SCHWEIZER CUP 2016/17 INFORMATIONEN UND WEISUNGEN FÜR DIE TEILNEHMENDEN KLUBS

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1 SCHWEIZER CUP 2016/17 INFORMATIONEN UND WEISUNGEN FÜR DIE TEILNEHMENDEN KLUBS

2 INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkungen / Inhalt Spielbetrieb Übersicht Teilnehmer Modus Spieldaten und Anspielzeiten Karten und Suspensionen Infrastruktur Spielfeld Provisorische Zuschaueranlagen Sicherheitsfragen TV & Live-Streams Pikett-Dienst Kommerzielle Rechte am Schweizer Cup Vorbemerkungen Die offizielle Bezeichnung: Schweizer Cup Corporate Design Werbung im und um das Stadion Spielfeldbanden Übrige visuelle Stadiongestaltung bzw. werbung Audio- und Video-Werbung im Stadion Player Escort Referee Escort Village ausserhalb des Stadions Printproduktionen (inkl. Tickets, Parkkarten, Akkreditierungen, etc.) Trikotwerbung Partner-Tickets Kontingente Sitzplatz-Tickets VIP-Zutritte inkl. Parkplätze Verwendung der Tickets, VIP-Zutrittsberechtigungen und Parkkarten Akkreditierungen SFV-Ausweise Ticketing Ticketverkauf Allgemeines Einteilung der Schweizer-Cup-Spiele in zwei Gruppen Ticketverkauf bei Spielen der Gruppe Ticketverkauf bei Spielen der Gruppe Bewerbung der zentralen Verkaufsplattform Konditionen Ticketverkauf via Ticketcorner Systembenutzungsgebühren Vorverkaufsgebühren (Fremdvertrieb über alle Ticketcorner-Kanäle) Gebühren für den Ticketkäufer im Vorverkauf über Ticketcorner-Kanäle / 23

3 Hardware-Miete für elektronische Zutrittskontrolle ACCESS Signierte Artikel der Finalisten Pokal Finanzielles Beteiligung der Klubs an den Einnahmen aus der zentralen Vermarktung Matcheinnahmen von der ersten bis und mit der dritten Runde Matcheinnahmen ab der vierten Runde Vergütung Partner-Tickets Kontaktadressen / 23

4 Vorbemerkungen / Inhalt Das vorliegende Dokument stützt sich auf das Schweizer-Cup-Reglement des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), das in jedem Fall verbindlich bleibt (vgl. org.football.ch 1 ; Dokumente; Schweizer Cup). Ergänzend zum Schweizer-Cup-Reglement informiert es die teilnehmenden Klubs über verschiedene wichtige Punkte rund um den Schweizer Cup (Modus, Termine, Sicherheit, TV, etc.; vgl. nachfolgend Ziff. 1 Spielbetrieb ). Weiter enthält es gestützt auf Art. 9 Ziff. 1, 2, 3 und insbesondere 5 des Schweizer-Cup-Reglements Weisungen über Rechte und Pflichten der teilnehmenden Klubs im Bereich der zentral vermarkteten kommerziellen Rechte am Schweizer Cup, zu welchen auch das Recht zur Bestimmung des Ticketingpartners für alle Schweizer Cup-Spiele gehört (siehe unten Ziff. 2 Kommerzielle Rechte am Schweizer Cup ). Schliesslich werden in Ziff. 3 finanzielle Fragen rund um den Schweizer Cup erörtert. 1. Spielbetrieb 1.1. Übersicht Runde Teilnehmer Spezielles 1 (1/32-Final) 64 (20 Klubs aus der SFL; Heimrecht des Unterklassigen 17 aus der Ersten Liga; 26 aus der AL; Klubs der SFL treffen nicht aufeinander 1 Sieger Suva Fairplay-Trophy) 2 (1/16-Final) 32 Sieger der 1. Runde Heimrecht des Unterklassigen Klubs der Super League treffen nicht aufeinander 3 (1/8-Final) 16 Sieger der 2. Runde Heimrecht des Unterklassigen 4 (1/4-Final) 8 Sieger der 3. Runde 5 (1/2-Final) 4 Sieger der 4. Runde 6 (Final) 2 Sieger der 5. Runde 1 Ab 1. Juli / 23

5 1.2. Teilnehmer An der ersten Runde des Schweizer Cups nehmen 64 Teams teil. Gesetzt bzw. automatisch für die erste Runde qualifiziert sind die 20 Klubs der Swiss Football League (SFL; ohne allfällige Klubs aus dem Fürstentum Liechtenstein; faktisch sind es somit abzüglich dem FC Vaduz 19 Klubs der Swiss Football League). Aus der Ersten Liga nehmen 17 Klubs an der ersten Runde des Schweizer Cups teil (7 aus der Promotion League und 10 aus der 1. Liga). Zusätzlich steht der Ersten Liga der Platz des liechtensteinischen SFL-Klubs FC Vaduz zu. Die Erste Liga definiert die Modalitäten der Qualifikation und sie organsiert die entsprechenden Qualifikationswettbewerbe, wobei die in den Meisterschaften der Ersten Liga engagierten U21-Nachwuchsmannschaften der SFL-Klubs in jedem Fall von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Die Amateur Liga stellt 26 Teilnehmer an der ersten Runde des Schweizer Cups, 10 aus der 2. Liga interregional und 16 aus den Regionalverbänden. Die Teams der 2. Liga interregional (wie in der Ersten Liga ohne U21-Nachwuchsmannschaften der SFL) tragen jeweils während der vorangehenden Saison drei Qualifikationsrunden im Cupsystem aus. Die Amateur Liga des SFV erlässt die entsprechenden Ausführungsbestimmungen und sie organisiert den Qualifikationswettbewerb der 2. Liga interregional. Die 13 Regionalverbände der Amateur Liga wiederum haben Anspruch auf je einen Teilnehmer, die drei grössten Regionen (FVBJ, FVRZ, OFV) melden zusätzlich je einen zweiten Vertreter. Die Regionalverbände ermitteln ihre Teilnehmer an der ersten Runde des Schweizer Cups im Regelfall in regionalen Cupwettbewerben, die bereits ein Jahr vor dem jeweiligen Schweizer Cup beginnen. Die Regionalverbände erlassen die notwendigen Regelungen und organisieren die jeweiligen Wettbewerbe. Daneben qualifiziert sich ab der aktuellen Saison erstmals der Gewinner der Suva Fairplay-Trophy direkt für die erste Runde des Schweizer Cups. Die Kriterien zur Ermittlung des Gewinners sind in den Ausführungsbestimmungen der Suva Fairplay-Trophy definiert. Unabhängig von ihrer Ligazugehörigkeit nicht teilnahmeberechtigt am Schweizer Cup und den verschiedenen Qualifikationswettbewerbe sind Klubs aus dem Fürstentum Liechtenstein Modus Der Gewinner des Schweizer Cups steht nach sechs Runden (1/32-, 1/16-, 1/8-, 1/4- und 1/2-Final, Final) fest. Alle Partien werden ausgelost. Es gibt keine gestaffelte Teilnahme, d.h. auch die Klubs der SFL nehmen schon ab der ersten Runde am Schweizer Cup teil. 5 / 23

