Einführung Personalrecht der Landeskirche

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1 Einführung Personalrecht der Landeskirche Seite 1

2 Programm Begrüssung Gesamtrahmen des landeskirchlichen Personalrechts Wichtigste Neuerungen Einzelfragen Imbiss Löhne Zuteilung Ergänzungspfarrstellen/Pfarrwahlen Ende Seite 2

3 Ausgangslage Konsultation02 Kirchgemeinden wünschen überwiegend ein einheitliches landeskirchliches Personalrecht. Kirchenordnung 2009 "Die Kirchensynode erlässt für Pfarrerinnen, Pfarrer sowie für die Angestellten der Kirchgemeinden und der Landeskirche eine Personalverordnung." (Art. 99 Abs. 2 KO) "Der Kirchenrat erlässt die zum Vollzug der Personalverordnung erforderlichen Vorschriften." (Art. 99 Abs. 4 KO) Seite 3

4 Grundsätze der Personalpolitik Am Auftrag der Landeskirche orientiert Kultur der Wertschätzung und des Vertrauens Haltung des Förderns und Forderns im Blick auf eine gute Qualität dessen, was getan wird und wie es getan wird Familienfreundlich Lehrstellen Gleichstellung Seite 4

5 Personalerlasse der Landeskirche Personalverordnung (11. Mai 2010) Vollzugsverordnung zur Personalverordnung (6. Juli 2011) Verordnung über die Ergänzungspfarrstellen (16. Dezember 2009/15. Juni 2010) Verordnung über das Pfarramt in der Landeskirche (in Bearbeitung) Verordnung über die Seelsorge in Institutionen (in Bearbeitung) Seite 5

6 Nächste Schritte Überführung Löhne Ersatz Arbeitsverträge durch Anstellungsbeschlüsse Erarbeitung Personalhandbuch Formulierung der Anforderungen in den kirchlichen Berufen Ausarbeitung von Empfehlungen für Umfang von Stellen in den Gemeindediensten Erlass der Verordnung über das Pfarramt in der Landeskirche und der Verordnung über die Seelsorge in Institutionen Umsetzung Lohnentwicklungsmodell Seite 6

7 Personalverordnung Inhalt Allgemeine Bestimmungen - Geltungsbereich, Begriffe, Personalpolitik, anwendbares Recht Arbeitsverhältnis - Art und Begründung, Beginn und Dauer, Beendigung, Folgen der Beendigung, Versetzung, vorsorgliche Massnahmen Rechtsschutz und Datenschutz Rechte - Lohn, Dienstaltersgeschenk, Zulagen, weitere Rechte (Auslagenersatz, Ferien, Urlaube, Weiterbildungsurlaube, Standortbestimmung, Arbeitszeugnis) Seite 7

8 Personalverordnung Inhalt Pflichten - Pflichten (Treuepflicht, Stellvertretung, Geschenkannahme, Arbeitszeit, Nebenbeschäftigungen, öffentliche Ämter, vertrauensärztliche Untersuchung) Versicherungen Mitsprache Übergangs- und Schlussbestimmungen Seite 8

9 Vollzugsverordnung Personalverordnung Inhalt Allgemeine Bestimmungen - Geltungsbereich, Begriffe, Personalcontrolling, Stellenplan Arbeitsverhältnis - Begründung und Dauer, Beendigung, Standortbestimmung, Datenschutz Lohn - Allgemeine Bestimmungen (Einreihungsplan, Anfangslohn, Dienstkleider, Dienstwohnung), individuelle Lohnerhöhungen, Lohnzahlung, DAG, Zulagen Ersatz von dienstlichen Auslagen und Schadenersatz Ferien, Urlaub, Abordnung, Elternschaft Krankheit, Tod, Unfall Militär-, Bevölkerungsschutz-, Zivildienst Arbeitszeit Seite 9

10 Vollzugsverordnung Personalverordnung Inhalt Fort- und Weiterbildung - Allgemeine Bestimmungen (Begriffe, Bewilligung, Zeitpunkt, Stellvertretung, Kosten, Anspruch), Weiterbildungsurlaub Weitere Rechte und Pflichten - Sexuelle Belästigung, Vorschlagswesen, Nebenbeschäftigungen, öffentliche Ämter, vertrauensärztliche Untersuchung, private Benutzung EDV/Telefon/Kopiergeräte, Parkplätze Nutzung Internet, und Kommunikationsplattformen - Nutzungsvorschriften, Missbrauch Vollzug des Personalrecht Besondere Bestimmungen für einzelne Personalgruppen - Angestellte in den Gemeindediensten, Aushilfen, Praktikanten, Lernende Übergangs- und Schlussbestimmungen Seite 10

