Fachprüfungsordnung des BWL-Masterstudienganges Dienstleistungsmanagement

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1 Univ.-Prof. Dr. Rolf Weiber Professur für Marketing & Innovation Universität Trier Fachprüfungsordnung des BWL-Masterstudienganges Dienstleistungsmanagement Univ.-Prof. Dr. Rolf Weiber Professur für Marketing, Innovation und E-Business Vorsitzender der Prüfungsausschüsse WiSo des FB IV Universitätsring 15 D Trier Telefon +49/651/ Telefax +49/651/ Stand: Internet: Der BWL-Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement 1. Vorbemerkung Start des Studiengangs: WS 2010/ Profil und Zulassungsvoraussetzungen 3. Struktur des Master-Studienganges 4. Spezialisierungen im Masterstudiengang und Wahlfächer 5. Auslandsstudium 6. Masterarbeit 7. Studienverlaufsplanung 8. Prüfungsrecht und Prüfungslogik 9. Informationen im Internet Die Inhalte dieser Präsentation gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium! (Stand: ) 2 1

2 (1) Vorbemerkung: Terminologie und Logik von Masterstudiengängen Creditpoint (CP) oder Leistungspunkte (LP): LP zielen allein auf den Arbeitsaufwand für die Studierenden ab, wobei gilt: 1 LP = 30 Arbeitsstunden 30 LP pro Semester: 38,5 Stundenwoche (wobei: ein Halbjahr mit 24 Wochen gerechnet wird) Module: Sachlogisch zusammenhängende Veranstaltungen werden in sog. Modulen zusammengefasst. Module können sich aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Ein Modul umfasst im BWL-Master i.d.r.. Prüfungen: Alle Prüfungen erfolgen im Master-Studiengang veranstaltungsbegleitend! Mit wenigen Ausnahmen werden Prüfungsleistungen durch Klausuren erbracht. Noten: Prüfungsleistungen werden durch Noten beurteilt. Ihre Wertigkeit für die Gesamtnote ergibt sich aus dem Verhältnis von: LP der Veranstaltung : (2) Profilausrichtung des BWL-Master Dienstleistungsmanagement ( 3 Master-FachPO) Kernfach-Studium (1-Fach-Studium) Forschungsorientierter Studiengang, der auch Lehrinhalte aus den Fächer Soziologie, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik integriert. Mit der Ausrichtung auf das Dienstleistungsmanagement trägt das Fach BWL der Entwicklung von der Industrie- zur Dienstleistungswirtschaft Rechnung. Orientierung am Leitbild eines sozialkompetenten Dienstleistungsmanagement, bei dem neben der Vermittlung von dienstleistungsspezifischen Fach- und Methodenkompetenzen auch die Sozial- und Persönlichkeitskompetenz gestärkt werden soll. Vermittlung spezifischer Kompetenzen, die aus den besonderen Unternehmens- und Marktgegebenheiten von Dienstleistungsunternehmen erwachsen. Insbesondere das Forschungsprojekt stellt eine Lehr- und Lernform dar, die darauf abzielt, theoretische Sachverhalte unmittelbar auf wissenschaftliche und praktische Fragestellungen anzuwenden und eine entsprechende Transferfähigkeit einzuüben. Der Masterstudiengang vermittelt die für den Übergang in die Wissenschaft sowie in die Berufspraxis notwendigen Methoden- und Systemkompetenzen und die Fähigkeit, die zentralen Zusammenhänge des Faches Betriebswirtschaftslehre zu überblicken und grundlegende wissenschaftliche Methoden sowie Erkenntnisse anzuwenden. 4 2

3 Zulassungsvoraussetzungen ( 2 Master-FachPO) 1. Zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre-Dienstleistungsmanagement wird zugelassen, wer an einer deutschen Hochschule einen Bachelorabschluss im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten a. in den Studienfächern Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftswissenschaften mit einer Note von mindestens 2,3 oder b. in einem Studienfach mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung (Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsingenieur, Wirtschaftspsychologe, Wirtschaftssoziologe, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftspädagogik) mit einem Anteil von mindestens 36 Leistungspunkten in Wirtschaftswissenschaften und mit einer Note von mindestens 2,3 erworben hat. 2. Zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre-Dienstleistungsmanagement kann zugelassen werden, wer an einer deutschen Hochschule a. einen gleichwertigen Bachelorabschluss im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten in einer anderen Fachrichtung mit einem Anteil von mindestens 36 Leistungspunkten in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern und einer Note von mindestens 2,3 nachweist oder b. einen gleichwertigen Bachelorabschluss im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten mit einer Note zwischen 2,3 und 2,9 erworben hat und dabei mindestens 24 Leistungspunkte in methodischen Fächern (z. B. empirische Sozialforschung, Mathematik, Methodenlehre, Statistik) und mindestens 36 Leistungspunkten in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern nachweisen kann. 5 Zulassungsvoraussetzungen ( 2 Master-FachPO) (Fortsetzung) 3. Absolventinnen oder Absolventen ausländischer Hochschulen können zum Masterstudium ebenfalls zugelassen werden, wenn sie einen Abschluss nachweisen, der den zuvor aufgelisteten gleichwertig ist. (2) Die Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen wird auf schriftlichen Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses durch den Prüfungsausschuss geprüft. Die Entscheidung, ob ein Studienabschluss gleichwertig ist sowie über die Zulassung zum Masterstudium trifft der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Zulassungsvoraussetzungen im Überblick: 1. BA-Abschluss (180 LP) in BWL, VWL oder WiWi. Note: 2,30 oder besser 2. BA-Abschluss (180 LP) mit mind. 36 LP WiWi. Note: 2,30 oder besser *) 3. BA-Abschluss (180 LP) mit mind. 36 LP WiWi. und 24 LP in methodischen Fächern Note: 2,31 bis 2,9 *) *) Zulassung erst nach Prüfung der Voraussetzungen durch den Prüfungsausschuss 6 3

