Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes"

Transkript

1 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes Die Stadt Königsbrunn erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: 1 Zusammensetzung des Stadtrats Der Stadtrat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 30 ehrenamtlichen ern ( 6). 2 Ausschüsse Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse: a. den Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Personalausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, b. den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, c. den Werkausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen ern, d. den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 7 ern des Stadtrats; der Stadtrat bestimmt aus seiner Mitte den Vorsitzenden. 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder; Entschädigung (1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen ern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

2 (2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von monatlich 145, weiterhin für die Teilnahme an Stadtrats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen pro Sitzung 60 (bei Fraktionssitzungen werden jährlich bis zu 12 Sitzungen mehr berücksichtigt, als Stadtratssitzungen stattfanden). Soweit Sonderausschüsse gebildet werden, unterliegen diese den gleichen Bestimmungen wie bestehende Ausschüsse. (3) Stadtratsmitglieder, die Angestellte oder Arbeiter sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des entstandenen Verdienstausfalls. Seine Höhe ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. (4) Selbständige, Hausfrauen, Rentner und Pensionisten erhalten für die durch die Teilnahme an den Sitzungen bedingte Zeitversäumnis eine Pauschalentschädigung von 25 für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer. Die Pauschalentschädigung entfällt für Stadtrats- und Ausschusssitzungen, die nach Uhr oder an Samstagen, Sonn- und Feiertagen stattfinden. 4 Sonstige Entschädigungen Referenten, die ein bestimmtes Aufgabengebiet verwalten und insoweit Beschlüsse des Stadtrates vorbereiten, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von monatlich 100. Diese Entschädigung wird ein Jahr nach Umsetzung der neuen Aufgabenverteilung noch einmal überprüft und gegebenenfalls angepasst. Fraktionsvorsitzende erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von monatlich 275, deren Stellvertreter eine solche von monatlich 100. Daneben erhalten die Fraktionen monatlich 25 für jeden Fraktionsangehörigen. Entsprechendes gilt für eine Gruppierung ohne Fraktionsstatus.

3 5 Zahlung der Entschädigung Die Auszahlung der nach Monatsbeträgen bemessenen Entschädigungen sowie die Unkostenpauschale für die Stadtratsmitglieder, Referenten und die Fraktionsvorsitzenden, sowie der Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates, eines Ausschusses oder einer Fraktion erfolgt im nach hinein. Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates oder eines Ausschusses werden nur für nachgewiesene Teilnahme an den Sitzungen gezahlt. 6 Reisekostenvergütung Stadtratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Gemeindebürger haben Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen, insbesondere der Reisekosten (Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) bei auswärtigen Dienstgeschäften nach den Sätzen der Stufe B des Bayer. Reisekostengesetzes. 7 Erster Bürgermeister (1) Der erste Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Gemeindeverwaltung (Art. 36, 37 GO). Er ist Beamter auf Zeit. (2) Er erhält nach Maßgabe der KWBG Dienstbezüge (Art. 45 KWBG). (3) Die Dienstaufwandsentschädigung wird durch Beschluss des Stadtrates (Art. 46 KWBG) festgesetzt. 8 Stellvertretung des ersten Bürgermeisters (1) Der erste Bürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung durch den zweiten Bürgermeister, sofern auch dieser verhindert ist, durch den dritten Bürgermeister vertreten (Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO). (2) Der zweite und dritte Bürgermeister sind ehrenamtlich tätig. Ihre Entschädigung wird nach dem Maß ihrer besonderen Inanspruchnahme mit ihrem Einvernehmen zu Beginn jeder Amtszeit durch Beschluss des Stadtrates festgesetzt (Art. 53 Abs. 4 i. V. m. Art. 54 Abs. 1 KWBG). Sie beträgt für den zweiten Bürgermeister monatlich und für den dritten Bürgermeister monatlich Die Erhöhung dieser weiteren Vergütung ist in Art. 54 Abs. 2 KWBG geregelt. (3) Der 1. BGM teilt dem 2. und 3. BGM feste Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich zu.

