nfo Bürger- Juli 2014 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, INHALTSVERZEICHNIS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "nfo Bürger- Juli 2014 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, INHALTSVERZEICHNIS"

Transkript

1 Juli 2014 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, nfo Bürger- Das Amtsblatt / Informationsblatt des Marktes Pleinfeld mit den amtlichen Bekanntmachungen in Zusammenarbeit mit der Werbegemeinschaft Pleinfeld e.v. die Fußball-Weltmeisterschaft endet am 13. Juli mit dem Finale. In diesem Finale können die Zuschauer hoffentlich mit der deutschen Nationalmannschaft zu Hause und auf diversen Fanmeilen mitfiebern und die Daumen drücken. Es begeistern aber neben der Nationalmannschaft auch die Amateurmannschaften. Die Fußballer der SG Ramsberg/St.Veit waren ebenfalls sehr erfolgreich und schafften im Juni den zweiten Aufstieg in Folge herzlichen Glückwunsch dazu. In der kommenden Saison wünsche ich allen unseren Mannschaften vom FC Pleinfeld, über den SC Stirn, sowie auch der SG Ramsberg/St. Veit und deren Jugendmannschaften einen erfolgreichen neuen und vor allem verletzungsfreien Saisonverlauf. Jetzt bricht schon die 2. Jahreshälfte von 2014 an: Nach unserem Bürgerfest, sowie dem Volksfest in Pleinfeld, steht in den nächsten Wochen wieder eine Vielzahl von dörflichen Veranstaltungen und Grillfesten an. INHALTSVERZEICHNIS Grußwort 1. Bürgermeister Aus dem Rathaus Info s anderer Institutionen Kultur und Touristinformation Bürgerhaus / MGH Kindergärten Aus dem Vereinsleben Was ist los in Pleinfeld Wichtige Telefonnummern Seite Als Beispiele dienen die Allmannsdorfer Beachparty, die große Openair-Party am 05.Juli, das Grillfest in Walting am und am das Mannholzer Feuerwehrfest. Am Abend des lädt die Pleinfelder Blasmusik zum Sommerkonzert ein. Die Mischelbacher Ottokirchweih findet am 19. und 20. Juli und vom 01. bis zum 03. August das Heimatfest in Ramsberg am Brombachsee statt. Hier leisten die Vereine und Dorfgemeinschaften wieder großartige Arbeit um für das leibliche Wohl sowie das gemütliche Beisammensein zu sorgen und hoffen auf einen regen Besucheransturm. Zu dem findet am das nächste Sporthighlight statt: Der 30. Altmühlfrankenlauf (ehemals Landkreislauf) startet bei seinem Jubiläumslauf am Sportgelände in Pleinfeld! Nicht nur die Veranstalter und das Organisatorenteam um die M.O.N e.v. erwarten viele Teams und Besucher. Enden wird der Altmühlfrankenlauf am Festgelände des SV Unterwurmbach. Nicht zuletzt damit ein starker Besucherandrang bei den vielen Festen stattfinden kann, zeigt sich unser Wetter hoffentlich wieder stabiler und wir bleiben 2014 von Starkregenfällen, Überflutungen und Hochwassern verschont. Die sommerlichen Temperaturen ermöglichen den Touristen sowie auch den Einheimischen das Erholen im Pleinfelder Freibad und natürlich auch am See. Für unsere Schülerinnen und Schülern geht es in den Endspurt. Ich wünsche allen einen erfolgreichen Abschluss des Schuljahres. Bis zur Ferienausgabe der Bürgerinfo im August verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihr Markus Dirsch 1. Bürgermeister

2 SEITE 2 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD DIE NÄCHSTE MARKTGEMEINDERATSSITZUNG Die Sitzung des Marktgemeinderates findet statt am Donnerstag, 03. Juli 2014 um 18:00 Uhr. Nähere Informationen über die Tagesordnung erhalten Sie im Vorzimmer des 1. Bürgermeisters unter Tel / oder im Internet unter Die Bauanträge für die Sitzung müssen spätestens am beim Markt Pleinfeld vorliegen. BERICHT AUS DER SITZUNG DES MARKTGE- MEINDERATES AM Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am Der Marktgemeinderat beschloss, den Eigentumsanteil am Grundstück Flurnummer 251/8 Gemarkung Mischelbach und der Wohnung, Birkenring 3, zu verkaufen. Beschaffung eines TSF-W Fahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Walting; Auftragsvergabe Durch den Marktgemeinderat wurde im Jahr 2009 ein Beschluss über die zukünftige Entwicklung der Feuerwehren im Brandkreis 1 gefasst. Demnach ist die FF Walting mit einem wasserführenden Fahrzeug des Typs TSF-W auszustatten. Es wurde eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A durchgeführt, die entsprechende Veröffentlichung erfolgte im Bayerischen Staatsanzeiger am Der Marktgemeinderat beschloss für die Beschaffung eines TSF-W Fahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Walting folgende Aufträge nach Los 1 bis Los 3 zu vergeben: 1. Für die Lieferung des Fahrgestells (Los 1) erhält die Firma MAN Truck&Bus Deutschland GmbH, Nürnberg, den Auftrag zum Angebotspreis von ,40 EUR. 2. Für die Lieferung des Fahrzeugaufbaus (Los 2) erhält die Firma Magirus GmbH, Ulm, den Auftrag zum Angebotspreis von ,87 EUR. 3. Für die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 3) erhält die Firma Wolfgang Jahn GmbH, Nürnberg, den Auftrag zum Angebotspreis von ,00 EUR. Weiterhin genehmigte der Marktgemeinderat die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.500,00 EUR der Restkosten für die Anschaffung des TSF-W. Errichtung einer zusätzlichen Kinderkrippengruppe in der Kindertagesstätte St. Franziskus Dem katholischen Pfarramt liegen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2014/2015 vor. Demnach ergibt sich ein Mehrbedarf von 15 Kinderkrippenplätzen. Im Gegenzug dazu verringert sich der Bedarf bei den Kindergartenplätzen um 29 Kinder. Beim Umbau des Kindergartens St. Franziskus wurde bereits die Möglichkeit zum Betrieb zweier Kinderkrippengruppen geschaffen. Das Pfarramt beantragte die Zustimmung zum Betrieb einer zweiten Kinderkrippengruppe in der Kindertagesstätte St. Franziskus. Die Kosten für den Defizitausgleich von insgesamt vier Krippengruppen werden auf ca EUR beziffert (im Vergleich Defizitausgleich im Jahr 2012/2013 für zwei Gruppen 3.890,33 EUR). Der Marktgemeinderat beschloss, der Errichtung einer zusätzlichen Kinderkrippengruppe in der Kindertagesstätte St. Franziskus zuzustimmen. Mittagsbetreuung an der Grundschule Pleinfeld im Schuljahr 2014/2015 Die Mittagsbetreuung an der Grundschule Pleinfeld wird derzeit von 19 Kindern in der Gruppe bis 14 Uhr besucht, und von 31 Kindern in den verlängerten Gruppen bis 16 Uhr. Für das kommende Schuljahr 2014/2015 sind bereits Anmeldungen für eine Gruppe bis 14 Uhr (mit 18 Kindern) und für drei Gruppen bis 16 Uhr (mit 37 Kindern) eingegangen. Erfahrungsgemäß kommen in den ersten Schultagen nach Schuljahresbeginn noch weitere Kinder hinzu. Für das neue Schuljahr wird erstmals (in Absprache mit dem Kolping-Bildungswerk als Kooperationspartner) in der verlängerten Gruppe bis 16 Uhr zusätzlich zur 5-Tage- Woche auch eine 3-Tage-Woche angeboten, nachdem es im laufenden Schuljahr deshalb zu einigen Abmeldungen durch die Eltern gekommen ist. Der monatliche Elternbeitrag beträgt in der Gruppe bis 14 Uhr 40 Euro, in der Gruppe bis 16 Uhr bei der 3-Tage-Woche ebenfalls 40 Euro (bei freier Wahl der Tage) und in der 5-Tage-Woche 60 Euro. Der jährliche Zuschuss der Regierung beträgt für jede Gruppe bis 14 Uhr Euro, wobei jede Gruppe mindestens 12 Kinder haben muss, die an einem Tag der Woche anwesend sein müssen. Der Zuschuss für Gruppen bis 16 Uhr beträgt Euro jährlich, wobei hier jede Gruppe mindestens 12 Kinder haben muss, welche an mindestens zwei Tagen in der Woche anwesend sein müssen. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, auch im kommenden Schuljahr 2014/2015 die Mittagsbetreuung an der Grundschule, in Kooperation mit dem Kolping- Bildungswerk, durchzuführen und den gemeindlichen Kostenanteil zu tragen. (Fortsetzung auf Seite 3)

3 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 3 (Fortsetzung von Seite 2) Auftragsvergabe für die Dachsanierung in der Grundschule Pleinfeld Vom Markt Pleinfeld wurde die Baumaßnahme zur Dachsanierung der Pleinfelder Grundschule, aufgeteilt in zwei Lose, ausgeschrieben. Der Marktgemeinderat beschloss der Firma A. Michal aus Wilburgstetten als wenigstnehmende Firma den Gesamtauftrag zum Angebotspreis von ,65 EUR zu erteilen. Neubau von Garagen - ehemaliges Schulhaus Mischelbach, überplanmäßige Ausgaben Für das Bauvorhaben in Mischelbach sind nach derzeitigen Schätzungen etwa EUR überplanmäßige Ausgaben für die Fertigstellung 2014 notwendig. Diese Mehrausgaben haben sich aufgrund Massenmehrungen, Erschwernissen und der Komplettfertigstellung 2014 ergeben. Der Marktgemeinderat genehmigte die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von maximal EUR. Verlegung einer Kapelle in Stirn von Privat- auf Gemeindegrund Das Grundstück Kaffeegasse 7 in Stirn wurde verkauft und der neue Besitzer wollte die bestehende Kapelle abreißen. Die Kapelle würde von privat abgebaut und auf der gemeindlichen Grünfläche Flurnummer 334 Gemarkung Stirn (In der Grube) wieder aufgebaut werden. Ebenfalls würden die Pflege und die Patenschaft für die Kapelle übernommen werden. Der Marktgemeinderat stimmte der Verlegung der Kapelle auf das gemeindliche Grundstück zu. Das vertrocknete Biotop auf dem Grundstück ist aufzufüllen, die bestehende Verrohrung zu verlegen. Erneuter Antrag auf Errichtung eines Werbepylons für die Fa. EDEKA auf dem gemeindlichen Grundstück Flurnummer 664/1 Gemarkung Pleinfeld Beim Markt Pleinfeld wurde seinerzeit der Antrag gestellt, auf dem gemeindlichen Grundstück Flurnummer 664/1 Gemarkung Pleinfeld einen Werbepylon für den EDEKA- Neubau errichten zu dürfen. In seiner Sitzung am hat der Marktgemeinderat beschlossen, dass die Verwaltung nochmals das Gespräch suchen solle und bei der Errichtung des Pylons eine Kombilösung EDEKA - Netto favorisiert werde. Als weiteren Grund führte der Marktgemeinderat damals an, dass der geplante Werbepylon aufgrund seiner Größe die gemeindlichen Schilder an der Einmündung zur Dieselstraße verdecken würde. Bei erneuten Gesprächen stellte sich allerdings heraus, dass der von EDEKA geplante Werbepylon eine Gesamthöhe von 5,80 Metern sowie eine Breite von 1,88 Metern erhalten solle. Die erste Werbeanbringung über den Boden befinde in 2,00 Metern Höhe, so dass das dahinter stehende gemeindliche Schild nicht verdeckt werde. Der Standort selbst wurde auch im Zuge einer Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Weißenburg erörtert. Seitens der Polizeiinspektion spreche nichts gegen die Errichtung des Werbepylons an der geplanten Stelle, allerdings sollte der Pylon mindestens drei Meter vom Gehweg entfernt errichtet werden, damit LKW-Fahrer, welche aus der Dieselstraße kommend in die Veiter Straße abbiegen möchten durch den Pylon nicht in ihrer Sicht behindert werden. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig der Errichtung eines Werbepylons für die Fa. EDEKA auf dem gemeindlichen Grundstück Flurnummer 664/1 Gemarkung Pleinfeld zuzustimmen. Errichtung von überdachten Lagerboxen für den Bauhof Pleinfeld, Beim Sägwerk 4 Vom Planungsbüro Albert wurde der Bauantrag für die Errichtung von überdachten Lagerboxen für den gemeindlichen Bauhof eingereicht, da der Bauantrag aus dem Jahre 2007 älter als vier Jahre und somit nicht mehr gültig ist. Der Marktgemeinderat beschloss jedoch, dem Vorhaben in der so geplanten Form aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzustimmen. Es solle versucht werden, eine günstigere Variante zu finden. Errichtung eines Indoor-Freizeitparks für alle Altersgruppen, Mackenmühle 27a, Flurnummer 1111/1 Gemarkung Stirn Beim Markt Pleinfeld wurde der Bauantrag zur Errichtung eines Indoors-Freizeitparks im Gebäude des ehemaligen Schnäppchen-Fritz eingereicht. In Absprache mit dem Landratsamt Weißenburg- Gunzenhausen ist die Genehmigungsfähigkeit grundsätzlich gegeben. Weitere Maßnahmen hinsichtlich der Bauleitplanung sind nicht erforderlich, da das Vorhaben im Gewerbegebiet grundsätzlich zulässig ist. Der Marktgemeinderat stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu. Wohnpark am Fränkischen Meer, Errichtung einer Trafostation und 25 Carports mit Müllraum sowie Änderungsanträge Beim Markt Pleinfeld wurde der Bauantrag zur Errichtung einer Trafostation sowie 25 Carports mit Müllraum eingereicht. Für das Bauvorhaben ist jedoch eine Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan wegen Überschreitung der Baugrenze erforderlich. (Fortsetzung auf Seite 5) Aus dem Rathaus Die nächste Ausgabe erscheint Anfang August Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der ! Ihre Beiträge können Sie entweder per an buergerinfo@pleinfeld.de senden oder digital auf CD oder Stick abgeben. Das Rathaus hat Montag-Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr geöffnet, sowie dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr.

