Rechtsanwältin Christel Hahne Jahnring 15, Magdeburg Grundlegende Änderungen des KiFöG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsanwältin Christel Hahne Jahnring 15, Magdeburg Grundlegende Änderungen des KiFöG"

Transkript

1 Grundlegende Änderungen des KiFöG

2 Gliederung: A. Ziel des KiFöG B. Anspruch auf Kinderbetreuung und seine rechtlichen Auswirkungen, 3 KiFöG C. Aufgaben der Tageseinrichtungen D. Inklusion E. Finanzierung F. Personalschlüssel G. Elternvertretung und Kuratorium

3 A. Ziel 1 KiFöG Gleicher Rechtsanpruch für alle Kinder auf Ganztagsbetreuung und förderung Chancengleichheit Vereinbarkeit Familie und Beruf Entlastung Mehrkindfamilien

4 B. Anspruch auf Kinderbetreuung und seine rechtlichen Anforderungen 3

5 I. 3 I n.f. Ganztagsanspruch; 24 I 1 SGB VIII Neuheit unabhängig von der Erwerbstätigkeit u.a. der Eltern

6 II. 3 III n.f. vgl. 17 II a.f. Bis Schulbeginn bis zu 10 h je Betreuungstag oder 50 Wh Schulkinder 6 h je Schultag Neu:,,mindestens wurde gestrichen

7 P: Darf Mindestbetreuungszeit festgelegt werden? Mindestbetreuungszeit von 5 h ist einzuhalten, weil Gesetzgeber mit der Novellierung den Anspruch von 5 bis 10 Stunden unabhängig der Erwerbssituation schaffen wollte Über 5 h einrichtungsspezifische Staffelung möglich- Kriterien:

8 Personalschlüssel Gestaltung des Tagesablaufs- Hol-und Schließzeiten

9 III. 3 IV n.f. Leistungsverpflichtete werden wieder die ötdöjh

10 IV. 3 V n.f. - 3 IV a.f.- 3b Wunsch-und Wahlrecht Tatbestandsvoraussetzung: zumutbar erreichbare Tageseinrichtung Zumutbarkeit vom Alter abhängig- 3 bis Schuleintritt Lebensraum des Kindes- 4,5 Straßenkm, bei Verkehrsdichte 10 Minuten Fußwege nicht länger als 15 Minuten

11 V. 3 VI 1u.2 n.f.- 16 a.f. Elternwille entscheidet über täglichen Betreuungsbedarf, d.h. Festlegung über Betreuungsverträge:

12 Unterschiedliche Betreuungsdauer für jeden Wochentag Feste Betreuungsdauer für alle Wochentage Wochenbudgets an Betreuungsstunden

13 P1: Änderungsverlangen durch Eltern betreffend der Leistung und der Anzahl im laufenden Monat, in der Woche. Lösung:

14 Dafür: Vertragsfreiheit, Art. 2 GG Dagegen: Praktikabilität- 10 Planungszeitraum für Bedarfsplanung beträgt voraussichtlich ein Jahr Personalberechnungen, Kostenbeiträge unterliegen Monatsrhythmus Lösung: Verträge mit unbegrenzter Laufzeit und einmonatiger Kündigungsfrist

15 P2: Aufteilung innerhalb der Woche mit unterschiedlichen Anteilen- 5 statt 4 Tage Elternwille Belange der Einrichtung Individuelles Wahlrecht diesbezüglich ist nicht vorgesehen

16 C. Aufgaben der Tageseinrichtungen nach der Novellierung des KiFöG, 5 KiFöG n.f. Grundsatz I 3: Alle Kinder haben Rechtsanspruch auf Betreuung, Bildung und Erziehung in einer Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle, unabhängig von Behinderung, sozialer oder kultureller Herkunft-Inklusion Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention

17 5 III n.f. Verbindliche Grundlage ist das Bildungsprogramm "Bildung: elementar Bildung von Anfang an" unter besonderer Beachtung der Sprachförderung

18 D. 8 n.f. Inklusion 22 a IV SGB VIII Umsetzung der Zielstellungen der UN Behindertenrechtskonvention Mehraufwand ist durch Eingliederungshilfe 35 a SGB VIII und 53, 54 SGB XII zu decken Rahmenbedingungen sind im Rahmenvertrag und Vereinbarungen festzulegen

