original-Rechnung eingereicht werden, auf welcher der genaue Gerätetyp, der Preis pro Gerät, die Lieferadresse sowie das Bestell- bzw. Kaufdatum ersichtlich sind. 5

6 3.2 Förderkriterien und Beitragssätze Gefördert werden: Steckerfertige Kühl- und Gefriergeräte mit gewerblicher Nutzung (zentral gekühlte Geräte werden nicht berücksichtigt) Geräte mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290/Propan, R600a/Isobutan) Geräte mit höchster Energieeffizienz Geräte mit Tür oder Deckel statt offener Bauform Förderberechtigt sind alle Modelle, die auf den laufend aktualisierten Listen von unter der Rubrik «Gewerbe» oder in der Übersicht ( über alle förderberechtigten Modelle aufgeführt sind. Die EKZ unterstützen den Kauf energieeffizienter Geräte mit einem Pauschalbeitrag gemäss unten aufgeführter Liste. Übersteigt der vorgesehene Pauschalbeitrag 25 % des Nettokaufpreises, so werden lediglich 25 % des Nettokaufpreises ausbezahlt. Der Nettokaufpreis definiert sich als der Betrag ohne MwSt. nach Abzug sämtlicher Rabatte. Er bezieht sich nur auf die Gerätekosten inkl. vorgezogener Recyclinggebühr (VRG). Transport-, Montage- und andere Kosten zählen nicht zum Nettokaufpreis. Beitragssätze Gerätetyp Förderbeitrag pro Gerät ¹ Getränke-Kühler Glacé-Truhen Tiefkühltruhen und Universaltruhen ² Kühltruhen Kühlregale mit Türen Tiefkühlschränke Kleine Theken-Gefriergeräte Lager-Kühlschränke Unterbau Lager-Kühlschränke 1-türig Lager-Kühlschränke 2-türig Lager-Gefrierschränke Unterbau Lager-Gefrierschränke 1-türig Lager-Gefrierschränke 2-türig Lager-Kühl-Gefrier-Kombi 600 CHF 400 CHF 1200 CHF 1000 CHF 2500 CHF 1200 CHF 250 CHF 200 CHF 800 CHF 1000 CHF 200 CHF 1200 CHF 1400 CHF 1500 CHF 6 Minibars ¹ Pro Gerät maximal 25 Prozent des Nettokaufpreises ² Universaltruhen können von Tiefkühlen auf Kühlen umgeschaltet werden. 300 CHF

7 3.3 Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung Schritt 1 Fördergesuch einreichen Mit dem Fördergesuch «Energieeffiziente Gewerbe-Kühlgeräte» kann der Förderbeitrag beantragt werden. Das entsprechende Formular ist unter verfügbar. Das Fördergesuch ist vollständig auszufüllen und inklusive aller notwendigen Originalbeilagen bei den EKZ einzureichen. Fördergesuche können nur noch bis zum 30. September 2017 (Datum Poststempel) eingereicht werden. Die Zeitspanne zwischen Kauf des Gerätes und der Eingabe des Fördergesuches darf nicht mehr als 6 Monate betragen, ansonsten gilt das Fördergesuch als abgewiesen. Entscheidend ist das Kaufdatum, nicht das Rechnungsdatum Schritt 2 - Antragsprüfung Die EKZ entscheiden über die Anfrage auf Basis des vorliegenden Reglements in der Reihenfolge der Gesuchstellung (Poststempel massgebend) und teilen dem Gesuchsteller den Entscheid schriftlich mit. Zusammen mit der Zu- oder Absage werden die mitgeschickten Originalunterlagen retourniert. Diese werden von den EKZ abgestempelt, um einen Doppelbezug zu vermeiden. Die EKZ sind bemüht, die Gesuche innerhalb von 15 Arbeitstagen zu bearbeiten Schritt 3 - Auszahlung Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt ca. drei Wochen nach der Förderzusage auf das vom Kunden angegebene Konto. 7

