Die neuen Beleuchtungsvorschriften
|
|
- Jobst Berger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ADFC Die neuen Beleuchtungsvorschriften 1 von :45 Sie sind hier: Startseite / Technik / Fahrradteile und Zubehör / Beleuchtung / Beleuchtungsvorschriften Hintergrund: Die Regeln der StVZO Die neuen Beleuchtungsvorschriften Überlebenstechnik Neue Entwicklungen in der Kfz-Sicherheitstechnik machen es möglich, ungeschützte Verkehrsteilnehmer künftig besser vor schweren Verletzungen zu bewahren oder typische Unfälle ganz zu verhindern. mehr zu Überlebenstechnik» Der Bundesrat hat am 5. Juli 2013 Änderungen der Fahrradbeleuchtung beschlossen. Er hat aber nicht über den ursprünglichen Änderungsantrag des Landes Niedersachsen abgestimmt, dessen Inhalt der ADFC mit einer ausführlichen Begründung kritisiert hatte. Diebstahl Beugen Sie vor! Auch aufgrund dieser Kritik hatte das Land Hamburg zunächst am 4. Juli vorgeschlagen, stattdessen die Bundesregierung zu bitten, noch in diesem Jahr den bereits mehrfach angekündigten Änderungsentwurf zu 67 StVZO vorzulegen, um die bereits seit Jahren diskutierte Überarbeitung der Vorschriften in der StVZO über lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern neu zu regeln. Das entsprach dem Vorschlag des ADFC, den er über seine Landesverbände den Landesregierungen übermittelt hatte. Am Tag der Abstimmung legten die Länder Hamburg und Sachsen aber noch einen eigenen Änderungsvorschlag vor, der dann auch angenommen wurde. Folgende Neufassung des 67 Abs. 1 StVZO wurde vom Bundesrat beschlossen: Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein. Fahrradklau ist vermeidbar. Mit ein paar Tipps und sinnvollen Vorsichtsmaßnahmen kann jeder das Risiko drastisch verringern, Opfer von Fahrraddiebstahl zu werden. zu unseren Tipps gegen Diebstahl» Schadensdatenbank Aus Schaden wird man klug: Hatten Sie in letzter Zeit einen größeren Schaden an Ihrem Fahrrad? Melden Sie Ihren Fall über unsere Schadensdatenbank! Jetzt Schaden melden» Als Begründung wird angeführt, die Energieversorgung durch Batterien oder Akkus gewährleiste grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie die Verwendung eines Dynamos. Batterien und Akkus hätten eine hohe Akzeptanz, weil sie keinen zusätzlichen Fahrwiderstand mit sich brächten und auch bei
2 ADFC Die neuen Beleuchtungsvorschriften 2 von :45 schlechtem Wetter zuverlässig funktionierten. In der Praxis werde die Fahrradbeleuchtung oft schon jetzt mit Batterien oder Akkus betrieben. Deshalb sollte die Dynamopflicht entfallen und Akkuoder Batteriestrom alternativ erlaubt werden. Teil 2: Was ist neu? Teil 3: Sind ansteckbare Leuchten jetzt erlaubt? Teil 4: Was sagt die StVO? Kommentar: Wie geht es jetzt weiter? Hintergrund: Vorgeschriebenes Prüfzeichen für Lichtanlagen Seite 1 von 6 nächste» Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)
3 ADFC Teil 2: Was ist neu? 1 von :42 Sie sind hier: Startseite / Technik / Fahrradteile und Zubehör / Beleuchtung / Beleuchtungsvorschriften Hintergrund: Die Regeln der STVZO Was ist neu? Überlebenstechnik Neue Entwicklungen in der Kfz-Sicherheitstechnik machen es möglich, ungeschützte Verkehrsteilnehmer künftig besser vor schweren Verletzungen zu bewahren oder typische Unfälle ganz zu verhindern. mehr zu Überlebenstechnik» Absatz 1 alter Fassung lautete: Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen. Bisher war die Ausstattung mit einer Lichtmaschine (Dynamo) Pflicht, eine Batterie war nur zusätzlich erlaubt. Nach dem neuen Absatz 1 ist zum Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte folgende Ausrüstung des Fahrrads vorgeschrieben: Diebstahl Beugen Sie vor! Fahrradklau ist vermeidbar. Mit ein paar Tipps und sinnvollen Vorsichtsmaßnahmen kann jeder das Risiko drastisch verringern, Opfer von Fahrraddiebstahl zu werden. zu unseren Tipps gegen Diebstahl» Schadensdatenbank Entweder eine Lichtmaschine mit mindestens 3 W Nennleistung und 6 V Nennspannung oder eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie- Dauerbeleuchtung) oder ein wiederaufladbarer Energiespeicher. Aus Schaden wird man klug: Hatten Sie in letzter Zeit einen größeren Schaden an Ihrem Fahrrad? Melden Sie Ihren Fall über unsere Schadensdatenbank! Jetzt Schaden melden» Anders als bisher hat der Radfahrer die Wahl, welche Energiequelle er für die Lichtanlage an seinem Fahrrad anbringt. Da Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht mehr zusammen einschaltbar sein müssen, ist auch eine elektrische Leitung zwischen beiden nicht mehr nötig. Für Radfahrer, die weiter mit einer Dynamo-Lichtanlage fahren möchten, ändert sich nichts. Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut sind ab Inkrafttreten der neuen Beleuchtungsregeln
