Einfuhrung von intelligenten.. Messgeraten.. Osterreich SMART METER-MONITORING 2013

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1 SMART METER-MONITORING Einfuhrung von intelligenten.. Messgeraten.. in Osterreich Bericht der Energie-Control Austria gemäß 2 Abs. 3 Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung IME-VO PROFITIEREN. WO IMMER SIE ENERGIE BRAUCHEN.

2 INHALT Vorwort 3 Zusammenfassung 4 Rahmenbedingungen 6 > Maßgebliche Marktentwicklungen 6 > Europäische Standardisierungsinitiative 7 > Nationale Gesetzesgrundlagen 7 > Sonstige Marktregeln 13 > Datenschutz 13 Erhebung der Daten bei den Netzbetreibern 15 Auswertung der erhobenen Daten 16 > Anzahl der gemeldeten Projekte 16 > Anzahl der bereits installierten intelligenten Messgeräte 16 > Erfüllung der Anforderungen gemäß IMA-VO > Aufbau des Smart Meter-Systems, Datenübertragung und IT-Systeme 19 > Projektpläne und Einführungsszenarien 22 > Kosten 23 > Datenschutz 23 > Kundeninformation und Energieeffizienz 25 > Netzsituation 28 Offene Punkte und Hürden für die Einführung 29 > Datenschutz und -sicherheit 29 > Maß- und Eichrecht 30 Anhang 31 2

3 VORWORT Der vorliegende Bericht zur Einführung intelligenter Messgeräte in Österreich wurde gemäß 2 Abs. 1 der Intelligente Messgeräte- Einführungsverordnung IME-VO erstellt. 2 Abs. 1 der Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung IME-VO bestimmt Folgendes: Die Netzbetreiber haben dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie der E-Control die aktuellen Projektpläne über die Einführung von intelligenten Messgeräten sowie jeweils zum 31. März eines Kalenderjahres einen Bericht insbesondere über den Fortschritt der Installation von intelligenten Messgeräten, zu den angefallenen Kosten, zu den bei der Installation gemachten Erfahrungen, zum Datenschutz, zur Verbrauchsentwicklung bei den Endverbrauchern und zur Netzsituation in einer von der E-Control vorzugebenden Form zu übermitteln. Im Rahmen dieser Berichtspflichten sind die Netzbetreiber daher angehalten, aktuelle Projektpläne sowie einen Bericht bis zum 31. März jedes Kalenderjahres über den Fortlauf der Installation, zu den angefallenen Kosten, zu den bei der Installation gemachten Erfahrungen, zum Datenschutz, zur Verbrauchsentwicklung und Netzsituation an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie an die Regulierungsbehörde zu übermitteln. Die Form dieses Berichts kann dabei von der Regulierungsbehörde vorgegeben werden. Die von den Netzbetreibern übermittelten Berichte sind anschließend die Grundlage für den hier vorliegenden von der Regulierungsbehörde zu erstellenden jährlichen Bericht über den Fortlauf der Einführung. Die Abfrage der Daten bei den Netzbetreibern wurde entsprechend nach Inkrafttreten der Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung IME-VO am im Jahr 2013 erstmalig durchgeführt. Der hier vorliegende Fortschrittsbericht über die Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich wurde auf Basis der erhobenen Daten des Berichtsjahres 2012 erstellt. Maßgeblich hierfür war die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt (d.h. vor der Novellierung des ElWOG 2010 idf BGBl. I Nr. 174/2013). 3

4 ZUSAMMENFASSUNG GESETZLICHE GRUNDLAGEN Im Jahr 2012 wurde in Österreich mit dem Erlass der auf 83 Abs. 1 ElWOG 2010 basierenden Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) der Startschuss für die Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich gegeben. Die Verordnung sieht vor, dass bis Ende 2019 mindestens 95% aller österreichischen Stromkunden mit einem intelligenten Messgerät auszustatten sind. Der festgeschriebene Einführungsplan sieht zudem eine stufenweise Umsetzung vor: Bis Ende 2015 sind 10% und bis Ende 2017 sind 70% aller Kunden mit einem intelligenten Messgerät auszustatten. Die gesamte Einführung wird auf Grundlage der Verpflichtungen aus der Elektrizitätsbinnenmarkt-RL 2009/72/ EG 1, die nach Durchführung einer Kosten- Nutzen-Analyse eine Einführung von intelligenten Messgeräten für mindestens 80% aller Stromkunden bis Ende 2020 vorsieht, durchgeführt. Aufgrund des ambitionierten Zeitrahmens haben die Netzbetreiber somit viel Arbeit vor sich, um die Einführung zeitgerecht und für alle Kunden zufriedenstellend abzuschließen. Um diesen komplexen Vorgang zu überwachen, hat der Gesetzgeber den Netzbetreibern umfangreiche Berichtspflichten gegenüber dem BMWFJ und der Regulierungsbehörde auferlegt. Die E-Control ist zur Erstellung eines Fortschrittsberichts verpflichtet. Dieser Verpflichtung wird im Jahr 2013 für das Jahr 2012 erstmals nachgekommen. ERGEBNISSE DER DATENERHEBUNGEN Die Ergebnisse der im Frühjahr 2013 bei den Netzbetreibern gestarteten Abfrage liegen nun in diesem Bericht aufbereitet vor. Diese Ergebnisse spiegeln aufgrund des Monitoringzeitraums 2012 die gesetzlichen Grundlagen des ElWOG 2010 wider; etwaige Anpassungen aufgrund der ElWOG-Novelle 2013 idf BGBl. I Nr. 174/2013 sind daher noch nicht erfasst. Von den österreichweit von einer Einführungsverpflichtung betroffenen Netzbetreibern haben dabei insgesamt 124 Netzbetreiber eine Leermeldung für das Berichtsjahr 2012 abgegeben. Diese Leermeldungen wurden in der überwiegenden Zahl von kleinen oder mittleren Netzbetreibern bzw. Stadtwerken durchgeführt. Es wurden 14 konkrete Projekte bzw. Rollouts bei den einzelnen Netzbetreibern gemeldet. Davon konnten insgesamt fünf größere Projekte identifiziert werden. Diese Projekte werden in der Mehrzahl von großen Netzbetreibern bzw. Stadtwerken durchgeführt. 1 Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG, ABl. L 211 vom , S

5 Die größten derzeit in Österreich im Aufbau befindlichen Roll-outs findet man dabei in Oberösterreich, und zwar bei den Netzgesellschaften der Energie AG Netz GmbH sowie wie der LINZ STROM Netz GmbH. Von den insgesamt rund potentiell durch die IME-VO betroffenen Zählpunkten im Haushaltsbereich, im Klein- und Mittelgewerbe sowie Landwirtschaftsbereich sind mittlerweile mit Stand April mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet. Dies entspricht einem österreichweiten Abdeckungsgrad von rund 3,4%. Detaillierte Informationen zu den anderen Themen der Abfrage insbesondere zur Erfüllung der Anforderungen aus den Verordnungen (IMA, DAVID), den Aufbau der aktuell bestehenden Smart Meter-Projekte, den Projektplänen, Datenschutz u. Ä. finden sich im Kapitel 4. OFFENE PUNKTE UND HÜRDEN Hürden für eine reibungslose und schnelle Einführung werden von den Unternehmen vor allem in noch fehlenden bzw. derzeit unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen gesehen. Dies betrifft insbesondere Klarstellungen im Bereich des Datenschutzes sowie im Bereich des Maß- und Eichwesens. AUSBLICK Insgesamt kann festgestellt werden, dass zum Berichtsjahr 2012 die überwiegende Anzahl der betroffenen Netzbetreiber noch keine Pilotversuche bzw. Projekte gestartet haben. Größere Projekte bzw. Roll-outs waren vor allem bei jenen Netzbetreibern zu finden, bei denen bereits seit einigen Jahren verstärkt Aktivitäten rund um intelligente Messgeräte stattfinden, d.h. bei den early adopters. Zwischenzeitlich sind aber bereits weitere größere Projekte vorgestellt worden (z. B. Wien Energie Netz), die im Jahr 2013 gestartet werden, jedoch aufgrund des Abfragezeitraumes noch nicht in diesem Bericht aufscheinen. Damit kommen auf die meisten Netzbetreiber in den kommenden Jahren aufgrund des vorliegenden Zeitplans durchaus noch große Anstrengungen zu, um die geforderte Einführung von intelligenten Messgeräten zeitgerecht und für alle Kunden zufriedenstellend abwickeln zu können. Die E-Control geht davon aus, dass die Projekte insbesondere bei größeren Unternehmen spätestens im Jahr 2014 ausgeschrieben und anschließend zeitnah gestartet werden sollten, um die erste Phase des vorgegebenen Stufenplans, 10% aller Kunden bis Ende 2015, zeitgerecht abschließen zu können. 5

6 RAHMENBEDINGUNGEN Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die vielfältigen Rahmenbedingungen, die die Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich bestimmen. Maßgebliche Marktentwicklungen Die Einführung von intelligenten Messgeräten wird europaweit in erster Linie durch die europäische Gesetzgebung bestimmt und gefördert. Mehrere Richtlinienpakte haben in den letzten Jahren die europäischen Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, eine Einführung von intelligenten Messgeräten (im internationalen Sprachgebrauch auch Smart Meters genannt) jedenfalls zu evaluieren und schlussendlich auch zu entscheiden. ELEKTRIZITÄTSBINNENMARKT-RICHTLINIE 2009/72/EG Gemäß der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG, ABl. L 211 vom , S. 55 haben die Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dass intelligente Messsysteme eingeführt werden, durch die die aktive Beteiligung der Verbraucher am Stromversorgungsmarkt unterstützt wird. Die Einführung kann dabei einer wirtschaftlichen Bewertung unterliegen, bei der alle langfristigen Kosten und Vorteile für den Markt und die einzelnen Verbraucher geprüft werden sowie untersucht wird, welche Art des intelligenten Messens wirtschaftlich vertretbar und kostengünstig ist und in welchem zeitlichen Rahmen die Einführung praktisch möglich ist. Aufgrund dieser Bewertung ist ein Zeitplan mit einem Planungsziel von zehn Jahren für die Einführung der intelligenten Messsysteme zu erstellen. Bei positiver Bewertung der Einführung von intelligenten Messgeräten sind mindestens 80% der Verbraucher bis 2020 mit intelligenten Messsystemen auszustatten. ENERGIEEFFIZIENZ-RICHTLINIE 2012/27/EU Die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinie 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/ EG und 2006/32/EG, ABl. L 315 vom , S. 1 bestätigt ebenfalls die in der RL 2009/72/EG dargelegte Einführung und betont an mehreren Stellen die Notwendigkeit, dem Endkunden individuelle Zähler mit der Möglichkeit, den tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden und die tatsächliche Nutzungszeit widerzuspiegeln, zur Verfügung zu stellen. Hervorgehoben wird von der Richtlinie die Relevanz, dass die Verbrauchserfassungssysteme dem Endkunden Informationen über seine tatsächlichen Nutzungszeiten vermitteln. Außerdem sei zu gewährleisten, dass, falls die Endkunden dies wünschen, ihnen oder einem im Auftrag des Endkunden handelnden Dritten Messdaten in einem leicht verständlichen Format zur Verfügung gestellt werden. Zu beachten ist laut Richtlinie weiters, dass 6

7 die Kunden zum Zeitpunkt des Einbaus intelligenter Zähler angemessen beraten und informiert werden, insbesondere über das volle Potenzial dieser Zähler im Hinblick auf die Handhabung der Zählerablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs. Sämtliche Zielsetzungen dieser Richtlinie in diesem Zusammenhang wurden bereits in Österreich im Rahmen des Einführungsprozesses von intelligenten Messgeräten in sämtlichen legistischen Vorgaben berücksichtigt. Europäische Standardisierungsinitiative Die Europäische Kommission hat im Jahr 2009 vor dem Hintergrund der Richtlinie 2009/72/EG einen Normungsauftrag, das Mandat M/441 für Smart Meter, an die europäischen Standardisierungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI erteilt. Es sollen dabei europaweite Normen geschaffen werden, die eine Interoperabilität von Smart Meters für Strom, Gas, Wärme und Wasser in einer offenen Architektur gewährleisten können. Die in das Mandat aufgenommenen Standards sollen gemeinsame Funktionalitäten und Schnittstellen (inkl. weitreichender Sicherheitsaspekte) für Smart Metering definieren. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Architektur oder Technologie abgegeben werden. Das Mandat ist auch offen für verschiedene europäische Regulierungs- und Geschäftsmodelle. Wichtig ist dabei anzumerken, dass der Fokus des Mandats darauf gerichtet ist, bereits bestehende Standards wie EN-Normen so gut als möglich zu integrieren, keine neuen Normen zu entwickeln und damit die Adaptionen bei den Herstellern der Geräte so gering als möglich zu halten. Es sollte daher eine Umsetzung des festgelegten Standards in relativ kurzer Zeit bei den Herstellern möglich sein. Wann jedoch konkret Geräte am Markt erhältlich sind, die alle zukünftigen Anforderungen des Mandats erfüllen, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts konnte das Standardisierungsmandat leider noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Nationale Gesetzesgrundlagen Die in den entsprechenden europäischen Richtlinien verankerten Grundlagen zur Einführung von intelligenten Messgeräten wurden in Österreich durch das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010 idgf, in nationales Recht übernommen und durch die ElWOG-Novelle idf BGBl. I Nr. 174/2013 im Jahr 2013 angepasst. 7

