Geplante Neuerungen bei der Höchstüberlassungsdauer. Editorial. Neutrale Plattform für Informationen und Fakten aus der Branche

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geplante Neuerungen bei der Höchstüberlassungsdauer. Editorial. Neutrale Plattform für Informationen und Fakten aus der Branche"

Transkript

1 Editorial Guten Tag liebe Leser, die Koalitionsverhandlungen sind beendet und ein Koalitionsvertrag steht. Damit der Vertrag seine Wirksamkeit entfalten kann, müssen nur noch die SPD Mitglieder zustimmen. Auch für die Personaldienstleister ergeben sich entgegen mancher Einschätzungen - einige Veränderungen. Schon bei Abschluss der ersten Tarifverträge zu Branchenzuschlägen wurde seitens der Verbände beteuert, dass dies nur dazu diene, die Politik von der Branche fern zu halten. Das Statement wiederholte sich bei dem letzten Tarifabschluss. Man sei den Gewerkschaften in den meisten Punkten entgegengekommen, damit die Politik keinen Regelungsbedarf mehr sieht. Deshalb seien die Abschlüsse alternativlos. Außerdem hätte man ja durch die bisherige Lobbyarbeit in Berlin das Ohr am Puls der Politik. Hatte man wirklich das Ohr am richtigen Puls? War die Einschätzung in Sachen Lobbyismus nicht eher Selbstüberschätzung? Oder wollten die großen Verbände gar diese Regelungen durch die Politik? Wer sich die öffentlichen Aussagen von Frau Merkel und Frau von der Leyen in den letzten Wochen vor der Wahl vor Augen führt, konnte damit rechnen, dass es sowohl bei der Überlassungsdauer wie auch beim Thema Equal Pay nach einem definierten Zeitraum eine Regelung geben würde. Auch die Sozialausschüsse der CDU haben immer wieder solche Regelungen gefordert. Sei es drum. Die Faktenlage ist klar, es gibt nun ein paar Veränderungen zum Thema, Höchstüberlassung; Bestimmung des Zeitpunkts an dem Zeitarbeitnehmer das gleiche Arbeitsentgelt wie die Stammbeschäftigten erhalten; Mindestlohn und Regelung zur Verhinderung von Missbrauch bei Werkverträgen. Über diese Punkte werden wir hier berichten. Überschrift der Veränderungen ist der Leitsatz der Beschlüsse: Zeitarbeit soll auf ihre Kernfunktionen hin orientiert werden. Ihr Norbert Fuhrmann Geplante Neuerungen bei der Höchstüberlassungsdauer Die schwarzgelbe Koalition hatte in der letzten Legislaturperiode im AÜG festgelegt, dass die Einsätze in der Zeitarbeit nur vorübergehend seien sollen. Dieser wenig präzise Begriff lud gradezu ein, richterliche Klärung herbei zu führen. Die bisherigen Urteile bis hin zum BAG - zeigten den Weg einer Präzisierung auf. Eine Besetzung von Dauerarbeitsplätzen wurde in einem Urteil des BAG als nicht vorübergehend angesehen. Am wird auch eine weitere grundlegende Entscheidung zu diesem Thema seitens des BAG erwartet. Es war also abzusehen, dass entweder vom BAG oder vom Gesetzgeber eine Konkretisierung erfolgt. Eine Schranke wird jetzt eingezogen. Eine Interpretation, dass vorübergehend gleich dauerhaft sein kann, ist selbst sprachlich nicht zu folgen. Eine Spezifizierung des Begriffs vorübergehend ist nun im Koalitionsvertrag vollzogen worden. Konkret wurde beschlossen, im AentG (Entsendegesetz) die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate zu begrenzen. Ausnahmen: Durch einen Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche oder auf Grund eines solchen Tarifvertrags in einer Betriebsbzw. Dienstvereinbarung können unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Stammbelegschaften abweichende Lösungen vereinbart werden. Durch diese Öffnungsklausel kann auf der Betriebsebene besonderer Bedürfnissen der Flexibilität Rechnung getragen werden. So könnte man in betrieblichen Vereinbarungen z.b. festlegen, die Überlassung bei Elternzeit (3 Jahre) zu verlängern, um nicht während dieser Vertretungszeit eine weitere Person anlernen zu müssen. Die offenen Fragen bestehen darin, ob die Höchstüberlassungsdauer auf den Arbeitsplatz beim Entleiher oder auf den entsandten Mitarbeiter bezogen ist und wie Unterbrechungszeiten gehandhabt werden. Diese Fragen werden im Gesetzgebungsverfahren zu klären sein.

