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1 Technik und Informationen 75

2 Kapitelübersicht Technik und Informationen Erläuterungen Seite zur Verwendung und Beanspruchung Kurzzeichen Seite 79 Erläuterungen zu Abkürzungen und Kurzzeichen Litzen und Leiter Seite Litzenaufbau, Leiterdurchmesser, Leiterwiderstand Harmonisierung Seite 83 nach DIN VDE 0282 / DIN VDE 0292 Farbcode Seite nach VDE 0293 / nach DIN Isolier- und Mantelstoffe Seite Übersicht / Chemische Beständigkeiten US-amerikanische Leitungen Seite Übersicht / AWG-Maße Stecker Seite Länder / Stecker / Netze / Prüfungen 76

3 Erläuterungen zur Verwendung und Beanspruchung von Leitungen Grundsätzliche Anforderungen Die Kabel und Leitungen sind bei bestimmungs- und sachgemäßer Verwendung so sicher, dass sie kein unannehmbares Risiko für Leben und Sachwerte darstellen. Die Vermeidung von Gefahren für Personen und Sachen während der Benutzung und Lagerung eines Betriebsmittels bedeutet Sicherheit, was das Erkennen von Beanspruchungen, Risiken und möglichen Fehlern sowie deren Beseitigung oder das Begrenzen auf ein Restrisiko einschließt. Sofern keine anderen Bestimmungen vorliegen, sollten isolierte Kabel und Leitungen nur zur Fortleitung und Verteilung elektrischer Energie verwendet werden. Allgemeine Anforderungen Die Auswahl der Kabel und Leitungen sollte erfolgen, dass sie den auftretenden Spannungen und Strömen, die in einem Betriebsmittel, einer Anlage oder deren Teilen, in denen sie eingesetzt sind, in allen zu erwartenden Betriebszuständen genügen. Die Leitungen sollten so aufgebaut, installiert, geschützt und instand gehalten werden, dass Gefahren soweit als möglich vermieden werden. Grenzbedingungen Bei Grenzbedingungen sind die DIN VDE bzw. HD-Vorschriften zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der Grenzbedingungen wird je nach Bauart der Leitungen unter definierten Verwendungsbedingungen eine annehmbare Lebensdauer erreicht. Die Gebrauchsdauer hängt von der Art der Verwendung, der Art der Anlage oder dem Betriebsmittel sowie den dazu gehörenden Kombinationen von Einflüssen ab. Die Lebensdauer einer fest verlegten Leitung für die Energieverteilung ist länger als die einer flexiblen Leitung. Der Einfluss aller in den nächsten Abschnitten teilweise genannten Faktoren muss im Zusammenhang und nicht getrennt für sich betrachtet werden. Auswahl der Leitungen Die Auswahl der Leitungen soll so erfolgen, dass sie sich für die Betriebsbedingungen sowie für alle äußeren Einflüsse und die jeweilige Geräteschutzklasse eignen. Unter Betriebsbedingungen versteht man im allgemeinen z.b. Spannung, Schutzvorkehrungen, Art der Verlegung, Strom, Häufung von Leitungen und Zuständigkeiten. Äußere Einflüsse sind z.b. Umgebungstemperatur, Regen, Wasser, Wasserdampf, Anwesenheit korrosiver, verunreinigender oder anderer chemischer Substanzen sowie mechanische Beanspruchungen (wie z.b. Zug, Druck, Biegung, Torsion) die u.a. durch Kanten o.ä. hervorgerufen werden, Tierwelt (z.b. Nagetiere), Pflanzenwelt (z.b. Schimmelpilze), Strahlung (z.b. Sonnenlicht). Feste Verlegung Leitungen für feste Verlegung haben im Normalfall massive (eindrähtige) oder auch mehrdrähtige Leiter. Unter bestimmten Umständen, wie z.b. zur Erleichterung der Verlegung darf der Leiter der Klasse 5 nach HD 383 bzw. DIN VDE 0295 entsprechen. Leitungen sollten nicht in Kontakt mit heißen Oberflächen oder in deren unmittelbaren Nähe verlegt werden, es sei denn, dass sie hierfür geeignet sind. Leitungen dürfen nicht direkt ins Erdreich gelegt werden und sollten in geeigneter Weise in Berücksichtigung mit den maximalen Befestigungsabständen befestigt werden. Die Leitung sollte durch die verwendeten mechanischen Befestigungsmittel nicht beschädigt werden. Leitungen, die über längere Zeit betrieben worden sind, können beschädigt werden, wenn Sie bewegt werden. Dies kann durch die natürlichen Auswirkungen der Alterung auf die physikalischen Eigenschaften verwendeter Werkstoffe für Isolierhülle und Mantel verursacht sein, die schließlich verspröden können. Flexible Anwendung Flexible Leitungen haben Leiter, aus einer Vielzahl von dünnen Drähten (Litzen) bestehend. Die Litzen sind entweder verseilt, verwürgt oder verstrickt. Diese Leiter entsprechen entweder Klasse 5 oder der Klasse 6 nach HD 383 bzw. DIN VDE Für den Anschluss ortsveränderlicher Betriebsmittel sollten flexible Leitungen verwendet werden. Die Länge der Anschlussleitung muss so gewählt werden, dass das Ansprechen der Kurzschluss-Schutzeinrichtung sichergestellt ist. Die Leitungslänge sollte so kurz wie in der Praxis erforderlich sein, um das Risiko mechanischer Beschädigungen zu verringern. Bei Anwendungsfällen, in denen flexible PVC-Schlauchleitungen zulässig sind, kann erwogen werden, Wendelleitungen zur Verkürzung des Abstandes einzusetzen. Flexible PVC-Leitungen sind nicht unbedingt für die Weiterverarbeitung zu Wendelleitungen geeignet. Vieladrige Steuerleitungen sind bei dauernder Biegebeanspruchung zu schützen. Abrieb, Einschnitte und scharfe Biegungen sind zu vermeiden. Mit Ausnahme von Leitungen für den Anschluss eines fest installierten Betriebs- mittels sollten flexible Leitungen (ausgenommen sind sehr schwere Leitungsbauarten, die zur festen Verlegung in provisorischen Gebäuden eingesetzt werden) nicht verlegt werden, es sei denn, sie sind mechanisch geschützt. Bei fester Verlegung sollte mindestens eine Leitung für normale Beanspruchung verwendet werden. Flexible Leitungen sollten keinen überhöhten Beanspruchungen durch Zug, Druck, Abrieb, Verdrehen, Knicken ausgesetzt werden. Dies gilt insbesondere an der Geräteeinführung und am Übergangspunkt zur festen Installation. Zugentlastungen oder andere Anschlussmittel sollten diese Leitungen nicht beschädigen. Flexible Leitungen sollten nicht unter Bodenbelägen oder Teppichen verlegt werden, da die Gefahr besteht, dass Wärmedämmung auftritt, die zu überhöhten Temperaturen führt oder die Leitungen durch das Gewicht von Möbeln oder das Begehen beschädigt werden. Flexible Leitungen sollten nicht in Kontakt mit heißen Oberflächen oder deren unmittelbaren Nähe gelangen, es sei denn, dass sie hierfür geeignet sind. Dies gilt aufgrund ihrer Eigenschaften insbesondere für PVC-isolierte und / oder - ummantelte Leitungen. Die Eignung von flexiblen Leitungen für die Verwendung im Freien, sei es zeitweise oder dauernd, ist in den Tabellen der HD 516 S2 bzw. DIN VDE 0298 Teil 300 definiert. Flexible PVC-Leitungen sind für die dauernde Verwendung im Freien nicht geeignet. Die PVC-Leitungsaufbauarten, die für die zeitweise Verwendung im Freien zulässig sind, sollten jedoch nicht unter abweichenden Bedingungen, wie z.b. bei Temperaturen unter den festgelegten Werten betrieben werden. Leitungen ohne Mantel dürfen weder als Ersatz für Leitungen mit Mantel, noch als Verlängerungsleitung eingesetzt werden. Sie dürfen grundsätzlich nicht zum Anschluss von Geräten der Klasse 2 verwendet werden, es sei denn, dass die Leitung in der Bauform als Leitung für sehr leichte Beanspruchung festgelegt ist und die entsprechende Gerätenorm diese Leitungen ausdrücklich zulässt. Für Leitungen, die für den Bergbau, unter Tage, in Steinbrüchen sowie für bewegbare Betriebsmittel wie z.b. Krane mit federgespannten Rollenvorrichtungen zur Anwendung kommen, sind die entsprechenden VDE- bzw. HD-Vorschriften zu berücksichtigen. Spannung Die Nennspannung einer Leitung ist die Spannung, für die die Leitung konstruiert ist und dient zur Definition der elektrischen Prüfungen. Die Nennspannung wird durch das Verhältnis von zwei Werten (U0/U) in Volt ausgedrückt. Hierbei ist U0 der Effektivwert der Spannung zwischen dem Außenleiter und der Erde (metallene Umhüllung der Leitung oder umgebendes Medium). U, der Effektivwert der Spannung zwischen zwei Außenleitern einer mehradrigen Leitung oder eines Systems einadriger Leitungen. In einem Wechselspannungssystem muss die Nennspannung einer Leitung mindestens den Werten für U0 und U des Systems entsprechen. In einem Gleichspannungssystem darf die Nennspannung des Systems nicht höher sein, als das 1,5-fache der Nennspannung der Leitung. Anmerkung: Die Betriebsspannung eines Systems darf die Nennspannung der Leitung dauernd um 10% überschreiten. Strombelastbarkeit Der Nennquerschnitt eines jeden Leiters sollte so gewählt werden, dass seine Strombelastbarkeit nicht kleiner ist, als der maximale Dauerstrom, der unter Normalbedingungen durch den Leiter fließt. Die Grenztemperaturen auf die sich die Strombelastbarkeit bezieht, sollten für die Isolierhüllen und Außenmäntel der jeweiligen Leitungstypen nicht überschritten werden. Zu den definierten Bedingungen gehört auch die Verlegeart der verwendeten Leitungen. Hierauf sollte bei der Bestimmung der zulässigen Belastungsströme geachtet werden. Zu den angegebenen Belastbarkeitswerten können für abweichende Bedingungen Korrekturfaktoren gelten, wie z.b. Häufung von Leitungen, Art des Überstromschutzes, Umgebungstemperatur, aufgespulte oder aufgewickelte Leitungen, wärmedämmende Isolierungen, Frequenzen des Stromes (wenn von 50 Hz abweichend), Auswirkungen von Oberwellen. 77

