1. Psychotherapeutische Mädchenwohngruppe mit Schwerpunkt Traumapädagogik

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1 1. Psychotherapeutische Mädchenwohngruppe mit Schwerpunkt Traumapädagogik Adresse: aus Gründen des Schutzraumes hier keine detaillierte Angabe (nur Ort), d.h. erreichbar über die Zentrale: Gleichen-Rittmarshausen, Mahneberg 19 Telefon: Telefax: Standort des Angebotes und Infrastruktur Reinhausen ist mit Einwohnern der größte Ortsteil und Verwaltungssitz der Gemeinde Gleichen und verfügt über eine gute Infrastruktur. Es liegt etwa 8 km südöstlich von Göttingen und 13 km von Rittmarshausen entfernt. Eine Grundschule ist vor Ort und die weiterführenden Schulen sind in Göttingen mit dem Bus gut erreichbar. Einkaufmöglichkeiten und allgemeinmedizinische Versorgung sind gegeben. Ein Sportplatz, Tennisplatz, Spielplatz sowie Reithallen und ein Schützenhaus sind ebenfalls vor Ort. Zur zusätzlichen fachlichen Abklärung sowie im Krisenfall ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Göttingen Ansprechpartner in unmittelbarer Nähe. 3. Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII Angebotsform: - Stationäre Wohngruppe mit traumapädagogisch-therapeutischem Schwerpunkt Rechtsgrundlage: - 34, 35a i.v. mit 8a, 42 SGB VIII 1

2 4. Personenkreis/ Zielgruppe Aufnahmealter: - von 6 bis 13 Jahren Geschlecht: - ausschließlich Mädchen Aufnahmekriterien: - komplexe Traumafolgestörungen, die externalisierende Störungsbilder wie Hyperaktivität, aggressives Verhalten, mangelnde Motivation und Kooperation als Folge früher Traumata beinhalten können sowie internalisierende Traumafolgestörungen, Depressionen, Angststörungen, Somatisierungsstörungen, dissoziative Störungen und andauernde Persönlichkeitsstörungen nach Extrembelastung (siehe Diagnosen ICD 10, Kap. V Psychische und Verhaltensstörungen, insbesondere F9) Ausschlusskriterien: - akute Psychose und Suizidalität, schwere geistige Behinderung, Substanzabhängigkeit - eine Inobhutnahme ist abhängig von der aktuellen pädagogisch-strukturellen Voraussetzung, ihr kann auf diesem Hintergrund durch die Leitung/ Mitarbeiterinnen widersprochen werden Zielgruppe: - junge Mädchen, die aufgrund belastender Erfahrungen einen besonderen Schutzraum benötigen, insbesondere Mädchen mit traumatischen Erlebnissen von familiärer und außerfamiliärer Gewalt wie z.b. psychischem, körperlichem und sexuellem Missbrauch oder extremer Vernachlässigung Zielgruppe nach 35a: Formen der seelischen Behinderung: - s. Aufnahmekriterien 5. Platzzahl Platzzahl: 7 - inklusive integrativem Einzelplatz zur Notaufnahme/ Krisenintervention oder Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung ( 42 SGB VIII) - max. 7 Plätze für seelisch behinderte Kinder ( 35a SGB VIII) - in dieser Gruppe wird dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im besonderen Maße Rechnung getragen ( 8a SGB VIII) 2

