Straßen- und Straßenverkehrsrecht
|
|
- Reiner Peters
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Basiswissen für Nichtjuristen Straßen- und Straßenverkehrsrecht 13 Lektionen Auszüge aus den Lehrheften vhw-fernlehrgang
2 Lektion 1 Gliederung 3 Lektion 1 Einführung in das Straßen- und Straßenverkehrsrecht, verfassungsrechtliche Vorgaben, Gesetzgebungskompetenzen, Bedeutung der Grundrechte Gliederung I. Einleitung... 5 II. Verhältnis Straßen- und Straßenverkehrsrecht Gesetzgebungskompetenzen im Bereich des Straßen- und Straßenverkehrsrechts... 5 a) Gesetzeslage... 5 b) Grundsätzliche Abgrenzung... 7 c) Ausformung der Trennung... 9 d) Bedeutung der Abgrenzungen Begriff der öffentlichen Straße und öffentlichen Verkehrsfläche a) Bedeutung b) Straßenrechtlich öffentliche Straße c) Verkehrsrechtlich öffentliche (Verkehrs)Fläche Verwaltungszuständigkeiten a) Ausführung von Bundesgesetzen b) Ausführung von Landesgesetzen III. Materien des Straßenrechts IV. Grundrechte Bedeutung der Grundrechte Allgemeine Handlungsfreiheit... 18
3 4 Lektion 1 Gliederung 3. Kommunikative Nutzungen Art. 4, 5, 8 GG a) Teilnahme am Verkehr aus anderen als Fortbewegungszwecken b) (Politische) Meinungsäußerung und Pressefreiheit i. S. v. Art. 5 Abs. 1 GG c) Ausübung von Religion i. S. v. Art. 4 GG d) Straßenkunst i. S. v. Art. 5 Abs. 2 GG e) Versammlungsfreiheit i. S. v. Art. 8 GG Anliegergebrauch Art. 14 GG Abkürzungsverzeichnis Weiterführende Literatur Selbstkontrollaufgaben Antworten zu den Selbstkontrollfragen Einsendeaufgabe... 31
4 12 Lektion 8 Ge- und Verbote für den fließenden Verkehr umstritten war. Das BVerwG hat mittlerweile die o. g. Grundsätze auch für den Bereich der VwV-StVO bestätigt. Der Aufbau der VwV-StVO folgt der StVO, indem die Vorschriften der StVO in deren Reihenfolge näher erläutert werden. Dabei findet sich allerdings nicht für jede Vorschrift der StVO eine spezielle Erläuterung oder Anweisung. III. Gesetzliche Ge- und Verbote Die in den 1-35 StVO aufgeführten Verkehrsregeln gelten unmittelbar, d. h. es bedarf insoweit keiner straßenbehördlichen Anordnungen in Form von Verwaltungsakten, zu denen auch die Verkehrszeichen zählen. Gebote verlangen von den Verkehrsteilnehmern vielmehr von vornherein ein bestimmtes aktives Verhalten im Straßenverkehr, Verbote untersagen hingegen bestimmte Handlungen. Es kann natürlich nicht Inhalt dieses Lehrgangs sein, sämtliche Ge- und Verbote hier i. E. aufzuzählen und zu besprechen. Das ist u. a. Gegenstand einer Fahrschulausbildung. Es soll hier lediglich auf einzelne Grundsätze oder auch Besonderheiten aufmerksam gemacht werden. 1. Ge- und Verbote für den fließenden Verkehr Fließender Verkehr bedeutet die aktive Teilnahme am Verkehrsgeschehen, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrer. Die StVO weist ihnen zunächst jeweils getrennte Verkehrsflächen zu und bestimmt auch, in welchen Fällen und in welcher Weise sich unterschiedliche Verkehrsarten mischen dürfen. So befasst sich 2 StVO mit der Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, zu denen nicht nur Kraftfahrzeuge zählen, sondern z. B. auch Fahrräder. Rollschuhfahrer, Inline-Skater, Schieb- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel gehören nach 24 StVO nicht dazu. Sie werden vielmehr dem Fußgängerverkehr gleichgestellt. Wer mit Fahrzeugen am Verkehr teilnehmen will, hat die Fahrbahn zu benutzen. Dazu gehören weder Seitenstreifen noch Geh- oder Radwege. Radfahrer und Kraftfah-
5 Lektion 8 Ge- und Verbote für den ruhenden Verkehr 13 rer teilen sich also die Fahrbahn als Verkehrsraum. Anderes gilt nach 2 Abs. 4 StVO, wenn Radwege vorhanden sind und deren Benutzung durch Verkehrszeichen angeordnet wird. Ohne Benutzungspflicht steht es Radfahrern frei, ob sie die Fahrbahn oder einen vorhandenen Radweg benutzen wollen. Dem Fußgängerverkehr ist in 25 StVO hingegen der Gehweg als gesonderter Verkehrsraum zugewiesen. Radfahrer dürfen dort nur fahren, wenn es sich um Kinderfahrräder handelt oder wenn die Fahrräder von Kindern bis zum Alter von 10 Jahren geführt werden. Die Fahrbahn dürfen Fußgänger grundsätzlich nur betreten, um sie zügig zu überqueren. