Organisationsgliederung Ebenen und Fachbereiche
|
|
- Kristin Hafner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ebenen und Fachbereiche Bundesebene 13 Landesbezirke (Startmodell 81 Abs. 1) 13 Fachbereiche FB 1 Finanzdienstleistungen Hamburg Niedersachsen-Bremen Nord Berlin/Brandenburg FB 2 Ver- und Entsorgung FB 3 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen FB 4 Sozialversicherung FB 5 Bildung, Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt FB 6 Bund und Länder FB 7 Gemeinden Rheinland-Pfalz Hessen Thüringen Sachsen 107 Bezirke mit ca. 2,7 Millionen ver.di Mitgliedern FB 8 Medien, Kunst und Kultur, Druck und Papier, industrielle Dienste und Produktion FB 9 Telekommunikation, Informationstechnologie, Datenverarbeitung FB 10 Postdienste, Speditionen und Logistik Saar FB 11 Verkehr Bayern FB 12 Handel Baden-Württemberg FB 13 Besondere Dienstleistungen Strukturen in ver.di Stand 01/04 001
2 Fachbereiche und Ebenen ( 22) Fachbereiche können landesbezirks- oder bezirksübergreifend gebildet werden! Ebenen Bund Landesbezirke Bezirke Ortsebene Fachbereich 1 Fachbereich 2 Fachbereich 3 Fachbereich 4 Fachbereich 5 Fachbereich 6 Fachbereich 7 Fachbereich 8 Fachbereich 9 Fachbereich 10 Fachbereich 11 Fachbereich 12 Fachbereich 13 Über die Bildung von Fachgruppen entscheidet der Bundesfachbereichsvorstand ( 49). Vertretungsstrukturen Frauen- und Gleichstellungspolitik Gruppen: Jugend, Senior/innen, Arbeiter/innen, Beamte/innen, MTI, freie Mitarbeiter/innen, Erwerbslose Arbeitskreise: z.b. Ausländische Arbeitnehmer/innen, Schwerbehinderte, Lesben und Schwule Strukturen in ver.di Stand 01/04 002
3 Organe der Ebenen ( 23 Abs. 1) Ebenen Bund Landesbezirke Bezirke Ortsebene Bundeskongress Gewerkschaftsrat Bundesvorstand Beirat Landesbezirkskonferenz Landesbezirksvorstand Revisionskommission Bezirkskonferenz Bezirksvorstand Revisionskommission Örtliche Mitgliederversammlung Örtlicher Vorstand Kontroll- und Beschwerdeausschuss Revisionskommission Strukturen in ver.di Stand 01/04 003
4 Organe der Fachbereiche ( 23 Abs. 2) Ebenen Bund Landesbezirke Bezirke Orts-/Betriebliche Ebene Bundesfachbereichskonferenz Bundesfachbereichsvorstand Landesbezirksfachbereichskonferenz Landesbezirksfachbereichsvorstand Bezirksfachbereichskonferenz/ Bezirksfachbereichsversammlung Bezirksfachbereichsvorstand betriebliche Fachbereichs-/ Vertrauensleuteversammlung (Betriebsgruppe)/ örtliche Fachbereichsversammlung betrieblicher Fachbereichs-/Vertrauensleutevorstand (Betriebsgruppenvorstand)/ örtlicher Fachbereichsvorstand Strukturen in ver.di Stand 01/04 004
5 Bezirksstrukturen/Organe Ebene ( 25 29) Bezirksvorsitzende/r stellv. Bezirksvorsitzende/r Bezirksgeschäftsführung/ stellv. Bezirksgeschäftsführung Revision ( 45) Bundeskongress Landesbezirkskonferenz Landesbezirksvorstand beratende Stimme schlägt vor Del. nom. Mitgl. Bezirksvorstand ( 28 Mitgl./Stellv.) Zusammensetzung: Bezirksvorsitzende/r, Stellvertreter/in Vertreter aus: Ortsvorständen, Fachbereichen, Frauenrat, Jugend, Senioren, übrige Gruppen nach 22 Abs. 4 Bezirkskonferenz ( 26) besteht aus ehrenamtlichen Delegierten der betriebl. FB-Versammlungen, örtl. FB-Versammlungen, Bezirksfachbereichsversamml., Bezirksfachbereichskonferenzen, örtl. Mitgliederversamml., Delegierten der Gruppen n. 22 Abs. 4 Bezirke Bezirksfachbereichskonferenzen/ Bezirksfachbereichsversammlungen (der 13 Fachbereiche) Freie Mitarbeiter/innen, Selbständige Jugend (2 Stimmberechtige) MTI Arbeiter/innen Erwerbslose Beamte/innen Senior/innen Teilnehmer/innen mit beratender Stimme nach 26 Abs. 1 Satz 5 u. 6 Ortsvereine Örtl. Mitgl.-Versammlung, -vorstand Örtliche FB-Versammlung, -vorstand Betriebliche Ebene Betriebl. FB-Versammlung, -vorstand Vertrauensleuteversamml., -vorstand ver.di Mitglieder Strukturen in ver.di Stand 01/04 005
