Gesuch für eine Festwirtschaftsbewilligung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gesuch für eine Festwirtschaftsbewilligung"

Transkript

1 Bezirk Rüte Gesuch für eine Festwirtschaftsbewilligung gemäss Art. 1 Abs. 1 der Gastgewerbeverordnung (GaV, GS ): "Gesuche um Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer Festwirtschaft sind schriftlich dem Bezirksrat einzureichen." Kontakt: Maria Hersche, , maria.hersche@ruete.ai.ch Das Gesuch muss dem Bezirksrat mindestens einen Monat vor der Veranstaltung vorliegen. Gesuchsteller (Veranstalter) (Verein, Organisation etc.) Name Art und Ort des Anlasses (z.b. Quartierfest etc.) Name Ort Erwartete Teilnehmerzahl Anzahl Sitzplätze Anzahl Stehplätze Eintrittsalter Festwirt (patentgebender Wirt) Restaurant/ Festwirt-Stv. (Stellvertreter für patentgebender Wirt) Jugendschutzbeauftragter (Kontrolle, Zutrittberechtigung, Alkoholausschank, Drogenkonsum etc.)

2 Mit dem vorliegenden Gesuch einzureichen: Ausweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung (obligatorisch, ausser die Bezirksverwaltung verfügt schon über einen akutellen Nachweis) schriftliche Bewilligung des Grundeigentümers (obligatorisch) Informationsschreiben an die Nachbarn Falls noch nicht versandt, Zeitpunkt angeben: Verkehrs- und Parkplatzkonzept (obligatorisch ab ca. 200 Personen) Hygienenachweis (obligatorisch) umfassendes Sicherheitskonzept (Notausgänge, Fluchtwege etc) (obligatorisch ab 300 Personen) Werden Flüssiggas betriebene Geräte eingesetzt? Falls ja, Formular "Checkliste Veranstaltungen" ausfüllen. Situationsplan / Skizze (obligatorisch bei Veranstaltung im Festzelt) Bei Festzelten mit einer Personenbelegung >100 Personen sind folgende Angaben zusätzlich nötig: Massangaben des Festzeltes Ausgangsbreiten Personenbelegung im Festzelt Toiletten bei Es gelten die Brandverhütungsvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Veranstaltungen, bei denen die Lärmemmissionen über 93 db(a) betragen werden, müssen vorgängig dem Kanton gemeldet werden (Art. 5 Abs. 1 der Schall- und Laserverordnung, SR i.v.m. Art. 1 des diesbezüglichen Standeskommissionsbeschlusses, GS ) (Das Gesuch ist 2-fach spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beim Amt für Umweltschutz einzureichen.) Allfällige weitere Angaben: Der Gesuchsteller nimmt zur Kenntnis, dass für die Festwirtschaftsbewilligung eine Gebühr zwischen Fr. 50 bis Fr. 500 verlangt wird. Der Gesuchsteller erklärt hiermit, dass ihm die einschlägigen - namentlich feuerpolizeilichen und gastgewerberechtlichen - Bestimmungen bekannt sind. Er hat insbesondere von den nachstehenden Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes (GaG, GS ) Kenntnis genommen. Der Bezirksrat behält sich vor, die Einhaltung der Bestimmungen und allfälliger Auflagen vor oder während der Durchführung des Anlasses durch Vertreter kontrollieren zu lassen. Datum Unterschrift

3 Gastgewerbegesetz (GaG, GS ) Art. 16 GaG Fest- und Gelegenheitswirtschaften Die Bewilligung für eine Fest- und Gelegenheitswirtschaft berechtigt, bei besonderen Gelegenheiten oder vorübergehend ausserhalb der nach dem Patent zulässigen Räume Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle auszugeben. Die Bewilligung wird dem Inhaber eines Patentes im Sinne von Art. 10 dieses Gesetzes erteilt. Dieser hat die Verantwortung für den Betrieb zu übernehmen, diesen zu überwachen, sich über eine ausreichende Haftpflichtversicherung auszuweisen, und einen Verantwortlichen zu bezeichnen, welcher den Bewilligungsinhaber vertritt, wenn dieser nicht anwesend ist. Der Bezirksrat ist berechtigt, vom Veranstalter zusätzliche Sicherheiten in Bezug auf Ruhe, Ordnung und Aufsicht zu verlangen. Art. 34 GaG Ordnungspflicht Der Patent- oder Bewilligungsinhaber ist zur Aufrechterhaltung von guter Sitte sowie Ruhe und Ordnung in seinem Betrieb verantwortlich. Bei seiner Abwesenheit hat sein Stellvertreter dieser Pflicht nachzukommen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Nachbarschaft durch seinen Betrieb nicht übermüssig gestört wrid. Die Gäste haben seiner Aufforderung zu Ruhe und Ordnung oder zum Verlassen des Hauses Folge zu leisten. Personen, die den Anordnungen des Patent- oder Bewilligungsinhabers zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung nicht nachkommen, durch ihr Benehmen Anstoss erregen, sich dem drogen- oder übermässigen Alkoholgenuss hingeben und verbotene Spiele und Wetten betreiben, können weggewiesen werden. Art. 38 GaG Verbot der Abgabe von alkoholischen Getränken Alkoholische Getränke dürfen nicht ausgeschenkt werden an: a) offensichtlich Betrunkene; b) Jugendliche, die das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben; c) Personen, die dem Patent- oder Bewilligungsinhaber oder seinem Personal als geisteskrank, trunk- oder drogensüchtig bekannt sind.