4 SEITE 4 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

5 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 5 (Fortsetzung von Seite 3) Weiterhin wurden beim Markt Pleinfeld ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen sowie ein Antrag auf erneute Zustimmung aufgrund von Änderungen im Innenbereich und den Wohnungen eingereicht. Der Marktgemeinderat stimmte allen drei Anträgen zu. Umnutzung des bestehenden Viehunterstandes zum Stallgebäude und Erweiterung mit Überdachung auf dem Grundstück Flurnummer 503 Gemarkung Pleinfeld Beim Markt Pleinfeld wurde der o. g. Bauantrag eingereicht. Für das Bauvorhaben selbst gibt es bereits einen genehmigten Vorbescheid, Abstandsflächen auf Flurnummern 239/2 und 503/1 wären durch den Markt Pleinfeld zu übernehmen. Der Marktgemeinderat beschloss dem Bauvorhaben zuzustimmen. Errichtung eines Carports mit Geräteraum, Am Bahnberg 19 Beim Markt Pleinfeld wurde der entsprechende Bauantrag eingereicht. Für das Bauvorhaben sind Befreiungen vom Bebauungsplan Schneiderbuck über eine Bebauung der Grünfläche und Schutzzone Bahnstromleitung notwendig. Allerdings sind diese Anlagen nicht mehr vorhanden. Der Marktgemeinderat beschloss den benötigten Befreiungen zuzustimmen. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schneiderbuck in Ramsberg am Brombachsee Beim Markt Pleinfeld wurde der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes über Baugrenzenüberschreitung bezüglich der Errichtung einer Überdachung eines Holzlagers gestellt. Das Bauvorhaben selbst ist verfahrensfrei. Auch hier stimmte der Marktgemeinderat den benötigten Befreiungen zu. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breitreisig in Ramsberg am Brombachsee Es wurde beim Markt Pleinfeld der Antrag auf Befreiung von der Geschossigkeit des Bebauungsplanes Breitreisig gestellt. Der Marktgemeinderat beschloss den benötigten Befreiungen zu zustimmen. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Brandlgärtle II in Walting Ebenfalls wurde beim Markt Pleinfeld der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Brandlgärtle II in Walting hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung gestellt um ein verfahrensfreies Gartenhäuschen errichten zu können. Breitbandversorgung im Gemeindegebiet durch die Firmen FRANZ-Computer / rms-systems Im Marktgemeinderat wurde über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet Pleinfeld beraten. Zur weiteren Vorgehensweise sollen die beiden Betreiberfirmen eingeladen und weitere Verhandlungen geführt werden. Bekanntgaben 1. Vorläufige Sitzungstermine 2014 Gemäß 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Pleinfeld finden Marktgemeinderatssitzungen im monatlichen Turnus jeweils am ersten Donnerstag eines Monats, oder, wenn dieser ein Feiertag ist, am zweiten Donnerstag statt. Somit ergeben sich folgende Sitzungstermine: Juli August 2014, Ferienausschusssitzung September 2014, Ferienausschusssitzung Oktober November Dezember 2014 Beginn ist jeweils um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses 2. Weitergeleitete Bauanträge - Kempter Hubert, Pleinfeld: Neubau Bienenhaus - Pürkel Friedrich und Soraja, Pleinfeld: Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses EUROPAWAHL AM 25. MAI DANKE FÜR IHRE MITHILFE! Rund 120 Helferinnen und Helfer haben am Wahlsonntag ehrenamtlich während ihrer Freizeit dafür gesorgt, dass das Wahlergebnis in den insgesamt 12 Wahllokalen und den vier Briefwahlbezirken im Gemeindegebiet schnell, sicher und reibungslos ermittelt werden konnte. Der Markt Pleinfeld bedankt sich auf diesem Wege nochmals ganz herzlich für die Bereitschaft, dieses wichtige Wahlehrenamt zu übernehmen. Ein ganz herzliches Dankeschön gilt auch den Mitgliedern der Reservistenkameradschaft Pleinfeld, die wieder in hervorragender Weise die Bewirtung im Foyer der Grundschule übernahmen und mit allerlei Köstlichkeiten für das leibliche Wohl der Anwesenden sorgten. Der Marktgemeinderat beschloss der Befreiung zuzustimmen.

6 SEITE 6 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

7 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 7 25-JÄHRIGES DIENSTJUBILÄUM Uwe Groß feierte Anfang Juni 2014 sein 25-jähriges Betriebsjubiläum beim Markt Pleinfeld. Der gelernte Zentralheizungsund Lüftungsmonteur war zu Beginn seiner Tätigkeit für die Betreuung der Kläranlagen zuständig. Danach wurde er in der Wasserversorgung eingesetzt, wo er eine Ausbildung zum geprüften Wassermeister erfolgreich ablegte. Zu seinen Aufgaben gehören die Betreuung der Wasserversorgungs- und der Wasseraufbereitungsanlage, sowie des Wassernetzes der Gemeindewerke Pleinfeld und des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pfaffenberggruppe. Herr 1. Bürgermeister Dirsch dankte im Namen des Marktgemeinderates für die gute und zuverlässige Zusammenarbeit. Er hat sich durch seine gewissenhafte Arbeit das Vertrauen seiner Vorgesetzten und Kollegen erworben. NEUER RETTUNGSSCHWIMMER IM WALDFREIBAD PLEINFELD Seit Mitte Mai 2014 ist Herr Steffen Seiler als Rettungsschwimmer im Waldfreibad tätig. Er unterstützt in den Sommermonaten die Bademeister bei den Arbeiten im Freibad. Herr Seiler hat kurzfristig das deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber, einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Kurs zur Anwendung eines Defibrillator abgelegt, so dass er bestens für seine Tätigkeit im Freibad gerüstet ist. Die Kollegen und Kolleginnen im Freibad freuen sich auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. WALDBAD PLEINFELD Das Waldbad hat in den Monaten Juni bis August von 9 bis 20 Uhr, und im September von 10 bis 19 Uhr geöffnet. Kassenschluss ist jeweils 1 Stunde vor Betriebsende. Bei schlechter Witterung können die Zeiten allerdings verkürzt werden. Auskunft gibt es hierzu bei den Bademeistern, die unter der Tel.-Nr / zu erreichen sind. Eintrittspreise: Kinder Erwachsene Tageskarte 1,50 3,00 Tageskarte ab 17 Uhr 1,20 2,00 10er Karte 12,00 25,00 Saisonkarte 30,00 60,00 Familien-Saisonkarte 80,00 Wir wünschen unseren Badegästen einen schönen Aufenthalt. BEFLAGGUNG DES RATHAUSES Am 02. Juli wird anlässlich des Tages der Franken das Rathaus beflaggt. Der Tag der Franken erinnert an ein historisches Datum: Am 2. Juli des Jahres 1500 wurde auf dem Reichstag von Augsburg das Heilige Römische Reich Deutscher Nation in sechs Reichskreise eingeteilt. Das anfänglich Reichskreis Nr. 1 genannte Gebiet umfasste hauptsächlich den Bereich der Hochstifte Bamberg, Würzburg und Eichstätt, die beiden zollerischen Fürstentümer Ansbach und Kulmbach sowie die fünf Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Windsheim, Schweinfurt und Weißenburg. Ab 1522 wurde der Reichskreis erstmals als Fränkischer Reichskreis bezeichnet, der bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahre 1806 bestand. Weitere durch die Bayerische Staatsregierung angeordnete Beflaggungstermine im Juli: 20. Juli: Nationaler Gedenktag an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft Das Attentat vom 20. Juli 1944 ist als bedeutendster Umsturzversuch des militärischen Widerstandes in der Zeit des Nationalsozialismus in die Geschichte eingegangen. Als Voraussetzung für den geplanten Machtwechsel, auch unter dem Gesichtspunkt des Eides auf den Führer, wurde die Ermordung Hitlers angesehen. Die von Claus Schenk Graf von Stauffenberg bei einer Besprechung im Führerhauptquartier Wolfsschanze zur Explosion g e b r a c h t e Sprengladung verletzte den Diktator jedoch nur leicht. Alle am Attentat beteiligten Offiziere wurden durch das Regime ermordet.

8 SEITE 8 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

9 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 9 BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE EINTRAGUNG FÜR DAS VOLKSBEGEHREN KURZBEZEICHNUNG JA ZUR WAHLFREIHEIT ZWISCHEN G9 UND G8 IN BAY- ERN VOM 3. BIS 16. JULI Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten: Im Gebiet des Marktes Pleinfeld beim Markt Pleinfeld- Rathaus Einwohnermeldeamt Marktplatz 11 - Zimmer 1.2 zu folgenden Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00-12:00 Uhr; Mo., Di. und Mi: 13:00-16:00 Uhr; Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr; und zusätzlich Donnerstag, :00-20:00 Uhr und Samstag, :00-12:00 Uhr Die Barrierefreiheit ist gegeben. 2. Jede/Jeder Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen. 3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. 4. Jede/Jeder Stimmberechtigte kann ihr/sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden. 5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit 108 d des Strafgesetzbuchs). 6. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 15/2014 veröffentlicht. Diese Bekanntmachung ist im Rathaus des Marktes Pleinfeld, Marktplatz 11, Pleinfeld, 2. Stock Zimmer 2.3, während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden. Pleinfeld, gez. Dirsch, 1. Bürgermeister VOLKSBEGEHREN ZUR WAHLFREIHEIT ZWISCHEN G9 UND G8 Vom 3. bis 16. Juli haben wahlberechtigte Bürger in Bayern die Möglichkeit, am Volksbegehren zur Wahlfreiheit zwischen 8 und 9 Schuljahren an bayerischen Gymnasien teilzunehmen. Dazu ist es notwendig, sich persönlich in entsprechende Unterstützerlisten einzutragen. Wer sich in den genannten zwei Wochen außerhalb seines Wohnortes am Volksbegehren beteiligen möchte, der benötigt einen Eintragungsschein. Mit diesem kann man sich ohne Vorliegen besonderer Gründe in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern eintragen. Auch Personen mit körperlicher Behinderung und Krankheit während des gesamten Eintragungszeitraums können mit einem Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Eintragungsschein nicht die gleiche Bedeutung wie ein Wahlschein (Briefwahl) bei allgemeinen Wahlen hat. Eine briefliche Eintragung ist bei Volksbegehren mit dem Eintragungsschein nicht möglich. Der Eintragungsschein kann schriftlich (auch per Telefax, E- Mail) oder mündlich im Einwohnermeldeamt im Rathaus beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich. SATZUNG ZUR REGELUNG VON FRAGEN DES ÖRTLICHEN GEMEINDEVERFASSUNGSRECHTS STAND: Der Markt Pleinfeld erlässt auf Grund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 366), folgende Satzung: 1 Zusammensetzung des Marktgemeinderates Der Marktgemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister ( 6) und 20 ehrenamtlichen Mitgliedern. 2 Ausschüsse (1) Der Marktgemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse: (Fortsetzung auf Seite 11)

10 SEITE 10 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

11 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 11 (Fortsetzung von Seite 9) a) Haupt- und Finanzausschuss (HFA) bestehend aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Mitgliedern b) Bau- und Umweltausschuss (BUA) bestehend aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Mitgliedern c) Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) bestehend aus sieben ehrenamtlichen Mitgliedern d) Werkausschuss (WA) bestehend aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Mitgliedern (2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchstabe a), b) und d) genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Marktgemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied. (3) Die Ausschüsse außer dem Werkausschuss sind vorberatend tätig, soweit der Marktgemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen beschließen sie anstelle des Marktgemeinderates (beschließende Ausschüsse). (4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist. 3 Zuteilung bestimmter Aufgabengebiete (Referate) Der Marktgemeinderat kann einzelnen seiner ehrenamtlichen Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zu Bearbeitung zuteilen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus der Geschäftsordnung. 4 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung (1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden. (2) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 25,00 EUR für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Marktgemeinderates oder eines Ausschusses. Damit ist der Aufwand für Fahrtkosten und etwaige Auslagen abgegolten. Nehmen die Marktgemeinderatsmitglieder am Ratsinformationssystem (RIS) teil, erhöht sich das Sitzungsgeld für die Marktgemeinderatssitzungen um je 5,00 EUR für den für sie damit verbundenen erhöhten Zeitbedarf und Sachaufwand. (3) Marktgemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalvergütung von 20,00 EUR je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt. (4) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für ihre auswärtige Tätigkeit (außerhalb des Gemeindegebietes) Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes, soweit für die Tätigkeit in auswärtigen Gremien keine Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. (5) Jede Fraktion erhält für die Aufwendungen in der Fraktion und zur Erledigung der Fraktionsarbeit als Entschädigung einen monatlichen Grundbetrag von 30,00 EUR sowie zusätzlich einen monatlichen Pauschalbetrag von 5,00 EUR je Fraktionsmitglied. (6) Für die Bearbeitung bestimmter Aufgabengebiete (Referate) erhalten die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder als Entschädigung einen jährlichen Pauschalbetrag von 340,00 EUR. Dies gilt nicht für die weiteren Bürgermeister. (7) Die Entschädigungen für die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder und die Fraktionen werden vierteljährlich bezahlt. Die jährlichen Pauschalbeträge werden jeweils im Oktober des laufenden Jahres gezahlt. 5 Ortssprecher, Ortsbeauftragte (1) Die nach Art. 60a der Gemeindeordnung gewählten Ortssprecher und die vom Marktgemeinderat bestellten Ortsbeauftragten vertreten die Interessen des Ortsteiles, für den sie gewählt bzw. bestellt sind, gegenüber dem Markt Pleinfeld. Das Weitere wird durch die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat festgelegt. (2) Ortssprecher und Ortsbeauftragte erhalten für ihre Tätigkeit in den von ihnen betreuten Ortsteilen als Entschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag in folgender Höhe: a) Ortsteile bis 100 Einwohner 35,00 EUR b) Ortsteile von 101 bis 200 Einwohner Grundbetrag 30,00 EUR zuzüglich Einwohnerfaktor 0,25 EUR / Einwohner c) Ortsteile von 201 bis 300 Einwohner Grundbetrag 45,00 EUR zuzüglich Einwohnerfaktor 0,25 EUR / Einwohner d) Ortsteile von 301 bis 400 Einwohner Grundbetrag 60,00 EUR zuzüglich Einwohnerfaktor 0,25 EUR / Einwohner (Fortsetzung auf Seite 13)

