Die neue Vergabeverordnung

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2 Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Schätzung des Auftragswerts Unterabschnitt 2 Kommunikation Abschnitt 2 Vergabeverfahren Unterabschnitt 1 Verfahrensarten 14 Wahl der Verfahrensart 15 Offenes Verfahren 16 Nicht offenes Verfahren 17 Verhandlungsverfahren 18 Wettbewerblicher Dialog 19 Innovationspartnerschaft Unterabschnitt 2 Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren 2

3 Unterabschnitt 3 Vorbereitung des Vergabeverfahrens 29 Vergabeunterlagen Unterabschnitt 4 Veröffentlichungen, Transparenz 37 Auftragsbekanntmachung, Beschafferprofil Unterabschnitt 5 Anforderungen an Unternehmen; Eignung 41 Bereitstellung der Vergabeunterlagen 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 47 Eignungsleihe 50 Einheitliche Europäische Eigenerklärung Unterabschnitt 6 Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen Abschnitt 4 Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen 3

4 Abschnitt 5 Planungswettbewerbe 69 Anwendungsbereich 70 Veröffentlichung, Transparenz 71 Ausrichtung 72 Preisgericht Abschnitt 6 Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1 Allgemeines 73 Anwendungsbereich und Grundsätze 74 Verfahrensart 75 Eignung 76 Zuschlag 77 Kosten und Vergütung Unterabschnitt 2 Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe 79 Durchführung von Planungswettbewerben 80 Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen 4

5 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (1) Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber oder Bieter Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Zu diesem Zweck kann er insbesondere Folgendes verlangen: 1. einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, (2) Sofern ein Mindestjahresumsatz verlangt wird, darf dieser das Zweifache des geschätzten Auftragswertes nur überschreiten, wenn aufgrund der Art des Auftragsgegenstands spezielle Risiken bestehen. Der öffentliche Auftraggeber hat eine solche Anforderung in den Vergabeunterlagen oder im Vergabevermerk hinreichend zu begründen. 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bei Lieferaufträgen, für die Verlege- oder Installationsarbeiten erforderlich sind, sowie bei Dienstleistungsaufträgen darf die berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber oder Bieter auch anhand ihrer Fachkunde, Effizienz, Erfahrung und Verlässlichkeit beurteilt werden. 5

6 (3) Zum Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Verwendungszweck und Menge oder Umfang der zu erbringenden Liefer- oder Dienstleistungen ausschließlich die Vorlage von einer oder mehrerer der folgenden Unterlagen verlangen: 1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen wird, die mehr als drei Jahre zurückliegen; Begründung zu 46: Im Bereich der Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren ist die Retrospektive auf drei Jahre häufig zu kurz für aussagekräftige Referenzen. Bei der Vergabe solcher Leistungen bietet sich die Einräumung eines längeren Zeitraums, aus dem die Referenzprojekte regelmäßig stammen dürfen, an. Bauprojekte und ihre Planung haben eine längere Laufzeit, was dazu führt, dass mögliche Referenzprojekte in den letzten drei Jahren noch nicht abgeschlossen sind. Es kann sowohl für den Auftraggeber als auch für die anbietenden Unternehmen daher von Vorteil sein und der Sicherstellung des Wettbewerbs dienen, wenn die Unternehmen interessante Projekte aus einer längeren Periode in die Wertung geben dürfen (zum Beispiel gerade dann, wenn es sich um selten beauftragte spezielle Bauwerke handelt). 6

7 47 Eignungsleihe (1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach 46 Absatz 3 Nummer 6 oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen. 7

8 50 Einheitliche Europäische Eigenerklärung 8

9 75 Eignung (4) Eignungskriterien müssen gemäß 122 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sie sind bei geeigneten Aufgabenstellungen so zu wählen, dass kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sich beteiligen können. Begründung zu 75 Abs. 4, Satz 2: Zu wenige kleinere Büroorganisationen und Berufs-anfänger können sich an den Vergabeverfahren beteiligen, weil sie z.b. die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers an Referenzobjekte nicht erfüllen können. Es entsteht ein Kreislauf, der den zwangsläufigen Ausschluss kleinerer Büros bedeutet: Sie können kein Referenzprojekt erarbeiten und demnach in der Folge bei den nächsten Ausschreibungen kein Referenzprojekt vorweisen. (5) Die Präsentation von Referenzprojekten ist zugelassen. Verlangt der öffentliche Auftraggeber geeignete Referenzen im Sinne von 46 Absatz 3 Nummer 1, so lässt er hierfür Referenzobjekte zu, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsoder Beratungsleistung vergleichbar sind. Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat. Begründung zu 75 Abs. 5, Satz 2: Der Begriff Planungsanforderungen weist auf die Definition in 5 HOAI hin und gibt in der Praxis insoweit eine Hilfestellung. Die Honorarstufen der Referenzprojekte müssen in Beziehung gesetzt werden zu den Planungsanforderungen der ausgeschriebenen Planungsleistung 9

10 17 Verhandlungsverfahren Auftragsbekanntmachung gem. Anhang II 37 Abs. 2 mit Nennung: der Mindestanforderungen 17 Abs. 10; der Eignungskriterien und der jeweiligen Nachweise 42 ff.; der Zuschlagskriterien und deren Wichtung 58 Abs. 3; des Vorbehalts des Zuschlags ohne Verhandlung 17 Abs. 11. Bewerbungsfrist 30 KT (15 KT bei Dringlichkeit) 17 Abs. 2 Auswahl der Bewerber anhand Bewerbungsunterlagen (EEE) und der Eignungskriterien 51 (Eignungsprüfung) Aufforderung zu Erstangebot gem. 17 Abs. 4 i.v.m. 52; ggf. Lösungsvorschläge nach 77 Abs. 2 nach Prüfung der Mindestanforderungen Möglichkeit des Zuschlags ohne Verhandlung 17 Abs. 11 (in der Regel bei Planungsleistungen nicht anwendbar) oder Aufforderung zu Verhandlung 17 Abs. 10 Verhandlung(en) über Erstangebot ggf. Folgeangebote (einphasig empfohlen) mit dem Ziel der inhaltlichen Verbesserung der Angebote, ggf. Lösungsvorschläge nach 77 Abs. 2, keine Verhandlung der Mindestanforderungen oder Zuschlagskriterien; Abschluss der Verhandlung durch Mitteilung an Bieter und (zwingende) Frist zur Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote 17 Abs. 14 Prüfen der benannten Mindestanforderungen und Zuschlag anhand in Bekanntmachung benannter Zuschlagskriterien 76 und 58 Unterrichtung der Bewerber/Bieter nach 62 10

11 Aktuelle Ausschreibung eines Verhandlungsverfahrens in Bayern Sanierung Unterkunftsgebäude der Bundeswehr, Auftragswert ca ,- netto Die Vergabestelle erkennt eine Eignung bei Projekten an, die mindestens 3 der folgenden 6 Kriterien erfüllen: Lph 2-8 HOAI wurden vom Bewerber bearbeitet, Kosten der KGr über EUR brutto, vergleichbare Nutzung (Unterkunft), Baumaßnahme eines öffentlichen Auftraggebers, NFa über 700 m 2 BRI von über m 3. Eignungskriterien ok? 11

12 Aktuelle Ausschreibung eines Verhandlungsverfahrens in Bayern Sanierung Unterkunftsgebäude der Bundeswehr, Auftragswert ca ,- netto Die Vergabestelle erkennt eine Eignung bei Projekten an, die mindestens 3 der folgenden 6 Kriterien erfüllen: Lph 2-8 HOAI wurden vom Bewerber bearbeitet, Kosten der KGr über EUR brutto, vergleichbare Nutzung (Unterkunft), Baumaßnahme eines öffentlichen Auftraggebers, NFa über 700 m 2 BRI von über m 3. 12

13 Geplante Ausschreibung eines Verhandlungsverfahrens in Bayern Ertüchtigung Fassade, Auftragswert ca ,- netto Die Vergabestelle erkennt eine Eignung an, welche die folgenden Kriterien erfüllt: 2 technische Mitarbeiter inkl. Inhaber, Lph 2-8 HOAI wurden vom Bewerber bearbeitet, Referenzprojekt in HZ IV. Keine Umsatzabfrage, da keine Aussagekraft! Zuschlagskriterien: Sicherstellung mind. 2 technische Mitarbeiter während Umsetzung Projektablauf/-organisation Keine Honorarabfrage, da festgelegt! 13

14 78 Planungswettbewerb und 17 Verhandlungsverfahren Wettbewerbsbekanntmachung gem. Anhang IX 70 mit Nennung: ggf. eindeutiger und nichtdiskriminierender Auswahlkriterien; zwingend der Mindestanforderungen und Eignungskriterien; nicht zwingend der Zuschlagskriterien und deren Wichtung; des Vorbehalts des Zuschlags ohne Verhandlung bei Festlegung auf Gewinner 14 Abs. 4 Nr. 8 ggf. Auswahl der Bewerber bei nichtoffenen Wettbewerben anhand Bewerbungsunterlagen und der Auswahlkriterien 71 (Prüfung) 78 Planungswettbewerb (offen oder nichtoffen) nach 78 Abs. 3 ff. i.v.m. 69 ff. Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen gem. 80 Abs. 1 und Eignungsprüfung des/der Preisträger/Gewinners mit Nachweisen 42 ff. und 75 und Aufforderung zu Erstangebot gem. 14 Abs. 4 Nr. 8, 17 Abs. 5, (Frist mind. 10 bis 30 KT) a) an den Gewinner (gem. Bekanntmachung) b) oder an alle Preisträger Bei a) Möglichkeit des Zuschlags ohne Verhandlung 17 Abs. 11 oder wie bei b) Aufforderung zu Verhandlung 17 Abs Abschluss der Verhandlung (einphasig empfohlen) durch Mitteilung an Preisträger und Frist zur Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote 17 Abs. 14 Prüfen der benannten Mindestanforderungen und Zuschlag anhand in Bekanntmachung benannter Zuschlagskriterien 76 und 58; Unterrichtung der Bewerber/Bieter nach 62 14

