Schulregeln der städt. Willy- Brandt-Gesamtschule

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1 Stand Schuljahr 2016/17 Schulregeln der städt. Willy- Brandt-Gesamtschule Gemeinsam arbeiten wir mit Wertschätzung und Begeisterung am individuellen Erfolg aller.

2 Jeder in unserer Schulgemeinschaft hat das Recht auf ungestörtes, angstfreies Lernen und Arbeiten. Diese Regeln helfen dir, deine Rechte wahrzunehmen, erinnern dich aber auch daran, dass deine Freiheit dort endet, wo das Recht der anderen anfängt. Regel 1: Wir gehen freundlich, rücksichtsvoll und fair miteinander um. bin ich höflich zu Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrerinnen und Lehrern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Eltern und dem Schulpersonal. schütze ich Schwächere und vermeide Streit. helfe ich, wo es möglich und erwünscht ist. setze ich mich für die Klassengemeinschaft ein. achte ich das Eigentum der Mitschüler und der Schule. Regel 2: Wir nutzen die Klassen- und Fachräume als Arbeitsräume. gestaltet jede Kerngruppe ihr Klassenzimmer freundlich und regelt die Klassendienste. öffnet jede aufsichtführende Person der Frühaufsicht ab 7.35 Uhr die Klassenzimmer. sind alle Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Schülerinnen und Schüler vor der ersten Stunde um 7.50 Uhr im Unterrichtsraum.... kehren wir nach der letzten Stunde zusammen, stellen alle Stühle hoch, schließen die Fenster und machen das Licht aus. werden die Räume nach Benutzung abgesperrt.

3 Regel 3: Wir haben ein Recht auf störungs- und angstfreien Unterricht und tragen dazu bei. erscheine ich immer pünktlich, auch nach den Pausen. bringe ich vor Unterrichtsbeginn die Jacke zum Schließfach. lege ich mein Material für die folgende Stunde bereit. sitze ich zu Beginn der Stunde ruhig an meinem Platz. esse ich während der Pausen. Während des Unterrichts trinke ich Getränke so, dass niemand gestört wird. (In Fachräumen gelten gesonderte Regeln). kaue ich keinen Kaugummi im Unterricht. betrete ich in der Mittagspause das Sportgelände nur, wenn dort kein Sportunterricht stattfindet. verhalte ich mich im Schulgebäude rücksichtsvoll und ruhig. habe ich mein Handy in der Schule ausgeschaltet und benutze es ausschließlich, wenn die aufsichtführende Person es ausdrücklich zu unterrichtlichen Zwecken erlaubt. Regel 4: Wir vermeiden Gefahren für uns und unsere Mitmenschen. bringe ich keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule. halte ich mich an das strikte Verbot von Drogen. halte ich mich an das strikte Rauchverbot. Gesüßte, zuckerhaltige Getränke sind in der Schule nicht erwünscht. verlasse ich während des Schultages nicht das Schulgelände. klettere ich im Freigelände nicht auf Bäume und halte mich nicht in den Hecken auf. werfe ich im Winter keine Schneebälle und rutsche nicht. fahre ich nur im Neigungskurs und der bewegten Pause mit Skateboards und Ähnlichem. treffe ich mich nicht mit schulfremden Personen auf dem Schulgelände.

4 Regel 5: Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung. halte ich die Toiletten sauber. werfe ich Müll in die Mülleimer und verschütte nichts. bleiben Wände und Möbel sauber. gehe ich pfleglich mit Schuleigentum um. betrete ich den Schulgarten nur mit Aufsicht. Regel 6: Wir wollen schöne und erholsame Pausen. lasse ich auch hier und in Freistunden das Handy ausgeschaltet. Ich höre auch keine Musik und benötige deshalb keine Kopfhörer. halte ich mich nur in der Halle und im Außengelände auf, nicht aber auf den Fluren, in den Treppenhäusern und auf den Balkonen im mittleren Treppenhaus und vor der Bibliothek. leiste ich den Anweisungen der Aufsichten höflich und unverzüglich folge. vermeide ich Streit, verhalte mich friedlich und hole mir in Konfliktsituationen Hilfe. renne, schubse und tobe ich nicht im Schulgebäude. Wenn ich laufen will, gehe ich ins Außengelände. verlasse ich als Schülerin oder Schüler der 10. Klasse das Schulgelände nur in der Mittagspause und nur mit vorzeigbarem Schülerausweis, in dem die Zustimmung der Eltern durch das Sekretariat eingetragen wurde. halte ich mich in der 2. Pause an alle Regelungen der Schule (siehe Anhang), wenn ich im Klassenzimmer bleiben will.