3 6. Allgemeine mit der Leistung verbundene Ziele - Schutz vor Retraumatisierungen - Stabilisierung der jungen Mädchen durch emotionale Sicherheit - Mitgestaltung ihres Tagesablaufs innerhalb des Rahmens - Entwicklung von Selbstwirksamkeit - Ermöglichung von korrigierenden Beziehungs- und Bindungserfahrungen - Aufbau von Resilienzen - Aktivierung von Ressourcen 7. Fachliche Ausrichtung der Leistung und angewandte Methodik Sozialpädagogische, heilpädagogische, psychotherapeutische Ausrichtung mit traumapädagogischem Schwerpunkt: Der umfassende pädagogisch- psychotherapeutische Betreuungsrahmen ist darauf abgestimmt, den Mädchen einen sicheren Ort zu bieten und damit einen speziellen Schutzraum zu schaffen. Dies gilt insbesondere auch für den Einzelplatz zur Notaufnahme/ Inobhutnahme in einer akuten Krise. Wir bieten hier eine umfassende und rasche Klärung der Situation und bei Bedarf eine psychosoziale Diagnostik zu Fragestellungen der Jugendämter in Kooperation mit weiteren Fachstellen. Wir gewährleisten die eventuell notwendige Anonymität der Unterbringung und überprüfen den möglichen Verbleib in der Familie. Wir arbeiten in unserem Gesamtkonzept ganzheitlich, da wir den Mädchen nicht nur im Alltag in der Wohngruppe, sondern auch im Lebensraum Schule ein geschütztes Umfeld zur Verfügung stellen. Unsere Heilpädagogin unterstützt die Mädchen in den Bereichen der Sprachförderung, der Förderung der visuellen oder der auditiven Wahrnehmung und führt regelmäßige psychomotorische Gruppenangebote in einer nahegelegenen Sporthalle durch. Eine Besonderheit der Mädchenwohngruppe ist es, dass hier auch Psychotherapie vor Ort angeboten wird. Dieses Konzept bietet den Vorteil, dass ein enger Austausch zwischen Therapie und Pädagogik realisiert werden kann und Ergebnisse der therapeutischen Arbeit besser auf die Alltagssituationen transferiert und in den Alltag integriert werden können (z.b. kann in der Therapie ein Notfallkoffer für Krisensituationen gepackt werden, der dann im Alltag von den Pädagoginnen in Absprache mit den Mädchen ausprobiert und genutzt werden kann). Psychotherapeutische Methoden: Die Psychotherapeutin arbeitet mit fundierten, evidenzbasierten Techniken zur Traumabearbeitung. Sie nutzt dabei kognitiv-verhaltenstherapeutische Methoden, ergänzt durch Ansätze und Grundhaltungen der für das Jugendalter adaptierten 3

4 Dialektisch-Behavioralen Therapie sowie imaginative Techniken. Je nach kognitivem und emotionalem Entwicklungsstand des Mädchens wird in den wöchentlich stattfindenden Einzeltherapiestunden an Stabilisierung, Ressourcenaktivierung und Neuorientierung gearbeitet. Dabei kann die Frequenz und Dauer der psychotherapeutischen Behandlungsstunden dem aktuellen Bedarf angepasst werden. 8. Grundleistungen - Ganzjahresbetreuung mit Bereitstellung eines Einzelplatzes zur Inobhutnahme - 24 Std.- Betreuung (mind. Doppeldienste in Kernzeiten Uhr) - Rufbereitschaften sind innerhalb des Teams/ Leitung sichergestellt - sozialpädagogische und psychotherapeutische Leistungen - heilpädagogische Förderung - hauswirtschaftliche Versorgung innerhalb der Wohngruppe - Beschulung vor Ort ist möglich (Sonderleistung) 8.1. Gruppenbezogene Leistungen Folgende Leistungen sind als Qualitätsstandards im Allgemeinen Teil beschrieben: - Aufnahmeverfahren - Mitwirkung an der Hilfeplanung - Erziehungsplanung - Umgang mit Krisen/ Umsetzung Schutzauftrag nach 8a SGBVIII Spezifische Ergänzungen zum Aufnahmeverfahren: Die Psychologin erhält anhand der Vorberichte, einer eigenen Erstdiagnostik des Mädchens sowie Anamnesegesprächen mit Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen erste wichtige diagnostische Daten. Entwicklungsanamnese, Abklärung der familiären und sozialen Umstände, Allgemeine Verhaltens- und Psychodiagnostik sowie traumaspezifische Diagnostik bilden die Basis für die individuelle Förderung und Unterstützung des Mädchens im Alltag und werden sofort ins Team weitergegeben. Der traumaspezifische Blick ist hier von Anfang an gegeben, so dass schon im Aufnahmeprozess das Auftreten von Rückblenden etc. erfragt und darauf reagiert werden kann. Alltagsgestaltung: Zentraler Begriff unseres traumapädagogischen Konzeptes ist der sichere Ort. Der sichere Ort steht einerseits für den gewährten Schutzraum, den traumatisierte Kinder dringend benötigen und anderseits für neue vertrauensvolle Beziehungen und hoffnungsvolle Bindungen. Hieraus wird deutlich, dass die Mitarbeiterinnen dieser Gruppe sich im Sinne einer besonderen professionellen Haltung mit ihrer gesamten 4

