Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzungspflicht. Bernd Huppertz 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzungspflicht. Bernd Huppertz 1"

Transkript

1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung benutzungspflicht 1

2 Benutzungspflicht Eine Pflicht, e in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch VZ 237, 240 oder 241 angeordnet ist. führung 2 IV Satz 2 StVO Anlage 2 VZ 237, 240, 241 Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den benutzen. 2

3 Benutzungspflicht Das gilt nur und solange der den Einrichtungskriterien entspricht (insbesondere: Breite und Befahr- barkeit). führung Führer anderer Fahrräder den nicht benutzen. VwV II Nr. 2 zu 2 IV Satz 2 StVO Die vorgegebenen Maße beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Die sollen [ ] nicht beanstandet werden, wenn sie 3

4 Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den benutzen (benutzungspflicht): führung Verstoß: OWi: BKat: StVO Nr. 7.1 TBNR: ,- 41 Anl. 2 StVO VZ 237, 240, III Nr. 4 StVO - 25,- (Behinderung) - 30,- (Gefährdung) - 35,- (Schädigung) 4

5 benutzungspflicht bedeutet: führung nutzen. von Fahrrädern. Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den be- Die Benutzungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Arten 5

6 Definition Fahrrad: führung getrieben wird. Artikel 1 lit. l) WÜ Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, an- Fahrzeug sind alle technischen Vorrichtungen zum ortsverändernden Fahren mit Ausnahme der besonderen Fortbewegungsmittel i.s.d. 24 StVO. 6

7 Da es auf bauliche Besonderheiten nicht ankommt zählen auch folgende Fahrräder dazu: führung Hollandräder Tourenräder Mountainbike Rennräder Liegeräder BMX-Räder Klappräder Tandems OLG Düsseldorf NZV 1992, 290 BVerwG NZV 2001, 493 Hentschel et al., Rn. 7 zu 24 StVO Hentschel et al., Rn. 67 zu 2 StVO Kettler, S. 20 7

8 Liegefahrrad führung BVerwG NZV 2001, 493 8

9 Nach der Definition des WÜ ( mit wenigstens zwei Rädern ) fallen auch dreirädrige Fahrräder darunter: führung Fahrradtaxi (Velotaxi, Rikscha) Lastenfahrräder Transporträder Behindertenfahrräder Rollfiets OLG Dresden NJW 2005, 492 Kettler, S

10 Fahrradtaxi führung 10

11 Fahrradtaxi führung 11

12 Fahrradtaxi führung 12

13 Lastenfahrrad führung 13

14 Lastenfahrrad führung 14

15 Nach der Definition des WÜ ( mit wenigstens zwei Rädern ) fallen auch mehrrädrige Fahrräder darunter: führung Bierbike Conference Bike (Funvelo) NZV 2012, 23 Kettler, S. 129,

16 Bierbike führung 16

17 Conference Bike führung 17

18 Das Mitführen eines Anhängers ist zulässig und ändert den Fahrradbegriff nicht: führung Kinderanhänger Trailer-Bikes ( Nachläufer ) Merkblatt des BMV (VkBl. 1999, 703) Hentschel et al., Rn. 66 zu 2 StVO Kettler, S. 38, 76 18

19 Anhängerbetrieb führung 19

20 Elektrofahrrad: führungetrieben wird. Man unterscheidet: Pedelec Nach der Definition des WÜ handelt es sich bei einem Fahrrad um ein Fahrzeug [ ], das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen an- Elektrofahrräder verfügen jedoch über einen Motor und sind daher Kfz. E-Bike (auch: Speed-Pedelec, S- Klasse, Power Bike) 20

21 Elektrofahrrad: Fahrräder. führung Pedelec verfügen über: bbh 25 km/h behilfe bis 6 km/h benutzungspflicht. Nach 1 III StVG gelten Pedelec als Hilfsantrieb (max. 0,25 kw) auch mit Anfahr- oder Schie- Pedelec unterliegen der benutzungspflicht. Art. 1 lit. h) Rili 2002/24/EG DAR 2013,

22 Pedelec führung 22

23 Elektrofahrrad: E-Bikes sind Kfz. führung leistungsstärkere Pedelec Kleinkrafträder Mofa Leichtmofa Das gilt auch für schnellere oder E-Bikes sind grundsätzlich je nach ihrer bbh Art. 2 II lit. a) Rili 2002/24/EG DAR 2013,

24 Elektrofahrrad führung 24

25 Elektrofahrrad führung 25

26 Mofa: führung benutzungspflicht. i.g.o. bei ZZ a.g.o. bei ZZ (Zweirädrige) Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e [ ], wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist. Mofas unterliegen der Fahrbahn- Mofas dürfen jedoch e benutzen durch Treten Art. 2 II lit. a) Rili 2002/24/EG 4 I Nr. 1b FeV 26