8 ELEKTRIZITÄTSWIRTSCHAFTS- UND -ORGANISATIONSGESETZ 2010 Neben den Verordnungsermächtigungen in 83 und 84 Abs. 4 ElWOG 2010 (vgl. hierzu Verordnungen) regelt 84 Abs. 1 bis 3 ElWOG 2010 die (Informations-)Verpflichtungen von Netzbetreibern und Lieferanten für jene Endverbraucher, die mit einem intelligenten Messgerät gemäß 83 Abs. 1 ElWOG 2010 auszustatten sind. Demnach sind Netzbetreiber verpflichtet, spätestens sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Installation eines intelligenten Messgeräts beim jeweiligen Endverbraucher täglich dessen verbrauchsspezifischen Zählerstände zu erfassen und für Zwecke der Verrechnung, Kundeninformation und Energieeffizienz zu speichern. Zusätzlich haben sie sämtliche Verbrauchsdaten spätestens einen Tag nach deren erstmaliger Verarbeitung im Internet kostenlos zur Verfügung zu stellen (vgl. hierzu auch Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012). In einem weiteren Schritt haben die Netzbetreiber monatlich die entsprechenden Messwerte an die jeweiligen Lieferanten zu übermitteln. Die Lieferanten sind in weiterer Folge dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen auf Basis dieser vom Netzbetreiber übermittelten Messwerte dem Endverbraucher kostenlos eine Verbrauchs- und Stromkosteninformation zu senden. Auf Wunsch kann der Endverbraucher diese Verbrauchsinformation auch kostenlos in Papierform erhalten. VERORDNUNGEN In den gegenwärtig sich in Geltung befindlichen Regelungen gemäß 83 f. ElWOG 2010 sind die Rahmenbedingungen für die Einführung von intelligenten Messgeräten verankert. Hervorzuheben hierbei sind drei Verordnungsermächtigungen (an das BMWFJ und die E-Control), mit welchen zum einen nach Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse die Einführung von intelligenten Messgeräten näher geregelt werden soll (vgl. IME-VO des BMWFJ, BGBl. II Nr. 138/2012) und zum anderen jene Anforderungen näher zu bestimmen sind, denen diese intelligenten Messgeräte zu entsprechen haben und gemäß 59 ElWOG 2010 bei der Ermittlung der Kostenbasis für die Entgeltbestimmungen in Ansatz zu bringen sind (vgl. IMA-VO 2011 der E-Control, BGBl. II Nr. 339/2011). Eine dritte Verordnungsermächtigung hat insbesondere den Detaillierungsgrad sowie die Form der Bereitstellung der Verbrauchsinformation sowie das Datenformat zur Datenübermittlung zwischen Netzbetreiber und Lieferanten näher zu regeln (vgl. DAVID-VO 2012 der E-Control, BGBl. II Nr. 313/2012). Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) Im Rahmen der Verordnungsermächtigung zur Festlegung der Bedingungen für die Einführung von intelligenten Messgeräten wurde vom BMWFJ im April 2012 die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) kundgemacht. Diese sieht vor, dass bis Ende 2019 mindestens 95% aller österreichischen Stromkunden mit einem intelligenten Messgerät auszustatten sind. Der Einführungsplan sieht eine stufenweise Umsetzung vor: Bis Ende 2015 sind 10% und bis Ende 2017 sind 70% aller Kunden mit einem intelligenten Messgerät auszustatten (vgl. 1 Abs. 1 IME-VO). 8

9 Zusätzlich zu den genannten Rahmenbedingungen sind in dieser Verordnung auch umfangreiche Berichts- und Monitoringpflichten für die Netzbetreiber bzw. die Regulierungsbehörde sowie eine notwendige Übergangsregelung für bereits im Einsatz befindliche intelligente Messgeräte enthalten. Diese Übergangsregelung ermöglicht es den betroffenen Netzbetreibern, bereits installierte oder bis zum Zeitpunkt der Erlassung der Verordnung georderte Geräte weiterhin einzusetzen und in den prozentualen Zielvorgaben der IME-VO mitzuberücksichtigen. Im Rahmen der Berichtspflichten ( 2 Abs. 1 IME-VO) sind die Netzbetreiber verpflichtet, aktuelle Projektpläne sowie einen Bericht bis zum 31. März jedes Kalenderjahres über den Fortlauf der Installation, zu den angefallenen Kosten, zu den bei der Installation gemachten Erfahrungen, zum Datenschutz, zur Verbrauchsentwicklung und Netzsituation an das BMWFJ sowie die Regulierungsbehörde zu übermitteln. Die Form dieses Berichts wird von der Regulierungsbehörde vorgegeben werden ( 2 Abs. 1 IME-VO). Die von den Netzbetreibern übermittelten Berichte sind dann die Grundlage für den von der Regulierungsbehörde zu erstellenden, jährlichen Bericht über den Fortlauf der Einführung ( 2 Abs. 3 IME-VO). Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011 (IMA-VO 2011) Gemäß 83 Abs. 2 ElWOG 2010 wurde die E-Control ermächtigt, Anforderungen an die intelligenten Messgeräte per Verordnung festzulegen. Die im Rahmen der Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011 (IMA-VO 2011) verordneten Funktionsanforderungen finden sich in 3 IMA-VO 2011 in den Ziffern 1 bis 12 wieder. Bei diesen Funktionsanforderungen handelt es sich jedoch nicht um technische Spezifikationen im klassischen Sinne, wie sie etwa für ein Lastenheft Verwendung finden, sondern um Funktionen, die allen österreichischen Stromkunden im Sinne des Marktmodells jedenfalls zur Verfügung stehen müssen. Diese Anforderungen entsprechen im Übrigen auch genau jenen Anforderungen, welche die EU in ihrer Empfehlung vom im Zusammenhang mit dem Roll-out von intelligenten Messgeräten vorgegeben hat (vgl. Empfehlung der Kommission zu Vorbereitungen für die Einführung intelligenter Messsysteme, L 73 vom , S. 9). DAVID-VO 2012 Mit der zweiten Verordnungsermächtigung der E-Control gem. 84 Abs. 4 ElWOG 2010 wird zum einen die Darstellung der Verbrauchsinformation (Detaillierungsgrad und Form) festgelegt und zum anderen jenes Datenformat bestimmt werden, mit dem die Daten gem. 84 Abs. 2 ElWOG 2010 vom Netzbetreiber an den Lieferanten übermittelt werden. Das Datenformat, das zur Einheitlichkeit der Form der Datenübermittlung zwischen Netzbetreiber und Lieferant dienen soll, wurde im Marktregelprozess gemeinsam mit den Marktteilnehmern erarbeitet und steht auf der Website der E-Control zum Download zur Verfügung. Durch die Festlegung des Formats in den Marktregeln konnte eine bessere Flexibilität hinsichtlich sich ändernder technischer Rahmenbedingungen erreicht werden. 9

10 Was die Darstellung der Verbrauchsinformation betrifft, so wurde versucht, im Rahmen der Vorgaben in der Verordnung dem Netzbetreiber und dem Lieferanten noch einen gewissen gestalterischen Spielraum zu belassen, um eine möglichst umfassende Information der Endverbraucher mit allen technischen Möglichkeiten (Website, Apps etc.) zu gewährleisten. Die täglich gemessenen Verbrauchswerte jener Endkunden, deren Verbrauch mit einem Smart Meter gemessen wird, sind monatlich vom Netzbetreiber an den Lieferanten in festgelegter Form zu übermitteln. Der Lieferant muss dabei dem Endverbraucher eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Auf Wunsch kann die Information auch per Post übermittelt werden. Diese Verbrauchs- und Stromkosteninformation muss folgende Informationen enthalten: > Eine einfache und klare Darstellung des Verbrauches (in kwh) ist in Zahlenwerten sowie graphisch aufzubereiten. > Die Informationen haben Vergleichswerte über definierte und vergleichbare Zeiträume (Woche und/oder Monat und Jahr) zu beinhalten. > Nach Möglichkeit sind Kennzahlen und repräsentative Vergleichswerte in die Informationen zu integrieren. > Die schriftliche Verbrauchsinformation hat Hinweise zu beinhalten, wie der Endverbraucher seinen Stromverbrauch reduzieren kann. Weiters hat die Verbrauchsinformation einen Hinweis zu enthalten, an welche Energieberatungsstellen sich der Endverbraucher bei Fragen zu seinem Stromverbrauch und Einsparmöglichkeiten wenden kann. Es sind mindestens zwei Energieberatungsstellen diskriminierungsfrei anzuführen. Neben dem Lieferanten hat auch der Netzbetreiber die Verbrauchsdaten im Internet mittels einer Website darzustellen. Die Daten- und Informationsabfragen sind dem Endverbraucher und den vom Endverbraucher bevollmächtigten Dritten in speicher- und druckbarer Form zur Weiterverarbeitung bereitzustellen. Die folgenden Mindestanforderungen sind in der DAVID Verordnung für die Website festgelegt: > Die Website hat jedem einzelnen Endverbraucher von elektrischer Energie zur Verfügung zu stehen. > Die Website ist neutral zu gestalten. Es darf keinen wie auch immer gearteten Zusammenhang mit dem Lieferanten des Endverbrauchers geben. > Die Zugriffsrechte müssen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. > Die Website muss zumindest die folgenden Informationen und Funktionalitäten enthalten: > Alle Verbrauchsdaten (in kwh) und Lastkurven (in kw) müssen in der kleinstverfügbaren Zeiteinheit zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich muss es für den Endverbraucher möglich sein, Verbrauchsdaten und Lastkurven in verschiedenen zeitlichen Granulierungen abzurufen. > Dem Endverbraucher müssen auf des- 10

11 sen Wunsch alle Verbrauchsdaten und Lastkurven der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit zugänglich gemacht werden. > Es muss die Möglichkeit der individuellen Gestaltbarkeit der Daten angeboten werden. > Dem Endverbraucher sind auf Basis der allgemeinen sowie der individuell gestalteten Daten abgewandelte Kennzahlen anzubieten. > Für den Endverbraucher müssen auf Basis sowohl der allgemeinen als auch der individuell gestalteten Daten Vergleichsmöglichkeiten und repräsentative Vergleichswerte angeboten werden. Die Website hat zudem Hinweise zu beinhalten, wie der Endverbraucher seinen Stromverbrauch reduzieren kann. Weiters hat die Website Hinweise hinsichtlich Energieberatungsmöglichkeiten zu enthalten, wohin sich der Verbraucher bei Fragen zu seinem Stromverbrauch und zu Einsparmöglichkeiten wenden kann. Es sind mindestens zwei Energieberatungsstellen diskriminierungsfrei anzuführen bzw. ist auf die entsprechende Seite der E-Control zu verweisen. ELWOG-NOVELLE 2013 Durch die ElWOG-Novelle idf BGBl. I Nr. 174/2013 wurden im Bereich der Regelungen für intelligente Messgeräte insbesondere Konkretisierungen und Verbesserungen im Konsumenten- bzw. Datenschutzbereich geschaffen. Die früheren 83 und 84 ElWOG 2010, die zuvor die Regelungen zu intelligenten Messgeräten beinhalteten, sind nunmehr auf fünf verschiedene Normen aufgeteilt: > 81a Verbrauchs- und Stromkosteninformation bei Messung durch intelligente Messgeräte Diese Regelung entspricht inhaltlich der bisherigen von 84 Abs. 2 ElWOG 2010, nur wurde durch Abs. 2 eine zusätzliche Regelung aufgenommen, wonach bei gesonderter Rechnungslegung auch Netzbetreiber eine Stromkosteninformation über ihre Kosten gem. SNE-VO idgf zu übermitteln haben. Zusätzlich wurde die Möglichkeit für den Endverbraucher geschaffen, die Informationen auch ablehnen zu können, was in der alten Regelung noch nicht explizit vorhanden war. > 81b Verbrauchs- und Stromkosteninformation ohne Messung durch intelligente Messgeräte Mit dieser Neuformulierung durch 84 Abs. 3 ElWOG 2010 wurden die Informationsverpflichtungen für Kunden ohne intelligente Messgeräte jenen mit intelligenten Messgeräten stark angenähert, womit im Unterschied zu früheren Regelungen auch der Lieferant als Informationsverpflichteter einbezogen wurde. > 83 Intelligente Messgeräte Zusätzlich zur IME-VO wurde auch nunmehr in den Gesetzestext die Verpflichtung der Netzbetreiber aufgenommen, über die Einführung von intelligenten Messgeräten und die damit verbundenen Rahmenbedingungen Bericht zu erstatten und die 11

12 Endverbraucher zeitnah über den Einbau zu informieren. Zudem wurde von politischer Seite die Regelung aufgenommen, dass Netzbetreiber im Rahmen der durch die IME-VO bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen haben. Dies ist jedoch nicht als ein bedingungsloser Opt-out-Wunsch zu verstehen, sondern im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Roll-outs und im Rahmen der technischen Machbarkeit hat der Netzbetreiber über die technische und wirtschaftliche Möglichkeit hierüber zu entscheiden. Zudem wurden einige bereits auch schon in der IMA-VO 2011 enthaltenen funktionellen Anforderungen nunmehr auch gesetzlich verankert (vgl. 83 Abs. 2 ElWOG 2010). Weiters wurde eine gesetzliche Regelung aufgenommen, wie die Sichtanzeige am intelligenten Messgerät zu konfigurieren und gegebenenfalls freizuschalten ist, um die datenschutz- und eichrechtlichen Rahmenbedingungen gleichermaßen erfüllen zu können. > 84 Messdaten von intelligenten Messgeräten Durch die Neuerungen in 84 gibt es nun sehr detaillierte, umfassende Regelungen, unter welchen (datenschutzrechtlichen) Voraussetzungen welche Werte (Tageswert, Viertelstundenwert) ausgelesen werden dürfen. Jedenfalls ausgelesen und via Web-Portal dem Endverbraucher zur Verfügung gestellt werden muss ein täglicher Verbrauchswert; detaillierte Viertelstundenwerte sind abhängig von vertraglicher Vereinbarung bzw. Zustimmung. Die Bereitstellung im Web-Portal wurde nunmehr auch gesetzlich mit 36 Monaten begrenzt, zudem wurde klargestellt, dass die Bereitstellung im Falle der Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem Netzbetreiber endet. Der Endverbraucher hat zudem die Möglichkeit, das Nutzerkonto im Web-Portal zu löschen bzw. löschen zu lassen. Die Möglichkeit, mittels einer unidirektionalen Kommunikationsschnittstelle die im Gerät erfassten Messdaten auszulesen, ist durch die Novelle nun auch gesetzlich verankert. > 84a Messdaten von intelligenten Messgeräten In Bezug auf die Weiterleitung der Daten vom Netzbetreiber an den Lieferanten wurden hier auch gesetzlich detaillierte Regelungen geschaffen, insbesondere was die Verwendung von Viertelstundenwerten betrifft. Zudem wurden die Zwecke für die Verwendung dieser Daten genau gesetzlich festgelegt und taxativ in 84a Abs. 1 ElWOG 2010 wiedergegeben. 12