5 Persönlichkeit und beruflichen Erfahrung als Beziehungs- und Bindungspartner zur Verfügung stellen. Im Bewusstsein dessen, dass das Vertrauen der Kinder durch ihre früheren Erlebnisse schwer erschüttert worden ist, wird ihr Verhalten auf dem Hintergrund der traumapädagogischen Erkenntnisse erklärt und interpretiert. Ziel ist es, den Mädchen zu vermitteln, dass wir sie schützen und für sie gesorgt wird. Aus diesem Grund haben Halt und Sicherheit eine so hohe Bedeutung für das pädagogische Setting. Erklärendes pädagogisches Handeln, ein ruhiges und einschätzbares Erziehungsverhalten und verbindliche Rituale im Tagesablauf sollen die Gruppe und das Umfeld für die Mädchen berechenbar gestalten. Auf diese Weise soll die emotionale Stabilisierung der Mädchen auf unterschiedlichen Ebenen gefördert und kontinuierlich begleitet werden. Der Alltag auf der Wohngruppe ist durch feste, halt gebende Strukturen und Rituale gekennzeichnet. Rituale spielen eine wichtige Rolle im Alltag. Sie setzen Regeln und Grenzen, geben Halt und Geborgenheit und reduzieren dadurch Ängste. Sie machen den Alltag transparent und tragen dazu bei, dass aus dem nun berechenbaren Ort ein sicherer Ort werden kann. In der Mädchenwohngruppe werden Rituale entwickelt, um Abläufe der z.b. Tages- und Wochenstruktur zu verdeutlichen, Übergänge zu erleichtern (z.b. vom Tag zur Nacht, von der Wohngruppe zur Schule). Rituale werden eingesetzt, um tägliche Reflexionsrunden mit den Mädchen durchzuführen und bieten auch eine Form von Mitbestimmung und Kommunikation, wenn z.b. in der Mittagsrunde die individuelle Gestaltung des Nachmittags besprochen wird. Ritualisiert sind ebenfalls die wöchentlich stattfindenden Gruppengespräche zu vorher festgelegten Themen, die von der Psychologin begleitet werden. Im Rahmen dieser gemeinsamen Gruppengespräche sowie in Einzelgesprächen mit der Bezugserzieherin wollen wir auch die für diese Mädchen wichtige sexualpädagogische Begleitung gestalten. Gerade bei Mädchen, die sexuellen Missbrauch erlebt haben, kommt es häufig zu spezifischen Schädigungen in der Entwicklung des Körperschemas, 40 % der sexuell missbrauchten Menschen lehnen ihren Körper ab (Weiß, 2003). Dazu kommen Gefühle wie Ekel, Schuld, Scham, Hilflosigkeit und Verwirrung. Entsprechend wichtig ist eine sexualpädagogische Begleitung, die in einer Atmosphäre von Enttabuisierung vor allem Wissen vermittelt, Gefühle thematisieren übt, Regeln bzgl. eigener Grenzen und der Grenzen anderer Menschen aufzeigt. 5