6 Fachbereich und Bezirksebene Bezirkskonferenz ( 25) höchstes Organ des Bezirks ( 26 Zusammensetzung, 27 Einberufung und Durchführung) Alle 4 Jahre vor der ordentlichen Landesbezirkskonferenz. Wählt: Nominiert: Entscheidet: Mitglieder und persönliche Stellvertreter/innen, Vorsitzende/n und Stellvertreter/innen des Bezirksvorstandes, ihre Delegierten für die Landesbezirkskonferenz (Fachbereiche sind angemessen zu beteiligen), ihre Delegierten für den Bundeskongress (siehe 38, gleiche Teile Ebenen/Fachbereiche), Mitglieder der Revisionskommission auf Bezirksebene Auf den Bezirk entfallende Kandidat/innen für den Landesbezirksvorstand. Über Aufträge an den Bezirksvorstand, Anträge an Landesbezirksvorstand u. -konferenz, Bundesvorstand u. -kongress, Geschäftsbericht, Finanzbericht, Revision, Entlastung des Bezirksvorstandes. Wählen Delegierte zur Bezirkskonferenz ( 26) Revisionskommission ( 45) Bezirksvorstand ( 28) Vorsitz, Stellvertretung, Mitglieder, Bezirksgeschäftsführung nimmt mit beratender Stimme teil. Zusätzl. Vertreter/innen: Ortsvorstände, Fachbereiche, min. 2 Bezirksjugendausschuss, Bezirkssenior/innenausschuss, Bezirksfrauenrat, der Gruppen nach 22 Abs. 4 auf Vorschlag der jeweiligen Gremien. Jedes Mitglied hat eine persönliche Stellvertretung. Fachbereiche ( 47 Verhältnis zur Ebene, 48 Organisation) Fachbezogene mitglieder- und betriebsnahe Interessenvertretung. Legen im Rahmen der Satzung ihre Struktur in Statuten mit Zustimmung des Gewerkschaftsrates selbst fest. Verpflichtung auf die Ziele der Gesamtorganisation. Bezirksfachbereichskonferenz ( 52) Findet jeweils vor Bezirks- und Landesbezirksfachbereichskonferenz statt. Festlegung der Zahl des Bezirksfachbereichsvorstandes und Wahl der Mitglieder und pers. Stellvertr., Vorsitz u. Stellvertretung. Wählt: Ihre Kandidat/innen für den Bezirksvorstand, ihre Delegierten für die Landesbezirksfachbereichskonferenz, Bundesfachbereichskonferenz, ihre Delegierten für die Bezirkskonferenz, Landesbezirkskonferenz und den Bundeskongress. Entscheidet: Über Anträge an Vorstände und Konferenzen ( 52 Abs. 3 g), Entgegennahme Geschäfts- und Finanzberichts, Entlastung des Bezirksfachbereichsvorstandes. Delegierte Fachgruppen (Berufsgruppen) ( 49) Über ihre Bildung entscheidet der Bundesfachbereichsvorstand. Fachbereichsstatut und Geschäftsordnung der Fachgruppe regeln Aufgaben, Gliederung, Wahl und Antragsrechte. Ortsverein im Fachbereich ( 51) Örtliche Fachbereichsversammlungen, Fachbereichsvorstände Bezirksfachbereichsvorstand ( 53) Vorsitz und Stellvertretung, Mitglieder und persönliche Vertretung Die Zusammensetzung wird im jeweiligen Fachbereichsstatut festgelegt. Betriebl. Fachbereichsvorstand oder Betriebsgruppenvorstand Vertrauensleutevorstand Vertrauenleutesprecher Die Mitglieder von ver.di bilden ( 50): Vertrauensleuteversamml. Betriebliche Fachbereichsversammlungen (Betriebsgruppe) oder Mitgliederversammlungen Betriebe / Verwaltungen / Einrichtungen ( 59) Bezirksfrauenkonf. ( 59 Abs. 2) Bezirksfrauenrat Bezirksjugend ausschuss ( 60) Wählen Delegierte zur Bezirkskonferenz ( 26) Ortsebene ( 24) Bezirkssenior/ innen ausschuss ( 61) Gruppenkonferenzen ( 22 Abs. 4) für Jugend, Senior/innen, Arbeiter/innen, Beamte/innen, MTI, Freie Mitarbeiter/innen, Erwerbslose Gruppen (nach 22 Abs. 4) Arbeiter/innen ( 62) Beamte/innen ( 63) MTI ( 64) Freie Mitarb. ( 65) Erwerbslose ( 66) Ortsvorstand Örtliche Mitgliederversammlung Strukturen in ver.di Stand 01/04 006
7 Landesbezirksstrukturen/Organe Ebene ( 31 36) Landesbezirksvorsitzende/r Präsidum Landesbezirksleitung/ stellv. Landesbezirksleitung Revision ( 45) Bundeskongress Gewerkschaftsrat Stimmrecht Del. nom. Mitgl. Landesbezirksvorst. ( 34 Mitgl./Stellv.) Zusammensetzung: Mitglieder der Bezirke, der Fachbereiche Frauenrat, Jugend, Senioren und übrige Gruppen setzt sich zu gleichen Teilen aus den geen Delegierten der Bezirkskonferenzen und Fachbereichskonferenzen und der Vertretungen/Gruppen zusammen Bezirke Bezirkskonferenzen Landesbezirkskonferenz ( 32) Landesbezirksfachbereichskonferenzen FB 1 13 Bezirksfachbereichskonferenzen/ -versammlungen FB 1 13 Freie Mitarbeiter/innen, Selbständige Jugend (2 Stimmberechtige) MTI Arbeiter/innen Erwerbslose Beamte/innen Senior/innen Teilnehmer/innen mit beratender Stimme nach 32 Abs. 1, Satz 5; Abs. 3 Ortsvereine Örtl. Mitgl.-Versammlung, -vorstand Örtliche FB-Versammlung, -vorstand Betriebliche Ebene Betriebl. FB-Versammlung, -vorstand Vertrauensleuteversamml., -vorstand ver.di Mitglieder Strukturen in ver.di Stand 01/04 007