13 Sonstige Marktregeln KAPITEL 11 DATENFORMAT ZUR ÜBER- MITTLUNG VON VERBRAUCHSDATEN Die täglich erhobenen Verbrauchsdaten jener Endverbraucher, deren Verbrauch mithilfe eines intelligenten Messgerätes gemessen wird, sind gemäß ElWOG 2010 bzw. DAVID- VO 2012 monatlich vom Netzbetreiber an den Lieferanten zu übermitteln. Die Daten sind dabei in einem einheitlichen, standardisierten Format zu senden. Um schneller und flexibler auf möglicherweise notwendige Anpassungen des in Kapitel erwähnten standardisierten Datenformats zu reagieren, hat sich die E-Control dazu entschlossen, dieses Datenformat in Form des gut seit etlichen Jahren gut etablierten Marktregelprozesses zu diskutieren. Als Übertragungsstandard wurde der internationale, offene Standard Extensible Markup Language (XML) verwendet. Als Datenformat zur Übertragung der Verbrauchsdaten wurde das von der österreichischen Elektrizitätswirtschaft entworfene XML-Schema ConsumptionRecord festgelegt. Die Datenübertragung selbst erfolgt nach dem ebms 2.0-Standard. Das finale Datenformat sowie die Rahmenbedingungen zur Übertragung zwischen den Marktteilnehmern wurden am im neuen Kapitel 11 der Sonstigen Marktregeln veröffentlicht. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der E-Control. 2 Datenschutz Die Erhebung von Messdaten durch ein intelligentes Messgerät unterliegt wie jede andere Datenanwendung den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes (DSG) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses enthält Regelungen über den Schutz personenbezogener Daten (all jene Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist) und die Zulässigkeit von deren Verwendung. Die Verwendung von Daten ist an bestimmte Grundsätze geknüpft, wobei hierbei besonders die rechtmäßige Verwendung und der rechtmäßige Zweck der Ermittlung hervorzuheben sind. Die Übermittlung von Verbrauchsdaten des Netzbenutzers an den Netzbetreiber bzw. durch den Netzbetreiber an Stromlieferanten darf nur insoweit erfolgen, als dies gesetzlich explizit zulässig ist, der Erfüllung von Verträgen dient oder auf einer Zustimmung des Kunden beruht. Auch in allen übrigen Punkten (Recht auf Löschung, Auskunftsrecht etc.) findet das DSG Anwendung. Da in 84 Abs. 1 ElWOG 2010 zumindest eine tägliche Verbrauchserfassung und Datenverarbeitung vorzunehmen ist, besteht hinsichtlich dieser Daten kein Erfordernis einer Kundenzustimmung (gesetzliche De

14 ckung). Diesen täglichen Wert (z.b. ein Verbrauchswert um Mitternacht) hat der Netzbetreiber im Internet für den persönlichen Gebrauch des Kunden auszugeben. Die Auslesung der personalisierten Viertelstundenwerte aus den Messgeräten ist von einer Kundenzustimmung bzw. der Existenz eines bestehenden Vertrags abhängig. Einmal im Monat hat der Netzbetreiber auf Basis der gesetzlichen Verpflichtung von 84 Abs. 2 ElWOG 2010 die Verbrauchswerte dem Energielieferanten zu übermitteln. Für die Zwecke der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes sowie der Energiestatistik können die 15-Minuten-Werte anonymisiert ausgelesen werden. Zu diesem Zwecke werden diese Daten unmittelbar nach deren Auslesen anonymisiert und dürfen nur in dieser nicht personenbezogenen Form verwendet werden. Die technische Ausführung der Anonymisierung ist systemabhängig vom Netzbetreiber zu gewährleisten. Diesbezüglich gibt es bereits im Rahmen von Pilotprojekten bei der DSK angemeldete Datenanwendungen über anonymisierte Auslesung dieser Daten. Der Entwurf zum Energieeffizienzpaket des Bundes sieht für 84 ElWOG 2010 entsprechende gesetzliche Einschränkungen der Verwendung der Verbraucherdaten vor und soll damit die derzeit bestehende gesetzliche Grundlage noch deutlicher und eindeutiger ausgestalten, womit dem Netzbetreiber bzw. dem Lieferanten ein genau festgelegter gesetzlicher Rahmen vorgegeben wird. Sollte dieser Entwurf entsprechend im Gesetzwerdungsverfahren Zustimmung erhalten, ist zu erwarten, dass aufgrund dieser genauen gesetzlichen Einschränkungen Verbrauchsdaten (personalisiert oder anonymisiert) nur für diese vorgesehenen Zwecke Verwendung finden. 14

15 ERHEBUNG DER DATEN BEI DEN NETZBETREIBERN Gemäß 2 Abs. 1 IME-VO gibt die Regulierungsbehörde die Form des Berichts, welcher von den Netzbetreibern bis zum 31. März jedes Kalenderjahres an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie die Regulierungsbehörde übermittelt werden muss, vor. Die Abfrage der Daten bei den Netzbetreibern wurde von der E-Control entsprechend nach Inkrafttreten der Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung IME-VO am im Jahr 2013 erstmalig durchgeführt. Folgende Informationen wurden gemäß 2 Abs. 1 IME-VO erhoben: > Anzahl der installierten intelligenten Messgeräte > Erfüllung der Anforderungen gemäß IMA- VO 2011 > Aufbau des Smart Meter-Systems, Datenübertragung und IT-Systeme > Projektpläne und Einführungsszenarien > Kosten (ausschließlich bezogen auf intelligente Messgeräte) > Datenschutz > Kundeninformation gemäß DAVID-VO 2012 > Energieeffizienz und Verbrauchsentwicklung > Netzsituation Als Basis für die Abfrage wurde ein standardisiertes xls-format gewählt (siehe Anhang 1), um die Eingabe und Auswertung der Daten zu erleichtern. Dieser Erhebungsbogen wurde über die Branchenvertretungen (Österreichs Energie, VÖEW) an über 140 österreichische Netzbetreiber versandt. 15

16 AUSWERTUNG DER ERHOBENEN DATEN Anzahl der gemeldeten Projekte Mit dem Erhebungsbogen wurde allgemein abgefragt, ob die österreichischen Netzbetreiber bereits Einführungsprojekte für intelligente Messgeräte gemäß IME-VO gestartet haben. Von den insgesamt österreichweit von einer Einführungsverpflichtung betroffenen Netzbetreibern haben dabei insgesamt 124 Netzbetreiber eine Leermeldung für das Berichtsjahr 2012 abgegeben. Diese Leermeldungen wurden in der überwiegenden Zahl von kleinen oder mittleren Netzbetreibern bzw. Stadtwerken durchgeführt. Insgesamt wurden 14 konkrete Projekte bzw. Roll-outs bei den einzelnen Netzbetreibern gemeldet. Davon konnten insgesamt fünf größere Projekte identifiziert werden. Diese Projekte werden in der Mehrzahl von großen Netzbetreibern bzw. Stadtwerken durchgeführt. ÜBERSICHT ALLER INSTALLIERTEN ZÄHLER UND GEMELDETEN PROJEKTE IN ÖSTERREICH Tabelle 1 Übersicht aller installierten Zähler und gemeldeten Projekte in Österreich, Stand April 2013 Gesamtzahl Zähler Österreich (Haushalt, KMU, Landwirtschaft) Anzahl Smar-Meter installiert (3,4%) bereits auf Lager befindliche Smart Meter Gesamtzahl Smar-Meter installiert + geordert (5,4%) Quelle: Ergebnis der Erhebung gemäß 2 Abs.1 Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) 2012 Anzahl der bereits installierten intelligenten Messgeräte Eine der Hauptfragen innerhalb des Erhebungsbogens stellt die Anzahl der bereits bei den einzelnen Netzbetreibern installierten intelligenten Messgeräte dar. Von den insgesamt rund potentiell durch die IME-VO betroffenen Zählpunkten in Haushalten, Klein- und Mittelgewerben sowie im Landwirtschaftsbereich sind mittlerweile mit Stand April mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet. Dies entspricht einem österreichweiten Abdeckungsgrad von rund 3,4%. Zusätzlich würden von den Netzbetreibern gemeldet, dass bereits rund intelligente Messgeräte auf Lager gehalten werden. Damit ergibt sich eine Gesamtzahl von installierten und georderten intelligenten Messgeräten von rund Dies entspräche damit einem österreichweiten Abdeckungsgrad von rund 5,4%. 16

17 GESAMTZAHL INTELLIGENTER MESSGERÄTE INSTALLIERT UND GEORDERT Gesamtzahl Zähler Österreich (Haushalt, KMU, Landwirtschaft) Anzahl Smart Meter installiert (3,4%) bereits auf Lager befindliche Smart Meter Gesamtzahl Smart Meter installiert und geordert (5,4%) Abbildung 1 Übersicht Gesamtzahl installierter und georderter intelligenter Messgeräte in Österreich, Stand April 2013 Quelle: Ergebnis der Erhebung gemäß 2 Abs.1 Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) 2012 Die Bandbreite reicht dabei von sehr kleinen Pilotprojekten mit 25 bis 100 installierten Geräten bis hin zu großen Roll-outs mit bis zu bereits installierten intelligenten Messgeräten. Die größten derzeit in Österreich im Aufbau befindlichen Roll-outs findet man dabei in Oberösterreich bei den Netzgesellschaften der Energie AG Netz GmbH sowie der LINZ STROM Netz GmbH. Die Energie AG Netz GmbH hat zum Berichtsjahr 2012 bereits rund intelligente Messgeräte ausgerollt und weitere geordert. Dies entspricht einer Flächenabdeckung von rund 16% (Gesamtzahl der betroffenen Zählpunkte rund ) im Netzgebiet Energie AG Netz GmbH. VERTEILUNG DER INSTALLIERTEN INTELLIGENTEN MESSGERÄTE JE PROJEKT, BERICHTSJAHR ,5% 41% 2,5% 50% Quelle: Ergebnis der Erhebung gemäß 2 Abs.1 Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) 2012 Energie AG Netz GmbH Linz Strom Netz GmbH Stadtwerke Feldkirch restliche Abbildung 2 Verteilung der installierten intelligenten Messgeräte je Projekt, Berichtsjahr

18 Die LINZ STROM Netz GmbH hat bereits rund intelligente Messgeräte bei den Kunden installiert und ebenso viele geordert bzw. auf Lager. Dies entspricht einer Flächenabdeckung von rund 30% (Gesamtzahl der betroffenen Zählpunkte rund ) im Netzgebiet der LINZ STROM Netz GmbH. Ein weiteres interessantes Projekt findet sich bei den Stadtwerken Feldkirch in Vorarlberg. Dort wurden mittlerweile von den insgesamt rund betroffenen Zählpunkten mehr als mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet. Dies entspricht einer Flächenabdeckung von bereits rund 58% im Berichtsjahr Für das Jahr 2013 wurden im Jahr 2012 weitere Stück intelligente Messgeräte bestellt. Erfüllung der Anforderungen gemäß IMA-VO 2011 Hier wurde bei den Netzbetreibern abgefragt, inwieweit die bei ihnen allenfalls bereits vorhandenen intelligenten Messgeräte bereits die Ende 2011 von der E-Control erlassenen Mindestanforderungen gemäß IMA-VO erfüllen können. Von den 14 Netzbetreibern, die konkrete Projekte gemeldet haben, bestätigten dabei drei Unternehmen, dass sie bereits intelligente Messgeräte im Einsatz haben, die die Anforderungen der IMA-VO 2011 erfüllen können. Jene Netzbetreiber, die gemeldet haben, dass sie bislang keine intelligenten Messgeräte gemäß IMA-VO 2011 im Einsatz haben, brachten hauptsächlich folgende Begründungen dafür vor: > fehlende gesetzliche Grundlagen im Hinblick auf das Maß- und Eichgesetz sowie den Datenschutz (dadurch keine Möglichkeit zum Fern-Update und Unklarheiten bezüglich der Anzeige von Messwerten am Display des Zählers) > abweichende Speicherdauer in den aktuellen Geräten (gemäß IMA-VO 2011 sind 60 Tage gefordert) > geeichtes Lastprofil (15-min-Werte) ist erst in neuen Modellen verfügbar > keine Möglichkeit zur Speicherung von Tageswerten > die bestehende Verschlüsselung muss teilweise noch an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden > fehlende Konfiguration der Schnittstellen (zum Kunden und zu anderen Messgeräten) > fehlende Schalteinrichtung (zur Aktivierung und Deaktivierung des Messgeräts) > fehlende Leistungsbegrenzung Zum Einsatz von intelligenten Messgeräten, die alle Mindestfunktionalitäten gemäß IMA-VO 2011 erfüllen, ist zu erwähnen, dass viele der im Berichtsjahr 2012 abgefragten Projekte bereits vor einiger Zeit gestartet wurden und damit die dort eingesetzten Geräte vielfach noch vor Erlassung der Verordnung ausgeschrieben bzw. geordert wurden. 18

