Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitteilungen der Juristischen Zentrale"

Transkript

1 Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 49/ Kö Motorisierte Krankenfahrstühle und langsam fahrende Pkw Sehr geehrte Damen und Herren, welche Kraftfahrzeuge ohne Fahrerlaubnis oder nur mit sogenannter Prüfbescheinigung gefahren werden dürfen, beschäftigt nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern ist z. B. auch für Personen von Interesse, deren Fahrerlaubnis entzogen wurde. Damit Führerscheinlose keine Kleinstautomobile nutzen und motorisierte Krankenfahrstühle ihren Zweck erfüllen, hat der Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit mehrfach die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geändert. Seit der letzten Definition des motorisierten s 2002 ist eine restriktive Handhabung sichergestellt. Dennoch ist das Thema über 10 Jahre später noch praxisrelevant, da langsam fahrende Fahrzeuge oft in Anzeigen angeboten werden und die Rechtslage aufgrund von Besitzstandsregelungen kompliziert ist. I. Aktuelles Recht 1. Motorisierte Krankenfahrstühle Wer im öffentlichen Verkehrsraum ein Kfz fahren möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis ( 2 Abs. 1 StVG, 4 ff FeV). Motorisierte Krankenfahrstühle werden ausdrücklich ausgenommen. a) Definition Nach geltendem Recht muss ein motorisierter nachfolgende Merkmale erfüllen ( 4 Abs. 2 S. 2 FeV): einsitzig nach der zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt Kraftfahrzeug mit Elektroantrieb einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h

2 2 eine Breite über alles von maximal 110 cm. Heckmarkierungstafel (ECE-Regelung 69) rückseitig oben. Schon aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes ist dies ein maschinell angetriebener Rollstuhl und kein kleiner Pkw; die Benutzung durch Menschen mit körperlicher Behinderung ist keine gesetzliche Voraussetzung. b) Prüfbescheinigung / Fahrerlaubnis Seit dem benötigt der Fahrzeugführer für diese motorisierten Krankenfahrstühle keine Prüfungsbescheinigung mehr. Nur wenn die technischen Voraussetzungen bezüglich Einsitzigkeit,, Gewichtsvorgaben und Abmessungen nicht eingehalten werden, ist eine Fahrerlaubnis nötig; dann ist auch die schwache Motorisierung (max. 15 km/h) irrelevant. c) Mindestalter Das Mindestalter zum Führen des motorisierten s beträgt 15 Jahre. Jüngere Kinder mit Behinderung dürfen motorisierte Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h fahren. II. Übergangsrecht Aus den Übergangsregelungen in der Fahrerlaubnisverordnung ( 76 FeV) ergeben sich diverse Sonderregelungen. Entscheidend sind alte definitionen und Erstzulassung. Bei älteren Krankenfahrstühlen sind insbesondere Sitzanzahl und Maximalgeschwindigkeit zu prüfen. 1. Einsitzige Krankenfahrstühle nach altem Recht Motorisierte Krankenfahrstühle, die der früheren definition des 5 Abs. 4 FeV in der Fassung bis zum entsprechen und vor diesem Datum erstmals in Verkehr gekommen sind, dürfen mit einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle in der bis zum gültigen Fassung gefahren werden (Besitzstandschutz), wenn sie nachfolgende Voraussetzungen erfüllen: einsitzig nach der zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmt einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h

3 3 Ohne Prüfbescheinigung bedarf es einer Fahrerlaubnis der Klasse AM; alternativ reichen die alte Klasse S ( bis ), Klasse B (ab ) oder Klasse 5 (bis ). Für derartige motorisierte Krankenfahrstühle alten Rechts bis 10 km/h benötigt der Fahrer dann keine Prüfbescheinigung, wenn dieses Fortbewegungsmittel vor dem erstmals in den Verkehr gekommen ist. 2. Zweisitzige Krankenfahrstühle früheren Rechts Auch zweisitzige Fahrzeuge können als Krankenfahrstühle früheren Rechts mit der entsprechenden alten Prüfungsbescheinigung geführt werden. Das setzt die Einhaltung der nachfolgenden Merkmale voraus: höchstens zwei Sitze nach der zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmt einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h bis zum erstmals in den Verkehr gekommen Benutzung durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen Hier kommt es auf den Gebrauch durch Menschen mit entsprechender Behinderung an. Bei einer Erstzulassung nach dem Stichtag oder bei Benutzung durch einen Menschen ohne Behinderung oder Gebrechen ist die Klasse AM (bzw. Klassen S, B oder 5) erforderlich. 3. Motorisierte Krankenfahrstühle der ehemaligen DDR Motorisierte DDR-Krankenfahrstühle (z. B. Simson DUO), die bis zum erstmals in Verkehr gebracht wurden, sind durch den Einigungsvertrag den Krankenfahrstühlen der StVZO gleichgestellt. Eine gesetzliche Definition und eine Zweckbindung gab es in der DDR nicht. In der Praxis hatten sie max. 49 ccm Hubraum und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 55 km/h. Zum Führen dieser Krankenfahrstühle der DDR bedarf es einer Prüfbescheinigung oder einer Fahrerlaubnis (z. B. alte DDR-Fahrerlaubnis Klasse M). Bei einer Erstzulassung nach dem sind sie fahrerlaubnisrechtlich als dreirädrige Fahrzeuge einzugruppieren.

