Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialpolitik
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- Harry Bieber
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1 - 1 - Studienordnung für den Studiengang Sozialwissenschaft mit dem Abschluß Diplom an der Ruhr-Universität Bochum Vom Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein- Westfalen (Universitätsgesetz-UG) vom 20. November 1979 (GV.NW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 1994 (GV. NW. S. 428), hat die Ruhr- Universität Bochum die folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsübersicht: I. Allgemeines 1 Grundlage und Zweck der Studienordnung 2 Studienziele 3 Zugangsvoraussetzung und Studienbeginn 4 Praktikum 5 Umfang und Gliederung des Studiums 6 Art der Lehrveranstaltungen 7 Informationen zum Veranstaltungsangebot 8 Studienberatung II. Grundstudium 9 Studien- und Prüfungsleistungen im Grundstudium 10 Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik 11 Allgemeine Politikwissenschaft 12 Allgemeine Soziologie 13 Sozialökonomik 14 Sozialpsychologie und Sozialanthropologie 15 Sozial- und Wirtschaftsgeschichte III. Hauptstudium 16 Studienleistungen und Studienrichtungen 17 Prüfungsleistungen im Hauptstudium 18 Studienrichtung Allgemeine Sozialwissenschaft 19 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik 20 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Politikwissenschaft 21 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium in den Fächern Politische Theorie und Ideengeschichte, Regierung und Verwaltung, Parteien und Verbände, Politikfeldanalyse und Internationale Beziehungen und Organisationen 22 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Soziologie 23 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium in den Fächern Arbeits- und Wirtschaftssoziologie, Frauen und Geschlechtersoziologie, Organisationssoziologie, Soziologie der Entwicklungsländer, Sportsoziologie und Stadt- und Regionalsoziologie 24 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialökonomik 25 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialpolitik 26 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialpsychologie und Sozialanthropologie 27 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 28 Studienrichtung Wirtschaft und Verbände 29 Studienrichtung Politik und Verwaltung 30 Studienrichtung Arbeit, Organisation und Personal 31 Studienrichtung Angewandte Sozialforschung IV. Schlußbestimmungen 32 Übergangsbestimmung 33 Inkrafttreten I. Allgemeines 1 Grundlage und Zweck der Studienordnung (1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Sozialwissenschaft vom... das Studium der Sozialwissenschaft mit dem Abschluß Diplom an der Ruhr-Universität Bochum. (2) Die Ordnung soll die Studierenden bei der Gestaltung ihres Studiums unterstützen. 2 Studienziele Das Studium der Sozialwissenschaft soll den Studierenden eine allgemeine sozialwissenschaftliche Ausbildung ermöglichen und gleichzeitig zu einem berufsqualifizierenden Abschluß führen. Ein besonderes Anliegen dabei ist die interdisziplinäre Ausrichtung innerhalb des sozialwissenschaftlichen Fächerspektrums. 3 Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder durch eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen. Das Studium kann in einem Wintersemester oder in einem Sommersemester aufgenommen werden. 4 Praktikum Die Fakultät für Sozialwissenschaft empfiehlt dringend den Erwerb berufspraktischer Kenntnisse und Erfahrungen in denjenigen Arbeitsbereichen von Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistungs- und politischen Organisationen, die zu den möglichen Berufsfeldern einer Sozialwissenschaftlerin bzw. eines Sozialwissenschaftlers gehören. Sie wird die Bemühungen der Studierenden unterstützen und begleiten.
2 - 2-5 Umfang und Gliederung des Studiums (1) Das Studium soll in 9 Semestern abgeschlossen werden (Regelstudienzeit). Es gliedert sich in ein Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit dem Vordiplom abschließt und ein Hauptstudium, das einschließlich der Diplomarbeit in der Regel fünf Semester umfaßt. (2) Der Studienumfang beträgt insgesamt 140 SWS, davon entfallen 72 SWS auf das Grundstudium und 68 SWS auf das Hauptstudium. Dieses Stundenvolumen verteilt sich im Grundstudium auf 55 SWS Pflichtveranstaltungen, Wahlpflichtveranstaltungen und 5 SWS frei wählbare und nicht prüfungsrelevante Lehrveranstaltungen, im Hauptstudium auf 60 SWS Wahlpflichtveranstaltungen und 8 SWS frei wählbare und nicht prüfungsrelevante Lehrveranstaltungen. 6 Art der Lehrveranstaltungen Die üblichen Lehrveranstaltungsarten sind: 1. Einführungsveranstaltung in das sozialwissenschaftliche Studium und die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens Diese Veranstaltung legt besonderen Wert auf Lernprozesse in kleinen Gruppen. 2. Vorlesung Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und von methodischen Kenntnissen. 3. Übung Übungen dienen der Durcharbeitung von Lehrstoffen, Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie der Schulung in der Fachmethodik. 4. Seminar Seminare dienen der Erarbeitung komplexer Fragestellungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der Beurteilung vorwiegend neuer Problemstellungen mit wissenschaftlichen Methoden im Wechsel von Vortrag und Diskussion. 5. Vertiefendes Seminar Vertiefende Seminare umfassen mindestens 4 SWS in einem oder zwei aufeinanderfolgenden Semestern. Charakteristisches Merkmal eines vertiefenden Seminars ist entweder eine fachübergreifende Theoriediskussion oder die empirische Bearbeitung eines Forschungsfeldes oder die berufsfeldbezogene Verwendung empirischer Verfahren und sozialwissenschaftlichen Wissens. Vertiefende Seminare werden von zwei Lehrenden aus unterschiedlichen Fächern im Sinne der Diplomprüfungsordnung angeboten. Der Leistungsnachweis wird von beiden Lehrenden unterzeichnet und enthält einen Vermerk über die Zuordnung zu einem Prüfungsfach. 