4 9 Weitere Stellvertreter des Bürgermeisters Die weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters (dienstältester Stadtrat bei gleichzeitiger Abwesenheit der drei Bürgermeister - 18 Abs.2 GeschO, Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO) erhalten neben ihrer Entschädigung als Stadtratsmitglied ab dem 3. stag für jeden Tag der rückwirkend ab dem 1. Tag an eine zusätzliche Entschädigung von Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Mai 2014 in Kraft. Mit dem gleichen Tag tritt die Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom außer Kraft. Königsbrunn, Stadt Königsbrunn Franz Feigl 1.Bürgermeister Diese Satzung wurde am im Rathaus, Geschäftsleitung, Zimmer 108, zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Mitteilung in dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil der Augsburger Allgemeinen vom / Abschnitt Königsbrunn, Seite 10, hingewiesen. Die Satzung ist zum in Kraft getreten Königsbrunn, Stadt Königsbrunn Feigl 1.Bürgermeister

5 A) ERSTER BÜRGERMEISTER UND STELLVERTRETER 1. Bürgermeister: Franz Feigl 2. Bürgermeisterin: Barbara Jaser 3. Bürgermeisterin: Ursula Jung B) MITGLIEDER DES STADTRATES Jaser Barbara CSU Holz Brigitte CSU Leupolz Alexander CSU Wellner Maximilian CSU Zeininger-Benning Petra CSU Gärtner Ingrid CSU Henkel Peter CSU Seckler Walter CSU Schwalber Norbert CSU Krix Norbert CSU Streicher Paul CSU Schmurr Melanie CSU Fröhlich Ludwig FW Kunzi Christian FW Fröhlich Hildegard FW Schuler Helmut FW Raab Jürgen FW Oppenländer Erwin FW Kubsch Florian SPD Collisi Andrea SPD Peitzsch Wolfgang SPD Ludescher Cornelia SPD Terhaag Wilhelm SPD Fischer Petra SPD Jung Alwin B90/Grüne Jung Ursula B90/Grüne Lurz Doris B90/Grüne Sommer Peter BbK Leis Wolfgang BbK Toth Christian FDP

6 C) AUSSCHUSSMITGLIEDER UND STELLVERTRETER 1.) Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Personalausschuss Vertreter Holz Brigitte Zeininger-Benning Petra CSU Gärtner Ingrid Jaser Barbara CSU Schwalber Norbert Leupolz Alexander CSU Krix Norbert Wellner Maximilian CSU Toth Christian Streicher Paul FDP/CSU Fröhlich Hildegard Fröhlich Ludwig FW Kunzi Christian Oppenländer Erwin FW Schuler Helmut Raab Jürgen FW Peitzsch Wolfgang Kubsch Florian SPD Fischer Petra Ludescher Cornelia SPD Jung Alwin Jung Ursula B90/Grüne Sommer Peter Leis Wolfgang BbK 2.) Bau- und Umweltausschuss Vertreter Jaser Barbara Gärtner Ingrid CSU Seckler Walter Wellner Maximilian CSU Streicher Paul Henkel Peter CSU Leupolz Alexander Schwalber Norbert CSU Schmurr Melanie Holz Brigitte CSU Schuler Helmut Oppenländer Erwin FW Fröhlich Ludwig Kunzi Christian FW Raab Jürgen Fröhlich Hildegard FW Kubsch Florian Peitzsch Wolfgang SPD Collisi Andrea Terhaag Wilhelm SPD Lurz Doris Jung Alwin B90/Grüne Sommer Peter Leis Wolfgang BbK

7 3.) Werkausschuss Vertreter Jaser Barbara Gärtner Ingrid CSU Seckler Walter Schmurr Melanie CSU Zeininger-Benning Petra Holz Brigitte CSU Schwalber Norbert Leupolz Alexander CSU Henkel Peter Streicher Paul CSU Schuler Helmut Fröhlich Ludwig FW Kunzi Christian Fröhlich Hildegard FW Oppenländer Erwin Raab Jürgen FW Terhaag Wilhelm Kubsch Florian SPD Ludescher Cornelia Collisi Andrea SPD Jung Ursula Lurz Doris B90/Grüne Leis Wolfgang Sommer Peter BbK 4.) Ferienausschuss Siehe Nr. 1 5.) Rechnungsprüfungsausschuss Vorsitz: Krix Norbert CSU Vertreter Vorsitz: Ludescher Cornelia SPD Vertreter Krix Norbert Jaser Barbara CSU Schwalber Norbert Wellner Maximilian CSU Zeininger-Benning Petra Holz Brigitte CSU Raab Jürgen Fröhlich Ludwig FW Kunzi Christian Fröhlich Hildegard FW Ludescher Cornelia Kubsch Florian SPD Lurz Doris Jung Alwin B90/Grüne

