TOP 1 Netzwerk für Kinderschutz meets Bündnis gegen häusliche Gewalt

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1 P R O T O K O L L Bündnis gegen häusliche Gewalt und Forum Kinderschutz Datum: Zeit: 8:3012:00 Uhr Ort: Theaterstr. 11 Themen: 1. Begrüßung, Tagesordnung 2. Netzwerk für Kinderschutz meets Bündnis gegen häusliche Gewalt 2. Thema: Rückmeldung von der BundLänder Arbeitsgruppe ( s. Anhang) 3. Datenschutz: Input durch Herrn Gagelmann, Datenschutzbeauftragter der Stadt Dresden, Diskussions und Fragerunde 4. Infos TOP 0 Begrüßung Begrüßung durch Frau Müller und Frau Röhr, gemeinsame Veranstaltung des Bündnis gegen häusliche Gewalt und des Forum Kinderschutz zum kennenlernen, Schnittstellenbetrachtung, Transparenz TOP 1 Netzwerk für Kinderschutz meets Bündnis gegen häusliche Gewalt Vorstellung der Arbeitsschwerpunkte des Bündnis gegen häusliche Gewalt, Sylvia Belinda Müller, D.I.K. Grundidee des Bündnisses In den letzten Jahren fand im Freistaat Sachsen bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt ein Paradigmenwechsel statt: Aus punktueller Unterstützung und Beratung der Opfer entwickelte sich eine umfassende Kette staatlicher und nichtstaatlicher Interventionsmaßnahmen. Das Dresdner Bündnis gegen häusliche Gewalt möchte dazu beigetragen, dass die vorhandenen Interventionsmöglichkeiten im Sinne der Betroffenen ausgeschöpft werden. Die Gründung des Bündnisses erfolgte deshalb mit dem Ziel, die Situation von Gewalt betroffenen Frauen, Kindern und Männern in Dresden zu verbessern, durch ein abgestimmtes und interdisziplinär arbeitendes Netzwerk. Das Bündnis wird von der Dresdner Interventions und Koordinierungsstelle für Bekämpfung häuslicher Gewalt/Gewalt im sozialen Nahraum D.I.K. koordiniert. Das Bündnis: ist ein interdisziplinäres professionsübergreifendes Gremium, trifft sich viermal im Jahr, dient dem Informations und Wissenstransfer, der Bedarfs und Schwachstellenanalyse und der Planung gemeinsamer Aktivitäten. Die Unterarbeitsgruppen des Bündnisses treffen sich in von ihnen selbstbestimmten Terminen zu den Schwerpunkten: Öffentlichkeitsarbeit, Stalking, Kinder, Justiz, Gesundheit, Zwangsverheiratung, 1

2 Inhalte der Arbeit der Arbeitsgruppen sind: Erarbeitung von Handlungsleitlinien und Bildungsmodulen für beteiligte Berufsgruppen, Analyse vorhandener Bedarfe, Entwicklung von Handlungsketten, Fallberatung, Sensibilisierung etc. Was wurde schon erreicht: Zugang zu Unterstützungsangeboten für Betroffene und Multiplikator_innen wurde verbessert und bekannter gemacht; Sensibilisierung der Öffentlichkeit u./o. der staatlichen Einrichtungen/ Behörden zum Thema häusliche Gewalt und Stalking durch Aktionstage/Fachtagungen, Weiterbildungen, Fachberatungen und Expert_innenanhörungen Entwicklung und Erstellung von Informationskarten und Bilderbroschüren über Hilfseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, die Gewalt zu Hause erleben, z.b. Dicke Luft zu Hause? Schlechtes Wetter im Anflug? Die Bündnisarbeit erfolgt auf ehrenamtlicher Basis 2

3 Das Bündnis ist mit anderen Netzwerken vernetzt: Diese sind: andere: Sächsisches Netzwerk gegen Zwangsverheiratung, Netzwerk gegen häusliche Gewalt Leipzig, LAG Frauenschutzhäuser und Interventionsstellen, Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Lenkungsausschuss gegen häusliche Gewalt, Landespräventionsrat Sachsen, LAG Gleichstellungsbeauftragte und v.a.mehr Vorstellung der Arbeitsschwerpunkte des Netzwerks für Kinderschutz und Frühe Hilfen, Viviane Röhr, Koordinatorin des Netzwerks Grundidee des Netzwerks: Es besteht eine Verantwortungsgemeinschaft für das gesunde, geistige und körperliche Aufwachsen von Kinder. Auch der Schutz des Kindeswohls ist gemeinsame Aufgabe aller Professionen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt kommen, deshalb ein interdisziplinäres Netzwerk. Koordinationsstelle mit Anbindung an das Jugendamt mit folgenden Schwerpunktaufgaben: Ausbau und Optimierung der interdisziplinären Zusammenarbeit mit allen Professionen, die beruflich mit Kindern in Kontakt kommen Entwicklung verbindlicher Melde und Informationsstrukturen Schwerpunkt: Förderung und Ausbau der Frühen Hilfen Qualifizierung der Fachkräfte Sensibilisierung der Öffentlichkeit Das zentrale Gremium des Netzwerks ist das Forum Kinderschutz. Verteterinnen und Verteter aus den Bereichen Kinder und Jugendhilfe (Jugendamt, freie Träger, Kindertagesbetreuung), Gesundheitswesen (SPZ, Kliniken, Hebammenverband, Rettungsdienst), Suchthilfe, Ordnungswesen (Polizei), Bildungswesen (Bildungsagentur) u.a. treffen sich 4mal im Jahr zum interdisziplinären Fachaustausch. Das Forum Kinderschutz ist ein interdisziplinäres professionsübergreifendes Gremium, repräsentiert das Netzwerk für Kinderschutz, trifft sich viermal im Jahr, dient dem Informationstransfer (Multiplikation), der Bedarfsermittlung und Planung gemeinsamer Aktivitäten. Unterarbeitsgruppen bearbeiten bestimmte Themenschwerpunkte, z.b. AG Kindeswohl hat den Dresdner Kinderschutzordner erstellt. 3