6 Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Um vor weiteren psychischen Krisen zu schützen und Resilienzen aufzubauen, wird das pädagogische Konzept in folgender Weise umgesetzt: - Schutz vor Retraumatisierung - Kontinuierliche, verbindliche, sozialpädagogische Einzelstunden für intensive Beziehungsarbeit und zur absichtsvollen Förderung ausgewählter Resilienzfaktoren (z.b. Selbstwirksamkeit) - Körperwahrnehmung fördern und positives Körperbild entwickeln - Emotionen wahrnehmen, verbalisieren und regulieren lernen (Modell) - Erarbeiten individueller Notfallpläne, Vermittlung von Techniken zur Stressreduktion - Blick auf die Ressourcen der Mädchen (auch in Krisenzeiten) - Begleitung und Förderung einer gesunden kindgerechten Entwicklung - Erklärendes Handeln - Räume für Individualisierung schaffen - Sinneswahrnehmungen fördern - Heilpädagogische Förderung - Musik-, Bewegungs- und Sportpädagogik, tiergestützte Pädagogik - Biografiearbeit - Partizipation Dabei bieten die Mitarbeiterinnen in hohem Maße ein Angebot zur weiblichen Identifikation für die Mädchen. Erfahrungsgemäß können die Mädchen Mitarbeiterinnen eher als Ansprech- und Vertrauenspersonen akzeptieren und es kann so verhindert werden, dass sie auf Muster von sexualisierten Verhaltensweisen zurückgreifen, um ihre Wünsche und Bedürfnisse erfüllt zu bekommen. Aufgrund der erhöhten Bedürftigkeit der Mädchen arbeiten wir mit einem entsprechenden Betreuungsschlüssel. Gesundheitliche Vorsorge und medizinische Betreuung: In den ersten 3 Monaten nach der Aufnahme werden die Kinder in der Regel einem Allgemeinarzt oder Kinderarzt, einem Zahnarzt und bei Bedarf einem Facharzt z.b. einem Kinder- und Jugendpsychiater, Hautarzt oder HNO Arzt vorgestellt. Die pädagogischen Mitarbeiter sind zuständig für die sichere Aufbewahrung und Verabreichung der Medikamente (mit Dokumentation), für die Anleitung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten und für eine allgemeine gesundheitliche Aufklärung (Hygiene, Sexualpädagogik). Ziel ist ein möglichst hohes Maß an Bewusstheit im Umgang mit den Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung. Bildung, Art und Umfang der Unterstützung im Kontext Schule/Ausbildung: Das Erleben vertrauensvoller verlässlicher Beziehungen bildet die emotionale Basis für neues Lernen. Kinder mit speziellen Entwicklungsverzögerungen brauchen einen besonders geschützten Rahmen, um angstfrei Versäumtes aufzuholen oder 6

7 kompensieren zu lernen. Im sozialen Lernen der Gruppe werden die auch für die schulische Entwicklung wichtigen sozialen Basiskompetenzen gezielt geübt: Zuhören lernen, Kritik angemessen äußern und annehmen lernen, erfolgreiche Konfliktbewältigung üben und auf die Gefühle bei sich und anderen achten. - enge Kooperation mit der angegliederten Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung (von gemeinsamen Fallbesprechungen bis hin zum Begleiten in die Klasse reicht hier die Bandbreite) - intensiver und regelmäßiger Kontakt zu den öffentlichen Schulen (telefonischer Austausch, Teilnahme an Elternabenden, gemeinsame Elterngespräche wenn möglich) - Abbau von Lernängsten, Unterstützung bei den Hausaufgaben, Vermittlung von Lernstrategien, Sortieren und Ordnung lernen - engmaschige Begleitung beim Übergang von der Förderschule zur öffentlichen Schule - eine gezielte Nachhilfe kann im Rahmen der Hilfeplanung besprochen und anschließend vermittelt werden (individuelle Sonderleistung) - Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Kontakte zur Arbeitsagentur, Hilfe bei der Vermittlung von Praktika etc. Elternarbeit: Elternarbeit wird in der Mädchengruppe individuell gestaltet, da wir hier in besonderem Maße dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Rechnung tragen. Auch hier gilt als oberstes Ziel, die Wohngruppe als sicheren Ort zu gestalten und vor Retraumatisierungen zu schützen. Daher finden Elterngespräche und begleiteter Umgang außerhalb der Wohngruppe statt und der notwendige Schutzraum wird individuell nach der familiären Ausgangslage gestaltet. Bezüglich Elternarbeit liegt der Schwerpunkt bei der Arbeit mit den Mädchen in erster Linie darin, ihre eigene Biografie zu verstehen, von Loyalitätskonflikten mit den Eltern entlastet zu werden, sie bei ihren Wünschen nach Kontaktgestaltung zu unterstützen und familiäre Wunschvorstellungen oder Erinnerungen zu bearbeiten. In der Arbeit mit den Eltern muss individuell geprüft werden, inwieweit eine Reintegration in die Familie möglich ist und welche Alternativen gegebenenfalls vorhanden sind. Es wird erarbeitet, welche Unterstützung die Eltern in der Gestaltung der Kontakte mit ihrer Tochter, im empathischen Umgang mit ihr, in der Auseinandersetzung mit ihrer eigenen und der familiären Situation benötigen. Beteiligung (Partizipation): Mit diesen Strukturen und Ansätzen gewährleisten wir für die Mädchen, entsprechend ihrem Entwicklungsstand, die höchst mögliche Teilhabe (Partizipation) im Alltag durch Information, Mitsprache, Mitbestimmung und Selbstbestimmung bei gleichzeitigem Schutz und Fürsorge. 7