5 Maßnahmen Jede Schülerin und jeder Schüler der Willy-Brandt-Gesamtschule ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Wenn du dich nicht an die Schulregeln hältst, musst du mit folgenden Maßnahmen rechnen: Mündliche Ermahnung Soziale Dienste für die Gemeinschaft (z.b. putzen, aufräumen, reparieren usw.) Nachholen der versäumten Unterrichtszeit Schriftliche Ermahnung (Elternbrief) Elterngespräch Wiedergutmachung von Schäden Ordnungsmaßnahmen (Verweise, verschärfte Verweise) Ausschluss aus dem Unterricht und Ausschluss von Schulveranstaltungen Disziplinarausschuss Einschaltung der Polizei z.b. bei Drogenmissbrauch Allgemein gilt, dass jeder auch einmal einen Fehler machen kann. Dann ist es seine Aufgabe sein Verhalten in Zukunft zu ändern und, falls möglich, den Fehler wieder gutzumachen. Was wir als Schulgemeinschaft allerdings nicht akzeptieren, ist ein anhaltendes und dauerhaftes Fehlverhalten, das den Eindruck erweckt, man wolle sich nicht an die Regeln halten. Dann ist es die Aufgabe aller, pädagogische Maßnahmen einzuleiten.

6 Ergänzungen der Schulregeln Benutzung des Handys BayEUG Art 56, (5) (=Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz): Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann das Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden. An unserer Schule bedeutet das konkret, dass wir in der Halle, auf den Gängen und Treppen und auf dem Außengelände das Handy oder andere digitale Speichermedien nicht benutzen. In Unterrichtsräumen kann die aufsichtführende Person nach eindeutiger Genehmigung das Benutzen des Handys zu unterrichtlichen Zwecken erlauben. Das heißt weiter, dass wir auch in den Pausen keine Musik hören. benötigen wir auch keine Kopfhörer. Wie bereits eingeführt, wird bei Zuwiderhandlung das Handy abgenommen und im Sekretariat bis zur Beendigung des Unterrichts einbehalten. Dafür erhält der Schüler oder die Schülerin einen Eintrag auf einer Liste und bei drei Eintragungen einen Verweis. Wer sich außerhalb der Unterrichtszeit und innerhalb von 10 Tagen im Sekretariat meldet und einen Putzdienst verrichtet, kann ein Mal im Halbjahr Eintragungen wieder wegputzen. Die anderen Eintragungen können nicht gelöscht werden. Listen im Sekretariat Im Sekretariat werden zwei zentrale Listen geführt, wer geraucht hat und wer das Schulgelände verlassen hat. Wer erwischt wird, wird einmalig mündlich ermahnt und verspricht, dies nicht mehr zu tun. Das wird auf der Liste vermerkt. Wer erneut gegen die Schulregeln verstößt erhält einen Verweis bzw. verschärften Verweis. Wenn z.b. die ersten beiden Schulstunden entfallen, ist es Schülerinnen und Schülern nicht erlaubt, zuerst in die Schule zu kommen, um dann gemeinsam nochmal zu gehen. Wer hier ist, muss hier bleiben, da man sich sonst mutwillig der Aufsichtspflicht entzieht und keinen Versicherungsschutz genießt. Zuspätkommen In den Kerngruppen liegen spezielle Listen aus, wo das Zuspätkommen am Morgen und nach der Pause erfasst wird. Darauf ist auch ersichtlich, wann der Schüler oder die Schülerin mit einer schriftlichen Ermahnung oder einem Verweis zu rechnen hat. Diese Listen werden in den Kerngruppen vorgestellt und geführt.

