Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialpolitik

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialpolitik"

Transkript

1 - 1 - Studienordnung für den Studiengang Sozialwissenschaft mit dem Abschluß Diplom an der Ruhr-Universität Bochum Vom Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein- Westfalen (Universitätsgesetz-UG) vom 20. November 1979 (GV.NW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 1994 (GV. NW. S. 428), hat die Ruhr- Universität Bochum die folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsübersicht: I. Allgemeines 1 Grundlage und Zweck der Studienordnung 2 Studienziele 3 Zugangsvoraussetzung und Studienbeginn 4 Praktikum 5 Umfang und Gliederung des Studiums 6 Art der Lehrveranstaltungen 7 Informationen zum Veranstaltungsangebot 8 Studienberatung II. Grundstudium 9 Studien- und Prüfungsleistungen im Grundstudium 10 Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik 11 Allgemeine Politikwissenschaft 12 Allgemeine Soziologie 13 Sozialökonomik 14 Sozialpsychologie und Sozialanthropologie 15 Sozial- und Wirtschaftsgeschichte III. Hauptstudium 16 Studienleistungen und Studienrichtungen 17 Prüfungsleistungen im Hauptstudium 18 Studienrichtung Allgemeine Sozialwissenschaft 19 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik 20 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Politikwissenschaft 21 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium in den Fächern Politische Theorie und Ideengeschichte, Regierung und Verwaltung, Parteien und Verbände, Politikfeldanalyse und Internationale Beziehungen und Organisationen 22 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Soziologie 23 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium in den Fächern Arbeits- und Wirtschaftssoziologie, Frauen und Geschlechtersoziologie, Organisationssoziologie, Soziologie der Entwicklungsländer, Sportsoziologie und Stadt- und Regionalsoziologie 24 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialökonomik 25 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialpolitik 26 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialpsychologie und Sozialanthropologie 27 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 28 Studienrichtung Wirtschaft und Verbände 29 Studienrichtung Politik und Verwaltung 30 Studienrichtung Arbeit, Organisation und Personal 31 Studienrichtung Angewandte Sozialforschung IV. Schlußbestimmungen 32 Übergangsbestimmung 33 Inkrafttreten I. Allgemeines 1 Grundlage und Zweck der Studienordnung (1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Sozialwissenschaft vom... das Studium der Sozialwissenschaft mit dem Abschluß Diplom an der Ruhr-Universität Bochum. (2) Die Ordnung soll die Studierenden bei der Gestaltung ihres Studiums unterstützen. 2 Studienziele Das Studium der Sozialwissenschaft soll den Studierenden eine allgemeine sozialwissenschaftliche Ausbildung ermöglichen und gleichzeitig zu einem berufsqualifizierenden Abschluß führen. Ein besonderes Anliegen dabei ist die interdisziplinäre Ausrichtung innerhalb des sozialwissenschaftlichen Fächerspektrums. 3 Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder durch eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen. Das Studium kann in einem Wintersemester oder in einem Sommersemester aufgenommen werden. 4 Praktikum Die Fakultät für Sozialwissenschaft empfiehlt dringend den Erwerb berufspraktischer Kenntnisse und Erfahrungen in denjenigen Arbeitsbereichen von Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistungs- und politischen Organisationen, die zu den möglichen Berufsfeldern einer Sozialwissenschaftlerin bzw. eines Sozialwissenschaftlers gehören. Sie wird die Bemühungen der Studierenden unterstützen und begleiten.

2 - 2-5 Umfang und Gliederung des Studiums (1) Das Studium soll in 9 Semestern abgeschlossen werden (Regelstudienzeit). Es gliedert sich in ein Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit dem Vordiplom abschließt und ein Hauptstudium, das einschließlich der Diplomarbeit in der Regel fünf Semester umfaßt. (2) Der Studienumfang beträgt insgesamt 140 SWS, davon entfallen 72 SWS auf das Grundstudium und 68 SWS auf das Hauptstudium. Dieses Stundenvolumen verteilt sich im Grundstudium auf 55 SWS Pflichtveranstaltungen, Wahlpflichtveranstaltungen und 5 SWS frei wählbare und nicht prüfungsrelevante Lehrveranstaltungen, im Hauptstudium auf 60 SWS Wahlpflichtveranstaltungen und 8 SWS frei wählbare und nicht prüfungsrelevante Lehrveranstaltungen. 6 Art der Lehrveranstaltungen Die üblichen Lehrveranstaltungsarten sind: 1. Einführungsveranstaltung in das sozialwissenschaftliche Studium und die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens Diese Veranstaltung legt besonderen Wert auf Lernprozesse in kleinen Gruppen. 2. Vorlesung Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und von methodischen Kenntnissen. 3. Übung Übungen dienen der Durcharbeitung von Lehrstoffen, Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie der Schulung in der Fachmethodik. 4. Seminar Seminare dienen der Erarbeitung komplexer Fragestellungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der Beurteilung vorwiegend neuer Problemstellungen mit wissenschaftlichen Methoden im Wechsel von Vortrag und Diskussion. 5. Vertiefendes Seminar Vertiefende Seminare umfassen mindestens 4 SWS in einem oder zwei aufeinanderfolgenden Semestern. Charakteristisches Merkmal eines vertiefenden Seminars ist entweder eine fachübergreifende Theoriediskussion oder die empirische Bearbeitung eines Forschungsfeldes oder die berufsfeldbezogene Verwendung empirischer Verfahren und sozialwissenschaftlichen Wissens. Vertiefende Seminare werden von zwei Lehrenden aus unterschiedlichen Fächern im Sinne der Diplomprüfungsordnung angeboten. Der Leistungsnachweis wird von beiden Lehrenden unterzeichnet und enthält einen Vermerk über die Zuordnung zu einem Prüfungsfach. 7 Informationen zum Veranstaltungsangebot Die Fakultät für Sozialwissenschaft erstellt ihr Angebot an Lehrveranstaltungen für diesen Studiengang auf der Grundlage dieser Studienordnung und des Studienplanes. Sie veröffentlicht vor Beginn der Vorlesungszeit eine Übersicht über das Lehrangebot mit kurzen Inhaltsangaben der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie deren Zuordnung zu den der Studienordnung. Die Zuordnung treffen die jeweiligen Lehrenden. 8 Studienberatung (1) Zu Beginn eines jeden Semesters werden von der Fakultät für Sozialwissenschaft Informationsveranstaltungen für Studienanfänger durchgeführt, die der Orientierung über den Studiengang und das betreffende Lehrangebot dienen. (2) Die Fakultät für Sozialwissenschaft bietet regelmäßig eine studienbegleitende Fachberatung an. (3) Die Fakultät bietet regelmäßig eine fächerübergreifende Veranstaltung zur Einführung in das Studium der Sozialwissenschaft an. Die Verantwortung übernimmt abwechselnd jeweils eine Fachgruppe. (4) Die allgemeine Studienberatung und eine Beratung in Fällen persönlicher Schwierigkeiten wird vom Studienbüro der Ruhr-Universität Bochum durchgeführt. II. Grundstudium 9 Studien- und Prüfungsleistungen im Grundstudium (1) Im Grundstudium erwerben die Studierenden ihre methodischen und fachspezifischen Grundkenntnisse. Das Grundstudium umfaßt 72 Semesterwochenstunden (SWS), davon 6 SWS zur freien Wahl. Es enthält eine Einführungsveranstaltung in sozialwissenschaftliche Fragestellungen und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens im Umfang von 2 SWS, in der ein Teilnahmenachweis zu erbringen ist. Im Verlauf des Grundstudiums sind sechs Leistungsnachweise zu erbringen und vier schriftliche Fachprüfungen abzulegen. Es ist mit der letzten schriftlichen Fachprüfung abzuschließen. (2) Ein Leistungsnachweis im Grundstudium ist die Bescheinigung über eine individuell erkennbare Studienleistung (Klausur, Referat etc.), die im Rahmen einer zweistündigen Veranstaltung erworben wird. (3) Eine Fachprüfung im Grundstudium ist eine Prüfungsleistung in Form einer dreistündigen Klausur. 10 Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik (1) Das Grundstudium des Faches Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik vermittelt grundlegende Konzepte und Standardmethoden der empirischen Sozialforschung. (2) Pflichtveranstaltungen: 1. Datengewinnung und deren wissenschaftstheoretische Grundlagen (Vorlesung 2 SWS, Übung 2. Statistik I (Vorlesung 2 SWS, Übung 3. Statistik II (Vorlesung 4. Statistik III (Vorlesung 2 SWS, Übung In den Veranstaltungen Nr. 1 ist der Leistungsnachweis zu erbringen. Der Stoff der Veranstaltungen Nr ist Gegenstand der Fachprüfung. 11 Politikwissenschaft