6 In der ersten Runde können die Klubs der SFL nicht aufeinander treffen. In der zweiten Runde sind Direktbegegnungen zwischen Klubs der Super League ausgeschlossen. Bis und mit der dritten Runde hat die unterklassige Mannschaft Heimvorteil, was in Verbindung mit dem Umstand, dass die Klubs der SFL bereits ab der ersten Runde am Schweizer Cup teilnehmen und dort nicht aufeinander treffen können, möglichst viele Fussballfeste auf dem Lande zwischen David und Goliath ermöglichen soll Spieldaten und Anspielzeiten Gemäss dem Schweizer-Cup-Reglement (vgl. dort Art. 8) werden die Spieldaten und die Anspielzeiten durch den SFV (und nicht etwa durch den Heimklub) festgelegt. Selbstverständlich wird jedoch den diesbezüglichen Wünschen der Klubs soweit möglich Rechnung getragen. Daneben hat der SFV bei der Ansetzung der Spiele aber auch die Interessen der TV-Rechteinhaber und der an Europacup- Wettbewerben teilnehmenden Klubs zu wahren und zudem sicherheitstechnische Überlegungen miteinzubeziehen. Bei Spielen ohne TV- und Live-Stream-Produktion (in der Regel alle Spiele der ersten und zweiten Runde ohne Beteiligung eines Klubs der Super League) ist der Heimklub in der Wahl der Anspielzeit grundsätzlich frei. Der jeweilige Heimklub hat die Anspielzeit dem SFV (Daniel Eder, und dem Gastklub so rasch als möglich, spätestens aber drei Tage nach der Auslosung, zu melden. Bei Spielen mit TV- und/oder Live-Stream-Produktion (in der Regel alle Spiele mit Beteiligung von mindestens einem Klub der Super League und generell bei allen Spielen ab den Achtelfinals) setzt sich der SFV nach der Auslosung mit dem jeweiligen Heimklub in Verbindung. Für die Saison 2016/17 wurden folgende Termine festgelegt (Änderungen vorbehalten): 1. Runde (1/32-Final): 13./14. August Runde (1/16-Final): 17./18. September Runde (1/8-Final): 26./27. Oktober Runde (1/4-Final): 1./2. März Runde (1/2-Final): 5. April Runde (Final): 25. Mai 2017 (Auffahrt) Die Anspielzeiten sowie die Nummern der einzelnen Spiele werden im Internet unter SFV; Schweizer Cups; Schweizer Cup; Statistik und Resultate publiziert. 6 / 23

7 1.5. Karten und Suspensionen Verwarnungen aus Meisterschaft und Schweizer Cup werden nicht zusammengezählt. Zudem werden Verwarnungen in jedem Cup-Wettbewerb separat gezählt, wobei der eigentliche Schweizer Cup (erste Runde bis und mit Final), die Qualifikationswettbewerbe der Ersten Liga und der Amateur Liga (2. Liga interregional) zum Schweizer Cup sowie die Cupwettbewerbe der Regionalverbände je als separater Wettbewerb gelten. Mit anderen Worten starten die Spieler aller an der ersten Runde des Schweizer Cups teilnehmenden Mannschaften ohne Gelb-Vorbelastung. Allerdings: noch offene Suspensionen aus Karten früherer Saisons des Schweizer Cups müssen zu Beginn des neuen Schweizer Cup- Wettbewerbs abgesessen werden. Zudem können Karten aus Spielen früherer Qualifikationswettbewerbe in der neuen Saison noch Suspensionen im entsprechenden Qualifikationswettbewerb zur Folge haben. Die zweite, vierte, sechste, etc. Verwarnung in Spielen des Schweizer Cups haben je eine Suspension für ein Spiel des Schweizer Cups zur Folge. Gleiches gilt für eine gelb-rote Karte in einem Schweizer Cup-Spiel. Demgegenüber sind Suspensionen infolge direkter roter Karten in allen Wettbewerben abzusitzen. Eine direkte rote Karte in einem Meisterschaftsspiel kann daher eine Suspension im Schweizer Cup zur Folge haben und umgekehrt (vgl. zum Ganzen die Rechtspflegeordnung des SFV unter org.football.ch; Dokumente; Statuten und Disziplinarwesen; siehe dort Dritter Teil: Vollzug ) Infrastruktur Spielfeld Für das Spielfeld wird auf die Statuten des SFV (Art. 59 Abs. 2; org.football.ch; Dokumente; Statuten und Disziplinarwesen) und insbesondere auf die Richtlinien für die Erstellung von Fussballanlagen (insbesondere Ziff. 1 und 4; org.football.ch; Dokumente; Sportplätze) verwiesen. Gemäss Schweizer-Cup- Reglement (vgl. dort Art. 7) kann der SFV die Verlegung in ein anderes Stadion oder einen Platzabtausch anordnen, wenn das Spielfeld des Heimklubs ungeeignete Infrastrukturen aufweist Provisorische Zuschaueranlagen Den Klubs, welche provisorische Zuschaueranlagen errichten wollen, wird dringend geraten, sich zu diesem Zweck ausschliesslich an fachlich ausgewiesene Firmen zu halten. Bei der Errichtung provisorischer bzw. temporärer Tribünen sind die folgenden einschlägigen Normen zu beachten: 7 / 23