8 D) FRAKTIONSVORSITZ Vorsitz Leupolz Alexander Gärtner Ingrid CSU Schwalber Norbert CSU Raab Jürgen Schuler Helmut FW Kubsch Florian Peitzsch Wolfgang SPD Jung Alwin Lurz Doris B90/Grüne Sommer Peter BbK E) REFERENTEN Öffentliche Sicherheit und Ordnung Leis Wolfgang BbK Schule und Erwachsenenbildung Gärtner Ingrid CSU Senioren und Soziales Holz Brigitte CSU Sport Wellner Maximilian CSU Naherholung und Landwirtschaft Seckler Walter CSU Jugend und Familie Zeininger-Benning Petra CSU Kultur Toth Christian (FDP) CSU Integration und Inklusion Fröhlich Ludwig FW Verkehr und Tourismus Raab Jürgen FW Stadtentwicklung und Ortsbild Jung Alwin B90/Grüne Wirtschaft Ludescher Cornelia SPD Umwelt-, Naturschutz und Energie Terhaag Wilhelm SPD

9 F) ABWASSERZWECKVERBAND Vorsitz: 1. BGM Franz Feigl Verbandsrat Jaser Barbara Gärtner Ingrid CSU Henkel Peter Streicher Paul CSU Schwalber Norbert Schmurr Melanie CSU Holz Brigitte Zeininger-Benning Petra CSU Leupolz Alexander Toth Christian (FDP) CSU Fröhlich Ludwig Raab Jürgen FW Schuler Helmut Kunzi Christian FW Terhaag Wilhelm Kubsch Florian SPD Ludescher Cornelia Collisi Andrea SPD Jung Ursula Jung Alwin B90/Grüne Leis Wolfgang Sommer Peter BbK G) VERWALTUNGSRAT BVE (BETRIEB UND VERWALTUNG DER EISHALLE) Vorsitz: 1. BGM Franz Feigl Vertreter Vorsitz: Gärtner Ingrid CSU Verwaltungsrat Holz Brigitte Leupolz Alexander CSU Krix Norbert Schwalber Norbert CSU Streicher Paul Henkel Peter CSU Gärtner Ingrid Jaser Barbara CSU Wellner Maximilian Schmurr Melanie CSU Kunzi Christian Oppenländer Erwin FW Raab Jürgen Fröhlich Ludwig FW Schuler Helmut Fröhlich Hildegard FW Kubsch Florian Ludescher Cornelia SPD Terhaag Wilhelm Peitzsch Wolfgang SPD Lurz Doris Jung Alwin B90/Grüne Leis Wolfgang Sommer Peter BbK

10 H) VERWALTUNGSRAT KUKIJUFA (KOMMUNALUNTERNEHMEN KINDER, JUGEND UND FAMILIE) Vorsitz: 1. BGM Franz Feigl Vertreter Vorsitz: Schwalber Norbert CSU Verwaltungsrat Wellner Maximilian Schmurr Melanie CSU Holz Brigitte Krix Norbert CSU Gärtner Ingrid Jaser Barbara CSU Schwalber Norbert Henkel Peter CSU Zeininger-Benning Petra Toth Christian (FDP) CSU Fröhlich Hildegard Schuler Helmut FW Oppenländer Erwin Raab Jürgen FW Kunzi Christian Fröhlich Ludwig FW Fischer Petra Ludescher Cornelia SPD Peitzsch Wolfgang Kubsch Florian SPD Jung Alwin Lurz Doris B90/Grüne Sommer Peter Leis Wolfgang BbK I) AUFSICHTSRAT GWG (GESELLSCHAFT FÜR WOHNUNGSBAU UND GEWERBEANSIEDLUNG DER STADT KÖNIGSBRUNN MBH) Aufsichtsrat Feigl Franz Leupolz Alexander Schwalber Norbert Schuler Helmut Kubsch Florian 1. Bürgermeister CSU CSU FW SPD

11 J) UMLEGUNGSAUSSCHUSS Vorsitz: Vorsitz: Fröhlich Ludwig (FW) 1. Bürgermeister Feigl Franz 2. Bürgermeisterin Jaser Barbara Leupolz Alexander (CSU) K) ERHOLUNGSGEBIETEVEREIN EVA 1. Bürgermeister Feigl Franz 2. Bürgermeisterin Jaser Barbara CSU Seckler Walter Wellner Maximilian CSU L) GEMEINSAMES KOMMUNALUNTERNEHMEN VERKEHRSÜBERWACHUNG SCHWABEN MITTE 1. Bürgermeister Feigl Franz CSU Raab Jürgen FW

Gemeindeverfassungsrecht Gemeinde Karlsfeld. Satzung. zur Regelung von Fragen des. örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gemeindeverfassungsrecht Gemeinde Karlsfeld. Satzung. zur Regelung von Fragen des. örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Gemeinde Karlsfeld Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Vorberaten in den Hauptausschusssitzungen am 23.09.2014 und 14.10.2014, verabschiedet in der Gemeinderatssitzung

Mehr

Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere Ausfertigung. Diese erhalten Sie im. Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) Zimmer-Nr.

Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere Ausfertigung. Diese erhalten Sie im. Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) Zimmer-Nr. Hier stellen wir Ihnen die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts informativ zur Verfügung. Diese ist seit 11.06.2014 in Kraft. Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere

Mehr

zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Zeil a. Main

zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Zeil a. Main SATZUNG zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Zeil a. Main 2014-2020 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Zusammensetzung des Stadtrates 1 2 Ausschüsse 1 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen

Mehr

GemeindeVerfRS Seite 1. Satzung. zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom

GemeindeVerfRS Seite 1. Satzung. zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom Seite 1 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 15.12.2014 Die Stadt Weiden i.d.opf. erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 40, 41 und 95 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Schwabach

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Schwabach Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Schwabach (Stand: 4. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Mehr

STADT WUNSIEDEL GZ:

STADT WUNSIEDEL GZ: STADT WUNSIEDEL GZ: 028 101-1 - 8.1. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) Neufassung Änderung ab Änderung ab Änderung ab Stadtratsbeschluss

Mehr

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Cham, Donnerstag, 08. Mai 2014, Uhr

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Cham, Donnerstag, 08. Mai 2014, Uhr 121 Stadt Cham Marktplatz 2 Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Cham, 14.05.2014 Am Donnerstag,, 17.00 Uhr findet die 1. Sitzung (Konstituierende Sitzung) des Stadtrates Cham im

Mehr

Satzung der Gemeinde Grabenstätt

Satzung der Gemeinde Grabenstätt Az. 028-04/01 Satzung der Gemeinde Grabenstätt Seite: 1 von 5 Satzung Inhaltsverzeichnis 1 Zusammensetzung des Gemeinderates... 3 2 Ausschüsse... 3 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;

Mehr

Gemeinde Garching a.d.alz

Gemeinde Garching a.d.alz Gemeinde Garching a.d.alz Landkreis Altötting Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die Gemeinde Garching a.d.alz erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40,

Mehr

Gemeinde Garching a.d.alz

Gemeinde Garching a.d.alz Gemeinde Garching a.d.alz Landkreis Altötting Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die Gemeinde Garching a.d.alz erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40,

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

Satzung. zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Satzung. zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die Stadt Arzberg erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Art. 134 und 135 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG)

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die Stadt Unterschleißheim erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. (GVerfS2014) vom i.d.f. der 1. ÄndS-GVerfS2014 vom

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. (GVerfS2014) vom i.d.f. der 1. ÄndS-GVerfS2014 vom GEMEINDE STEGAURACH Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für den Gemeinderat Stegaurach (GVerfS2014) vom 06.05.2014 i.d.f. der 1. ÄndS-GVerfS2014 vom 09.07.2018 Die Gemeinde

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. (GVerfS2014)

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. (GVerfS2014) GEMEINDE STEGAURACH Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für den Gemeinderat Stegaurach (GVerfS2014) vom 06.05.2014 Die Gemeinde Stegaurach erlässt auf Grund der Art.

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Bezirksverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom Inhaltsübersicht

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Bezirksverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom Inhaltsübersicht BV10.1/0110-1/04-1/04 Auf Grund von Art. 17 und Art. 14 a Abs. 1 Satz 2 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO (FN BayRS 2020-4-2-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl.

Mehr

Satzung des Bezirks Niederbayern zur Regelung des Bezirksverfassungsrechtes und der Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Bezirksbürgern.

Satzung des Bezirks Niederbayern zur Regelung des Bezirksverfassungsrechtes und der Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Bezirksbürgern. Satzung des Bezirks Niederbayern zur Regelung des Bezirksverfassungsrechtes und der Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Bezirksbürgern (Stand Oktober 2013) Der Bezirk Niederbayern erlässt aufgrund Art.

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Bezirksverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom Inhaltsübersicht

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Bezirksverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom Inhaltsübersicht 0113-2/18-25/18 Auf Grund von Art. 17 und Art. 14 a Abs. 1 Satz 2 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO (FN BayRS 2020-4-2-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S.

