QUALITÄTSSIEGEL ZEITARBEIT

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "QUALITÄTSSIEGEL ZEITARBEIT"

Transkript

1 QUALITÄTSSIEGEL ZEITARBEIT RAHMENBEDINGUNGEN ZERTIFIZIERUNG Stand: Juni 2011 Seite 1 von 16

2 Grundvoraussetzung für eine Zertifizierung durch die Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH mit dem Ziel der Vergabe des Qualitätssiegel Zeitarbeit, ist die Gewährung uneingeschränkten Zugangs zu Kunden- und Mitarbeiterakten. Der Prüfer wählt die Akten für die Stichprobe (25% der externen Mitarbeiter) frei aus. Bestehen seitens des Prüfers Rückfragen im Bezug auf die Richtigkeit von Angaben bzw. der ordnungsgemäßen Einhaltung der Qualitätskriterien, die der Zertifizierung zu Grunde liegen, ist ihm ausdrücklich gestattet in direkten Kontakt zu den entsprechenden Mitarbeitern zu treten, um den Sachverhalt zu klären. Auf den nachfolgenden Seiten erläutern wir alle weiteren Rahmenbedingungen der Zertifizierung inklusive der Bewertungsgrundlagen, vorgegeben durch den Kriterienkatalog Zeitarbeit. Seite 2 von 16

3 1 Ausschließliche Anwendung der DGB-Tarifverträge in der gesamten Unternehmensgruppe bzw. Einhaltung des Equal Pay Grundsatzes sowie die Einhaltung dreiseitiger Vereinbarungen. Im Rahmen der Stichprobe wird geprüft, welche Tarifverträge aktuell angewendet werden. Im Zusammenhang mit Equal Pay oder so genannten dreiseitigen Vereinbarungen werden die Löhne von Seiten des Entleiher vorgegeben. In diesem Fall prüft die IQZ, ob die Löhne den vorgegeben Tarifen im Entleihbetrieb entsprechen und ordnungsgemäß an die Mitarbeiter weitergegeben worden sind. Prüfung von Überlassungs- und Arbeitsvertrag, sowie der jeweiligen Lohnabrechnungen. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 3 von 16

4 2 Einhaltung der geltenden Mindestlohnverträge. Im Rahmen der Stichprobe wird überprüft, ob sämtliche Mindestlohnbedingungen (z.b. Maler- und Lackierermindestlohn, etc.) vom Personaldienstleister eingehalten werden und der entsprechende Lohn unabhängig vom geltenden Zeitarbeitstarifvertrag an die Mitarbeiter weitergegeben wird. Prüfung von Überlassungs- und Arbeitsvertrag, sowie der jeweiligen Lohnabrechnungen. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 4 von 16

5 3 Einhaltung der Lohnfortzahlungsgesetze Prüfung der jeweiligen Lohnabrechnungen. 4 Keine Bezahlung unterhalb der Armutsgrenze von z.z. 913,- Netto/Vollzeit Prüfung der jeweiligen Lohnabrechnungen. Hartes Kriterien für eine erfolgreiche Zertifizierung (4 & 5) Seite 5 von 16

6 5 Gewährung freiwilliger Zusatzzahlungen (ÜTZ, Einsatzprämien, Spesen, etc.) Im Rahmen der Prüfung wird ermittelt, ob der Anspruch der Mitarbeiter auf Fahrgeld erfüllt wird und übertarifliche bzw. einsatzbezogene Zulagen gezahlt werden. Wird über das tariflich vereinbarte Maß hinaus Verpflegungsmehraufwand oder eine Erschwerniszulagen gezahlt, vermögenswirksame Leistungen oder die betriebliche Altersvorsorge unterstützt? Die Zulagen müssen wenigstens 5 Prozent des Stundenlohns betragen. Prüfung der jeweiligen Lohnabrechnungen. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 6 von 16

7 6 Gründliche und sorgfältige Bewerberauswahl im Sinne des Kunden Ausgehend von der Kundenanforderung im Hinblick auf die gewünschte Qualifikation des Bewerbers wird geprüft, ob diese durch die Vorstellung des entsprechenden Mitarbeiters durch den Personaldienstleister erfüllt werden. Prüfung von Mitarbeiterakte und Einsatzanweisung. Weiches Kriterium, nicht maßgeblich für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 7 von 16