8 Die Mädchen werden bei ihrer Aufnahme über ihre Möglichkeiten informiert, dies betrifft insbesondere: - die Einbeziehung und Beteiligung am Hilfeplanprozess und bei der Vereinbarung von Zielen - die gemeinsame Erarbeitung, in welcher Form sie Hilfe und Unterstützung benötigen - die Beteiligung an der Entwicklung von Haus- und Gruppenregeln - die Mitgestaltung ihres Lebens- und Alltagsraumes in allen Dingen, die sie betreffen (Kinder-und Jugendhilferecht, UNO-Kinderrechtskonvention) - Möglichkeiten des Rückzugs und der Abgrenzung - Möglichkeiten der Teilhabe an Traditionen und Festen, in gesellschaftlichen Gemeinschaften (Vereine, Kirche), Gruppenaktivitäten etc. - Beschwerdemöglichkeiten mit dem Ziel einer kurzfristigen Klärung (Reflexionsrunden, Gruppen- und Einzelgespräche mit Kontakterzieher, gewählte Vertreterinnen und ggf. Personen von außen) Mit dem Thema Partizipation setzen wir uns im Rahmen der Qualitätsentwicklung auf allen Ebenen der Einrichtung auseinander. In der Mädchenwohngruppe werden wir gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und der Leitung sowie den Kindern an unseren Standards arbeiten und diese den Bedürfnissen in der Gruppe anpassen. Beendigung der Maßnahme: Die Verweildauer der Mädchen wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Wir gehen dabei aber davon aus, dass die Mädchen erfahrungsgemäß viel Zeit benötigen, um sich stabilisieren zu können, damit sie bei einem positiven Verlauf der Hilfe in der Lage sind, all ihre Möglichkeiten auch zu entfalten. Zu diesem Zeitpunkt können wir dann gemeinsam überlegen, welche neuen Entwicklungsschritte eingeleitet werden sollen und wann entsprechend ein Wechsel in eine Wohngruppe für ältere Jugendliche oder auch eine Rückführung nach Hause angemessen sind. Unter dem speziellen Schutzauftrag arbeiten wir mit dem Ziel, vorrangig die Möglichkeit der Reintegration in die Familie zu prüfen, diese entweder umzusetzen oder, wenn eine Rückkehr in die Familie begründet ausgeschlossen ist, mittelfristig in eine geeignete Hilfeform überzuleiten. Die Beendigung der Maßnahmen einschließlich der Inobhutnahmen erfolgt in Absprache mit dem öffentlichen Träger. Psychotherapeutisches Konzept: Psychotherapie und Pädagogik sind innerhalb des Alltags der Wohngruppe bewusst eng miteinander verwoben. Die Psychologin/ Therapeutin erlebt die Mädchen in der alltäglichen Interaktion. Daraus abgeleitete Ideen und Hypothesen fließen direkt in die Beratung des Teams und die Förderung der Mädchen (Einzeltherapie) mit ein. 8