8 - SN EN (Zuschaueranlagen Teil 6: demontierbare (provisorische) Tribünen) - SIA Norm 260 (Grundlagen Projektierung von Tragwerken) - SIA Norm 261 (Einwirkungen auf Tragwerke) - Strafgesetzbuch Art. 229 (Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde) Unter provisorische Tribünen fallen dabei alle Sitz- oder Stehgelegenheiten für Zuschauerinnen und Zuschauer, die aufgrund ihres Materials, ihrer Struktur und ihrer Konstruktion nur für eine sehr kurzzeitige Benutzung vorgesehen sind und nicht auf einem geeigneten, tragfähigen Unterbau befestigt sind Sicherheitsfragen In Sachen Sicherheit wird auf Artikel 12bis des Schweizer-Cup-Reglements verwiesen. Ausserdem sind die Artikel 123 bis 130 des Wettspielreglements des SFV zu beachten (vgl. org.football.ch; Dokumente; Wettspielreglement und Spielregeln). Bei Spielen zwischen einem Klub aus dem Amateurbereich (Erste Liga und tiefer) und einem Klub der Super League (in Einzelfällen auch der Challenge League) wird dem unterklassigen Heimklub in jedem Fall unentgeltlich ein Coach zur Seite gestellt. Dieser berät den Amateur-Klub in allen Sicherheitsfragen. Bei Partien zwischen Klubs der Ersten Liga und tiefer und Klubs der Challenge League kann der unterklassige Platzklub beim SFV unentgeltlich eine entsprechende Beratung anfordern. Schliesslich werden alle Spiele mit Beteiligung eines Super-League-Klubs von einem Sicherheitsdelegierten inspiziert. Die Inspektion weiterer Spiele bleibt vorbehalten. Wichtig: Grundlage für eine auch im Sicherheitsbereich erfolgreiche Cuppartie ist die Zusammenarbeit von Fussball und Behörden. Die teilnehmenden Klubs sind deshalb gebeten, sich umgehend mit den politischen und polizeilichen Vertretern ihrer Gemeinde/Stadt zusammenzusetzen und die Bedürfnisse und Absprachen frühzeitig zu planen. Der SFV (Herr Dominique Huber) steht den teilnehmenden Klubs für Sicherheitsfragen ( , dominique.huber@sfl.ch) gerne zur Verfügung TV & Live-Streams Bei den ca. 35 Spielen, von welchen TV-Bilder für die Verwertung durch die SRG SSR (Live- Übertragungen oder Highlight-Zusammenfassungen) und/oder den SFV selber (z.b. Live-Stream auf produziert werden, haben die Heimklubs der Produktionsfirma die erforderliche Infrastruktur (inkl. Podeste für die TV-Kameras und Stromanschlüsse; siehe separates Merkblatt) zur Verfügung zu stellen. In der Regel betrifft dies alle Spiele mit Beteiligung eines Klubs der Super League sowie generell alle Spiele ab den Achtelfinals. 8 / 23

9 Bei allen Spielen mit TV-Präsenz findet im Vorfeld eine Rekognoszierung durch den zuständigen Produktionsleiter oder Regisseur statt, bei der alle Details besprochen werden (z.b. Kamerapositionen, Kommentatoren-Plätze, ISDN-Leitungen, Akkreditierungen, etc.). Die Produktionsleiter/Regisseure nehmen mit den betroffenen Klubs Kontakt auf. Bei vorgängigen Fragen steht Robin Troxler/SRG SSR ( , gerne zur Verfügung. Weiter haben sich Trainer, Spieler und Offizielle der am Schweizer Cup teilnehmen Klubs rund um die Cup-Spiele, welche von der SRG SSR bzw. vom SFV produziert werden, gemäss den spezifischen Anordnungen des SFV für Flash-Interviews, 1:1-Interviews, etc. zur Verfügung zu stellen. Ein Klub darf ohne vorherige Rücksprache mit dem SFV keine Medienrechte an Schweizer-Cup-Spielen (insbesondere TV-Live-Übertragungen über regionale Sender oder Live-Streamings über Plattformen wie mycujoo) anbieten. Falls ein Klub ein Streaming über einen eigenen Kanal wünscht, kann der SFV auf Gesuch hin in den Runden 1-3 eine entsprechende Erlaubnis erteilen. Ab Runde 4 (1/4-Final) ist ein eigenes Streaming auf jeden Fall ausgeschlossen Pikett-Dienst Bei Zweifeln über die Bespielbarkeit des Terrains oder anderen unvorhergesehenen Zwischenfällen steht den teilnehmenden Klubs rund um die Spieltage unter der Nummer ein Pikett- Dienst zur Verfügung. 2. Kommerzielle Rechte am Schweizer Cup 2.1. Vorbemerkungen Gemäss dem Schweizer-Cup-Reglement werden die kommerziellen Rechte am Schweizer Cup mit bestimmten Ausnahmen zentral durch den SFV vermarktet (vgl. Art. 9 Ziff. 1, 2 und 3 des Schweizer- Cup-Reglements). Aufgrund der zentralen Vermarktung sind die am Schweizer Cup teilnehmenden Klubs verpflichtet, die nachfolgenden Weisungen betreffend die kommerziellen Rechte rund um den Schweizer Cup (siehe unten Ziff. 2.2 ff.) zu befolgen. Die Missachtung dieser Weisungen hat reglementarisch definierte Folgen (vgl. Art. 9 Ziff. 5 des Schweizer-Cup-Reglements). Das Vermarktungskonzept sieht vor, dass der Anteil der durch den SFV zentral vermarkteten kommerziellen Rechte abgestuft ist zwischen den Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final; Teilzentralisierung einzelner Rechte) einerseits und den Runden 4 bis 5 (1/4- und 1/2-Final; zentrale Vermarktung der gesamten kommerziellen Rechte rund um die Spiele) andererseits. Zudem ist Ticketcorner bei allen Schweizer Cup-Spielen von der ersten bis und mit der fünften Runde offizieller Ticketing-Partner (vgl. dazu unten Ziff. 2.9). Der Final (Runde 6) wird vom SFV selber organisiert und vollumfänglich zentral vermarktet. 9 / 23

10 In der kommenden Saison unterstützen die Suva und Ticketcorner als Partner sowie die SRG SSR als National Broadcaster den Schweizer Cup. Der SFV arbeitet mit Hochdruck daran, weitere Partner für den Schweizer Cup zu gewinnen. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich aber keine verlässlichen Angaben darüber machen, ob und falls ja welche weiteren Rechtepakete zusätzlich verkauft werden können. Aufgrund dieser momentan unklaren Vermarktungssituation ist es möglich, dass der SFV bei bestimmten Cup-Spielen einzelne der im Folgenden aufgelisteten Rechte nicht nutzen wird. Ungenutzte Rechte stehen jeweils dem Heimklub zur Eigenvermarktung zu. Für jedes einzelne Spiel wird ein Vertreter des SFV auf den Heimklub zukommen und mit diesem die durch den SFV genutzten Rechte definieren. Selbstverständlich steht der SFV auch jederzeit für Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung Die offizielle Bezeichnung: Schweizer Cup Der Wettbewerb heisst bis auf weiteres offiziell Schweizer Cup ( Coupe Suisse, Coppa Svizzera ). Es ist jedoch möglich, dass im Verlaufe der Saison ein Presenting Partner einsteigt, was eine Anpassung der offiziellen Bezeichnung, welche von den Klubs zu verwenden ist, zur Folge haben kann Corporate Design Der SFV hat für den Schweizer Cup ein spezielles Corporate Design (CD) mitsamt einem eigenen Schweizer-Cup-Logo entwickelt. Feste Bestandteile dieses CD sind auch die Marken bzw. Logos der Partner des Schweizer Cups. Dieses CD erfasst alle sichtbaren Werberechte der Partner des Schweizer Cups, welche im Folgenden einzeln aufgelistet und erläutert werden Werbung im und um das Stadion Spielfeldbanden Die Partner des Schweizer Cups haben bei allen Schweizer-Cup-Spielen gemeinsam bzw. gesamthaft Anspruch auf die in der folgenden Darstellung definierten Anteile an der gesamten Spielfeldbanden-Werbefläche (bei Fixbanden) bzw. der gesamten Werbebanden-Spielzeit (bei Dreh- und LED- Banden). 10 / 23