8 7 Korrekte Eingruppierung der Mitarbeiter Ausgehend von der Qualifikation eines Mitarbeiters und der einsatzabhängigen Anforderungen des Kunden, wird überprüft, ob die Eingruppierung seitens des Personaldienstleisters korrekt vorgenommen wurde. Prüfung von Mitarbeiterakte, Arbeitsvertrag und Einsatzanweisung. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 8 von 16

9 8 Gründliche Besprechung des Arbeitsvertrags und der jeweiligen Einsätze Im Rahmen der Prüfung wird geklärt, ob der Kunden seinen Bewerbern eine ausreichend lange Bedenkzeit (von etwa einen Tag) zugesteht, bevor es zur Unterschrift unter den Arbeitsvertrag kommt. Werden inhaltlich eindeutige Einsatzbriefings formuliert und gemeinsame Arbeitsplatzbesichtigungen vorgenommen? Auskünfte seitens der Disponenten, Gegencheck durch Befragung der Mitarbeiter. Weiches Kriterium, nicht maßgeblich für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 9 von 16

10 9 Regelmäßige Betreuung und Leistungsbewertung Beschreibung der Betreuung durch die Disponenten. In welcher Form und Intensität wird die Mitarbeiterbetreuung gehandhabt? 10 Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen Besteht keine Zertifizierung, werden die entsprechenden Dokumentationen hinsichtlich der Erfüllung der BG-Anforderungen überprüft. Weiche Kriterien, nicht maßgeblich für eine erfolgreiche Zertifizierung (9 & 10) Seite 10 von 16

11 11 Ordnungsgemäße Lohn- und Gehaltsabwicklung Überprüfung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen hinsichtlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die Reklamationsquote muss unter fünf Prozent Reklamationen und die Zahlungen pünktlich erfolgen. Prüfung der Lohnabrechnungen und Überweisungen. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 11 von 16

12 12 Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten externer Mitarbeiter Überprüfung der bisherigen Bemühungen auch im Hinblick auf die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und Aufzeigen entsprechender Möglichkeiten was bisher in diesem Bereich gemacht worden ist. Befragung und Prüfung von Weiterbildungsrechnungen Weiches Kriterium, nicht maßgeblich für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 12 von 16

13 13 Keine Behinderung von Arbeitnehmerrechten Maßstab ist das Betriebsverfassungsgesetz. Ist ein Betriebsrat vorhanden, wird mit diesem über die Art der Zusammenarbeit zwischen ihm und der Geschäftsführung gesprochen. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 13 von 16

14 14 Keine Behinderung von Übernahmen Überprüfung, ob noch nach einem Jahr Überlassung noch Ablösen verlangt werden Prüfung der Kundenverträge. Hartes Kriterium für eine erfolgreiche Zertifizierung Seite 14 von 16

15 15 Kein hire und fire Werden Mitarbeiter ausschließlich für einen Auftrag eingestellt und dann wieder entlassen? Mindestens 80% der Stichprobe müssen mehr als einen Einsatz haben oder vom Kunden aus dem Einsatz übernommen worden sein. Hartes Kriterium muss zu 100% eingehalten werden. Seite 15 von 16

16 16 Keine Scheinwerkverträge zur Umgehung der Tarifverträge Wenn Werkverträge realisiert werden, sollen die dort eingesetzten Mitarbeiter nicht weniger als die entsprechende Lohngruppe bezahlt bekommen (Prüfung der Lohnabrechnungen). Hartes Kriterium muss zu 100% eingehalten werden. Seite 16 von 16

IQZ PRÜFUNG UNTERNEHMEN

IQZ PRÜFUNG UNTERNEHMEN Prüfungsdetails für ein Audit Der Kriterienkatalog in der Prüfung Als Basis der Prüfung gilt, dass es einen freien Zugang zu Kunden und Mitarbeiterakten gibt und der jeweilige Prüfer die Stichprobe frei

