Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Elektrofahrräder. Huppertz. Bernd Huppertz / Joachim Kern

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1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Elektrofahrräder Bernd / Joachim Kern 1

2 Definition Pedelec Pedal Electric Cycle Bernd / Joachim Kern 2

3 Definition Elektrofahrrad Die für Elektrofahrräder verwendeten unterschiedlichen Bezeichnungen wie Pedelecs, SpeedPedelecs, Powerbikes oder E-Bikes (auch die sog. S-Klasse) sind bislang weder national noch international beschrieben und lassen daher nicht auf deren verkehrsrechtliche Einstufung schließen. BMV VkBl. 2012, 848 Bernd / Joachim Kern 3

4 Definition Pedelec Als Pedelec werden die Räder bezeichnet, deren Elektroantrieb einen Pedalimpuls zur Motoraktivierung benötigen. Ein Pedelec fährt nicht allein mit Motorkraft. Es ist eine clevere, perfekt dosierte Kombination von Muskelenergie und elektrischer Energie. Die Trittkraft wird mit der Kraft aus einem kleinen aber leistungsstarken Elektromotor unterstützt. Motorunterstützung nur bei gleichzeitigem Einsatz von Muskelkraft. Bernd / Joachim Kern 4

5 Definition Pedelec Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kw ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird. Art. 1 I lit. h Rili Bernd / Joachim Kern 5

6 Definition E-Bike Bei den als E-Bike bezeichneten Elektrofahrrädern ist zu unterscheiden: E-Bike mit alleiniger (tretunabhängiger) Motorkraft E-Bike mit tretabhängigem Motor E-Bike mit tretabhängigem Motor und der Möglichkeit eines tretunabhängigem Motors ( Daumengas bis 20 km/h ) Bernd / Joachim Kern 6

7 Statistik einschl. E-Bike Pedelec einschl. Pedelec Fahrrad E-Bike Anteil % 1,5 2,5 3,8 5,3 8,1 9,8 10,8 Zweirad- Industrie-Verband Bernd / Joachim Kern 7

8 Statistik E-Bike Pedelec Zweirad- Industrie-Verband Bernd / Joachim Kern 8

9 Statistik Pedelec E-Bike Zweirad- Industrie-Verband Bernd / Joachim Kern 9

10 VU Statistik Empfehlung 50. VGT: Die Beteiligung der Pedelecs an Verkehrsunfällen ist bei der Unfallaufnahme gesondert zu erfassen und wissenschaftlich auszuwerten. Realität? Bernd / Joachim Kern 10

11 VU Statistik 2013 VU gesamt davon E-Bikes davon Pedelecs Verunglückte E-Bike Benutzer Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen davon getötet 0 0 davon schw erverletzt 9 10 davon leichtverletzt Verunglückte Pedelec Benutzer davon getötet davon schw erverletzt davon leichtverletzt Bernd / Joachim Kern 11

12 VU Statistik 2013 Verursacherquote VU gesamt Davon durch E-Bikes verursacht Davon durch Pedelecs verursacht 39,8 Prozent 50,3 Prozent Verursacherquote E-Bikes/Pedelecs Nordrhein- Westfalen Baden- Württemberg Bernd / Joachim Kern 12

13 VU Statistik Verkehrsunfallentwicklung in Baden-Württemberg Bernd / Joachim Kern 13

14 VU Statistik Bernd / Joachim Kern 14

15 Kfz oder Fahrrad Fahrrad Kfz Jedes auf der Straße mit eigener Kraft verkehrende Fahrzeug mit Antriebsmotor. Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden. Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen angetrieben wird Art. 1 lit. o) WÜ 1 II StVG Bernd / Joachim Kern 2 Nr. 1 FZV 15