8 Bundesstrukturen/Organe ( 37 45) Gewerkschaftsrat ( 41) Zusammensetzung: Zu gleichen Teilen VertreterInnen der Landesbezirke und Fachbereiche (Bund); außerdem: 2 Frauen, 2 Jugend, 2 Senioren, je 1 der übrigen Gruppen gem. 22 Abs. 4; Teilnahme- u. Stimmrecht der Bundesvorstandsmitgl. Beirat ( 43) Landesbezirksleiter/innen Kontroll- u. Beschwerdeausschuss ( 44) Revisionskommission ( 45) berät Bundeskongress ( 37) Ca Delegierte. Setzt sich zu gleichen Teilen aus stimmberechtigten, ehrenamtlichen Delegierten der Ebenen und der Fachbereiche zusammen. (Delegierte der Gruppen gem. 22 Abs. 4) Bezirkskonferenzen Bundesvorstand ( 42) Zusammensetzung: 17 Mitglieder Vorsitzende/r, Bundesfachbereichsleiter/innen, bis zu 5 weitere Mitglieder ( 42 Abs. 4) Landesbezirkskonferenzen Bezirksfachbereichskonferenzen Landesbezirksfachbereichskonferenzen Bundesfachbereichskonferenzen Stimmberechtige/r nach 38 Abs. 1 Satz 5 Freie Mitarbeiter/innen, Selbständige Jugend (2 Stimmberechtige) MTI Arbeiter/innen Erwerbslose Beamte/innen Senior/innen Teilnehmer/innen mit beratender Stimme ( 38 Abs. 2) Ortsebene/Betriebl. Ebene Dienststellen ( 24) ver.di Mitglieder Strukturen in ver.di Stand 01/04 008
9 Fachbereichsstrukturen* ( 46 58) wird vom Bundeskongress ge Bundeskongress Gewerkschaftsrat Bundesfachbereichsleiter/in (hauptamtlich) Mitgl. i. Bundesvorst. Delegierte nominiert Delegierte Bundesfachbereichsvorstand Bundesfachbereichskonferenz Fachgruppenkonferenzen Bundesfachgruppen vorstände* Bestellung durch den Bundesvorstand Bundeskongress Landesbezirkskonferenz Bundeskongress Landesbezirkskonferenz Bezirkskonferenz Landesbezirksfachbereichsvorstand Bezirksvorstand Landesbezirksfachbereichsleiter/in (hauptamtlich) Delegierte nominiert Mitglieder Delegierte nominiert Mitglieder Landesbezirksfachbereichsvorstand Landesbezirksfachbereichskonferenz Delegierte Delegierte Bezirksfachbereichskonferenz Betriebliche Ebene Dienststellen Mitgliederversammlungen, Vertrauensleuteversammlungen Fachbereichsvorstände, Vertrauensleutevorstände Landesbezirksvorstand Bundesfachbereichsvorstand Fachgruppenkonferenzen Ortsvereine* Örtliche Versammlungen Örtliche Vorstände Bezirksfachbereichsvorstand Fachgruppenkonferenzen Landesbezirksfachgruppen vorstände* Bezirksfachgruppen vorstände* *Es können Fachkommissionen, Projektgruppen, Arbeitskreise gebildet werden. ver.di Mitglieder * desweiteren sind die Regelungen in den Fachbereichsstatuten zu beachten Strukturen in ver.di Stand 01/04 009
10 Bezirksstrukturen /Organe Fachbereiche ( 52 53) Bezirksfachbereichsvorstand ( 53) Bundesfachbereichskonferenz Zusammensetzung: Wird im jeweiligen Fachbereichsstatut festgelegt. Bezirksvorstand Del. nom. Mitgl. Bezirksfachbereichskonferenz ( 52) Zusammensetzung: Delegierte aus betrieblichen bzw. örtlichen Fachbereichsversammlungen bzw. Fachgruppen; Bezirksgeschäftsführer/in mit beratender Stimme Bezirksfachgruppen Landesbezirksfachbereichskonferenz Bundeskongress Landesbezirkskonferenz Bezirkskonferenz Fachgruppenvorstände Fachgruppenkonferenzen Fachgruppe 1 Fachgruppe 2 Fachgruppe 3 Fachgruppe 4 Delegierte der Betriebsgruppen... Betriebliche Ebene Dienststellen ver.di Mitglieder Strukturen in ver.di Stand 01/04 010
11 Landesbezirksstrukturen /Organe Fachbereiche ( 54 55) Bundesfachbereichskonferenz Bundeskongress Landesbezirkskonferenz Landesbezirksfachbereichsleitung (hauptamtlich) Delegierte der Fachgruppen Landesbezirksvorstand beratende Stimme Del. nom. Mitgl. Landesbezirksfachbereichsvorst. ( 55) Zusammensetzung: Wird im jeweiligen Fachbereichsstatut festgelegt. Landesbezirksfachbereichskonferenz ( 54) Zusammensetzung: Delegierte aus betrieblichen bzw. örtlichen Fachbereichsversammlungen oder der Bezirksfachbereichskonferenzen sowie der Fachgruppen Landesbezirksfachgruppen Fachgruppenvorstände Fachgruppenkonferenzen Fachgruppe 1 Fachgruppe 2 Fachgruppe 3 Fachgruppe 4... Bezirksfachbereichsvorstand ( 53) Zusammensetzung: Wird im jeweiligen Fachbereichsstatut festgelegt. Bezirksfachgruppen Fachgruppe 1 Bezirksfachbereichskonferenz ( 52) Zusammensetzung: Delegierte aus betrieblichen bzw. örtlichen Fachbereichsversammlungen bzw. Fachgruppen; Bezirksgeschäftsführer/in mit beratender Stimme Delegierte der Betriebsgruppen Fachgruppenvorstände Fachgruppenkonferenzen Fachgruppe 2 Fachgruppe 3 Fachgruppe 4... Betriebliche Ebene Dienststellen ver.di Mitglieder Strukturen in ver.di Stand 01/04 011