27 Mofa führung 27

28 Kleinkraftrad bbh 25 km/h (Mofa) führung 28

29 Leichtmofa: führung benutzungspflicht. nutzen i.g.o. bei ZZ (Zweirädrige) Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e [ ], wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens (hier:) 20 km/h beschränkt ist. Leichtmofas unterliegen der Fahrbahn- Leichtmofas dürfen jedoch e be- a.g.o. bei ZZ durch Treten Art. 2 II lit. a) Rili 2002/24/EG Leichtmofa AusnVO 29

30 Leichtmofa führung 30

31 Kleinkraftrad: führung leistung 4kW. Dabei handelt es sich um zwei- oder dreirädrige Kfz mit einer bbh 45 km/h und einem Hubraum 50 ccm oder einer maximalen Nenndauer- Kleinkrafträder unterliegen der Fahrbahnbenutzungspflicht. Art. 2 II lit. a) Rili 2002/24/EG 2 Nr. 11 FZV 31

32 Kleinkraftrad führung 32

33 escooter: escooter sind grundsätzlich Kleinkrafträder je nach ihrer bbh führung Leichtmofa Mofa benutzungspflicht. nutzen i.g.o. bei ZZ escooter unterliegen der Fahrbahn- escooter dürfen jedoch e be- a.g.o. bei ZZ durch Treten Art. 2 II lit. a) Rili 2002/24/EG Leichtmofa AusnVO 33

34 escooter führung 34

35 Minibikes / Pocketbikes: lassungsfähige führung 45 km/h. benutzungspflicht. Dabei handelt es sich um nicht zu- Kleinstmotorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm aber kleinen Abmessungen. Teilweise liegt die bbh deutlich über Sie unterliegen der Fahrbahn- 35

36 Minibikes / Pocketbikes führung 36

37 Segway: bbh 20 km/h führung Fahrzeugbreite 0,7 m benutzungspflicht. pflicht. Durch die MobHV werden nur bestimmte elektronische Mobilitätshilfen erfasst: Segways unterliegen der - Größere oder schnellere Modelle unterliegen dagegen der Fahrbahnbenutzungs- 7 MobHV 37

38 Segway führung 38

39 Kinderfahrräder und Roller: führung i.s.d. StVO. hören auf den. Kinderfahrräder und Roller (auch Kickboards) sind keine Fahrzeuge Kinderfahrräder und Roller ge- 24 I StVO 39

40 Einräder: führunbegriff. StVO. Nach der Definition des WÜ ( mit wenigstens zwei Rädern ) fallen Einräder nicht unter den Fahrrad- Einräder sind keine Fahrzeuge i.s.d. Einräder gehören auf den. 24 I StVO 40

41 Inline-Skates: führung StVO. Inline-Skates und sonstige Rollschuhe sind keine Fahrzeuge i.s.d. Sie unterliegen den Regelungen über den Fußgängerverkehr. 24 I StVO BGH NJW 2002,

42 Skateboards: führunbewegungsmittel. bahnbenutzungspflicht. Skateboards (Rollbretter) sind keine Fahrzeuge i.s.d. StVO, sondern ähnliche nicht motorisierte Fort- Sie unterliegen den Regelungen über den Fußgängerverkehr. Motorisierte Skateboards dagegen sind Kfz und unterliegen der Fahrbahnbenutzungspflicht. Kettler, S

43 Schiebe- und Greifreifenrollstühle: führung nen bestimmte Kfz... te Fortbewegungsmittel. Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Perso- Sind keine Fahrzeuge i.s.d. StVO sondern ähnliche nicht motorisier- Sie unterliegen den Regelungen über den Fußgängerverkehr. 43

44 Motorisierter Rollator: führung einer bbh 6km/h Mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliches Fortbewegungsmittel mit Sind keine Fahrzeuge i.s.d. StVZO. 44

45 Motorisierter Rollator: führung 45

46 Motorisierte Krankenfahrstühle: führung nen bestimmte Kfz... bahnbenutzungspflicht. nutzen. Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Perso- Als Kfz unterliegen sie der Fahr- Nach 24IIStVOdürfensiee in Schrittgeschwindigkeit be- BayObLG DAR 2000,

47 Literatur Kettler, Recht für Radfahrer, 3. Aufl führung 12/2014, 311, benutzung, in: VD 47

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzung. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzung. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung benutzung Bernd 1 e führung benutzen. Der Radverkehr muss i.d.r. ebenso wie der Kfz-Verkehr die Fahrbahn Bernd 2 e Separationsprinzip des Straßenverkehrs. führung

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Elektrofahrräder. Huppertz. Bernd Huppertz / Joachim Kern

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Elektrofahrräder. Huppertz. Bernd Huppertz / Joachim Kern Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Elektrofahrräder Bernd / Joachim Kern 1 Definition Pedelec Pedal Electric Cycle Bernd / Joachim Kern 2 Definition Elektrofahrrad Die für Elektrofahrräder verwendeten

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Elektrofahrräder. Bernd Huppertz / Joachim Kern

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Elektrofahrräder. Bernd Huppertz / Joachim Kern Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Elektrofahrräder Bernd / Joachim Kern 1 Definition Pedelec Pedal Electric Cycle Bernd / Joachim Kern 2 Definition Elektrofahrrad Die für Elektrofahrräder verwendeten