16 Kfz oder Fahrrad Kfz Elektrofahrräder sind Kfz, denn die für Fahrräder maßgebliche rechtliche Qualität (= ausschließlicher Antrieb durch Muskelkraft) ist aufgegeben. Elektrofahrräder sind Teil der über die Typgenehmigung für zweirädrige Kfz; sie sind lediglich den Fahrrädern gleich-gestellt. Art. 1 lit. h Rili Bernd / Joachim Kern 1 III StVG 16

17 Kfz oder Fahrrad Keine Kfz i.s.d. StVG sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kw ausgestattet sind. Das gilt auch dann, soweit sie zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen. Für diese Fahrzeuge sind die Vorschriften über Fahrräder 1 anzuwende III StVG Bernd / Joachim Kern 17

18 bestimmungsgemäßer Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die von einem Kfz nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei Benutzung nicht überschritten werden kann. 30a I Bernd / Joachim Kern 18

19 Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit Bei Kfz, die unter die Rili fallen, 95/1/EG einschlägig. Kleinkrafträder einschl. Leichtmofa, Mofa, FmH Leichtkrafträder Krafträder ist zur Ermittlung der die Rili Danach ist die die rein durch 30a III Motorkraft erzielte Geschwindigkeit. Bernd / Joachim Kern 19

20 Danach ist die die Geschwindigkeit, die mittels Motorkraft und Tret- Pedelec 25 km/h ist 30a I einschlägig: unterstützung erzielt wird. Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit Bei Kfz, die nicht unter die Rili fallen, Pedelec, auch mit Anfahrhilfe, gelten aber ohnehin als Fahrräder. 1 III StVG Bernd / Joachim Kern 20

21 Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass bei Pedelecs die als die Geschwindigkeit anzusehen ist, bei deren Erreichen die Unterstützung des elektromotorischen Hilfsantriebs unterbrochen wird. Die Tatsache, dass die Leistung des Antriebsmotors mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit abnimmt, ist für die Einstufung dieser Fahrzeuge als Kleinkraftrad (Mofa) nicht relevant. Mitteilung BMV BT-Drucks. 17/9110 Bernd / Joachim Kern vom

22 Pedelec vs. E-Bike Pedelec Elektrofahrräder E-Bike Bernd / Joachim Kern 22

23 Pedelec Pedelec Elektrofahrräder E-Bike Pedelec Pedelec 25 km/h Anfahrhilfe Bernd / Joachim Kern 23

24 Pedelec sfrei Betriebserlaubnisfrei Kennzeichenfrei Versicherungsfrei Steuerfrei Aufgrund der Ausnahme i.s.d. Rili und des 1 III StVG werden Pedelec und Pedelec mit Anfahrhilfe den Fahrrädern gleichgestellt: Bernd / Joachim Kern 24

25 Pedelec Fahrradausrüstung 63 ff. Aufgrund der Ausnahme i.s.d. Rili und des 1 III StVG werden Pedelec und Pedelec mit Anfahrhilfe den Fahrrädern gleichgestellt: Bernd / Joachim Kern 25

26 Pedelec Lichttechnische Einrichtungen Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie - Dauerbeleuchtung) oder einem wiederauflad- baren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig 67 sein. 48. ÄndVO vom Bernd / Joachim Kern 26

27 Pedelec Aufgrund der Ausnahme i.s.d. Rili und des 1 III StVG werden Pedelec und Pedelec mit Anfahrhilfe den Fahrrädern gleichgestellt: frei Keine Mofa-Prüfbescheinigung Kein Mindestalter 4 I Nr. 1 FeV 5 FeV 10 III FeV Bernd / Joachim Kern 27

28 Pedelec Radwegbenutzung Keine Helmpflicht Personenbeförderung Aufgrund der Ausnahme i.s.d. Rili und des 1 III StVG werden Pedelec und Pedelec mit Anfahrhilfe den Fahrrädern gleichgestellt: Bernd / Joachim Kern 28

29 Pedelec 1,6 BAK Aufgrund der Ausnahme i.s.d. Rili und des 1 III StVG werden Pedelec und Pedelec mit Anfahrhilfe den Fahrrädern gleichgestellt: Bernd / Joachim Kern 29

