Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 3. Mai 2013

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1 Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 3. Mai 2013 Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Personalwesen 120 Minuten VSV/DVP/VSV-AuF, nichtprogrammierbarer Taschenrechner Anlagen: 1-5 PRÜFUNGSHINWEISE: BITTE VOR DER BEANTWORTUNG DER AUFGABEN DURCHLESEN! Die Prüfungsarbeit besteht aus insgesamt 2 Sachverhalten und 7 Aufgaben, zum Teil mit weiteren Unteraufgaben. Überprüfen Sie zunächst, ob der Aufgabensatz vollständig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die Aufsicht! Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden! Vor Beginn der Bearbeitungszeit stehen ca. fünf Minuten zum Durchlesen der Prüfungsarbeit zur Verfügung. Der genaue Beginn der Bearbeitungszeit sowie deren Ende werden von der Aufsicht bekannt gegeben. Die für jede Aufgabe erreichbare Punktzahl ist angegeben. Alle Aufgaben sind zu bearbeiten. Die Lösungen sind auf dem zur Verfügung gestellten Papier anzufertigen. Am Ende der Bearbeitungszeit sind alle von Ihnen erstellten Lösungsblätter durchzunummerieren und mit dem Aufgabensatz abzugeben. Es sind nur die zugelassenen Hilfsmittel zu verwenden. Auf die sich aus Täuschungshandlungen, Ordnungsverstößen oder einem Rücktritt während der Prüfung ergebenden Folgen mache ich Sie nochmals ausdrücklich aufmerksam ( 20 und 21 der einschlägigen Prüfungsordnung).

2 Die Rechtsgrundlagen sind bei den Antworten zu nennen, es sei denn, dass bei einzelnen Aufgaben ausdrücklich darauf verzichtet wird. Teil I Arbeitsrecht Sachverhalt I Sie sind Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Personalamt der hessischen Stadt Kallberg (Mitglied VKA). Herr Markus Sauer (Mitglied ver.di), geb. am , verheiratet, 2 Kinder, ist ausgebildeter Bürokaufmann und derzeit arbeitslos. Bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit war er im Großhandelsunternehmen Becker KG beschäftigt und dort mit der Aufgabe der Großkundenbetreuung betraut. Der Magistrat der Stadt Kallberg möchte Herrn Sauer zum als Sachbearbeiter in der Kfz.-Zulassungsstelle einstellen. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 34 Stunden wöchentlich. Die zu besetzende Stelle ist derzeit nach EG 5 TVöD bewertet. Herr Sauer wurde in Aussicht gestellt, dass ab eine Neubewertung der Stelle stattfinden soll. Es sind dann im Einzelnen die folgenden Vorgänge zu verrichten: 1. Arbeitsvorgang (30 %): Tätigkeiten, die selbständige Leistungen und gründliche, umfassende Fachkenntnisse erfordern. 2. Arbeitsvorgang (5%): Tätigkeiten, die einfache Arbeiten erfordern. 3. Arbeitsvorgang (15%): Tätigkeiten, die schwierigerer sind. 4. Arbeitsvorgang (20%): Tätigkeiten, die gründliche Fachkenntnisse erfordern. 5. Arbeitsvorgang (30%): Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern. Aufgabe 1 Entwerfen Sie einen ordnungsgemäßen Arbeitsvertrag. 20 Punkte Aufgabe 2 Ermitteln Sie das Tabellenentgelt von Herrn Sauer ab 1. April 2013 und begründen Sie Ihre Entscheidung. 10 Punkte -2-

3 Die Rechtsgrundlagen sind bei den Antworten zu nennen, es sei denn, dass bei einzelnen Aufgaben ausdrücklich darauf verzichtet wird. Aufgabe 3 Führen Sie die Neubewertung der Stelle von Herrn Sauer zum 1. September 2013 durch und ermitteln Sie das Tabellenentgelt für September Begründen Sie Ihre Entscheidung. 21 Punkte Aufgabe 4 Herr Sauer möchte von Ihnen wissen, wie sich sein Entgelt nach der Neubewertung im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis einschließlich 31. Dezember 2018 bei normalem Verlauf entwickeln wird. 7 Punkte Aufgabe 5 Ermitteln Sie den Anspruch von Herrn Sauer auf eine Jahressonderzahlung für das Jahr 2013 gegenüber dem Magistrat der Stadt Kallberg und ggf. die Höhe. 12 Punkte Teil II Beamtenrecht Sachverhalt II Frau Katrin Jeuck, geb. am 1. Mai 1983, wurde am 1. Oktober 2010 beim Magistrat der hessischen Stadt Kallberg als Sekretäranwärterin eingestellt. Frau Jeuck ist verheiratet (der Ehegatte Günter ist ebenfalls bei der Stadt Kallberg als Büroangestellter, nach dem TVöD, beschäftigt) und hat drei minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen und bezieht für diese auch das Kindergeld. Am 30. September 2012 hat sie den Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert. Sie soll nunmehr am 1. Oktober 2012 die nächste Ernennungsurkunde erhalten. Aufgabe 6 Fertigen Sie die Ernennungsurkunde zum 1. Oktober Punkte Aufgabe 7 Berechnen Sie die vollständige, regelmäßige monatliche Besoldung von Frau Jeuck zum 1. Oktober Punkte 100 Punkte -3-

4 Anlage 1 Auszug aus dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) 1 Geltungsbereich (1) 1 Dieser Tarifvertrag gilt für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, deren Arbeitsverhältnis zu einem tarifgebundenen Arbeitgeber, der Mitglied eines Mitgliedsverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist, über den 30. September 2005 hinaus fortbesteht, und die am 1. Oktober 2005 unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen, für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. 2 Dieser Tarifvertrag gilt ferner für die unter 19 Abs. 2 fallenden sowie für die von 2 Abs. 6 erfassten Beschäftigten hinsichtlich 21 Abs. 5. (2) Nur soweit nachfolgend ausdrücklich bestimmt, gelten die Vorschriften dieses Tarifvertrages auch für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber im Sinne des Absatzes 1 nach dem 30. September 2005 beginnt und die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. 17 Eingruppierung (1) 1 Bis zum In-Kraft-Treten der Eingruppierungsvorschriften des TVöD (mit Entgeltordnung) gelten die 22, 23, 25 BAT und Anlage 3 zum BAT, 22, 23 BAT- O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen einschließlich der Vergütungsordnung sowie die landesbezirklichen Lohngruppenverzeichnisse gemäß Rahmentarifvertrag zu 20 BMT- G und des Tarifvertrages zu 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) über den 30. September 2005 hinaus fort. 2 In gleicher Weise gilt Nr. 2 a SR 2 x i. V. m. 11 Satz 2 BAT/BAT-O fort. 3 Diese Regelungen finden auf übergeleitete und ab dem 1. Oktober 2005 neu eingestellte Beschäftigte im jeweiligen bisherigen Geltungsbereich nach Maßgabe dieses Tarifvertrages Anwendung. 4 An die Stelle der Begriffe Vergütung und Lohn tritt der Begriff Entgelt. (7) 1 Für Eingruppierungen zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung werden die Vergütungsgruppen der Vergütungsordnung (Anlage 1a) und die Lohngruppen der Lohngruppenverzeichnisse gemäß Anlage 3 den Entgeltgruppen des TVöD zugeordnet. -4-

5 Anlage 2-5-

6 Anlage 3-6-

7 Anlage 4-7-

8 Anlage 5-8-

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