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, aber ein Seitenstreifen, so muss auf ihm gegangen werden, soweit er nach seiner Beschaffenheit dazu geeignet ist. Nur wenn beides -Gehweg und geeigneter Seitenstreifen- fehlt, dürfen Fußgänger am Fahrbahnrand laufen. Sondervorschriften gelten nach 18 StVO für Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Sodann regelt die StVO i. E. die Art und Weise, wie der Verkehr abzuwickeln ist. Dabei gilt zunächst die Grundregel ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahmen aus 1 StVO. Insbesondere der Verkehr auf der Fahrbahn mit Fahrzeugen erfordert darüber hinaus vielfältige Konkretisierungen, um Unfälle zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Das betrifft nicht nur, aber insbesondere Ge- und Verbote zur Geschwindigkeit ( 3 StVO), zum Abstand ( 4 StVO), zum Überholen ( 5 StVO) und zur Vorfahrt ( 8 StVO). 2. Ge- und Verbote für den ruhenden Verkehr Ruhender Verkehr ist Halten oder Parken im Sinne des 12 StVO. Da es sich auch dabei um Verkehrsvorgänge mit Fahrzeugen handelt, müssen diese Fahrzeuge gemäß 1 StVG zum Verkehr zugelassen sein. Darüber hinaus müssen sie auch betriebsbereit sein, andernfalls es sich um verkehrsfremde Gegenstände im Sinne des 32 StVO handelt. Auch liegengebliebene Fahrzeuge im Sinne des 15 StVO parken demzufolge nicht. Selbst wenn Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen und betriebsbereit sind, parken sie nicht, falls sie ohne den Willen abgestellt wurden, sie alsbald wieder am fließenden Verkehr teilnehmen zu lassen. Das ist etwa der Fall bei Anhängern, die nur als sogenannte rollende Werbetafeln be-
6 46 Lektion 11 Antworten zu den Selbstkontrollfragen Antworten zu den Selbstkontrollfragen Antwort zu 1.: Die Fahrerlaubnis ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis, am motorisierten Straßenverkehr (Ausnahme: Mofa, hier reicht eine Prüfbescheinigung) teilzunehmen. Ihre Erteilung stell einen Verwaltungsakt dar. Der Führerschein ist eine sog. Beweisurkunde bzw. ein sog. Legitimationspapier, mit dem die Identität des Inhabers der Fahrerlaubnis sowie die Tatsache bewiesen werden können, dass eine Fahrerlaubnis für den Inhaber des Führerscheins besteht. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, bleibt der Betroffene jedoch aus irgendwelchen Gründen im Besitz des Führerscheins, darf er dennoch nicht mehr am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen. Antwort zu 2.: Mit körperlicher und geistiger Fahreignung ist gemeint, dass der Betroffene von seinen körperlichen und geistigen Voraussetzungen her in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen, also beispielsweise nicht an einer Krankheit leidet, die es zu gefährlich macht, dass er am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt. Die charakterliche Fahreignung betrifft die Persönlichkeit des Betroffenen. Er muss über die erforderliche sittliche Reife verfügen, um zu gewährleisten, dass von ihm keine Gefahr für die Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer ausgeht. Die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist dann gegeben, wenn der Betroffene ausreichende Kenntnisse von den Funktionseinrichtungen des Kraftfahrzeugs und den Verkehrsregeln hat. Antwort zu 3.: Eine Eignungsüberprüfung bei Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erfolgt grundsätzlich nur anhand der im Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis beigefügten Sehtestbescheinigung ( 12 Abs. 2 FeV). Bei Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE und C1E erfolgt eine weitergehende Überprüfung anhand des dem Antrag beigefügten augenärztlichen Zeugnisses oder Gutachtens. Bei Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 und D1E schließlich erfolgt eine noch weitergehende Überprüfung gesundheitli-
7 48 Lektion 11 Einsendeaufgabe Einsendeaufgabe Der 18-jährige A beantragt die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B. Aus der Akte der Fahrerlaubnisbehörde ergibt sich, dass A im Alter von 17 Jahren mit einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,0 Promille am Straßenverkehr teilgenommen hat. Wird die Fahrerlaubnisbehörde ihm die begehrte Fahrerlaubnis erteilen, wenn er die sonst alle anderen Voraussetzungen für die Erteilung erfüllt? Abwandlung: A hatte kurz vor seinem 18. Geburtstag einmalig Heroin konsumiert, ohne jedoch am Straßenverkehr teilgenommen zu haben. Wie wird die Fahrerlaubnisbehörde in diesem Fall verfahren (die Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad ist außer Betracht zu lassen)?