11 Neuerungen Auswahl von wichtigen Bestimmungen Kantonales Personalrecht als Vergleichsgrundlage Unterlagen unter: Startseite Handlungsfelder Gemeindeaufbau und Leitung Behörden Downloads Personalführung und Aufsicht Seite 11

12 Neuerungen Grundlagen Personalcontrolling des Kirchenrates ( 9 PVO, 4 VVO PVO) Stellenplan ( 10 PVO, 5 7 VVO PVO) Subsidiäre Anwendung des OR ( 14 PVO) Seite 12

13 Neuerungen Arbeitsverhältnis Stellenausschreibungen vorrangig im Internet ( 12 VVO PVO) Mitgliedschaft von Bewerberinnen und Bewerbern in einer Mitgliedskirche des SEK "in der Regel" ( 17 PVO) Pflicht zum Erlass einer Stellenbeschreibung durch Anstellungsinstanz ( 19 PVO, 10 VVO PVO) Anstellung durch Beschluss bzw. Verfügung ( 18 PVO) Befristete Anstellungsverhältnisse für längstens 4 Jahre ( 23 PVO) Gegenseitige Anrechnung von in Landeskirche und Kirchgemeinden geleisteten Dienstjahren ( 25 PVO) Seite 13

14 Neuerungen Arbeitsverhältnis Anstellung im Stundenlohn bis längstens 6 Monaten oder bei weniger als 8 Stunden pro Woche ( 12 VVO PVO) Überschreitung des 100%-Pensums höchstens um 20% während längstens 12 Monaten ( 13 VVO PVO) Weiterbeschäftigung über AHV-Alter hinaus mit Jahresverträgen möglich, bis längstens 70. Altersjahr ( 15/16 VVO PVO) BFG in den ersten beiden Jahren jährlich, danach mindestens alle 2 Jahre ( 31 VVO PVO) Seite 14

15 Neuerungen Arbeitsverhältnis Kündigungsfristen 1 bzw. 3 Monate ( 29 PVO) Kündigung im Zusammenhang mit Leistung und Verhalten nach erfolgloser Ermahnung mit Kündigungsandrohung, nur ausnahmsweise Bewährungsfrist ( 34 PVO) Detaillierte Regelung der Abfindungen ( PVO, 22/23 VVO PVO) Fach- und Evaluationsgespräch sowie Standortbestimmung für Pfarrerinnen und Pfarrer ( 85 PVO, VVO PVO) Führung von Personalakten und Personaldossier ( PVO, VVO PVO) Seite 15

16 Neuerungen Lohn Individuelle Lohnerhöhungen ( 64 PVO, VVO PVO) Für Pfarrerinnen und Pfarrer an Stelle der Zusatzklasse Erweiterung der betreffenden Lohnklassen ( 52 VVO PVO) Auszahlung 13. Monatslohn halbjährlich möglich ( 58 VVO PVO) Dienstaltersgeschenk in Form von Ferien ( 69 PVO, 60/61 VVO PVO) Festsetzung Teuerungszulage durch Kirchenrat ( 70 VPO) Familienzulage 120% des gesetzlichen Minimums ( 71 PVO) Seite 16

17 Neuerungen Ersatz von dienstlichen Auslagen Ersatz der Fahrtkosten für private Fahrzeuge gemäss den Ansätzen der Steuereinschätzung ( 72 VVO PVO) Gesetzliche Grundlage für Erlass eines von den Steuerbehörden genehmigten Spesenreglements durch den Kirchenrat ( 68 VVO PVO) Seite 17

18 Neuerungen Ferien Fünf Wochen Ferien bis 59. Altersjahr ( 78 PVO) Bei Pfarrerinnen und Pfarrern eine Ferienwoche = 5½ Arbeitstage ( 81 VVO PVO) Zusatzwoche für gewählte Pfarrerinnen und Pfarrer ( 78 PVO) Gegenseitige Stellvertretung ( 89 PVO, 88 VVO PVO) Im Einzelpfarramt Ferienvertretung zulasten Landeskirche max. im Umfang des Ferienanspruchs ( 88 VVO PVO) Anstellungsinstanz bestimmt den Zeitpunkt des Ferienbezugs ( 87 VVO PVO) Seite 18