19 Ein weiterer großer Kritikpunkt betrifft weiterhin die teilweise lückenhaften Gesetzesgrundlagen in Bezug auf das Maß- und Eichrecht sowie teilweise die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Auslesung der Daten aus den Messgeräten. Aufbau des Smart Meter-Systems, Datenübertragung und IT-Systeme In diesem Punkt wurde abgefragt, wie der technologische Aufbau den einzelnen Systemen bei den Netzbetreibern aufgesetzt wurde. Abgefragt wurde dabei etwa, ob die Datenübertragung indirekt über einen sogenannten Datenkonzentrator 3 oder direkt vom Zähler ins IT-System aufgebaut wurde. Zusätzlich wurde erhoben, welche Kommunikationstechnologie eingesetzt wird, und zwar jeweils falls vorhanden vom Zähler in der Anlage des Kunden zum Datenkonzentrator sowie vom Datenkonzentrator zum IT-System des Netzbetreibers. Auch bei einer direkten Übertragung der Daten vom Zähler zum IT- System des Netzbetreibers wurde nach der dafür eingesetzten Kommunikationstechnologie gefragt (z.b. GPRS). AUFBAU DER DATENÜBERTRAGUNG UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIEN Bei der Betrachtung des verwendeten Datenübertragungsweges sind prinzipiell die zwei derzeit üblichen Systeme zu unterscheiden: a) Indirekte Datenübertragung von Zählgerät zum Netzbetreiber über einen Datenkonzentrator b) Direkte Datenübertragung vom Zählgerät zum Netzbetreiber (z.b. über öffentliche Mobilfunknetze) Bei der indirekten Datenübertragung übernimmt der Datenkonzentrator die Sammlung, Bündelung und Weitergabe der gemessenen Werte einer gewissen Anzahl von an ihn angeschlossenen Zählgeräten an das zentrale IT-System des Netzbetreibers. Der Datenkonzentrator steht üblicherweise in der örtlichen Trafostation und kann die Daten von bis zu 300 Zählern verarbeiten, komprimieren und an den Netzbetreiber weitergeben. Die Anzahl der angeschlossenen Zähler ist sehr stark abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Als verwendete Kommunikationstechnologie kommt bei diesem Systemaufbau zumeist eine sogenannte Powerline-Kommunikation (PLC) für die Auslesung der Daten vom Zähler zum Datenkonzentrator zum Einsatz. Diese Technologie ermöglicht es, die bereits vorhandenen Stromleitungen in der Anlage zur Weiterleitung der vom Zähler erfassten Daten zu verwenden und erspart daher den Aufbau einer separaten Kommunikationsinfrastruktur in der betroffenen Kundenanlage bis hin zum Datenkonzentrator (in der Regel der nächstliegende Trafo). 3 Ein Datenkonzentrator überwacht alle an ihn angeschlossenen Zählgeräte und kommuniziert mit dem IT-System des Betreibers. Der Datenkonzentrator bündelt die Daten der angeschlossenen Zähler und gibt sie gebündelt weiter. Dadurch lässt sich in gewissen Fällen eine Vereinfachung des Datentransfers erreichen. 19

20 Vom Datenkonzentrator weg und hin zum IT- System des Netzbetreibers bestehen wiederum mehrere Möglichkeiten zur Weitergabe der Daten. In vielen Fällen verwenden die Netzbetreiber hierzu öffentliche Kommunikationsnetze (z.b. Mobilfunk) oder eigene Infrastrukturen (z.b. Glasfaser, Funklösungen u.ä.). Diese Form der direkten Datenübertragung wird oftmals in Gebieten, in denen aufgrund von technischen Limitierungen (Entfernung zur nächsten Trafostation, wenige Wohnanlagen in einem weitläufigen Gebiet) eine PLC-Übertragung nicht wirtschaftlich machbar ist oder noch keine gut ausgebaute Kommunikationsinfrastruktur beim Netzbetreiber besteht, verwendet. Bei der direkten Datenübertragung vom Zähler in das IT-System des Netzbetreibers besitzt der Zähler selbst ein integriertes Modul zur Kommunikation mit einer (zumeist öffentlichen) Kommunikationsinfrastruktur. Dieses Modul kann sich dabei sowohl im Zähler selbst als auch außerhalb des Zählers (z.b. über einen Gateway) befinden. Der Zähler gibt in der Folge alle gemessenen Werte direkt an die Kommunikationsinfrastruktur des IT-Systems weiter. In aller Regel basieren solche Systeme auf der Verwendung einer bereits bestehenden Mobilfunkinfrastruktur (z.b. GPRS), dadurch ist die Verwendung eines Datenkonzentrators nicht mehr notwendig. In der im Jahr 2012 vom BMWFJ erlassenen IME-VO findet sich zudem in 1 Abs. 1 eine Formulierung, dass eine leitungsgebundene Übertragung beim Roll-out in Betracht zu ziehen ist. Diese allgemeine Formulierung lässt jedoch noch keine rechtsverbindliche Aussage über die Art der Übertragung zu, wobei somit wohl dem Netzbetreiber im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten die Wahl der geeigneten Übertragung weitgehend selbst obliegt. Bei allen für das Berichtsjahr 2012 betroffenen Projekten wurde die Verwendung einer indirekten Datenübertragung mit Hilfe von Datenkonzentratoren und einer PLC-Anbindung der Zähler zum selbigen gemeldet. Dies entspricht auch durchaus den internationalen Erfahrungen und großflächigen, bereits bekannten Roll-outs, wo ebenfalls diese technologische Lösung in vielen Fällen zum Einsatz kommt. Bei der weiteren Übertragung der Daten vom Konzentrator zum IT-System des Netzbetreibers kommt etwa bei der LINZ STROM Netz GmbH sowohl GPRS als auch TCP/IP-Übertragung zum Einsatz, während die Energie AG Netz GmbH zum größten Teil auf das firmeninterne Kommunikationsnetzwerk zurückgreift und nur in wenigen Ausnahmefällen auf eine Übertragung via GPRS vom Datenkonzentrator zu ihrem IT-System setzt. Die Stadtwerke Feldkirch hingegen setzen bei der Übertragung vom Datenkonzentrator zum IT-System zum größten Teil auf öffentliche GPRS-Netze und nur zu einem kleinen Teil auf das firmeninterne Kommunikationsnetz. Die Stadtwerke Feldkirch haben sich deshalb für das öffentliche GPRS-Netz entschieden, weil bereits zu Beginn alle Trafostationen mit Datenkonzentratoren ausgerüstet wurden, um alle installierten Messgeräte auslesen zu können. Nun werden die Trafostationen schrittweise an das firmeninterne Kommuni- 20

21 kationsnetz angebunden. Die Verwendung des firmeninternen Kommunikationsnetzes (Lichtwellenleiter) ist ein strategisches Ziel der Stadtwerke Feldkirch. Eine GPRS-Anbindung wird langfristig nur bei Trafostationen mit zu hohen Festnetz-Erschließungskosten eingesetzt werden. Man kann also erkennen, dass bei der Übertragung der Daten vom Datenkonzentrator weg von den Unternehmen sehr unterschiedliche Ansatzpunkte, abhängig von technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten, gewählt werden. ANPASSUNGEN DER IT-SYSTEME Eine wichtige Fragestellung war auch, inwieweit eine Anpassung der bereits bestehenden IT-Systemkomponenten im Netzbereich geplant ist bzw. bereits vorgenommen wurde. Folgende Systemkomponenten wurden dabei abgefragt: a. Meter Data Management Systeme 4 b. CRM-Systeme/Kundendatenmanagement 5 c. Verrechnungssysteme/Rechnungslegung d. Prognosesoftware (Einkauf, Energiemengen) e. Netzleitsysteme 6 Bei der LINZ STROM Netz GmbH sind Anpassungen in allen angeführten Komponenten geplant bzw. durchgeführt worden, bis auf die Netzleitsysteme, zu denen in der Abfrage keine Angaben gemacht wurden. Zusätzlich sind laut LINZ STROM Netz GmbH weitere Anpassungen in den Bereichen Workforce Management (Zählerservice), Weboberfläche für Verbrauchsdateninformation, Netzplanungssysteme, Anschlussbeurteilung im Netz sowie bei der Beurteilung von Spannungsbeschwerden notwendig. Die Energie AG Netz GmbH sowie die Stadtwerke Feldkirch gaben an, dass eine Anpassung der Meter Data Management Systeme, des CRM-Systems sowie der Verrechnungssysteme notwendig wurde. Auch andere, kleinere Pilotprojekte meldeten bereits einen Anpassungsbedarf an sämtlichen oben angeführten Netzkomponenten, auch wenn teilweise erst eine geringe Anzahl an entsprechenden intelligenten Messgeräten eingebaut war. Dies lässt den Schluss zu, dass auch bereits bei kleineren bis mittleren Pilotversuchen ebenso wie bei größeren Roll-outs (wie z.b. jene in Oberösterreich) zahlreiche Anpassungen und Verbesserungen in den einzelnen IT-Systemkomponenten notwendig sind, um eine reibungslose Einführung von intelligenten Messgeräten gewährleisten zu können. GEMEINSAME NUTZUNG DER INFRA- STRUKTUR MIT ANDEREN BEREICHEN UND UNTERNEHMEN Die LINZ STROM Netz GmbH hat angegeben, dass eine gemeinsame Nutzung der vorhandenen IT- und Kommunikationsinfrastruktur mit dem Gasbereich durchaus möglich und angedacht ist. Die Energie AG Netz GmbH meldete, dass angedacht wird, kleineren Netzbetreibern im Bereich Oberösterreich einen Systembetrieb für den Einsatz von Smart Metering anzubieten. 4 Zentrales System zur Verwaltung von Messdaten, in erster Linie für intelligente Messgeräte. Es stellt ein Bindeglied zwischen der Prozessverarbeitung der Messdaten und dem allgemeinen IT-System des Netzbetreibers dar. 5 CRM-Systeme dienen zur Verwaltung der Kundenstammdaten eines Unternehmens. 6 Prozessleitsystem zur Steuerung und Überwachung des Stromnetzes. 21

22 Bei der Salzburg AG wurde im Zuge des Forschungsprojekts ein Multi-Utility-Ansatz verfolgt, wobei bei etlichen Kundenanlagen sowohl Wasser- als auch Wärmemengenzähler über eine M-Bus-Schnittstelle mitintegriert wurden. Projektpläne und Einführungsszenarien Es wurden ebenfalls die konkreten Projektpläne und Einführungsszenarien bei den einzelnen Netzbetreibern mitabgefragt. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die ohnehin gesetzlich durch die IME-VO vorgegebenen Eckpunkte der österreichweiten Einführung (siehe Kapitel 2.3.2). Der in der Verordnung vorgegebene Stufenplan bis 2019 bildet dabei den Rahmen, in dem die einzelnen Netzbetreiber ihre konkreten Projekte planen. Etwas außerhalb dieser Szenarien befinden sich jedoch jene drei Netzbetreiber (Energie AG Netz GmbH, LINZ STROM Netz GmbH und Stadtwerke Feldkirch), die bereits frühzeitig den Roll-out gestartet und daher den ersten Umsetzungsgrad von 10% bis 2015 relativ leicht erreichen können bzw. bereits erreicht haben. Die Energie AG Netz GmbH hat dabei österreichweit mit rund bereits installierten Zählern eindeutig das derzeit ambitionierteste und größte Projekt. Es wurde uns ein Einführungsszenario, das bereits im Jahr % Flächenabdeckung vorsieht, gemeldet. Dies ist im Hinblick auf die bereits rund installierten Geräte durchaus realistisch. Die restlichen Stufen des rechtlich verbindlichen Stufenplans bis 2019 werden von der Energie AG Netz GmbH voraussichtlich auch genau in diesem Zeitrahmen umgesetzt werden. Die LINZ STROM Netz GmbH hat ebenfalls einen ambitionierteren als derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Einführungsplan übermittelt. Demnach sollen in diesem Netzgebiet bereits Ende % aller Kunden mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet sein, 2018 bereits 80%, wohingegen die 95%ige Flächenabdeckung laut derzeitigem Plan erst 2021 erreicht wird. Die Stadtwerke Feldkirch planen eine 100%ige Ausstattung aller ihrer Kunden bereits Ende 2016 abzuschließen. Damit dürften die Stadtwerke Feldkirch der erste Netzbetreiber österreichweit sein, der dieses bereits deutlich vor Ende 2019 erreichen könnte. Von den restlichen Netzbetreibern wurden zum Stichtag noch keine konkreten, stichhaltigen Projekt- und Zeitpläne übermittelt. 22

23 Kosten Wie aus diesem Bericht hervorgeht, gibt es zum Berichtsjahr 2012 nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen mit substantiellen, größeren Projekten, die damit auch höhere Kosten generieren. Bei den restlichen kleinen Projekten waren im Jahr 2012 teilweise nur einigen hundert intelligente Messgeräte installiert, was die Projektkosten noch gering hält. Aus diesem Grund hat sich die E-Control dazu entschlossen, diesen Kostenblock bei den am stärksten betroffenen Unternehmen im Zuge des regulären, jährlichen Verfahrens zur Feststellung der Kosten (gemäß 48 ElWOG 2010) detailliert mitabzufragen, um Doppelgleisigkeiten und Mehraufwände bei den Unternehmen zu vermeiden. Zu erwähnen ist hierbei, dass eine allgemeine Abfrage der Smart Meter- Kosten der bei diesen Unternehmen bereits seit mehreren Jahren laufenden Projekte auch schon in der Vergangenheit stattgefunden hat und die Kosten dieser laufenden Projekte bereits teilweise abgegolten wurden. Da die Tarifverfahren für das Jahr 2013 zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht abgeschlossen sind, konnten diese Daten auch noch nicht in diesen Bericht aufgenommen werden. Es ist anzunehmen, dass in den nächsten Berichtsjahren die Projekte der einzelnen Unternehmen, um den gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten, substantiell zunehmen werden. Daher wird angedacht, in künftigen Berichten an dieser Stelle detaillierte Informationen über die Kostensituation aufzunehmen. Datenschutz Hier wurde bei den Netzbetreibern abgefragt, inwieweit sie bereits die vielfältigen Vorgaben des österreichischen Datenschutzgesetzes im Rahmen ihrer Projekte berücksichtigt haben. Abgefragt wurde hierbei, ob und in welcher Form es bereits Kundeninformationen über die datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Installation von intelligenten Messgeräten gibt. Weiters wurde abgefragt, ob die entsprechenden Projekte bereits bei der Datenschutzkommission angemeldet und entsprechend in das österreichische Datenverarbeitungsregister (DVR) aufgenommen wurden. Zusätzlich wurde dann noch mitabgefragt, für welche Zwecke die jeweilige Datenanwendung verwendet wird. Bei den derzeit fünf größten Pilotprojekten in Österreich fand eine entsprechende Meldung der Datenanwendung an die DSK statt, wobei als Zwecke hauptsächlich die Verrechnung und der Netzausbau bzw. die Netzausbauplanung (hierfür die anonymisierten Daten) angegeben wurden. 23