12 SEITE 12 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

13 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 13 (Fortsetzung von Seite 11) e) Ortsteile von 401 bis 500 Einwohner Grundbetrag 80,00 EUR zuzüglich Einwohnerfaktor 0,25 EUR / Einwohner f) Ortsteile über 500 Einwohner Grundbetrag 95,00 EUR zuzüglich Einwohnerfaktor 0,25 EUR / Einwohner Für die Festlegung der Entschädigung ist die Einwohnerzahl (Hauptwohnsitze) des jeweiligen Ortsteiles zum maßgebend. (3) Neben der Aufwandsentschädigung nach Absatz 2 erhalten die Ortssprecher und die Ortsbeauftragten für die Teilnahme an Marktgemeinderatssitzungen und Ausschusssitzungen, zu denen sie geladen sind, ein Sitzungsgeld wie die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder. (4) Die Entschädigung für die Ortssprecher und Ortsbeauftragten wird monatlich im Voraus bezahlt. Ansonsten gilt 4 Abs. 7 entsprechend. 6 Erster Bürgermeister Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit. 7 Weitere Bürgermeister (1) Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte. Sie haben Anspruch auf eine weitere, neben der Entschädigung als Marktgemeinderat ( 4) zu gewährende Entschädigung nach dem Maß ihrer besonderen Inanspruchnahme als Zweiter und Dritter Bürgermeister. Die Höhe der weiteren Entschädigung wird durch Beschluss des Marktgemeinderates festgesetzt, der im Einvernehmen mit dem Ehrenbeamten ergehen muss (Art. 53 und 54 KWBG). (2) Einheitliche Änderungen aller Grundgehälter der Besoldungsordnungen A und B werden mit dem gleichen Vomhundertsatz für die festgesetzten Entschädigungen übernommen (Art. 56 KWBG). 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung, in Kraft getreten am , außer Kraft. Pleinfeld, MARKT PLEINFELD BENUTZUNG VON RASENMÄHERN UND SONSTIGEN GARTENGERÄTEN Seit längerer Zeit herrscht in den Gärten und Grünanlagen wieder Hochbetrieb - das Aushängeschild und Stolz eines jeden Grundbesitzers ist ein gepflegter Rasen. Damit dieser auch satt und mit dichtem Grün bewachsen ist, wurde er extra im Frühjahr bereits vertikutiert und gedüngt. Oftmals war dies allerdings zuviel des Guten, vor allem wenn der Rasenmäher nicht mehr zur Ruhe kommt. Wenn dann noch der Rasenmäher oder manch anderes lärmende Ungetüm während der Mittagszeit oder spät abends zum Einsatz kommt, ist es meist vorbei mit der Ruhe und dem Nachbarschaftsverständnis. Statt den Nachbarn direkt anzusprechen - man will den nachbarschaftlichen Frieden ja nicht gefährden - greift der lärmgeplagte und Ruhe suchende Bürger zum Telefon und wählt die Nummer des Rathauses. Annähernd täglich wird der zuständige Sachbearbeiter mit Fragen verärgerter Nachbarn konfrontiert. So zeigt sich, dass hier scheinbar immer noch Aufklärungsbedarf bezüglich der Benutzung von Rasenmähern und anderen lärmintensiven Gartengeräten besteht. Dabei ist die Antwort auf die gestellten Fragen ganz einfach - wenn man die seit 2002 gültige Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) kennt. In dieser Verordnung ist die Benutzung von Rasenmähern oder anderen Lärm erzeugenden Geräten abschließend geregelt. Für typische Geräte und Maschinen im privaten Bereich gelten in empfindlichen Gebieten (reine, allgemeine und besondere Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Erholungssondergebiete, Gebiete für die Fremdenbeherbergung sowie Pflegeanstalten) folgende Betriebszeiten: 1. An Sonn- und Feiertagen sowie werktags zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr dürfen nicht betrieben werden: - Rasenmäher Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mäher mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben wird. So genannte lärmarme Geräte mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht in dieser Zeit betrieben werden. - Heckenscheren, tragbare Motorkettensägen - Rasentrimmer und Rasenkantenschneider - Vertikutierer - Schredder / Zerkleinerer / Häcksler Auch hier spielt es keine Rolle, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben werden gez. D i r s c h 1. Bürgermeister (Fortsetzung auf Seite 15)

14 SEITE 14 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

15 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 15 (Fortsetzung von Seite 13) 2. An Sonn- und Feiertagen und werktags zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr dürfen folgende Geräte mit dem EG -Umweltzeichen nach Art. 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG nicht betrieben werden: - Freischneider - Laubbläser und -sammler - Grastrimmer und Graskantenschneider Diese Geräte dürfen nicht mit Rasentrimmern bzw. Rasenkantenschneidern verwechselt werden. Grastrimmer bzw. Graskantenschneider werden mit Verbrennungsmotor betrieben! 3. Folgende Geräte ohne EG-Umweltzeichen nach Art. 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden. - Freischneider - Laubbläser und -sammler - Grastrimmer und Graskantenschneider Diese Geräte dürfen nicht mit Rasentrimmern bzw. Rasenkantenschneidern verwechselt werden. Grastrimmer bzw. Graskantenschneider werden mit Verbrennungsmotor betrieben! Unser Tipp: Achten Sie bereits beim Neukauf eines Rasenmähers auf eine lärmarme Ausführung mit Elektroantrieb, respektieren Sie die Mittagsruhe von Kleinkindern und Senioren und mähen Sie nicht unbedingt in der Zeit von bis Uhr. BÜRGERSTEIG BLEIBT FÜR DIE ERWACHSENEN RADLER TABU! Immer wieder kommt es in letzter Zeit vor, dass erwachsene Fahrradfahrer mitten auf dem Gehweg mit ihrem Fahrrad unterwegs sind. Dabei ist die Gesetzeslage klar: gibt es weder Seitenstreifen noch Radwege, so müssen Radfahrer auf der Straße fahren. Der Bürgersteig ist für Fahrradfahrer, die älter als 10 Jahre sind, generell tabu. Kleine Radler bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen ausnahmsweise auf dem Gehsteig fahren. Auf einem Gehweg entlang der Fahrbahn, der nicht als Radweg ausgeschildet ist, dürfen Erwachsene folglich nicht fahren und haben dort auch nichts zu suchen. Auf Gehwegen ist das Radfahren nur dann erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen dazu ermächtigt. Kommt es beim verbotenerweisen Radfahren auf dem Gehweg zu einer Kollision mit einem Auto an einer Grundstücksausfahrt, so trifft die Schuld in der Regel den Fahrradfahrer. In derartigen Fällen tritt, wie durch die geltende Rechtsprechung entschieden, die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück. Der Markt Pleinfeld bittet daher alle erwachsenen Radfahrer um Einsicht, so dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht werden kann. EVA PUSCHADEL IST DIE ÄLTESTE EINWOH- NERIN VON PLEINFELD Dass die Menschen im Lande immer älter werden, ist hinlänglich bekannt und beschert dank fortschrittlicher Medizin auch einer Gemeinde immer mehr außergewöhnliche Seniorengeburtstage, die es früher gar nicht gab oder äußerst selten waren. Frau Eva Puschadel ist die älteste Einwohnerin von Pleinfeld und durfte am 6. Juni ihren 98. Geburtstag feiern. Zusammen mit einem Blumengruß überbrachte Margarita Uhl die Glückwünsche der Marktgemeinde und des Bürgermeisters Markus Dirsch. Frau Puschadel, die bis im letzten Jahr in einer eigenen Wohnung im Seniorenhof lebte, freute sich sehr über diesen Besuch. Sie wird von ihrer Tochter Gudrun Dilling und im Seniorenhof Pleinfeld liebevoll betreut und ist geistig noch sehr rege. Unser Foto zeigt die Gratulanten zusammen mit der Jubilarin. WASSERTRETANLAGE AN DER MANDLESMÜHLE, DIE FÜNF ESSLINGER Im April 2014 wurde die Kneippanlage an der Mandlesmühle eröffnet. Die Anlage ist nach den fünf Elementen der Kneippschen Lehre ausgebaut: Wasser, Bewegung, innere Ordnung, Ernährung, Duft und Aroma. Das Angebot ist sowohl für Einheimische als auch für Urlaubsgäste gedacht. Die Anlage steht allen kostenlos zur Verfügung. Die Fünf Esslinger sind ein Bewegungsprogramm, das zum Ziel hat, Muskeln, Knochen und Bewegungen so lange wie möglich fit zu halten. Ein rationales Training für die Muskel- Knochen-Fitness kann in 5 Komponenten aufgeteilt werden: Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Koordination und Ausdauer. Das Programm wird seit mehreren Jahren von vielen Menschen erfolgreich angewendet. Dr. Runge hat in Esslingen an seinem Krankenhaus dieses Übungsgerät entwickelt und auch gleichzeitig Anleitungen für Übungen mit und ohne die Fünf Esslinger ausgearbeitet. Für Übungsleiter der örtlichen Sportvereine gibt es Unterlagen über das Bewegungsprogramm sowie die Übungen. Bei Interesse bitte im Rathaus bei Frau Kern, Tel / , oder per Mail claudia.kern@pleinfeld.de, melden.

16 SEITE 16 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

17 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 17 AUSSENSPRECHTAGE DES ZENTRUM BAYERN - FAMILIE UND SOZIALES REGION MITTELFRANKEN IN WEISSENBURG Das Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken führt am Dienstag, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen, Gebäude Niederhofener Straße 3, Weißenburg ( Altes Arbeitsamt ) einen allgemeinen Außensprechtag durch. Das Amt ist zuständig für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz (jetzt: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch), die Gewährung von Elterngeld und Landeserziehungsgeld, die Gewährung von Blindengeld und den Vollzug des sozialen Entschädigungsrechts (Kriegs- und Wehrdienstopfer, Entschädigung für Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte). Mit den monatlichen Außensprechtagen soll den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen eine umfassende Beratung vor Ort geboten werden. BLUTSPENDE AM IN PLEINFELD Die Versorgung der Krankenhäuser mit Frischblutkonserven wird von Jahr zu Jahr schwieriger, da die Anzahl der Spender mit dem Bedarf an Blut nicht mehr mithalten kann. Der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes veranstaltet deshalb am Donnerstag, in der Zeit von 16:30 20:30 Uhr wieder eine Blutspende in der Grundschule in Pleinfeld (Ringstraße 45). Der Blutspendedienst weist darauf hin: Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspendepass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass). UNBÜROKRATISCH: DIE MÜTTERRENTE Im Internet kursieren angebliche und teils kostenpflichtige Antragsformulare für die ab 1. Juli 2014 geplante Mütterrente. Derartige Formulare stammen nicht von der Deutschen Rentenversicherung und sollten nicht benutzt werden. Ein Antrag auf Mütterrente ist in der Regel nicht erforderlich. So wird jeder Berechtigte, der bereits eine Rente bezieht, die Mütterrente automatisch erhalten. Gleiches gilt für alle, die noch keine Rente erhalten, jedoch bereits Kindererziehungszeiten für ihre vor 1992 geborenen Kinder bei der Rentenversicherung beantragt haben. Nur wer bislang noch keine solchen Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat, sollte dies nun tun. Das Antragsformular für Kindererziehungszeiten gibt es kostenlos auf der Internetseite sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Dort und unter der kostenlosen Servicenummer / sind auch weitere Informationen zur Mütterrente erhältlich. Mütterrente - Was ist Mütterrente? Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wird bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Es ist vorgesehen, ab dem 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten anzurechnen. Wie wirkt sich die Mütterrente auf die Rentenhöhe aus? Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. Juli wird die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal um einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung von 28,14 EURO im Westen und 25,74 EURO im Osten. Durch die Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 werden sich die Beträge voraussichtlich auf 28,61 EURO im Westen und 26,39 EURO im Osten erhöhen. Wird die Mütterrente brutto oder netto ausgezahlt? Die 28,61 EURO (West) für jedes vor 1992 geborene Kind sind Bruttowerte. Sie unterliegen gegebenenfalls einem Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Besteuerung. Gibt es eine Nachzahlung für vergangene Jahre? Die Erhöhung ist für die Zeit ab 1. Juli 2014 vorgesehen. Rentennachzahlungen für Zeiträume vor dem 1. Juli 2014 wird es nicht geben. Wie erhält man die Mütterrente, wenn man schon Rentner ist? Wer vor dem 1. Juli 2014 bereits eine Rente bezieht, bei der Kindererziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhält Mütterrente ohne Antrag. Er muss nicht von sich aus tätig werden. Wie erhält man Mütterrente, wenn man noch keine Rente bezieht? Auch wer bis zum 1. Juli 2014 noch keine Rente bezieht und bereits die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten gelten gemacht hat, braucht nicht von sich aus tätig zu werden. Hier hat die Deutsche Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten bereits im Rentenkonto gespeichert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Deutsche Rentenversicherung prüft in diesen Fällen von sich aus die Berücksichtigung der Mütterrente und speichert gegebenenfalls das weitere Jahr im Versicherungskonto. (Fortsetzung auf Seite 19)