11 Runden 1-3 Die Aufteilung der Banden-Flächen erfolgt bei statischen Bandensystemen wie in der Grafik unten dargestellt. Bei Dreh- oder LED-Banden erhalten die Partner des Schweizer Cups 50% der Spielzeiten. Die Cam Carpets/Get Ups neben den Toren stehen in jedem Fall zu 100% dem Heimklub zu. Bei Schweizer Cup-Spielen in den Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final) verbleiben die Bandenwerbeflächen bzw. spielzeiten, die nicht von den Partnern des Schweizer Cups belegt werden, beim jeweiligen Heimklub bzw. seinen Partnern. LED-Banden dürfen dabei in keinem Fall animiert sein. Die Bandenwerbung der Partner des Schweizer Cups wird dabei bei statischen Bandensystemen durch den SFV installiert und anschliessend an das Spiel wieder deinstalliert. Der Klub bezeichnet eine Person, welche die Bandenwerbung vor und während dem Spiel kontrolliert und bei Bedarf Reparaturen vornehmen kann. Das entsprechende Material wird zur Verfügung gestellt. Bei Spielen mit Dreh- oder LED-Banden ist der SFV berechtigt, die bestehenden Bandenwerbesysteme der Klubs für die anteilige Spielzeit unentgeltlich zu verwenden (ausgenommen Produktionskosten). Runden 4-5 In der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist Bandenwerbung der Klubs, ihrer Partner und von Dritten jeder Art vollumfänglich ausgeschlossen. Der SFV installiert und betreibt für die Partner des Schweizer Cups dabei ein eigenes Bandensystem auf eigenen Kosten (LED-Banden sofern die infrastrukturellen Voraussetzungen gegeben sind). 11 / 23

12 Übrige visuelle Stadiongestaltung bzw. werbung In den Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final) verbleibt die gesamte Fläche auf den unten aufgelisteten und allfälligen weiteren Werbeelementen im Stadion beim Heimklub bzw. seinen Partnern. Ausgenommen davon sind die Interviewrückwände bei Flash-Interviews der SRG SSR bei TV-Live-Spielen. Diese Werbefläche steht in solchen Fällen den Partnern des Schweizer Cups zu. In der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) haben die Partner des Schweizer Cups Anspruch auf die gesamte für Werbung zur Verfügung stehende Fläche, dies insbesondere auf folgenden Werbeelementen (sofern im jeweiligen Stadion vorhanden; Aufzählung nicht abschliessend): Zweiter und dritter Tribünenrang Spielerbank (Innen- und Aussenseite, Frontblende) Spielertunnel (Aussenseite) Stadionausgänge bzw. -tore (vom Platz aus) Giant-Screens (inkl. Werbeflächen rund um die Screens) und Stadion-TV-Bildschirme Mixed-Zonen und Presseraum (inkl. Interviewrückwände für SRG SSR-Flash-Interviews) Mittelkreis (Plane vor und nach dem Spiel und in der Pause) Auswechseltafel des 4. Offiziellen Alle Beschilderungen innerhalb und ausserhalb des Stadions Displays in VIP-Hospitality-Räumen Backdrops an Welcome-Desks in VIP-Hospitality-Räumen Bei Schweizer-Cup-Spielen der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist sichtbare Stadionwerbung der Klubs, ihrer Partner und von Dritten jeder Art vollumfänglich ausgeschlossen. Alle Werbeelemente und das gesamte erforderliche Abdeckungsmaterial werden durch den SFV auf eigene Kosten produziert, installiert, betrieben und anschliessend an die Spiele wieder deinstalliert. Ausgenomen davon sind der Mittelkreis und die Interviewrückwand bei Flash-Interviews der SRG SSR bei TV-Live-Spielen, deren Handling am Spieltag bei den Klubs liegt. Der SFV ist berechtigt, die bestehenden Werbeflächen der Klubs unentgeltlich zu verwenden Audio- und Video-Werbung im Stadion Bei Spielen der Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final) verbleibt das gesamte Potential für Audio- und Video-Werbung rund um ein Spiel beim Heimklub bzw. seinen Partnern. Dagegen ist bei Spielen der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) Audio- und Video- Werbung der Klubs, ihrer Partner und von Dritten jeder Art vollumfänglich ausgeschlossen. Das Einblenden von Werbung und Logos von Partnern des Klubs oder Dritten auf den Giant-Screens und weiteren Bildschirmen im Stadion ist dementsprechend untersagt. 12 / 23

13 Player Escort Bei Spielen der Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final) verbleibt das Recht, die Player Escort (22 Kinder, welche die Spieler beim Einmarsch auf das Spielfeld begleiten) zu stellen, beim Heimklub bzw. seinen Partnern. Bei allen Schweizer-Cup-Spielen der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist der Presenting Partner des Schweizer Cups (sofern vorhanden) berechtigt, die Player Escort zu stellen und deren Kleider zu branden. Die Koordination und die Durchführung der Player Escort am Spieltag obliegen dem SFV, der auch alle diesbezüglichen Kosten übernimmt. Der Heimklub hat hingegen für die teilnehmenden Kinder und ihre Betreuer total 66 Freikarten der 2. Kategorie sowie genügend Akkreditierungen gemäss Vorgaben des SFV für Helfer & Fotografen zur Verfügung zu stellen. Der Heimklub organisiert für die Player Escort ein kleines Catering (Sandwichs & Soft Drinks), die entsprechenden Kosten übernimmt der SFV. Sofern der Schweizer Cup keinen Presenting Partner aufweist, verbleibt dieses Recht auch in der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) beim Heimklub Referee Escort Bei Spielen der Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final) verbleibt das Recht, die Referee Escort (vier Kinder, welche das Schiedsrichterquartett beim Einmarsch auf das Spielfeld begleiten) zu stellen, beim Heimklub bzw. seinen Partnern. Bei allen Schweizer-Cup-Spielen der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist ein Partner des Schweizer Cups berechtigt, die Referee Escort zu stellen und deren Kleider zu branden. Die Koordination und die Durchführung der Referee Escort am Spieltag obliegen dem SFV, der auch alle diesbezüglichen Kosten übernimmt. Der Heimklub hat hingegen für die teilnehmenden Kinder und ihre Betreuer total 12 Freikarten der 2. Kategorie sowie genügend Akkreditierungen gemäss Vorgaben des SFV für Helfer & Fotografen zur Verfügung zu stellen. Der Heimklub organisiert für die Referee Escort ein kleines Catering (Sandwichs & Soft Drinks), die entsprechenden Kosten übernimmt der SFV. Sofern der Schweizer Cup keinen Partner aufweist, der dieses Recht in Anspruch nimmt, verbleibt dieses auch in der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) beim Heimklub Village ausserhalb des Stadions Sofern der notwendige Platz dafür vorhanden ist, haben die Partner des Schweizer Cups gemeinsam Anrecht auf folgende Flächen zum Aufbau eines Zelts oder dergleichen zur Durchführung von Aktivitäten für Konsumentinnen und Konsumenten und Verteilung von Sampling-Artikeln: - Runden 1 bis 3: mindestens 32 m 2 pro Spiel - Runden 4 und 5: mindestens 44 m 2 pro Spiel 13 / 23