4 4 III. Sanktionen Da die Prüfbescheinigung keine Fahrerlaubnis ist, begeht der Fahrer ohne eine erforderliche Prüfbescheinigung eine bloße Ordnungswidrigkeit. Wenn jedoch die o. g. Leistungsmerkmale, Stichtagsregeln etc. nicht beachtet werden und eine notwendige Fahrerlaubnis nicht vorliegt, begeht der Fahrer eine schwerwiegende Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ( 21 StVG). Wenn Sie noch weitere Fragen rund um das Thema haben, helfen Ihnen die Clubjuristen unter der gerne weiter. Rufnummer (089) Mit freundlichen Grüßen Ulrich May Leiter Juristische Zentrale

5 Motorisierte Krankenfahrstühle Antrieb Leermasse in kg zgm in kg bbh in km/h Breite in cm Anzahl der Sitze Erstmals in Verkehr gekommen Zweckbestimmung Prüfbescheinigung 4 I Nr. 2 FeV 2013 Elektromotor nein 4 I Nr bis Nr. 2 S bis nein 76 Nr. 2a Personenbezogen bis Bestimmungen der DDR (hier: DUO) - 49 ccm bis

Krankenfahrstühle und Kleinautos: Ein Überblick

Krankenfahrstühle und Kleinautos: Ein Überblick und Kleinautos: Ein Überblick FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2003, Seite 86 In den letzten vier Jahren wurden die Regelungen über die Fahrerlaubnis und die Zulassung für dreimal geändert.

Mehr

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich Mindestalter: 25 Jahre Befristet: Nein Einschluss der Klassen: keine Untersuchungen: Nur Sehtest

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich Mindestalter: 25 Jahre Befristet: Nein Einschluss der Klassen: keine Untersuchungen: Nur Sehtest Fahrerlaubnisklassen Nach der 2. EU-Führerscheinrichtlinien mussten von den Mitgliedstaaten entsprechend den Vorgaben die Hauptklassen A, B, BE, C, CE, D und DE eingeführt werden. Daneben ermöglicht die

Mehr

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Übersicht über die n Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Klasse AM Fahrzeugdefinition Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

Mehr

informiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber?

informiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber? informiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab 01.01.1999 Neuer EU-Führerschein Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber? Internationaler Führerschein Die neuen Fahrerlaubnisklassen Übergangsbestimmungen

Mehr

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Übersicht über die n Übersicht n Es gibt in der Besrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Fahrzeugdefinition bis 2013 AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bis 45 km/h einer elektrischen Antriebsmaschine

Mehr

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Es gibt in der esrepublik Deutschland folgende Fahrerlaubnisklassen: Fahrerlaubnisklasse ab 2013 Klasse AM Fahrzeugdefinition Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds)

Mehr

Fahrerlaubnisrecht. Leitfaden für Studium und Praxis. Von. Bernd Huppertz Polizeihauptkommiss ar \D?

Fahrerlaubnisrecht. Leitfaden für Studium und Praxis. Von. Bernd Huppertz Polizeihauptkommiss ar \D? Fahrerlaubnisrecht Leitfaden für Studium und Praxis Von Bernd Huppertz Polizeihauptkommiss ar \D? VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage 5 Vorwort

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2016 21.03.2016 Kö/KB Motorradklassen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen einen Überblick über die derzeitigen Motorradklassen und

Mehr

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 Die neuen Karten-Führerscheine ändern sich hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes. Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Karten-Führerscheine

Mehr

Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein

Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein Führerscheinklassen Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse Mofa-Prüfbescheinigung ( Führerscheinklasse ) Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn

Mehr

Bis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen.

Bis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen. Wesentliche Änderungen auszugsweise: Befristung des Führerscheindokumentes Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal

Mehr

Fahrerlaubnisklassen seit dem

Fahrerlaubnisklassen seit dem Fahrerlaubnisklassen seit dem 19.01.2013 Pkw - Klassen,, 96, E - Kraftwagen bis 3,5 t zg Mitführen von Anhängern Alle Anhänger bis 750 kg zg bei Anhängern mit einer zg von mehr als 750 kg ist die zg der

Mehr

Wo fahren Krankenfahrstühle und Rollstühle?