2 Interessant wird auch die Bestimmung des Stichtags für den Beginn der Frist. Die 18 Monate sind jedoch festgezurrt. Die Öffnungsklausel für Betriebs- und Tarifparteien gibt Betrieben die Möglichkeit, den Flexibilitätspuffer sachgrundbezogen auch in Einzelfällen auszudehnen. Durch die Aufnahme dieser Regel im Endsendegesetz ist hier der Zoll als Aufsichts- und Kontrollbehörde zuständig. Geplante Neuerung bei der Equal Pay Angleichung Zeitarbeitnehmer/innen sollen künftig spätestens nach 9 Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden. Der Zeitrahmen orientiert sich offensichtlich an den Branchenzuschlagstarifen. In diesen wird nach 9 Monaten der höchste Zuschlag erreicht. Er liegt in der Regel nicht ganz bei 100% Angleichung. Mit dieser Koalitionsvereinbarung wird spätestens nach 9 Monaten eine komplette Angleichung an das Arbeitseinkommen der Stammbeschäftigten vollzogen. In einzelnen Fällen wird schon vor neun Monaten die Angleichung erreicht (Deckelung). Im Gesetzgebungsverfahren wird sich zeigen, was das Wort spätestens genau bedeutet. Bleibt die Grenze bei 9 Monaten oder gilt eventuell ein kürzerer Zeitraum. Eine genaue Definition des Begriffs Arbeitsentgelts wird im Gesetzgebungsverfahren ebenfalls festzulegen sein. Desgleichen muss der Stichtag für diese Regelung festgelegt werden. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, das kaum neue tarifliche Branchenzuschlagsregelungen zu erwarten sind. Thema Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen Seit langem war bekannt, dass Scheinwerkverträge im größeren Stil regulärer Zeitarbeit ersetzt hat Medien berichteten mehrfach darüber. Wurde ein Scheinwerkvertrag vom Zoll aufgedeckt oder vor Gericht enttarnt, war die entscheidende Frage ob der Werkvertragsnehmer eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besaß. Gab es eine Erlaubnis, so war man nach bisheriger Rechtslage gerettet und musste nur im Nachhinein als Werkvertragsnehmer den Scheinwerkvertrag in eine Überlassung umwandeln. Die Folge war eine Ordnungswidrigkeit, ohne Risiko für den Kunden. Ohne Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung war das eine strafrechtlich relevante illegale Arbeitnehmerüberlassung. Eine Erlaubnis war defacto ein Rettungsschirm vor strafrechtlichen Folgen. Gemäß den Koalitionsvereinbarungen kann die AÜ- Erlaubnis nicht mehr als Rettungsschirm fungieren. Wird ein Scheinwerkvertrags vom Zoll aufgedeckt, liegt folglich immer in der Konsequenz illegale Arbeitnehmerüberlassung mit all ihren strafrechtlichen Folgen vor. Die Prüfinstanz (Zoll Finanzkontrolle Schwarzarbeit) werden gestärkt, um wirkungsvoll agieren zu können. Außerdem erhält der Betriebsrat im ausreichenden Umfang Informationsund Unterrichtungsrechte. Interessant in dem Zusammenhang ist die Vereinbarung, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren. Wird hier zukünftig eine zentrale Kontrollbehörde, die auch für die Zeitarbeit zuständig ist, geschaffen? In der Umsetzung dieses Themenbereichs sind eine Reihe von Gesetzen zu ändern. Außer dem festen Beschluss, dass der "Rettungsschirm" einer vorhandenen Erlaubnis wegfällt, ist hier im Gesetzgebungsverfahren noch einiges zu präzisieren. Thema flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn Zum wird ein Mindestlohn von 8,50 eingeführt. Bis Ende 2016 gibt es Ausnahmen durch Tarifverträge

3 repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene. Bestehende Tarifverträge gelten bis Ende 2016 fort. Ab gibt es das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau von 8,50 Die bestehende Entgeltverträge der der Zeitarbeit für die neuen Bundesländer sind weiterhin gültig. Die Lohnuntergrenze bleibt bis Ende 2016 zwischen Ost und West differenziert. Ab 2017 gibt es dann eine allgemein gültige Lohnuntergrenze von 8,50. Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen erstmals zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 von einer Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemein verbindlich. Die Mitglieder der Kommission werden von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer benannt (Größe: 3 zu 3 plus Vorsitz). Wissenschaftlicher Sachverstand (ohne Stimmrecht) wird auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1 plus 1) hinzugezogen. Ab dem wird für alle nicht tarifgebundenen Unternehmen der Mindestlohn von 8,50 bindend. Die Übergangsfrist bis Ende 2016 kann nur dann genutzt werden, wenn in 2014 mit Gewerkschaften ein Übergangstarifvertrag geschlossen wird. Als repräsentative Gewerkschaften dürften hier im Wesentlichen die DGB Gewerkschaften gemeint sein. Neue Regelungen im Manteltarifvertrag von igz und BAP können teuer werden. Wegen missbräuchlicher Anwendung von Zeitkontenregeln und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und beim Urlaub, wurden im neuen Tarifabschluss der Verbände BAP und igz einige besondere, exklusive Bestimmungen eingeführt: Zeitkontenstunden dürfen bei betriebsbedingter Kündigung nicht mehr ohne Zustimmung des Mitarbeiters im Rahmen einer Freistellung angeordnet werden. Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall werden nicht nach dem Ausfallprinzip, sondern nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen bezahlt. In Kombination mit dem Thema Branchenzuschläge wird das sehr teuer wie das nachfolgende Beispiel zeigt. Mitarbeiter Hans Durchblick ist in der EG 2 eingruppiert und war lange in der M+E Industrie im Einsatz. Er hat sich an den Branchenzuschlag von 50 % gewöhnt und arbeitet im 3 Schicht System (Spätschicht wird mit 15% bezahlt). Durch seine regelmäßige 40 Stundenwoche ist sein Zeitkonto mit 150 Stunden gefüllt. Der Einsatz ist beendet. Hans macht zunächst einen Urlaub von 2 Wochen. Danach hat er keinen Tag Resturlaub mehr. Hans bekommt nun seinen neuen Einsatz. Er ist zwar wieder in der M+E Industrie im Einsatz, aber es gibt keine Schichten und es werden auch nur 35 Stunden gearbeitet. Es gibt also die kommenden 6 Wochen keinen Branchenzuschlag und die Zuschläge für Schichten (ca. 13%) sind auch passe. An Stelle von brutto 614,90 die Woche wird er jetzt nur 317,45 die Woche verdienen. Das wären im Monat brutto 1288,52 weniger. Hans wird vor Schrecken erst mal eine Woche krank und beschwert sich über die Lohneinbußen bei seinem Arbeitgeber. Nach einwöchiger Diskussion lässt sich Hans betriebsbedingt kündigen. In der Kündigungszeit von 5 Wochen versucht der Arbeitgeber die Zeitkontenstunden anzurechnen, aber Hans kontert mit AU-Bescheinigungen. Die Folgen dieser Regelung bei igz und BAP: Alte Regelung: Die 25 Tage mit 175 Stunden werden mit 147 ZK- Stunden (21 Tage) abgefedert (Regelung, dass ZK- Stunden verfallen bei AU während der Freizeit). 4 Tage (28 Stunden) mit AU bezahlt. Bei Ende der Kündigungszeit bestehen keine Ansprüche mehr. Kosten: 175 Stunden a 9,40 = 1.645, % Lohnnebenkosten = 2.056,25 Neue Regelung: Die 25 Tage also 5 Wochen werden mit AU (Durchschnitt) bezahlt und die 150 Stunden Zeitkonten am Ende abgegolten. Kosten: 5 Wochen a 614,90 = 3.074, Stunden ZK a 9,07 = 1.360,50 Macht mit + 25% Lohnnebenkosten = 5.543,75 Das ergibt Mehrkosten von 3.487,50.