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Huppertz/Kern. Elektrofahrräder. Bernd Huppertz / Joachim Kern

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Huppertz/Kern. Elektrofahrräder. Bernd Huppertz / Joachim Kern Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Elektrofahrräder 1 Elektrofahrrad Die für Elektrofahrräder verwendeten unterschiedlichen Bezeichnungen wie Pedelecs, SpeedPedelecs, Powerbikes oder E-Bikes (auch die

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Trunkenheit im Straßenverkehr. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Trunkenheit im Straßenverkehr. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Trunkenheit im Straßenverkehr Bernd 1 Trunkenheit im Verkehr 316 I StGB Wer im Verkehr ein führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Schutzstreifen für den Radverkehr. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Schutzstreifen für den Radverkehr. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Schutzstreifen für den Radverkehr 1 Radwege Der Radverkehr muss i.d.r. ebenso wie der Kfz-Verkehr die Fahrbahn benutzen. 2 Radwege sprinzip Trennung der Verkehrsarten

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Kfz i.s.d. Zulassungsrechts. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Kfz i.s.d. Zulassungsrechts. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Kfz i.s.d. Zulassungsrechts 1 Grundregel der Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde

Mehr

Radwege. Es gibt drei Grundsätze, die bei der Benutzungspflicht gegeben sein müssen: straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar.

Radwege. Es gibt drei Grundsätze, die bei der Benutzungspflicht gegeben sein müssen: straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar. Radwege Das Sachgebiet Öffentliche Ordnung informiert: Der Frühling ist endlich wieder da und das Wetter lädt wieder zum Fahrradfahren ein. Damit es nicht zu Unfällen kommt, ist folgendes zu beachten:

Mehr

Pedelec. aktuelle Rechtslage. Mit Sicherheit in guten Händen! LVW / TÜV Thüringen

Pedelec. aktuelle Rechtslage. Mit Sicherheit in guten Händen! LVW / TÜV Thüringen Pedelec aktuelle Rechtslage LVW / TÜV Thüringen Pedelec = Pedal Electric Cycle Pedelecs 25 Tretunterstützung bis 25 km/h Motorleistung max. 250 W Definition ergibt sich aus Richtlinie 2002/24/EG Elektro-Leichtmofas

Mehr

Wo fahren Krankenfahrstühle und Rollstühle?

Wo fahren Krankenfahrstühle und Rollstühle? Wo fahren Krankenfahrstühle und Rollstühle? Menschen in Krankenfahrstühlen und Rollstühlen gehören zum alltäglichen Straßenbild. Meistens sind diese auf dem Gehsteig unterwegs. Aber welche Regelungen gelten

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassungsfreie Fahrzeuge. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassungsfreie Fahrzeuge. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge 1 Zulassungspflicht 1 FZV 3 I FZV 3 II Nr. 1 FZV 3 II Nr. 2 FZV Kennzeichen Namensschild Versicherungskennzeichen Geschwindigkeitsschild

Mehr

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von Elektrofahrrädern

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von Elektrofahrrädern Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von n erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Allerdings können sich hier, je nach der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, einige zulassungs- und

Mehr

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich Mindestalter: 25 Jahre Befristet: Nein Einschluss der Klassen: keine Untersuchungen: Nur Sehtest

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich Mindestalter: 25 Jahre Befristet: Nein Einschluss der Klassen: keine Untersuchungen: Nur Sehtest Fahrerlaubnisklassen Nach der 2. EU-Führerscheinrichtlinien mussten von den Mitgliedstaaten entsprechend den Vorgaben die Hauptklassen A, B, BE, C, CE, D und DE eingeführt werden. Daneben ermöglicht die

Mehr

Benützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr

Benützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr Benützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr (Stand November 2016) 1. Fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge bzw. vorwiegend außerhalb der Fahrbahn verwendete Kleinfahrzeuge:

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Trunkenheit im Straßenverkehr. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Trunkenheit im Straßenverkehr. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Trunkenheit im Straßenverkehr Bernd 1 Trunkenheit im Verkehr 316 I StGB Wer im Verkehr ein führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer

Mehr

Klasse B. PKW ( ab 17 / 18 Jahre )

Klasse B. PKW ( ab 17 / 18 Jahre ) Klasse B PKW ( ab 17 / 18 Jahre ) Kraftwagen bis 3,5 t zg Mitführen von Anhängern Alle Anhänger bis 750 kg zg, bei Anhängern mit einer zg von mehr als 750 kg ist die zg zg der Kombination auf 3.500 kg

Mehr

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Übersicht über die n Übersicht n Es gibt in der Besrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Fahrzeugdefinition bis 2013 AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bis 45 km/h einer elektrischen Antriebsmaschine

Mehr

R a d v e r k e h r s a n l a g e n

R a d v e r k e h r s a n l a g e n Mischverkehr Radweg /-fahrstreifen Schutzstreifen für Radfahrer Fahrradstraße Gehwegbenutzung / Fußgängerzone Sonderfahrstreifen für Omnibusse Seitenstreifen Auffangradweg / - fahrstreifen Radaufstellstreifen

