Stand und Planung der Umsetzung von INSPIRE in Bezug auf Baden-Württemberg
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1 Stand und Planung der Umsetzung von INSPIRE Die vorliegende Zusammenstellung wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) und dem GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) Baden-Württemberg herausgegeben. Sämtliche Regelungen und Termine sind den einschlägigen Rechtsvorschriften oder der Zeitplanung der EU- Kommission entnommen bzw. beruhen auf der Interpretation dieser Quellen. I. INSPIRE-Richtlinie und Landesgeodatenzugangsgesetz Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten. Sie wird stufenweise umgesetzt. Die einschlägigen Terminvorgaben sind entweder teilweise in der Richtlinie selbst oder in den ergänzenden Durchführungsbestimmungen festgelegt. Die rechtliche Umsetzung in das Landesrecht von Baden-Württemberg ist durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (IN- SPIRE) sowie zur Änderung bodenschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und abfallrechtlicher Vorschriften", Art. 1 Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG), vom 17. Dezember 2009 erfolgt. Das Landesgeodatenzugangsgesetz verpflichtet die Landesbehörden, Stadt- und Landkreise, kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie unter Aufsicht des Landes oder der Kommunen stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie über Geodaten verfügen, die nach Maßgabe von 4 LGeoZG unter die Geodatenthemen der Anhänge I III der INSPIRE-Richtlinie fallen und die weiteren rechtlichen Kriterien zur Betroffenheit erfüllen, zur Beschreibung ihrer Geodaten mit und zur schrittweisen Bereitstellung von Geodaten und über Geodatendienste nach den verbindlichen Vorgaben von INSPIRE. II. INSPIRE-Durchführungsbestimmungen Die tatsächliche Umsetzung von INSPIRE durch die nach dem LGeoZG verpflichteten geodatenhaltenden Stellen richtet sich nach den von der EU zu erlassenden Durchführungsbestimmungen, die als Verordnungen oder Entscheidungen der EU-Kommission unmittelbar Rechtskraft für die verpflichteten Stellen entfalten. Zur Unterstützung der technischen Interoperabilität und der Einheitlichkeit der tatsächlichen Umsetzung von INSPIRE in den Mitgliedstaaten veröffentlicht die EU zusätzliche Empfehlungen (i.d.r. als Guidelines, Guidance Documents bzw. Leitfäden, Umsetzungsanleitungen o.ä. im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet), die rechtlich nicht bindend sind. 1
2 Nachfolgende tabellarische Aufstellung zeigt den derzeitigen Stand und die Planungen zur Entwicklung und Umsetzung der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen [Stand Juni 2011]. INSPIRE-Vorgaben Umsetzungszeitraum nach den Durchführungsbestimmungen zu vom , berichtigt Erfassung von INSPIRE-konformen zu den Geodaten der Themen der Anhänge I und II und den zugehörigen Geodatendiensten Erfassung von INSPIRE-konformen zu den Geodaten der Themen des Anhangs III und den zugehörigen Geodatendiensten bis spätestens bis spätestens nach den Durchführungsbestimmungen zur Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) vom (Annex I) bzw. vom (Annex I Ergänzung Codelisten) Die Durchführungsbestimmungen zu Annex II und III werden für ca erwartet. Bereitstellung von Geodaten der Themen des Anhangs I in den INSPIRE-Datenmodellen, soweit die Geodaten neu gesammelt oder weitgehend umstrukturiert werden Bereitstellung von Geodaten der Themen des Anhangs I in den INSPIRE-Datenmodellen, soweit die Geodaten nicht neu gesammelt oder weitgehend umstrukturiert werden Bereitstellung von Geodaten der Themen der Anhänge II und III in den INSPIRE-Datenmodellen, soweit die Geodaten neu gesammelt oder weitgehend umstrukturiert werden Bereitstellung von Geodaten der Themen der Anhänge II und III in den INSPIRE-Datenmodellen, soweit die Geodaten nicht neu gesammelt oder weitgehend umstrukturiert werden nach den Durchführungsbestimmungen zu den n vom (Such- und Darstellungsdienste) vom (Download- und Transformationsdienste) bis spätestens bis spätestens voraussichtlich bis spätestens Dezember voraussichtlich bis 1 spätestens Dezember 2019 Die Durchführungsbestimmungen für Dienste zum Abrufen von Geodatendiensten (invoke services) werden für ca erwartet. Mögliche Durchführungsbestimmungen zu weiteren Geodatendiensten (spatial data services) sind derzeit in Überlegung, eine nähere Zeitplanung hierzu ist nicht bekannt. Aufbau von INSPIRE-konformen Suchdiensten für die Geodaten und -dienste, für die zu erfassen sind (s.o.) Aufbau von INSPIRE-konformen Darstellungsdiensten für die Geodaten, für die zu erfassen sind (s.o.) Anfangsbetriebsfähigkeit 2 bis spätestens bis spätestens Anfangsbetriebsfähigkeit bis spätestens bis spätestens Planung der EU-Kommission, vgl. INSPIRE Roadmap unter 2 zum Begriff der Anfangsbetriebsfähigkeit vgl. Art. 2 Nr. 1 der Verordnung vom