4 ADFC Teil 2: Was ist neu? 2 von :42 zumindest zwei Dinge erlaubt, die bisher nicht zulässig waren: 1. Pedelecs ohne Dynamo Pedelecs müssen künftig keinen Dynamo mehr haben. Ihre Lichtanlage darf mit Strom aus dem Antriebsakku betrieben werden, auch wenn er wie üblich eine höhere Nennspannung als 6 V hat. Auf Pedelecs sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden ( 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz). Im Gegensatz zur Batterie ist für den wiederaufladbaren Energiespeicher keine Nennspannung vorgeschrieben. Beim Pedelec ist der Verzicht auf den Dynamo technisch sinnvoll. So war es bisher: Ladestrom aus dem Netz fließt in den Akku und von dort als Antriebsstrom in den Motor. Der Motor treibt gemeinsam mit dem Fahrer das Pedelec und dieses den Dynamo an, der die Bewegung wieder in Strom für die Beleuchtung umwandelt. Sämtliche Einzelschritte sind mit Wirkungsgradverlusten verbunden, die sich miteinander multiplizieren das ergibt einen erbärmlich niedrigen Gesamtwirkungsgrad. Deshalb ist es sinnvoll, die Beleuchtung ohne Umwege mit Strom aus dem Antriebsakku zu speisen. Selbst wenn der Motor abschaltet, weil der Fahrstrom aus dem Antriebsakku zur Neige geht, ist dort immer noch genug Stromreserve vorhanden, um mit Licht nach Hause zu kommen. Da die Gesetzesänderung die Hersteller völlig unvorbereitet trifft, ist in der Saison 2013 nicht mehr mit einem Angebot an Pedelecs ohne Dynamo zu rechnen. Die Begründung für den neuen 67 Abs. 1 StVZO geht übrigens mit keinem Wort auf Pedelecs ein. Aber manchmal ist der Gesetzestext eben klüger als der Gesetzgeber. 2. Dynamoscheinwerfer mit Batterierücklicht Manche Falträder und einige aus den Niederlanden importierten Fahrräder sind heute schon so ausgestattet bisher illegal: Ein (Naben-)Dynamo versorgt den Scheinwerfer, die fest angebrachte LED-Schlussleuchte hat eine eigene Batterie und wird getrennt eingeschaltet. Vorder- und Rücklicht sind nicht miteinander verbunden. Das ist nun grundsätzlich erlaubt. In den Niederlanden werden dafür Dynamos mit einer Leistung von 2,4 W verwendet, also nicht mit den hierzulande weiter geforderten 3 W. Diese Lichtmaschinen mit geringerer Leistung dürfen deshalb nicht das deutsche Prüfzeichen tragen. Die Rücklichter sind typischerweise für zwei Batterien mit zusammen 3 V ausgelegt, also nicht für die gesetzlich vorgeschriebenen 6 V. Bei Verwendung von Akkus ist die Nennspannung zwar freigestellt. Aber gerade in Schlussleuchten ist der Einsatz von Einwegbatterien oft sinnvoller. LED-Rückleuchten haben einen sehr geringen Stromverbrauch und können mit Einwegzellen über viele Stunden betrieben werden, bei nur gelegentlichem Gebrauch sogar einen ganzen Winter lang. Das ist mit Akkus wegen der unvermeidlichen Selbstentladung nicht möglich. Praktisch stehen diese Lichtanlagen mit gemischtem Dynamound Batteriebetrieb, deren Verwendung nun erlaubt wäre, in Deutschland noch nicht zur Verfügung.
5 ADFC Teil 2: Was ist neu? 3 von :42 Die neuen Beleuchtungsvorschriften Teil 3: Sind ansteckbare Leuchten jetzt erlaubt? Teil 4: Was sagt die StVO? Kommentar: Wie geht es jetzt weiter? Hintergrund: Vorgeschriebenes Prüfzeichen für Lichtanlagen «vorherige ǀ Seite 2 von 6 nächste» Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)
6 ADFC Teil 3: Sind ansteckbare Leuchten jetzt erlaubt? 1 von :43 Sie sind hier: Startseite / Technik / Fahrradteile und Zubehör / Beleuchtung / Beleuchtungsvorschriften Hintergrund: Die Regeln der StVZO Sind ansteckbare Leuchten jetzt erlaubt? Überlebenstechnik Neue Entwicklungen in der Kfz-Sicherheitstechnik machen es möglich, ungeschützte Verkehrsteilnehmer künftig besser vor schweren Verletzungen zu bewahren oder typische Unfälle ganz zu verhindern. mehr zu Überlebenstechnik» 6 Volt Nennspannung Diebstahl Beugen Sie vor! Auch wenn sie im neuen Absatz 1 und in der Begründung nicht vorkommen: Ziel der Gesetzesänderung ist es, Radfahrern den Gebrauch von Leuchten mit Batterien oder (vorzugsweise) Akkus zu erlauben. Die Begründung verweist auf die Fahrräder, die jetzt schon mit dieser Beleuchtung betrieben werden. Der neue Absatz 1 erlaubt ihren Betrieb mit einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V. Genau diesen Wert werden die wenigsten bisher verwendeten Batterieleuchten