Regelstudienzeit. B.A Semester dual (ausbildungsintegrierend) B.A Semester dual (berufsintegrierend)

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1 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Insurance, Banking and Finance Insurance, Banking and Finance zum Akkreditierungsantrag der Jadehochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Studienstandort Wilhelmshaven Fachbereich Wirtschaft 1125-xx-1 Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl. Dual) B.A Semester dual (ausbildungsintegrierend) B.A Semester dual (berufsintegrierend) Jährliche Aufnahmekapazität Master K= konsekutiv W= weiterbildend F= forschungsorientiert A= anwendungsorientiert K= künstlerisch Akkreditiert am Akkreditiert bis Vertragsschluss: Eingang der Antragsdokumentation: Datum der Peer-Review: Ansprechpartner der Hochschule: Prof. Dr. Gerd Hilligweg Dekan des Fachbereichs Wirtschaft Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Studienstandort Wilhelmshaven Friedrich-Paffrath-Str Wilhelmshaven Tel.: +49 (0) hilligweg@jade-hs.de Betreuender/-e Referent/-in: Dr. Stephan Cursiefen Gutachter/-innen: Prof. Dr. Thorsten Poddig, Lehrstuhl für Allg. BWL, insb. Finanzwirtschaft, Fachbereich Wirtschaft, Universität Bremen (Hochschulvertreter) Prof. Dr. Peter Knorr, Fachbereich Wirtschaft, Fachhochschule Flensburg Dr. Klaus Stramm, Finanz Informatik GmbH & Co.KG (Vertreter der beruflichen Praxis) Jenny Stiebitz, HTW Berlin (Vertreterin der Studierendenschaft) Hannover, den Siehe Abschn. 1, Einleitung des vorliegenden Berichts.

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter... 2 Einleitung (B.A.) Insurance, Banking and Finance (dual/berufsintegrierend) (B.A.) Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen (B.A.) Insurance, Banking and Finance (dual/berufsintegrierend) (B.A.) Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens Stellungnahme der Hochschule SAK-Beschluss

3 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter Einleitung Der Studiengang Insurance, Banking and Finance (dual/ausbildungs- und berufsintegrierende) (B.A.) der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth wurde ursprünglich als dualer Studiengang mit besonderer Ausrichtung auf die Weiterbildungsgänge Sparkassenfachwirt/-in/Bankfachwirt/-in, Sparkassenbetriebswirt/-in/Bankbetriebswirt/-in und Versicherungsfachwirt/-in konzipiert. Darüber hinaus sah die Konzeption dieses Studiengangs die Möglichkeit der pauschalen Anerkennung der im Zuge einer solchen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, der Anrechnung auf das Studium (auf der Grundlage entsprechender Regelungen) und die Einstufung in das fünfte Fachsemester vor, um nicht nur den Auszubildenden, sondern auch den Berufstätigen eine Studienmöglichkeit zu eröffnen, die einen der besagten Ausbildungsgänge bereits abgeschlossen haben. Der Vertrag zur Akkreditierung dieses Studiengangs wurde am mit der ZEvA Hannover geschlossen. Auf Anregung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wurde der Studiengang jedoch in zwei Studiengänge umgewandelt, in einen ausbildungsintegrierenden dualen Studiengang und in einen berufsintegrierenden dualen Studiengang. Der Vertrag zur Akkreditierung dieser beiden Studiengänge wurde (durch ein entsprechendes Schreiben des Präsidenten der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth) am mit der ZEvA Hannover geschlossen. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat die Anregung zur Aufteilung der ursprünglichen Studiengangskonzeption in zwei Studiengänge in ihrem Schreiben an die Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth vom damit begründet, dass nach Auffassung des MWK [ ] duale Studiengängen diejenigen [sind], die parallel zum Studium eine Berufsausbildung im dualen System vorsehen. Die Gutachtergruppe teilt diese Einschätzung nicht und verweist diesbezüglich auf den etablierten Gebrauch des Begriffs und auf die durch den Akkreditierungsrat gegebene Charakterisierung dualer Studiengänge: Duale Studiengänge zeichnen sich durch die Inanspruchnahme von Betrieben und vergleichbaren Einrichtungen als zweitem Lernort neben der Hochschule und die Verteilung des Curriculums auf mindestens zwei Lernorte aus. Deren bewusste inhaltliche, zeitliche und organisatorische Integration zielt darauf ab, über die Verbindung der theoretischen mit der praktischen Ausbildung ein spezifisches Qualifikationsprofil der Studierenden zu erreichen. Duale Studiengänge können nach Art und Intensität der Integration in ausbildungs-, praxisund berufsintegrierte Studiengänge unterschieden werden. (Drs. AR 95/2010, S. 3.) Die Gutachtergruppe respektiert aber nichtsdestotrotz den Wunsch der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth und die vertragliche Vereinbarung der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth mit der ZEvA Hannover. In Anbetracht der Tatsache, dass die Curricula der beiden Studiengänge (mit der in Abschn. I.2.3 des vorliegenden Berichts beschriebenen Einschränkung) identisch sind, legt die Gutachtergruppe der Ständigen Akkreditierungskommission der ZEvA jedoch nahe, in dieser Frage (auch im Interesse der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth) das Gespräch mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu suchen. 2