4 Checkliste Veranstaltungen Seite 1 Ja Nicht relevant Nein * 1. Allgemeines Ist eine ausreichende, dauerhafte Frischluftzufuhr zu den Aufstellungsorten der Gasgeräte vorhanden? Werden die Abgase gefahrlos ins Freie geführt? Sind alle Bediener vor der Inbetriebnahme über den Umgang mit den Gasanlagen instruiert worden? Stimmen Druckregleranschlüsse und Gasflaschenanschlüsse überein? z.b. keine deutsche Flasche an schweizerischem Druckregler Sind unbenützte Anschlüsse gegen Gasaustritt dicht abgeschlossen und mit Kappen geschützt? 2. Aufstellung der Gasflaschen Sind Gasflaschen (für den Betrieb wie auch Vorrats- und Leerflaschen) mit einem Minimalabstand von 3 m zu Vertiefungen wie Kellern, Kanälen, Schächten und Gruben aufgestellt? Sind im Arbeitsbereich nur angeschlossene Gasflaschen vorhanden? Sind Gasflaschen und Versorgungsleitungen, die durch mechanische Beschädigung gefährdet sind, ausreichend geschützt? Sind Gasflaschen gegen Umkippen und Wegrollen gesichert? Sind Reserve- und Leerflaschen ausserhalb des Arbeitsbereichs, mindestens aber 2 m vom Verbrauchsgerät entfernt, gelagert? Sind Gasflaschen vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt? Wird das Auswechseln der Gasflaschen nur durch instruierte Personen ausgeführt? Wird nach jedem Flaschenwechsel eine Dichtheitsprüfung durchgeführt? (z.b. mittels Lecksuchspray) Ist der Zugang zu den Gasflaschen im Notfall gewährleistet? * Ist ein Nein angekreuzt, dürfen die Flüssiggasanlagen nicht betrieben werden, bis der Mangel behoben ist!

5 Checkliste Veranstaltungen Seite 2 3. Schläuche Werden Schläuche nur dort verwendet, wo es notwendig ist, dass die Ja Nicht relevant Gasleitung beweglich ist? Werden nur armierte und für Flüssiggas zugelassene Hochdruckschläuche eingesetzt? (z.b. orange, schwarz) Nein * Können die Schläuche auf der ganzen Länge kontrolliert werden? Weisen die Schläuche keine mechanischen, thermischen, alterungsbedingte Schädigungen oder Reparaturen auf? (z.b. Risse, starke Verfärbungen, Klebeband) Sind die Hochdruckschläuche auf den Tüllen verpresst oder mit Briden gesichert? Sind die Schläuche vor unzulässiger Erwärmung und übermässiger mechanischer Beanspruchung geschützt? Sind Schläuche, die länger als 1.5m sind, mit einer Schlauchbruchsicherung ausgestattet? 4. Armaturen Sind Absperrarmaturen vor Entnahmestellen in den Versorgungsleitungen eingebaut? (Ist ein Gasgerät direkt an die Gasflasche angeschlossen, gilt das Flaschenventil als Absperrarmatur.) Stimmt der Betriebsdruck der Gasgeräte mit dem Leitungsdruck überein? 5. Kontrollbescheinigungen und Vignetten Ist die Kontrollbescheinigung Veranstaltungen der Flüssiggasanlagen vor Ort vorhanden? Sind alle installierten Gasapparate in der Kontrollbescheinigung Veranstaltungen aufgelistet? Sind alle Vignetten sichtbar angebracht? Standbetreiber Ort / Anlass Standnummer... Datum Unterschrift * Ist ein Nein angekreuzt, dürfen die Flüssiggasanlagen nicht betrieben werden, bis der Mangel behoben ist!

Reglement für Veranstaltungen

Reglement für Veranstaltungen Flüssiggas sicher verwenden Reglement für Veranstaltungen Version: März 2015 Copyright by FVF 1 Inhalt Seite 1 Zweck 3 2 Anwendungsbereich 3 3 Vorgehen 3 4 Umsetzung 3 4.1 Anforderungen an den Veranstalter

Mehr

Beilage zum Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Stand: 25. November 2010) Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung:

Beilage zum Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Stand: 25. November 2010) Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung: Beilage zum Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Stand: 25. November 2010) Jugendschutz Rauchen Informationen zur Hygiene Sicherheit Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung: Ort der

Mehr

Bitte das Merkblatt "Bewilligung von Anlässen und Veranstaltungen" beachten und allfällige weitere Bewilligungen einholen.