8 4 Förderung energieeffizienter Elektrogeräte 4.1 Gegenstand und Bedingungen Gefördert werden energieeffiziente Geräte, die in den förderberechtigten Gebäuden gemäss Ziffer 2.2 zum Einsatz kommen. Das Förderprogramm ist gültig für «neue, energieeffiziente Geräte», die in der Schweiz gekauft werden. Massgebend ist bei nicht zeitgleicher Bestellung, Bezahlung und Lieferung des Geräts das Bestelldatum. Mit einem Pauschalförderbetrag, jedoch mit maximal 25 Prozent des Nettokaufpreises, unterstützen die EKZ den Kauf energieeffizienter Geräte, wobei die Summe der Förderbeiträge pro Fördergesuch mindestens 200 Franken betragen muss. Massgebend für die Beurteilung der Energieeffizienz der Geräte sind die Auswahlkriterien von Topten. Die aktuellen Auswahlkriterien sind unter in der entsprechenden Rubrik, aufgelistet. Modelle die auf nicht aufgelistet sind, die Topten-Auswahlkriterien aber erfüllen, sind ebenfalls förderberechtigt. Das Fördergesuch muss spätestens sechs Monate nach Gerätekauf bei den EKZ eingereicht werden. Fehlende Originalbeilagen müssen spätestens einen Monat nach Eingang des Fördergesuches nachgereicht werden, ansonsten gilt das Fördergesuch als abgewiesen. Zusammen mit dem Fördergesuch muss die Original-Rechnung eingereicht werden, auf welcher der genaue Gerätetyp, der Preis pro Gerät, die allfälligen Kosten für die Installation, die Lieferadresse sowie das Bestell- bzw. Kaufdatum ersichtlich sind. Übersteigt der vorgesehene Pauschalförderbetrag 25 % des Nettokaufpreises, so werden lediglich 25 % des Nettokaufpreises ausbezahlt. Der Nettokaufpreis definiert sich als der Betrag ohne MwSt. nach Abzug sämtlicher Rabatte. Er bezieht sich nur auf die Gerätekosten inkl. vorgezogener Recyclinggebühr (VRG). Transport-, Montage- und andere Kosten zählen nicht zum Nettokaufpreis. 8

9 4.2 Liste der geförderten Geräte Die EKZ unterstützen den Kauf von folgenden energieeffizienten Geräten: Im Bürobereich Monitore Drucker / Multifunktionsgeräte Standby-Abschalthilfen Leuchten: Steh- und Tischleuchten Im Aufenthaltsbereich Kaffeemaschinen Kühl- und Gefriergeräte 4.3 Förderkriterien und Beitragssätze Geräte im Bürobereich Monitore Gefördert werden Monitore, die die Kriterien von Topten erfüllen. Förderbeitrag: 20 Franken pro Monitor Inkjet-Drucker Gefördert werden Inkjet-Drucker, die die Kriterien von Topten erfüllen. Förderbeitrag: 20 Franken pro Inkjet-Drucker Laserdrucker / Multifunktionsgeräte Gefördert werden Laserdrucker und Multifunktionsgeräte, die die Kriterien von Topten erfüllen. Förderbeitrag: 100 Franken pro A4-Format-Gerät Förderbeitrag: 200 Franken pro A3-Format-Gerät Standby-Abschalthilfen Gefördert werden manuelle und elektronische Abschalthilfen, die die Kriterien von Topten erfüllen. Förderbeitrag: 20 Franken pro Abschalthilfe 9

10 Leuchten Gefördert werden Steh- und Tischleuchten, welche die Kriterien von Minergie erfüllen (Minergie-Label). Diese Leuchten sind unter aufgelistet. Förderbeitrag: 100 Franken pro Tischleuchte Förderbeitrag: 200 Franken pro Stehleuchte Geräte im Aufenthaltsbereich Kaffeemaschinen Gefördert werden Kaffeemaschinen, die die Kriterien von Topten erfüllen. Förderbeitrag: 100 Franken pro Portionenmaschine Förderbeitrag: 200 Franken pro Vollautomat Kühl- und Gefriergeräte Gefördert werden Kühl- und Gefriergeräte, die die Kriterien von Topten erfüllen. Förderbeitrag: 400 Franken pro A+++-Gerät 4.4 Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung Schritt 1 Fördergesuch einreichen Mit dem Fördergesuch «Energieeffiziente Elektrogeräte» kann der Förderbeitrag beantragt werden. Das entsprechende Formular ist unter verfügbar. Das Fördergesuch ist vollständig auszufüllen und inklusive aller notwendigen Originalbeilagen bei den EKZ einzureichen. Das Fördergesuch kann bis spätestens sechs Monate nach Gerätekauf bei den EKZ eingereicht werden. Entscheidend ist das Kaufdatum, nicht das Rechnungsdatum Schritt 2 Antragsprüfung Die EKZ entscheiden über die Anfrage auf Basis des vorliegenden Reglements in der Reihenfolge der Gesuchstellung (Poststempel massgebend) und teilen dem Gesuchsteller den Entscheid schriftlich mit. 10

