Informationen zur Zertifizierung Stand Januar 2014
|
|
- Hartmut Amsel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 VERANTWORTUNG TRAGEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Qualitätssiegel faire Zeitarbeit zeichnet Personaldienstleister aus, die nach CSR Grundsätzen (Corporate Social Responsibility) in der Zeitarbeit handeln. Diese Grundsätze wurden gemeinsam mit den Stakeholdern der Branche entwickelt. CSR steht für verantwortliches unternehmerisches Handeln gegenüber den Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden, sowie Beachtung ökologisch Aspekte und Respektierung der berechtigten Interessen der relevanten Anspruchs- bzw. Interessengruppen Ihr Norbert Fuhrmann SEITE 1VON10
2 CORPORATE RESPONSIBILITY Erfolgsfaktor CSR in der Wirtschaft Unternehmen sind Teil der sozialen Gemeinschaft und haben eine Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern, Kunden und Nachbarn, ihrer Umwelt und der Gesellschaft insgesamt. Viele mittelständische Unternehmen in unterschiedlichen Branchen haben dies schon erkannt. Die I.Q.Z versteht sich als Plattform für faire, seriöse und an Werten orientierte Personaldienstleistung. Mit den Stakeholdern der Zeitarbeit wurden die allgemeinen CSR-Grundsätze für eine faire Zeitarbeit entwickelt. SEITE 2VON10
3 GLAUBWÜRDIGKEIT SCHAFFEN Die I.Q.Z ist seit 2008 die anerkannte unabhängige Instanz zur Überprüfung der CSR-Kriterien in der Zeitarbeit. Ein mit dem Qualitätssiegel faire Zeitarbeit ausgezeichnetes Unternehmen bietet Kunden und Bewerbern die Sicherheit, dass ein Unternehmen tariftreu und gesetzeskonform arbeitet, Mitarbeiter fair behandelt und bezahlt werden. Ein jährliches Audit und ständiges Monitoring garantieren dies. SEITE 3VON10
4 FLAGGE ZEIGEN Lippenbekenntnisse in der Werbung zeigen nicht immer das wahre Gesicht. Im 12. Bericht zur Arbeitnehmerüberlassung ( ) wurde leider festgestellt, dass bei durchgeführten Unternehmensprüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit Bußgeldverfahren wegen gesetzlicher und/oder tariflicher Verstöße einzuleiten waren. Die I.Q.Z zeichnet nach erfolgreichem Audit Unternehmen mit dem Qualitätssiegel faire Zeitarbeit aus und wacht somit über die Einhaltung der tariflichen, gesetzlichen und CSR-Kriterien. Als Partner der NRW-Initiative FAIRE ARBEIT FAIRER WETTBEWERB zeigen wir Flagge. SEITE 4VON10
5 QUALITÄT SICHERN Geprüfte faire Zeitarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Personaldienstleister sich der unternehmerischen Verantwortung stellen. Das bedeutet, dass keine unternehmerischen Risiken auf die Mitarbeiter/innen abgewälzt werden. Von unfairen Methoden - wie z.b. Abschluss Scheinwerkverträgen - distanziert sich die FAIRE ZEITARBEIT. Grundsätzliche Voraussetzung für die Unternehmen der Zeitarbeit ist, dass geltende gesetzliche, tarifliche und arbeitsvertragliche Regelungen korrekt eingehalten werden. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass schwarze Schafe hier Normen missachten. Aus diesem Grund sind auch im Kriterienkatalog markante Elemente aus dem Bereich der gesetzlichen und tariflichen Regelungen aufgenommen worden. SEITE 5VON10
6 KRITERIENKATALOG ZEITARBEIT 1 Ausschließliche Anwendung von Equal Pay oder Tarifverträgen der Zeitarbeit (Branchen-, Gruppen- oder Haustarifen) mit tariffähigen Gewerkschaften. In Einsätzen korrekte Bezahlung gemäß den Branchenzuschlägen, eventuellen dreiseitigen Vereinbarungen oder den vorgegeben Mindestlöhnen aus den jeweiligen Einsatzbranche. Korrekte Eingruppierung der Mitarbeiter im Arbeitsvertrag sowie eine korrekte Bezahlung gemäß den tariflichen Vorschriften nach der Tätigkeit, die im Einsatzbetrieb auch ausgeführt wird. Korrekte und nachvollziehbare Handhabung von Zeitkontenregelungen und deren Verwaltung (keine Führung von Zeitwertkonten, Auszahlung von Stunden nach dem momentan gültigen Stundenlohn. Erfüllung der gesetzlichen Ansprüche auf Fahrgeld nach den jeweiligen vom Mitarbeiter belegten realen Aufwendungen. Gründliche Besprechung des Arbeitsvertrages und der jeweiligen anstehenden Einsätze, damit für Mitarbeiter ein persönlicher Dispositionsspielraum besteht. Verbindliche und nachvollziehbare Festlegung der Arbeitszeiten wird vorausgesetzt. SEITE 6VON10