18 SEITE 18 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

19 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 19 (Fortsetzung von Seite 17) Etwas anderes gilt für Versicherte mit Kindern, die bislang noch keine Kindererziehung bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben und für die dementsprechend auch noch keine Kindererziehungszeiten im Rentenkonto gespeichert sind. Sie sollten die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für ihre vor 1992 geborenen Kindern geltend machen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann auch die Berücksichtigung der Mütterrente. Die Deutsche Rentenversicherung weist die Versicherten von sich aus darauf hin, dass die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten geltend zu machen ist. Die Versicherten erhalten den Hinweis erstmals mit Erreichen des 43. Lebensjahres im Rahmen des sog. Kontenklärungsverfahrens. In diesem Verfahren wird geprüft, ob im Rentenkonto alle für die Rentenberechnung relevanten Zeiten enthalten sind. Die Kindererziehungszeiten sollten spätestens im Rentenantragsverfahren geltend gemacht werden. (Angaben ohne Gewähr Informationen der Homepage der Deutschen Rentenversicherung) RENTENTIPP: EINNAHMEN AUS SOLARSTROM-, PHOTOVOL- TAIK- UND WINDKRAFTANLAGEN GELTEN ALS HINZUVERDIENST Vielen Alters- und Erwerbsminderungsrentnern, die nur bis zu 450 Euro monatlich zu ihrer Rente hinzuverdienen dürfen (Hinzuverdienstgrenze), ist oft nicht bewusst, dass auch Einnahmen aus Solarstrom-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen als Hinzuverdienst gelten. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin. Sofern diese Einnahmen als Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit im Einkommensteuerbescheid aufgeführt sind, müssen diese dem zuständigen Rentenversicherungsträger bekannt gegeben werden. Übersteigen die Einnahmen gegebenenfalls auch durch die Zusammenrechnung mit einer geringfügigen Beschäftigung nämlich 450 Euro monatlich, ist mit einer Rentenkürzung zu rechnen. Für Bezieher einer Hinterbliebenenrente gilt Ähnliches, allerdings mit höheren Freigrenzen (zurzeit 742,90 Euro West, 679,54 Euro Ost). ENDE 2013 LEBTEN IN BAYERN MEHR ALS 1,1 MILLION MENSCHEN MIT EINER SCHWERBEHINDERUNG Ursache für die Schwerbehinderung war zumeist eine Krankheit. Ende 2013 gab es in Bayern mehr als 1,1 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, war in 90 Prozent aller Fälle eine Krankheit die Ursache für die Behinderung. Die am häufigsten vorkommenden Behinderungsarten nach Oberkategorien waren die Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen ( ), gefolgt von Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen sowie Suchtkrankheiten ( ). Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung erhebt im zweijährigen Turnus Daten zu den schwerbehinderten Menschen. Das sind Personen, bei denen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ein amtlich festgestellter Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und die einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Zum 31. Dezember 2013 waren Menschen in Bayern als schwerbehindert registriert, davon (51,5 Prozent) Männer und (48,5 Prozent) Frauen. Gegenüber dem Jahresende 2011 ( schwerbehinderte Menschen) bedeutet dies einen Anstieg um knapp zwei Prozent. In den allermeisten Fällen ( ) war eine Krankheit ursächlich für die Schwerbehinderung. Bei Personen war das Leiden angeboren, bei Personen war ein Unfall (inklusive Berufskrankheit) und bei eine Schädigung aufgrund von Kriegs-, Wehr- oder Zivildienst die Ursache. Bei Personen war die Behinderung auf eine sonstige oder ungenügend bezeichnete Ursache zurückzuführen. Betrachtet man das Alter der schwerbehinderten Menschen stellt man fest, dass mehr als die Hälfte der Personen ( ) zum Stichtag über 65 Jahre alt waren (53,7 Prozent). Im jugendlichen Alter bis unter 18 Jahren gab es in Bayern Menschen mit Behinderung (2,2 Prozent), im Alter von 18 bis unter 65 Jahre (44,1 Prozent).

20 SEITE 20 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

21 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 21 BAYERNS GETREIDEANBAUFLÄCHE GERINGFÜGIG GESTIEGEN Eine erste Schätzung zeigt insbesondere Zunahme bei Winterweizen und Sommergerste Nach einer ersten Schätzung haben die bayerischen Landwirte für die Ernte 2014 eine Fläche von rund 1,06 Millionen Hektar mit Getreide (ohne Körnermais) bestellt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, entspricht dies gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme um rund ein Prozent. Zu einer Flächenausweitung kam es insbesondere beim Winterweizen um Hektar auf Hektar sowie bei der häufig zum Bierbrauen verwendeten Sommergerste um Hektar auf Hektar. Dagegen wurde die Aussaatfläche von Roggen (einschließlich Wintermenggetreide) um Hektar auf Hektar sowie von Sommergerste um Hektar auf Hektar reduziert. Auch der Anbau von Winterraps wurde um knapp drei Prozent auf gut Hektar verringert. Nachdem der Kartoffelanbau bereits 2013 um Hektar ausgeweitet wurde, dürfte er auch dieses Jahr mit voraussichtlich Hektar um gut zwei Prozent über dem Vorjahresniveau liegen. Nach einer ersten Schätzung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung haben die bayerischen Landwirte für die Ernte 2014 eine Fläche von rund 1,06 Millionen Hektar (ha) mit Getreide (ohne Körnermais) bestellt, rund ein Prozent bzw. knapp ha mehr als im Jahr zuvor. Bei den Wintergetreidearten kam es lediglich bei der wichtigsten Getreideart, dem Winterweizen, gegenüber dem Vorjahr zu einer merklichen Flächenausweitung. Mit ha wurde die Anbaufläche des Vorjahres um ha bzw. 2,5 Prozent übertroffen. Dagegen wurde die Aussaat von Roggen (einschließlich Wintermenggetreide) um Hektar bzw. fast 14 Prozent auf ha reduziert. Auch die mit Wintergerste bestellte Fläche blieb mit ha um ha bzw. knapp zwei Prozent unter dem Vorjahresniveau. Insgesamt liegt die Aussaat der Winterkulturen mit rund ha geringfügig über der des Vorjahres. Die bedeutendste Sommergetreideart ist die Sommergerste, die häufig als Braugerste verwendet wird. Nach dem starken Rückgang im vorangegangenen Jahr, erfolgte in diesem Jahr eine Flächenausweitung um ha bzw. fünf Prozent auf ha. Während die Haferfläche mit ha nahezu unverändert blieb, wird beim Sommerweizen mit einem Anstieg um ein Fünftel auf gut ha gerechnet. Winterraps, die wichtigste Ölfrucht des Landes, wurde auf ha angebaut. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Flächenminderung um knapp drei Prozent. Bei Kartoffeln kann nach dem Anbautief von ha im Jahr 2012 und der knapp fünfprozentigen Steigerung im vorangegangenen Jahr mit einer weiteren Flächenausweitung um gut zwei Prozent auf ha gerechnet werden. Auch bei Zuckerrüben wird mit ha eine um acht Prozent höhere Anbaufläche erwartet. GÜLLE SICHER LAGERN UND ENTNEHMEN Güllegase sind unsichtbar und wirken bereits in kleinsten Mengen wie Nervengift. Sie betäuben den Geruchssinn und lähmen die Atmung. Neben Schwefelwasserstoff befinden sich auch Methan, Ammoniak und Kohlendioxid in der Gülle. Einige dieser Güllegase sind in Verbindung mit einem Zündfunken, wie er zum Beispiel beim Flexen oder Schweißen entstehen kann, hochexplosiv. Offenes Feuer, brennende Zigaretten oder Funkenflug sind in der Nähe von Güllegruben tabu. Verstärkt werden die Wirkungen der Gase durch Umrühren, Pumpen oder ähnliche Arbeiten hier ist besondere Vorsicht geboten. Der Landwirt hat kaum Chancen, zu erkennen, ab wann er in ernsthafter Gefahr ist. Das macht die Arbeiten an der Güllegrube so gefährlich, resümiert Peter Seidl, Vorstandsmitglied der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und selbst landwirtschaftlicher Unternehmer. Sein Rat an die Berufskollegen: Von vorneherein die besondere Gefährdung durch Gülle einkalkulieren und rechtzeitig Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Was die SVLFG rät Die Hauptgefahren bei der Arbeit mit Flüssigmist sind Vergiftungen, Explosionen, Stürze ins Güllelager und Erstickungen. Vor allem bei der Lagerung und Entnahme kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Deshalb rät die SVLFG: - Nie ohne Schutzmaßnahmen ins Güllelager einsteigen. - Kein offenes Feuer oder Funkenflug in der Nähe von Güllelagern. - Deckel, Umwehrungen und Verschlüsse regelmäßig auf Verschleiß prüfen. - Deckel von geschlossenen Güllegruben insbesondere auf Befahrbarkeit und Durchtrittsicherheit prüfen. - Bei geschlossenen Güllelagern für ausreichende Belüftung sorgen, insbesondere beim Aufrühren und bei der Entnahme. Zur Belüftung müssen zwei sich gegenüber liegende Deckel mit ausreichend großen Lüftungsgittern vorhanden sein. (Fortsetzung auf Seite 22)

22 SEITE 22 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD (Fortsetzung von Seite 21) Güllelager gegen Hineinfallen sichern Offene Gruben benötigen mindestens eine 180 cm hohe Umwehrung, zum Beispiel einen Schutzzaun. Solche Zäune altern im Laufe der Zeit. Haltepfosten können abrosten oder brechen. Die Zäune sind deshalb regelmäßig zu überprüfen. Ein 30 cm hoher Anfahrsockel verhindert das Abstürzen von Fahrzeugen. Die Umwehrung darf nicht übersteigbar sein. Ein großes Sicherheitsplus sind abschließbare Entnahmeöffnungen. Sie ermöglichen das Entnehmen von Gülle, ohne dass gefährliche Öffnungen in der Umwehrung entstehen. Sichere Entnahmeöffnungen verhindern vor allem auch, dass Kinder in die Grube gelangen. Ist bei geschlossenen Gruben die Abdeckung geöffnet - etwa bei der Entnahme - muss eine Gittersicherung das Abstürzen verhindern. Die sicherste Lösung sind feste Entnahmestutzen, weil damit fürs Abpumpen der Gülle gar keine Bodenöffnung notwendig ist. Weiterführende Informationen und einen Link zum Filmbeitrag "Gefährliche Güllegase - Flüssigkeit mit Sprengkraft" des Bayerischen Rundfunks sind unter index.html zu finden. Biogasanlagen: Gefährdungsbeurteilung verpflichtend Besichtigen und überprüfen die Mitarbeiter der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) landwirtschaftliche Biogasanlagen, stellen sie oftmals fest, dass eine aktuelle schriftliche Gefährdungsbeurteilung nicht vorhanden ist. Vielen Betreibern ist die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, schlichtweg nicht bewusst. Hierbei spielt es keine Rolle, ob in der Anlage Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht. Verpflichtende Vorgaben Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt die Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb von Biogasanlagen vor. Ein Teil dieser Gefährdungsbeurteilung ist das so genannte Explosionsschutzdokument. Sollte sich im Laufe der Zeit die Anlage zum Beispiel durch Umbau oder Erweiterung verändern, ist ein neues Explosionsschutzdokument zu erstellen, das die Veränderungen berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass auch die Gefährdungsbeurteilung neu zu erstellen ist. Für Anlagen, auf denen Fremdarbeitskräfte beschäftigt werden, schreibt das Arbeitsschutzgesetz, unabhängig vom Explosionsdokument, die Gefährdungsbeurteilung vor. In ihr sind alle Arbeitsbereiche im Zusammenhang mit der (Fortsetzung auf Seite 23)