4 Der Studiengang (B.A.) hat eine jährliche Aufnahmekapazität von 30 Studierenden. Für den Studiengang Insurance, Banking and Finance (dual/berufsintegrierend) (B.A.) liegen diesbezüglich keine Angaben vor. Die Bewertung beruht auf den zum Zeitpunkt der Vertragslegung gültigen Vorgaben des Akkreditierungsrates und der Kultusministerkonferenz. Grundlage des folgenden Bewertungsberichtes sind die Antragsdokumentation der Hochschule und die Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung in Wilhelmshaven. 1 (B.A.) 1.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzepts (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Wissenschaftliche Befähigung Die Studiengangskonzeption orientiert sich an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen. Die Qualifikationsziele entsprechen (mit den in Abschn. I.1.8 des vorliegenden Berichts beschriebenen Einschränkungen) dem angestrebten wissenschaftlichen Ausbildungsziel und dem Abschlussniveau, was im Akkreditierungsantrag dargelegt und begründet und durch die Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung bestätigt wurde. Die wissenschaftliche Befähigung wird u.a. durch eine umfangreiche Wissensvermittlung sichergestellt; im Laufe des Studiums wechselt die inhaltliche Priorität des Studiums jedoch zunehmend von der Wissensverbreiterung im Lehrgebiet zur Wissensvertiefung im Sinne eines kritischen Verständnisses der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden des Studienfachs. Das Qualifikationsziel der wissenschaftlichen Befähigung ist in der Antragsdokumentation (vgl. Bd. 1, Abschn. 1.1, S. 1-2) und in der Studiengangsdokumentation, etwa in Anlage 1 des Entwurfs des Besonderen Teils (Teil B) der Prüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Insurance, Banking and Finance der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth (in Form der Modulbeschreibungen), und in Ansätzen auch in der zusammenfassenden Darstellung des Studienprogramms auf der entsprechenden Internetseite der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth beschrieben. Befähigung zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit Die Studiengangskonzeption orientiert sich an dem Qualifikationsziel der Befähigung der Studierenden zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit. Durch die Dualität der Ausbildung in Betrieb und Hochschule wird die Befähigung, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen bzw. auszuüben, realisiert. Grundlage für diese Einschätzung sind nicht zuletzt überfachliche und berufsfeldorientierte Qualifikationsziele und die Verzahnung der Auseinandersetzung mit der betriebswirtschaftlichen Theorie in den hochschulischen Studienphasen und der betrieblichen Praxis im Unternehmen. (Vgl. hierzu jedoch auch Abschn. I.1.3 des vorliegenden Berichts.) Das Qualifikationsziel der Befähigung zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit ist in der Antragsdokumentation (vgl. wiederum Bd. 1, Abschn. 1.1, S. 1-2) und in der Studiengangsdo- 3

5 kumentation, so z.b. in der zusammenfassenden Darstellung des Studienprogramms auf der entsprechenden Internetseite der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, beschrieben und erläutert. Befähigung zu zivilgesellschaftlichem Engagement Die Studiengangskonzeption orientiert sich an dem Qualifikationsziel der Befähigung der Studierenden zu zivilgesellschaftlichem Engagement. Dieses Qualifikationsziel wird sowohl durch die in die praxisbasierten Studienphasen integrierte Vermittlung generischer Kompetenzen als auch durch die alltägliche Einbindung der Studierenden in innerbetriebliche Prozesse verfolgt. (Vgl. hierzu jedoch auch Abschn. I.1.3 des vorliegenden Berichts.) Das Qualifikationsziel der Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement ist in der Antragsdokumentation (vgl. wiederum Bd. 1, Abschn. 1.1, S. 1-2) und in Ansätzen auch in der Studiengangsdokumentation, so z.b. in der zusammenfassenden Darstellung des Studienprogramms auf der entsprechenden Internetseite der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, beschrieben. Persönlichkeitsentwicklung Die Studiengangskonzeption orientiert sich an dem Qualifikationsziel der Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden. Dieses Qualifikationsziel wird u.a. dadurch verfolgt, dass die Verbindung von Hochschulstudium und Praxistätigkeit den Studierenden ein hohes Maß an Eigenorganisation, Disziplin und Engagement abverlangt und dergestalt zur Persönlichkeitsentwicklung beiträgt. Das Qualifikationsziel der Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden ist in der Antragsdokumentation (vgl. wiederum Bd. 1, Abschn. 1.1, S. 1-2) und in der Studiengangsdokumentation, so z.b. in der zusammenfassenden Darstellung des Studienprogramms auf der entsprechenden Internetseite der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, beschrieben. 1.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Die Studiengangskonzeption entspricht (mit den in Abschn. I.1.8 des vorliegenden Berichts beschriebenen Einschränkungen) den inhaltlichen und formalen Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse im Hinblick auf die Bachelor-Ebene. Aufbauend auf den (durch die Zulassungsvoraussetzungen sichergestellten) Kenntnissen und Fähigkeiten der Studienbewerber/-innen dient das Studienprogramm der fachbezogenen Erweiterung und Vertiefung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Studiengangskonzeption ist auf die Dimensionen des Wissen, des Verstehens und der Anwendung, auf Wissensverbreiterung und Wissensvertiefung und auf die Vermittlung fachwissenschaftlicher Kenntnisse als auch auf die Vermittlung von instrumentalen Kompetenzen, systemischen und kommunikativen Kompetenzen ausgerichtet. Systemische Kompe- 4

6 tenzen werden z.b. in der Form der Vermittlung von fachwissenschaftlich-inhaltlichen Kenntnissen und fachwissenschaftlichen Methodenkenntnissen und von überfachlichen Kompetenzen berücksichtigt. (Vgl. hierzu jedoch auch Abschn. I.1.3 des vorliegenden Berichts.) Kommunikative Kompetenzen werden z.b. durch entsprechende Arbeitsformen, Präsentationen und Diskussionen vermittelt. Die Studierenden werden dazu befähigt, Wissen und Verstehen auf den Beruf anzuwenden, Problemlösungen und Argumente in ihrem Fach zu erarbeiten und selbstständig weiterführende Lernprozesse zu gestalten und kommunikativen Kompetenzen anzuwenden, um Positionen und Problemlösungen zu formulieren und argumentativ zu verteidigen, sich mit Laien und Fachvertretern auszutauschen und Verantwortung in einem Team zu übernehmen Die formalen Aspekte des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse werden erfüllt. Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von acht Semestern im dualen, d.h. ausbildungsintegrierenden Vollzeitstudium, in denen 240 ECTS-Punkte erworben werden. Die Anerkennung von bereits erbrachten Studien-/Prüfungsleistungen und außerhochschulisch erbrachten Leistungen (im Sinne der Lissabon-Konvention) ist in 17 des Allgemeinen Teils (Teil A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven geregelt. Darüber hinaus kooperiert die Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth im Rahmen des Modellprojekts Offene Hochschule mit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, um die Rahmenbedingungen für eine pauschale Anerkennung der Kenntnisse und Fähigkeiten auf das Studium für Studienbewerber/-innen auf den Studiengang Insurance, Banking and Finance (dual/berufsintegrierend) (B.A.) zu ermöglichen, die bereits eine Ausbildung zur/zum Sparkassenfachwirt/- in/bankfachwirt/-in, Sparkassenbetriebswirt/-in/Bankbetriebswirt/-in oder Versicherungsfachwirt/-in abgeschlossen haben. (Vgl. hierzu Abschn. I.2.3 des vorliegenden Berichts.) Die Anschlussmöglichkeit von fachlich einschlägigen konsekutiven Studienprogrammen ist grundsätzlich gegeben. Zu den Zugangsvoraussetzungen vgl. den folgenden Absatz Zugangsvoraussetzungen und Übergänge des vorliegenden Berichts Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Studienstruktur und Studiendauer Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von acht Semestern im dualen, d.h. ausbildungsintegrierenden Studium, in denen 240 ECTS-Punkte erworben werden. Der Studiengang beinhaltet eine schriftliche Abschlussarbeit, die durch eine mündliche Prüfung begleitet wird, im Umfang von 12 ECTS-Punkten. Dies entspricht den Strukturvorgaben. Eine Vermischung der Studiengangssysteme liegt nicht vor. Der Bachelor ist als Regelabschluss konzipiert und hat ein eigenständiges berufsqualifizierendes Profil. Dem anwendungsorientierten Profil der Hochschule entsprechend werden in den Bachelorstudiengängen wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen vermittelt und eine breite wissenschaftliche Qualifizierung sichergestellt. Zugangsvoraussetzungen und Übergänge Neben den allgemein gültigen Zugangsvoraussetzungen gemäß NHG 18 ist die Voraus- 5