Wo fahren Krankenfahrstühle und Rollstühle? Wo fahren Krankenfahrstühle und Rollstühle? Menschen in Krankenfahrstühlen und Rollstühlen gehören zum alltäglichen Straßenbild. Meistens sind diese auf dem Gehsteig unterwegs. Aber welche Regelungen gelten

Mehr

Führerscheinklassen Motorrad (Mofa, AM, A1, A2, A)

Führerscheinklassen Motorrad (Mofa, AM, A1, A2, A) Führerscheinklassen Motorrad (, M,,, ) Rechtsstand 02/2018 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbh maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale 31.05.2016 Motorradklassen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen einen Überblick über die derzeitigen Motorradklassen und bevorstehende Änderungen geben.

Mehr

Informationen zur Klasse B

Informationen zur Klasse B Informationen zur Klasse B Pkw und leichte Lkw Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen masse von nicht mehr als 00 kg, die zur Beförderung von nicht

Mehr

Übersicht über die EU-Führerscheinklassen

Übersicht über die EU-Führerscheinklassen Übersicht über die EU-Führerscheinklassen Klasse Beschreibung A unbeschränkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kw (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25

Mehr

Motorradfahren mit dem Autoführerschein?

Motorradfahren mit dem Autoführerschein? Motorradfahren mit dem Autoführerschein? Rechtsstand 19. Januar 2013 Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Sie mit Ihrem Pkw-Führerschein auch die Berechtigung haben, bestimmte Fahrzeuge der Motorradklassen

Mehr

EU-Fahrerlaubnisklassen

EU-Fahrerlaubnisklassen EU-Fahrerlaubnisklassen AM - Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine

Mehr

Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen

Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug setzt regelmäßig eine gültige Fahrerlaubnis voraus. Nur für wenige besondere Fahrzeugarten

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassungsfreie Fahrzeuge. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassungsfreie Fahrzeuge. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge 1 Zulassungspflicht 1 FZV 3 I FZV 3 II Nr. 1 FZV 3 II Nr. 2 FZV Kennzeichen Namensschild Versicherungskennzeichen Geschwindigkeitsschild

Mehr

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab dem

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab dem Übersicht über die n ab 2013 Klasse D1 Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) - gebaut und ausgelegt zur eförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer

Mehr

Fahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom

Fahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom Fahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom 27.12.2016 Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Karten-Führerscheine sind für 15 Jahre befristet (auf der Vorderseite unter Nr. 4b). Es besteht

Mehr

Klasse B. PKW ( ab 17 / 18 Jahre )

Klasse B. PKW ( ab 17 / 18 Jahre ) Klasse B PKW ( ab 17 / 18 Jahre ) Kraftwagen bis 3,5 t zg Mitführen von Anhängern Alle Anhänger bis 750 kg zg, bei Anhängern mit einer zg von mehr als 750 kg ist die zg zg der Kombination auf 3.500 kg

Mehr

Führerscheinklassen Motorrad (Mofa, AM, A1, A2, A)

Führerscheinklassen Motorrad (Mofa, AM, A1, A2, A) Führerscheinklassen Motorrad (, M, 1,, ) Rechtsstand 01/2017 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbh maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor

Mehr

Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013

Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013 Fahrschule Kolaschnik Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013 Klasse Bemerkung Mindestalter AM Zweirädrige Kleinkrafträder mit: Einschluss: keine 16 Jahre Verbrennungsmotor Zusammenfassung Leistung

Mehr

Führerschein beantragen/ersterteilung

Führerschein beantragen/ersterteilung Führerschein beantragen/ersterteilung Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll,

Mehr

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab Übersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab 19.01.2013 Fahrerlaubnisklasse Klasse AM Mindestalter 16 Jahre Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

Mehr

Informationen zur MOFA-Prüfbescheinigung Fahrzeugart Mofa

Informationen zur MOFA-Prüfbescheinigung Fahrzeugart Mofa Informationen zur MOFA-Prüfbescheinigung Mofa Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn

Mehr

Um Klassen besser! Mehr Fahrspaß mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie

Um Klassen besser! Mehr Fahrspaß mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie Um Klassen besser! Mehr Fahrspaß mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie Der Zweirad-Führerschein Mehr Führerschein fürs Geld! Insbesondere Motorrad- und Motorroller-Interessierte dürfen sich freuen. Denn

Mehr

Klasse A - Zweiräder. Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre)

Klasse A - Zweiräder. Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre) Klasse A - Zweiräder Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre) Die Klasse A (unbeschränkt) wird unbefristet erteilt. Vorraussetzung ist jedoch die Vollendung des 25. Lebensjahres. Alternativ kann jedoch mit

