Thurgauer Energie-Fitness für Gewerbe und Industrie
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- Agnes Abel
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1 Thurgauer Energie-Fitness für Gewerbe und Industrie Das Förderreglement für die Jahre Profitieren Sie ab sofort! Anmeldeschluss:
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3 Steigern Sie die Gesamtenergieeffizienz mit dem Förderprogramm Thurgauer Energie-Fitness Die saubere und sichere Energiezukunft geht uns alle an. Denn sie betrifft uns und unsere Kinder unmittelbar. Ähnlich wie wir unserem Körper mit Fitness Gutes tun, sollten wir auch unser privates und unser Arbeitsumfeld für die Energiezukunft fit machen. Der effiziente und sparsame Umgang mit Energie ist dabei ein wesent liches Element. Die EKT leistet mit dem Förderprogramm «Thurgauer Energie-Fitness» einen wichtigen Beitrag. Unser Ziel ist es, Thurgauer Unternehmen zu belohnen, wenn sie ihre betriebliche Energieeffizienz nachhaltig steigern. Gleichzeitig unterstützen wir sie bei der professionellen Umsetzung des Grossverbraucherartikels. Gönnen Sie Ihrem Betrieb ein wenig Energie-Fitness und nutzen Sie dazu dieses attrak tive Förderprogramm. Die Energiezukunft bietet für Gewerbe und Industrie zahlreiche Chancen zur Effizienzsteigerung! Jolanda Eichenberger CEO EKT-Gruppe 3
4 Innovation Investition = Marktvorsprung Das Nutzenprofil +15% SPAREN SIE AB SOFORT UND IN 6 JAHREN EINEN GANZEN JAHRESENERGIEBEDARF Steigerung der Gesamtenergieeffizenz Nachhaltiger, gesicherter Spareffekt 4
5 JAHR 2. JAHR 3. JAHR Bis zu drei Bonuszahlungen Energetische Optimierung Ökonomische Optimierung 5
6 Innovation Investition = Marktvorsprung Der Ablauf Anmeldung Zielvereinbarung 6
7 Erfolgs-Coaching durch gezielte Begleitung + Impulse für die energetische Prozessoptimierung Umsetzung Massnahmen Review-Workshop WÄHREND DES 3-JÄHRIGEN FÖRDERPROGRAMMS FINDET JÄHRLICH 1 REVIEW-WORKSHOP STATT. 7
8 Förderreglement Inhalt 1. Wichtige Hinweise Rahmenbedingungen Begleitmassnahmen Zielvereinbarung Massgebliche Energieträger Förderbeitragssatz Berechnungsschema Bemessungsgrundlage «BG» Produktivitätsindex «PI» Einsparung «E» Berechnung des Förderbeitrags Auszahlungskriterien Allgemeine Bestimmungen Koordination mit weiteren Fördermassnahmen Ablauf des Förderprogramms
9 1. Wichtige Hinweise Dieses Dokument regelt die Teilnahme am Förderprogramm 2014 bis 2016 der EKT Holding AG. Das Programm ist angelehnt an die Förderprogramme des Kantons Thurgau. Die EKT Holding AG unterstützt die Unternehmen im Thurgau bei der Optimie rung der betrieblichen Energieeffizienz sowie bei der Umsetzung des Grossverbraucherartikels. Der Paragraf 14 aus dem «Kantonalen Gesetz für die Energienutzung» im Thurgau lautet: «Grossverbraucher mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als fünf Gigawattstunden oder einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als einer halben Gigawattstunde sind verpflichtet, ihren Energieverbrauch im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren zu optimieren, insbesondere durch Nutzung von Abwärme. Sie können von der Einhaltung energietechnischer Vorschriften entbunden werden, wenn sie sich individuell oder in einer Gruppe im Rahmen von Zielvereinbarungen zur Reduktion des CO 2 -Ausstosses oder zur effizienten Energienutzung verpflichten.» Das Thurgauer Energie-Fitness-Programm richtet sich an Unternehmen mit Standort im Kanton Thurgau. Es ist so ausgestaltet, dass Unternehmen unterschiedlicher Grösse und verschiedener Branchen davon profitieren und ihre Energieeffizienz verbessern können. Die Finanzierung erfolgt durch die EKT Holding AG. Deshalb ist die Teilnahme am Förder programm ausschliesslich Unternehmen vorbehalten, die ihre elektrische Energie mehrheitlich direkt oder indirekt von der EKT Energie AG beziehen. Interessierte Unternehmen melden sich für die Thurgauer Energie-Fitness auf energie-fitness an. Die operative Abwicklung übernimmt das KEEST, Kompetenz-Zentrum Erneuerbare Energie-Systeme Thurgau in Zusammenarbeit mit der EKT AG und spezialisierten Energieberatungsunternehmen. Die EKT unterstützt Sie bei der Optimierung der be trieblichen Energieeffizienz. Das Förderreglement hat faire Spielregeln. 9