Inkrafttreten: 01. April 2013
StVO - Neufassung Inkrafttreten: 01. April 2013 Auszug: Verkehrs-Verlag Remagen LVW / TÜV Thüringen 1 Neue Umschreibungen wer mit dem Rad fährt, (bisher- Radfahrer) wer zu Fuß geht, (bisher- Fußgänger)
MehrSICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN
SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN Wir bringen Bayern aufs Rad Kann ich, soll ich, muss ich? Zeichen 237 Radweg (Benutzungspflicht) Ein Radweg darf ausschließlich von Radfahrenden befahren werden und
MehrLandwirtschaft im Straßenverkehr
Landwirtschaft im Straßenverkehr Dirk Anders Sachbearbeiter Verkehr Polizeiinspektion Ebersberg Dr.-Wintrich Wintrich- Str. 9 85560 Ebersberg 08092 / 8268-150 Landwirtschaft im Straßenverkehr Zulassung
MehrRadwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland
Radwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland In Österreich ist nach 68 StVO auf Straßen mit einer Radfahranlage diese mit einspurigen Fahrrädern
MehrPedelec. aktuelle Rechtslage. Mit Sicherheit in guten Händen! LVW / TÜV Thüringen
Pedelec aktuelle Rechtslage LVW / TÜV Thüringen Pedelec = Pedal Electric Cycle Pedelecs 25 Tretunterstützung bis 25 km/h Motorleistung max. 250 W Definition ergibt sich aus Richtlinie 2002/24/EG Elektro-Leichtmofas
MehrRegula'onen in Deutschland. h2p://www.ewheels.org
Regula'onen in Deutschland h2p://www.ewheels.org DE Auf europäischer Ebene konnte bisher keine Einigung bezüglich einer EU Typengenehmigung und einer Fahrzeugkategorie für selbstbalancierte Fahrzeuge mit
MehrROLAND RECHTSSCHUTZ. Bußgeldkatalog. ROLAND Bußgeldkatalog
ROLAND RECHTSSCHUTZ Bußgeldkatalog geht es mir gut ROLAND Bußgeldkatalog 2 AUSZUG ZUR INFORMATION Es gibt klare Verkehrsregeln. Sie sollen dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt, gefährdet oder
MehrBezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs- Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs- Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anlage 13 (zu 40) Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen
MehrNotwendige Informationen zum Aufenthalt in Japan
(kôtsû) 4 Straßenverkehrsordnung (kôtsû kisoku) 4-1 Die japanische Straßenverkehrsordnung In Japan gibt es gesonderte Verkehrsregeln für Fußgänger, Kraftfahrzeuge (Autos und Motorräder) und Fahrräder.
Mehrwww.degener.de 19 Bahnübergänge
ww.degener.de 19 Bahnübergänge (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang 1. auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201), 2. auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und 3. in Hafen- und
MehrStadt Landau in der Pfalz
Antrag auf Erteilung Verlängerung der Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung Taxi Ersterteilung Mietwagen Erweiterung Krankenkraftwagen Klasse Neuerteilung nach Entzug Ausflugsfahrten, Ferienreisen Umschreibung
MehrMit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit
1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad einfahren? ( Ja, ich darf einfahren ( Nein, es ist nicht erlaubt 2. Darfst du dich als Radfahrer an andere
MehrKapitel 2 Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht
Kapitel 2 Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht Zum Fahrerlaubnisrecht: Das Kapitel 2 befasst sich mit den Themen: Fahrerlaubnisrecht Zulassungsrecht Kontrolle von Fahrzeugen Zum Fahrerlaubnisrecht: Sachverhalt:
Mehr1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5 t
kai.orlob@mainzer-fahrschule.de 06131/6933980 Zahlentest für die Führerscheinklasse B (Pkw) 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5
MehrVerkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162
Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162 [Vz101-162] [Vz201-292] [Vz301-394] [Vz401-551] [Vz600-603] [Zz1000-1020] [Zz1020-1044] [Zz1044-1703] Vz 101 Gefahrstelle Vz 102 Kreuzung
MehrFahrrad fahren in Deutschland. Die wichtigsten Regeln
Fahrrad fahren in Deutschland Die wichtigsten Regeln 2 Fahrrad fahren in Deutschland 3 Herzlich willkommen in Deutschland! Fahrrad fahren ist in Deutschland sehr beliebt. Damit Sie so sicher wie möglich
MehrStVO. Verkehrszeichen und Zusatzzeichen. 39 Seite 3-4. 40 Seite 2-3. 41 Seite 4-7. 42 Seite 8-12. 43 Seite 12. aus der
Verkehrszeichen und Zusatzzeichen aus der StVO Straßenverkehrsordnung 39 Seite 3-4 40 Seite 2-3 41 Seite 4-7 42 Seite 8-12 43 Seite 12 Seite 12-16 Zusammengestellt von Reinhard Spreen Reinhard.Spreen@t-online.de
MehrRECHT FÜR RADFAHRER RHOMBOS