11 Zusammen mit der Zu- oder Absage werden die mitgeschickten Originalunterlagen retourniert. Diese werden von den EKZ abgestempelt, um einen Doppelbezug zu vermeiden. Die EKZ sind bemüht, die Gesuche innerhalb von 15 Arbeitstagen zu bearbeiten Schritt 3 Auszahlung Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt ca. drei Wochen nach der Förderzusage auf das vom Kunden angegebene Konto. 11

12 5 Stromeffizienz-Projekte 5.1 Gegenstand und Bedingungen Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Stromeffizienz, die in den förderberechtigten Gebäuden gemäss Ziffer 2.2 umgesetzt werden. Die EKZ unterstützen Stromeffizienz-Projekte mit einem Förderbeitrag pro eingesparte Kilowattstunde Strom, jedoch mit maximal 50 Prozent der Nettoprojektkosten. Die Summe der Förderbeiträge pro Fördergesuch muss mindestens Franken betragen. Fördergesuche müssen mindestens 2 Monate vor Installationsbeginn eingereicht werden (Datum des Poststempels). Fehlende Schlussrechnungen müssen spätestens einen Monat nach Eingang des Umsetzungsbeleges nachgereicht werden, ansonsten gilt das Fördergesuch als abgewiesen. Zusammen mit dem Umsetzungsbeleg muss die Original-Rechnung eingereicht werden, auf welcher die relevanten Investitionen für die Installation, der Installationsort und der Installationsbeginn ersichtlich sind. Übersteigt der vorgesehene Förderbeitrag 50 % der Nettoprojektkosten, so werden lediglich 50 % der Nettoprojektkosten ausbezahlt. Die Nettoprojektkosten resultieren nach Abzug sämtlicher Rabatte und Förderbeiträge von Dritten, inkl. MwSt. 5.2 Förderkriterien und Beitragssätze Folgende Projekte sind förderberechtigt: 1. Mit der Realisierung wurde noch nicht begonnen. 2. Das Projekt ist mit Investitionen verbunden. Als Projekt gelten auch mehrere Einzelmassnahmen, welche in der Summe den minimalen Förderbeitrag übersteigen. 3. Die Stromeinsparung gegenüber dem Istzustand beträgt mindestens 15 Prozent. 4. Die Payback-Zeit ohne den EKZ Förderbeitrag ist grösser als 4 Jahre Payback-Zeit: (Investitionskosten-Förderbeiträge Dritter) / jährliche Einsparung (Energie- und Betriebskosten). 12

13 Förderbeitrag: Der Förderbeitrag ist abhängig von der Höhe der Stromeinsparung gegenüber dem Istzustand und von der Nutzungsdauer der Stromeffizienz-Massnahme. Je grösser die relative Stromeinsparung gegenüber dem Istzustand ist, desto grösser ist der spezifische Förderbeitrag (Rp/kWh). Grafik 1 Spezifischer Förderbeitrag in Abhängigkeit der Stromeinsparung Die Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs ist durch den Projekteigner nachzuweisen (rechnerisch plausibel, bei grossen Projekten zusätzlich mittels Messungen). Die EKZ akzeptieren Nutzungsdauern bis maximal 10 Jahre (Planungshorizont). Bei kürzeren Renovationszyklen (z. B. für Verkaufsflächen) sind die Zeiten entsprechend zu reduzieren. Speziell vorgegebene Nutzungsdauern: Bei Leuchten und Leuchtmitteln gelten die Nutzungsdauer gemäss Deklaration des Herstellers, jedoch maximal Betriebsstunden. Der Förderbeitrag beträgt pro Unternehmen mindestens CHF und maximal Franken pro Jahr, jedoch maximal 50 Prozent der Nettoprojektkosten. 13