10 2. Rahmenbedingungen Zugelassen sind Unternehmen mit Standort im Kanton Thurgau, die pro Jahr mindestens kwh elektrische Energie und/oder kwh thermische Energie verbrauchen. Die elektrische Energie muss das Unternehmen mehrheitlich direkt oder indirekt (über einen lokalen Energieversorger) von der EKT Energie AG beziehen. Das Programm startet am 15. September Der letztmögliche Anmeldetermin für Unternehmen ist der 1. September Anpassungen des Förderprogramms behält sich die EKT Holding AG vor. Die Fördermittel sind beschränkt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, kann die EKT Holding AG das Programm für neue Projektanmeldungen vorübergehend oder definitiv schliessen. Massgebend für die Energiemessungen ist das durch die EKT AG abgenommene Energie messkonzept, das über ein Web-Portal zugänglich ist. Der Zugriff darauf ist zeitlich limitiert, bis die letzte Fördergeldabrechnung von der EKT AG und vom teilnehmenden Unternehmen genehmigt ist. 3. Begleitmassnahmen Die EKT AG behält sich vor, stichprobenweise Ausführungskontrollen vor Ort durchzuführen. Zudem kann die EKT Gruppe die gewonnenen Daten zu Analyse- und Beratungszwecken verwenden. Während der Teilnahmedauer am Förderprogramm findet jährlich ein halbtägiger Workshop statt. Dabei werden die bisherigen Resultate sowie Vorschläge für weitere Verbesserungen besprochen. Der Workshop ist Grundlage für die spätere Auszahlung des Förderbeitrags. 4. Zielvereinbarung Der für die Energie-Fitness massgebliche Zielpfad beschreibt eine Effizienzsteigerung von insgesamt 15 Prozent innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Zielpfade aus bestehenden Vereinbarungen wie a) Universalzielvereinbarungen (UZV) b) Energieverbrauchsanalysen (EVA) mit der act (Cleantec Agentur Schweiz), EnAW (Energieagentur der Wirtschaft) oder dem Kanton Thurgau dienen dabei als Basis. Liegt keine solche Vereinbarung vor, werden mit der EKT AG individuelle Ziele mit entsprechenden Zielpfaden definiert. Projektstart ist jeweils am 1. Tag eines Quartals. 10
11 5. Massgebliche Energieträger Gemessen wird der Energieverbrauch von Energieträgern aller Art. Dies sind beispielsweise: Elektrizität Heizöl Erdgas Fernwärme Holz Grundsätzlich richtet sich der Energiegehalt in kwh nach den Definitionen der schweizerischen Gesamtenergiestatistik des Bundesamtes für Energie ( > Themen/Energiestatistiken/Gesamtenergiestatistik). Verwendet das teilneh mende Unternehmen andere Definitionen, wie beispielsweise Umrechnungs faktoren für Heiz werte, muss es diese entsprechend belegen. 6. Förderbeitragssatz Der Förderbeitragssatz für die eingesparte Energie beträgt 3,5 Rp./kWh, maximal aber CHF pro Unternehmen für alle drei Jahre zusammen. 7. Berechnungsschema 7.1. Bemessungsgrundlage «BG» Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus dem durchschnittlichen Energieverbrauch der massgeblichen Energieträger für die dem Projektstart vorangegangenen drei Jahre. Die elektrische Energie wird mit dem Faktor zwei gewichtet. Selber produzierte Energie, beispielsweise aus Sonnenenergie, wird angerechnet. Die Nutzung von Abwärme wird als Effizienzsteigerung bewertet. Die Summe aller Energieformen in kwh entspricht der Bemessungsgrundlage BG0. Zusätzliche Energieproduktionsanlagen für den Eigen verbrauch führen zu einer Anpassung der Bemessungsgrundlage Produktivitätsindex «PI» Damit die Förderjahre tatsächlich vergleichbar sind, wird mit dem teilnehmenden Unternehmen individuell ein Produktivitätsindex vereinbart. Dieser Faktor bildet den Zusammenhang des Energieverbrauchs mit der Geschäftsentwicklung ab. Er setzt sich aus verschiedenen Parametern zusammen, wie zum Beispiel Branche, Art der Geschäftstätigkeit, Geschossfläche, Anzahl Mitarbeitende, Absatz, Umsatz, Produktionsmengen. Zugelassen sind Unternehmen mit Standort im Thurgau, die pro Jahr mindestens kwh elektrische Energie und/oder kwh thermische Energie verbrauchen. 11