Mehr

Niederschrift über die 1. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom im Bürgerhaus Alling

Niederschrift über die 1. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom im Bürgerhaus Alling Niederschrift über die 1. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom 06.05.2014 im Bürgerhaus Alling Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (sog. Hauptsatzung) vom 21.01.2010

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (sog. Hauptsatzung) vom 21.01.2010 1 STADT KITZINGEN Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (sog. Hauptsatzung) vom 21.01.2010 Inkrafttreten: 01.02.2010 Stand: 21.01.2010 2 Die Große Kreisstadt Kitzingen

Mehr

A m t s b l a t t. Nr Oktober Jahrgang. 1. Entschädigungssatzung für den Zweckverband zur Wasserversorgung

A m t s b l a t t. Nr Oktober Jahrgang. 1. Entschädigungssatzung für den Zweckverband zur Wasserversorgung A m t s b l a t t Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mehr

Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung)

Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) verabschiedet in der Kreistagssitzung am 05.05.2014 Der Landkreis Schweinfurt erlässt

Mehr

BESETZUNG DER AUSSCHÜSSE. ab 07. Mai Erster Bürgermeister Gruschka

BESETZUNG DER AUSSCHÜSSE. ab 07. Mai Erster Bürgermeister Gruschka 6. Besetzung der Ausschüsse Hauptamtsleiter Wurstle stellt die laut der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger"

Mehr

Satzung. 1 Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für Mitglieder städtischer Gremien

Satzung. 1 Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für Mitglieder städtischer Gremien Satzung der Stadt Wedel über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger vom 22.06.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben

Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10. 1993 (GVBI. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Art.

Mehr

Ortsrecht der Gemeinde Timmendorfer Strand 1.7

Ortsrecht der Gemeinde Timmendorfer Strand 1.7 Entschädigungssatzung der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 26. Juni 2003 rückwirkend in Kraft getreten am 01. April 2003 Änderungsdaten: 3 Abs. 2 Satz 2 geändert durch die 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez.

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez. SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez. 2001) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat

Mehr

1 Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister

1 Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Bürgermeisters und anderer ehrenamtlich tätiger Bürger der Gemeinde Breitenhagen (Entschädigungssatzung) Der Gemeinderat Breitenhagen erläßt

Mehr

Gemeindeorgane und Hilfskräfte

Gemeindeorgane und Hilfskräfte Gemeindeorgane und Hilfskräfte A. Erster Bürgermeister: Hofmann Markus Zweiter Bürgermeister: Pilz Wolfgang Dritter Bürgermeister: Gregori Franz (FWZ) Weiterer Stellvertreter: Kerscher Wolfgang (SPD/FB)

Mehr

Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein zur Regelung der Entschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige

Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein zur Regelung der Entschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein zur Regelung der Entschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Fassung des 4. Nachtrages vom 10. Juli 2014 Aufgrund des 4 in Verbindung mit 24 Abs.

Mehr

(Aufwandsentschädigungssatzung)

(Aufwandsentschädigungssatzung) Satzung der Gemeinde Bilshausen über Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalles und über Aufwandsentschädigung (Aufwandsentschädigungssatzung) Aufgrund der 6, 29, 39, 40 und 67 der Niedersächsischen

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar Öffentliche Bekanntmachungen. Form der öffentlichen Bekanntmachungen

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar Öffentliche Bekanntmachungen. Form der öffentlichen Bekanntmachungen H A U P T S A T Z U N G der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar 2002 1 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Auszug aus öffentlicher Niederschrift (Beschlüsse) gem. 32 Abs. 6 GeschO

Auszug aus öffentlicher Niederschrift (Beschlüsse) gem. 32 Abs. 6 GeschO Gemeinde Dietramszell Auszug aus öffentlicher Niederschrift (Beschlüsse) gem. 32 Abs. 6 GeschO Sitzung des Gemeinderates Sitzungstermin: Dienstag, 13.05.2014 Ort, Raum: Feuerwehrhaus Humbach Anwesend Vorsitzende

Mehr

Bericht über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates am

Bericht über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates am Mitteilungsblatt Kahl Amtlicher Teil 23.05.2014 Bericht über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates am 06.05.2014 1. Bericht des Bürgermeisters Kerb Wie bereits informiert haben die Beschwerde führenden

Mehr

Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile Aufwandsentschädigungssatzung

Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile Aufwandsentschädigungssatzung Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile (Aufwandsentschädigungssatzung) Aufwandsentschädigungssatzung Beschlussfassung Veröffentlichung

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 171), zuletzt geändert durch

Mehr

Gemeindeorgane und Hilfskräfte

Gemeindeorgane und Hilfskräfte Gemeindeorgane und Hilfskräfte A. Erster Bürgermeister: Ludwig Wolfgang Zweiter Bürgermeister: Costa Frieder Dritter Bürgermeister: Bummer Fritz (UWG) Weiterer Stellvertreter: (FWZ) B. Mitglieder des Stadtrates:

Mehr

Verbandssatzung für den Schulverband Grundschule Leuterschach-Wald

Verbandssatzung für den Schulverband Grundschule Leuterschach-Wald Verbandssatzung für den Schulverband Grundschule Leuterschach-Wald Die Regierung von Schwaben hat durch Rechtsverordnungen vom 30.11.2012 (Amtsblatt Nummer 20/2012) und 28.07.1969 (Amtsblatt Nr. 28/1969)

Mehr

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung)

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Auf Grundlage von 4 in Verbindung mit 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Mehr

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Stadt Mücheln (Geiseltal) Stadt Mücheln (Geiseltal) Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Bürgern und Einwohnern der Stadt Mücheln (Geiseltal) und der Ortsbürgermeister Entschädigungssatzung Aufgrund

Mehr

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom 03.07.2001 Aufgrund der 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in

Mehr

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom 1.12.2004-31.21-10041 Teil 1 Allgemeines Gemäß 21 der Landkreisordnung vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S.

Mehr

Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oranienbaum Wörlitz

Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oranienbaum Wörlitz Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum Wörlitz und deren Ortsteile (Aufwandsentschädigungssatzung) Satzung Beschlussfassung Veröffentlichung Inkrafttreten

Mehr

- Entschädigungssatzung -

- Entschädigungssatzung - Satzung der Hansestadt Osterburg (Altmark) über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger sowie über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters - Entschädigungssatzung - Aufgrund der 8, 35 und

Mehr

- 1 - Satzung der Stadt Hofheim am Taunus über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Ersatz des Verdienstausfalles 8)

- 1 - Satzung der Stadt Hofheim am Taunus über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Ersatz des Verdienstausfalles 8) - 1 - Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.1978 folgende Satzung beschlossen: Satzung der Stadt Hofheim am Taunus über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 1 Ersatz des Verdienstausfalles

Mehr

Satzung. über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger. in der Gemeinde Ammersbek in der Fassung vom

Satzung. über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger. in der Gemeinde Ammersbek in der Fassung vom Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Ammersbek in der Fassung vom 22.07.2016 Nachstehend wird der Wortlaut der Satzung über die Entschädigung der

Mehr

Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde Quellendorf (Entschädigungssatzung) als Neufassung

Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde Quellendorf (Entschädigungssatzung) als Neufassung Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde Quellendorf (Entschädigungssatzung) als Neufassung Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für

Mehr

S a t z u n g über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und Ausschussmitglieder

S a t z u n g über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und Ausschussmitglieder S a t z u n g über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und Ausschussmitglieder Aufgrund der 6, 29, 39, 51 und 55 f der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der z. Z. gültigen Fassung hat der Rat

Mehr

Bürgervorsteher/-in und Stellvertreter/-innen

Bürgervorsteher/-in und Stellvertreter/-innen Satzung der Stadt Heiligenhafen über die Entschädigungen der für sie tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Deidesheim vom

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Deidesheim vom 1 H A U P T S A T Z U N G der Stadt Deidesheim vom 15.07.2004 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung)

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung) Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung) Gemäß 8, 35 Abs. 1 bis 3 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes

Mehr

Satzung der Gemeinde Hasloh über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)

Satzung der Gemeinde Hasloh über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Satzung der Gemeinde Hasloh über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung

Mehr

S A T Z U N G. über die Gewährung einer Entschädigung an ehrenamtlich tätige. Bezirksbürger und eines Zuschusses an die im Bezirkstag

S A T Z U N G. über die Gewährung einer Entschädigung an ehrenamtlich tätige. Bezirksbürger und eines Zuschusses an die im Bezirkstag S A T Z U N G über die Gewährung einer Entschädigung an ehrenamtlich tätige Bezirksbürger und eines Zuschusses an die im Bezirkstag vertretenen Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder (Entschädigungssatzung)

Mehr

Satzung der Gemeinde Bönningstedt über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)

Satzung der Gemeinde Bönningstedt über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Satzung der Gemeinde Bönningstedt über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Lauenburg/Elbe vom

Entschädigungssatzung der Stadt Lauenburg/Elbe vom Entschädigungssatzung der Stadt Lauenburg/Elbe vom 22.07.2003 Aufgrund der 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 25. Juni

Mehr

S a t z u n g. von mehr als sechs Stunden 36,00 (Tageshöchstsatz)

S a t z u n g. von mehr als sechs Stunden 36,00 (Tageshöchstsatz) Neckar-Odenwald-Kreis S a t z u n g der Stadt Buchen (Odenwald) über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 02.07.1985 i. d. F. der Änderungssatzung vom 17.01.2017 Der Gemeinderat der Stadt