Mehr

Informationen zur Zertifizierung Stand Januar 2014

Informationen zur Zertifizierung Stand Januar 2014 VERANTWORTUNG TRAGEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Qualitätssiegel faire Zeitarbeit zeichnet Personaldienstleister aus, die nach CSR Grundsätzen (Corporate Social Responsibility) in der Zeitarbeit

Mehr

IQZ PRÜFUNG UNTERNEHMEN

IQZ PRÜFUNG UNTERNEHMEN GmbH Der Kriterienkatalog in der Prüfung Als Basis der Prüfung gilt, dass es einen freien Zugang zu Kunden und Mitarbeiterakten gibt und der jeweilige Prüfer die Stichprobe frei wählen kann. Die Stichprobe

Mehr

IQZ Prüfung Personaldienstleister

IQZ Prüfung Personaldienstleister Audit zur Erlangung des Qualitätssiegels faire Zeitarbeit Angewandte Prüfungsmethode: Das Audit zum Qualitätssiegel faire Zeitarbeit beruht auf Transparenz! Beim Audit hat der externe Prüfer freien Zugang

Mehr

Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge Köln-Leverkusen

Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge Köln-Leverkusen Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge 1.11.2012 Ab dem 1. November 2012 erhöhen sich die Stundenentgelte für Leiharbeitnehmer um 3,8% Aus dieser Tariferhöhung ergeben sich neue Entgelttabellen

Mehr

I.Q.Z. Die Plattform für faire. Personaldienstleistung

I.Q.Z. Die Plattform für faire. Personaldienstleistung I.Q.Z Die Plattform für faire Personaldienstleistung Als Partner der NRW-Initiative FAIRE ARBEIT FAIRER WETTBEWERB zeigen wir Flagge. Corporate Social Responsibility Unternehmen sind Teil der sozialen

Mehr

KRITERIEN FÜR FAIRE LEIHARBEIT SCHULUNGSANGEBOT FÜR JOBCENTER

KRITERIEN FÜR FAIRE LEIHARBEIT SCHULUNGSANGEBOT FÜR JOBCENTER LOHNHALLENGESPRÄCH VERMITTLUNG IN GUTE ZEITARBEIT KRITERIEN FÜR FAIRE LEIHARBEIT SCHULUNGSANGEBOT FÜR JOBCENTER 12. FEBRUAR 2014 Silke Hoffmann & Katja Köhler Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.

Mehr

Informationen zur Zertifizierung Stand Januar 2015

Informationen zur Zertifizierung Stand Januar 2015 VERANTWORTUNG TRAGEN Sehr geehrte Damen und Herren, d a s Qualitätssiegel faire Zeitarbeit steht für faire,seriöse und wertorientierte Zeitarbeit. Unternehmen, die mit ihm ausgezeichnet wurden, unterstreichen

Mehr

ÄNDERUNGEN DES ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGS- GESETZES IM JAHR konkrete Fragen 21 konkrete Antworten

ÄNDERUNGEN DES ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGS- GESETZES IM JAHR konkrete Fragen 21 konkrete Antworten ÄNDERUNGEN DES ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGS- GESETZES IM JAHR 2017 21 konkrete Fragen 21 konkrete Antworten 1. ALLGEMEINES 1.1. Wann treten die Änderungen des AÜG in Kraft? Am 01.04.2017. 1.2. Was wird mit

Mehr

ZEITARBEIT HINWEISE ZUM ABSCHLUSS EINES ARBEITSVERTRAGS

ZEITARBEIT HINWEISE ZUM ABSCHLUSS EINES ARBEITSVERTRAGS INFORMATIONSVERANSTALTUNG ZEITARBEIT HINWEISE ZUM ABSCHLUSS EINES ARBEITSVERTRAGS 11. MÄRZ 2014, GELSENKIRCHEN Silke Hoffmann & Katja Köhler Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e. V. Projekt Servicehotline

Mehr

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.v. Stuttgart einerseits und der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg

Mehr

Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit Stand: 23.05.2012 Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v., Hamburg und der IG Metall, Bezirksleitung Küste,

Mehr

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Stand September 2015 SteuerNews 6 2015 Gesetzlicher Mindestlohn - aktualisiert Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Grundsatz: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50