7 setzung für die Immatrikulation in den Studiengang (B.A.) entsprechend 2 des Entwurfs für die Ordnung über die besonderen Zugangsvoraussetzungen für den Bachelor-Studiengang Insurance, Banking and Finance (dual) der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth ein berufliches Ausbildungsverhältnis in einem fachlich einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf der Bank-, Finanz- oder Versicherungswirtschaft. Die Einzelheiten des Auswahlverfahrens sind in der Ordnung über das Auswahlverfahren für die Zulassung zum grundständigen Studium an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven geregelt. Ausdrückliche Regelungen für Übergänge aus anderen, nicht gestuften Studiengängen liegen nicht vor; die Gutachter/-innen erkennen hierin jedoch keinen Mangel aufgrund der Tatsache, dass gemäß 17 des Allgemeinen Teils (Teil A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven bereits erbrachte Studien-/Prüfungsleistungen im Sinne der Lissabon-Konvention ECTSrelevant anerkannt werden. Abschlüsse, Bezeichnungen, Noten Die gewählte Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts (B.A.) ist zutreffend und entspricht den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz. Die Studiengangsbezeichnung Insurance, Banking and Finance ist nach Einschätzung der Gutachter/-innen nur bedingt zutreffend für die Inhalte des Curriculums. Eine englischsprachige Studiengangsbezeichnung könnte eine internationale Ausrichtung der fraglichen Studiengangskonzeption implizieren, jedoch ist die Studiengangskonzeption in diesem Fall nicht international, sondern vielmehr regional ausgerichtet. In diesem Sinne könnte die Bezeichnung irreführend sein. Um alle Zweifel an der Passgenauigkeit der Studiengangsbezeichnung auszuräumen, bitten die Gutachter/-innen daher um eine Übersicht, der zu entnehmen ist, dass vergleichbare (und somit nicht international ausgerichtete) Studiengänge mit entsprechenden Bezeichnungen im deutschsprachigen Raum bereits angeboten werden. Modularisierung, Mobilität und Leistungspunkte Der Studiengang ist modularisiert und mit einem Leistungspunktesystem ausgestattet. Die Module entsprechen den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz. Sie stellen thematische Verbindungen unterschiedlicher Lehrveranstaltungen dar und erstrecken sich jeweils über ein oder zwei Semester. Die Gutachter/-innen bemängeln den Umstand, dass die Modulbeschreibungen keine Angaben zur Verwendbarkeit und zu den Teilnahmevoraussetzungen des jeweiligen Moduls enthalten, und bitten zur Beseitigung dieses Mangels um eine entsprechende Überarbeitung der Modulbeschreibungen. Abgesehen davon entsprechen die Modulbeschreibungen den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz. Sie beinhalten Angaben zu den Qualifikationszielen, Lehr- und Prüfungsformen, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten und Noten, Angaben zur Häufigkeit des Angebots sowie zu dem mit dem jeweiligen Modul verbundenen Arbeitsaufwand und zur Dauer des jeweiligen Moduls. Nach der neuen Fassung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der KMK vom sollen Module einen Umfang von mindestens fünf ECTS-Punkten aufweisen. Mit drei Ausnahmen trifft dies auf alle Module zu. Für die Module Grundlagen der Bank- und Versicherungswirtschaft, Versiche- 6

8 rungsrecht und Strategisches Management hat die Hochschule auf S. 4 in Abschn. 1.3 der Antragsdokumentation inhaltliche Begründungen vorgelegt, die die Gutachter für nachvollziehbar halten. Diese Begründung verweist auf den einführenden und Überblick gebenden Charakter des erstgenannten Moduls, auf den additiven Charakter des Moduls Versicherungsrecht, das im fünften Semester in der gebotenen Kürze die im Rahmen des Moduls Recht (aus dem zweiten Semester) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten erneut aufgreift und mit Übertragungsleistungen auf bisherige Lehrinhalte vertieft, und auf den gleichfalls additiven Charakter des Moduls Strategisches Management, das im siebten Semester ebenfalls in der gebotenen Kürze die im Rahmen des Moduls Bankjahresabschluss und Bankcontrolling (aus dem zweiten Semester) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten erneut aufgreift und mit Übertragungsleistungen auf bisherige Lehrinhalte vertieft. Zu Zeiträumen für Aufenthalte an anderen Hochschulen und Anerkennung von Leistungen gemäß der Lissabon-Konvention vgl. den folgenden Abschn. I.1.3 des vorliegenden Berichts Erfüllung landesspezifischer Strukturvorgaben Der Bachelorstudiengang (B.A.) ist wissenschaftlich breit qualifizierend und berufsbefähigend angelegt und eröffnet als erster regulärer Hochschulabschluss sowohl den Eintritt in den Arbeitsmarkt als auch die Wahl unter mehreren unterschiedlich profilierten Masterstudiengängen. Der Studiengang fügt sich in das Profil der Hochschule ein und wahrt profilbildende Elemente, wie etwa die praxisbezogene Ausbildung an Fachhochschulen. Er entspricht somit den Landespezifische Strukturvorgaben gemäß dem Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom Erfüllung weiterer Anforderungen --- entfällt Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist erfüllt. Vermittlung von Wissen und Kompetenzen Die Gutachter/-innen beurteilen das Konzept des Studiengangs als grundsätzlich gelungen. Sie sind zu der Überzeugung gekommen, dass der Studiengang dem Qualitätsanspruch der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth gerecht wird, dass die Vermittlung von fachlichem und überfachlichem Wissen, generischen und methodischen Kompetenzen nach einem zielorientierten Konzept stattfindet und dass die Lehr-/Lernformen und -orte diesem Zweck angemessen sind (vgl. hierzu auch Abschn. I.1.8 des vorliegenden Berichts). Die Gutachter/-innen empfehlen in diesem Zusammenhang jedoch, die Einzelheiten der (ausschließlich in die praxisbasierten Studienphasen integrierten) Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen bzw. Schlüsselkompetenzen in der Studiengangsdokumentation (durch entsprechende Schulungen, die Verwendung entsprechender Arbeitsformen usw.) deutlich zu erläutern und somit für Studieninteressierte und Studienbewerber/-innen leichter nachvollziehbar zu machen. 7

