Bonusregelung in der Feuerungskontrolle im Kanton Bern Wieso führte der Kanton Bern 2004 die Bonusvergabe ein?

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1 Bonusregelung in der Feuerungskontrolle im Kanton Bern Referat Jean-Jacques Hüsler, Techn. Inspektor, beco Immissionsschutz, Bern Im Kanton Bern werden mit Beginn der Heizperiode 2004/2005 allen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1 MW bzw. später bis 350 kw, welche die Voraussetzungen und die Bonuskriterien erfüllen, ein Bonus gewährt und der Kontrollrhythmus von 2 auf 4 Jahre verlängert. Wieso der Kanton Bern einen Bonus für seinen Vollzug der Feuerungskontrolle eingeführt hat, was für diese Vollzugsergänzung nötig war und mit welchen Schwierigkeiten wir uns zu Beginn auseinandersetzten sowie die Resultate aus den letzten 10 Heizperioden ist Gegenstand der Zusammenfassung dieses Referats. Wieso führte der Kanton Bern 2004 die Bonusvergabe ein? Immer mehr Heizungseigentümer zeigten kein oder nur wenig Verständnis gegenüber der periodischen Kontrollpflicht ihrer Öl- oder Gasfeuerungsanlagen. Dies bekamen die Gemeinden, die zuständigen Feuerungskontrolleure und wir, das beco ziemlich deutlich zu spüren. Vermehrt gingen Beschwerden in Wort und Schrift ein. Die Folgen waren spürbar, indem die Arbeit der Feuerungskontrolleure oft deutlich erschwert wurde, bis hin zur Zutrittsverweigerung zur Feuerungsanlage, nicht oder verzögerte Bezahlung der Rechnungen, unsachliche, emotional geladene Diskussionen bis hin zu Beleidigungen und sogar zu Gewaltandrohungen. Weiter musste das beco bis zur Inkraftsetzung der Bonusregelung 2004 eine Unmenge Beschwerdeschreiben beantworten. Auch wurde die periodische Abgaskontrolle durch den Feuerungskontrolleur als «Strafe» der Heizungseigentümer empfunden. Für das beco war die Zeit gekommen, etwas zu unternehmen, um die angespannte Situation zu entschärfen. Der Bonus zur Erstreckung des Kontrollrhythmus von 2 auf 4 Jahre wurde ins Leben gerufen. Welche Ziele wollten wir mit der Bonusvergabe erreichen? Die Unzufriedenheit sollte entschärft und mehr Akzeptanz für das Vollzugsmodel des Kantons Bern erreicht werden. Das heisst, es wird akzeptiert, dass für die periodische Abgaskontrolle ausschliesslich der Feuerungskontrolleur der Gemeinden zuständige ist. Weiter soll der Abschluss eines Serviceabonnements für den Heizungseigentümer keine unnötige, zusätzliche Kostenbelastung sein, sondern Anreiz, seine Feuerungsanlage regelmässig zu warten und bei Einhalten der Bonuskriterien mit der Turnuserweiterung «belohnt» zu werden und mit der Bonusregelung soll der Vollzug der Feuerungskontrolle dem besser gewordenen Stand der Technik der neueren Feuerungsanlagen entgegen kommen, indem der Artikel 13 der LRV «in der Regel alle zwei Jahre» im Sinne der Heizungseigentümer ausgelegt wird. Was haben wir bei der Umsetzung beachtet? Als erstes haben die gesetzlichen Anforderungen für die Bonusvergabe in die bestehende kantonale Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «extra leicht» und Gas (VKF) integriert. Dann haben wir festgelegt, welche Feuerungsarten zukünftig bonusberechtigt sind welche Bonuskriterien (Messwerte) eingehalten werden müssen, damit ein Bonus gewährt werden konnte (Schwerpunkt NO2). Ziel sollte sein, mit den festgelegten Anforderungen und Kriterien ca. 5% der überprüften Feuerungsanlagen einen Bonus gewähren zu können. Damit auch diese neuen Daten verarbeitet werden konnten, mussten die zur Auswertung der durchgeführten Abgaskontrollen verwendeten Programme entsprechend ergänzt werden. Ebenfalls waren die in der Praxis verwendeten Kontrollformulare mit den nötigen Feldern und Infos für die Kontrolle sowie die Informationen für den Heizungseigentümer zu ergänzen. Und das wichtigste war, dass die Feuerungskontrolleure vorgängig so informiert und geschult wurden, dass die Bonusvergabe in der Praxis korrekte angewendet wurde. Die Informationen und die Schulung erfolgte im Rahmen der alljährlichen Informationsveranstaltungen, sowie durch