Mehr

F a h r s c h u l e S c h u b e r t Gerchsheim Tauberbischofsheim

F a h r s c h u l e S c h u b e r t Gerchsheim Tauberbischofsheim Durch meine über 25 jährige Berufserfahrung helfe ich Ihnen auf dem Weg zum Führerschein. Um weitere Informationen über die einzelnen Führerscheinklassen zu erhalten, sprechen Sie mich einfach an oder

Mehr

Eingeschränkte Zulassung - 2 FeV Seite 210/ 0

Eingeschränkte Zulassung - 2 FeV Seite 210/ 0 Eingeschränkte Zulassung - 2 FeV Seite 210/ 0 Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 202000 Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) das Fahrzeug, ( B - 1 ) 25,00 ohne in geeigneter Weise Vorsorge

Mehr

Die Fahrerlaubnis wird in folgende Klassen eingeteilt:

Die Fahrerlaubnis wird in folgende Klassen eingeteilt: 1 Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG vom 20.12.2006 durch die 6. Verordnung zur Änderung der FeV vom 7. Januar 2011 - Inkrafttreten am 19. Januar 2013 - Die Fahrerlaubnis wird in folgende Klassen eingeteilt:

Mehr

Mofa AM A1 A2 A. LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³/ DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kw. a )

Mofa AM A1 A2 A. LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³/ DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kw. a ) ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick / KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³/ KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kw KRAFTRÄDER bis 35 kw KRAFTRÄDER / KRAFTFAHRZEU GE

Mehr

Führerschein beantragen

Führerschein beantragen Führerschein beantragen Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll, bitte an eine

Mehr

Huppertz. Übungsklausur 5.1 zum Fahrerlaubnisrecht. Das 35 kw-krad

Huppertz. Übungsklausur 5.1 zum Fahrerlaubnisrecht. Das 35 kw-krad Übungsklausur 5.1 zum Fahrerlaubnisrecht Das 35 kw-krad Der Biker (B 1 ) wird mit seinem Krad im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B 55 angehalten und überprüft. Dabei händigt der Fahrer

Mehr

Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab

Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013 Klasse B: direkter Erwerb / beinhaltet AM und L - Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis

Mehr

Dabei händigt der Fahrer (B 1 ) den einschreitenden Polizeibeamten seinen Führerschein und die Zulassungsbescheinigung für das Krad aus.

Dabei händigt der Fahrer (B 1 ) den einschreitenden Polizeibeamten seinen Führerschein und die Zulassungsbescheinigung für das Krad aus. Übungsklausur 5.1 zum Fahrerlaubnisrecht Das 35 kw-krad Der Biker (B 1 ) wird mit seinem Krad im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B 55 angehalten und überprüft. Dabei händigt der Fahrer

Mehr

Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick

Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick Rechtsstand 01/2017 Die wesentlichen Informationen zu den aktuellen Führerscheinklassen finden Sie zusammengefassst auf dieser Seite. Für weitergehende Details

Mehr

Dabei händigt der Fahrer (T 1 ) den einschreitenden Polizeibeamten seinen Führerschein und die Zulassungsbescheinigung für das Trike aus.

Dabei händigt der Fahrer (T 1 ) den einschreitenden Polizeibeamten seinen Führerschein und die Zulassungsbescheinigung für das Trike aus. Übungsklausur 3.1 zum Fahrerlaubnisrecht Das Trike Der Biker (T 1 ) wird mit seinem Trike im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B 55 angehalten und überprüft. Dabei händigt der Fahrer (T

Mehr

Führerschein erweitern

Führerschein erweitern Führerschein erweitern Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis (klasse) erweitern. Basisinformationen Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse

Mehr

Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren?

Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren? Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren? Welche Schlepper darf ich mit meinem Führerschein eigentlich fahren, wie viele Anhänger darf ich mitführen und welches zulässige

Mehr

Neue Fahrerlaubnisklassen ab Alte Fahrerlaubnisklassen bis (Änderungen in ROT) Mindestalter: 16 Jahre

Neue Fahrerlaubnisklassen ab Alte Fahrerlaubnisklassen bis (Änderungen in ROT) Mindestalter: 16 Jahre Klasse AM M Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und - einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht

Mehr

Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ( 6 FeV) (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse AM:

Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ( 6 FeV) (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse AM: Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ( 6 FeV) (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse AM: Klasse A1: Klasse A2: Klasse A: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer

Mehr

Fälle und Lösungen im Verkehrsrecht

Fälle und Lösungen im Verkehrsrecht Fälle und Lösungen im Verkehrsrecht für die Ausbildung in der Polizei Bearbeitet von Robert Daubner erweitert 20. Taschenbuch. 86 S. Paperback ISBN 978 3 45 04664 Format (B x L): 4 x 20,8 cm Wirtschaft