12 Einrichtung von Fachgruppen ( 49) Fachbereich 1 Fachbereich 3 Fachbereich 4 Finanzdienstleistungen Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Sozialversicherung Banken Deutsche Bundesbank Öffentlich-Rechtliche Sparkassen Postbank Versicherungen Fachbereich 2 Ver- und Entsorgung Energiewirtschaft Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bergbau* Kirchen, Diakonie und Caritas Krankenhäuser Psychatrische Einrichtungen Ambulante und teilstationäre Pflege Einrichtungen der Rehabilitation Einrichtungen der Rettungsdienste Wohlfahrtsverbände, soziale Dienste Berufsgruppe mediz.-techn. Assistenten Berufsgruppe Ärzte Berufsgruppe Pflegeberufe Bundesanstalt für Arbeit Gesetzliche Krankenkassen Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung und Unfallschutz * In diesem Bereich keine Organisationszuständigkeit im Sinne des 4 und Anh. 1 der ver.di Satzung. Die Bildung von Fachgruppen erfolgt auf Grundlage der Grundsätze vom 5. Dez Strukturen in ver.di Stand 01/04 012
13 Einrichtung von Fachgruppen ( 49) Fachbereich 5* Fachbereich 6 Fachbereich 7 Bildung, Wissenschaft und Forschung Bund und Länder Gemeinden Hochschulen Forschungseinrichtungen Fort- und Weiterbildungseinrichtungen/Öffentliche Schulen Studentenwerke Archive, Dokumentationseinrichtungen und Bibliotheken Studierende/Schüler Bundeswehr Stationierungsstreitkräfte Bundes- u. Landesverwaltung/ Landessozialverwaltung Bundes- und Landesfinanzund Steuerverwaltung Justiz Bundesverkehrsverwaltung/ Straßenbauverwaltung Flugsicherung Staatliche Bauverwaltung Statistische Bundes- und Landesämter Allgemeine Kommunalverwaltung Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe Schulen (Schulmeister, Schulsekretärinnen) Gartenbau, Friedhöfe und Forsten Feuerwehr * Im Fachbereich 5 Arbeitsgruppen Strukturen in ver.di Stand 01/04 013
14 Einrichtung von Fachgruppen ( 49) Fachbereich 8 Medien, Kunst und Kultur, Druck und Papier, industrielle Dienste und Produktion Fachbereich 9 Telekommunikation, Info-Technologie, DV Fachbereich 11 Verkehr Metallverarbeitende Stahl- und Elektroindustrie* Chemische Industrie, weitere Industriebereiche* Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie Druckindustrie und Zeitungsverlage Verlage und Agenturen Rundfunk, Film, Audiovisuelle Medien Journalismus Deutsche JournalistInnen Union (dju) Literatur Verband deutscher Schriftsteller Bildende Kunst Theater u. Bühnen, kulturelle Einrichtungen u. Veranstaltungswesen, Darstellende Kunst Musik Berufssport Festnetzkommunikation/Online/ Regulierungsbehörde T/P Mobilkommunikation Informationstechnologie/ Datenverarbeitung Fachbereich 10 Postdienste, Speditionen und Logistik Postdienste Kurier-, Express- und Paketdienste Speditionen und Logistik Häfen Schifffahrt (See-, Küsten- u. Binnenschifffahrt Luftverkehr Schienenverkehr Straßenpersonenverkehr * In diesen Bereichen keine Organisationszuständigkeit im Sinne des 4 und Anh. 1 der ver.di Satzung. Die Bildung von Fachgruppen erfolgt auf Grundlage der Grundsätze vom 5. Dez Strukturen in ver.di Stand 01/04 014
15 Einrichtung von Fachgruppen ( 49) Fachbereich 12 Fachbereich 13 Handel Besondere Dienstleistungen Einzelhandel Großhandel Grundstücks- und Wohnungswesen Zeitarbeitsunternehmen Call-Center (branchenabhängig) Parteien/Verbände Beratung und Forschung Sonstige Dienstleistungen Reisebüros, Reiseveranstalter, Touristik Strukturen in ver.di Stand 01/04 015
Fachbereichsstatut Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen. Fachbereich 3
Fachbereichsstatut Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Fachbereich 3 Zuletzt geändert durch den Gewerkschaftsrat in seiner Sitzung am 29./30. November 2005 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundsätze
MehrFachbereichsvorstand Fachbereichskonferenz
Fachbereichsvorstand Die Zusammensetzung des Fachbereichsvorstandes soll die Berufs- und Fachgruppen im Fachbereich sowie die Aktivitäten, die Größe und Bedeutung der Betriebsgruppen angemessen berücksichtigen.
MehrFachbereichsstatut. Sozialversicherung. Fachbereich 4
Fachbereichsstatut Sozialversicherung Fachbereich 4 Die Fachbereichsstatuten sind unter dem Vorbehalt der weiteren Prüfung der Konformität mit Satzung, Budgetierungs- und Tarifarbeitsrichtlinie am 22./23.
MehrRichtlinie zur. Erwerbslosenpolitik. Zuletzt geändert durch den Gewerkschaftsrat in seiner Sitzung am 14./
Richtlinie zur Erwerbslosenpolitik Zuletzt geändert durch den Gewerkschaftsrat in seiner Sitzung am 14./15.03.2013. Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze 3 2. Kriterien der Gruppenzugehörigkeit 3 3. Ziele und
MehrRichtlinie. Senior/innenpolitik. Zuletzt geändert durch den Gewerkschaftsrat in seiner Sitzung am November 2012.