30 E-Bike Pedelec Elektrofahrräder E-Bike Powerbike Speed- S-Klasse Pedelec Bernd / Joachim Kern 30

31 E-Bike Pedelec Elektrofahrräder E-Bike Kleinkraftrad (Leicht-) kraftrad (Leicht-)Mofa Bernd / Joachim Kern 31

32 E-Bike sfrei Betriebserlaubnispflicht Die Ausnahme i.s.d. Rili kommt nicht zur Anwendung. E-Bikes sind Kfz. Die ist die rein durch Motorkraft erzielte Geschwindigkeit ( 30a III ) (Versicherungs-)Kennzeichen Bernd / Joachim Kern 32

33 E-Bike 30 ff. Die Ausnahme i.s.d. Rili kommt nicht zur Anwendung. E-Bikes sind Kfz. Die ist die rein durch Motorkraft erzielte Geschwindigkeit ( 30a III ) Bernd / Joachim Kern 33

34 E-Bike Mofa-Prüfbescheinigung Klasse AM Klasse A Die Ausnahme i.s.d. Rili kommt nicht zur Anwendung. E-Bikes sind Kfz. Die ist die rein durch Motorkraft erzielte Geschwindigkeit ( 30a III ) Bernd / Joachim Kern 34

35 E-Bike Fahrbahnbenutzung ggf. Autobahnbenutzung Die Ausnahme i.s.d. Rili kommt nicht zur Anwendung. E-Bikes sind Kfz. Die ist die rein durch Motorkraft erzielte Geschwindigkeit ( 30a III ) Bernd / Joachim Kern 35

36 E-Bike 1,1 BAK Die Ausnahme i.s.d. Rili kommt nicht zur Anwendung. E-Bikes sind Kfz. Die ist die rein durch Motorkraft erzielte Geschwindigkeit ( 30a III ) Bernd / Joachim Kern 36

37 Bilder Bernd / Joachim Kern 37

38 Bilder Bernd / Joachim Kern 38

39 Bilder Bernd / Joachim Kern 39

40 Bilder Bernd / Joachim Kern 40

41 Bilder Bernd Joachim Kern 41

42 Bilder Mit freundlicher Genehmigung der Fa. erockit GmBH Bernd / Joachim Kern 42

43 Bilder Mit freundlicher Genehmigung der Fa. erockit GmBH 75 km/h V max 75 km/h Bernd / Joachim Kern 43

44 Bilder Mit freundlicher Genehmigung der Fa. Dutybike Goschin GbR Bernd / Joachim Kern 44

45 Bilder tretunabhängig: 32 km/h tretabhängig: 55 km/h tretunabhängig: 55 km/h Das Dutybike erreicht eine von Mittlerweile gibt es das Dutybike bereits mit einer von Leistung 2 kw Mit freundlicher Genehmigung der Fa. Dutybike Goschin GbR PVT 6/2012, 305 PVT 3/2013, 35 Bernd / Joachim Kern 45

46 Bilder 15 km/h V max 45 km/h Bernd / Joachim Kern 46

47 Literatur Bernd / Joachim Kern 47

48 Literatur /Kern, Elektrofahrräder, in: ZVS 2014, 44, Elektrofahrräder, in: DAR 8/2013, 488, Pedelec, Segway, Bierbike, in: NZV 1/2012, 23 Ternig, Elektrofahrrad Kfz ja oder nein?, in: VD 2009, 147 Ternig, Segway und Elektrofahrrad, in: ZfS 2010, 2 Velen, Fahrräder mit Elektromotor, in: Hamburger Polizei Journal 1/2010, 6 Fehlau/Barzel, Das E-Bike, 2. Aufl Grett/Neupert/Köstle, E-Bikes und Pedelecs, 2. Aufl Bernd / Joachim Kern 48

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