7 KRITERIENKATALOG ZEITARBEIT - 2 Regelmäßige Betreuung sowie Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen, sowie Sicherstellung dass gleiche Arbeitsbedingungen beim Entleiher gelten (z.b. Sicherstellen der Nutzung von Einrichtungen des Entleihers auch für Zeitarbeitnehmer, Sicherstellung der Weiterleitung von Stellenausschreibungen des Entleihers). Pünktliche und zeitnahe Lohn- und Gehaltsabwicklung mit übersichtlicher Gehaltsabrechnung werden vorausgesetzt. Der Anspruch auf Abschlagszahlungen zum Monatsende (80%) wird ohne Kostenberechnung erfüllt. Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten interner und externer Mitarbeiter. Sicherstellung des Zugangs des Zeitarbeitnehmers zu Weiterbildungsangeboten des Entleihers. Keine Behinderung von Arbeitnehmerrechten (bei Bildung von Betriebsräten). Zeitarbeitnehmer werden darauf hingewiesen, dass sie sich auch an Betriebsräte in Entleihbetrieben wenden können. Keine Behinderung von Übernahmen durch den Kundenbetrieb. Spätestens nach 12 Monaten muss eine kostenlose Übernahme möglich sein. SEITE 7VON10
8 ZUKUNFT VERMARKTEN Die I.Q.Z gibt Personaldienstleistern mit dem Qualitätssiegel faire Zeitarbeit ein Instrument an die Hand, das im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter ein klares Zeichen für gesellschaftliche Verantwortung (CSR) und faire Bezahlung und Behandlung setzt. Potentiellen Kunden signalisiert das Qualitätssiegel faire Zeitarbeit ein Premium Angebot, das neben erstklassigen Mitarbeitern für eine hohe Dienstleistungsqualität und Sicherheit steht. Wir gestalten Zukunft Wege der Flexibilität zukünftig in der Wirtschaft fair zu gestalten und dabei unternehmerische Verantwortung zu beachten, werden im Forum Faire Zukunftslösungen für Flexibilität in der Wirtschaft zusammen mit den Stakeholdern der Branche entwickelt. SEITE 8VON10
9 ZERTIFIZIERUNG & ABLAUF Die Beauftragung zur Zertifizierung erfolgt schriftlich. Mit der Beauftragung gibt der Auftraggeber eine Erklärung ab, dass in seiner Unternehmensgruppe die Kriterien der Bezahlung erfüllt, eine korrekte Eingruppierung der Mitarbeiter erfolgt, zusätzliche Leistungen bezahlt werden, dreiseitige Vereinbarungen zur Gleichstellung der Mitarbeiter akzeptiert werden, Arbeitnehmerrechte nicht beeinträchtigt und Übernahmen nicht behindert werden. Nach erfolgter Beauftragung geht dem Auftraggeber der nach dem Kriterienkatalog erstellte Prüfbogen zu. Ein Prüftermin wird vereinbart. Eine repräsentative Stichprobe (25%) der beschäftigten Mitarbeiter wird auf die Erfüllung des Kriterienkatalogs hin ausgewertet. Verfügt der Auftraggeber über mehr als eine Geschäftsstelle erfolgt die Prüfung an mehreren Standorten. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird das Qualitätssiegel für die Dauer eines Jahres verliehen. SEITE 9VON10
10 KONTAKT AUFNEHMEN Weitere Informationen über das Qualitätssiegel Zeitarbeit erhalten Sie im Internet unter telefonisch, per FAX oder . I.Q.Z. Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH Martinsallee Rheinbach Geschäftsführung: Norbert Fuhrmann Telefon: FAX: info@iq-z.de SEITE 10VON10
I.Q.Z Die Plattform für faire und nachhaltige Personaldienstleistung
I.Q.Z Die Plattform für faire und nachhaltige Personaldienstleistung Wir unterstützen die NRW-Initiative FAIRE ARBEIT FAIRER WETTBEWERB und zertifizieren Personaldienstleister gemäß den CSR Kriterien für
MehrInformationen zur Zertifizierung Stand Januar 2015
VERANTWORTUNG TRAGEN Sehr geehrte Damen und Herren, d a s Qualitätssiegel faire Zeitarbeit steht für faire,seriöse und wertorientierte Zeitarbeit. Unternehmen, die mit ihm ausgezeichnet wurden, unterstreichen
MehrI.Q.Z. Die Plattform für faire. Personaldienstleistung