19 Neuerungen Urlaube Teilweise Anpassung der tageweisen Ansprüche ( VVO PVO) Elternschaft "Vaterschaftsurlaub" 10 Arbeitstage ( 105) Seite 19

20 Neuerungen Krankheit, Unfall und Tod Aufzählung der Hauptanwendungsfälle einer vertrauensärztlichen Untersuchung ( 176 VVO PVO) Folgen der Verweigerung der Mitwirkung in einer vertrauensärztlichen Untersuchung ( 177 VVO PVO) Case Management als Instrument zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ( VVO PVO) Mindestumfang der Krankentaggeldversicherung 80% des versicherten Lohns während 730 Tagen, Wartefrist Tage ( 125 VVO PVO) Hälftige Teilung der Prämien für NBUV und Zusatzversicherungen ( 125 VVO PVO) Seite 20

21 Neuerungen Arbeitszeit Richtarbeitszeit für Pfarrerinnen und Pfarrer im Gemeindepfarramt 5½ Arbeitstage ( 131 VVO PVO) Regelung der Freisonntage im Gemeinde-Einzelpfarramt und für Angestellte ( 132/139 VVO PVO) Zusätzliche Ruhetage nach örtlichem Gebrauch ( 135/138 VVO PVO) Arbeit an Samstagen, Sonntagen und kirchlichen Feiertage als normale Arbeitszeit, soweit im betreffenden Dienst eine Arbeitsleistung an solchen Tagen üblich ist ( 136/143 VVO PVO) Bereitschaftsdienst ohne Präsenzzeit am Arbeitsort nicht separat entschädigt ( 151 VVO PVO) Seite 21

22 Neuerungen Fort- und Weiterbildung Gesetzliche Regelung der Rückerstattung von Weiterbildungskosten ( 160 VVO PVO) Einheitlicher Fort- und Weiterbildungsanspruch von 84 Stunden bzw. 10 Arbeitstagen (pro 2 Jahre) für Pfarrerinnen, Pfarrer und Angestellte ( 163 VVO PVO) Fort- und Weiterbildungspflicht für Pfarrerinnen, Pfarrer und Angestellte im kirchenmusikalischen, diakonischen und katechetischen Dienst ( 163 VVO PVO) Bezahlter Weiterbildungsurlaub für Pfarrerinnen und Pfarrer (5 Mte.) und Angestellte im kirchenmusikalischen und diakonischen Dienst (max. 2 x 2 Mte.) ( 164/165 VVO PVO) Seite 22

23 Neuerungen Übergangs- und Schlussbestimmungen Vorrang des neuen Rechts gegenüber bestehenden Arbeitsverhältnissen ( 105 PVO) Keine Besitzstandswahrung ( PVO) Ersatz von Arbeitsverträgen durch Anstellungsverfügungen und Lohnüberführungen binnen 1 Jahres ( 196 VVO PVO) Anpassung Personalakten und Personaldossiers binnen 3 Jahren ( 197 VVO PVO) Seite 23

24 Einzelfragen Stellenplan ( 10 PVO und 5 VVO PVO) SOLL / IST der bewilligten Stellen Bezeichnung der Stellen Zuordnung zu den Lohnklassen Gliederung nach Handlungsfeldern Seite 24

25 Einzelfragen Musterstellenplan für Kirchgemeinden Seite 25

26 Einzelfragen Anstellung im Stundenlohn Anstellung im Stundenlohn bis längstens 6 Monaten oder bei weniger als 8 Stunden pro Woche ( 12 VVO PVO) Anstellungen für Katechetinnen auf Grundlage von Lektionen 28 Wochenlektionen = 100 % ( 137 Abs. 2 VVO PVO) Zuschlag für Abgeltung von Ferien 10.64% bei 5 Wochen, 13.04% bei 6 Wochen ( 86 VVO PVO) Zuschlag zur Abgeltung von Ruhetagen = 4% ( 139 Abs. 3 VVO PVO) Seite 26

27 Einzelfragen Mehrzahl von teilzeitlichen Arbeitsverhältnissen ( 13 VVO PVO) Ziele: Arbeitnehmerschutz, Sicherung Arbeitsqualität Grundsatz: max. Pensum 100% Ausnahme: 120% während max. 1 Jahr Nebenbeschäftigungen nicht anrechenbar Seite 27

