RUNDSCHREIBEN. September Schuljahr 2013/2014 Sehr geehrte Eltern!
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- Cathrin Eberhardt
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1 RUNDSCHREIBEN September 2013 Schuljahr 2013/2014 Sehr geehrte Eltern! Wir freuen uns, dass sich Ihre Tochter/Ihr Sohn für unsere Schule entschieden hat. Ich möchte Sie sehr herzlich zur Zusammenarbeit einladen und Ihnen zu Beginn des Schuljahres einige wichtige Informationen zu folgenden Punkten übermitteln: a) Buffet b) Leistungsfeststellung c) Schulordnung ad a) Buffet: Es besteht die Möglichkeit eine Jause, kleine Imbisse oder Getränke im Haus einzukaufen. Gesunde Ernährung ist auch ein Leistungsfaktor, daher sollten die Schülerinnen diesen Umstand ein bisschen beachten. ad b) Leistungsfeststellung: Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte laut Verordnung 1 bis 16 des Schulunterrichtsgesetzes über die Leistungsbeurteilung: Zur Beurteilung sind folgende Formen der Leistungsbeurteilung heranzuziehen: 1.) Mitarbeit im Unterricht 2.) mündliche Prüfungen 3.) Schularbeiten 4.) schriftliche Überprüfungen (Tests) 5.) praktische und grafische Leistungsfeststellung Die Termine der Schularbeiten werden in einem Schularbeitskalender im ersten Monat jedes Semesters festgelegt. Schriftliche Überprüfungen müssen spätestens 2 Tage vor dem Termin bekanntgegeben werden. MÜNDLICHE PRÜFUNGEN -Bitte beachten: Jede Schülerin/jeder Schüler bekommt einen Termin für eine gewünschte Prüfung, bis 2 Wochen vor der Klassifikationskonferenz. Wenn dieser nicht eingehalten wird, bekommt sie/er das Nichtgenügend ins Zeugnis. Ersatztermine gibt es nur bei nachweisbarer Verhinderung (z.b. Krankheit). -Die Beurteilung erfolgt durch die Noten 1, 2, 3, 4, und 5, wobei eine positive Leistung mit der Beurteilung Genügend nur erfolgen kann, wenn die Aufgabe in den wesentlichen Bereichen überwiegend gelöst wurde ( 14 Abs. 5). In der Praxis bedeutet das, dass mindestens 50 % der erforderlichen Kenntnisse erbracht werden müssen, um ein Genügend zu erreichen. 1
2 ad c) SCHULORDNUNG Rechtsgrundlagen hiefür sind das Schulunterrichtsgesetz 1986 (SchUG) und die Schulordnungs-Verordnung 1974 (SchO-Vo). 1) Die Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern und sich in der Gemeinschaft hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten. Zur gemeinsamen Arbeit in der Schule gehören auch gepflegte Umgangsformen. 2) Die Schüler haben unter Mitbringung der notwendigen Unterrichtsmittel regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Ist eine Klasse 10 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrer, so ist dies im Lehrerzimmer oder in der Administration zu melden. Ab Dienstag, den gilt eine neue Stundeneinteilung: STUNDENEINTEILUNG 1. Stunde Stunde Stunde Stunde Stunde Stunde Stunde Stunde Stunde Stunde Stunde Beginn: Große Pause: Kleine Pause: Nachmittag: Ende: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr 2
3 3) Im gesamten Schulbereich besteht ab 1. September 2011 nach SGA-Beschluss absolutes Rauchverbot. 4) Der Genuss von alkoholischen Getränken und Drogen in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten, bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen ist ausnahmslos untersagt. 5) Das Essen und Trinken während der Unterrichtszeit ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Lehrer erlaubt. Das Buffet steht den Schülern nur in der Pause und Freistunden zur Verfügung. 6) In den Werkstätten und in der Küche ist Arbeitskleidung zu tragen. Es besteht allgemeine Hausschuhpflicht, die Nichterfüllung hat eine Klassenbucheintragung sowie eine Herabsetzung der Verhaltensnote zur Folge. 