Mehr

Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick

Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick Rechtsstand 01/2017 Die wesentlichen Informationen zu den aktuellen Führerscheinklassen finden Sie zusammengefassst auf dieser Seite. Für weitergehende Details

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzungspflicht. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzungspflicht. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung benutzungspflicht 1 Benutzungspflicht Eine Pflicht, e in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch VZ 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

Mehr

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Seite 1 von 8 Übersicht über die n Es gibt in der Besrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Fahrzeugdefinition bis 2013 AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h einer

Mehr

Senioren-Sicherheits-Berater

Senioren-Sicherheits-Berater Frank Malter Senioren-Sicherheits-Berater für Verkehrsunfallprävention Kriminalitätsprävention Elektrische Krankenfahrstühle und -Rollatoren im Straßenverkehr Neben der Gesundheit ist die Mobilität das

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 33/2015 07.08.2015 Kr ITALIEN: Verbot der Verwendung bestimmter Winterreifen im Sommer Sehr geehrte Damen und Herren, die aktuelle Diskussion um

Mehr

Mindestalter: Vorbesitz: Ärztliche Bescheinigungen: Gültigkeit Ausbildung: zwei Wochen eigenem Übungsgelände

Mindestalter: Vorbesitz: Ärztliche Bescheinigungen: Gültigkeit Ausbildung: zwei Wochen eigenem Übungsgelände A Mindestalter: 18 / 25 Jahre Gültigkeit: unbefristet gültig für Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit

Mehr

Klasse Mofa. Prüfungen 1 theoretische Prüfung 0 praktische Prüfung

Klasse Mofa. Prüfungen 1 theoretische Prüfung 0 praktische Prüfung Klasse Mofa 15 Jahre Zweiräder mit Hilfsmotor - einspurig - einsitzig - oder mit Elektromotor - max. 25 km/h bbh 6 Doppelstunden Grundstoff oder 6 Doppelstunden spezifischer Unterricht min. 2 Fahrstunden

Mehr

Prüfung eines fahrerlaubnisrechtlichen Sachverhaltes

Prüfung eines fahrerlaubnisrechtlichen Sachverhaltes Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Prüfung eines fahrerlaubnisrechtlichen Sachverhaltes 1 Obersatz Der Fahrer des Pkw (F) könnte sich i.s.d. 21 I Nr. 1 StVG strafbar gemacht haben. 21 I Nr. 1 StVG 2

Mehr

FÜHRERSCHEINKLASSEN. Euro-Führerscheinklassen entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV ab

FÜHRERSCHEINKLASSEN. Euro-Führerscheinklassen entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV ab FÜHRERSCHEINKLASSEN Euro-Führerscheinklassen entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV ab 1.1.1999 Euro-Klasse Fahrzeugart eingeschlossene Klasse A, A1, M Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h

Mehr

Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem L T AM A1 A2 A C1 C C1E CE B B96 BE D1 D D1E DE. Befristungen

Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem L T AM A1 A2 A C1 C C1E CE B B96 BE D1 D D1E DE. Befristungen Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem 19.01.2013 AM A1 A2 A B B96 BE C1 C C1E CE D1 D D1E DE L T Befristungen Führerscheine, welche ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, werden auf 15 Jahre befristet

Mehr

Fahrschule Weinrank Inh. Ralf Herrmann Neunkirchen - Furpach - Wellesweiler - Wiebelskirchen. Information zur Prüfbescheinigung

Fahrschule Weinrank Inh. Ralf Herrmann Neunkirchen - Furpach - Wellesweiler - Wiebelskirchen. Information zur Prüfbescheinigung Information zur Prüfbescheinigung Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h a) einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, maximal 25 km/h bbh, Verbrennungsmotor bis

Mehr

Punktsystem. Eine wesentliche Neuerung besteht dabei darin, dass prinzipiell

Punktsystem. Eine wesentliche Neuerung besteht dabei darin, dass prinzipiell Ratgeber Bußgeld Punktsystem Seit dem 1. Mai 2014 gilt in Deutschland ein 40 Jahre nach seiner Einführung grundlegend reformiertes Punktsystem. Das Verkehrszentralregister wurde abgeschafft. Im neuen Fahreignungsregister

Mehr

AvD Wissen DER EU-FÜHRERSCHEIN. Wissenswertes rund um den neuen Führerschein VERTRAUENS- RECHTSANWÄLTE

AvD Wissen DER EU-FÜHRERSCHEIN. Wissenswertes rund um den neuen Führerschein VERTRAUENS- RECHTSANWÄLTE AvD Wissen DER EU-FÜHRERSCHEIN Wissenswertes rund um den neuen Führerschein VERTRAUENS- Der EU-Führerschein Änderungen, die ab dem Jahr 2013 für Führerscheine in Deutschland gelten, hat der AvD für Sie