RECHT FÜR RADFAHRER RHOMBOS Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte
MehrStVO-Ratgeber. Regeln fürs Radeln RADLOBBY ÖSTERREICH
StVO-Ratgeber Die!Straßenverkehrsordnung!(StVO)! ist!das!zentrale!gesetz,!das! Verhaltensregeln!für!die!Teilnahme!im! Straßenverkehr!vorgibt.!Um!sich! korrekt!und!sicher!im!verkehr!zu! bewegen,!sollte!man!diese!regeln!
MehrBMVBS - Bußgeldkatalog-Bußgeldkatalog
Seite 1 von 12 Bußgeldkatalog Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog Collage von Verkehrszeichen (Quelle: BMVBS) Bußgelder gegen Hauptunfallursachen Die Obergrenzen für Bußgelder sollen für mehr Sicherheit
Mehr8. Regelungen zur Werksicherheit. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF
8. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF Erstellt Geprüft Freigegeben Name: K. Aigner Name: M. Siebert Name: Dr. P. Sckuhr Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU ESHA Org.-Einheit:
MehrFührerschein w e g Was tun?
Bayerisches Staatsministerium des Innern Führerschein w e g Was tun? www.innenministerium.bayern.de Was ist passiert? Ein Gericht hat Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Ob Sie nach Ablauf der festgesetzten
MehrUnterrichtsthemen Grundwissen:
Unterrichtsthemen Grundwissen: Lektion 1 Persönliche Voraussetzungen a) Körperliche Fähigkeiten Sehfähigkeit, Sehtest, Bedeutung von Gesundheit und Fitness b) Einschränkung der körper- Krankheiten und
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
Mehrgefährdungsfreier und gesetzeskonformer Einsatz von Bau- und Transportfahrzeugen
Öffentlicher/nicht öffentlicher Verkehrsraum gefährdungsfreier und gesetzeskonformer Einsatz von Bau- und Transportfahrzeugen 9. Forum protect Bad Wildungen 28.11.2007 9. Forum protect Rainer Hummel 1
MehrKapitel 2 Aufgaben Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht
Kapitel 2 Aufgaben Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht Dieses Kapitel befasst sich mit folgenden Themen: Fahrerlaubnisrecht Zulassungsrecht Kontrolle von Fahrzeugen Zum Fahrerlaubnisrecht Sachverhalt: Anlässlich
MehrAufhebung von Verwaltungsakten. 1. Überblick. Auf welche Weise kann ein Verwaltungsakt (VA) aufgehoben werden? auf drei Arten:
Aufhebung von Verwaltungsakten 1. Überblick Auf welche Weise kann ein Verwaltungsakt (VA) aufgehoben werden? auf drei Arten: 1. durch verwaltungsgerichtliches Urteil, 113 Abs. 1 S. 1 VwGO 2. durch Abhilfe-
MehrAlle im Blick. Regelungen zum Radverkehr
Alle im Blick Regelungen zum Radverkehr Alle im Blick Inhalt Vorwort..................... 3 Radfahrer ins Blickfeld........... 4 Radwege und Radfahrstreifen...... 5 Gegen die Einbahnstraße......... 6 Ausweg
MehrIn Deutschland geltende Promillegrenzen im Straßenverkehr. Blutalkoholwerte verunglückter Pkw- und Radfahrer im Vergleich
Inhaltsübersicht In Deutschland geltende Promillegrenzen im Straßenverkehr Verkehrsstraftaten von Radfahrern unter Alkohol Alkoholunfälle von Pkw- und Radfahrern: langjährige Entwicklung und aktueller
MehrZahlen zu technischen Fragen
Zahlen zum Führerschein 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? 3,5 t 2) Wie lange dauert die Probezeit? 2 Jahre 3) Auf wie viel Jahre verlängert
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Kfz i.s.d. Zulassungsrechts. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Kfz i.s.d. Zulassungsrechts 1 Grundregel der Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde
MehrBegleitetes Fahren ab 17 Jahre
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre Überführung des Modellversuchs ins Dauerrecht I. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre Rechtsgrundlagen 6e StVG, 48a, 48b FeV mit Anlage 8a, BKatV Nr. 15, Einleitung Das Begleitete
MehrBICYCLE RESEARCH REPORT NR. 151
BICYCLE RESEARCH REPORT NR. 151 Juni 2003 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (Hg.): Ausbaubedarf Radwege außerorts an Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg Hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis
MehrBegleitetes Fahren ab 17. Einweisung
Begleitetes Fahren ab 17 In Hessen ab dem 1.Oktober 2006 Einweisung Informationen für Begleiter und Teilnehmer am Modellversuch in Hessen. Ursachen und Gründe für das Begleitete Fahren in Europa - Deutschland
MehrFührerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen
Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen Landkreis Barnim Dez. I, Ordnungsamt Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Am Markt 1 16225 Eberswalde Aus welchem Grund sind diese Änderungen erforderlich?
