Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes
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- Ludo Heinrich
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1 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes Die Stadt Königsbrunn erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: 1 Zusammensetzung des Stadtrats Der Stadtrat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 30 ehrenamtlichen ern ( 6). 2 Ausschüsse Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse: a. den Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Personalausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, b. den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, c. den Werkausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen ern, d. den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 7 ern des Stadtrats; der Stadtrat bestimmt aus seiner Mitte den Vorsitzenden. 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder; Entschädigung (1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen ern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
2 (2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von monatlich 145, weiterhin für die Teilnahme an Stadtrats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen pro Sitzung 60 (bei Fraktionssitzungen werden jährlich bis zu 12 Sitzungen mehr berücksichtigt, als Stadtratssitzungen stattfanden). Soweit Sonderausschüsse gebildet werden, unterliegen diese den gleichen Bestimmungen wie bestehende Ausschüsse. (3) Stadtratsmitglieder, die Angestellte oder Arbeiter sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des entstandenen Verdienstausfalls. Seine Höhe ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. (4) Selbständige, Hausfrauen, Rentner und Pensionisten erhalten für die durch die Teilnahme an den Sitzungen bedingte Zeitversäumnis eine Pauschalentschädigung von 25 für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer. Die Pauschalentschädigung entfällt für Stadtrats- und Ausschusssitzungen, die nach Uhr oder an Samstagen, Sonn- und Feiertagen stattfinden. 4 Sonstige Entschädigungen Referenten, die ein bestimmtes Aufgabengebiet verwalten und insoweit Beschlüsse des Stadtrates vorbereiten, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von monatlich 100. Diese Entschädigung wird ein Jahr nach Umsetzung der neuen Aufgabenverteilung noch einmal überprüft und gegebenenfalls angepasst. Fraktionsvorsitzende erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von monatlich 275, deren Stellvertreter eine solche von monatlich 100. Daneben erhalten die Fraktionen monatlich 25 für jeden Fraktionsangehörigen. Entsprechendes gilt für eine Gruppierung ohne Fraktionsstatus.
3 5 Zahlung der Entschädigung Die Auszahlung der nach Monatsbeträgen bemessenen Entschädigungen sowie die Unkostenpauschale für die Stadtratsmitglieder, Referenten und die Fraktionsvorsitzenden, sowie der Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates, eines Ausschusses oder einer Fraktion erfolgt im nach hinein. Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates oder eines Ausschusses werden nur für nachgewiesene Teilnahme an den Sitzungen gezahlt. 6 Reisekostenvergütung Stadtratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Gemeindebürger haben Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen, insbesondere der Reisekosten (Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) bei auswärtigen Dienstgeschäften nach den Sätzen der Stufe B des Bayer. Reisekostengesetzes. 7 Erster Bürgermeister (1) Der erste Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Gemeindeverwaltung (Art. 36, 37 GO). Er ist Beamter auf Zeit. (2) Er erhält nach Maßgabe der KWBG Dienstbezüge (Art. 45 KWBG). (3) Die Dienstaufwandsentschädigung wird durch Beschluss des Stadtrates (Art. 46 KWBG) festgesetzt. 8 Stellvertretung des ersten Bürgermeisters (1) Der erste Bürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung durch den zweiten Bürgermeister, sofern auch dieser verhindert ist, durch den dritten Bürgermeister vertreten (Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO). (2) Der zweite und dritte Bürgermeister sind ehrenamtlich tätig. Ihre Entschädigung wird nach dem Maß ihrer besonderen Inanspruchnahme mit ihrem Einvernehmen zu Beginn jeder Amtszeit durch Beschluss des Stadtrates festgesetzt (Art. 53 Abs. 4 i. V. m. Art. 54 Abs. 1 KWBG). Sie beträgt für den zweiten Bürgermeister monatlich und für den dritten Bürgermeister monatlich Die Erhöhung dieser weiteren Vergütung ist in Art. 54 Abs. 2 KWBG geregelt. (3) Der 1. BGM teilt dem 2. und 3. BGM feste Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich zu.