Mehr

Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger

Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger Stadt 10.110 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Pauschale Entschädigung für Stadträtinnen/Stadträte

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Itzehoe in der Fassung des III. Nachtrages

Entschädigungssatzung der Stadt Itzehoe in der Fassung des III. Nachtrages Entschädigungssatzung der Stadt Itzehoe in der Fassung des III. Nachtrages (Diese Satzung stellt ein Arbeitsexemplar nicht veröffentlicht dar. Sie setzt sich zusammen aus der Ursprungssatzung vom 13.11.2003,

Mehr

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde Gemäß 6, 33 Abs. 1 bis 3 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund 4 in Verbindung mit 19 Gemeindeordnung für Baden- Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Blumberg folgende

Mehr

Entschädigungssatzung der Gemeinde Münsterdorf

Entschädigungssatzung der Gemeinde Münsterdorf Entschädigungssatzung der Gemeinde Münsterdorf (Kreis Steinburg) in der Fassung der 1. Änderung vom 01.03.2004 (in Kraft seit 21.08.03) Aufgrund der 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein

Mehr

Stadt Tangermünde. Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis

Stadt Tangermünde. Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis Stadt Tangermünde Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Allgemeines Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder

Mehr

Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger

Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger Stadt 10.110 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger Redaktioneller Stand: Januar 2016 Inhalt 1 Geltungsbereich

Mehr

1 Allgemeine Vorschriften

1 Allgemeine Vorschriften Satzung der Stadt Cloppenburg über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall sowie Fahrt- und Reisekosten der Mitglieder des Rates der Stadt und sonstiger ehrenamtlich Tätiger sowie über Zuwendungen an Fraktionen

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBL. I S. 11), in der Fassung vom 01.07.1960 (GVBL. I S. 103), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.1978 (GVBL. I S. 420)

Mehr

Satzung der Stadt Husum über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern in der Stadt Husum vom

Satzung der Stadt Husum über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern in der Stadt Husum vom Satzung der Stadt Husum über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern in der Stadt Husum vom 21.03. 2013 Aufgrund der 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch

Mehr

S a t z u n g der Gemeinde Wohltorf

S a t z u n g der Gemeinde Wohltorf S a t z u n g der Gemeinde Wohltorf über die Entschädigung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Stadt Rodalben vom

H a u p t s a t z u n g der Stadt Rodalben vom H a u p t s a t z u n g der Stadt Rodalben vom 20.08.1999 Zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 27.09.2017 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO),

Mehr

H A U P T S A T Z U N G ===================

H A U P T S A T Z U N G =================== H A U P T S A T Z U N G =================== der Ortsgemeinde Eitelborn vom 26.08.2004, geändert durch die 1. Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn zur Änderung der Hauptsatzung vom 09.02.2007, geändert durch

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) Vom 16. Oktober 2003

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) Vom 16. Oktober 2003 Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) Vom 16. Oktober 2003 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 44/03 vom 03.11.2003, geändert in

Mehr

Ortsrecht Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser

Ortsrecht Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser INHALTSVERZEICHNIS Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Geltungsbereich 2 2 Aufwandsentschädigung

Mehr

Entschädigungssatzung. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung Seite

Entschädigungssatzung. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung Seite Stand: 2017 Entschädigungssatzung Az.: 0.2. Inhaltsverzeichnis Bezeichnung Seite 1 Ersatz des Verdienstausfalles 2 2 Ersatz der Fahrtkosten 2 3 Aufwandsentschädigungen 2-4 4 Fraktionssitzungen 4 5 Dienstreisen,

Mehr

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Stadt Büdingen

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Stadt Büdingen Entschädigungssatzung 0.2 Entschädigungssatzung der Stadt Büdingen vom 19.12.2003 (KA vom 09.01.2004), zuletzt geändert durch die 7. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung vom 27. Januar 2017 (KA

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Stand: 26.07.2016 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat am 26. Juli 2016 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung

Mehr

Redaktionelle Lesefassung! S A T Z U N G

Redaktionelle Lesefassung! S A T Z U N G Redaktionelle Lesefassung! S A T Z U N G über die Entschädigung der in der Gemeinde Breklum tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)

Mehr

Vom 7. Juli Entschädigungen

Vom 7. Juli Entschädigungen Amtliche Bekanntmachung des Schulverbandes Großhansdorf Satzung des Schulverbandes Großhansdorf über die Entschädigung der für ihn tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Mitglieder und stellvertretenden