aufweisen: Scheinwerfer mit Halogen- Glühlampen haben in der Regel Schächte für fünf Batterien mit 1,5 V, die in Reihe geschaltet 7,5 V Spannung ergeben. Leuchten mit LED haben je nach Konstruktion unterschiedliche Betriebsspannungen. Das entspricht für Rennräder dem 67 StVZO: Dessen Rennrad-Ausnahme in Absatz 11 lässt auch Leuchten mit niedrigerer Nennspannung als 6 V zu. Fahrradklau ist vermeidbar. Mit ein paar Tipps und sinnvollen Vorsichtsmaßnahmen kann jeder das Risiko drastisch verringern, Opfer von Fahrraddiebstahl zu werden. zu unseren Tipps gegen Diebstahl» Schadensdatenbank Das Ziel, diese bisher verwendeten Batterieleuchten für alle Fahrräder freizugeben, wird durch den neuen Absatz 1 also nicht erreicht es sei denn, man drückt beide Augen fest zu und setzt sich über den gerade erst beschlossenen Gesetzeswortlaut hinweg. Bei Verwendung von Akkus ist die Nennspannung dagegen nicht vorgeschrieben. Aber die Polizei wird Besseres zu tun haben, als nachzusehen, ob ein Scheinwerfer Batterien oder Akkus enthält, die ja meistens untereinander austauschbar sind. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist nicht kontrollierbar. Aus Schaden wird man klug: Hatten Sie in letzter Zeit einen größeren Schaden an Ihrem Fahrrad? Melden Sie Ihren Fall über unsere Schadensdatenbank! Jetzt Schaden melden» Fest angebracht Wenn man sich im Straßenverkehr umschaut, sieht man zahlreiche Scheinwerfer und Rückleuchten, die auf unterschiedliche Art und Weise am Fahrrad befestigt sind: manchmal mit einer Halterung, die am Rad verbleibt, oft auch nur mit einem Halter oder Gummiband an der Leuchte selbst. Es ist
7 ADFC Teil 3: Sind ansteckbare Leuchten jetzt erlaubt? 2 von :43 fraglich, ob diese Befestigungen den Anforderungen des 67 Abs. 2 S. 3 StVZO genügen. Denn der unverändert gebliebene Absatz 2 verlangt: Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Es zeichnen sich jetzt erstmals unterschiedliche Auffassungen darüber ab, was fest angebracht bedeutet. Bisher war man sich einig: Ein angeschraubten Scheinwerfer ist fest angebracht, ein aufgesteckter ob mit oder ohne Halter ist es nicht. Der Radfahrer nimmt ihn zum Diebstahlschutz oder zum Aufladen ab und bringt ihn an, wenn er ihn benutzen will. Entsprechend unterscheidet der Straßenverkehrsrechts- Kommentar von Hentschel/König/Dauer fest angebracht von vorübergehend und lose (Dr. Peter Dauer in Rand-Nr. 1 zu 67 StVZO). Eine ansteckbare Leuchte ist jeweils nur vorübergehend am Fahrrad befestigt. Sie ist außerdem lose im Sinne von jederzeit leicht lösbar. Die nun erwogene Auslegung, fest angebracht könne auch bedeuten, dass ein Scheinwerfer sich nicht unbeabsichtigt während der Fahrt in der Neigung verstellt, wäre abwegig. Sie widerspricht dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut fest und steht im Widerspruch zu 67 Abs. 3 S. 3 StVZO. Diese spezielle Vorschrift sagt, dass der Scheinwerfer so angebracht sein muss, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Der Satz wäre überflüssig, wenn schon fest angebracht in Absatz 2 denselben Inhalt hätte. Noch absurder wäre die Ansicht, fest angebracht sei jede Beleuchtung, die nicht während der Fahrt vom Lenker fällt ein Kriterium, das auf Kopfsteinpflaster längst nicht jede Batterieleuchte erfüllt. Den deutlichsten Hinweis darauf, was nach der StVZO unter fest angebracht zu verstehen ist, gibt der weiterhin geltende Absatz 11 mit seiner Ausnahme für Rennräder bis 11 kg. Danach brauchen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind bei Dämmerung und Dunkelheit vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen. Die Ausnahmevorschrift für Rennräder unterscheidet klar und eindeutig zwischen der fest angebrachten Beleuchtung und der, die nur bei Bedarf vorübergehend montiert und verwendet wird. Wie man hört, will das Bundesverkehrsministerium in einer Anmerkung zur Veröffentlichung des neuen 67 Abs. 1 StVZO erläutern, dass nun auch Leuchten zum Anstecken der Vorschrift entsprechen. Eine solche Erläuterung wäre ungewöhnlich, aber noch hinzunehmen, wenn sie wie oben ausgeführt - nicht im Gegensatz zu den Absätzen 2 und 11 des 67 stünde. Man darf darauf gespannt sein, ob das Ministerium bei dieser Gelegenheit auch klarstellen will, dass Radfahrer die Batterie- oder Akkuleuchten tagsüber zu Hause lassen können. In diesem Fall sollte man auch das StVO-Referat bitten, eine Anmerkung zu 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorzubereiten. Die neuen Beleuchtungsvorschriften Teil 2: Was ist neu?
