Aktuelle Informationen aus der Zeitarbeit Ausgabe Oktober 2016

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1 Editorial Liebe Leserinnen und Leser, die parlamentarische Phase der G e s e t z g e b u n g z u m A Ü G i s t eingeläutet. Am war die erste Lesung im Bundestag. Am folgt die öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales. Am 20./ dann zweite und dritte Lesung sowie die Abstimmung. Am erfolgt schlussendlich die Prüfung durch den Bundesrat. Zum soll das Gesetz in Kraft treten. G l e i c h z e i t i g f i n d e n a b d e m Tarifverhandlungen der Verbände BAP/IGZ statt. Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträge sind bei BAP/IGZ gekündigt und der Mindestlohntarifvertrag läuft aus. Es besteht eine schriftlich vereinbarte Ver handlungsver pfli chtung in B ezug a uf die Branchenzuschlagstarife. Wenn bis zum keine Tarifvereinbarung geschlossen wurde, müssen alle N e u e i n s t e l l u n g e n i n d e r Z e i t a r b e i t n a c h Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment) des Gesetzes erfolgen. Ein Zeitdruck ist hier erkennbar. Die Tarifgemeinschaft TQZ verhandelt ab Mitte Oktober die Änderungen zum innovativen Tarifvertrag tarifplus+. Hier sind die Verträge nicht gekündigt. Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung bleibt der bestehende Tarifvertrag gültig. So kann überlegt und ohne Zeitdruck verhandelt werden. Es besteht bei Neueinstellung nicht die Gefahr, ggf. Equal Treatment anwenden zu müssen. Durch eine Reihe von Ö ffn ungsk lauseln i m Gesetzentwurf zum neuen AÜG sind noch eine Vielzahl von Details tariflich zu regeln. Wenn sowohl das Gesetz verabschiedet ist und die tariflichen Regelungen bekannt sind, werden wir Expertenseminare anbieten. Ohne fertiges Gesetz in Verbindung mit den Tarifabschlüssen sind Seminare weder sinnvoll noch seriös. Zu diesen Ereignissen finden Sie eine Reihe von Artikeln in diesem Newsletter. Ihr Norbert Fuhrmann ifo Geschäftsklima merklich verbessert gute Aussichten für die Zeitarbeit Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich deutlich verbessert. D e r i f o Geschäftsklimaindex ist v o n 1 0 6, 3 P u n k t e n (saisonbereinigt korrigiert) i m A u g us t a u f 1 0 9,5 Quelle : ifo Institut Punkte im September gestiegen. Dies ist der höchste Stand seit Mai Die Unternehmer blicken merklich optimistischer auf die kommenden Monate. Zudem waren sie zufriedener mit ihrer aktuellen Geschäftslage. Die deutsche Wirtschaft erwartet einen goldenen Herbst. Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Index gestiegen. Dies war vor allem auf deutlich positivere Aussichten für die kommenden Monate zurückzuführen. Ein Anstieg des Erwartungsindikators von 10,8 Punkten wurde zuletzt kurz nach der Finanz- und Wirtschaftskrise beobachtet. Auch die Einschätzungen zur aktuellen G e s c h ä f t s l a g e v e r b e s s e r t e n s i c h. D e r Geschäftsklimaindex stieg in nahezu allen wichtigen Industriebranchen. Sowohl im Groß- als auch Einzelhandel ist der Index gestiegen, nach zuletzt deutlichen Rückgängen. Beide Teilkomponenten zogen jeweils an. Im Einzelhandel ve rbesserte s i ch i nsbeson dere d i e aktuelle Geschäftslage. Im Großhandel hingegen waren vor allem die Erwartungen der Unternehmen deutlich positiver als im Vormonat. (Quelle: Ifo-Institut) DGB Gewerkschaften geben ihre Lohn- forderungen für die anstehende Tarifrunde bekannt. Aus ihrem Forderungspaket für die anstehende Tarifrunde haben die Gewerkschaften ihre erste Forderung veröffentlicht. Die DGB-Gewerkschaften fordern für das kommende Jahr ein dickes Lohnplus in der Zeitarbeit. I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 1 / 5