3 INSPIRE-Vorgaben Aufbau von INSPIRE-konformen Downloaddiensten für die Geodaten, für die zu erfassen sind (s.o.) Aufbau von INSPIRE-konformen Transformationsdiensten für die Geodaten, für die zu erfassen sind (s.o.) ggf. Aufbau von INSPIRE-konformen Diensten zum Abrufen von Geodatendiensten für abrufbare Geodatendienste, für die zu erfassen sind (s.o.) Umsetzungszeitraum Anfangsbetriebsfähigkeit bis spätestens bis spätestens Anfangsbetriebsfähigkeit bis spätestens bis spätestens Betriebsfähigkeit voraussichtlich bis spätestens Juni nach den Durchführungsbestimmungen zu harmonisierten Zugangsbedingungen vom Vereinbarung von INSPIRE-konformen Lizenzregelungen mit EU-Institutionen, die neu abgeschlossen werden Vereinbarung von INSPIRE-konformen Lizenzregelungen mit EU- Institutionen, wenn bereits Lizenzregelungen bestanden haben bis spätestens bis spätestens nach den Durchführungsbestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung vom Vorlage der Überwachungsergebnisse (Monitoring) zum vorangegangenen Überwachungszeitraum (Kalenderjahr) Vorlage der Berichte (Reporting) über den vorangegangenen Berichtszeitraum (3 Jahre) beginnend ab , danach jährlich zum beginnend ab , danach alle 3 Jahre zum Die fett gedruckten Termine stehen fest (Durchführungsbestimmungen bereits erlassen) die kursiv gedruckten Termine hängen noch vom Zeitpunkt des Erlasses der jeweiligen Durchführungsbestimmungen ab [Stand Juni 2011]. 3 Planung der EU-Kommission, vgl. INSPIRE Roadmap unter 3
4 III. Grafische Übersicht zum INSPIRE-Zeitplan 4
5 IV. Chronologische Aufstellung: Was war und ist von den geodatenhaltenden Stellen zu tun? Die Aufstellung beschränkt sich auf die Durchführungsbestimmungen zu, n und Interoperabilität von Geodatensätzen und diensten (Datenspezifikationen). Nicht dargestellt sind die Termine nach den Durchführungsbestimmungen zu harmonisierten Zugangsbedingungen (welche die geodatenhaltenden Stellen auf Landesebene i.d.r. nicht unmittelbar betreffen), das zyklisch durchzuführende Monitoring nach den Durchführungsbestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung, sowie ggf. Termine aufgrund möglicher, aber noch nicht absehbarer zusätzlicher Durchführungsbestimmungen [Stand Juni 2011]. Termin Durchführungsbestimmungen Pflichten der geodatenhaltenden Stellen Erfassung der zu Geodaten nach Annex I + II und zugehörigen Geodatendiensten Herstellung der Anfangsbetriebsfähigkeit von Such- und Darstellungsdiensten für Geodaten nach Annex I + II (Darstellungsdienste in den bisher vorhandenen Darstellungsregeln und Kartenebenen) Erfassung der zu den Such- und Darstellungsdiensten für Geodaten nach Annex I + II, soweit neu in Betrieb genommen Herstellung der vollen Betriebsfähigkeit von Such- und Darstellungsdiensten für Geodaten nach Annex I + II (Darstellungsdienste in den bisher vorhandenen Darstellungsregeln und Kartenebenen) Herstellung der Anfangsbetriebsfähigkeit von Download- und Transformationsdiensten für Geodaten nach Annex I + II (Downloaddienste in den bisher vorhandenen Datenmodellen und Darstellungsregeln) Erfassung der zu den Download- und Transformationsdiensten für Geodaten nach Annex I + II, soweit neu in Betrieb genommen Datenspezifikationen (Datenspezifikationen) Bereitstellung der Geodaten nach Annex I in den INSPIRE- Datenmodellen / Darstellungsregeln, soweit sie neu gesammelt oder weitgehend umstrukturiert werden, über entsprechende Darstellungs- und Downloaddienste in der jeweils geforderten Betriebsfähigkeit Herstellung der vollen Betriebsfähigkeit von Download- und Transformationsdiensten für Geodaten der Annex I + II (für neu gesammelte oder weitgehend umstrukturierte Geodaten nach Annex I in den INSPIRE-Datenmodellen / Darstellungsregeln, für alle anderen Geodaten nach Annex I sowie Annex II in den bisher vorhandenen Datenmodellen und Darstellungsregeln) 5
6 Termin Durchführungsbestimmungen Pflichten der geodatenhaltenden Stellen Erfassung der zu Geodaten des Annex III Erfassung der zu den Such-, Darstellungs-, Downloadund Transformationsdiensten für Geodaten nach Annex III Herstellung der vollen Betriebsfähigkeit von Such-, Darstellungs-, Download- und Transformationsdiensten für Geodaten nach Annex III (in den bisher vorhandenen Datenmodellen und Darstellungsregeln) Dezember Daten spezifikationen Bereitstellung der Geodaten nach Annex II + III in den INSPIRE- Datenmodellen / Darstellungsregeln, soweit sie neu gesammelt oder weitgehend umstrukturiert werden, über entsprechende Darstellungsund Downloaddienste in voller Betriebsfähigkeit 4 Juni 2014 voraussichtlich Inbetriebnahme von Diensten zum Abrufen von Geodatendiensten Daten- Spezifikationen Bereitstellung der Geodaten nach Annex I in den INSPIRE- Datenmodellen / Darstellungsregeln, soweit sie nicht neu gesammelt oder weitgehend umstrukturiert werden, über die entsprechende Darstellungs- und Downloaddienste in voller Betriebsfähigkeit Dezember Datenspezifikationen voraussichtlich Bereitstellung der Geodaten nach Annex II + III in den INSPIRE-Datenmodellen / Darstellungsregeln, soweit sie nicht neu gesammelt oder weitgehend umstrukturiert werden, über entsprechende Darstellungs- und Downloaddienste in voller Betriebsfähigkeit Die fett gedruckten Termine stehen fest (Durchführungsbestimmungen bereits erlassen), die kursiv gedruckten Termine hängen noch vom Zeitpunkt des Erlasses der jeweiligen Durchführungsbestimmungen ab [Stand Juni 2011]. 4 Planung der EU-Kommission, vgl. INSPIRE Roadmap unter 6
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