4 Im Rahmen der eigenen Kalkulation sollten Anwender des igz oder BAP Tarifvertrags vorsichtshalber Sicherheiten einkalkulieren. Weitere Infos zur Kalkulation und Tarif-Vergleichsrechnung können Sie anfordern: Stichwort Tarifvergleich Deutsche Telekom: Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen? Deutsche Telekom sortiert Leiharbeiter aus und... beschäftigt sie auf der alten Position weiter - mit neuem ("Werkvertrag"-) Arbeitgeber. "Mit dem Koalitionsvertrag kommt die Gewissheit: Unternehmen dürfen Leiharbeitnehmer nur noch anderthalb Jahre auf derselben Stelle einsetzen. Um dies zu umgehen, tricksen nun viele Arbeitgeber", schreibt die FAZ. So sieht der Ablauf aus: Kündigung des AÜ Vertrags beim Entleiher Randstad durch die Telekom, Randstad kündigt die Mitarbeiter und leitet sie weiter zur Firma Tecops. Von dort arbeiten die Mitarbeiter in seinem alten Team auf seiner alten Position im Telekom - Konzern weiter. Die Überschrift heißt dann Werkvertrag. ertrag-deutsche-telekom-sortiert-leiharbeiter-aus html Wie in der letzten Ausgabe berichtet, zeigt es sich, dass der Einsatz von Personaldienstleistung eine Frage der Sorgfalt ist. Unachtsamkeit kann neben materiellen Schäden auch zu Imageschäden führen. Damit wird u.u der Ruf eines Unternehmens und/oder einer Marke beschädigt. Mit den anstehenden veränderten Regeln entsteht vor allem für den Auftraggeber eines solchen Werkvertrags - ein hohes materielles Risiko. Die im entlarvten Scheinwerkvertrag eingesetzten Personen sind rückwirkend vom Beginn des Scheinwerkvertrags beim Auftraggeber angestellt (fiktives Arbeitsverhältnis). Dadurch sind die Differenzen zu den Löhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen. Die Lohnsteuer und SV-Beiträge aus den Differenzen sind ebenfalls nachzuentrichten. wie im Fall Kaufland möglich.weitere strafrechtlichen Konsequenzen (Gefängnis ohne Bewährung) sind dabei noch gar nicht bedacht. Juristisch ausgeklügelte Verträge nutzen wenig, wenn sie nicht die Realität abbilden. Die ausgewiesene Fachkompetenz der I.Q.Z berät Kunden der Zeitarbeit im Rahmen des Compliance-Managements zum Fremdpersonaleinsatz. Auch als Praktiker in Sachen Fremdpersonal bieten wir Sicherheit durch passgenaue Lösungen. Infos unter: info@compliance-zeitarbeit.de Vergleich der Zeitarbeitstarife Die Tarifverhandlungen zwischen den DGB Gewerkschaften und den Verbänden igz/bap haben als Ergebnis eine Annäherung an den Premiumtarifvertrag tarifplus+ gebracht. Vergleicht man die Entgelte für die gleichen Qualifikationen, so verdienen die Mitarbeiter, die auf der Basis von tarifplus+ arbeiten, mehr als bei den Verbandstarifen. Auch die Teilhabe der Beschäftigten an den Branchenzuschlägen ist im tarifplus+ besser geregelt. Schon ab dem ersten Tag eines Einsatzes wird die erste Stufe eines Branchenzuschlags zuzüglich zum vereinbarten Lohn gezahlt. Einen kompletten Tarifvergleich und alle Information zum Premiumtarifvertrag tarifplus+ stellt die TQZ auf Anfrage zur Verfügung. info@tarifplus.info Stichwort Tarifvergleich Neben einer Strafzahlung ist auch eine Gewinnabschöpfung -