23 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 23 (Fortsetzung von Seite 22) Biogasanlage zu erfassen und hinsichtlich der Gefährdungen für die Beschäftigten schriftlich zu beurteilen. Sie ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ziel ist es, dass sich der Anlagenbetreiber mit den Gefährdungen in seiner Anlage auseinandersetzt und Wege sucht, sie zu minimieren. Handlungshilfe über SVLFG Um Anlagenbetreibern, die bisher noch keine Gefährdungsbeurteilung gefertigt haben, diese zu erleichtern, stellt die SVLFG eine Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung Biogas zur Verfügung. Sie enthält die wichtigsten Gefährdungen der derzeit üblichen Anlagentypen und darüber hinaus Elemente aus den Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe und Biostoffe. Ein Teil dieser Beurteilung ist die Grundlage für das Explosionsschutzdokument. Die Handlungshilfe kann als ungeschütztes Dokument im WORD-Format beliebig an jede Anlage angepasst und weiterentwickelt werden. Zu finden ist sie im Internet unter > Prävention > Praxishilfen > Mustergefährdungsbeurteilungen > Allgemeine Mustergefährdungsbeurteilungen. URLAUBSZEIT IST REISEZEIT Mit der europäischen Krankenversicherungskarte erhalten gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen. Sie ist daher bei Auslandsreisen immer mitzuführen. Nach Angaben der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist dies für die anstehende Urlaubszeit ebenso zu beachten wie ein ausreichender Impfschutz. Die European Health Insurance Card, kurz EHIC, befindet sich auf der Rückseite der neuen Versichertenkarte und dient als Nachweis des Versicherungsschutzes bei Reisen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in Länder, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Verlust der Karte, wird eine provisorische Ersatzbescheinigung ausgegeben. Wichtig: Ein Krankenrücktransport in die Heimat ist über die gesetzliche Krankenversicherung nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt ratsam. In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, Andorra, Monaco und San Marino, werden die Kosten für eventuell ärztlich notwendig werdende Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Rechtzeitig vor Reisebeginn sollte auch der eigene Impfschutz überprüft werden. Dies gilt insbesondere für Polio, Diphtherie und Tetanus. Auslandsreisende sollten sich unbedingt vorher darüber informieren, welche zusätzlichen Impfungen für das Reiseland empfohlen werden. Weitere Informationen unter > Leistungen > Leistungen der Krankenversicherung > Krankenversicherung bei Auslandsreisen N-ERGIE NETZ GMBH WIRD ZUR MDN MAIN-DONAU NETZGESELLSCHAFT MBH UMSTELLUNG AB 1. JANUAR 2015 Am 1. Januar 2015 heißt die N-ERGIE Netz GmbH MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh. Die Main-Donau Netzgesellschaft wird als Tochterunternehmen der N-ERGIE Aktiengesellschaft weiterhin in gewohnter zuverlässiger Weise die Strom-, Erdgas-, Wasser- und Fernwärmenetze der N- ERGIE betreiben. Für die Kunden und Partner der N-ERGIE Netz GmbH ändert sich durch die Umbenennung nichts: Der bewährte 24 -Stunden-Service und alle Telefonnummern, darunter auch die Störungsnummer, bleiben bestehen. Der Grund für die Umbenennung des Unternehmens sind gesetzliche Vorgaben zur Entflechtung der Netze von der Erzeugung und dem Vertrieb. Bereits 2007 wurde die N- ERGIE Netz GmbH gemäß den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) als eigenständige Netzgesellschaft gegründet. Um zu verdeutlichen, dass es sich bei dem Energieversorger N-ERGIE Aktiengesellschaft und dem Verteilnetzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH um zwei getrennt agierende Unternehmen handelt, wird die N-ERGIE Netz GmbH nun in MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh umbenannt. Die Netzregion der N-ERGIE Netz GmbH und in Zukunft Main-Donau Netzgesellschaft erstreckt sich über große Teile Mittelfrankens sowie über Teile von Unterfranken, Oberbayern, Schwaben, Oberpfalz sowie Randbereiche von Baden-Württemberg. Das Stromnetz hat eine Gesamtlänge von über Kilometer, das Fernwärmenetz ca. 290 Kilometer. Das Erdgasversorgungsnetz umfasst Kilometer und das Trinkwassernetz km. Derzeit beschäftigt das Unternehmen rund 330 Mitarbeiter. SOMMERHITZE WAS UND WIEVIEL KINDER JETZT TRINKEN SOLLTEN Spielen, toben, draußen sein, gerade jetzt im Sommer was gibt es Schöneres für Kinder? Wer sich so richtig ausgetobt hat, hat danach auch Durst doch der kommt häufig zu spät, so dass Kinder häufig zu wenig Flüssigkeit aufnehmen. Was viele Menschen nicht wissen: Kinder haben im Verhältnis zu Größe und Gewicht einen deutlich höheren Flüssigkeitsbedarf als Erwachsene. Bereits Kindergartenkinder und Grundschüler sollten täglich zwischen einem und eineinhalb Liter täglich trinken. Das heißt, vier bis fünf Gläser über den Tag verteilt bei großer Hitze und nach körperlicher Anstrengung darf es ruhig mehr sein. Wenn Kinder das Trinken vergessen, ist es die Aufgabe von Eltern und Erzieher/innen, sie rechtzeitig daran zu erinnern. (Fortsetzung auf Seite 24)

24 SEITE 24 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD (Fortsetzung von Seite 23) Natürlich schwankt das individuelle Trinkverhalten, aber: Trinken Kinder zu wenig, ist die geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Es drohen Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme. Natürlich beeinflusst das Trinkverhalten auch die Zahngesundheit der Kinder. Nur wer ausreichend ungesüßte Getränke zu sich nimmt, produziert genügend Speichel, der einen wichtigen Beitrag zur Zahngesundheit leistet. Nicht jedes Getränk ist geeignet Dazu Dr. Herbert Michel, Vorsitzender der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit: Es ist nicht schwierig, seinem Kind schmerzhafte Karies zu ersparen. Die richtige Getränkeauswahl gehört dazu. Bei einer ausgewogenen Ernährung werden täglich etwa 0,3 Liter Flüssigkeit durch Obst oder Gemüse aufgenommen. Das tägliche Glas Milch etwa zum Frühstück hilft mit wertvollem Kalzium und Phosphor bei der Remineralisierung und macht Kinderzähne stark. Wer jetzt noch genügend Mineralwasser oder ungesüßten Tee anbietet, macht alles richtig, damit Kinder genug trinken ohne dabei ihre Zähne zu schädigen. Tipps für Trinkfaule Nicht alle Kinder trinken gerne. Manchmal genügen schon ein paar Tricks, um sie zu motivieren. Ein besonders schöner Becher, eine eigene, selbst ausgesuchte Tasse, Getränke mit Strohhalm oder mit einer netten Garnierung serviert, all dies sind Kleinigkeiten, die den Kindern das Trinken schmackhaft machen ohne großen Aufwand zu verursachen. Die LAGZ-Zahnärzte raten auch dazu, auch außer Haus, zum Beispiel bei längeren Ausflügen, immer eine Trinkflasche voll Wasser dabei zu haben. Richtig Trinken darauf kommt es an Nicht nur die Flüssigkeitsmenge, auch das Trinkverhalten beeinflusst die Zahngesundheit. Dr. Herbert Michel betont, dass bereits bei der frühkindlichen Erziehung die Weichen richtig gestellt werden können: Gewöhnen Sie bereits kleinen Kindern an, zügig zu trinken und dann das Getränk, beziehungsweise den leeren Becher, zur Seite zu stellen. Unterbinden Sie unbedingt Dauernuckeln am Fläschchen. Häufig ist Langeweile oder Unsicherheit dafür der Grund hier geht es darum diese Ursachen abzustellen, rät er. Ein Wort zu Ventilflaschen Viele Getränke, gerade auch Mineralwasser und Fruchtschorle, werden mittlerweile in Flaschen mit praktischem Ventilverschluss angeboten. So können Getränke bei Ausflügen mitgenommen werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Flüssigkeit ungewollt ausläuft. Problematisch für die Zahngesundheit werden solche Flaschen, wenn Kinder aus Langeweile oder aus anderen Gründen ständig daran nuckeln. Es stellt sich dabei der gleiche schädliche Effekt ein, wie beim Dauernuckeln am Babyfläschchen. Unterbinden Sie deshalb auch dieses Verhalten sofort. Süßes nur selten Fruchtnektare, Soft- und Energydrinks, Limonaden, fertige Milchmischgetränke, gezuckerter Tee und auch die so praktischen Trinkpäckchen um nur Einige zu nennen - können besonders bei ständigem Verzehr die Zähne schädigen und sollten deshalb die Ausnahme bleiben. Weitere Informationen für gesunde Kinderzähne gibt es auf der Homepage der LAGZ unter

25 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 25

26 SEITE 26 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

27 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 27

28 SEITE 28 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD INFORMATION DER KULTUR- UND TOURISTINFORMATION PLEINFELD Bei uns erhalten Sie aktuell Tickets für die genannten und viele weitere Veranstaltungen: Circus Musicus - Musik in der Manege 06. Juli 2014 Nürnberg Der gestiefelte Kater 12. Juli 2014 Muhr am See Revolverheld 27. Juli 2014 Ansbach Die Sternstunde des Josef Bieder 01. August 2014 Muhr am See Norbert Neugierig 02. August 2014 Weißenburg Schweig Bub! 09. August 2014 Muhr am See Wolfgang Krebs 13. September 2014 Weißenburg Ciao Weiß-Blau 20. September 2014 Treuchtlingen Günter Grünwald 25. September 2014 Weißenburg Musical & Operetten Gala 11. Oktober 2014 Ansbach Matthias Kellner 14. Oktober 2014 Gunzenhausen Urban Priol 16. Oktober 2014 Gunzenhausen Jack The Ripper 14. November 2014 Ansbach Da Huawa, da Meier und I 21. November 2014 Gunzenhausen Wise Guys 27. November 2014 Fürth Matthias Egersdörfer 04. Dezember 2014 Nürnberg Michl Müller 12. Dezember 2014 Ansbach Der Nussknacker 23. Dezember 2014 Nürnberg Altmühlsee-Festspiele Muhr am See Informationen über alle Veranstaltungen, für die Sie in der Kultur- und Touristinformation Pleinfeld Tickets erhalten, finden Sie auch im Internet unter TICKET-HOTLINE: /

29 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 29 FÜHRUNGEN 2014 SandGestöber Offensandige Flächen zwischen lichten Kiefernwäldern, Sandpionierrasen, aufgelassene Sandgruben und Baggerseen haben das Gebiet zwischen Mandlesmühle und Heiligenwaldsee zu einem Refugium für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten werden lassen. Die Schönheit der Sandlebensräume eröffnet sich manchen erst auf den zweiten Blick. Dabei beherbergen die Sandökosysteme ausgesprochene Spezialisten der Tier- u. Pflanzenwelt. Termin: 17. Juli 2014 Uhrzeit: Uhr Dauer: ca. 2 Stunden Treffpunkt: Informationszentrum Fränkisches Seenland / Mandlesmühle Die Heide blüht! Die Gemeinde Pleinfeld besitzt eine der größten und bedeutendsten Heidelandschaften im Landkreis. Großflächige Teppiche von Heidekraut- und Besenginsterbeständen, unterbrochen von nassen und moorigen Teilflächen, sind Lebensraum vieler seltener Rote-Liste-Arten. Juli und August, wenn die Heide zu blühen beginnt, sind wohl die schönsten Monate im Bereich Schwallmoos-Heumahd. Termin: 3. und 17. August 2014 Uhrzeit: Uhr Dauer: ca. 2 Stunden Treffpunkt: Mischelbacher Kirche Nähere Informationen: Kultur- u. Touristinformation Pleinfeld; Tel.: 09144/ KULTUR- UND TOURISTINFORMATION PLEINFELD IST VORVERKAUFSSTELLE FÜR DIE ALTMÜHLSEE-FESTSPIELE 2014 Liebe Freunde der Altmühlsee-Festspiele und die, die es noch werden möchten, der theatralische Bogen der Festspiele in Muhr am See wird weit gespannt. Vom beschwingten musikalischen Lustspiel DER VETTER AUS DINGSDA von Eduard Künneke, über das fränkische Volksstück SCHWEIG, BUB! zum 70. Geburtstag des Autors Fitzgerald Kusz, über den Märchenklassiker der Gebrüder Grimm DER GESTIEFELTE KATER, bis hin zum Stargastspiel des umwerfenden Hans-Joachim Heist alias Gernot Hassknecht aus der zdf heute show in DIE STERNSTUNDE DES JOSEF BIEDER und einem TANZ- WORKSHOP mit dem renommierten Choreografen Guido Markowitz. Begleiten Sie das Theaterteam durch den Sommer 2014, durch Ihren Besuch, durch Ihr Lachen, durch Ihr Mitfühlen, durch Ihre Anteilnahme. Tickets gibt es in der Kultur- und Touristinformation Pleinfeld. Ticket-Hotline: / Für alle Führungen wird festes Schuhwerk empfohlen. Alle Führungen sind für Familien mit Kindern geeignet. GÄSTEBEGRÜSSUNG DES TOURISMUSVEREINS PLEINFELD E.V. Seit Ende Mai lädt der Tourismusverein Pleinfeld wieder alle Gäste, die in Pleinfeld und Umgebung ihren Urlaub verbringen, zur Gästebegrüßung ein. Bei einem Glas Sekt (für die kleinen Gäste gibt s Orangensaft) erfahren die Urlauber alles Wissenswerte über die Region sowie viele aktuelle Veranstaltungstipps. Die Gästebegrüßung findet wöchentlich montags um 10:30 Uhr immer im Wechsel im Bürgerhaus Pleinfeld oder im Haus des Gastes Ramsberg am Brombachsee statt. Die nächsten Termine: Montag, 07. Juli 2014 Haus des Gastes Ramsberg Montag, 14. Juli 2014 Bürgerhaus Pleinfeld Montag, 21. Juli 2014 Haus des Gastes Ramsberg Montag, 28. Juli 2014 Bürgerhaus Pleinfeld 10:30 Uhr 10:30 Uhr 10:30 Uhr 10:30 Uhr

30 SEITE 30 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

31 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 31

32 SEITE 32 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

33 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 33

34 SEITE 34 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

35 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 35

36 SEITE 36 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

37 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 37

38 SEITE 38 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

39 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 39

40 SEITE 40 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

41 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 41 NEUES AUS DER KITA ST. FRANZISKUS Die Kochpiraten der Kita St. Franziskus Pleinfeld stellten sich die Frage: Wie wird Schokolade gemacht? Können wir dies selbst machen? Nach einigen Recherchen erweiterte sich die Fragestellung Und wie geht das mit den Pralinen? Ein Fachmann musste her wen können wir fragen? Schließlich fassten die Kinder den Entschluss Wir rufen den Herrn Heubeck an, der verkauft Pralinen, vielleicht kann er uns dann erklären wie man diese macht. Das Telefonat mit Herrn Heubeck erledigte ein Kind der Kochpiraten. Herr Heubeck war dankenswerter Weise sofort bereit uns sein Wissen weiterzugeben. So kam er zu uns in den Kindergarten - schwer bepackt mit einem großen Sack voll Schokolade, Sahne und Himbeermark. Alles wurde unter seiner Anleitung verarbeitet, die entstandene Masse wurde in sogenannte Pralinenhohlkörper gegossen und vor dem Kaltstellen mit Himbeercrunch dekoriert. Nun hieß es abwarten. Am nächsten Tag bastelten die Kochpiraten Pralinenschachteln um die leckeren Pralinen angemessen zu verpacken und dann mit nach Hause zu nehmen. Dort freuten sich dann alle über eine gelungene Gaumenfreude. Vielen Dank an Herrn Heubeck, für den schönen und interessanten Nachmittag. Die Kochpiraten der Kita St. Franziskus DER KINDERGARTEN ST. NIKOLAUS AUF EXKURSION BEIM SCHÄFER Pflanzen und Tiere gehören zu unserem Leben, aber im Alltag wird oft vergessen, dass die Natur die Grundlage unser aller Leben ist! Deshalb gehen wir gerne Natur erleben : Die heimische Flora und Fauna erkundeten wir mit einem Besuch beim Dorsbrunner Schäfer: Kaum waren wir angekommen, rief er seine Schafe mit einem bestimmten Pfeifton und seiner Stimme, die diese genau kennen, und tatsächlich nach längerem Innehalten kam die Herde ganz nah zu uns. Der Schäfer Andreas Nißlein erklärte uns alles über Schafe und schaute mit uns, was so alles auf einer Wiese wächst. Auch Fragen, wie Wofür ist der Schäferstab nützlich? Warum werden Schafe geschoren? oder Was passiert mit der Wolle? wurden beantwortet und erklärt! Welche Heilkräuter ein Schäfer zur Behandlung seiner Schafe nutzt, entdecken die Kinder beim nächsten Ausflug in den Dorsbrunner Kräutergarten der Schafweide. Natürlich schauen wir uns auch an, welche Kräuter uns Menschen gut tun und probieren diese dann als Kräuterbutter, die wir für die gemeinsame Brotzeit selbst herstellen. Zu den Schafen begleitet hat uns übrigens unsere Kindergartenfotografin Sandra Weckmar, die tolle Fotos von uns gemacht hat. Und wir von ihr! Es grüßen die Kiga-Kids und das Team vom Kindergarten St. Nikolaus. NEUES AUS DEM KIGA ST. MARIEN Feierlich und unterhaltsam wurde in Stirn, im Kindergarten St. Marien, das 40 jährige Jubiläum mit einem Sommerfest unter dem Motto Was für eine schöne Welt gefeiert! Die Kinder konnten mit ihrer wunderschönen Maiandacht zum Dank für den Schutz und Segen an die Gottesmutter die Gäste verzaubern und sprachen mit dem Festlied What a wonderful world als Jubiläumstext in deutsch ob klein oder groß alle an. Dankbar und glücklich über die vielen Besucher, auch Ehrengäste aus der damaligen Zeit, über die wertschätzenden und schönen Worte der Redner, wie unseren Hausherrn Herrn Dirsch, der neue Bürgermeister, konnte das wunderbar vorbereitete Fest Gott sei Dank im Trockenen (Fortsetzung auf Seite 43)