Bitte das Merkblatt Bewilligung von Anlässen und Veranstaltungen beachten und allfällige weitere Bewilligungen einholen. Gemeindeverwaltung Büsserach Breitenbachstrasse 22 4227 Büsserach Tel. 061 789 90 30 www.buesserach.ch Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung eines Anlasses / Veranstaltung (sämtliche Begriffe

Mehr

Verordnung über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GaV)

Verordnung über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GaV) 1 935.310 Verordnung über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GaV) vom 20. Juni 1994 1 Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art. 59 des

Mehr

Art der Veranstaltung Veranstaltungsdatum: Veranstaltungszeit: Beginn: Ende: Durchführungsort:

Art der Veranstaltung Veranstaltungsdatum: Veranstaltungszeit: Beginn: Ende: Durchführungsort: Hauptstrasse 78, Postfach 161 8840 Einsiedeln Tel. 055 418 41 41, Fax 055 418 41 42 E-Mail: verwaltung@bezirkeinsiedeln.ch Info: www.einsiedeln.ch Volkswirtschaft Sicherheit Direktwahl 055 418 41 29 E-Mail:

Mehr

GASTWIRTSCHAFTSGESETZ

GASTWIRTSCHAFTSGESETZ 945.00 GASTWIRTSCHAFTSGESETZ DER GEMEINDE AROSA GÜLTIG AB. JANUAR 05 840.00 Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Arosa I. Einleitung Gestützt auf Art. 6 des Gastwirtschaftsgesetzes für den Kanton Graubünden

Mehr

Öffentliche Anlässe mit Festwirtschaft / Barbetrieb in der Alten Turnhalle. Auflagen und Bedingungen

Öffentliche Anlässe mit Festwirtschaft / Barbetrieb in der Alten Turnhalle. Auflagen und Bedingungen Öffentliche Anlässe mit Festwirtschaft / Barbetrieb in der Alten Turnhalle Auflagen und Bedingungen Januar 2012 1. Reservation der Alten Turnhalle Die Alte Turnhalle ist geeignet für Vereinsanlässe wie

Mehr

Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (inkl. Polizeistundenverlängerung)

Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (inkl. Polizeistundenverlängerung) Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (inkl. Polizeistundenverlängerung) (Mindestens 4 Wochen vor dem Anlass einreichen) Gesuchsteller/in Organisation

Mehr

Firma: Strasse: Adresszusatz: PLZ/Ort: PLZ/Ort:

Firma: Strasse: Adresszusatz: PLZ/Ort: PLZ/Ort: Gesuch um eine Bewilligung für einen Anlass auf öffentlichem Grund Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor dem Anlass, gut leserlich und vollständig ausgefüllt und unterschreiben eingereicht werden

Mehr

(leer lassen) Eingegangen: Datum/Visum:

(leer lassen) Eingegangen: Datum/Visum: (leer lassen) Eingegangen: Regionalpolizei Brugg Untere Hofstatt 4 Postfach 5201 Brugg Telefon 056 461 76 80 Fax 056 461 76 96 e-mail regionalpolizei@brugg.ch Gesuch O genehmigt O nicht genehmigt O genehmigt

Mehr

Leitfaden für Veranstalter von Grossanlässen. Folgende Punkte sind bei der Planung von Grossanlässen grundsätzlich zu beachten:

Leitfaden für Veranstalter von Grossanlässen. Folgende Punkte sind bei der Planung von Grossanlässen grundsätzlich zu beachten: sicherheit Leitfaden für Veranstalter von Grossanlässen Feste, Partys sowie Sport- und Freizeitanlässe INHALTSVERZEICHNIS Folgende Punkte sind bei der Planung von Grossanlässen grundsätzlich zu beachten:

Mehr

ANLASSGESUCH EINWOHNERGEMEINDE FLUMENTHAL

ANLASSGESUCH EINWOHNERGEMEINDE FLUMENTHAL Jahr Nr. ANLASSGESUCH EINWOHNERGEMEINDE FLUMENTHAL gemäss 9 Abs. 2, 22 Abs. 2 und 98 Abs. 3 Wirtschaftsgesetz und 1 ff. Reglement über Anlassbewilligungen ANLASS Bezeichnung Art und Zweck Datum und Zeit:

Mehr

Fragebogen "Organisation einer Veranstaltung in der Markthalle Burgdorf

Fragebogen Organisation einer Veranstaltung in der Markthalle Burgdorf Stadt Burgdorf Ordnungs- und Sicherheitsdienste Kirchbühl 23 3400 Burgdorf Telefon 034 429 92 98 Fax 034 423 49 44 E-Mail karin.niederhauser@burgdorf.ch E Mail romy.kieliger@burgdorf.ch Fragebogen "Organisation

Mehr

Kanton Appenzell Innerrhoden

Kanton Appenzell Innerrhoden Campingverordnung * vom. Juni 97 (Stand. Januar 0) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh., in Ausführung von Art. des Baugesetzes vom 9. April 0 (BauG) sowie Art. 59 des Gesetzes über das Gastgewerbe

Mehr

Merkblatt Schutz vor Passivrauchen im Gastgewerbe

Merkblatt Schutz vor Passivrauchen im Gastgewerbe Merkblatt Schutz vor Passivrauchen im Gastgewerbe 1. Ab wann und wo gilt das Rauchverbot? Ab dem 1. April 2010 wird der neue 34 des kantonalen Gastgewerbegesetzes sowie der 16 der Gastgewerbeverordnung

Mehr

G E M E I N D E K I L L W A N G E N

G E M E I N D E K I L L W A N G E N G E M E I N D E K I L L W A N G E N GEMEINDEKANZLEI Schürweg 2 8956 Killwangen GESUCH FÜR EINE VERANSTALTUNGS-BEWILLIGUNG 1. Organisation (obligatorisch) Art des Anlasses: (Genaue Bezeichnung) Ort des