5 Forum Faire Zukunftslösungen für Flexibilität in der Wirtschaft Bisher hat das von der I.Q.Z initiierte Forum sich mit den Themen Faire Zeitarbeit, Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns und Missbrauch von Werkverträgen beschäftigt und hierzu gemeinsam Standards und Handlungsempfehlungen entwickelt. In den nächsten Runden geht es nun um die Ausgestaltung, der im Koalitionsvertrag beschriebenen Themen: Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay nach 9 Monaten und Eindämmung des Missbrauchs bei Werkverträgen. Außerdem steht das Thema Qualifizierung und Weiterbildung auf dem Programm. In regelmäßigen Workshops des Forums treffen sich Vertreter von Unternehmen aus der Zeitarbeit, der Arbeitgeberverband VWPD, Personalentscheider aus dem Kundenbereich der Zeitarbeit (Industrie und Handwerk), Vertreter des DGBs und der Einzelgewerkschaft, Arbeitsmarktpolitiker der CDU, SPD und Grünen, Koordinationsstelle Zeitarbeit der Bundesagentur für Arbeit, Vertreter des EU-Projekts zum Thema CSR und des NRW-Projekts "FAIRE ARBEIT - FAIRER WETTBEWERB". Mit dem NRW-Projekts "FAIRE ARBEIT - FAIRER WETTBEWERB wird in Zukunft eng zusammengearbeitet. Mit dem Qualitätssiegel faire Zeitarbeit ausgezeichnete Unternehmen werden öffentlich als Vorbilder in der Branche gewürdigt. Das Qualitätssiegel Zeitarbeit der I.Q.Z - Plattform für transparente, nachhaltige und glaubwürdige Fairness in der Zeitarbeit Die von Personaldienstleistern und den Stakeholdern der Zeitarbeit gemeinsam verabschiedete Definition von fairer Zeitarbeit ist Grundlage für den Kriterienkatalog des Qualitätssiegel faire Zeitarbeit. Wer in einem neutralen externen Audit sich diesen Kriterien stellt und nach positivem Ergebnis mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnet wird, bietet Kunden, Bewerbern, Mitarbeitern und Außenstehenden Sicherheit, dass es sich hier um ein faires, seriöses und an Werten orientiertes Unternehmen handelt. Nachhaltigkeit wird durch verpflichtende jährliche Prüfungen dokumentiert. Entzieht man sich eines jährlichen Audits oder hält die Kriterien für faire Zeitarbeit nicht mehr ein, wird das "Qualitätssiegel faire Zeitarbeit dem Unternehmen entzogen. Ein Beispiel dieses konsequenten Handelns kann man unter nachlesen. Zeitarbeit ohne schwarze Schafe? Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass ein Unternehmen die gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen einhält. Das versteht man unter Seriosität. Leider gibt es immer wieder Unternehmen, die durch Missachtung von Gesetzen oder verbindlichen tariflichen Regeln, Mitarbeiter/innen um den zustehenden Lohn bringen, dadurch auch den Sozialversicherungen Beiträge vorenthalten und somit die Branche in einem schlechten Licht erscheinen lassen und der Gesellschaft materiellen Schaden zufügen. So findet man gesetzeswidrige Urlaubsvergütung, verschwindende Zeitkontenstunden, Lohnprellerei, eingehen von Scheinwerkverträgen, Missachtung von Lohnuntergrenzen, kreatives Umgehung von Branchenzuschlägen (man stellt Mitarbeiter als AT Angestellte ein) und einiges mehr. Die gleichen Unternehmen zeichnen in ihrer Werbung ein schöne und heile Arbeitswelt mit vielen Versprechungen von den leider sehr wenig gehalten wird. Darunter leiden die ordentlich und seriös arbeitenden Unternehmen der Branche wenn keine klare und glaubhafte Abgrenzung zu den schwarzen Schafen existiert. Die seriösen Unternehmen zeigen nämlich, dass es auch anders gaht. Impressum: I.Q.Z. Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH Martinsallee Rheinbach Tel: info@compliance-zeitarbeit.de www. compliance-zeitarbeit.de

Tarifworkshop Neue Tarifabschlüsse der Verbände BAP/IGZ. Vergleiche zum tarifplus+

Tarifworkshop Neue Tarifabschlüsse der Verbände BAP/IGZ. Vergleiche zum tarifplus+ Neue Tarifabschlüsse der Verbände BAP/IGZ Vergleiche zum tarifplus+ Die Veränderungen im Tarifabschluss BAP/IGZ 1. Veränderungen im Entgeltrahmentarif Anpassung in der EG1 und EG2 an tarifplus+. Jeder

Mehr

Übersicht zum Tarifvertrag

Übersicht zum Tarifvertrag Übersicht zum Tarifvertrag Erklärungen zu den wichtigsten Punkten im TQZ -Tarifvertrag Geltungsbereich Der TV kann nur von Mitgliedern der Tarifgemeinschaft TQZ angewendet werden. Anwender sind registriert

Mehr

I.Q.Z. Die Plattform für faire. Personaldienstleistung

I.Q.Z. Die Plattform für faire. Personaldienstleistung I.Q.Z Die Plattform für faire Personaldienstleistung Als Partner der NRW-Initiative FAIRE ARBEIT FAIRER WETTBEWERB zeigen wir Flagge. Corporate Social Responsibility Unternehmen sind Teil der sozialen

Mehr

BEWERTUNG KOALITIONSVERTRAG

BEWERTUNG KOALITIONSVERTRAG Bereich der Arbeitsmarktpolitik Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Ausweitung des AEntG auf alle Branchen Die Ausweitung des AEntG ist ordnungspolitisch kritisch zu sehen, da nun in allen Branchen den

Mehr

Auswirkungen der Koalitionsbeschlüsse zur Zeitarbeit auf die Tarifverträge Referent: Stefan Sudmann

Auswirkungen der Koalitionsbeschlüsse zur Zeitarbeit auf die Tarifverträge Referent: Stefan Sudmann Auswirkungen der Koalitionsbeschlüsse zur Zeitarbeit auf die Tarifverträge 1 Ergebnisse Koalitionsverhandlungen Zeitarbeit Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Gleichstellung beim Arbeitsentgelt

Mehr

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab ( ) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab ( ) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab 01.12.2011 (30.04.2011) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit Motive des Gesetzgebers Umsetzung der EU-Richtlinie Leiharbeit

Mehr

DIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57

DIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57 DIE REGELN DER ZEITARBEIT ZEITARBEIT IST SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG Auf dem Gesamtarbeitsmarkt sind circa 80 Prozent der Stellen sozialversicherungspflichtig. In der Zeitarbeitsbranche sind es jedoch

Mehr

Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl?

Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl? Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl? Die arbeitsrechtlichen Themen des Koalitionsvertrages Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Deutschlands Zukunft

Mehr

Informationen zur Zertifizierung Stand Januar 2015

Informationen zur Zertifizierung Stand Januar 2015 VERANTWORTUNG TRAGEN Sehr geehrte Damen und Herren, d a s Qualitätssiegel faire Zeitarbeit steht für faire,seriöse und wertorientierte Zeitarbeit. Unternehmen, die mit ihm ausgezeichnet wurden, unterstreichen

Mehr

Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen.

Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen. Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen. Als Partner der NRW-Initiative FAIRE ARBEIT FAIRER WETTBEWERB unterstützen wir die

Mehr

Dr. jur. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Herausforderungen, Chancen und Handlungsfelder für Betriebsräte

Dr. jur. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Herausforderungen, Chancen und Handlungsfelder für Betriebsräte Dr. jur. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Herausforderungen, Chancen und Handlungsfelder für Betriebsräte DGB Region Schleswig-Holstein Südost Lübeck, 15. Juni 2011 silberberger.lorenz, kanzlei für arbeitsrecht,

Mehr

Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten. Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen.

Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten. Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen. Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen. Auf die Auswahl der Dienstleister achten Einsatz von Personaldienstleistung und Werkverträgen

Mehr

Die Tarifänderungen und die Koalitionsvorhaben zur Zeitarbeit

Die Tarifänderungen und die Koalitionsvorhaben zur Zeitarbeit Die Tarifänderungen und die Koalitionsvorhaben zur Zeitarbeit Tarifabschluss vom 17.09.2013 Die wichtigsten Änderungen im igz- Tarifwerk Eingruppierung Arbeitszeitkonto Entgeltfortzahlung Tarifabschluss

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Übersicht zu den rechtlichen Details

Übersicht zu den rechtlichen Details Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Übersicht zu den rechtlichen Details RA Werner Stolz Hauptgeschäftsführer RA Dr. Martin Dreyer Geschäftsführer Stand: 08. März 2011 AÜG-Reform Warum überhaupt?

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.v. (BZA), Prinz Albert Straße 73, 53113 Bonn und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft

Mehr

KRITERIEN FÜR FAIRE LEIHARBEIT SCHULUNGSANGEBOT FÜR JOBCENTER

KRITERIEN FÜR FAIRE LEIHARBEIT SCHULUNGSANGEBOT FÜR JOBCENTER LOHNHALLENGESPRÄCH VERMITTLUNG IN GUTE ZEITARBEIT KRITERIEN FÜR FAIRE LEIHARBEIT SCHULUNGSANGEBOT FÜR JOBCENTER 12. FEBRUAR 2014 Silke Hoffmann & Katja Köhler Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.

Mehr

Zusammenfassung. TV Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Zusammenfassung. TV Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Zusammenfassung TV Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Teil 1: Tarifvertrag Teil 2: Vereinbarung zur Änderung der Entgelttarifverträge Teil 3:

Mehr

Dr. Peter Schlaffke Stv. Hauptgeschäftsführer Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Betrieb

Dr. Peter Schlaffke Stv. Hauptgeschäftsführer Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Betrieb Dr. Peter Schlaffke Stv. Hauptgeschäftsführer Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Betrieb Regelungsanforderungen an eine gesetzliche Neuregelung aus Sicht der Arbeitgeber Weimar, 29. / 30. Mai 2015

Mehr

Kundeninformation zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Kundeninformation zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) 27. August 2012 Kundeninformation zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sicherlich

Mehr

Weiterentwicklung oder Rolle rückwärts?

Weiterentwicklung oder Rolle rückwärts? Die Ausgestaltung eines Fremdpersonaleinsatzgesetzes Hier: Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) Weiterentwicklung oder Rolle rückwärts? RA Werner Stolz (igz-hauptgeschäftsführer) 29./30. Mai 2015

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. April 2010 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Zwischen

Mehr

Tagung Leiharbeit. Tarifverhandlungen in der Leiharbeitsbranche gewerkschaftliche Perspektiven. Karsten Rothe 04. Mai 2010 Uni Oldenburg

Tagung Leiharbeit. Tarifverhandlungen in der Leiharbeitsbranche gewerkschaftliche Perspektiven. Karsten Rothe 04. Mai 2010 Uni Oldenburg Tagung Leiharbeit Tarifverhandlungen in der Leiharbeitsbranche gewerkschaftliche Perspektiven Karsten Rothe 04. Mai 2010 Uni Oldenburg Arbeitgeberverbände Zeitarbeit Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft

Mehr

Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein

Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein Grundsatz equal pay bzw. equal treatment Zeitarbeitnehmern sind vom ersten Einsatztag an die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb des

Mehr

Neue Grundentgelte ab 01.01.2014 und weitere tarifliche Änderungen vereinbart. Alle Neuregelungen auf einen Blick -