7) Eine Benützung der WC-Anlagen ist nur in den Pausen bzw. zwischen den Unterrichtseinheiten während des Lehrerwechsels gestattet. Eine Ausnahme besteht lediglich im Krankheitsfall. 8) Die Schüler haben am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und sich an den verpflichtenden Schulveranstaltungen zu beteiligen. Turnstunden haben keine Sonderstellung, daher können Schüler, die nicht mitturnen, nicht entlassen werden. Bei verspätetem Eintreffen zum Unterricht oder zu einer Schulveranstaltung haben die Schüler dem Lehrer den Grund anzugeben. 9) In allen praktischen Gegenständen darf nicht mehr als die achtfache Wochenstundenzahl pro Jahr versäumt werden. Ist ein Nachholen nicht möglich, so kann der Schüler nicht abgeschlossen werden und muss je nach Ausmaß der Fehlstunden eine zusätzliche Betriebspraxis absolvieren sowie eine Prüfung ablegen. 10) Die Freistellung vom Unterricht kann vom Klassenvorstand über schriftlichen Antrag genehmigt werden. Eine Erlaubnis für Freistellungen für mehr als einen Tag muss von der Direktion im Vorhinein eingeholt werden. 11) Für den Fall der Verhinderung an der Teilnahme am Unterricht wegen Krankheit oder aus anderen Gründen ist die Schule umgehend telefonisch (02236/222 05) oder per Fax (02236/ ) zu verständigen. 12) Eine Entlassung während des Unterrichts aus Krankheitsgründen kann nur dann erfolgen, wenn der Erziehungsberechtigte erreichbar ist. In besonders gelagerten Fällen ist ein Transport mit der Rettung in das Krankenhaus zu veranlassen. 13) Beim nächsten Schulbesuch hat der Schüler dem Klassenvorstand eine schriftliche Entschuldigung des Erziehungsberechtigten (bei Krankheit im Zweifelsfall über Verlangen des Klassenvorstandes oder Schulleiters zusätzlich ein ärztliches Attest) jedenfalls nach Ablauf einer Woche beizubringen. Eine ärztliche Bestätigung ist nach einer Woche schulischer Abwesenheit jedenfalls zwingend! 14) Der Klassenvorstand kann zweifelhafte Entschuldigungen zurückweisen. Im Krankheitsfall kann der Schularzt zur Überprüfung beigezogen werden. Nicht 3
4 anerkannte Entschuldigungen ergeben nicht entschuldigte Fehlstunden. Dieser Umstand führt zwingend zu einer Herabsetzung der Verhaltensnote und im Wiederholungsfall zu einer Disziplinarkonferenz, die weitere Maßnahmen bis zum Ausschluss von der Schule beschließen kann. 15) Der durch Abwesenheit versäumte Lehrstoff ist von den Schülern selbständig und schnellstmöglich nachzuholen. 16) Das Verlassen des Schulgeländes in der Pause und vor Ende der Unterrichtszeit ist grundsätzlich nicht gestattet. Für den Fall einer Freistunde ist eine Erlaubnis durch den Klassenvorstand einzuholen (Voraussetzung: Vollendete Schulpflicht und schriftliche Einverständniserklärung durch den Erziehungsberechtigten). Dies gilt auch für die An- und Abreise zu Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes. Ein Verlassen des Hauses ohne Erlaubnis zieht eine Herabsetzung der Verhaltensnote nach sich. 17) Regelung bei unentschuldigten Fehlstunden: Bei wiederholtem Zuspätkommen werden die versäumten Unterrichtsminuten addiert. Ab einer Summe von 50 Minuten wird eine unentschuldigte Stunde eingetragen. Bis zu 5 unentschuldigten Stunden: Verwarnung durch den Klassenvorstand vor der Klasse, Eintragung dieser Verwarnung im Klassenbuch. Bis zu 10 unentschuldigten Stunden: Verwarnung durch Herr Direktor im Beisein des KV, Festhalten im Klassenbuch, Eltern werden verständigt. Bis zu 15 unentschuldigten Stunden: Androhung auf Disziplinarkonferenz, in welcher der Ausschluss der Schülerin zur Abstimmung gebracht wird. Festhalten im Klassenbuch. Herr Direktor und Eltern werden verständigt. Ab der 16. unentschuldigten Stunde: Einberufung der Disziplinarkonferenz, Vorsitz Herr Direktor, Teilnahme aller Klassenlehrer. Abstimmung über den tatsächlichen Ausschluss, Eltern werden vorher und über das Abstimmungsergebnis informiert. 