7 Informationen zum Veranstaltungsangebot Die Fakultät für Sozialwissenschaft erstellt ihr Angebot an Lehrveranstaltungen für diesen Studiengang auf der Grundlage dieser Studienordnung und des Studienplanes. Sie veröffentlicht vor Beginn der Vorlesungszeit eine Übersicht über das Lehrangebot mit kurzen Inhaltsangaben der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie deren Zuordnung zu den der Studienordnung. Die Zuordnung treffen die jeweiligen Lehrenden. 8 Studienberatung (1) Zu Beginn eines jeden Semesters werden von der Fakultät für Sozialwissenschaft Informationsveranstaltungen für Studienanfänger durchgeführt, die der Orientierung über den Studiengang und das betreffende Lehrangebot dienen. (2) Die Fakultät für Sozialwissenschaft bietet regelmäßig eine studienbegleitende Fachberatung an. (3) Die Fakultät bietet regelmäßig eine fächerübergreifende Veranstaltung zur Einführung in das Studium der Sozialwissenschaft an. Die Verantwortung übernimmt abwechselnd jeweils eine Fachgruppe. (4) Die allgemeine Studienberatung und eine Beratung in Fällen persönlicher Schwierigkeiten wird vom Studienbüro der Ruhr-Universität Bochum durchgeführt. II. Grundstudium 9 Studien- und Prüfungsleistungen im Grundstudium (1) Im Grundstudium erwerben die Studierenden ihre methodischen und fachspezifischen Grundkenntnisse. Das Grundstudium umfaßt 72 Semesterwochenstunden (SWS), davon 6 SWS zur freien Wahl. Es enthält eine Einführungsveranstaltung in sozialwissenschaftliche Fragestellungen und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens im Umfang von 2 SWS, in der ein Teilnahmenachweis zu erbringen ist. Im Verlauf des Grundstudiums sind sechs Leistungsnachweise zu erbringen und vier schriftliche Fachprüfungen abzulegen. Es ist mit der letzten schriftlichen Fachprüfung abzuschließen. (2) Ein Leistungsnachweis im Grundstudium ist die Bescheinigung über eine individuell erkennbare Studienleistung (Klausur, Referat etc.), die im Rahmen einer zweistündigen Veranstaltung erworben wird. (3) Eine Fachprüfung im Grundstudium ist eine Prüfungsleistung in Form einer dreistündigen Klausur. 10 Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik (1) Das Grundstudium des Faches Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik vermittelt grundlegende Konzepte und Standardmethoden der empirischen Sozialforschung. (2) Pflichtveranstaltungen: 1. Datengewinnung und deren wissenschaftstheoretische Grundlagen (Vorlesung 2 SWS, Übung 2. Statistik I (Vorlesung 2 SWS, Übung 3. Statistik II (Vorlesung 4. Statistik III (Vorlesung 2 SWS, Übung In den Veranstaltungen Nr. 1 ist der Leistungsnachweis zu erbringen. Der Stoff der Veranstaltungen Nr ist Gegenstand der Fachprüfung. 11 Politikwissenschaft
3 - 3 - (1) Das Grundstudium des Faches Politikwissenschaft soll den Studierenden Grundkenntnisse vermitteln und sie befähigen, politische Fragestellungen zu erkennen und mit wissenschaftlichen Methoden sachgerecht zu analysieren. (2) Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen: 1. Allgemeine Einführung in die Politikwissenschaft (Übung 2. Einführung in die Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft (Vorlesung 3. Einführung in die Regierungssysteme in Deutschland (Vorlesung 4. Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft (Vorlesung 5. Einführung in die Internationale Politik (Vorlesung 2 SWS) 6. Zwei Übungen (insgesamt 4 SWS) aus zwei der folgenden Teilgebiete: Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft Regierungssysteme in Deutschland Vergleichende Politikwissenschaft Internationale Politik In der Veranstaltung Nr. 1 ist der Leistungsnachweis zu erbringen. Der Stoff der Veranstaltungen Nr sowie einer der aus Nr. 6 gewählten Übungen ist Gegenstand der Fachprüfung. 12 Soziologie (1) Das Grundstudium des Faches Soziologie soll den Studierenden Grundkenntnisse vermitteln und sie befähigen, soziologische Fragestellungen zu erkennen und mit wissenschaftlichen Methoden sachgerecht zu analysieren. Dabei geht es besonders um die Geschichte und die theoretischen Ansätze des Faches. (2) Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen: 1. Einführung in die Soziologie I: Grundfragen und Hauptbegriffe (Vorlesung 2 SWS, Übung 2. Einführung in die Soziologie II: Sozialstruktur und sozialer Wandel (Vorlesung 2 SWS, Übung 3. Einführung in die Soziologie III: Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften (Vorlesung 2 SWS, Übung 4. Eine Übung aus dem Grundstudiumsangebot des Faches Soziologie ( In der Veranstaltung Nr. 4 ist der Leistungsnachweis zu erbringen. Der Stoff der Veranstaltungen Nr ist Gegenstand der Fachprüfung. 13 Sozialökonomik (1) Das Grundstudium des Faches Sozialökonomik vermittelt ökonomische Grundkenntnisse unter Einbezug der sozialwissenschaftlichen Nachbardisziplinen. (2) Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen: 1. Mikroökonomik (Vorlesung 2. Makroökonomik (Vorlesung 3. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik (Vorlesung 4. Sozialpolitik (Vorlesung 5. Je eine Übung zu dreien der Vorlesungs-Teilgebiete Nr. 1 bis 4 (insgesamt 6 SWS ). In einem Teilgebiet ist der Leistungsnachweis zu erbringen. Die Fachprüfung erstreckt sich auf diejenigen Teilgebiete, in denen der Leistungsnachweis nicht erworben wurde. 14 Sozialpsychologie und Sozialanthropologie (1) Das Grundstudium des Faches Sozialpsychologie und Sozialanthropologie führt in die sozialpsychologische Fragestellung ein. Es entwirft eine integrierende Perspektive, die sich auf den humanwissenschaftlichen Zusammenhang der psychologischen und sozialwissenschaftlichen Disziplinen richtet. (2) Pflichtveranstaltungen: 1. Einführung in die Sozialpsychologie (Sozialpsychologie I) (Vorlesung 1 SWS, Übung 2. Handlung, Interaktion und Kommunikation I (Übung In der Übung zu Nr. 1. ist der Leistungsnachweis zu erbringen. 