Mehr

Anforderungen zum Auditoren-Pool. für das

Anforderungen zum Auditoren-Pool. für das Anforderungen zum Auditoren-Pool für das der Zentralstelle für Berufsbildung im Einzelhandel e. V. (zbb) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...2 Einführung...3 Auditoren-Pool...4 Allgemeines... 4 Auswahl

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Tarifvertrag Leiharbeit

Tarifvertrag Leiharbeit IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen

Mehr

Wichtige Informationen zum Thema Branchenzuschläge

Wichtige Informationen zum Thema Branchenzuschläge Wichtige Informationen zum Thema Branchenzuschläge Die Politik hat den Tarifpartnern vorgegeben, Angleichungen der Zeitarbeitslöhne an die Löhne der Stammbeschäftigten bis zum Sommer 2012 tariflich zu

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Landesverband Holz + Kunststoff Baden-Württemberg (Landesinnungsverband des Schreinerhandwerks Baden- Württemberg), Danneckerstr. 35, 70182 Stuttgart und

Mehr

Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen

Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Name Straße PLZ, Ort IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen

Mehr

Qualitätssicherung in der Zeitarbeit Die Arbeit der KuSS. Torsten Oelmann Mitglied der Schlichterstelle & Unternehmensberater

Qualitätssicherung in der Zeitarbeit Die Arbeit der KuSS. Torsten Oelmann Mitglied der Schlichterstelle & Unternehmensberater Qualitätssicherung in der Zeitarbeit Die Arbeit der KuSS Torsten Oelmann Mitglied der Schlichterstelle & Unternehmensberater igz Ethik-Kodex 28.03.20 Beschluss durch igz-mitgliederversammlung 20.04.20

Mehr

Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen

Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu den in 3b EStG genannten Grenzen steuerfrei. Wenn diese Grenzen überschritten werden, dann sind die Zuschläge

Mehr

ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg

ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg Seite 1 von 7 ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder geschlossen zwischen dem Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg Wilhelminenhofstraße

Mehr

BEWERTUNG KOALITIONSVERTRAG

BEWERTUNG KOALITIONSVERTRAG Bereich der Arbeitsmarktpolitik Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Ausweitung des AEntG auf alle Branchen Die Ausweitung des AEntG ist ordnungspolitisch kritisch zu sehen, da nun in allen Branchen den

Mehr

Informationen zu den geplanten Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen der Zeitarbeit

Informationen zu den geplanten Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen der Zeitarbeit Stand: Juni 2016 Kunden - Information Informationen zu den geplanten Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen der Zeitarbeit Am 01.06.2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender

Mehr

Die ERA-Leistungszulage

Die ERA-Leistungszulage Die ERA-Leistungszulage Bewertungsverfahren und tariflicher Rahmen era. Seminare der IG Metall Olpe 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung 3 Punktbewertungsverfahren

Mehr

Tarifvertrag über branchenzuschläge

Tarifvertrag über branchenzuschläge Tarifvertrag über branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie TV BZ PE gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

M e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen

M e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen Stand: Januar 2017 M e r k b l a t t Geltung von Tarifverträgen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen

Mehr

Leitlinien und Gedanken zum Miteinander in unserem Unternehmen

Leitlinien und Gedanken zum Miteinander in unserem Unternehmen Leitlinien und Gedanken zum Miteinander in unserem Unternehmen An unsere Mitarbeiter Über Personaldienstleistung und Zeitarbeit wird in Politik und Gesellschaft viel diskutiert. Als Unternehmen der Personaldienstleistung

Mehr

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Entgeltumwandlung für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 17.12.2009 Gültig ab: 01.01.2009 Kündbar zum: 31.12.2010

Mehr

Arbeitervertragsordnung (ArbVO/DW) 1. Geltungsbereich. 2. Anwendung der KDAVO. 3. Änderung der Arbeitszeit. 4. Entgeltrelevante Zeit.