42 SEITE 42 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

43 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 43 (Fortsetzung von Seite 41) stattfinden. Die Andacht begleitet von Herrn Pfarrer Bock war für die Kindergartengruppe und alle kleinen Gäste ein besinnlicher und feierlicher Moment im Festprogramm. Vergelt s Gott! an alle Gäste, Familien, Helfer, Spender und an alle Kinder, die dieses Fest so wundervoll gemacht haben. Die Vorschulkinder auf der Polizeiwache Die Stirner Vorschulkinder erlebten mit dem Weißenburger Polizeioberkommissar Herrn Schmidt, der Verkehrserzieher für die angehenden Erstklässler, eine interessante und mit Spaß begleitete einprägsame Lerneinheit. Dank der sehr guten Begleitung und Einführung in den Straßenverkehr ist die Zahl der Unfälle auf den Weg zur Schule sehr gering. Ein Highlight für die Gruppe war sicherlich auch der Einblick in die Weißenburger Polizeistation. Sie durften sich dabei sowohl die Diensträume als auch die Zellen von innen und außen ansehen und wurden sogar in den Zauberspruch zum Öffnen des Tors auf geheimste eingeweiht. Herzlichen Dank an den Polizeioberkommissar Herrn Schmidt! Ihr Stirner Kindergarten RAIFFEISENBANK PLEINFELD ÜBERGIBT SPENDE ZUM 40-JÄHRIGEN KINDERGARTENJUBILÄUM IN STIRN Anlässlich seines 40-jährigen Jubiläums unterstützt die Raiffeisenbank Pleinfeld den Kindergarten Stirn mit einer Spende in Höhe von 250,00 Euro. Kundenbetreuer im Außendienst Florian Lehmeier überreichte den Scheck, in Anwesenheit der Elternbeiratsvor-sitzenden Melanie Wegerer, Kaplan Michael Radtke und den vor Freude strahlenden Kindern, an die Kindergartenleiterin Petra Nüßlein. BÜCHEREI PLEINFELD ERHÄLT SPENDE VON DER RAIFFEISENBANK Die Raiffeisenbank Pleinfeld unterstützt die Bücherei in Pleinfeld bei der Anschaffung von Büchern und Einrichtungsgegenständen mit einer Spende in Höhe von 500,00 Euro. Die Leiterin der Bücherei, Frau Doris Wieland, und 1. Bürgermeister Markus Dirsch nahmen den Scheck freudig aus den Händen von Geschäftsstellenleiter Jürgen Friedrich in Empfang. AUSFLUG DER RESERVISTENKAMERADSCHAFT PLEINFELD Die Reservistenkameradschaft Pleinfeld hat vom bis einschließlich wieder ihren alljährlichen Frühjahrsausflug durchgeführt, welcher die 52 Teilnehmer diesmal in den hohen Norden nach Rostock und zur Mecklenburgischen Seenplatte führte. Trotz der regnerischen Anreise am konnten am Folgetag bei einer Führung die wunderschöne Altstadt der ostdeutschen Hansestadt Rostock und anschließend das maritim geprägte Ostseebad Warnemünde, bekannt durch die dortige Neptun-Werft, besichtigt werden. Über die drehbare Bahnhofsbrücke gelangte man in den Warnemünder Ortskern mit seinen alten schmalen Gassen und der Kirche. Am nächsten Tag stand eine Fahrt zur Mecklenburgischen Seenplatte nach Waren (Müritz) auf dem Programm. Herrlichster Sonnenschein lud zum Flanieren durch die wunderschöne historische Altstadt mit ihren vielen Restaurants, Cafés und Bierstuben ein. Vom Turm der Marienkirche hatte man einen fantastischen Rundblick über den Stadthafen und seen- und waldreiche Umland von Waren (Müritz). Am Samstag stand dann ein Ausflug zur kleinen Hansestadt Wismar, die am südlichen Ende in der durch die Insel Poel geschützten Wismarer Bucht liegt, auf dem Programm. Nach einer Führung durch den mittelalterlichen Altstadt- (Fortsetzung auf Seite 45)

44 SEITE 44 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

45 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 45 (Fortsetzung von Seite 43) kern, welcher mit seinen sorgsam restaurierten Burghäusern, dem einzigartigen Marktplatz sowie den imposanten Denkmalen der Backsteingotik komplett unter Denkmalschutz der UNESCO steht, stand der Nachmittag zur freien Verfügung. Im Hafen konnten Fischer bei ihrer Arbeit beobachtet oder eine Schifffahrt unternommen werden. Nach all diesen Eindrücken ging es am nach dem Frühstück zurück Richtung Pleinfeld. Ein Zwischenstopp in Mödlareuth, einem Dorf in welchem 41 Jahre die innerdeutsche Grenze West-Ost verlief, brachte die Vergangenheit in die Gegenwart zurück. Beeindruckend konnten Teile der Mauer und damaligen Sperranlagen besichtigt werden. In den Jahrzehnten der deutschen Teilung stand der DDR-Teil des Dorfes Tag und Nacht unter schärfster Bewachung, während sich die Mauer auf bundesdeutscher Seite zu einer Touristenattraktion entwickelte. Die in der Region stationierten amerikanischen Soldaten gaben dem Ort den Spitznamen Little Berlin. Insgesamt wieder eine sehr gelungene Fahrt! NEUES TSF-W GEBÜHREND IN DIENST GESTELLT Am Samstag, den hat die Freiwillige Feuerwehr Stirn ihr neues Löschfahrzeug, das Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank TSF-W offiziell in den aktiven Dienst gestellt. Dieses Fahrzeug ersetzt den veralteten Tanker, der gut 55 Jahre seinen Dienst zuverlässig leistete, jedoch aus sicherheitstechnischen Gründen seit über einem Jahr stillgelegt werden musste. Ausgestattet mit der entsprechenden Technik erfüllt das neue Fahrzeug alle notwendigen Anforderungen der modernen Brandbekämpfung. Die Bereitstellung und Ausstattung dieses Fahrzeuges war das Resultat aus dem Gemeinderatsbeschluss einerseits und die enge Zusammenarbeit mit kompetenten Mitgliedern der Pleinfelder Patenwehr andererseits, die letztlich ihre Erfahrungen und Fachwissen in die detaillierte Ausstattung einbrachten. einem kleinen Festumzug zum Feuerwehrgerätehaus. Auch aus dem entfernten Kochel am See kam eine starke FW- Abordnung, zu der die Stirner schon seit Jahren eine enge Freundschaft pflegen. Die Blasmusikkapelle aus Nennslingen leitete die Feier ein. Am Feuerwehrhaus versammelte sich der Festzug um das mit Blumengestecken liebevoll geschmückte Löschfahrzeug, dessen Segnung der eigentliche Kern der Veranstaltung war. Pfarrer Josef Helneder vollzog die Feierlichkeit, stellte das Fahrzeug unter Gottes Schutz verbunden mit dem Wunsch, dass man aus allen Einsätzen und Übungen gesund und unverletzt zurückkommen möge. Der 1. Kommandant der FFW Stirn, Alexander Hiemer, ließ den zeitlichen Ablauf der Beschaffung, angefangen vom ersten gemeinsamen Gespräch mit Bürgermeister Josef Miehling im Jahr 2008, über die Rohbauabnahme bis hin zur Abholung des Fahrzeugs in Ulm, nochmals Revue passieren. Dabei erwähnte er besonders Andreas Rixner aus Pleinfeld, der mit viel Fachwissen und Engagement die Ausschreibung leitete. Das Fahrzeug ist auf einem MAN- Fahrgestell von der Firma Iveco als TSF-W aufgebaut worden. Dabei wurde die bereits vorhandene Tragkraftspritze im Fahrzeug verbaut. Zudem ist das Löschfahrzeug mit Atemschutz und einem 600 L Wassertank, Lichtmast, Notstromaggregat, Schnellangriffeinrichtung und Verkehrssicherheitssatz ausgerüstet. Weitere Festansprachen und Grußworte, sprachen Kreisbrandrat Werner Kastner und der 2. Bürgermeister Dr. Peter Herzner. Dr. Herzner hob die Bedeutung und Notwendigkeit dieser Neuanschaffung hervor und hoffte, dass dieses Fahrzeug genauso gepflegt wird wie das Vorgängerfahrzeug, das eigens von den Pleinfelder Kameraden zur Einweihung nochmals mitgebracht wurde. Abgerundet wurde die Fahrzeugsegnung durch anschließendes gemütliches Beisammensein und Abendessen im Feuerwehrgerätehaus. Die Stirner Feuerwehrler haben für die Fahrzeugsegnung ein breites Publikum eingeladen. Die Führungskräfte aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, Gemeindevertreter, die Nachbarwehren aus Pleinfeld, Hohenweiler, Allmannsdorf, sowie Röttenbach-Mühlstetten und Großweingarten aus dem Nachbarlandkreis versammelten sich zu

46 SEITE 46 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

47 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 47

48 SEITE 48 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

49 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 49 DER SEENLANDMARATHON FÜR GROSS UND KLEIN Der Seenlandmarathon am 20. und 21. September 2014 verspricht Spaß und Unterhaltung für große wie kleine Besucher. Neben den sportlichen Wettbewerben lockt das bunte Rahmenprogramm mit dem Showtruck der BARMER GEK an den Volksfestplatz. Auch die Pleinfelder Schulen und Kindergärten sind aktiv dabei. Beim Seenlandmarathon findet jeder Teilnehmer die ideale Disziplin. Erwachsene haben neben der Königsdisziplin Marathon (42,2 km) die Wahl zwischen Halbmarathon (21,1 km), (Nordic) Walking (21,1 km) und Hobbylauf (4,5 km). Eine Besonderheit ist zudem die Marathon-Staffel für zwei bis sechs Starter. Die herrliche Panoramastrecke am Brombachsee beeindruckt die Lauffreunde aus Nah und Fern. Seit diesem Jahr ist sie sogar offiziell vermessen und vom DLV zertifiziert. Ebenso kommt der Nachwuchs beim Seenlandmarathon auf seine Kosten. Mit dem Bambinilauf (300 m), dem Schülerlauf (1,5 km) und dem Hobbylauf (4,5 km) gibt es die richtige Distanz für jedes Alter. Der Bambinilauf findet bereits am Samstag, den 20. September statt und wird von Stabhochspringer Danny Ecker begleitet. Der prominente Botschafter der BARMER GEK läuft gemeinsam mit den Jüngsten die Runden am V o lksfestplatz und ruft im Anschluss zum Standhochsprungwettbewerb auf. Auch auf eine Autogrammstunde und Interviews dürfen sich die Besucher am Showtruck freuen. Unter dem Motto Bewegung ist Gesundheit präsentiert die BARMER GEK ein bewegtes Rahmenprogramm. Die kurzweiligen Auftritte und abwechslungsreichen Aktivitäten lokaler Gruppen laden zum Mitmachen ein. So bringen sich beispielsweise das Mehrgenerationenhaus, die DJK und der 1. FC Pleinfeld sowie die örtlichen Fitnessstudios ein. Der Besuch am Volksfestplatz lohnt sich also schon am Samstag. Eine besondere Einladung richten die Organisatoren an die Schulen und Kindergärten. Der Seenlandmarathon bewegt und begeistert die Region. Wir möchten die Pleinfelder von klein auf aktivieren. Beim familiären Lauffestival startet der Nachwuchs mit Spaß und Spannung ins neue Schuljahr, so Veranstaltungsleiter Christian Weber. Kinder der beiden Kindergärten sowie der Grund- und Mittelschule Pleinfeld trainieren und starten gemeinsam. Die Betreuer und Eltern profitieren mit der Sammel-Meldung von einer vereinfachten Organisation der Gruppe. Alle aktuellen Informationen sowie die Anmeldung sind auf der Internetseite zu finden.