Richtlinie Senior/innenpolitik Zuletzt geändert durch den Gewerkschaftsrat in seiner Sitzung am 12.-13. November 2012. Inhaltsverzeichnis 1. Gruppenzugehörigkeit und bezirkliche Zuordnung 3 2. Zielsetzung
MehrI. Richtlinie für Wahlen von Personalvertretungen und Betriebsvertretungen bei den Stationierungsstreitkräften einschließlich der JAV-Wahlen
Richtlinie zur Aufstellung der KandidatInnen der Gewerkschaft ver.di für die Personalvertretungswahlen, die Wahlen der Betriebsvertretungen bei den Stationierungsstreitkräften sowie Betriebsratswahlen
MehrWahlen der Schwerbehindertenvertretungen
Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen endgültige Ergebnisse und Analysen Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung Inhalt Einleitung... Verteilung von Vertrauenspersonen... 3 Verteilung
MehrRichtlinie für Selbstständige
Richtlinie für Selbstständige Zuletzt geändert durch den Gewerkschaftsrat in seiner Sitzung am 13./14. Juni 2017. Inhaltsverzeichnis Seite Abschnitt I Allgemeines... 3 1. Personeller Geltungsbereich...
MehrFachbereichsstatut Fachbereich Medien, Kunst und Industrie Inhaltsverzeichnis
Fachbereichsstatut Fachbereich Medien, Kunst und Industrie Inhaltsverzeichnis 1. Zugehörigkeit zum Fachbereich... 2 2. Organisatorische Gliederung... 2 3. Örtliche und betriebliche Fachbereichsarbeit...
MehrSatzung. ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Satzung ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.v. Impressum: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.v., Bundesverwaltung, Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart. Verantwortlich: Klaus Hecht,
MehrDie Münchner SPD Ortsverein Au
NIEDERSCHRIFT Die Münchner SPD Ortsverein Au Teilnehmer: Siehe Anwesenheitsliste Projekt: Ortsverein Au Verteiler: Klaus Längin Karlheinz Jacobs Renate Messinger Nicole Meyer Denis Neofotistos Johannes
MehrRichtlinie zur Betriebs- und Vertrauensleutearbeit (gemäß 50 Absatz 3 der Satzung)
Ver.di-Bundesvorstand 1. März 2002 Ressort 4, Bereich Mitbestimmung (Geändert in Ziffer 3 durch GR 233 am 05. März 2004) Richtlinie zur Betriebs- und Vertrauensleutearbeit (gemäß 50 Absatz 3 der Satzung)
Mehrver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Satzung ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft zuletzt geändert durch den 4. Ordentlichen ver.di-bundeskongress vom 20. bis. 26. September 2015 in Leipzig Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 6 1 Name
MehrHANDBUCH FÜR VERTRAUENSLEUTE UND AKTIVE IM BETRIEB
HANDBUCH FÜR VERTRAUENSLEUTE UND AKTIVE IM BETRIEB spass. erfolg. stärke Rechtliche und formale Grundlagen der Vertrauensleutearbeit im Betrieb Rechtliche und formale Grundlagen der Vertrauensleutearbeit
MehrFachbereichsstatut. Finanzdienstleistungen Fachbereich 1. Zuletzt geändert durch den Gewerkschaftsrat in seiner Sitzung am 29./30. Januar 2014.
Fachbereichsstatut Finanzdienstleistungen Fachbereich 1 Zuletzt geändert durch den Gewerkschaftsrat in seiner Sitzung am 29./30. Januar 2014. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Geltungsbereich... 3 2. Personen-
MehrRahmenwahl- und Verfahrensordnung (RWVO) für satzungsgemäße Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen in ver.di
Rahmenwahl- und Verfahrensordnung (RWVO) für satzungsgemäße Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen in ver.di Zuletzt geändert durch den Gewerkschaftsrat in seiner Sitzung am 24./25. September
Mehrver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Satzung ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft zuletzt geändert durch den 3. Ordentlichen Bundeskongress 17. 24. September 2011 in Leipzig und durch Beschluss des Gewerkschaftsrates vom 14. März 2012
MehrAktuelle Entwicklungen im Bereich der Minijobs. 2. Quartalsbericht 2017 Diagramme und Tabellen
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Minijobs 2. Quartalsbericht 2017 Diagramme und Tabellen 2 Impressum Herausgeber Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Minijob-Zentrale Abteilung VII 45115
MehrSatzung des Bezirksverbandes München der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Stadtverband München Satzung des Bezirksverbandes München der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft I. Name und Sitz 1 1.1 Der Bezirksverband München ist eine
MehrAktuelle Entwicklungen im Bereich der Minijobs. 1. Quartalsbericht 2017 Diagramme und Tabellen
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Minijobs 1. Quartalsbericht 2017 Diagramme und Tabellen 2 Impressum Herausgeber Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Minijob-Zentrale Abteilung VII 45115
MehrSatzung V E R E I N T F Ü R G E R E C H T I G K E I T. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 3. B U N D E S K O N G R E S S
A N T R Ä G E S I Satzungsanträge p Satzung V E R E I N T F Ü R G E R E C H T I G K E I T Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft S 3. B U N D E S K O N G R E S S Antragsverzeichnis nach Sachgebieten Adressat
MehrSatzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.