3 - 3 - (1) Das Grundstudium des Faches Politikwissenschaft soll den Studierenden Grundkenntnisse vermitteln und sie befähigen, politische Fragestellungen zu erkennen und mit wissenschaftlichen Methoden sachgerecht zu analysieren. (2) Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen: 1. Allgemeine Einführung in die Politikwissenschaft (Übung 2. Einführung in die Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft (Vorlesung 3. Einführung in die Regierungssysteme in Deutschland (Vorlesung 4. Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft (Vorlesung 5. Einführung in die Internationale Politik (Vorlesung 2 SWS) 6. Zwei Übungen (insgesamt 4 SWS) aus zwei der folgenden Teilgebiete: Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft Regierungssysteme in Deutschland Vergleichende Politikwissenschaft Internationale Politik In der Veranstaltung Nr. 1 ist der Leistungsnachweis zu erbringen. Der Stoff der Veranstaltungen Nr sowie einer der aus Nr. 6 gewählten Übungen ist Gegenstand der Fachprüfung. 12 Soziologie (1) Das Grundstudium des Faches Soziologie soll den Studierenden Grundkenntnisse vermitteln und sie befähigen, soziologische Fragestellungen zu erkennen und mit wissenschaftlichen Methoden sachgerecht zu analysieren. Dabei geht es besonders um die Geschichte und die theoretischen Ansätze des Faches. (2) Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen: 1. Einführung in die Soziologie I: Grundfragen und Hauptbegriffe (Vorlesung 2 SWS, Übung 2. Einführung in die Soziologie II: Sozialstruktur und sozialer Wandel (Vorlesung 2 SWS, Übung 3. Einführung in die Soziologie III: Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften (Vorlesung 2 SWS, Übung 4. Eine Übung aus dem Grundstudiumsangebot des Faches Soziologie ( In der Veranstaltung Nr. 4 ist der Leistungsnachweis zu erbringen. Der Stoff der Veranstaltungen Nr ist Gegenstand der Fachprüfung. 13 Sozialökonomik (1) Das Grundstudium des Faches Sozialökonomik vermittelt ökonomische Grundkenntnisse unter Einbezug der sozialwissenschaftlichen Nachbardisziplinen. (2) Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen: 1. Mikroökonomik (Vorlesung 2. Makroökonomik (Vorlesung 3. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik (Vorlesung 4. Sozialpolitik (Vorlesung 5. Je eine Übung zu dreien der Vorlesungs-Teilgebiete Nr. 1 bis 4 (insgesamt 6 SWS ). In einem Teilgebiet ist der Leistungsnachweis zu erbringen. Die Fachprüfung erstreckt sich auf diejenigen Teilgebiete, in denen der Leistungsnachweis nicht erworben wurde. 14 Sozialpsychologie und Sozialanthropologie (1) Das Grundstudium des Faches Sozialpsychologie und Sozialanthropologie führt in die sozialpsychologische Fragestellung ein. Es entwirft eine integrierende Perspektive, die sich auf den humanwissenschaftlichen Zusammenhang der psychologischen und sozialwissenschaftlichen Disziplinen richtet. (2) Pflichtveranstaltungen: 1. Einführung in die Sozialpsychologie (Sozialpsychologie I) (Vorlesung 1 SWS, Übung 2. Handlung, Interaktion und Kommunikation I (Übung In der Übung zu Nr. 1. ist der Leistungsnachweis zu erbringen. 15 Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (1) Das Grundstudium des Faches Sozial- und Wirtschaftsgeschichte führt in die historischen Bezüge der zentralen Begriffe und Kategorien der Sozialwissenschaft ein. (2) Pflichtveranstaltungen: 1. Einführung in die neuere Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Vorlesung 2. Ausgewählte Probleme der deutschen Wirtschaftsund Sozialgeschichte im 20. Jahrhundert ( In der Veranstaltung Nr. 2 ist der Leistungsnachweis zu erbringen. III. Hauptstudium 16 Studienleistungen und Studienrichtungen (1) Das Hauptstudium umfaßt etwa 68 SWS, davon 60 SWS Wahlpflichtveranstaltungen (je Fach 1, in denen zwei vertiefende Seminare im Umfang von je 4 SWS gemäß 6 Absatz 4 enthalten sind, sowie 8 SWS zur freien Wahl. Die Teilnahme an sozialwissenschaftlichen Veranstaltungen des Hauptstudiums setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums in der Form voraus, die die Diplomprüfungsordnung in den 9 Abs. 1 Nr. 3 und 11 Abs. 2 für das betreffende Fach vorschreibt. (2) Das Hauptstudium ist ein Studienabschnitt, in dem die bereits erworbenen Grundkenntnisse erweitert und vertieft werden. Es dient der individuellen Schwerpunktbildung. Die Studierenden können zwischen fünf unterschiedlichen Studienrichtungen wählen: Allgemeine Sozialwissenschaft Wirtschaft und Verbände Politik und Verwaltung Arbeit, Organisation und Personal Angewandte Sozialforschung (3) Die Studienrichtungen sollen durch die spezifische Kombination der jeweiligen Fächer, Studien- und Prüfungsgebiete gewährleisten, daß die Studierenden die notwendigen fachlichen und methodischen Kenntnisse