15 Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (1) Das Grundstudium des Faches Sozial- und Wirtschaftsgeschichte führt in die historischen Bezüge der zentralen Begriffe und Kategorien der Sozialwissenschaft ein. (2) Pflichtveranstaltungen: 1. Einführung in die neuere Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Vorlesung 2. Ausgewählte Probleme der deutschen Wirtschaftsund Sozialgeschichte im 20. Jahrhundert ( In der Veranstaltung Nr. 2 ist der Leistungsnachweis zu erbringen. III. Hauptstudium 16 Studienleistungen und Studienrichtungen (1) Das Hauptstudium umfaßt etwa 68 SWS, davon 60 SWS Wahlpflichtveranstaltungen (je Fach 1, in denen zwei vertiefende Seminare im Umfang von je 4 SWS gemäß 6 Absatz 4 enthalten sind, sowie 8 SWS zur freien Wahl. Die Teilnahme an sozialwissenschaftlichen Veranstaltungen des Hauptstudiums setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums in der Form voraus, die die Diplomprüfungsordnung in den 9 Abs. 1 Nr. 3 und 11 Abs. 2 für das betreffende Fach vorschreibt. (2) Das Hauptstudium ist ein Studienabschnitt, in dem die bereits erworbenen Grundkenntnisse erweitert und vertieft werden. Es dient der individuellen Schwerpunktbildung. Die Studierenden können zwischen fünf unterschiedlichen Studienrichtungen wählen: Allgemeine Sozialwissenschaft Wirtschaft und Verbände Politik und Verwaltung Arbeit, Organisation und Personal Angewandte Sozialforschung (3) Die Studienrichtungen sollen durch die spezifische Kombination der jeweiligen Fächer, Studien- und Prüfungsgebiete gewährleisten, daß die Studierenden die notwendigen fachlichen und methodischen Kenntnisse
4 - 4 - für eine berufliche Praxis in dem bezeichneten Tätigkeitsfeld erwerben. (4) In jeder Studienrichtung kann gem. 17 Abs. 7 der Diplomprüfungsordnung auch ein fakultätsfremdes Fach als fünftes Prüfungsfach studiert werden. 17 Prüfungsleistungen im Hauptstudium (1) Während des Hauptstudiums ist je ein Leistungsnachweis aus jedem der fünf gemäß 17 Abs. 2-6 Diplomprüfungsordnung zu bestimmenden Prüfungsfächer in der Regel durch ein schriftlich ausgearbeitetes Referat zu erwerben. Die Lehrenden geben spätestens zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt, auf welche Weise der Leistungsnachweis erworben werden kann. Zwei der fünf Leistungsnachweise müssen in einem vertiefenden Seminar gem. 6 Nr. 5 erworben sein. (2) In den fünf Prüfungsfächern ist gemäß 18 Diplomprüfungsordnung jeweils eine mündliche Prüfung von 30 bis 45 Minuten Dauer abzulegen oder eine vierstündige Klausurarbeit anzufertigen. Die Fachprüfungen erstrecken sich auf die in 18 bis 25 dieser Ordnung genannten Teilgebiete der Fächer. (3) Nach der letzten Fachprüfung ist eine Diplomarbeit in einem der an der Fakultät vertretenen Prüfungsfächer innerhalb von vier, im Falle einer mit Datenerhebungen verbundenen empirischen Arbeit innerhalb von sechs Monaten zu erstellen. (4) Wird innerhalb der Regelstudienzeit und nach ununterbrochenem Studium vor dem Ende des 6. Fachsemesters eine Fachprüfung und vor dem Ende des 8. Fachsemesters die letzte Fachprüfung abgelegt und die jeweilige Prüfung nicht bestanden, so gilt sie als nicht unternommen (Freiversuch entsprechend 23 Diplomprüfungsordnung). Ein zweiter Freiversuch ist ausgeschlossen. Ist die Freiversuchsprüfung bestanden, kann zur Verbesserung der Fachnote die Prüfung einmal wiederholt werden. 18 Studienrichtung Allgemeine Sozialwissenschaft (1)In dieser Studienrichtung sollen die Studierenden ihr sozialwissenschaftliches Grundlagenwissen erweitern und vertiefen und durch eine in 18 Abs. 2 Diplomprüfungsordnung zugelassene individuelle Kombination von Prüfungsfächern einen Ausbildungsschwerpunkt setzen, der ihren fachlichen Interessen und Berufsvorstellungen entspricht. (2) Das Studium in den zur Wahl stehenden Fächern erstreckt sich auf die im folgenden genannten Teilgebiete und soll je Fach umfassen. 19 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik (1) Das Hauptstudium des Faches Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik dient einer vertieften Beschäftigung mit dem sozialwissenschaftlichen und statistischen Instrumentarium sowie dessen Verbindung mit inhaltlichen und methodologischen Fragestellungen. Es erstreckt sich auf folgende Teilgebiete: 1. Vertiefung der allgemeinen Test- und Schätztheorie 2. Inferenzstatistische Prüfverfahren 3. Multiple und multivariate Verfahren 4. Wissenschaftstheorie und Theorienvergleich 5. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 6. Instrumententheorien von sechs SWS aus den 1. bis 3. und Veranstaltungen im Umfang von sechs SWS aus den 4 bis 6. besuchen. 20 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Politikwissenschaft (1) Das Hauptstudium des Faches Politikwissenschaft dient der vertieften Analyse und methodischen Reflexion grundlegender politischer Strukturen und Prozesse unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungstendenzen in der politikwissenschaftlichen Forschung. Es erstreckt sich auf die Teilgebiete: 1. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 2. Regierungssysteme in Deutschland 3. Vergleichende Politikwissenschaft 4. Internationale Politik von besuchen, die sie aus dem Lehrangebot aus mindestens zwei wählen können. 21 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium in den Fächern "Politische Theorie und Ideengeschichte", "Regierung und Verwaltung", "Parteien und Verbände", "Politikfeldanalyse" und "Internationale Beziehungen und Organisationen". (1) Das Hauptstudium dieser Fächer dient der konkreten Analyse einzelner Gegenstandsbereiche politischen Handelns unter besonderer Beachtung der empirischen Untersuchung politischer Prozesse. "Politische Theorie und Ideengeschichte" erstreckt sich auf die folgenden Teilgebiete: 1. Klassische politische Theorien 2. Moderne politische Theorien "Regierung und Verwaltung" erstreckt sich auf die folgenden Teilgebiete: 1. Politisch-administratives System (horizontale Gewaltenteilung) 2. Föderalismus (vertikale Gewaltenteilung) "Parteien und Verbände" erstreckt sich auf die folgenden Teilgebiete: 1. Wahl- und Partizipationsforschung 2. Interessenorganisation "Politikfeldanalyse" erstreckt sich auf die folgenden Teilgebiete: 1. Modelle der Politikfeldanalyse 2. Empirische Politikfeldanalyse "Internationale Beziehungen und Organisationen" erstreckt sich auf die folgenden Teilgebiete: 1. Internationale Beziehungen und Konflikte 2. Internationale und regionale Organisationen von acht SWS, darunter mindestens drei Seminare, besuchen, die sie aus dem Lehrangebot des jeweiligen Faches wählen können. Zusätzlich sind zwei Veranstaltungen (4 SWS) aus verschiedenen des Faches Politikwissenschaft ( 20 Abs. 1) zu wählen.