2 Ab 1. Januar 2017 sollen die Löhne aller Tarifstufen um 6% erhöht werden, aber mindestens um 70 Cent pro Stunde. Außerdem sollen die bisher in Ost und West bestehenden Unterschiede verschwinden. Die Laufzeit für diesen Tarifvertrag soll 12 Monate betragen. Weitere Forderungen werden in der ersten Verhandlungsrunde am bekannt gegeben. Neben Entgelt und Entgeltstruktur müssen wegen der neuen Gesetzgebung auch die neuen Eckdaten der Branchenzuschläge verhandelt werden. Großer Sprung der Ostlöhne In Kombination addieren sich diese Forderungen für die Unterste Lohngruppe im Osten auf 1,20. Das entspricht eine Erhöhung um 14,1 Prozent. Über alle Entgeltgruppen hinweg machen sie laut DGB unter dem Strich fast zehn Prozent aus. Verhandlungszeitraum von wenigen Wochen! Die Tarifverträge für Entgelt und Entgeltrahmen der Verbände BAP und IGZ wurden zum seitens der Gewerkschaft gekündigt. Den Verhandlern bleiben 10 Wochen bis Weihnachten für einen Abschluss. Sollte bis zum Ende des Jahres 2016 keine neue Vereinbarungen getroffen werden, wirken die a l t e n T a r i f v e r t r ä g e f ü r b e s t e h e n d e Beschäftigungsverhältnisse zwar nach, aber alle Neueinstellungen müssen nach dem gesetzlich definierten Gleichstellungsgrundsatz abgeschlossen werden. Ist Kritik an einer fehlenden Equal-Pay - Defnition beim neuen AÜG berechtigt? In Bezug auf die Gleichstellung (Schlagwort Equal Pay oder Equal Treatment ) wird der Gesetzentwurf zur AÜG-Änderung dahingehend kritisiert, dass er Equal Pay nicht klar definiert. Der Gesetzentwurf befasst sich nicht mit dem Schlagwort Equal Pay, sondern definiert das Prinzip der Gleichstellung. Dabei wird auf BAG-Urteile (z.b. BAG 5AZR 1046/2 vom oder BAG 5AZR 254/13 vom ) B ezug genommen. Maß gebend s ind daher sämtliche auf den Lohnabrechnungen vergleichbarer Stammarbeitnehmerinnen und Stammarbeitnehmer des Entleihers ausgewiesene Bruttovergütungsbestandteile insbesondere Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge so- wie vermögenswirksame Leistungen. Sachbezüge können al s W e rtausgleic h b e z ahlt werden ( Q u e l l e : Bundesdrucksache 18/9232 Seite 23). Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, tarifvertragliche Regelungen des Entleihbetriebes als Berechnungsbasis zu nehmen. Durch eine Öffnungsklausel für die Zeitarbeit (Branchenzuschlagstarife) kann nicht nur die Zeit bis zur Gleichstellung auf 15 Monate verlängert, sondern auch die Eckdaten einer Gleichstellung durch die Tarifpartner bestimmt werden. In der Vergangenheit wurde dieses durch feste Aufschläge auf den Grundlohn der jeweiligen Tarifstufe umgesetzt. Diese Methode ist sicher und einfach zu handhaben. Es setzt die Bereitschaft bei den Tarifpartnern voraus, dass eine stufenweise Heranführung an den Vergleichslohn gewollt ist. Wer davon redet, tariflichen Lösungen immer den Vorrang zu geben, hat durch diese Öffnungsklausel Gestaltungsmöglichkeiten zur Vereinfachung. Die Tarifpartner des tarifplus+ haben die Absicht weitere Branchenzuschlagstarife abzuschließen. IAB-Arbeitsmarktbarometer steigt: Arbeitsmarkt bleibt weiter stabil viele offene Stellen D a s I A B - A r b ei t sm a r k t - barometer verzeichnet im September gegenüber dem V o r m o n a t e i n e n geringfügigen Rückgang um 0,1 Punkte. Dennoch liegt der F r ü hi ndikator d e s Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nach wie vor auf hohem Niveau. Der aktuelle Wert von 103,5 Punkten steht für gute Aussichten am Arbeitsmarkt. Der positive Beschäftigungstrend hält an und es zeichnet sich auch weiterhin kein Anstieg der Arbeitslosigkeit ab, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB- Forschungsbereichs Prognosen und Strukturanalysen. I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 2 / 5