Mehr

Stadt Dessau-Roßlau. 17. November November Dezember /15 S Juli 2014

Stadt Dessau-Roßlau. 17. November November Dezember /15 S Juli 2014 Stadt Dessau-Roßlau Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Stadtrates, der Ortschaftsräte und der ehrenamtlich Tätigen der Stadt Dessau- Roßlau (Entschädigungssatzung) Unterzeichnung durch OB

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde Waldorf

Hauptsatzung. der Gemeinde Waldorf Hauptsatzung der Gemeinde Waldorf vom 26. Oktober 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde Ober-Olm in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom 09.Juli 2014

Hauptsatzung. der Gemeinde Ober-Olm in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom 09.Juli 2014 Hauptsatzung der Gemeinde Ober-Olm in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom 09.Juli 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

Protokoll der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Prebitz vom 07. Mai 2014 im Gemeindezentrum Bieberswöhr;

Protokoll der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Prebitz vom 07. Mai 2014 im Gemeindezentrum Bieberswöhr; Protokoll der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Prebitz vom 07. Mai 2014 im Gemeindezentrum Bieberswöhr; Beginn: 19.00 Uhr, Ende: 20.50 Uhr; Anwesend: ab/bis TOP.: Abwesend: Grund: Bürgermeister:

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts...142

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts...142 - 141 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts...142 Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes Nr. 111

Mehr

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ: 021.131-0./rai Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat

Mehr

Entschädigungssatzung der Gemeinde Appen (Kreis Pinneberg)

Entschädigungssatzung der Gemeinde Appen (Kreis Pinneberg) Entschädigungssatzung der Gemeinde Appen (Kreis Pinneberg) Aufgrund der 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen

Mehr

Satzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn

Satzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn Satzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn in der Fassung der 5. Änderungssatzung Aufgrund der 6, 29 und

Mehr

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung) Satzung der für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung) Aufgrund der 6, 28, 33 und 44 Absatz 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993

Mehr

Neufassung. (Text der ab Januar 2015 gültigen Fassung)

Neufassung. (Text der ab Januar 2015 gültigen Fassung) Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige und Ehrenbeamte der Stadt Bad Pyrmont vom 22.11.1984 einschl. der Ergänzungen durch die 5 Änderungssatzungen (Text der ab Januar 2015

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 8 und 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014

Mehr

Nr Inhaltsverzeichnis. Zweckverband zur Wasserversorgung Sengenthal Deining; Entschädigungssatzung 3

Nr Inhaltsverzeichnis. Zweckverband zur Wasserversorgung Sengenthal Deining; Entschädigungssatzung 3 AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Satzung der Stadt Bernburg (Saale) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Bernburg (Saale) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) Satzung der Stadt Bernburg (Saale) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) Lfd. Nr. Satzung, Satzungsänderung Gesetzliche Grundlagen Geänderte Paragraphen a) Beschluss

Mehr

1 Bürgervorsteherin / Bürgervorsteher

1 Bürgervorsteherin / Bürgervorsteher S a t z u n g d e r G e m e i n d e S y l t ü b e r d i e E n t s c h ä d i g u n g i n k o m m u n a l e n E h r e n ä m t e r n ( E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g ) Aufgrund der 4, 24 Abs. 3

Mehr

Sitzungsniederschrift

Sitzungsniederschrift Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 06. Mai 2014 19.30 Uhr 20.45 Uhr Reichenbach, Rathaus

Mehr

Satzung der Stadt Büdelsdorf über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Büdelsdorf über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Satzung der Stadt Büdelsdorf über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Aufgrund des 4 in Verbindung mit 24 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein (Gemeindeordnung - GO),

Mehr

S a t z u n g. über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Zeven

S a t z u n g. über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Zeven S a t z u n g über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Zeven Der Rat der Samtgemeinde Zeven hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis

Mehr

Ortsrecht Bad Oldesloe 000.2

Ortsrecht Bad Oldesloe 000.2 Lesefassung der Entschädigungssatzung der Stadt Bad Oldesloe vom 11.07.2003, in Kraft getreten am 24.07.2003 einschl.: 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Bad Oldesloe vom 16.12.2003,

Mehr

Freiberger Stadtrecht I./1.3 Seite 1. - unveröffentlichte Neufassung -

Freiberger Stadtrecht I./1.3 Seite 1. - unveröffentlichte Neufassung - Freiberger Stadtrecht I./1.3 Seite 1 - unveröffentlichte Neufassung - Inhaltsübersicht Satzung der Stadt Freiberg über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sowie über die Fraktionszuwendungen

Mehr