4 Erläuterungen zur Verwendung und Beanspruchung von Leitungen Werden Leitungen über längere Zeiten bei Temperaturen über den in den Tabellen angegebenen Werten betrieben, so können sie schwere Schäden erleiden, die zu frühzeitigem Ausfall oder zu einer wesentlichen Verschlechterung der Eigenschaften führen. Thermische Einflüsse Leitungen sollten so ausgewählt, verlegt oder installiert werden, dass die zu erwartende Stromwärmeabgabe nicht behindert wird und Brandrisiken für angrenzende Werkstoffe nicht entstehen. Die Grenztemperaturen der einzelnen Leitungen sind in unserem Katalog gesondert angegeben. Diese Werte dürfen in keinem Fall durch das Zusammenwirken von innerer Stromwärme (auf die Werkstoffe der Leiter, Verbindungen und Anschlüsse) sowie Umgebungsbedingungen überschritten werden. Mechanische Einflüsse Bei Abschätzung der Risiken einer mechanischen Beschädigung von Kabeln und Leitungen sollten alle mechanischen Beanspruchungen, die voraussichtlich beim normalen Verlegungsvorgang von Leitungen auftreten können, berücksichtigt werden. Zugbeanspruchungen Die folgenden Werte für die Zugbeanspruchung je Leiter sollten nicht überschritten werden. Die gilt bis zu einem Höchstwert von 1000 N für die Zugbeanspruchung aller Leiter, sofern TBS keine abweichenden Werte (bauartbedingt / konstruktionsbedingt oder aufgrund der Kundenanforderung) akzeptiert hat. 50 N / qmm bei der Montage von Kabel und Leitungen für die feste Verlegung. 15 N / qmm statische Zugbeanspruchung bei flexiblen Leitungen und bei Leitungen für feste Verlegung, die in fest installierten Stromkreisen eingesetzt werden. Bei den Fällen, in denen die oben genannten Werte überschritten werden, wird empfohlen, ein separates Zugentlastungselement oder dergleichen einzusetzen. Die Verbindung eines derartigen Zugentlastungselementes mit der Leitung sollte so vorgenommen werden, dass die Leitung nicht beschädigt wird. Werden flexible Leitungen dynamischen Zugbeanspruchungen (einschließlich solcher aufgrund der Massenträgheit z.b. bei Aufwickelspulen) ausgesetzt, sollten die zulässigen Zugkräfte oder die Verschleißdauer zwischen Anwender und TBS vereinbart werden. Hinweise über senkrecht ohne Zwischenbefestigung verlegte Leitungen sind der DIN VDE 0298 Teil 300 bzw. HD 516 S2 Punkt und Tabelle 6 zu entnehmen. Biegebeanspruchung Die inneren Biegeradien von Leitungen sollten so gewählt werden, dass Beschädigungen der Leitung vermieden werden. Die inneren Biegeradien für die unterschiedlichen Leitungs-- bauarten sind in Tabelle 6 des HD 516 S2 bzw. DIN VDE 0298 Teil 300 angegeben. Die Wahl kleinerer Biegeradien als festgelegt, (z.b. bei Spiralisierung) ist mit TBS abzustimmen. Beim Abisolieren ist darauf zu achten, dass der Leiter nicht beschädigt wird, da sonst das Biegeverhalten ernsthaft verschlechtert wird. Die angegebenen Biegeradien gelten für Umgebungstemperaturen von ca. 20 C. Für andere Umgebungstemperaturen sind die Empfehlungen von TBS einzuholen. Bei flexiblen Starkstromleitungen, insbesondere bei Anschlüssen und an den Einführungen ortsveränderlicher Geräte kann es notwendig sein, eine Vorrichtung zu verwenden, die sicherstellt, dass die Leitungen nicht enger gebogen werden, als die angegebenen Biegeradien. Biegungen in unmittelbarer Nähe von internen oder externen Befestigungspunkten sind zu vermeiden. Knickschutztüllen oder andere Hilfsmittel dürfen die Beweglichkeit der Adern innerhalb der Leitung nicht beeinträchtigen. Druckbeanspruchung Leitungen sollten nicht so stark auf Druck beansprucht werden, dass diese beschädigt werden können. Zugentlastungen oder Kabelverschraubungen sind unter Beachtung der zulässigen Drehmomente beim zudrehen / zuschrauben zu verwenden. Torsionsbeanspruchung Flexible Leitungen sind im Allgemeinen nicht für Beanspruchungen dieser Art bestimmt. In den Fällen, in denen derartige Torsionsbeanspruchungen nicht zu vermeiden sind, sollte der Leitungsaufbau und die Art der Verlegung zwischen dem Anwender und TBS abgestimmt werden. Verträglichkeit Bei der Auswahl und Verlegung von Kabeln und Leitungen sollten die Verträglichkeiten berücksichtigt werden. Eine Vermeidung von mechanischen oder elektrischen Beeinflussungen zwischen benachbarten Stromkreisen, sowie die Vermeidung von Wärmeabgabe von Leitungen oder die chemisch/physikalischen Einflüsse der Leitungswerkstoffe auf die angrenzenden Werkstoffe, wie z.b. auf Konstruktions- oder Dekorationsmaterialien, Isolierrohre, Befestigungsmittel etc. gegenseitige Beeinflussung zwischen angrenzenden Werkstoffen und den Leitungswerkstoffen ist zu vermeiden. Dies gilt z.b. für die Aufnahme von Weichmachern bei PVC-Leitungen durch eigene Werkstoffe, die für die wärmedämmende Isolierung, für Verbindungsmaterial oder für Geräte verwendet werden. Dynamische Beanspruchung In Betracht gezogen werden sollte die Möglichkeit der Beschädigung von Leitungen und ihren Befestigungen durch dynamische Kräfte die durch Ströme, einschließlich Kurzschlussströme, verursacht werden können. Lagerung, Handhabung, Transport Leitungen, die nicht für die Verwendung im Freien bestimmt sind, sollten in trockenen Innenräumen gelagert werden. Einige flexible Leitungsbauarten sind besonders anfällig für Nässe (Feuchte), wie z.b. geschirmte Leitungen. Die Enden von Leitungen für die Verwendung und die voraussichtliche Lagerung im Freien sollten abgedichtet werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Die für die Lagerung in den Tabellen des HD 516 S2 angegebenen Temperaturen sollten berücksichtigt werden. Fällt die Temperatur unter die empfohlenen Werte, sollte jegliche mechanische Beanspruchung, insbesondere Vibrationen, Schlag, Stoß, Biegung und Verdrehung vermieden werden. normale Beanspruchung Normale Beanspruchung liegt dann vor, wenn Leitungen in Anwendungsbereichen geringen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt sind und die Gefahr einer mechanischen Beschädigung gering ist, wie sie bei der Verwendung mittelschwerer Geräte in häuslichen und gewerblichen, sowie in leichtindustriellen Räumen zu erwarten sind. leichte Beanspruchung Leichte Beanspruchung liegt dann vor, wenn die Gefahr einer mechanischen Beschädigung und mechanischen Beanspruchung in den Anwendungsbereichen gering ist, wie sie bei der normalen Verwendung leichter handgeführter Geräte und leichter Betriebsmittel in Haushalten zu erwarten sind. sehr leichte Beanspruchung Sehr leichte Beanspruchung liegt dann vor, wenn die Gefahr einer mechanischen Beanspruchung sehr gering und vernachlässigbar ist, d.h. unter den äußeren Einflüssen die bei normalem Gebrauch von leichtgewichtigen Geräten im Haushalt und Büroräumen zu erwarten sind. Verwendungsfälle, in denen Leitungen mit größeren mechanischem Schutz die Bewegungsfreiheit der Geräte einschränken würden. schwere Beanspruchung Schwere Beanspruchung liegt dann vor, wenn die Gefahr einer mechanischen Beanspruchung von mittlerer Schwere ist, z.b. bei der normalen Verwendung von Geräten in mittelschweren Industriezweigen oder landwirtschaftlichen Betrieben und der zeitweiligen Verwendung auf Baustellen. schwere Beanspruchung bei vieladrigen Leitungen Anwendungen, wie bei schwerer Beanspruchung, aber primär für die Verwendung von Teilen von Fertigungseinrichtungen einschließlich Werkzeugmaschinen oder handgeführten mechanischen Betriebsmitteln. Die Leitungen dürfen innerhalb und außerhalb von Gebäuden verwendet werden, bei einer Umgebungstemperatur im Bereich von -25 C bis +50 C und wenn die Leitungstemperatur von +60 C nicht überschritten wird. Beispiele sind die Verbindung eines Steuerpultes mit einer Fertigungsmaschine, Verbindungen zwischen Steuerungseinheiten und Maschinen z.b. Winden, Krane, wenn die Leitungslänge nicht größer als 10 Meter ist. 78