24 Teilweise war die Zustimmung zur Auslesung der 15-Minuten-Werte auch Bedingung für die Teilnahme am freiwilligen Pilotprojekt. Besonders fielen bei den Pilotprojekten auch die detaillierten Datenschutzinformationen für die Kunden auf. In all diesen Pilotprojekten gab es betreffend die Installation der intelligenten Messgeräte vorab schriftliche Informationen, in vier von fünf Fällen zusätzlich noch persönliche Gespräche. Überdies gab es noch weitere Informationskanäle wie z.b. Pressekonferenzen, Artikel etc. In diesen fünf großen Pilotprojekten gibt es überdies technisch die Möglichkeit, mit den eingesetzten Zählern/Technologien das Display des Zählers auf Wunsch des Kunden freizugeben, um personenbezogene Daten (Lastprofilwerte) anzuzeigen. Als Beispiel für eine übersichtlich und kundenfreundlich gestaltete Information ist auf die Anlage 1 (Kundeninformationsblatt der Stadtwerke Feldkirch 7 ) zu verweisen, wo zusammengefasst auf drei Seiten ein allgemeiner Überblick über das Online-Portal und eine Einführung mit Screenshots zum Login zur Abfrage des Stromverbrauches gegeben wird. Auf der vierten und letzten Seite findet sich u.a. eine einfache Darstellung der Funktionen des Zählers (auch hier wieder ein Screenshot), sämtliche Kontaktdaten des Netzbetreibers sowie eine Information zum Datenschutz unter Nennung der relevanten DVR-Nummer, unter welcher diese Datenanwendung (d.s. sämtliche Services von Mein Stromverbrauch der Stadtwerke Feldkirch) beim Datenverarbeitungsregister der Datenschutzkommission gemeldet wurde. Zusätzlich findet sich an dieser Stelle auch der Hinweis zur jederzeitigen Möglichkeit des Widerrufs der Zustimmung des Kunden zur Übermittlung der Viertelstunden-Verbrauchswerte. Als weitere Beispiele für Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sind Anlage 1 (Zustimmungserklärung der Salzburg AG) und Anlage 1 (Information der Energie AG Netz GmbH zum automatischen Metering und Informationssystem) anzuführen. Erstere erklärt auf zwei Seiten die Grundlage des Projektes, die Zwecke der Auslesung der Daten und das Ziel der Initiative Smart Grids Modellregion Salzburg. Der Kunde wird genau darüber informiert, dass bei Zustimmung für die genannten Zwecke ein digitaler Zähler installiert wird und er als Teilnehmer an diesem Projekt der Auslesung der genannten Daten zustimmt. Am Ende der Zustimmungserklärung wird auch festgehalten, dass selbige jederzeit widerrufen werden kann. Hervorzuheben ist, dass es sich hierbei um ein Forschungsprojekt handelt, weshalb davon auszugehen ist, dass eine künftige Zustimmungserklärung einer entsprechenden Überarbeitung unterzogen werden wird. Das Informationsblatt der Energie AG Netz GmbH fasst auf eineinhalb Seiten zusammen, welchem Zweck die Installation der neuen Zähler dient, welche Vorteile für den Kunden dadurch entstehen und gibt eine ausführliche Darstellung über der datenschutzrechtlichen Belange. Auch hier ist die für die Registrierung der Datenanwendung relevante DVR-Nummer angeführt. Als positiv ist weiters hervorzuheben, dass auf der ersten Seite mittig und in Fettdruck die Information für 7 Vom betreffenden Netzbetreiber wurde in diesem Zusammenhang festgehalten, dass sich diese Information gerade in Überarbeitung befindet und im 2. Halbjahr 2013 in einer neuen Fassung verfügbar sein wird. 24

25 den Kunden erfolgt, welche Daten vom neuen Messsystem erfasst werden. Insgesamt könnte jedoch eine bessere graphische Ausarbeitung der Informationen erfolgen, es ist aber festzuhalten, dass es sich auch hierbei um ein Pilotprojekt handelt. Kundeninformation und Energieeffizienz Insgesamt vier Netzbetreiber (LINZ STROM Netz GmbH, Energie AG Netz GmbH, Stadtwerke Feldkirch, Salzburg AG) stellten der E-Control im Zuge der Abfrage detaillierte Informationen über ihre bestehenden Kundeninformationen bzw. Webportale zur Verfügung. Die bereitgestellten Materialien beziehen sich dabei auf das Berichtsjahr Die Grundlage für die Aufbereitung der Daten bildet die DAVID-VO 2012, die im September 2012 kundgemacht wurde. Die Verpflichtungen aus dieser Verordnung sind gemäß 8 Abs. 1 DAVID-VO 2012 bei jenen Endverbrauchern, bei deren Anlagen bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung intelligente Messgeräte installiert wurden, sind seit 1. Mai 2013 zu erfüllen. Die Webportale der meisten Netzbetreiber sind daher aufgrund dieses Zeitrahmens noch nicht vollständig an die Anforderungen der DAVID-VO 2012 angepasst worden. Die E-Control bekam einen Überblick über die Webportale der Netzbetreiber in Form von Screenshots, Beschreibungen und Powerpoint-Präsentationen. Ein direkter Zugriff auf die Webportale (z.b. durch einen Testzugang) konnte der E-Control aufgrund des frühen Projektstatus noch nicht gewährt werden. Aufgrund der noch anstehenden Adaptierungsarbeiten an den Webportalen und des notwendigen Ausbaus auf größere Kundengruppen war diese Vorgangsweise für das Berichtsjahr 2012 für die E-Control nachvollziehbar. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Netzbetreiber in folgenden Berichtsperioden und bei vollständigem Ausbau der Kundeninformationsportale der E-Control einen entsprechenden Testzugang gewähren werden. Aufgrund der zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen wurden sowohl die allgemeinen Mindestanforderungen sowie der Informationsgehalt und die Aufbereitung der Daten so weit als möglich analysiert und auf die Einhaltung der Anforderungen gemäß DAVID-VO 2012 hin überprüft. Die aktuell zur Verfügung stehenden Webportale wirken dabei sehr übersichtlich und erfüllen bereits etliche Punkte der DAVID-VO 2012, müssen aber durchaus noch adaptiert werden, um allen Anforderungen zu entsprechen. Die Webportale stehen aufgrund der Pilotversuche derzeit zumeist nur einer beschränk- 25

26 ten Kundengruppe vollständig zur Verfügung. Die E-Control geht jedoch davon aus, dass ab dem Vollbetrieb der Webportale allen mit einem intelligenten Messgerät ausgestatteten Kunden ein entsprechender, kostenloser Zugang gewährt wird. Bei den Stadtwerken Feldkirch erhält grundsätzlich jeder Kunde Zugang zum Webportal. Dazu ist eine Online-Registrierung erforderlich, der Kunde erhält dann einen individuellen Benutzernamen und ein individuelles Passwort. Kunden, bei denen bereits ein intelligentes Messgerät installiert ist, können ab diesem Zeitpunkt kostenlos ihre Stromverbrauchswerte abfragen (Monatswerte, Jahreswerte). Auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden werden auch die Lastkurven aus den jeweiligen Zählern ausgelesen und im Webportal dargestellt. In Bezug auf die Zugriffsrechte ist festzuhalten, dass für alle erwähnten Webportale ein autorisierter Zugang mittels Username und Passwort nötig ist, was den Anforderungen der DAVID-VO 2012 entspricht. INFORMATIONSGEHALT UND VERFÜGBAR- KEIT DER DATEN GEMÄSS DAVID-VO Weiters wird in der DAVID-VO 2012 beschrieben, welche Daten dem Endverbraucher in welcher Form zur Verfügung zu stellen sind. Bei allen Netzbetreibern werden die Verbrauchsdaten wie gefordert in kwh zur Verfügung gestellt. Bei der LINZ STROM Netz GmbH werden derzeit nur Tageswerte dargestellt; bei der Energie AG Netz GmbH sowohl Tages- als auch Jahreswerte. Eine gemäß DAVID-VO 2012 verpflichtende Darstellung von 15-min-Werten (bei Zustimmung des Kunden) ist daher bei diesen beiden Unternehmen aktuell noch nicht verfügbar. Zudem sind auch noch keine Kennzahlen zum Vergleich des eigenen Verbrauchs integriert. Es ist auch nicht ersichtlich, ob es einen Verweis auf die entsprechenden Energieberater gibt. Es werden zudem noch keine downloadfähigen Datenformate für den Kunden zur Verfügung gestellt. Bei den Stadtwerken Feldkirch ist eine Auswahl zwischen Viertelstunden-Verbrauchswerten und Tagesverbrauchswerten bereits möglich. Weiters gibt es auch die Möglichkeit, variable Zeitbereiche zu vergleichen sowie die Möglichkeit der Kontrolle des Stand-by- Betriebs. Eine Auswahl von Kennzahlen sowie ein Verweis auf Energieberater sind derzeit auch noch nicht vorhanden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die verfügbaren Daten in verschiedene, handelsübliche Formate zu exportieren und damit auch auszudrucken. Bei der Salzburg AG können derzeit ebenfalls sowohl 15-min-Werte als auch Tagesverbrauchswerte angezeigt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, den eigenen Haushalt mit einem sparsamen und einem durchschnittlichen Haushalt zu vergleichen. Zudem wird die Möglichkeit geboten, Energiespartipps auszuwählen, und es gibt einen Hinweis auf entsprechende Energieberater. Bei keinem Netzbetreiber wurde bislang auf die Website der E-Control verwiesen bzw. wurden die dort verfügbaren Daten nicht übernommen. 26

27 ÜBERSICHT ERFÜLLTE ANFORDERUNGEN GEMÄSS DAVID-VO 2012, AUSGEWÄHLTE UNTERNEHMEN LINZ STROM Netz GmbH Energie AG Netz GmbH Stadtwerke Feldkirch Salzburg Netz GmbH Anforderungen zur Darstellung der Verbrauchsdaten durch den Netzbetreiber 3. Die Verbrauchsdaten jener Endverbraucher, deren Verbrauch mithilfe eines o.k. o.k. o.k. o.k., k.a. intelligenten Messgeräts gemessen wird, sind dem Endverbraucher vom Netzbetreiber mittels einer kundenfreundlichen Website zur Verfügung zu stellen. (Username & Passwort, Registrierung) 1. Die Website hat dabei den folgenden Mindestanforderungen zu entsprechen: a. Sie hat jedem einzelnen Endverbraucher zur Verfügung zu stehen; k.a. k.a. Ja 76 HH-Kunden für Concerto Projekt b. Sie ist neutral zu gestalten und darf insbesondere keinen Hinweis auf den o.k. sehr große o.k. Unterscheidung Lieferanten des Endverbrauchers enthalten; (keine Marke des Lieferanten, Ähnlichkeit mit nur tlw. gegeben keine Ähnlichkeit mit dem Lieferanten) Lieferanten c. Sie hat in ihrer sicherheitstechnischen Ausgestaltung dem Stand der k.a. k.a. k.a. k.a. Technik zu entsprechen; (ÖNORMEN, vergleichbare technische Standards) d. Sie hat insbesondere in Bezug auf die Zugriffsrechte den datenschutz- o.k. o.k. o.k. o.k., k.a. rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. (Autorisierung für Zugriff) 2. Dem Endverbraucher sind die folgenden Daten und Funktionen zur Verfügung zu stellen: a. Alle Verbrauchsdaten (in kwh) und Lastkurven (in KW) in der kleinst- nur Tageswerte Jahreswerte 15-min-Vebrauchswerte, 15-min-Werte verfügbaren Zeiteinheit sowie in vom Endverbraucher abrufbaren verschiedenen und Tageswerte Tagesver- und Tagesver- zeitlichen Granulierungen; (15-min-Werte falls vorhanden, ansonsten Tageswerte) bräuche, Zeitbereiche vergleichen, brauchswert Dauerlinie/Standby-Verbrauch b. Auf Wunsch des Endverbrauchers alle Verbrauchsdaten und Lastkurven ab k.a. k.a. Ja k.a. dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit, längstens jedoch der letzten drei Jahre; c. Kennzahlen auf Basis allgemein und individuell gestaltbarer Daten; Nicht erfüllt Nicht erfüllt Nicht erfüllt (z.b. kwh/person, kwh/m 2 ; Netzbetreiber können Daten von E-Control-Seite übernehmen) d. Vergleichsmöglichkeiten und repräsentative Vergleichswerte bezogen auf Nicht erfüllt Nicht erfüllt Nicht erfüllt die verfügbaren Verbrauchswerte mit und ohne Verbindung zur individuellen Situation des Endverbrauchers; (ind. Lebens-, Verbrauchs-, Wohnsituation; Netzbetreiber können Benchmarks von E-Control-Seite übernehmen) HH-Vergleich mit sparsamem, durchschnittlichem und eigenem HH HH-Vergleich mit sparsamem, durchschnittlichem und eigenem HH e. Die Möglichkeit von individuell gestaltbaren Einstellungsvarianten der Daten Nicht erfüllt Nicht erfüllt Nicht erfüllt o.k. für den Endverbraucher. (eher für Haushaltskunden, freiwillige Abfrage von z.b. Anzahl der Personen im HH, m 2 der Wohnfläche etc.) 3. Die Website hat Hinweise darauf zu beinhalten: Wie der Endverbraucher seinen Stromverbrauch reduzieren kann und welche Energie- Nicht erfüllt Nicht erfüllt Nicht erfüllt o.k. beratungsstellen zu diesem Zwecke zur Verfügung stehen. Weiters sind mindestens zwei einschlägige Energieberatungseinrichtungen diskriminierungsfrei anzuführen oder es ist auf die entsprechende Website der E-Control hinzuweisen. 4. Daten- und Informationsabfragen gemäß 3 sind für den Endverbraucher und k.a. k.a. o.k. k.a. vom Endverbraucher bevollmächtigte Dritte auf der Website in speicher- und druckbarer sowie maschinenlesbarer Form zur Weiterverarbeitung bereitzustellen. Zudem kann für die Informationen gemäß 3 je nach technischer Möglichkeit vorgesehen werden, dass jenes von der E-Control gemäß 2 definierte Format zum Download auf der Website des Netzbetreibers gemäß 3 zur Verfügung gestellt wird. (pdf-, xls-, csv-format o. Ä.) Tabelle 2 Übersicht erfüllte Anforderungen gemäß DAVID-VO 2012, ausgewählte Unternehmen Quelle: Ergebnis der Erhebung gemäß 2 Abs.1 Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO)