Mehrder jeweiligen gemeinsamen Grenze zwischen den angrenzenden Anliegergrundstücken der öffentlichen Verkehrsfläche, zu räumen und zu streuen.
Satzung der Stadt Rüthen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 28. Nov. 1985 ( 6 Abs.1 geändert durch Beschluss der Stadtvertretung
MehrZwei Anträge: Untersagungsverfügung / Androhung von Zwangsgeld. A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ( 40 Abs. 1 VwGO)
Zwei Anträge: Untersagungsverfügung / Androhung von Zwangsgeld A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ( 40 Abs. 1 VwGO) aufdrängende Sonderzuweisung (-) Streitigkeiten öffentlich-rechtlicher Natur (= streitentscheidenden
MehrTempo 30 - Zonen. Einschlägige Vorschriften:
Tempo 30 - Zonen nach Einführung der 33. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 13.12.2000 (BGBl I S. 1690); VkBl 2001 S. 6 Einschlägige Vorschriften: 45 (1c) Die Straßenverkehrsbehörden
Mehr2 Mindestalter, Qualifikation (1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf. (BGBl. I 2006, 1958)
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) (BGBl. I 2006, 1958)
MehrSatzung. über die Straßenreinigung in der Stadt Attendorn (Straßenreinigungssatzung) vom 06.12.1996. 1 Allgemeines
Satzung 6 2 / 1 über die Straßenreinigung in der Stadt Attendorn (Straßenreinigungssatzung) vom 06.12.1996 1 Allgemeines (1) Die Stadt Attendorn betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
MehrBielefeld. Antrag. Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister. Amt für Verkehr Straßenverkehrsbehörde. von bis Uhr. Veranstalter
Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister Bielefeld Antrag Amt für Verkehr Straßenverkehrsbehörde August-Bebel-Str. 92 Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hedrich 1. Etage / Zimmer 106 Telefon (0521) 51 3017 Telefax
MehrAuf dem Weg zu mehr Sicherheit für sächsische Radler - Möglichkeiten und Grenzen. Sven Krahnert Verkehrsüberwachung Chemnitz
Auf dem Weg zu mehr Sicherheit für sächsische Radler - Möglichkeiten und Grenzen Sven Krahnert Verkehrsüberwachung Chemnitz 2 07.12.2013 PD C/ VPI Sven Krahnert Grundregeln für alle Verkehrsteilnehmer
MehrAnlage 9 (zu 25 Abs. 3) In Kraft getreten am 19.01.2013. Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
Anlage 9 (zu 25 Abs. 3) In Kraft getreten am 19.01.2013 Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein A. Vorbemerkungen Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrMit Sicherheit ans Ziel Eine Gemeinschaftsaktion zur Jugend-Verkehrssicherheit
Lies die Fragen genau durch. Überlege in Ruhe und kreuze ( die richtige Antwort/die richtigen Antworten an! 1. Dein Fahrrad muss verkehrssicher sein. Kreuze die Teile an, die für die Verkehrssicherheit
MehrSatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schacht-Audorf
Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schacht-Audorf Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und von 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
MehrWas Eltern wissen sollten
Beck professionell Was Eltern wissen sollten Rechtsfragen im Alltag mit Kindern Bearbeitet von Gabriele Kokott-Weidenfeld, Kurt-Peter Merk 1. Auflage 2015. Buch. 348 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 67690
MehrDer Bahnübergang in der Straßenverkehrs-Ordnung
Inhalt Der Bahnübergang in der Straßenverkehrs-Ordnung Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) In der Fassung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), zuletzt geändert durch 35. ÄndVStVR vom 14. Dezember
MehrInformationen zur Klasse B
Telefon 0211/540499 Informationen zur Klasse B Pkw und leichte Lkw Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zulässigen masse von nicht mehr als 500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem
MehrDer Führerschein ist in der heutigen hochmobilen Welt zu einem fast lebensnotwendigen Berechtigungsschein geworden, Kraftfahrzeuge führen zu dürfen.