14 Allfällige Bau- und/oder Organisationskosten gehen zu Lasten der Partner (Runden 1 bis 3; 1/32- bis und mit 1/8-Final) bzw. des SFV (Runden 4 und 5; 1/4- und 1/2-Final). Die restlichen Flächen im Village verbleiben beim Heimklub bzw. seinen Partnern Printproduktionen (inkl. Tickets, Parkkarten, Akkreditierungen, etc.) Die Partner des Schweizer Cups haben bei allen Schweizer Cup-Spielen gemeinsam bzw. gesamthaft Anspruch auf die in der folgenden Matrix definierten Anteile der auf den aufgelisteten Printproduktionen zur Verfügung stehenden Werbeflächen. Die Heimklubs sind dabei nicht verpflichtet, Printproduktionen wie z.b. ein Matchplakat oder ein Matchprogramm zu produzieren bzw. zu verwenden. Es steht einem Klub somit z.b. frei, auf die Produktion eines Matchprogramms für ein Schweizer-Cup-Spiel zu verzichten. Der SFV stellt den Klubs unentgeltlich elektronische Vorlagen zur Produktion aller aufgelisteten Printartikel im Corporate-Design des Schweizer Cups zur Verfügung. Diese Vorlagen sind nach Möglichkeit zur Herstellung aller Printproduktionen, bei welchen den Partnern des Schweizer Cups Anteile an Markenflächen gemäss nachfolgender Auflistung zur Verfügung stehen, zu verwenden. Verwendet ein Klub für die Produktionen eigene Layouts, so müssen zumindest die aufgelisteten Anteile an den Markenflächen den Partnern des Schweizer Cups zur Verfügung gestellt werden. Der SFV stellt zur Integration der Partner des Schweizer Cups entsprechende Logobalken zur Verfügung, die ebenfalls elektronisch abrufbar sind. Diese Regelungen sind insbesondere bei den Matchtickets zu beachten, bei denen die Partner des Schweizer Cups auch dann exklusiv integriert werden müssen, falls die Tickets nicht über Ticketcorner produziert werden (siehe dazu Ziff. 2.9 unten). Alle Layout-Vorlagen und Logobalken stehen auf football.ch zum Download bereit ( SFV; Schweizer Cups; Schweizer Cup; Downloads). Artikel Anteil Markenfläche der Schweizer Cup- Partner Runden 1 3 Anteil Markenfläche der Schweizer Cup-Partner Runden 4 und 5 Matchticket 100% 100% Matchplakat 10% 100% Matchprogramm 10% 100% (siehe Bemerkung unten) VIP-Kit (Bändeli, Tickettasche, Parkkarte) 0% 100% Akkreditierungs-Ausweis &- Poster 0% 100% Bei Schweizer Cup-Spielen der Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final) verbleiben die restlichen Flächen auf den erwähnten Printproduktionen beim Heimklub bzw. seinen Partnern. 14 / 23

15 In der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist Werbung der Klubs, ihrer Partner und von Dritten irgendwelcher Art auf den genannten Printproduktionen vollumfänglich ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist das Matchprogramm, in welchem Inserate und Werbungen von Partnern der Klubs und von Dritten nach Absprache mit dem SFV erlaubt sind. Sämtliche Printartikel sind dem SFV rechtzeitig im Voraus per an zum Gut zum Druck zu unterbreiten Trikotwerbung Bei Spielen um den Schweizer Cup ist Werbung von allfälligen Abteilungs- oder Liga-Partnern auf den Trikots der teilnehmenden Mannschaften ausgeschlossen. Die Partner des Schweizer Cups haben das Recht, bei Schweizer Cup-Spielen auf den Trikots aller teilnehmenden Klubs selbstklebende Textilkleber mit ihrem Logo anzubringen. Diese Kleber werden den Klubs im Vorfeld jeder Cuprunde durch den SFV zugestellt. Sie sind von den Klubs gemäss den Instruktionen des SFV anzubringen, im Normalfall an der Stelle, an welcher in der Meisterschaft der Badge eines allfälligen Abteilungs- oder Liga-Partners figuriert, sowie auf einem Ärmel. Im Falle der Produktion eines speziellen Trikots für ein bestimmtes Cupspiel (bspw. für den Final) sind die Badges nach Möglichkeit direkt auf das Shirt zu drucken. Der SFV liefert den Klubs auf Wunsch entsprechende Druckvorlagen Partner-Tickets Kontingente Sitzplatz-Tickets Als Gegenleistung für ihr Engagement stehen den Partnern des Schweizer Cups nebst den vorstehend erwähnten Werberechten auch bestimmte Kontingente an Tickets zu jedem Spiel des Schweizer Cups zu. Die von den Partnern bezogenen Tickets werden vom SFV bezahlt (vgl. Ziff. 3.4 unten). Sofern die entsprechenden Kapazitäten überhaupt bestehen und verfügbar sind, haben die Heimklubs bis zwei Wochen vor einem Schweizer-Cup-Spiel folgende Mengen an Kaufkarten der besten Sitzplatzkategorie für den SFV zur Verfügung zu halten: - 1. Runde (1/32-Final): 80 Kaufkarten pro Spiel - 2. Runde (1/16-Final): 120 Kaufkarten pro Spiel - 3. Runde (1/8-Final): 160 Kaufkarten pro Spiel - 4. Runde (1/4-Final): 470 Kaufkarten pro Spiel - 5. Runde (1/2-Final): 520 Kaufkarten pro Spiel Alternativ haben die Partner auch die Möglichkeit, Steh- statt Sitzplätze zu bestellen, wobei ein Sitzplatz jeweils einer im Einzelfall zu definierenden Anzahl Stehplätzen entspricht. 15 / 23