2 Abgabe entsprechender Dokumente. Dazu erhielten die Feuerungskontrolleure verschiedene Hilfsmitteln für ihre Tätigkeit an der Front. Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des Kontrollrhythmus auf 4 Jahre ist im Artikel 10 der Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «extra leicht» und Gas (VKF) vom 14. April 2004 festgehalten. Dieser Artikel führt aus, dass wenn eine Feuerungsanlage anlässlich der periodischen Kontrolle die lufthygienischen und energetischen Grenzwerte deutliche unterschreitet und ein gutes Langzeitverhalten aufweist, die periodische Abgaskontrolle alle vier Jahre stattfinden soll. Laut Absatz 3 dieses Artikels erlässt das beco Richtlinien über die Voraussetzungen für grössere Kontrollabstände. Die Voraussetzungen und die Bonuskriterien wurden in Form einer schriftlichen Weisung veröffentlicht. Heute sind diese ebenfalls im Internet auf unserer Homepage unter dem Link: einsehbar. Voraussetzungen Allgemeine Bedingungen Die Bonuskriterien müssen bei jeder Einzelmessung eingehalten werden. Die Werte der Bonuskriterien beziehen sich auf die effektiv gemessenen und im Rapport eingetragenen Resultate (ohne Berücksichtigung der F-Werte). Neuanlagen Anlässlich der ersten behördlichen, periodischen Kontrolle müssen die Bonuskriterien eingehalten werden. Bestehende Anlagen Anlässlich der letzten, ordentlich durchgeführten periodischen Kontrolle keine Beanstandung und die Bonuskriterien eingehalten. Gültige Bonuskriterien bis ins Jahr 2011 Erfüllt eine Feuerungsanlage als erstes die Voraussetzungen der LRV, muss diese noch die Bonuskriterien einhalten, damit ein Bonus gewährt werden kann. In der ersten Version sind Feuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner sowie Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Heizmediumtemperatur über 110 C grundsätzlich nicht bonusberechtigt. Eine Leistungseinschränkung gab es vorerst keine. Die Bonuskriterien für das NO2 und das CO wurden tiefer als der vorsorgliche Emissionsgrenzwert angesetzt. Die Kriterien für die Abgasverluste die Russzahl und die unverbrannten Ölderivate wurden so angesetzt, dass bei der Anlage lediglich für diese Parameter die Grenzwerte eingehalten werden mussten. Anforderungen und Kriterien müssen überarbeitet und angepasst werden Nach den ersten Heizperioden stellten wir im Rahmen unserer Vollzugskontrolle und Qualitätssicherung fest, dass zwischen 5% und 10% der gewährten Boni ungerechtfertigt waren. Kommentiert [CB1]: Tabelle würde ich löschen, so das nur noch die heute gültige Tabelle gezeigt wird

3 Zudem waren die Anforderungen für Neu- und bestehende Anlagen unklar definiert und liessen einen gewissen Spielraum zur Auslegung offen - ein «gutes Langzeitverhalten» einer Feuerungsanlage kaum anlässlich einer einzigen periodischen Abgaskontrolle festgestellt werden konnte und die Bonuskriterien vermehrt zu Diskussionen bei Heizungseigentümer führten. Deshalb wurden ab dem Jahr 2011 folgende Änderungen/ vorgenommen, welche heute noch gültig sind: Neu wird nicht mehr von Anlagen sondern von der Art der Kontrolle gesprochen. Dem Absatz der Abnahmekontrolle kann so unmissverständlich entnommen werden, dass eine neu installierte Feuerungsanlage, die noch nie gemessen wurde, nicht bonusberechtigt ist, da kein Langzeitverhalten der Anlage nachgewiesen ist. Neu definiert ist auch die periodische Kontrolle bei den bestehenden Feuerungsanlagen. So muss eine bestehende Feuerungsanlage nicht nur einmal die Bonuskriterien einhalten, sondern diese müssen anlässlich zweier periodischen Kontrollen in Folge einhalten sein. Zusätzlich aufgeführt ist, welche Anlagen nicht bonusberechtigt sind. Dabei ist die wesentlichste Änderung, dass Feuerungsanlagen nebst einer Heizmediumtemperatur über 110 C auch die Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung über 350 kw nicht mehr bonusberechtigt sind. Weiter werden mit den neuen Anforderungen die Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner bonusberechtigt. Die angepassten Bonuskriterien Die Änderungen bei den Bonuskriterien sind in der Tabelle grün hinterlegt. Auffälligste Änderung ist, dass die Bonuswerte nicht mehr kleiner/als xx mg/m 3 sondern neu kleiner/gleich xx mg/m 3 sind. Sicher auf den ersten Blick eine Banalität, jedoch hat sich im Vollzug gezeigt, dass genau dieses Detail zu Reaktionen der Heizungseigentümer geführt haben. Die Ölfeuerungen mit Verdampfungsbrenner müssen dieselben Bonuskriterien wie die der Ölfeuerungen mit Gebläsebrenner einhalten (unabhängig der höheren Emissionsgrenzwerte der LRV für das CO und die Russzahl für diese Anlagen). Kommentiert [CB2]: Stimmt <2 bei Russzahl bei HEL Gebläsebrenner (GW ist doch 1 bei diesen Anlagen)? Die Resultate der Bonusvergaben aus den letzten 10 Heizperioden Messpflichtige Feuerungsanlagen Der Überblick des Verlaufs der Anzahl total messpflichtigen Öl- und Gasfeuerungen im Kanton Bern zeigt, dass zwischen der Heizperiode 04/05 und der Heizperiode 13/14 durchschnittlich rund messpflichtige Feuerungsanlagen installiert waren. Davon wurden ca Anlagen mit Öl und ca mit Gas betrieben.