Arbeitervertragsordnung (ArbVO/DW) 1. Geltungsbereich. 2. Anwendung der KDAVO. 3. Änderung der Arbeitszeit. 4. Entgeltrelevante Zeit. Arbeitervertragsordnung (ArbVO/DW) vom 15. Dezember 1982 in der Fassung vom 20. Juli 2005, zuletzt geändert durch Beschluß der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 20. Juni 2007 1. Geltungsbereich. Diese

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau TV BZ KS Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117

Mehr

equal pay/equal treatment Entwicklung in Deutschland Referent: RA/ FAArbR Stefan Leubecher

equal pay/equal treatment Entwicklung in Deutschland Referent: RA/ FAArbR Stefan Leubecher equal pay/equal treatment Entwicklung in Deutschland Referent: RA/ FAArbR Stefan Leubecher www.henkel-leubecher.de info@henkel-leubecher.de 1 I. equal pay/equal treatment Wie es begann! 2 1. Gesetz zur

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Geschäftsnummer: 4 Sa 623/00 8 Ca 5203/99 ArbG Wuppertal Verkündet am: 12.07.2000 Fuchs Regierungsangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES

Mehr

Überleitungstarifvertrag. zwischen der

Überleitungstarifvertrag. zwischen der Überleitungstarifvertrag zwischen der Schüchtermann-Schiller'schen Kliniken Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG Ulmenallee 5-11, 49214 Bad Rothenfelde (in der Folge: SSK) und der Marburger Bund - Landesverband

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) INHALT Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen

Mehr

Lieferantenauswahl und - beurteilung

Lieferantenauswahl und - beurteilung Seite 1 von 9 PB 7.4-1: Lieferantenauswahl und - 1 Ziel und Zweck Die Qualität unserer Dienstleistungen hängt in hohem Maße von der Qualität der zugekauften Materialien, Produkte und Dienstleistungen ab.

Mehr

Entgelttarifvertrag. für die bayerische Metall- und Elektroindustrie. vom 23. Februar gültig ab 1. Mai

Entgelttarifvertrag. für die bayerische Metall- und Elektroindustrie. vom 23. Februar gültig ab 1. Mai Entgelttarifvertrag für die bayerische Metall- und Elektroindustrie vom 23. Februar 2010 - gültig ab 1. Mai 2010 - Zwischen dem Metall- und Elektro-Industrie e.v., Max-Joseph-Str. 5, 80333 München und

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 3. Mai 2013

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 3. Mai 2013 Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 3. Mai 2013 Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Personalwesen 120 Minuten VSV/DVP/VSV-AuF, nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften Inhalt und Zielsetzungen Positive Wirkungsrichtung, Kommentar Die Verringerung potenzieller Risiken wie z. B. durch unsachgemäße Bauausführung oder Unternehmensinsolvenz kann durch die Beauftragung qualifizierter

Mehr

ZERTIFIKAT. für das Managementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008

ZERTIFIKAT. für das Managementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 für das Managementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 Der Nachweis der regelkonformen Anwendung wurde erbracht und wird gemäß TÜV PROFiCERT-Verfahren bescheinigt für Untere Dorfstraße 5 97270 Kist Geltungsbereich

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste Einstellungsverfahren

I.O. BUSINESS. Checkliste Einstellungsverfahren I.O. BUSINESS Checkliste Einstellungsverfahren Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Einstellungsverfahren Diese Checkliste ist Teil einer Serie von Checklisten und Arbeitshilfen zum Thema "Rekrutierung".

Mehr

Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L

Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L 16,2: Stufenzuordnung auf der Grundlage von Berufserfahrung 16,5: Zulagen 17,2: Verkürzter bzw. verlangsamter Stufenaufstieg 40: Sonderregelungen für

Mehr

Zeitarbeit auf den Punkt gebracht.

Zeitarbeit auf den Punkt gebracht. Zeitarbeit auf den Punkt gebracht. Inhalt Wir über uns... Unternehmen Unsere Kontaktdaten Wir über uns Heutzutage erfordert die Arbeitnehmerüberlassung und das erfolgreiche Personalmanagement mit all seinen

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen Service-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str.5, 97447 Gerolzhofen und Geomed-Kreisklinik

Mehr

MUSTER. Betriebsvereinbarung. zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen. zwischen

MUSTER. Betriebsvereinbarung. zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen. zwischen MUSTER Betriebsvereinbarung zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen zwischen Geschäftsführung der Musterfirma GmbH und der Arbeitnehmervertretung/ Betriebsrat

Mehr

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen

Mehr

Keine Angst vor besseren Zeiten. 16. April Was wäre, wenn keine Gewerkschaften gäbe?