46 02314 Verkehrssicherheitsarbeit mit jungen Erwachsenen Arbeitsblatt 2 / Seite 1/6 Führerschein Der Führerschein ist in der heutigen hochmobilen Welt zu einem fast lebensnotwendigen Berechtigungsschein
MehrKompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt F, BKrFQG-Seite 1
Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt F, BKrFQG-Seite 1 Abschnitt F Gesetzestexte Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft-
Mehrwww.fahrschüler-coach.de
1 Fahrlehrerin seit 26 Jahren Dozentin in der Fahrlehrer Aus- und Weiterbildung Seminarleiterin für Stressbewältigung und Prävention Entspannungspädagogin Ausgebildeter Coach und Lehr-Trainer (DVNLP) Trainerin
Mehr1 Allgemeines. (3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.
S a t z u n g vom 22. Dezember 1994 über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Gemeinde Niederzier in der Fassung der 14. Änderungssatzung
MehrDer Mapper und sein Recht
05.04.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgebiete und ihre Besonderheiten 2 3 4 5 Rechtsgebiete im Überblick Zivilrecht Unterlassung oder Löschung wegen Rechtsverletzung Eigentumsrecht, Persönlichkeitsrecht
MehrDer Weg zum Führerschein
Der Weg zum Führerschein Für Menschen mit Behinderungen Stand: Dezember 2004 Seite 1 von 6 Autofahren trotz Behinderung Der Weg zum Führerschein Oftmals stehen die Betroffenen relativ hilflos vor der großen
MehrSatzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Tremsbüttel (Straßenreinigungssatzung)
Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Tremsbüttel (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein ( GO ) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl.
MehrFührerschein weg - was nun? - Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden -
Führerschein weg - was nun? - Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden - Peter Roitzheim Vors. Richter am Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug durch das Strafgericht
MehrVerkehrsexperten informieren. Der Kreisverkehr. Informationen Regeln Tipps
Verkehrsexperten informieren Der Kreisverkehr Informationen Regeln Tipps ADAC Wir machen Mobilität sicher Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v., Ressort Verkehr Hansastraße 19, 80686 München
MehrSeite Sachregister 1 18 Abkürzungen 1 6. Teil 1 Rechtsquellen des Straßenverkehrs 1
Inhalt Seite Sachregister 1 18 Abkürzungen 1 6 Teil 1 Rechtsquellen des Straßenverkehrs 1 Teil 2 Räumlicher Anwendungsbereich der Verkehrsvorschriften 2.1 Rechtlich öffentliche Straßen... 2 2.1.1 RechtsfolgenderWidmung...
MehrAnlage 3. (zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach. bisherigen Mustern
Anlage 3 (zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen
MehrWas ist eigentlich Rechtsüberholen?
know-how Die Regeln und viele Ausnahmesituationen Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Ravaldo Guerrini (Text und Grafiken) Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Wann ist rechts Vorbeifahren und rechts Überholen
MehrBerufskraftfahrer-Weiterbildungen
Berufskraftfahrer-Weiterbildungen Gut geschult in der PEMA Akademie Die PEMA Akademie in Kooperation mit der Kirchner-Schulung Transport & Verkehr bietet ab sofort alle relevanten Ausbildungsthemen im
MehrVerkehrsteilnehmer. Beispiel: Wir betrachten die Modellierung von Handlungskomponenten wie Verkehrsteilnehmern und Straßen.