4 - 4 - für eine berufliche Praxis in dem bezeichneten Tätigkeitsfeld erwerben. (4) In jeder Studienrichtung kann gem. 17 Abs. 7 der Diplomprüfungsordnung auch ein fakultätsfremdes Fach als fünftes Prüfungsfach studiert werden. 17 Prüfungsleistungen im Hauptstudium (1) Während des Hauptstudiums ist je ein Leistungsnachweis aus jedem der fünf gemäß 17 Abs. 2-6 Diplomprüfungsordnung zu bestimmenden Prüfungsfächer in der Regel durch ein schriftlich ausgearbeitetes Referat zu erwerben. Die Lehrenden geben spätestens zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt, auf welche Weise der Leistungsnachweis erworben werden kann. Zwei der fünf Leistungsnachweise müssen in einem vertiefenden Seminar gem. 6 Nr. 5 erworben sein. (2) In den fünf Prüfungsfächern ist gemäß 18 Diplomprüfungsordnung jeweils eine mündliche Prüfung von 30 bis 45 Minuten Dauer abzulegen oder eine vierstündige Klausurarbeit anzufertigen. Die Fachprüfungen erstrecken sich auf die in 18 bis 25 dieser Ordnung genannten Teilgebiete der Fächer. (3) Nach der letzten Fachprüfung ist eine Diplomarbeit in einem der an der Fakultät vertretenen Prüfungsfächer innerhalb von vier, im Falle einer mit Datenerhebungen verbundenen empirischen Arbeit innerhalb von sechs Monaten zu erstellen. (4) Wird innerhalb der Regelstudienzeit und nach ununterbrochenem Studium vor dem Ende des 6. Fachsemesters eine Fachprüfung und vor dem Ende des 8. Fachsemesters die letzte Fachprüfung abgelegt und die jeweilige Prüfung nicht bestanden, so gilt sie als nicht unternommen (Freiversuch entsprechend 23 Diplomprüfungsordnung). Ein zweiter Freiversuch ist ausgeschlossen. Ist die Freiversuchsprüfung bestanden, kann zur Verbesserung der Fachnote die Prüfung einmal wiederholt werden. 18 Studienrichtung Allgemeine Sozialwissenschaft (1)In dieser Studienrichtung sollen die Studierenden ihr sozialwissenschaftliches Grundlagenwissen erweitern und vertiefen und durch eine in 18 Abs. 2 Diplomprüfungsordnung zugelassene individuelle Kombination von Prüfungsfächern einen Ausbildungsschwerpunkt setzen, der ihren fachlichen Interessen und Berufsvorstellungen entspricht. (2) Das Studium in den zur Wahl stehenden Fächern erstreckt sich auf die im folgenden genannten Teilgebiete und soll je Fach umfassen. 19 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik (1) Das Hauptstudium des Faches Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik dient einer vertieften Beschäftigung mit dem sozialwissenschaftlichen und statistischen Instrumentarium sowie dessen Verbindung mit inhaltlichen und methodologischen Fragestellungen. Es erstreckt sich auf folgende Teilgebiete: 1. Vertiefung der allgemeinen Test- und Schätztheorie 2. Inferenzstatistische Prüfverfahren 3. Multiple und multivariate Verfahren 4. Wissenschaftstheorie und Theorienvergleich 5. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 6. Instrumententheorien von sechs SWS aus den 1. bis 3. und Veranstaltungen im Umfang von sechs SWS aus den 4 bis 6. besuchen. 20 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Politikwissenschaft (1) Das Hauptstudium des Faches Politikwissenschaft dient der vertieften Analyse und methodischen Reflexion grundlegender politischer Strukturen und Prozesse unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungstendenzen in der politikwissenschaftlichen Forschung. Es erstreckt sich auf die Teilgebiete: 1. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 2. Regierungssysteme in Deutschland 3. Vergleichende Politikwissenschaft 4. Internationale Politik von besuchen, die sie aus dem Lehrangebot aus mindestens zwei wählen können. 21 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium in den Fächern "Politische Theorie und Ideengeschichte", "Regierung und Verwaltung", "Parteien und Verbände", "Politikfeldanalyse" und "Internationale Beziehungen und Organisationen". (1) Das Hauptstudium dieser Fächer dient der konkreten Analyse einzelner Gegenstandsbereiche politischen Handelns unter besonderer Beachtung der empirischen Untersuchung politischer Prozesse. "Politische Theorie und Ideengeschichte" erstreckt sich auf die folgenden Teilgebiete: 1. Klassische politische Theorien 2. Moderne politische Theorien "Regierung und Verwaltung" erstreckt sich auf die folgenden Teilgebiete: 1. Politisch-administratives System (horizontale Gewaltenteilung) 2. Föderalismus (vertikale Gewaltenteilung) "Parteien und Verbände" erstreckt sich auf die folgenden Teilgebiete: 1. Wahl- und Partizipationsforschung 2. Interessenorganisation "Politikfeldanalyse" erstreckt sich auf die folgenden Teilgebiete: 1. Modelle der Politikfeldanalyse 2. Empirische Politikfeldanalyse "Internationale Beziehungen und Organisationen" erstreckt sich auf die folgenden Teilgebiete: 1. Internationale Beziehungen und Konflikte 2. Internationale und regionale Organisationen von acht SWS, darunter mindestens drei Seminare, besuchen, die sie aus dem Lehrangebot des jeweiligen Faches wählen können. Zusätzlich sind zwei Veranstaltungen (4 SWS) aus verschiedenen des Faches Politikwissenschaft ( 20 Abs. 1) zu wählen.

5 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Soziologie (1) Das Hauptstudium des Faches Soziologie befaßt sich mit sozialstrukturellen Zusammenhängen, weiterführenden theoretischen Fragestellungen sowie grundsätzlichen und aktuellen Fragen der soziologischen Forschung. Es erstreckt sich auf die Teilgebiete: 1. Soziologische Theorien 2. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 3. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 4. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie von besuchen, wobei alle Teilgebiete zu berücksichtigen sind. 23 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium der Fächer "Arbeits- und Wirtschaftssoziologie", "Frauen- und Geschlechtersoziologie", "Organisationssoziologie", "Soziologie der Entwicklungsländer", "Sportsoziologie" und "Stadt- und Regionalsoziologie". (1) In dem Lehrangebot dieser Fächer werden regelmässig Fragen der Geschlechterbeziehungen berücksichtigt. "Arbeits- und Wirtschaftssoziologie" besteht aus folgenden : 1. Industrie- und Betriebssoziologie 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. Wirtschaftssoziologie "Frauen- und Geschlechtersoziologie" besteht aus folgenden : 1. Theorien der Frauen- und Geschlechtersoziologie 2. Geschlecht und Arbeit 3. Politische Soziologie des Geschlechterverhältnisses und der Frauenbewegung "Organisationssoziologie" besteht aus folgenden : 1. Organisationstheorien 2. Spezielle Organisationssoziologie "Soziologie der Entwicklungsländer" besteht aus folgenden : 1. Politische Soziologie der Dritten Welt, Unterentwicklungstheorien und Entwicklungspolitik 2. Soziologie des ländlichen Raumes, der Stadt und von Industrialisierungsprozessen in Entwicklungsländern 3. Soziologie von Organisationen in Entwicklungsländern (einschließlich Soziologie des Erziehungswesens) "Sportsoziologie" gliedert sich in folgende Teilgebiete: 1. Soziales Handeln und soziale Strukturen im Sport 2. Wechselwirkungen zwischen Sport und anderen Subsystemen "Stadt- und Regionalsoziologie" besteht aus folgenden : 1. Geschichte der Urbanisierung und Verstädterungstheorien 2. Siedlungssoziologie 3. Mobilitätsprozesse und Wanderungstheorien von 8 SWS besuchen, von denen mindestens drei Seminare dem Lehrangebot des betreffenden Faches zu entnehmen sind; die übrigen vier SWS sind dem Lehrangebot des Faches Soziologie ( 22 Abs.1) zu entnehmen. 24 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialökonomik (1) Das Hauptstudium des Faches Sozialökonomik vertieft ökonomische Grundkenntnisse und vermittelt praxisrelevantes sozialökonomisches Wissen. Es erstreckt sich auf folgende Teilgebiete: 1. Theorien der Sozialökonomik und Wirtschaftsordnungspolitik 2. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 3. Theorie und Praxis des öffentlichen Sektors 4. Internationale Wirtschaftsbeziehungen 5. Spezielle sozialökonomische Themen von besuchen, wobei alle Teilgebiete zu berücksichtigen sind. 25 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialpolitik (1) Das Hauptstudium des Faches Sozialpolitik befaßt sich mit den Systemen der sozialen Sicherung sowie den bedeutenden sozialpolitischen Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland. Es erstreckt sich auf folgende Teilgebiete: 1. Theorien der Sozialpolitik und soziale Ordnungspolitik 2. Systeme sozialer Sicherung 3. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen / Personalwesen 4. Kommunale Sozialpolitik und soziale Dienste 5. Spezielle sozialpolitische Themen von besuchen, wobei alle Teilgebiete zu berücksichtigen sind. 26 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialpsychologie und Sozialanthropologie (1) Das Hauptstudium des Faches Sozialpsychologie und Sozialanthropologie vertieft die sozialpsychologische Fragestellung. Es befaßt sich mit den leiblichpsychischen Voraussetzungen und Impulsen im Verhältnis von Interaktionszusammenhängen und sozialen Systemen. Es erstreckt sich auf folgende Teilgebiete: 1. Interaktion und soziale Systeme (Sozialpsychologie II) 2. Sozialanthropologie 3. Handlung, Interaktion und Kommunikation II 4. Sozialisation von, und zwar je 4 SWS aus den 1. und 2. sowie je 2 SWS aus den 3. und 4. besuchen. 27 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozial- und Wirtschaftsgeschichte