12 7.3. Einsparung «E» Jeweils nach Ablauf eines Jahres wird der tatsächliche Energieeinsatz (BGn) unter Berücksichtigung des Produktivitätsindex (PIn) erhoben und die Differenz zur Basis BG0 als Einsparung (En) festgehalten. Jahr Basis Vergleichsgrösse Einsparung En 1 BG0 BG1 PI1 E1 2 BG0 BG2 PI2 E2 3 BG0 BG3 PI3 E Berechnung des Förderbeitrags Jahr Einsparung En Förderbeitragssatz Rp./kWh Förderbeitrag gesamt 1 E1 3,5 CHF 2 E2 3,5 CHF 3 E3 3,5 CHF 7.5. Auszahlungskriterien Für die Auszahlung gelten die folgenden Kriterien: Die elektrische Energie wurde im Förderjahr mehrheitlich über die EKT Energie AG direkt/indirekt bezogen. Der Förderbeitrag wird jährlich bei Erreichung oder Überschreitung der Einsparziele gemäss gewähltem Zielpfad fällig. Massgebend für die Zielerreichung sind die Messergebnisse. Der Förderbeitrag wird über maximal drei aufeinanderfolgende Jahre ausgerichtet. Pro Förderprojekt werden über alle drei Jahre maximal CHF ausbezahlt. Die Freigabe des Betrags erfolgt durch die EKT Holding AG. 8. Allgemeine Bestimmungen Es gelten die folgenden allgemeinen Bestimmungen: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Förderbeitrags. Das Teilnahmegesuch wird nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Beitragssätzen und Bedingungen beurteilt. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der vollständig eingereichten Unterlagen. Das teilnehmende Unternehmen akzeptiert eine umfassende Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und eine allfällige Stichprobenkontrolle. Macht das Unternehmen unrichtige Angaben oder hält es die vereinbarten Auflagen und Bedingungen nicht ein, kann die EKT Holding AG die Beitragszusicherung rückgängig machen oder den bereits ausbezahlten Beitrag samt Zinsen zurückfordern. Die erforderlichen gesetzlichen Bewilligungen (Baubewilligungen oder ähnliche) müssen dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Beitragsauszahlung vorliegen. Das teilnehmende Unternehmen muss die ausbezahlten Fördermittel steuerlich korrekt deklarieren. Sämtliche Massnahmen im Rahmen der Energie-Fitness müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden. Die für die Abwicklung der Energie-Fitness zuständigen Organisationen haften nicht für Schäden, welche durch mit Fördergeldern realisierte Massnahmen entstehen. Für Vorhaben des Kantons und des Bundes richtet die EKT Holding AG keine Förderbeiträge aus. Die Fördergelder werden innert 30 Tagen nach Freigabe durch die EKT Holding AG ausbezahlt. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der EKT Holding AG. 12
13 9. Koordination mit weiteren Fördermassnahmen Das Förderprogramm der EKT Holding AG richtet sich an die Kunden und ist als additives Programm zu verstehen. Das heisst, Beiträge aus anderen Förderprogrammen (kommunal, kantonal, Bund, weitere) tangieren das EKT-Förderprogramm nicht. 10. Ablauf des Förderprogramms 1. Anmeldung 2. Zielvereinbarung 3. Umsetzung Massnahmen 4. Workshop und Review (jährlich 1 Mal während des 3 Jahre dauernden Förderprogramms) 5. Auszahlung Förderbeitrag (1 Mal jährlich) Der Förderbeitragssatz für die eingesparte Energie beträgt 3,5 Rp./kWh pro Jahr. Der maximale Förder beitrag pro Unternehmen beträgt CHF
14 Unternehmen, die das Thurgauer Energie-Fitness- Programm erfolgreich abschliessen, sparen in Zukunft alle 6 Jahre den Gesamtenergieverbrauch eines Jahres. Erster Schritt Anmelden unter: energie- fitness 14
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16 Anmeldung: Information: Telefon , EKT Holding AG Bahnhofstrasse 37 CH-9320 Arbon T F info@ekt.ch
Energiegesetz Art. 18a Grossverbraucher Die drei Vollzugsvarianten: Beschrieb und Entscheidungshilfe
Service de l'énergie SdE Amt für Energie AfE Bd de Pérolles 25, Case postale 1350, 1701 Fribourg T +41 26 305 28 41, F +41 26 305 28 48 www.fr.ch/sde Energiegesetz Art. 18a Grossverbraucher Die drei Vollzugsvarianten:
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