28 Netzsituation Einer jener Punkte, die im Zuge der Erhebungen gemäß IME-VO abgefragt wurden, waren die von den Netzbetreibern erwarteten Auswirkungen auf die allgemeine Netzsituation. Gefragt wurde dabei, ob durch den Einsatz von intelligenten Messgeräten mit einer merkbaren Verschiebung der Lasten im Netzgebiet zu rechnen sei, ob die bessere Verfügbarkeit der Daten in der Niederspannungsebene zu einer höheren Versorgungssicherheit führen könnte und ob möglicherweise die erhobenen Messwerte anonymisiert für die Zwecke der Netzsteuerung verwendet werden. Auch zu diesem Punkt meldeten wiederum hauptsächlich jene Netzbetreiber, die bereits substantielle Projekte umgesetzt haben. Demnach rechnet die Energie AG Netz GmbH derzeit nur bedingt mit merkbaren Verschiebungen der Lasten im Netzgebiet, während man aber davon ausgeht, dass die bessere Datenlage (Fehlerprotokolle usw.) zu einer höheren Versorgungssicherheit auf Niederspannungsebene führen könnte. Es ist zudem ebenfalls geplant, die erhobenen Messwerte anonymisiert für die Zwecke der Netzsteuerung zu verwenden. Weiteres Verbesserungspotential sieht man in der Möglichkeit, auf Grund der Erreichbarkeit einzelner Zähler Fehlersituationen eingrenzen zu können, was abhängig vom Störgeschehen zu einer beschleunigten Störungsbehebung führen kann. Weiters wird die Einbindung in Spannungsregelungen, die insbesondere der Kompensation der spannungsanhebenden Wirkung der dezentralen Erzeugungsanlagen dienen, als nützlich gesehen. Durch eine Ferndiagnose der Situation eines einzelnen Kunden ohne Spannung in der Anlage kann rascher auf die Fehler reagiert werden. Insgesamt sieht man daher zusätzlich ein großes Verbesserungspotential in der Fehlererkennung und -behebung beim Kunden. Insgesamt sind diese möglichen Potentiale jedoch erst auf deren Nutzenstiftung zu analysieren und unter Einbeziehung der dafür erforderlichen Aufwendungen bzw. Kosten im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Vertretbarkeit zu bewerten. Die LINZ STROM Netz GmbH hingegen rechnet weder mit merkbaren Verschiebungen der Lasten im Netz noch mit einer höheren Versorgungssicherheit. Es ist derzeit auch nicht geplant, die anonymisierten Messwerte zu Zwecken der Netzsteuerung zu verwenden. Man sieht aber Anwendungsmöglichkeiten in der Netzplanung im Niederspannungsbereich (in manchen Situationen auch im Mittelspannungsbereich), bei der Beurteilung von Netzzugangsanträgen sowie bei der Analyse von Kundenbeschwerden im Hinblick auf die Spannungshaltung in der Kundenanlage. Die Stadtwerke Feldkirch rechnen ebenfalls weder mit merkbaren Verschiebungen der Lasten im Netz noch mit einer höheren Versorgungssicherheit, planen aber, die anonymisierten Daten für die Netzsteuerung einzusetzen. Zusätzlich sind noch Lastberechnungen pro Trafostation geplant. 28

29 OFFENE PUNKTE UND HÜRDEN FÜR DIE EINFÜHRUNG Wie aus den Rückmeldungen der einzelnen Netzbetreiber sowie den zahlreichen Diskussionen, die unter Beteiligung der E-Control von allen relevanten Marktteilnehmern und Interessenvertretungen seit Jahren zum Thema Smart Metering geführt werden, gibt es aktuell noch einige offene Punkte bzw. Hürden für eine reibungslose und schnelle Einführung von Smart Metering in Österreich. Diese Punkte betreffen hauptsächlich rechtliche Lücken bzw. notwendige Klarstellungen in den betreffenden Rechtsmaterien. Insbesondere werden dabei von vielen Seiten zwei Bereiche genannt: > Datenschutzregelungen > Maß- und Eichrecht Datenschutz und -sicherheit Zum Bereich Datenschutz ist anzumerken, dass hier die rechtlichen Rahmenbedingungen in den 83 und 84 des ElWOG 2010 laut Aussage von Datenschutzexperten zu wenig genau determiniert waren. Durch die ElWOG-Novelle idf BGBl. I Nr. 174/2013 wurden im Bereich der Regelungen für intelligente Messgeräte insbesondere Konkretisierungen und Verbesserungen im Konsumenten- bzw. Datenschutzbereich geschaffen. Ein weiteres, kontroversiell diskutiertes Thema in diesem Zusammenhang ist die Datensicherheit. Hier gibt es sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zahlreiche Diskussionen und Initiativen. Auf europäischer Ebene wurde im letzten Jahr in die Standardisierungsmandate M/441 sowie M/490 der Sicherheitsaspekt stark miteinbezogen. Beim speziell auf Smart Meter bezogenen Mandat M/441 soll im Laufe des Jahres 2013 eine Liste von Sicherheitsstandards vorgelegt werden. In Österreich hat die E-Control vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Nationalen IKT-Sicherheitsstrategie durch das österreichische Bundeskanzleramt zudem im Frühjahr 2013 gemeinsam mit der Energiewirtschaft und den zuständigen Ministerien ein speziell auf die Energiebranche fokussiertes Cyber-Security-Projekt gestartet, wobei hier Smart Metering einer von mehreren die gesamte IT-Landschaft der Energieunternehmen betreffenden Punkten ist, die im Fokus der Diskussionen stehen. Die E-Control wird diese Initiative für den Energiebereich als zuständige Regulierungsbehörde aktiv koordinieren und die freiwillige Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ministerien und den Branchenvertretern der österreichischen Energiewirtschaft fördern. Erste Ergebnisse aus dieser Initiative sind für Ende 2013 zu erwarten. 29

30 Maß- und Eichrecht Im Bereich des Maß- und Eichwesens gibt es schon seit Jahren Diskussionen mit allen betroffenen Marktteilnehmern, um die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen an die neuen Anforderungen durch die Einführung von intelligenten Messgeräten anzupassen. Hierzu gab es bereits zahlreiche Diskussionen und Workshops auf Ebene des BMWFJ, an denen auch die E-Control teilgenommen hat. Im Zuge dieser intensiven Diskussionen wurden von den Marktteilnehmern mehrere noch offene Punkte identifiziert, die einer reibungslosen Zulassung und einem Betrieb von intelligenten Messgeräten in Österreich entgegenstehen könnten. Teile dieser Problemfelder könnten mit der oben erwähnten Novelle des ElWOG 2010 gelöst werden. So geht es dabei etwa um die standardmäßige Anzeige des Displays eines intelligenten Messgeräts (aktueller Zählerstand) und um die Frage, wie mit Mieter- bzw. Eigentümerwechsel umgegangen werden soll. Ein weiteres Problemfeld stellt in diesem Zusammenhang das Fern-Update von intelligenten Messgeräten dar. Technisch wird diese Funktion von den meisten Geräten unterstützt, eine entsprechende Anforderung findet sich auch in der IMA-VO 2011 wieder. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Verordnung nur die technische Möglichkeit eines Updates aus der Ferne vorgibt, dies jedoch strikt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen aus dem Datenschutz- und Eichrecht. Das Maß- und Eichgesetz MEG, BGBl. Nr. 152/1950 idgf und seine verbundenen Verordnungen geben jedoch im Bereich des Fern-Updates von intelligenten Messgeräten keine konkreten Rahmenbedingungen vor. Diese Situation führt daher zu einer fehlenden Rechtssicherheit für die Hersteller solcher Produkte, insbesondere vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Gestaltung der Anforderungen in den einzelnen Nationalstaaten der Europäischen Union in diesem Bereich, da die europäische Richtlinie (MID-RL 8 ) in diesem Bereich den Nationalstaaten Freiräume zur Gestaltung lässt. Ein nach der MID-RL zugelassener Zähler müsste daher für gewisse Zusatzfunktionen einer weiteren nationalen Zulassung zugeführt werden. Es ist daher zu empfehlen, dass es in den betroffenen Rechtsmaterien so schnell wie möglich zu einer Konkretisierung der entsprechenden Bestimmungen kommt, um eine Einführung von intelligenten Messgeräten nicht unnötig zu verzögern und um Rechtssicherheit für alle Betroffenen zu gewährleisten. 8 Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte, ABl. L 135 vom , S

31 ANHANG Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht aller installierten Zähler und gemeldeten Projekte in Österreich, Stand April Tabelle 2: Übersicht erfüllte Anforderungen gemäß DAVID-VO 2012, ausgewählte Unternehmen 27 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht Gesamtzahl installierter und georderter intelligenter Messgeräte in Österreich, Stand April Abbildung 2: Verteilung der installierten intelligenten Messgeräte je Projekt, Berichtsjahr

32 Bedienungsanleitung zum Webportal für Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Feldkirch Über dieses Webportal können sich (Haushalts)Kunden der Stadtwerke Feldkirch nach erfolgter Registrierung über ihre Jahresrechnung, ihre geleisteten Teilzahlungsbeträge sowie über ihr Stromverbrauchsverhalten informieren. Die Information über den Stromverbrauch via Webportal setzt voraus, dass der Verbrauch der betreffenden Kundenanlage bereits mit einem neuen, fernauslesbaren Stromzähler (Smart Meter) der Stadtwerke Feldkirch gemessen wird. Gültig ab Bedienungsanleitung Webportal Seite 1 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 32

33 Login-Seite Im rechten Balken (grün) befinden sich folgende Menü-Punkte: - Login (mit Demozugang) - Registrierung - Hilfe Über Login gelangen Sie zur Einstiegsseite des Stadtwerke Feldkirch Webportals. Über Demo-Login kann die Funktionsweise der Online-Stromverbrauchsinfo für zwei Anlagen im Echtzeitbetrieb evaluiert werden. Noch nicht registrierte Benutzer können unter Registrierung einen Zugang mit Benutzername und Passwort anfordern. Unter Hilfe erhalten Sie weitere Informationen zur Online-Registrierung. Weiters finden Sie dort eine Bedienungsanleitung zum gesamten Web-Portal als PDF-Download. Im Eingabefeld Login gelangen Sie durch Eingabe von Benutzername und Kennwort über den Button Login auf die Seite des Hauptmenüs des Stadtwerke Feldkirch Webportals. Die Funktionsweise der OnlineStromverbrauchsinfo wird über eine Musteranlage demonstriert. Über den Button Demo-Login gelangen Sie direkt zu den Livedaten. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 2 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 33

34 In der Musteranlage werden die Daten von zwei Zählern dargestellt: - Bei dem Zähler Nr ist der Betriebsmodus "Viertelstunden-Verbrauchswerte erfassen" aktiv - Bei dem Zähler Nr ist der Betriebsmodus "Monatswerte erfassen" (Standard-Modus) aktiv Hinweis: Das An- oder Abmelden der "Viertelstunden-Verbrauchswerte" in der Demoversion löst keine Aktionen aus. Haben Sie Ihr Passwort vergessen oder wollen Sie es ändern, dann wählen Sie die Option Passwort ändern. Menü Registrierung In diesem Menü können Sie Ihre persönlichen Daten eingeben, die dann zur Registrierung herangezogen werden. Zur Authentifizierung muss die Kundennummer eingegeben werden. Im Zuge der Registrierung können Sie die Funktionalitäten - elektronische Rechnung (als PDF) - elektronischer Kontoauszug (als PDF) - Stromverbrauchsinfo unabhängig voneinander auswählen. Nach erfolgreicher Registrierung werden Ihnen die Zugangsdaten schriftlich zugestellt. Eine Freischaltung dauert durchschnittlich 5 Arbeitstage. Bei bereits registrierten Benutzern können diese Funktionalitäten im Hauptmenü unter Registrierungsdaten ändern wieder deaktiviert bzw. geändert werden. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 3 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 34

35 Menü Hilfe Hier werden weitere Informationen zur Online-Registrierung angeboten. Weiters finden Sie dort eine Bedienungsanleitung zum gesamten Web-Portal als PDF-Download. Hauptmenü des Stadtwerke Feldkirch Webportals Hier können Sie je nach Wunsch - Ihre Abrechnung einsehen (elektronische Rechnung), - Ihre Kontoauszüge einsehen, - Ihre Registrierungsdaten ändern oder weitere Informationen über - Ihren Stromverbrauch erhalten. Dabei sind die Daten sämtlicher, diesem Benutzer zugeordneten Vertragsnummern sowie die diesen Verträgen zugeordneten Zählernummern angeführt. Über den Button Weiter gelangen Sie in das gewünschte Untermenü. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 4 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 35