16 Wichtig: Kein Klub ist gehalten, zur Sicherstellung dieser Kontingente in seinem Stadion bauliche Massnahmen zu treffen (etwa Zusatztribünen zu erstellen oder dergleichen). Die genaue Anzahl Partner-Tickets wird von den Partnern des Schweizer Cups spätestens zwei Wochen vor dem Spieltermin direkt bei Ticketcorner bestellt. Das gesamte Handling dieser Tickets liegt bei Ticketcorner. Es besteht allerdings keine Garantie für die Abnahme des jeweiligen gesamten Kontingents. Über die erwähnten Kontingente hinaus können die Partner des Schweizer Cups nach Verfügbarkeit auch zusätzliche Tickets zu den offiziellen Verkaufspreisen bestellen VIP-Zutritte inkl. Parkplätze In Stadien, in denen ein VIP-Bereich besteht, haben die Schweizer-Cup-Partner das Recht, bestimmte Kontingente an Zutrittsberechtigungen zu diesem Bereich zu erwerben. Diese Zutrittsberechtigungen verstehen sich als ergänzendes Angebot zu den oben unter Ziff erwähnten Partner-Tickets und nicht als zusätzliche Tickets. Soweit Parkplätze vorhanden sind, ist pro zwei VIP-Zutritte eine Parkkarte zu inkludieren. Die Kosten für die VIP-Zutritte werden in der Regel von den Partnern des Schweizer Cups selber getragen. Diese Zutrittsberechtigungen werden wiederum spätestens zwei Wochen vor dem Spiel gegen gesonderte Rechnung an den jeweiligen Partner durch den SFV bestellt. Es handelt sich dabei um folgende Kontingente: - 1. Runde (1/32-Final): 80 VIP-Zutritte pro Spiel (max. 40 Parkkarten) - 2. Runde (1/16-Final): 120 VIP-Zutritte pro Spiel (max. 60 Parkkarten) - 3. Runde (1/8-Final): 160 VIP-Zutritte pro Spiel (max. 80 Parkkarten) - 4. Runde (1/4-Final): 470 VIP-Zutritte pro Spiel (max. 235 Parkkarten) - 5. Runde (1/2-Final): 520 VIP-Zutritte pro Spiel (max. 260 Parkkarten) In Stadien ohne VIP-Bereich kann der SFV bei Bedarf und sofern der dafür notwendige Platz vorhanden ist in eigener Regie und auf eigene Kosten eine entsprechende Infrastruktur aufbauen und betreiben Verwendung der Tickets, VIP-Zutrittsberechtigungen und Parkkarten Die Partner des Schweizer Cups dürfen die oben erwähnten Tickets, VIP-Zutrittsberechtigungen und Parkkarten für Aktivierungskonzepte für Kunden und Konsumenten einsetzen. 16 / 23

17 Akkreditierungen Die Partner des Schweizer Cups haben Anrecht auf eine begrenzte Anzahl Akkreditierungen zu jedem Schweizer-Cup-Spiel zur Umsetzung ihrer Aktivierungsmassnahmen und zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber ihren Gästen SFV-Ausweise SFV-Ausweise (Trainer, Schiedsrichter, Funktionäre, etc.) sind grundsätzlich gültig. Der Heimklub hat das Recht, freien Zutritt nur nach Voranmeldung zu gewähren, das Recht zum Bezug einer Freikarte zu befristen und die Anzahl Freikarten, die an die Ausweisinhaber abgegeben werden, mengenmässig zu beschränken. Es wird empfohlen, die Bedingungen frühzeitig zu kommunizieren (z.b. über die offizielle Website des Klubs) Ticketing Wichtige Vorbemerkung: die nachfolgenden Regelungen in Ziff und gelten nur für Klubs, welche aktuell oder in Zukunft keinen eigenen Veranstaltervertrag mit Ticketcorner haben, der (auch) Schweizer-Cup-Spiele erfasst. Anders formuliert: falls ein Klub aktuell oder in Zukunft über einen Vertrag mit Ticketcorner verfügt, der auch Heimspiele im Schweizer Cup erfasst, geht der betreffende Vertrag des Klubs den folgenden Regelungen vor Ticketverkauf Allgemeines Die Firma Ticketcorner AG ist exklusiver Ticketing-Partner für alle Schweizer-Cup-Spiele. Dies bedeutet, dass Tickets für alle Cupspiele über eine zentrale Ticketverkaufsplattform von Ticketcorner vertrieben werden. Der Vertrieb erfolgt einerseits über die bekannten Ticketcorner-Verkaufskanäle (sog. Fremdvertrieb; Ticketcorner-Call Center, Vorverkaufsstelle SBB, Post, Manor, etc.). Andererseits haben die teilnehmenden Klubs nach wie vor die Möglichkeit, auch selber Tickets zu vertreiben (sog. Eigenvertrieb über lokale Vorverkaufsstellen des Klubs und/oder die Tageskasse am Spieltag) Einteilung der Schweizer-Cup-Spiele in zwei Gruppen Zur bedürfnisgerechten Abwicklung des Ticketverkaufs werden die Cup-Spiele wie folgt in zwei Gruppen mit unterschiedlichen Pflichten im Bereich Ticketing aufgeteilt: 17 / 23