5 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Soziologie (1) Das Hauptstudium des Faches Soziologie befaßt sich mit sozialstrukturellen Zusammenhängen, weiterführenden theoretischen Fragestellungen sowie grundsätzlichen und aktuellen Fragen der soziologischen Forschung. Es erstreckt sich auf die Teilgebiete: 1. Soziologische Theorien 2. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 3. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 4. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie von besuchen, wobei alle Teilgebiete zu berücksichtigen sind. 23 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium der Fächer "Arbeits- und Wirtschaftssoziologie", "Frauen- und Geschlechtersoziologie", "Organisationssoziologie", "Soziologie der Entwicklungsländer", "Sportsoziologie" und "Stadt- und Regionalsoziologie". (1) In dem Lehrangebot dieser Fächer werden regelmässig Fragen der Geschlechterbeziehungen berücksichtigt. "Arbeits- und Wirtschaftssoziologie" besteht aus folgenden : 1. Industrie- und Betriebssoziologie 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. Wirtschaftssoziologie "Frauen- und Geschlechtersoziologie" besteht aus folgenden : 1. Theorien der Frauen- und Geschlechtersoziologie 2. Geschlecht und Arbeit 3. Politische Soziologie des Geschlechterverhältnisses und der Frauenbewegung "Organisationssoziologie" besteht aus folgenden : 1. Organisationstheorien 2. Spezielle Organisationssoziologie "Soziologie der Entwicklungsländer" besteht aus folgenden : 1. Politische Soziologie der Dritten Welt, Unterentwicklungstheorien und Entwicklungspolitik 2. Soziologie des ländlichen Raumes, der Stadt und von Industrialisierungsprozessen in Entwicklungsländern 3. Soziologie von Organisationen in Entwicklungsländern (einschließlich Soziologie des Erziehungswesens) "Sportsoziologie" gliedert sich in folgende Teilgebiete: 1. Soziales Handeln und soziale Strukturen im Sport 2. Wechselwirkungen zwischen Sport und anderen Subsystemen "Stadt- und Regionalsoziologie" besteht aus folgenden : 1. Geschichte der Urbanisierung und Verstädterungstheorien 2. Siedlungssoziologie 3. Mobilitätsprozesse und Wanderungstheorien von 8 SWS besuchen, von denen mindestens drei Seminare dem Lehrangebot des betreffenden Faches zu entnehmen sind; die übrigen vier SWS sind dem Lehrangebot des Faches Soziologie ( 22 Abs.1) zu entnehmen. 24 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialökonomik (1) Das Hauptstudium des Faches Sozialökonomik vertieft ökonomische Grundkenntnisse und vermittelt praxisrelevantes sozialökonomisches Wissen. Es erstreckt sich auf folgende Teilgebiete: 1. Theorien der Sozialökonomik und Wirtschaftsordnungspolitik 2. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 3. Theorie und Praxis des öffentlichen Sektors 4. Internationale Wirtschaftsbeziehungen 5. Spezielle sozialökonomische Themen von besuchen, wobei alle Teilgebiete zu berücksichtigen sind. 25 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialpolitik (1) Das Hauptstudium des Faches Sozialpolitik befaßt sich mit den Systemen der sozialen Sicherung sowie den bedeutenden sozialpolitischen Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland. Es erstreckt sich auf folgende Teilgebiete: 1. Theorien der Sozialpolitik und soziale Ordnungspolitik 2. Systeme sozialer Sicherung 3. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen / Personalwesen 4. Kommunale Sozialpolitik und soziale Dienste 5. Spezielle sozialpolitische Themen von besuchen, wobei alle Teilgebiete zu berücksichtigen sind. 26 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozialpsychologie und Sozialanthropologie (1) Das Hauptstudium des Faches Sozialpsychologie und Sozialanthropologie vertieft die sozialpsychologische Fragestellung. Es befaßt sich mit den leiblichpsychischen Voraussetzungen und Impulsen im Verhältnis von Interaktionszusammenhängen und sozialen Systemen. Es erstreckt sich auf folgende Teilgebiete: 1. Interaktion und soziale Systeme (Sozialpsychologie II) 2. Sozialanthropologie 3. Handlung, Interaktion und Kommunikation II 4. Sozialisation von, und zwar je 4 SWS aus den 1. und 2. sowie je 2 SWS aus den 3. und 4. besuchen. 27 Allgemeine Sozialwissenschaft: Fachstudium Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
6 - 6 - (1) Das Hauptstudium des Faches Sozial- und Wirtschaftsgeschichte vermittelt Kenntnisse und methodische Grundlagen zum Verständnis des grundlegenden Wandels der europäischen Gesellschaft und ihrer Wirtschaft seit der Industriellen Revolution. Es gliedert sich in die Teilgebiete: 1. Probleme der Industriellen Revolution und des Übergangs zur modernen Industriegesellschaft in Europa ( ) 2. Struktur und Entwicklung moderner Industriegesellschaften in Europa im 20. Jh. (ab 1914) 3. Epochenübergreifender Schwerpunkt (z. B. Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik) von, und zwar je 4 SWS aus jedem der drei Teilgebiete besuchen. Darunter sollte mindestens ein Hauptseminar sein. 28 Studienrichtung Wirtschaft und Verbände (1) Die Studienrichtung "Wirtschaft und Verbände" ist auf die Qualifikationsanforderungen der Verbände in Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere der sozial- und arbeitsmarktpolitischen Institutionen (z. B. Tarifverbände, Kammern, Selbstverwaltung der sozialen Sicherung und Interessenverbände), ausgerichtet. Damit bieten sich auch interessante Berufschancen in der Interessenrepräsentation von Unternehmen. (2) Das Studium in der Studienrichtung "Wirtschaft und Verbände" erstreckt sich auf die in 17 Abs. 3 Diplomprüfungsordnung genannten fünf Prüfungsfächer, die jeweils in Teilbereiche gegliedert sind (siehe Absatz 3-7). Die Studierenden sollen in jedem der fünf Fächer Veranstaltungen im Umfang von besuchen, wobei jedes Teilgebiet zu berücksichtigen ist. (3) Das Fach Sozialökonomik umfaßt die Teilgebiete: 1. Theorien der Sozialökonomik und Wirtschaftsordnungspolitik 2. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 3. Ökonomik und Politik der Verbände 4. Betriebswirtschaftliche Themen 5. Spezielle sozialökonomische Themen (4) Das Fach Sozialpolitik umfaßt die Teilgebiete: 1. Systeme sozialer Sicherung 2. Kommunale Sozialpolitik und soziale Dienste 3. Theorien der Sozialpolitik und soziale Ordnungspolitik 4. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen / Personalwesen 5. Spezielle sozialpolitische Themen (5) Das Fach Politikwissenschaft umfaßt die Teilgebiete: 1. Politisch-administratives System (horizontale Gewaltenteilung) 2. Interessenorganisation 3. Internationale und regionale Organisationen 4. Moderne politische Theorien (6) Das Fach Soziologie umfaßt die Teilgebiete: 1. Soziologische Theorien 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. eines der zwei nachstehenden Teilgebiete nach Wahl: Organisationstheorien Spezielle Organisationssoziologie 4. Wirtschaftssoziologie (7) Als fünftes Prüfungsfach ist eines der folgenden Fächer wählbar: 1. Sozialpsychologie und Sozialanthropologie mit den gemäß Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Industriegesellschaft mit den gem Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik mit den : 3.1 Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 3.2 Wirtschafts- und Sozialstatistik 3.3 Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 3.4 Inferenzstatistische Prüfverfahren 3.5 Zeitreihenanalyse und Prognosemethoden, oder 4. ein fakultätsfremdes Fach, falls der Prüfungsausschuß dieses Fach zugelassen hat (siehe 17 Abs. 7 der Diplomprüfungsordnung). 29 Studienrichtung Politik und Verwaltung (1) Die Studienrichtung "Politik und Verwaltung" orientiert sich an den besonderen Qualifikationsanforderungen der kommunalen, regionalen und internationalen Administration mit einem hohen Anteil an Planungs- und Steuerungsaufgaben. Studierende dieser Studienrichtung erwerben insbesondere Kenntnisse in den Bereichen Gestaltung, Planung, Implementation und Evaluation politisch-administrativer Interventions- und Leistungsprogramme. (2) Das Studium in der Studienrichtung "Politik und Verwaltung" erstreckt sich auf die in 17 Abs. 4 Diplomprüfungsordnung genannten fünf Prüfungsfächer, die jeweils in Teilbereiche gegliedert sind (siehe Absatz 3-7). Die Studierenden sollen in jedem der fünf Fächer Veranstaltungen im Umfang von besuchen, wobei jedes Teilgebiet zu berücksichtigen ist. (3) Das Fach Politikwissenschaft erstreckt sich auf die in 20 Abs. 1 genannten Teilgebiete. (4) Das aus den Fächern Politische Theorie und Ideengeschichte, Regierung und Verwaltung, Parteien und Verbände, Politikfeldanalyse, Internationale Beziehungen und Organisationen zu wählende politikwissenschaftliche Fach umfaßt die in 21 jeweils genannten Teilgebiete. (5) Das Fach Soziologie umfaßt die Teilgebiete: 1. Soziologische Theorien 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. Zwei der drei nachstehenden Teilgebiete nach Wahl: Geschichte der Urbanisierung und Verstädterungstheorien Siedlungssoziologie Mobilitätsprozesse und Wanderungstheorien (6) Das Fach Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik erstreckt sich auf die Teilgebiete: 1. Instrumententheorien 2. Wissenschaftstheorie und Theorienvergleich 3. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 4. Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 5. Multiple und multivariate Verfahren 6. Wirtschafts- und Sozialstatistik
7 - 7 - (7) Als fünftes Fach ist eines der folgenden Fächer wählbar: 1. Öffentliche Wirtschaft mit den : 1.1 Theorie und Praxis des öffentlichen Sektors 1.2 Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 1.3 Ökonomik und Politik der Verbände 1.4 Spezielle sozialökonomische Themen 2. Sozialpolitik mit den : 2.1 Theorien der Sozialpolitik und soziale Ordnungspolitik 2.2 Systeme sozialer Sicherung 2.3 Kommunale Sozialpolitik und soziale Dienste 2.4 Spezielle sozialpolitische Themen, oder 3. ein fakultätsfremdes Fach, falls der Prüfungsausschuß dieses Fach zugelassen hat (siehe 17 Abs. 7 der Diplomprüfungsordnung) 30 Studienrichtung "Arbeit, Organisation und Personal" (1) Die Studienrichtung "Arbeit, Organisation und Personal" ist ausgerichtet auf die Qualifikationsanforderungen im Bereich der Personalführung und Arbeitsorganisation von Unternehmen. Sie orientiert sich an einem auf längere Frist wachsenden Bedarf an Personal, das spezifische Kompetenzen für die Lösung von Problemen der Organisation, des Informationsmanagements, der Technikakzeptanz und der Personalführung und -entwicklung im Zusammenhang mit der Modernisierung von Arbeitssystemen benötigt. (2) Das Studium in der Studienrichtung "Arbeit, Organisation und Personal" erstreckt sich auf die in 17 Abs. 5 Diplomprüfungsordnung genannten fünf Prüfungsfächer, die jeweils in Teilgebiete gegliedert sind (siehe Absatz 3-7). Die Studierenden sollen in jedem der fünf Fächer Veranstaltungen im Umfang von besuchen, wobei jedes Teilgebiet zu berücksichtigen ist. (3) Die aus den Fächern "Arbeits- und Wirtschaftssoziologie", "Frauen- und Geschlechtersoziologie" und "Organisationssoziologie"zu wählenden zwei soziologischen Fächer umfassen die in 23 jeweils genannten Teilgebiete. (4) Das Fach Sozialpolitik umfaßt die Teilgebiete: 1. Systeme sozialer Sicherung 2. Arbeitergeber-Arbeitnehmer-Beziehungen / Personalwesen 3. Betriebswirtschaftliche Themen 4. Spezielle sozialpolitische Themen (5) Das Fach Sozialpsychologie und Sozialanthropologie umfaßt die Teilgebiete: 1. Interaktion und soziale Systeme (Sozialpsychologie II) 2. Berufliche Sozialisation 3. Sozialpsychologie von Organisationen 4. Sozialpsychologie der Arbeitswelt 5. Handlung, Interaktion und Kommunikation II (6) Als fünftes Prüfungsfach ist eines der folgenden Fächer wählbar: 1. eines der im 21 dieser Ordnung bezeichneten politikwissenschaftlichen Fächer mit den dort aufgeführten 2. Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik mit den : 2.1 Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 2.2 Wirtschafts- und Sozialstatistik 2.3 Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 2.4 Multiple und multivariate Verfahren 2.5 Zeitreihenanalyse und Prognosemethoden, oder 3. ein fakultätsfremdes Fach, falls der Prüfungsausschuß dieses Fach zugelassen hat (siehe 17 Abs. 7 der Diplomstudienordnung). 31 Studienrichtung Angewandte Sozialforschung (1) Die Studienrichtung "Angewandte Sozialforschung" orientiert sich an einem wachsenden Bedarf an qualifizierten Sozialwissenschaftlern und Sozialwissenschaftlerinnen in den Bereichen Markt- und Meinungsforschung sowie der Verhaltens- und Organisationsforschung. Diese benötigen insbesondere eine hochqualifizierte Ausbildung in Methoden, Statistik und Datenverarbeitung sowie der Anwendung in unterschiedlichen Zusammenhängen. Letzteres erfordert selbstverständlich auch fundierte Kenntnisse der wichtigsten Felder angewandter Sozialforschung. (2) Das Studium in der Studienrichtung "Angewandte Sozialforschung" erstreckt sich auf die in 17 Abs. 6 Diplomprüfungsordnung genannten fünf Prüfungsfächer, die jeweils in Teilgebiete gegliedert sind (siehe Absatz 3-7). Die Studierenden sollen in jedem der fünf Fächer Veranstaltungen im Umfang von besuchen, wobei jedes Teilgebiet zu berücksichtigen ist. (3) Das Fach Sozialwissenschaftliche Methodenlehre umfaßt die Teilgebiete: 1. Wissenschaftstheorie und Theorienvergleich 2. Evaluations- und Wirkungsforschung 3. Forschungsstrategien, Erhebungs- Analyse- und Auswertungstechniken (4) Das Fach Statistische Methoden und Datenverarbeitung umfaßt die Teilgebiete: 1. Wirtschafts- und Sozialstatistik 2. Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 3. Vertiefung der allgemeinen Test- und Schätztheorie 4. Inferenzstatistische Prüfverfahren 5. Multiple und multivariate Verfahren 6. Zeitreihenanalyse und Prognosemethoden (5) Das Fach Politikwissenschaft umfaßt die Teilgebiete: 1. Moderne politische Theorien 2. Empirische Politikfeldanalyse 3. Internationale Beziehungen und Konflikte 4. Wahl- und Partizipationsforschung (6) Das aus den Fächern Arbeits- und Wirtschaftssoziologie, Frauen- und Geschlechtersoziologie, Soziologie der Entwicklungsländer, Sportsoziologie, Stadt- und Regionalsoziologie zu wählende soziologische Fach umfaßt die im 23 jeweils genannten Teilgebiete. (7) Als fünftes Prüfungsfach ist eines der folgenden Fächer wählbar: 1. Sozialpsychologie und Sozialanthropologie mit den in 26 genannten. 2. Sozialökonomik mit den : 2.1 Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 2.2 Internationale Wirtschaftsbeziehungen
8 Systeme sozialer Sicherung 2.4 Spezielle sozialökonomische Themen 3. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte mit den in 27 genannten, oder 4. ein fakultätsfremdes Fach, falls der Prüfungsausschuß dieses Fach zugelassen hat (siehe 17 Abs. 7 der Diplomprüfungsordnung) IV Schlußbestimmungen 32 Übergangsbestimmung Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die a) ihr sozialwissenschaftliches Diplomstudium ab dem WS 1996/97 aufnehmen oder b) vor dem WS 1996/97 für diesen Studiengang an der RUB eingeschrieben worden sind und entweder die Anwendung der am in Kraft getretenen Diplomprüfungsordnung bei der Meldung zur Diplom-Vorprüfung schriftlich beantragen oder sich später als ein Jahr nach dem vorgenannten Termin des Inkrafttretens zur Diplom- Vorprüfung anmelden. c) die vor dem WS 1996/97 bereits ihre Diplom- Vorprüfung bestanden haben und entweder die Anwendung der am in Kraft getretenen Diplomprüfungsordnung schriftlich beantragen oder sich später als drei Jahre nach dem vorgenannten Termin des Inkrafttretens anmelden 33 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum veröffentlicht. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Studiengang Sozialwissenschaft mit dem Abschluß Diplom vom außer Kraft, 32 bleibt unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Sozialwissenschaft vom und des Beschlusses des Senats der Ruhr-Universität Bochum vom sowie der Genehmigung des Rektors vom Bochum, den 21.Januar 1997 Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum Universitätsprofessor Dr. M. Bormann Studienplan Der Studienplan stellt eine Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums dar. In Abhängigkeit von den angebotenen Veranstaltungen und den individuellen Schwerpunktsetzungen können anderere Einteilungen im Grundstudium sinnvoll sein. Auf die Zeitplanung des Hauptstudiums wurde aufgrund der Möglichkeit, studienbegleitende Prüfungen abzulegen und damit das Studium in einzelnen Fächern vorzeitig zu beenden, verzichtet. Die Zuordnung der aufgeführten Gebiete zu Veranstaltungen (vice versa) ist den jeweils aktuellen Veranstaltungsankündigungen der Fakultät und der Lehrenden zu entnehmen.