4 9 Weitere Stellvertreter des Bürgermeisters Die weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters (dienstältester Stadtrat bei gleichzeitiger Abwesenheit der drei Bürgermeister - 18 Abs.2 GeschO, Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO) erhalten neben ihrer Entschädigung als Stadtratsmitglied ab dem 3. stag für jeden Tag der rückwirkend ab dem 1. Tag an eine zusätzliche Entschädigung von Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Mai 2014 in Kraft. Mit dem gleichen Tag tritt die Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom außer Kraft. Königsbrunn, Stadt Königsbrunn Franz Feigl 1.Bürgermeister Diese Satzung wurde am im Rathaus, Geschäftsleitung, Zimmer 108, zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Mitteilung in dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil der Augsburger Allgemeinen vom / Abschnitt Königsbrunn, Seite 10, hingewiesen. Die Satzung ist zum in Kraft getreten Königsbrunn, Stadt Königsbrunn Feigl 1.Bürgermeister
5 A) ERSTER BÜRGERMEISTER UND STELLVERTRETER 1. Bürgermeister: Franz Feigl 2. Bürgermeisterin: Barbara Jaser 3. Bürgermeisterin: Ursula Jung B) MITGLIEDER DES STADTRATES Jaser Barbara CSU Holz Brigitte CSU Leupolz Alexander CSU Wellner Maximilian CSU Zeininger-Benning Petra CSU Gärtner Ingrid CSU Henkel Peter CSU Seckler Walter CSU Schwalber Norbert CSU Krix Norbert CSU Streicher Paul CSU Schmurr Melanie CSU Fröhlich Ludwig FW Kunzi Christian FW Fröhlich Hildegard FW Schuler Helmut FW Raab Jürgen FW Oppenländer Erwin FW Kubsch Florian SPD Collisi Andrea SPD Peitzsch Wolfgang SPD Ludescher Cornelia SPD Terhaag Wilhelm SPD Fischer Petra SPD Jung Alwin B90/Grüne Jung Ursula B90/Grüne Lurz Doris B90/Grüne Sommer Peter BbK Leis Wolfgang BbK Toth Christian FDP
6 C) AUSSCHUSSMITGLIEDER UND STELLVERTRETER 1.) Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Personalausschuss Vertreter Holz Brigitte Zeininger-Benning Petra CSU Gärtner Ingrid Jaser Barbara CSU Schwalber Norbert Leupolz Alexander CSU Krix Norbert Wellner Maximilian CSU Toth Christian Streicher Paul FDP/CSU Fröhlich Hildegard Fröhlich Ludwig FW Kunzi Christian Oppenländer Erwin FW Schuler Helmut Raab Jürgen FW Peitzsch Wolfgang Kubsch Florian SPD Fischer Petra Ludescher Cornelia SPD Jung Alwin Jung Ursula B90/Grüne Sommer Peter Leis Wolfgang BbK 2.) Bau- und Umweltausschuss Vertreter Jaser Barbara Gärtner Ingrid CSU Seckler Walter Wellner Maximilian CSU Streicher Paul Henkel Peter CSU Leupolz Alexander Schwalber Norbert CSU Schmurr Melanie Holz Brigitte CSU Schuler Helmut Oppenländer Erwin FW Fröhlich Ludwig Kunzi Christian FW Raab Jürgen Fröhlich Hildegard FW Kubsch Florian Peitzsch Wolfgang SPD Collisi Andrea Terhaag Wilhelm SPD Lurz Doris Jung Alwin B90/Grüne Sommer Peter Leis Wolfgang BbK
7 3.) Werkausschuss Vertreter Jaser Barbara Gärtner Ingrid CSU Seckler Walter Schmurr Melanie CSU Zeininger-Benning Petra Holz Brigitte CSU Schwalber Norbert Leupolz Alexander CSU Henkel Peter Streicher Paul CSU Schuler Helmut Fröhlich Ludwig FW Kunzi Christian Fröhlich Hildegard FW Oppenländer Erwin Raab Jürgen FW Terhaag Wilhelm Kubsch Florian SPD Ludescher Cornelia Collisi Andrea SPD Jung Ursula Lurz Doris B90/Grüne Leis Wolfgang Sommer Peter BbK 4.) Ferienausschuss Siehe Nr. 1 5.) Rechnungsprüfungsausschuss Vorsitz: Krix Norbert CSU Vertreter Vorsitz: Ludescher Cornelia SPD Vertreter Krix Norbert Jaser Barbara CSU Schwalber Norbert Wellner Maximilian CSU Zeininger-Benning Petra Holz Brigitte CSU Raab Jürgen Fröhlich Ludwig FW Kunzi Christian Fröhlich Hildegard FW Ludescher Cornelia Kubsch Florian SPD Lurz Doris Jung Alwin B90/Grüne