18) Regelung bei Klassenbucheintragungen: 1. Klassenbucheintragung - Verhaltensnote einen Grad schlechter, Verwarnung durch den Klassenvorstand. 2. Klassenbucheintragung - Verwarnung durch Herrn Direktor, Verständigung der Eltern. 3. Klassenbucheintragung Einberufung einer Disziplinarkonferenz mit Androhung des Ausschlusses. Festhalten im Klassenbuch, Herr Direktor und Eltern werden verständigt. 4. Klassenbucheintragung - Einberufung der Disziplinarkonferenz, Vorsitz Herr Direktor, Teilnahme aller Klassenlehrer, Abstimmung über den tatsächlichen Ausschluss, Eltern werden vorher und über das Abstimmungsergebnis informiert. 19) Die Schüler sind zur schonenden Behandlung schulischer Einrichtungen und der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel verpflichtet. Lehrsäle, Werkstätten und alle Aufenthaltsräume sind in Ordnung zu halten. Die Klassenordner kümmern sich um das Löschen der Tafel und um den Kreidenachschub. Die 4
5 Unterrichtsräume sind ordentlich zu verlassen und sind nach der letzten Stunde die Sessel auf die Tische zu stellen und die Tischfächer zu räumen. 20) Für Schäden am Inventar bzw. am Schulgebäude selbst ebenso wie an Kleidern und Schulsachen der Mitschüler haftet der Schüler bzw. Erziehungsberechtigte für den Fall der mutwilligen Herbeiführung im vollen Umfang. 21) Für mitgebrachte Sachen und Wertgegenstände besteht keine Haftung der Schule. Für die Kästen haben die Schüler eigene Zahlenschlösser mitzubringen. 22) Sicherheitsgefährdende oder den Schulbetrieb störende Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Sie sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben, in der Direktion zu hinterlegen und nur an den Erziehungsberechtigten - sofern der Schüler eigenberechtigt ist, diesem - auszufolgen. Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeit abzudrehen. Es ist auch untersagt, am WC während der Unterrichtszeit zu telefonieren. Ein Zuwiderhandeln hat eine Klassenbucheintragung zur Konsequenz. 23) Die Meldung von sicherheitsgefährdenden Ereignissen (zb Feueralarm) hat an die Direktion zu erfolgen. 24) Das Abstellen von Fahrrädern ist im Schulhof gestattet, Autos und Mopeds sind außerhalb des Schulhofes abzustellen. 25) Die Schüler haben das Recht der Schülermitverwaltung. Vertreter im SGA sind jeweils drei Lehrer- und Elternvertreter, der Schulsprecher und seine zwei Stellvertreter. Den Vorsitz führt der Herr Direktor. 26) Die Erziehungsberechtigten haben eine Änderung der Wohnadresse, der Telefonnummer sowie der sonstigen persönlichen Verhältnisse, die den Schüler betreffen und für die Schule bedeutsam sind, der Direktion unverzüglich zu melden. Eigenberechtigten Schülern kommt diese Verpflichtung selbst zu. 27) Allgemeine Auskünfte werden in der Direktionskanzlei, Auskünfte über Studienund disziplinäre Angelegenheiten in der Sprechstunde vom Klassenlehrer bzw. zuständigen Fachlehrer erteilt. Die Termine der Sprechstunden werden zu Semesterbeginn schriftlich mitgeteilt. Eltern volljähriger Schüler sind nur dann informationsberechtigt, wenn sie vom eigenberechtigten Schüler hiezu ermächtigt werden. Die Direktion 5
6 Sehr geehrte Eltern! Wir möchten Ihrem Kind eine gute Ausbildung in einer angenehmen Atmosphäre vermitteln. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine gute Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus besonders wichtig. Wenden Sie sich bitte mit Fragen und Problemen an die zuständigen Lehrer, den Klassenvorstand oder die Direktion, wir werden uns gemeinsam um eine Lösung bemühen. In diesem Sinne möchte ich auch Ihnen ein angenehmes Schuljahr wünschen. Mit freundlichen Grüßen Dir. Mag. Martin Pfeffer 6
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