9 Aufbau des Studiengangs und Praxisanteile Das achtsemestrige und ausbildungsintegrierende Studium ist modular aufgebaut und gliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Im Pflichtbereich sind 34 Module im Umfang von insgesamt 237 ECTS-Punkten (einschließlich der im praxisbasierten Studienanteil im Rahmen der jeweiligen Ausbildung im Unternehmen zu erwerbenden ECTS-Punkte) zu absolvieren; im Wahlpflichtbereich ist ein Modul im Umfang von drei ECTS-Punkten zu absolvieren. Neben den 180 im theoriebasierten Studienanteil an der Hochschule zu erwerbenden ECTS- Punkten sind 60 ECTS-Punkte im praxisbasierten Studienanteil im Rahmen der jeweiligen Ausbildung im Unternehmen zu erwerben. Die in der Modularisierung des Studiengangs berücksichtigten Fachgebiete gliedern sich in betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtswirtschaftliche Lehrgebiete sowie in die Lehrgebiete der quantitativen Methoden. Hinzu kommen branchenspezifischen Lehrmodule der Versicherungs- und Bankwirtschaft Die Gutachter/-innen empfehlen in diesem Zusammenhang, eine Ausweitung der Ausbildung im Bereich der quantitativen Methoden in Erwägung zu ziehen. Im vierten Semester ist ein begleitetes Praxisprojekt vorgesehen. Im achten Semester ist die Erstellung der Bachelor-Arbeit vorgesehen. Themen zu dem Praxisprojekt und zu der Abschlussarbeit ergeben sich in der Regel aus der beruflichen Praxis der Studierenden des dualen Studiengangs. Die Praxisanteile des Studiengangs sind in das Curriculum integriert und werden zeitlich parallel zu den hochschulischen Studiengangsteilen, also nicht in zeitlich getrennten Blockveranstaltungen durchgeführt und i. d. R. durch Lehrveranstaltungen begleitet. (Vgl. hierzu jedoch auch Abschn. I.1.10 des vorliegenden Berichts.) Die berufspraktischen Erfahrungen der Studierenden werden in den Modulen und Lehrveranstaltungen des theoriebasierten Studienanteils aufgegriffen, um den Studierenden eine Anwendung der im Zuge der theoriebasierten Studienanteile erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der beruflichen Praxis zu ermöglichen. Der zeitliche Umfang der Praxisanteile ist in der entsprechenden Modulbeschreibung und in 3 (2) des Entwurfs des Besonderen Teils (Teil B) der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Insurance, Banking and Finance der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth dokumentiert. Die Gutachter/-innen sind nur vorbehaltlich der Vorlage der in Abschn. I.1.8 des vorliegenden Berichts eingeforderten Dokumente der Auffassung, dass die Studierenden in den Praxisphasen von den Lehrkräften der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth mit betreut, die Praxisanteile des Studiums von der Hochschule inhaltlich mit bestimmt werden und die Vergabe von ECTS-Punkten für diese Studienanteile dementsprechend begründet ist. (Vgl. hierzu auch Abschn. I.1.5 und I.1.6 des vorliegenden Berichts.) Zugangsvoraussetzungen, Anerkennung und Mobilität Voraussetzung für die Immatrikulation in den Studiengang Insurance, Banking and Finance (dual/ausbildungsintegrierend) (B.A.) ist dem Entwurf für die Ordnung über die besonderen Zugangsvoraussetzungen für den Bachelor-Studiengang Insurance, Banking and Finance (dual) der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth (neben den allgemein gültigen Zugangsvoraussetzungen gemäß NHG 18) entsprechend ein berufliches Ausbildungsverhältnis in einem fachlich einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf der Bank-, Finanz- 8

10 oder Versicherungswirtschaft. Die Anerkennung von bereits erbrachten Studien-/Prüfungsleistungen und außerhochschulisch erbrachten Leistungen (im Sinne der Lissabon-Konvention) ist in 17 des Allgemeinen Teils (Teil A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven geregelt. (Vgl. hierzu wiederum Abschn. I.2.3 des vorliegenden Berichts.) Die Frage der Mobilität stellt sich im Falle eines dualen Bachelorausbildungsgangs nach Einschätzung der Gutachter/-innen zwar nicht in derselben Weise wie im Falle eines nichtdualen Studiengangs, sie empfehlen den Studiengangsverantwortlichen und den kooperierenden Ausbildungsunternehmen jedoch, über die Förderung von Auslandsaufenthalten durch die kooperierenden Ausbildungsunternehmen in den vorlesungsfreien Zeiten nachzudenken. Umsetzung des Konzeptes des Studiengangs Die Umsetzung des Konzeptes des Studiengangs ist nach Einschätzung der Gutachter/- innen (mit den in Abschn. I.1.7 des vorliegenden Berichts beschriebenen Einschränkungen) organisatorisch gewährleistet. Diese Einschätzung stützt sich auf dahingehende Ausführungen in der Antragsdokumentation und entsprechenden Aussagen in den Gesprächen im Zuge der Vor-Ort-Begutachtung. Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung Die Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung in Studienangelegenheiten ist nach Einschätzung der Gutachter/-innen gewährleistet. Diese Einschätzung stützt sich auf entsprechende Ausführungen in der Antragsdokumentation und einen kurzen Rundgang durch die Räumlichkeiten des Fachbereichs am Standort Wilhelmshaven im Zuge der Vor-Ort-Begutachtung. Vgl. hierzu auch den folgenden Abschn. I.1.4 und Abschn. I.1.11 des vorliegenden Berichts. Zur formalen Regelung des Nachteilsausgleichs für Studierende mit Behinderung vgl. Abschn. I.1.5 des vorliegenden Berichts. 1.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist zum Teil erfüllt. Eingangsqualifikationen Die (nicht zuletzt in Verbindung mit der durch die Unternehmen durchgeführten Vorauswahl der Studienbewerber/-innen gewährleisteten) Eingangsqualifikationen werden nach Einschätzung der Gutachter/-innen grundsätzlich berücksichtigt. (Vgl. hierzu jedoch auch die entsprechende Empfehlung in Abschn. I.1.9 des vorliegenden Berichts.) Studienplangestaltung und Arbeitsbelastung Die Gutachter/-innen gehen aufgrund der Antragsunterlagen und der Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung zwar davon aus, dass die Studienplangestaltung grundsätzlich in sich stimmig ist, bemängeln jedoch, dass die Antragsdokumentation gewisse Zweifel daran 9