Mehr

informiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber?

informiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber? informiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab 01.01.1999 Neuer EU-Führerschein Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber? Internationaler Führerschein Die neuen Fahrerlaubnisklassen Übergangsbestimmungen

Mehr

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Es gibt in der esrepublik Deutschland folgende Fahrerlaubnisklassen: Fahrerlaubnisklasse ab 2013 Klasse AM Fahrzeugdefinition Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds)

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 49/2013 12.12.2013 Kö Motorisierte Krankenfahrstühle und langsam fahrende Pkw Sehr geehrte Damen und Herren, welche Kraftfahrzeuge ohne Fahrerlaubnis

Mehr

Bis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen.

Bis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen. Wesentliche Änderungen auszugsweise: Befristung des Führerscheindokumentes Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Erlöschen der Betriebserlaubnis. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Erlöschen der Betriebserlaubnis. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Erlöschen der Betriebserlaubnis Bernd 1 Bernd 2 Zulassungsvoraussetzung 19 II Die Zulassung erfolgt auf Antrag bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung

Mehr

Dresden. Beschluss. vom 11. Oktober 2004

Dresden. Beschluss. vom 11. Oktober 2004 Leitsatz: 21 Abs. 3 StVO kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass hierunter auch eine dreirädrige, mehrspurige und durch Muskelkraft angetriebene Fahrradrikscha fällt. 2 Aktenzeichen: Ss (OWi) 460/04

Mehr

2. Kapitel Zulassungspflichtige Fahrzeuge

2. Kapitel Zulassungspflichtige Fahrzeuge 2. Kapitel Zulassungspflichtige Fahrzeuge 2. Kapitel: Zulassungspflichtige Fahrzeuge Nachfolgend werden in alphabetischer Reihenfolge zulassungspflichtige Fahrzeuge definiert und notwendige Abgrenzungen

Mehr

F a h r s c h u l e S c h u b e r t Gerchsheim Tauberbischofsheim

F a h r s c h u l e S c h u b e r t Gerchsheim Tauberbischofsheim Durch meine über 25 jährige Berufserfahrung helfe ich Ihnen auf dem Weg zum Führerschein. Um weitere Informationen über die einzelnen Führerscheinklassen zu erhalten, sprechen Sie mich einfach an oder

Mehr

Dabei händigt der Fahrer (T 1 ) den einschreitenden Polizeibeamten seinen Führerschein und die Zulassungsbescheinigung für das Trike aus.

Dabei händigt der Fahrer (T 1 ) den einschreitenden Polizeibeamten seinen Führerschein und die Zulassungsbescheinigung für das Trike aus. Übungsklausur 3.1 zum Fahrerlaubnisrecht Das Trike Der Biker (T 1 ) wird mit seinem Trike im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B 55 angehalten und überprüft. Dabei händigt der Fahrer (T

Mehr

Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013

Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013 Fahrschule Kolaschnik Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013 Klasse Bemerkung Mindestalter AM Zweirädrige Kleinkrafträder mit: Einschluss: keine 16 Jahre Verbrennungsmotor Zusammenfassung Leistung

Mehr

Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab

Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013 Klasse B: direkter Erwerb / beinhaltet AM und L - Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis

Mehr

Ausgabe: 2/2017 Juni 2017 Verfasser: Nina Knapp & Jürgen Jobb (Abteilung Haftpflicht Vertrag Privatkunden)

Ausgabe: 2/2017 Juni 2017 Verfasser: Nina Knapp & Jürgen Jobb (Abteilung Haftpflicht Vertrag Privatkunden) Fach-Informationsdienst Mitversicherung von Fahrzeugen insbesondere elektrifizierte Kleinfahrzeuge (elektronisches Hoverboard, Airwheel usw.) in der Privat-Haftpflichtversicherung Ausgabe: 2/2017 Juni

Mehr

Ausgabe: 2/2017 Juni 2017 Verfasser: Nina Knapp & Jürgen Jobb (Abteilung Haftpflicht Vertrag Privatkunden)

Ausgabe: 2/2017 Juni 2017 Verfasser: Nina Knapp & Jürgen Jobb (Abteilung Haftpflicht Vertrag Privatkunden) Fach-Informationsdienst Mitversicherung von Fahrzeugen insbesondere elektrifizierte Kleinfahrzeuge (elektronisches Hoverboard, Airwheel usw.) in der Privat-Haftpflichtversicherung Ausgabe: 2/2017 Juni

Mehr

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab dem

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab dem Übersicht über die n ab 2013 Klasse D1 Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) - gebaut und ausgelegt zur eförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer

Mehr

Einwohnerversammlung am

Einwohnerversammlung am Einwohnerversammlung am 14.05.2014 GRUND FÜR ÄNDERUNGEN BVerwG v. 18.11.2010-3 C 42.09 Leitsatz: Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse

Mehr

Neueste Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung

Neueste Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung ARTIKEL Neueste Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung Quelle: Fotolia / ADV Nach Befassung im Bundeskabinett und nach Zustimmung durch den Bundesrat ist am 14. Dezember 2016 die Erste Verordnung zur Änderung

Mehr

Fahrerlaubnisklassen seit dem

Fahrerlaubnisklassen seit dem Fahrerlaubnisklassen seit dem 19.01.2013 Pkw - Klassen,, 96, E - Kraftwagen bis 3,5 t zg Mitführen von Anhängern Alle Anhänger bis 750 kg zg bei Anhängern mit einer zg von mehr als 750 kg ist die zg der

Mehr

Der A könnte gegen 3 I FZV verstoßen haben, indem er ein Kfz ohne die erforderliche Zulassung in Betrieb setzte.

Der A könnte gegen 3 I FZV verstoßen haben, indem er ein Kfz ohne die erforderliche Zulassung in Betrieb setzte. Prüfungsschemata Zulassungspflichtige Fahrzeuge Obersatz Der A könnte gegen 3 I FZV verstoßen haben, indem er ein Kfz ohne die erforderliche Zulassung in Betrieb setzte. I. Grundsatz der Zulassungspflicht

Mehr

Radwegebenutzungspflicht

Radwegebenutzungspflicht Radwegebenutzungspflicht Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsordnung mit der Fahrradnovelle aus 1997 sowie der Neufassung 2009 mit dem Ziel der Reduzierung der benutzungspflichtigen Radwege Verwaltungsvorschriften

Mehr

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen Richtig im Radverkehr? Ein Quiz für Einsteiger 2011 ADFC Gießen 1) Wie schnell dürfen Autos und Fahrräder hier maximal fahren? A) Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, 30 km/h. ) g, B) An den Fußverkehr

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Fußgängerüberweg. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Fußgängerüberweg. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Fußgängerüberweg 1 2 Querungshilfen VwV- Die Sicherung des Fußgängers beim Überschreiten der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden

Mehr

Auf dem Weg zu mehr Sicherheit für sächsische Radler - Möglichkeiten und Grenzen. Sven Krahnert Verkehrsüberwachung Chemnitz

Auf dem Weg zu mehr Sicherheit für sächsische Radler - Möglichkeiten und Grenzen. Sven Krahnert Verkehrsüberwachung Chemnitz Auf dem Weg zu mehr Sicherheit für sächsische Radler - Möglichkeiten und Grenzen Sven Krahnert Verkehrsüberwachung Chemnitz 2 07.12.2013 PD C/ VPI Sven Krahnert Grundregeln für alle Verkehrsteilnehmer

Mehr

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. SICHER UNTERWEGS MIT DEM FAHRRAD. Regeln * Rechte * Rücksichtnahme

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. SICHER UNTERWEGS MIT DEM FAHRRAD. Regeln * Rechte * Rücksichtnahme Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. SICHER UNTERWEGS MIT DEM FAHRRAD Regeln * Rechte * Rücksichtnahme Immer mehr Menschen fahren in Deutschland mit dem Fahrrad. Mehr Radverkehr bedeutet

Mehr

Klasse Mofa. Prüfungen 1 theoretische Prüfung 0 praktische Prüfung

Klasse Mofa. Prüfungen 1 theoretische Prüfung 0 praktische Prüfung Klasse Mofa 15 Jahre Zweiräder mit Hilfsmotor - einspurig - einsitzig - oder mit Elektromotor - max. 25 km/h bbh 6 Doppelstunden Grundstoff oder 6 Doppelstunden spezifischer Unterricht min. 2 Fahrstunden

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Fahrerlaubnis: lof Zugmaschine mit Anhänger.

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Fahrerlaubnis: lof Zugmaschine mit Anhänger. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Fahrerlaubnis: lof mit Anhänger 1 Ausgangsfall Ein Landwirt führt eine lof mit einer von 40 km/h. Der mitgeführte lof Anhänger hat eine von 25 km/h. Die Kombination

Mehr

EU-Fahrerlaubnisklassen

EU-Fahrerlaubnisklassen EU-Fahrerlaubnisklassen AM - Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine

Mehr

Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein

Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein Führerscheinklassen Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse Mofa-Prüfbescheinigung ( Führerscheinklasse ) Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn

Mehr

Führerschein beantragen/ersterteilung

Führerschein beantragen/ersterteilung Führerschein beantragen/ersterteilung Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll,

Mehr

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vorbemerkungen Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr

Mehr

Übersicht über die EU-Führerscheinklassen

Übersicht über die EU-Führerscheinklassen Übersicht über die EU-Führerscheinklassen Klasse Beschreibung A unbeschränkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kw (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25

Mehr

Sonder- und Wegerechte

Sonder- und Wegerechte Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Sonder- und Wegerechte 1 2 Sonder- und Wegerechte Eine Sonderrechtsfahrt ist eine Fahrt unter Inanspruchnahme der Rechte des 35StVO. o Rechtfertigungsgrund Eine Wegerechtsfahrt