Mehr

Die EU-Führerscheinklassen Vergleich: bis 1999 / aktuell / ab

Die EU-Führerscheinklassen Vergleich: bis 1999 / aktuell / ab Die EU-Führerscheinklassen Vergleich: bis 1999 / aktuell / ab 19.01.2013 Klasse Fahrerlaubnis alt (bis 1999) Klasse Fahrerlaubnis neu (ab 1999 Euro-Führerschein ) 1 Kräder ohne eistungsbeschränkung (Erwerb

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Geleitwort... 5 Vorwort... 6 Abkürzungsverzeichnis... 32 Literaturverzeichnis... 38 Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung... 44 1 Grundsatz der Verkehrsfreiheit... 46 1.1 Inhalt der

Mehr

Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M. Eingeschlossene Klassen: A1, M. Mindestalter: 18 Jahre. Eingeschlossene Klasse: M

Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M. Eingeschlossene Klassen: A1, M. Mindestalter: 18 Jahre. Eingeschlossene Klasse: M A unbeschränkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kw (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kw. Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M A beschränkt

Mehr

Prüfungsschema für fahrerlaubnisrechtliche Sachverhalte hier: Sachverhalt zum alten Fahrerlaubnisrecht

Prüfungsschema für fahrerlaubnisrechtliche Sachverhalte hier: Sachverhalt zum alten Fahrerlaubnisrecht Prüfungsschema für fahrerlaubnisrechtliche Sachverhalte hier: Sachverhalt zum alten Fahrerlaubnisrecht Pseudo - Auflage Frau (H) wird mit ihrem Pkw auf der B 55 im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle

Mehr

Informationen zur Klasse BE

Informationen zur Klasse BE Mülgaustraße 25 4128 Mönchengladbach Tel.:02166/97150 oder 185889 Informationen zur Klasse BE Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhängern Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der

Mehr

Teil A 1A - EG-Fahrzeugklassen

Teil A 1A - EG-Fahrzeugklassen Teil A 1A - EG-Fahrzeugklassen L-Fahrzeuge,dienachderRichtlinie2002/24/EGtypgenehmigtwurden 1.1) 1.2) (KBA-Nr.011,Nov.2014): 2-rädriges Kraftfahrzeug L1e 2rädr.KKR b. 45 km/h ZFV (Kleinkraftrad) mit bbh

Mehr

Trend?fahrzeuge? 15. Juni 2018 ASTRA - Maja Ouertani, Juristin

Trend?fahrzeuge? 15. Juni 2018 ASTRA - Maja Ouertani, Juristin Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Trend?fahrzeuge? 15. Juni 2018 ASTRA - Maja Ouertani, Juristin Themen Trend?-Fahrzeug? Entwicklungen Rechtliche Situation

Mehr

KFZ-Steuertabellen. Befreiungen gem. 3 b

KFZ-Steuertabellen. Befreiungen gem. 3 b KFZ-Steuertabellen Befreiungen gem. 3 b Euro 3 Schlüsselnummern: 30, 31, 44, 47, 67, 69 Voraussetzung: erstmalige Zulassung vor dem 1.1.2001 Höhe 250,00 DM Otto DM Diesel aber: Befristung wirkt sich aber

Mehr

Fahrschule Weinrank Inh. Ralf Herrmann. Neunkirchen - Furpach - Wellesweiler - Wiebelskirchen. Information zum Führerschein

Fahrschule Weinrank Inh. Ralf Herrmann. Neunkirchen - Furpach - Wellesweiler - Wiebelskirchen. Information zum Führerschein Fahrschule Weinrank Inh. Ralf Herrmann leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge dreirädrige Kleinkrafträder leichte vierrädrige Straßen-Quads vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge a) leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

Mehr

Elektrofahrzeuge in ausgewählten verkehrsrechtlichen Bestimmungen. Tagung der LVW Worms. E w ald Ternig, D ozent V R /V L H dp R L P

Elektrofahrzeuge in ausgewählten verkehrsrechtlichen Bestimmungen. Tagung der LVW Worms. E w ald Ternig, D ozent V R /V L H dp R L P Elektrofahrzeuge in ausgewählten verkehrsrechtlichen Bestimmungen Tagung der LVW 27.04.2018 Worms E w ald Ternig, D ozent V R /V L H dp R L P Folie 1 KENNZEICHNUNG ELEKTRISCH BETRIEBENER FAHRZEUGE Folie

Mehr

Prüfungsschema für fahrerlaubnisrechtliche Sachverhalte hier: Sachverhalt zum alten Fahrerlaubnisrecht