7.6 Bedingte Rechte Manchmal sind Rechte nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig. Diese Situation beschreiben wir -wie sonst auch üblich- mit bedingten Rechten. Beispiel: Wir betrachten die Modellierung
MehrGeschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:
Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2012 Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten verjähren frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung) Ab 40 EUR kommen noch wenigstens 23,50
Mehrwegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotenzial 39
wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotenzial 39 Zwar kann auch durch die Begehung einer Reihe weiterer Straftaten eine kriminelle Energie des Täters zum Ausdruck kommen, dies reicht aber für die
Mehr(L1) wird mit seinem Lastzug im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B 55 angehalten und überprüft. Dabei wird folgendes festgestellt:
Übungsklausur 7.1 zum Fahrerlaubnisrecht Lkw mit Anhänger (L1) wird mit seinem Lastzug im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B 55 angehalten und überprüft. Dabei wird folgendes festgestellt:
MehrFahrtauglichkeit bei Parkinson aus neurologischer Sicht dpv Steinfurt, 07.10.2015
Fahrtauglichkeit bei Parkinson aus neurologischer Sicht dpv Steinfurt, 07.10.2015 Neurologische Klinik Christophorus Kliniken Dülmen Pablo Pérez González Franz-Hospital Dülmen Autofahren aus verschiedener
MehrVerfassungs-/Änderungsdatum: 01.10.2013. Verkehrssicherheit innerhalb des Betriebsgeländes. Kontrolliert von: TAMÁS István Unterschrift:
Seite: 1/7 Erstellt von: DRIENYOVSZKI Krisztián Unterschrift: Änderungen: Kontrolliert von: TAMÁS István Unterschrift: Genehmigt von: KENYERESNÉ V. Rita Unterschrift: Index Vers.nr Änderung Datum Geändert
MehrPresseinformation. Irren ist menschlich und wird oft teurer als nötig! Verkehrsanwälte decken gängige Verkehrsmythen auf
Verkehrsanwälte decken gängige Verkehrsmythen auf Irren ist menschlich und wird oft teurer als nötig! Jeder Autofahrer hat irgendwann seinen Führerschein gemacht und dennoch wissen etliche nicht genau
MehrDie Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren?
Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren? Welche Schlepper darf ich mit meinem Führerschein eigentlich fahren, wie viele Anhänger darf ich mitführen und welches zulässige
MehrEinführung in das Recht. Dr. Christoph Worms
Einführung in das Recht Dr. Christoph Worms Nach den Feststellungen des AG unternahm der Angekl. (F) am 3.12. 2004 ab 16.00 Uhr als Fahrlehrer mit einer Fahrschülerin (A) eine Überlandfahrt. Das hierbei
MehrBielefeld. Antrag. auf Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen nach 29 Abs. 2 StVO für Radsportveranstaltungen
Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister Bielefeld Antrag Amt für Verkehr Straßenverkehrsbehörde August-Bebel-Str. 92 Ihre Ansprechpartnerin: Frau Hedrich/Frau Aldag 1. Etage / Zimmer 106/105 Telefon (0521)
MehrSicher Rad fahren Regeln und Tipps
Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Bernd Zanke Mitglied des Vorstandes ADFC Berlin e.v. pööös Ideale Verhältnisse... pööös 2 ... und tägliche Realität pööös 3 Sicher Rad fahren Warum? Radfahrer können
MehrIX/2.3.2. 1 Allgemeines
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bönen vom 28.12.09 [redaktioneller Hinweis: zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 19.12.2011 zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bönen vom 28.12.09]
MehrKein Alkohol am Steuer
Beschluss der Jahreshauptversammlung 2011 der Deutschen Verkehrswacht e.v. Kein Alkohol am Steuer Bereits geringe Mengen Alkohol können eine die Fahrtüchtigkeit einschränkende Wirkung haben. Deshalb spricht
MehrWichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind
Straßenverkehrsamt Wichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind I. Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Abschnitt B II.
MehrAbschleppen und Schleppen
und Schleppen Grundsätze Dem Begriff des Abschleppens liegt der Nothilfegedanke zugrunde. Es sollen im Verkehr betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge bis zur nächsten Werkstatt oder aber auch zum Verschrottungsplatz
MehrMobil mit dem Rad. aber sicher!
Die Verbraucherallianz fürs klima klärt mit bundesweiten Aktionen über die Chancen jedes Einzelnen beim CO 2 - Sparen auf. verbraucherfuersklima.de Gegenüber Politik und Wirtschaft vertritt sie die Interessen
MehrPrototypische Aufgaben VERKEHRS- UND MOBILITÄTSBEZOGENE KOMPETENZEN
Prototypische Aufgaben VERKEHRS- UND MOBILITÄTSBEZOGENE KOMPETENZEN GRUNDSCHULE Gefahrenpotenzial erkennen Toter Winkel SEKUNDARSTUFE I Gefahrenpotenzial erkennen Toter Winkel und Schleppkurve SEKUNDARSTUFE
Mehr316 StGB - Strafzumessung
316 StGB - Strafzumessung StGB 316, 69, 69a Die Regelung gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Fahrradfahrer! Wer in Folge des Genusses alkoholischer Getränke nicht mehr in der Lage ist,
MehrALEXANDER HOLD. Das ist Ihr RECHT! Verkehrsverstoß. Was tun? Bußgeld Punkte Führerschein. HERBiG
ALEXANDER HOLD Das ist Ihr RECHT! Verkehrsverstoß Was tun? Bußgeld Punkte Führerschein HERBiG 5 Inhalt Vorwort........................................... 15 I. Die Teilnahme am Straßenverkehr.................