4 Ergebnisse Netzwerk für Kinderschutz regelmäßiger interdisziplinärer Fachaustausch im vierteljährlichen Forum Kinderschutz als interdisziplinäres Netzwerkforum Fachaustausch der insoweit erfahrenen Fachkräfte Kooperationsvereinbarungen zum Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung und deren Evaluation mit zahlreichen kooperationspartnern, z. B. Familiengericht (2005), Drogenhilfe (2005/2010), Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen (2008), Sozialamt (2009), Sächsischer Hebammenverband (2009), Schulverwaltungsamt und Bildungsagentur (2010), Gesundheitsamt (2011), Kreissportbund (2011), Jobcenter (2012), Universitätsklinikum (2013), 220 Trägervereinbarungen nach 8a SGB VIII Erarbeitung unterstützender Materialien, zusammengefasst Dresdner Kinderschutz Ordner Unterstützung und Begleitung verschiedener Modellprojekte, z.b. Pro Kind ( ), Modellprojekt HinsehenErkennenHandeln zur Qualifizierung des medizinischen Personal zum Kinderschutz und zu häuslicher Gewalt Etablierung Begrüßungsbesuche in Familien nach Geburt eines Kindes verstetigt Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen, konkret zwei neue Projekte erschaffen Aufsuchende Gesundheitshilfe am Gesundheitsamt/Familienhebammen und Ehrenamtsprojekt Gemeinsam mit Eltern Unterstützung in Belastungssituationen und Krisen am Kaleb e.v. Newsletter Netzwerk für Kinderschutz, vierteljährlich jährlicher Netzwerkfachtag Informationsveranstaltungen Aufbau der Internetpräsenz mit spezieller Seite für Fachkräfte in Dresden Plakatkampagnen, Infokarten Interdisziplinäre Fallbesprechungsgruppe (ehs) 4

5 TOP 2 Datenschutz Fragestellungen: Wer ist verpflichtet und wer befugt Daten weiterzugeben? Pflichten ergeben sich aus den jeweiligen Aufgaben jedes Netzwerkbeteiligten. Gesetzliche Regelungen können Pflichten oder Erlaubnisse enthalten. Was heißt rechtfertigender Notstand? Der Bruch der Schweigepflicht als angemessenes und verhältnismäßiges Mittel zur Gefahrenabwehr kann nach 34 StGB (rechtfertigender Notstand) gerechtfertigt sein. Dies kann aber nur der Arzt oder die schweigepflichtige Person selbst als Ultima ratio entscheiden. Wie kann interdisziplinär (Ärzte, Sozialpädagogen, Rechtsanwälte, Polizei) zusammengearbeitet werden, wenn es konkrete Fälle betrifft? 1. Übermittlungsvorschriften müssen eingehalten werden, 2. wenn es keine gibt Einwilligungen nach 67 b SGB X. Wie hat ein Datentransfer zu erfolgen? Geeignete Schutzmaßnahmen: Verschlüsselter elektronischer Versand, verschlossene Umschläge mit Vertraulichkeitsvermerk, persönliche Zustellung, Versand ggf. per Einschreiben. Gilt wirklich der Grundsatz Kinderschutz vor Datenschutz? Grundrechte sind unteilbar. Korrekte Einhaltung der Datenschutzregeln gewährleistet Kinderschutz. Nicht die Daten werden geschützt, sondern die Kinder sollen vor Missbrauch ihrer Daten geschützt werden. > Kinderschutz vor Täterschutz Haben Kinder Akteneinsichtsrecht? Wenn ein Minderjähriger Akteneinsicht (nach 83 SGB X) verlangt, so ist diese nach dem Stand seiner Urteils und Einsichtsfähigkeit, regelmäßig aber nach Vollendung des 14. Lebensjahres, zu gewähren. (aus Rechtsfragen in der Beratung, Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.v.) Es gibt keine gesonderte Kinderakte, sondern eine Fallakte, in der allerdings anvertraute Daten nach 65 SBG VIII, also z.b. Informationen, die ein Kind seinem Jugendhilfebetreuer anvertraut hat, gesondert dokumentiert sein können und TOP 3 Infos aus dem Netzwerk und dem Bündnis Auftaktveranstaltung Frühe Hilfen in Dresden am 12. April im Lichthof des Rathauses Informationen zum Start des Bundesweiten kostenfreien Hilfetelefon: Gewalt gegen Frauen. Es gibt begleitend zum Start der Hotline, eine Plakataktion in der Stadt. 5

6 Fallbesprechungsgruppe an der ehs, Kontakt über Neue Broschüre Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer EinrichtungWas ist zu tun? Erhältlich über das Bundesministerium für Justiz Bestellung über : Es gibt eine vergleichende Sekundäranalyse zur gesundheitlichen und Gewaltsituation von Frauen mit und ohne Migrationshintergrund in Deutschland. Herausgeber ist: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bezug: über Publikationsversand der Bundesregierung publikationen@bundesregierung.de 6

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