Mehr

Führerschein beantragen

Führerschein beantragen Führerschein beantragen Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll, bitte an eine

Mehr

Auflagen und Beschränkungen

Auflagen und Beschränkungen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Auflagen und Beschränkungen 1 Auflagen und Beschränkungen 35 VwVfG 36 I VwVfG 36 II Nr. 1-5 VwVfG Die Erteilung einer Fahrerlaubnis stellt einen begünstigenden Verwaltungsakt

Mehr

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen & Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen & Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen & Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen BMVBW/S 33/36.24.02-50 vom 18.7.2000, VkBl 2000 S 406, geändert im VkBl

Mehr

E-Bike richtig versichern

E-Bike richtig versichern E-Bike richtig versichern Dr. Wolfgang Reisinger Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG Expertentag 2014 Graz, 14. November 2014 Was ist ein E-Bike? 2 Wikipedia: Ein Elektrofahrrad (auch Elektrorad

Mehr

Fahrräder mit eingebautem Rückenwind

Fahrräder mit eingebautem Rückenwind Fahrräder mit eingebautem Rückenwind Tanken für 0,10 Euro auf 100 Kilometern - ein Traum jedes Autofahrers und das wird er sicher auch bleiben. Für Freunde von Elektrofahrrädern aber ist er längst Realität.

Mehr

Fälle und Lösungen im Verkehrsrecht

Fälle und Lösungen im Verkehrsrecht Fälle und Lösungen im Verkehrsrecht für die Ausbildung in der Polizei Bearbeitet von Robert Daubner erweitert 20. Taschenbuch. 86 S. Paperback ISBN 978 3 45 04664 Format (B x L): 4 x 20,8 cm Wirtschaft

Mehr

Die EU-Führerscheinklassen Vergleich: bis 1999 / aktuell / ab

Die EU-Führerscheinklassen Vergleich: bis 1999 / aktuell / ab Die EU-Führerscheinklassen Vergleich: bis 1999 / aktuell / ab 19.01.2013 Klasse Fahrerlaubnis alt (bis 1999) Klasse Fahrerlaubnis neu (ab 1999 Euro-Führerschein ) 1 Kräder ohne eistungsbeschränkung (Erwerb

Mehr

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 Die neuen Karten-Führerscheine ändern sich hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes. Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Karten-Führerscheine

Mehr

Neue Fahrerlaubnisklassen ab Alte Fahrerlaubnisklassen bis (Änderungen in ROT) Mindestalter: 16 Jahre

Neue Fahrerlaubnisklassen ab Alte Fahrerlaubnisklassen bis (Änderungen in ROT) Mindestalter: 16 Jahre Klasse AM M Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und - einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht

Mehr

Fahrzeuge, Kleinfahrzeuge und Funsportgeräte

Fahrzeuge, Kleinfahrzeuge und Funsportgeräte "Definition" Benzinscooter Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Antrieb ohne Sitz als Stehroller für eine Person konzipiert Elektroscooter Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Elektromotor

Mehr

Führerschein erweitern

Führerschein erweitern Führerschein erweitern Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis (klasse) erweitern. Basisinformationen Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse

Mehr

Inhalt. 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ( 18 StVZO)

Inhalt. 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ( 18 StVZO) 2.12 Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen (Bonn, den 18. Juli 2000 33/36.24.02-50) Vorbemerkungen Für alle

Mehr

Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem L T AM A1 A2 A C1 C C1E CE B B96 BE D1 D D1E DE. Befristungen

Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem L T AM A1 A2 A C1 C C1E CE B B96 BE D1 D D1E DE. Befristungen Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem 19.01.2013 AM A1 A2 A B B96 BE C1 C C1E CE D1 D D1E DE L T Befristungen Führerscheine, welche ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, werden auf 15 Jahre befristet

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Pflichtversicherung 1 Pflichtversicherung 1 PflVG o Der Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung

Mehr

Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen

Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug setzt regelmäßig eine gültige Fahrerlaubnis voraus. Nur für wenige besondere Fahrzeugarten

Mehr

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab Übersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab 19.01.2013 Fahrerlaubnisklasse Klasse AM Mindestalter 16 Jahre Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

Mehr

Informationen zur Klasse B

Informationen zur Klasse B Informationen zur Klasse B Pkw und leichte Lkw Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen masse von nicht mehr als 00 kg, die zur Beförderung von nicht

Mehr

Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick

Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick Rechtsstand 01/2017 Die wesentlichen Informationen zu den aktuellen Führerscheinklassen finden Sie zusammengefassst auf dieser Seite. Für weitergehende Details

Mehr

Ferien- Theorie- EXPRESS fahrschule

Ferien- Theorie- EXPRESS fahrschule Ferien- Theorie- EXPRESS fahrschule die fahrschule mit dem plus Herzlich Willkommen bei den aplus Fahrschulen! Wir freuen uns darauf, Dir das Fahren beibringen zu dürfen. Wir wollen Dir das Lernen so einfach