36 Menü Abrechnung Hier können Sie die bisher per übermittelten Jahresrechnungen als PDF-Dokument einsehen und/oder weiter in Ihr Rechnungs-Archiv gelangen. Menü Kontoauszug Hier sind die von Ihnen bezahlten Teilzahlungsbeträge (Ihr persönlicher Kontoauszug) ersichtlich. Sie können diese als PDF-Dokument einsehen und/oder weiter in Ihr Kontoauszugsarchiv gelangen. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 5 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 36

37 Menü Registrierungsdaten ändern Hier können Sie Ihre Registrierungsdaten - Name - Adresse - Kontaktdaten ändern. Sie können weiters die Online-Dienste - Einsicht in die Abrechnung - Information über Teilzahlungen (Kontoauszug) - Online-Stromverbrauchsinfo aktivieren oder deaktivieren. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 6 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 37

38 Menü Stromverbrauch/Zählerauswahl Hier sind die unter diesem Zugang (unter dieser Kundennummer) angeführten Verträge sowie sämtliche, diesen Verträgen zugeordnete Zähler angeführt. Zu jedem verfügbaren Zähler ist weiters der Zeitraum angegeben, über welchen detaillierte Stromverbrauchsinformationen im System zur Verfügung stehen. Der Einsatz eines neuen, fernauslesbaren Zählers (Smart Meter) ist die Voraussetzung dazu. Zur Darstellung des Stromverbrauchs eines Zählers müssen Sie den gewünschten Zähler auswählen. Ebenso können Sie zu jedem Zähler angeben, ob Sie einen Monatsreport per (jeweils am Beginn des Folgemonats) erhalten wollen. Unter dem Link Info zu den Monatsreports finden Sie ein Muster eines solchen Reports. Am unteren Ende der Seite erhalten Sie Technische und Datenschutzrechtliche Informationen. Informationen zum Monatsreport (per ) sowie zum Datenschutz finden Sie am Ende dieser Bedienungsanleitung. Hinweis: Die in diesem Webportal ausgewiesenen Stromverbräuche können sich aufgrund der unterschiedlichen Ablesezeitpunkte geringfügig von den in der Abrechnung angeführten Verbrauchswerten unterscheiden. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 7 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 38

39 Menü Stromverbrauch/Zählerauswahl/Berichtauswahl (auf Grundlage der monatlichen Verbrauchswerte) Für den gewählten Zähler kann der Stromverbrauch in folgenden Berichtsformen dargestellt werden: - Jahresverbrauch - Jahresverbrauch (getrennt) nach Tarifen - Monatsverbrauch - Monatsverbrauch (getrennt) nach Tarifen - Vergleich Monatsverbrauch - Vergleich Monatsverbrauch (getrennt) nach Tarifen Über Weiter (rechts unten) oder Bericht anzeigen (Navigationszeile oben) gelangen Sie zum gewählten Bericht. Bericht Jahresverbrauch Der Stromverbrauch aller Jahre ist grafisch sowie tabellarisch dargestellt. Das erste bzw. letzte Kalenderjahr stellt möglicherweise kein gesamtes Jahr dar. Bericht Jahresverbrauch nach Tarifen Der Stromverbrauch aller Jahre ist entsprechend der gewählten Tarifart grafisch sowie tabellarisch dargestellt. Das erste bzw. letzte Kalenderjahr stellt möglicherweise kein gesamtes Jahr dar. Bericht Monatsverbrauch Der Stromverbrauch der gewählten Monate ist grafisch sowie tabellarisch dargestellt. Der erste bzw. letzte Kalendermonat stellt möglicherweise keinen gesamten Monat dar. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 8 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 39

40 Bericht Monatsverbrauch nach Tarifen Der Stromverbrauch der gewählten Monate ist entsprechend der gewählten Tarifart grafisch sowie tabellarisch dargestellt. Der erste bzw. letzte Kalendermonat stellt möglicherweise keinen gesamten Monat dar. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 9 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 40

41 Bericht Vergleich Monatsverbrauch / Vergleich Monatsverbrauch (getrennt) nach Tarifen In dieser Berichtsform kann der Stromverbrauch eines ersten Zeitraums (von bis) mit dem Stromverbrauch eines zweiten Zeitraums (von bis) verglichen werden. Die kleinste auszuwählende Zeiteinheit ist dabei ein Kalendermonat. Beispiel: vergleiche Zeitraum 1: von Oktober 2009 bis Dezember 2009 mit Zeitraum 2: von Oktober 2010 bis Dezember 2010 Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 10 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 41

42 Weitere Informationen zu Darstellung und Speicherung der Verbrauchsinformationen: Auf Seite 1 eines Berichtes ist das Ergebnis immer standardmäßig in grafischer Form dargestellt. Bei manchen Berichten ist auf den Folgeseiten das Ergebnis auch in Tabellenform dargestellt. Ein Datenexport ist unter dem Speichersymbol möglich. Zur Auswahl stehen die Formate *.xml, *.csv, *.pdf, *.html, *.xls, *.tiff oder *.doc. Einen Ausdruck können Sie erstellen, indem Sie einen Export in ein gewünschtes Format durchführen (z.b. Excel, Word oder PDF) und anschließend das exportierte File ausdrucken. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 11 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 42

43 Menü Stromverbrauch/Zählerauswahl/Berichtauswahl (auf Grundlage der 15-Minuten-Verbrauchswerte) Die Aktivierung erfolgt über den Link Viertelstundenwerte anmelden am unteren Ende der Menüseite Berichtauswahl. Diese Funktion kann über den Link Viertelstundenwerte abmelden wieder deaktiviert werden. Neben den bereits beschriebenen Berichten auf Basis der Monatswerte können weitere, auf Basis der 15-Minuten-Verbrauchswerte aufbauende sehr detaillierte Stromverbrauchs-Informationen angeboten werden: - Tagesverbrauch - Viertelstundenverbrauch - Zeitbereiche vergleichen - Dauerlinie / Standby-Verbrauch Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 12 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 43

44 Bericht Tagesverbrauch In diesem Bericht kann in der ersten Zeile der gewünschte Zeitraum (von bis) gewählt werden. Bei der grafischen Darstellung auf Seite 1 sind unterhalb der Grafik die jeweiligen Anfangs- und Endstände der Zähler sowie der Verbrauch des Zeitraumes tabellarisch dargestellt. Beim Tagesverbrauch ist der Stromverbrauch jedes einzelnen Kalendertages des gewählten Zeitraumes dargestellt. Beim ersten Tag ist der Verbrauch ab 0:00 Uhr und beim letzten Tag ist der Verbrauch bis 24:00 Uhr berücksichtigt. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 13 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 44

45 Bericht Viertelstundenverbrauch (Stromverbrauch je Viertelstunde) In diesem Bericht kann in der ersten Zeile der gewünschte Zeitraum (von bis) mit Uhrzeit (kleinste Einheit ist die Viertelstunde, also **:00, **:15, **:30, **:45) gewählt werden. Bei der grafischen Darstellung auf Seite 1 sind unterhalb der Grafik die jeweiligen Anfangs- und Endstände der Zähler sowie der Verbrauch des Zeitraumes tabellarisch dargestellt. Beim Viertelstundenverbrauch ist der Stromverbrauch während jeder Viertelstunde getrennt über den gewählten Zeitraum graphisch (Seite 1) sowie tabellarisch (Seite 2 und Folgeseiten) dargestellt. Aus der grafischen Darstellung ist das Lastverhalten Ihres Netzanschlusses ersichtlich. Der Zeitstempel gibt jeweils das Ende der Viertelstunde an, in der sich der zugehörige Verbrauchswert ergeben hat. Somit bedeutet 1,2; 00:15, dass zwischen 0:00 Uhr und 0:15 Uhr 1,2 kwh verbraucht wurden. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 14 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 45

46 Bericht Zeitbereiche vergleichen (auf Basis der 15-Minuten-Verbrauchswerte) In diesem Bericht kann der Stromverbrauch eines ersten Zeitraums (von bis) mit dem Stromverbrauch eines zweiten Zeitraums (von bis) verglichen werden. Neben dem Tag kann auch noch die gewählte Viertelstunde des Beginns sowie des Endes des gewählten Zeitraumes vorgegeben werden. Beispiel: vergleiche Zeitraum 1: von :00 bis :00 mit Zeitraum 2: von :00 bis :00 Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 15 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 46

47 Bericht Dauerlinie/Standby - Verbrauch In diesem Bericht kann in der ersten Zeile der gewünschte Zeitraum (von bis) mit Uhrzeit gewählt werden. (z.b. von :00 bis :00). Bei der grafischen Darstellung auf Seite 1 sind unterhalb der Grafik die Anzahl der Viertelstunden- Verbrauchswerte sowie die maximalen und minimalen Viertelstunden-Verbrauchswerte in Tabellenform dargestellt. Die Dauerlinie entspricht den oben angeführten Viertelstundenverbräuchen über den gewählten Zeitraum, wobei diese Viertelstundenverbräuche zur besseren Übersicht nach sinkenden Verbrauchswerten sortiert dargestellt sind. In der Grafik stehen somit links die maximalen Viertelstunden-Verbrauchswerte. Diese entsprechen den maximalen Stromverbräuchen (Leistungsspitzen) des gewählten Zeitraumes. Am rechten Ende der Grafik sind die geringsten Viertelstunden- Stromverbrauchswerte angeführt. Diese Verbrauchswerte entsprechen dem minimalsten Stromverbrauch und können damit ein Maß für den Standby-Stromverbrauch sein. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 16 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 47

48 Einschränkungen bei der Berechnung der durchschnittlichen Standby-Leistung: - Die durchschnittliche Standby-Leistung (Watt) wird aus den geringsten Viertelstunden- Verbrauchswerten des gewählten Zeitraumes ermittelt und daraus der Standby-Verbrauch (kwh) berechnet. Bei dieser Berechnung wird davon ausgegangen, dass keine gewünschten Verbraucher permanent in Betrieb sind. Sollte dies jedoch der Fall sein, dann müsste die durchschnittliche Standby-Leistung um die Leistung dieser gewünschten Verbraucher reduziert werden. - Viertelstunden-Verbrauchswerte kleiner 0,001 kwh (einspricht einer Standby-Leistung kleiner 4 Watt) werden bei der Berechnung der durchschnittlichen Standby-Leistung nicht berücksichtigt. Technische und Datenschutzrechtliche Information Die neuen Stromzähler der Stadtwerke Feldkirch ermöglichen die Erfassung des Stromverbrauchs pro Monat sowie auch in Viertelstundenintervallen. Die Stromzähler übermitteln die Werte in verschlüsselter Form an die Stadtwerke Feldkirch. Die Monatswerte werden für die Verrechnung verwendet und so lange gespeichert, wie es für die Verrechnung notwendig ist. Die Viertelstundenwerte werden auf Wunsch des Kunden gespeichert und dienen der Information des Kunden über den persönlichen Stromverbrauch. Die Viertelstundenwerte werden nicht an Dritte übermittelt und werden gelöscht, sobald der Kunde die Information über den Stromverbrauch nicht mehr wünscht. Außerdem erheben die Stadtwerke Feldkirch nach Installation eines neuen Zählers die Viertelstundenwerte über einen Zeitraum von drei Monaten, um die Funktionsweise des Zählers und der automatisierten Auslesung zu testen. Diese Daten dienen ausschließlich zur Funktionskontrolle und werden über die Lebensdauer des zugehörigen Stromzählers gespeichert und danach gelöscht. Darstellung der monatlichen Verbrauchswerte: Es werden die laufenden monatlichen Verbrauchswerte ab dem Zeitpunkt der Registrierung angezeigt. Die Auslesung der monatlichen Verbrauchswerte erfolgt jeweils am 1. Kalendertag des Folgemonats. In Sonderfällen kann es bei der Darstellung zu einer Verzögerung um einen Tag kommen. Darstellung der Viertelstundenwerte: Es werden die laufenden Viertelstunden-Verbrauchswerte ab dem Zeitpunkt der Registrierung bis zum jeweiligen Vortag angezeigt. In Sonderfällen kann es bei der Darstellung zu einer Verzögerung um einen weiteren Tag kommen. Übermittlung des Monatsreports per die automatisierte Übermittlung erfolgt jeweils am 5. Tag des Folgemonats. Wichtiger Hinweis: Die Messung der Viertelstundenwerte ist nicht geeicht und dient nur zur Information über das Stromverbrauchsverhalten. Es kann zu kleinen Abweichungen zwischen der Summe der Viertelstundenwerte und den geeichten Monatswerten kommen. Die Verrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der geeichten Monatswerte. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 17 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 48

49 Information zu den Monatsreporten: Bei Aktivierung der Funktion Monatsreport erhalten Sie automatisch nach Ablauf jeden Monats eine mit einem aktuellen Bericht über Ihren Stromverbrauch. Dabei werden die Verbrauchswerte (je Tarif) des soeben abgelaufenen Monats sowie von bis zu 12 vergangenen Monate seit Registrierung in einem Excel-File grafisch sowie tabellarisch dargestellt. Die Zusendung der/des Monatsreports können Sie durch Setzen des Hakens am rechten Ende der Zeile aktivieren. Ebenso kann diese Funktion durch Löschen des Hakens deaktiviert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Monatsreports je Zähler getrennt aktivieren bzw. deaktivieren müssen. Die Monatsreports werden ausschließlich an jene -Adresse gesandt, welche bei der Registrierung als Kontaktadresse angegeben wurde. Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 18 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 49