I.Q.Z Die Plattform für faire Personaldienstleistung Als Partner der NRW-Initiative FAIRE ARBEIT FAIRER WETTBEWERB zeigen wir Flagge. Corporate Social Responsibility Unternehmen sind Teil der sozialen
MehrQUALITÄTSSIEGEL ZEITARBEIT
QUALITÄTSSIEGEL ZEITARBEIT RAHMENBEDINGUNGEN ZERTIFIZIERUNG Stand: Juni 2011 Seite 1 von 16 Grundvoraussetzung für eine Zertifizierung durch die Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH mit dem Ziel
MehrTarifpolitik Tarifabschluß Branchenzuschlag Zeitarbeit im Schienenverkehr
Tarifabschluß Branchenzuschlag Zeitarbeit im Schienenverkehr 13.08.2012 1 Grundsätzliche Ziele der EVG Keine Verdrängung von Regelarbeit Klare Kriterien zur Personalplanung Anforderungen an Zeitarbeit
MehrIQZ PRÜFUNG UNTERNEHMEN
Prüfungsdetails für ein Audit Der Kriterienkatalog in der Prüfung Als Basis der Prüfung gilt, dass es einen freien Zugang zu Kunden und Mitarbeiterakten gibt und der jeweilige Prüfer die Stichprobe frei
MehrSeminare und Workshops. Zeitarbeit. 2. Halbjahr 2015
Seminare und Workshops Zeitarbeit 2. Halbjahr 2015 Expertenseminare für die Zeitarbeit 2015 Wenn Ihr Anspruch darin besteht, Wissen aus Theorie und Praxis verständlich vermittelt zu bekommen, dann sind
MehrErklärung zur Einhaltung der Standards zum Umgang mit Werk- und Dienstverträgen auf dem Betriebsgelände
Erklärung zur Einhaltung der Standards zum Umgang mit Werk- und Dienstverträgen auf dem Betriebsgelände Name bzw. Firma des Werk- oder Dienstleistungsunternehmens, Lieferantennummer, Anschrift (nachfolgend
MehrZEITARBEIT HINWEISE ZUM ABSCHLUSS EINES ARBEITSVERTRAGS
INFORMATIONSVERANSTALTUNG ZEITARBEIT HINWEISE ZUM ABSCHLUSS EINES ARBEITSVERTRAGS 11. MÄRZ 2014, GELSENKIRCHEN Silke Hoffmann & Katja Köhler Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e. V. Projekt Servicehotline
MehrKRITERIEN FÜR FAIRE LEIHARBEIT SCHULUNGSANGEBOT FÜR JOBCENTER
LOHNHALLENGESPRÄCH VERMITTLUNG IN GUTE ZEITARBEIT KRITERIEN FÜR FAIRE LEIHARBEIT SCHULUNGSANGEBOT FÜR JOBCENTER 12. FEBRUAR 2014 Silke Hoffmann & Katja Köhler Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.
MehrÄNDERUNGEN AÜG April 2017
ÄNDERUNGEN AÜG 2017 4. April 2017 ZEITPLAN AÜG 2017 MIT TARIFERHÖHUNG 01.03.2017 Tariferhöhung 01.04.2018 Tariferhöhung 1. Lesung Bundestag 21. Okt 2016 Beratung Bundesrat 28.02.2017 Informationsveranstaltungen
MehrTarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen
Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v.
MehrIQZ Prüfung Personaldienstleister
Audit zur Erlangung des Qualitätssiegels faire Zeitarbeit Angewandte Prüfungsmethode: Das Audit zum Qualitätssiegel faire Zeitarbeit beruht auf Transparenz! Beim Audit hat der externe Prüfer freien Zugang
MehrPersonal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz
RAin Wera Tenbrock Personal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz 1 Chancen von Fremdpersonaleinsatz Arbeitsspitzen abdecken zeitweise benötigtes Know-how einkaufen Erprobung 2 Was erwartet
MehrÄNDERUNGEN DES ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGS- GESETZES IM JAHR konkrete Fragen 21 konkrete Antworten
ÄNDERUNGEN DES ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGS- GESETZES IM JAHR 2017 21 konkrete Fragen 21 konkrete Antworten 1. ALLGEMEINES 1.1. Wann treten die Änderungen des AÜG in Kraft? Am 01.04.2017. 1.2. Was wird mit
MehrTarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017.
Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen
MehrS oz i a lcharta. Gültig ab Oktober 2013
S oz i a lcharta Gültig ab Oktober 2013 2 Eingedenk ihrer Verantwortung als internationaler Konzern... unter Respektierung der kulturellen, ethischen, sozialen, politischen und rechtlichen Vielfalt der
MehrArbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Frank Da Pont SLS-Steinrausch, den 31. März 2007 Vertragsarten im Überblick Zahlen zur Zeitarbeit Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit
MehrWir bezahlen unseren Mitarbeitern ein faires Gehalt und verlieren unsere Kunden!?