28 Einzelfragen Dienstalter/fiktives Eintrittsdatum ( 25 und 110 PVO, 11 VVO PVO) Volle Anrechnung der Dienstjahre bei einer Kirchgemeinde, bei den GKD und in einem Pfarramt Unbezahlte Urlaube > 3 Monate werden nicht angerechnet Festsetzung des fiktiven Eintrittsdatums Vom fiktiven Eintrittsdatum errechnet sich das Dienstalter Das Dienstalter ist Grundlage zur Ausrichtung des Dienstaltersgeschenkes sowie zur Berechnung von personalrechtlichen Fristen (Kündigungsfrist, Sperrfrist, Lohnfortzahlung) Seite 28

29 Einzelfragen Muster Festsetzung fiktives Eintrittsdatum Seite 29

30 Einzelfragen Beendigung Arbeitsverhältnis wegen Leistung oder Verhalten ( 34 PVO) Mitarbeiterbeurteilung Schriftliche Ermahnung, verbunden mit Kündigungsandrohung Evtl. zusätzlich Bewährungsfrist von max. 6 Monaten Wenn keine Verbesserung, Gewährung des rechtlichen Gehörs Falls Bewährungsfrist angesetzt, in jedem Fall nochmals Mitarbeiterbeurteilung (und Gewährung des rechtlichen Gehörs) Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist Ausnahmsweise Verzicht auf schriftliche Ermahnung oder Bewährungsfrist Seite 30

31 Einzelfragen Pfarrhaus/Pfarrwohnung/Dienstwohnung Wohnsitzpflicht in der Kirchgemeinde für gewählte Pfarrer/innen, Ausnahmebewilligung durch Kirchenrat (Art. 122 KO) Wohnsitzpflicht im Pfarrhaus/in der Pfarrwohnung für gewählte Pfarrer/innen ab einem Pensum von 50%, Ausnahmebewilligung durch Kirchenpflege (Art. 122 KO) Anspruch von gewählten Pfarrerinnen/Pfarrern auf Pfarrhaus/Pfarrwohnung ab Pensum von 50% (Art. 247 KO) Anspruch von Pfarrer/innen auf Amtsräume, sofern diese nicht in Pfarrhaus/Pfarrwohnung vorhanden sind (Art. 247 KO) Wohnsitzpflicht für Angestellte gemäss (formell-gesetzlichem) Beschluss der Anstellungsinstanz Seite 31

32 Einzelfragen Pfarrhaus/Pfarrwohnung/Dienstwohnung Entschädigung für Diensträume, die Pfarrer/innen und Angestellte zur Verfügung stellen ( 46 VVO PVO) Festsetzung Mietwert durch Anstellungsinstanz ( 67 PVO) Dienstwohnungszulage möglich als Ausgleich zur steuerlichen Belastung ( 171 VVO PVO) Subsidiäre Anwendung des Zürcher Mietvertrags für die Regelung der Nutzung der Dienstwohnung ( 170 VVO PVO) Regelung Mietwert Pfarrhäuser/Pfarrwohnungen pendent Seite 32

33 Einzelfragen Mitarbeiterbeurteilung ( 26 VVO PVO) Durchführung während der ersten zwei Dienstjahre jährlich, danach mindestens alle zwei Jahre Die Zielvereinbarung und die Beurteilung der Zielerreichung sind Bestandteil der Mitarbeiterbeurteilung und erfolgen jährlich Wegleitung, Musterbogen und Musterformular zum Download: Handlungsfelder Gemeindeaufbau und Leitung Behörden Personalführung und Aufsicht Downloads Seite 33

34 Einzelfragen Nebenbeschäftigungen ( PVO, 174 VVO PVO) Zulässig, wenn Aufgabenerfüllung nicht beeinträchtigt wird und mit amtlicher/dienstlicher Stellung vereinbar Angestellte: Informationspflicht gegenüber Anstellungsinstanz, diese entscheidet über Bewilligungspflicht Pfarrer/innen: Bewilligungspflicht des Kirchenrates (mit Anhörung der Kirchenpflege) Kein Ausgleich von Arbeitszeit, wenn Nebenbeschäftigung im dienstliche Interesse Ausgleich von Arbeitszeit bei Nebenbeschäftigung im eigenen Interesse, ausser bei gemeinnützigen Nebenbeschäftigungen bis ½ Tag pro Woche Ablieferung von Einkünften aus bewilligungspflichtiger Nebenbeschäftigung im Verhältnis zur aufgewendeten Arbeitszeit, wenn diese nicht ausgeglichen wird Seite 34