50 Mein Stromverbrauch Wer informiert ist, kann sparen: Strom und Geld. Stromverbrauch online abfragen und sparen! Die sichere Versorgung mit Strom ist die eine Seite, der sparsame Umgang mit der Ressource Strom ist die andere. Die Stadtwerke Feldkirch haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um Kunden und Partner über den sinnvollen und sparsamen Einsatz von Strom zu beraten und die Energieeffizienz zu steigern. Die Stadtwerke haben deshalb bereits seit mehreren Jahren im Zuge des Eichtausches die konventionellen Stromzähler gegen neue, fernauslesbare Zähler (Smart Meter) ausgetauscht. Nun können die Verbrauchswerte dieser neuen Zähler im Internet unter der Stadtwerke-Homepage abgefragt werden. Verbrauchsinfo per Mausklick Basis für diesen Online-Service ist der neue, fernauslesbare Zähler, der bereits in rund 45 % aller Feldkircher Haushalte installiert ist. Bis Ende 2011 werden weitere 5 % dazu kommen, der Rest wird in den Folgejahren umgestellt. Dieser neue Zähler ermöglicht eine sehr detaillierte Auswertung Ihrer Verbrauchsdaten. Die Werte können unter unter dem Menü Mein Stromverbrauch abgefragt werden. Sie erhalten somit per Mausklick sämtliche Informationen über Ihr persönliches Verbrauchsverhalten übersichtlich ausgewertet, grafisch aufbereitet und, wenn gewünscht, bis auf 15 Minuten genau. Zusätzlich können Sie einen -Service abonnieren, der Sie über Ihre aktuellen Monatsverbräuche informiert. Alles, was Sie tun müssen, ist sich unter dem Menü Mein Stromverbrauch einmalig zu registrieren und schon stehen Ihnen sämtliche Dienste des Portals zur Verfügung. Information als Grundlage für Einsparung Mit Ihren individuellen Verbrauchsdaten können Sie gezielt Stromsparmaßnahmen setzen. Sie können Ihren Verbrauch im Jahresverlauf beobachten. Sie können Vergleichswerte als Referenz auswählen und so genau feststellen, wann Sie wieviel Strom verbraucht haben. Sie können über einzelne Verhaltensänderungen die Auswirkungen im Verbrauch beobachten. Sie können Standby- Verbraucher aufspüren oder Sie können bewusster auf günstigere Tarifzonen in der Nacht oder am Wochenende ausweichen. Auf der Online-Plattform Mein Stromverbrauch werden die laufenden Verbrauchswerte ab dem Zeitpunkt der Registrierung bis zum jeweiligen Vortag angezeigt. 50

51 Mein Stromverbrauch So einfach geht s: 1. Beim ersten Einstieg in das Portal müssen Sie sich registrieren. Dazu verwenden Sie bitte den Link Registrierung in der Randspalte und füllen die geforderten Angaben aus. Sie erhalten dann von uns eine mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Kennwort. Damit können Sie über dieses Portal Ihre persönlichen Informationen abfragen. 2. Beim Einstieg mit Benutzername und Kennwort erscheint als erste Seite ein Auswahlmenü. Hier können Sie je nach Wunsch Ihre Abrechnung oder Ihre Kontoauszüge einsehen, Ihre Registrierungsdaten ändern oder weitere Informationen über Ihren Stromverbrauch erhalten. 3. Im Untermenü Stromverbrauch sehen Sie die auf Sie angemeldeten Stromzähler. Bitte wählen Sie jenen Zähler aus, von dem Sie eine Auswertung erhalten wollen. An dieser Stelle können Sie je Stromzähler eine monatliche Verbrauchsinformation via bestellen. 51

52 4. Im folgenden Menü Berichtauswahl wählen Sie nun die gewünschte Form der Auswertung aus. Dazu müssen Sie auch den Zeitraum fixieren, über den der Verbrauch ermittelt werden soll. Auch eine Auswertung je Tarifart ist möglich. 5. Wenn Sie eine Auswertung Ihres Stromverbrauchs je Viertelstunde wünschen, dann können Sie Ihren Stromverbrauch je Tag oder sogar je Viertelstunde darstellen oder Ihren Standby-Verbrauch (unter gewissen Einschränkungen) berechnen. Damit kommen Sie möglichen unerwünschten Verbrauchern auf die Spur. Wie bei den anderen Auswertungen können Sie auch hier zwischen grafischer oder tabellarischer Darstellung der Verbrauchswerte wählen. Alle Werte können natürlich exportiert und gespeichert werden. Gehen Sie hierzu einfach auf das Speichersymbol. Gerne geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundencenters unter der Telefonnummer weitere Auskunft zum Thema Mein Stromverbrauch. Zudem gibt Ihnen die Online-Hilfe-Funktion Antworten auf die wichtigsten Fragen. 52

53 Mein Stromverbrauch Rechnungsinfos online Als weiteren Service haben Sie jederzeit online Zugriff auf Ihre Stromrechnung. Sie können die aktuelle Rechnung einsehen oder ältere Rechnungen im Archiv ausheben, um Vergleiche anzustellen und Veränderungen zu beobachten. Über den Zugriff auf Ihre Kontoauszüge erkennen Sie den Stand Ihrer Teilzahlungen. So sieht der neue fernauslesbare Zähler (Smart Meter) aus: Verbrauchsdaten per Sie erhalten auf Wunsch nach Ablauf jeden Monats eine mit Ihrem Stromverbrauch. Dabei werden die Verbrauchswerte des soeben abgelaufenen Monats sowie von bis zu 12 vergangenen Monaten seit Registrierung in einem Excel-File grafisch sowie tabellarisch dargestellt. Datenschutz gesichert Sämtliche Services von Mein Stromverbrauch erfüllen die gesetzlichen Vorschriften (Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2010 und Datenschutzgesetz 2000). Die Datenanwendung ist gemäß Datenschutzgesetz 2000 unter der DVR-Nr beim Datenverarbeitungsregister gemeldet. Die jeweiligen Verbrauchswerte werden von den Stromzählern in verschlüsselter Form an die Stadtwerke Feldkirch übermittelt. Eine Verarbeitung der Viertelstunden-Verbrauchswerte in personenbezogener Form erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des jeweiligen Kunden und kann vom Kunden auch jederzeit widerrufen werden. Abruftaste Aktueller Tarif Kennziffer Zählerstand (eine Kommastelle) Warten oder drücken der Abruftaste bis die Kennziffer im Display steht, Zählerwerk Nacht kwh ablesen. Zählerablesung auch direkt Sie können neben der Auswertung über Mein Stromverbrauch Ihren Zähler auch direkt am Gerät ablesen. Drücken Sie dazu die Abruftaste und schon sehen Sie den aktuellen Zählerstand bis auf eine Kommastelle genau am Display. Stadtwerke Feldkirch Bereich Strom Leusbündtweg Feldkirch Österreich Tel Fax STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNIKATION 53

54 Beschreibung der fernauslesbaren Stromzähler für Privatkunden: Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 19 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 54

55 Beschreibung der fernauslesbaren Stromzähler für Geschäftskunden: Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 20 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 55

56 Beschreibung der fernauslesbaren Stromzähler für Einspeiser: Bedienungsanleitung Webportal (gültig ab ) Seite 21 von 21 STROM WASSER ELEKTROTECHNIK STADTBUS TELEKOMMUNKATION 56

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59 EnergieCockpit Anwenderschulung Hier ist Platz für Ihre Illustrationen! n Strom Erdgas Fernwärme Wasser Verkehr Telekommunikation Kabel-TV Internet Telefonie Autor, Datum 1 Zweck? Wofür wird das EnergieCockpit verwendet? n Concerto Projekt: 76 Haushaltskunden n Test-Kundenportal für Smart Metering n Kundeninteresse und akzeptanz zu erfassen n Titel der Präsentation Autor, Datum 2 59

60 Nutzen? Was ist der Nutzen des EnergieCockpits? n Darstellung & Steuerung des Stromverbrauchs n Analysemöglichkeit (Kosten, Verbrauch, Umweltbilanz) n Vergleich mit anderen Haushalten n Energiespartipps n CO2 Fußabdruck n Wetterdaten n Notizfunktion Energietagebuch n Export- & Druckfunktion n Titel der Präsentation Autor, Datum 3 Einstiegsseite 1. Begrüßung 2. Kundendaten 3. Tagesverbrauch 4. Zählerwahl 5. Zu den Details 6. Monatsabrechnung 7. Budgetmanager 8. CO2 Fußabdruck 9. Hilfe/Abmeldung n Titel der Präsentation Autor, Datum 4 60

61 Detailbildschirm 1. Kundendaten 2. Analyseauswahl 3. Tarifinformationen 4. Darstellung 5. Zeitauflösung 6. Tools (Wetter, Notizen,..) 7. Tageshoch/-tief n Titel der Präsentation Autor, Datum 5 Haushaltsvergleich 1. Kundendaten 2. Parametereinstellungen 3. Datenschutzinfo 4. Vergleichsinfo n Titel der Präsentation Autor, Datum 6 61

62 Energiespartipps 1. Kundendaten 2. Kontakt Energieberater 3. Energiespartipps n Titel der Präsentation Autor, Datum 7 62

63 Netz online Portal der Energie AG Oberösterreich Netz GmbH Netz-online Neu registrieren Datenabfrage bei Registrierung aus Sicherheitsgründen 63

64 Netz-online Vertragsübersicht Netz-online Verbrauchsübersicht Information für alle registrierten Kunden 64

65 Netz-online Zählerstand eingeben Keine Zählerstandseingabemöglichkeit bei Smart Meter Netz-online Verbrauchsübersicht Smart Meter Information für registrierte Kunden mit kommunizierendem Smart Meter 65

66 Die Hintergründe Kontakt Verschiedene Faktoren sprechen für die Einführung der neuen Zählertechnologie: EU-rechtliche Vorgaben Endenergieeffizienz-Richtlinie zeitnahe Verbrauchsablesungen sollen dem Kunden Energieverbräuche steuern helfen 3. EU-Energiepaket Schutz des Kunden hinsichtlich Versorgungssicherheit und Transparenz (Sicherstellung eines effizienten Wettbewerbes) EU-Klimapaket mit Ziel 20/20/20 20% bei CO 2 -Emissionen, 20%-Anteil erneuerbarer Energien, 20% Effizienzsteigerung Smart Metering ist eine von mehreren Möglichkeiten, die helfen sollen, diese Ziele zu erreichen. Neben diesen rechtlichen Faktoren steigt durch die neuen Zähler sowohl Effizienz als auch Qualität, was Kosten, Durchlaufzeiten und Daten betrifft. Netzverluste sinken, die Versorgungssicherheit steigt dadurch. Für unsere Kunden erhöht sich der Komfort. Bei Fragen: Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation Bayerhamerstraße Salzburg, Österreich office@salzburg-ag.at Serviceline 0800/ Smart Metering Pilotprojekt zur Einführung neuer Stromzähler in Salzburg Smart Metering in Europa In Schweden, Italien und in Finnland werden Smart Meters bereits heute flächendeckend eingebaut. In Spanien, Deutschland, Frankreich, Irland, Großbritannien und Österreich laufen Pilotprojekte und es sind Teil-Umstellungen geplant. ST-KM, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Stand Mai Serviceline 0800 /

67 Smart Metering Neue Technologie für unsere Kunden Die wichtigsten Funktionen Datenübertragung über das Stromnetz Die Salzburg AG setzt mit der Einführung einer neuen, digitalen Zählertechnologie unter dem Titel Smart Metering neue Maßstäbe. Diese Technologie bietet in der Zukunft viele Vorteile. In einem Pilotprojekt werden nun die ersten 500 neuen Zähler eingebaut. Alle Kosten für die Entwicklung und Umstellung trägt die Salzburg AG. Die Salzburg AG setzt in ihrem Pilotprojekt Zähler ein, die bereits umfassend getestet und z.b. in Oberösterreich im Einsatz sind. Smart Metering die Vorteile 1. Kein Ablesetermin oder Selbstablesung mehr nötig 2. Keine Ablesefehler oder Verbrauchsschätzungen 3. Daten werden automatisch gelesen und können online zur Verfügung gestellt werden, dadurch höhere Kontrolle und bessere Steuerung des Energieverbrauchs durch den Kunden möglich (Sparpotenzial bis zu 15%) 4. Kein Aufwand beim Kunden 5. Kundenspezifische Tarife Ablesen Die Ablesung des Zählerstands erfolgt automatisiert aus der Zentrale der Salzburg AG in der Stadt Salzburg. Damit sind die bisherige Selbstablesung und die manuelle Ablesung nicht mehr nötig. Sperren Ziehen Sie aus einer Anlage mit einem Smart Meter -Zähler aus, wird Ihre Anlage durch einen Anruf bei unserer kostenlosen Hotline 0800 / zum vereinbarten Zeitpunkt abgeschaltet. Nach dieser Sperrung wird der Zähler fernabgelesen und die Schlussrechnung gestellt. Freigeben Bei jedem Aus- oder Umzug wird der Zähler gesperrt. Wenn Sie in eine neue Anlage mit einem Smart Meter Zähler einziehen, dann können Sie die gesperrte Anlage durch einen Anruf bei unserer kostenlosen Hotline 0800 / freigeben lassen. Das Schaltersymbol im Zählerdisplay beginnt dann zu blinken und die Anlage kann mittels Tastendruck (rote Taste) eingeschalten werden. Das Schaltersymbol erlischt. Bei unserem neuen Zählersystem werden die Zähler mit der Zentrale über Zwei-Weg-Kommunikation (Kommunikation in beide Richtungen) vernetzt. Die Datenübertragung erfolgt über die Stromleitung. Konkret heißt das, der Zähler im Haus überträgt die Daten über die Stromleitung zur nächsten Trafostation, von dort werden die Daten weiter in die Salzburg AG-Zentrale übertragen. Trafostation Smart Meter Wohnhaus Serviceline 0800 /

68 68 // Vorwort // Zusammenfassung // Rahmenbedingungen // Erhebung der Daten // Auswertung der Daten // Offene Punkte // Anhang

69 69

70 70 // Vorwort // Zusammenfassung // Rahmenbedingungen // Erhebung der Daten // Auswertung der Daten // Offene Punkte // Anhang

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