6 - 6 - (1) Das Hauptstudium des Faches Sozial- und Wirtschaftsgeschichte vermittelt Kenntnisse und methodische Grundlagen zum Verständnis des grundlegenden Wandels der europäischen Gesellschaft und ihrer Wirtschaft seit der Industriellen Revolution. Es gliedert sich in die Teilgebiete: 1. Probleme der Industriellen Revolution und des Übergangs zur modernen Industriegesellschaft in Europa ( ) 2. Struktur und Entwicklung moderner Industriegesellschaften in Europa im 20. Jh. (ab 1914) 3. Epochenübergreifender Schwerpunkt (z. B. Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik) von, und zwar je 4 SWS aus jedem der drei Teilgebiete besuchen. Darunter sollte mindestens ein Hauptseminar sein. 28 Studienrichtung Wirtschaft und Verbände (1) Die Studienrichtung "Wirtschaft und Verbände" ist auf die Qualifikationsanforderungen der Verbände in Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere der sozial- und arbeitsmarktpolitischen Institutionen (z. B. Tarifverbände, Kammern, Selbstverwaltung der sozialen Sicherung und Interessenverbände), ausgerichtet. Damit bieten sich auch interessante Berufschancen in der Interessenrepräsentation von Unternehmen. (2) Das Studium in der Studienrichtung "Wirtschaft und Verbände" erstreckt sich auf die in 17 Abs. 3 Diplomprüfungsordnung genannten fünf Prüfungsfächer, die jeweils in Teilbereiche gegliedert sind (siehe Absatz 3-7). Die Studierenden sollen in jedem der fünf Fächer Veranstaltungen im Umfang von besuchen, wobei jedes Teilgebiet zu berücksichtigen ist. (3) Das Fach Sozialökonomik umfaßt die Teilgebiete: 1. Theorien der Sozialökonomik und Wirtschaftsordnungspolitik 2. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 3. Ökonomik und Politik der Verbände 4. Betriebswirtschaftliche Themen 5. Spezielle sozialökonomische Themen (4) Das Fach Sozialpolitik umfaßt die Teilgebiete: 1. Systeme sozialer Sicherung 2. Kommunale Sozialpolitik und soziale Dienste 3. Theorien der Sozialpolitik und soziale Ordnungspolitik 4. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen / Personalwesen 5. Spezielle sozialpolitische Themen (5) Das Fach Politikwissenschaft umfaßt die Teilgebiete: 1. Politisch-administratives System (horizontale Gewaltenteilung) 2. Interessenorganisation 3. Internationale und regionale Organisationen 4. Moderne politische Theorien (6) Das Fach Soziologie umfaßt die Teilgebiete: 1. Soziologische Theorien 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. eines der zwei nachstehenden Teilgebiete nach Wahl: Organisationstheorien Spezielle Organisationssoziologie 4. Wirtschaftssoziologie (7) Als fünftes Prüfungsfach ist eines der folgenden Fächer wählbar: 1. Sozialpsychologie und Sozialanthropologie mit den gemäß Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Industriegesellschaft mit den gem Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik mit den : 3.1 Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 3.2 Wirtschafts- und Sozialstatistik 3.3 Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 3.4 Inferenzstatistische Prüfverfahren 3.5 Zeitreihenanalyse und Prognosemethoden, oder 4. ein fakultätsfremdes Fach, falls der Prüfungsausschuß dieses Fach zugelassen hat (siehe 17 Abs. 7 der Diplomprüfungsordnung). 29 Studienrichtung Politik und Verwaltung (1) Die Studienrichtung "Politik und Verwaltung" orientiert sich an den besonderen Qualifikationsanforderungen der kommunalen, regionalen und internationalen Administration mit einem hohen Anteil an Planungs- und Steuerungsaufgaben. Studierende dieser Studienrichtung erwerben insbesondere Kenntnisse in den Bereichen Gestaltung, Planung, Implementation und Evaluation politisch-administrativer Interventions- und Leistungsprogramme. (2) Das Studium in der Studienrichtung "Politik und Verwaltung" erstreckt sich auf die in 17 Abs. 4 Diplomprüfungsordnung genannten fünf Prüfungsfächer, die jeweils in Teilbereiche gegliedert sind (siehe Absatz 3-7). Die Studierenden sollen in jedem der fünf Fächer Veranstaltungen im Umfang von besuchen, wobei jedes Teilgebiet zu berücksichtigen ist. (3) Das Fach Politikwissenschaft erstreckt sich auf die in 20 Abs. 1 genannten Teilgebiete. (4) Das aus den Fächern Politische Theorie und Ideengeschichte, Regierung und Verwaltung, Parteien und Verbände, Politikfeldanalyse, Internationale Beziehungen und Organisationen zu wählende politikwissenschaftliche Fach umfaßt die in 21 jeweils genannten Teilgebiete. (5) Das Fach Soziologie umfaßt die Teilgebiete: 1. Soziologische Theorien 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. Zwei der drei nachstehenden Teilgebiete nach Wahl: Geschichte der Urbanisierung und Verstädterungstheorien Siedlungssoziologie Mobilitätsprozesse und Wanderungstheorien (6) Das Fach Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik erstreckt sich auf die Teilgebiete: 1. Instrumententheorien 2. Wissenschaftstheorie und Theorienvergleich 3. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 4. Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 5. Multiple und multivariate Verfahren 6. Wirtschafts- und Sozialstatistik

7 - 7 - (7) Als fünftes Fach ist eines der folgenden Fächer wählbar: 1. Öffentliche Wirtschaft mit den : 1.1 Theorie und Praxis des öffentlichen Sektors 1.2 Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 1.3 Ökonomik und Politik der Verbände 1.4 Spezielle sozialökonomische Themen 2. Sozialpolitik mit den : 2.1 Theorien der Sozialpolitik und soziale Ordnungspolitik 2.2 Systeme sozialer Sicherung 2.3 Kommunale Sozialpolitik und soziale Dienste 2.4 Spezielle sozialpolitische Themen, oder 3. ein fakultätsfremdes Fach, falls der Prüfungsausschuß dieses Fach zugelassen hat (siehe 17 Abs. 7 der Diplomprüfungsordnung) 30 Studienrichtung "Arbeit, Organisation und Personal" (1) Die Studienrichtung "Arbeit, Organisation und Personal" ist ausgerichtet auf die Qualifikationsanforderungen im Bereich der Personalführung und Arbeitsorganisation von Unternehmen. Sie orientiert sich an einem auf längere Frist wachsenden Bedarf an Personal, das spezifische Kompetenzen für die Lösung von Problemen der Organisation, des Informationsmanagements, der Technikakzeptanz und der Personalführung und -entwicklung im Zusammenhang mit der Modernisierung von Arbeitssystemen benötigt. (2) Das Studium in der Studienrichtung "Arbeit, Organisation und Personal" erstreckt sich auf die in 17 Abs. 5 Diplomprüfungsordnung genannten fünf Prüfungsfächer, die jeweils in Teilgebiete gegliedert sind (siehe Absatz 3-7). Die Studierenden sollen in jedem der fünf Fächer Veranstaltungen im Umfang von besuchen, wobei jedes Teilgebiet zu berücksichtigen ist. (3) Die aus den Fächern "Arbeits- und Wirtschaftssoziologie", "Frauen- und Geschlechtersoziologie" und "Organisationssoziologie"zu wählenden zwei soziologischen Fächer umfassen die in 23 jeweils genannten Teilgebiete. (4) Das Fach Sozialpolitik umfaßt die Teilgebiete: 1. Systeme sozialer Sicherung 2. Arbeitergeber-Arbeitnehmer-Beziehungen / Personalwesen 3. Betriebswirtschaftliche Themen 4. Spezielle sozialpolitische Themen (5) Das Fach Sozialpsychologie und Sozialanthropologie umfaßt die Teilgebiete: 1. Interaktion und soziale Systeme (Sozialpsychologie II) 2. Berufliche Sozialisation 3. Sozialpsychologie von Organisationen 4. Sozialpsychologie der Arbeitswelt 5. Handlung, Interaktion und Kommunikation II (6) Als fünftes Prüfungsfach ist eines der folgenden Fächer wählbar: 1. eines der im 21 dieser Ordnung bezeichneten politikwissenschaftlichen Fächer mit den dort aufgeführten 2. Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik mit den : 2.1 Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 2.2 Wirtschafts- und Sozialstatistik 2.3 Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 2.4 Multiple und multivariate Verfahren 2.5 Zeitreihenanalyse und Prognosemethoden, oder 3. ein fakultätsfremdes Fach, falls der Prüfungsausschuß dieses Fach zugelassen hat (siehe 17 Abs. 7 der Diplomstudienordnung). 31 Studienrichtung Angewandte Sozialforschung (1) Die Studienrichtung "Angewandte Sozialforschung" orientiert sich an einem wachsenden Bedarf an qualifizierten Sozialwissenschaftlern und Sozialwissenschaftlerinnen in den Bereichen Markt- und Meinungsforschung sowie der Verhaltens- und Organisationsforschung. Diese benötigen insbesondere eine hochqualifizierte Ausbildung in Methoden, Statistik und Datenverarbeitung sowie der Anwendung in unterschiedlichen Zusammenhängen. Letzteres erfordert selbstverständlich auch fundierte Kenntnisse der wichtigsten Felder angewandter Sozialforschung. (2) Das Studium in der Studienrichtung "Angewandte Sozialforschung" erstreckt sich auf die in 17 Abs. 6 Diplomprüfungsordnung genannten fünf Prüfungsfächer, die jeweils in Teilgebiete gegliedert sind (siehe Absatz 3-7). Die Studierenden sollen in jedem der fünf Fächer Veranstaltungen im Umfang von besuchen, wobei jedes Teilgebiet zu berücksichtigen ist. (3) Das Fach Sozialwissenschaftliche Methodenlehre umfaßt die Teilgebiete: 1. Wissenschaftstheorie und Theorienvergleich 2. Evaluations- und Wirkungsforschung 3. Forschungsstrategien, Erhebungs- Analyse- und Auswertungstechniken (4) Das Fach Statistische Methoden und Datenverarbeitung umfaßt die Teilgebiete: 1. Wirtschafts- und Sozialstatistik 2. Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 3. Vertiefung der allgemeinen Test- und Schätztheorie 4. Inferenzstatistische Prüfverfahren 5. Multiple und multivariate Verfahren 6. Zeitreihenanalyse und Prognosemethoden (5) Das Fach Politikwissenschaft umfaßt die Teilgebiete: 1. Moderne politische Theorien 2. Empirische Politikfeldanalyse 3. Internationale Beziehungen und Konflikte 4. Wahl- und Partizipationsforschung (6) Das aus den Fächern Arbeits- und Wirtschaftssoziologie, Frauen- und Geschlechtersoziologie, Soziologie der Entwicklungsländer, Sportsoziologie, Stadt- und Regionalsoziologie zu wählende soziologische Fach umfaßt die im 23 jeweils genannten Teilgebiete. (7) Als fünftes Prüfungsfach ist eines der folgenden Fächer wählbar: 1. Sozialpsychologie und Sozialanthropologie mit den in 26 genannten. 2. Sozialökonomik mit den : 2.1 Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 2.2 Internationale Wirtschaftsbeziehungen