Mehr

Gesuch für ein Patent bzw. eine Bewilligung

Gesuch für ein Patent bzw. eine Bewilligung Abteilung Einwohner und Sicherheit Öffnungszeiten Stadthaus, Hauptstrasse 12 Montag-Mittwoch 08.30-12.00 14.00-17.00 Uhr 9320 Arbon Donnerstag 08.30-12.00 14.00-18.00 Uhr Telefon 071 447 61 21 Freitag

Mehr

GASTWIRTSCHAFTSGESETZ

GASTWIRTSCHAFTSGESETZ Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend GASTWIRTSCHAFTSGESETZ DER GEMEINDE AROSA Antrag des Gemeindevorstandes an die Mitglieder des Gemeindeparlaments Werte

Mehr

Kanton Zug Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz)

Kanton Zug Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) Kanton Zug 94. Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) Vom 5. Januar 996 (Stand. Januar 009) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. und quater

Mehr

Richtlinien des Stadtrates für die Bewilligung von Freinächten und Verlängerungen

Richtlinien des Stadtrates für die Bewilligung von Freinächten und Verlängerungen Richtlinien des Stadtrates für die Bewilligung von Freinächten und Verlängerungen 8. April 2008 H:\JBEN\Reglemente\Richtlinien SR\Freinächte und Verlängerungen\20080408 Richtlinien Verlaengerung.doc Dokumenteninformationen

Mehr

VERORDNUNG über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen (Campingverordnung)

VERORDNUNG über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen (Campingverordnung) VERORDNUNG über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen (Campingverordnung) (LRB vom 12. Juni 1961 1 ; Stand am 1. Januar 2007) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 59 lit. e der

Mehr

Kanton Zug Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) 1. Allgemeine Bestimmungen

Kanton Zug Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) 1. Allgemeine Bestimmungen Kanton Zug 94. 94. Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) Vom 5. Januar 996 (Stand. Oktober 0) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. und

Mehr

Detailgesuch um Durchführung einer Veranstaltung

Detailgesuch um Durchführung einer Veranstaltung Abteilung Sicherheit Büro für Veranstaltungen Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez Tel. 033 655 33 48, Fax 033 655 33 66 sicherheit@spiez.ch Detailgesuch um Durchführung einer Veranstaltung Bitte beachten Sie,

Mehr

333.100 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz) 1

333.100 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz) 1 .00 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz) (Vom 0. September 997) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. quater der Bundesverfassung, in

Mehr

Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit bei einem Grossanlass - befristete Anlassbewilligung gemäss GGG 5

Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit bei einem Grossanlass - befristete Anlassbewilligung gemäss GGG 5 Ressort Präsidiales Gastgewerbe Gemeindekanzlei Postfach Telefon 041 859 02 34 E-Mail: gemeindekanzlei@arth.ch Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit bei einem

Mehr

Benützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8. vom November Gültig ab November 2003 Nr. 0925

Benützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8. vom November Gültig ab November 2003 Nr. 0925 Benützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8 vom November 2003 Gültig ab November 2003 Nr. 0925 Seite 2 AUFLAGEN 1. An den bestehenden Einrichtungen dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.

Mehr

Raumvermietung für jährige Jugendliche

Raumvermietung für jährige Jugendliche Raumvermietung für 16-18 jährige Jugendliche Jugendhaus Oase Postfach 335 6403 Küssnacht Tel. 041 850 01 77 E`mail: jugendhaus-oase@gmx.ch Mietobjekt : Party/Konzertraum 120 Qm mit Bar Dj Raum / Spielzimmer

Mehr

Anlass. Verein / Veranstalter / Organisation. Name / Vorname. Adresse. PLZ / Ort. Datum

Anlass. Verein / Veranstalter / Organisation. Name / Vorname. Adresse. PLZ / Ort. Datum Sicherheitskonzept für Veranstaltungen Öffentliche Veranstaltung ab 300 1000 Personen Das Gesuch muss mind. 4 Monate vor dem Anlass eingereicht werden. Anlass Verein / Veranstalter / Organisation Name

Mehr

Verwendung von Flüssiggas

Verwendung von Flüssiggas Verwendung von Flüssiggas Lektion 1: Vor der Arbeit Lektion 2: Sicherheitseinrichtungen Lektion 3: Flaschenwechsel Lektion 4: Aufstellung, Lagerung und Transport Lektion 5: Im Notfall Informationen für

Mehr

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992 75.0 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 4. September 99 vom 5. Dezember 99 I. Allgemeine Bestimmungen Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, ist das Departement

Mehr

Gastwirtschaftsgesetz für den Kanton Graubünden (GWG)

Gastwirtschaftsgesetz für den Kanton Graubünden (GWG) 945.00 Gastwirtschaftsgesetz für den Kanton Graubünden (GWG) Vom 7. Juni 998 (Stand. Januar 0) Vom Volke angenommen am 7. Juni 998 ). Allgemeine Bestimmungen Art. Zweck Dieses Gesetz regelt die Ausübung

Mehr

Handbuch Weltmeisterschaft 2018 für den Kanton Freiburg

Handbuch Weltmeisterschaft 2018 für den Kanton Freiburg Handbuch Weltmeisterschaft 2018 für den Kanton Freiburg Informationen und Anweisungen betreffend die Veranstaltungen, öffentlichen Übertragungen oder andere an die Weltmeisterschaft 2010 gebundenen Ereignisse,

Mehr

Sicherheitskonzept für Veranstaltungen Öffentliche Veranstaltung ab 1000 Personen + Das Gesuch muss mind. 6 Monate vor dem Anlass eingereicht werden.