14 5.3 Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung Schritt 1 Fördergesuch einreichen Mit dem Fördergesuch «Stromeffizienz-Projekte» kann der Förderbeitrag beantragt werden. Das entsprechende Formular ist unter verfügbar. Fördergesuche müssen mindestens zwei Monate vor Installationsbeginn eingereicht werden (Datum des Poststempels) Schritt 2 Antragsprüfung Die EKZ entscheiden über die Anfrage auf Basis der eingereichten Unterlagen und des vorliegenden Reglements. Die EKZ teilen dem Gesuchsteller den Entscheid (Ablehnung / Zusage) und die provisorische Höhe der zu erwartenden Förderbeiträge schriftlich mit. Die EKZ sind bemüht, die Gesuche innerhalb 25 Arbeitstagen zu bearbeiten. Fördergesuch inklusive eingereichter Unterlagen sind verbindlich. Projektänderungen sind den EKZ zu melden, wenn die Stromeinsparungen mehr als 20 Prozent vom Fördergesuch abweichen Schritt 3 Massnahme umsetzen Der Installationsbeginn darf erst nach dem Erhalt der schriftlichen Beitragszusicherung der EKZ erfolgen. Die von den EKZ unterstützten Massnahmen sind innerhalb von 18 Monaten ab Erteilung der Förderzusage zu realisieren. Andernfalls verfällt die Förderzusage. Eine Verlängerung der Beitragszusage ist in begründeten Fällen möglich. Diese Verlängerung muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der 18-Monate-Frist schriftlich beantragt werden (Poststempel massgebend) Schritt 4 Auszahlung Die Fertigstellung der Installation ist den EKZ mit dem Formular Umsetzungsbeleg anzuzeigen und der zugesagte Förderbeitrag mittels Einzahlungsschein einzufordern. Vor der Auszahlung der Fördergelder können die EKZ den Erfolg der umgesetzten Massnahmen vor Ort kontrollieren. 14

15 Die EKZ berechnen auf Basis der realisierten Massnahmen den definitiven Förderbeitrag und teilen diese dem Kunden mit einem Bestätigungsschreiben mit. Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt ca. drei Wochen nach Versand des Bestätigungsschreibens. 15

16 6 Allgemeine Bestimmungen 6.1 Förderbedingungen Für das Förderprogramm stellen die EKZ Fördergelder in der Höhe von bis zu 1 Million Franken zur Verfügung. Ist das jährliche Fördergeld aufgebraucht, wird das Förderprogramm unterbrochen. Eine Information dazu wäre auf zu finden. Eine Doppelförderung durch Förderprogramme anderer Institutionen, wie zum Beispiel durch die Klimastiftung Schweiz, ist zulässig, muss aber offen gelegt werden. Alle Arbeiten und Installationen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die EKZ haften nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit den unterstützten Massnahmen entstehen könnten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Im Falle unkorrekter Angaben oder bei Nichteinhaltung der Bedingungen können bereits ausbezahlte Förderbeiträge zurückgefordert werden. Beiträge, die unrechtmässig erwirkt wurden, sind von den Empfängern mit Zinsen zurückzuerstatten. 6.2 Öffentlichkeitsarbeit Der Eigentümer der Anlage akzeptiert, dass das Förderobjekt von den EKZ (nach Rücksprache) zu Marketingzwecken verwendet werden kann. 6.3 Überprüfbarkeit der Angaben Der Eigentümer der Anlage akzeptiert Kontrollen vor Ort und gewährleistet eine umfassende Einsichtnahme in sämtliche, mit dem Förderprojekt in Verbindung stehenden Dokumenten (Baugesuch, Berechnungen, Pläne und dergleichen) durch einen Beauftragten der EKZ. 6.4 Auszahlung der Förderbeiträge Teil- und Vorauszahlungen werden nicht geleistet. 16

17 6.5 Inkrafttreten und Gültigkeit Das vorliegende Reglement «EKZ Förderprogramm Stromeffizienz im Unternehmen» tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ersetzt alle älteren Ausgaben. Die EKZ behalten sich vor die Förderkriterien und Förderbeiträge bei Bedarf anzupassen. Damit kann das Förderprogramm laufend den Entwicklungen von Markt und Technik angepasst werden. Es sind jeweils die Kriterien zum Zeitpunkt des Gesucheinganges gültig. Mit der Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert die Bedingungen gemäss Reglement. Zürich, den 1. Januar

18 7 Kontakte 7.1 EKZ Förderprogramm Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Förderprogramm «Stromeffizienz im Unternehmen» Dreikönigsstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich Telefon: Internet: Topten Topten Schweiz Internet: Klimastiftung Schweiz Klimastiftung Schweiz Postfach 2832, 8022 Zürich Telefon: Internet: ProKilowatt ProKilowatt c/o Cimark Rte. du Rawyl 47, 1950 Sion Telefon: Internet: 18

19 19

20 Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Energieberatung Dreikönigstrasse 18 Postfach Zürich Telefon

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