7 Pausenregelung für die 2. Pause Für das Gelingen der Pausenregelung ist es wichtig, dass alle Beteiligten gut informiert sind. Um was geht es? SchülerInnen, die mehr Ruhe brauchen, dürfen in der 2. Pause in ihrem Klassenzimmer bleiben Teilnahme ist freiwillig, in der Kerngruppe wird beratschlagt, ob die Klasse teilnehmen möchte VertrauensschülerInnen, die zuverlässig in der 2. Pause im Klassenzimmer bleiben und für die Einhaltung der Regeln (s.u.) verantwortlich sind, werden in der Kerngruppenstunde ermittelt VertrauensschülerInnen bekommen einen Ausweis und werden in einen Kalender eingetragen, der an der Türinnenseite des Klassenzimmers aushängt VertrauensschülerInnen können wechseln KlassensprecherInnen werden informiert, in der Kerngruppe sollen die Regeln und Störfälle besprochen und ausgehängt werden Was ist vor bzw. nach der 2. Pause zu beachten? Unterrichtet man die Klasse in ihrem eigenen Klassenzimmer, soll bei Anwesenheit der VertrauensschülerInnen die Türe offen gelassen werden. Herrscht nach der 2. Pause Unruhe im Klassenzimmer, z. B. weil die Sitzordnung verändert wurde, soll dies als Störfall in die Liste an der Türinnenseite eingetragen werden. Was ist für Aufsichten der 2. Pause zu beachten? Die VertrauensschülerInnen sind namentlich an der Türinnenseite genannt. Sind die VertrauensschülerInnen da, bitte das Klassenzimmer aufsperren. Die VertrauensschülerInnen haben einen entsprechenden Ausweis, den sie vorzeigen müssen. Herrscht im Klassenzimmer keine Ruhe, wird der Störfall auf dem Aushang an der Türinnenseite dokumentiert und das Klassenzimmer wird zugesperrt. Sind bereits drei Störfälle eingetragen, bleibt das Klassenzimmer bis zum Ende der laufenden Woche geschlossen. Bei 6 Störfällen bleibt das Klassenzimmer dauerhaft geschlossen. Auf dem Gang herrscht Ruhe und es wird nicht gerannt.

8 Regeln für die 2. Pause im Klassenzimmer Die Vertrauensschüler/innen müssen anwesend sein, sich ausweisen können und im Kalender an der Türinnenseite eingetragen sein! Ruhige Atmosphäre im Klassenzimmer (angemessene Lautstärke beim Reden)! Du darfst nur in deinem Klassenzimmer bleiben! Die Klassenzimmertüre bleibt die ganze Pause über offen! Auf Sitzordnung und Sauberkeit achten! Für deine Sachen bist du selbst verantwortlich! Keine Ballspiele im Klassenzimmer! Das Handyverbot gilt auch im Klassenzimmer! Auf dem Gang herrscht Ruhe und es wird nicht gerannt! Gang und Treppenaufgänge sind keine Aufenthaltsbereiche! Im Falle einer längeren Krankheit kann eine Ersatzperson einspringen (in den Kalender eintragen und Ausweis weitergeben). Die Vertrauensschüler/innen können wechseln, sie müssen jedoch sofort den Ausweis mit sich tragen und im Kalender an der Türinnenseite eingetragen sein. Die Vertrauensschüler/innen werden in der Kerngruppenstunde ermittelt. Fehlt der Aushang an der Tür oder sind keine Verantwortlichen eingetragen, bleibt die Tür zugesperrt. Ist im Aushang ein Störfall dokumentiert, der zur Schließung des Klassenzimmers führt, bleibt das Klassenzimmer zugesperrt. Regelung bei Störfällen: Ein Verstoß gegen die Regeln entspricht einem Störfall. Bei Missachtung der Regeln wird der Störfall von der Aufsicht dokumentiert (siehe Aushang an der Tür) und das Klassenzimmer wird zugesperrt. Bei Betreten einer fremden Person sollen die Vertrauensschüler/innen sofort eine Aufsicht holen. Beim dritten Störfall wird das Klassenzimmer bis zum Ende der laufenden Woche abgesperrt. Vertrauensschüler/innen können die Störfälle in der Kerngruppe ansprechen. Die Störfall-Liste wird pro Halbjahr erneuert. Eine dauerhafte Sperrung des Klassenzimmers erfolgt bei insgesamt 6 Störfällen.