Sicherheitskonzept für Veranstaltungen Öffentliche Veranstaltung ab 1000 Personen + Das Gesuch muss mind. 6 Monate vor dem Anlass eingereicht werden. Sicherheitskonzept für Veranstaltungen Öffentliche Veranstaltung ab 1000 Personen + Das Gesuch muss mind. 6 Monate vor dem Anlass eingereicht werden. Anlass Verein / Veranstalter / Organisation Name /

Mehr

Der Erlass Gastgewerbeverordnung vom (GGV) (Stand ) wird wie folgt geändert:

Der Erlass Gastgewerbeverordnung vom (GGV) (Stand ) wird wie folgt geändert: 1 Gastgewerbeverordnung (GGV) Änderung vom 19.09.2018 Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert: 935.111 Aufgehoben: Der Regierungsrat des Kantons Bern, auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion,

Mehr

Kein Alkohol und keine Tabakwaren an unter 16-Jährige Keine Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige

Kein Alkohol und keine Tabakwaren an unter 16-Jährige Keine Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige Gesundheits- und Sozialdepartement Beratungsstelle für Suchtfragen Hoferbad 2 9050 Appenzell Telefon +41 71 788 94 59 Telefax +41 71 788 94 58 marion.bischof@gsd.ai.ch www.ai.ch Appenzell, 20. Dezember

Mehr

Gesuch für ein Patent bzw. eine Bewilligung

Gesuch für ein Patent bzw. eine Bewilligung Stadtkanzlei Rathaus 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 51 11 Fax 052 724 53 64 www.frauenfeld.ch Gesuch für ein Patent bzw. eine Bewilligung Gesuchsteller/in Name: Vorname: Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Geburtsdatum:

Mehr

Sicherheitskonzept Beilage zum Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung (nicht für politische Veranstaltungen)

Sicherheitskonzept Beilage zum Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung (nicht für politische Veranstaltungen) Bewilligungs-Nummer:...... Sicherheitskonzept Beilage zum Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung (nicht für politische Veranstaltungen) Ausgearbeitet durch die Sicherheitsfirma: Verantwortliche Person:...

Mehr

GESUCH FÜR EINE VERANSTALTUNGS-BEWILLIGUNG

GESUCH FÜR EINE VERANSTALTUNGS-BEWILLIGUNG GEMEINDEKANZLEI Poststrasse 13 8957 Spreitenbach GESUCH FÜR EINE VERANSTALTUNGS-BEWILLIGUNG 1. Organisation Öffentlicher Anlass Privater Anlass Organisator: (Verein, Firma etc.) Verantwortliche Person:

Mehr

Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden, öffentlich zugänglichen Gastwirtschaftsbetriebes (Festwirtschaft)

Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden, öffentlich zugänglichen Gastwirtschaftsbetriebes (Festwirtschaft) DLZ Sicherheit Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil Telefon 044 723 22 21, Fax 044 723 23 60 E-Mail: sicherheit@thalwil.ch www.thalwil.ch Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend

Mehr

Verordnung über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GaV)

Verordnung über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GaV) Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 007 95.0 Verordnung über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GaV) vom 0. Juni 994 Der Grosse Rat des Kantons Appenzell

Mehr

GESUCH FÜR BENUTZUNGS-BEWILLIGUNG DES HIRSGARTEN-AREALS Gültig ab 1. Januar 2017

GESUCH FÜR BENUTZUNGS-BEWILLIGUNG DES HIRSGARTEN-AREALS Gültig ab 1. Januar 2017 Gesuchsteller/Veranstalter Verein/Organisation/Firma Kontaktperson Adresse/PLZ/Ort Telefon-Nummer Telefon-Nummer während Anlass E-Mail Art der Veranstaltung Einwohnergemeinde Cham GESUCH FÜR BENUTZUNGS-BEWILLIGUNG

Mehr

Nutzungsvertrag weitere Veranstaltungsräume

Nutzungsvertrag weitere Veranstaltungsräume Nutzungsvertrag weitere Veranstaltungsräume Angaben zum Veranstalter Veranstalteradresse: Rechnungsadresse (falls nicht Veranstalteradresse) Verantwortliche Person: Name: Tel. Nr.:.... E-Mail:... Nutzergruppe

Mehr

20. Wynauer Adventsmarkt 2018

20. Wynauer Adventsmarkt 2018 An langjährige, neue und ehemalige Marktteilnehmer 20. Wynauer Adventsmarkt 2018 (Jubiläumsmarkt) Samstag, 1. Dezember 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Wynau, Juli 2018 Bereits können wir in diesem Jahr

Mehr

Campingesetz. Vernehmlassungsentwurf des Regierungsrats vom 26. November Notizen. Gesetz über das Campieren. 1. Bewilligung von Campingplätzen

Campingesetz. Vernehmlassungsentwurf des Regierungsrats vom 26. November Notizen. Gesetz über das Campieren. 1. Bewilligung von Campingplätzen Campingesetz Vernehmlassungsentwurf des Regierungsrats vom 26. November Gesetz über das Campieren Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 24, 31, 35 und 60 der Kantonsverfassung vom 19.