Informationsblatt Wir bezahlen unseren Mitarbeitern ein faires Gehalt und verlieren unsere Kunden!? Begriffsklärung Unter equal payment versteht die Branche den Ansatz der gleichwertigen Bezahlung eines
MehrGrundsätze sozialer Verantwortung.
Grundsätze sozialer Verantwortung. Grundsätze sozialer Verantwortung. Unternehmerisches Handeln steht für uns immer im Einklang mit den Interessen der Gesellschaft. Mit nachfolgender Erklärung bekennt
MehrTarifvertrag Leih-/Zeitarbeit
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.05.2017 Gültig ab: 01.04.2017 Kündbar zum: 31.12.2020 Frist: 3 Monate zum Monatsende
MehrTarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit
Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit Stand: 23.05.2012 Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v., Hamburg und der IG Metall, Bezirksleitung Küste,
MehrWichtige Informationen zum Thema Branchenzuschläge
Wichtige Informationen zum Thema Branchenzuschläge Die Politik hat den Tarifpartnern vorgegeben, Angleichungen der Zeitarbeitslöhne an die Löhne der Stammbeschäftigten bis zum Sommer 2012 tariflich zu
MehrErgänzung der Erläuterungen zum Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) für Betriebe ohne Tarifbindung ( ot )
Ergänzung der Erläuterungen zum Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) für Betriebe ohne Tarifbindung ( ot ) Stand: Juni 2017 Ergänzung der Erläuterungen zum TV LeiZ für Betriebe ohne Tarifbindung ( ot
MehrDas Verleihnix-Gesetz
Das Verleihnix-Gesetz Die Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Rechtsanwältin Kerstin Römelt Arbeitnehmerüberlassung Tarifvertrag Verleiher Equal-Pay / Equal-Treatment (Leih-)Arbeitsvertrag
MehrTarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
Die Tarifvertragsparteien igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. April 2010 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Zwischen
MehrSichere Umsetzung des Mindestlohns im eigenen Unternehmen. und. effektive Risikominimierung bei der Auftraggeberhaftung
Sichere Umsetzung des Mindestlohns im eigenen Unternehmen und effektive Risikominimierung bei der Auftraggeberhaftung Wir unterstützen die NRW-Initiative FAIRE ARBEIT FAIRER WETTBEWERB und überprüfen die
MehrCorporate Social Responsibility als strategische Notwendigkeit für Caritas-Unternehmen: Praxisbeispiele. Rechträgertagung, 12.,13.4.
Corporate Social Responsibility als strategische Notwendigkeit für Caritas-Unternehmen: Praxisbeispiele Rechträgertagung, 12.,13.4.11, Weimar Vom Sponsoring zu CSR Warum mit Unternehmen zusammenarbeiten?
MehrTesten Sie TUJA Wir freuen uns auf Sie! // Sie suchen die Besten? Dann sind sie bei uns genau richtig! //
Testen Sie TUJA Wir freuen uns auf Sie! Mit freundlicher Empfehlung Ihrer Niederlassung: Besuchen Sie uns auch im Internet: // Sie suchen die Besten? Dann sind sie bei uns genau richtig! www.tuja.de //
MehrVerhaltenskodex für Lieferanten und Unterlieferanten
Verhaltenskodex für Lieferanten und Unterlieferanten Verfasser: Iso Raunjak Version: 1.00 Datum: 31. Januar 2011 1. Einführung... 3 1.1. Verpflichtungen der SFS unimarket AG... 3 1.2. Verpflichtungen der
MehrSicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten. Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen.
Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen. Auf die Auswahl der Dienstleister achten Einsatz von Personaldienstleistung und Werkverträgen
MehrDas ist Gute Zeitarbeit
Das ist Gute Zeitarbeit Wie funktioniert die Zeitarbeit? Das Dreiecksverhältnis 2 Zeitarbeit: Ein Job wie (fast) jeder andere! Die große Gemeinsamkeit Zeitarbeit ist rechtlich betrachtet ein Arbeitsverhältnis,
MehrAlexander Schalimow Stellv. Leiter Abteilung Recht - Internationales beim BAP
Alexander Schalimow Stellv. Leiter Abteilung Recht - Internationales beim BAP Themen I. Einleitung Historie II. Equal Pay III. Höchstüberlassungsdauer IV. Kennzeichnungspflicht V. Streikklausel VI. Ausblick
MehrDIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57
DIE REGELN DER ZEITARBEIT ZEITARBEIT IST SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG Auf dem Gesamtarbeitsmarkt sind circa 80 Prozent der Stellen sozialversicherungspflichtig. In der Zeitarbeitsbranche sind es jedoch
MehrSKF Verhaltenskodex. für Lieferanten und Unterlieferanten
SKF Verhaltenskodex für Lieferanten und Unterlieferanten SKF Verhaltenskodex für Lieferanten und Unterlieferanten SKF Lieferanten und Unterlieferanten spielen eine wichtige Rolle in der Lieferkette und
MehrDer Tarifvertrag über Branchenzuschläge
Tarifergebnis 2012 Der Tarifvertrag über Branchenzuschläge Inhalt und Gliederung IG Metall gegen Missbrauch von Leiharbeit Zwei Tarifverträge Das IG Metall Konzept zu Equal-Pay Das Verhandlungsergebnis
MehrFragen und Antworten zum neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Fragen und Antworten zum neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Sehr verehrte Kunden, der Bundestag hat ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschlossen, das am 1. April 2017 in Kraft treten wird. Mit
MehrZeitarbeit hilft Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Zeitarbeit hilft Wirtschaft und Arbeitsmarkt Aktuelle Chancen und Herausforderungen für Personaldienstleister Dr. Martin Dreyer, igz 1. Branchentreff Zeitarbeit in München, 17. November 2016 Zeitarbeit
MehrErklärung zur Einhaltung der Standards zum Umgang mit Werk- und Dienstverträgen auf dem Betriebsgelände
Erklärung zur Einhaltung der Standards zum Umgang mit Werk- und Dienstverträgen auf dem Betriebsgelände Name bzw. Firma des Werk- oder Dienstleistungsunternehmens, Lieferantennummer Anschrift (nachfolgend
MehrLeiharbeit in Deutschland ein Überblick. Dr. Claudia Weinkopf
Leiharbeit in Deutschland ein Überblick Fachgespräch Leiharbeit bei der GIB in Bottrop am 7. September 2012 Dr. Claudia Weinkopf Forschungsabteilung Flexibilität und Sicherheit (FLEX) Gliederung Veränderungen
MehrDie Qualität wird von den Beschäftigten erbracht, die jeden Tag acht Stunden bei dem Kunden arbeiten
Die Qualität wird von den Beschäftigten erbracht, die jeden Tag acht Stunden bei dem Kunden arbeiten Norbert Fuhrmann, Geschäftsführer der Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit, kurz I.Q.Z., kann auf eine
MehrEthik Code und Verhaltensrichtlinien
Ethik Code und Verhaltensrichtlinien Die Mitarbeiter der Ondal-Gruppe bekennen sich in allen Bereichen unseres Geschäftes zu einem ehrlichen und ethischen Verhalten, was den nachfolgenden Regelungen gerecht
MehrÄnderungen bei Leiharbeit und Werkverträgen - Die neuen gesetzlichen Regelungen
Änderungen bei Leiharbeit und Werkverträgen - Die neuen gesetzlichen Regelungen TBS NRW Service Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag - Düsseldorf 17.01.2017 Micha Heilmann Leiter Rechtsabteilung Leiter Hauptstadtbüro
MehrAuswirkungen der Koalitionsbeschlüsse zur Zeitarbeit auf die Tarifverträge Referent: Stefan Sudmann
Auswirkungen der Koalitionsbeschlüsse zur Zeitarbeit auf die Tarifverträge 1 Ergebnisse Koalitionsverhandlungen Zeitarbeit Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Gleichstellung beim Arbeitsentgelt
MehrInformationen zu den Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen
Stand: November 2016 Kunden - Information Informationen zu den Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen der Zeitarbeit Am 25.11.2016 hat das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes [AÜG]
MehrRechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz
Rechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz Themen: Vertragsarten im Überblick Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit Zeitarbeit sicher, gesund und erfolgreich Unterscheidungsmerkmale zu Werkvertrag
MehrÄnderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes u.a. Am 1. April 2017 treten zahlreiche Änderungen insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Überblick Abteilung Recht Februar 2017 Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes u.a. Am 1. April 2017 treten zahlreiche Änderungen insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes
MehrAktuelles und Hintergrundinformationen aus der Zeitarbeit Ausgabe November 2016
Editorial Liebe Leserinnen und Leser, die parlamentarische Phase der G e s e t z g e b u n g z u m A Ü G i s t abgeschlossen. Zum 01.04.2017 wird das Gesetz in Kraft treten. Nun gilt es, die dort verankerten
MehrInformationen zu den geplanten Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen der Zeitarbeit