35 Einzelfragen Öffentliche Ämter ( 96 PVO, 175 VVO PVO) Informationspflicht gegenüber Anstellungsinstanz, diese entscheidet über Bewilligungspflicht. Keine Bewilligungspflicht bei Amtszwang Keine Ausgleich von Arbeitszeit, wenn Nebenbeschäftigung im dienstliche Interesse Beanspruchung von Arbeitszeit bis ½ Tag pro Woche ohne Zeitausgleich. Festlegung der für das öffentliche Amt verfügbaren Arbeitszeit im Einzelfall Ablieferung von Einkünften aus bewilligungspflichtigem öffentlichem Amt im Verhältnis zur aufgewendeten Arbeitszeit, wenn diese nicht ausgeglichen wird Seite 35

36 Einzelfragen Familienzulagen ( 71 PVO, 63 VVO PVO) Anspruch auf Familienzulagen richtet sich nach den massgebenden Bestimmungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts Anspruch auf Familienzulage entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch Zulage wird monatlich zusammen mit dem Lohn ausbezahlt Familienzulage entspricht 120% des gesetzlichen Mindestansatzes Seite 36

37 Einzelfragen Beispiel Familienzulagen Kantonale Familienzulage + Kirchliche Familienzulage = Auszahlung Kinderzulage CHF CHF 40 = CHF 240 Ausbildungszulage CHF CHF 50 = CHF 300 Seite 37

38 Einzelfragen Berufliche Vorsorge ( 98 PVO, 98 VVO PVO) Freie Wahl der Vorsorgeeinrichtung Teilzeitbeschäftigte die bei mehreren Anstellungsinstanzen tätig sind und deren gesamter Jahreslohn den unteren BVG- Grenzbetrag (aktuell CHF ) übersteigt, sind auf Gesuch hin bei einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge zu versichern Einfache administrative Abwicklung bei: Pensionskasse Musik und Bildung. Informationen unter Seite 38

39 Einzelfragen Krankentaggeldversicherung ( 100 PVO, 124 VVO PVO) Pflicht zum Abschluss einer KTGV Leistungsdauer 730 Tagen und Taggeld von 80% des versicherten Lohns Wahlfreiheit bei der Wartefrist 30 / 60 / 90 Tage Arbeitgeberbeitrag an die Prämie beträgt mindestens die Hälfte Attraktive Grundkonditionen sowie einen Zusatzrabatt von mind. 10% bietet die AXA Winterthur den Kirchgemeinden an. AXA Winterthur, Generalagentur Zürich-City, Brandschenkestrasse 24, 8027 Zürich (Herr Chr. Hagmann) Seite 39

40 Einzelfragen Unfallversicherung ( 125 VVO PVO) Informationspflichten Wahlfreiheit bezüglich zusätzliche Leistungen Arbeitnehmerbeitrag beträgt die Hälfte Attraktive Grundkonditionen bietet die AXA Winterthur den Kirchgemeinden an: AXA Winterthur, Generalagentur Zürich-City, Brandschenkestrasse 24, 8027 Zürich (Herr Chr. Hagmann) Seite 40

41 Lohnkonzept Stellenbewertung Nach analytischem Modell STRATA Für alle gesamtkirchlichen Funktionen und die Grundfunktionen in einer Kirchgemeinde Mehrstufiges Vergleichs- und Bereinigungsverfahren Differenzierung von Grundfunktionen und Bewertung nach summarischem Verfahren Umrechnung der STRATA-Werte und Zuordnung zu den Lohnklassen Seite 41

42 Lohnkonzept Lohnklassen ( 61 PVO) Basis kantonales Lohnklassensystem (Abstände zwischen Klassen, Steigung Lohnkurve) Beschränkung auf kantonale LK 6 bis 26 = 21 landeskirchliche Lohnklassen Gliederung der Lohnklassen in Anlaufstufe sowie in Bereiche B1, B2 und B3 Unterteilung der LK in kleine Stufen mit konstantem Zuwachs (1 Anlaufstufe à 2,4%, 34 Stufen à 1,2%) Differenz zwischen Klassenmaximum und -minimum etwas geringer Seite 42