MehrFoto: Joachim E. Roettgers GRAFFITI STARK MIT DIR STARK MIT VER.DI
Foto: Joachim E. Roettgers GRAFFITI STARK MIT DIR STARK MIT VER.DI GEMEINSAM BESSER STÄRKER Wachstum und Wohlstand fallen nicht vom Himmel. Gewerkschaften... vertreten die Interessen der Beschäftigten
MehrWahlvorschlag zur Wahl der Mitglieder des Gewerkschaftsrates
Wahlvorschlag zur Wahl der Mitglieder des Gewerkschaftsrates Die 6 als Vorratsmandate gekennzeichneten Vorschläge sind nur dann Bestandteil des Wahlvorschlages, wenn der Bundeskongress der mit Antrag S
MehrSatzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - AGSV Länder -
Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - Länder - 1 Name, Sitz (1) Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der
MehrAktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
MehrDEUTSCHES SPORTABZEICHEN
2009 Veränderung zum Anteil DSA zur 2008 Jugend Erwachsene Gesamt Vorjahr Bevölkerung des BL* Baden-Württemberg** 73.189 33.054 106.243 103.451 2.792 2,70% 0,99% Bayern 134.890 23.690 158.580 160.681-2.101-1,31%
MehrOrganisationswahlen in ver.di
ver.di Karl-Liebknecht-Str. 30-32 04107 Leipzig der DAK-Gesundheit im ver.di- Landesbezirk Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Karl-Liebknecht-Str. 30-32 04107 Leipzig
MehrJÄHRLICHE STATISTISCHE GESAMTAUFSTELLUNG nach 30a Nr. 2 VOL/A
Die nachfolgenden Übersichten beruhen auf den dem BMWA von den öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung gestellten Daten. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. JÄHRLICHE STATISTISCHE
MehrRichtlinie DGB-Jugend Beschlossen durch: DGB-Bundesvorstand
Richtlinie DGB-Jugend Beschlossen durch: DGB-Bundesvorstand Beschlossen am: 01.10.2013 Geändert am: Gültig seit: 01.10.2013 Ersetzt RL vom: 08.04.1997 Bearbeitende Abteilungen: Organisationspolitik und
MehrPapier und Pappe verarbeitende Industrie
Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 69.500 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen
MehrPapier und Pappe verarbeitende Industrie
Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 72.200 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 9,00 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen
MehrPapier verarbeitende Industrie
Papier verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 74.400 Beschäftigte. 3 von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8 und 8,50. Alle anderen Gruppen liegen darüber, 78 Gruppen
MehrLand Hamburg. Der Arbeitsmarkt im Februar 2016
Land Hamburg Der Arbeitsmarkt im 2016 Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Land Hamburg Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Land Hamburg im 2016, Bundesagentur für Arbeit Seite 2 Arbeitslosigkeit Bestand
MehrSozialdemokratische Partei Deutschlands. Satzung des SPD-Ortsvereins Höchst i.odw.
SPD Ortsverein Höchst im Odenwald Sozialdemokratische Partei Deutschlands Satzung des SPD-Ortsvereins Höchst i.odw. 1 Name, Tätigkeitsgebiet 1. Der Ortsverein umfasst den Bereich der Gemeinde Höchst im
MehrFachbereichsstatut Postdienste, Speditionen und Logistik Fachbereich 10
Fachbereichsstatut Postdienste, Speditionen und Logistik Fachbereich 10 Verabschiedet am 22./23. Oktober 2000 in der Mitgliederversammlung der Go-ver.di in Magdeburg Geändert: jeweils durch Beschluss des
MehrGrundordnung der Hochschule Rhein-Waal
Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal vom 13.07.2009 (Amtliche Bekanntmachung 01/2009) in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 05.03.2012 (Amtliche Bekanntmachung vom 08.03.2012, lfd. Nr. 05/2012)
MehrGeschäftsordnung. Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AG ELF)
Geschäftsordnung Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AG ELF) Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Herausgeber: Redaktion: Verantwortlich:
MehrSynopse zu den Satzungsänderungen der Bezirksgruppe Offenbach und Osthessen
Aktuelle Satzung: Vorschlag Satzungsänderung: 1 Name und Sitz ( 3 ) Sitz der Bezirksgruppe ist Offenbach am Main. Sie ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main einzutragen. 7 Rechte
MehrAktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
MehrGeschäftsordnung Fachgruppe Medien
Geschäftsordnung Fachgruppe Medien I. Geltungsbereich II.2. Ebenen Die Fachgruppe Medien vertritt die Interessen journalistisch tätiger ver.di-mitglieder aller Medien und aller angestellten und freien
MehrGeschäftsordnung. Arbeitskreis Schule, Bildung und Sport der CSU
Geschäftsordnung Arbeitskreis Schule, Bildung und Sport der CSU Diese Satzung wurde auf der Landesversammlung des AKS am 28. November 2008 in München beschlossen, vom Parteivorstand der CSU am 02. Februar
MehrSatzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel
Lesefassung Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Zuletzt geändert mit der 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel durch Kreistag des Altmarkkreises
MehrFachbereichsstatut Finanzdienstleistungen. Fachbereich 1
Fachbereichsstatut Finanzdienstleistungen Fachbereich 1 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 4 2. Personen- und Statusgruppen 4 2.1 Frauen- und Gleichstellungspolitik 4 2.2 Jugend 4 2.3 Senior/innen 5
MehrGeschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-
Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die im Land Bayern ansässigen Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden den Landesverband
MehrSatzung des Evangelischen Fachverbandes Sucht Rheinland Westfalen Lippe
Satzung Fachverband Sucht Rheinland Westfalen Lippe SaFvbSu 310.11 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Sucht Rheinland Westfalen Lippe Vom 17. November 2009 (KABl. 2010 S. 81) Inhaltsübersicht 1 1
MehrSatzung der Frauen Union der CDU Rheinland-Pfalz
Satzung der Frauen Union der CDU Rheinland-Pfalz 1 (1) Die Frauen Union der Christlich Demokratischen Union Rheinland-Pfalz ist der organisatorische Zusammenschluss der weiblichen Mitglieder dieses Landesverbandes.