Stand: Juni 2016 Kunden - Information Informationen zu den geplanten Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen der Zeitarbeit Am 01.06.2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
MehrPW - Entsendung von Arbeitnehmern Auskunftsersuchen betreffend Arbeitsbedingungen
[F1] Allgemeine Fragen zu den zentralen Bedingungen (Art. 3 (1)) [F101] Sind die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gesetzlich geregelt? [F102] Sind die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nur gesetzlich
MehrEin Unternehmen stellt sich vor START. Zeitarbeit NRW GmbH
Ein Unternehmen stellt sich vor START Zeitarbeit NRW GmbH Unser Unternehmensziel Eingliederung Arbeitsloser, Berufsrückkehrer, Berufsrückkehrerinnen, Umschüler und Umschülerinnen in das Erwerbsleben durch
MehrDie geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung. 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens
Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens Agenda 1. Definition der Arbeitnehmerüberlassung 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Besonderheiten
MehrPrüfpraxis der Aufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der Änderungen im AÜG
Anke Eidner, Zentrale der Bundesagentur für Arbeit Prüfpraxis der Aufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der Änderungen im AÜG 6. Potsdamer Rechtsforum des igz am 5. Oktober 2017 in Potsdam Die Prüfpraxis
MehrHerzlich willkommen bei ZPN
Herzlich willkommen bei ZPN Agenda vom 27. Mai 2014 Begrüßung der Gäste Informationen über Zeitarbeit Tarifverträge in der Zeitarbeit Gute Zeitarbeit zahlt nach (Branchen-)Tarif Zahlen und Fakten Gute
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Jahr nach unserem Bekenntnis zu den 10 Prinzipien des UN Global Compact, haben wir Leitlinien entwickelt, Maßnahmen zu deren Einhaltung in unsere Unternehmensprozesse
MehrBewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6.
Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6. Oktober 2016 Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität
MehrAktuelles und Hintergrundinformationen aus der Zeitarbeit Ausgabe März /April 2017
Editorial Liebe Leserinnen und Leser, Das neue AÜG liegt vor und schafft teilweise neue Rahmenbedingungen. Zielsetzung des Gesetzgebers war, den Missbrauch in der Zeitarbeit und bei Werkverträgen zu verhindern.
MehrWerkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Damiano Valgolio, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin, 19. September 2017 Handlungsmöglichkeiten des BR Initiativrecht
MehrNachhaltige Beschaffung
Nachhaltige Beschaffung Praxisbeispiel der Gemeinde Arlesheim Ohne politischen Willen, keinen Start! Ohne Ziele, kein Produkt! Richtlinien als Basis für eine nachhaltige Beschaffung Anwendungsbereich Diese
MehrIM BRENNPUNKT // ZEITARBEIT. Spitzen. Kräfte
IM BRENNPUNKT // ZEITARBEIT Spitzen Kräfte W WERTE-GRUNDLAGE Gleiche Bezahlung, gleiche Bedingungen Equal payment Unter equal payment versteht man den Ansatz der gleichwertigen Bezahlung eines Zeitarbeitnehmers,
MehrVerpflichtungserklärung LTMG
Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung
MehrDie/der Personaldienstleistungskauffrau/-mann
Die/der Personaldienstleistungskauffrau/-mann - Chance in der Personaldienstleistung - Das Berufsbild aus Sicht der Branche Wilhelm Oberste-Beulmann Vorsitzender der Geschäftsführung der START Zeitarbeit
MehrMitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern. 14. April 2011, Dortmund
Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern 14. April 2011, Dortmund Kurzer Überblick die Akteure... Leiharbeit und Betriebsverfassung Handlungsmöglichkeiten der
MehrZeitarbeit.Ausbeute oder Chance für den Zeitarbeitnehmer
Wirtschaft Britta Prinz Zeitarbeit.Ausbeute oder Chance für den Zeitarbeitnehmer Bachelorarbeit Bachelorarbeit über das Thema: Zeitarbeit Ausbeutung oder Chance für Zeitarbeitnehmer? Vorgelegt von Britta
MehrNachweise und Bieter das Bsp. Textilien und Bekleidung
Nachweise und Bieter das Bsp. Textilien und Bekleidung Vortrag von Johanna Fincke Christliche Initiative Romero Netzwerkinitiative NRW Johanna Fincke Christliche Initiative Romero Struktur des Inputs 1.
MehrCode of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner
Code of Conduct Compliance Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG und ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner. 31.03.2012 1. Einleitung Vöhringer ist ein international tätiges Unternehmen
MehrGrundsätze Unternehmen und Menschenrechte. 1 Einleitung 2 Verpflichtung 3 Umsetzung 4 Kontrolle
Grundsätze Unternehmen und Menschenrechte 1 Einleitung 2 Verpflichtung 3 Umsetzung 4 Kontrolle BP 2013 Grundsätze Unternehmens und Menschenrechte 1. Einleitung Wir versorgen die Welt mit Energie. Wir entdecken,
MehrGrundsätze sozialer Verantwortung. Codes of Conduct. der. Rheinmetall AG
Grundsätze sozialer Verantwortung Codes of Conduct der Rheinmetall AG Oktober 2003 Grundsätze zur sozialen Verantwortung bei Rheinmetall AG (Codes of Conduct) Präambel Die Rheinmetall AG bekennt sich zu
MehrBEWERTUNG KOALITIONSVERTRAG
Bereich der Arbeitsmarktpolitik Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Ausweitung des AEntG auf alle Branchen Die Ausweitung des AEntG ist ordnungspolitisch kritisch zu sehen, da nun in allen Branchen den
MehrSicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen.
Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen. Als Partner der NRW-Initiative FAIRE ARBEIT FAIRER WETTBEWERB unterstützen wir die
MehrAnlage 1 Eigenerklärung TVgG-NRW Tariftreue/Mindestlohn
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) 1. Ich verpflichte
MehrWorkshop: 1. September 2009 in Hagen
Workshop: 1. September 2009 in Hagen Vom Vorurteil: Leiharbeit als Jobvernichter über Diskriminierung: moderner Sklavenhandel Zeitarbeit ist eine parasitäre Unternehmensform ähnlich wie die Tätigkeit von
MehrTarifvertrag Leiharbeit
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen
MehrEntgelttarifvertrag Zeitarbeit
Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.v. (BZA), Prinz Albert Straße 73, 53113 Bonn und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft
MehrLeitlinien und Gedanken zum Miteinander in unserem Unternehmen
Leitlinien und Gedanken zum Miteinander in unserem Unternehmen An unsere Mitarbeiter Über Personaldienstleistung und Zeitarbeit wird in Politik und Gesellschaft viel diskutiert. Als Unternehmen der Personaldienstleistung
MehrÄnderung des AÜG. igz-mitgliedertreffen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Erfurt Ass. Jur. Marcel René Konjer, igz-verbandsjurist
Änderung des AÜG igz-mitgliedertreffen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Erfurt 08.06.2016 Ass. Jur. Marcel René Konjer, igz-verbandsjurist Entwicklung des Gesetzgebungsvorhabens CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag
MehrCODE OF CONDUCT DER PARAT UNTERNEHMENSGRUPPE
CODE OF CONDUCT DER PARAT UNTERNEHMENSGRUPPE Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das höchste Gut unseres Unternehmens ist das Vertrauen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externen Geschäftspartner
MehrIQZ PRÜFUNG UNTERNEHMEN
GmbH Der Kriterienkatalog in der Prüfung Als Basis der Prüfung gilt, dass es einen freien Zugang zu Kunden und Mitarbeiterakten gibt und der jeweilige Prüfer die Stichprobe frei wählen kann. Die Stichprobe
MehrIG Metall Bezirksleitung Frankfurt Armin Schild. Statement: Fair statt prekär. DGB Haus Frankfurt
IG Metall Bezirksleitung Frankfurt Armin Schild Statement: Fair statt prekär DGB Haus Frankfurt 17.3.2011 Das Instrument Leiharbeit, konzipiert um Auftragsspitzen abzufangen, wird in den Betrieben der
MehrTarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge Köln-Leverkusen
Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge 1.11.2012 Ab dem 1. November 2012 erhöhen sich die Stundenentgelte für Leiharbeitnehmer um 3,8% Aus dieser Tariferhöhung ergeben sich neue Entgelttabellen
MehrGesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der EU
Gesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der EU Am 18. Juni 2016 ist in den Niederlanden das Gesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der Europäischen Union (WagwEU)
MehrGeplante Neuerungen bei der Höchstüberlassungsdauer. Editorial. Neutrale Plattform für Informationen und Fakten aus der Branche
Editorial Guten Tag liebe Leser, die Koalitionsverhandlungen sind beendet und ein Koalitionsvertrag steht. Damit der Vertrag seine Wirksamkeit entfalten kann, müssen nur noch die SPD Mitglieder zustimmen.
Mehr1. Grundverständnis über gesellschaftlich verantwortliche Unternehmensführung
ELREHA-Code of Conduct zur gesellschaftlichen Verantwortung Präambel Die ELREHA ELEKTRONISCHE REGELUNGEN GmbH bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit
MehrCode of Conduct für Villeroy & Boch Lieferanten
Code of Conduct für Villeroy & Boch Lieferanten Dieser Code of Conduct definiert die Grundsätze und Anforderungen von Villeroy & Boch an ihre Lieferanten von Produkten oder Dienstleistungen. Ziel des Code
MehrDie AÜG-Reform. Die wichtigsten Änderungen im Überblick Stichtag 01. April Liebe Interessierte,
Die AÜG-Reform Die wichtigsten Änderungen im Überblick Stichtag 01. April 2017 Liebe Interessierte, zum 01.04.2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft. Der Gesetzgeber hat umfangreiche
MehrPersonaldienstleistungen mit Qualität und Fairness
Personaldienstleistungen mit Qualität und Fairness Vortrag bei der IHK Düsseldorf am 28.10.2010 RA Werner Stolz (igz - Hauptgeschäftsführer) Gliederung Definitionen Qualität, Fairness Zeitarbeit. Mittelstand.