Keine Angst vor besseren Zeiten. 16. April Was wäre, wenn keine Gewerkschaften gäbe? Keine Angst vor besseren Zeiten Keine Angst vor besseren Zeiten Vor mehr als 100 Jahren haben sich abhängig beschäftigte Menschen zusammengeschlossen, um ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge

Mehr

Tarifverträge Branchenzuschläge Praxishilfe

Tarifverträge Branchenzuschläge Praxishilfe 1 Einleitung: Branchenzuschläge und / oder Equal Pay 1 2 Was sind Branchenzuschläge und wie werden sie berechnet? 2 3 Branchen mit Zuschlagsregelungen 2 4 Die Höhe der Zuschläge im Detail 3 5 Häufige Fragen

Mehr

Kaufmännische Zeitarbeit und Vermittlung für kluge Köpfe.

Kaufmännische Zeitarbeit und Vermittlung für kluge Köpfe. Kaufmännische Zeitarbeit und Vermittlung für kluge Köpfe. ARBEIT UND MEHR GmbH Hudtwalckerstraße 11 22299 Hamburg Tel 040 460 635-0 Fax -199 mail@aum-hh.de www.arbeit-und-mehr.de ARBEIT UND MEHR ist im

Mehr

Musterpräsentation zur Regelung der Übernahme von Leiharbeitnehmern in den Tarifverträgen Leih-/Zeitarbeit

Musterpräsentation zur Regelung der Übernahme von Leiharbeitnehmern in den Tarifverträgen Leih-/Zeitarbeit Musterpräsentation zur Regelung der Übernahme von Leiharbeitnehmern in den Tarifverträgen Leih-/Zeitarbeit Auflistung der Tarifverträge zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie Bezirk Tarifgebiet

Mehr

Beschluss vom

Beschluss vom Ausfertigung Arbeitsgericht Ulm Aktenzeichen: 5 Ca 326110 (Bitte bei allen Schreiben angeben!) 2 k Juni 2011 Beschluss vom 20.06.2011 in der Rechtssache Kläg.- Proz.-Bev.: gegen Beki. - Proz.-Bev.: hat

Mehr

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Coffee@EMPLAWYERS Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze zur Verhinderung des Missbrauchs

Mehr

Neues Tarifrecht in der Hamburger Steuerverwaltung

Neues Tarifrecht in der Hamburger Steuerverwaltung Sonderrundschreiben Mitgliederinformation der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hamburg e. V. Verantwortlich für den Inhalt: Michael Jürgens, Michael Westphal September 2006 Neues Tarifrecht

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate

Mehr

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986 Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Mehr

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit Entgeltrahmentarifvertrag BAP Stand: 17.09.2013 Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.v. (BAP), Universitätsstrasse 2-3a, 10117 Berlin und

Mehr

Tarifverträge. 1. Allgemeines

Tarifverträge. 1. Allgemeines Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen

Mehr

Tarifvertrag über branchenzuschläge

Tarifvertrag über branchenzuschläge Tarifvertrag über branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau TV BZ KS Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau

Mehr

Entgelt- tarifvertrag

Entgelt- tarifvertrag 15 tarifvertrag Entgelt- Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e. V.) PortAL 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB

Mehr

Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc.

Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc. Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag

Mehr

Rundschreiben 5/2005

Rundschreiben 5/2005 An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 04.03.05 050 Rundschreiben 5/2005 I. Tarifvertrag zur Einführung des KTD in dem Marie-Christian-Heime e.v. vom 19. August 2004

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.v. (BZA), Prinz Albert Straße 73, 53113 Bonn und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft

Mehr

Einstiegsgehälter, Arbeitsvertrag

Einstiegsgehälter, Arbeitsvertrag Einstiegsgehälter, Arbeitsvertrag Was Sie erwartet Grundlegende Informationen zum Entgelt Einstiegsgehälter für Absolventen (Erhebung für 2010) Zielvereinbarungen AT-Gehalt Gender Pay Gap Tipps zum Arbeitsvertrag

Mehr

Leiharbeit und Werkvertrag. Ergebnisse der Befragungen aus den Milchseminaren im BZO von 2008 und 2009

Leiharbeit und Werkvertrag. Ergebnisse der Befragungen aus den Milchseminaren im BZO von 2008 und 2009 Leiharbeit und Werkvertrag Ergebnisse der Befragungen aus den Milchseminaren im BZO von 2008 und 2009 Auswirkungen Wirtschaftskrise Wie stark sind die Auswirkungen der Wirtschaftskrise in eurem Betrieb

Mehr

Am ist Equal Pay Day! Transparenz Spiel mit offenen Karten was verdienen Männer und Frauen?

Am ist Equal Pay Day! Transparenz Spiel mit offenen Karten was verdienen Männer und Frauen? Am 20.03.2015 ist Equal Pay Day! Daten und Fakten zum Schwerpunktthema: Transparenz Spiel mit offenen Karten was verdienen Männer und Frauen? Transparenz hinsichtlich Entgelthöhe und Entgeltstruktur Nachvollziehbarkeit

Mehr

Herzlich willkommen bei ZPN

Herzlich willkommen bei ZPN Herzlich willkommen bei ZPN Agenda vom 27. Mai 2014 Begrüßung der Gäste Informationen über Zeitarbeit Tarifverträge in der Zeitarbeit Gute Zeitarbeit zahlt nach (Branchen-)Tarif Zahlen und Fakten Gute

Mehr

Ablauf einer AZAV-Zertifizierung

Ablauf einer AZAV-Zertifizierung Kundeninformation Ablauf einer AZAV-Zertifizierung SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf des Zertifizierungsverfahrens... 3 2.1. Zertifizierungsanfrage durch die beantragende Organisation...

Mehr

Informationen zu den Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen

Informationen zu den Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen Stand: November 2016 Kunden - Information Informationen zu den Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen der Zeitarbeit Am 25.11.2016 hat das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes [AÜG]

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer (mit Deckblatt) 3 Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation am 15. März 2013 2.

Mehr

Fragen-und-Antworten-Katalog zur Einführung von dritten Kräften in niedersächsischen Krippengruppen

Fragen-und-Antworten-Katalog zur Einführung von dritten Kräften in niedersächsischen Krippengruppen Stand: 11.11.2015 Fragen-und-Antworten-Katalog zur Einführung von dritten Kräften in niedersächsischen Krippengruppen A. Finanzhilfe 1. Wie viele Personalstunden finanziert das Land über die Finanzhilfe

Mehr

1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen

1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen 1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen Zu Beginn einer jeden Betriebsratswahl stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt: Wann soll gewählt werden? Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet in 13 zwischen

Mehr

Heubeck Anbietervergleich. Den passenden Partner finden

Heubeck Anbietervergleich. Den passenden Partner finden Heubeck Anbietervergleich Den passenden Partner finden Unterstützung bei der Auswahl Ihres Versicherungspartners Betriebliche Altersversorgung (bav) ist mit der Übernahme von Risiken verbunden: Renten

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN INSPEKTIONS- UND WARTUNGSVERTRAG

WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN INSPEKTIONS- UND WARTUNGSVERTRAG WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN INSPEKTIONS- UND WARTUNGSVERTRAG Kläranlage «SuchbegriffL» «Titel» - Werk-Nr. «Auftragsnummer» Zwischen «Bez1» «Bez2» «Bez3» «Straße» «PLZ» «Ort» Telefon/Fax:* Email:*... vertreten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Rahmenbedingungen... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Rahmenbedingungen... 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 9 Abkürzungsverzeichnis... 11 1. Rahmenbedingungen... 13 2. Grundlagen der Analyse... 15 2.1 Entgeltbestandteile... 15 2.2 Maßstäbe der Analyse... 16 3. Regelungsinhalte...