Mehr

Periodische Sicherheitskontrollen. und -installationen für Erdgas

Periodische Sicherheitskontrollen. und -installationen für Erdgas Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Periodische Sicherheitskontrollen von Gasapparaten und -installationen für Erdgas Weisung vom 1. September 2005 20.4 Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

GASSICHERHEITSVERORDNUNG

GASSICHERHEITSVERORDNUNG GASSICHERHEITSVERORDNUNG 2011 (8280/10) Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. April 2011 über die Sicherheitserfordernisse für Gasanlagen (Burgenländische Gassicherheitsverordnung 2011),

Mehr

Raumvermietung für öffentliche Anlässe mit Eintritt

Raumvermietung für öffentliche Anlässe mit Eintritt Raumvermietung für öffentliche Anlässe mit Eintritt Jugendhaus Oase Postfach 335 6403 Küssnacht Tel. 041 850 01 77 E`mail : jugendhaus-oase@gmx.ch Mietobjekt : Party/Konzertraum 120 Qm mit Bar Dj Raum

Mehr

Gesuch für die Benützung der Mehrzweckhalle am Bach in Wichtrach

Gesuch für die Benützung der Mehrzweckhalle am Bach in Wichtrach G E M E I N D E V E R W A L T U N G STADELFELDSTRASSE 20 3114 WICHTRACH TELEFON 031 780 19 14 TELEFAX 031 780 19 18 IHR KONTAKT SANDRA DUMMERMUTH Auswärtige gemeinde@wichtrach.ch www.wichtrach.ch AXIOMA-Nr.

Mehr

über die Benützung von Motorfahrzeugen ausserhalb der Strassen

über die Benützung von Motorfahrzeugen ausserhalb der Strassen 78.3 Beschluss vom 6. August 988 über die Benützung von Motorfahrzeugen ausserhalb der Strassen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesgesetzgebung über den Strassenverkehr; gestützt

Mehr

GESETZ ÜBER DAS SUCHEN UND GEWINNEN VON KRISTALLEN UND MINERALIEN SOWIE DAS WASCHEN VON GOLD

GESETZ ÜBER DAS SUCHEN UND GEWINNEN VON KRISTALLEN UND MINERALIEN SOWIE DAS WASCHEN VON GOLD GESETZ ÜBER DAS SUCHEN UND GEWINNEN VON KRISTALLEN UND MINERALIEN SOWIE DAS WASCHEN VON GOLD GESETZ ÜBER DAS SUCHEN UND GEWINNEN VON KRISTALLEN UND MINERALIEN SOWIE DAS WASCHEN VON GOLD Gültigkeit Art.

Mehr

Campinggesetz. Ergebnis erste Lesung Kantonsrat vom 23. Oktober Gesetz über das Campieren. 1. Bewilligung von Campingplätzen

Campinggesetz. Ergebnis erste Lesung Kantonsrat vom 23. Oktober Gesetz über das Campieren. 1. Bewilligung von Campingplätzen Campinggesetz 22.14.04 Gesetz über das Campieren Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 24, 31, 35 und 60 der Kantonsverfassung vom 19. März 1968 1), beschliesst: I. 1. Bewilligung von

Mehr

Verordnung über die gewerbsmässige Verwendung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten 1. gestützt auf 40 Buchstabe e der Kantonsverfassung, 2

Verordnung über die gewerbsmässige Verwendung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten 1. gestützt auf 40 Buchstabe e der Kantonsverfassung, 2 54.0 Verordnung über die gewerbsmässige Verwendung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten (Vom 8. September 980) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 40 Buchstabe e der Kantonsverfassung, beschliesst:

Mehr

Raumvermietung für Erwachsene ab 25 Jahren

Raumvermietung für Erwachsene ab 25 Jahren Raumvermietung für Erwachsene ab 25 Jahren (Notfallnummern: Barbara Schaltegger 079 231 67 30; Kurt Annen 079 342 11 00; OASE 077 459 43 83) Objekt : Party / Konzertraum 120m² mit Bar Dj Raum / Küche Übernahmebedingungen:

Mehr

Allgemeine Informationen Grundsätzlich sind je nach Art des Anlasses folgende vier verschiedene Formulare notwendig:

Allgemeine Informationen Grundsätzlich sind je nach Art des Anlasses folgende vier verschiedene Formulare notwendig: Gemeinde Egg Präsidialabteilung Forchstrasse 145 Postfach 8132 Egg Tel: 043 277 11 11 Fax: 043 277 11 19 Mail: einwohnerkontrolle@egg.ch Anlass organisieren - Was ist zu tun? Wegleitung für bewilligungspflichtige

Mehr

Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach

Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach Der Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2010 nachstehendes Jugendschutz-Konzept für den Gemeindebereich von Rednitzhembach beschlossen: Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach

Mehr

Einwohnergemeinde. Richtlinien für die Behandlung. Organisationen

Einwohnergemeinde. Richtlinien für die Behandlung. Organisationen Einwohnergemeinde Richtlinien für die Behandlung von Unterstützungsgesuchen von Vereinen und Organisationen vom 15. Dezember 2008 Richtlinien für die Behandlung von Unterstützungsgesuchen von Vereinen

Mehr

Vorlage an den Kantonsrat Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG)

Vorlage an den Kantonsrat Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG) Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG) (Vom.) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst:

Mehr

Reglement betreffend die ausserschulische Nutzung der Schulanlagen

Reglement betreffend die ausserschulische Nutzung der Schulanlagen Reglement betreffend die ausserschulische Nutzung der Schulanlagen Vom 9. Mai 07 (Stand. Juli 07) Der Gemeinderat Riehen, gestützt auf Abs. lit. e Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 7. Februar

Mehr

Brandschutzordnung. für Märkte. in der Marktstraße der. Stadt Bad Tölz

Brandschutzordnung. für Märkte. in der Marktstraße der. Stadt Bad Tölz Brandschutzordnung für Märkte in der Marktstraße der Stadt Bad Tölz Stand Oktober 2016 Brände verhüten In den Buden und Ständen ist das Rauchen verboten Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist verboten.