8 D) FRAKTIONSVORSITZ Vorsitz Leupolz Alexander Gärtner Ingrid CSU Schwalber Norbert CSU Raab Jürgen Schuler Helmut FW Kubsch Florian Peitzsch Wolfgang SPD Jung Alwin Lurz Doris B90/Grüne Sommer Peter BbK E) REFERENTEN Öffentliche Sicherheit und Ordnung Leis Wolfgang BbK Schule und Erwachsenenbildung Gärtner Ingrid CSU Senioren und Soziales Holz Brigitte CSU Sport Wellner Maximilian CSU Naherholung und Landwirtschaft Seckler Walter CSU Jugend und Familie Zeininger-Benning Petra CSU Kultur Toth Christian (FDP) CSU Integration und Inklusion Fröhlich Ludwig FW Verkehr und Tourismus Raab Jürgen FW Stadtentwicklung und Ortsbild Jung Alwin B90/Grüne Wirtschaft Ludescher Cornelia SPD Umwelt-, Naturschutz und Energie Terhaag Wilhelm SPD
9 F) ABWASSERZWECKVERBAND Vorsitz: 1. BGM Franz Feigl Verbandsrat Jaser Barbara Gärtner Ingrid CSU Henkel Peter Streicher Paul CSU Schwalber Norbert Schmurr Melanie CSU Holz Brigitte Zeininger-Benning Petra CSU Leupolz Alexander Toth Christian (FDP) CSU Fröhlich Ludwig Raab Jürgen FW Schuler Helmut Kunzi Christian FW Terhaag Wilhelm Kubsch Florian SPD Ludescher Cornelia Collisi Andrea SPD Jung Ursula Jung Alwin B90/Grüne Leis Wolfgang Sommer Peter BbK G) VERWALTUNGSRAT BVE (BETRIEB UND VERWALTUNG DER EISHALLE) Vorsitz: 1. BGM Franz Feigl Vertreter Vorsitz: Gärtner Ingrid CSU Verwaltungsrat Holz Brigitte Leupolz Alexander CSU Krix Norbert Schwalber Norbert CSU Streicher Paul Henkel Peter CSU Gärtner Ingrid Jaser Barbara CSU Wellner Maximilian Schmurr Melanie CSU Kunzi Christian Oppenländer Erwin FW Raab Jürgen Fröhlich Ludwig FW Schuler Helmut Fröhlich Hildegard FW Kubsch Florian Ludescher Cornelia SPD Terhaag Wilhelm Peitzsch Wolfgang SPD Lurz Doris Jung Alwin B90/Grüne Leis Wolfgang Sommer Peter BbK
10 H) VERWALTUNGSRAT KUKIJUFA (KOMMUNALUNTERNEHMEN KINDER, JUGEND UND FAMILIE) Vorsitz: 1. BGM Franz Feigl Vertreter Vorsitz: Schwalber Norbert CSU Verwaltungsrat Wellner Maximilian Schmurr Melanie CSU Holz Brigitte Krix Norbert CSU Gärtner Ingrid Jaser Barbara CSU Schwalber Norbert Henkel Peter CSU Zeininger-Benning Petra Toth Christian (FDP) CSU Fröhlich Hildegard Schuler Helmut FW Oppenländer Erwin Raab Jürgen FW Kunzi Christian Fröhlich Ludwig FW Fischer Petra Ludescher Cornelia SPD Peitzsch Wolfgang Kubsch Florian SPD Jung Alwin Lurz Doris B90/Grüne Sommer Peter Leis Wolfgang BbK I) AUFSICHTSRAT GWG (GESELLSCHAFT FÜR WOHNUNGSBAU UND GEWERBEANSIEDLUNG DER STADT KÖNIGSBRUNN MBH) Aufsichtsrat Feigl Franz Leupolz Alexander Schwalber Norbert Schuler Helmut Kubsch Florian 1. Bürgermeister CSU CSU FW SPD
11 J) UMLEGUNGSAUSSCHUSS Vorsitz: Vorsitz: Fröhlich Ludwig (FW) 1. Bürgermeister Feigl Franz 2. Bürgermeisterin Jaser Barbara Leupolz Alexander (CSU) K) ERHOLUNGSGEBIETEVEREIN EVA 1. Bürgermeister Feigl Franz 2. Bürgermeisterin Jaser Barbara CSU Seckler Walter Wellner Maximilian CSU L) GEMEINSAMES KOMMUNALUNTERNEHMEN VERKEHRSÜBERWACHUNG SCHWABEN MITTE 1. Bürgermeister Feigl Franz CSU Raab Jürgen FW
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