19 E. Finanzierung und Teilnahmebeträge 10 n.f. Sicherstellungsaufgabe und Bedarfsplanung- Satz 2 und 3 neu eingefügt I. Grund: Planungsverantwortung der ötdöffjh nach 79,80 SGB VIII soll hervorgehoben werden- gehört zur Sicherstellungsaufgabe 3 Grundsatz: umfassende Gesamtverantwortung für das gesamte Aufgabenspektrum des 2 SGB VIII

20 Verpflichtung der TöJh wird erfüllt, durch: Struktur der Einrichtung orientiert sich an Bedürfnissen der Kinder und Eltern, z.b. Erreichbarkeit, Öffnungszeiten Struktur der Einrichtungen muss konzeptionell vielfältig sein, Wahlrecht aus dem Nebeneinander der unterschiedlichen Konzepte

21 Leistungsfähigkeit der Einrichtung Zahlenmäßig ausreichende Struktur Wirtschaftliche Struktur der Einrichtungen- Sicherung der mittelfristigen Fortführung unabhängig vom Haushaltsrecht

22 Elternvertretungen, Träger der Tageseinrichtungen und Gemeinde sind zu beteiligen

23 II. 11, 12 a- dc,13 Finanzierung 11 Absatz 1,,Geld folgt der Aufgabe - gemeinsam durch das Land, die ötöffjh, die Gemeinden, Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Eltern, Land u. ötöffjh beteiligen sich durch Zuweisungen

24 III. 13 n.f.: Kostenbeiträge Abs. 1 Rechtsgrundlage 90 I SGB VIII Staffelung der Kostenbeiträge nach Betreuungsumfang

25 Kostenbeiträge: Personalbedarf Bedarfsplanung Bertreuungsverträge

26 13 I Satz 2 n.f.,, Staffelung nach Anzahl der Betreuungsstunden Rechtliche Konsequenz: Betreuungsvereinbarungen zwischen Eltern und Träger der Einrichtung über gestaffelte Betreuungszeiten Problem:

27 Muss für jede Betreuungsstunde ein Abrechnungssatz festgelegt werden oder reicht eine Staffelung der Kostenbeiträge nach Anzahl der Betreuungsstunden? Gesetzlich nicht vorgegeben, daher durch Kommune festzulegen unter Beachtung des 12b- Finanzielle Beteiligung der Gemeinden, VerbandsG, VerwaltungsGemsch.

28 13 Abs. 2 n.f.- Inhalt siehe Gesetz Neu: Kostenbeiträge werden durch dort genannte festgelegt- bisher: Festlegung durch Träger der Einrichtungen

29 Konsequenz: Abstimmung zwischen Träger der Einrichtungen, Gemeinden, u.s.w. und ötdöffjh Träger der Gemeindeelternvertretungen sind anzuhören

30 13 Abs. IV n.f. Geschwisterermäßigung- kein Antragsverfahren mehr, sondern mit Kindergeldbezug entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Deckelung ab dem Basis: älteste Kind

31 Beispiel: 3 Kinder- aktuell 500 Euro Ältestes Kind Mittleres Kind Jüngstes Kind 100 Euro 200 Euro 200 Euro Höhe des Gesamtbetrages zukünftig?

32 Lösung: ÄK= 100%=100 Euro MK= 60% vom ÄK= 60 Euro ÄK und MK=160 %, daher JK= beitragsfrei= 0 Euro

33 13 VI n.f. Verpflegungskosten tragen die Eltern. Verpflegungskosten sind keine Kostenbeiträge im Sinne der Elternbeiträge- gesonderte Vereinbarung erforderlich

34 E. Personalschlüssel 21 n.f. Abs. 2 beim Fachkraft-Kind-Verhältnis wird auf die Angabe der Altersstufen abgestellt Zu Grunde gelegt wird bis zum eine Fachkraft Kind-Relation von 1:1,666 ab dem : 5,55 ab dem :12,5 Hort ab dem :20

35 Berechnungsmodi: 0-3 Jahre bis Kind mal 0,15 Betreuungszeit einer Fachkraft/Stunde mal 8 h Betreuung/Tag ab dem Kind mal 0,18 BZ einer Fachkraft/Stunde mal 8 h Betreuung/Tag

36 3 bis Schuleintritt: 1 Kind mal 0,08 Betreuungszeit einer Fachkraft/Stunde mal 8 h Betreuung/Tag Bsp: anhand 20 Kindern 20 Kinder mal 0,08 Betreuungszeit einer Fachkraft/Stunde mal 8 h Betreuung/Tag=12,8 h Arbeitszeit/ 8= 1,6 Erzieher=1,6 Vk mal 40=64 h/woche