8 Systeme sozialer Sicherung 2.4 Spezielle sozialökonomische Themen 3. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte mit den in 27 genannten, oder 4. ein fakultätsfremdes Fach, falls der Prüfungsausschuß dieses Fach zugelassen hat (siehe 17 Abs. 7 der Diplomprüfungsordnung) IV Schlußbestimmungen 32 Übergangsbestimmung Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die a) ihr sozialwissenschaftliches Diplomstudium ab dem WS 1996/97 aufnehmen oder b) vor dem WS 1996/97 für diesen Studiengang an der RUB eingeschrieben worden sind und entweder die Anwendung der am in Kraft getretenen Diplomprüfungsordnung bei der Meldung zur Diplom-Vorprüfung schriftlich beantragen oder sich später als ein Jahr nach dem vorgenannten Termin des Inkrafttretens zur Diplom- Vorprüfung anmelden. c) die vor dem WS 1996/97 bereits ihre Diplom- Vorprüfung bestanden haben und entweder die Anwendung der am in Kraft getretenen Diplomprüfungsordnung schriftlich beantragen oder sich später als drei Jahre nach dem vorgenannten Termin des Inkrafttretens anmelden 33 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum veröffentlicht. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Studiengang Sozialwissenschaft mit dem Abschluß Diplom vom außer Kraft, 32 bleibt unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Sozialwissenschaft vom und des Beschlusses des Senats der Ruhr-Universität Bochum vom sowie der Genehmigung des Rektors vom Bochum, den 21.Januar 1997 Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum Universitätsprofessor Dr. M. Bormann Studienplan Der Studienplan stellt eine Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums dar. In Abhängigkeit von den angebotenen Veranstaltungen und den individuellen Schwerpunktsetzungen können anderere Einteilungen im Grundstudium sinnvoll sein. Auf die Zeitplanung des Hauptstudiums wurde aufgrund der Möglichkeit, studienbegleitende Prüfungen abzulegen und damit das Studium in einzelnen Fächern vorzeitig zu beenden, verzichtet. Die Zuordnung der aufgeführten Gebiete zu Veranstaltungen (vice versa) ist den jeweils aktuellen Veranstaltungsankündigungen der Fakultät und der Lehrenden zu entnehmen.

9 9 Grundstudium Fach 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Einführung ( Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik (14 SWS) Politikwissenschaft (14 SWS) Soziologie (14 SWS) Sozialökonomik (14 SWS) Sozialpsychologie (5 SWS) Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (4 SWS) Einführung in das Studium der Sozialwissenschaft und die Technik wissenschaftlichen Arbeitens ( Teilnahmenachweis Datengewinnung und deren wissenschaftstheoretische Grundlagen (Vorlesung 2 SWS, Übung Leistungsnachweis Allgemeine Einführung in die Politikwissenschaft (Übung Leistungsnachweis Einführung in die Soziologie I (Grundfragen und Hauptbegriffe) (Vorlesung 2 SWS, Übung Mikroökonomik (Vorlesung Übung zur einer der Vorlesungen ( Einführung in die neuere Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Vorlesung Statistik I (Vorlesung 2 SWS, Übung Einführung in die allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft (Vorlesung Einführung in die Soziologie II (Sozialstruktur und sozialer Wandel) (Vorlesung 2 SWS, Übung Übung aus dem Grundstudiumsangebot des Faches ( Leistungsnachweis Makroökonomik (Vorlesung Ausgewählte Probleme der deutschen Wirtschafts- und Sozialgeschichte ( Leistungsnachweis Statistik II (Vorlesung 2 SWS, Übung Einführung in die Regierungssysteme in Deutschland (Vorlesung Nicht klausurrelevante Übung ( Einführung in die Soziologie III (Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften) (Vorlesung 2 SWS, Übung Vordiplomklausur Wirtschaftspolitik (Vorlesung Übung zu dem in der Vordiplomklausur nicht gewählten Teilgebiet ( Leistungsnachweis Einführung in die Sozialpsychologie (Sozialpsychologie I) (Vorlesung 1 SWS, Übung Leistungsnachweis Statistik III (Vorlesung Vordiplomklausur Einführung in die vergleichende Politikwissenschaft (Vorlesung Einführung in die Internationale Politik (Vorlesung Klausurrelevante Ü- bung ( Vordiplomklausur Sozialpolitik (Vorlesung Übung zu einer der Vorlesungen ( Vordiplomslausur Handlung, Interaktion und Kommunikation I (Übung Semesterwochenst Nachweise Vordiplomklausuren 1 3