5 Kurzzeichen und Erläuterungen A- Außenkabel A anerkannter nationaler Typ AB Außenkabel mit Blitzschutz AD Außenkabel mit Differentialschutz AJ- Außenkabel mit Induktionsschutz ASLH selbsttragendes Fernmelde-Luftkabel für Hochspannungsfreileitungen B Bewehrung / Armierung B Bespinnung aus Textilfäden (1B ) eine Lage Stahlband, Dicke des Stahlbandes in mm (2B ) zwei Lagen Stahlband, Dicke des Stahlbandes in mm BD Bündelverseilung BLK blank, Kupferleiter ohne Isolierhülle BZ Bronzeleiter C Schirmung aus Kupferdrahtgeflecht C Schutzhülle bestehend aus Jute und Masse C Außenleiter aus Kupferdrahtgeflecht Cu Kupferdraht (-CU) Gesamtquerschnitt des Kupferschirmes in qmm D Schirm aus Kupferdraht (D) Schirm aus Kupferdrahtbespinnung DM Dieselhorst-Martin-Vierer Dreier drei Adern in Dreier-Verseilung E Kupferbeidraht E(e) Schutzhülle aus Masse mit eingebettetem Kunststoffband e eindrähtig F gefüllte Kabelseele mit Petrolat F Folienbewicklung F Flachleitung F Sternvierer für Eisenbahnkabel F Sternvierer mit Phantomausnutzung (F ) Flachdrahtbewehrung, Dicke in mm OF gefüllte Kabelseele, Füllmasse mit Feststoffanteil FR fire resistant, Kabel mit verbessertem Verhalten im Brandfall f feindrähtig ff feinstdrähtig G Isolation oder Mantel aus Gummi, Naturkautschuk oder Styrol-Butadien-Kautschuk-Mischung (NR oder SBR) G- Grubenkabel GJ Grubenkabel mit Induktionsschutz GS Glasseidenbespinnung oder Glasseidenbeflechtung 2G Isolation oder Mantel aus Silikon-Kautschuk (SIR) 3G Isolation oder Mantel aus Äthylenpropylen (EPR) 4G Isolation oder Mantel aus Äthylenvinylacetat (EVA) 5G Isolation oder Mantel aus Chloroprene-Kautschuk (CR) 6G Isolation oder Mantel aus Chlorsulfoiertem PE (CSM) 7G Isolation oder Mantel aus Fluorelastomer (FKM) 8G Isolation oder Mantel aus Nitrilkautschuk (NBR) 9G Isolation oder Mantel aus PE-C-Kautschuk (CM) H Isolation oder Mantel aus halogenfreiem Werkstoff H harmonisierte Normen (H ) Höchstwert der Betriebskapazität (nf/km) (HS) Schicht aus halbleitendem Material HX vernetzte halogenfreie Polymermischung IMF einzelne Verseilelemente (Adern/Paare) in Metallfolie + Beidraht IMF mehrere Verseilelemente (Adern/Paare) in Metallfolie + Beidraht -J Kabel mit Schutzleiter (gn/ge) -JZ Kabel mit Schutzleiter (gn/ge) und Ziffernbedruckung K Kupferband längs aufgebracht und verschweißt (K) über dem Innenmantel längs aufgebrachtes Kupferband mit Überlappung LA Lahnlitzenleiter, Kupferband um Träger aus Chemiefaser verseilt LD Aluminium Wellmantel Lg Lagenverseilung Li Litzenleiter (L)Y Schichtenmantel aus Aluminiumband und PVC-Mantel (L)2Y Schichtenmantel aus Aluminiumband und PE-Material 2L Doppellackdrahtisolierung M Mantelleitung M Bleimantel Mz Bleimantel mit Erhärtungszusatz (ms) magnetischer Schirm N VDE-Norm (N) in Anlehnung an VDE NC non-corrosive, nicht korrosive Rauchgase NF Naturfarben -O Kabel ohne Schutzleiter (gn/gb) -OZ Kabel ohne Schutzleiter (gn/gb) mit Ziffernbedruckung ö ölbeständig O2Y Schaum-PE, Isolierhülle aus verzelltem Polyethylen Q Stahldrahtgeflecht (R ) Runddraht, Durchmesser in mm RAGL Ausgleichsleitung für Thermoelemente RD- Rhenomatic-Kabel RE Rechnerkabel RG- Koaxialkabel nach MIL-Spezifikation re rund, eindrähtig rm rund, mehrdrähtig RS- Rechnerschaltkabel S Seidenbespinnung S Signalkabel (S ) Betriebskapazität, Nennwert (nf/km) -S Signalkabel der Deutschen Bundesbahn S- Schaltkabel SL Schlauchleitung 2S Seidenbespinnung aus 2 Lagen St Sternvierer für Phantomausnutzung ST I Sternvierer für Phantomausnutzung für große Entfernungen ST III Sternvierer in Ortskabeln (St) statischer Schirm Staku Stahl-Kupfer-Leiter Staku-Li Stahl-Kupfer-Litze t Termitenschutz T Tragorgan für Luftkabel T- Aufteilungskabel TF Trägerfrequenz-Paar oder Vierer TiC Dreier im Kupferdrahtgeflecht TIMF Dreier in Metallfolie U Umflechtung VGD vergoldet Vn vernickelt Vs versilbert Vzk verzinkt Vzn verzinnt W Stahlwellenmantel W erhöhte Wärmebeständigkeit X vernetztes PVC (X-PVC) oder andere Materialien XPE vernetztes Polyethylen (X-PE) 2X vernetztes Polyethylen 7X vernetztes Ethylentetrafluorethylen (X-ETFE) 10X vernetztes Polyvinyldifluorid (X-PVDF) Y Polyvinylchlorid (PVC) Yu Polyvinylchlorid (PVC) unbrennbar, flammwidrig Yv Polyvinylchlorid (PVC) mit verstärktem Mantel YV Schaltdraht mit verzinntem Kupferleiter Yw Polyvinylchlorid (PVC) wärmebeständig bis 90 C 2Y Polyethylen (PE) 2Yv Polyethylen (PE) mit verstärktem Mantel O2Y Schaum-PE, Zellpolyethylen O2YS Polyethylen mit Skinschicht (foam-skin) 2YHO Isolation aus Polyethylen mit Hohlraum 3Y Isolation od. Mantel aus Polystyrol (PS) 4Y Isolation od. Mantel aus Polyamid (PA) 5Y Isolation od. Mantel aus Polytetrafluorethylen (PTFE) 5YX Isolation od. Mantel aus Perfluralkoxy (PFA) 6Y Isolation od. Mantel aus Perfluorethylen-Propylen (FEP) 7Y Isolation od. Mantel aus Ethylentetrafluorethylen (ETFE) 8Y Isolation od. Mantel aus Polyimid (PI) 9Y Isolation od. Mantel aus Polypropylen (PP) 10Y Isolation od. Mantel aus Polyvinyldifluorid (PVDF) 11Y Isolation od. Mantel aus Polyurethan (PUR) 12Y Isolation od. Mantel aus TPE/Polyether-Ester-Basis (TPE-E) 13Y Isolation od. Mantel aus TPE/Polyester-Ester-Basis (TPE-EE) 31Y Isolation od. Mantel aus TPE/Polystyrol-Basis (TPE-S) 41Y Isolation od. Mantel aus TPE/Polyamid-Basis (TPE-A) 51Y Isolation od. Mantel aus Perfluoro-Alkoxylalkan (PFA) 71Y Isolation od. Mantel aus Monochlortrifluorethylen (ECTFE) 91Y Isolation od. Mantel aus TPE/Polyolefine-Basis (TPE-O) Z Zwillingsleitung (Z) zugfestes Geflecht aus Stahldrähten (ZG) Zugentlastungselement aus Glasgarn (ZN) Zugentlastungselement aus nichtmetallenen Elementen 79