37 Hort bis 14 Jahre 1 Kind mal 0,05 Betreuungszeit einer Fachkraft/Stunde mal 6 h Betreuung/Tag

38 F. Elternvertretung und Kuratorium, n.f.. 19 IV, V, VI-VII Grund: Stärkung der Elternrechte Zusammensetzung Kuratorium, Abs. 3 IV: Zustimmung des Kuratoriums ist erforderlich zur Änderung: 1. Der Konzeption 2. Der Öffnungs-und Schließzeiten Dennoch:

39 Konzepterstellung, Öffnungs-und Schließzeiten bleiben beim Träger Erst wenn diese grundlegenden Festlegungen geändert werden sollen, sind Eltern mit einzubeziehen

40 Die Elternschaft oder die Elternsprecherinnen und Elternsprecher einer Tageseinrichtung wählen für die Dauer von zwei Jahren aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Gemeindeelternvertretung, wenn in der Gemeinde mehrere Tageseinrichtungen bestehen. Die Gemeindeelternvertretung ist von der Gemeinde bei allen die Betreuung von Kindern betreffenden Fragen zu beteiligen. Die Gemeindeelternvertretungen innerhalb eines Landkreises wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Kreiselternvertretung, die eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Jugendhilfeausschuss entsendet.

41 In kreisfreien Städten entsendet die Gemeindeelternvertretung eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Jugendhilfeausschuss. Das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen regelt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Satzung. Ist Leistungsverpflichtete die Verbandsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft tritt diese an die Stelle der Gemeinde. Leistungsverpflichtete= Ist die Gemeinde Mitglied oder Ortsteil einer

42 Ziel: Elternbeteiliung soll auch beim ötdöjh im Hinblick auf die Tagesbetreuung gewährleistet werden Informations-und Einbeziehungsanspruch wird durch Entsendung eines Vertreters der Kreiselternvertretung als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewährleistet

43 (6) Die Kreiselternvertretungen und die Gemeindeelternvertretungen der kreisfreien Städte wählen für die Dauer von zwei Jahren eine Landeselternvertretung, die eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Landesjugendhilfeausschuss entsendet. Die Geschäftsstelle der Landeselternvertretung wird beim Kinderbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt eingerichtet.

44 7) Die Gemeinde-, Kreis- und Landeselternvertretungen tagen mindestens einmal im Jahr. Sie wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorstand, der als Ansprechpartner für die Eltern und die Verwaltung dient sowie die laufenden Geschäfte führt. Die Elternvertretungen sind unabhängig und geben sich eine Geschäftsordnung.

45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Information zum aktuellen Stand des neuen Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt

Information zum aktuellen Stand des neuen Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt Information zum aktuellen Stand des neuen Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt Das Land Sachsen-Anhalt hat mit Wirkung zum 01.08.2013 das neue Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Fragen-Antwort-Katalog

Fragen-Antwort-Katalog Fragen-Antwort-Katalog zum Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz) in der ab 1.8.2013 geltenden Fassung

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ a) Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ a) Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3601 15.11.2018 Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration a) Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes Gesetzentwurf

Mehr

für das Land Sachsen-Anhalt

für das Land Sachsen-Anhalt F 2333 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt 29. Jahrgang Ausgegeben in Magdeburg am 19. Dezember 2018 Nummer 27 Tag INHALT Seite 13. 12. 2018 Fünftes Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes

Mehr

Das neue Kinderförderungsgesetz

Das neue Kinderförderungsgesetz Das neue Kinderförderungsgesetz Gesetzestext als nichtamtliche Lesefassung 1 2 Liebe Leserinnen und Leser, Kindertagesbetreuung ist neben dem Elternhaus der wichtigste Schlüssel für eine erfolgreiche Bildungs-

Mehr

Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz KiFöG) Vom

Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz KiFöG) Vom Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz KiFöG) Vom 5. März 2003 Stand: Änderung vom 23.11.2018, Fassung

Mehr

Geändert durch Datum Änderungen 1. Änderungssatzung Präambel/Rechtsgrundlage

Geändert durch Datum Änderungen 1. Änderungssatzung Präambel/Rechtsgrundlage Satzung zum Kostenbeitrag für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Stadt Halberstadt Geändert durch Datum Änderungen 1.