4 (3) Struktur des BWL-Master Dienstleistungsmanagement Masterarbeit: 30 LP (im Studienfach; unabhängig von gewählten BWL-Spezialisierungen) Sem. 4 Modul 8 Forschungsprojekt 20 LP Modul 6 Wahlfach I Modul 7 Wahlfach II 3 im Studienfach; unabhängig von gewählten BWL-Spezialisierungen BWL-Spezialisierung I Modul 3 BWL-Spezialisierung II Modul 5 2 Modul 1 Grundlagen-Modul Dienstleistungsökonomik (5 LP) Methoden der Dienstleistungsforschung (5 LP) Modul 2 Modul (4) Neun Spezialisierungsmöglichkeiten Finanzierung: (1) Financial Economics and Risk Management (Adam-Müller) (2) Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente (Rieger) Marketing: (3) Business- und Dienstleistungsmarketing (Weiber) (4) Handel und Internationales Marketing-Management (Swoboda) Rechnungswesen und Steuern: (5) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerberatung (Richter) (6) Revisions- und Treuhandwesen (N.N.) Strategie und Entrepreneurship: (7) Strategisches Dienstleistungsmanagement (Schertler) (8) Eigentümergeführte dienstleistende Unternehmen (Schmidt) (9) Human Resource Management and Employment Relations in Service Industries (Haunschild/Sadowski) 8 4

5 Struktur der BWL-Spezialisierungen Jede Spezialisierung besteht aus zwei Modulen (A und B). Jedes Spezialisierungs-Modul umfasst und schließt jeweils mit einer Modulprüfung ab. Die Module bieten zum Teil Wahlmöglichkeiten und umfassen i.d.r. mehrere der folgenden Lehr- und Lernformen: Vorlesungen (mit und ohne Übungen) Lektürenkurse Seminare (mit Hausarbeiten und Präsentationen) Gasvorträge Selbststudium u.a. Die Teilmodule (A oder B) einer Spezialisierung können im Rahmen des Wahlfaches BWL unabhängig voneinander belegt werden, soweit sie nicht bereits im Rahmen einer BWL-Spezialisierung gewählt wurden. Durch die Wahl der Module A und B einer Spezialisierung als Wahlfächer kann eine dritte BWL-Spezialisierung belegt werden. 9 Beispiel: BWL-Spezialisierung Business- und Dienstleistungsmarketing Modul A: Electronic Business und Relationship Marketing ; jeweils im WS Lehrveranstaltungen: Electronic-Business und Relationship Marketing (Vorlesung mit Lektürenkurs; Fallstudien und Übungen) Methoden und Modelle im Marketing (Vorlesung und/oder Übung mit Aufgaben) Prüfungsformen: Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit mit Präsentation Modul B: Business- und Dienstleistungsmarketing ; jeweils im SS Lehrveranstaltungen: Business- und Dienstleistungs- Marketing (Vorlesung mit Lektürenkurs; Fallstudien und Übungen) Aktuelle Themen im Marketing (Seminar mit Hausarbeit oder Übung mit Aufgaben) Prüfungsformen: Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit mit Präsentation Die relevante Prüfungsform wird jeweils zum Start eines Moduls bekannt gegeben. 10 5