MehrAusgewählte Kündigungstermine für Lohn- und Gehaltstarifverträge
WSI-Tarifarchiv: Tarifrunde 2004: Die e 40 23.09.2003 Die Tarifrunde 2003 ist noch nicht ganz beendet: In der Eisen- und Stahlindustrie wird beispielsweise noch verhandelt, Ende September läuft der Gehaltstarifvertrag
MehrStatistischer Bericht
Statistischer Bericht P I 2 hj 1 / 16 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen statistik Berlin Brandenburg Arbeitnehmerentgelt, Bruttolöhne -gehälter Arbeitnehmer im Land Berlin nach Wirtschaftsbereichen
MehrSatzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen
Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen 1Träger (1) Der Evangelische Kirchenkreis Altenkirchen ist Träger des Diakonischen Werkes des Evangelischen Kirchenkreises
MehrGewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern
Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169
Mehr2 Mitgliedschaft 2.1 Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer gemäß Ziff. 2.2 sind Mitglieder
Geschäftsordnung für die Fachgruppe Literatur Verband deutscher Schriftsteller, VS (FG 8) im Fachbereich Medien, Kunst und Industrie (FB 8) der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Fassung vom 13.
MehrSie können uns den fragebogen aber auch per Post an die unten genannte Adresse schicken:
Fax an: 0700/ 247 367 48 Von: Fax Nr.: Sie können uns den fragebogen aber auch per Post an die unten genannte Adresse schicken: Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Nummer 0551 / 4 88 35 45 oder
MehrIn der Satzung sind die Regeln für den Fach-Verband beschrieben.
1. Satzung In der Satzung sind die Regeln für den Fach-Verband beschrieben. Einleitung Wir achten in unserer Arbeit darauf, was in der Bibel steht. Gott ist allen Menschen nahe. Er macht keinen Unterschied,
MehrFachbereichsstatut. Postdienste, Speditionen und Logistik. Fachbereich 10
Fachbereichsstatut Postdienste, Speditionen und Logistik Fachbereich 10 Die Fachbereichsstatuten sind unter dem Vorbehalt der weiteren Prüfung der Konformität mit Satzung, Budgetierungs- und Tarifarbeitsrichtlinie
MehrGewerbeanmeldungen nach Bundesländern
Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124
MehrSatzung des Evangelischen Fachverbandes für Altenarbeit in den Diakonischen Werken der Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche
Satzung Fachverband Altenarbeit SaFvbALT 313 Archiv Satzung des Evangelischen Fachverbandes für Altenarbeit in den Diakonischen Werken der Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche Vom 30.
MehrBautätigkeitsstatistik
ZNWB Zentralstelle für Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen Bautätigkeitsstatistik Baufertigstellungen Schulgebäude 1991-2000 Allgemein- und berufsbildende Schulen Datenquelle Statistische
MehrI. Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)
SPD Landesverband Berlin Kurt-Schumacher-Haus Vorstandsbüro B 52 2007 04 GLV 02.11.2007 LV 05.11.2007 Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im SPD Landesverband Berlin sowie
MehrGeschäftsordnung der Senioren-Union der Christlich-Sozialen Union in Bayern
Geschäftsordnung der Senioren-Union der Christlich-Sozialen Union in Bayern Herausgeber: Verantwortlich: Senioren-Union der CSU CSU-Landesleitung Franz Josef Strauß-Haus Nymphenburger Straße 64 80335 München
MehrKündigungsterminkalender für die Lohn- und Gehaltsrunden
kalender für die Lohn- und Gehaltsrunden 2006-2008 30.09.06 Privates Verkehrsgewerbe Bayern; (Speditionen) Berlin, Brandenburg 103.700 NGG Brot- u. Backwarenindustrie Rheinland-Pfalz, Bayern, Ost u. Berlin-West
MehrSatzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - 1
Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - - 1 der Stadt Düren vom 20.05.2003, in Kraft getreten am 13.7.2003, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 20.12.2004, 24.8.2006, 04.11.2009
MehrSatzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel
Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz
Mehr382. Ordnung des Evangelischen Schulwerks in Württemberg
Evangelisches Schulwerk 382 382. Ordnung des Evangelischen Schulwerks in Württemberg Verordnung des Oberkirchenrats vom 30. März 2004 (Abl. 61 S. 103) Mit Zustimmung des Konvents des Evangelischen Schulwerks
Mehr5.1 Seite Jugendamt. S a t z u n g
5.1 Seite - 1 - S a t z u n g für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - 1 der Stadt Düren vom 20. Mai 2003, in Kraft getreten am 13.7.2003, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 20.12.2004,
MehrGeschäftsordnung der Senioren-Union der Christlich-Sozialen Union in Bayern
Geschäftsordnung der Senioren-Union der Christlich-Sozialen Union in Bayern Herausgeber: Verantwortlich: Senioren-Union der CSU CSU-Landesleitung Franz Josef Strauß-Haus Mies-van-der-Rohe-Straße 1 80807
MehrGESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE BUNDESFACHAUSSCHÜSSE, LIBERALEN FOREN UND KOMMISSIONEN DER FDP. gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE BUNDESFACHAUSSCHÜSSE, LIBERALEN FOREN UND KOMMISSIONEN DER FDP gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung Die Geschäftsordnung für Bundesfachausschüsse, Liberale Foren und Kommissionen der
MehrSATZUNG Beitragsregelung
SATZUNG Beitragsregelung des Kreisverbandes Pinneberg In der verabschiedeten Neufassung vom 19. Februar 2001 Änderung vom 10. April 2006 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabe, Name und Sitz 3 2 Mitgliedschaft