Neue Grundentgelte ab 01.01.2014 und weitere tarifliche Änderungen vereinbart. Alle Neuregelungen auf einen Blick - BAP/BZA/DGB-Basistarifwerk Neue Grundentgelte ab 01.01.2014 und weitere tarifliche Änderungen vereinbart. Alle Neuregelungen auf einen Blick - 18.10.2013 bap Mit Rundschreiben vom 17.09.2013 haben wir

Mehr

IQZ PRÜFUNG UNTERNEHMEN

IQZ PRÜFUNG UNTERNEHMEN Prüfungsdetails für ein Audit Der Kriterienkatalog in der Prüfung Als Basis der Prüfung gilt, dass es einen freien Zugang zu Kunden und Mitarbeiterakten gibt und der jeweilige Prüfer die Stichprobe frei

Mehr

Was bedeutet das MindestLohngesetz

Was bedeutet das MindestLohngesetz Was bedeutet das MindestLohngesetz für mich? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Mindestlohngesetz vom 2.1. 2015 bis 31.3. 2015 www.mindestlohn.de 1 Was bedeutet das Mindestlohngesetz

Mehr

ratgeber Das Extra für die Reisekasse Urlaubsgeld?

ratgeber Das Extra für die Reisekasse Urlaubsgeld? Urlaubsgeld: Das Extra Sommerzeit ist Reisezeit. Schön, wenn es für die Reisekasse ein Extra vom Chef gibt. Doch wer bekommt eigentlich Urlaubsgeld? Und wie viel gibt es? Der IG Metall-Ratgeber Urlaubsgeld

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Besarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10, 48155

Mehr

Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn

Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn Berlin, April 2014 Mindestlohn Peter Weiß Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Gliederung 1.

Mehr

Chancen und Risiken für die Zeitarbeit

Chancen und Risiken für die Zeitarbeit (19.02.2014) Neue Herausforderungen erfolgreich meistern: Chancen und Risiken für die Zeitarbeit (igz-hauptgeschäftsführer) maximale Überlassungsdauer 18 Monate (Tariföffnung/Betriebsvereinbarungen) Equal

Mehr

Verhandlungsergebnis. igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster,

Verhandlungsergebnis. igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster, Verhandlungsergebnis Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.v. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin, und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz), Portal

Mehr

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH?

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH? WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Mindestlohngesetz vom 2.1. bis 31.3. www.mindestlohn.de 1 WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH?

Mehr

Allgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen

Allgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen Allgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen Branchenzuschläge sorgen für eine Equal Pay ähnliche Tarifangleichung für Mitarbeiter in der Zeitarbeit und der Personaldienstleistung.

Mehr

equal pay/equal treatment Entwicklung in Deutschland Referent: RA/ FAArbR Stefan Leubecher

equal pay/equal treatment Entwicklung in Deutschland Referent: RA/ FAArbR Stefan Leubecher equal pay/equal treatment Entwicklung in Deutschland Referent: RA/ FAArbR Stefan Leubecher www.henkel-leubecher.de info@henkel-leubecher.de 1 I. equal pay/equal treatment Wie es begann! 2 1. Gesetz zur

Mehr

Bundeskongress SGB II Forum B 8 Zeitarbeit im Aufschwung- Chancen für Langzeitarbeitslose

Bundeskongress SGB II Forum B 8 Zeitarbeit im Aufschwung- Chancen für Langzeitarbeitslose Bundeskongress SGB II Forum B 8 Zeitarbeit im Aufschwung- Chancen für Langzeitarbeitslose Zeitarbeit und Leiharbeit Instrument zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes oder zum Tarifdumping?! Jörg Wiedemuth,

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. Mai 2006 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Mehr

IQZ Prüfung Personaldienstleister

IQZ Prüfung Personaldienstleister Audit zur Erlangung des Qualitätssiegels faire Zeitarbeit Angewandte Prüfungsmethode: Das Audit zum Qualitätssiegel faire Zeitarbeit beruht auf Transparenz! Beim Audit hat der externe Prüfer freien Zugang

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für die Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie TV BZ ME Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung

Mehr

Rückzahlung von Urlaubsgeld?

Rückzahlung von Urlaubsgeld? Rückzahlung von Urlaubsgeld? Arbeitgeber gewähren häufig ihren Arbeitnehmern neben dem für die Urlaubszeit zu gewährendem Urlaubsentgelt aus Anlaß der Urlaubsgewährung eine zusätzliche Urlaubsvergütung,

Mehr

Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Koalitionsvertrages

Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Koalitionsvertrages Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Koalitionsvertrages Die Parteien der großen Koalition haben sich am frühen Morgen des 27. November 2013 über einen Koalitionsvertrag

Mehr

Bei welchen Unternehmen kommen die Branchenzuschläge zur Anwendung? Welcher Tarifvertrag gilt für Personalüberlassung an DB-externe Unternehmen?