6 Wahlfächer im BWL-Masterstudiengang gem. der aktuell geschlossen Kooperationsverträge Angewandte Psychologie Betriebswirtschaftslehre Medienwissenschaft Politikwissenschaften Soziologie Volkswirtschaftslehre Wirtschaftsmathematik Wirtschaftsinformatik Als BWL-Wahlfach kann ein beliebiges Modul aus den BWL-Spezialisierungen gewählt werden, soweit das Modul nicht schon im Rahmen einer der gewählten BWL-Spezialisierungen belegt wurde. Die Inhalte der Wahlfächer werden auf Masterniveau der jeweiligen Fächer angeboten, d.h. hier sollten bereits Vorkenntnisse aus dem BA-Studium bestehen! 11 (5) Auslandsstudium ( 8 Master-FachPO) Studien- und Prüfungsleistungen können bis zu 30 LP auch im Ausland erworben werden! Voraussetzung: Das Grundlagenmodul (1. Semester) muss erfolgreich absolviert sein! Mit Ausnahme des Grundlagenmoduls () und der Masterarbeit (30 LP) können alle anderen Wahlpflichtmodule auch im Rahmen des Auslandsstudiums absolviert werden. (6) Masterarbeit ( 9 Master-FachPO) Die Masterarbeit (30 LP) ist im Studienfach BWL anzufertigen. Die Masterarbeit kann unabhängig von den gewählten BWL-Spezialisierungen geschrieben werden. Bearbeitungszeit: 18 Wochen 12 6

7 (7) Studienverlaufsplanung Credits pro Semester MODUL Modulinhalte Credits Semester SWS 1 1 Grundlagenmodul BWL-Spezialisierung I - Teil A BWL-Spezialisierung II - Teil A BWL-Spezialisierung I - Teil B BWL-Spezialisierung II - Teil B Forschungsmodul - Teil A Forschungsmodul - Teil B Wahlfach I Wahlfach II Masterarbeit Gesamt: (8) Prüfungsrecht und Prüfungslogik Es gelten zwei Prüfungsordnungen gleichzeitig! Allgemeine Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge an der Universität Trier vom 12. November 2007 (Allg. Master-PO) Fachprüfungsordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre; Dienstleistungsmanagement (MA-FachPO) Die MA-FachPO regelt nur fachspezifische Konkretisierungen der Allg. PO Fachspezifische Konkretisierungen betreffen insb. Studienumfang sowie Module, Modulprüfungen und das Auslandsstudium. 10 Abs. 1 Allg. Master-PO: Der Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung ist automatisch mit der Meldung zur ersten Prüfungsleistung gestellt. 14 7

8 Prüfungslogik Primat von Klausuren ( 6 Master-FachPO) Mit Ausnahme des Forschungsprojektes und der Masterarbeit werden alle Modulprüfungen schriftlich in Form von studienbegleitenden Klausuren oder Hausarbeiten mit ggf. Präsentationen abgenommen ( 6, 1). Die Dauer einer Modul-Abschlussprüfung beträgt 120 Minuten. In Ausnahmefällen können auch mündliche Prüfungen abgehalten werden. Die Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss. ( 6,1). Bei Modulen, die aus anderen Fächern importiert werden, gelten die jeweiligen Lehr- und Prüfungsbestimmungen des exportierenden Faches ( 6, 2). Voraussetzung für die Vergabe von CP ist bei allen Modulen bzw. Lehrveranstaltungen das Bestehen der Modulprüfungen (d. h. soweit nicht anders bestimmt, gilt: keine Anwesenheitskontrolle ) - 6, 4 Jede schriftliche Prüfung kann einmal wiederholt werden ( 6, 6). Ist eine Prüfung endgültig nicht bestanden, so führt dies zur Exmatrikulation! 15 Mündliche Ergänzungsprüfungen ( 6, Abs. 6 MA-FachPO) In den gewählten BWL-Spezialisierungen wird insgesamt zwei Mal die Möglichkeit zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung gewährt, wenn ein Modul nach der Wiederholung einer schriftlichen Prüfung nicht bestanden ist. Pro Modul besteht die Möglichkeit zur mündlichen Ergänzungsprüfung nur ein Mal. Im Grundlagenmodul, dem Forschungsprojekt und der Masterarbeit ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich. Wird von Studierenden des BWL-Masterstudiengangs ein Wahlfach ebenfalls aus der BWL gewählt, so wird auch in diesem Wahlfach einmalig eine mündliche Ergänzungsprüfung gewährt, wenn das Modul nach der Wiederholung einer schriftlichen Prüfung nicht bestanden ist. ( 4, 5) Werden von Studierenden des BWL-Masterstudiengangs beide Wahlfächer aus der BWL gewählt und gehören beide Module derselben BWL-Spezialisierung an, so werden diese beiden Wahlfächer wie eine dritte BWL-Spezialisierung behandelt. Die Durchführung der mündlichen Ergänzungsprüfung (Dauer: Min.) hat bis zum Ende des nächsten Klausur-Anmeldetermins nach der nicht bestandenen Wiederholungsprüfung zu erfolgen und muss schriftlich beim Hochschulprüfungsamt beantragt werden ( 7). 16 8

9 (9) Informationen im Internet:

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