4 Seit der Heizperiode 04/05 bis heute hat die Anzahl der Ölfeuerungen um rund Anlagen abgenommen und die Anzahl der Gasfeuerungen und rund Anlagen zugenommen. Davon Feuerungsanlagen mit Bonus Die Gesamtanzahl der Bonusanlagen nimmt laufend zu, wovon in den ersten beiden Heizperioden die meisten Boni gewährt wurden. Sicherlich auch eine Auswirkung der Änderungen der Kriterien der Bonusvergabe seit Zu Beginn erhielten deutlich mehr Gasfeuerungen einen Bonus als dies bei den Ölfeuerungen der Fall war. In der Zwischenzeit hat sich die Anzahl der gewährten Boni bei Gas- und Ölfeuerungen praktisch ausgeglichen, was auf einen verbesserten Stand der Technik bei Ölanlagen sowie der zusätzlichen Bonusberechtigung von Anlagen mit Verdampfungsbrenner schliessen lässt. Kommentiert [CB3]: Sogar auch im Genitiv ohne s. Übersicht der pro Heizperiode durchgeführten Kontrollen und gewährten Boni Der Grafik auf der linken Seite kann die Anzahl der pro Heizperiode durchgeführten Abgaskontrollen während den letzten 10 Heizperioden und der Grafik auf der rechten Seite die Anzahl der pro Heizperiode neu gewährten Boni entnommen werden. Durchschnittlich wurden pro Heizperiode rund Abgaskontrollen durchgeführt. Im Detail sind dies rund Kontrollen bei Öl- und rund Kontrollen bei Gasfeuerungen. Die Änderung der Bonuskriterien auf die Heizperiode 2011/2012 hatte zur Folge, dass die Anzahl der neu gewährten Boni auf Grund der strengeren Anforderungen zuerst zurückging, in den folgenden Heizperioden jedoch rasant anstieg (in der letzten Heizperiode auf gut neu gewährten Boni). Messwerte der Anlagen mit Bonus / Vergleich der Heizperioden 12/13 und 13/14 Anmerkung: Die Anzahl der Feuerungsanlagen mit Bonus im Feuerungsstamm entspricht nicht der Anzahl der neu vergebenen Boni pro Heizperiode. Die folgenden Auswertungen erfolgten ausschliesslich auf den ermittelten NO2-Messwerten der ersten Einzelmessung bei sämtlichen bonusberechtigten Feuerungsanlagen. Stichproben haben gezeigt, dass die Messwerte der beiden Einzelmessungen pro Laststufe praktisch identisch sind und die anderen Bonuskriterien eingehalten sind. Die Grafiken zeigen, in welchen Bereichen sich die ermittelten Messwerte der Bonusanlagen befinden und welche Veränderungen der Resultate zwischen den zwei letzten Heizperioden festgestellt wurden.