Bei welchen Unternehmen kommen die Branchenzuschläge zur Anwendung? Welcher Tarifvertrag gilt für Personalüberlassung an DB-externe Unternehmen? Informationen für Kunden der DB Zeitarbeit GmbH Fragen und Antworten zur Tarifangleichung durch Branchenzuschläge in der Zeitarbeit Mit den Branchenzuschlägen hat die Zeitarbeitsbranche die politische

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie IG Metall Vorstand Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie Abschluss: 22.05.2012 Gültig ab: 01.11.2012 Kündbar zum: 31.12.2017 Frist: 3 Monate

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Der Mindestlohn. 2. Für welche Arbeitnehmer gelten die Regelungen eines Tarifvertrages? (Buch, S. 39)

Der Mindestlohn. 2. Für welche Arbeitnehmer gelten die Regelungen eines Tarifvertrages? (Buch, S. 39) Der Mindestlohn Lange Zeit umstritten: Mindestlöhne für Postboten Bild: D. Claus 1. Wie viel müsste Ihrer Meinung nach a) eine Pflegefachkraft, b) eine Arbeitskraft im Baugewerbe, c) ein Maler oder Lackierer,

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie TV BZ PPK Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie TV BZ Druck gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 700 077 901 00 Bundesrepublik Deutschland (West) Industrie: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilindustrie Abschluss: 16.05.2003 gültig ab: 01.06.2003

Mehr

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/730 Landtag 18. Wahlperiode 15.01.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Antwort

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und IGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe. für arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden industrie (Tv BZ PPK)

TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe. für arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden industrie (Tv BZ PPK) TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe für arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden industrie (Tv BZ PPK) Stand: Mai 2013 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Stand: Dezember 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

TArifverTrAG ÜBer BrANCHeNZUSCHLÄGe. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz und Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ HK)

TArifverTrAG ÜBer BrANCHeNZUSCHLÄGe. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz und Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ HK) TArifverTrAG ÜBer BrANCHeNZUSCHLÄGe für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz und Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ HK) Stand: April 2013 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) TarifvertrAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Stand: Dezember 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) PortAL 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau,

Mehr

Brors/Schüren: Gutachten MAIS NRW - 17.03.14

Brors/Schüren: Gutachten MAIS NRW - 17.03.14 1 Regelungsvorschläge zur Eindämmung von Missbräuchen beim Fremdpersonaleinsatz Gesamter Vorschlag abrufbar unter http://www.mais.nrw.de/08_pdf/ 001/140317_missbrauch_werkvert raege.pdf Ausgangspunkte

Mehr

Fragen und Antworten zur Tarifangleichung in der Zeitarbeit durch Branchenzuschläge

Fragen und Antworten zur Tarifangleichung in der Zeitarbeit durch Branchenzuschläge Fragen und Antworten zur Tarifangleichung in der Zeitarbeit durch Branchenzuschläge gültig für die Branchen Metall- und Elektro, Bergbau, Chemie und Energie sowie Kautschuk und Kunststoff Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund Mantel Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel - 13. Februar 2007 in Dortmund Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte Grundsätze TV-L verbindet tarifpolitische

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Equal Pay Anpassung in der Zeitarbeit

Equal Pay Anpassung in der Zeitarbeit Equal Pay Anpassung in der Zeitarbeit Eine umfassende Übersicht über die verschiedenen neuen tariflichen Regelungen in der Zeitarbeit mit Handlungsempfehlungen für einen sicheren und effizienten Einkauf

Mehr

die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Bremen haben beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage mit Begründung beigefügten Antrag für eine

die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Bremen haben beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage mit Begründung beigefügten Antrag für eine Bundesrat Drucksache 62/10 04.02.10 Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, den 4. Februar 2010 An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während

Mehr

Tarifvertrag ÜBER. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK)

Tarifvertrag ÜBER. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK) Tarifvertrag ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK) Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Stand: Mai 2013 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen

Mehr

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) TarifvertrAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Stand: Dezember 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Inhouse Outsourcing in Deutschland Wo ist die Grenze zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung?...in 20 Minuten

Inhouse Outsourcing in Deutschland Wo ist die Grenze zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung?...in 20 Minuten Inhouse Outsourcing in Deutschland Wo ist die Grenze zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung?...in 20 Minuten Prof. Dr. Peter Schüren Direktor des Instituts für Arbeits, Sozial und Wirtschaftsrecht der Universität

Mehr

ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG

ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG Zwischen dem Unternehmerverband IndustrieService + Dienstleistungen e.v., Düsseldorfer Landstraße 7, 47249 Duisburg und der - einerseits - Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,

Mehr

Einstieg in Beschäftigung nicht verbauen

Einstieg in Beschäftigung nicht verbauen Einstieg in Beschäftigung nicht verbauen Zeitarbeit nicht re-regulieren Einleitung Der zu Beginn dieser Legislaturperiode beschlossene und zum 1. Januar 2015 wirksam gewordene Mindestlohn stellt eine tief

Mehr

Verhandlungsergebnis vom 30. April 2010

Verhandlungsergebnis vom 30. April 2010 Verhandlungsergebnis vom 30. April 2010 zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz) und den DGB-Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit 1. Es gelten

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM) Grundsätzlich ist festzustellen, dass Stress und Überforderungen am Arbeitsplatz zunehmen Die Herausforderungen an die optimale Gestaltung der Arbeitsplätze, die passende Qualifizierung und an Flexibilität

Mehr

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG URLAUB Allgemeines Regelungen hinsichtlich des einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Gemäß 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf

Mehr

Flexibler Übergang in die Rente. Was Unternehmen über den neuen Tarifvertrag wissen müssen

Flexibler Übergang in die Rente. Was Unternehmen über den neuen Tarifvertrag wissen müssen Flexibler Übergang in die Rente Was Unternehmen über den neuen Tarifvertrag wissen müssen Was Unternehmen über den neuen Tarifvertrag wissen müssen 1 Was leistet der neue Tarifvertrag? Er trägt zur Sicherung

Mehr

9. Symposium Krankenhaus und Recht. Aktuelle rechtliche Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung

9. Symposium Krankenhaus und Recht. Aktuelle rechtliche Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Institut für Krankenhaus-Organisation und Betriebsführung GmbH 9. Symposium Krankenhaus und Recht München, 20. November 2014 Aktuelle

Mehr

Wir bezahlen unseren Mitarbeitern ein faires Gehalt und verlieren unsere Kunden!?