3 Letzteres sei gerade deshalb nicht selbstverständlich, w e i l m e h r u n d m e h r F l ü c h t l i n g e a u s d e n Integrationskursen in den Arbeitsmarkt eintreten würden. Die Arbeitslosigkeitskomponente des IAB- Arbeitsmarktbarometers verzeichnet ein geringfügiges Minus von 0,1 Punkten, liegt mit 100,7 Punkten aber weiter im leicht positiven Bereich. Die Komponente für die Beschäftigung befindet sich mit 106,2 Punkten auf sehr hohem Niveau, ging gegenüber dem Vormonat allerdings ebenfalls geringfügig um 0,1 Punkte zurück. Die Arbeitsagenturen erwarten angesichts vieler offener Stellen und niedriger Entlassungszahlen eine steigende Beschäftigung, stellt Weber fest. Dass die Beschäftigungskomponente seit mehr als einem halben Jahr erstmals etwas gesunken sei, deute aber darauf hin, dass sich die gegenwärtige Entwicklung nicht zusätzlich verstärken werde. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung). Was wird im AÜG neu geregelt eine kurze Zusammenfassung des jetzigen Stands Zunächst soll der Gesetzentwurf eine Gesetzeslücke schließen, die der Gesetzgeber im Jahr 2011 geschaffen hatte. Damals hatte der Gesetzgeber bestimmt, dass Leiharbeiter nur vorübergehend i m B e t r i e b d e s E n t l e i h e r s eingesetzt werden dürfen, ohne allerdings zu definieren, was für ein Zeitraum vorübergehend sein soll. Jetzt soll die Einsatzdauer durch das neue Gesetz auf 18 Monate beschränkt werden. Beschäftigt der Entleiher einen bestimmten Leiharbeiter länger als 18 Monate, muss er diesen Leiharbeiten fest übernehmen, sofern der Leiharbeiter nicht widerspricht. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur konkret auf die jeweilige Person des Leiharbeiters, d. h., der Entleiher kann jeweils kurz vor dem Erreichen des 18- Monatszeitraumes die Person des Leiharbeiters austauschen und durch einen anderen Leiharbeiter ersetzen lassen, also auch weiterhin auf Dauer Leiharbeiter anstelle von Stammarbeitnehmern einsetzen. Per Tarifvertrag in den Entleihbranchen können unter bestimmten Bedingungen diverse Ausnahmen gestaltet werden. Weitere wichtige Neuregelung ist, dass Leiharbeiter spätestens nach 9 Monaten Einsatzdauer den gleichen Lohn erhalten müssen wie die Stammarbeitnehmer des Entleihers (Equal pay). Hiervon kann nur aufgrund von Tarifverträgen der Zeitarbeit (maximal Erweiterung auf 15 Monate) abgewichen werden, die besondere Voraussetzungen erfüllen müssen. Des Weiteren wird der Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher zukünftig verboten. Der Gesetzentwurf will auch versuchen, missbräuchliche Umgehungen des Arbeitsrechts durch vermeintliche Werkverträge zu umgehen. Bislang werden Arbeitnehmer oft auf der Grundlage von sog. Werkverträgen in anderen Betrieben eingesetzt, obwohl es sich eigentlich um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt. Hat der entleihende Betrieb aber gar keine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung, so entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis des Leiharbeiters mit dem Entleiher. Dies soll zukünftig auch dann gelten, wenn der überlassende Betrieb zwar eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung hat, aber in den Verträgen nicht konkret offenlegt, dass Arbeitnehmerüberlassung praktiziert werden soll. Allein schon der Verstoß gegen die Pflicht zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung soll zukünftig ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeiter und dem Betreib des Entleihers begründen. Wie die endgültigen Änderungen aussehen werden wird nach Ende des parlamentarischen Verfahrens zu sehen sein. Was muss in der Zeitarbeit bei der anstehenden Tarifrunde verhandelt werden? Nicht nur die Lohnsteigerungen müssen verhandelt werden, sondern auch die Branchenzuschlagstarife. Hier ist wichtig, dass die Tarifpartner festlegen, wann spätestens die Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer/innen zu erfolgen hat; wie die zeitliche Abfolge I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 3 / 5