11 entstehen lässt, dass der angegebene Aufwand der tatsächlich zu leistenden Arbeitszeit von 30 Stunden pro ECTS-Punkt entspricht und der Studiengang in der dokumentierten Form tatsächlich studierbar ist. Diese Zweifel begründen sich aus Tatsache, dass Regelungen zur Sicherstellung von hinreichend großen zeitlichen Freiräumen für das Selbststudium in den praxisbasierten Studienanteilen nicht vorliegen. Zur Beseitigung dieses Mangels und der entsprechenden Zweifel bitten sie um die Nachreichung einer Vorlage für einen Studienvertrag zwischen der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, dem Ausbildungsunternehmen und der/dem jeweiligen Studierenden oder eines entsprechenden Rahmenvertrages, die sicherstellt, dass den Studierenden in den praxisbasierten Studienphasen hinreichend große zeitliche Freiräume zur Vor- und Nachbereitung der theoriebasierten Studienphasen (im Umfang von insgesamt mindestens 1,5-2 Wochentagen) zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus bitten die Gutachter/-innen um die Nachreichung einer detaillierten, kleinschrittigen und nachvollziehbaren Berechnung der durchschnittlichen studentischen Arbeitsbelastung und eines beispielhaften, schematischen Semesterstundenplans, dem die Selbst- und Kontaktstudienzeiten in der Hochschule und in dem jeweiligen Unternehmen zu entnehmen ist. Dabei soll transparent dargelegt werden, zu welchen Zeiten die Studierenden sich an welchen Lernorten aufhalten und wie viel Zeit ihnen zur Vor- und Nachbereitung der theoriebasierten Studienanteile an diesen Lernorten jeweils zur Verfügung stehen. Darüber hinaus empfehlen die Gutachter/-innen, die studentische Arbeitsbelastung im Akkreditierungszeitraum durch entsprechende Untersuchungen in regelmäßigen Abständen gezielt zu überprüfen und die Studiengangskonzeption ggf. anzupassen. (Vgl. hierzu auch Abschn. I.1.9 des vorliegenden Berichts.) Prüfungsdichte und -organisation Prüfungsdichte und -organisation stehen der Studierbarkeit nach Einschätzung der Gutachter/-innen nicht im Wege. Die Studierenden erbringen in der Regel sechs Prüfungsleistungen im Semester. Betreuung und Beratung Die Gutachter/-innen sind zu der Überzeugung gelangt, dass die Beratungs- und Betreuungsangebote der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth zur Unterstützung der Studierenden geeignet sind. Diese Überzeugung stützt sich u.a. darauf, dass der (in den Antragsunterlagen dokumentierte) Anspruch der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, die Studierenden intensiv und individuell zu beraten und zu betreuen, in den Gesprächen im Zuge der Vor-Ort-Begutachtung überprüft und bestätigt werden konnte. Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung Die Belange von Studierenden mit Behinderung in Studienangelegenheiten werden berücksichtigt. Diese Einschätzung stützt sich auf dahingehende Ausführungen in der Antragsdokumentation. Im Rahmen der baulichen und technischen Ausgestaltung finden an der Jade Hochschule die Belange von Studierenden mit Behinderung Berücksichtigung. In der Beratungsstelle des Studentenwerkes finden Studierende mit Behinderung sowie deren Angehörige Beratung und Unterstützung. Hier bekommen sie z.b. Informationen zu Nachteilsausgleichen, zu finanziellen Hilfen, geeignetem Wohnraum und Assistenz. Des Weiteren steht am Studienort 10

12 Wilhelmshaven ein Behindertenbeauftragter zur Verfügung. (Vgl. hierzu auch Abschn. I.1.11 des vorliegenden Berichts.) 1.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist zum Teil erfüllt. Prüfungen und Qualifikationsziele Die Gutachter sind zu der Einschätzung gelangt, dass das Prüfungssystem in der dokumentierten Form grundsätzlich zur Überprüfung der Lern- und Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls und der übergeordneten Lern- und Qualifikationsziele des Studiengangs Insurance, Banking and Finance (dual/ausbildungsintegrierend) (B.A.) geeignet ist. Die möglichen Prüfungsformen sind in 8 des Allgemeinen Teils (Teil A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven bzw. in 5 des Besonderen Teils (Teil B) der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Insurance, Banking and Finance der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth festgelegt und werden dort in ihrer jeweiligen didaktischen Funktion erläutert. Die Gutachter/-innen bemängeln, dass der Allgemeine Teil (Teil A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven und der Besondere Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Insurance, Banking and Finance der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in Teilen überarbeitungsbedürftig bzw. widersprüchlich sind. Dies bezieht sich auf die folgenden Punkte: Für Bachelorstudiengänge, die eine Regelstudienzeit von acht Semestern aufweisen, ist gemäß 4 (3) des Allgemeinen Teils (Teil A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven eine Vorprüfung vorgesehen. In, dem Besonderen Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Insurance, Banking and Finance der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, der Antragsdokumentation und den Aussagen der Programmverantwortlichen zufolge wird jedoch keine solche Prüfung in dem Studiengang (B.A.) durchgeführt. Die Gesamtnote wird gemäß 11 (4) des Allgemeinen Teils (Teil A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven [ ] aus dem nach Kreditpunkten gewichteten Mittelwert der [ ] Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen [ ] gebildet, sofern im besonderen Teil der jeweiligen Prüfungsordnung keine anderweitigen Regelungen vorgesehen sind. Der Besondere Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Insurance, Banking and Finance der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth enthält jedoch keine solchen Regelungen. Dies hat zur Folge, dass die oben genannte Regelung anzuwenden ist und der praxisbasierte Studienanteil mit einem Umfang von 60 ECTS-Punkten (ungeachtet der Tatsache, 11