6 Litzenaufbau nach DIN VDE 0295 und IEC 228 qmm mehrdrähtig vieldrähtig feindrähtig feinstdrähtig feinstdrähtig feinstdrähtig feinstdrähtig DIN VDE 0295 DIN VDE 0295 DIN VDE 0295 Klasse 2 Klasse 5 Klasse 6 Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 0,035 7 x 0,08 0,05 14 x 0,07 26 x 0,05 0,08 40 x 0,05 0,09 7 x 0, x 0,07 0,14 18 x 0,10 18 x 0,10 36 x 0,07 72 x 0,05 0,25 14 x 0,15 32 x 0,10 32 x 0,10 35 x 0, x 0,05 0,34 7 x 0,25 19 x 0,15 42 x 0,10 42 x 0,10 88 x 0, x 0,05 0,38 7 x 0,27 12 x 0,20 21 x 0,15 48 x 0, x 0, x 0,05 0,50 7 x 0,30 7 x 0,30 16 x 0,20 28 x 0,15 64 x 0, x 0, x 0,05 0,75 7 x 0,37 7 x 0,37 24 x 0,20 42 x 0,15 96 x 0, x 0, x 0,05 1,0 7 x 0,43 7 x 0,43 32 x 0,20 56 x 0, x 0, x 0, x 0,05 1,5 7 x 0,52 7 x 0,52 30 x 0,25 84 x 0, x 0, x 0, x 0,05 2,5 7 x 0,67 19 x 0,41 50 x 0, x 0, x 0, x 0, x 0,05 4,0 7 x 0,85 19 x 0,52 56 x 0, x 0, x 0, x 0,07 6,0 7 x 1,05 19 x 0,64 84 x 0, x 0, x 0, x 0,07 10,0 7 x 1,35 49 x 0,51 80 x 0, x 0, x 0, x 0,07 16,0 7 x 1,70 49 x 0, x 0, x 0, x 0,10 25,0 7 x 2,13 84 x 0, x 0, x 0, x 0,10 35,0 7 x 2, x 0, x 0, x 0,20 50,0 19 x 1, x 0, x 0, x 0,30 70,0 19 x 2, x 0, x 0, x 0,30 95,0 19 x 2, x 0, x 0, x 0, x 2, x 0, x 0, x 0, x 2, x 0, x 0, x 0, x 2, x 0, x 0, x 0, x 2, x 0, x 0, x 0, x 2, x 0, x 0, x 0, x 2, x 0, x 3, x 0, x 2, x 0,60 Hinweis: feindrähtig Klasse 5 und feinstdrähtig Klasse 6 / Spalte 1 Die DIN VDE 0295 in Übereinstimmung mit IEC 288 legt für die Leiterklasse 5 und 6 nur den Maximalen Einzeldrahtdurchmesser fest. Die Anzahl der Drähte ist grundsätzlich unverbindlich. mehrdrähtig Klasse 2 Für Leiterklasse 2 gilt jedoch die Mindestanzahl der Einzeldrähte im Rundleiter und nicht der Einzeldrahtdurchmesser. Maßgebend sind die geforderten Höchstwerte des Leiterwiderstandes jedes Leiters bei 20 C. Der jeweilige Nennquerschnitt der festgelegten Größenwerte darf nicht überschritten werden. Erläuterungen: Erläuterungen zu feinstdrähtig Klasse 6: Spalte 4: flexibel, Standardaufbau nach DIN VDE Spalte 5: sehr flexibel Spalte 6: höchst flexibel Spalte 7: extrem flexibel 80

7 Leiterdurchmesser nach DIN VDE 0295 Einadrige Rundleiter Mehradrige Rundleiter fein- und feinstdrähtige (Cu und AL) unverdichtet (Cu) Cu-Leiter Klasse 1 Klasse 2 Klasse 5 und 6 Nennquerschnitt min. ø *** max. ø max. ø max. ø 0,50-0,9 1,1 1,1 0,75-1,0 1,2 1,3 1,0-1,2 1,4 1,5 1,5-1,5 1,7 1,8 2,5-1,9 2,2 2,3 4,0-2,4 2,7 2,9 6,0-2,9 3,3 3,9 10,0-3,7 4,2 5,2 16,0-4,6 5,3 6,3 25,0 5,2 * 5,7 ** 6,6 7,8 35,0 6,1 * 6,7 ** 7,9 9,2 50,0 7,2 * 7,8 ** 9,1 11,0 70,0 8,7 * 9,4 ** 11,0 13,1 95,0 10,3 * 11,0 ** 12,9 15, ,6 * 12,4 ** 14,5 17, ,9 * 13,8 ** 16,2 19, ,0 21, ,6 24, ,1 27, ,1 31, ,2 35, ,2 39, , ,2 - Hinweis: * - nur für Aluminium Rundleiter ** - für mineralisolierte Rundleiter, nur für Kupfer *** - min. ø für Cu-Rundleiter nicht festgelegt 81

8 Leiterwiderstände nach DIN VDE 0295 Starkstromkabel und Starkstromleitungen Schweißleitungen mit Kupferleiter mit Kupferleiter mit Aluleiter mit Kupferleiter Drähte: verz. verz. blank blank blank blank blank verz. Klassen: 1 u. 2 5 u. 6 1 u. 2 5 u. 6 Kl.1 Kl. 1 qmm Ω / km Ω / km Ω / km Ω / km Ω / km Ω / km Ω / km Ω / km 0,05 ~380,0 ~360,0 0,08 ~240,0 ~230,0 0,09 ~230,0 ~215,0 0,14 ~140,0 ~138,0 0,22 ~96,8 ~95,0 0,25 ~79,3 ~77,8 0,34 ~57,1 ~56,0 0,50 36,7 40,1 36,0 39,0 0,75 24,8 26,7 24,5 26,0 1,0 18,2 20,0 18,1 19,5 1,5 12,2 13,7 12,1 13,3 2,5 7,56 8,21 7,41 7,98 4,0 4,70 5,09 4,61 4,95 6,0 3,11 3,39 3,08 3,30 10,0 1,84 1,95 1,83 1,91 16,0 1,16 1,24 1,15 1,21 1,91 ** 1,16 1,19 25,0 0,734 0,795 0,727 * 0,780 1,20 1,20 0,758 0,780 35,0 0,529 0,565 0,254 * 0,554 0,868 0,868 0,536 0,552 50,0 0,391 0,393 0,387 * 0,386 0,641 0,641 0,379 0,390 70,0 0,270 0,277 0,268 * 0,272 0,443 0,443 0,268 0,276 95,0 0,195 0,210 0,193 * 0,206 0,320 0,320 0,198 0, ,154 0,164 0,153 * 0,161 0,253 0,253 0,155 0, ,126 0,132 0,124 * 0,129 0,206 0,206 0,125 0, ,100 0,108 0,0991 0,106 0,164 0,164 0,102 0, ,0762 0,0817 0,0754 0,0801 0,125 0, ,0607 0,0654 0,0601 0,0641 0,100 0, ,0475 0,0495 0,0470 0,0486 0, ,0369 0,0391 0,0366 0,0384 0, ,0286 0,0292 0,0283 0,0287 0,0469 Hinweis: * - nur für mineralisolierte Leitungen der Klasse 1 ** - nur für Leiter mit vermindertem Kabelquerschnitt bei NAYCWY 4x25/16 Erläuterungen: Klasse 1: für eindrähtige Leiter Klasse 2: für mehrdrähtige Leiter Klasse 5: für feindrähtige Leiter Klasse 6: für feinstdrähtige Leiter 82