4 und die jeweilige Höhe der Zuschlagstufen ist, und was Sie unter Gleichstellung verstehen. Außerdem sollen die Entgeltstrukturen neu verhandelt werden. Ein komplexes Paket, dass in kurzer Zeit geschnürt werden muss. Die innovative Tarifgemeinschaft des tarifplus+ hat für einige Bra nchen schon in Vor ver ha ndlungen Regelungen zu Equal Pay gefunden. In Folge der bislang von der BA festgestellten Verstöße steigt der Prüfungsdruck In vielen Regionen zeichnet sich Zeitarbeit durch einen starken Preiswettbewerb mit sinkenden M a r g e n a u s. D a s g e h t offensichtlich auch zu Lasten der extern Beschäftigten, wie die BA als Aufsichtsbehörde in den letzten 7 Jahren festgestellt hat. Über AÜ-Erlaubnisinhaber haben gegen Gesetze und Tarife verstoßen. Die m e i s t e n F e h l e r w u r d e n b e i d e r Durchschnittsberechnung (Urlaub, Krankheit) sowie bei der Bezahlung von Feiertagen und Branchenzuschlägen festgestellt. Eigentlich kann es nur eine korrekte Berechnungsart des Durchschnittswert. Bei der Durchschnittsberechnung per EDV ist jedoch festzustellen, dass manche Software mehr als einen Durchschnittswert (alternative Werte sind deutlich niedriger) berechnet und den Nutzern die Wahlmöglichkeit bietet, welcher für den Durchschnitt angewandt werden soll. Damit e r ö f f n e t S o f t w a r e d i e M ö g l i c h k e i t, n i c h t gesetzeskonform zu arbeiten und den Beschäftigten sowie den Sozialkassen Gelder vorzuenthalten. Auf Nachfrage wurde seitens der Softwareherstellung behauptet, das man sich an Beschreibungen der Zeitarbeitsverbände orientiert habe. In der Zwischenzeit nimmt der Prüfungsdruck der BA als Aufsichtsbehörde zu. Auch die Rentenversicherung hat ihren Fokus auf die von der BA festgestellten Verstöße gerichtet. Von beiden Behörden wird das von der I.Q.Z entwickelte Tool zur Prüfung der Korrektheit der Durchschni ttsberechnung eingesetzt. In strafrechtlich relevanten Einzelfällen hat sich auch die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet. F o l g e n d e r F a l s c h b e r e c h n u n g s i n d h o h e Nachzahlungen, empfindliche Bußgelder, mögliche Strafverfahren und eventuell der Verlust der AÜ- Erlaubnis. Eine positive Compliance Prüfungen der I.Q.Z im Rahmen eines Audit s zum Qualitätssiegel faire Zeitarbeit bietet Sicherheit für das Unternehmen, sorgt dafür, dass Kunden, Bewerber, Mitarbeiter, Sozialpartner und die Stakeholder der Branche wissen, dass Ihr Unternehmen nachweislich gesetzes- und tarifkonform arbeitet und sich von schwarzen Schafen der Branche abgrenzt. Neue Abgrenzung in der Kontraktlogistik hat zukünftig Auswirkungen auf die Anwendung der Branchenzuschlagstarife. D i e I G M e t a l l u n d d i e Dienstleistungsgewerkschaft Verdi haben seit Anfang des Jahres 2016 die Tarifzuständigkeit für Unternehmen der industriellen Kontraktlogistik geklärt. Und zwar in den Branchen Automobil- und Fahrzeugbau, Stahl, Luft- und Raumfahrt sowie Schiffbau. Die IG Metall ist demnach zuständig: wenn ein Kontraktlogistiker seine Tätigkeit auf dem Werksgelände eines Betriebs erbringt, der in den Organisationsbereich der IG Metall fällt wenn ein Kontraktlogistiker seine Tätigkeit zu mehr