9 Verpflichtung Schulregeln Willy-Brandt-Gesamtschule (Stand 2016) Ich bin Schülerin / Schüler der Willy-Brandt-Gesamtschule. Damit ist die Schule ein wichtiger Teil meines Lebens. Ich bin Mitglied einer Gemeinschaft und übernehme Verantwortung für mein Handeln. halte ich mich an die sechs Regeln der Schule. München,... Datum Unterschrift der Schülerin/des Schülers KG Für den schulischen Erfolg meines Sohnes/ meiner Tochter ist eine enge Zusammenarbeit zwischen mir und der Schule erforderlich. unterstütze ich die Einhaltung der sechs Regeln der Schule. München,... Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten KG Ich arbeite an der Willy-Brandt-Gesamtschule. Damit ist die Schule ein wichtiger Teil meines Lebens. Ich halte mich selbst an die für mich geltenden Regeln der Schule und sorge dafür, dass die Regeln der Schülerinnen und Schüler eingehalten werden. Auf Übertretungen mache ich aufmerksam und leite gegebenenfalls Maßnahmen ein. München,... Datum Unterschrift der Kollegin/des Kollegen Dieses Blatt nach Unterschrift der Eltern und Schülerinnen und Schülern bitte zurück an die Tutoren der Klasse geben. Anschließend wird es von den Tutorinnen und Tutoren im Schülerakt abgeheftet. Kolleginnen und Kollegen geben die Vereinbarung bei der Lernhausleitung ab.

10 Ergänzungen für Kolleginnen und Kollegen Handy Die Regel zur Handybenutzung gilt auch für alle Kolleginnen und Kollegen im Haus. Natürlich darf das Handy für Termine oder in Notfällen benutzt werden, es sollte aber z. B. nicht vor den Schülerinnen und Schülern damit gespielt oder Nachrichten versendet werden (Modellfunktion). Aufsichten Es ist unerlässlich, dass alle Aufsichten zuverlässig geführt werden. Schülerinnen und Schüler bestätigen, dass sie sich vor allem in den Toiletten gar nicht beaufsichtigt fühlen. wird nun jeder einmal pro Aufsicht in die dem eigenen Geschlecht entsprechende Toilette gehen und nachsehen. In der 2. Pause können die Schülerinnen und Schüler auch im Klassenzimmer bleiben. Dafür gelten gesonderte Regeln, die im Anhang zu finden sind. Verlassen des Schulgeländes Sowohl während der Pausen als auch in Hallenstunden verlassen unsere Schülerinnen und Schüler häufig das Schulgelände. Die Hallenaufsichten müssen die Ausgänge zuverlässig im Blick haben. Ausschließlich die 10. Klassen dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Dies setzt aber die Zustimmung der Eltern voraus, die im Schülerausweis vermerkt wird. Der Ausweis muss auf Nachfrage bei der aufsichtführenden Person vorgezeigt werden. Wer außerhalb der Mittagspause das Schulgelände verlässt oder nach der Mittagspause zu spät zum Unterricht kommt, muss damit rechnen, dass ihm die Erlaubnis zum Verlassen entzogen wird. Ohne eingetragene Zustimmung der Eltern kann man gar nicht raus. Pädagogischer Grundsatz Jeder macht Fehler, wird darauf hingewiesen und verändert dann in Zukunft sein Verhalten. Von einigen unserer Schülerinnen und Schüler wissen wir, dass sie Probleme haben, denen wir auch Rechnung tragen wollen und die wir in ihrer Entwicklung positiv begleiten wollen. Aber es gibt auch Schülerinnen und Schüler, die es mit den Regeln nicht so genau nehmen, sich Einzelrechte herausnehmen und auch nach mehrmaligen Ermahnungen keine Einsicht zeigen. Dagegen müssen wir mit vereinten Kräften konsequent vorgehen.

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