Jugendschutz Rosenmontag in Koblenz

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1 Jugendschutz Rosenmontag in Koblenz

2 Ausgangslage Der Rosenmontag gibt in Koblenz, wie auch in vielen anderen Städten in denen rheinisches Brauchtum in Form der Rosenmontagsumzüge gepflegt wird, vielen Jugendlichen den Anlass exzessiv Alkohol zu konsumieren. Der Straßenkarneval auf ist seinem Höhepunkt. Karneval ohne Alkohol ist für die meisten Jugendlichen und Erwachsenen nicht denkbar. In den letzten Jahren sind, besonders auf der Oberen Löhr, Verhaltensweisen aufgetreten, die nicht mehr duldbar sind. Neben Ordnungswidrigkeiten in Form von Vermüllung und Glasschutt, Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz sind auch verstärkt Straftaten unter Alkoholeinfluss zu verzeichnen, die einen massiven Polizeieinsatz zur Folge hatten. Fremd- und Selbstgefährdungen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen durch Alkoholabusus sind häufig. Ein Schnapp(s)schuss aus dem Bereich Obere Löhrstraße von 2008

3 Straßenbild 2009 Aus dem Polizeibericht: Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im letzten Jahr die durch Alkoholkonsum der Jugendlichen produzierten Aufschaukelungsprozesse, einhergehend mit einer zunehmenden Aggressionsbereitschaft der Jugendgruppen, nur durch den Einsatz starker Polizei-/Spezialkräfte eingedämmt werden konnte.

4 Lösungswege 2008/2009: 1. Auslobung eines Präventionspreises für vorbildliche Karnevalsgruppen (im Sinne des Jugendschutzes) in Kooperation mit dem Förderverein des Lionsclub Koblenz-Rhein. Mit dem Projekt Kowelenzer Fasenacht kreativ und präventiv! " # $ % & #! #!# #! ' # # () * # " 2. Belehrung der Verkaufsstände, Verteilung von Jugendschutzaushängen und Kontrollen durch Polizei, Ordnungsamt und Jugendamt.

5 Lösungswege 2010: Eine Mischung aus repressiven und präventiven Maßnahmen soll die Situation entschärfen und durch ein attraktives Angebot soll für die Koblenzer Jugend (12 17 Jährige) eine attraktive Alternative zum Alkoholkonsum an Rosenmontag entstehen. Repressiver Ansatz kontrolliertes Glasflaschenverbot in der Oberen Löhrstraße sowie Absperrung des Straßenbereiches und Verbot des so genannten Rucksacktrinkens. Einsatz von Alkoholteststreifen für PET-Flaschen Aus dem Polizeibericht: In diesem Jahr waren solche gruppendynamischen Prozesse im Brennpunktbereich Obere Löhr nicht mehr feststellbar, so dass derartige Einsatzmaßnahmen (Einsatz von Spezialkräften) nicht mehr nötig waren.

6 Obere Löhrstr. Rosenmontagszug 2010

7 Präventiver Ansatz Es soll eine Jugendveranstaltung gestaltet werden, die vor, während und nach dem Rosenmontagszug alternative Aufenthalts- und Beschäftigungsmöglichkeiten in jugendgemäßer karnevalistischer Form bieten. Hierzu bietet sich eine Disco an. Erwartete TN-Zahl: Kinder und Jugendliche Netzwerk/Akteure Jugendamt/Kinder- und Jugendförderung Ordnungsamt Pressestelle Stadt Koblenz Stadtmarketing, Koblenz-Touristik Arbeitsgemeinschaft Koblenzer Karnevalsvereine Selbstverpflichtung der Karnevalsvereine Polizei Förderverein e.v. Lionsclub Koblenz Rhein-Mosel Musikerinitiative Music live e.v. Kinder- und Jugendbüro Jugendrat Gastronomischer Betrieb Diskothek Agostea

8 Ausnahmegenehmigung Nach Beschluss des Jugendhilfeausschuss vom erteilen wir folgende Ausnahmegenehmigung nach 5 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG): Der Koblenzer Betriebsgesellschaft mbh & Co KG Agostea Nachtarena Koblenz wird gestattet, am Rosenmontag, in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr) eine Tanzveranstaltung durchzuführen, bei der die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Diskothek "Agostea unter nachfolgenden Auflagen erlaubt wird: 1. Die Veranstaltung wird inhaltlich und konzeptionell als Karnevalsveranstaltung für Kinder und Jugendliche gestaltet und beworben. Hierbei sind die Kooperationspartner (Arbeitsgemeinschaft Kowelenzer Karneval, Lions-Club Koblenz Rhein-Mosel, Polizei Koblenz, Kinder- und Jugendbüro, Music Live und Jugendamt) eng einzubinden. 2. Bei dieser Veranstaltung ist der Verkauf von Alkohol und Zigaretten untersagt. Die Zigarettenautomaten sind so zu präparieren, dass eine Nutzung ausgeschlossen ist. 3. Es darf kein Eintrittsgeld verlangt werden. 4. Falls Verzehrkarten ausgegeben werden, müssen diese auf 5,00 EUR begrenzt sein. 5. Alkoholische Getränke dürfen an der Theke nicht sichtbar sein. 6. Die Getränkepreise sind kinder- und jugendgerecht zu reduzieren. 7. Geld-, Warenspielgeräte und elektronische Bildschirm-Unterhaltungsspielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit dürfen nicht in Betrieb sein. Sie müssen so präpariert sein, dass eine Nutzung ausgeschlossen ist. 8. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass zur Einhaltung der Auflagen genügend (erkennbares) Sicherheitspersonal zur Verfügung steht. 9. Der Betreiber muss weiterhin dafür Sorge tragen, dass als Ansprechpartner für die jungen Besucher und Besucherinnen (erkennbares) im Jugendschutz und im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geschultes Personal zur Verfügung steht.

9

10 1400 Kinder und Jugendliche bei der Jugenddisco 2010 olau let s dance

11 Fazit: Die gleich bleibend hohe Besucherzahl an der alkoholfreien Jugenddisko zeigt auch im 3. Jahr, dass wir damit einen wichtigen Baustein im Jugendschutz an Rosenmontag geschaffen haben, der auch in den kommenden Jahren durchgeführt wird. Die repressive Maßnahme an der Oberen Löhrstraße mit gleichzeitiger Jugendveranstaltung hat dort zu einer erheblichen Entschärfung geführt. Die Einführung von Testkäufen 2012 zur Überwachung des Jugendschutzes hat insgesamt zu Bußgeldern in Höhe von 3000,- Euro geführt und den Einzelhandel in seiner Verantwortung sensibilisiert. Die durchgeführten Maßnahmen zur Alkoholprävention waren öffentlichkeitswirksam und wurden von Eltern durchweg positiv bewertet. Auch wenn Jugendliche immer wieder kreative Wege finden, um an Karneval Alkohol zu konsumieren, haben wir ein deutliches Zeichen gesetzt, dass es Grenzen gibt und diese auch kontrolliert werden Die Jugendveranstaltung wurde intensiv beworben und professionell durchgeführt. Durch intensive Einlasskontrollen konnten wir sicherstellen: es gab keine alkoholisierten Jugendlichen auf der Disko und es wurde kein Alkohol hineingeschmuggelt. Die große Besucherzahl an der Jugenddisco zeigt auch 2011 und 2012, dass es hier einen Bedarf an einer solchen Veranstaltung gibt und dass Jugendliche an Karneval auch ohne Alkohol miteinander feiern und Spaß haben können.

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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