13 dass dieser Studienanteil lediglich durch zwei Praxisberichte überprüft wird) mit der fünffachen Gewichtung der Bachelor-Arbeit in die Gesamtnote einzurechnen ist. Die Einzelheiten der Prüfung der praxisbasierten Studienanteile (in der Form der zwei zuvor erwähnten Praxisberichten) sind nur in 8 des Allgemeinen Teils (Teil A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven und nicht im Besonderen Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Insurance, Banking and Finance der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth geregelt. In Anbetracht der Tatsache, dass weder Mindestanforderungen noch Dateivorlagen für die Erstellung solcher Berichte vorliegen, ist dies nach Auffassung der Gutachter/-innen grundsätzlich nicht hinreichend. Die Verwendung der beiden Prüfungsformen Experimentelle Arbeit und Erstellung und Dokumentation von Rechnerprogrammen bei einigen Modulen (wie z.b. den Modulen Recht, English for Financial Services u.a.) ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Nach Angaben der Programmverantwortlichen in dem entsprechenden Gespräch während der Vor-Ort-Begutachtung handelt es sich hierbei tatsächlich um redaktionelle Fehler in der Studiengangsdokumentation (bzw. in den Modulbeschreibungen). Darüber hinaus ist die Gewichtung der einzelnen Teilprüfungen für die Modulnote in den Modulen, deren Abschlussprüfungen sich aus Teilprüfungen zusammensetzen, (z.b. in der Anlage 2a des Besonderen Teils (Teil B) der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Insurance, Banking and Finance der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth ) eindeutig und nachvollziehbar festzulegen. Zur Beseitigung dieser Mängel/Widersprüche bitten die Gutachter/-innen um eine (der Ankündigung der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth entsprechende) Überarbeitung des Allgemeinen Teils (Teil A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven und des Besonderen Teils (Teil B) der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Insurance, Banking and Finance der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth. Kompetenzorientierte und modulbezogene Prüfungen Die Modulprüfungen sind wissensbezogen, orientieren sich an den Kompetenzzielen des jeweiligen Moduls und werden als modulbezogene Prüfungen durchgeführt. Dies entspricht den relevanten Vorgaben. Die Praxisanteile des Studiums werden von Hochschulangehörigen geprüft. (Vgl. 15 (1) des Allgemeinen Teils (Teil A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven.) Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung Der Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung in Prüfungsangelegenheiten ist in 8 (16) des Allgemeinen Teils (Teil A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven geregelt. 12

14 Rechtsprüfung Die Gutachter bemängeln, dass der Nachweis einer Rechtsprüfung der relevanten Ordnungen noch nicht erbracht worden ist, und bitten um eine entsprechende Nachreichung. 1.6 Studiengangsbezogene Kooperationen (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.6 ist zum Teil erfüllt. Umsetzung und Qualitätssicherung Die Gutachter/-innen sind zu der Einschätzung gelangt, dass die Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth die Umsetzung und die Qualität der Umsetzung der Studiengangskonzeption in den praxisbasierten Studienphasen (mit der im folgenden Absatz Dokumentation der Kooperation beschriebenen Einschränkung) gewährleisten kann. Diese Einschätzung stützt sich u.a. auf die intensive Zusammenarbeit der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth mit den kooperierenden Unternehmen bei der Entwicklung der Studiengangskonzeption, auf das ausgeprägte Engagement der kooperierenden Unternehmen und die Bereitschaft der Vertreter der kooperierenden Unternehmen in dem entsprechenden Gespräch während der Vor-Ort-Begutachtung, sich an der Weiterentwicklung der Studiengangskonzeption zu beteiligen, aber auch auf den regelmäßigen Austausch der Programmverantwortlichen mit den Ausbildungs- und Personalleitern der kooperierenden Unternehmen und mit den Studierenden und die beabsichtige Gründung eines Beirats mit Unternehmensvertretern und externen Wissenschaftlern zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Studiengangs. Dokumentation der Kooperation Die Gutachter/-innen bemängeln, dass die Rahmenbedingungen der studiengangsbezogenen Kooperationen mit den Ausbildungsunternehmen zwar durchaus (in der Antragsdokumentation und in den Gesprächen im Zuge der Vor-Ort-Begutachtung) erkennbar werden, jedoch nicht durch entsprechende Dokumente (wie Ausbildungsrahmenverträge, Studienverträge, Kooperationsverträge usw.) festgelegt und der Schutz der Interessen der Studierenden dementsprechend auch nicht in allen möglichen Fällen als sichergestellt betrachtet werden kann. Dies gilt z.b. für den Fall des Abbruchs der Ausbildung oder des Studiums und für den Fall unerwarteter Änderungen in der Kooperation zwischen dem jeweiligen Ausbildungsunternehmen und der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, wie die inhaltliche Verschränkung und die Synchronizität von theorie- und praxisbasierten Studienphasen sicherstellt wird. Zur Beseitigung dieses Mangels bitten die Gutachter/-innen um die Nachreichung entsprechender Dokumente. (Vgl. hierzu auch Abschn. I.1.8 des vorliegenden Berichts.) 13

15 1.7 Ausstattung (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Personelle Ausstattung Die personelle Kapazität ist nach Einschätzung der Gutachter zwar ausreichend, um den Studiengang in der dokumentierten Form durchzuführen, sie bitten zur Bestätigung ihrer Einschätzung jedoch um die Nachreichung eines überarbeiteten Modulkatalogs, dem zu entnehmen ist, in welchen Studiengängen das jeweilige Modul absolviert bzw. verwendet werden kann. Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung werden von der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth angeboten und können von den Lehrenden des Studiengangs genutzt werden. Räumliche Ausstattung Die räumliche Ausstattung ist nach Einschätzung der Gutachter/-innen ausreichend für die Durchführung des Studiengangs. Diese Einschätzung stützt sich auf detaillierte Angaben in der Antragsdokumentation, entsprechende Aussagen in den Gesprächen während der Vor- Ort-Begutachtung und einen Rundgang durch die Lehrveranstaltungsräumlichkeiten und die Bibliothek und die Inaugenscheinnahme der EDV-Ausstattung des Fachbereichs im Zuge der Vor-Ort-Begutachtung. Sächliche Ausstattung Die sächliche Ausstattung ist nach Einschätzung der Gutachter/-innen ausreichend für die Durchführung des Studiengangs. Diese Einschätzung stützt sich auf detaillierte Angaben in der Antragsdokumentation, entsprechende Aussagen in den Gesprächen während der Vor- Ort-Begutachtung und einen Rundgang durch die Lehrveranstaltungsräumlichkeiten und die Bibliothek und die Inaugenscheinnahme der EDV-Ausstattung des Fachbereichs im Zuge der Vor-Ort-Begutachtung. 1.8 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist zum Teil erfüllt. Die für Studieninteressierte, Studienbewerber/-innen und Studierende relevanten Informationen und Bestimmungen sind nicht vollständig dokumentiert (wie in den vorhergehenden Abschn. I.1.5 und I.1.6 und dem folgenden Abschn. I.1.10 des vorliegenden Berichts erwähnt). Die relevanten Ordnungen (mit Ausnahme des seinerseits überarbeitungsbedürftigen Allgemeinen Teils (Teil A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven ) liegen momentan nur in der Form von (nicht rechtsgeprüften und nicht beschlossenen) Entwürfen vor. Zudem liegen keine verbindlichen Regelungen zu den studiengangsbezogenen Kooperationen vor, also sind keine Ausbildungs- und Studienverträge und Kooperationsvereinbarungen, aber auch keine vertraglichen Vereinbarungen zu einem Ausbildungs-/Studienrahmenplan, der die inhaltliche Verschränkung und die Synchronizität von theorie- und praxisbasierten Studienphasen sicher- 14