9 Harmonisierung nach DIN VDE 0282 / DIN VDE 0292 Beschreibung Kürzel H 0 5 V V F 3 G harmonisierte Typen annerkannte nationale Typen H A Nennspannung U 100V 01 Nennspannung U0/U 300/300V 03 Nennspannung U0/U 300/500V 05 Nennspannung U0/U 450/750V 07 Isoliermaterial EPR (Ethylen-Propylen-Kautschuk) Isoliermaterial EVA (Ethylen-Vinylacetat-Copolymer) Isoliermaterial CR (Chloropren-Kautschuk für Schweißleitungen) Isoliermaterial NR / SR (Naturkautschuk / synthetiescher Kautschuck) Isoliermaterial SiR (Silikon-Kautschuk) Isoliermaterial PVC (Polyvinylchlorid) Isoliermaterial PVC (Polyvinylchlorid wärmebeständig) Isoliermaterial PVC (Polyvinylchlorid kältebeständig) Isoliermaterial PVC (Polyvinylchlorid vernetzt) Isoliermaterial PE (Polyethylen vernetzt) Aufbauelement Schirm zusätzliche Polyamid-Aderumhüllung zusätzliches Textilgeflecht über verseilten Adern zusätzliches Textilgeflecht über Einzelader Mantelmaterial EPR (Ethylen-Propylen-Kautschuk) Mantelmaterial EVA (Ethylen-Vinylacetat-Copolymer) Mantel Glasfasergeflecht Mantelmaterial CR (Chloropren-Kautschuk) Mantelmaterial CR (Chloropren-Kautschuk für Schweißleitungen) Mantelmaterial CR (Chloropren-Kautschuk wärmebeständig) Mantelmaterial PUR (Polyurethan) Mantelmaterial NR / SR (Naturkautschuk / Synthetischer Kautschuk) Mantel Textilgeflecht Mantel Textilgeflecht mit flammwidriger Masse Mantelmaterial PVC (Polyvinylchlorid) Mantelmaterial PVC (Polyvinylchlorid wärmebeständig) Mantelmaterial PVC (Polyvinylchlorid kältebeständig) Mantelmaterial PVC (Polyvinylchlorid vernetzt) Mantelmaterial PVC (Polyvinylchlorid ölbeständig) Zugentlastungselement (Tragorgan) im Aufbau Kerneinlauf (kein Tragorgan) im Aufbau Fernmeldeadern in der Starkstromleitung flache, aufteilbare Leitung (Zwillingsleitung) flache, nicht aufteilbare Leitung (2-adrige Mantelleitung) flache, nicht aufteilbare Leitung (mehr- und vieladrige Mantelleitung) 2-schichtige Isolierhülle Ausführung für Wendelleitungen feindrähtige Leiterart für Schweißleitungen fein(st)drähtige Leiterart für Schweißleitungen feindrähtige Leiterart bei flexiblen Leitungen fein(st)drähtige Leiterart bei flexiblen Leitungen feindrähtige Leiterart bei Leitungen für feste Verlegung Leiterart mehrdrähtig, rund, Klasse 2 Leiterart eindrähtig, rund, Klasse 1 Lahnlitze (Tinsel), DIN B G N2 R S V V2 V3 V4 Z C Q4 T T6 B G J N N2 N4 Q R T T2 V V2 V3 V4 V5 D3 D5 FM H H2 H6 H7 H8 D E F H K R U Y Aderzahl... mit grün/gelb gekennzeichneter Ader ohne grün/gelb gekennzeichneter Ader G X Nennquerschnitt in qmm... 83

10 Farbcode für Starkstromleitungen nach VDE 0293 Gegenüberstellung der Aderfarben nach DIN VDE (VDE 0293 Teil 308) 2003 / HD 308 S2 und VDE 0293; Ausführung Aderzahl NEU ALT ALT DIN VDE : 2003 DIN VDE 0293 DIN VDE 0293 fest und flexibel feste Verlegung flexible Leitung mit gn/ge gekennzeichneter Ader ( -J oder..g.. ) 3 GNYE, BU, BN GNYE, BK, BU GNYE, BN, BU 4* GNYE, BN, BK, GY GNYE, BK, BU, BN GNYE, BK, BU, BN 5 GNYE, BU, BN, BK, GY GNYE, BK, BU, BN, BK GNYE, BK, BU, BN, BK 6 und mehr GNYE, weitere Adern GNYE, weitere Adern GNYE, weitere Adern BK mit Ziffernaufdruck BK mit Ziffernaufdruck BK mit Ziffernaufdruck ohne gn/ge gekennzeichneter Ader ( -O oder..x.. ) 2 BU, BN BK, BU BN, BU 3 BN, BK, GY BK, BU, BN BK, BU, BN 4 BU, BN, BK, GY BK, BU, BN, BK BK, BU, BN, BK 5 BU, BN, BK, GY, BK BK, BU, BN, BK, BK BK, BU, BN, BK, BK 6 und mehr BK mit Ziffernaufdruck BK mit Ziffernaufdruck BK mit Ziffernaufdruck * 4-adrig mit grün/gelb alternativ nur für bestimmte Anwendungen: GNYE, BU, BN, BK Code zur Farbkennzeichnung nach IEC 757 Farbe Kurzzeichen schwarz braun rot orange gelb grün blau violett grau weiß rosa gold türkis silber grün/gelb BK BN RD OG YE GN BU VT GY WH PK GD TQ SR GNYE 84

11 Farbcode für Elektronik-Steuerleitungen nach DIN Für Elektronik-Steuerleitungen und Computerkabel mit adriger Verseilung, Aderkennzeichnung nach DIN mit Farbwiederholung Nummer Farbe Nummer Farbe Nummer Farbe 1 weiß 25 weiß-schwarz 49 grau 2 braun 26 braun-schwarz 50 rosa 3 grün 27 grau-grün 51 blau 4 gelb 28 gelb-grau 52 rot 5 grau 29 rosa-grün 53 schwarz 6 rosa 30 gelb-rosa 54 violett 7 blau 31 grün-blau 55 grau-rosa 8 rot 32 gelb-blau 56 rot-blau 9 schwarz 33 grün-rot 57 weiß-grün 10 violett 34 gelb-rot 58 braun-grün 11 grau-rosa 35 grün-schwarz 59 weiß-gelb 12 rot-blau 36 gelb-schwarz 60 gelb-braun 13 weiß-grün 37 grau-blau 61 weiß-grau 14 braun-grün 38 rosa-blau 15 weiß-gelb 39 grau-rot 16 gelb-braun 40 rosa-rot 17 weiß-grau 41 grau-schwarz 18 grau-braun 42 rosa-schwarz 19 weiß-rosa 43 blau-schwarz 20 rosa-braun 44 rot-schwarz 21 weiß-blau 45 weiß 22 braun-blau 46 braun 23 weiß-rot 47 grün 24 braun-rot 48 gelb Für Elektronik-Steuerleitungen und Computerkabel mit adriger Verseilung, Aderkennz. nach DIN ohne Farbwiederholung ab der 45. Ader Nummer Farbe Nummer Farbe Nummer Farbe 1 weiß 25 weiß-schwarz 49 weiß-grün-schwarz 2 braun 26 braun-schwarz 50 braun-grün-schwarz 3 grün 27 grau-grün 51 weiß-gelb-schwarz 4 gelb 28 gelb-grau 52 gelb-braun-schwarz 5 grau 29 rosa-grün 53 weiß-grau-schwarz 6 rosa 30 gelb-rosa 54 grau-braun-schwarz 7 blau 31 grün-blau 55 weiß-rosa-schwarz 8 rot 32 gelb-blau 56 rosa-braun-schwarz 9 schwarz 33 grün-rot 57 weiß-blau-schwarz 10 violett 34 gelb-rot 58 braun-blau-schwarz 11 grau-rosa 35 grün-schwarz 59 weiß-rot-schwarz 12 rot-blau 36 gelb-schwarz 60 braun-rot-schwarz 13 weiß-grün 37 grau-blau 61 schwarz-weiß 14 braun-grün 38 rosa-blau 15 weißgelb 39 grau-rot 16 gelb-braun 40 rosa-rot 17 weiß-grau 41 grau-schwarz 18 grau-braun 42 rosa-schwarz 19 weiß-rosa 43 blau-schwarz 20 rosa-braun 44 rot-schwarz 21 weiß-blau 45 weiß-braun-schwarz 22 braun-blau 46 gelb-grün-schwarz 23 weiß-rot 47 grau-rosa-schwarz 24 braun-rot 48 rot-blau-schwarz Die erste Farbe gibt die Grundfarbe an, die zweite Farbe die des aufgedruckten Ringes. Bei Angabe von 3 Farben sind die 2. und 3. Farbe auf die Grundfarbe aufgedruckt. 85