8 ADFC Teil 3: Sind ansteckbare Leuchten jetzt erlaubt? 3 von :43 Teil 4: Was sagt die StVO? Kommentar: Wie geht es jetzt weiter? Hintergrund: Vorgeschriebenes Prüfzeichen für Lichtanlagen «vorherige ǀ Seite 3 von 6 nächste» Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)
9 ADFC Teil 4: Was sagt die StVO? 1 von :43 Sie sind hier: Startseite / Technik / Fahrradteile und Zubehör / Beleuchtung / Beleuchtungsvorschriften Hintergrund: Die Regeln der StVZO Was sagt die StVO? Überlebenstechnik Neue Entwicklungen in der Kfz-Sicherheitstechnik machen es möglich, ungeschützte Verkehrsteilnehmer künftig besser vor schweren Verletzungen zu bewahren oder typische Unfälle ganz zu verhindern. mehr zu Überlebenstechnik» Unter Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers bestimmt 23 Abs. 1 S. 4 StVO: Diebstahl Beugen Sie vor! Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist ( 17 Absatz 1). Scheinwerfer und Schlussleuchte sind auch nach dem neuen 67 Abs. 1 StVZO weiterhin vorgeschrieben, auch wenn sie nun alternativ mit Batterie oder Akku statt mit einem Dynamo betrieben werden dürfen. 23 Abs. 1 StVO ist also auf diese Beleuchtungseinrichtungen an Fahrrädern anzuwenden. Fahrradklau ist vermeidbar. Mit ein paar Tipps und sinnvollen Vorsichtsmaßnahmen kann jeder das Risiko drastisch verringern, Opfer von Fahrraddiebstahl zu werden. zu unseren Tipps gegen Diebstahl» Schadensdatenbank Im StVO-Kommentar von Burmann/Heß/Jahnke/Janker heißt es: Diese Betriebsvorschrift steht selbstständig neben 17, der die Verwendung dieser Einrichtungen im Verkehr behandelt. Fahrräder sind hier Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Die mit sonst gemeinten Fahrzeuge sind beispielsweise Fuhrwerke: Ein Kutscher muss nur dann tagsüber eine Laterne mitnehmen, wenn seine Ausfahrt voraussichtlich bis in den Abend hinein dauern wird. Aus Schaden wird man klug: Hatten Sie in letzter Zeit einen größeren Schaden an Ihrem Fahrrad? Melden Sie Ihren Fall über unsere Schadensdatenbank! Jetzt Schaden melden» Im Kommentar von Hentschel/König/Dauer schreibt Dr. Peter König zu 23 StVO, Rand-Nr. 23b: Nach 23 Abs. 1 S. 4 hat der Fahrer bei Kraftfahrzeugen, deren Anhängern und an Fahrrädern die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen auch bei Tag betriebsfertig mitzuführen. Dafür ist er verantwortlich. Auch tagsüber kann aus Witterungsgründen Beleuchtung des Fahrzeugs vorübergehend nötig werden. Denn in 23 Abs. 1 StVO geht es darum, dass die
10 ADFC Teil 4: Was sagt die StVO? 2 von :43 Fahrradbeleuchtung immer vorhanden und betriebsbereit sein muss. Selbst wenn man nicht so weit geht, vorhanden als am Fahrrad vorhanden zu verstehen und betriebsbereit als sofort einschaltbar, bleibt für Radfahrer die Verhaltenspflicht, Ansteckleuchten auch am Tage betriebsbereit mitzuführen. Diese Vorschrift haben Bundesrat und Bundesverkehrsministerium offenbar übersehen. Die neuen Beleuchtungsvorschriften Teil 2: Was ist neu? Teil 3: Sind ansteckbare Leuchten jetzt erlaubt? Kommentar: Wie geht es jetzt weiter? Hintergrund: Vorgeschriebenes Prüfzeichen für Lichtanlagen «vorherige ǀ Seite 4 von 6 nächste» Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)
11 ADFC Kommentar: Wie geht es jetzt weiter? 1 von :44 Sie sind hier: Startseite / Technik / Fahrradteile und Zubehör / Beleuchtung / Beleuchtungsvorschriften Kommentar Wie geht es jetzt weiter? Überlebenstechnik Neue Entwicklungen in der Kfz-Sicherheitstechnik machen es möglich, ungeschützte Verkehrsteilnehmer künftig besser vor schweren Verletzungen zu bewahren oder typische Unfälle ganz zu verhindern. mehr zu Überlebenstechnik» Von Roland Huhn, ADFC Rechtsreferent Diebstahl Beugen Sie vor! Die Änderung der Fahrrad-Beleuchtungsvorschriften ist nur ein kleiner Bestandteil der umfangreichen 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Sie wird voraussichtlich im August 2013 verkündet und soll bald darauf in Kraft treten. Wenn der Bundesverkehrsminister verhindern wollte, dass die weitestgehend missglückte Änderung des 67 StVZO Gesetz wird, müsste er sich weigern, die gesamte umfangreiche Verordnung zu übernehmen, obwohl sie zum größten Teil aus seinem Ministerium stammt. Darin enthaltene Vorhaben wie die Warnwestenpflicht für Pkw und neue Warn- und Anhaltesignale für Polizeiwagen wären dann blockiert und müssten nach der Sommerpause noch einmal vom Bundesrat beschlossen werden. Lässt der Minister die Verordnung passieren, wird schon bald eine 49. Änderungsverordnung folgen müssen, um die Beleuchtungsvorschriften nachzubessern. In diese Zwickmühle hat sich das Bundesverkehrsministerium selbst gebracht, als man im Verkehrsausschuss des Bundesrats dem Änderungsantrag aus Niedersachsen nicht widersprochen hat, obwohl eine eigens in Auftrag gegebene Studie mit Änderungsvorschlägen fast fertig war. Ob der angedachte Ausweg, die neuen Beleuchtungsvorschriften bei ihrer Verkündung mit einer Fußnote zu versehen, in der sie contra legem (gegen ihren Wortlaut) ausgelegt werden, aber wirklich besser ist? Fahrradklau ist vermeidbar. Mit ein paar Tipps und sinnvollen Vorsichtsmaßnahmen kann jeder das Risiko drastisch verringern, Opfer von Fahrraddiebstahl zu werden. zu unseren Tipps gegen Diebstahl» Schadensdatenbank Aus Schaden wird man klug: Hatten Sie in letzter Zeit einen größeren Schaden an Ihrem Fahrrad? Melden Sie Ihren Fall über unsere Schadensdatenbank! Jetzt Schaden melden» Was für ein Zeichen würde der Bundesverkehrsminister damit setzen: Dass es bei Vorschriften für den Radverkehr nicht so genau auf den Gesetzeswortlaut ankommt, wenn man schnell ans Ziel kommen will? Wer von Radfahrern verlangt, dass sie sich an die Regeln des Straßenverkehrsrechts halten, sollte selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
12 ADFC Kommentar: Wie geht es jetzt weiter? 2 von :44 Die neuen Beleuchtungsvorschriften Teil 2: Was ist neu? Teil 3: Sind ansteckbare Leuchten jetzt erlaubt? Teil 4: Was sagt die StVO? Hintergrund: Vorgeschriebenes Prüfzeichen für Lichtanlagen «vorherige ǀ Seite 5 von 6 nächste» Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)
Radfahrausbildung Rhein-Kreis Neuss Das verkehrssichere Fahrrad Am Straßenverkehr darf man nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad teilnehmen. Die zehn unten aufgeführten Teile müssen am Fahrrad angebracht
Mehr48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 445/13 (Beschluss) 05.07.13 Beschluss des Bundesrates 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen,
MehrBeleuchtung am Fahrrad
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002f_fahrrad/0002f_fahrrad_spezial/beleuchtung.htm Beleuchtung am Fahrrad Zu einem verkehrssicheren Rad gehört auch funktionierendes Licht. Achten
MehrBeleuchtung am Fahrrad
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002f_fahrrad/0002f_fahrrad_spezial/beleuchtung.htm Beleuchtung am Fahrrad Zu einem verkehrssicheren Rad gehört auch funktionierendes Licht. Achten
Mehr+12% Tödliche Fahrradunfälle: 462 = 10,3% aller im Straßenverkehr Getöteten. 12% ohne Scheinwerfer/Rücklicht. 40% ohne Licht unterwegs
Verletzte Radfahrer im Alter bis 15 Jahre: Gesamt: 11.067 Leicht verletzt: 9.519 Schwer verletzt: 1.524 Quelle: Statistisches Bundesamt - Destatis Gefährlicher Stadtverkehr Unfälle mit Radfahrer-Beteiligung
MehrRadwege. Es gibt drei Grundsätze, die bei der Benutzungspflicht gegeben sein müssen: straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar.