Wir bezahlen unseren Mitarbeitern ein faires Gehalt und verlieren unsere Kunden!? Informationsblatt Wir bezahlen unseren Mitarbeitern ein faires Gehalt und verlieren unsere Kunden!? Begriffsklärung Unter equal payment versteht die Branche den Ansatz der gleichwertigen Bezahlung eines

Mehr

Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG

Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Mindestlohn Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Vollzeitkräfte Praktikanten/ innen (Definition in 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG) Mindestlohn 8,50 brutto pro Zeitstunde Arbeitnehmerbeschäftigu ng in

Mehr

"Aktuelle Änderungen in der Zeitarbeit und ein Ausblick auf die Zukunft - für Kunden und Anbieter" Peter Auth Hamburg, 8.

Aktuelle Änderungen in der Zeitarbeit und ein Ausblick auf die Zukunft - für Kunden und Anbieter Peter Auth Hamburg, 8. "Aktuelle Änderungen in der Zeitarbeit und ein Ausblick auf die Zukunft - für Kunden und Anbieter" Peter Auth Hamburg, 8. September 2014 Das Modell Zeitarbeit Seite 2 Instrumente flexibler Beschäftigung

Mehr

Die AÜG-Reform zum

Die AÜG-Reform zum Die AÜG-Reform zum 01.01.2017 Stand des Gesetzgebungsverfahrens Wesentliche Elemente der Neuregelungen zu Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen Poolia Deutschland, Dietmar Cremers, 14.09.2016 SPEZIALISTEN

Mehr

COMPLIANCE -Zeitarbeit

COMPLIANCE -Zeitarbeit Vorbemerkung Korrekte in der Zeitarbeit bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit Die Berechnung der Urlaubsbezahlung ist gesetzlich geregelt. Es muss der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen während des

Mehr

Anerkennungs- und Ergänzungstarifvertrag mit Branchenzuschlägen

Anerkennungs- und Ergänzungstarifvertrag mit Branchenzuschlägen Anerkennungs- und Ergänzungstarifvertrag mit Branchenzuschlägen Zwischen der Tarifgemeinschaft Qualitätsorientierter Zeitarbeitsunternehmer TQZ Martinsallee 4 53359 Rheinbach und der IG Metall Bezirksleitung

Mehr

Beschäftigungsperspektive. Auf einen Blick

Beschäftigungsperspektive. Auf einen Blick Beschäftigungsperspektive Zeitarbeit Auf einen Blick Die Merkmale von Zeitarbeit Zeitarbeit heißt offiziell Arbeitnehmerüberlassung und ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Mehr

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Papier, Pappe und Kunststoffe. Industrie (TV BZ PPK)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Papier, Pappe und Kunststoffe. Industrie (TV BZ PPK) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über

Mehr

Chancen in der Krise nutzen! Düsseldorf, Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung

Chancen in der Krise nutzen! Düsseldorf, Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung Chancen in der Krise nutzen! Düsseldorf, 22.01.2009 Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung Beschäftigung sichern Chancen in der Krise nutzen! Qualifizieren statt Entlassen! Nicht alle Branchen werden

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro

Mehr

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen

Mehr

LEXinform/Info-Datenbank

LEXinform/Info-Datenbank Seite 1 von 7 AGB Datenschutz Impressum Meine Abos LEXinform/Info-DB LEXinform/Info-Datenbank Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 06.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS classic

Mehr

"Equal Pay" - Anpassung in der Zeitarbeit

Equal Pay - Anpassung in der Zeitarbeit Eine umfassende Übersicht über die verschiedenen neuen tariflichen Regelungen in der Zeitarbeit mit Handlungsempfehlungen für einen sicheren und effizienten Einkauf von Fremdpersonal Autor: Norbert Fuhrmann,

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) ag Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V.

Mehr

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014 1 Allgemeines Rund 43 Millionen Menschen in Deutschland stehen in einem Beschäftigungsverhältnis 23 bis 25 % dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Niedriglohnsektor

Mehr

Arten von Tarifverträgen

Arten von Tarifverträgen 2.2 Die Arten und die Inhalte von Tarifverträgen 2.2.1 Die Arten von Tarifverträgen Aus Sicht des Abschlusses der Tarifverträge unterteilt man in - Verbandstarifverträge (Vertrag zwischen Gewerkschaft

Mehr

ZEITARBEIT - Neue Tarifverträge VGZ IG Metall /BCE

ZEITARBEIT - Neue Tarifverträge VGZ IG Metall /BCE Bundesministerium für Arbeit und Soziales Frau Ursula von der Leyen Wilhelmstraße 49 10117 Berlin (Mitte) 25.09.2012 ZEITARBEIT - Neue Tarifverträge VGZ IG Metall /BCE Sehr geehrte Frau Ministerin, die

Mehr

Reiserecht: Der R(h)einfall mit dem Niagara fall

Reiserecht: Der R(h)einfall mit dem Niagara fall K W W S Z Z Z I H O V H U G H 8UODXEVVSHFLDO 5HLVHUHFKWXQG8UODXEVUHFKW 5HLVHUHFKW Reiserecht: Der R(h)einfall mit dem Niagara fall Im Rahmen einer USA-Rundreise war der Ausflug zu den Niagara-Fällen ausgefallen.

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr