"Aktuelle Änderungen in der Zeitarbeit und ein Ausblick auf die Zukunft - für Kunden und Anbieter" Peter Auth Hamburg, 8.
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- Til Beckenbauer
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1 "Aktuelle Änderungen in der Zeitarbeit und ein Ausblick auf die Zukunft - für Kunden und Anbieter" Peter Auth Hamburg, 8. September 2014
2 Das Modell Zeitarbeit Seite 2
3 Instrumente flexibler Beschäftigung Arbeitszeitkonten Befristete Arbeitsverträge Outsourcing Überstunden Zeitarbeit Seite 3
4 Was ist Zeitarbeit? Zeitarbeit ist die zeitweise Überlassung eines Arbeitnehmers (Zeitarbeitnehmer) an einen Dritten (Entleiher) durch den Arbeitgeber (Verleiher oder Zeitarbeitsunternehmen). Seite 4
5 Das Dreiecksverhältnis der Zeitarbeit Einsatz Mitarbeiter Kunde Arbeitsvertrag Überlassungsvertrag Der Zeitarbeitgeber übernimmt die Arbeitgeberpflichten und das Arbeitgeberrisiko! Seite 5
6 Der Zeitarbeitsmarkt Penetrationsrate in % Anzahl Zeitarbeitnehmer im Jahresdurchschnitt in Tsd. 3, ,5 2,0 1, , , , , , , , , Aktualisiert: 815 1,0 1,0 1, , , e Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) 0 Seite 6
7 Zeitarbeitnehmer nach Berufsbereichen 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% sonstige Berufe Dienstleistungsberufe Ingenieure, Chemiker, Techniker Hilfsarbeiter andere Industrie- und Bauberufe M&E-Berufe 10% 0% Quelle: Bundesagentur für Arbeit Seite 7
8 Zeitarbeit = Flexibilität für den Kunden Flexible Anpassungen an Beschäftigungsschwankungen Auffangen von Auftragsspitzen Saisonale Arbeiten Vertretungen Projektarbeit Beschaffung von in der Organisation nicht vorhandenen Qualifikationen Temp to Perm: Testen von Mitarbeitern vor dauerhafter Übernahme.. bei gleichzeitiger Absicherung der Stammbelegschaft und Erhalt der Weisungsbefugnis Seite 8
9 Zeitarbeit = Flexibilität für den Kunden Fachkräfte Hilfstätigkeiten Flexibilität, kurzfr. Kapazitätsanpassung Verfügbarkeit von Arbeitskräften Erprobung von Arbeitskräften Kosten der Entlohnung Bürokratie bei Personalverwaltung Quelle: IW Consult (2011), Befragung Zeitarbeit in Deutschland, sehr wichtig - oder wichtig -Antworten in vh. Seite 9
10 Zeitarbeit = Sicherheit für den Mitarbeiter Zeitarbeit bietet ein vollwertiges Arbeitsverhältnis und: unterliegt damit dem allgemeinen Arbeitsrecht und dem AÜG*. Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. ist in der Regel unbefristet. ist vollständig tarifiert durch Tarifverträge mit der DGB- Tarifgemeinschaft. sichert den Zeitarbeitnehmern ein festes Einkommen auf Basis einer vereinbarten Arbeitszeit zu auch bei Nichteinsatz im Kundenunternehmen, während des Urlaubes oder im Krankheitsfall. * AÜG = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Seite 10
11 Entwicklung der Rahmenbedingungen Seite 11
12 Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen seit 2004 ab 2004 Gleichbehandlung mit Stammmitarbeitern bzw. Tariföffnungsklausel Abschluss von Flächentarifverträgen mit der DGB- Tarifgemeinschaft (Regeln zu Entgelten, Sonderzahlungen, Zuschlägen, Urlaub, Arbeitszeitkonto, etc.) ab 2011 Drehtürklausel: kein Ersatz Stammbelegschaft Lohnuntergrenze: derzeit 8,50 West, 7,86 Ost Abschluss von zusätzlichen Branchenzuschlagstarifverträgen Seite 12
13 Tarifverträge über Branchenzuschläge Branchenbezogene Systematik Annäherung der Entlohnung in der Zeitarbeit an Kundenentlohnung über Branchen- zuschlag auf BAP-IGZ-DGB-TV Stundensatz Branchenzuschlag Branchenzuschlag (BZ) Ausgleich Lohnunterschied BAP-IGZ-DGB-TV Stundensatz und Vergleichsentgelt Entleiher Entleiher Vergleichsentgelt BAP-IGZ- -TV Stundensatz BAP-IGZ-DGB-TV Stundensatz Entgelt für verleihfreie Zeiten, Einarbeitungszeit in BZ-Branche und Einsatz in Branchen ohne Branchenzuschlag Seite 13