Mehr

Quelle: Fundstelle: GVBl. LSA 2003, 48 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: GVBl. LSA 2003, 48 Gliederungs-Nr: Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: KiFöG Ausfertigungsdatum: 05.03.2003 Textnachweis ab: 01.01.2005 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVBl. LSA 2003, 48 Gliederungs-Nr: 2160.15 Gesetz zur Förderung

Mehr

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leuna

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leuna Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leuna Aufgrund des 6 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i.d. Fassung der

Mehr

Kindertagesbetreuung in

Kindertagesbetreuung in // Jugendhilfe und Sozialarbeit// Kindertagesbetreuung in Kosten vs. Qualität? Wolmirstedt, 02. März 2016 Anzahl der Kinder in Tageseinrichtungen Betreuungsquoten unter 3 J. 3-6 Jahre 57 % 95 % Thüringen

Mehr

Eckpunkte der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Koalitionsausschuss am 8. Mai 2018

Eckpunkte der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Koalitionsausschuss am 8. Mai 2018 Eckpunkte der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Koalitionsausschuss am 8. Mai 2018 Sachsen-Anhalt geht einen entscheidenden Schritt zu besserer Kinderförderung, Elternentlastung

Mehr

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung

Mehr

Landeselternausschuss Kita Berlin ELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA. Beak Plenumssitzung vom

Landeselternausschuss Kita Berlin ELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA. Beak Plenumssitzung vom Landeselternausschuss Kita Berlin ELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA Beak Plenumssitzung vom 17.11.2015 Tagesordnung Top 1: Begrüßungund Protokollführung Top 2: Vortrag zur Elternbeteiligung Top 3: Der BEAK

Mehr

Landeshauptstadt Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg Der Oberbürgermeister Fragen- und Antworten-Katalog zum neuen Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ab dem 01. August 2013 Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, zum 01. August

Mehr

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR! tand nach Sozialausschuss - 15.11.18. LT-Drs. 7/3601; als TOP für Plenarsitzung am 23.11.18 vorgesehen ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR! Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und

Mehr

Alle Angaben ohne Gewähr

Alle Angaben ohne Gewähr Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes SachsenAnhalt (Kinderförderungsgesetz KiFöG) Vom 5. März 2003 Stand: letzte berücksichtigte Änderung:

Mehr

Landesrecht. Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V. 1 Ziele und Aufgaben der Förderung

Landesrecht. Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V. 1 Ziele und Aufgaben der Förderung Landesrecht Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V 1 Ziele und Aufgaben der Förderung (1) Die Förderung hat sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1258 04.07.2012 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze Sehr geehrter Herr Präsident,

Mehr

Kostenbeitragssatzung Kitas der Stadt Jessen (Elster) 51.2

Kostenbeitragssatzung Kitas der Stadt Jessen (Elster) 51.2 Satzung über die Erhebung von n für die lnanspruchnahme von Angeboten und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Gemeindegebiet der Stadt Jessen (Elster) (Kostenbeitragssatzung

Mehr

21 Pädagogische Fachkräfte

21 Pädagogische Fachkräfte Empfehlungen des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des neuen Kinderförderungsgesetzes Sachsen-Anhalt hier Stand 19. März 2013 Der Gesetzestext: (1) Die Betreuung, Bildung, Erziehung und Förderung

Mehr

Fragen-Antwort-Katalog (Teil 2)

Fragen-Antwort-Katalog (Teil 2) Fragen-Antwort-Katalog (Teil 2) zum Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz) in ab 1.8.2013 geltenden Fassung

Mehr

Satzung Anlage 1 über die Wahl von Elternvertretungen. für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mansfeld-Südharz beschlossen.

Satzung Anlage 1 über die Wahl von Elternvertretungen. für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mansfeld-Südharz beschlossen. Satzung Anlage 1 über die Wahl von Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mansfeld-Südharz Gemäß 19 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den 78b-78e Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den 78b-78e Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den 78b-78e Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 1. Grundsatz Gemäß 11a Abs. 1 Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Kostenbeitragspflicht

1 Geltungsbereich. 2 Kostenbeitragspflicht Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Stadt

Mehr

Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming

Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming 4/15 Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming Jugendamt, SG Jugend- und Familienförderung

Mehr

Satzung über die Wahl von Elternvertretungen für die Tageseinrichtungen im Landkreis Jerichower Land

Satzung über die Wahl von Elternvertretungen für die Tageseinrichtungen im Landkreis Jerichower Land Satzung über die Wahl von Elternvertretungen für die Tageseinrichtungen im Landkreis Jerichower Land vom 14. Mai 2014 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 12 vom 5. Juni 2014) Gemäß 19 des Gesetzes zur Förderung

Mehr

Die Satzung regelt die Festlegungen zum Personalschlüssel sowie zur

Die Satzung regelt die Festlegungen zum Personalschlüssel sowie zur ALT Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erlässt auf der Grundlage des 92 in Verbindung mit 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M- V) vom 13.