50 SEITE 50 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD

51 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 51 SOMMERNACHTSBALL DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE PLEINFELD AM BENEFIZVERANSTALTUNG FÜR DEN UMBAU DES GEMEIN- DEHAUSES Am Samstag, den 02. August 2014 lädt die evangelische Kirchengemeinde alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sowie alle Interessierten zu einem großen Sommernachtsball im Hotel Sonnenhof in Pleinfeld ein. Bei Live Musik mit der Band Drylight und mit einem Gastauftritt von Thomas Hausner und Alfred Rosenbauer von der LUNA-Bühne Weißenburg, sowie mit einem fränkischen Buffet mit Eisbuffet und mit einer Cocktailbar mit Loungebereich können alle Gäste einen exklusiven Abend genießen. Im Laufe des Abends wird für die Unterstützung des Gemeindehausumbaus noch eine Tombola mit wertvollen Sachpreisen wie z. B. ein Standkühlschrank oder ein Ipad und viele mehr - durchgeführt. Im Eintrittspreis von 24,00 p. P. ist das Buffet inbegriffen. Der Lospreis für die Tombola beträgt 2,00. Ab sofort sind die Eintrittskarten im Kleinen Laden in Pleinfeld zu erwerben. Dort liegt auch ein Tisch- und Belegungsplan auf. Einlass ab 19:00 Uhr Beginn: 20:00Uhr Die evangelische Kirchengemeinde freut sich auf Ihren Besuch AUF DEN SPUREN MARTIN LUTHERS: WARTBURG (EISENACH) UND ERFURT GEMEINDEFAHRT ZUR WARTBURG AM 27./ Busfahrt im Reisebus Besichtigung und Führung Wartburg Besichtigung Altstadt Eisenach Übernachtung mit Frühstück in einem Hotel in Eisenach Sonntag: Rückfahrt über Erfurt Besichtigung der Altstadt Abfahrt: um 6.00 Uhr Rückkehr: gegen Uhr Preis pro Person im DZ (Ü/F): ca. 120,- EUR; ggf. zzgl. EZ- Zuschlag inkl. Eintritt und Führung Wartburg Mindestteilnehmerzahl: 30 Personen LIEBLINGSREZEPTE RUND UM PLEINFELD Um die Finanzlage für unser neues evangelisches Gemeindehaus etwas zu entspannen, möchten wir ein Koch- und Backbuch erstellen. Der Erlös kommt der Finanzierung für das Gemeindehaus zu Gute. In diesem Buch sollen Rezepte sein die jeder nachkochen kann. Vorspeisen, Hauptgerichte, Nachspeisen, Kuchen, Torten, Weihnachtsgebäck und Eingemachtes. Alles soll in diesem Buch zu finden sein. Wer ein oder mehrere Lieblingsrezepte hat gibt diese schriftlich mit Namen versehen im Pfarrbüro (Briefkasten - Amselweg 4a) ab oder sendet sie per an Martina Gerhardt (gerhardtmartina@gmx.de). Abgabeschluss ist der (letzter Tag der Sommerferien) Die Bücher sind nach Bekanntgabe der Fertigstellung käuflich zu erwerben. DIE LEGENDE LEBT! 7. NITROFISH CUP VOM BEIM M.A.C. BROMBACHSEE E.V. Tatsächlich ist der NitroFish Cup mittlerweile so etwas wie eine Legende. Zumindest bei einem kleinen Kreis von RC- Car-Fahrern, die nicht auf der Jagd nach Hundertstelsekunden sind, sondern die einfach Spaß daran haben, ein Wochenende lang gegeneinander anzutreten und zu schauen, was so passiert: ob das Auto hält, ob man es bis ins Ziel schafft und ob es am Ende vielleicht doch für einen Platz auf dem Podest reicht. Und damit zeigt der NitroFish Cup genau das, was unser Hobby ausmacht: Spaß am gemeinsamen Fahren. Denn der NitroFish Cup hat kein ausuferndes Reglement. Fahren kann jeder, der einen Monstertruck, einen Truggy oder einen Short Course Truck hat. Reifen und Art der Motorisierung (Elektro oder Nitro) bleiben den Fahrern überlassen. Wer mitmachen möchte, findet unter alle weiteren Infos zur Veranstaltung. Und wer nicht mitmachen möchte, aber Lust zum Zuschauen hat, ist natürlich gerne eingeladen. Denn neben einem spannenden Rennen legt sich auch das Gastro-Team vom M.A.C. Brombachsee e.v. ins Zeug: Mittags und Abends mit warmen Gerichten und natürlich mit Getränken und Kuchen, die mindestens genauso legendär sind, wie der Nitro- Fish. Damit lohnt sich vorbeischauen in jedem Fall! Wir sehen uns an der Strecke! Herzliche Einladung! Anmeldung ab sofort im ev. Pfarramt (Tel und pfarramt.pleinfeld@elkb.de) möglich!

52 SEITE 52 BÜRGER-INFO JULI MARKT PLEINFELD LEIH DIR EIN BUCH - DIE PLEINFELDER BÜCHEREI INFORMIERT Mit ihrem Sitz im Alten Vogteischloss am Kirchenplatz, stellt die öffentliche Bücherei eine wichtige und kulturelle Einrichtung in der Marktgemeinde Pleinfeld dar. Als eine gemeinnützige Institution steht die Bibliothek jedem Interessenten zur Verfügung. Der Bestand der Bücherei beläuft sich derzeit auf über Medien, davon fast Bücher. Das ansehnliche Angebot an ca. 170 Familienspielen, CDs, MCs, Zeitschriften, Comics, Hörbüchern und Videos/DVDs zeigt, dass sich die Einrichtung auf dem aktuellsten Stand befindet. Um das Angebot der Bücherei nutzen zu können, benötigt jeder Interessent einen computerlesbaren Büchereiausweis. Dafür ist eine einmalige Gebühr von 1,50 EUR für Kinder 2,50 EUR für Erwachsene zu entrichten. Die jährliche Benutzungspauschale beträgt 1,50 EUR für Kinder 3,00 EUR für Erwachsene. Ansonsten ist die Ausleihe kostenlos! Sie finden unsere Einrichtung am Kirchenplatz 1, neben der Kath. Kirche und in der Nachbarschaft zum Bürgerhaus oder auch im Internet unter Öffnungszeiten: Dienstag + Donnerstag: 15:00-19:00 Uhr Mittwoch + Sonntag: 09:30-11:30 Uhr

53 MARKT PLEINFELD BÜRGER-INFO JULI SEITE 53

Satzung der Gemeinde Grabenstätt

Satzung der Gemeinde Grabenstätt Az. 028-04/01 Satzung der Gemeinde Grabenstätt Seite: 1 von 5 Satzung Inhaltsverzeichnis 1 Zusammensetzung des Gemeinderates... 3 2 Ausschüsse... 3 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;

Mehr

zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Zeil a. Main

zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Zeil a. Main SATZUNG zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Zeil a. Main 2014-2020 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Zusammensetzung des Stadtrates 1 2 Ausschüsse 1 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

Gemeindeverfassungsrecht Gemeinde Karlsfeld. Satzung. zur Regelung von Fragen des. örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gemeindeverfassungsrecht Gemeinde Karlsfeld. Satzung. zur Regelung von Fragen des. örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Gemeinde Karlsfeld Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Vorberaten in den Hauptausschusssitzungen am 23.09.2014 und 14.10.2014, verabschiedet in der Gemeinderatssitzung

Mehr

Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere Ausfertigung. Diese erhalten Sie im. Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) Zimmer-Nr.

Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere Ausfertigung. Diese erhalten Sie im. Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) Zimmer-Nr. Hier stellen wir Ihnen die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts informativ zur Verfügung. Diese ist seit 11.06.2014 in Kraft. Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere

Mehr

STADT WUNSIEDEL GZ:

STADT WUNSIEDEL GZ: STADT WUNSIEDEL GZ: 028 101-1 - 8.1. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) Neufassung Änderung ab Änderung ab Änderung ab Stadtratsbeschluss

Mehr

GemeindeVerfRS Seite 1. Satzung. zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom

GemeindeVerfRS Seite 1. Satzung. zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom Seite 1 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 15.12.2014 Die Stadt Weiden i.d.opf. erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 40, 41 und 95 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung des Bezirks Niederbayern zur Regelung des Bezirksverfassungsrechtes und der Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Bezirksbürgern.

Satzung des Bezirks Niederbayern zur Regelung des Bezirksverfassungsrechtes und der Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Bezirksbürgern. Satzung des Bezirks Niederbayern zur Regelung des Bezirksverfassungsrechtes und der Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Bezirksbürgern (Stand Oktober 2013) Der Bezirk Niederbayern erlässt aufgrund Art.

Mehr

Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern vom bis

Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern vom bis Gemeinde Neuendorf Verwaltungsgemeinschaft Lohr a. Main Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern vom 03.07. bis 16.07.2014 1. Die Gemeinde

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Schwabach

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Schwabach Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Schwabach (Stand: 4. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Mehr

Gemeinde Garching a.d.alz

Gemeinde Garching a.d.alz Gemeinde Garching a.d.alz Landkreis Altötting Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die Gemeinde Garching a.d.alz erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40,

Mehr

Gemeinde Garching a.d.alz

Gemeinde Garching a.d.alz Gemeinde Garching a.d.alz Landkreis Altötting Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die Gemeinde Garching a.d.alz erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40,

Mehr

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Cham, Donnerstag, 08. Mai 2014, Uhr

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Cham, Donnerstag, 08. Mai 2014, Uhr 121 Stadt Cham Marktplatz 2 Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Cham, 14.05.2014 Am Donnerstag,, 17.00 Uhr findet die 1. Sitzung (Konstituierende Sitzung) des Stadtrates Cham im

Mehr

Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung)

Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) verabschiedet in der Kreistagssitzung am 05.05.2014 Der Landkreis Schweinfurt erlässt

Mehr

Verbandssatzung für den Schulverband Grundschule Leuterschach-Wald

Verbandssatzung für den Schulverband Grundschule Leuterschach-Wald Verbandssatzung für den Schulverband Grundschule Leuterschach-Wald Die Regierung von Schwaben hat durch Rechtsverordnungen vom 30.11.2012 (Amtsblatt Nummer 20/2012) und 28.07.1969 (Amtsblatt Nr. 28/1969)

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Bezirksverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom Inhaltsübersicht

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Bezirksverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom Inhaltsübersicht BV10.1/0110-1/04-1/04 Auf Grund von Art. 17 und Art. 14 a Abs. 1 Satz 2 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO (FN BayRS 2020-4-2-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl.

Mehr

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0 AMTSBLATT DER Nr. 12 Penzberg, den 06.06.2014 Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25,, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats. Verantwortlich: Erste

Mehr

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0 AMTSBLATT DER PENZBERG Nr. 12 Penzberg, den 06.06.2014 Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25,, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats. Verantwortlich:

Mehr

Gemeinde Friedeburg. Ortsrecht-Sammlung

Gemeinde Friedeburg. Ortsrecht-Sammlung Gemeinde Friedeburg Ortsrecht-Sammlung Vorschrift: Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsfrauen/Ratsherren und ehrenamtlich Beschließendes Organ: Gemeinderat Zuständig

Mehr

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung)

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Auf Grundlage von 4 in Verbindung mit 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Mehr

Diese Satzung regelt die Entschädigungszahlungen des Stadtrates, der Ortsteilbeiräte, der Feuerwehr und weiterer ehrenamtlich tätiger Bürger.

Diese Satzung regelt die Entschädigungszahlungen des Stadtrates, der Ortsteilbeiräte, der Feuerwehr und weiterer ehrenamtlich tätiger Bürger. - 1-10.1.1. Entschädigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger vom 07.07.2009, in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 06.12.2016 Auf der Grundlage der

Mehr

Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde Quellendorf (Entschädigungssatzung) als Neufassung

Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde Quellendorf (Entschädigungssatzung) als Neufassung Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde Quellendorf (Entschädigungssatzung) als Neufassung Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Bezirksverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom Inhaltsübersicht

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Bezirksverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom Inhaltsübersicht 0113-2/18-25/18 Auf Grund von Art. 17 und Art. 14 a Abs. 1 Satz 2 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO (FN BayRS 2020-4-2-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S.

Mehr

A m t s b l a t t. Nr Oktober Jahrgang. 1. Entschädigungssatzung für den Zweckverband zur Wasserversorgung

A m t s b l a t t. Nr Oktober Jahrgang. 1. Entschädigungssatzung für den Zweckverband zur Wasserversorgung A m t s b l a t t Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mehr

Ortsrecht Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser

Ortsrecht Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser INHALTSVERZEICHNIS Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Geltungsbereich 2 2 Aufwandsentschädigung

Mehr

Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Bad Zwischenahn

Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Bad Zwischenahn Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Bad Zwischenahn Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt (04403/604-104) veröffentlicht

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben

Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10. 1993 (GVBI. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Art.

Mehr

Gemeinde Alerheim. Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren

Gemeinde Alerheim. Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren Verwaltungsgemeinschaft Ries für die Mitgliedsgemeinden Alerheim, Amerdingen, Deiningen, Ederheim, Forheim, Hohenaltheim, Mönchsdeggingen, Reimlingen und Wechingen Gemeinde Alerheim 1. Die Gemeinde Alerheim

Mehr

H a u p t s a t z u n g

H a u p t s a t z u n g H a u p t s a t z u n g für den Landkreis Eichsfeld Aufgrund des 99 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das

Mehr

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Stadt Büdingen

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Stadt Büdingen Entschädigungssatzung 0.2 Entschädigungssatzung der Stadt Büdingen vom 19.12.2003 (KA vom 09.01.2004), zuletzt geändert durch die 7. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung vom 27. Januar 2017 (KA

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten 1 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten mit den Einarbeitungen der Änderungssatzungen vom: 09. Juli 1991 15. Mai 2002 15. Dezember 2004 01.04.2011 31.05.2016

Mehr

S A T Z U N G. über die Gewährung einer Entschädigung an ehrenamtlich tätige. Bezirksbürger und eines Zuschusses an die im Bezirkstag

S A T Z U N G. über die Gewährung einer Entschädigung an ehrenamtlich tätige. Bezirksbürger und eines Zuschusses an die im Bezirkstag S A T Z U N G über die Gewährung einer Entschädigung an ehrenamtlich tätige Bezirksbürger und eines Zuschusses an die im Bezirkstag vertretenen Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder (Entschädigungssatzung)

Mehr

1 Allgemeine Vorschriften

1 Allgemeine Vorschriften Satzung über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall sowie Fahrt- und Reisekosten der Ratsmitglieder und sonstiger ehrenamtlich Tätiger der Gemeinde Cappeln (Oldenburg) sowie über Zuwendungen an Fraktionen

Mehr

1 Allgemeine Vorschriften

1 Allgemeine Vorschriften Satzung der Stadt Cloppenburg über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall sowie Fahrt- und Reisekosten der Mitglieder des Rates der Stadt und sonstiger ehrenamtlich Tätiger sowie über Zuwendungen an Fraktionen

Mehr

S a t z u n g. von mehr als sechs Stunden 36,00 (Tageshöchstsatz)

S a t z u n g. von mehr als sechs Stunden 36,00 (Tageshöchstsatz) Neckar-Odenwald-Kreis S a t z u n g der Stadt Buchen (Odenwald) über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 02.07.1985 i. d. F. der Änderungssatzung vom 17.01.2017 Der Gemeinderat der Stadt

Mehr

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom 1.12.2004-31.21-10041 Teil 1 Allgemeines Gemäß 21 der Landkreisordnung vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S.