10 10 Hauptstudium Studienrichtung Allgemeine Sozialwissenschaft ( 18 bis 27) Fächer Teilgebiete Studienumfang Sozialwissenschaftliche. Methodenlehre und Statistik Politikwissenschaft Soziologie Sozialpolitik Ein politikwissenschaftliches Fach ( 21) 1. Vertiefung der allgemeinentest- und Schätztheorie 2. Inferenzstatistische Prüfverfahren 3. Multiple und multivariate Verfahren 4. Wissenschaftstheorie und Theorienvergleich 5. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 6. Instrumententheorien 1. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 2. Regierungssysteme in Deutschland 3. Vergleichende Politikwissenschaft 4. Internationale Politik 1. Soziologische Theorien 2. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 3. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 4. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Theorien der Sozialpolitik und soziale Ordnungspolitik 2. Systeme sozialer Sicherung 3. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen / Personalwesen 4. Kommunale Sozialpolitik und soziale Dienste 5. Spezielle sozialpolitische Themen Auflistung der Fächer und Teilgebiete auf gesonderter Seite 6 SWS aus SWS aus aus mindestens 2 Ein soziologisches Fach ( 23) Sozialökonomik Sozialpsychologie und Sozialanthropologie Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Fakultätsfremdes Fach Auflistung der Fächer und Teilgebiete auf gesonderter Seite 1. Theorien der Sozialökonomik und Wirtschaftsordnungspolitik 2. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 3. Theorie und Praxis des öffentlichen Sektors 4. Internationale Wirtschaftsbeziehungen 5. Spezielle sozialökonomische Themen 1. Interaktion und soziale Systeme (Sozialpsychologie. II) 2. Sozialanthropologie 3. Handlung, Interaktion und Kommunikation II 4. Sozialisation 1. Probleme der Industriellen Revolution und des Übergangs zur modernen Industriegesellschaft in Europa ( ) 2. Struktur und Entwicklung moderner Industriegesellschaften in Europa im 20. Jh. (ab 1914) 3. Epochenübergreifender Schwerpunkt (z. B. Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik) Teilgebiete entsprechend der Regelungen des fakultätsfremden Faches 4 SWS aus 1. 4 SWS aus 2. 2 SWS aus 3. 2 SWS aus 4. 4 SWS aus 1. 4 SWS aus 2. 4 SWS aus 3.

11 11 Hauptstudium Studienrichtung Wirtschaft und Verbände ( 28) Fächer Teilgebiete Studienumfang Sozialökonomik 1. Theorien der Sozialökonomik und Wirtschaftsordnungspolitik 2. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 3. Ökonomik und Politik der Verbände 4. Betriebswirtschaftliche Themen 5. Spezielle sozialökonomische Themen Sozialpolitik 1. Systeme sozialer Sicherung 2. Kommunale Sozialpolitik und soziale Dienste 3. Theorien der Sozialpolitik und soziale Ordnungspolitik 4. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen / Personalwesen 5. Spezielle sozialpolitische Themen Politikwissenschaft 1. Politisch-administratives System (horizontale Gewaltenteilung) 2. Interessenorganisation 3. Internationale und regionale Organisationen 4. Moderne politische Theorien Soziologie 1. Soziologische Theorien 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. eines der folgenden Teilgebiete nach Wahl: - Organisationstheorien - Spezielle Organisationssoziologie 4. Wirtschaftssoziologie Sozialpsychologie und Sozialanthropologie Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik Fakultätsfremdes Fach 1. Interaktion und soziale Systeme (Sozialpsychologie. II) 2. Sozialanthropologie 3. Handlung, Interaktion und Kommunikation II 4. Sozialisation 1. Probleme der Industriellen Revolution und des Übergangs zur modernen Industriegesellschaft in Europa ( ) 2. Struktur und Entwicklung moderner Industriegesellschaften in Europa im 20. Jh. (ab 1914) 3. Epochenübergreifender Schwerpunkt (z. B. Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik) 1. Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 2. Wirtschafts- und Sozialstatistik 3. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 4. Inferenzstatistische Prüfverfahren 5. Zeitreihenanalyse und Prognosemethoden Teilgebiete entsprechend der Regelungen des fakultätsfremden Faches

12 12 Hauptstudium Studienrichtung Politik und Verwaltung ( 29) Fächer Teilgebiete Studienumfang Politikwissenschaft 1. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 2. Regierungssysteme in Deutschland 3. Vergleichende Politikwissenschaft 4. Internationale Politik Ein politikwissenschaftliches Fach ( 21) Auflistung der Fächer und Teilgebiete auf gesonderter Seite Soziologie Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik Öffentliche Wirtschaft Sozialpolitik Fakultätsfremdes Fach 1. Soziologische Theorien 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. Zwei der folgenden Teilgebiete nach Wahl: - Geschichte der Urbanisierung und Verstädterungstheorien - Siedlungssoziologie - Mobilitätsprozesse und Wanderungstheorien 1. Instrumententheorien 2. Wissenschaftstheorie und Theorienvergleich 3. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 4. Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 5. Multiple und multivariate Verfahren 6. Wirtschafts- und Sozialstatistik 1. Theorie und Praxis des öffentlichen Sektors 2. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 3. Ökonomik und Politik der Verbände 4. Spezielle sozialökonomische Themen 1. Theorien der Sozialpolitik und soziale Ordnungspolitik 2. Systeme sozialer Sicherung 3. Kommunale Sozialpolitik und soziale Dienste 4. Spezielle sozialpolitische Themen Teilgebiete entsprechend der Regelungen des fakultätsfremden Faches

13 13 Hauptstudium Studienrichtung Arbeit, Organisation und Personal ( 30) Fächer Teilgebiete Studienumfang Arbeits- und Wirtschaftssoziologie 1. Industrie- und Betriebssoziologie 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. Wirtschaftssoziologie 4. Soziologische Theorien 5. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 6. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 7. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 8 SWS aus SWS aus Frauen- und Geschlechtersoziologie Organisationssoziologie Sozialpolitik Sozialpsychologie und Sozialanthropologie Ein politikwissenschaftliches Fach ( 21) 1. Theorien der Frauen- und Geschlechtersoziologie 2. Geschlecht und Arbeit 3. Politische Soziologie des Geschlechterverhältnisses und der Frauenbewegung 4. Soziologische Theorien 5. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 6. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 7. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Organisationstheorien 2. Spezielle Organisationssoziologie 3. Soziologische Theorien 4. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 5. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 6. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Systeme sozialer Sicherung 2. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen / Personalwesen 3. Betriebswirtschaftliche Themen 4. Spezielle sozialpolitische Themen 1. Interaktion und soziale Systeme (Sozialpsychologie. II) 2. Berufliche Sozialisation 3. Sozialpsychologie von Organisationen 4. Sozialpsychologie der Arbeitswelt 5. Handlung, Interaktion und Kommunikation II Auflistung der Fächer und Teilgebiete auf gesonderter Seite 8 SWS aus SWS aus SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik Fakultätsfremdes Fach 1. Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 2. Wirtschafts- und Sozialstatistik 3. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 4. Multiple und multivariate Verfahren 5. Zeitreihenanalyse und Prognosemethoden Teilgebiete entsprechend der Regelungen des fakultätsfremden Faches

14 14 Hauptstudium Studienrichtung Angewandte Sozialforschung ( 31) Fächer Teilgebiete Studienumfang Sozialwissenschaftliche Methodenlehre Statistische Methoden und Datenverarbeitung Politikwissenschaft Ein soziologisches Fach ( 23) Sozialpsychologie und Sozialanthropologie Sozialökonomik Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Fakultätsfremdes Fach 1. Wissenschaftstheorie und Theorienvergleich 2. Evaluations- und Wirkungsforschung 3. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 1. Wirtschafts- und Sozialstatistik 2. Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 3. Vertiefung der allgemeinen Test- und Schätztheorie 4. Inferenzstatistische Prüfverfahren 5. Multiple und multivariate Verfahren 6. Zeitreihenanalyse und Prognosemethoden 1. Moderne politische Theorien 2. Empirische Politikfeldanalyse 3. Internationale Beziehungen und Konflikte 4. Wahl- und Partizipationsforschung Auflistung der Fächer und Teilgebiete auf gesonderter Seite 1. Interaktion und soziale Systeme (Sozialpsychologie. II) 2. Sozialanthropologie 3. Handlung, Interaktion und Kommunikation 4. Sozialisation 1. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 2. Internationale Wirtschaftsbeziehungen 3. Systeme sozialer Sicherung 4. Spezielle sozialökonomische Themen 1. Probleme der Industriellen Revolution und des Übergangs zur modernen Industriegesellschaft in Europa ( ) 2. Struktur und Entwicklung moderner Industriegesellschaften in Europa im 20. Jh. (ab 1914) 3. Epochenübergreifender Schwerpunkt (z. B. Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik) Teilgebiete entsprechend der Regelungen des fakultätsfremden Faches