Mehr

Kindertagesbetreuungsplanung. Rechtliche Grundlagen der Jugendhilfeplanung

Kindertagesbetreuungsplanung. Rechtliche Grundlagen der Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuungsplanung 10. bis 12. Juni 2014, LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho Rechtliche Grundlagen der Jugendhilfeplanung Rechtliche Grundlagen der JHP Gesetzliche Grundlagen SGB VIII Landesausführungsgesetze

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Vom 1. Dezember 2005 Der Sächsische Landtag hat am 10. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Sächsische Gesetz zur

Mehr

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern in

Mehr

Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Coswig (Anhalt)

Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Coswig (Anhalt) Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Coswig (Anhalt) Stadt Coswig (Anhalt) Stand: 03.12.2015 Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in

Mehr

Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung)

Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) Auf der Grundlage von 90 Absatz 1 Nr. 3 des Achten

Mehr

Aufnahmegrundsatz. 2 Betreuungsvertrag

Aufnahmegrundsatz. 2 Betreuungsvertrag S A T Z U N G für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Schwarzenberg und die Festlegung der Elternbeiträge für den Besuch dieser Einrichtungen vom 02.03.2011 Gemäß 4 der

Mehr

Einvernehmen der Stadt Cottbus. Empfehlung zum Einvernehmen zu den Elternbeiträgen

Einvernehmen der Stadt Cottbus. Empfehlung zum Einvernehmen zu den Elternbeiträgen Empfehlung zum Einvernehmen zu den Elternbeiträgen Beschlossen durch den Jugendhilfeausschuss am 12.05.2016 1 Stadtverwaltung Cottbus Jugendamt/ Team Kindertagesbetreuung Karl-Marx-Straße 67 03044 Cottbus

Mehr

Kostenbeitragssatzung

Kostenbeitragssatzung 1 Kostenbeitragssatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt durch Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Haldensleben Präambel

Mehr

Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland

Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland Gemeinsame Erziehung von mit und ohne Behinderung in im Rheinland 02.09.2008 Die Drei Säulen der Integrativen Erziehung Erste Säule heilpädagogische Gruppen 237 Gruppen mit 2094Plätzen Zweite Säule integrative

Mehr

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/69 26.05.2016 Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von

Mehr

Präambel. I. Teil - Geltungsbereich. 1 Geltungsbereich

Präambel. I. Teil - Geltungsbereich. 1 Geltungsbereich Satzung der Gemeinde Niederwiesa über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederwiesa und über die Erhebung von Elternbeiträgen (Kinderbetreuungs-

Mehr

Satzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland

Satzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland Satzung der Gemeinde Lichtenberg über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte Entdeckerland Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz

Mehr

Satzung. Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Schmölln. 2 Gebührenerhebung

Satzung. Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Schmölln. 2 Gebührenerhebung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Schmölln vom 26. Januar 2012 Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der

Mehr

--- LANDKREIS ROSTOCK. Sitzungsvorlage. für den Jugendhilfeausschuss

--- LANDKREIS ROSTOCK. Sitzungsvorlage. für den Jugendhilfeausschuss LANDKREIS ROSTOCK Sitzungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss Endgültiger Beschluss durch: B ~teiligte Ausschüsse dafür dag~gen Datum Jugendhilfeausschuss Sichtvermerk des Landrates Betreff: Beschlussempfehlung

Mehr

Satzung über die Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Niedere Börde (Benutzungssatzung)

Satzung über die Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Niedere Börde (Benutzungssatzung) Satzung über die Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Niedere Börde (Benutzungssatzung) Auf der Grundlage der 8, 24 Abs. 1 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Betreuungsangebote

1 Geltungsbereich. 2 Betreuungsangebote Gemeinde Mulda Landkreis Mittelsachsen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mulda (Betreuungs- und Elternbeitragssatzung)

Mehr

Satzung über die Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Niedere Börde (Benutzungssatzung)

Satzung über die Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Niedere Börde (Benutzungssatzung) Satzung über die Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Niedere Börde (Benutzungssatzung) Auf der Grundlage der 8, 24 Abs. 1 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Elternbeitragssatzung Gemeinde Taura

Elternbeitragssatzung Gemeinde Taura Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Taura (Elternbeitragssatzung) vom

Mehr

Satzung zur Förderung und Betreuung von Kindern in der kommunalen Tageseinrichtung der Stadt Zerbst/Anhalt (Benutzungssatzung Kindertageseinrichtung)