9 Die fachliche Begleitung des Teams durch die Psychologin/ Therapeutin umfasst folgende allgemeine Aufgabenbereiche: - Ausführliche Diagnostik zur Ermittlung des spezifischen Förder- und Therapiebedarfes kurz nach Aufnahme - Erarbeitung eines Therapie- und Erziehungsplanes in enger Zusammenarbeit mit dem Team - Evaluierung der konkreten Umsetzung in regelmäßigen Fallbesprechungen - Kontakterzieherin und Psychologin/ Therapeutin planen und besprechen die pädagogischen Einzelstunden zur Resilienzförderung gemeinsam - Angebot von zusätzlichen, 14-tägig stattfindenden Teamtreffen zur emotionalen Entlastung und Bearbeitung der potentiell sehr belastenden Erlebnisse mit den Kindern - Teamtreffen und die 4-wöchig stattfindende Supervision sollen den sicheren Ort auch für die Mitarbeiterinnen gewährleisten Beschulung der Mädchen: Während bei einigen Mädchen die schulische Leistungsfähigkeit eine wichtige Ressource darstellt, sind andere wiederum aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen nicht aufnahmebereit für schulisches Lernen. Eine Beschulung kann dementsprechend auf einer öffentlichen Schule erfolgen oder an der Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung in Rittmarshausen, die unserer Einrichtung angegliedert ist. Die jüngeren Mädchen (Grundschulalter) werden hier in einer Eingangsklasse mit max. 8 Kindern (weiblich/männlich) beschult, in der in Doppelbesetzung mit einer Lehrerein und einer Sozialpädagogin gearbeitet wird. Für die älteren Mädchen (10 bis 13 Jahre) ist an unserer Förderschule eine Mädchenklasse eingerichtet worden, in der die Mädchen erst einmal Schutz und Entlastung erfahren können. In der Mädchenklasse soll Lernen für die Mädchen in einem Rahmen stattfinden, in dem sie unter sich und damit potentiell bei sich selbst sein können. Den Mädchen mit ihren besonderen -teilweise von Gewalt geprägten- Biographien wird durch die geschlechtshomogene Lerngruppe die Möglichkeit gegeben die Aufmerksamkeit auf den Lernstoff und sich zu richten. Mädchen sollen in dieser Klassenkonstellation nicht nur unterrichtet, sondern auch aufgerichtet werden und ihren Selbstwert entwickeln und steigern können. 9

10 8.2. Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Mädchenwohngruppe Stunden/ Woche Stunden/ Monat Geschäftsführung 2,93 12,72 Bereichsleitung* (Dipl.Soz.arb./Soz.-päd.) 6,00 26,04 Koordination f. Organisationsentwicklung 1,98 8,59 Verwaltung 11,19 48,56 IT-Service 2,34 10,16 Betriebsrat 1,17 5,08 * Projektleitung Übergang von 2 Jahren 8.3. Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätsentwicklung Interne Organisations- und Qualitätsentwicklungsprozesse sorgen dafür, dass Schlüsselprozesse generiert und verbindlich festgeschrieben werden, die sich bei der Beschreibung traumapädagogischer Standards auch z.b. mit Krisenmanagement und damit verbundenen Leitlinien für den Umgang mit Grenzverletzungen und Gewalt, Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Mitarbeiterinnen u.v.m. auseinandersetzen. Die Mitarbeiterförderung erhält einen besonderen Stellenwert, da vom Personal in besonderem Maße hohe Reflexionsfähigkeit, Fachwissen, Belastbarkeit, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit sowie eigene emotionale Stabilität gefordert werden. Angaben zum durchschnittlichen zeitlichen Umfang pro Woche/ Monat: Sonstige Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung Stunden/ Woche Stunden/ Monat Dienstbesprechung (einschl. Dienstübergaben) 0,5 Std. tägl. + 1,5 22,00 Fallbesprechung 2,50 10,00 Team-Supervision 11 x 120 min. / Jahr 2,00 Einzel-Supervision bis zu 8 x 60 min/ Jahr Dokumentation (Berichte, Dienstbuch, EDV) 4,00 16,00 Teamentwicklung 2,00 Fortbildung (intern und extern) 3,00 Evaluation (Hilfeverläufe) 2,00 Im Rahmen der Qualitätsentwicklung wird derzeit ein Konzept erarbeitet, welches auf institutioneller Ebene die nachvollziehbare Umsetzung der Partizipation sowohl für Mitarbeiter als auch für Kinder/ Jugendliche regelt. Das Gleiche gilt auch für das Krisen- und Beschwerdemanagement als standardisierte Ablaufprozesse in der Einrichtung. 10