Mehr

GEMEINDE MOLBERGEN. S a t z u n g

GEMEINDE MOLBERGEN. S a t z u n g GEMEINDE MOLBERGEN Anlage II S a t z u n g über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Molbergen Aufgrund der 10, 44

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. (GVerfS2014) vom i.d.f. der 1. ÄndS-GVerfS2014 vom

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. (GVerfS2014) vom i.d.f. der 1. ÄndS-GVerfS2014 vom GEMEINDE STEGAURACH Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für den Gemeinderat Stegaurach (GVerfS2014) vom 06.05.2014 i.d.f. der 1. ÄndS-GVerfS2014 vom 09.07.2018 Die Gemeinde

Mehr

2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts

2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts 2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts Menschen gelten gemäß 2 SGB IX als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit

Mehr

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Stadt Mücheln (Geiseltal) Stadt Mücheln (Geiseltal) Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Bürgern und Einwohnern der Stadt Mücheln (Geiseltal) und der Ortsbürgermeister Entschädigungssatzung Aufgrund

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. (GVerfS2014)

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. (GVerfS2014) GEMEINDE STEGAURACH Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für den Gemeinderat Stegaurach (GVerfS2014) vom 06.05.2014 Die Gemeinde Stegaurach erlässt auf Grund der Art.

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt

Satzungs- und Verordnungsblatt 33 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 8 Memmingen, 02. Mai 2003 45. Jahrgang

Mehr

H a u p t s a t z u n g

H a u p t s a t z u n g H a u p t s a t z u n g Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

Entschädigungssatzung. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung Seite

Entschädigungssatzung. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung Seite Stand: 2017 Entschädigungssatzung Az.: 0.2. Inhaltsverzeichnis Bezeichnung Seite 1 Ersatz des Verdienstausfalles 2 2 Ersatz der Fahrtkosten 2 3 Aufwandsentschädigungen 2-4 4 Fraktionssitzungen 4 5 Dienstreisen,

Mehr

Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Kabelsketal

Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Kabelsketal Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Kabelsketal Aufgrund der 8, 35 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG

Mehr

(i. d. Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006)

(i. d. Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006) Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Osten vom 20. Dezember 2001 (i. d. Fassung

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Stand: 26.07.2016 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat am 26. Juli 2016 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G ===================

H A U P T S A T Z U N G =================== H A U P T S A T Z U N G =================== der Ortsgemeinde Niederelbert vom 29.07.2004, geändert durch die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 09.07.2009, geändert durch die 2. Satzung zur Änderung

Mehr

- Entschädigungssatzung -

- Entschädigungssatzung - Satzung der Hansestadt Osterburg (Altmark) über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger sowie über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters - Entschädigungssatzung - Aufgrund der 8, 35 und

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom Gemeinde Klingenberg Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 08.01.2013 Aufgrund von 4 in Verbindung mit 21 Abs.

Mehr

Stadt Tangermünde. Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis

Stadt Tangermünde. Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis Stadt Tangermünde Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Allgemeines Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder

Mehr

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Bensheim

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Bensheim E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 27 Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. I. S. 11) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I. S. 534), zuletzt

Mehr

Auf Grund des. verordnet das Ministerium für Inneres und Kommunales:

Auf Grund des. verordnet das Ministerium für Inneres und Kommunales: Entschädigungsverordnung 3.2 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO -) vom 19. Dezember 2007 in der Fassung der Verordnung

Mehr

Satzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte

Satzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte Satzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte Aufgrund der 10, 44, 54, 55, 71 und 91 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden

Mehr

Satzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn

Satzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn Satzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn in der Fassung der 5. Änderungssatzung Aufgrund der 6, 29 und

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gemeinde Wörthsee Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Sitzungsdatum: Mittwoch, 27.09.2017 Beginn: 19:00 Uhr Ende öffentlicher Teil 21:00 Uhr Sitzungsende: 21:45 Uhr Ort: im Sitzungssaal

Mehr

1 Allgemeinde Vorschriften

1 Allgemeinde Vorschriften Stadt Arendsee (Altmark) Satzung der Stadt Arendsee (Altmark) über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Fahrtkosten für ehrenamtliche Ortsbürgermeister, ehrenamtlich Tätige sowie

Mehr

Stadt Osterholz-Scharmbeck. S a t z u n g. der Stadt Osterholz-Scharmbeck. über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren,

Stadt Osterholz-Scharmbeck. S a t z u n g. der Stadt Osterholz-Scharmbeck. über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, Stadt Osterholz-Scharmbeck S a t z u n g der Stadt Osterholz-Scharmbeck über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, sonstiger Ausschussmitglieder und der ehrenamtlich Tätigen Aufgrund der 6,

Mehr

Neufassung. (Text der ab Januar 2015 gültigen Fassung)

Neufassung. (Text der ab Januar 2015 gültigen Fassung) Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige und Ehrenbeamte der Stadt Bad Pyrmont vom 22.11.1984 einschl. der Ergänzungen durch die 5 Änderungssatzungen (Text der ab Januar 2015

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall

1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Ballenstedt, für die Mitglieder des Ortschaftsrates und für die in der Stadt ehrenamtlich

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Bad Nauheim

Entschädigungssatzung der Stadt Bad Nauheim Entschädigungssatzung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5, 21 Abs. 1, 27, 35 Abs. 2, 61 Abs. 2, 82 Abs. 2 und 86 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993, bekannt gemacht

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes Die Stadt Königsbrunn erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 0/3 Landkreis Freudenstadt Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Baiersbronn vom 21. Oktober 1986 in der Fassung der Änderung vom 22. Januar 2002/25. März 2003/16. Dezember

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

S a t z u n g. über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Zeven

S a t z u n g. über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Zeven S a t z u n g über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Zeven Der Rat der Samtgemeinde Zeven hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten 1 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufgrund des 4 in Verbindung und 21 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der

Mehr

Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2

Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 vom 18. Juni 2001 in der Fassung vom 24. Oktober 2013 Inhaltsübersicht Seite Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Zweiter Teil Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen 2 Entschädigung der ehrenamtlich

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBL. I S. 11), in der Fassung vom 01.07.1960 (GVBL. I S. 103), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.1978 (GVBL. I S. 420)

Mehr

Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2

Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 18. Juni 2001 in der Fassung vom 18. Dezember 2017 Inhaltsübersicht Seite Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Zweiter Teil Entschädigung

Mehr

Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oranienbaum Wörlitz

Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oranienbaum Wörlitz Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum Wörlitz und deren Ortsteile (Aufwandsentschädigungssatzung) Satzung Beschlussfassung Veröffentlichung Inkrafttreten

Mehr

Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile Aufwandsentschädigungssatzung

Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile Aufwandsentschädigungssatzung Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile (Aufwandsentschädigungssatzung) Aufwandsentschädigungssatzung Beschlussfassung Veröffentlichung

Mehr

Entschädigungssatzung der Gemeinde Appen (Kreis Pinneberg)

Entschädigungssatzung der Gemeinde Appen (Kreis Pinneberg) Entschädigungssatzung der Gemeinde Appen (Kreis Pinneberg) Aufgrund der 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen

Mehr

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Bensheim

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Bensheim E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 27 Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. I. S. 11) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I. S. 534), zuletzt

Mehr

Satzung. (Verbandssatzung)

Satzung. (Verbandssatzung) (Verbandssatzung) Weißdorf-Sparneck 2. die Person, die den Vorsitz des Schulverbandes führt (Schulverbandsvor sitzender) 1. die Schulverbandsversammlung, Organe des Schulverbandes sind 2 Organe des Schulverbandes

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg

Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg 1.6.1 Aufgrund der 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen)

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az. 020-00-027 Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 2 von 7 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Verdienstausfall

Mehr

H A U P T S A T Z U N G ===================

H A U P T S A T Z U N G =================== H A U P T S A T Z U N G =================== der Ortsgemeinde Eitelborn vom 26.08.2004, geändert durch die 1. Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn zur Änderung der Hauptsatzung vom 09.02.2007, geändert durch

Mehr

Entschädigungssatzung der Gemeinde Bischofsheim, Kreis Groß-Gerau

Entschädigungssatzung der Gemeinde Bischofsheim, Kreis Groß-Gerau - 1 - Entschädigungssatzung der Gemeinde Bischofsheim, Kreis Groß-Gerau Aufgrund der 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7.3.2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Blumberg hat am 26.10.2017 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung (GemO)

Mehr

Entschädigungssatzung des Kreises Steinburg. Änderungsdaten:

Entschädigungssatzung des Kreises Steinburg. Änderungsdaten: Entschädigungssatzung des Kreises Steinburg Änderungsdaten: 1. 9a neu eingefügt, 14 neu gefasst durch 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung des Kreises Steinburg vom 30.04.2014 2. 1 neu gefasst

Mehr

Satzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte

Satzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte Satzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte Aufgrund der 10, 44, 55, 71 und 91 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden

Mehr

1 Allgemeines. 2 Aufwandsentschädigungen. Ortsrecht Stadt Hemmoor Aufwandsentschädigungssatzung Seite 1 von 5

1 Allgemeines. 2 Aufwandsentschädigungen. Ortsrecht Stadt Hemmoor Aufwandsentschädigungssatzung Seite 1 von 5 Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Stadt Hemmoor vom 17. Dezember 2001 Aufgrund der

Mehr

Vom 9. September 2004

Vom 9. September 2004 2020-2-26 Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V) Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, S. 468

Mehr

Nummer: 106/2014 den 15. Juli 2014

Nummer: 106/2014 den 15. Juli 2014 Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 106/2014 den 15. Juli 2014 Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich KT 24. Juli 2014 Nichtöffentlich VFA 17. Juli 2014 Nichtöffentlich bis

Mehr

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg B3 Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (in Kraft getreten am 01.04.2014) 0 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund des

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts...142

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts...142 - 141 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts...142 Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes Nr. 111

Mehr

Amtsblatt. Gemeinde Gauting. Blickpunkt Gauting. Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen. 6 Jahrgang, Nr Amtsblatt 02/2019- Seite 1

Amtsblatt. Gemeinde Gauting. Blickpunkt Gauting. Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen. 6 Jahrgang, Nr Amtsblatt 02/2019- Seite 1 Gemeinde Gauting Amtsblatt 6 Jahrgang, Nr. 02 10.01.2019 Blickpunkt Gauting Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen AUS DEM INHALT Tagesordnung HFA 2 Bebauungsplan Nr. 178/Gauting 3 Volksbegehren Rettet

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde. Kölbingen. vom 25. August 1999

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde. Kölbingen. vom 25. August 1999 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Kölbingen vom 25. August 1999 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen

Satzung. der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen Aufgrund der 10, 44, 54, 55 und 71 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Dintesheim vom 8. Oktober 2009 *) Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

1.06. Artikel I. 1 Berufung, Abberufung, Rechtsstellung

1.06. Artikel I. 1 Berufung, Abberufung, Rechtsstellung 1.06 S a t z u n g der Stadt Bad Gandersheim über die Rechtsstellung der ehrenamtlich tätigen Gleichstellungsbeauftragten (Gleichstellungsbeauftragten-Satzung) Aufgrund der 5a, 6 und 40 der Niedersächsischen

Mehr

(Aufwandsentschädigungssatzung)

(Aufwandsentschädigungssatzung) Satzung der Gemeinde Bilshausen über Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalles und über Aufwandsentschädigung (Aufwandsentschädigungssatzung) Aufgrund der 6, 29, 39, 40 und 67 der Niedersächsischen

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde GOMMERSHEIM vom 03. September 2004 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

OR Satzung über die Entschädigung der Abgeordneten, der Ortsratsmitglieder und sonstigen ehrenamtlich Tätigen der Stadt Langenhagen

OR Satzung über die Entschädigung der Abgeordneten, der Ortsratsmitglieder und sonstigen ehrenamtlich Tätigen der Stadt Langenhagen Satzung über die Entschädigung der Abgeordneten, der Ortsratsmitglieder und sonstigen ehrenamtlich Tätigen der Stadt Langenhagen vom 06.10.2014 1. geändert durch Satzung vom 25.01.2016 2. geändert durch

Mehr

Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreistagsabgeordnete und ehrenamtlich tätige Personen beim Landkreis Uelzen

Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreistagsabgeordnete und ehrenamtlich tätige Personen beim Landkreis Uelzen Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreistagsabgeordnete und ehrenamtlich tätige Personen beim Landkreis Uelzen Auf Grund der 10, 11, 44 und 55 des Niedersächsischen

Mehr

E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G. der Stadt Rödermark

E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G. der Stadt Rödermark E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G der Stadt Rödermark - Neufassung Beschluss vom 19.06.2001 in Kraft seit 01.04.2001-1. Änderung Beschluss vom 21.07.2015 in Kraft seit 31.07.2015 1 E N T S C H

Mehr

Satzung. zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Satzung. zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die Stadt Arzberg erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Art. 134 und 135 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG)

Mehr