Satzung zur Förderung und Betreuung von Kindern in der kommunalen Tageseinrichtung der Stadt Zerbst/Anhalt (Benutzungssatzung Kindertageseinrichtung) Satzung zur Förderung und Betreuung von Kindern in der kommunalen Tageseinrichtung der Stadt Zerbst/Anhalt (Benutzungssatzung Kindertageseinrichtung) Auf der Grundlage der 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Gemäß 19 Abs. 5 Satz 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung

Mehr

Änderungsbedarf im Rahmen der Novellierung

Änderungsbedarf im Rahmen der Novellierung 1 Ziel der Kinderbetreuung In Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen soll die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werde n. 2

Mehr

A) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG

A) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG Stand: 25. September 2018 Fragen und Antworten zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder vom 22. Juni 2018 (Nds. GVBl. Nr. 7/2018, S. 124 ff) betreffend die Beitragsfreiheit

Mehr

Präambel. 1 Allgemeines

Präambel. 1 Allgemeines Erste Anderung der Satzung des Landkreises Vorpommern Greifswald zur Umsetzung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (4. ÄndG KiföG M-V) vom 16.07.2013 Auf der Grundlage des

Mehr

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen)

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen) mit den Ortsteilen Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Grund, Grumbach, Helbigsdor f, Herz ogswalde, Kaufb ach, Ke sselsdo rf, Kleinopitz, Limbach, Mohorn, Oberhermsdorf Satzung über die Betreuung von

Mehr

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen)

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen) mit den Ortsteilen Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Grund, Grumbach, Helbigsdor f, Herz ogswalde, Kaufb ach, Ke sselsdo rf, Kleinopitz, Limbach, Mohorn, Oberhermsdorf Satzung über die Betreuung von

Mehr

Lesefassung Betreuungssatzung vom 17.10.2010 einschl. 1. Änderung

Lesefassung Betreuungssatzung vom 17.10.2010 einschl. 1. Änderung Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen in der Gemeinde Muldestausee ( Betreuungssatzung) 1 Träger (1) Innerhalb der Gemeinde Muldestausee befinden sich folgende Tageseinrichtungen:

Mehr

Landeshauptstadt Magdeburg Der Oberbürgermeister

Landeshauptstadt Magdeburg Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Magdeburg Der Oberbürgermeister Fragen- und Antworten-Katalog zum neuen Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt ab dem 01. August 2013 Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

Mehr

Impulsreferat: Anspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung, Reichweite und praktische Durchsetzung

Impulsreferat: Anspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung, Reichweite und praktische Durchsetzung Impulsreferat: Anspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung, Reichweite und praktische Durchsetzung Natalie Wolfrum, Rechtsanwältin LL.M.Eur bei RAe Füßer & Kollegen, Leipzig Überblick über den

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Satzung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen. (Kita-Beitragssatzung)

Satzung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen. (Kita-Beitragssatzung) Lesefassung Be- schluss- Nr. Stadtrat Titel der Satzung und der Änderung 101-2013 Satzung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Kita- Beitragssatzung)

Mehr

Informationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal

Informationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal Informationsveranstaltung Kindertagespflege 20.06.2017 14.00 Uhr Kreistagssitzungssaal Kindertagesbetreuung im Qualität Evaluation Finanzierung Familienzentren Ausbau der Kindertagespflege Förderprogramme

Mehr

Winfried Pletzer. Bayerischer Jugendring Referat Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden. Fon: 089/

Winfried Pletzer. Bayerischer Jugendring Referat Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden. Fon: 089/ 1 Empfehlungen: (Aufgaben) (Rahmenbedingungen) und (Standards) der Kommunalen Jugendarbeit in Bayern Herzog-Heinrich-Str. 7 80336 München www.bjr.de 2 Empfehlungen: (Aufgaben) (Rahmenbedingungen) und (Standards)

Mehr

Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG)

Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) Veranstaltung ver.di Hessen 29.08.2013 in Frankfurt Landesbezirk Hessen Gliederung des Hessischen KiföG I. Verfahren und Ziele II. Wesentliche Inhalte des

Mehr

- Anlage 1 - Satzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitasatzung-KitaS)

- Anlage 1 - Satzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitasatzung-KitaS) Satzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitasatzung-KitaS) Auf Grundlage der 3 Abs. 1, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr

Struktur des Jugendamtes

Struktur des Jugendamtes Struktur des Jugendamtes Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. ( 70 Abs. 1 SGB VIII ) Der Jugendhilfeausschuss ist Teil