12 Isolier- und Mantelwerkstoffe Durch- Ge- Ge- Schmelz- Brenn- korrosive Zug- Halogen- Wetterschlag- brauchs- brauchs- temp. ver- Gase festig- frei- beständig- VDE festigkeit temp. temp. halten im keit heit keit Bezeich- Kurz- KV / mm DAUER KURZZEIT Brandnung zeichen Werkstoff (20 C) in C in C in C fall N / qmm Y PVC Polyvinylchlorid-Mischung 25-30/ >140 selbstver- Chlor nein mäßig löschend wasser- (schwarz gut) stoff Yw PVC wärmebeständig bis +90 C 25-20/ >140 selbstver- Chlor nein mäßig löschend wasser- (schwarz gut) stoff Yw PVC wärmebeständig bis +105 C 25-20/ >140 selbstver- Chlor nein mäßig löschend wasser- (schwarz gut) stoff Yk PVC kältebeständig 25-40/ >140 selbstver- Chlor nein mäßig löschend wasser- (schwarz gut) stoff 2Y LDPE Polyethylen niedriger Dichte 70-50/ ent- nein ja mäßig (schwarz gut) 2Y HDPE Polyethylen hoher Dichte 85-50/ ent- nein ja mäßig (schwarz gut) 2X VPE vernetztes Polyethylen 50-35/ ent- nein ja gut O2Y geschäumtes Polyethylen 30-40/ ent- nein 8 12 bedingt - 3Y PS Polystyrol 30-50/ >120 ent- nein ja mäßig-gut 4Y PA Polyamid 30-60/ ent- nein ja gut 9Y PP Polypropylen 75-10/ ent- nein ja mäßig 11Y PUR Polyurethan 20-55/ ent- nein ja* sehr gut 12Y TPE-E Polyester Elastomer 40-50/ ent- nein 30 ja sehr gut 13Y TPE-O Polyolefin Elastomer 30-50/ ent- nein 20 ja sehr gut G NR Naturkautschuk 20-65/ ent- nein 5-10 nein mäßig SBR Styrol-Butadien / ent- nein 5-10 nein mäßig Kautschuk-Mischungen 2G SIR Silikonkautschuk 20-65/ schwer nein 5-10 ja gut ent 3G EPR Ethylen-Propylen / ent- nein 5-10 ja sehr gut Kautschuk-Mischungen 4G EVA Ethylen-Vinylacetat / ent- nein 8-12 ja gut Copolymer-Mischungen 5G CR Polychloropren / selbst- Chlor nein sehr gut Mischungen ver- wasserlöschend stoff 6G CSM Chlorsulfonierte / selbst- Chlor nein sehr gut Polyethylen-Mischungen ver- wasserlöschend stoff 10Y PVDF Polyvinyldifluorid 25-40/ >170 selbst- Fluor nein sehr gut ver- wasserlöschend stoff 7Y ETFE Ethylentetraflourethylen / >265 selbst- ja nein sehr gut verlöschend 6Y FEP Perfluorethylenpropylen / >255 selbst- ja nein sehr gut verlöschend 5YX PFA Perfluoralkoxy / >290 selbst- ja nein sehr gut verlöschend 5Y PTFE Polytetrafluorethylen / >325 selbst- ja 80 nein sehr gut verlöschend H (unver- halogenfreie Polymermischung 25-30/ >130 selbst- nein 8-13 ja mäßig netzt) ver- (schwarz gut) löschend 86

13 Chemische Beständigkeit von PUR Substanz Konzentration Beurteilung Substanz Konzentration Beurteilung in % in % Aceton nicht beständig Magnesiumchlorid 30 weitgehend beständig Alaune nicht beständig Methanol <5 bedingt beständig Aluminiumchlorid 10 weitgehend beständig Methylacetat nicht beständig Ameisensäure 30 nicht beständig Methylenchlorid nicht beständig Ammoniak 10 beständig Methylethylketon bedingt beständig Ammoniumcarbonat nicht beständig Methylglykol nicht beständig Ammoniumchlorid weitgehend beständig Methylglykolacetat nicht beständig Anilin nicht beständig Milchsäure 10 nicht beständig ASTM-Öl 1 beständig Mineral-Öl bedingt beständig * ASTM-Öl 2 beständig Motoren-Öl nicht beständig ASTM-Öl 3 beständig ASTM-Kraftstoff 1 beständig Natriumchlorid 10 weitgehend beständig ASTM-Kraftstoff 2 bedingt beständig Natriumhypochloridlösung beständig ASTM-Kraftstoff 3 bedingt beständig Natronlauge 10 beständig Benzol nicht beständig Oliven-Öl beständig Bremsflüssigkeit ATE nicht beständig Ozon beständig Butanol nicht beständig Butylacetat nicht beständig Paraffin-Öl beständig Perchlorethylen nicht beständig Calciumchlorid 40 weitgehend beständig Petrolether beständig Chlorbenzol nicht beständig Petroleum weitgehend beständig Chloroform nicht beständig Pflanzliche Öle beständig Chloropren nicht beständig Pflanzenfette beständig Chromsäure nicht beständig Phosphorsäure 50 nicht beständig Cyclohexan bedingt beständig Cyclohexanon nicht beständig Salpetersäure 30 nicht beständig Salzsäure (konzentriert) nicht beständig Diethylether beständig Schneid-Öl bedingt beständig * Diethylenglykol beständig Schwefelkohlenstoff nicht beständig Dieselöl weitgehend beständig Schwefelsäure 30 beständig Dimethylformamid nicht beständig Seewasser beständig Silbersalze 20 beständig Eisentrichlorid 10 weitgehend beständig Essigsäure bedingt beständig Tetrachlorethylen nicht beständig Ethanol 100 bedingt beständig Tetrachlorkohlenstoff 100 nicht beständig Ethylether bedingt beständig Tetrahydrofuran nicht beständig Ethylacetat nicht beständig Toluol nicht beständig Ethylenchlorid weitgehend beständig Trichlorethylen nicht beständig Frigen 12 bedingt beständig Wasserstoffperoxyd <10 beständig Frigen 22 bedingt beständig Xylol nicht beständig Getriebeöl SAE 90 bedingt beständig * Glycerin beständig * - im Einzelfall prüfen Glykol beständig Isopropanol nicht beständig Kalilauge 10 beständig Kaliumdichromat weitgehend beständig Kaliumnitrat weitgehend beständig Kerosin beständig Diese Angaben sind lediglich Angaben basierend auf Erfahrungen. Wir weisen darauf hin, dass diese Angaben unverbindlich sind, 87