16 stellt, verfügbar. Maßgebliche Bestandteile einer dualen Studiengangskonzeption sind also nicht reglementiert. Die Gutachter/-innen nehmen zur Kenntnis, dass die Zusammenarbeit mit den kooperierenden Unternehmen in der Phase der Entwicklung der Studiengangskonzeption und der Aufnahme des Studienbetriebs einvernehmlich und fruchtbar verlaufen ist, bemängeln nichtsdestotrotz das Fehlen verbindlicher Regelungen und bitten um entsprechende Nachreichungen. Darüber hinaus bemängeln sie (wie in Abschn. I.1.4 des vorliegenden Berichts erwähnt), dass die Berechnungen zur Bestimmung der studentischen Arbeitsbelastung nicht in allen Einzelheiten transparent und somit nachvollziehbar sind und keine verbindlichen Regelungen vorliegen, die sicherstellen, dass den Studierenden in den praxisbasierten Studienphasen hinreichend große zeitliche Freiräume (im Umfang von insgesamt mindestens 1,5-2 Wochentagen) zur Vor- und Nachbereitung der theoriebasierten Studienphasen zur Verfügung gestellt werden. Zur Beseitigung dieses Mangels bitten sie (in Ergänzung zu den oben erbetenen Nachreichungen) um die Nachreichung einer detaillierten, kleinschrittigen und nachvollziehbaren Berechnung der durchschnittlichen studentischen Arbeitsbelastung und eines beispielhaften, schematischen Semesterstundenplans, dem die Selbst- und Kontaktstudienzeiten in der Hochschule und in dem jeweiligen Unternehmen zu entnehmen sind. Daraus muss hervorgehen, zu welchen Zeiten die Studierenden sich an welchen Lernorten aufhalten und wie viel Zeit ihnen zur Vor- und Nachbereitung der theoriebasierten Studienanteile an diesen Lernorten jeweils zur Verfügung steht. Zudem müssen entsprechende Regelungen vorgelegt werden, die den Studierenden auch in den praxisbasierten Studienphasen ausreichend große Zeiträume zur Vor- und Nachbereitung der theoriebasierten Studienphasen (im Umfang von insgesamt mindestens 1,5-2 Wochentagen) garantieren. Darüber hinaus bemängeln die Gutachter/-innen, dass das der Bachelor-Ebene entsprechende Qualifikationsniveau nicht in allen Teilen der Studiengangsdokumentation wie z.b. in den Modulbeschreibungen durchgehend erkennbar wird. Sie stellen das Qualifikationsniveau der Studiengangskonzeption nicht grundsätzlich in Frage, halten es jedoch für erforderlich, ein der Bachelor-Ebene angemessenes Qualifikationsniveau in den Modulbeschreibungen deutlicher erkennbar zu machen und bitten daher um eine entsprechende Überarbeitung der Modulbeschreibungen. Die Gutachter/-innen halten es zur Beseitigung dieses Mangels für angebracht, in den Modulbeschreibungen deutlicher auf die anzuwendenden Lehr- und Lernformen einzugehen, ggf. exemplarische Literaturhinweise zu benennen und Lehr- und Lerninhalte nicht nur additiv aufzuzählen, sondern jeweils eine grobe Gliederung des Moduls mit passenden Erläuterung zu den wissenschaftlichen Inhalten und Zielen anzugeben. 1.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt Die Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth verfügt über ein Konzept zur Quali- 15

17 tätssicherung und Weiterentwicklung ihrer Studiengänge und die Umsetzung dieses Konzepts auf den verschiedenen Ebenen (der Hochschulleitung, des Fachbereichs Wirtschaft und der zu akkreditierenden Studiengänge) ist nachvollziehbar dokumentiert. Diese Einschätzung bezieht sich auf entsprechende Ausführungen in der Antragsdokumentation und dahingehende Aussagen in den Gesprächen während der Vor-Ort-Begutachtung. Zu den Instrumenten der internen und der externen Qualitätssicherung gehören externe Evaluationen (gemäß NHG 5), regelmäßige (und zukünftig EvaSys-basierte) Lehrveranstaltungsevaluationen durch die Studierenden, die durch die Ordnung für die Lehrveranstaltungsbewertung durch die Studierenden an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven geregelt sind, der regelmäßige (und im Falle der zu akkreditierenden Studiengänge noch zu institutionalisierende) Austausch der Programmverantwortlichen der dualen Studiengänge der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth mit den Studierenden und den Ausbildungs- und Personalleitern der kooperierenden Ausbildungsunternehmen, die beabsichtigte Gründung eines Beirats mit Unternehmensvertretern und externen Wissenschaftlern zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der zu akkreditierenden Studiengänge usw. Die Umsetzung der aus entsprechenden Ergebnissen abgeleiteten Maßnahmen obliegt innerhalb des Fachbereichs Wirtschaft dem Studiendekan, der geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre ergreift und hierüber der Studienkommission des Fachbereichs berichtet. Die Prüfungskommission untersucht zu Beginn eines jeden Semesters den Anteil an Langzeitstudierenden. Hierauf aufbauend wird eine Ursachenanalyse angestellt und mit dem Dekanat diskutiert. Daraus werden Handlungsempfehlungen abgeleitet, wie z.b. die persönliche Ansprache, das Angebot von Beratung und Brückenkursen u.ä. Die Gutachter empfehlen (wie zuvor in Abschn. I.1.4 des vorliegenden Berichts), die studentische Arbeitsbelastung im Akkreditierungszeitraum durch entsprechende Untersuchungen in regelmäßigen Abständen gezielt zu überprüfen und die Studiengangskonzeption ggf. anzupassen Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.10 ist erfüllt. Die Studiengangskonzeption und die Maßnahmen zur Umsetzung dieser Konzeption erfüllen die Kriterien und 2.11, Drs. AR 85/2010 (mit den in den vorhergehenden Abschn. des vorliegenden Berichts beschriebenen Einschränkungen) nach Einschätzung der Gutachter/- innen auch unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen eines dualen Studiengangs, also eines Studiengangs mit besonderem Profilanspruch. Diese Einschätzung bezieht sich auf die dem dualen Charakter der Studiengangskonzeption entsprechenden Qualifikationsziele dieser Konzeption, den Aufbau dieser Konzeption, die Studierbarkeit, das Prüfungssystem, die studiengangsbezogenen Kooperationen, die Dokumentation entsprechender Regelungen und die Bereiche der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung und der Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und der Chancengleichheit, und stützt sich auf entsprechende Ausführungen in der Antragsdokumentation und dahingehende Aussagen in den 16