Mehr

Benutzungsordnung für den Hort der Grundschule am Rühner Landweg

Benutzungsordnung für den Hort der Grundschule am Rühner Landweg Benutzungsordnung für den Hort der Grundschule am Rühner Landweg 1 Träger und Rechtsform Die Tageseinrichtung Hort der Grundschule am Rühner Landweg (weiter: Hort GS RLW) wird von der Stadt Bützow als

Mehr

Bedarfsplanung und Grundlagen der Finanzierung

Bedarfsplanung und Grundlagen der Finanzierung 4. Fachtag DaBEI e.v. Bedarfsplanung und Grundlagen der Finanzierung RA Janko Geßner RA Dr. KonstanBn Krukowski 1 DOMBERTRECHTSANWÄLTE 12 Rechtsanwälte und Rechtsanwäl;nnen in Potsdam Spezialisierung Verwaltungsrecht

Mehr

KIFÖG SACHSEN-ANHALT MINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND INTEGRATION 16. MAI 2017, MAGDEBURG

KIFÖG SACHSEN-ANHALT MINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND INTEGRATION 16. MAI 2017, MAGDEBURG KIFÖG SACHSEN-ANHALT MINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND INTEGRATION 16. MAI 2017, MAGDEBURG Präsentation erster Ergebnisse zur Evaluation des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

Konzeption inklusive Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ludwigsburg Schwerpunkt: Inklusion von Kindern mit Behinderung. (Stand: 01.

Konzeption inklusive Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ludwigsburg Schwerpunkt: Inklusion von Kindern mit Behinderung. (Stand: 01. Konzeption inklusive Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ludwigsburg Schwerpunkt: Inklusion von Kindern mit Behinderung (Stand: 01.Januar 2017) Präambel Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention,

Mehr

Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 51.020 Fachbereich

Mehr

Geltungsbereich. 2 Aufnahmegrundsätze

Geltungsbereich. 2 Aufnahmegrundsätze Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Rodewisch vom 12.12.2014 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

ELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA UND IM BEZIRK

ELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA UND IM BEZIRK ELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA UND IM BEZIRK BEZIRKSELTERNAUSSCHUSS KITA LICHTENBERG Gesetzlich festgeschriebene Elternarbeit basierend auf 14 KitaFöG 14 KitaFöG: Elternbeteiligung (1) In Tageseinrichtungen

Mehr

Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen

Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen Katalog von häufig gestellten Fragen (FAQ s) zur neuen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen in Barsinghausen Ein Wort vorweg Am 22.06.2018 hat der Niedersächsische

Mehr

Grundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ)

Grundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ) Grundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ) I. Allgemeines Das Angebot der teilstationären Pflege in Bayern soll im Sinne des Sicherstellungsauftrages nach 69

Mehr

vom Geltungsbereich

vom Geltungsbereich 41/01 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Burgstädt vom 08.06.2010 Auf der Grundlage

Mehr

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung)

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung) Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der

Mehr

Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom

Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom 20.12.2013 Auf der Grundlage des 90 Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder-

Mehr

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat am 02.11.2006 auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

5. September 2014 Nr Das Gute-Kita-Gesetz. Fragen und Antworten

5. September 2014 Nr Das Gute-Kita-Gesetz. Fragen und Antworten 5. September 2014 Nr. 172 Das Gute-Kita-Gesetz Fragen und Antworten 1 Das Gute-Kita-Gesetz Fragen und Antworten Die CDU ist die Familienpartei. Wir wollen Familien das Leben leichter machen. Wir wollen

Mehr

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren Hintergründe, Entwicklung und Zahlen

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren Hintergründe, Entwicklung und Zahlen Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren Hintergründe, Entwicklung und Zahlen Elke Sasse & Petra Schmittner, Frauenbüro Lübeck E-Mail: frauenbuero@luebeck.de - Tel.: 0451/122-1615

Mehr

Präambel. 1 Geltungsbereich

Präambel. 1 Geltungsbereich Satzung der Stadt Schneeberg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Elternbeiträge Kita) vom 21.10.2016 Präambel Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Kindertagesbetreuung ist in der Bundesrepublik Deutschland Teil der Kinder- und Jugendhilfe und umfasst Angebote der

Kindertagesbetreuung ist in der Bundesrepublik Deutschland Teil der Kinder- und Jugendhilfe und umfasst Angebote der INFO.DOC KINDERBETREUUNG IN DEUTSCHLAND als System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in der Kinder- und Jugendhilfe. Handreichung für die kommunale Verwaltung und politischen Entscheidungsträger.