18 Zur Gruppe 1 gehören alle Schweizer-Cup-Spiele mit Beteiligung eines Super-League-Klubs sowie generell alle Spiele ab der dritten Runde (1/8-Final). Zur Gruppe 2 gehören alle übrigen Spiele, d.h. alle Spiele der ersten zwei Runden (1/32- und 1/16- Final) ohne Beteiligung eines Super-League-Klubs. Auf Wunsch des jeweiligen Heimklubs oder auf entsprechende Anordnung des SFV (z.b. bei absehbar grossem Zuschauerinteresse oder aus Sicherheitsgründen, etc.) können Spiele der Gruppe 2 der Gruppe 1 zugeteilt werden Ticketverkauf bei Spielen der Gruppe 1 Bei diesen Spielen mit in der Regel grossem Publikumszuspruch ist der Heimklub verpflichtet, das gesamte Ticketing, d.h. den Eigenvertrieb (Tickets für lokale Verkaufsstellen des Klubs und/oder die Tageskasse am Spieltag) sowie den Fremdvertrieb (Verkauf über Ticketcorner-Kanäle: Ticketcorner-Call Center, Vorverkaufsstellen z.b. SBB, Post, Manor etc.) mit Ticketcorner abzuwickeln. Bei dieser Zusammenarbeit profitiert der Klub umfassend vom Know-how und der professionellen Unterstützung durch Ticketcorner bei der Organisation des Ticketverkaufs. Der jeweilige Heimklub hat innert fünf (5) Arbeitstagen nach der Auslosung ein sog. Veranstaltungsanmeldungsformular (unter SFV; Schweizer Cups; Schweizer Cup; Downloads) auszufüllen und per an Ticketcorner zuzustellen (Adresse vgl. auf dem Formular selbst). Die Heimklubs nutzen automatisch die gesamten Ticketdienstleistungen von Ticketcorner: Druck der Eigenvertrieb-Tickets, die Aufschaltung des Vertriebes über die Ticketcorner-Kanäle (Fremdvertrieb), soweit erforderlich Unterstützung bei der Zutrittskontrolle sowie die automatische Abrechnung über die verkauften Tickets nach der Cuprunde. Bei den Abrechnungen sind auch die gedruckten Eigenvertrieb- Tickets aufgeführt. Wichtig: Die Erlöse der Eigenvertrieb-Tickets werden direkt vom Klub eingenommen! Ticketverkauf bei Spielen der Gruppe 2 Bei Cup-Spielen der ersten zwei Runden (1/32- und 1/16-Final) ohne Beteiligung eines Klubs der Super League kann der Heimklub den Verkauf (inkl. Produktion) der Tickets grundsätzlich selber abwickeln. Er ist nur verpflichtet, ein Ticketkontingent aller seiner Ticketkategorien (mind. 10% pro Ticketkategorie) für den Fremdvertrieb via Ticketcorner aufzuschalten. Sollte Ticketcorner sein Kontingent frühzeitig vollständig verkaufen, so übergibt der Klub Ticketcorner soweit verfügbar ein weiteres Kontingent zum Fremdvertrieb. Diese Regelung gilt auch umgekehrt und bis fünf Tage vor dem Spiel. Wichtig bei der Abwicklung des Ticketings in Eigenregie ist, dass bei der Gestaltung der Tickets die entsprechenden Richtlinien des Schweizer Cups befolgt werden (Vgl. Ziff. 2.5 oben). Der jeweilige Heimklub eines Cupspiels der Gruppe 2 hat innert fünf (5) Arbeitstagen nach der Auslosung ein sog. Veranstaltungsanmeldungsformular (unter SFV; Schweizer Cups; Schweizer Cup; Downloads) auszufüllen und per an Ticketcorner zuzustellen (Adresse vgl. auf dem Formular selbst). Ticketcorner schaltet anschliessend das für den Fremdvertrieb bestimmte Kon- 18 / 23

19 tingent auf. Sollten Tickets über die Fremdvertriebskanäle von Ticketcorner verkauft werden, erhält der Heimklub nach der Cuprunde automatisch eine Abrechnung und die allfälligen Verkaufserlöse werden ihm ausbezahlt Bewerbung der zentralen Verkaufsplattform Bei jedem Schweizer-Cup-Spiel, egal ob Gruppe 1 oder 2, hat der jeweilige Heimklub auf bzw. in Werbemitteln für Schweizer Cup-Spiele (z.b. Flyer, Plakate, Inserate, Radio, TV-Spots, usw.) auf die zentrale Ticketverkaufsplattform von Ticketcorner für den Schweizer Cup aufmerksam zu machen. Das Ticketcorner-Logo kann unter heruntergeladen werden. Falls ein Hinweis auf den Ticketverkauf auf der Website des Heimklubs vorhanden ist, ist dieser verpflichtet, ab Vorverkaufsbeginn des Cupspiels eine direkte Verlinkung auf die zentrale Ticketverkaufsplattform von Ticketcorner für den Schweizer Cup ( zu machen. Ticketcorner stellt entsprechende Banner gerne zur Verfügung Konditionen Ticketverkauf via Ticketcorner Wichtige Vorbemerkung: Ticketcorner erbringt für die Heimklubs von Schweizer Cup-Spielen umfassende Dienstleistungen (vgl. oben Ziff ). Diese werden mittels sog. Systembenutzungs- und Vorverkaufsgebühren (vgl. Ziff und nachfolgend) bezahlt. Diese Gebühren sind bei der Festsetzung der Preise der Tickets der verschiedenen Kategorien unbedingt in den Ticket-Endverkaufspreis einzukalkulieren. Ticketcorner stellt den Klubs gerne Berechnungshilfen (Excel-Tabelle) zur genauen Ermittlung der Preise zur Verfügung. 19 / 23

20 Systembenutzungsgebühren Für die Benutzung des Ticketsystems wird für jeden über das Ticketsystem abgewickelten Ticketverkauf (Fremd- und Eigenvertrieb) eine sog. Systembenutzungsgebühr gemäss folgender Auflistung fällig (Angaben inkl. Mehrwertsteuer): Ticketausdruck für Eigengebrauch (Eigenvertrieb) (z.b. Tages-/Abendkasse, lokale Vorverkaufsstellen) Verkauf über Ticketcorner-Vertriebskanäle (Fremdvertrieb) Bearbeitungs- und Versandkosten pro Bestellung von Tickets zum Eigenvertrieb (mind. Bestellmenge 100 Tickets) CHF 0.40 / Ticket CHF 1.10 / Ticket CHF / Bestellung Vorverkaufsgebühren (Fremdvertrieb über alle Ticketcorner-Kanäle) Bei jedem über die Ticketcorner-Vertriebskanäle (Fremdvertrieb) verkauften Ticket fällt eine sog. Vorverkaufsgebühr gemäss nachfolgender Übersicht an. Die Vorverkaufsgebühr ist immer dann geschuldet, wenn ein Ticket über die Ticketcorner-Kanäle gekauft wird (zentrale Internet-Ticketplattform Schweizer Cup ; Ticketcorner-Call Center, SBB, Post, Manor, etc.). Auf den Tickets, die im Eigenvertrieb abgesetzt werden (z.b. Tages-/Abendkasse, Geschäftsstelle Heimklub, lokale Vorverkaufsstellen wie Bäckereien, usw.) fallen keine Vorverkaufsgebühren an. Die Vorverkaufsgebühr ist direkt in den Ticketpreis einkalkuliert (vgl. oben Ziff ) und wird auf der Basis des Ticket-Bruttoverkaufspreises (Ticket-Endkundenpreis) berechnet. Die Preise für Konsumenten im Eigenvertrieb (Beispiel Tageskassenverkäufe) liegen somit nicht unter denjenigen im Fremdvertrieb. Bruttoverkaufspreis Ticket Gebühr (inkl. MwSt.) Bis CHF CHF 1.10 inkl. Kreditkarten-Paymentkosten Ab CHF % des Bruttoverkaufspreises inkl. Kreditkarten-Paymentkosten Gebühren für den Ticketkäufer im Vorverkauf über Ticketcorner-Kanäle Je nach Kaufkanal (z.b. Vorverkaufsstelle SBB) bzw. je nach Versandart fällt beim Ticketkäufer eine Bearbeitungs- oder Versand-Gebühr an. Die genaue Übersicht der Gebühren ist auf der Website von Ticketcorner ( Rubrik Gebühren ) zusammengefasst. Wir empfehlen den Heimklubs deshalb folgende Bemerkung in den Werbemitteln zu integrieren. 20 / 23