15 15 Hauptstudium Politikwissenschaftliche Fächer gemäß 21 für die Studienrichtungen Allgemeine Sozialwissenschaft, Politik und Verwaltung und Arbeit, Organisation und Personal Fächer Teilgebiete Studienumfang Politische Theorie und Ideengeschichte 1. Klassische politische Theorien 2. Moderne politische Theorien 3. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 4. Regierungssysteme in Deutschland 5. Vergleichende Politikwissenschaft 6. Internationale Politik 8 SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus Regierung und Verwaltung Parteien und Verbände Politikfeldanalyse Internat. Beziehungen und Organisationen 1. Politisch-administratives System (horizontale Gewaltenteilung) 2. Föderalismus (vertikale Gewaltenteilung) 3. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 4. Regierungssysteme in Deutschland 5. Vergleichende Politikwissenschaft 6. Internationale Politik 1. Wahl- und Partizipationsforschung 2. Interessenorganisation 3. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 4. Regierungssysteme in Deutschland 5. Vergleichende Politikwissenschaft 6. Internationale Politik 1. Modelle der Politikfeldanalyse 2. Empirische Politikfeldanalyse 3. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 4. Regierungssysteme in Deutschland 5. Vergleichende Politikwissenschaft 6. Internationale Politik 1. Internationale Beziehungen und Konflikte 2. Internationale und regionale Organisationen 3. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 4. Regierungssysteme in Deutschland 5. Vergleichende Politikwissenschaft 6. Internationale Politik 8 SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus

16 16 Hauptstudium Soziologische Fächer gemäß 23 für die Studienrichtungen Allgemeine Sozialwissenschaft und Angewandte Sozialforschung Fächer Teilgebiete Studienumfang Arbeits- und Wirtschaftssoziologie 1. Industrie- und Betriebssoziologie 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. Wirtschaftssoziologie 4. Soziologische Theorien 5. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 6. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 7. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 8 SWS aus SWS aus Frauen- und Geschlechtersoziologie Organisationssoziologie Soziologie der Entwicklungsländer Sportsoziologie Stadt- und Regionalsoziologie 1. Theorien der Frauen- und Geschlechtersoziologie 2. Geschlecht und Arbeit 3. Politische Soziologie des Geschlechterverhältnisses und der Frauenbewegung 4. Soziologische Theorien 5. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 6. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 7. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Organisationstheorien 2. Spezielle Organisationssoziologie 3. Soziologische Theorien 4. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 5. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 6. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Politische Soziologie der Dritten Welt, Unterentwicklungstheorien und Entwicklungspolitik 2. Soziologie des ländlichen Raumes, der Stadt und von Industrialisierungsprozessen in Entwicklungsländern 3. Soziologie von Organisationen in Entwicklungsländern (einschließlich Soziologie des Erziehungswesens) 4. Soziologische Theorien 5. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 6. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 7. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Soziales Handeln und soziale Strukturen im Sport 2. Wechselwirkungen zwischen Sport und anderen Subsystemen 3. Soziologische Theorien 4. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 5. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 6. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Geschichte der Urbanisierung und Verstädterungstheorien 2. Siedlungssoziologie 3. Mobilitätsprozesse und Wanderungstheorien 4. Soziologische Theorien 5. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 6. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 7. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 8 SWS aus SWS aus SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus SWS aus SWS aus SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus SWS aus SWS aus

Diplom Sozialwissenschaft (auslaufend zum WiSe 11/12) Äquivalenztafeln zum BA/MA-Angebot

Diplom Sozialwissenschaft (auslaufend zum WiSe 11/12) Äquivalenztafeln zum BA/MA-Angebot Diplom Sozialwissenschaft (auslaufend zum WiSe 11/12) Äquivalenztafeln zum BA/MA-Angebot Grundstudium Äquivalenztafel zu den Bachelor-Modulen Teilgebiete/Pflichtveranstaltungen nach der Diplomordnung Ab

Mehr

Studienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Studienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007

Mehr

- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.

- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. - 15/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999

- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999 - 15/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

Mehr

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des

Mehr

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16. - 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999

Mehr

Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht

Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und

Mehr

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien 1 Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien I. Allgemeiner Teil Das Fach Politikwissenschaft zählt im Rahmen des Studienganges Lehramt

Mehr

- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001

- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001 - 4/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institute für Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität

Mehr

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE 08-01-7 Codiernummer 08.03.04 letzte Änderung 01-1 Auflage - Seitenzahl STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE vom 8. März 2004 I. Ziele und Aufbau des

Mehr

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden. Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16. - 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999 Aufgrund

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU

Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU vom 7. August 1999 Aufgrund des Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Nr. 3 Soziologie 21. Mai 2003

Nr. 3 Soziologie 21. Mai 2003 Nr. 3 Soziologie 21. Mai 2003 I Allgemeine Bestimmungen 1 Allgemeines (1) Das Fach Soziologie kann im Magisterstudiengang als Hauptfach in Verbindung mit einem anderen Hauptfach oder mit zwei Nebenfächern

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Name und Art des Moduls: Grundlagen der Politikwissenschaft

Name und Art des Moduls: Grundlagen der Politikwissenschaft Die folgende Liste enthält alle Module des Studienfachs für den BA/MA Studiengang Pol-B I BA Fächer, Soziologie, Sozialpsychologie und Sozialanthropologie, Name und Art des Moduls: Grundlagen der Basismodul,

Mehr

Studienordnung für das Fach Soziologie im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. 1 Aufgaben der Studienordnung

Studienordnung für das Fach Soziologie im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. 1 Aufgaben der Studienordnung Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007

Mehr

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17. - 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund von 21

Mehr

Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.

Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25. - 14/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 9 DATUM 6. SEPTEMBER 000 NR: 31 Studienordnung für das Unterrichtsfach Wirtschaftslehre und Politik

Mehr

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. - 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom

Mehr

Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.

Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13. Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an Vom 13. September 2002 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 1/005 Amtliches Mitteilungsblatt Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Studiengang Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident

Mehr

Georg-August-Universität Göttingen Sozialwissenschaftliche Fakultät

Georg-August-Universität Göttingen Sozialwissenschaftliche Fakultät - 1 - Georg-August-Universität Göttingen Sozialwissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Teilstudiengang Politikwissenschaft im Magister-Studiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät in der

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister

Mehr

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK

Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK 1. Ziele 1.1 Durch das Studium der Sozialwissenschaften sollen Studierende zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden,

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und

Mehr

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Soziologie. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Soziologie. Zentrale Studienberatung BACHELOR OF ARTS STUDIENFÜHRER Soziologie Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: B.A. SOZIOLOGIE 2. ABSCHLUSS: Bachelor of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 6 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:

Mehr

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes über die

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Physik Studienordnung für das "studierte Fach" Physik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 09.09.2003 Auf

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen

S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen S t u d i e n o r d n u n g für die Berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft In Verbindung mit einem Unterrichtsfach mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II

Mehr

- 37/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Gemeinschaftskunde für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 15.

- 37/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Gemeinschaftskunde für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 15. - 37/5 - UNIERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Politikwissenschaft Studienordnung für das Studium des studierten Faches Gemeinschaftskunde für das Lehramt an

Mehr

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe, für das Lehramt für die Sekundarstufe I, für das Lehramt für die Sekundarstufe

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

- 1 Version 25b,

- 1 Version 25b, - 1 Version 25b, 25.04.2005 Prüfungsordnung für den Master-Studiengang vom Typ A (Master of Arts) Besonderer Teil Die Prüfungen im Fach Empirische Politik- und Sozialforschung, deutsch-französisch 1 Prüfungsausschuss

Mehr

Fachprüfungsordnung für das Studienfach Sozialwissenschaften. Studiengang mit Lehramtsoption Haupt-, Real- und Gesamtschulen

Fachprüfungsordnung für das Studienfach Sozialwissenschaften. Studiengang mit Lehramtsoption Haupt-, Real- und Gesamtschulen Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Bitte beachten Sie unbedingt die Übergangsbestimmungen in 7. Fachprüfungsordnung für das Studienfach Sozialwissenschaften im Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach. Berufs- und Wirtschaftspädagogik.

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach. Berufs- und Wirtschaftspädagogik. Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Berufs- und Wirtschaftspädagogik (BWP) im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz vom 9. Mai 00 Aufgrund von 1 Abs. 1 des Gesetzes über die

Mehr

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SEKUNDARSTUFE I

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SEKUNDARSTUFE I STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK für das Lehramt für die SEKUNDARSTUFE I an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom XX.XX.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Studiengang Master of Arts (M.A.)

