Vernehmlassung des revidierten Bildungsplanes und der Bildungsverordnung

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1 Vernehmlassung des revidierten Bildungsplanes und der Bildungsverordnung Schreinerpraktiker/in EBA 1. Ausgangslage Die Ausbildung zum Schreinerpraktiker/in EBA mit eidg. Berufsattest wird vom VSSM/FRM seit dem Jahr 2006 angeboten. Bis zum heutigen Zeitpunkt haben über 670 Lernende die zweijährige Grundausbildung durchlaufen. Weiter befinden sich ca. 500 Jugendliche zur Zeit in der Ausbildung zum Schreinerpraktiker/in EBA. An einer Tagung im Herbst 2008, an welcher sich gegen 230 Personen aus allen Lernorten und Kantonen sowie das BBT beteiligten, wurden Stärken und Schwächen der neu geschaffenen Ausbildung aufgezeigt. Einen Grossteil der damaligen Anregungen bezieht sich auf Inhalte des jetzt vorliegenden, revidierten Bildungsplan. Diese lassen sich kurz zusammengefasst wie folgt formulieren: Die Richt- und Leistungsziel in der Berufsfachschule müssen angepasst werden (momentan eher zu hoch) Betriebliche Richt- und Leistungsziele sollten geöffnet werden, so dass zusätzliche Branchensegmente und Ausbildungsplätze angeboten werden können Keine Änderung im Qualifikationsverfahren Bisherige in der Ausbildung gemachte Erfahrungen einfliessen lassen Die Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Schreinerpraktiker EBA, nachfolgend B&Q genannt, hat aufgrund dieser Gegebenheiten vom Art. 22 der Bildungsverordnung Gebrauch gemacht. 4 Die Kommission hat folgende Aufgaben: a. Sie passt den Bildungsplan nach Artikel 10 den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen laufend, mindestens aber alle fünf Jahre an. Dabei trägt sie allfälligen neuen organisatorischen Aspekten der beruflichen Grundbildung Rechnung. Die Anpassungen bedürfen der Zustimmung der Vertreterinnen und Vertreter nach Absatz 1 Buchstabe d. b. Sie beantragt beim BBT Änderungen dieser Verordnung, sofern die beobachteten Entwicklungen Regelungen dieser Verordnung, namentlich die Kompetenzen nach den Artikeln 4 6, betreffen. 2. Ziel einer Überarbeitung Generell sollen die an der Ausbildung beteiligten Personen, allen voran zukünftige Lernende, von einer Überarbeitung profitieren. Zudem sollen zusätzlichen Branchensegmenten des Schreinerhandwerks, welche bisher keine Schreinerpraktiker/innen EBA ausbilden konnten, die Ausbildung von Nachwuchskräften ermöglicht werden. 1

2 3. Evaluation der bisherigen Ausbildung Der VSSM und FRM sowie die Mitglieder der Kommission B&Q hatten beschlossen, dass für die Überarbeitung alle drei Lernorte mitwirken sollen. Es wurden drei Workshops mit folgenden Personengruppen durchgeführt: ük Leiter/in Fachlehrer Unternehmer/Berufsbildner An den Workshops hatten sich diese Personengruppen mit den Inhalten des Bildungsplans auseinandergesetzt und die Leitziele wie auch deren Leistungsziele überprüft. Zusätzlich wurden Personen aus Fensterbetrieben und Montageunternehmen eingeladen, um ihre Anliegen einbringen zu können. 4. Auswertung Aufgrund von Vorabklärungen sind Fachrichtungen, wie sie bei der vierjährigen Grundausbildung angeboten werden, in der zweijährigen Ausbildung nicht möglich. Aber die Möglichkeit von sogenannten Schwerpunkten wurde eingehend geprüft. Aufgrund dieser Situation setzte sich der VSSM mit der Fachgruppe Monteur und dem Fachverband Fenster- und Fassadenbranche FFF zusammen, um allfällige Anliegen dieser Branchen bei der Überarbeitung zu berücksichtigen. Die Anliegen der Fachgruppe Monteur wurden eingehend geprüft. Auf das Einführen von Schwerpunkten im Montagebereich wurde im gegenseitigen Einverständnis verzichtet. Nicht zuletzt weil bereits heute die Lernenden zwei überbetriebliche Montagekurse besuchen. Hingegen hat sich nach genauer Prüfung und den vorliegenden Anliegen, welche der FFF unter anderem auch bei seinen Mitgliederbetrieben erfragt hat, herausgestellt, dass eine Schwerpunktausbildung im Fensterbau den wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechen würde. Damit könnten auch zusätzliche Lehrstellen geschaffen werden. Mit dieser Faktenlage hat der VSSM/FRM an der B&Q Sitzung vom 30. Januar einstimmig beschlossen, die Bildungsverordnung und den Bildungsplan entsprechend anzupassen und neu in die zwei Schwerpunkte Schreinerei und Fensterbau aufzuteilen. 5. Ziel der Anpassung Neu soll der Lehrbetrieb wählen können, in welchem Schwerpunkt sein Lernender, seine Lernende ausgebildet werden soll. Dabei ist die Differenzierung nur im Betrieb und im ük (2 unterschiedliche 8 unterschiedliche Kurstage) vorhanden. In der Berufsfachschule wird es keine Unterschiede geben.. Um die Koordinations- und Verwaltungskosten auf einem möglich tiefen Niveau zu halten, werden die ük mit Schwerpunkt Fensterbau in überregionalen ük-zentren durchgeführt. 2