Mehr

1 Geltungsbereich. Der Geltungsbereich umfasst:

1 Geltungsbereich. Der Geltungsbereich umfasst: Anlage III Änderung der Kostenbeitragssatzung über die Kostenbeiträge zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Stadt Sangerhausen Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung

Mehr

Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege 1 Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Rechtsgrundlagen Der Wartburgkreis fördert die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege unter der Berücksichtigung folgender

Mehr

1 Ziel der Kinderbetreuung

1 Ziel der Kinderbetreuung 1 Ziel der Kinderbetreuung In Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen soll die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. 2 Freiwilligkeit

Mehr

Personalschlüssel und die damit verbundene inhaltliche Gestaltung der Arbeitszeiten in Kindertagesstätten

Personalschlüssel und die damit verbundene inhaltliche Gestaltung der Arbeitszeiten in Kindertagesstätten Personalschlüssel und die damit verbundene inhaltliche Gestaltung der Arbeitszeiten in Kindertagesstätten Personalrichtwerte 2010-2013 gelten auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung der beitragsfreien

Mehr

Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter

Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst

Mehr

Stadt Harzgerode Ortsrecht Lesefassung (Satzung in der derzeit aktuellen Fassung)

Stadt Harzgerode Ortsrecht Lesefassung (Satzung in der derzeit aktuellen Fassung) Stadt Harzgerode Ortsrecht Lesefassung (Satzung in der derzeit aktuellen Fassung) Satzung über den Betrieb und die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt - KITA-Benutzungsordnung - 1

Mehr

1 Grundsätze. 2 Beitragspflicht/Fälligkeit

1 Grundsätze. 2 Beitragspflicht/Fälligkeit Satzung der Stadt Falkensee zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge gemäß 17 des Kita-Gesetzes in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Falkensee (Kitabeitragssatzung) vom 11. Dezember 2002

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung

Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung 1. Entwurfsfassung 7.6.2016 Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen werden die Zuständigkeiten für Leistungen

Mehr

Satzung für den Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder im Evangelischen Kirchenkreis Recklinghausen

Satzung für den Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder im Evangelischen Kirchenkreis Recklinghausen Satzung Trägerverbund TfK Kirchenkreis Recklinghausen SaTvTfKRe 4370 Archiv Satzung für den Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder im Evangelischen Kirchenkreis Recklinghausen Vom 24. November

Mehr

Privatschulen "Altmark" ggmbh

Privatschulen Altmark ggmbh Hortgebührensatzung der für den Hort an der Bilingualen Grundschule "Altmark" Stand: 01.01.2015 Hortgebührensatzung (Kostenbeiträge) 1 Hortträger, Hortnutzung (1) Der Hort dient der Betreuung der Schulkinder

Mehr

Elternbeiträge in Krippen und Hortgruppen sowie in altersgemischten Gruppen für U 2

Elternbeiträge in Krippen und Hortgruppen sowie in altersgemischten Gruppen für U 2 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/2812 25. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration,

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 09/2014 DER STADTVERWALTUNG FLÖHA

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 09/2014 DER STADTVERWALTUNG FLÖHA 1 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 09/2014 DER STADTVERWALTUNG FLÖHA Satzung der Stadt Flöha über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege in der Stadt Flöha und über

Mehr

Leistungstypen T-KJ-K-HPT; T-KJ-G-HPT. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:

Leistungstypen T-KJ-K-HPT; T-KJ-G-HPT. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen: Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für die Leistungstypen teilstationäre Angebote für körperlich oder geistig behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Heilpädagogischen Tagesstätten

Mehr

Info-Veranstaltung Zum Haus des Kindes Friedelsheim-Gönnheim Schwabenbachhalle Friedelsheim. Heike Ditrich, Infoveranstaltung

Info-Veranstaltung Zum Haus des Kindes Friedelsheim-Gönnheim Schwabenbachhalle Friedelsheim. Heike Ditrich, Infoveranstaltung Info-Veranstaltung Zum Haus des Kindes Friedelsheim-Gönnheim 13.03.2010 Schwabenbachhalle Friedelsheim 1 BEGRÜßUNG Walter Hafner, Vorsitzender des Zweckverbandes u. Bürgermeister von Friedelsheim REFERENTEN

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Mettmann (Ratsbeschluss vom )

Satzung für das Jugendamt der Stadt Mettmann (Ratsbeschluss vom ) Satzung für das Jugendamt der Stadt Mettmann (Ratsbeschluss vom 04.04.2017) I. Das Jugendamt 1 Aufbau Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. 2 Zuständigkeit

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Seebach

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Seebach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Seebach Aufgrund der 19 Abs.1 und 20 Abs.2 Nr.1 und 21 der Thüringer Gemeinde-

Mehr