MehrManfred Güllner: Öffentliche Daseinsvorsorge - Erfahrungen, Einschätzungen und Erwartungen der Bürger. forsa. P090 05/09 Gü/Wi
Manfred Güllner: Öffentliche Daseinsvorsorge - Erfahrungen, Einschätzungen und Erwartungen der Bürger Problemprioritäten: August 2008 bis März 2009 70 % 60 50 40 30 20 10 0 Woche 32 34 36 38 40 42 44 46
MehrOC Bochum Gelsenkirchen Satzung
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen ACV Automobil-Club Verkehr Ortsclub (OC) Bochum- Gelsenkirchen. 2. Er ist eingetragener Verein mit Sitz in Bochum. 3. Der OC ist eine rechtlich
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN
MehrBevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025
Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante
MehrVerband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G
Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,
MehrKonjunktur aktuell. Bruttoinlandsprodukt in den Bundesländern (preisbereinigt) Entwicklung im 1. Halbjahr 2016 gegenüber dem 1. Halbjahr 2015 in %
Bruttoinlandsprodukt in den Bundesländern (preisbereinigt) Entwicklung im 1. Halbjahr 2016 gegenüber dem 1. Halbjahr 2015 in % Bayern 3,3 Bremen 3,1 Brandenburg 2,9 Berlin Sachsen 2,5 2,6 Baden-Würtemberg
MehrSATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER
SATZUNG DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN In Ergänzung der Statuten der übergeordneten Parteigliederungen gibt sich der SPD- Ortsverein Netphen folgende Satzung 1 Name, Tätigkeitsgebiet
MehrEHRENAMTSSTIFTUNG MV 1
15.11.2017 EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1 Anteile freiwillig Engagierter im Ländervergleich 2014 42,7 36,0 42,8 42,3 46,2 37,2 Quelle: Freiwilligensurvey 2014 Bundesland Engagementquote Rheinland-Pfalz 48,3 Baden-Württemberg
MehrSatzung der GDL-Jugend
Satzung der GDL-Jugend 1 Name und Zusammensetzung (1) Die Jugend der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL-Jugend) fasst die Mitglieder der Gewerkschaft bis zum vollendeten 27. Lebensjahr zusammen.
MehrRichtlinie Gewerkschaftliche Seniorenarbeit der EVG (Satzung 27 Ziffer 2) (Stand )
SENIOREN: INFORMATIONEN RATSCHLÄGE - HINTERGRÜNDE Richtlinie Gewerkschaftliche Seniorenarbeit der EVG (Satzung 27 Ziffer 2) (Stand 19.07.2016) Grundsätze, Ziele und Aufgaben: (Satzung 3 Abs. 5 h und 27
MehrGeschäftsordnung ProEbersbach e.v.
Geschäftsordnung ProEbersbach e.v. 1 Allgemeines 1.1 Die Mitglieder des erweiterten Vorstands führen die Geschäfte des ProEbersbach e.v. nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung.
MehrSatzung. des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen
Satzung des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen beschlossen von der Bereichsvertreterversammlung am 1.10.1998, geändert durch die Bereichsvertreterversammlung
MehrGeschäftsordnung der Senioren-Union der CSU
Geschäftsordnung der Senioren-Union der CSU Herausgeber: Verantwortlich: Senioren-Union der CSU CSU-Landesleitung Franz Josef Strauß-Haus Mies-van-der-Rohe-Straße 1 80807 München Günter Leinfelder (Landesgeschäftsführer)
MehrUnternehmensstatistik der IHK Dresden einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen
einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen HR-Firmen* KGT Insgesamt davon ZN+BST A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 233 25 537 770 01 Landwirtschaft, Jagd u. damit verbundene Tätigkeiten
MehrUnternehmensstatistik der IHK Dresden einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen
einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen HR-Firmen* KGT Insgesamt davon ZN+BST A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 249 31 585 834 01 Landwirtschaft, Jagd u. damit verbundene Tätigkeiten
MehrSatzung der AG MAV Westfalen
Satzung der AG MAV Westfalen 1 Name und Zweck (1) Die Mitarbeitendenvertretungen der Einrichtungen und Dienststellen, die dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen oder der lippischen
MehrGEWERKSCHAFT TECHNIK UND NATURWISSENSCHAFT IM ÖFFENTLICHEN DIENST BUND DER TECHNISCHEN BEAMTEN, ANGESTELLTEN UND ARBEITER
GEWERKSCHAFT TECHNIK UND NATURWISSENSCHAFT IM ÖFFENTLICHEN DIENST im dbb - beamtenbund und tarifunion in NRW BUND DER TECHNISCHEN BEAMTEN, ANGESTELLTEN UND ARBEITER Fachgruppe Mensch - Umwelt - Technik
MehrGrundlagen der Vertrauensleutearbeit
Grundlagen der Vertrauensleutearbeit VL und IG Metall IG Metall / FB Betriebs- und Branchenpolitik / Ressort Vertrauensleute und Betriebspolitik Vertrauensleute sind Mittler zwischen Betrieb und Verwaltungsstelle
MehrDeutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL)
Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) Arbeits- und Organisationsschema des DVAL verabschiedet von der Hauptversammlung des DVAL am 16.09.2009 A. Arbeitsschema
MehrStadt Dessau-Roßlau. Satzung des Jugendamtes. 12. Dezember Dezember Dezember /09, S
Stadt Dessau-Roßlau Satzung des Jugendamtes Unterzeichnung durch OB Beschlussfassung im Stadtrat Veröffentlichung im Amtsblatt - Amtliches Verkündungsblatt - Inkraftsetzung 12. Dezember 2008 10. Dezember
MehrStatistischer Bericht
Statistischer Bericht P I 1 j / 15 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen statistik Berlin Brandenburg Bruttoinlandsprodukt Bruttowertschöpfung im Land Berlin nach Wirtschaftsbereichen 1991 bis 2015 Berechnungsstand:
MehrSatzung der SPD Schweinfurt
Satzung der SPD Schweinfurt 1: Name und Sitz Der Kreisverband Schweinfurt-Stadt der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Schweinfurt. Er führt den Namen SPD
Mehr