Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassungsfreie lof Anhänger. Bernd Huppertz 1

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1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie lof Anhänger Bernd 1

2 Ausgangsfall 3 I 3 II Ein Landwirt führt eine lof mit einer bbh von 40 km/h. Der mitgeführte lof Anhänger hat eine bbh von 25 km/h. Die Kombination wird mit 40 km/h geblitzt. Der Landwirt ist im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse L. Bernd 2

3 3 I 3 II Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sein. Bernd 3

4 3 I 3 II Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind u.a.: Bernd 4

5 3 I 3 II Anhänger in lof Betrieben (1),wenndie Anhänger nur für lof Zwecke (2) verwendet und mit einer von nicht mehr als 25 km/h (3) hinter n (4) [ ] mitgeführt werden. Anhänger sind nur dann [ ] ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h [ ] gekennzeichnet (5) sind. Bernd 5

6 3 I 3 II Es müssen also 5 Bedingungen erfüllt werden: 1. lof Betrieb 2. lof Zweck 3. hinter n 4. Einhaltung der Betriebsgeschwindigkeit km/h - Bernd 6

7 3 I 3 II nutzt die Ertragsfähigkeit des Bodens durch Anbau und Gewinnung pflanzlicher Bodenerzeugnisse einschließlich Holzgewinnung bzw. durch Viehhaltung gewerbsmäßig. Neben den Vollerwerbsbetrieben zählen auch Nebenbetriebe dazu BewG Bernd 7

8 3 I 3 II Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Tierhaltung, Fischerei, Imkerei Park- und Gartenpflege Nebenerwerbstätigkeit Nachbarschaftshilfe Lof-Lohnunternehmen 6 V FeV Bernd 8

9 3 I 3 II Kfz, die nach ihrer Bauart überwiegend zum Ziehen von Anhängern bestimmt und geeignet sind. u.a.: Traktoren u.a.: Unimog siehe Eintragung in der ZB Es muss sich dabei nicht unbedingt um lof n handeln. 2 Nr. 14 Bernd 9

10 3 I 3 II Bernd 10

11 3 I 3 II Fahrzeugklasse T1 auf Rädern Bernd 11

12 3 I 3 II Bernd 12

13 3 I 3 II Bernd 13

14 3 I 3 II Betriebsgeschwindigkeit Das ist die tatsächlich gefahrene. Dagegen steht die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit. Diese ist in der ZB eingetragen. Merke: bbh Betriebsgeschwindigkeit Bernd 14

15 3 I 3 II sschild Lof Anhänger sind nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind. Bei lof Zügen muss nur der letzte Anhänger mit mind. einem sschild gekennzeichnet sein. 58 StVZO Bernd 15

16 3 I 3 II sschild Bernd 16

17 3 I 3 II Rechtsfolgen Wird eine der vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten, so ist die Zulassungsfreiheit verwirkt. Der lof Anhänger wird dann zulassungspflichtig. OWii.S.d. 3Ii.V.m. 48Nr.1a Bernd 17

18 3 I 3 II Betriebserlaubnispflicht Zulassungsfreie lof Anhänger dürfen [ ] nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist. 4 I Bernd 18

19 3 I 3 II Rechtsfolgen Wird ein lof Anhänger in Betrieb gesetzt, ohne einem genehmigten Typ zu entsprechen oder ohne das eine Einzelgenehmigung erteilt ist, so stellt dies (nur) einen Verstoß gegen 4 I dar. OWi i.s.d. 48 Nr. 1a Bernd 19

20 3 I 3 II Wiederholungskennzeichen Lof Anhänger haben an der Rückseite ein zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich. 10 VIII Bernd 20

21 3 I 3 II Wiederholungskennzeichen Bernd 21

22 3 I 3 II Rechtsfolgen Wird ein lof Anhänger ohne Wiederholungskennzeichen in Betrieb gesetzt, so stellt dies (nur) einen Verstoß gegen 10 VIII dar. OWii.S.d. 10XIIi.V.m. 48Nr.1b Bernd 22

23 3 I 3 II Fazit Bernd 23

24 Sachverhalt 3 I 3 II und Anhänger werden zur Gartenpflege eingesetzt, gehören aber einem Industrieunternehmen. Bernd 24

25 Sachverhalt 3 I 3 II und Anhänger werden zur Gartenpflege eingesetzt, gehören aber einem Industrieunternehmen. Der lof Anhänger wird zulassungspflichtig. OWii.S.d. 3Ii.V.m. 48 Nr. 1a Bernd 25

26 Sachverhalt 3 I 3 II Auf dem lof Anhänger wird Baumaterial z.b. für den Bau eines Eigenheims transportiert. Der lof Anhänger wird zulassungspflichtig. OWii.S.d. 3Ii.V.m. 48 Nr. 1a Bernd 26

27 Sachverhalt 3 I 3 II Der lof Anhänger wird im Straßenbau verwendet, um Abraum zur Deponie zu transportieren. Der lof Anhänger wird zulassungspflichtig. OWii.S.d. 3Ii.V.m. 48 Nr. 1a Bernd 27

28 Sachverhalt 3 I 3 II Der lof Anhänger wird von einem Pkw gezogen. Bernd 28

29 Sachverhalt 3 I 3 II Der lof Anhänger wird von einem Pkw gezogen. Der lof Anhänger wird zulassungspflichtig. OWii.S.d. 3Ii.V.m. 48 Nr. 1a Bernd 29

30 Sachverhalt 3 I 3 II Die hat eine bbh von 40 km/h; der lof Anhänger 25 km/h. Die Kombination wird mit 40 km/h geblitzt. Der lof Anhänger wird zulassungspflichtig. OWii.S.d. 3Ii.V.m. 48 Nr. 1a Bernd 30

31 Sachverhalt 3 I 3 II Der lof Anhänger ist nicht mit dem sog. 25 km/h gekennzeichnet. Der lof Anhänger wird zulassungspflichtig. OWii.S.d. 3Ii.V.m. 48 Nr. 1a Bernd 31

32 Literatur 3 I 3 II, sschilder an Anhängern, in: VD 5/2011, 135 Bernd 32

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