Radwege Das Sachgebiet Öffentliche Ordnung informiert: Der Frühling ist endlich wieder da und das Wetter lädt wieder zum Fahrradfahren ein. Damit es nicht zu Unfällen kommt, ist folgendes zu beachten:
MehrSehen und gesehen werden auf dem Fahrrad.
Technische Universität Dresden Fakultät Verkehrswissenschaften Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr Lehrstuhl für Verkehrspsychologie Dozentin: Fr. Dr. rer. Nat. Dipl.-Psych. Susann Richter
MehrLichtblick. ADFC-Tipps zur Fahrradbeleuchtung. Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Lichtblick ADFC-Tipps zur Fahrradbeleuchtung Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kein Lichtblick knapp 40 Prozent der Radfahrer sind bei Dunkelheit mit mangelhafter oder ohne Beleuchtung unterwegs. Der
MehrLASS DICH MAL WIEDER SEHEN
LASS DICH MAL WIEDER SEHEN Wir bringen Bayern aufs Rad Trotz Abstandssensoren in Autos, verbesserten Scheinwerfern und hellerer Radbeleuchtung ist die Sichtbarkeit der Verkehrsteilnehmer das A und O im
MehrLASS DICH MAL WIEDER SEHEN
LASS DICH MAL WIEDER SEHEN Wir bringen Bayern aufs Rad Nachts sind alle Katzen grau wer kennt diese Redewendung nicht? Die Dunkelheit verwischt die bei Tageslicht klar erkennbaren Unterschiede, unser Sehvermögen
Mehrzu Punkt... der 912. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 445/1/13 25.06.13 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse - AV - In zu Punkt.. der 912. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
MehrFahrradbeleuchtung im Wandel
Fahrradbeleuchtung im Wandel o Informationen o Ergebnisse o Empfehlungen Foto: Hannah Grundey ADFC-Workshop 31. Oktober 2012 ITZ Fulda Inhaltsverzeichnis Problemstellung / Leitfragen... 2 Vorschriften
MehrNeue Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung ab 1. April 2013
Eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt zum 1. April 2013 Verbesserungen für Radfahrer. Schon im September 2009 sollte die StVO fahrradfreundlicher werden, doch bald darauf erklärte Bundesverkehrsminister
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Elektrofahrräder. Bernd Huppertz / Joachim Kern
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Elektrofahrräder Bernd / Joachim Kern 1 Definition Pedelec Pedal Electric Cycle Bernd / Joachim Kern 2 Definition Elektrofahrrad Die für Elektrofahrräder verwendeten
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Elektrofahrräder. Huppertz. Bernd Huppertz / Joachim Kern
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Elektrofahrräder Bernd / Joachim Kern 1 Definition Pedelec Pedal Electric Cycle Bernd / Joachim Kern 2 Definition Elektrofahrrad Die für Elektrofahrräder verwendeten
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vom 18. Juli 2000; Az.: S 33/36.24.02-50 [Bekannt gegeben VkBl. 2000
MehrBegriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs- Ordnung ( StVO ).
Die erfolgreiche Tätigkeit der Feuerwehr hängt neben anderen Umständen, entscheidend von der Zeit ab. Um Zeit zu gewinnen, muß sichergestellt sein, dass sie die Einsatzstelle ohne verkehrsbedingte Verzögerungen
MehrBundesrat Drucksache 769/12 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 769/12 (Beschluss) 01.02.13 Beschluss des Bundesrates Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern. Tipps für Radfahrer/-innen
Bayerisches Staatsministerium des Innern Tipps für Radfahrer/-innen Kinder auf dem Fahrrad Auch wenn Kinder schon gut Fahrrad fahren können, sind sie oft durch das Verkehrsgeschehen überfordert und erkennen
MehrThunderbird Storm. Thunderbird Storm. Inhaltsverzeichnis
Thunderbird Storm Thunderbird Storm Inhaltsverzeichnis Einleitung................................................................... Vorwort - Sicherheit geht vor...................................................
MehrNeunundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Bundesrat Drucksache 336/14 (Beschluss) 19.09.14 Beschluss des Bundesrates Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am
MehrDGUV Information Prüf Dein Rad!