Mehr

E-Bike. Kampagnen. Foto: Messe Friedrichshafen EUROBIKE

E-Bike. Kampagnen. Foto: Messe Friedrichshafen EUROBIKE E-Bike Kampagnen Foto: Messe Friedrichshafen EUROBIKE mit eingebautem Rückenwind Tanken für 0,10 Euro auf 100 Kilometern ein Traum jedes Autofahrers und das wird er sicher auch bleiben. Für Freunde von

Mehr

Regula'onen in Deutschland. h2p://www.ewheels.org

Regula'onen in Deutschland. h2p://www.ewheels.org Regula'onen in Deutschland h2p://www.ewheels.org DE Auf europäischer Ebene konnte bisher keine Einigung bezüglich einer EU Typengenehmigung und einer Fahrzeugkategorie für selbstbalancierte Fahrzeuge mit

Mehr

- für alle Fahrzeuge, wenn sie auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden.

- für alle Fahrzeuge, wenn sie auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden. Verl. d. BMVBW v. 18.07.2000 (VkBl S. 406); geändert v. 13.11.2000 (VkBl S. 680) betr. Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Mehr

Auf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Auf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Auf Rollen unterwegs Fahrzeugähnliche Geräte bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Was sind fahrzeugähnliche Geräte? Als fahrzeugähnliche Geräte (fäg) werden alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten

Mehr

Muster Verlag Versicherungswirtschaft GmbH

Muster Verlag Versicherungswirtschaft GmbH Haftung von Fußgängern und Radfahrern 2.4 Haftung von Fußgängern und Radfahrern als Verkehrsteilnehmer 2.4.1 regelungen für Fußgänger Auch Fußgänger als Verkehrsteilnehmer unterliegen bestimmten gesetzlichen

Mehr

http://www.elektrofahrrad24.de/news_fahrradmarkt-zahlen-2012-pedelecs-und-e-bikes-weiter-mit-rueckenwind-12185

http://www.elektrofahrrad24.de/news_fahrradmarkt-zahlen-2012-pedelecs-und-e-bikes-weiter-mit-rueckenwind-12185 Info E-Bikes, Pedelecs & Co. aktualisierte Fassung vom 19.11.2013 - letzte Fassung 09.07.2013 wesentliche Änderungen - Aktualisierung der Übersicht S. 10 Pedelecs & E-Bikes (letzte Zeile Radwegbenutzung

Mehr

Um Klassen besser! Mehr Fahrspaß mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie

Um Klassen besser! Mehr Fahrspaß mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie Um Klassen besser! Mehr Fahrspaß mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie Der Zweirad-Führerschein Mehr Führerschein fürs Geld! Insbesondere Motorrad- und Motorroller-Interessierte dürfen sich freuen. Denn

Mehr

V o r f a h r t. 8 I StVO. Vorfahrt fall

V o r f a h r t. 8 I StVO. Vorfahrt fall 8 I StVO Vorfahrt fall An Kreuzungen und en hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch VZ besonders geregelt ist oder für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg...

Mehr

MOUNTAINBIKE RENNRAD. Mountainbikes sind besonders für Fahrten im Gelände geeignet. Sie sind unter anderem an

MOUNTAINBIKE RENNRAD. Mountainbikes sind besonders für Fahrten im Gelände geeignet. Sie sind unter anderem an A1 M MOUNTAINBIKE A2 RENNRAD Fahrradtypen Fahrradtypen Mountainbikes sind besonders für Fahrten im Gelände geeignet. Sie sind unter anderem an den dickeren Reifen und relativ kleinen Rahmen erkennbar.

Mehr

Kapitel 2 Aufgaben Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht

Kapitel 2 Aufgaben Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht Kapitel 2 Aufgaben Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht Dieses Kapitel befasst sich mit folgenden Themen: Fahrerlaubnisrecht Zulassungsrecht Kontrolle von Fahrzeugen Zum Fahrerlaubnisrecht Sachverhalt: Anlässlich

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassungsfreie lof Anhänger. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassungsfreie lof Anhänger. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie lof Anhänger Bernd 1 Ausgangsfall 3 I 3 II Ein Landwirt führt eine lof mit einer bbh von 40 km/h. Der mitgeführte lof Anhänger hat eine bbh von 25

Mehr

Straßen- und Straßenverkehrsrecht

Straßen- und Straßenverkehrsrecht Basiswissen für Nichtjuristen Straßen- und Straßenverkehrsrecht 13 Lektionen Auszüge aus den Lehrheften vhw-fernlehrgang Lektion 1 Gliederung 3 Lektion 1 Einführung in das Straßen- und Straßenverkehrsrecht,

Mehr

Fahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom

Fahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom Fahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom 27.12.2016 Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Karten-Führerscheine sind für 15 Jahre befristet (auf der Vorderseite unter Nr. 4b). Es besteht

Mehr

Straßenverkehrsrecht

Straßenverkehrsrecht Straßenverkehrsrecht Schnellübersicht Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V 4 Bußgeldkatalog 8 Fahrerlaubnis-VO 3.1 FahrpersonalV 1 a Fahrzeug-ZulassungsVO 3.2 MobilitätshilfenV 3.3 PflichtversicherungsG 5

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Kennzeichen. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Kennzeichen. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Kennzeichen Bernd 1 Zulassung 8 FZV Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde zum Verkehr

Mehr

Gemeinsam - engagiert - mobil - fit - sportlich!