14 Tarifverträge über Branchenzuschläge Zeitabhängige Systematik Annäherung der Entlohnung in der Zeitarbeit an Kundenentlohnung über festgelegten zeitlichen Stufenplan in ununterbrochenem Einsatz im Kundenbetrieb Vergleichbarer Kundenlohn BAP-DGB-TV Stundensatz Dauer des Einsatzes Seite 14
15 Tarifverträge über Branchenzuschläge Bisherige Abschlüsse IGM IGBCE IGBCE IGBCE EVG IGM IGM Verdi Verdi M & E * Chemie Kunststoff * Kautschuk * Eisenbahn * Textil/ Bekleidung * Holz/Kunststoff * Papier/Pappe/ Kunststoff * Druckindustrie * IGBCE Basistarifwerk BAP-IGZ-DGB Tarifgemeinschaft (MTV, ERTV, ETV) Eingruppierung nach Tätigkeit + Kali/Salz * * Zeitpunkt Inkrafttreten und grundsätzlich Beginn Zählung Einsatzdauer Seite 15
16 Tarifverträge über Branchenzuschläge Zuschläge im Vergleich * Basis BZA-DGB-TV M & E Chemie Kautschuk Seite 16
17 Tarifverträge über Branchenzuschläge Beispiel Metall & Elektro 45% 50% 15% 20% 30% Branchenzuschlag BZA-DGB-TV Stundensatz als Berechnungsbasis Monat Seite 17
18 Zwischenfazit: Gelungene Arbeit der Sozialpartner Umsetzung Equal-Pay-ähnlicher Ansatz durch Sozialpartner gelungen Auftrag erledigt: Etablierung Zeitarbeit als sozial abgesicherte, umfassend regulierte und zu nahezu 100 % tarifierte Beschäftigung bei gleichzeitiger Beibehaltung der Flexibilität Bereits große Abdeckung der Einsatzbranchen Basislöhne ohne Branchenzuschläge stiegen in letzten drei Jahren bis zu 20 % In zahlreichen Branchentarifverträgen Lohnniveau niedriger als in Zeitarbeit Weitere gesetzliche Regulierung überhaupt notwendig? Seite 18
19 Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen ab 2015 Ggf. Einführung einer Equal-Pay-Auffanglinie nach 9 Monaten erstrebenswert: Öffnungsklausel für Branchenzuschlagstarifverträge Ggf. Einführung einer Höchstüberlassungsdauer (18 Monate) erstrebenswert: Öffnungsklausel für Sozialpartner der Einsatzbranchen und der Zeitarbeit; Hinterlegung von Sachgründen für vorübergehenden Mehrbedarf über 18 Monate hinaus (z.b. höher qualifizierte Einsätze, Elternzeitvertretungen u.ä.) Ggf. Regulierung der Werk- und Dienstverträge Wegfall Rettungsschirm Zeitarbeit? Definition von Kriterien? Stärkung Rechte Betriebsräte? Seite 19
20 Ausblick Seite 20
21 Veränderung des Geschäftsmodells der Personaldienstleistung Markt verlangt nach ganzheitlichem Personaldienstleistungsansatz: Zeitarbeit Outsoucing Personalvermittlung Recruiting Outplacement Interimmangement Freelance Verschiebung der Qualifikationsebenen von Geringqualifizierten zu Höherqualifizierten? Etablierung Zeitarbeit als selbstverständlicher Teil einer Erwerbsbiografie? Seite 21
22 Rückgang des Arbeitskräftepotentials Seite 22
23 erfordert Investitionen in Bildung Qualifizierungskompass gemeinsam mit TÜV Rheinland und IHK (Beispiel Fachkraft Office) Modulare Teilqualifizierung gemeinsam mit Bundesagentur für Arbeit (Beispiel Fachkraft Office) Verbundausbildung gemeinsam mit Kunden Ausbildung von Altenpflegern u.ä. und das Besetzen weiterer Zukunftsthemen: Wiedereinstieg von Frauen Halten von Älteren im Arbeitsmarkt Organisation von Zuwanderung Seite 23
24 Zusammenfassung: Erfolgsfaktoren der Zeitarbeit Qualifizierung Flexibilität Sicherheit Ergänzende Personalinstrumente Seite 24
DIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57
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