als 75 Prozent für einen Endkunden erbringt, der in den Organisationsbereich der IG Metall fällt wenn bei einem Kontraktlogistiker produktive Tätigkeiten (Fertigung, Montage) mehr als 50 Prozent der Gesamttätigkeiten ausmachen. In der Automobilindustrie grenzen IG Metall und Verdi ihre Zuständigkeiten zudem für spezielle Tätigkeiten ab. Der Versand von Fahrzeugen ist Sache von Verdi. Für das Ersatzteil-Geschäft von IG Metall-Betrieben ist die IG Metall zuständig. Für Betriebe, bei denen die Zuordnung unklar ist, wird ein dreistufiges Verfahren I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 4 / 5

5 etabliert, mit dem IG Metall und Verdi ihre Zuständigkeit klären. Diese neuen Zuständigkeiten werden zukünftig Auswirkungen auf die Anwendung von Branchenzuschlägen haben. F a k t e n z u A r b e i t s e n t g e l t e n - R e a l e Zeitarbeitsentlohnung im Vergleich zu Durchschnittslöhnen in der Wirtschaft D e r r e a l e D u r c h s c h n i t t s b - ruttoverdienst in der Zeitarbeit liegt ca. 42 % unterhalb des Durchschnitts in der Wirtschaft (1.758,00 zu 3.024,00 ). Um die g r o ß e n U n t e r s c h i e d e abzus chwächen wi rd dami t argumentiert, dass dies am großen Helferanteil liegen würde. Auch gäbe es ja Branchenzuschlagstarife, die bis zu 50% über den Grundtarifen liegen würden. Sind die Pro- oder Kontra- Argumente seriös und glaubwürdig? Die Bundesagentur für Arbeit hat folgende Zahlen ermittelt, die diese Thesen nicht bestätigen. Im Helferbereich liegt der Durchschnittsbruttoverdienst nur 29 % niedriger (1.487,00 zu 2.098,00 ). Das ist ein durchschnittlicher Stundenlohn von 9,80. Der Durchschnitt der Helferlohnstufen (EG1 und EG2) Mit 0,70 /1,50 (West/Ost) ist dieser Lohn zwar den Branchenzuschlägen in nur 11 Branchen geschuldet aber noch weit von maximalen Zuschlägen entfernt. Kurzfristige Beschäftigung verhindert das Erreichen der höchsten Zuschlagsstufe bei Branchenzuschlägen. Rund 51 % der neu begründeten Arbeitsverhältnisse endeten innerhalb der ersten 3 Monate. 24 % enden im Zeitraum zwischen 4 und 9 Monate. 25 % sind mehr als 9 Monate beschäftigt. Die höchste Stufe ( die fünfte) wird nach 9 Monaten erreicht. Durch die kurzfristige Beschäftigung = kurzfristiger Einsatz erreichen wenige Mitarbeiter/innen alle 5 Zuschlagsstufen in 9 Monaten. Die Hälfte der Beschäftigten erreicht gerade mal die erste Zuschlagstufe, die nach 6 Wochen Einsatzzeit fällig wird. Die Gleichstellung nach 9 Monaten wird also weniger als 2 5 % d e r B e s c h ä f t i g t e n t r e f f e n, d a d i e Beschäftigungszeit nicht gleich Einsatzzeit ist. Ist die Beschränkung der Einsatzzeit auf 18 Monate ein Großes Problem in der Zeitrabeit? Der Gesetzgeber will die maximale Einsatzdauer (auf die Person des Beschäftigten bezogen) auf 18 Monate beschränken. Durch Tarifvertrag (kundenseitig wie jetzt beim TV LeiZ ) sind Verlängerungen möglich. Wo also der Bedarf für längerfristige Zeitarbeit ist, kann durch Tarifvereinbarungen reagiert werden. Das IAB hat festgestellt, das 12 % der Arbeitnehmer/innen der Zeitarbeit länger als 18 Monate beschäftigt sind. Da auch hier gilt, dass einerseits die Einsatzzeit nicht identisch mit der Beschäftigungsdauer ist und durch TVs wie schon jetzt in der M+E Industrie die Möglichkeit besteht, längere Überlassungszeiten zu realisieren, dürfte die reale Quote der zukünftig betroffenen Personen deutlich unter 10 % liegen. Auch wenn 10% der in der Zeitarbeit tätigen Personen keine kleine Zahl ist, kann man nicht von einem Kernproblem für die Branche sprechen. I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 5 / 5

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