21 Beispiel Ticketpreise: Erwachsene CHF * Jugendliche ab 16 Jahre / Studenten / AHV CHF * * es können zusätzliche Gebühren anfallen Hardware-Miete für elektronische Zutrittskontrolle ACCESS Der Heimklub hat die Möglichkeit, bei Ticketcorner Hardware zu mieten, um elektronische Tickets (print@home) zu kontrollieren. Der Heimklub kann die Kontrolle manuell durchführen. Hierfür stellt Ticketcorner dem Veranstalter kostenlos Listen mit allen Print@Home-Käufern zur Verfügung. Hardware und weitere Dienstleistungen Ansatz Preis (exkl. MwSt.) Swisscom-Router (UMTS) & 1 Handscanner mit Ladestation, pro Einsatztag CHF Kabel etc. (Lösung für 1 Eingang) Web-Login, um Liste mit Print@Home-Käufern zu erhalten Kostenlos Optional: Vor Ort-Support durch Ticketcorner Mitarbeiter pro Stunde CHF Reisekosten für vor Ort-Support Bahn 2. Klasse Billett Auto pro Kilometer 0.70/Kilometer Verpflegung Tagespauschale CHF Signierte Artikel der Finalisten Die beiden Finalisten des Schweizer Cups haben dem SFV vor dem Final 60 von allen Kadermitgliedern unterschriebene Nachbildungen des offiziellen Cupfinal-Trikots und 24 mit den gleichen Unterschriften versehene offizielle Finalbälle zu liefern. Von den 60 Trikots werden von den Finalisten 30 Stück kostenlos zur Verfügung gestellt, die restlichen 30 Trikots werden vom SFV bei den Klubs eingekauft. Die Bälle werden den Finalisten vom SFV rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Partner des Schweizer Cups dürfen die signierten Artikel für Aktivierungskonzepte für Kunden und Konsumenten einsetzen Pokal Gemäss Art. 2 Abs. 2 des Schweizer-Cup-Reglements erhält der Sieger des Schweizer Cups den Pokal zur Aufbewahrung auf ein Jahr. Der Pokal muss jedoch dem Schweizerischen Fussballverband während dem gesamten Jahr zugänglich sein und tageweise zur Verfügung gestellt werden. Der SFV informiert dabei den Sieger frühzeitig über die geplanten Aktivitäten. 21 / 23

22 3. Finanzielles 3.1. Beteiligung der Klubs an den Einnahmen aus der zentralen Vermarktung Wie erwähnt bestimmt das Schweizer-Cup-Reglement in Art. 9 Ziff. 1, 2 und 3, dass die kommerziellen Rechte am Schweizer Cup mit bestimmten Ausnahmen zentral durch den SFV vermarktet werden (vgl. dazu im Einzelnen oben Ziff. 2). Die durch die zentrale Vermarktung erzielten Einnahmen kommen den am Schweizer Cup teilnehmen Klubs zugute, in dem diesen ein vom Zentralvorstand festzusetzender Anteil daran zugewiesen wird (Art. 9 Ziff. 4 Schweizer-Cup-Reglement). Leider lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt wie oben erwähnt keine verlässlichen Angaben darüber machen, welche Rechtepakete für die Saison 2016/17 nebst jenen an Suva, Ticketcorner und SRG SSR verkauft werden können. Entsprechend sind auch die Einnahmen aus der Zentralvermarktung, die an die Klubs verteilt werden können, heute noch unbekannt. Anders als in früheren Jahren kann deshalb nicht bereits vor Saisonbeginn klar bestimmt werden, wie hoch die Beteiligung der einzelnen Klubs ist. Vielmehr wird Ende der Saison Bilanz gezogen werden und jedem teilnehmendem Klub ein Anteil aus der zentralen Vermarktung der kommerziellen Rechte (inkl. Medienrechte) zugewiesen werden. Stand heute ist leider auch eine erhebliche Reduktion der bisherigen Leistungen nicht ausgeschlossen Matcheinnahmen von der ersten bis und mit der dritten Runde Im Schweizer Cup werden die Spiele von der ersten bis und mit der dritten Runde auf Rechnung und Gefahr der Heimklubs ausgetragen. Die Heimklubs können also die gesamten Einnahmen (Ticketing, Catering, etc.) aus diesen Spielen für sich behalten. Sie tragen aber auch alle entstehenden Kosten (Entschädigung der Schiedsrichter, Sicherheitsdienst, etc.), mit Ausnahme der Reisekosten des Gastklubs. Von der vorstehenden Regelung ausgenommen sind Begegnungen zwischen zwei Klubs der SFL. Bei solchen Spielen werden die Nettoeinnahmen zwischen dem Heim- und dem Gastklub geteilt (dazu sogleich Ziff. 3.3) Matcheinnahmen ab der vierten Runde Ab der vierten Runde des Schweizer Cups werden die Nettoeinnahmen (bzw. ein allfälliges Defizit) zwischen dem Heim- und dem Gastklub nach dem bekannten System geteilt (vgl. Art. 18 bis 20 des Schweizer-Cup-Reglements; ein entsprechendes Berechnungsformular kann auf org.football.ch; Dokumente; Schweizer Cup herunter geladen werden). 22 / 23

23 3.4. Vergütung Partner-Tickets Die Partner des Schweizer Cups haben Anrecht auf bestimmte Kontingente an Eintrittskarten zu allen Cupspielen (vgl. dazu Ziff. 2.7). Die von den Partnern bezogenen Karten werden vom SFV zum regulären Preis bezahlt. 4. Kontaktadressen Allgemeine Fragen in Zusammenhang mit dem Schweizer Cup: Herr Daniel Eder Postfach 3000 Bern 15 Tel Fax Pikett-Dienst (vgl. Ziff. 1.9) Tel Sicherheitsfragen (vgl. Ziff. 1.7): Herr Dominique Huber Ticketing (vgl. Ziff. 2.9): Allgemeines / Vertrag Sales-Abteilung: Tel Ticketcorner AG Sales Riedmatt-Center 8153 Rümlang schweizercup@ticketcorner.ch Pikett-Dienst Access/Zutrittskontrolle : Tel / 23

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