MehrSoziale Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility in transnationalen Unternehmen
Soziale Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility in transnationalen Unternehmen - Arenen, AkteurInnen, Prozesse Fallstudie RWE Uwe Tigges Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats RWE AG Fachtagung
MehrTarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ
Tarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ Landeskongress Süd (26. Oktober 2017, München) Dr. Martin Dreyer, igz Agenda 1 Gesetzliche Ausgangssituation: Vergütung der Zeitarbeitskräfte
MehrTarifvertrag Leiharbeit
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit in der Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 12.09.2017 Gültig ab: 01.10.2017 Kündbar zum: 31.12.2020
MehrAntrag auf Verleihung des Qualitäts- und Marketingsiegels
Antrag auf Verleihung des Qualitäts- und Marketingsiegels 1 Präambel Das FAIRPAY - FAIRER LOHN -Siegel ist ein Qualitäts- und Marketingsiegel für die Personalarbeit. Es signalisiert dem Betrachter/Bewerber
MehrDie Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Was bleibt, was ändert sich?
Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Was bleibt, was ändert sich? RA Dr. Martin Dreyer Geschäftsführer Cordula Glatthaar Referentin Arbeits- und Tarifrecht Inhaltsübersicht Lohnunterschranke:
MehrZOLLERN-Lieferantenkodex
ZOLLERN-Lieferantenkodex Mai 2017 Präambel Die ZOLLERN GmbH & Co. KG nebst ihrer verbundenen Unternehmen (nachstehend und gemeinschaftlich ZOLLERN genannt) gehört mit ihrer über 300-jährigen Firmengeschichte
MehrFortschrittsbericht (COP) zur Umsetzung der Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen. Menschenrechte
F o r t s c h r i t t s b e r i c h t ( C O P ) z u r U m s e t z u n g d e r P r i n z i p i e n 2 0 1 2 d e s G l o b a l C o m p a c t Fortschrittsbericht (COP) zur Umsetzung der ien des Global Compact
MehrDer Ehrbare Kaufmann. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken. Geschäftsbereich Recht Steuern Oliver Baumbach. 16.
Der Ehrbare Kaufmann 1 Aufgabe der IHKs: Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns ( 1 Abs. 1 IHKGesetz) 145 000 Unternehmen 210 Mitarbeiter 2 Wurzeln im frühen Mittelalter ca. 1500 durch die
MehrGrundsätze sozialer Verantwortung Codes of Conduct der GEA AG
Grundsätze sozialer Verantwortung Codes of Conduct der GEA AG Bochum 30.04.2003 1 Vereinbarung über Grundsätze sozialer Verantwortung / Codes of Conduct der GEA AG Präambel Die GEA AG bekennt sich als
MehrTarifverträge über Branchenzuschläge - eine erste Bilanz
Tarifverträge über Branchenzuschläge - eine erste Bilanz WSI Tarifpolitische Tagung Düsseldorf, 24./25. September 2013 Dirk Schumann, IG Metall Funktionsbereich Grundprinzipien der Tarifverträge TV BZ
MehrPflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI)
Pflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI) vom: für die Pflegeeinrichtung: Der Träger der Pflegeeinrichtung: X X und die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
MehrNIEDAX GROUP Werte-Charta - Code of Conduct -
NIEDAX GROUP Werte-Charta - Code of Conduct - Version 1.0 Verbindliche Leit- und Richtlinien für die Unternehmen der NIEDAX GROUP in Bezug auf eine gesellschaftlich verantwortliche Seite 1 von 7 NIEDAX
MehrVeränderte Arbeitswelt: Rolle der Zeitarbeit. Carsten Ahrens, igz-regionalkreisleiter Münsterland/ Westl. Westfalen
Veränderte Arbeitswelt: Rolle der Zeitarbeit Carsten Ahrens, igz-regionalkreisleiter Münsterland/ Westl. Westfalen Zeitarbeit. Mittelstand. igz. igz als Arbeitgeberverband für mittelständische Zeitarbeitsunternehmen
MehrINSM-Frühstücksdialog Mittwoch, den 4. November 2015
INSM-Frühstücksdialog Mittwoch, den 4. November 2015 Mit Holger Schäfer, Senior Economist beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln und Albert Stegemann, MdB und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und
Mehr