Mehr

Verordnung über die psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten (PPsyV)

Verordnung über die psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten (PPsyV) 8.6 Verordnung über die psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten (PPsyV) (vom 5. Februar 04) Der Regierungsrat, gestützt auf 6 Abs. und, 4 sowie 5 Abs. des Gesundheitsgesetzes vom. April 007

Mehr

Rechtslage bei Alkoholausschank an Festveranstaltungen im Kanton Schwyz. Aus der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

Rechtslage bei Alkoholausschank an Festveranstaltungen im Kanton Schwyz. Aus der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung 1 Rechtslage bei Alkoholausschank an Festveranstaltungen im Kanton Schwyz Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Aus der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sind Artikel

Mehr

Verordnung über die privaten polizeiähnlichen Tätigkeiten

Verordnung über die privaten polizeiähnlichen Tätigkeiten 875 Ausserrhodische Gesetzessammlung 5.4 Verordnung über die privaten polizeiähnlichen Tätigkeiten vom 8. Juni 004 Der Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 44 des Polizeigesetzes

Mehr

Gesuch um Erteilung einer

Gesuch um Erteilung einer Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Stampfenbachstrasse 30 8090 Zürich +41 43 259 24 63 Fax +41 43 259 51 51 lilian.blumer@gd.zh.ch www.gd.zh.ch Januar 2018 Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung

Mehr

Raumvermietung an Vereine

Raumvermietung an Vereine Raumvermietung an Vereine (Notfallnummern: Barbara Schaltegger 079 231 67 30; Kurt Annen 079 342 11 00; OASE 077 459 43 83) Objekt : Party / Konzertraum 120m² mit Bar Dj Raum / Küche Übernahmebedingungen:

Mehr

ASF 2010_149. Gesetz. über die Videoüberwachung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 7. Dezember 2010

ASF 2010_149. Gesetz. über die Videoüberwachung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 7. Dezember 2010 Gesetz vom 7. Dezember 2010 Inkrafttreten:... über die Videoüberwachung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 12, 24 und 38 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004;

Mehr

Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung im Freien

Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung im Freien Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung im Freien Name der Veranstaltung: Ort der Veranstaltung: Name, Vorname des Veranstalters oder Name der Firma, des Vereins, vertreten durch Eingangsvermerk/-stempel

Mehr

1.- Mai-Nacht: Merkblatt

1.- Mai-Nacht: Merkblatt Bildungs- und Kulturkommission, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen www.egerkingen.ch 1.- Mai-Nacht: Merkblatt Allgemeines Brauch Bewilligung Gesuch In diesen Richtlinien werden zur einfacheren Lesbarkeit

Mehr

Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten

Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten Stetten, den 26.02.2019 gültig ab: 27.02.2019 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Allgemeines Der Gemeinderat von Stetten erlässt gemäss Art. 52 Abs. 1 und Abs. 4 des

Mehr

Gastwirtschaftsgesetz für den Kanton Graubünden (GWG)

Gastwirtschaftsgesetz für den Kanton Graubünden (GWG) 945.00 Gastwirtschaftsgesetz für den Kanton Graubünden (GWG) Vom Volke angenommen am 7. Juni 998 ) I. Allgemeine Bestimmungen Art. Dieses Gesetz regelt die Ausübung gastgewerblicher Tätigkeiten und den

Mehr

Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach

Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach GEMEINDE WENZENBACH Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach Die Gemeinde Wenzenbach erlässt auf Grundlage von Art. 21 der Gemeindeordnung (GO) mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar

Mehr

BRANDSCHUTZWEISUNG. Blitzschutzsysteme. Brandschutzbehörde

BRANDSCHUTZWEISUNG. Blitzschutzsysteme. Brandschutzbehörde Sicherheitsdepartement Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Brandschutz Schlagstrasse 87 / Postfach 5 / 6 Schwyz Telefon 0 89 5 / Telefax 0 8 7 06 BRANDSCHUTZWEISUNG Blitzschutzsysteme Brandschutzbehörde

Mehr

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn über die gewerbsmässige Pflege von Pflegebedürftigen in Heimen und Familien

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn über die gewerbsmässige Pflege von Pflegebedürftigen in Heimen und Familien Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn über die gewerbsmässige Pflege von Pflegebedürftigen in Heimen und Familien vom 28. April 1977 I. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFE 1 Grundsatz Dieser Verordnung

Mehr

Gesetz. über die Reklamen. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 6. November 1986

Gesetz. über die Reklamen. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 6. November 1986 94. Gesetz vom 6. November 986 über die Reklamen Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 6 und 06 des Bundesgesetzes vom 9. Dezember 958 über den Strassenverkehr; gestützt auf die

Mehr

Gesetz. über das Trinkwasser. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 30. November 1979

Gesetz. über das Trinkwasser. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 30. November 1979 8.. Gesetz vom 0. November 979 über das Trinkwasser Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 8. Dezember 905 betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen

Mehr

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung)

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) 97 Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) Vom 5. November 977 (Stand. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf des Gesetzes vom 0.