Prüfungsschema für fahrerlaubnisrechtliche Sachverhalte hier: Sachverhalt zum alten Fahrerlaubnisrecht für fahrerlaubnisrechtliche Sachverhalte hier: Sachverhalt zum alten Fahrerlaubnisrecht Pseudo - Auflage Frau (H) wird mit ihrem Pkw auf der B 55 im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten

Mehr

Übungsklausur 10.1 zum Fahrerlaubnisrecht. Trike mit Wohnanhänger

Übungsklausur 10.1 zum Fahrerlaubnisrecht. Trike mit Wohnanhänger Übungsklausur 10.1 zum Fahrerlaubnisrecht Trike mit Wohnanhänger Der Biker (T 1 ) wird mit seinem Trike im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B 55 angehalten und überprüft. Dabei händigt

Mehr

Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes?

Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes? www.logistik-webinare.de Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes? Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann und Diplom-Betriebswirt Inhaber der PR-Agentur KfdM (seit 2006)

Mehr

Fahrerlaubnisklasse B/BE/B96

Fahrerlaubnisklasse B/BE/B96 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Fahrerlaubnisklasse B/BE/B96 1 2 3 Obersatz Der Fahrer des Pkw (F) könnte sich i.s.d. 21 I Nr. 1 StVG strafbar gemacht haben. 21 I Nr. 1 StVG 4 Objektiver Tatbestand

Mehr

Neuerungen im Verkehrsrecht 2013

Neuerungen im Verkehrsrecht 2013 Neuerungen im Verkehrsrecht 2013 Änderungen der StVO zum 01.04.2013 Änderungen im Fahrerlaubnisrecht zum 19.01.2013 (Umsetzung der 3. EU- Führerscheinrichtlinie) 1 Änderung StVO zum 01.04.2013 Ziele der

Mehr

Huppertz. Übungsklausur 2.1 zum Fahrerlaubnisrecht. Geländefahrzeug mit Wohnanhänger

Huppertz. Übungsklausur 2.1 zum Fahrerlaubnisrecht. Geländefahrzeug mit Wohnanhänger Übungsklausur 2.1 zum Fahrerlaubnisrecht Geländefahrzeug mit Wohnanhänger (G1) wird mit seiner Fahrzeugkombination im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B 55 angehalten und überprüft. Dabei

Mehr

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vorbemerkungen Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassung. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassung. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassung Bernd 1 Grundregel der Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde zum

Mehr

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen & Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen & Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen & Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen BMVBW/S 33/36.24.02-50 vom 18.7.2000, VkBl 2000 S 406, geändert im VkBl

Mehr

Ausgabe: 2/2017 Juni 2017 Verfasser: Nina Knapp & Jürgen Jobb (Abteilung Haftpflicht Vertrag Privatkunden)

Ausgabe: 2/2017 Juni 2017 Verfasser: Nina Knapp & Jürgen Jobb (Abteilung Haftpflicht Vertrag Privatkunden) Fach-Informationsdienst Mitversicherung von Fahrzeugen insbesondere elektrifizierte Kleinfahrzeuge (elektronisches Hoverboard, Airwheel usw.) in der Privat-Haftpflichtversicherung Ausgabe: 2/2017 Juni

Mehr

2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen

2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrerlaubnisverordnung seit der 12. 1. Änderungsverordnung vom 24.08.2017 2 Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Karten-Führerscheine sind für 15 Jahre befristet (auf der Vorderseite unter Nr. 4b). Es besteht

Mehr

FÜHRERSCHEINKONTROLLE SO GEHEN SIE AUF NUMMER SICHER!

FÜHRERSCHEINKONTROLLE SO GEHEN SIE AUF NUMMER SICHER! FÜHRERSCHEINKONTROLLE SO GEHEN SIE AUF NUMMER SICHER! Wer einem anderen sein Fahrzeug überlässt, ohne sich zu vergewissern, dass dieser eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, kann sich strafbar machen. Obwohl

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 32 Literaturverzeichnis 38 Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung 44

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 32 Literaturverzeichnis 38 Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung 44 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 32 Literaturverzeichnis 38 Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung 44 1 Grundsatz der Verkehrsfreiheit 47 1.1 Inhalt der Vorschrift 47 1.1.1 Öffentlicher Verkehrsraum 47

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 17/2013 27.03.2013 CG Haftungsverteilung zwischen Kraftfahrzeugen und Fußgängern Sehr geehrte Damen und Herren, Fußgänger genießen als schwache Verkehrsteilnehmer

Mehr

Schadstoff- "Schlüsselnummern"/ Steuersätze / Befristete Steuerbefreiungen

Schadstoff- Schlüsselnummern/ Steuersätze / Befristete Steuerbefreiungen šxžâ @Ίžškš ä  Â@xÎx@ Âäk ÅÎk kâ ers. Stand 5/99 Stand 01/00 Schadstoff- ""/ Steuersätze / Befristete Steuerbefreiungen Seit dem 01.07.97 wird die Kfz.-Steuer nicht nur nach dem Hubraum bemessen, sondern

Mehr

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie RICHTLINIE 2006 / 126 / EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) Das Führen von Zugkombinationen im EU-Recht

Mehr

ORTSCLUB. Nr. 1/ St. Liebe Leserinnen und Leser des Ortsclubbriefes,

ORTSCLUB. Nr. 1/ St. Liebe Leserinnen und Leser des Ortsclubbriefes, ORTSCLUB Nr. 1/2018 11.04.2018 St Liebe Leserinnen und Leser des Ortsclubbriefes, das Interesse an Kraftfahrzeugen zeigt sich manchmal bereits in jungen Jahren. In den neuen Bundesländern gibt es relativ

Mehr

Kapitel 2 Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht

Kapitel 2 Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht Kapitel 2 Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht Zum Fahrerlaubnisrecht: Das Kapitel 2 befasst sich mit den Themen: Fahrerlaubnisrecht Zulassungsrecht Kontrolle von Fahrzeugen Zum Fahrerlaubnisrecht: Sachverhalt:

Mehr

Führerschein - Klassen Übersicht

Führerschein - Klassen Übersicht Führerschein - Klassen Übersicht Klasse Fahrzeug Alter Vorbesitz emerkung A1 Leichtkraftrad Hubraum max. 125 ccm Leistung max. 11 kw bbh bis 18 J. max. 80km/h 16 - Fahrerlaubnis Klasse 3, erworben vor

Mehr

Huppertz. Übungsklausur 4.1 zum Fahrerlaubnisrecht. Der Minisattelzug

Huppertz. Übungsklausur 4.1 zum Fahrerlaubnisrecht. Der Minisattelzug Übungsklausur 4.1 zum Fahrerlaubnisrecht Der Minisattelzug Der unten abgebildete Minisattelzuges fährt als Werbetruck zum Tag der offenen Tür der Kreispolizeibehörde A-Stadt. Der Polizeibeamte (P 1 ) zeigt

Mehr

Folgende Führerscheinklassen werden in Peters Fahrschule unterrichtet:

Folgende Führerscheinklassen werden in Peters Fahrschule unterrichtet: Folgende Führerscheinklassen werden in Peters Fahrschule unterrichtet: Klassen (Frühere Klassen 3 und 1) B BF17 B96 BE Mofa AM A1 A2 A L Personenkraftwagen, auch mit Anhänger Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Mehr

Gesetzliche Änderungen Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Gesetzliche Änderungen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Gesetzliche Änderungen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Wichtige allgemeine Änderungen: a) Gültigkeit des Führerscheins auf 15 Jahre begrenzt b) Danach Neuausstellung erforderlich c) Umtausch der vor dem

Mehr

Anlage 3 ( zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern

Anlage 3 ( zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern Anlage 3 ( zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (BGBl. I 2016 64, 3083 ff) In Kraft getreten am: 28.12.2016 Bei der

Mehr

Kapitel 2 Aufgaben Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht

Kapitel 2 Aufgaben Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht Kapitel 2 Aufgaben Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht Dieses Kapitel befasst sich mit folgenden Themen: Fahrerlaubnisrecht Zulassungsrecht Kontrolle von Fahrzeugen Zum Fahrerlaubnisrecht Sachverhalt: Anlässlich

Mehr

Information zu den Führerscheinklassen A 1 / A 2 / A

Information zu den Führerscheinklassen A 1 / A 2 / A Information zu den Führerscheinklassen A 1 / A 2 / A Definition Fahrerlaubnisklasse A1 Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von maximal 11 kw ( Leichtkrafträder

Mehr

Ausgabe: 2/2017 Juni 2017 Verfasser: Nina Knapp & Jürgen Jobb (Abteilung Haftpflicht Vertrag Privatkunden)

Ausgabe: 2/2017 Juni 2017 Verfasser: Nina Knapp & Jürgen Jobb (Abteilung Haftpflicht Vertrag Privatkunden) Fach-Informationsdienst Mitversicherung von Fahrzeugen insbesondere elektrifizierte Kleinfahrzeuge (elektronisches Hoverboard, Airwheel usw.) in der Privat-Haftpflichtversicherung Ausgabe: 2/2017 Juni

Mehr

Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängern auf 100 km/h

Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängern auf 100 km/h Brancheninformationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung Ausgabe 2/2006 Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängern auf 100 km/h Für Gespanne auf Autobahnen

Mehr