202-097 DGUV Information 202-097 Prüf Dein Rad! Checkliste für Das sichere Fahrrad März 2019 Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin
MehrFAQ - ANSMANN Pedelec-Antriebssysteme
FAQ - ANSMANN Pedelec-Antriebssysteme Variante A/B Akku 1. Der Akku lässt sich nicht einschalten. Evtl. ist der Schalter oder die Elektronik defekt. 2. Der Akku lässt sich im Fahrrad nicht einschalten,
Mehrbikespeed-saddlelight
bikespeed-saddlelight Einbauanleitung und Funktionsbeschreibung weitere Infos unter Stand: 28.02.2019 aktuelle Version dieser Anleitung unter bikesped.de Seite 1 Produktbeschreibung Beim bikespeed-sl handelt
MehrEinundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
1463 Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Vom 17. Juni 2016 Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verordnet auf Grund des 6 Absatz 1 Nummer
MehrAnhang zu den Allgemeinen Bestimmungen für die Teilnahme am Ratinger Rosenmontagszug: 8. Februar 2018
Anhang zu den Allgemeinen Bestimmungen für die Teilnahme am Ratinger Rosenmontagszug: 8. Februar 2018 Richtlinien für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen
Mehrvorne Weiß reflektierende(r) Rückstrahler nach vorne ausgerichtet, 20 cm² Mindestgröße
Info - Fahrradbeleuchtung Das Fahrrad hat immer Saison und ist auch für Fahrten in der Dämmerung und bei Nacht ein alltagstaugliches und sicheres Verkehrsmittel. Wichtige Voraussetzungen dafür sind ausreichende
MehrKrankenfahrstühle und Kleinautos: Ein Überblick
und Kleinautos: Ein Überblick FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2003, Seite 86 In den letzten vier Jahren wurden die Regelungen über die Fahrerlaubnis und die Zulassung für dreimal geändert.
MehrInhalt. 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ( 18 StVZO)
2.12 Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen (Bonn, den 18. Juli 2000 33/36.24.02-50) Vorbemerkungen Für alle
MehrAuch am Tag gut sichtbar: gelbe Westen mit Reflektorstreifen
Auch am Tag gut sichtbar: gelbe Westen mit Reflektorstreifen Fußgänger, Fahrradfahrer und Fahrer motorisierter Zweiräder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Jedes Jahr sterben mehr als 1.600 dieser
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vorbemerkungen Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr
MehrFAHRRADBELEUCHTUNG. Nur Armleuchter fahren ohne Licht. agfs-nrw.de
FAHRRADBELEUCHTUNG Nur Armleuchter fahren ohne Licht. agfs-nrw.de HELLE KÖPFE FAHREN MIT LICHT Manche Menschen denken, dass ein defektes Licht am Fahrrad nicht viel ausmacht. Sie können bei Dämmerung,
MehrTÜV SÜD TIPP: Pkw-Beleuchtung Was Sie beim Einbau zusätzlicher Leuchten beachten müssen. TÜV SÜD Auto Service GmbH. Auto Service
Auto Service Region Baden-Württemberg NORD Salzstraße 133 74076 Heilbronn Telefon 07131 1576 0 Telefax 07131 1576 15 Region Baden-Württemberg SÜD Laubwaldstraße 11 78224 Singen Telefon 07731 8802 0 Telefax
Mehr- für alle Fahrzeuge, wenn sie auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden.
Verl. d. BMVBW v. 18.07.2000 (VkBl S. 406); geändert v. 13.11.2000 (VkBl S. 680) betr. Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
MehrUSB-Kfz-Ladegerät. Gebrauchsanleitung. Tchibo GmbH D Hamburg 89716HB321XVII /
USB-Kfz-Ladegerät Gebrauchsanleitung Tchibo GmbH D-22290 Hamburg 89716HB321XVII 2017-01 342 091 / 348 765 Zigarettenanzünder-Steckdose Verlängerungskabel USB-Ladegerät USB-Ladegerät Kontroll-Leuchte USB-Port
MehrAcht Regeln Was Kinder können müssen, die allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren
Acht Regeln Was Kinder können müssen, die allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren Von Jasmin Krsteski 30.08.17, 13:39 Uhr email facebook twitter Messenger Bevor ein Kind alleine zur Schule radelt, sollte
MehrHamburg, Radschlag. ithommy
Radschlag ithommy 1 Inhalt StVO Radwegebenutzung Trainingsfahrten 2er-Reihe Rad verkehrssicher? Radgruppenfahrten Zeichensprache? Positionswechsel in der Gruppe 2 Straßenverkehrsordnung Die StVO gilt grundsätzlich
Mehrerobern gewusst wie otto radelt - Radweg oder Straße Wo muss, wo darf, wo kann man... radeln? Landeshauptstadt Magdeburg Stadtplanungsamt
Landeshauptstadt Magdeburg Stadtplanungsamt magdeburg radelnd erobern gewusst wie otto radelt - Radweg oder Straße Wo muss, wo darf, wo kann man... radeln? www.magdeburg-radelnd-erobern.de Das Verkehrsmittel
MehrSommer ade Reifen für Schnee!
Sommer ade Reifen für Schnee! OSTERN Schneit es morgen? Eine fatale Frage Reifen für Schnee und Eis seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben! Wir Menschen können fast alles verändern. Aber keinesfalls das Wetter.