5 Bei den Feuerungsanlagen die mit Heizöl «extra leicht» und einen Bonuswert von kleiner/gleich 90 mg/m 3 erhielten in den letzten beiden Heizperioden rund 70% einen Bonus mit einem Messwert des NO2 zwischen 71 mg/m³ und 90 mg/m 3, also mit einer relativ knappen Einhaltung bzw. Unterschreitung des Bonuswertes. 25 % bis 30% der Anlagen unterschritten den Bonuswert um 20 mg/m³ bis 40 mg/m 3 und ca. 1 % bis 4 % unterschritten die 90 mg/m 3 deutlich Anlagen in der Heizperiode 13/14. Deutlicher wird der Bonuswert von 60 mg/m 3 bzw. 80 mg/m 3 bei den Gasfeuerungen unterschritten. Bei allen drei Feuerungsarten, das heisst bei den Gasanlagen mit Gebläsebrenner, den atmosphärischen Gasanlagen bis 12 kw und den Gasanlagen mit mehr als 12 kw wurde bei rund 30% ein Messwert zwischen 30 mg/m³ und 40 mg/m 3 ermittelt. Auffallend bei der Auswertung der Gasanlagen ist, dass die Bonusanlagen über fast die ganze Bandbreite zwischen 0 mg/m³ bis 60 mg/m³ bzw. 80 mg/m 3 verteilt sind und doch bei relativ vielen Anlagen ein NO2-Wert von unter 10 mg/m 3 ermittelt wurde, das heisst Anlagen in der Heizperiode 12/13 und Über 1000 Bonusanlagen pro Heizperiode wurden bei den atmosphärischen Gasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung grösser 12 kw ermittelt. (Ich würde nur die Grafik der Gasfeuerungen mit atm. Brenner zeigen). Zusammenfassung In den letzten 10 Heizperioden wurden im Kanton Bern total Abgaskontrollen bei Ölund Gasfeuerungen bis 1 MW FWL durchgeführt. Anlässlich dieser Abgaskontrollen konnten (6.1%) Anlagen ein Bonus zur Verlängerung des Kontrollrhythmus von 2 auf 4 Jahre gewährt werden. Fazit Mit der Einführung des Bonus zur Verlängerung des Kontrollrhythmus von 2 auf 4 Jahre hat der Kanton Bern die gesetzten Ziele mehrheitlich erreichen können. Für das beco hat sich die Einführung des Bonus deshalb in allen Belangen gelohnt. Unter anderem gingen die vielen Beschwerden der Heizungseigentümer deutlich zurück. Nicht nur die Akzeptanz der Heizungseigentümer gegenüber dem Vollzug der Feuerungskontrolle hat sich verbessert, sondern auch das Interesse dieser, eine energetisch und lufthygienisch einwandfreie Feuerungsanlage im Heizraum zu haben, welche dann auch noch einen Bonus erhält und nur noch alle vier Jahre gemessen werden muss. Dementsprechend sind die Erwartungen Interessierter und umweltbewusster Heizungseigentümer an das Produkt, die Heizungshersteller, die Installations- und Servicefirmen und auch an die Monteure gestiegen. Schliesslich will doch jeder Betreiber, dass seine Feuerungsanlage bonusberechtigt ist und nur alle 4 Jahre gemessen werden muss. Die neuen Messempfehlungen Feuerungen veranlassen uns, für Feuerungsanlage die in der Ziffer 4.1. Absatz 3 aufgeführt sind und nur noch in einer möglichst hohen Laststufe zu messen sind, unsere Bonusregelung diesbezüglich zu prüfen und eventuell anzupassen. Wir sind der Meinung, dass bei solchen Anlagen da die Gewährung eines Bonus auf Grund der nur zum Teil ermittelten Resultate nach unserer bisherigen Anwendungspraxis nicht korrekt wäre. Wir streben diesbezüglich eine befriedigende Lösung an.

6 Obschon in den letzten 10 Heizperioden rund 10 % der Feuerungsanlagen im Kanton Bern nur noch alle 4 Jahre periodisch kontrolliert wurden, sind wir davon überzeugt, dass die Luftqualität unter der Bonusregelung keine Einbussen erleiden musste. Abschliessen die Anmerkung, dass die positiven Erfahrungen mit der Bonusvergabe im Vollzug der Feuerungskontrolle unseren Entscheid stützt und wir deshalb fest entschlossen sind, diese Vollzugsart der Feuerungskontrolle auch künftig weiterzuführen. Vielleicht setzt sich unsere Bonusregelung mit Möglichkeit zur Turnusverlängerung auf 4 Jahre ein Beispiel für die ganze Schweiz durch?

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