9 9 Grundstudium Fach 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Einführung ( Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik (14 SWS) Politikwissenschaft (14 SWS) Soziologie (14 SWS) Sozialökonomik (14 SWS) Sozialpsychologie (5 SWS) Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (4 SWS) Einführung in das Studium der Sozialwissenschaft und die Technik wissenschaftlichen Arbeitens ( Teilnahmenachweis Datengewinnung und deren wissenschaftstheoretische Grundlagen (Vorlesung 2 SWS, Übung Leistungsnachweis Allgemeine Einführung in die Politikwissenschaft (Übung Leistungsnachweis Einführung in die Soziologie I (Grundfragen und Hauptbegriffe) (Vorlesung 2 SWS, Übung Mikroökonomik (Vorlesung Übung zur einer der Vorlesungen ( Einführung in die neuere Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Vorlesung Statistik I (Vorlesung 2 SWS, Übung Einführung in die allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft (Vorlesung Einführung in die Soziologie II (Sozialstruktur und sozialer Wandel) (Vorlesung 2 SWS, Übung Übung aus dem Grundstudiumsangebot des Faches ( Leistungsnachweis Makroökonomik (Vorlesung Ausgewählte Probleme der deutschen Wirtschafts- und Sozialgeschichte ( Leistungsnachweis Statistik II (Vorlesung 2 SWS, Übung Einführung in die Regierungssysteme in Deutschland (Vorlesung Nicht klausurrelevante Übung ( Einführung in die Soziologie III (Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften) (Vorlesung 2 SWS, Übung Vordiplomklausur Wirtschaftspolitik (Vorlesung Übung zu dem in der Vordiplomklausur nicht gewählten Teilgebiet ( Leistungsnachweis Einführung in die Sozialpsychologie (Sozialpsychologie I) (Vorlesung 1 SWS, Übung Leistungsnachweis Statistik III (Vorlesung Vordiplomklausur Einführung in die vergleichende Politikwissenschaft (Vorlesung Einführung in die Internationale Politik (Vorlesung Klausurrelevante Ü- bung ( Vordiplomklausur Sozialpolitik (Vorlesung Übung zu einer der Vorlesungen ( Vordiplomslausur Handlung, Interaktion und Kommunikation I (Übung Semesterwochenst Nachweise Vordiplomklausuren 1 3
10 10 Hauptstudium Studienrichtung Allgemeine Sozialwissenschaft ( 18 bis 27) Fächer Teilgebiete Studienumfang Sozialwissenschaftliche. Methodenlehre und Statistik Politikwissenschaft Soziologie Sozialpolitik Ein politikwissenschaftliches Fach ( 21) 1. Vertiefung der allgemeinentest- und Schätztheorie 2. Inferenzstatistische Prüfverfahren 3. Multiple und multivariate Verfahren 4. Wissenschaftstheorie und Theorienvergleich 5. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 6. Instrumententheorien 1. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 2. Regierungssysteme in Deutschland 3. Vergleichende Politikwissenschaft 4. Internationale Politik 1. Soziologische Theorien 2. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 3. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 4. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Theorien der Sozialpolitik und soziale Ordnungspolitik 2. Systeme sozialer Sicherung 3. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen / Personalwesen 4. Kommunale Sozialpolitik und soziale Dienste 5. Spezielle sozialpolitische Themen Auflistung der Fächer und Teilgebiete auf gesonderter Seite 6 SWS aus SWS aus aus mindestens 2 Ein soziologisches Fach ( 23) Sozialökonomik Sozialpsychologie und Sozialanthropologie Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Fakultätsfremdes Fach Auflistung der Fächer und Teilgebiete auf gesonderter Seite 1. Theorien der Sozialökonomik und Wirtschaftsordnungspolitik 2. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 3. Theorie und Praxis des öffentlichen Sektors 4. Internationale Wirtschaftsbeziehungen 5. Spezielle sozialökonomische Themen 1. Interaktion und soziale Systeme (Sozialpsychologie. II) 2. Sozialanthropologie 3. Handlung, Interaktion und Kommunikation II 4. Sozialisation 1. Probleme der Industriellen Revolution und des Übergangs zur modernen Industriegesellschaft in Europa ( ) 2. Struktur und Entwicklung moderner Industriegesellschaften in Europa im 20. Jh. (ab 1914) 3. Epochenübergreifender Schwerpunkt (z. B. Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik) Teilgebiete entsprechend der Regelungen des fakultätsfremden Faches 4 SWS aus 1. 4 SWS aus 2. 2 SWS aus 3. 2 SWS aus 4. 4 SWS aus 1. 4 SWS aus 2. 4 SWS aus 3.
11 11 Hauptstudium Studienrichtung Wirtschaft und Verbände ( 28) Fächer Teilgebiete Studienumfang Sozialökonomik 1. Theorien der Sozialökonomik und Wirtschaftsordnungspolitik 2. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 3. Ökonomik und Politik der Verbände 4. Betriebswirtschaftliche Themen 5. Spezielle sozialökonomische Themen Sozialpolitik 1. Systeme sozialer Sicherung 2. Kommunale Sozialpolitik und soziale Dienste 3. Theorien der Sozialpolitik und soziale Ordnungspolitik 4. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen / Personalwesen 5. Spezielle sozialpolitische Themen Politikwissenschaft 1. Politisch-administratives System (horizontale Gewaltenteilung) 2. Interessenorganisation 3. Internationale und regionale Organisationen 4. Moderne politische Theorien Soziologie 1. Soziologische Theorien 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. eines der folgenden Teilgebiete nach Wahl: - Organisationstheorien - Spezielle Organisationssoziologie 4. Wirtschaftssoziologie Sozialpsychologie und Sozialanthropologie Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik Fakultätsfremdes Fach 1. Interaktion und soziale Systeme (Sozialpsychologie. II) 2. Sozialanthropologie 3. Handlung, Interaktion und Kommunikation II 4. Sozialisation 1. Probleme der Industriellen Revolution und des Übergangs zur modernen Industriegesellschaft in Europa ( ) 2. Struktur und Entwicklung moderner Industriegesellschaften in Europa im 20. Jh. (ab 1914) 3. Epochenübergreifender Schwerpunkt (z. B. Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik) 1. Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 2. Wirtschafts- und Sozialstatistik 3. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 4. Inferenzstatistische Prüfverfahren 5. Zeitreihenanalyse und Prognosemethoden Teilgebiete entsprechend der Regelungen des fakultätsfremden Faches
12 12 Hauptstudium Studienrichtung Politik und Verwaltung ( 29) Fächer Teilgebiete Studienumfang Politikwissenschaft 1. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 2. Regierungssysteme in Deutschland 3. Vergleichende Politikwissenschaft 4. Internationale Politik Ein politikwissenschaftliches Fach ( 21) Auflistung der Fächer und Teilgebiete auf gesonderter Seite Soziologie Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik Öffentliche Wirtschaft Sozialpolitik Fakultätsfremdes Fach 1. Soziologische Theorien 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. Zwei der folgenden Teilgebiete nach Wahl: - Geschichte der Urbanisierung und Verstädterungstheorien - Siedlungssoziologie - Mobilitätsprozesse und Wanderungstheorien 1. Instrumententheorien 2. Wissenschaftstheorie und Theorienvergleich 3. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 4. Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 5. Multiple und multivariate Verfahren 6. Wirtschafts- und Sozialstatistik 1. Theorie und Praxis des öffentlichen Sektors 2. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 3. Ökonomik und Politik der Verbände 4. Spezielle sozialökonomische Themen 1. Theorien der Sozialpolitik und soziale Ordnungspolitik 2. Systeme sozialer Sicherung 3. Kommunale Sozialpolitik und soziale Dienste 4. Spezielle sozialpolitische Themen Teilgebiete entsprechend der Regelungen des fakultätsfremden Faches