14 Übersicht UL-Leitungen Typ Beschreibung mögl. Anzahl Ader- Mantel- Standard- Betriebs- Abm. der material material temp. spannung in AWG Adern (Sonder) EV Electric Vehicle oder mehr Gummi Gummi EVJ Electric Vehicle Junior oder mehr Gummi Gummi HPN Heater Parallel Neoprene oder 3 Gummi 90 (105) 300 HSJ Heater Service Junior , 3, 4 Gummi Gummi HSJO Heater Service Junior , 3, 4 Gummi Gummi, ölbest. S Service oder mehr Gummi Gummi 60 (75, 90) 600 SE Service Elastomer oder mehr Elastomer Elastomer SEO Service Elastomer oder mehr Elastomer Elastomer, ölbest SEOO Service Elastomer oder mehr Elastomer, ölbest. Elastomer, ölbest SJ Service Junior , 3, 4 Gummi Gummi 60 (75, 90) 300 SJE Service Junior Elastomer , 3, 4, 5 Elastomer Elastomer SJEO Service Junior Elastomer , 3, 4, 5 Elastomer Elastomer, ölbest SJEOO Service Junior Elastomer , 3, 4, 5 Elastomer, ölbest. Elastomer, ölbest SJO Service Junior , 3, 4 Gummi Gummi, ölbest. 60 (75-105) 300 SJOO Service Junior , 3, 4 Gummi, ölbest. Gummi, ölbest. 60 (75-105) 300 SJT Service Junior Thermoplastic , 3, 4 PVC PVC 60 (75-105) 300 SJTO Service Junior Thermoplastic , 3, 4 PVC PVC, ölbest. 60 (75-105) 300 SJTOO Service Junior Thermoplastic , 3, 4 PVC, ölbest. PVC, ölbest. 60 (75, 90) 300 SO Service oder mehr Gummi Gummi, ölbest. 60 (75, 90) 600 SOO Service oder mehr Gummi, ölbest. Gummi, ölbest. 60 (75, 90) 600 SP-1 Service Parallel 1/32 insulation 18 2 oder 3 Gummi SP-2 Service Parallel 3/64 insulation oder 3 Gummi SP-3 Service Parallel 1/16 insulation oder 3 Gummi SPE-1 Service Parallel Elastomer 1/32 ins oder 3 Elastomer SPE-2 Service Parallel Elastomer 3/64 ins oder 3 Elastomer SPE-3 Service Parallel Elastomer 1/16 ins oder 3 Elastomer SPT-1 Service Parallel Thermopl. 1/32 ins oder 3 PVC 60 (75-105) 300 SPT-2 Service Parallel Thermopl. 3/34 ins oder 3 PVC 60 (75-105) 300 SPT-3 Service Parallel Thermopl. 1/16 ins oder 3 PVC 60 (75-105) 300 ST Service Thermoplastic oder mehr PVC PVC 60 (75-105) 600 STO Service Thermoplastic oder mehr PVC PVC, ölbest. 60 (75-105) 600 STOO Service Thermoplastic oder mehr PVC, ölbest. PVC, ölbest. 60 (75-105) 600 SV Service Vacuum 18 2 oder 3 Gummi Gummi 60 (75, 90) 300 SVE Service Vacuum Elastomer oder 3 Elastomer Elastomer SVEO Service Vacuum Elastomer oder 3 Elastomer Elastomer SVEOO Service Vacuum Elastomer oder 3 Elastomer, ölbest. Elastomer, ölbest SVO Service Vacuum 18 2 oder 3 Gummi Gummi, ölbest. 60 (75, 90) 300 SVOO Service Vacuum 18 2 oder 3 Gummi, ölbest. Gummi, ölbest. 60 (75, 90) 300 SVT Service Vacuum Thermoplastic oder 3 PVC PVC 60 (75-105) 300 SVTO Service Vacuum Thermoplastic oder 3 PVC PVC, ölbest. 60 (75-105) 300 SVTOO Service Vacuum Thermoplastic oder 3 PVC, ölbest. PVC, ölbest. 60 (75-105) 300 TPT Tinsel Parallel Thermoplastic 27 (Tinsel) 2 PVC TST Tinsel Service Thermoplastic 27 (Tinsel) 2 PVC Gummi Hinweis: Die Typen SVO, SVTO, SJO, SJTO, SO, STO, HSJO mit ölbeständigem Außenmantel bei einer max. Temperatur von +60 C Die Typen SJ, SJO, SJTO, S, SO, ST und STO ebenfalls für Anwendung im Freien erhältlich Zusatz W (weather-resistant) Die Typen SJ, SJO, SJTO, SJT, S, SO, ST und STO ebenfalls für Anwendung im Nassen erhältlich Zusatz: water-resistant 88

15 US-amerikanische Maße AWG (American Wire Gauge) AWG-Nummer Querschnitt Durchmesser Leiterwiderstand AWG QMM mm Ohm/km 0 53,40 8,25 0, ,40 7,35 0, ,60 6,54 0, ,70 5,83 0, ,20 5,19 0, ,80 4,62 1, ,30 4,11 1, ,60 3,67 1,78 8 8,366 3,26 2,36 9 6,63 2,91 2, ,26 2,59 3, ,15 2,30 4, ,30 2,05 5, ,62 1,83 7, ,08 1,63 8, ,65 1,45 11, ,31 1,29 14, ,04 1,15 17, ,8230 1, ,0 19 0,6530 0, ,3 20 0,5190 0, ,5 21 0,4210 0, ,0 22 0,3250 0, ,8 23 0,2590 0, ,1 24 0,2050 0, ,2 25 0,1630 0, ,0 26 0,1280 0, ,0 27 0,1020 0, ,0 28 0,0804 0, ,0 29 0,0646 0, ,0 30 0,0503 0, ,0 31 0,0400 0, ,0 32 0,0320 0, ,0 33 0,0252 0, ,0 34 0,0200 0, ,0 35 0,0161 0, ,0 36 0,0123 0, ,0 37 0,0100 0, ,0 38 0, , ,0 39 0, , ,0 40 0, , ,0 42 0, , ,0 44 0, , ,0 Allgemeine Maße: Länge Masse Kraft Elektrische Einheiten 1 mil = 0,0254 mm 1 grain = 64,8 mg 1 lb = 4,448 N 1 ohm/1000 yard = 1,0936 Ohm/km 1 in (inch) = 25,4 mm 1 dram = 1,77 g 1 brit-ton = 9954 N 1 ohm/1000 feet = 3,28 Ohm/km 1 ft (foot) = 0,3048 m 1 oz (ounce) = 28,35 g 1 pdl (pondal) = 0,1383 N 1 f/mile = 0,62 F/km 1 yd (yard) = 0,9144 m 1 lp (pound) = 0,4536 kp 1 kp = 9,81 N 1 megohm/mile = 1,61 Megaohm/km 1 ch (chain) = 20,1 m 1 stone = 6,35 kp 1 N = 1,02 kp 1 decibel/mile = 71,5 mn/m 1 mile (Landmeile) = 1,609 km 1 qu (quarter) = 12,7 kp 1 mile (Seemeile) = 1,852 km 1 US-cwt (hundred-weight) = 45,36 kp 1 mm = 0, inches 1 US-ton (short-ton) = 0,907 t 1 m = 39, inches 1 brit-ton (long-ton) = 1,016 t 89

16 90 Übersicht der weltweiten Steckersysteme

17 Übersicht der Steckerformen Europa 2,5 A Argentinien 10 A Israel 16 A Europa 16 A USA/Kanada 15 A Japan 7 A / 12 A / 15 A Europa 16 A USA/Kanada 15 A Japan 7 A / 12 A / 15 A Dänemark 10 A Korea 3 A USA/Kanada 15 A Dänemark 10 A (IT) Korea 7A / 12 A / 15 A USA/Kanada 20 A Belgien/Frankreich 16 A Hong Kong 13 A Brasilien 10 A GB 13 A Brasilien 10 A Taiwan 7A / 11 A / 15 A Ireland 2,5 A Brasilien 15 A Taiwan 7A / 11 A / 15 A Italien 10 A Gerätedosen Italien 10 A Brasilien 15 A Gerätedose 0,2 A Schweiz 10 A Brasilien 20 A Gerätedose 2,5 A Gerätedose 2,5 A Schweiz 10 A Südafrika 16 A Gerätedose 2,5 A Gerätedose 3 A Schweiz 16 A China 6 A / 10 A Gerätedose 3 A Kaltgerätedose 10 A Australien 10 A China 10 A Kaltgerätedose 10 A Australien 10 A Israel 6 A/ 10 A Warmgerätedose 10 A Argentinien 10 A Israel 6 A / 10 A Heißgerätedose 10 A 91

18 92 Übersicht der weltweiten Netzspannungen

19 Übersicht der Netzspannungen Land V Hz Land V Hz Land V Hz Abu Dhabi Greece Pakistan Afghanistan Greenland Panama Albania Guatemala Papua New Guinea Algeria Guyana Paraguay Angola Haiti Peru Argentinia Honduras Philippines Australia Hong Kong Poland Austria Hungary Portugal Azerbaijan Iceland Puerto Rico Bahamas India /60 Quatar Bahrain /60 Indonesia Romania Bangladesh Iran Russia Barbados Iraq Rwanda Belarus Ireland Saudi Arabia Belgium Israel Senegal Benin Italy Seycelles Bermuda Ivory Coast Sierra Leone Bolivia Jamaica Slovakia Botswana Japan /60 Slovenia Brazil Jordan Singapore Brunei Kazakhstan Solomon Islands Bulgaria Kirgizstan Somalia Burma Kenya South Africa Burundi Korea (North) Spain Cambodia Korea (south) Sri Lanka Cameroon Kuwait Sudan Canada Laos Surinam Central African Republic Latvia Swaziland Chad Lebanon Sweden Chile Lesotho Switzerland China Liberia Syria Colombia Lybia Taiwan Congo Lithuana Tajikistan Costa Rica Luxembourg Tanzania Croatia Madagascar Thailand Cuba Malaysia Togo Cyprus Maldives Tonga Czech Republic Mali Trinidas & Tobago Denmark Mauritania Tunisia Djibouti Mauritius Turkey Dominican Republic Mexico /60 Uganda Egypt Moldavia Ukraine El Salvador Mozambique United Arabic Emirates Ecuador Morocco United Kingdom Estonia Myanmar United States Ethiopia Namibia Uruguay Fiji Netherlands Uzbekistan Finland Netherl. Antilles Venezuela France New Zealand Vietnam French Guiana Nicaragua Yemen Gabon Niger Yugoslavia Gambia Nigeria Zaire Germany Norway Zambia Ghana Oman Zimbabwe

