QUALITÄTSSIEGEL ZEITARBEIT
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- Justus Albrecht
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1 QUALITÄTSSIEGEL ZEITARBEIT RAHMENBEDINGUNGEN ZERTIFIZIERUNG Stand: Juni 2011 Seite 1 von 16
2 Grundvoraussetzung für eine Zertifizierung durch die Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH mit dem Ziel der Vergabe des Qualitätssiegel Zeitarbeit, ist die Gewährung uneingeschränkten Zugangs zu Kunden- und Mitarbeiterakten. Der Prüfer wählt die Akten für die Stichprobe (25% der externen Mitarbeiter) frei aus. Bestehen seitens des Prüfers Rückfragen im Bezug auf die Richtigkeit von Angaben bzw. der ordnungsgemäßen Einhaltung der Qualitätskriterien, die der Zertifizierung zu Grunde liegen, ist ihm ausdrücklich gestattet in direkten Kontakt zu den entsprechenden Mitarbeitern zu treten, um den Sachverhalt zu klären. Auf den nachfolgenden Seiten erläutern wir alle weiteren Rahmenbedingungen der Zertifizierung inklusive der Bewertungsgrundlagen, vorgegeben durch den Kriterienkatalog Zeitarbeit. Seite 2 von 16
3 1 Ausschließliche Anwendung der DGB-Tarifverträge in der gesamten Unternehmensgruppe bzw. Einhaltung des Equal Pay Grundsatzes sowie die Einhaltung dreiseitiger Vereinbarungen. Im Rahmen der Stichprobe wird geprüft, welche Tarifverträge aktuell angewendet werden. Im Zusammenhang mit Equal Pay oder so genannten dreiseitigen Vereinbarungen werden die Löhne von Seiten des Entleiher vorgegeben. In diesem Fall prüft die IQZ, ob die Löhne den vorgegeben Tarifen im Entleihbetrieb entsprechen und ordnungsgemäß an die Mitarbeiter weitergegeben worden sind. Prüfung von Überlassungs- und Arbeitsvertrag, sowie der jeweiligen Lohnabrechnungen. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 3 von 16
4 2 Einhaltung der geltenden Mindestlohnverträge. Im Rahmen der Stichprobe wird überprüft, ob sämtliche Mindestlohnbedingungen (z.b. Maler- und Lackierermindestlohn, etc.) vom Personaldienstleister eingehalten werden und der entsprechende Lohn unabhängig vom geltenden Zeitarbeitstarifvertrag an die Mitarbeiter weitergegeben wird. Prüfung von Überlassungs- und Arbeitsvertrag, sowie der jeweiligen Lohnabrechnungen. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 4 von 16
5 3 Einhaltung der Lohnfortzahlungsgesetze Prüfung der jeweiligen Lohnabrechnungen. 4 Keine Bezahlung unterhalb der Armutsgrenze von z.z. 913,- Netto/Vollzeit Prüfung der jeweiligen Lohnabrechnungen. Hartes Kriterien für eine erfolgreiche Zertifizierung (4 & 5) Seite 5 von 16
6 5 Gewährung freiwilliger Zusatzzahlungen (ÜTZ, Einsatzprämien, Spesen, etc.) Im Rahmen der Prüfung wird ermittelt, ob der Anspruch der Mitarbeiter auf Fahrgeld erfüllt wird und übertarifliche bzw. einsatzbezogene Zulagen gezahlt werden. Wird über das tariflich vereinbarte Maß hinaus Verpflegungsmehraufwand oder eine Erschwerniszulagen gezahlt, vermögenswirksame Leistungen oder die betriebliche Altersvorsorge unterstützt? Die Zulagen müssen wenigstens 5 Prozent des Stundenlohns betragen. Prüfung der jeweiligen Lohnabrechnungen. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 6 von 16
7 6 Gründliche und sorgfältige Bewerberauswahl im Sinne des Kunden Ausgehend von der Kundenanforderung im Hinblick auf die gewünschte Qualifikation des Bewerbers wird geprüft, ob diese durch die Vorstellung des entsprechenden Mitarbeiters durch den Personaldienstleister erfüllt werden. Prüfung von Mitarbeiterakte und Einsatzanweisung. Weiches Kriterium, nicht maßgeblich für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 7 von 16
8 7 Korrekte Eingruppierung der Mitarbeiter Ausgehend von der Qualifikation eines Mitarbeiters und der einsatzabhängigen Anforderungen des Kunden, wird überprüft, ob die Eingruppierung seitens des Personaldienstleisters korrekt vorgenommen wurde. Prüfung von Mitarbeiterakte, Arbeitsvertrag und Einsatzanweisung. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 8 von 16
9 8 Gründliche Besprechung des Arbeitsvertrags und der jeweiligen Einsätze Im Rahmen der Prüfung wird geklärt, ob der Kunden seinen Bewerbern eine ausreichend lange Bedenkzeit (von etwa einen Tag) zugesteht, bevor es zur Unterschrift unter den Arbeitsvertrag kommt. Werden inhaltlich eindeutige Einsatzbriefings formuliert und gemeinsame Arbeitsplatzbesichtigungen vorgenommen? Auskünfte seitens der Disponenten, Gegencheck durch Befragung der Mitarbeiter. Weiches Kriterium, nicht maßgeblich für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 9 von 16
10 9 Regelmäßige Betreuung und Leistungsbewertung Beschreibung der Betreuung durch die Disponenten. In welcher Form und Intensität wird die Mitarbeiterbetreuung gehandhabt? 10 Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen Besteht keine Zertifizierung, werden die entsprechenden Dokumentationen hinsichtlich der Erfüllung der BG-Anforderungen überprüft. Weiche Kriterien, nicht maßgeblich für eine erfolgreiche Zertifizierung (9 & 10) Seite 10 von 16
11 11 Ordnungsgemäße Lohn- und Gehaltsabwicklung Überprüfung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen hinsichtlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die Reklamationsquote muss unter fünf Prozent Reklamationen und die Zahlungen pünktlich erfolgen. Prüfung der Lohnabrechnungen und Überweisungen. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 11 von 16
12 12 Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten externer Mitarbeiter Überprüfung der bisherigen Bemühungen auch im Hinblick auf die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und Aufzeigen entsprechender Möglichkeiten was bisher in diesem Bereich gemacht worden ist. Befragung und Prüfung von Weiterbildungsrechnungen Weiches Kriterium, nicht maßgeblich für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 12 von 16
13 13 Keine Behinderung von Arbeitnehmerrechten Maßstab ist das Betriebsverfassungsgesetz. Ist ein Betriebsrat vorhanden, wird mit diesem über die Art der Zusammenarbeit zwischen ihm und der Geschäftsführung gesprochen. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 13 von 16
14 14 Keine Behinderung von Übernahmen Überprüfung, ob noch nach einem Jahr Überlassung noch Ablösen verlangt werden Prüfung der Kundenverträge. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 14 von 16
15 15 Kein hire und fire Werden Mitarbeiter ausschließlich für einen Auftrag eingestellt und dann wieder entlassen? Mindestens 80% der Stichprobe müssen mehr als einen Einsatz haben oder vom Kunden aus dem Einsatz übernommen worden sein. Hartes Kriterium muss zu 100% eingehalten werden. Seite 15 von 16
16 16 Keine Scheinwerkverträge zur Umgehung der Tarifverträge Wenn Werkverträge realisiert werden, sollen die dort eingesetzten Mitarbeiter nicht weniger als die entsprechende Lohngruppe bezahlt bekommen (Prüfung der Lohnabrechnungen). Hartes Kriterium muss zu 100% eingehalten werden. Seite 16 von 16
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