MehrStraßenverkehrsrecht
Beck`sche Kurz-Kommentare 5 Straßenverkehrsrecht Straßenverkehrsgesetz, Elektromobilitätsgesetz, Straßenverkehrs-Ordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
MehrAkustische Warneinrichtungen (Einsatzhorn) und Kennleuchten. für blaues Blinklicht an Privatfahrzeugen von Führungskräften der Feuerwehren
Akustische Warneinrichtungen (Einsatzhorn) und Kennleuchten für blaues Blinklicht an Privatfahrzeugen von Führungskräften der Feuerwehren Gem. RdErl. des. MI und MLV vom 21.05.2007 21 30057/121 Geändert
Mehrzu Punkt der 960. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2017 Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung
Bundesrat Drucksache 569/1/17 11.09.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - U zu Punkt der 960. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2017 Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-
Mehr1. Pedelec 1990 vom Schweizer Michael Kutter gebaut Der Begriff wurde 1999 zum ersten mal verwendet Spezielle Ausführung eines Elektrofahrrads dabei
E-Bike und Pedelec Pedelecs 1. Pedelec 1990 vom Schweizer Michael Kutter gebaut Der Begriff wurde 1999 zum ersten mal verwendet Spezielle Ausführung eines Elektrofahrrads dabei wird der Fahrer unterstützt
Mehr1. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? 2. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? Ich darf nur geradeaus fahren. Ich darf nur nach links oder rechts
1. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? 2. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen? Ich darf nur geradeaus fahren. Ich darf nur geradeaus fahren. Ich darf nur nach links oder rechts fahren. Ich habe Vorfahrt
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG
S 658.509 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über den Betrieb und die Nutzung der Parkhäuser, der P+R-Anlagen und des Parkplatzes Längenholz der Großen Kreisstadt Herrenberg (Parkhaussatzung) vom 19.04.2016
MehrI.1 Die Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung 1967
I.1 Die Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung 1967 Verordnung des BMH 30.11.1967 über die Durchführung des Kraftfahrgesetzes 1967 (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 KDV 1967), BGBl 1967/399
Mehr15 Euro. 20 Euro. 100 Euro. 5 Euro. Vorsicht. es, wenn die Bremsen nicht funktionieren. fällig, wenn es kein Licht gibt oder es zu schwach leuchtet
VORSICHT! 15 Euro Kostes es, wenn die Bremsen nicht funktionieren Vorsicht 20 Euro sind fällig, wenn es kein Licht gibt oder es zu schwach leuchtet 100 Euro beträgt das Bußgeld, wenn die Ampel bereits
MehrGeschäfts-Ordnung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache -
Geschäfts-Ordnung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache - Was steht auf welcher Seite? Ein paar Infos zum Text... 2 Paragraf 1: Welche Gesetze gelten für die Mitglieder
MehrRadfahren im Winter: Schutz für den Akku und Spikes
Newspress.de: 20.01.2016 Radfahren im Winter: Schutz für den Akku und Spikes Von Walter Wuttke Das Fahrrad hat sich in den vergangenen Jahren von einem reinen Freizeitgefährt zu einem vollwertigen Fahrzeug
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Bundesrat Drucksache 343/14 30.07.14 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Vk - In Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Vorbemerkung... 3 Geltungsbereich...
MehrSituative Winterreifenpflicht in Deutschland
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de BGL-Info Bundesverband
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
Bundesrat Drucksache 255/15 28.05.15 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Vk - In - U Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
MehrIntelligente Fahrradbeleuchtung
Intelligente Fahrradbeleuchtung Kurzbeschreibung Eine Fahrradbeleuchtung die erkennt, wenn der Fahrer bremst und nachfolgende Radfahrer durch ein Bremslicht warnt. Eingeschaltet kann die Beleuchtung durch
MehrLicht an. Jetzt auch am Tag.
Licht an. Jetzt auch am Tag. Mehr Licht für mehr Sicherheit. Fahrzeuge mit eingeschaltetem Abblend oder Tagfahrlicht werden früher gesehen, und das Unfallrisiko wird merklich gesenkt. «Licht am Tag» ist
MehrKURZ-INFO Zusatzfernscheinwerfer LED Light Bar 470 Single Twin
1 x ECE Ref. 17,5 1 x ECE Ref. 17,5 Doppelscheinwerfer mit ECE KURZ-INFO Zusatzfernscheinwerfer LED Light Bar 470 Single Twin Doppel-Zusatzfernscheinwerfer für mittigen Anbau am Fahrzeug PRODUKTMERKMALE
MehrRichtlinien für die Durchführung des Festumzuges beim 60. Bezirksmusikfest des Musikvereins Ingenried e.v. am
Richtlinien für die Durchführung des Festumzuges beim 60. Bezirksmusikfest des Musikvereins Ingenried e.v. am 28.05.2017 Inhaltsübersicht: 1. Allgemeine Hinweise 2. Kraftfahrzeuge und Festwagen 3. Personenbeförderung
MehrPressemappe. Infopaket Mit dem Fahrrad sicher durch den Winter
Pressemappe Infopaket Mit dem Fahrrad sicher durch den Winter Sicher Radfahren in der kalten Jahreszeit Sehr geehrte Damen und Herren, der Winter ist da! Auch in der aktuellen Jahreszeit muss man nicht
MehrSichere Fahrt! Sicherheitshandbuch für Radfahrer BIKE PAL
Sichere Fahrt! Sicherheitshandbuch für Radfahrer BIKE PAL Angesichts der viel zu hohen Zahl von Verkehrsopfern und der Betroffenheit, die solche tragischen Unfälle in der Öffentlichkeit auslösen, wurde
MehrOrtsrecht Markt Oberstaufen
Ortsrecht Markt Oberstaufen Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstaufen (Parkgebührenordnung PGO) vom 20.12.2016 Aufgrund des 6a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes
MehrBenützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr
Benützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr (Stand November 2016) 1. Fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge bzw. vorwiegend außerhalb der Fahrbahn verwendete Kleinfahrzeuge:
Mehrhttp://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002f_fahrrad/0002f_fahrrad_spezial/ausruestung.htm Fahrrad - Ausrüstung Bau-, Betriebs und Ausrüstungsvorschriften Fahrzeuge, somit auch Fahrräder,
MehrAchte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz
MehrFünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften 1
1573 Fünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften 1 Vom 15. September 2015 Es verordnen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium
MehrFreiwillige Feuerwehr Wörth am Main. Zupacken statt Zuschauen
Freiwillige Feuerwehr Wörth am Main Jahresaktion 2010/2011 der Feuerwehr-Aktionswoche 2010 Zupacken statt Zuschauen Was tun wenn im Rückspiegel ein Fahrzeug mit Blaulicht auftaucht? Jahresaktion: Richtiges
MehrLieferumfang. Flare R. Micro-USB-Kabel. Quick Connect-Halterung
Willkommen. Lieferumfang Flare R Micro-USB-Kabel Quick Connect-Halterung Bikeurope BV / Trek Benelux Ceintuurbaan 2-20C 3847 LG Harderwijk Niederlande Tel.: +31 (0)33 450 0600 (BLX) Adresse USA: 801 West
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
aktualisiert am 02.03.2015 ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Hamburg Gesamtleitung und Kontakt: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax:
Mehr53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 556/17 (Beschluss) 22.09.17 Beschluss des Bundesrates 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September
MehrEnergiewende mobil. Keine Energiewende ohne Verkehrswende Fünf Punkte für neuen Schwung in der Radlerstadt Erlangen
Energiewende mobil Keine Energiewende ohne Verkehrswende Fünf Punkte für neuen Schwung in der Radlerstadt Erlangen Energieverbrauch kwh 11550 10000 Heizung Strom PKW 4784 Geschätzter Energieverbrauch des
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Petitionsausschuss 2009 10.6.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0949/2007, eingereicht von Dirk Emmermann, deutscher Staatsangehörigkeit, zu dem Thema Diskriminierung
MehrRadwegebenutzungspflicht
Radwegebenutzungspflicht Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsordnung mit der Fahrradnovelle aus 1997 sowie der Neufassung 2009 mit dem Ziel der Reduzierung der benutzungspflichtigen Radwege Verwaltungsvorschriften
MehrKlassenarbeit - Strom
Klassenarbeit - Strom 3. Klasse / Sachkunde Glühbirne; Stromkreis; elektrische Leiter; Batterie; Spannung Aufgabe 1 Benenne die Teile! Aufgabe 2 Die Kabel sind mit der Batterie richtig verbunden. Die Glühlampe
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Dortmund Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
MehrErste Dunkel-Dunkel Lichtsignalanlage in Darmstadt
22.11.2014 Erste Dunkel-Dunkel Lichtsignalanlage in Darmstadt Thomas Grän ADFC Hessen Forum 2014 Bad Homburg Darmstadt Rot-Dunkel Fußgängersignalanlage Was ist hier ungewöhnlich? Dunkel-Dunkel LSA 1 22.11.2014
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Gießen Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de http://www.adfc.de
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Bamberg Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
Mehrdem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Osnabrück Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Lüneburg Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Schwerin Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung St. Leon-Rot Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Kempten Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Frankfurt am Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Leipzig Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Freiburg im Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
MehrAbbiegeunfälle gibt es den "Toten Winkel" noch? ADFC FA Radverkehr
Abbiegeunfälle gibt es den "Toten Winkel" noch? ADFC FA Radverkehr 01.03.2015 - Würzburg ADFC Berlin e.v. 1 22.06.2011 Bilanz Verkehrstote Berlin Insges. 241 Verkehrstote in Berlin 2008 bis 2012 118 Fuß,
Mehr54. KDV-Novelle (BGBl. Teil II Nr. 220/2008)
54. KDV-Novelle (BGBl. Teil II Nr. 220/2008) Erläuterungen und Gesetzestext (zum internen Gebrauch unserer Mitgliedsfirmen) Wien, Juli 2008 Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs Wiedner Hauptstraße
MehrNotwendige Änderungen für mehr Sicherheit! Dr. Armin Kaltenegger Wien
Notwendige Änderungen für mehr Sicherheit! Dr. Armin Kaltenegger 27.4.2017 Wien Problembereiche & Wege zur Lösung Problembereiche Abbiegen an Kreuzungen Dooring Rad fahrende Kinder E-Bike Sonstiges Lösungsebenen
MehrEine Zusammenfassung zum Dienstabend am 24. Mai 2004 der DRK-Bereitschaft Römerstein
Inhaltsverzeichnis Gesetzestext (Auszüge)...3 Sonderrechte ( 35 StVO)...3 Voraussetzungen...3 Wirkung...4 Folgerungen...4 Wegerecht ( 38 StVO)...5 Voraussetzungen...5 Wirkung...5 Blaues Blinklicht alleine
MehrÜbertrag aus Beschlussliste des EK 2 (Stand 2009)
Übertrag aus Beschlussliste des EK 2 (Stand 2009) 01 09.10.2008 3 A) Zuständigkeit - Prüfung von Kinderfahrrädern (Spielfahrräder) 02 09.10.2008 3 B) Zuständigkeit -Prüfung von Fahrrädern mit elektrischem
MehrBin gleich zuha. Willkommene Ablenkung?
Bin gleich zuha Willkommene Ablenkung? Ablenkung kann Leben kosten! Bitte denken beim Lenken! Achtung Ablenkung! Es gibt heute so vieles, was uns beim Fahren ablenken kann. Telefonieren Zeitdruck SMS/
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
aktualisiert am 23.02.2015 ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Erfurt Gesamtleitung und Kontakt: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax:
MehrZweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
1282 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2017 Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Vom 18. Mai 2017 Auf Grund des 6
MehrAbmessungen von Nutzfahrzeugen
Abmessungen von Nutzfahrzeugen Die wichtigsten Abmessungen wie z. B. Breite, Höhe und Länge eines Nfz. Sind in Deutschland gesetzlich in der StVZO, die der Richtlinie 96/53EG entspricht, festgelegt. Die
MehrADFC-Fahrradklima-Test 2014
aktualisiert am 02.03.2015 ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Saarbrücken Gesamtleitung und Kontakt: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen & Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen & Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen BMVBW/S 33/36.24.02-50 vom 18.7.2000, VkBl 2000 S 406, geändert im VkBl
Mehr