20 94 Übersicht der europäischen Zertifizierungs- und Prüfstellen

21 Übersicht der Zertifizierungs- und Prüfstellen Argentinia Ireland Turkey Australia Israel United Kingdom Austria Italy United States Belgium Japan Russia Brazil Korea (South) Venezuela Canada Mexico Yugoslavia China Netherlands Czech New Zealand Denmark Norway Egypt Pakistan Finland Portugal France Romania Germany Saudi Arabia Greece Singapore Hong Kong South Africa Hungary Spain Iceland Sweden India Switzerland Indonesia Thailand Iran Taiwan 95

22 Liefer- und Zahlungsbedingungen 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen die Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden durch die Auftragsannahme nicht automatisch Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt, mangels gesonderter Vereinbarungen, mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande An Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer seine Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor, d.h. diese dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben Die in den Katalogen und Produktunterlagen angegebenen Maße und Gewichte basieren auf den derzeitigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen des Lieferers. Verbesserungen und Veränderungen technischer Art bleiben ausdrücklich vorbehalten, d.h. sind nicht verbindlich und befreien den Besteller nicht davon, die Eignung des Liefergegenstandes für den jeweiligen Verwendungszweck zu überprüfen. 2. Liefermengen und Toleranzen 2.1. Teillieferungen sind generell zulässig, soweit diese dem Besteller zumutbar sind. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um Sonderanfertigungen, ist der Lieferer fabrikationsbedingt zu Mehrbzw. Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge berechtigt. Rohstoff-, Farb- oder andere fertigungsbedingte Abweichungen im Durchmesser, Gewicht, Detailaufbau bleiben innerhalb der zulässigen Toleranzen vorbehalten, sofern keine gegenständlichen produktspezifischen Sondervereinbarungen mit der Auftragsbestätigung vereinbart werden. 3. Gefahrenübergang und Abnahme 3.1. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über, spätestens aber, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.b. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Lieferer nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem die Übereinstimmungen über die Bestellung zwischen dem Besteller und dem Lieferer schriftlich vorliegt, bzw. der Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, Zeichnungen, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware das Werk oder das Lager innerhalb der Frist verlassen hat, bzw. zur Abholung bereitgestellt wurde. Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so gilt die Frist als eingehalten. Zu Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist ist der Lieferer jederzeit berechtigt Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft an den Besteller über Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt, auf Streik, Aussperrung, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Willens des Lieferers oder dessen Zulieferers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen Kommt der Lieferer verschuldet in Verzug, kann der Besteller sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 % insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Ziffer 3.7. genannten Grenzen hinausgehen sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf der dem Lieferer etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf Leistung besteht Werden Versand oder Anlieferung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen Verpackungen, Kartonagen, Pappen und Folien tragen das Recycling-Symbol und sind vom Käufer zu entsorgen. Vom Lieferer eingesetzte Einwegpaletten sind recyclingfähig und vom Käufer zu entsorgen. Sonderverpackungen, Verschalungen, Abstützungen und sonstiges Ladegerät werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Einweg-Kabeltrommeln sind vom Besteller zu entsorgen, wohingegen Kabeltrommeln im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG (KTG), nach Entleerung, der KTG zurückzugeben sind. Die Übernahme erfolgt durch Spediteure im Auftrage der KTG kostenlos. Die Entscheidung für deren Einsatz bleibt dem Lieferanten überlassen. Die Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seilspulen der KTG gelten als vereinbart. 4. Angebot und Preis 4.1. Angebote sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Ein Anspruch auf Lieferung entsteht erst, wenn die Bestellung geklärt ist, d.h. sobald in Bezug auf Ware, Typ, Lieferzeit, Preis etc. der Auftrag bestätigt wurde. Tritt ein Kunde von der Abnahme der bestätigten Ware ganz oder nur teilweise zurück, hat er den entstehenden Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu ersetzen, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dies nicht ausdrücklich verbieten Die Preisberechnung erfolgt aufgrund der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Herstellkosten in Verbindung mit den maßgebenden Rohstoffwerten. Wir behalten uns jedoch vor, bestätigte Preise etwaigen Kostenänderungen anzupassen. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Umladung und Entladung. Die Preise gelten auf Grundlage der angebotenen Metallbasen, verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, die gesondert auf den Rechnungen aufgeführt ist Für eingehende Bestellungen gilt ein Mindestauftragswert von 150,00. Verpackungen werden zu Selbstkosten berechnet, wobei die vom Versender für sinnvoll erachtete Verpackungsart zugrunde liegt. 5. Zahlungsbedingungen 5.1. Die Rechnung des Lieferers ist innerhalb von 30 Tagen, ab Rechnungsdatum, netto bzw. innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit dem jeweils vereinbarten Skonto zahlbar Zahlungen sind frei Zahlungsstelle des Lieferers zu leisten Diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel werden von dem Lieferer nur dann zahlungshalber angenommen, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Lieferer über den Gegenwert verfügen kann Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Lieferer nach schriftlicher Mitteilung berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtung bis zum Erhalt der rückständigen Beträge einzustellen Zahlungsverzug berechtigt den Lieferer, die Lieferung eventuell noch vorhandener Auftragsrückstände vom vorherigen Eingang unserer fälligen Forderung abhängig zu machen. In besonderen Fällen kann auch Voraus- und Sofortzahlung bei Versandbereitschaft verlangt bzw. Versand gegen Nachnahme vorgenommen werden. Bei Zahlungseinstellung, Nachsuchen eines Vergleiches oder Moratoriums werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1. Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er sich nicht gegenüber dem Lieferer mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitshalber an den Lieferer ab. Der Lieferer ermächtigt ihn widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für den Lieferer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Lieferers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Lieferer übergeht. Der Besteller verwahrt das Miteigentum des Lieferers unentgeltlich Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter, hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers berechtigt den Lieferer vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen. 7. Sach- und Rechtsmängel 7.1. Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Sachmangel aufwiesen. Sachmangelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen, bleiben unberührt. Der Besteller hat Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich, spätesten nach erfolgter Eingangsprüfung schriftlich anzuzeigen, wobei Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelanzeige geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt eine Mängelanzeige zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandene Aufwendung vom Besteller ersetzt zu verlangen Dem Lieferer ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist unter Berücksichtigung evtl. auftretender Herstellzeiten oder Lieferzeiten für Roh- und Vormaterialien zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - gem. Ziff. 8 - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Weiterverarbeitung oder aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Lieferer gem. 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gem. 2 BGB gilt Ziff entsprechend. Weitergehende oder andere als die vorstehend geregelten Ersatzansprüche des Bestellers gegen den Lieferer oder dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen Rücksendungen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung. Die Verrechnung erfolgt in keinem Fall mit anderen Forderungen. Für Rücksendungen, vorausgesetzt es treten keine Zusatzvereinbarungen auf Angebot bzw. Auftragsbestätigung in Kraft, die nicht durch unser Verschulden entstehen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 % vom zugesandten Warenwert. Sonderanfertigungen sind von Gutschrift und Umtausch ausgeschlossen. 8. Sonstige Schadensansprüche 8.1. Schadens- und Aufwendungsansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.b. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden Soweit dem Besteller nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 7.1. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. 9. Verbindlichkeit und anwendbares Gesetz 9.1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist das für den Lieferer zuständige Gericht. Der Lieferer hat jedoch das Recht, am Sitz des Bestellers zu klagen.

23 TBS The Best Solution TBS ist ein mittelständischer Produktionsbetrieb mit langer Tradition und Erfahrung im Bereich Spiralkabel und Sonderleitungen. Das 1963 gegründete Unternehmen entwickelte sich im Lauf der Jahre zum Spezialisten für hochwertige Spiralleitungen. Ein hoher Qualitätsstandard unserer Produkte sowie eine permanente Weiterentwicklung unserer Produktions- und Fertigungsverfahren ist Garant für Kundenzufriedenheit und unser wichtigstes Anliegen. Stammsitz in Dongen Ein umfangreiches Lager und die permanente Bevorratung der Spezialleitungen sorgt für kurze Lieferzeiten und eine schnelle Realisation aller Kundenwünsche. Neben einem großen Produktspektrum an Standardtypen werden auch Sondertypen und jede erdenkliche Art kundenspezifischer Sonderanfertigungen realisiert. TBS ist - neben der Kerntätigkeit Spiralkabel - auch Systemlieferant für Spezialkabel, Sonderleitungen und Leitungen mit angespritzten Steckern. Zentrallager

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