Studiengang Master of Arts (M.A.) Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/22.10.2014 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das studierte Fach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über

Mehr

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität

Mehr

1 Version 8c. Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang (Bakkalaureus Artium, B.A.)

1 Version 8c. Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang (Bakkalaureus Artium, B.A.) 1 Version 8c Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang (Bakkalaureus Artium, B.A.) Besonderer Teil II. Die Prüfungen im Nebenfach Politikwissenschaft 1 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist mit

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 06.12.2001 Aufgrund von

Mehr

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Philosophie. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Philosophie. Zentrale Studienberatung BACHELOR OF ARTS STUDIENFÜHRER Philosophie Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: B.A. PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Bachelor of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 6 Semester LEISTUNGSPUNKTE: 180 Leistungspunkte

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/068 L Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Geschichte für das Lehramt an Haupt- und Realschulen an der Universität Gesamthochschule

Mehr

Beschreibung des Angebotes

Beschreibung des Angebotes Soziologie (Bachelor of Arts) in Dresden Angebot-Nr. 00072379 Angebot-Nr. 00072379 Bereich Termin Studienangebot Hochschule Permanentes Angebot Regelstudienzeit: 6 Semester Anbieter Tageszeit Ganztags

Mehr

- 30/1 - Studienordnung für das Nebenfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

- 30/1 - Studienordnung für das Nebenfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig - 30/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Orientalisches Institut Studienordnung für das Nebenfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 12.04.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PHILOSOPHIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

- 14/13 - Studienordnung für das Nebenfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 08. Oktober 1999

- 14/13 - Studienordnung für das Nebenfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 08. Oktober 1999 UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Mathematik und Informatik Institut für Informatik - 14/13 - Studienordnung für das Nebenfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 08. Oktober

Mehr

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SCHWERPUNKTFACH PRIMARSTUFE

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SCHWERPUNKTFACH PRIMARSTUFE STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK als SCHWERPUNKTFACH für das Lehramt für die PRIMARSTUFE an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom xx.xx.1998 Aufgrund des 2 Abs.

Mehr

Studienordnung. Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften. für den Master-Studiengang Sozialwissenschaften. I.

Studienordnung. Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften. für den Master-Studiengang Sozialwissenschaften. I. Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Studienordnung für den Master-Studiengang Sozialwissenschaften Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin

Mehr

Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel des Studiums 2 Fächerkombinationen 3 Regelstudienzeit, Studienumfang und Studienbeginn 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Allgemeiner Studienverlauf II. Studieninhalte 6 Bereiche

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.10.2002 6.30.02 Nr. 1 Studienangelegenheiten und -ordnungen - Diplomstudiengänge Wirtschaftswissenschaften FB 02 Genehmigung HMWK StAnz.

Mehr

2 Qualifikation. 3 Studienbeginn. Das Studium kann in der Regel sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester aufgenommen werden.

2 Qualifikation. 3 Studienbeginn. Das Studium kann in der Regel sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. Studienordnung für den Lernbereich Gesellschaftswissenschaften (Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, hier: Schulformbezogene Schwerpunktbildung: Grundschule ) 1 Geltungsbereich 2 Qualifikation 3

Mehr

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan Studienordnung für das Fach Mathematik als zweites Unterrichtsfach im Studiengang mit dem Abschluss "Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik" an der MathematischNaturwissenschaftlichen

Mehr

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 31.

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 31. Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 31. Januar 2007 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1

Mehr

für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen

für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen STUDIENORDNUNG für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen Vom 12. Juni 2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs.

Mehr

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Frankreich-Studien Vom 16. Mai 1997

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Frankreich-Studien Vom 16. Mai 1997 - 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Studienordnung für das Nebenfach Frankreich-Studien Vom 16. Mai 1997 Interdisziplinäres Nebenfach im Studiengang Magister Artium am Frankreich- Zentrum im Zentrum für Höhere Studien

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"

Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach CHEMIE Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE" 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Chemie zu vermitteln.

Mehr

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Soziologie im Bachelor-Studiengang Internationale Kommunikation und Übersetzen (IKÜ) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften Universität

Mehr

BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012)

BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012) Informationen zum Studium BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012) Der BA-Studiengang im Fach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft ist

Mehr

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 651 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2004 ausgegeben zu Saarbrücken, 12. Oktober 2004 Nr. 32 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Diplom-Studiengang Sportwissenschaft.

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Mehr

Inhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan)

Inhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan) Studienordnung für das Kombinationsprofil mit dem ersten Hauptfach Sportwissenschaft und dem zweiten Hauptfach Betriebswirtschaftslehre im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Forst, Geo und Hydrowissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Geographie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 18.02.2004 Auf Grund von 21 des

Mehr

(Fundstelle:

(Fundstelle: Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-17.pdf)

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy

Studienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy Vorläufige Fassung_25.05.2010 1 Studienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy Vom 25. März 2010 Der Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts-

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät

Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Gemeinschaftskunde im Studiengang ehramt an Mittelschulen Vom 04.1.003 Auf Grund von ' 1 des Gesetzes über

Mehr

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25. - 15/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium der Universität

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums Studienordnung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt am Main für den Diplomstudiengang Katholische Theologie mit dem Abschluß»Diplom-Theologin / Diplom-Theologe«vom 15.12.1995

Mehr

Anhang B zur Prüfungsordnung für den B-A-Studiengang an der Universität Rostock Fachbestimmungen für das Fach Politikwissenschaft (Erstfach)

Anhang B zur Prüfungsordnung für den B-A-Studiengang an der Universität Rostock Fachbestimmungen für das Fach Politikwissenschaft (Erstfach) Anhang B zur Prüfungsordnung für den B-A-Studiengang an der Universität Rostock Fachbestimmungen für das Fach Politikwissenschaft (Erstfach) 1. Module Für das Studium des Faches Politikwissenschaft im

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft

Mehr

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19. - 31/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Physik mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 11. Januar 1999

Studienordnung für den Studiengang Physik mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 11. Januar 1999 Studienordnung für den Studiengang Physik mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 11. Januar 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. l des Gesetzes über die Universitäten

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Soziologie an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Soziologie an der Universität Leipzig 52/25 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Studienordnung für den Masterstudiengang Soziologie an der Universität Leipzig Vom 28. September 2009 Aufgrund des Gesetzes über

Mehr

Vorläufige Version. keine. Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. Anlage 1: Kurzbeschreibung des Studiengangs

Vorläufige Version. keine. Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. Anlage 1: Kurzbeschreibung des Studiengangs Anlage 1: Kurzbeschreibung des Studiengangs 1. Bezeichnung des Bachelorstudiengangs BA Sozialwissenschaften Kernfach (fw) ( 90 ) BA Sozialwissenschaften Kernfach (GymGe) (90 ) BA Sozialwissenschaften Nebenfach

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Sprach, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach Griechisch im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach

Mehr

Inhaltsübersicht. 1 Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich. 2 Studienziele. 3 Allgemeine Hinweise. 4 Studienvoraussetzungen.

Inhaltsübersicht. 1 Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich. 2 Studienziele. 3 Allgemeine Hinweise. 4 Studienvoraussetzungen. Studienordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln für das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 17.

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Mathematik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 9.08.00

Mehr

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach atein im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach

Mehr

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 (23.09.201) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Erste Änderung der Diplomprüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes

Mehr

Studienordnung Studiengang Philosophie als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium

Studienordnung Studiengang Philosophie als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium Studienordnung für den Studiengang Philosophie als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.2005 Aufgrund

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT SONDERPÄDAGOGIK IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste

Mehr

Diplomstudiengang Sozialwissenschaften (SOWI)

Diplomstudiengang Sozialwissenschaften (SOWI) Diplomstudiengang Sozialwissenschaften (SOWI) an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Stand: 30. September 2012 Das Studium kann in den Studienrichtungen Politikwissenschaft oder

Mehr

GRIECHISCHE PHILOLOGIE

GRIECHISCHE PHILOLOGIE GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester

Mehr