18 Gesprächen während der Vor-Ort-Begutachtung Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. Die Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth verfügt über ein Konzept zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und der Chancengleichheit und die Umsetzung dieses Konzepts auf den verschiedenen Ebenen (der Hochschulleitung, des Fachbereichs Wirtschaft und der zu akkreditierenden Studiengänge) ist nachvollziehbar dokumentiert. Diese Einschätzung bezieht sich auf entsprechende Ausführungen in der Antragsdokumentation. Die strategische Arbeit der Gleichstellungsstelle wird durch eine entsprechende Ausstattung an Personal und Budget unterstützt. Die Zielsetzung der Gleichstellungspolitik, die Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth geschlechtergerecht zu gestalten, hat zur Folge, dass Gleichstellung in alle Bereiche der Hochschule integriert werden muss. Daraus ergeben sich u.a. die Aufgaben zur Beratung der weiblichen Hochschulangehörigen und zur Unterstützung gleichstellungspolitischer Aktivitäten, zur Unterstützung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium, zur Mitwirkung bei Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren und zur Mitarbeit der Gleichstellungsbeauftragten in entsprechenden Gremien, aber auch zu Analysen zur Situation von Frauen und Studierenden in besonderen Lebenssituationen an der Hochschule, zur Konzeption von Fördermaßnahmen für die beruflichen Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen, zur Erarbeitung und Überprüfung von Gleichstellungsrichtlinien und Gleichstellungsplänen in Zusammenarbeit mit der Senatskommission für Gleichstellung, zur Unterstützung von Geschlechterforschung in Lehre und Forschung und zur Mitwirkung beim Gender-Mainstreaming-Prozess. Die Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth durchläuft gegenwärtig außerdem das Audit Familiengerechte Hochschule Zusammenfassende Bewertung Die Konzeption des Studiengangs orientiert sich an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen und wird von den Gutachtern/-innen als schlüssig beurteilt; sie betrachten die Umsetzung des Konzepts als organisatorisch grundsätzlich gewährleistet und heben die individuelle Betreuung der Studierenden, das ausgeprägte Engagement der Studierenden und der kooperierenden Unternehmen positiv hervor. 17

19 2 Insurance, Banking and Finance (dual/berufsintegrierend) (B.A.) 2.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Siehe Abschn. I.1.1 des vorliegenden Berichts. 2.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt. Siehe Abschn. I.1.2 des vorliegenden Berichts. 2.3 Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist zum Teil erfüllt. Wie in der Einleitung zu Abschn. I des vorliegenden Berichts dargestellt, unterscheidet sich die Konzeption des Studiengangs Insurance, Banking and Finance (dual/berufsintegrierend) (B.A.) von der Konzeption des Studiengangs (B.A.) zunächst einmal nur darin, dass die Studierenden sich nicht in einem Ausbildungsverhältnis, sondern in einem Arbeitsverhältnis in einem fachlich einschlägigen Berufsfeld der Bank-, Finanz- oder Versicherungswirtschaft befinden müssen (siehe 2 des Entwurfs für die Ordnung über die besonderen Zugangsvoraussetzungen für den Bachelor-Studiengang Insurance, Banking and Finance (berufsintegrierend) der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth und die allgemein gültigen Zugangsvoraussetzungen gemäß NHG 18) und die praxisbasierten Studienphasen dementsprechend im Rahmen einer fachlich einschlägigen beruflichen Praxis absolviert werden und nicht im Rahmen einer fachlich einschlägigen Ausbildung (zur/zum Sparkassenfachwirt/-in/Bankfachwirt/-in, Sparkassenbetriebswirt/-in/Bankbetriebswirt/-in oder Versicherungsfachwirt/-in). Ein Unterschied zur Konzeption des Studiengangs (B.A.) besteht jedoch in der Möglichkeit der pauschalen Anrechnung der im Zuge einer solchen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf das Studium (auf der Grundlage entsprechender Regelungen, die im Rahmen des Modellprojekts Offene Hochschule in einer Kooperation mit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg entwickelt worden sind) und der Einstufung entsprechender Studienbewerber/-innen in das fünfte Fachsemester. Ungeachtet der Tatsache, dass die Gutachter/-innen die Zielsetzung des besagten Modellprojekts und die dahingehenden Bemühungen der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth grundsätzlich begrüßen, bemängeln sie in diesem Zusammenhang die folgenden Punkte: Die Regelungen zur pauschalen Anerkennung der im Rahmen einer der drei genannten Ausbildungen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf das Studium liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich in der Form von unverbindlichen Gutachten 18

20 mit entsprechenden Empfehlungen, jedoch nicht in der Form verbindlicher und öffentlich zugänglicher Dokumente vor. Entsprechendes gilt für die inhaltlichen Begründungen dieser Regelungen. Die beiden aus der Kooperation mit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hervorgegangenen Gutachten zur pauschalen Anerkennung solcher Kenntnisse und Fähigkeiten sind noch nicht in einer für die Gutachter/-innen nachvollziehbaren Weise auf die Studiengangskonzeption angewendet worden. In Anbetracht der Tatsache, dass die in diesen beiden Gutachten geäußerten Empfehlungen zu Inhalt und Umfang der pauschalen Anerkennung der im Rahmen einer der drei genannten Ausbildungen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf das Studium sich voneinander unterscheiden und eines der beiden Gutachten darüber hinaus die Einrichtung eines Übergangscurriculums empfiehlt, das zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht existiert, erkennen die Gutachter/-innen einen dringenden Handlungsbedarf. 2.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist zum Teil erfüllt. Siehe Abschn. I.1.4 des vorliegenden Berichts. 2.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist zum Teil erfüllt. Siehe Abschn. I.1.5 des vorliegenden Berichts. 2.6 Studiengangsbezogene Kooperationen (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.6 ist zum Teil erfüllt. Siehe Abschn. I.1.6 des vorliegenden Berichts. 2.7 Ausstattung (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 erfüllt. Siehe Abschn. I.1.7 des vorliegenden Berichts. 19

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