15 Fragwürdige Bewertungsmatrix eines bayerischen Wettbewerbs So nicht! 15

16 Besser: Aktuelle Ausschreibung eines Wettbewerbs in Bayern Das Verfahren wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens können die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist empfohlen. Auswahlkriterien: 3-fach: Qualität der Gestaltung von Referenzprojekten; 4-fach: Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen; Für die Auswahl wird die Ausloberin ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Dabei sind in jedem der Kriterien maximal 5 Punkte erreichbar. Die Bewertung errechnet sich aus der Multiplikation der erreichten Punkte mit der jeweiligen Gewichtung. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen. 16

17 Nach dem Wettbewerbsverfahren müssen die Preisträger folgende Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorlegen. Preisträger können im Hinblick auf die nachzuweisende Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). a) Eigenerklärung des Preisträgers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 42 (1) und (2) VgV; b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Preisträgers. Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen. Es sind im Durchschnitt mindestens 4 angestellte Mitarbeiter (Vollzeitstellen) einschließlich der Führungskräfte erforderlich; c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens Euro für Personenschäden und über Euro für Sachschäden. d) Eigenerklärung des Preisträgers zur Größe realisierter Referenzprojekte. Nachzuweisen sind mindestens zwei realisierte und bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossene Bauvorhaben (Leistungsphasen 2 8) mit Herstellungskosten (KGr nach DIN 276, netto) von mindestens Euro; 17

18 18 Wettbewerblicher Dialog Auftragsbekanntmachung gem. Anhang II 37 Abs. 2 mit Nennung: der Bedürfnisse und Anforderungen 18 Abs. 1; der Eignungskriterien und der jeweiligen Nachweise 42 ff.; der Zuschlagskriterien und deren Wichtung 58 Abs. 3; des vorläufigen Zeitrahmens 18 Abs. 1; der Möglichkeit mehrerer Dialogphasen 18 Abs. 6. Bewerbungsfrist mind. 30 KT 18 Abs. 3 Auswahl der Bewerber anhand Bewerbungsunterlagen (EEE) und der Eignungskriterien 51 (Eignungsprüfung) Eröffnung des Dialogs 18 Abs. 5: Ermittlung und Festlegung, wie Bedürfnisse und Anforderungen am besten erfüllt werden, Erörterung aller Auftragsaspekte, Gleichbehandlung aller Teilnehmer, Lösungsvorschläge/Informationen nur mit Zustimmung an Mitbewerber. Dialog in mehreren Phasen 18 Abs. 6: zur Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen durch vorgegebene Zuschlagskriterien; Information der Teilnehmer über die Nichtberücksichtigung der Lösung für die nächste Phase Schlussphase 18 Abs. 6: mit noch genügend Lösungen um Wettbewerb zu gewährleisten Abschluss 18 Abs. 7: wenn Bedürfnisse und Anforderungen an Leistung befriedigt sind. Prämien oder Zahlungen können vorgesehen werden 18 Abs. 10, jedoch Beachtung 77 VgV. Aufforderung 18 Abs. 8 zur Einreichung endgültiger Angebote auf Basis der Lösungen; Klarstellungen und Ergänzungen möglich, jedoch keine Änderung der festgelegten Bedürfnisse und Anforderungen Bewertung anhand benannter Zuschlagskriterien 18 Abs. 9; Verhandlungen mit wirtschaftlichstem Teilnehmer im Angebot enthaltene Bedingungen zu bestätigen, jedoch keine grundlegende Änderung an Angebot oder Auftrag. Zuschlag anhand in Bekanntmachung benannter Zuschlagskriterien 58. Unterrichtung ByAK I Voitl der I 11_2016 Bewerber/Bieter I Sächsisches nach Vergabesyposium

19 Zeitschienen 19

20 Zuschlag-/s-kriterien VgV-Verfahren 20

21 Zuschlag-/s-kriterien Planungswettbewerb und VgV-Verfahren 21

22 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 22

Referentenentwurf VgV-neu (Stand: ) Änderungs-/Formulierungsvorschläge der Kammern und Verbände. Schätzung des Auftragswerts. 3 Abs.

Referentenentwurf VgV-neu (Stand: ) Änderungs-/Formulierungsvorschläge der Kammern und Verbände. Schätzung des Auftragswerts. 3 Abs. Anlage zur Stellungnahme der planenden Berufe zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Änderungs- und Formulierungsvorschläge

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