Mehr2109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
1 von 7 2109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO- Novelle) Der Nationalrat
MehrSatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bornhöved (Straßenreinigungssatzung)
Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bornhöved (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), des 45 des Straßenund Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Mehr1.4. S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal
1.4 S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal vom 06.07.1988 Inhaltsübersicht Präambel...3 1 Allgemeines...3 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer...3
MehrSatzung der Gemeinde Großhansdorf über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung)
Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.f. vom 23.07.1996 (GVOBl. Schl.-H., Seite 529), zuletzt
MehrA N T R A G. auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
. An Kreis Lippe Der Landrat FG Straßenverkehr 32754 Detmold Beachten Sie bitte folgende Hinweise: Ihr Antrag wird in einfacher Ausfertigung benötigt. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie
MehrDas Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
2016 Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Die Fahrschule Stratmann ist seit 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Führerschein für Kraftfahrzeuge und
MehrSatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Bad Sassendorf
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Bad Sassendorf Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
Mehr1 Inhalt der Reinigungspflicht
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Olfen vom 12.12.2006 inkl. 1. Änderung vom 30.06.2008 inkl. 2. Änderung vom 22.12.2008 inkl. 3. Änderung vom 12.05.2010 inkl. 4. Änderung vom 29.09.2011
MehrVerkehrsunfallbilanz 2015 und Verkehrssicherheitsarbeit. Pressekonferenz 24.02.2016
Verkehrsunfallbilanz 2015 und Verkehrssicherheitsarbeit Pressekonferenz 24.02.2016 Wesentliche Unfalldaten/-Ursachen Unfalleckwerte 2014 / 2015 24168 Verkehrsunfälle (gesamt) 12289 ausgewertete Verkehrsunfälle
MehrSatzung der Stadt Schleswig über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 8. Dezember 2008
Satzung der Stadt Schleswig über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 8. Dezember 2008 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl.
MehrFahrradalltag. Verkehrsrecht beim Radfahren. Schon seit längerer Zeit habe ich mich mit der verkehrsrechtlichen
Fachwissen für den Fahrradalltag Sicher im Straßenverkehr Verkehrsrecht beim Radfahren Schon seit längerer Zeit habe ich mich mit der verkehrsrechtlichen Situation beim Radfahren auseinandergesetzt. Leider
MehrFahrzeugähnliche Geräte
Fahrzeugähnliche Geräte Mit Spass und Sicherheit unterwegs bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Bewegung draussen macht Spass, erst recht mit fahrzeugähnlichen Geräten. Mit Einsatz der eigenen Körperkraft
Mehr(3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19. 12.1984 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das
MehrAntragsstellung Führerschein. Information. Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Notwendige Unterlagen
Antragsstellung Führerschein Wir nehmen gemeinsam mit Ihnen den Führerscheinantrag auf und leiten diesen dann zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Kreises Dithmarschen weiter. Sbald Ihr
MehrUMGANG FAHRRÄDER IM mit Mängeln
NEUERUNGEN NACHTRÄGE IM / VERKEHRSRECHT - UMGANG FAHRRÄDER IM mit Mängeln ÖFFENTLICHEN STRASSENVERKEHR am Bau 2 I. Neuerungen im Verkehrsrecht neue gesetzliche Vorschriften und Neuentwicklungen in der
MehrRechtliche Konsequenzen für Patienten und Behandler bei Schlafapnoe. von Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtliche Konsequenzen für Patienten und Behandler bei Schlafapnoe von Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Fachanwalt für Strafrecht Gliederung 1. Allgemeines 2. Die Fahrerlaubnis-Verordnung 3. Ärztliche
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Grundsätzliches: Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments
MehrAktuelle Rechtsentwicklung. Neue Rechtsprechung. Wir über uns. Der Praxisfall. 1. Neues Schadensersatzrecht. 2. Haftung von Inline- Skatern
A 1. Neues Schadensersatzrecht 2. Haftung von Inline- Skatern 3. Bußgeldtabelle in Euro Schmerzensgeldanspruch verbessert Der Bundestag hat das Schadensersatzrecht reformiert. Dabei wird in 253 BGB ein
MehrAllgemeines. 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 03. Oktober 978 in der Fassung der 2. Änderung vom 06. April 2005 Allgemeines
Mehr