Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzungspflicht. Bernd Huppertz 1
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- Alke Günther
- vor 7 Jahren
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1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung benutzungspflicht 1
2 Benutzungspflicht Eine Pflicht, e in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch VZ 237, 240 oder 241 angeordnet ist. führung 2 IV Satz 2 StVO Anlage 2 VZ 237, 240, 241 Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den benutzen. 2
3 Benutzungspflicht Das gilt nur und solange der den Einrichtungskriterien entspricht (insbesondere: Breite und Befahr- barkeit). führung Führer anderer Fahrräder den nicht benutzen. VwV II Nr. 2 zu 2 IV Satz 2 StVO Die vorgegebenen Maße beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Die sollen [ ] nicht beanstandet werden, wenn sie 3
4 Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den benutzen (benutzungspflicht): führung Verstoß: OWi: BKat: StVO Nr. 7.1 TBNR: ,- 41 Anl. 2 StVO VZ 237, 240, III Nr. 4 StVO - 25,- (Behinderung) - 30,- (Gefährdung) - 35,- (Schädigung) 4
5 benutzungspflicht bedeutet: führung nutzen. von Fahrrädern. Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den be- Die Benutzungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Arten 5
6 Definition Fahrrad: führung getrieben wird. Artikel 1 lit. l) WÜ Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, an- Fahrzeug sind alle technischen Vorrichtungen zum ortsverändernden Fahren mit Ausnahme der besonderen Fortbewegungsmittel i.s.d. 24 StVO. 6
7 Da es auf bauliche Besonderheiten nicht ankommt zählen auch folgende Fahrräder dazu: führung Hollandräder Tourenräder Mountainbike Rennräder Liegeräder BMX-Räder Klappräder Tandems OLG Düsseldorf NZV 1992, 290 BVerwG NZV 2001, 493 Hentschel et al., Rn. 7 zu 24 StVO Hentschel et al., Rn. 67 zu 2 StVO Kettler, S. 20 7
8 Liegefahrrad führung BVerwG NZV 2001, 493 8
9 Nach der Definition des WÜ ( mit wenigstens zwei Rädern ) fallen auch dreirädrige Fahrräder darunter: führung Fahrradtaxi (Velotaxi, Rikscha) Lastenfahrräder Transporträder Behindertenfahrräder Rollfiets OLG Dresden NJW 2005, 492 Kettler, S
10 Fahrradtaxi führung 10
11 Fahrradtaxi führung 11
12 Fahrradtaxi führung 12
13 Lastenfahrrad führung 13
14 Lastenfahrrad führung 14
15 Nach der Definition des WÜ ( mit wenigstens zwei Rädern ) fallen auch mehrrädrige Fahrräder darunter: führung Bierbike Conference Bike (Funvelo) NZV 2012, 23 Kettler, S. 129,
16 Bierbike führung 16
17 Conference Bike führung 17
18 Das Mitführen eines Anhängers ist zulässig und ändert den Fahrradbegriff nicht: führung Kinderanhänger Trailer-Bikes ( Nachläufer ) Merkblatt des BMV (VkBl. 1999, 703) Hentschel et al., Rn. 66 zu 2 StVO Kettler, S. 38, 76 18
19 Anhängerbetrieb führung 19
20 Elektrofahrrad: führungetrieben wird. Man unterscheidet: Pedelec Nach der Definition des WÜ handelt es sich bei einem Fahrrad um ein Fahrzeug [ ], das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen an- Elektrofahrräder verfügen jedoch über einen Motor und sind daher Kfz. E-Bike (auch: Speed-Pedelec, S- Klasse, Power Bike) 20
21 Elektrofahrrad: Fahrräder. führung Pedelec verfügen über: bbh 25 km/h behilfe bis 6 km/h benutzungspflicht. Nach 1 III StVG gelten Pedelec als Hilfsantrieb (max. 0,25 kw) auch mit Anfahr- oder Schie- Pedelec unterliegen der benutzungspflicht. Art. 1 lit. h) Rili 2002/24/EG DAR 2013,
22 Pedelec führung 22
23 Elektrofahrrad: E-Bikes sind Kfz. führung leistungsstärkere Pedelec Kleinkrafträder Mofa Leichtmofa Das gilt auch für schnellere oder E-Bikes sind grundsätzlich je nach ihrer bbh Art. 2 II lit. a) Rili 2002/24/EG DAR 2013,
24 Elektrofahrrad führung 24
25 Elektrofahrrad führung 25