13 13 Hauptstudium Studienrichtung Arbeit, Organisation und Personal ( 30) Fächer Teilgebiete Studienumfang Arbeits- und Wirtschaftssoziologie 1. Industrie- und Betriebssoziologie 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. Wirtschaftssoziologie 4. Soziologische Theorien 5. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 6. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 7. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 8 SWS aus SWS aus Frauen- und Geschlechtersoziologie Organisationssoziologie Sozialpolitik Sozialpsychologie und Sozialanthropologie Ein politikwissenschaftliches Fach ( 21) 1. Theorien der Frauen- und Geschlechtersoziologie 2. Geschlecht und Arbeit 3. Politische Soziologie des Geschlechterverhältnisses und der Frauenbewegung 4. Soziologische Theorien 5. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 6. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 7. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Organisationstheorien 2. Spezielle Organisationssoziologie 3. Soziologische Theorien 4. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 5. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 6. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Systeme sozialer Sicherung 2. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen / Personalwesen 3. Betriebswirtschaftliche Themen 4. Spezielle sozialpolitische Themen 1. Interaktion und soziale Systeme (Sozialpsychologie. II) 2. Berufliche Sozialisation 3. Sozialpsychologie von Organisationen 4. Sozialpsychologie der Arbeitswelt 5. Handlung, Interaktion und Kommunikation II Auflistung der Fächer und Teilgebiete auf gesonderter Seite 8 SWS aus SWS aus SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik Fakultätsfremdes Fach 1. Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 2. Wirtschafts- und Sozialstatistik 3. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 4. Multiple und multivariate Verfahren 5. Zeitreihenanalyse und Prognosemethoden Teilgebiete entsprechend der Regelungen des fakultätsfremden Faches
14 14 Hauptstudium Studienrichtung Angewandte Sozialforschung ( 31) Fächer Teilgebiete Studienumfang Sozialwissenschaftliche Methodenlehre Statistische Methoden und Datenverarbeitung Politikwissenschaft Ein soziologisches Fach ( 23) Sozialpsychologie und Sozialanthropologie Sozialökonomik Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Fakultätsfremdes Fach 1. Wissenschaftstheorie und Theorienvergleich 2. Evaluations- und Wirkungsforschung 3. Forschungsstrategien, Erhebungs-, Analyse- und Auswertungstechniken 1. Wirtschafts- und Sozialstatistik 2. Datenverarbeitung für Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen 3. Vertiefung der allgemeinen Test- und Schätztheorie 4. Inferenzstatistische Prüfverfahren 5. Multiple und multivariate Verfahren 6. Zeitreihenanalyse und Prognosemethoden 1. Moderne politische Theorien 2. Empirische Politikfeldanalyse 3. Internationale Beziehungen und Konflikte 4. Wahl- und Partizipationsforschung Auflistung der Fächer und Teilgebiete auf gesonderter Seite 1. Interaktion und soziale Systeme (Sozialpsychologie. II) 2. Sozialanthropologie 3. Handlung, Interaktion und Kommunikation 4. Sozialisation 1. Staatliche und verbandliche Wirtschaftspolitik 2. Internationale Wirtschaftsbeziehungen 3. Systeme sozialer Sicherung 4. Spezielle sozialökonomische Themen 1. Probleme der Industriellen Revolution und des Übergangs zur modernen Industriegesellschaft in Europa ( ) 2. Struktur und Entwicklung moderner Industriegesellschaften in Europa im 20. Jh. (ab 1914) 3. Epochenübergreifender Schwerpunkt (z. B. Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik) Teilgebiete entsprechend der Regelungen des fakultätsfremden Faches
15 15 Hauptstudium Politikwissenschaftliche Fächer gemäß 21 für die Studienrichtungen Allgemeine Sozialwissenschaft, Politik und Verwaltung und Arbeit, Organisation und Personal Fächer Teilgebiete Studienumfang Politische Theorie und Ideengeschichte 1. Klassische politische Theorien 2. Moderne politische Theorien 3. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 4. Regierungssysteme in Deutschland 5. Vergleichende Politikwissenschaft 6. Internationale Politik 8 SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus Regierung und Verwaltung Parteien und Verbände Politikfeldanalyse Internat. Beziehungen und Organisationen 1. Politisch-administratives System (horizontale Gewaltenteilung) 2. Föderalismus (vertikale Gewaltenteilung) 3. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 4. Regierungssysteme in Deutschland 5. Vergleichende Politikwissenschaft 6. Internationale Politik 1. Wahl- und Partizipationsforschung 2. Interessenorganisation 3. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 4. Regierungssysteme in Deutschland 5. Vergleichende Politikwissenschaft 6. Internationale Politik 1. Modelle der Politikfeldanalyse 2. Empirische Politikfeldanalyse 3. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 4. Regierungssysteme in Deutschland 5. Vergleichende Politikwissenschaft 6. Internationale Politik 1. Internationale Beziehungen und Konflikte 2. Internationale und regionale Organisationen 3. Allgemeine Theorie und Methodologie der Politikwissenschaft 4. Regierungssysteme in Deutschland 5. Vergleichende Politikwissenschaft 6. Internationale Politik 8 SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus
16 16 Hauptstudium Soziologische Fächer gemäß 23 für die Studienrichtungen Allgemeine Sozialwissenschaft und Angewandte Sozialforschung Fächer Teilgebiete Studienumfang Arbeits- und Wirtschaftssoziologie 1. Industrie- und Betriebssoziologie 2. Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmung 3. Wirtschaftssoziologie 4. Soziologische Theorien 5. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 6. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 7. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 8 SWS aus SWS aus Frauen- und Geschlechtersoziologie Organisationssoziologie Soziologie der Entwicklungsländer Sportsoziologie Stadt- und Regionalsoziologie 1. Theorien der Frauen- und Geschlechtersoziologie 2. Geschlecht und Arbeit 3. Politische Soziologie des Geschlechterverhältnisses und der Frauenbewegung 4. Soziologische Theorien 5. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 6. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 7. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Organisationstheorien 2. Spezielle Organisationssoziologie 3. Soziologische Theorien 4. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 5. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 6. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Politische Soziologie der Dritten Welt, Unterentwicklungstheorien und Entwicklungspolitik 2. Soziologie des ländlichen Raumes, der Stadt und von Industrialisierungsprozessen in Entwicklungsländern 3. Soziologie von Organisationen in Entwicklungsländern (einschließlich Soziologie des Erziehungswesens) 4. Soziologische Theorien 5. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 6. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 7. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Soziales Handeln und soziale Strukturen im Sport 2. Wechselwirkungen zwischen Sport und anderen Subsystemen 3. Soziologische Theorien 4. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 5. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 6. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 1. Geschichte der Urbanisierung und Verstädterungstheorien 2. Siedlungssoziologie 3. Mobilitätsprozesse und Wanderungstheorien 4. Soziologische Theorien 5. Sozialstruktur und Sozialer Wandel 6. Theorie und Analyse von Gegenwartsgesellschaften 7. Ausgewählte Themen der Allgemeinen Soziologie 8 SWS aus SWS aus SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus SWS aus SWS aus SWS aus 1.und 2. 4 SWS aus SWS aus SWS aus
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