43 Lohnkonzept Einreihungsplan ( VVO PVO) Zusammenfassung von über 150 Einzelfunktionen in 54 Funktionsgruppen Strukturiert nach Kirchgemeinden und Kirchgemeindeverbände, Kirchenleitung, Pfarramt, Gesamtkirchliche Dienste Jeder Funktionsgruppe sind 1 4 Lohnklasse zugeteilt Zu jeder Funktionsgruppe gehört eine Funktionsbeschreibung mit Klassierungsmerkmalen Seite 43

44 Lohnkonzept Seite 44

45 Überführung der Löhne Zeitplan Binnen eines Jahres ab Inkrafttreten der VVO PVO Workshops für Kirchgemeinden, welche die Überführung per 1. Januar 2012 realisieren: Montag, 3. Oktober 2011, Hirschengraben 50 Donnerstag, 27. Oktober 2011, Hirschengraben 50 Workshops für Kirchgemeinden, welche die Überführung per 1. Januar 2013 realisieren, finden im 2. Quartal 2012 statt Seite 45

46 Lohnentwicklungsmodell Pfarrschaft Lohnstufen Alter C = 8 x 2 Stufen, 8 x 1 1/2 Stufen, 6 x 1 Stufe, 12 x 1/2 Stufe Seite 46

47 Zuteilung Ergänzungspfarrstellen Ermittlung Frühjahr bis Herbst 2009, auf der Basis Mitgliederzahl Anhebung Quorum auf 1'650 Wegfall von ca. 18 Pfarrstellen, gestaffelt Juli 2011: Kirchenrat bestätigt Etat für die Amtsdauer Neubemessung 2015, auf der Basis Mitgliederzahl Seite 47

48 Wohnbevölkerung 1'400'000 1'300'000 1'200'000 1'100'000 1'000' ' ' ' '000 konfessionslos/a römisch-katholisc evangelisch-refo christkatholisch 500' ' ' ' ' Seite 48

49 Konfessionen 600' ' ' ' '000 evangelisch-reformiert römisch-katholisch christkatholisch konfessionslos/andere 100' Seite 49

50 Entwicklung der Pfarrstellen 350 1' ' ' '700 1'650 1'600 ordentliche Pfarrstellen Ergänzungspfarrstellen Mitglieder pro Pfarrstelle 100 1' ' '450 Seite 50

51 Pfarrwahlen 2012 Allgemeine Hinweise Datum: 11. März 2012 In allen Kirchgemeinden an der Urne Wichtigster Personalentscheid der Kirchenpflege für die kommenden Jahre Pfarrwahlen 2012 rechtliche Hinweise zuhanden der Kirchenpflegen (zugestellt Ende April 2011) Kirchenpflege als wahlleitende Behörde Durchführung der Wahl an politische Gemeinde delegierbar Bezirksrat als Aufsichts- und Rekursinstanz Rechtzeitig Beratung beiziehen (Kirchenratsschreiber, Personaldienst, KID, Juristisches Sekretariat) Seite 51

52 Pfarrwahlen 2012 Wahlvorbereitung Vorgängige Anhörung der Pfarrerin, des Pfarrers (insb. im Fall einer Nichtbestätigung) In Zweifelsfällen Einbezug der BKP und des Kirchenratsschreibers Entscheid über Antrag auf Bestätigung oder Nichtbestätigung bis spätestens 15. November 2011 Antrag der Kirchenpflege auf Bestätigung oder Nichtbestätigung: Pfarrer/innen, die am 31. Dezember 2009 in der Kirchgemeinde durch die Kirchgemeinde oder den Kirchenrat gewählt waren Wahlvorschlag der Kirchgemeindeversammlung: Neuwahl von Pfarrer/innen seit Ende 2009 Seite 52

53 Pfarrwahlen 2012 Wahldurchführung Amtlich Publikation der Wahlausschreibung (vgl. Mustervorlage) Ausgestaltung des Wahlzettels (vgl. Mustervorlage) In der Ausschreibung und auf dem Wahlzettel sind anzugeben: - Amtsdauer - Pensum - Art der Pfarrstelle - Stellenteilung Wahl im Verfahren einer Sachabstimmung (Ja-/Nein-Stimmen) geschlossener Kreis von Kandidierenden Information der Gewählten/Nichtgewählten Angemessene Orientierung der Gemeinde Seite 53

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