Mehr

Bewerbungsformular für den Balinger Christkindlesmarkt am /

Bewerbungsformular für den Balinger Christkindlesmarkt am / bis spätestens 15. September 2016 zurück an Stadtverwaltung Balingen Amt für Familie, Bildung und Vereine Friedrichstr. 67 72336 Balingen Bewerbungsformular für den Balinger Christkindlesmarkt am 26.11./27.11.2016

Mehr

Feuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe

Feuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Feuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe Wärmetechnische Anlagen Erstellung, Umbau und Betrieb Brennbare

Mehr

Prüfliste: Umschlag wassergefährdender Stoffe von Schiffen

Prüfliste: Umschlag wassergefährdender Stoffe von Schiffen Anhang zur Checkliste Nr. 7 Umschlag wassergefährdender Stoffe Prüfliste: Umschlag wassergefährdender Stoffe von Schiffen Prüfliste: Umschlag wassergefährdender Stoffe von Schiffen Seite 2 von 6 Prüfliste

Mehr

Bedienungsanleitung Flaschenbatterien. Gasversorgung mit einer Flaschenbatterie

Bedienungsanleitung Flaschenbatterien. Gasversorgung mit einer Flaschenbatterie Bedienungsanleitung Flaschenbatterien Gasversorgung mit einer Flaschenbatterie Inhalt 1. Automatische Umschaltanlage einer Flaschenbatterie 2. VITOGAZ Sicherheitsrondelle 3. Bild einer Flaschenbatterie

Mehr

Waldhäuser. «Wir garantieren eine hohe Sicherheit für die Menschen im Kanton Solothurn - kompetent Tag und Nacht!»

Waldhäuser. «Wir garantieren eine hohe Sicherheit für die Menschen im Kanton Solothurn - kompetent Tag und Nacht!» Waldhäuser Waldhäuser Damit das Waldhaus nicht zum Hot-Spot wird Jürg Tschanz FV Lokale Sicherheit 10. September 2015 «Wir garantieren eine hohe Sicherheit für die Menschen im Kanton Solothurn - kompetent

Mehr

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)

Mehr

Einwohnergemeinde Laufen

Einwohnergemeinde Laufen Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 2.010.2.001 Reglement Hauswirtschaftsschule 1993 Benützungs- und Gebührenordung für die Hauswirtschaftsschule Allmendweg 19 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

1. Das Gastgewerbe und der Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf unterstehen der Aufsicht des Staates. 2.

1. Das Gastgewerbe und der Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf unterstehen der Aufsicht des Staates. 2. Gastgewerbegesetz 95. Gastgewerbegesetz (vom. Dezember 996) A. Allgemeine Bestimmungen. Das Gastgewerbe und der Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf unterstehen der Aufsicht

Mehr

zur Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten und den Tanz

zur Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten und den Tanz Gesetz vom 10. Oktober 2012 Inkrafttreten:... zur Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten und den Tanz Der Grosse Rat des Kantons Freiburg nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrats

Mehr

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, 2. beschliesst: Kantonales Gesetz über die Lotterien und Wetten 1. (Vom 8. April 1998)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, 2. beschliesst: Kantonales Gesetz über die Lotterien und Wetten 1. (Vom 8. April 1998) Kantonales Gesetz über die Lotterien und Wetten 54.0 (Vom 8. April 998) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf das Bundesgesetz betreffend Lotterien und gewerbsmässige Wetten und die Interkantonale

Mehr

Anmeldung für das Tagesschulangebot der Schule Diemtigtal

Anmeldung für das Tagesschulangebot der Schule Diemtigtal 3753 Oey, 31. März 2015/mn An die Eltern der schulpflichtigen Kinder der Gemeinde Diemtigen Anmeldung für das Tagesschulangebot der Schule Diemtigtal Sehr geehrte Eltern Sie haben Kinder, die bereits oder

Mehr

Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine Spitex-Institution. Name Trägerschaft: Adresse: Rechtsform: Name Institution: Adresse:

Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine Spitex-Institution. Name Trägerschaft: Adresse: Rechtsform: Name Institution: Adresse: Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Gesuch Abteilung Gesundheitsberufe & Bewilligungen Stampfenbachstrasse 30 8090 Zürich Telefon +41 43 259 24 63 Fax +41 43 259 51 51 kathrin.mueller@gd.zh.ch www.gd.zh.ch

Mehr

Gesuch um Erteilung eines Patentes für einen Anlass Art. 14 und 15 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 26. November 1995 (sgs 553.

Gesuch um Erteilung eines Patentes für einen Anlass Art. 14 und 15 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 26. November 1995 (sgs 553. Politische Gemeinde Hemberg Gesuch um Erteilung eines Patentes für einen Anlass Art. 14 und 15 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 26. November 1995 (sgs 553.1; GWG) B Anlass Datum Zeit Ort der Bewirtung Veranstaltender

Mehr