Mehr

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft Vaduz Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Versicherungsrevisionsstelle

Mehr

Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit Betriebvereinbarung Nr...../..über die Einführung von Kurzarbeit Zwischen der..gesetzlich vertreten durch..und dem Betriebsrat der..wird nachstehende

Mehr

Gesetzliche Änderungen im AÜG: Grundlagen und Praxisfragen

Gesetzliche Änderungen im AÜG: Grundlagen und Praxisfragen Gesetzliche Änderungen im AÜG: Grundlagen und Praxisfragen Agenda 1. Überlassungshöchstdauer 2. Gleichstellungsgrundsatz 3. Kennzeichnungs-, Konkretisierungs- und Informationspflichten 4. Einsatzverbot

Mehr

Ergebnisbericht Wohngruppe "Lavendelgarten" nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO

Ergebnisbericht Wohngruppe Lavendelgarten nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Anlage 2 zu 4 und 5 Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung (WTG DVO) Ergebnisbericht:

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg

Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 13.11.2014 Gültig ab: 01.11.2014 Kündbar zum: 31.01.2017 Frist: 2 Monate Zwischen

Mehr

Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System. Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten

Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System. Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten Anforderungen Risiko Tax Compliance? Unternehmen sind

Mehr

ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG

ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG Zwischen dem Unternehmerverband IndustrieService + Dienstleistungen e.v., Düsseldorfer Landstraße 7, 47249 Duisburg, und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Olof-Palme-Straße

Mehr

Dr. Andreas Priebe Leiharbeit als Betriebsratsaufgabe. Auf einen Blick. Januar 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Andreas Priebe Leiharbeit als Betriebsratsaufgabe. Auf einen Blick.  Januar 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung www.boeckler.de Januar 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Dr. Andreas Priebe Leiharbeit als Betriebsratsaufgabe Ein Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung Auf einen Blick Das Ausmaß des Leiharbeitnehmereinsatzes

Mehr

Wir bezahlen unseren Mitarbeitern ein faires Gehalt und verlieren unsere Kunden!?

Wir bezahlen unseren Mitarbeitern ein faires Gehalt und verlieren unsere Kunden!? Informationsblatt Wir bezahlen unseren Mitarbeitern ein faires Gehalt und verlieren unsere Kunden!? Begriffsklärung Unter equal payment versteht die Branche den Ansatz der gleichwertigen Bezahlung eines

Mehr

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung ARBEITSRECHT A14 Stand: Juli 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung Urlaubsentgelt

Mehr

Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf. Tipps zum Berufseinstieg. Anlass, Ort und Datum. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1

Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf. Tipps zum Berufseinstieg. Anlass, Ort und Datum. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf Tipps zum Berufseinstieg Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Inhalt Der Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse Entgelt Kündigung

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung in den Tarifvertrag für Ärzte der Rehakliniken der ehemaligen Damp Gruppe. vom 28. Januar 2013

Tarifvertrag zur Überleitung in den Tarifvertrag für Ärzte der Rehakliniken der ehemaligen Damp Gruppe. vom 28. Januar 2013 Tarifvertrag zur Überleitung in den Tarifvertrag für Ärzte der Rehakliniken der ehemaligen Damp Gruppe vom 28. Januar 2013 Zwischen der HELIOS Kliniken GmbH zugleich handelnd im Namen und in Vollmacht

Mehr

Unternehmen des Jahres

Unternehmen des Jahres B e w e r b u n g Zur Bewerbung um den Preis Unternehmen des Jahres im Landkreis Mainz-Bingen 2017 füllen Sie bitte diesen Bewerbungsbogen aus und schicken ihn, versehen mit Ihrer Unterschrift und ggfs.

Mehr

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015

Mehr

Lohntarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg

Lohntarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 23.02.2016 Gültig ab: 01.01.2016 Kündbar zum: 31.12.2017 Frist: 2 Monate Mitglied

Mehr

Kriterienhandblatt In leichter Sprache

Kriterienhandblatt In leichter Sprache Kriterienhandblatt In leichter Sprache für innovative, inklusive Vorhaben nach Ziffer 1.4 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren für die Gewährung

Mehr

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW Tarifvertrag vom 18.November 2009 zur Überleitung der Beschäftigten der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus ggmbh, Rüttenscheid, in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-AKK)

Mehr

Die Systematik der übertariflichen Zulage

Die Systematik der übertariflichen Zulage Die Systematik der übertariflichen Zulage unter besonderer Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Zulagenanrechnung anläßlich einer Tariflohnerhöhung Von Henrike Rau Duncker

Mehr