26 Mofa: führung benutzungspflicht. i.g.o. bei ZZ a.g.o. bei ZZ (Zweirädrige) Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e [ ], wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist. Mofas unterliegen der Fahrbahn- Mofas dürfen jedoch e benutzen durch Treten Art. 2 II lit. a) Rili 2002/24/EG 4 I Nr. 1b FeV 26
27 Mofa führung 27
28 Kleinkraftrad bbh 25 km/h (Mofa) führung 28
29 Leichtmofa: führung benutzungspflicht. nutzen i.g.o. bei ZZ (Zweirädrige) Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e [ ], wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens (hier:) 20 km/h beschränkt ist. Leichtmofas unterliegen der Fahrbahn- Leichtmofas dürfen jedoch e be- a.g.o. bei ZZ durch Treten Art. 2 II lit. a) Rili 2002/24/EG Leichtmofa AusnVO 29
30 Leichtmofa führung 30
31 Kleinkraftrad: führung leistung 4kW. Dabei handelt es sich um zwei- oder dreirädrige Kfz mit einer bbh 45 km/h und einem Hubraum 50 ccm oder einer maximalen Nenndauer- Kleinkrafträder unterliegen der Fahrbahnbenutzungspflicht. Art. 2 II lit. a) Rili 2002/24/EG 2 Nr. 11 FZV 31
32 Kleinkraftrad führung 32
33 escooter: escooter sind grundsätzlich Kleinkrafträder je nach ihrer bbh führung Leichtmofa Mofa benutzungspflicht. nutzen i.g.o. bei ZZ escooter unterliegen der Fahrbahn- escooter dürfen jedoch e be- a.g.o. bei ZZ durch Treten Art. 2 II lit. a) Rili 2002/24/EG Leichtmofa AusnVO 33
34 escooter führung 34
35 Minibikes / Pocketbikes: lassungsfähige führung 45 km/h. benutzungspflicht. Dabei handelt es sich um nicht zu- Kleinstmotorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm aber kleinen Abmessungen. Teilweise liegt die bbh deutlich über Sie unterliegen der Fahrbahn- 35
36 Minibikes / Pocketbikes führung 36
37 Segway: bbh 20 km/h führung Fahrzeugbreite 0,7 m benutzungspflicht. pflicht. Durch die MobHV werden nur bestimmte elektronische Mobilitätshilfen erfasst: Segways unterliegen der - Größere oder schnellere Modelle unterliegen dagegen der Fahrbahnbenutzungs- 7 MobHV 37
38 Segway führung 38
39 Kinderfahrräder und Roller: führung i.s.d. StVO. hören auf den. Kinderfahrräder und Roller (auch Kickboards) sind keine Fahrzeuge Kinderfahrräder und Roller ge- 24 I StVO 39
40 Einräder: führunbegriff. StVO. Nach der Definition des WÜ ( mit wenigstens zwei Rädern ) fallen Einräder nicht unter den Fahrrad- Einräder sind keine Fahrzeuge i.s.d. Einräder gehören auf den. 24 I StVO 40
41 Inline-Skates: führung StVO. Inline-Skates und sonstige Rollschuhe sind keine Fahrzeuge i.s.d. Sie unterliegen den Regelungen über den Fußgängerverkehr. 24 I StVO BGH NJW 2002,
42 Skateboards: führunbewegungsmittel. bahnbenutzungspflicht. Skateboards (Rollbretter) sind keine Fahrzeuge i.s.d. StVO, sondern ähnliche nicht motorisierte Fort- Sie unterliegen den Regelungen über den Fußgängerverkehr. Motorisierte Skateboards dagegen sind Kfz und unterliegen der Fahrbahnbenutzungspflicht. Kettler, S
43 Schiebe- und Greifreifenrollstühle: führung nen bestimmte Kfz... te Fortbewegungsmittel. Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Perso- Sind keine Fahrzeuge i.s.d. StVO sondern ähnliche nicht motorisier- Sie unterliegen den Regelungen über den Fußgängerverkehr. 43
44 Motorisierter Rollator: führung einer bbh 6km/h Mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliches Fortbewegungsmittel mit Sind keine Fahrzeuge i.s.d. StVZO. 44
45 Motorisierter Rollator: führung 45
46 Motorisierte Krankenfahrstühle: führung nen bestimmte Kfz... bahnbenutzungspflicht. nutzen. Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Perso- Als Kfz unterliegen sie der Fahr- Nach 24IIStVOdürfensiee in Schrittgeschwindigkeit be- BayObLG DAR 2000,
47 Literatur Kettler, Recht für Radfahrer, 3. Aufl führung 12/2014, 311, benutzung, in: VD 47
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