11 8.4. Strukturelle Leistungsmerkmale Personal: Personal Mädchenwohngruppe Stunden/ Woche Stunden/ Monat Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen 69,00 299,46 Erzieherinnen/ Erzieher 146,00 633,64 Psychologin/ Psychologe 25,00 108,5 Heilpädagogin/ Heilpädagoge 25,00 108,5 Nächtliche Betreuung 39,0 169,26 Hauswirtschaft 35,0 151,9 Räumliche Gegebenheiten/ sächliche Ausstattung: Gebäude und Grundstück sind Eigentum des Psychagogischen Kinderheims Rittmarshausen (Baujahr: 1976). Grundstück: 624 qm Wohnfläche: 390 qm Räumliche Gegebenheiten: - 7 Einbettzimmer - 1 Gruppenraum - 2 Essräume - 2 Küchen, 1 Vorratskammer - 1 Wäscheraum - 4 Bäder mit Dusche/ Badewanne und 2 Toiletten - Dienstzimmer und separates Bad für Mitarbeiterinnen Funktions- und Freizeiträume, Garten - Multifunktionsraum (Musik- und Bewegungsraum) - 1 Snoozelraum - 1 Klassenraum - 1 Therapieraum - 2 Garagen - 1 große Terrasse sowie Garten - Art der Versorgung: Selbstversorgung - Fuhrpark: 1 VW Bus T5 - Sonstiges (z.b. EDV) 11

12 8.5. Sonderaufwendungen im Einzelfall und Individuelle Sonderleistungen Für besondere Erziehungsleistungen gelten folgende Vereinbarungen entsprechend des Rahmenvertrages nach 78 SGB VIII Niedersachsen vom Sonderaufwendungen im Einzelfall ( 6 Rahmenvertrag Niedersachsen, Anlage 8 Pkt. 1.4 ) Sonderaufwendungen auf Antrag beim Kostenträger: Rahmenvertrag: Erstausstattung Bekleidung Übernahme der Kosten in Kindertagesstätten Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen: - Erstausstattung bei Aufnahme - Ersteinrichtung der Wohnung bei Betreuung in Einzelwohnung - Verselbständigungshilfe vor Beendigung der Maßnahme (z.b. Maklercourtage, Einrichtungskosten, Mietsicherheit) Folgende Leistungen werden ohne Antrag mit dem Kostenträger abgerechnet: Taschengeld Fahrtkosten für Familienheimfahrten Individuelle Sonderleistungen ( 8 Rahmenvertrag Niedersachsen) Für besondere Erziehungsleistungen können nach Festlegung im Hilfeplan folgende Sonderleistungen in Abgrenzung zu den Grundleistungen beantragt werden: Sonderleistungen: Diagnostik, sofern nicht Grundleistung therapeutische Zusatzleistungen, sofern nicht Grundleistung Familientherapie, sofern nicht Grundleistung Begleitung von Elternkontakten, wenn diese gerichtlich oder durch den Vormund festgelegt werden sozialpädagogische Einzelfallhilfe, Schulbegleitung / Schulassistenz Spezielle Nachhilfe und Förderung im schulischen Bereich für Schüler an öffentlichen Schulen Erlebnispädagogische Maßnahmen (in Zusammenarbeit mit anderen Trägern) Heilpädagogisches Reiten Instrumentalunterricht Stand:

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