Gemeinsam - engagiert - mobil - fit - sportlich! Fachtagung 2014 Bewegt ÄLTER werden in NRW! Gemeinsam - engagiert - mobil - fit - sportlich! Handout für den Workshop Radeln mit dem E-Bike Workshop-Leitung Inés Engstfeld 1. Informationen zum Thema 1990

Mehr

Pedelecs in Alltag und Tourismus

Pedelecs in Alltag und Tourismus Umsetzung des NRVP 2020 in Ländern und Kommunen Problemlöser oder Risikofaktor was bedeutet der Boom für die Kommunen? Themen Definition Entwicklung der Verkaufszahlen Dipl.-Ing. Dankmar Alrutz Planungsgemeinschaft

Mehr

erobern gewusst wie otto radelt - Radweg oder Straße Wo muss, wo darf, wo kann man... radeln? Landeshauptstadt Magdeburg Stadtplanungsamt

erobern gewusst wie otto radelt - Radweg oder Straße Wo muss, wo darf, wo kann man... radeln? Landeshauptstadt Magdeburg Stadtplanungsamt Landeshauptstadt Magdeburg Stadtplanungsamt magdeburg radelnd erobern gewusst wie otto radelt - Radweg oder Straße Wo muss, wo darf, wo kann man... radeln? www.magdeburg-radelnd-erobern.de Das Verkehrsmittel

Mehr

Bundesweiter Arbeitskreis Radschnellwege am in Essen

Bundesweiter Arbeitskreis Radschnellwege am in Essen Bundesweiter Arbeitskreis Radschnellwege am 16.09.2016 in Essen Straßenverkehrsrechtliche Fragestellungen zu Radschnellwegen Dipl.-Ing. Dankmar Alrutz Planungsgemeinschaft Verkehr PGV-Alrutz, Hannover

Mehr

Motorradfahren mit dem Autoführerschein?

Motorradfahren mit dem Autoführerschein? Motorradfahren mit dem Autoführerschein? Rechtsstand 19. Januar 2013 Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Sie mit Ihrem Pkw-Führerschein auch die Berechtigung haben, bestimmte Fahrzeuge der Motorradklassen

Mehr

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften. Auszug, Stand Frühling

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften. Auszug, Stand Frühling Rechtliche Grundlagen und Vorschriften Auszug, Stand Frühling 2014 www.e-bike-ratgeber.ch Einleitung Der E-Bike Ratgeber versucht mit Illustrationen, Erläuterungen und Vergleichen Gesetze und Vorschriften

Mehr

2. Straßenverkehrs-Ordnung

2. Straßenverkehrs-Ordnung 2. Straßenverkehrs-Ordnung 2.1 1 Grundregeln 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten,

Mehr

Führungsformen - Übersicht

Führungsformen - Übersicht R A D V E R K E H R A N I N N E R Ö R T L I C H E N H A U P T V E R K E H R S S T R A ß E N Führungsformen - Übersicht nach: Straßenverkehrsordnung, StVO (Stand 02/2009) und Empfehlungen für Radverkehrsanlagen,

Mehr

Mindestalter: Vorbesitz: Ärztliche Bescheinigungen: Gültigkeit Ausbildung: zwei Wochen eigenem Übungsgelände

Mindestalter: Vorbesitz: Ärztliche Bescheinigungen: Gültigkeit Ausbildung: zwei Wochen eigenem Übungsgelände A Mindestalter: 18 / 25 Jahre Gültigkeit: unbefristet gültig für Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit

Mehr

Mofa AM A1 A2 A. LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³/ DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kw. a )

Mofa AM A1 A2 A. LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³/ DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kw. a ) ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick / KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³/ KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kw KRAFTRÄDER bis 35 kw KRAFTRÄDER / KRAFTFAHRZEU GE

Mehr

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen (Geändert durch Bekanntmachung des Bundesministers für Verkehr, Bau-

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Abschleppen. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Abschleppen. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Abschleppen Bernd 1 Bernd 2 Abschleppen ist das Verbringen eines betriebsunsicheren / -unfähigen Fahrzeugs zum nächsten geeigneten Bestimmungsort, sofern es sich um

Mehr

E-Bike richtig versichern

E-Bike richtig versichern E-Bike richtig versichern Dr.Wolfgang Reisinger Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG 16. Best Advice, 7. November 2013, Wien Was ist ein E-Bike? 2 Wikipedia: Ein Elektrofahrrad (auch Elektrorad

Mehr

SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN

SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN Wir bringen Bayern aufs Rad Kann ich, soll ich, muss ich? Zeichen 237 Radweg (Benutzungspflicht) Ein Radweg darf ausschließlich von Radfahrenden befahren werden und

Mehr