3 Schwerpunkte Schwerpunkte beziehen sich auf eine unterschiedliche Bildung im Betrieb und/oder in den überbetrieblichen Kursen. Der Schwerpunkt wird vor Lehrbeginn im Lehrvertrag festgehalten. Er wird im Arbeitszeugnis und im Kompetenznachweis festgehalten. Der Berufsschulunterricht erfolgt für beide Schwerpunkte gemeinsam. Daher werden auch die Leistungsziele nicht nach Schwerpunkten zugeordnet. Die praktische Abschlussarbeit im Betrieb wird schwerpunktspezifisch durchgeführt. 6. Auswirkungen der Bildungsplananpassung Die grösste Änderung erfolgt bei der Ausbildung in den überbetrieblichen Kursen (ük), denn je nach Schwerpunktausbildung werden die Lernenden die zwei letzten Kurse entsprechend der betrieblichen Ausrichtung besuchen. Die ük Struktur wird sich daher wie folgt ändern: ük Schreinerei ük 1 Arbeitssicherheit/Handwerkzeug ük 2 Maschinenkurs 1 ük 3 Maschinenkurs 2 ük 4 Montagekurs 1 ük 5 Montagekurs 2 ük 6 Objekt 1 ük 7 Objekt 2 ük Fensterbau ük 1 Arbeitssicherheit/Handwerkzeug ük 2 Maschinenkurs 1 ük 3 Maschinenkurs 2 ük 4 Montagekurs 1 ük 5 Montagekurs 2 ük 6 Fensterbau 1 ük 7 Fensterbau 2 7. Wichtigste Änderungen des Bildungsplan Generelle Anpassungen: 2.1 Holz/Holzwerkstoffe und 2.3 diverse Werkstoffe wurden zusammengeführt unter: 2.1 Holz/Holzwerkstoffe/diverse Werkstoffe 9.2 Betriebsformulare und 9.3 Lehre.doc /Schreinerpraktiker/in werden neu zusammen geführt unter: 9.2 Ausbildungsunterlagen Einzelne Leistungsziele in der Berufsfachschule wurden von K3 auf K2 herunter gestuft. 3

4 Folgende Themen werden im revidierten Bildungsplan weggelassen: In der betrieblichen Bildung werden folgende Themen weglassen: In den überbetrieblichen Kursen werden folgende Themen weglassen: Schutzvorrichtungen an Infrastrukturanlagen unter Anleitung warten und anwenden In der Berufsschule werden folgende Themen weglassen: Funktionen der Schutzvorrichtungen an stationären Maschinen und an den Handmaschinen beschreiben (K2) Schutzvorrichtungen an Infrastrukturanlagen beschreiben (K2) Gefährdungen auf Baustellen erkennen und Massnahmen treffen Allgemeine Arbeitssicherheit auf der Baustelle erläutern (K2) Arbeitssicherheit auf Baustellen beschreiben (K2) Einfache Montagepläne unter Anleitung anwenden Taschenrechner für die Rechengrundoperationen anwenden Einfache Montagepläne verstehen (K2) Einfache Montagepläne unter Anleitung erstellen Taschenrechner für die Rechengrundoperationen einsetzen und fachgerecht bedienen Einfaches Kalkulationschema erklären (K2) 4

5 8. Terminplan/Vorgehen Damit die vorgeschlagenen Änderungen rechtsgültig sind und das BBT sowie die Kantone sich damit einverstanden erklären können, müssen folgende Schritte eingehalten werden: Die beiden Dokumente Bildungsplan (Biplan) und Bildungsverordnung (Bivo) werden in den drei Landessprachen für eine interne Vernehmlassung für alle VSSM und FRM Mitgliederbetriebe zur Einsicht bereitgestellt Vernehmlassung Anhöhrung Zustimmung B&Q Inkrafttreten Start neue Lehre Vernehmlassungs-Prozess Der VSSM gelangt mit diesem Schreiben und einem Fragebogen an folgende Stellen und Personen: Sektionspräsidenten (Deutschschweiz und Tessin) Geschäftsstellen der Sektionen bin Präsident ük Präsidenten (Deutschschweiz und Tessin) Personen die an der Überarbeitung beteiligt waren Wie die einzelnen Mitglieder über die geplanten Änderungen informiert werden, obliegt denn aufgeführten Stellen/Personen. Über einen Download-Link werden die Dokument zur Einsicht bereitgestellt. Der FRM organisiert die Vernehmlassung bei seinen Mitgliedsbetrieben selbst. Ab 1. April bis 9. Mai 2012 läuft die Vernehmlassungsfrist. In dieser Zeit müsse allfällige Einwände zur geplanten Änderung schriftlich beim VSSM eingereicht werden. Danach startet die Anhörung beim BBT und den Kantonen. Wenn alles abläuft wie geplant, dann tritt der revidierte Bildungsplan und die revidierte Bildungsverordnung am 1. Januar 2013 in Kraft. 5

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